Niederschrift

über die 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 04.09.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU


Rm Dr. Eigenbrod
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger (bis 18:40 Uhr)
Rm Frebel (ab 18:40 Uhr)
Rm Reuter



FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“

c) Verwaltung


StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

b) Gäste:
Herr Dr. Stemplewski (Vorsitzender des Vorstandes der Emschergenossenschaft)
Frau Rabenschlag (Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2008

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12432-08)
2.1.2 Hochwasserfolgen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12689-08)

2.1.3 Westfalenhütte
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12687-08)

2.1.4 Energieeinsparprogramm 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11343-08)

2.2 Finanzen

2.2.1 Bericht zur Haushaltslage
-mündlicher Bericht der Stadtkämmerin-

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12447-08)

2.4.2 Vertragsverhandlungen über den Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 12694-08)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

3.2 Konzept zur künftigen organisatorischen und personellen Entwicklung des Stadtbahnbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12073-08)

3.3 Mobilitätskonzept Dortmunder Berufskollegs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11925-08)

3.4 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12221-08)

3.5 Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11373-08)

3.6 Wohnungsmarktbericht 2008 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12226-08)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12290-08)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg - (Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12377-08)

3.9 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Thierbrauerei
hier: Ergebnis des Wettbewerbs zur Fassadengestaltung des neuen Thier-Areals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12326-08)

3.10 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche der "Silberstraße" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12331-08)

3.11 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Höhenweg von Limbecker Postweg bis Ende (Wendehammer/Hausgrundstück Höhenweg 25)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-08)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 -Borussiastraße-
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12406-08)

3.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-08)

3.14 Neubau des Feuerwehr-Ausbildungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11268-08)
3.15 Sanierung des Karl-Schiller-Berufskollegs im Brügmann-Zentrum (Ausführungsbeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12317-08)

3.16 Fachraumerneuerung an der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12349-08)

3.17 - unbesetzt -

3.18 Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10806-08)

3.19 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 252, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103), Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12441-08)

3.20 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 264 -Berchumweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12455-08)

3.21 Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "PHOENIX West" und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 "PHOENIX West"
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (10. Änderung), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 -PHOENIX West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12404-08)

3.22 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12369-08)

3.23 Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 104/1 - Burgtor/Burgwall -
hier: Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan InW 104, Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes InW 104/1 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nord III Ost)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12429-08)

3.24 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 266 -Wohnanlage Max-Eyth-Straße-
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12433-08)

3.25 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12500-08)

3.26 Abwassertechnische Erschließung Hohenbuschei, B-Plan Br 203
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12202-08)

3.27 Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee -; hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung III: Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-08)

3.28 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -; hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches, II. Beschluss zur erneuten Offenlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12427-08)

3.29 Neubau der Hausmeisterwohnung am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)

3.30 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Energieeffizienzquartier Rheinische Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12267-08)

3.31 Investive Energiesanierungsmaßnahmen 2008/2009 an städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12311-08)

3.32 Energiebericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12295-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11205-08)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Hilfe für Hochwasser-/Unwetteropfer - Zuschuss an die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12608-08)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Vereinbarung über Formen der projektbezogenen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und dem Stadtbezirk Beyoglu/Istanbul
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12232-08)

7.2 - unbesetzt -

7.3 Partnerschaftliche Projekte mit der türkischen Stadt Trabzon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12347-08)

7.4 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12354-08)

7.5 Änderung der Betriebssatzung des „Theater Dortmund“ mit zusätzlicher Spartenbildung Ballett, Bestellung eines Betriebsleiters, Umbenennung der Sparte Ballett in „Ballett Dortmund“ und Kooperationsvereinbarung zwischen Oper und Ballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12324-08)

8. Schule

8.1 Aktionsplan "Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 auf der Grundlage des gemeinsamen Zusatz/- Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplan 2008/09
> Verstetigung und Ausweitung der Maßnahmen zur Optimierung des Übergangs Schule-Arbeitswelt (Projekt Zeitgewinn)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12329-08)

8.2 "Aktionsplan Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz-/ Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplan 2008/09
hier: Kommunaler Lernmittelfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12337-08)

8.3 Aktionsplan "Soziale Stadt": Umsetzung des gemeinsamen Zusatz/-Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplan 2008/09
> Verstetigung der Schulsozialarbeit an Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12307-08)
8.4 Aktionsplan "Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 und auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz/- Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplan 2008/09
> Verstetigung der schulbegleitenden Sprachfördermaßnahmen der RAA für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12332-08)

9. Kinder und Jugend

9.1 Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.11 Projekt Jugendhilfedienste 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10952-08)

9.2 Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.10 Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10958-08)

9.3 Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.17 Kofinanzierung Schwangerschaftskonfliktberatung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10967-08)

9.4 Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.9 - Präventionsprojekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10971-08)

9.5 Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.7 - Erziehungsberatungstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10975-08)

9.6 Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses; hier: 2.4 - Sprachförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12494-08)

9.7 Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier: 10.2 Spielplätze
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12498-08)

9.8 Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier: 2.8 Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12499-08)




9.9 Förderung der kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12408-08)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12379-08)

10.2 - unbesetzt -

10.3 evu.it GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftszwecks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12582-08)

10.4 - unbesetzt -

10.5 Revierpark Wischlingen GmbH – Änderung in der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12651-08)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11443-08)

11.2 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11442-08)

11.3 Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12384-08)

Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2008
(Drucksache Nr.: 12384-08)

hier: Ergänzungsschreiben im Bezug auf die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes

11.4 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12453-08)




12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten
- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

7.6 Anpassung der Jahreskartenpreise für den Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12440-08)

10.6 Wirtschaftliche Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH: Sachstandsbericht und Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12682-08)

10.7 Verlagerung von Haushaltsmitteln für Grünunterhaltung aus dem Budget des StA 65 zu StA 66
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12639-08)

10.8 Haushaltsführung 2008: Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12781-08)

11.7 Masterplan Integration: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12510-08)

11.8 Zwischenbericht über die Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften im StA 01
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12701-08)

Die Dringlichkeit wurde in allen Fällen vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Abgesetzt wurde der Punkt

3.29 Neubau der Hausmeisterwohnung am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)

Außerdem wurde auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer vereinbart, den Tagesordnungspunkt

11.8 Zwischenbericht über die Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften im StA 01
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12701-08)

vorzuziehen und nach dem Tagesordnungspunkt 2.1.2 zu behandeln.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2008.






2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12432-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Prioritätenlisten Gewässer, Kanal und Straße zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
Hochwasserfolgen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12689-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.09.2008 vor:

Die Verwaltung wird gebeten, eine umfassende Berichterstattung über die Folgen des Hochwassers in den betroffenen Stadtteilen Marten, Dorstfeld und Hombruch vorzusehen. Dabei sollen die Erkenntnisse der Feuerwehr, des Tiefbauamtes, des Umweltamtes, der Bürgerdienste, der Wohlfahrtsverbände und der Emschergenossenschaft einbezogen werden. Insbesondere sollte die Stellungnahme der Verwaltung auf folgende Fragen eingehen:

1. Welche Schadensbilanz konnte bis zum heutigen Zeitpunkt ermittelt werden?

2. Welche Schäden sind insgesamt an städtischen Liegenschaften zu verzeichnen?

3. Hätte der Schaden für die Betroffenen durch aufwendigere Vorsorgemaßnahmen verringert
werden können?

4. Wie viele Pumpen sind in den betroffenen Stadtbezirken ausgefallen?
Welche Gründe hatte der Ausfall?
Hätte das Versagen der Pumpen verhindert werden können?

5. Konnten die Regenwasserrückhaltebecken planmäßig genutzt werden?

6. Sind die Kanäle in den Stadtbezirken ausreichend dimensioniert?

7. Welche Maßnahmen können getroffen werden, damit auch bei ungewöhnlichem Starkregen
eine Vermeidung, mindestens aber eine Verringerung von Schäden im gesamten
Stadtgebiet erreicht werden kann?


8. Auf welche Art und Weise kann die Stadt den Betroffenen weiterhin unbürokratische Hilfe
gewähren?

9. Wie bewertet die Verwaltung das Hilfsangebot der Landesregierung ?

Einleitend erinnerte OB Dr. Langemeyer daran, dass am 26.07.2008 ein Starkregen mit 200 Litern Niederschlag pro Quadratmeter über Dortmunds Westen niedergegangen sei. Durch dieses Jahrhundertereignis seien in mehreren Stadtteilen erhebliche Schäden entstanden.

Er habe sich am Tag danach über das Ausmaß der Schäden informiert. An dieser Stelle möchte er sich bei der Feuerwehr, der EDG, dem THW und der Polizei für ihre schnelle Hilfe ausdrücklich bedanken.

Bereits vor Ort habe er sich für die Bereitstellung von schneller und unbürokratischer Hilfe ausgesprochen. Die Sozialverwaltung habe bereits am darauffolgenden Wochenende Kontakt mit den Betroffenen aufgenommen, um sich über deren Probleme ein Bild zu machen.

Ferner habe er sich mit den Wohlfahrtsverbänden in Verbindung gesetzt um zu klären, wie den Geschädigten schnell mit Sach- und Geldleistungen geholfen werden könne. Vereinbart worden sei ein gemeinsames Spendenkonto und die Vergabe der Mittel durch die Wohlfahrtsverbände. Die Hilfe sei bislang sehr gut angekommen. Dafür bedanke er sich ebenfalls ausdrücklich.

Auch der Landtag NRW habe sich mit den Hochwasserfolgen befasst. Grundlage dafür sei ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen gewesen. Es hätten weitere Abstimmungen auf der Arbeitsebene stattgefunden. Heute sei eine weitere Gesprächsrunde im Innenministerium terminiert gewesen. Darüber werde die Stadtkämmerin gleich berichten.

StK´in Dr. Uthemann informierte zunächst über den Einsatz der Feuerwehr in Zeit vom 26. bis zum 28. Juli 2008.

Am 26.07.2008 erreichten die Leitstelle der Feuerwehr von 15:30 Uhr bis 23:40 Uhr ca. 4.500 Notrufe. Die Leitstelle wurde wegen der hohen Zahl von Anrufen um dienstfreies Personal verstärkt. Wetterbedingte 868 Einsätze mussten an den drei Tagen durchgeführt werden. 400 Kräfte der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr waren dabei im Einsatz. Diese wurden unterstützt von ca. 120 Mitarbeitern des Technischen Hilfswerkes.

Seit den frühen Abendstunden des 26.07.2008 sei auch der Führungsstab der Feuerwehr zusammengerufen worden, um die Koordination der Einsätze zu leiten.

Einige Einsatzschwerpunkte waren das Max-Plank-Institut und die Wohnsiedlung am Mühlenberg. Im Ortsteil Marten habe ebenfalls ein Schwerpunkt der Einsätze gelegen. Dort ging es insbesondere um den Schutz des Pumpwerkes.

An den Folgetagen des Unwetters habe die Feuerwehr insbesondere die Koordinierung der Aufräumarbeiten wahrgenommen. In diesem Zusammenhang bedanke sie sich ausdrücklich bei den Beschäftigten der EDG, die vom 26.07.2008 bis 06.08.2008 mit bis zu 120 Personen im Einsatz gewesen seien. Auch die DEW war mit 35 Mitarbeitern vor Ort, um die Stromversorgung sicherzustellen.

Die anschließenden Vorträge vom Vorsitzenden des Vorstandes der Emschergenossenschaft, Herrn Dr. Stemplewski und Herrn StD Sierau (Power-Point-Präsentationen) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

In seinem Vortrag ging StD Sierau auch die gemeinsame Bitte um Stellungnahme der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein.

Frau Rabenschlag, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes, führte aus, für die Wohlfahrtsverbände habe sich die Situation nach dem Unwetter am 26.07.2008 so dargestellt, dass zahlreiche Privathaushalte zum Teil in elementarer Weise von dem Ereignis betroffen waren. Man habe zunächst eine Sachspendenaktion mit den Kirchengemeinden vor Ort initiiert und konnte dadurch rund 150 Haushalte mit dem Nötigsten versorgen.

Gerne habe man auch als Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände der Anfrage des Oberbürgermeisters entsprochen, eine zentrale Spendenaktion zu organisieren und gemeinsam mit der Stadt die Verteilung der Mittel zu übernehmen. Ziel sei es gewesen, schnell, fair und unbürokratisch zu handeln. Der Spendenbeirat, bestehend aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und der Stadt konnte zunächst 24.000,00 € verteilen, die sich am 15.08.2008 auf dem Spendenkonto befanden. Durch weitere Spenden der Stadt und der Emschergenossenschaft sowie zahlreiche Einzelspenden standen kurz danach aber bereits schon 680.000,00 € zur Verfügung. In den eingerichteten Stadtbüros wurden Termine mit den Betroffenen vereinbart, um ihnen lange Warteschlangen zu ersparen. Die Hilfe sei begrenzt worden auf existenzielle Schäden unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Haushaltslage. Einigkeit bestand zudem darin, dass Rechts- und Versicherungsansprüche vorrangig zu sehen waren.

Zu den Ergebnissen der ersten beiden Wochen sei festzustellen, dass die dezentralen Büros mit ihren Terminvergaben und den gemischten Teams bestehend aus Vertretern der Wohlfahrtsverbände und der Stadt eine geeignete organisatorische Regelung gewesen waren. Die Betroffenen hätten Schäden in materieller und elementarer Form geltend gemacht. Viele Menschen, die vorgesprochen hätten, seien hilflos und traumatisiert gewesen.

Bis heute konnten auf dem Spendenkonto 693.936,15 € verbucht werden. Einige weitere Zahlungen seien aber noch nicht eingegangen, so das eine Summe, die an 800.000,00 € heranreiche, insgesamt zur Verfügung stand.

Es hätten 683 Anträge vorgelegen, von denen 50 von Schwertsbetroffenen gestellt worden seien. Insgesamt berücksichtigten die Anträge 1.593 Personen.

Man habe bisher 588 Überweisungen getätigt und damit 409 Fälle abgeschlossen. An hilfsbedürftige Personen sei eine Summe von insgesamt 522.040,00 € gegangen.

Die Beträge lägen im Einzelfall zwischen 100,00 € und 3.500,00 €. 64 Haushalte hätten bislang eine Abschlagszahlung erhalten. Bei ihnen sei klar, dass noch zusätzlich geholfen werden müsse.

In der jetzt laufenden dritten Woche stelle man fest, dass häufiger Personen kämen, die sich nicht klar darüber seien, welchen Charakter die Hilfe habe. Es gehe um eine existenzielle Nothilfe und nicht um Schadensersatz. Außerdem würden unter den Antragsstellern auch solche sein, an deren Hilfsbedürftigkeit durchaus Zweifel bestünden.

Sie könne sich vorstellen, dass die Beratungsbüros jetzt geschlossen werden könnten. Für eventuell weitere Einzelfälle wären dann die städtischen Sozialdienste in Kooperation mit der Wohlfahrtspflege Ansprechpartner.

Außerdem wünsche sie sich eine unkonventionelle Hilfe des Landes insbesondere für diejenigen, die von dem Unwetter besonders schwer betroffen wurden.

Abschließend bezeichnete Frau Rabenschlag die Nachbarschaftshilfe in den betroffenen Stadtteilen als beispielhaft und hob auch die Spendenbereitschaft der Dortmunder Bürgerschaft hervor.

StK´in Dr. Uthemann berichtete, dass heute Morgen ein Gespräch auf Arbeitsebene mit dem Innenministerium zu der Frage stattgefunden habe, welche Hilfsmöglichkeiten durch das Land gegeben seien. Hierbei habe es sich um ein Auftaktgespräch gehandelt, weitere würden folgen.

Das Innenministerium habe eine wohlwollende Prüfung und eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund zugesagt.

In dem Gespräch heute sei erörtert worden, dass vor einer Entscheidung in der Sache zunächst Art und Umfang der Schäden von der Stadt festzustellen seien. Gemeint seien hierbei Schäden an Hausrat und Kleidung sowie an den Gebäuden. Es gehe zudem in erster Linie um die Hilfe für private Haushalte, die allerdings nur subsidiär geleistet werden könne. Dass heiße, die Landeshilfe könne immer dort nicht greifen, wo Leistungen Dritter in Betracht kämen. Dagegen werde sich die Landeshilfe wahrscheinlich nicht auf öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe beziehen, jedenfalls nicht nach § 19 GFG.

Einigkeit bestand darin, dass die Ermittlung von Schäden sicherlich nicht kurzfristig erfolgen könne, so dass das Innenministerium von Fristsetzungen auch absehen werde.

Sie sei zuversichtlich, dass man aus dem Fünf-Millionen-Topf des § 19 GFG vom Land Mittel erhalten werde.

OB Dr. Langemeyer fügte an, dass nach den Regeln für die Vergabe von Mitteln nach
§ 19 des Gemeindefinanzierungsgesetztes jeder Euro des Landes mit einem städtischen Euro ersetzt werden müsse. Das heiße, zu den bereits von der Stadt zur Verfügung gestellten 500.000 € müssten voraussichtlich weitere städtische Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Im Anschluss an die Fachvorträge hatten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Gelegenheit Fragen zu stellen, die von Herrn Dr. Stemplewski und Herrn StD Sierau beantwortet wurden.

zu TOP 2.1.3
Westfalenhütte
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12687-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 01.09.2008 vor:

Der Verwaltungsvorlage (n.ö. DS-Nr. 12360-08) sind keine Ausführungen zu entnehmen, die eine sachgerechte und verlässliche Beurteilung des Entwicklungsfortschritts auf dem Gelände der Westfalenhütte zulassen.

Wir regen daher an, die Geschäftsführung der Thyssen Krupp Real Estate GmbH und ggf. auch der Thyssen Krupp Steel AG zur Sitzung des HFA (4. September) einzuladen, um aus Unternehmenssicht über die Flächenentwicklung zu berichten.

Auch die Verwaltung wird um einen ausführlichen Sachstandsbericht gebeten, in dem auch Aussagen über den Stand der zischen den Parteien abzuschließenden Verträge getroffenen werden sollen.

Sollten mit der Beantwortung Belange Dritter tangiert sein, sind wir mit einer nichtöffentlichen Befassung einverstanden.

StD Sierau wies daraufhin, dass die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu kurz vor der heutigen Sitzung eingegangen sei, um noch Vertreter von Thyssen Krupp für eine Berichterstattung gewinnen zu können.

Die Unternehmensvertreter hätten aber ihre Bereitschaft signalisiert, in der kommenden Woche der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Verfügung zu stehen. Auch die Verwaltung sei bereit, einen solchen Termin, der noch konkret vereinbart werden müsste, wahrzunehmen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) stimmte diesem Vorschlag zu.









zu TOP 2.1.4
Energieeinsparprogramm 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11343-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

Die Durchführung der Maßnahmen
- Wärmedämmung des Daches einschl. Nebenarbeiten in der Sporthalle Nord
- Fenstererneuerung von Einfach- auf Wärmeschutzverglasung in der TEK
Wellinghofen
- Dämmung der Außenhülle (Dach, Wände, Boden) in der Turnhalle der Friedrich-
Ebert-Grundschule
mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 409.200 €.

Die Finanzierung im Budget des Amtes 2D bei der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2008 387.250 €

Der Differenzbetrag in Höhe von 21.950,00 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bewirkt eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 8.638,24 €.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Bericht zur Haushaltslage
-mündlicher Bericht der Stadtkämmerin-

StK´in Dr. Uthemann berichtete über die aktuelle Haushaltssituation. Die von ihr im Rahmen des Vortrages gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlag beigefügt.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Gelegenheit Fragen zu stellen, die von StK´in Dr. Uthemann beantwortet wurden.

2.3 Personal
- keine Vorlagen -



2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12447-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 28.08.2008 vor:

Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt hatte am 19.06.2008 beschlossen, ein im Bereich der Kliniksanierung erfahrenes Unternehmen als Sanierungsbeauftragten des Gesellschafters für einen Zeitraum von zwei bis max. drei Jahren zu beauftragen. In Ergänzung dieses Beschlusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss, dass der Vertreter des Sanierungsunternehmens den Vorsitz in der Geschäftsführung der Klinikum gGmbH erhält.


2. In Abänderung des Beschlusses des Rates vom 19.06.2008 wird auf die Einrichtung eines Sanierungsbeirates, bestehend aus den Vertretern der im Aufsichtsrat des Klinikums vertretenden Fraktionen und des Gesellschafters sowie eines Beschäftigtenvertreters, verzichtet, da eine ergebnisoffene Prüfung einer (Teil)-Privatisierung von vornherein ausgeschlossen wurde.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie sie die gegensätzlichen Beschlüsse des Rates sowie der Aufsichtsräte von EDG und DSW hinsichtlich einer möglichen kapitalmäßigen Einbindung oder einer gesellschaftsrechtlichen Verflechtung mit der Klinikum Dortmund gGmbH bewertet und welche alternativen Lösungsmöglichkeiten der Gesellschafter zur finanziellen Stützung der Klinikum Dortmund gGmbH vorschlägt.

Der Haupt- und Finanzausschuss sprach sich einvernehmlich dafür aus, den Antrag der CDU-Fraktion sowie die Vorlage unter Punkt 10.6 der Tagesordnung


Wirtschaftliche Zukunft der Klinikum
Dortmund gGmbH:
Sachstandsbericht und Umsetzung des
Ratsbeschlusses vom 19.06.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12682-08)

ohne Empfehlung an den Rat der Stadt zu überweisen.

zu TOP 2.4.2
Vertragsverhandlungen über den Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 12694-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 21.08.2008 vor:

Die am 19. Juni 2008 vom Rat beschlossene vorzeitige Kündigung und Neuverhandlung
der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
kann für das Unternehmen DEW21 erhebliche Risiken bedeuten. Wir bitten deshalb in
der Sitzung des HFA um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Versteht die Verwaltung den Gesellschaftsvertrag der DEW21 GmbH anders, als
dass die Gesellschaft am 31.12.2014 endet, sofern nicht die RWE AG (bzw. deren
dann zuständiges Tochterunternehmen) ihren Anteil an DEW21 an die DSW21 AG
abtritt? – Wenn anders, dann wie?

2. Versteht die Verwaltung den Gesellschaftsvertrag der DEW21 GmbH anders, als
dass eine Fortsetzung der RWE-Beteiligung als Neugründung der Gesellschaft zu
behandeln ist? – Wenn anders, dann wie?

3. Verfügt die Verwaltung über Informationen, dass RWE mit der Abtretung ihres
DEW-Anteils freiwillig ihren starken Einfluss auf dem Dortmunder Energiemarkt
aufgeben würde? Wie hoch schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass in diesem
Fall RWE gegen DEW21 GmbH um die Energiekonzessionen konkurrieren
würde? Worauf begründet sich die Einschätzung?

4. Nimmt die Verwaltung an, eine 2014 neu zu gründende Gesellschaft (mit weiterer
Beteiligung von RWE) könne in bestehende, auf 20 Jahre abgeschlossene
Konzessionsverträge ohne deren europaweite Neuausschreibung einsteigen?
Wenn ja, worauf begründet sie diese Annahme?

5. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass bei einer Neuverhandlung
der Konzessionsverträge sich ein anderer Bewerber gegen DEW21 GmbH
durchsetzt? Welche Gründe sprechen für diese Einschätzung?

6. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen hätte ein Ausscheiden der DEW21 GmbH
als Konzessionsnehmer für den Fortbestand des Unternehmens?

Beschlussvorschlag
In Abhängigkeit von der Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Fragen beantragen wir:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den
Ratsbeschluss vom 19.06.2008 TOP 10.3 (DS 12184-08) aufzuheben.

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 01.09.2008 eine Stellungnahme abgegeben.

Ergänzend fragte Rm Stammnitz (Die Linken im Rat), ob die Konzessionsverträge bereits gekündigt seien. Dies wurde von OB Dr. Langemeyer bejaht.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, bei der Ansiedlung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern grundsätzliche Qualitätsanforderungen zu stellen, die auf den Inhalten des Handbuchs „Lebensmitteldiscounter und Supermärkte: Anforderungen an ihre Gestaltung und ihr räumliches Umfeld“ basieren. Die Verwaltung wird diese Leitlinien für die Standort- und Objektgestaltung bei allen zukünftigen Planungen und Verfahren anwenden.

zu TOP 3.2
Konzept zur künftigen organisatorischen und personellen Entwicklung des Stadtbahnbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12073-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.3
Mobilitätskonzept Dortmunder Berufskollegs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11925-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Mobilitätskonzept Dortmunder Berufskollegs zur Kenntnis. Eine Vorlage über eine Evaluation am Robert Bosch Berufskolleg, voraussichtlich im Jahr 2011 nach dem Umzug zum Standort Dortmunder U, wird dem Rat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.






zu TOP 3.4
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12221-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2007, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.582.577,37 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 771.419,61 EUR, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 771.419,61 EUR wird an die Stadt Dortmund ausgeschüttet.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.5
Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11373-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mindestens der sog. KfW-60-Standard für alle neuen Einfamilienhäuser, die auf Grundstücken der Stadt oder von Gesellschaften an denen die Stadt beteiligt ist, erreicht werden soll.

2. Für kompaktere Wohngebäude (Geschosswohnungsbau) auf städtischen Grundstücken wird mindestens der sogenannte KfW-40-Standard vorgegeben.

3. Für Neubauvorhaben mit weniger als 50 Wohneinheiten, für die kein Energiekonzept erstellt werden muss, gelten die Anforderungen des KfW-60 für Einfamilienhäuser bzw. KfW-40 Standards für Mehrfamilienhäuser. Dieser Standard soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für private Flächen und bei der Veräußerung städtischer Flächen vertraglich vereinbart werden.

4. Für Neubauvorhaben mit Nichtwohngebäuden, wie Bürogebäude, Schulen, Einkaufszentren, Gewerbehallen etc., müssen die Standards des „GreenBuildung-Programm“ der europäischen Kommission eingehalten werden. Das GreenBuilding-Programm sieht eine Verringerung des Primärenergieverbrauchs gegenüber der Energieeinsparverordnung um 25% vor. Dieser Standard soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für private Flächen und bei der Veräußerung städtischer Flächen vertraglich vereinbart werden. Darüber hinaus muss die Statik in großen Teilen der Dächer von Nichtwohngebäuden so bemessen sein, dass sie das zusätzliche Gewicht von Photovoltaikanlagen aufnehmen können.

5. Diese Vorgaben sind in den Grundstückskaufverträgen, städtebaulichen Verträgen und soweit rechtlich zulässig durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan verbindlich zu regeln.

zu TOP 3.6
Wohnungsmarktbericht 2008 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12226-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12290-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 7 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);

II. beschließt die Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.02.2008 offen gelegenen Inhalt als Satzung
Rechtsgrundlage: §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. beschließt, der Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 die Begründung vom 14.12.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg - (Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12377-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 – Apolloweg – geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Punkt 7 dieser Vorlage im Wesentlichen nicht zu berücksichtigen. Lediglich die Festsetzung zu den Nebenanlagen soll dahingehend modifiziert werden, dass die Nebenanlagen nicht nur zu den öffentlichen Flächen, sondern auch zu den privaten Grundstücksgrenzen einen Abstand von mindestens 1 m einhalten müssen und mit einer 2 m hohen Hecke einzugrünen sind.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.01.2008 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 03.07.2008 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200
- Apolloweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.9
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Thierbrauerei
hier: Ergebnis des Wettbewerbs zur Fassadengestaltung des neuen Thier-Areals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12326-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse des Wettbewerbs zur Fassadengestaltung des neuen Thier-Areals Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg (nachstehend ECE genannt) zu vereinbaren, den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf weiter zu entwickeln und der weiteren Planung und Realisierung zugrunde zu legen.

zu TOP 3.10
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche der "Silberstraße" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12331-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West sind der Auffassung, dass eine Vorlage eingebracht werden müsse, die sie als beschlussfassendes Gremium vorsieht.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgenden SPD-Antrag:

1. Die BV Innenstadt-West sieht sich außerstande, diese Vorlage in der vorliegenden Form zu verabschieden, da sie rechtswidrig ist. Sie fordert den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund auf, diese zurückzuziehen.
2. a) Die BV Innenstadt-West beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung des Einziehungsverfahrens der Teilfläche der Silberstraße zwischen der „Martinstraße“ und der „Potgasse“.

b) Die BV Innenstadt-West erinnert daran, dass bei den anstehenden weiteren Planungen konkreten Querungsmöglichkeiten dieses Bereiches für Fußgänger und Radfahrer Berücksichtigung finden müssen.

(Zuständigkeit: Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ergibt sich aus § 37 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 27.06.2008.)

Begründung:

Der Rechtsauffassung der Verwaltung (zuletzt per Mail von Herrn Dr. Henning Jaeger/STA30 über Herrn Michael Keßeler/6MTC an Herrn Karl-Walter Hollmann/STA 33vom 22.08.2008. siehe Anlage) zur Zuständigkeitsregelung ist nicht zuzustimmen. Die „Nichtzuständigkeit“ der BV beruht auf folgenden Argumentationen (in der Vorlage und in dieser Mail), die alle nicht zutreffend sind:


1. In der Vorlage wird die Zuständigkeit des Rates lediglich pauschal aus § 41, Abs. 1 GO NRW abgeleitet. Hier fehlt der Bezug zur Hauptsatzung der Stadt Dortmund, was ggf. bereits einen so gravierenden Mangel darstellen könnte, dass schon aus diesem Grund die Vorlage zurückzuziehen sein könnte.

Ferner wird keine Abgrenzung zum § 37 der GO NRW vorgenommen. Dies ist insbesondre angesichts der bereits während des bisherigen Beratungsganges seitens der BV geäußerten Rechtsauffassung zur Zuständigkeit der BV zumindest schwer nachvollziehbar.
2. Die Rechtsauffassung des Rechtsamtes (s. o.) beruht auf zwei unterschiedlichen Positionen, die ebenfalls nach Ansicht der BV nicht greifen.

Interessant bei dieser rechtlichen Bewertung ist aber zunächst, dass eben nicht auf den § 41, Abs. 1 GO NRW Bezug genommen wird, sondern grundsätzlich unterstellt wird, dass eigentlich die BV zuständig sei, wenn nicht bestimmte Einschränkungen im Dortmunder Ortsrecht (sic!) dagegen stünden. Offensichtlich teilt das Rechtsamt die Auffassung der BV hinsichtlich des falschen Bezuges auf § 41, Abs. 1 GO NRW, wie er in der Vorlage als Zuständigkeitsbegründung abgegeben wurde. Damit dürfte diese Vorlage in der vorliegenden Form wegen fehlerhafter Zuständigkeitsbegründung tatsächlich nicht behandelt werden können.

Die Argumentation des Rechtsamtes im Einzelnen:

a) Die Feststellung, dass es sich hier um eine Entscheidung handele, die „in ihrer Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe“ (Bezug auf § 20, Abs. 2, Buchstabe e) Hauptssatzung der Stadt Dortmund (27.06.2008) ist so nicht zutreffend.

Dieser Passus lässt sicherlich Interpretationen zu, die allerdings nicht dazu führen dürfen, dass de facto der Rat in jedem Einzelfall beschließt, ob dies gegeben sei oder nicht. Um diesen Anschein der möglicherweise willkürlichen Entscheidungen, die seitens der BV nicht nach objektiven Kriterien zu überprüfen wäre, überhaupt nicht aufkommen zu lassen bzw. als Lehre aus der damaligen Praxis, hat der Rat in seiner Weisheit am 22.05.2003 die „Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund“ beschlossen. Sie dienen dem Zweck, die Aufgaben der BV zu präzisieren „[…] und grenzen diese gegenüber den Aufgaben des Rates, seiner Ausschüsse und denen des Oberbürgermeisters ab.“ Inhalt dieser Richtlinien ist es, diejenigen Objekte und Straßen (konkret oder ihrer Art nach) zu benennen, die die Kriterien der „über den Stadtbezirk hinausgehenden Bedeutung“ erfüllen. Im Straßenverzeichnis (Anlage 1 zu diesen Richtlinien) wird die Silberstraße nicht aufgeführt.

Da es zum damaligen Zeitpunkt, aber auch im Zeitraum seit Verabschiedung, möglich gewesen wäre, z. B. sämtliche Straße der Innenstadt auf diese Liste zu setzen, was aber nicht geschehen ist, kann die Verwaltung nicht im Nachhinein eine solche Bedeutung konstruieren. Dies widerspricht sowohl dem Wortlaut dieser Richtlinien als auch deren „Geist“.

b) „Sicherheitshalber“ bzw. „ersatzweise“ verweist das Rechtsamt auf den § 2, Abs. 2, Buchstabe k („City-Entwicklung“) dieser Richtlinien und leitet daraus die Zuständigkeit des Rates bzw. die Nichtzuständigkeit der BV ab.

Den bereits bei der Verabschiedung dieser Richtlinien problematisierten Charakter dieser Regelung, dass nämlich keinerlei objektiv zu bewertende Kriterien für die Definition „City-Entwicklung“ vorliegen und sie daher mit dem Grundgedanken der Richtlinien nicht vereinbar sei, scheint sich das Rechtsamt anzuschließen.

Das Rechtsamt begründet die Anwendung dieser Regelung ausschließlich mit der Tatsache, dass in der Vorlage (Aufstellungsbeschluss) ausgesagt werde, dass es sich um eine Maßnahme der City-Entwicklung handele. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass eine bloße Erwähnung dieses Stichwortes in einer Vorlage den Buchstaben „k“ automatisch zur Anwendung bringen würde (immer vorausgesetzt, man geht zumindest von einer einheitlichen Definition des Begriffes „City“ aus) und damit jederzeit ungeprüft jede Maßnahme innerhalb des Wallringes (s. o.) der Zuständigkeit der BV entzogen werden könnte.

Hier fällt auch dem juristischen Laien auf, dass dieser Passus, bei dem die Gestaltungshoheit dem Rat zusteht, im Widerspruch zum eigentlichen Anliegen der Richtlinien steht. Es hätte dem Rat freigestanden, dieses Anliegen zu präzisieren (Beispiel: B-Pläne innerhalb der City, Investitionen ab XXX €) und damit überprüfbare Kriterien für die Anwendung aufzustellen. Dies wurde bisher unterlassen. Bis zu einer möglichen Neuformulierung der Richtlinien ist daher der Buchstabe „k“ nicht anwendbar, da auch nach Auffassung des Rechtsamtes offensichtlich die einzige Grundlage für seine Anwendung eine entsprechende Formulierung in einer Vorlage sein kann. Dies kann man wohl tatsächlich nur als „Willkür“ bezeichnen.



OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfohlen habe, die Verwaltungsvorlage zu beschließen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Einziehungsverfahrens der Teilfläche der Silberstraße zwischen der „Martinstraße“ und der „Potgasse“.


zu TOP 3.11
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Höhenweg von Limbecker Postweg bis Ende (Wendehammer/Hausgrundstück Höhenweg 25)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss
§ 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Höhenweg von Limbecker Postweg bis Ende (Wendehammer/Hausgrundstück Höhenweg 25)

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 -Borussiastraße-
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12406-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 19.08.2008:

„Die BV Lüdo empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und zusätzlich die Verwaltung aufzufordern, auf der östlichen Seite der Straße „Zeche Oespel“ einen Gehweg zum Schutz der Fußgänger einzurichten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt der Verwaltung die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund als Prüfauftrag weiter und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den Bereich der Grabelandflächen an der Straße Zeche Oespel zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 176 - Borussiastraße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 19.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) .

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü176 - Borussiastraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der Vorhaben.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 11.1 – 11.4 nicht zu berücksichtigen


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsentwurf und die Begründung gemäß Punkt 12 zu ändern und die geänderte Begründung vom 22. Juli 2008 der Bebauungsplanänderung Lü 101 Nr. 4 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 , § 4a Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.14
Neubau des Feuerwehr-Ausbildungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11268-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. den Neubau des Feuerwehr-Ausbildungszentrums an der Seilerstraße in Eving mit einem Investitionsvolumen von 10.800.000 Euro (Ausführungsbeschluss).

2. Die Finanzierung im Budget des StA 37 (Feuerwehr) bei der Investitionsfinanzstelle
37E00217004140 ist mit folgenden investiven Auszahlungen versehen:
Haushaltsjahr 2008 6.545.541,25 €
Haushaltsjahr 2009 2.000.000,00 €
Für das bewegliche Vermögen sind auf der Investitionsfinanzstelle 37E00217000057 nachfolgende Mittel veranschlagt:
Haushaltsjahr 2008 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2009 180.000,00 €

Mehrauszahlungen in Höhe von 825.500,00 € werden durch Minderauszahlungen auf der Investitionsfinanzstelle 37N00217004138 gedeckt.

Der Differenzbetrag in Höhe von 1.054.500 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden. Weiterhin wurden für Planungsleistungen im Jahre 2007 bereits 94.458,75 € verausgabt.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 383.205,83 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 37 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 35.000 € belastet.
3. Für die Durchführung der Maßnahme ist es erforderlich, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2008 in das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden.

4. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Baumaßnahme.

zu TOP 3.15
Sanierung des Karl-Schiller-Berufskollegs im Brügmann-Zentrum (Ausführungsbeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12317-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschießt:

Die Sanierung des Karl-Schiller Berufskollegs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 11.969.710 Euro (Ausführungsbeschluss)

Die Finanzierung im Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitionsfinanzstelle 40W00301074171, Finanzposition 780800, ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2008 1.500.000 €
Haushaltsjahr 2009 7.567.100 €
Haushaltsjahr 2010 2.465.760 €

Für das bewegliche Vermögen sind in der Finanzplanung unter der Investitionsfinanzstelle 40W00301074171, Finanzposition 780500, nachfolgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009 150.000 €
Haushaltsjahr 2010 150.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 273.193,55 €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 23.076,92 € belastet.

Der Differenzbetrag in Höhe von 136.850,00 € stellt aktivierte Eigenleistung des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Zusätzlich fallen bei der Sanierungsmaßnahme Aufwendungen für den Umzug i.H.v. 102.840 € an. Die Finanzierung der Aufwendungen ist aus den vorhandenen Immobilienansätzen bei StA 65 (Auftrag 650138011000) sicherzustellen.

Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der aumaßnahme.

zu TOP 3.16
Fachraumerneuerung an der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12349-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung eines naturwissenschaftlichen Fachraumes Biologie an der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 308.000 € (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
Die Finanzierung im Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitionsfinanzstelle 40_00301014500 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2009 270.200 €
Der Differenzbetrag in Höhe von 37.800 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 7.200 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird jährlich mit 1.538,46 € belastet.

2. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.

zu TOP 3.18
Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10806-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.




zu TOP 3.19
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 252, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103), Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12441-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt für den unter der Ziffer 2.2 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (11. Änderung ).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zu verzichten (Ziffer 3.3 dieser Vorlage ).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebbauungsplan Hö 252 – PHOENIX See – Teilbereich A – unter Ziffer 14 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 2.2dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 30.07. 2008 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hö 252 – PHOENIX See, Teilbereich A, - Seequartier - , für den unter der Ziffer 2.1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 30.07.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

zu TOP 3.20
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 264 -Berchumweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12455-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des Hinweise, dass im Beschlussvorschlag unter I.b) fälschlicherweise genannt ist, dass „die Anregungen unter Punkt 16.7 zu berücksichtigen“ sind. Es müsste hier richtigerweise heißen „Punkt 16.6“. Der Beschlussvorschlag I.a) ist ebenfalls zu ändern. Es muss hier lauten „die Anregungen unter Punkt 16.1-16.5 sind nicht zu berücksichtigen.“

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hom 264 –Berchumweg- geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 16. 1 – 16.6 nicht zu berücksichtigen

b) die Anregung unter Punkt 16. 7 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung Ä(einschließlich Anlagen) entsprechend Ziffer 13 dieser Vorlage vom 05.02.2008 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 29.07.2008 dem Bebauungsplan Hom 264 –Berchumweg- beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 264 –Berchumweg- für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.21
Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "PHOENIX West" und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 "PHOENIX West"
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (10. Änderung), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 -PHOENIX West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12404-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (10. Änderung – PHOENIX West).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zu verzichten (Ziffer 6.2 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 19 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 30. Juni 2008 öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 253 „PHOENIX West“ für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 30. Juni 2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12369-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang und Einwohnerversammlung) unter Ziffer 12 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 30.06.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.23
Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 104/1 - Burgtor/Burgwall -
hier: Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan InW 104, Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes InW 104/1 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nord III Ost)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12429-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InW 104 - Burgtor/Burgwall - vom 08.05.1980, den Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InW 104 und Neubezeichnung seiner Teilbereiche vom 04.02.1988 sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs InW 104/1 vom 04.02.1988 aufzuheben,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nord III Ost teilweise zu ändern,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich den Bebauungsplan InW 104/1 - Burgtor/Burgwall – im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB neu aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m.§ 13a BauGB und §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW








zu TOP 3.24
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 266 -Wohnanlage Max-Eyth-Straße-
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12433-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.03.2008 dem Bebauungsplan Hö 266 –Wohnanlage Max-Eyth-Straße- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 266 –Wohnanlage Max-Eyth-Straße – für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.25
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12500-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Planungsänderungen zur Kenntnis.

zu TOP 3.26
Abwassertechnische Erschließung Hohenbuschei, B-Plan Br 203
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12202-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung einen Vertrag mit der Hohenbuschei AG über den Bau der Abwasserkanäle im Zuge der Erschließung des Baugebietes Hohenbuschei abzuschließen.




zu TOP 3.27
Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee -; hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung III: Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 18),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee - und der Begründung vom 01.08.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.28
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -; hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches, II. Beschluss zur erneuten Offenlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12427-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen unter Berücksichtigung des redaktionellen Hinweises des RM Harnisch, dass S. 9 der Begründung inhaltlich nicht richtig ist. Der Rat hat am 13.03.2008 nicht beschlossen, den Standort Gneisenau als Autohof-Standort zu entwickeln.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den am 10.06.1998 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 – Gneisenau-Allee - und den Ratsbeschluss zur Erweiterung des Planbereiches vom 26.08.1999 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches erneut zu verändern und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage beschrieben, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Entwurf des Bebauungsplanes Scha 131 – Gneisenau-Allee – und die Begründung vom 01.08.2008 erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.29
Neubau der Hausmeisterwohnung am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.30
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Energieeffizienzquartier Rheinische Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12267-08)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des Hinweises, dass nicht die Bezirksvertretung Innenstadt-West, sondern der Rat der Stadt das beschlussfassende Organ ist:


Beschluss
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das o.g. Projekt belaufen sich auf 550.000 €.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.31
Investive Energiesanierungsmaßnahmen 2008/2009 an städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12311-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.32
Energiebericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12295-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11205-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 28.08.2008 vor:

Zu o. g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um
Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht zum Masterplan
Wirtschaftsflächen mit folgenden Änderungen zur Kenntnis und beschließt, dass:
1. bei Umwandlung oder Veränderung von Industrie- und Gewerbeflächenpotenzialen zugunsten
anderer nicht gewerblicher Nutzungsarten und/oder Einzelhandelseinrichtungen ein in der
Flächenbilanz mindestens gleichwertiger entsprechender Ersatz im Dortmunder
Stadtgebiet zu schaffen ist.

2. die Wirtschaftsförderung mit der Prüfung beauftragt wird, ob und wie
Ansiedlungsmöglichkeiten für Unternehmen durch eine regionale Zusammenarbeit verbessert
werden können. Hierbei ist in einem ersten Schritt zu prüfen, inwieweit auf der
Fläche „Groppenbruch“ ein interkommunales Gewerbe-/Industriegebiet mit der
Nachbargemeinde Lünen realisiert werden kann.

3. die Fläche Buddenacker als Gewerbefläche entwickelt wird, wobei im Rahmen einer
Einzelfallprüfung bewertet werden sollte, inwieweit nicht Teilbereiche der Fläche
auch als Industriefläche geeignet wären. Darüber hinaus sollte bei der Fläche
Buddenacker geprüft werden, ob die Fläche auch nach Süden bis an die B1 heran
sowie nach Norden in Richtung Neuasseln ausgedehnt werden kann, so wie es im
Zielkonzept des Flächennutzungsplans aus dem Jahre 2002 vorgesehen war.

4. die Fläche Westfaliastraße als Industriefläche ausgewiesen und entwickelt wird.

5. die Fläche nördlich des Osterschleppwegs und westlich des derzeit bestehenden
Gewerbegebietes Wickede Süd einer Potenzialflächenuntersuchung unterworfen
wird mit dem Ziel, diese Fläche auch als Gewerbegebiet/Industriegebiet
auszuweisen und zu entwickeln.

Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig im Halbjahresrhythmus im Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Ausschuss für Wirtschaftsförderung über
den Stand der Planung, Aufbereitung, Erschließung und Vermarktung der Flächen zu
berichten.

Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dass vor einer Entscheidung durch den Rat der Stadt zunächst die tangierten Bezirksvertretungen die Vorlage beraten sollen und danach die Fachausschüsse. In die Beratungen soll auch der CDU-Antrag einbezogen werden.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Hilfe für Hochwasser-/Unwetteropfer - Zuschuss an die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12608-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als überplanmäßige Mehraufwendungen für die Opfer der Hochwasser-/Unwetterkatastrophe vom 26.07.2008 einen Betrag in Höhe von 500.000 Euro als Direkthilfe an die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände zu überweisen. Die sachgerechte Verteilung des Spendengeldes wird von dort erfolgen.


Die Zahlbarmachung erfolgt aus dem Budget des Sozialamtes und wird über das Sachkonto 531800 - Zuweisungen an übrige Bereiche - und den Auftrag 50050503KU05 - Hilfe für Hochwasseropfer- abgewickelt. Die entsprechenden Kontierungsobjekte zur Deckung der Mehraufwendungen können der Begründung entnommen werden.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Vereinbarung über Formen der projektbezogenen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und dem Stadtbezirk Beyoglu/Istanbul
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12232-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung Beyoglu/Istanbul, mit der Stadt Dortmund in den Bereichen Kulturaustausch, gemeinsame Kulturprojekte, Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten sowie in der Gemeinwesenarbeit zusammenzuarbeiten und sich dazu fachlich austauschen zu wollen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beigefügten Vereinbarung zur Kooperation zwischen den beiden Städten zu (siehe Anlage 1).

3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Idee, ein Kulturprojekt mit Jugendlichen aus den beiden Städten Dortmund und Beyoglu/Istanbul als Beitrag zu den europäischen Kulturhauptstädten RUHR.2010 und Istanbul 2010 entwickeln zu lassen.

zu TOP 7.2
- unbesetzt -

zu TOP 7.3
Partnerschaftliche Projekte mit der türkischen Stadt Trabzon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12347-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Herr Sauer (CDU) bemängelt die Qualität der Vorlage in semantischer und inhaltlicher Hinsicht und erklärt die Absicht seiner Fraktion, der Vorlage so nicht zuzustimmen.

Herr Utech (SPD) bestätigt Herrn Sauer im Wesentlichen, weist aber bei allen Mängeln auf die positive Absicht der Vorlage hin.

Herr Stüdemann (Kultur-, Sport- und Freizzeitdezernent) schlägt einen abgeänderten Beschlusstext vor.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt daraufhin einstimmig, folgenden von der Verwaltungsvorlage abweichenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Initiierung und Umsetzung von partnerschaftlichen Projekten zwischen der Stadt Dortmund und der türkischen Stadt Trabzon. Die Rahmenbedingungen werden dem Rat der Stadt zu einem Späteren Zeitpunkt vorgelegt
Die Begründung ist auf Seite 2, 4. Absatz, letzter Satz ist wie folgt zu ändern:

„Die Projekte sollen auf folgende 4 Säulen gegründet werden:

· Wirtschaft
· Kultur
· Sport
· Bildung / Wissenschaft

Soweit sich im Rahmen der Zusammenarbeit weitere mögliche Themenfelder aufzeigen, werden die genannten vier Säulen erweitert.“

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 7.4
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12354-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig, dass die Verwaltung gebeten wird, eine bessere Formulierung für die Familienkarte (Blatt 5 der Anlage, -„2 Erwachsene + 2 Kinder“-)zu finden, sodass auch Familien mit mehr als 2 Kindern in den Genuss dieses Tarifes kommen können.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der Stadt Dortmund inklusive der Bestimmungen zum Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der Stadt Dortmund.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.

zu TOP 7.5
Änderung der Betriebssatzung des „Theater Dortmund“ mit zusätzlicher Spartenbildung Ballett, Bestellung eines Betriebsleiters, Umbenennung der Sparte Ballett in „Ballett Dortmund“ und Kooperationsvereinbarung zwischen Oper und Ballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12324-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die anliegende Satzung des Theater Dortmund
2. die Ernennung der eigenen Sparte als „Ballett Dortmund“
3. die Bestellung des Ballettdirektors Herrn Xin Peng Wang als Betriebsleiter für die Sparte Ballett

Der Rat der Stadt nimmt die beigefügte Kooperationsvereinbarung zwischen Oper und Ballett zur Kenntnis.

zu TOP 7.6
Anpassung der Jahreskartenpreise für den Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12440-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Preise für die Jahreskarten des Westfalenpark ab 01.11.2008 gemäß der Anlage 1 anzupassen.

8. Schule

zu TOP 8.1
Aktionsplan "Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 auf der Grundlage des gemeinsamen Zusatz/- Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplan 2008/09
> Verstetigung und Ausweitung der Maßnahmen zur Optimierung des Übergangs Schule-Arbeitswelt (Projekt Zeitgewinn)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12329-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf der Grundlage des Aktionsplans „Soziale Stadt“ und der Beschlussfassung des Rates vom 13.12.07 die Verstetigung und Ausweitung der mit dem Projekt Zeitgewinn eingeleiteten Maßnahmen zur Optimierung des Übergangs Schule – Arbeitswelt. Die vom Beirat „Regionales Übergangsmanagement“ beschlossene konzertierte Aktion wird umgesetzt, das Projekt „Zeitgewinn“ auf alle Hauptschulen sowie Realschulen und Gesamtschulen mit besonderem Unterstützungsbedarf ausgeweitet. Außerdem wird ein Übergangsmanagement Schule – Hochschule und eine Koordinierungsstelle zur Entwicklung eines Systems der zweiten Chance in Dortmund aufgebaut.

zu TOP 8.2
"Aktionsplan Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz-/ Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplan 2008/09
hier: Kommunaler Lernmittelfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12337-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat ist mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umsetzungskonzept zur Bewirtschaftung des Kommunalen Lernmittelfonds zum Schuljahr 2008/09 einverstanden.

zu TOP 8.3
Aktionsplan "Soziale Stadt": Umsetzung des gemeinsamen Zusatz/-Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplan 2008/09
> Verstetigung der Schulsozialarbeit an Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12307-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 8.4
Aktionsplan "Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 und auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz/- Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplan 2008/09
> Verstetigung der schulbegleitenden Sprachfördermaßnahmen der RAA für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12332-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der. Stadt Dortmund beschließt auf der Grundlage des Aktionsplans "Soziale Stadt" und der Beschlussfassung des Rates vom 13.12.07 die Verstetigung von schulbegleitenden Hilfen und Sprachfördermaßnahmen der RAA.



9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.11 Projekt Jugendhilfedienste 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10952-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

Für die Gesamtberatung der Prozesssteuerung sowie konzeptioneller Neuorientierung der Jugendhilfedienste werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

zu TOP 9.2
Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.10 Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10958-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Frau Bonekamp führte in die Vorlagen zu TOP 2.5 – 2.11 ein.

Der Vorschlag von Herrn Sohn, zunächst die generelle Diskussion zu führen und danach über die einzelnen Vorlagen abzustimmen, fand die Zustimmung der Mitglieder.

Herr Gora wies darauf hin, dass der Beteiligungsprozess im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt noch nicht beendet ist. Außerdem müssten die Ergebnisse auch noch dem Ausschuss vorlegt werden. Es sei notwendig, dies auch deutlich zu machen, damit der Eindruck vermieden werde, mit den Vorlagen zu TOP 2.5 – 2.11 wäre die vereinbarte Beteiligung erledigt.

Herr Burkholz und Herr Bösebeck machten deutlich, die Vorlagen basierten auf den vom Rat im Dezember 2007 gefassten Beschlüssen zum Haushalt 2008/2009 und stünden in Verbindung zum Aktionsplan Soziale Stadt.

Nach Abschluss der Diskussion empfahl der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

Für die gesamtstädtische Ausweitung des Kinderschutzprogramms „Schutzburg“ werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.

zu TOP 9.3
Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.17 Kofinanzierung Schwangerschaftskonfliktberatung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10967-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt: die von Land geförderten zusätzlichen Stellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden kofinanziert.

zu TOP 9.4
Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.9 - Präventionsprojekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10971-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt: die Fortführung des erfolgreichen Präventionsprojektes „Mein Körper gehört mir“, ein Theaterstück zur Prävention sexueller Gewalt, wird abgesichert.

zu TOP 9.5
Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier 2.7 - Erziehungsberatungstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10975-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt: das Angebot der Erziehungsberatung wird ausgebaut und finanziell abgesichert.




zu TOP 9.6
Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses; hier: 2.4 - Sprachförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12494-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die zusätzliche Sprachförderung von Kindern in Tageseinrichtungen jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 102.000 € zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 9.7
Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier: 10.2 Spielplätze
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12498-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Planungen zum Neubau bzw. zur Neugestaltung von Spielplätzen des Jugendamtes für 2008 und 2009 zur Kenntnis.

zu TOP 9.8
Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier: 2.8 Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12499-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Für besondere Problemlagen von Jugendlichen wird ein eigener Aktionsfonds für schnelle und unbürokratische Hilfen vor Ort eingerichtet.

zu TOP 9.9
Förderung der kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12408-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Kindergartenplätzen in Dortmund zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen für Kinder für das abgelaufene Kindergartenjahr 2007/2008 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 456.259 € zusätzlich zur bislang geleisteten Förderung über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12379-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2008 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 427.445,67 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 €.

zu TOP 10.2
- unbesetzt -

zu TOP 10.3
evu.it GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftszwecks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12582-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrags der evu.it GmbH zu.

zu TOP 10.4
- unbesetzt -

zu TOP 10.5
Revierpark Wischlingen GmbH – Änderung in der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12651-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, Herrn Bernd Kruse zum 01.10.2008 als Geschäftsführer der Revierpark Wischlingen GmbH zu bestellen und stimmt dem unten dargelegten Verfahren zu.



zu TOP 10.6
Wirtschaftliche Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH: Sachstandsbericht und Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12682-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet und soll dort zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 28.08.2008 behandelt werden.

zu TOP 10.7
Verlagerung von Haushaltsmitteln für Grünunterhaltung aus dem Budget des StA 65 zu StA 66
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12639-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der Grünunterhaltungsmittel von
StA 65 zu StA 66. Er stimmt der außerplanmäßigen Mehrausgabe gem. § 83 GO in Höhe von 2.397.541,97 € im Haushaltsjahr 2009 zu.

zu TOP 10.8
Haushaltsführung 2008: Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12781-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte, von der Stadtkämmerin am 29.08.2008 angeordnete haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2008 zur Kenntnis.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11443-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.2
Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11442-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.3
Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12384-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis und regt an, die folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes in die weitere Beratung mit einfließen zu lassen:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt auf Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig:

1. Der StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. wird seine Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der barrierefreie Informationstechnik-Verordnung NRW und der Grundlagen barrierefreier Kommunikation wie im Thesenpapier „Barrierefreie Kommunikation in den Sitzungen des Rates und seiner Gremien sowie in Veranstaltungen der Stadt Dortmund“ beschrieben gestalten.

2. Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des StadtbezirkMarketing Dortmund e.V. berücksichtigt den beigefügten Leitfaden „Vorbereitung, Durchführung und Sitzungsleitung für barrierefreie Veranstaltungen“.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.





zu TOP 11.4
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12453-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt bestellt zur Bildung einer Einigungsstelle nach dem LPVG NRW folgende 10 Beisitzerinnen bzw. Beisitzer der obersten Dienstbehörde
Herrn Sierau - Stadtdirektor
Frau Dr. Uthemann - Stadtkämmerin
Herrn Steitz - Beigeordneter
Herrn Stüdemann - Beigeordneter
Herrn Pogadl - Beigeordneter
Frau Bonekamp - Beigeordnete
Herrn Klüh - Fachbereichsleiter des Dortmunder Systemhauses
Herrn Plätz - stellvertretender Fachbereichsleiter des Personalamtes
Frau Pesch - Geschäftsführende Direktorin des Eigenbetriebes "Theater Dortmund"
Herrn Eichler - Geschäftsführer des Eigenbetriebes "Kulturbetriebe Dortmund"

2. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von Herrn Wilhelm Scheer als Vorsitzenden und Herrn Dr. Jürgen Brand als Stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle für die Wahlperiode 2008 bis 2012.
3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern für evtl. Sitzungen der Einigungsstelle zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, dem Einigungsstellenvorsitzenden jeweils drei Beisitzer/innen und ihre Vertreter/innen aus dem Kreis der vom Rat o. a. Bestellten direkt zu benennen.

zu TOP 11.5
- unbesetzt -

zu TOP 11.6
- unbesetzt -

zu TOP 11.7
Masterplan Integration: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12510-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausländerbeirates vor:

Der Ausländerbeirat empfiehlt einstimmig mit folgender Ergänzung dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. den Beitritt der Stadt Dortmund zur Charta der Vielfalt und
2. beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzepts zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund.

Es wird angestrebt die Mitarbeiterzahl/Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund
- bei gleicher Qualifikation - auf einen Anteil zu erhöhen, der in etwa dem Anteil der Migranten/innen an der Bevölkerung entspricht.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 11.8
Zwischenbericht über die Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften im StA 01
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12701-08)

OB Dr. Langemeyer ging zunächst auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ein, die keine vertiefte Darstellung enthalte, da Personalangelegenheiten und erst recht disziplinarische Vorgänge nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gremien, sondern der entsprechenden Stelle der Verwaltung fielen.

Die derzeitige öffentliche Diskussion nehme er verwundert zur Kenntnis. Der tatsächliche Sachverhalt sei vielen gar nicht bekannt, gleichwohl würden vielfältige Bewertungen vorgenommen und Stellungnahmen abgegeben.

Es sei auch keine öffentliche Angelegenheit, das Verhalten von städtischen Mitarbeitern zu prüfen und ggf. aktiv dagegen einzuschreiten. Besondere öffentliche Aufmerksamkeit hätten zwei von sieben Fällen erhalten, die zur Zeit in der Bearbeitung seien. Es handele sich dabei um zwei Angestellte und fünf Beamte; darunter auch Beamte mit Vorgesetztenfunktion.

Bei den beiden Angestelltenfällen werde zur Zeit der Eindruck erweckt, es gehe lediglich um einige Formalitäten, an die sich die Beschäftigten nicht gehalten hätten und zwar unter anderem auch deshalb, weil von Vorgesetzten die Anordnung gekommen sein soll, das Stadtamt 01 bevorzugt zu behandeln.

Er – so OB Dr. Langemeyer weiter – sei bereit, die beiden Kündigungen zurückzunehmen unter einer klaren Voraussetzung: Er bitte die beiden Damen mitzuteilen, welche Vorgesetzten ihnen die Erlaubnis erteilt hätten, ohne Belege und ohne Unterschriften Geld auszuzahlen. In mehr 200 Fällen sei konkret nachgewiesen worden, dass Beträge ohne die dafür erforderlichen Unterlagen bzw. Gegenkontrollen ausgezahlt worden seien.

Anschließend schilderte OB Dr. Langemeyer, wie das Verfahren aussehe, wenn vorschriftsmäßig bei der Stadtkasse Barbeträge ausgezahlt werden. Er stellte fest, dass das bestehende Kontrollsystem über einen langen Zeitraum hinweg ausgehebelt worden sei, weil man bei der Stadtkasse bei einigen Personen nicht die vorgeschriebenen Kontrollen praktiziert habe. Zum Teil seien die Belege, von denen man heute wisse, dass sie im erheblichen Umfang von der ehemaligen Mitarbeiterin des Stadtamtes 01 gefälscht worden waren, nachgereicht worden. Die entsprechenden Buchungen hätten ebenfalls zeitversetzt, teils erst sechs Wochen später, stattgefunden.

Es gehe hier deshalb nicht um die Frage, ob lediglich kleine Verstöße gegen Formvorschriften vorliegen, sondern darum, dass Barzahlungen erfolgten, ohne das die erforderlichen Belege vorgelegen hätten. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass einer der Vorgesetzten so etwas angeordnet oder erlaubt habe. Wenn es für die beiden Beschäftigten entlastende Gesichtspunkte gebe, dann gehörten diese auf den Tisch. Falls Vorgesetzte solche Anordnungen tatsächlich erteilt hätten, sollten sie sich offenbaren.

Die betroffenen Mitarbeiterinnen der Stadtkasse hätten sich nicht von Anwälten, sondern Ver.di beraten lassen. Sie hätten zudem ihre Stellungnahmen nicht mündlich, sondern auf Anraten von Ver.di in schriftlicher Form abgegeben. Diese hätten allerdings keine Entlastungsfaktoren ergeben.

Kurz vor Ablauf der im Rahmen des Kündungsverfahrens einzuhaltenden Frist von vierzehn Tagen sei die Stellungnahme des Personalrates eingetroffen. Am letzten Freitag habe er im Rahmen des Vierteljahresgespräches mit dem Personalrat verabredet, dass trotz des mittlerweile erfolgten Fristablaufes eine Erörterung über die Positionen der Beschäftigtenvertretung stattfinden solle. Diese Erörterung sei für gestern terminiert gewesen und erfolgte zwischen dem Personalrat und der Stadtkämmerin. Darin habe der Personalrat erläutert, über die Stellungnahme müsse nicht noch einmal geredet werden, da sie für sich spreche.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht sei es eine wichtige Aufgabe des Dienstherrn, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten, die sich korrekt verhielten von denen getrennt würden, die ein Fehlverhalten an den Tag legten. Die ordnungsgemäß arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften nicht in einen Generalverdacht hineingezogen werden. Dies gelte auch für die weiteren Fälle, die derzeit geprüft würden. Er sei jedoch sicher, dass es nicht bei den genannten sieben Personen bleiben werde, weil noch nicht alle Fragestellungen abgearbeitet werden konnten. Das Verfahren sei kompliziert und deshalb werde man vermutlich die Zeit bis Ende Oktober benötigen, um alle notwendigen Verhandlungen durch das Personalamt durchzuführen.

Stadtkämmerin Dr. Uthemann erläuterte, in den heutigen Presseveröffentlichungen werde der Eindruck erweckt, sie hätte den Personalrat aufgefordert, die Namen der Vorgesetzten zu nennen, die die beiden gekündigten Kolleginnen angewiesen hätten. Diese Darstellung sei nicht richtig. Nachdem der Personalrat es abgelehnt habe über seine Stellungnahme zu sprechen, habe er erklärt, ihm seien Namen von Vorgesetzten bekannt, die solche Anweisungen gegeben hätten.

Sie habe den Personalrat daraufhin gebeten, dem Personalamt diese Namen zu nennen, habe aber Verständnis dafür gezeigt, dass das dem Personalrat nicht möglich gewesen sei. Alternativ habe sie aber angeboten, dass der Personalrat die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen bitten sollte, sich dem Personalamt zu offenbaren. Dies sei ebenfalls abgelehnt worden, obwohl sie daraufhin gewiesen habe, dass die Vorlage entlastenden Materials zu einer anderen Wertung der Kündigungen führen würde.

Ferner werde der Eindruck erweckt, sie habe den Vorschlag unterbreitet, den Personalrat in das Verfahren einzubeziehen. Der Personalrat empfinde das als Provokation.

Tatsächlich habe sie gegenüber dem Personalrat am Ende des Gesprächs das Angebot wiederholt, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Das sei aber nicht in Anspruch genommen worden.

Zu dem Vorwurf, es würden nur die „kleineren“ Sachbearbeiter zur Verantwortung gezogen, nicht dagegen die auf der Vorgesetztenebene, führte StK´in Dr. Uthemann aus, in der Vorlage werde deutlich dargestellt, warum mit den Ermittlungen auf der unteren Hierarchieebene begonnen worden sei. Dort liege Beweismaterial vor, das ausgewertet werden konnte. Aus der Vorlage gehe aber ebenso klar hervor, dass sich die Ermittlungen in den Führungsebenen fortsetzen würden, sowohl bei der Stadtkasse als auch beim Amt des Oberbürgermeisters.

Rm Monegel (CDU) ging zunächst auf die Demonstration vor dem Rathaus am gestrigen Tage ein. Dies sei ein außerordentlicher Vorgang gewesen. Hinter dem Protest verbergen sich seines Erachtens nicht nur zwei Kündigungen, sondern ein undefinierter Unmut.

Seine Fraktion habe nicht die Absicht, eine Bewertung in der Sache vorzunehmen. Allerdings sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, bei dem ganzen Verfahren mit seinen disziplinarischen Maßnahmen, langwierigen und komplizierten Untersuchungen und der unbefriedigenden Außendarstellung handele es sich um den Teil eines Systems. Über diesen Aspekt müssten alle Verantwortlichen nachdenken.

Der Oberbürgermeister sei für die Unternehmenskultur in der Verwaltung zuständig. Es gehe um die Lebens- und Leistungsfähigkeit einer Verwaltung, die mit 8.500 Beschäftigten einen wichtigen Faktor für die Stadt bilde. Wenn die Mitarbeiter nicht motiviert seien, koste das die Bürger Leistungskraft und Ressourcen.

In der Wahrnehmung von Teilen der Verwaltung habe sich das OB-Amt als „relativ sakrosankte allmächtige Staatskanzlei“ in gewisser Weise verselbstständigt und ein Eigenleben entwickelt. Wenn dies so wäre, habe die Änderung der Gemeindeordnung, die eine weitere Stärkung des Oberbürgermeisters zur Folge hatte, diese Entwicklung noch gefördert.

Es gebe aber auch Stimmen, die sagten, dass über eine Entwicklung von Jahrzehnten das Stadtamt 01 weniger ein Amt des Rates, als ein Amt des Oberbürgermeisters geworden sei. Angelegt und organisiert sei es wie ein Familienbetrieb, in dem sich Schwächen in den Strukturen entwickelt hätten, die die vorgekommenen Geschehnisse erst möglich gemacht hätten. Der jetzt anstehende Prozess, den der Oberbürgermeister geschildert habe, müsse ein Prozess der Selbstreinigung sein. Es sei über Strukturen, Mentalität, Kontrollen und handelnde Personen zu sprechen, damit künftig derartige Vorkommnisse nicht mehr passierten.

Es gehe um die Unternehmenskultur in der Verwaltung. Aufgabe des Oberbürgermeisters sei, hier tätig zu werden.

Zudem sollte darüber nachgedacht werden, ob es richtig gewesen sei, in der Vergangenheit einen Personalausschuss und ein Personaldezernat abzuschaffen.

Mit Blick auf den künftigen Wechsel in der Leitung des Personalamtes vertrat Rm Monegel (CDU) die Auffassung, es müsse ein qualifizierter Nachfolger mit herausragenden Fachkompetenzen gewonnen werden.

Er hoffe, dass der laufende Prozess gerecht und für alle nachvollziehbar und transparent ablaufe, damit sich die Beschäftigten der Stadt nachher wieder gerne und mit Motivation ihren Aufgaben widmeten.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass seine Fraktion gefordert habe, den Prüfbericht des Personalamtes möglichst zügig zu erhalten.

Falls es unter den Beschäftigten Fehlverhalten gegeben habe, müssten die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Das Verfahren müsse transparent und umfassend sein. Er habe allerdings nicht den Eindruck, dass dies angemessen geschehen sei. Insbesondere würden die Informationen nicht zeitnah genug vorgelegt.

StK´in Dr. Uthemann antwortete, die Personalverwaltung habe im April 2008 den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes erhalten und sei vom Oberbürgermeister aufgefordert worden, arbeits- und disziplinarische Untersuchungen durchzuführen. Laut Vorlage habe das Rechnungsprüfungsamt keine Individualisierung vorgenommen. In arbeits- und disziplinarrechtlichen Fragen gehe es aber ausschließlich um Einzelvorwürfe. Das Personalamt habe 1.131 Unterlagen gesichtet, einzelnen Personen zugeordnet und systematisiert. Der Zeitraum vom April bis heute sei vor diesem Hintergrund nicht zu lang bemessen gewesen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, wenn es bei dem vorliegendem Sachverhalt nur um eine Machtprobe gegenüber Ver.di gehen sollte, habe der Oberbürgermeister ihre Fraktion auf seiner Seite.

Es sei allerdings verwunderlich, dass derartige Gräben zwischen dem Oberbürgermeister und der Gewerkschaft bestehen sollen. Der Oberbürgermeister sei Herr des Verfahrens. Er habe seiner Zeit die Hereinnahme externer Prüfer ebenso abgelehnt, wie die Veröffentlichung von Berichten mit Namensschwärzungen und es gebe bis heute keine Übernahme von politischer Verantwortung. Deshalb habe man den Eindruck, es gehe nicht um eine Machtprobe, sondern eher, dass die öffentlich erhobenen Vorwürfe ein Stück weit zuträfen.

OB Dr. Langemeyer erläuterte, er sei nicht nur von den Bürgern gewählt, sondern auch Beamter. In dieser Eigenschaft habe er die Aufgabe, gesetzliche Vorschriften, hier das Disziplinarrecht, anzuwenden und abzuarbeiten, auch wenn die öffentliche Wirkung keinen Spaß mache.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Personalamtes über die Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften im StA 01 zur Kenntnis.

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 19:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Reuter
Ratsmitglied


Weber
Schriftführer

Anlagen:

(See attached file: Vortrag_StD_Sierau HFA_4.9.08.ppt.pdf) (See attached file: Präsentation zur Haushaltslage HFA 04.09.2008.pdf) (See attached file: HW-Dortmund_Vortrag_EG_Haupt-_und_Finanzausschuss_04092008.pdf)