Niederschrift

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 07.06.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 12:05 - 13:40 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU) i. V. für Herrn RM Frank (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU) i. V. für Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges – DSW 21
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Keßeler – 6/MTC zu TOP 3.2
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Ulrich – StA 66
Herr Marx - 68/WL
Frau Bertram – StA 68
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.06.2006, Beginn 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.04.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2007
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04956-06)

3.2 Bauleitplanung; ergänzendes Verfahren zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - vom 18.12.2003
hier: I. Bestätigung des Satzungsbeschlusses;
II. Entscheidung über Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren;
III. Beschluss zur Ergänzung der Begründung;
IV. Beschluss zur Ergänzung des Satzungsbeschlusses einschl. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05216-06)

3.3 Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05049-06)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05053-06)

Hierzu liegt vor:
Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2006
(Drucksache Nr.: 05053-06)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 289 - östlich Hellerstraße -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05013-06)

Hierzu liegt vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2006
(Drucksache Nr.: 05013-06)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05280-06)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05437-06)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost - Teil I -
hier: Entscheidung über Anregungen; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-06)

3.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05283-06)

3.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 120 - Droote -: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05340-06)

3.11 Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes Einzelhandelsstandort Husen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes Einzelhandelsstandort Husen, II. Beschluss zur Offenlegung des Vorhaben- und Erschließungsplanes III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05039-06)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Information über die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der Großflächigkeit im Einzelhandel.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04663-06)

4.2 63/2-1-032837
Umbau und Nutzungsänderung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Bürogebäude mit Galerie und Gastronomie auf dem Grundstück Silberstraße 22, Gemarkung Dortmund, Flur 6, Flurstück 364
Hier: Veränderte Ausführung der Gastronomienutzung
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05531-06)

4.3 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2005 und im 1. Quartal 2006 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05398-06)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Ausgestaltung von Lärmschutzanlagen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 05562-06)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 1. Quartalsbericht 2006 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05365-06)

9.2 Friedhöfe Dortmund
Hier: Änderung der Gebührensatzung nebst Gebührentarif der Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05486-06)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Sanierungsplan für die Altlast "Heeresmunitionslager Waldgelände Dortmund-Buschei"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05140-06)

10.2 Abschlussbetrieb für die Werksdeponie Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05296-06)

10.3 Realisierung der Dortmunder Landschaftspläne; 2. Quartalsbericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05446-06)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, II. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05038-06)

Hierzu liegt vor:
Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2006
(Drucksache Nr.: 05038-06)

13. Anfragen

13.1 Gefahr durch einen offenen Schacht im Waldgebiet Bolmke
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05548-06)

13.2 Vorzeitige Todesfälle, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs durch Luftschadstoffe in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05582-06)

13.3 Revitalisierung Brückstraßenviertel
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05584-06)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Reuter benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Am 24.05.2006 wurde die Vorlage Bauleitplanung, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg -, hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109; III. Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 (2. Änderung); V. Beschluss über den Verzicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. + VII. Offenlegungsbeschlüsse (Drucksache Nr.: 05048-06) auf die Sitzung am 07.06.2006 vertagt:

Frau RM Reuter verweist auf den vorliegenden Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 06.06.2006. Aufgrund der noch nicht gelösten Verkehrsproblematik bittet Frau RM Reuter im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlage noch nicht zu beraten, sondern zunächst die Verkehrsproblematik zu klären und die Verwaltung aufzufordern, dort tätig zu werden.

Herr RM Follert bestätigt für die CDU-Fraktion, dass bisher keine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Es sollten Regelungen mit dem Investor gefunden werden. Grundsätzlich begrüße die CDU-Fraktion die Ansiedlung.

Der AUSW signalisiert mehrheitlich Einvernehmen damit, dass die Vorlage auf die nächste Sitzung am 23.08.2006 vertagt wird.

Anschließend gibt Herr RM Hengstenberg den Hinweis, dass die Verwaltung mit Schreiben des Herrn StR Sierau vom 30.05.2006 darum bittet, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um die Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Programmschwerpunkt 2: Förderung der lokalen Ökonomie, hier: Verlängerung des Projektes Betriebsentwicklung KMU (Drucksache Nr.: 05677-06) als TOP 12.2 zu erweitern.

Der AUSW stimmt einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Herr RM Münch beantragt, das Thema Dortmunder U per Dringlichkeit im Wege der Erweiterung der Tagesordnung vorzusehen. Im Rat der Stadt liege zur Sitzung am 08.06.2006 ein Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache-Nr. 05719-06 vor, der im AUSW als Fachausschuss zunächst beraten werden sollte.

Die Dringlichkeit wird einstimmig bei einer Enthaltung nicht anerkannt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.04.2006

Herr StR Sierau bittet um Änderung der Niederschrift entsprechend der in fett dargestellten Wörter:
- Seite 20, letzter Absatz: „Dieser Vorgang hat auch dazu beigetragen, dass Herr von Bülow nicht so ganz glücklich nach Hannover Hamburg zurückgereist ist.“
- Seite 22, fünfter Absatz: „Anschließend wurde ein städtebaulicher Gestaltungswettbewerb durchgeführt, der dem AUSW im Mai Dezember 2002 vorgestellt wurde.“

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.04.2006 wird mit diesen Änderungen einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2007
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04956-06)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.05.2006

Herr RM Follert gibt im Namen der CDU-Fraktion zur Niederschrift, dass die CDU-Fraktion der Vorlage soweit zustimme, aber die Teilprojekte 3, 13, 14, 15, 16 und 18 werden bei der Zustimmung ausgenommen.

Herr RM Münch erklärt, bei Beratung dieser Vorlage sei darauf hingewiesen worden, dass im Rahmen einer Förderung vor Umbau die Gestaltung des Mengeder Bahnhofes in Angriff genommen werden sollte.

Herr StR Sierau gibt hierzu an, dass ein Zusammenhang zur GVFG-Förderung bestehe und nicht zur Stadterneuerung. Laut Tiefbauverwaltung habe es Anmeldungen gegenüber dem Land gegeben. Es sei bekannt, dass an dieser Stelle Handlungsbedarf bestehe, aber vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen sei er nicht durchsetzbar:

Herr RM Gerber verweist auf die ablehnende Haltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu bestimmten Projekten, wie das Dortmunder U. Ihm fehlen bei den Maßnahmen die Aussagen zu den Folgekosten. Er sieht die Gefahr, dass es bei den geplanten 34 Mio. € für das Dortmunder U nicht bleiben werde. Die Fraktion FDP/Bürgerliste werde der Vorlage daher nicht zustimmen.

Herr RM Harnisch befürwortet das Jahresförderungsprogramm 2007, mit dem mehrere Millionen € akquiriert werden können und in dem verschiedene Stadtteile berücksichtigt sind.

Frau RM Reuter spricht sich auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für das Jahresförderungsprogramm 2007 aus. Sie hält es für wichtig, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Investitionen tätigt, um das Stadtbild zu verbessern und die Umwelt attraktiv zu machen. Im Jahresförderungsprogramm ist ihres Erachtens auch ein ökonomisches Potenzial enthalten, da die Fördergelder auch an die heimische Wirtschaft gehe und wieder vor Ort umgesetzt werde.

Herr StR Sierau geht auf die Anmerkungen und Fragen aus der Bezirksvertretung Hörde vom 30.05.2006 ein. Die Stellungnahme bzw. die Antworten sind in kursiv dargestellt:

1. In der Vorlage ist beschrieben, dass in einem Umkreis von 100 m Entfernung um die Fa. Afflerbach keine Wohnbebauung vorgesehen ist. Wie viele Wohneinheiten können vorerst auf diesem Gelände nicht gebaut werden? – Wann ist mit der Errichtung dieser Wohnbebauung zu rechnen?


Die Anzahl der Wohneinheiten, die auf der zunächst nicht zur Verfügung stehenden Fläche realisiert werden können, beträgt 250 – 300 Wohneinheiten. Dies ist aber in Abhängigkeit zum noch anstehenden Bauleitplanverfahren und zu den Festsetzungen im Bebauungsplan zu sehen. Die Anzahl ist auf der Grundlage eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes geschätzt und abhängig vom Anteil des Geschosswohnungsbaus in diesem Bereich. Mit Errichtung einer Wohnbebauung ist spätestens ab 2018 zu rechnen, dies hängt vom Mietvertrag der Firma Afflerbach ab. Der Hallenabbruch muss vollständig erfolgen und die Herrichtung des Gebäudes muss so vorgenommen werden können, dass die Folgenutzung ermöglicht werden kann.

2. Zur Maßnahme Stadterneuerung Hörde Zentrum werden die Kosten der Teilmaßnahmen und deren Kassenwirksamkeit aufgelistet. Bei der Teilmaßnahme „Öffentlichkeitsarbeit“ werden die Gesamtkosten mit 50 T € beziffert. Dort müsste nach Addition der kassenwirksamen Mittel 60 T € stehen.


Der Betrag von 60 T € ist richtig.

3. In der Maßnahme Phoenix-See wird die zukünftig vorgesehene Nutzung der Gesamtfläche beschrieben. Die ha Angaben sind dort falsch und müssen korrigiert werden.


Richtigerweise muss die Bruttowohnbaufläche bei ca. 31,5 ha und nicht 3,14 ha liegen, die Bruttoseefläche beträgt 28,4 ha und nicht knapp 3 ha.

4. Herr Behrendt erinnerte daran, dass er im Januar 2006 eine Anfrage bezüglich des Planungsstandes „Anbindung Hörde Zentrum / Phoenix-See“ gestellt habe, die bisher unbeantwortet geblieben sei.


Das Thema wird bearbeitet, verwaltungsintern sind Abstimmungsprozesse erfolgt, derzeitig sind noch Grundstücksfragestellungen zu klären.

5. Herr Weber erklärte, die CDU-Fraktion habe einen Antrag gestellt, dass die Phoenix-See Gesellschaft und das Planungsamt jedes halbe Jahr einen mündlichen Bericht über den Planungsstand geben möge. Dieser Bericht sei nun fällig.


Es ist vorgesehen, zum weiterentwickelten Planungsstand und zur Modifizierung eine Vorlage nach der Sommerpause in den Beratungsgang zu geben.


Herr StR Sierau weist darauf hin, dass in diesem Paket des Jahresförderungsprogramms 2007 das aufgegriffen wurde, was in Gesprächen mit der Landesverwaltung im sog. Einplanungsgespräch erörtert worden war. Von Seiten der Landesverwaltung wurde deutlich gemacht, dass man von den Kommunen zu Beginn eines Jahres erwartet, dass diese angeben, was sie im Laufe eines Jahres verbauen wollen. Das am Ende des Jahres nicht verbaute Geld soll dann an das Land zurückfließen.
In den Medien war offenbar kritisiert worden, dass in den Vorlagen nicht genügend für Baumaßnahmen angemeldet würde, die erst in 2008 beginnen sollen. Das Land hat der Stadt mitgeteilt, dass es zur Zeit einverstanden sei, wenn die Stadt auf bestimmte Zeitpunkte in der Zukunft liegend Fördermittel anspare, um sie zum Baubeginn zur Verfügung zu haben. Das Land schließe durch seine Administration nicht aus, dass es zu einem Systemwechsel kommen könne. Danach werden Maßnahmen, die in 2008 durchgeführt werden sollen, auch erst zu Beginn des Jahres 2008 vom Land bewilligt, damit die Gelder dann verbaut werden.
Bisher wurde das Geld erst Ende des Jahres ausgezahlt.
Die Verwaltung werde alles tun, damit zu Beginn des Baubeginns ausreichend Geld für die einzelnen Bauabschnitte zur Verfügung stehe, z. B. bei den Maßnahmen zur Umgestaltung des Boulevards Kampstraße und der Umgestaltung des Bahnhofsumfelds.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung durch die DVU dem Rat der Stadt unter Beachtung des Hinweises des Herrn RM Follert, dass die Teilprojekte 3, 13, 14, 15, 16 und 18 bei der Zustimmung der CDU-Fraktion ausgenommen sind, folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in der Anlage 1 dargestellten Einzelprojekte der Stadterneuerung zu einem Jahresförderungsprogramm für das Programmjahr 2007 – Gesamtprogramm Stadterneuerung 2007 - .

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; ergänzendes Verfahren zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - vom 18.12.2003
hier: I. Bestätigung des Satzungsbeschlusses;
II. Entscheidung über Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren;
III. Beschluss zur Ergänzung der Begründung;
IV. Beschluss zur Ergänzung des Satzungsbeschlusses einschl. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05216-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenenthaltung durch die DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. bestätigt die Inhalte seines Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan InW 120
– Entwicklung Hauptbahnhof – vom 18.12.2003 (Drucksache Nr. 05244-03);
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/ FNA 213-1 ) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GVNW S. 666, SGV NW 2023)

II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum ergänzenden Verfahren des
Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof – vom 18.12.2003 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt

- der unter Punkt 5a dieser Beschlussvorlage dargelegten Anregung aus den dort genannten Gründen zu folgen,
- den Anregungen zu Punkt 5b aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB 1997 und i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB 2004 sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, die dem Bebauungsplan InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof – beigefügte Begründung vom 25.11.2003 um Punkt 5.5 „Ergänzung zum Satzungsbeschluss vom 18.12.2003“ mit dem in dieser Beschlussvorlage unter Punkt 7 angeführten Wortlaut zu ergänzen;

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB 1997 i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB 2004 sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
IV. beschließt, den Bebauungsplan InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof – wie unter Punkt 6 Buchstaben a bis d dieser Beschlussvorlage genannt, einschließlich Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches, zu verändern und den Satzungsbeschluss vom 18.12.2003 zum Bebauungsplan In W 120 entsprechend zu ergänzen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB 1997 i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB 2004
sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

zu TOP 3.3
Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05049-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung durch die DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Ap 217 - Am Rosenplätzchen - offengelegte Begründung entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 17 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 03.04.2006 dem Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 /BGBl. III FNA 213).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen- einschließlich der unter Punkt 18 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 233 Abs. 1 und § 244
Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05053-06)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 17.05.2006

Herr RM Gerber lehnt die Vorlage im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste wegen des Eingriffs in den Freiraum ab.

Herr RM Münch beantragt, die Anregung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu übernehmen und bei der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen auch den Bereich westlich der Stallbaumstraße mit dem Dornbuschsiepen als Pufferzone zum Aplerbecker Wald ökologisch aufzuwerten.

Herr Wilde weist darauf hin, dass der Vorschlag, diesen Bereich einzubeziehen, aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich sei. Der Bebauungsplan hat innerhalb des Geltungsbereichs ausreichend Ausgleichsflächen festgesetzt. Der vom Beirat benannte Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet, so dass es entsprechende Festsetzungen im Landschaftsplan gebe. Diese Maßnahme könnte anderen Eingriffen zugeordnet werden, aber für die Tulpenstraße wurde ein 100 %iger Ausgleich innerhalb des Bebauungsplanes sichergestellt.

Herr RM Thieme spricht sich für die DVU gegen den Bebauungsplan aus, da hier das Zubauen sensibler und attraktiver Flächen geplant ist.

Der Antrag des Herrn RM Münch wird bei Gegenstimme der DVU bei Enthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU mit Mehrheit der Stimmen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs-planes Ap 162 -Tulpenstraße- um einen ca. 4.100 m² großen Teilbereich aus den Flurstücken 509 und 529 (Gemarkung Sölde, Flur 8) zu verkleinern. Der neue Geltungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs.1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S .666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf
Ap 162 -Tulpenstraße- geprüft und beschließt,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 14.4, 14.9 sowie 14.12 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern,

- die Stellungnahmen unter den Punkten 14.1 bis 14.3 und 14.5 bis 14.8, 14.10, 14.11 nicht sowie die Stellungnahmen unter den Punkten 14.4, 14.9 und 14.12 dieser Vorlage teilweise nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 19.01.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 14.4 und 14.9 sowie 16 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.03.2006 dem Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße- einschließlich der unter Punkt 17 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 289 - östlich Hellerstraße -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05013-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2006

Frau RM Reuter verweist auf den Auszug aus der Bezirksvertretung Hombruch. Sie regt an, im näheren Umkreis der neuen Baufläche darauf zu achten, das Spielplatzdefizit durch entsprechende Ausweisungen aufzuheben.

Herr RM Münch beantragt, die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zu übernehmen und in dem Baugebiet Flächen für Spielplätze vorzusehen.

Dieser Antrag wird einstimmig bei Enthaltung durch die DVU abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 289 – östlich Hellerstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05280-06)

Herr RM Pisula nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hö 248 – Godekinsiedlung zu reduzieren. Der Geltungsbereich wird um die öffentliche Verkehrsfläche „Godekinstraße“ zwischen Haus-Nr. 130 und dem Einmündungsbereich „Niederhofer Kohlenweg“ reduziert. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.09.1997 (BGBl. I S. 2141/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hö 248 – Godekinsiedlung – geprüft und beschließt:
a) die Anregungen unter Punkt 8.1 und 8.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen
b) die unter Punkt 10 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.01.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.05.2006 dem Bebauungsplan Hö 248 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 248 für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05437-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Punkt 6.1 - 6.3 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungs-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu ändern und die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.01.2006 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2006 der Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost - Teil I -
hier: Entscheidung über Anregungen; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Ap 192 geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 10.1 bis 10.2 dieser Vorlage teilweise zu folgen und den Bereich zwischen der Nordseite der Freie-Vogel-Straße im Norden, der Westseite des Grundstücks Freie-Vogel-Straße 391 (ADAC- Hauptverwaltung) im Osten sowie der Nordseite der Geländemodellierung bzw. der Nordseite der Stockholmer Allee sowie deren gradliniger Verlängerung nach Westen bis zur Freie-Vogel-Straße im Süden zunächst aus dem Planbereich herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Satzung zu beschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141; BGBl. III/ FNA 213-1) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 sowie in Verbindung mit § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/
BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 25.10.2005 entsprechend den Ausführungen unter den Punkten 10 und 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.05.2006 dem Bebauungsplan Ap 192 – Stadtkrone Ost – Teil I - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 192 einschließlich der unter den Ziffern 10 und 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 i.V.m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05283-06)

Herr RM Münch sieht in der Ausgleichs- und Ersatzflächenregelung zu diesem Bebauungsplan eine Biotopoptimierung.

Herr Wilde erklärt auf die Frage des Herrn RM Tönnes nach den fehlenden Geh- und Radwegen an der Emschertalstraße, dass eine gesicherte Erschließung bezüglich des Radweges vorliege. Die Information über den Linksabbieger von der Emschertalstraße in die Sölder Straße wurde an den Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergegeben. Eine Rückmeldung liege derzeitig noch nicht vor.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter der Ziffer 9.1 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen teilweise zu berücksichtigen und die Stellungnahme unter der Ziffer 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213 – 1) i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414/BGBl.III FNA 213–1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 20.09.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 18 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.04.2006 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997 i. V. m. § 12 BauGB vom 27.08.1997.

III. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 -Gartencenter Emschertalstraße- Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe Punkt 3.3.1 dieser Vorlage.
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

IV. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214
-Gartencenter Emschertalstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 sowie den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB vom 27.08.1997 i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 120 - Droote -: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05340-06)

Herr RM Gerber lehnt für die Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ab. Seines Erachtens kommen die Vorlage und der Vorstoß der Bezirksvertretung zu spät. Die Entwicklung in Scharnhorst wird nicht aufgehalten werden.

Herr RM Harnisch sieht die Vorlage als Steuerungsinstrument, um schädliche Entwicklungen aufzuhalten, so dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Laut Herrn RM Follert ist die Vorlage als Schutz für die Gesamtsituation in Scharnhorst anzusehen, auch die CDU-Fraktion werde daher der Vorlage seine Zustimmung geben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und die DVU folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Bebauungsplan Scha 120 – Droote – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (1. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über künftige Baugesuche mit dem Inhalt, zentrenrelevanten Einzelhandel am Standort Droote anzusiedeln, im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen und stimmt dieser Entscheidung zu

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Delegationsbeschlusses des Rates vom 22.05.2003

zu TOP 3.11
Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes Einzelhandelsstandort Husen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes Einzelhandelsstandort Husen, II. Beschluss zur Offenlegung des Vorhaben- und Erschließungsplanes III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05039-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung durch die DVU folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Einzelhandelsstandort Husen für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich zu ändern. (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§§12 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Einzelhandelsstandort Husen - und der Begründung vom 06.04.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und
Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109
III. Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 (2. Änderung);
V. Beschluss über den Verzicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
VI. + VII. Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05048-06)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 09.05.2006
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 22.05.2006 zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- Auszug aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 06.06.2006

Unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung – hat Frau RM Reuter die Verwaltung gebeten, die Verkehrsproblematik zu klären und anschließend Bericht zu erstatten.

Mit diesem Hintergrund wird die Vorlage auf die Sitzung des AUSW am 23.08.2006 vertagt.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Information über die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der Großflächigkeit im Einzelhandel.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04663-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information der Verwaltung über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG), dass Einzelhandelsbetriebe großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten, zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
63/2-1-032837
Umbau und Nutzungsänderung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Bürogebäude mit Galerie und Gastronomie auf dem Grundstück Silberstraße 22, Gemarkung Dortmund, Flur 6, Flurstück 364
Hier: Veränderte Ausführung der Gastronomienutzung
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05531-06)

Die Frage der Frau Schmidt, ob in der Gaststätte keine Behindertentoiletten vorgesehen sind, wird durch Herrn Hofmeister bestätigt.

Herr StR Sierau ergänzt, dass die Vorlage zunächst insbesondere die Themen der Erweiterung Richtung Hansaplatz, Denkmalschutz und Kubatur vorbringen sollte. Er werde den Hinweis zum Anlass nehmen, darauf hinzuwirken, dass es barrierefreie Zugänge auch zu den Toiletten geben werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 119 (Überschreitung der Baugrenzen) sowie die Beseitigung von zwei im Bebauungsplan festgesetzten Bäumen zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.3
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2005 und im 1. Quartal 2006 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05398-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlussergebnisse zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Ausgestaltung von Lärmschutzanlagen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 05562-06)

Herr Keune stellt das Thema der Gestaltung von Lärmschutzanlagen aufgrund eines am 26.10.2005 im AUSW beschlossenen Antrages im Rahmen einer Präsentation vor. Hierzu wird auf die Anlage 1 zur Niederschrift verwiesen. Abschließend stellt Herr Keune fest, dass es am besten sei, eine Lärmschutzwand nicht zu sehen. Auf Dauer sollten die Wände gestaltet bzw. begrünt werden. Insbesondere bei Begrünungen sei Geduld erforderlich. Diese Zeit sollte genutzt werden, um Schwerpunkte in der Gestaltung zu setzen.

Herr RM Tönnes hält es für konsequent, mit Grün zu arbeiten, u. a. wegen der Graffitis. Es sollte überlegt werden, ob mit Graffitikünstlern zusammen gearbeitet werden kann. Hier verweist er auf ein Bochumer Projekt.

Herr Keune erklärt, dass in der Regel die hochabsorbierende, unregelmäßig strukturierte Vorderfront von Lärmschutzwänden nicht den Anreiz für Graffitis bieten. Er greift aber diesen Hinweis auf und will ggf. an einer Lärmschutzanlage dieses ausführen lassen. An anderer Stelle werde derzeitig, z. B. im Zuge der WM 2006, mit Künstlern zusammengearbeitet.

Auch Herr RM Follert findet begrünte Lärmschutzwände am erträglichsten, das Grün mache sie angenehmer und freundlicher.

Herr RM Harnisch ist der Meinung, dass die Politik bei bedeutenden Lärmschutzmaßnahmen informiert werden sollte. Wünschenswert wäre es, wenn man sich vor Festlegung von Maßnahmen z. B. mit den Anwohnern, den Beteiligten, zusammensetzen würde. Außerdem regt er an, auch Blattgewächse mit rotem Blattwerk für die Wandbepflanzung zu nutzen.

Auf die Frage der Frau RM Falkenstein-Vogler nach Kletterpflanzen, die sich bereits bewährt haben, erläutert Herr Keune, dass dies vom Standort abhängig sei. Er könne nur standortgerechte Pflanzen empfehlen. Außerdem sollten es Pflanzen sein, die auch im Winter ihre Blätter behalten.

Für Herrn RM Thieme können mit Grün auch sehr gut „gestalterische Fehltritte“ verdeckt werden. Er hält Schmierereien dadurch für ein Problem, dass Schmierereien für Kunst erklärt wurden.

Herrn RM Münch stören nur die Schmierereien, die häufig aus Texten und Namenszügen bestehen. Priorität sollte seines Erachtens eine Begrünung der Lärmschutzwände erhalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Ausgestaltung von Lärmschutzanlagen zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
1. Quartalsbericht 2006 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05365-06)

Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Friedhöfe Dortmund
Hier: Änderung der Gebührensatzung nebst Gebührentarif der Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05486-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung durch die DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Sanierungsplan für die Altlast "Heeresmunitionslager Waldgelände Dortmund-Buschei"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05140-06)

Auf die Nachfrage des Herrn RM Pisula, was dagegen spricht, die Altlast dauerhaft zu entfernen und wie hoch die Kosten für die Entfernung sind, erläutert Herr Dr. Grote, dass auch andere Varianten, als die in der Vorlage genannte, geprüft wurden. Varianten zur vollständigen Entfernung der Altlast liegen bei einem Kostenvolumen von ca. 6 Mio. €, eine ständige Pumpung und Reinigung des Wassers kostet ca. 1,8 Mio. €. Zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland und den beauftragten Gutachtern wurde nach Meinung des Herrn Dr. Grote die ökologisch sinnvollste Lösung gefunden, die sich gleichzeitig im ökonomischen Kontext gnädig gegenüber dem Bundesfinanzminister verhält.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Abschlussbetrieb für die Werksdeponie Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05296-06)

Herr RM Münch sieht eine Verpflichtung für die Zukunft, bei der Herrichtung der Deponie diese so herzurichten, dass es landschaftlich zum Naturschutzgebiet Im Siesack mit den nährstoff- und vegetationsarmen Bereichen passt.

Zur Renaturierung der Deponie verweist Herr Dr. Grote auf den landschaftspflegerischen Begleitplan, der als Vorentwurf bereits vorliegt. Die Renaturierung werde dem Sanierungserfordernis unterstellt werden. Auf Flächen, auf denen kein Wasser eindringen soll, werden daher keine Teichlandschaften entstehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Realisierung der Dortmunder Landschaftspläne; 2. Quartalsbericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05446-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, II. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05038-06)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2006

Herr RM Münch gibt folgende persönliche Erklärung zur Niederschrift:
“Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
ich bin zutiefst betroffen darüber, dass der Vorsitzende eine Wortmeldung von mir, die rechtzeitig zum Tagesordnungspunkt elektronisch abgegeben wurde, nicht berücksichtigt hat. Dass der Vorsitzende bewusst – so mein Eindruck - versucht hat, diesen Tagesordnungspunkt besonders schnell abzuhandeln, um meine Wortmeldung bewusst zu unterdrücken. Ich finde dieses Verhalten a) undemokratisch, b) rechtswidrig und einem Vorsitzenden unwürdig und c) unverschämt, Herr Vorsitzender, dass Sie, obwohl ich protestiert habe, diesen Protest nicht zur Kenntnis genommen haben und mir keine Möglichkeit gegeben haben – was bei einer Sitzung zu jeder Zeit möglich ist – doch noch etwas zu sagen.
Herr Hengstenberg, das zeigt, dass Sie meiner Meinung nach nicht dafür geeignet sind, hier als Vorsitzender in diesem Ausschuss weiter zu fungieren.“

Herr RM Hengstenberg erklärt, dass Herr RM Münch sich erst gemeldet habe, als der Tagesordnungspunkt bereits beendet war. Er werde einen Tagesordnungspunkt nicht erneut aufrufen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt gegen die Stimme der DVU mit Mehrheit der Stimmen dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund hat für den I. Bauabschnitt investive Auszahlungen in Höhe von 557.200,00 Euro bereits beschlossen. Der Rat erhöht für die Maßnahmen des II. Bauabschnitts, für ökologische Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit einem konsumtiven Aufwand in Höhe von 70.000,00 Euro und für Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung und der Verbesserung der Wegeanbindung mit investiven Auszahlungen in Höhe von 130.000,00 Euro sowie vorbereitenden Arbeiten der Freilegung und Baureifmachung des Lagerplatzes Immermannstraße mit einem konsumtiven Aufwand von 60.000,00 Euro und investiven Zahlungen von 140.000,00 Euro, das Volumen um insgesamt 400.000,00 Euro auf ein Gesamtvolumen in Höhe von 957.200,00 Euro. Die Beträge wurden / werden wie folgt fällig:

Haushaltsjahr investiv konsumtiv
2005 3.000,00 Euro
2006 824.200,00 Euro 130.000,00 Euro

Der Rat stimmt den Maßnahmen des Gesamtkonzeptes zu und beauftragt die Verwaltung den III. Bauabschnitt zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 12.2
EU -Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Programmschwerpunkt 2: Förderung der lokalen Ökonomie
hier: Verlängerung des Projektes Betriebsentwicklung KMU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05677-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt gegen die Stimme der DVU mit Mehrheit der Stimmen dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das genannte Teilprojekt im Programmschwerpunkt 2 der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II aufwandsneutral mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2007 zu verlängern.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Gefahr durch einen offenen Schacht im Waldgebiet Bolmke
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05548-06)
- Stellungnahme des Herrn StR Steitz vom 30.05.2006 (Drucksache Nr. 05548-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme des Herrn StR Steitz zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Vorzeitige Todesfälle, Herz- Kreislauf Erkrankungen und Lungenkrebs durch Luftschadtstoffe in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05582-06)

Herr Dr. Grote erläutert, dass eine Zuordnung der Todesfälle zum Umweltereignis Feinstaub sehr schwierig sei. Es könne nur dargestellt werden, dass in der amtlichen Bevölkerungsstatistik erkennbar sei, wie sich die Mortalität z. B. verschiedener Altersklassen im Vergleich zum Umland verhält. Daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, dass dies primär oder sekundär mit Feinstaub zusammenhängt, hält er für unzulässig.

Herr RM Münch verweist auf eine Statistik des Landesumweltamtes und fragt, ob diese auf Dortmund kleinflächig heruntergerechnet werden könne.

Herr StR Steitz gibt an, dass im Herbst eine Vorlage zur Luftreinhalteplanung geplant sei. In dieser Vorlage werde der aktuelle Stand der Forschung zur Frage dargelegt, wie weit Feinstaub mortalitätserhöhend sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Revitalisierung Brückstraßenviertel
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05584-06)

Herr StR Sierau stellt dar, dass das Brückstraßenviertel in letzter Zeit einen guten Entwicklungsverlauf genommen habe. An diesem Viertel gebe es ungebrochenes Ansiedlungsinteresse, sowohl im Bereich der Gastronomie als auch im Einzelhandelsbereich. Dies werde von Seiten der Stadt abzuarbeiten sein. Inzwischen sind auch das Stadtplanungs- und das Bauordnungsamt am Standort Burgwall in ein bis dahin leer stehendes Gebäude untergebracht worden.
Auch ist der Bau des Orchesterzentrums inklusive Verwaltungsanteil vorgesehen, nach heutigem Stand der Planung wird dort das Umweltamt mit untergebracht werden.

Außerdem gebe es immer wieder verschiedene Initiativen, um derzeitig leer stehende Gebäude zu nutzen. Die Stadt begleite den gesamten Prozess mit. Es bestehen Kontakte mit den Unternehmern, die als Gewerbetreibende, Gastronomen oder Immobilieneigentümer engagiert sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.



H e n g s t e n b e r g
R e u t e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlage:

(See attached file: AUSW 07.06.2006, TOP 7.1.pdf)