Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Rates der Stadt


am 31.03.2022
Westfalenhallen, Halle 1


Sitzungsdauer: 15:00 - 20:50 Uhr

Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten (liegen der Originalniederschrift als Anlagen bei) sind 81 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD)
Rm Dr. Neumann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Daskalakis (CDU)
Rm Polomski-Tölle (CDU)
Rm Vogeler (CDU)
Rm Waßmann (CDU)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke+)

Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Ulrike Jäger
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Als Gast:
Iryna Schum (Generalkonsulin der Ukraine)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Rates der Stadt,
am 31.03.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 1


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022
- wird nachversandt -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bericht Krisenstab "Ukraine"
Bericht

Der Krieg in der Ukraine betrifft auch Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24117-22)

Solidarität mit Ukraine
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24120-22)

Städtepartnerschaft Rostow am Don
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24105-22)

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24084-22)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23609-22)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23565-22)

3.3 Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23283-21)

3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)

3.5 Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22558-21)

3.6 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Ergänzung vom 28.01.22 zur Vorlage (Drucksache Nr.: 23268-21-E1)

3.7 E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23331-22)

3.8 Durchführung des "Festi Ramazan 2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23783-22)

3.9 Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23622-22)
hierzu -> Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.22 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1)

3.10 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23620-22)

3.11 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23337-22)

3.12 Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23646-22)

3.13 Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23005-21)

3.14 Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23048-21)

3.15 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23251-21)

3.16 Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23269-21)

3.17 Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)

3.18 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 22201-21)
Die Vorlage wurde am 16.12.22 (TOP 3.26) zur Kenntnis genommen.

3.19 Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 3.11) vor.

3.20 Zukunft der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22)

3.21 Umbenennung des Bebauungsplans Mg 166 - ehemaliges Kraftwerk Knepper
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24118-22)

3.22 Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24119-22)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23396-22)

4.2 Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufs „Gewerbegebiete“ im Breitbandförderprogramm des Bundes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23756-22)

4.3 Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 4.2) vor.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Erzwingungshaft für Obdachlose
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.4) vor.

5.2 Drogenkonsumraum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23766-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.6) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22-E1)

5.3 Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.5) vor.

5.4 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24111-22)

Durchseuchung stoppen - Labore ausbauen
Bitte um Stellungnahme (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23633-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.2) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23633-22-E1)

AfD-Antrag auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23600-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.2) vor.

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23520-22)

6.2 Sanierung des Freibades Stockheide
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23597-22)

6.3 Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23329-22)

6.4 Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23491-22)

6.5 Unsere Denkmäler schützen - Unsere Identität bewahren
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24021-22)

6.6 Sportwelt Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24112-22)

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

7.2 Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)

7.3 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)

7.4 Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24075-22)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)
Die Vorlage lag erstmalig zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 9.14) vor.

9.2 Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23411-22)

9.3 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 -
PB 34/2021

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23324-22)

9.4 Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23681-22)

9.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 1 GO NRW
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.01.2022

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23778-22)

9.6 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23870-22)

9.7 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)

9.8 Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (GFG 2022)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23867-22)

9.9 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.1) vor und wurde abgesetzt.

9.10 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.4) vor und wurde abgesetzt.

9.11 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.3) vor und wurde abgesetzt.

9.12 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)

9.13 Jahresabschlussentwurf 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23907-22)

9.14 Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.6) vor.

9.15 Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23129-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23129-21-E2)
Die Unterlagen lagen am 17.2.22 als Tischvorlage vor.

9.16 Abschaffung der KAG-Gebühren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24113-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23556-22)

10.2 Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23553-22)

10.3 Einrichtung von zwei geförderten, überplanmäßigen, befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23455-22)

10.4 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23873-22)

10.5 UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23690-22)

10.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Nachbenennung eines Delegierten für die RGRE Delegiertenversammlung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24039-22)

10.7 Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23951-22)

10.8 Zukunftsfähige Verwaltung und Stadtstrategie für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24066-22)

10.9 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.1) vor.

10.10 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23979-22)

10.11.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23962-22)
.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24093-22)

10.12 Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Vorlage wurde in der Sitzung am 16.12.21 (TOP 10.9) beschlossen und ein Prüfauftrag erteilt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.22 (Drucksache Nr.: 21678-21-E2)

10.13 Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)
Der Antrag lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 10.15) vor.

10.14 Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 10.12) vor.

10.15 Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22-E1)
Der Antrag lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 10.9) vor.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.02.2022 (TOP 11.1.1) vor.

11.1.2 Muslimisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24074-22)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.02.2022 (TOP 11.2.1) vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

OB Westphal begrüßt die Generalkonsulin der Ukraine, Iryna Schum, welche als Gast anwesend ist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin und bittet um Beachtung.

Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens im Internet nicht zugestimmt (Die Fraktion/Die Partei) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:
Ausreichende Finanzierung des ÖPNV's in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
(Drucksache Nr.: 23985-22-E1)
als TOP 3.23

Antivirensoftware Kaspersky
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022
(Drucksache Nr.: 24097-22)
als TOP 9.17

Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23981-22)
als TOP 10.16

Auch macht OB Westphal den Vorschlag, folgende Vorlagen abzusetzen:
zu 2.1 Solidarität mit Ukraine
Antrag zur TO (Die FRAKTION/ Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24120-22)

Städtepartnerschaft Rostow am Don
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/ Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24105-22)

Die beantragenden Fraktionen ziehen ihren jeweiligen Vorschlag zur Tagesordnung zurück.
Der TOP 2.1 Bericht Krisenstab "Ukraine" bleibt bestehen.
3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)


3.6 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

9.1 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)


9.6 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23870-22)


9.12 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)


Weiterhin wird der TOP

9.7 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)


wegen des thematischen Zusammenhangs unter TOP 2.1 behandelt.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Mader (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung zu TOP 2.1 auf sieben Minuten je Fraktion und drei Minuten je Einzelratsmitglied -einschließlich eventueller Antragsbegründungen- zu begrenzen.
Bei allen weiteren Tagesordnungspunkten soll die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt begrenzt werden.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Fraktion werde sich vor dem Hintergrund, dass die Niederschrift erst mittels Nachversand am 28.03.22 zugegangen ist, enthalten. Er bittet darum, die Niederschrift künftig mindestens eine Woche vor der Sitzung zu versenden.

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022 wird einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bericht Krisenstab "Ukraine"

Die Tagesordnungspunkte

2.1 Bericht Krisenstab "Ukraine" Bericht (Drucksache Nr.: 24198-22) und
9.7 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr.: 23965-22)

sowie die ergänzenden Vorlagen und Anträge werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Die Generalkonsulin der Ukraine, Iryna Schum, gibt einen Überblick über die Entwicklung des Krieges Russlands gegen die Ukraine. Sie schildert dabei die Eindrücke der Ukrainer*innen, sie benennt die Anzahl der getöteten Kinder, beschreibt den Raketenbeschuss sowie die dadurch ausgelöste Zerstörung, die Vertreibung und das Leid der Menschen. Am Beispiel der Stadt Mariupol stellt sie dar, welche grundsätzlichen Dinge dort zum Leben den Menschen fehlen. Sie prangert die Verletzung grundsätzlichster Regeln im Krieg, insbesondere die Verletzung humanitärer Grundsätze und Korridore, den Beschuss von Krankenhäusern, Vergewaltigungen, die Entführung von Bürgermeister*innen etc. an. Auch das Versprechen des russischen Präsidenten, die Zivilbevölkerung werde nicht betroffen, wurde nicht gehalten. Es sind mehr zivile Opfer zu beklagen als es tote Soldaten gibt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Krieg Russlands, also nicht nur des Präsidenten, gegen die Ukraine. Dieser Krieg dauert bereits seit 2014 an und hat nun das ganze Land erfasst. In diesen acht Jahren hat die Weltgemeinschaft nicht angemessen reagiert. Sie verweist auf die russischen Staatsmedien und die Berichterstattung zum Krieg gegen die Ukraine. Dort würden auch Witze darüber gemacht, dass die Ukraine nur eine Station Richtung weiterer Staaten sei. Die Androhung der russischen Seite, im Falle der militärischen Intervention anderer Staaten Atomwaffen einzusetzen, hinterfragt sie als Akt von Terroristen. Sie verweist auch auf die Rede des Präsidenten der Ukraine im Bundestag und fordert ein vollständiges Handelsembargo gegen Russland, ein Verbot russischer Medien, die Kriegspropaganda betreiben, die Unterstützung der Ukraine mit Waffen, Munition und Schutzausrüstung. Weiterhin soll der Einfluss des russischen Präsidenten in Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur, Forschung etc. beendet werden. Private Unternehmen mögen sich vom russischen Markt zurückziehen und harte Sanktionen sollen Russland isolieren. Auch fordert sie den Beitritt der Ukraine in die Europäische Union.
Sie dankt der Stadt Dortmund für die Aufnahme von mehr als 4.500 Menschen, die Beteiligung an humanitärer Unterstützung und die weltweiten Spendenaufrufe aus dem Fußball. Sie ruft zur Fortführung dieser Maßnahmen auf. Denn nur wenn die Ukraine diesen Krieg überwindet, kann Europa in Frieden und Freiheit existieren.

OB Westphal dankt der Generalkonsulin und erklärt, Dortmund werde nicht aufgeben und auch weiter eine überragende Hilfsbereitschaft an den Tag legen. Diese Hilfsbereitschaft war vom ersten Tag an zu spüren. Bereits am 25.02.22 trafen sich ca. 4.000 Menschen auf dem Friedensplatz, um gegen den Krieg zu protestieren und Präsident Putin zu signalisieren, dass dieser Krieg nicht zu rechtfertigen ist.


Die Wohlfahrtsverbände haben sofort mit der Sammlung humanitärer Güter begonnen, die Stadtverwaltung hat alle Maßnahmen zur angemessenen Unterbringung von Menschen auf den Weg gebracht. Er spricht sich für die Unterstützung der Ukraine und ein baldiges Kriegsende aus. Er dankt der Generalkonsulin für ihren Besuch.

Rm Neumann-Lieven (SPD) dankt -trotz des denkbar schlechtesten Grundes- der Generalkonsulin für den Besuch. Sie sicher die Solidarität der Dortmunder*innen und ihrer Fraktion zu. Sowohl der Unterstützung als auch der Linderung des Leids könne sich die Generalkonsulin gewiss sein. Die gemeinsame Resolution soll ein starkes und entschlossenes Zeichen sein. Dennoch könne mangels Kriegserfahrung kaum ein Mensch im Rat das Leiden der Ukrainer*innen nachempfinden. Die Berichte der verzweifelten Menschen sind erschütternd und es kann hautnah miterlebt werden, was dies für die unmittelbar Betroffenen bedeutet, Angehörige, Hab und Gut zu verlieren. Dortmund hilft gern und ist eine solidarische Stadt. Die Resolution verurteilt den Angriff der Ukraine durch Russland scharf und fordert einen sofortigen Waffenstillstands sowie den Abzug des russischen Militärs aus der Ukraine. Dabei ist Rm Neumann-Lieven bewusst, dass die Aufforderung eines Stadtrats die russische Regierung kaum interessieren dürfte. Dennoch sieht sie in der Forderung eine demokratische Pflicht. Sie spricht allen Ukrainer*innen, die sich des Angriffs erwehren müssen, ihre größte Hochachtung aus. Diese Hochachtung gilt aber auch den Menschen in Russland, die trotz drohender Repressionen gegen die Regierung und deren Krieg auf die Straße gehen.
Dortmund hilft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Sowohl die Verwaltung und Bürgerschaft zeigen eine große Einsatz- und Hilfsbereitschaft. Dortmund wird selbstverständlich und gern bei der Überwindung der Krise helfen. Hinsichtlich der Ausnutzung der Schutzbedürftigen fordert sie für ihre Fraktion die Einrichtung von Schutzzonen für ankommende Frauen und Kinder.
Die Folgen der Sanktionen sind auch hier spürbar und eine Kommune hat wenig Möglichkeiten zur Abfederung. Rm Neumann-Lieven sieht den Bund in der Pflicht, auch was Diplomatie und Außenpolitik betrifft. Als Stadt sollte die Städtepartnerschaft mit Rostow am Don und die Position Dortmunds genutzt werden. Für die Zeit nach dem Krieg wird die Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine angestrebt, sofern die Regierung in der Ukraine dann demokratisch legitimiert und nicht durch eine Besatzungsmacht eingesetzt ist. Sie dankt allen ukrainisch- und russischstämmigen Menschen, die den Krieg nicht nach Dortmund tragen, denn niemand hier, sondern nur die russische Staatsführung ist für den Krieg verantwortlich. Niemand darf wegen seiner Herkunft in Sippenhaft genommen werden.


Der Rat wird die Bestrebungen der Ukrainer*innen nach Frieden und Freiheit unterstützen. Rm Neumann-Lieven dankt der Generalkonsulin für den Besuch und bittet, den gewonnenen Eindruck ihren Landsleuten zu vermitteln und wünscht Kraft für den weiteren Weg.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) erklärt, angesichts der täglichen Bilder über Zerstörung, Leid, Flucht und Tod sei es unmöglich, über die Untaten zu schweigen. Der vom russischen Präsidenten Putin ausgelöste und voll zu verantwortende Angriffskrieg der russischen Armee gegen die Ukraine hat hunderttausenden Menschen das Zuhause und Tausenden das Leben genommen. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf den Tod der vielen russischen Soldaten die -so zumindest die Berichte- selbst nicht wissen, wofür sie kämpfen.


Rm Langhorst lobt die Eindeutigkeit der von den meisten Fraktionen in den Rat eigebrachten Resolution und spricht Generalkonsulin Shum die tiefe Solidarität für ihr Land und dessen Bevölkerung, den Einsatz der Generalkonsulin und deren Forderung nach einer sofortigen Beendigung des Angriffs inklusive des Abzugs der russischen Truppen und der vollen Wiederherstellung der Souveränität, aus. Diese Solidarität verbindet mit den vielen Hunderttausenden, die in Deutschland gegen den Krieg und für Frieden auf die Straße gegangen sind. Viele Menschen unterstützen auch die Sammlung und Bereitstellung von Hilfsgütern aller Art sowie der Betreuung und Unterbringung Geflüchteter. Ihnen dankt Rm Langhorst für den unermüdlichen Einsatz. Auch der Verwaltung spricht er seinen Dank aus.
In Dortmund sollen die Geflüchteten einen sicheren Lebensmittelpunkt und eine Perspektive erhalten, hier insbesondere in den Bereichen Wohnraum, Arbeitsmarkt, Bildung und Milderung psychosozialer Folgen des Krieges. Der Titel der gemeinsamen Resolution ist aus seiner Sicht gut gewählt, denn die Auswirkungen des Krieges zeigen auch Folgen für viele der Lebensbereiche und bisherigen Selbstverständlichkeiten in Dortmund. Dazu zählt z.B. die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Damit bestätigen sich die Beschlüsse in Dortmund, erneuerbare Energien auszubauen. Denn eine größere Unabhängigkeit macht weniger erpressbar und hilft mittelbar auch den Ukrainer*innen. Auch der Klimaschutz profitiert davon.

Rm Langhorst kritisiert den Antrag der AfD insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung von Kriegsflüchtlingen und Nicht-Kriegsflüchtlingen sowie geflüchteten Ukrainer*innen und Nichtukrainer*innen. Auch ziele der Antrag darauf, nichtukrainischen Flüchtlingen den Wohnraum zu nehmen.
Den Inhalt des CDU-Antrags zu TOP 9.7 hält seine Fraktion für wichtig, würde dies aber gern im Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit (ASAG) beraten.
An die Generalkonsulin gerichtet sagt er zu, ihr -auch wenn wieder Frieden eingekehrt sei- und dem ukrainischen Volk zur Seite stehen zu wollen.

Laut Rm Dr. Suck (CDU) war zur letzten Sitzung kaum vorstellbar, dass nun dieses Thema zu besprechen ist. Der von Präsident Putin verursachte und nicht zu rechtfertigende Angriffskrieg stellt ohne Frage eine Zeitenwende dar. Er bringt Leid, Tod, Zerstörung, Angst, Verzweiflung, Ungewissheit und den Verlust der Heimat über die Menschen in der Ukraine, einem Land mitten in Europa. Dortmund, die Stadtgesellschaft und auch seine Fraktion stehen selbstverständlich an der Seite der ukrainischen Bevölkerung. Er bittet die Generalkonsulin, sie möge dieses Zeichen der Solidarität mitnehmen. Der Angriffskrieg geht weit über die Ukraine hinaus. Die Nachkriegsordnung, der Fall des „Eisernen Vorhangs“ und der jahrzehntedauernde Frieden in Europa ist durch diesen Krieg infrage gestellt. Fragen von Energieversorgung, Klimaschutz, Sanktionen, das eigene Leben und auch die Sicherheit des eigenen Landes stehen nun besonders auf der Agenda. Europa ist von einer großen Flüchtlingswelle betroffen. Er dankt den Dortmunder*innen für eine Willkommenskultur, die sich in Hilfe und Anteilnahme ausdrückt. Damit sendet Dortmund ein starkes Zeichen. Auch dankt er der Verwaltung für die administrativen Leistungen wie die Organisation von Unterkunft, Beschulung, Wohnraum, Sicherheit und ein Stück weit Bewältigung.
Die gemeinsame Resolution richtet sich an Land und Bund. Hier können zahlreiche Dinge verbessert werden, insbesondere bei Verteilung und Lösung finanzieller Fragen.


Unter Betrachtung der eigenen Möglichkeiten hält Rm Dr. Suck die Suspendierung der Städtepartnerschaft mit Rostow am Don während der Zeit des Krieges für geboten. Auch wünscht er sich für die Zeit nach dem Krieg eine Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt.
Seine Fraktion ist stolz auf das friedliche Zusammenleben in der Stadt. Dies gelte für die Ukrainer*innen, aber auch für die aus Russland Stammenden, die keine Schuld am von der russischen Staatsführung verursachten Krieg tragen.
Die gemeinsame Resolution und die Dringlichkeitsentscheidungen trägt seine Fraktion mit, der AfD-Antrag wird abgelehnt. Für den eigenen Antrag (s. TOP 9.7) wirbt er um Zustimmung, verschließt sich aber einer Überweisung und finalen Beratung in den ASAG nicht. Ziel des Antrags ist die verbesserte medizinische Betreuung der Geflüchteten und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt fest, dass seit dem 24. Februar ein durch Russland verursachter Krieg herrscht. Er fordert, Russland müsse den Krieg schleunigst beenden, denn Krieg ist immer ein Verbrechen. Wie in den vergangenen Jahrzehnten wird Dortmund Menschen in Not aufnehmen und helfen. Daher dankt seine Fraktion allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer*innen. Für seine Fraktion hält er fest, dass nicht die Völker, sondern die Regierungen und deren Unterstützer*innen sich in einem Konflikt befinden und die jeweiligen Bevölkerungen leiden lassen. Dies betrifft am Ende neben den Menschen in der Ukraine, Russland und dem Westen auch große Teile des globalen Südens, die von Lebensmittellieferungen abhängig sind. Eine Weltwirtschaftskriese hält er für möglich. Auch die reale Bedrohung durch Atomwaffen war in den letzten 60 Jahren nicht mehr so real. Seine Fraktion wünscht die Verstärkung kommunaler Friedenspolitik. Dortmund folgte vor drei Jahren dem Antrag seiner Partei und trat dem ICAN-Städteappell gegen Atomwaffen bei. Diese und andere kleine Beiträge auf kommunaler Ebene können deeskalierend auf Konflikte wirken. Auf diesem Wege kann den Machthabenden der kommunale Unterbau entzogen werden. Deshalb sei es wichtig, den Kontakt zwischen Ost und West nicht zu verlieren und den Hass, der nur weiteres Elend erzeugt, nicht in die Köpfe und Herzen zu lassen. Er spricht den in Russland gegen den Krieg Demonstrierenden seine Solidarität aus. Eine in lokalen Medien diskutierte Beendigung der Städtepartnerschaft mit Rostow am Don hält er für wenig sinnvoll, denn Städtepartnerschaft sind ein Symbol der Völkerverständigung zur Förderung des Dialogs und Austauschs. Seiner Fraktion ist der Erhalt der Städtepartnerschaft wichtig. Auch die Menschen in Dortmund, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, trifft keine Schuld am Krieg. Eine wichtige Konsequenz sieht Rm Kowalewski darin, den Import sämtlicher Energieträger möglichst weit zu reduzieren und regionale regenerative Kapazitäten zu erschließen. Dies verlange die Ukrainekrise und die Klimakrise. Daher sei der Beschluss des Rates, im Jahre 2035 klimaneutral zu sein, besonders wichtig. Die soziale Ausgewogenheit müsse dabei im Blick bleiben. Auch außenpolitisch misst er dem Klimaschutz große Bedeutung zu, denn die Verteilung von Energieressourcen wird Kriege und Flüchtlingsbewegungen auslösen. Die Wiederherstellung des Völkerrechts muss künftig die Maxime der deutschen Außenpolitik sein. Er ruft den Rat dazu auf, alle Möglichkeiten zur Anerkennung des Völkerrechts zu nutzen, im Kontakt mit Partnerstädten und mit der Bundespolitik. Russland verstößt gegen das Völkerrecht und dies wird mit der vorliegenden Resolution klar verurteilt. Der Konflikt wird nur diplomatisch zu lösen sein, Eskalation sorgt nur für Verlierer.


Rm Helferich (AfD) verurteilt für seine Fraktion den Angriff Russlands auf die Ukraine. Er bezeichnet vorherige Beiträge als Lippenbekenntnisse. Nur seine Fraktion könnte den Kampf des ukrainischen Volkes nachvollziehen und habe großen Respekt vor jenen Frauen und Männern, die für die Ukraine kämpfen. Er lobt freiwillige Kämpfer in der Ukraine. Gleichzeitig fordert er, humanitär zu helfen, nicht jedoch Kriegspartei zu werden oder Waffen zu liefern. Seine Fraktion sei bereit, „…echten ukrainischen Kriegsflüchtlingen Obdach auf Zeit zu bieten…“. In der Resolution sieht er nur ein Schutzversprechen, welches keinen Wert hat, wenn nicht Schutz gewährt werde. Auch bestehe nur eine Aufnahmeverpflichtung für Flüchtlinge mit ukrainischem Pass oder ukrainischer Aufenthaltsgenehmigung. Der Bundesnachrichtendienst (BND) warne hier vor Schlepperei und Passfälschung. Die Willkommenskultur sei an der Sache vorbei. Die Menschen wollen -so Rm Helferich, unter Berufung auf die Generalkonsulin in Hamburg- nicht integriert werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) nennt es unerträglich, dass sein Vorredner die AfD als Partei an der Seite der Ukraine darstellt. Aus seiner Sicht habe u.a. die AfD Russland und das System für die eigene Darstellung genutzt und sei an der Seite autoritärer Regime.
Der Dank des Rm Kauch gilt in erster Linie der Zivilgesellschaft, denn zivilgesellschaftliche Aktivitäten, u.a. unter Beteiligung des Cityrings, haben die ersten Hilfsangebote initiiert. Auch der Verwaltung sei schnell aktiv geworden. Seine Fraktion unterstütze die Stadtverwaltung hinsichtlich der personellen und finanziellen Anforderungen. Bei der Genehmigung von Stellen (Drucksache Nr.: 24130-22) werde sich seine Fraktion enthalten, allerdings nur, weil Zweifel an der Sinnhaftigkeit der externen Besetzung bestehen. Zielführender, findet er, wären Menschen mit Verwaltungserfahrung, die aus der vorhandenen Belegschaft rekrutiert werden könnten.
Für ihn ist es ein Novum nach dem 2. Weltkrieg, dass in Europa ein souveräner Staat zur Durchsetzung von Gebietsansprüchen einen anderen souveränen Staat überfällt und einen Regimewechsel beabsichtigt. Er hält es mit Blick auf den Umgang mit der Städtepartnerschaft nicht für sinnvoll, Vergleiche mit dem Bürgerkrieg im Jemen oder dem NATO-Einsatz in Jugoslawien zu ziehen. Er sieht die Notwendigkeit, ein autoritäres Regime zu stoppen, bevor ein Flächenbrand in Europa ausgelöst wird. Daher hält er Waffenlieferungen an die Ukraine für absolut notwendig.
Die Stadt Dortmund hat eine Städtepartnerschaft mit Rostow am Don. Die dortige Stadtführung trägt die Linie Putins mit und unterstützt -wie breite Teile der russischen Bevölkerung- den Präsidenten. Gleichzeitig gibt es auch Menschen, die sich dem System mutig entgegen stellen. Die in Dortmund lebenden Menschen russischer Herkunft tragen keine Verantwortung, viele von ihnen leben nicht in Russland, um eben nicht unter dieser Einflusssphäre zu stehen. Auch dies erfordert Solidarität. Ein „Weiter so“ zur Städtepartnerschaft kann es aus der Gesamtsicht heraus nicht geben, denn die Lage ist anders als 1977 bei deren Gründung. Daher ist es gut, wenn die an der Resolution beteiligten Fraktionen nun auch die Partnerschaft -ausgenommen der Kommunikation von Stadtspitze zu Stadtspitze- ruhend stellen wollen.
Als Lehre für die Zukunft folgert Rm Kauch, die kommunalen Unternehmen insbesondere im Energiesektor müssten noch schneller erneuerbare Energien gegen die Abhängigkeiten ausbauen.

OB Westphal verabschiedet Generalkonsulin Shum und dankt ihr für den Besuch und die Worte an den Rat.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Gülec (BVT) verurteilt den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Tausende Tote sind zu beklagen und der Krieg ist nicht vorüber. Krieg erzeugt Flucht. Frauen, Kinder und ältere Menschen mussten die Heimat verlassen, weil sie dort nicht mehr sicher waren. Er erinnert daran, dass Dortmund seit je her Menschen aus Krisenregionen stets mit offenen Armen empfangen hat. Vielfalt ist Stärke und eine herausragende Eigenschaft Dortmunds. Dortmunder*innen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte und Migrant*innenorganisationen leisten hervorragende ehrenamtliche Arbeit. Er nennt beispielhaft Train of Hope, die jüdische Kultusgemeinde und die Kirchen. Die Zentralmoschee hat Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Menschen christlichen, jüdischen und muslimischen Glaubens haben gemeinsam für die Flüchtenden gebetet. Dies ist ein starkes gemeinsames Zeichen für Frieden, Demokratie und Solidarität. Er denkt und fühlt mit den vom Krieg betroffenen Familien. Alle Kriege mögen beendet werden, damit deswegen kein Mensch mehr seine Heimat verlassen muss.

Rm Deyda (Die Rechte) erklärt, seine Partei verhalte sich neutral, da sie generell Provokationen und die NATO ablehne, aber auch den russischen Imperialismus. Die Bundesrepublik soll keine Waffen in Kriegsgebiete liefern, schon gar nicht an den ukrainischen Präsidenten. Rm Deyda erklärt, sich daher enthalten zu wollen.



Dem Rat liegt vor:
- Der Krieg in der Ukraine betrifft auch Dortmund, Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI) vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24117-22-E1):
„… die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU, Linke+, FDP/Bürgerliste und Die FRAKTION – Die PARTEI bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den Angriffskrieg der Staatsführung der Russischen Föderation unter Wladimir Putin gegen die souveräne Ukraine und die ukrainische Bevölkerung aufs Schärfste und spricht seine Solidarität mit allen Menschen in der Ukraine aus. Ein derartiger Krieg ist durch gar nichts zu rechtfertigen. Der Rat der Stadt Dortmund fordert daher den sofortigen Abzug des russischen Militärs aus der Ukraine sowie einen sofortigen Waffenstillstand und die Wiederherstellung der vollständigen territorialen Integrität der Ukraine. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt außerdem die immer schärfere Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Russland und spricht seine Solidarität gegenüber allen Russinnen und Russen aus, die in diesen Tagen trotz aller Repressionen mit großem Mut für Frieden, Freiheit und Demokratie und gegen die Lügen ihrer Regierung demonstrieren oder bereits dafür im Gefängnis sitzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bedankt sich bei den vielen Menschen aus Ehrenamt, Zivilgesellschaft und Stadtverwaltung für die große Einsatzbereitschaft beim Umgang mit und der Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine. Ohne sie hätte eine schnelle Bereitstellung von Unterkünften, Ansprechstellen und Infrastruktur zur Unterstützung nicht funktioniert. Dortmund hat wieder einmal gezeigt, dass man in Krisen zusammensteht und Menschen in Not hilft. Die gemeinsame Friedensdemonstration auf dem Friedensplatz am Tag nach Beginn der Invasion ist ein starkes Signal der Dortmunder Stadtgesellschaft zur Solidarität mit der Ukraine gewesen. Die Stadtverwaltung wird dazu aufgefordert, weiterhin alles dafür zu tun, diese Infrastruktur zu stützen und auszubauen. Den Geflüchteten muss weiterhin schnell und unbürokratisch geholfen werden. Dazu zählen eine sichere Ankunft, schnelle Registrierung (Wartebereich soll vor äußeren Witterungseinflüssen geschützt sein), Unterbringung, Versorgung (auch Impfangebote), sowie Zugang zu Bildungsangeboten und dem Arbeitsmarkt. Insbesondere sind bei der Ankunft an Bahnhöfen und Busbahnhöfen Schutzzonen einzurichten, in denen vor allem Frauen und Kinder vor Menschenhändlern und Straftätern Schutz finden. Die Hilfsangebote und die Unterstützung aus der Zivilgesellschaft sollen dabei weiterhin - soweit möglich - genutzt und mit eingebunden werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, möglichst sofort alle entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die großen Städte zu entlasten und zu einer gerechten Verteilung im Bundesgebiet zu kommen. Weiterhin sind die Kommunen auskömmlich dafür finanziell auszustatten, durch Übernahme der gesamten entstehenden Flüchtlingskosten. Das hilft den Geflüchteten und den Kommunen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die bisherige Arbeit des Krisenstabes Ukraine mit den dort genannten weiteren Schwerpunkten Energieversorgung, Cyberangriffe und Finanzmarktstabilität. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Maßnahmen zur Unterstützung zu ergreifen, sollten die Sanktionen gegen die Russische Föderation und die Gegenmaßnahmen Russlands die Dortmunder Bevölkerung, die Stadtverwaltung und die städtischen Tochterunternehmen wirtschaftlich und finanziell treffen. Hierbei ist für die Zukunft vor allem eine Energieversorgung anzustreben, die die Stadt unabhängiger von Importen fossiler Energien macht.
5. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, alle ihre Möglichkeiten zu nutzen, um zu einer Befriedung des Konflikts beizutragen und Gesprächskanäle dafür offen zu halten. Hierzu zählt insbesondere die Städtepartnerschaft mit Rostow am Don, die seit 1977 existiert.
Zivilgesellschaften müssen weiter in Kontakt bleiben, um so deutlich zu machen, dass Frieden und Annäherung möglich und sinnvoll sind. Auch der Städtetag und der Gemeindebund empfehlen, die Städtepartnerschaften aufrechtzuerhalten. Der Rat der Stadt Dortmund bestärkt den Oberbürgermeister darin, die direkte Kommunikation mit der Stadtspitze von Rostow am Don weiterzuführen, um die Verurteilung des Krieges und der Menschenrechtslage in Russland unmissverständlich deutlich zu machen. Angesichts der Lage und der Positionierung der Stadtspitze von Rostow am Don sind alle darüber hinausgehenden Maßnahmen und Austausche aus Dortmunder Sicht bis auf Weiteres ruhend gestellt. Für den Fall der Durchführung des Stadtfestes DORTBUNT 2022 wird keine Delegation der Stadt Rostow am Don eingeladen. Eine Chance für eine Wiederannährung kann es nur durch eine Beendigung des Krieges geben.
6. Die Stadtverwaltung wird weiterhin aufgefordert, zu gegebener Zeit nach dem Krieg eine Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt aufzunehmen, um diese beim Wiederaufbau zu unterstützen.
7. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt jeden Angriff gegen Dortmunderinnen und Dortmunder mit russischen oder ukrainischen Wurzeln und bedankt sich bei allen Menschen, die den Krieg nicht nach Dortmund tragen. Dortmund ist eine vielfältige Stadt, in der Menschen jeder Herkunft friedlich zusammenleben. Keine Dortmunderin und kein Dortmunder trägt eine persönliche Schuld an diesem Krieg, unabhängig der Herkunft.
8. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Resolution an das Stadtoberhaupt der Stadt Rostow m Don zu übermitteln und auf der städtischen Website und in sonstiger Außenkommunikation zu vermerken.

Begründung
Der 24. Februar 2022 leitete mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine eine Zeitenwende ein. Millionen von Menschen sind auf der Flucht vor Tod, Leid und Zerstörung. Seit dem Zweiten Weltkrieg und den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien gab es derartiges Leid nicht in Europa. Der Krieg ist zurück vor unserer Haustür. Weltweit, auch in Russland, regt sich Widerstand gegen diesen Krieg. Menschen gehen auf die Straße und demonstrieren oder drücken ihre Solidarität mit der Ukraine in den Sozialen Medien aus. In einer UN-Resolution verurteilten 141 Länder den russischen Überfall auf die Ukraine.
Mit diesem Angriffskrieg bricht die russische Staatsführung unter Wladimir Putin das Völkerrecht
und die internationale Ordnung. Eine demokratisch gewählte Regierung soll entmachtet werden. Entgegen russischer Behauptungen, werden nicht nur militärische Ziele angegriffen, sondern auch Zivilisten und zivile Infrastruktur. Das größte Opfer des Krieges ist zunehmend die Zivilbevölkerung.
Das Streben der Ukrainerinnen und Ukrainer nach Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Niemand hat das Recht, die Ukraine mit militärischer Gewalt an diesem Weg zu hindern. Die Weltgesellschaft zeigt derzeit eindrucksvoll, wie sie fest an der Seite der Menschen in der Ukraine steht und ihr Streben nach Frieden, Unabhängigkeit und Freiheit unterstützt.
Die Weltgesellschaft ist nun aber auch gefordert, die Ukrainerinnen und Ukrainer, die ihr Land verlassen, zu unterstützen. Auch Dortmund ist nun gefordert, geflüchteten Menschen aus der Ukraine, gleich welcher Nationalität, die bestmögliche humanitäre Versorgung zu bieten. Dortmund und seine Bürgerinnen und Bürger stellen sich der Herausforderung des Krieges im Osten Europas und heißen die Schutzsuchenden bei uns willkommen.
Dortmund hat mit der Aufnahme von Geflüchteten bereits in den Jahren 2015/2016 Erfahrungen
gesammelt und kann auf diesen aufbauen, um die derzeitigen Herausforderungen anzugehen und auf die notwendige Infrastruktur zur Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten zurückgreifen. Dennoch benötigt nicht nur die Stadt Dortmund, sondern alle Kommunen in Deutschland die Unterstützung von Land und Bund. Wichtig dabei sind eine schnelle und flexible Registrierung der Schutzsuchenden, sowie die Unterstützung bei Unterbringungsmöglichkeiten. Herausforderungen ergeben sich insbesondere auch daraus, da die Schutzsuchenden in der Regel vulnerable Personengruppen wie Frauen, Kinder, ältere und erkrankte Menschen sind.“
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI) vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24117-22-E1).

Dem Rat liegen darüber hinaus folgende Anträge vor:

- Solidarität mit Ukraine, Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 24120-22)
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von der Fraktion Die Partei zurückgezogen.

- Städtepartnerschaft Rostow am Don, Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 24105-22)
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.


- Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24084-22-E1):
„…. bis Mitte März waren bereits 200.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet
– mehrere Hundert davon erreichten Dortmund. Die Stadt muss sich auf eine wohl sehr hohe Anzahl weiterer Kriegsflüchtlinge einstellen. Aus diesem Grund gilt es nun, die Weichen für eine bestmögliche Versorgung zu stellen.

Beschlussvorschlag
Die AfD-Fraktion beantragt daher die Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die temporäre Aufnahme von Menschen, die aus der Ukraine flüchten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt es aufs Schärfste, wenn Nicht-Kriegsflüchtlinge die Lage missbrauchen, um nach Deutschland zu gelangen, und unterstützt die Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft nach regulären Grenzkontrollen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert, dass vor dem Krieg flüchtende Nicht-Ukrainer mit einer ukrainischen Aufenthaltsgenehmigung, wann immer rechtlich möglich, in ihre Herkunftsländer weiterreisen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Kapazitäten aus dem städtischen Wohnungsvorhalte-programm für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine freizusetzen. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer mit Duldungsstatus sollen solchen Wohnraum nun so schnell wie möglich verlassen. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldungsstatus sind von der Stadtverwaltung unverzüglich in die Herkunftsländer abzuschieben.“
Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24084-22-E1) ab.

StR’in Zoerner stellt zu den Themen Unterbringung und Versorgung dar, es sei eine Aufteilung mit Netzwerkpartner*innen erfolgt. Die Verbände der Wohlfahrtspflege haben den Bereich der ehrenamtlichen/bürgerschaftlichen Spenden -auch unter Beteiligung der Freiwilligenagentur- übernommen. Die Stadt Dortmund bearbeitet hauptsächlich die Unterbringung und Versorgung, aber auch weitere Fragen, die an den einzelnen Anlaufstellen vorgetragen werden. Für spät am Abend/nachts Eintreffende ist eine Versorgung im Fritz-Henßler-Haus an sieben Tagen/Woche gesichert. Alle Netzwerkpartner*innen kennen die gegenseitigen Angebote und helfen Neuankommenden zielgerichtet bei der Orientierung. Bis zum Abend des 30.03.22 wurden 4.616 Geflüchtete aus 2.576 Familien mit 1.617 Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine durch das Sozialamt versorgt. MigraDO hat 2.713 Beratungsgespräche -die mit steigender Aufenthaltsdauer zunehmen- geführt.
Der größte Teil der Menschen ist privat untergekommen, 700 in Unterkünften (z.Zt. 83 freie Plätze) der Stadt Dortmund. Zahlen zu visumfreien Aufenthalten ohne städtische Leistungen existieren nicht. Die Anlaufpunkte sind in den letzten Tagen weniger stark frequentiert. Bund und Land verteilen seit ca. einer Woche nach dem „Königsteiner Schlüssel“. Dortmund lag am letzten Stichtag mit 1.424 Menschen über der Quote/Aufnahmeverpflichtung (bezogen auf alle Flüchtenden). Daher erhält Dortmund aktuell keine Zuweisungen, was sich vermutlich je nach Kriegsdauer ändert. Daher werden weiter Unterbringungskapazitäten aufgebaut. Seitens des Landes wurde eine Unterbringung in der Warsteiner Music Hall eröffnet, welche komplett außerhalb städtischer Strukturen existiert.


StR’in Schneckenburger berichtet zum Thema der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen, dass der Anteil sei aktuell sehr gering sei. Der Großteil (101 Jugendliche/Kinder ohne Elternteil) wurde nach Überprüfung den sie begleitenden Verwandten zugeordnet. Lediglich 12 männliche und 2 weibliche Jugendliche sind ganz ohne Eltern oder Verwandte in Dortmund angekommen. Das Jugendamt hat in diesen Fällen die Inobhutnahme erklärt und bei einer Jugendhilfeträgerorgansiation untergebracht. Auch bei Kindern und Jugendlichen liegt Dortmund aktuell über der Quote, die Lage sei ebenfalls dynamisch. Hinsichtlich der Waisenkinder, welche laut Berichten mit Bussen aus der Ukraine kamen, hat das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) eine Koordinationsstelle eingerichtet, um den besonderen Anforderungen zu entsprechen.
Hinsichtlich der Beschulung sind zum heutigen Stand 548 Schüler*innen im Dienstleistungszentrum Bildung angemeldet worden. Nach Aufnahme der Personalien muss für jede*n Schüler*in ein passender Schulplatz identifiziert werden. Dies muss mit Schulleitungen und Schulaufsicht koordiniert werden. Die Schulaufsicht ist vom Land NRW angewiesen, die Aufnahme anhand der Anmeldungsreihenfolge zu ermöglichen. Daher gibt es -auch in Dortmund- eine Warteliste. Laut Schulministerium entsteht Schulpflicht erst mit der vollständigen Registrierung (entspricht nicht der einwohnerrechtlichen Meldung). Nichtregistrierte können daher nur freiwillig ins Schulsystem aufgenommen werden. Es gibt aus den Erörterungen der Kommunen mit dem Ministerium noch ungeregelte Punkte (z.B. Überbrückung freiwillig Aufgenommener; Ausstattung mit digitalen Endgeräten; personelle Verstärkung an Schulen). Die Stadt Dortmund erörtert mit der Schulaufsicht gerade die optimale Nutzung von Räumen und mit der Liegenschaftsverwaltung die Verwendung nicht mehr genutzter Standorte zwecks möglicher Teilstandortbildung.
Weiterhin muss das Land NRW noch die Schutzimpfung gegen Masern sicherstellen, da diese Impfung eine Voraussetzung für den Schulbesuch ist. Hier steht eine hoffentlich kurzfristige Regelung -auch unter Beachtung der Möglichkeit, dass ein Impfnachweis auf der Flucht nicht mitgeführt wurde- aus. Zur Kindertagesbetreuung gibt es keine Erkenntnisse seitens des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) zur Erweiterung von Kindestagesbetreuungs- und Spielangeboten. Grundsätzlich seien Brückenangebote zugänglich. Dazu ist aber entsprechendes Fachpersonal und Personal mit ukrainischem Hintergrund nötig. Zurzeit wird der Bedarf in den Stadtbezirken identifiziert und die Realisierung inklusive Raumressourcen geprüft.


StR Dahmen erläutert, dass Ukrainer*innen grundsätzlich für 90 Tage visafrei in die EU einreisen können. Dies bedeute aber nicht, dass sie nicht angemeldet werden müssen, denn die Ausländerbehörde erfasst im Rahmen der Massenzustrom-Richtlinie, wer aus der Ukraine zugewandert ist. Im Falle eines Schutzbedürfnisses ist eine Anmeldung in der Kommune wahrzunehmen. Zum aktuellen Stand sind formell 680 Menschen aus der Ukraine melderechtlich erfasst, weitere 780 Anträge liegen vor. Ziel ist, möglichst schnell Aufenthaltstitel zu erteilen, auch um Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. In den nächsten Wochen werden weitere zusätzliche Termine vergeben, um ukrainische Staatsangehörige anmelden zu können. Nur so ist ein gesicherter Status über 90 Tage hinaus gegeben. Für das Registrierungsverfahren hat das Land Dortmund 10 Stationen zugesichert. Damit sollen die ca. 4.800 Menschen in den kommenden acht Wochen registriert werden. Dies ist auch mit Blick auf die Beschulung notwendig.

Dem Rat der Stadt liegen folgende Unterlagen vor:

- Bericht Krisenstab „Ukraine“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24198-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Krisenstabes „Ukraine“ zur Kenntnis.

Außerdem liegt vor:
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW in einer Personalangelegenheit
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24130-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss und genehmigt die Dringlichkeit:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage aufgeführten 74 priorisierten personellen Bedarfe aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt Dortmund zur Bewältigung des Ukrainekonflikts zu decken.

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund, die Bedarfsbedeckung vorrangig über externe Einstellungen (befristet für 1 Jahr mit Verlängerungsoption) zu realisieren.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23609-22)

Rm Gebel (Die Linke+) erklärt für seine Fraktion, die Vorlage ablehnen zu wollen, obwohl das Projekt eigentlich sehr gut, aber leider am falschen Ort, ist.

Die CDU-Fraktion stimmt laut Rm Frank in der Fassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zu. Die Bedenken der Bürgerinitiative zum Untergrund hat die Verwaltung mittels Stellungnahme im AKUSW ausgeräumt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion nach langer, intensiver Betrachtung und Gesprächen an. Der damit erfolgende Eingriff in die Gewohnheiten der dort bereits lebenden Menschen geschieht nicht leichtfertig, sondern greift den Wunsch vieler Menschen in der Stadt, eine eigene bezahlbare Wohnung in Dortmund zu ermöglichen, auf. Bauen in einer Großstadt muss sehr verantwortungsvoll betrieben werden und bedarf einer intensiven Betrachtung aller Rahmenbedingungen. Der Antrag anderer Fraktionen nach 2.000 Wohneinheiten für junge Familien verlangt nach Baugebieten. Nach reiflicher Überlegung wird ihre Fraktion daher zustimmen.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) gibt an, seine Fraktion, ohne die Argumente der Bürgerinitiative zu übernehmen oder die Verwaltung zu kritisieren, werde bei der Ablehnung bleiben.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und des Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 5 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 6 und Anlage 7a dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten und eingeschränkt durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten und eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Umweltbehörde und Landesverband der Naturschutzverbände) zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 11.12.2020 und den Entwurf des Bebauungsplanes entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt, die Erschließung des Geländes nördlich der Straße Seilbahnweg in Dortmund - Menglinghausen nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 1.699.000,00 € durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der ProjektTeam Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH, Am Markt 4, 58239 Schwerte, zu übertragen (Anlagen 12 und 13).

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB.

IX. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Projektentwicklerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage 10 dieser Beschlussvorlage) zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit der Projektentwicklerin abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

X. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23565-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 (Abwägungstabelle) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 (Abwägungstabelle) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 12.07.2021 dem Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023)

zu TOP 3.3
Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23283-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB).

IV. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 – Nahversorgungseinrichtung Marten – die aktualisierte Begründung vom 17.12.2021, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
VEP Lü 188 abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
VIII. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 –Nahversorgungseinrichtung Marten – für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.5
Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22558-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mit Projektkosten, die investive und konsumtive Bestandteile aufweisen, i.H.v. 175.000,- im Haushaltsjahr 2022
1. die Einführung einer Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“,
2. die Einführung einer Bewohnerparkzone „Mühlenstraße“,
3. die Änderung der Grenze der Bewohnerparkzone „City“

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewirtschaftungskonzept in der vorliegenden Form umzusetzen. Sollten sich die Projektkosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung um bis zu max. 20 % erhöhen, erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Dortmund.

zu TOP 3.6
Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Ergänzung zur Vorlage vom 28.01.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E1) vor:
„… in der Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss folgenden Bekanntmachung.

Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung, die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen Frist.

Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.

Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanord-nung, so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.7
E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23331-22)

Dem Rat der Stadt liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:

„Nach ausführlicher Diskussion über die geplante Gebühr i.H.v. 20 €, stellt Herr Mader (CDU-Fraktion) mündlich folgenden Antrag:

„Die geplante Sondernutzungsgebühr wird i.H.v. 50 € pro E-Roller und Jahr festgesetzt.“

Herr Mader erklärt sich nach Wunsch der anderen Fraktionen einverstanden, über die Höhe der Gebühren noch zu beraten und bittet, den Antrag als eingebracht zu betrachten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den o. g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion und die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) aus seiner Sitzung am 29.03.2022 vor:
„Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022 vor:

- Siehe oben -

Hierzu stellt Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) mündlich in der Sitzung folgenden Antrag:

„Die geplante Sondernutzungsgebühr wird i.H.v. 50 € pro E-Roller und Jahr festgesetzt.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) stimmt diesem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+ und bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+, unter Einbeziehung des vorher genannten Antrags, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren. Hierzu beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eine Sondernutzungserlaubnis mit straßenrechtlichen Auflagen zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Mobilitätskonzept zum Thema E-Roller der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und dem Abschluss einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund durch den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung.“

Rm Lemke (Die Linke+) erkennt in E-Rollern häufig Hindernisse für den Fuß- und Radverkehr. Die Ablehnung ihrer Fraktion begründet sie mit dem Datenschutz und den erfassten sensiblen Daten in Verbindung mit der Forderung der Stadt Dortmund nach Klarnamen der Kundschaft. Sie fordert, die Anonymität zu wahren. Weiterhin ist die Datenverwendung, nämlich die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, ihrer Meinung nach falsch priorisiert. Bei der Menge der schon jetzt zu verfolgenden Ordnungswidrigkeiten, z.B. zugeparkte Gehwege, sollte die Konzentration besser auf die Fälle erfolgen, bei denen die Verursachenden schon bekannt sind.

Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) begrüßt für ihre Fraktion die Vorlage, insbesondere wegen der festen Abstellflächen. Sie hält die Regelung auch für notwendig, denn heute wird durch beliebige Abstellung der Fuß- und Radverkehr, aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, behindert. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW zur Sondernutzung durch Leihfahrräder hat zu mehr Rechtssicherheit geführt. Die analoge Anwendung des Urteils führte zu Anträgen in den Ausschüssen und findet sich in der Verwaltungsvorlage wieder. Die enthaltene Kooperationsvereinbarung mit den Anbietenden bewertet sie ebenfalls positiv, denn diese sorgt für eine Limitierung des Angebots. Abstellverbotszonen und die vom ABöAB empfohlene höhere Jahresgebühr von 50 € werden von ihrer Fraktion befürwortet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise bittet sie zu beachten.

Rm Mader (CDU) hält die Gebühr i.H.v. 50 € gemäß Empfehlung des ABöAB für angemessen. Bewegungsprofile mittels E-Roller zu erstellen hält er -aus beruflichen Gründen- wegen des Aufwands für wenig sinnvoll und wahrscheinlich.

Rm Bohnhof (AfD) verweist auf den Protokollauszug des ABöAB. Dort wurde die erhöhte Gebühr dem Rat empfohlen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt -mit der erhöhten Jahresgebühr- die Zustimmung seiner Fraktion.

Rm Goosmann (SPD) hält die Vorlage für gut und richtig, insbesondere vor dem Hintergrund des ordnenden Charakters. Die Enthaltung der Fraktion zur erhöhten Gebühr im ABöAB wurde in der Fraktion beraten und mitgetragen.

Rm Weber (CDU) bestätigt in seiner Rolle als Ausschussvorsitzender die Abstimmung im ABöAB.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+, der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) und bei Enthaltung der Fraktion Die Partei unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren. Hierzu beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eine Sondernutzungserlaubnis mit straßenrechtlichen Auflagen zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Mobilitätskonzept zum Thema E-Roller der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und dem Abschluss einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund durch den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung.

Die geplante Sondernutzungsgebühr wird i.H.v. 50 € pro E-Roller und Jahr festgesetzt.

zu TOP 3.8
Durchführung des "Festi Ramazan 2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23783-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 15.03.2022 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Bericht der Verwaltung zur Durchführung des Festi Ramazan 2022 auf den Parkplätze E1 / E2 an der Victor-Toyka-Straße zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion gibt folgende Stellungnahme zu Protokoll:

1) Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost stellt sich erneut hinter die schon 2019 geäußerten Bedenken der Anwohner und erwarten auch für die in diesem Jahr geplante Veranstaltung eine intensive Prüfung des Sachverhalts unter Beteiligung der betroffenen Anrainer. Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist zu kritisieren, dass die auf Seite 2 der Vorlage, Drucksache-Nr. 23783-22, erwähnte frühzeitige Information der unmittelbar Betroffenen durch den Veranstalter nicht erfolgt ist, auch die Umsetzung seiner Verpflichtung zur Erreichbarkeit während der Veranstaltungszeiten steht nach wie vor aus.

2) Bei der Erstellung des jetzigen Verkehrs- nebst Parkkonzeptes ist zwingend zu berücksichtigen, dass sowohl im Bereich Joseph-Scherer-Straße als auch im Bereich der B 54-Abfahrt an der Shell-Tankstelle umfangreiche Straßenbauarbeiten abgewickelt werden.

3) Für die SPD-Fraktion ist es sehr überraschend, dass das Festi Ramazan 2022 im Gegensatz zu 2019 (Drucksachen-Nr. 13583-19) weder vom Rat beschlossen wird, noch durch den Hauptausschuss und Ältestenrat eine Empfehlung erhalten muss. Der Charakter der Veranstaltung ist unverändert, nach Aussage der Vorlage für 2022 (siehe Seite 2 letzter Absatz) liegt aber die Zuständigkeit bei politischen Gremien.
Die CDU-Fraktion schließt sich dieser Stellungnahme an.“

Rm Mader (CDU) gibt zu Protokoll, seine Fraktion nehme die Vorlage nicht zur Kenntnis.

Rm Djine (B‘90/Die Grünen) erklärt, andere Parteien seien teilweise über die Auswirkungen des Festi Ramazan verärgert. Innerhalb der vier Wochen kommen verteilt bis zu 100.000 Menschen. Die Kritik wird in Lärm, Verkehr und Sicherheit formuliert. Seine Fraktion kann das nur zum Teil verstehen. Für alle Großveranstaltungen gibt es beim Tiefbauamt eine Koordinierungsstelle. Diverse Fachbereiche wirken mit und das Prüfergebnis ist positiv. Kritik wird aber auch geäußert, weil der Rat nicht über das Fest beschließt. An dieser Stelle verweist er auf Großveranstaltungen, wie den Weihnachtsmarkt, die ohne Ratsbeschluss durchgeführt werden. Hier gibt es diese Debatte nicht. Er sieht in der Nichtbeschlussfassung positive Aspekte. So sei der Ort gut gewählt und das Festi Ramazan gehört zu Dortmund. Er dankt den Veranstaltenden, da es einen Imagegewinn für die Stadt darstellt.

Rm Kowalewski (Die Linke+) wird gemeinsam mit seiner Fraktion die Vorlage gern zur Kenntnis nehmen. Diese Veranstaltung habe eine Tradition in der Stadt und die Coronaregeln lassen die Durchführung nun wieder zu.

Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) begrüßt das Fest als Bereicherung. Es ist in der Region einzigartig. Für die Zukunft wünscht er sich eine frühere Information der Politik, mit der die Vorbehalte in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vielleicht auch ausgeräumt werden können.

Rm Gülec (BVT) beschreibt die Wichtigkeit des Ramadan für muslimische Familien. Das Fest ist eine Bereicherung. Fastenbrechen bieten allerdings auch die Moscheen im Stadtgebiet an, was ein zusätzliches Angebot an die Gläubigen ist.

Rm Neumann-Lieven (SPD) freut sich auf das Fest. Die Absprachen mit den Bewohner*innen haben sich 2019 bewährt. Auch biete das Fest den Menschen Abwechslung. Sie spricht sich gern für eine positive Begleitung des Festes aus.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Durchführung des Festi Ramazan 2022 auf den Parkplätze E1 / E2 an der Victor-Toyka-Straße zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23622-22)

Folgende Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.2022 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… leider ist in der, unter der Drucksache Nr. 23622-22 als Anlage beigefügten Wohnraumschutzsatzung, ein Fehler im § 12 der Satzung aufgefallen. Daher ist die Formulierung "§ 6 Abs. 1 Nr. 7 bzw. § 7 Nummer 2" durch "§ 6 Abs. 4 Nr. 7 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 2" auszutauschen.

Der korrigierte Satzungstext ist im GIS (Drucksache Nr. 23622-22-E1) hinterlegt.“
Rm Perlick (AfD) kritisiert, dass mittels dieser Satzung Eigentümer*innen mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn sie Wohnraum nicht vermieten oder Kurzzeit („Airbnb“) vermieten. Er sieht den Grundsatz, über Eigentum frei verfügen zu können, verletzt. Er macht Auflagen beim Bau, veränderte gesellschaftliche Anforderungen und Zuwanderung für fehlenden Wohnraum verantwortlich,

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, Eigentum verpflichte. In Dortmund existiere faktisch kaum noch Leerstand. Daher muss mit dem limitierten Wohnraum sorgsam umgegangen werden und er ist seinem Zweck entsprechend – als Wohnraum – zu nutzen. Ihre Fraktion begrüßt die Satzung als Garant für sorgsamen und zweckentsprechenden Umgang.

Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf Artikel 14 des Grundgesetzes. Auch sei die Wohnraumschutz-satzung gar nicht neu, sondern eine Fortschreibung. Wirklich neu sei die Benennungsrechtsatzung. Er sieht den Bedarf und die Notwendigkeit und begrüßt die Vorlage.

Rm Helferich (AfD) meint, das Wohnraumproblem in Dortmund wäre durch Abschiebung lösbar.

Rm Frank (CDU) begrüßt, dass die Verwaltung mit der Satzung ihre Möglichkeiten nutzt. Er stellt dabei die wichtigen Aspekte der Benennungsrechtsatzung heraus. Seine Fraktion wird gemäß der Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) merkt an, dass es sich um eine Verlängerung der Satzung handle und nun ein gutes Instrument gegen Kurzzeitvermietung existiere.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss einschließlich der Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.2022 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1):

Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügten Satzungen zum Schutz und Erhalt von frei finanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie zur Begründung von Benennungsrechten im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1, 41 und 77 GO NRW i. V. m. § 12 Abs. 1 WohnStG NRW und § 17 Abs. 4 WFNG NRW

zu TOP 3.10
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23620-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Planung des „Salz- und Pfefferweges“ einschließlich der erforderlichen Gutachten in Höhe von 85.000,00 €.

Für das Projekt „Salz und Pfefferweg“ wurde ein Antrag auf Förderung durch Landes- und Bundeszuwendungen (80 % der förderfähigen Gesamtkosten) gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil der Planungskosten insgesamt 17.000,00 € (20 %).

zu TOP 3.11
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23337-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede.

zu TOP 3.12
Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23646-22)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“ einzustellen.

zu TOP 3.13
Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23005-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Förderrichtlinien für das Programm „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“.

zu TOP 3.14
Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23048-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.22 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig:

1. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der jetzigen Zufahrt stehen wird.

2. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.

3. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.

4. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.

Die Kosten für diese Ergänzungswünsche werden nicht mit den BV-Mitteln finanziert werden können. Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet um Realisierungen aus dem gesamtstädtischen Haushalt, da die baulichen Veränderungen im Sport- und Freizeitpark mit dem Neubau der JFS im kausalen Zusammenhang stehen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie in der Vorlage beschrieben und mit o. g. Ergänzungen zu beschließen.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 22.03.22 (Ergänzungen fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den geplanten Neubau der JFS Aplerbeck zur Kenntnis.
2. beschließt den planerischen Lösungsvorschlag für den Neubau der JFS Aplerbeck an der Schweizer Allee mit einem Kostenrahmen i.H.v. rd. 5 Mio € (inkl. Interimsquartier) weiter zu verfolgen.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die JFS Aplerbeck.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss.
5. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der
Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der jetzigen Zufahrt stehen wird.

6. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und
Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.

7. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.

8. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und
rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.“

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den geplanten Neubau der JFS Aplerbeck zur Kenntnis.

2. beschließt den planerischen Lösungsvorschlag für den Neubau der JFS Aplerbeck an der Schweizer Allee mit einem Kostenrahmen i.H.v. rd. 5 Mio € (inkl. Interimsquartier) weiter zu verfolgen.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die JFS Aplerbeck.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss.

5. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der jetzigen Zufahrt stehen wird.

6. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.

7. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.

8. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.

zu TOP 3.15
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23251-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 18.06.2020 den Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 17250-20) mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.470.000,00 Euro beschlossen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 1.530.000,00 Euro optional vorzusehen.



Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 1.470.000,00 Euro erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus folgenden Investitionsfinanzstellen:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.233.330,00 Euro:

Bis Haushaltsjahr 2021: 29.457,05 Euro


Haushaltsjahr 2022: 64.214,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 577.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 456.361,50 Euro
Haushaltsjahr 2025: 106.297,45 Euro

b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 236.670,00 Euro:

Haushaltsjahr 2027: 118.335,00 Euro


Haushaltsjahr 2028: 118.335,00 Euro

Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 1.530.000,00 Euro an und teilen sich wie folgt auf:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.278.162,00 Euro:

Haushaltsjahr 2024: 169.524,00 Euro


Haushaltsjahr 2025: 169.524,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2029: 169.524,00 Euro

b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 251.838,00 Euro:

Haushaltsjahr 2031: 125.919,00 Euro


Haushaltsjahr 2032: 125.919,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.



zu TOP 3.16
Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23269-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.03.2022 erhalten:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 16.03.2022:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23269-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur o.g. Vorlage:

1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.

2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.

Begründung:
Die Vorlage belegt für Dortmund einen exponentiellen Anstieg der Zulassung von Elektro-PKW in den vergangenen 18 Monaten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung u.a. durch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt. Der zu definierende Anteil an Stellplätzen für Elektro-PKW an Ladesäulen sollte dieser dynamischen Entwicklung angepasst werden.


AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Faktion AfD) den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen.

AMIG 22.03.2022:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des AKUSW empfiehlt der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.

Ergänzung:
1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.“

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und gegen Rm Deyda (Die Rechte) folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
4. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
5. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.

zu TOP 3.17
Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)

Rm Wallrabe (CDU) merkt zur Vorlage an, seine Fraktion empfinde die Ankündigung einer Vorlage im III. Quartal als einen sehr späten Zeitpunkt. Mit Blick auf Stellenbedarfe und dann schon laufende Haushaltberatungen sei die Terminwahl nicht optimal.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Informationen zur Einrichtung eines Verkehrswendebüros zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 22201-21)

Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus ihrer Sitzung am 26.01.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Die SPD-Fraktion stellt den nachfolgenden mündlichen Antrag:

Die Bushaltestelle Tauroggenstraße Richtung Eving Zentrum muss in das JAP 2022 aufgenommen werden.

Begründung:
Gerade diese Haltestelle wird von vielen älteren Bürgerinnen und Bürgern genutzt.

Die Bezirksvertretung Eving stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu und nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes mit diesem Zusatz zur Kenntnis.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Bushaltestelle Tauroggenstraße Richtung Eving Zentrum wird in das JAP 2022 aufgenommen.

zu TOP 3.19
Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom (Drucksache Nr.: 23639-22) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… Medienberichten zufolge profitieren 34 Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Mit dem Programm möchte der Bund Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadt-, Zentren und Ortskernentwicklung gestellt werden, fördern. Die zentralen Stadtbereiche sollen mit Hilfe der Förderung als lebendige und attraktive Orte für Handel, Gewerbe, Bildung, Kultur, Wohnen und Freizeit weiterentwickelt werden. Einer Auswahlliste der zur Förderung vorgesehenen Kommunen vom 29.11.2021 zufolge erhielten zum Beispiel die Städte
- Bochum rd. 2,3 Mio. Euro (u. a. für eine digitale Vermarktungs- und Kommunikations-
plattform),

- Bottrop rd. 1,1 Mio. Euro (u. a. für eine Aktivierungsstrategie, eine kreative niedrigschwellige
Öffentlichkeitsarbeit und ein Marketingkonzept),

- Düsseldorf rd. 1,7 Mio. Euro (u. a. für einen Masterplan für
- kreative Räume) und
- Oberhausen rd. 2,9 Mio. Euro (u. a. für innovative Konzepte und Handlungsstrategien sowie
Machbarkeitsstudien sowie ein Kreativquartiersmanagement mit Reallaboren).


Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet bis zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022 um eine Stellungnahme der Verwaltung, mit welchen Projektvorschlägen die Stadt Dortmund an dem am 22. Juli 2021 veröffentlichten Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ teilgenommen hat.“
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23639-22-E1) vor:
„… Die Stadt Dortmund hat sich direkt am ersten landeseigenen Förderaufruf in den Jahren 2020 und 2021 beteiligt und Mittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ beantragt.

Handlungsschwerpunkt dieses Landesprogramms ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit. Die Antragstellungen waren erfolgreich: Zum Programmaufruf 2020 wurden Projekte mit einem Gesamtvolumen von 660.000 € bewilligt. Der Zuwendungsbescheid zum Aufruf aus 2021 mit einem Gesamtvolumen von 200.000 € liegt seit kurzem ebenfalls vor.

Die im Rahmen des Landesprogramms 2020 und 2021 von der Stadt Dortmund beantragten /bewilligten Mittel mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 860.000 € dienen der Umsetzung folgender konkreter Projekte der Cityentwicklung:
- Anstoß eines Citymanagements (100.000 €)
- Machbarkeitsstudien zur Nachnutzung von Einzelhandelsgroßimmobilien (500.000 €)
- Schaffung von Innenstadt-Qualitäten (Sitzgelegenheiten, Pflanzkübel etc.; 200.000 €)
- Abwicklungskosten/Overhead (60.000 €)

Die Stadt Dortmund hat für die o. g. Projekte den jeweils maximal möglichen Mittelansatz des Landesprogrammes beantragt und aufgrund der inhaltlich überzeugend und schlüssig ausgearbeiteten Anträge auch die vollumfänglichen Zusagen mit 90 %-tiger Förderquote erhalten. Da eine Doppelförderung bzw. die Förderung bereits begonnener Projekte ausgeschlossen ist, konnte sich die Stadt Dortmund mit den oben aufgeführten Fördergegenständen nicht um weitere Mittel aus dem Bundesprogramm bewerben. Zudem ist die Förderquote des Bundesprogrammes mit 75 % deutlich geringer als die des Landes NRW.

Die Stadt Dortmund hat – im Gegensatz zu anderen NRW-Kommunen – sehr bewusst von der Beantragung von hohen Mittelansätzen im einstelligen Millionenbereich zum Zwischenerwerb von Immobilien sowie zur Anmietung von leer stehenden Einzelhandelsflächen Abstand genommen.

Zum Zeitpunkt der Förderaufrufe und bis auf weiteres wurden und werden in der City entweder keine Immobilien in „Schlüssellagen“ zum Verkauf offeriert oder standen derart überhöhte Kaufpreisvorstellungen zur Diskussion, sodass sich ein Zwischenerwerb – auch unter Hinzunahme von Fördermitteln – nicht zu ansatzweise wirtschaftlichen Konditionen hätte realisieren lassen können.

Ähnlich verhält es sich bzgl. des Einsatzes öffentlicher Mittel für die Anmietung von leerstehenden Einzelhandelsflächen und anschließender Vermietung an Zwischennutzer. Insbesondere in den 1-A Lagen der Dortmunder City sind Mietkonditionen derart hoch angesiedelt, die Verhandlungsbereitschaft über Mieten aber gleichzeitig äußerst gering (Mietausfallkosten können als Verluste steuerlich abgeschrieben werden), sodass hier über öffentliche Fördermittel einer direkten Subvention von gewerblich und gewinnorientierten Immobilieneigentümern Vorschub geleistet worden wäre, ohne die Leerstandsproblematik substanziell und dauerhaft zu entschärfen.

Parallel und laufend zum weiter vorangeschrittenen Prozess zum „Anstoß eines Citymanagements“ prüft und arbeitet das Amt für Stadterneuerung daher im Schulterschluss mit weiteren Fachämtern an geeigneten Instrumente und Methoden (Vorkaufsrechts- und Sanierungssatzung, städtebauliche Gebote), u. a. um perspektivisch (Zwischen-)Ankäufe und Anmietungen zu verhältnismäßigen Konditionen realisieren zu können und damit negativen Entwicklungen in der City aktiv entgegenzuwirken.

Die im Zuge des aktuell angestoßenen Cityprozess entwickelten bzw. weiteren erarbeiteten Maßnahmen/Projekte sollen in den Folgejahren zur Förderung über Regelprogramme und Sonderprogramme des Landes und/oder des Bundes angemeldet werden.“
Rm Dr. Suck (CDU) kritisiert, dass die Politik bei der Entscheidung, sich um Bundesmittel zu bemühen, nicht eingebunden war. Angesichts der Größenordnung hätte er sich eine politische Befassung gewünscht.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23639-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 3.20
Zukunft der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 31. März 2022:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass die Zukunft der Dortmunder City ein Querschnittsthema ist, das wegen seiner Vielschichtigkeit in vielen Fachausschüssen Thema ist.
b. dass sich die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Dortmunder Innenstadt steht, aber nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung bewältigen lassen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb die Bildung einer fachausschussübergreifenden
„Kommission zur Zukunft der Dortmunder City“.
Die Kommission hat eine rein beratende Funktion. Aufgabe der Kommission ist die gemeinsame Entwicklung politischer Ideen für die Zukunft der Dortmunder Innenstadt in allen Facetten.
Dabei werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des City Managements miteinbezogen. Die Kommission soll politische Initiativen, die über die jeweils zuständigen Fachausschüsse eingebracht werden, vorbereiten.
3. Die Zahl der Kommissionssitze wird auf 31 festgelegt. Die Fraktionen entsenden proportional zu ihrer Fraktionsgröße im Rat die entsprechenden fachpolitischen Vertreter aus den die City betreffenden Fachausschüssen wie bspw. AKUSW, AWBEWF, AMIG, AKSF, ASAG und ABöOAB.
4. Den Vorsitz der Kommission führt die/der Vorsitzende des AKUSW, den stellv. Vorsitz führt die/der Vorsitzende des AWBEWF.
5. Die erste Sitzung der Kommission findet im April 2022 statt.
6. Der Ausschuss kann Gäste zwecks Berichterstattung einladen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“

Rm Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von Wohnen, Spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträglichem Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht Rm Reuter die Ziele als schwierig, aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, eine sich regelmäßig treffende Kommission nicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert die Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden, um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entschieden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die fachbereichs- bzw. ausschussübergreifende Erörterung. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung, sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.

Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.

Rm Dr. Suck (CDU) verdeutlicht, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „Hin und Her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Die Kommission soll die Abläufe verkürzen, denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre auch akzeptabel.

OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik, um die Arbeit auch übergreifend leisten zu können. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit und hat sich bewährt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist nicht nur eine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.

Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.

OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzungen von Ausschüssen sondern eine Kommission gehe. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.


Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.

Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht darauf.

Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld und vermutet, dass er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen habe.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.


Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 23.06.2022:
Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022

Rm Mader (CDU) merkt an, dass die Wortmeldung des Rm Nienhoff zu TOP 3.20 ungenau wiedergegeben ist.

OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022 wird zu TOP 3.20 wie folgt geändert:
„Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld. Er vermutet, er habe deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen. Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen um die politischen Themen gebündelt in die City-Runde zu bringen. Er erinnert den Oberbürgermeister daran, eine Stärkung der City-Runde angekündigt zu haben und regt an, besprochene Inhalte der Runde zukünftig zu protokollieren, um so eine politische Meinungsbildung zu den besprochenen Inhalten herbeizuführen.“

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022 wird mit der Änderung einstimmig genehmigt.

Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jugendangeboten in der City gehören könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.

Rm … (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.

Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf zurück.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

zu TOP 3.21
Umbenennung des Bebauungsplans Mg 166 - ehemaliges Kraftwerk Knepper
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24118-22)

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Die FRAKTION - Die PARTEI, Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 24118-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen, CDU, Linke+, Die FRAKTION –Die PARTEI und FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschluss
1) Der Bebauungsplan „Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper“ wird umbenannt.
Der neue Name lautet „Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk“. Der Rat schließt sich damit dem einstimmigen Votum der Bezirksvertretung Mengede an. (Drucksache Nr.: 23420-22).
2) Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche mit der Stadt Castrop-Rauxel aufzunehmen, damit auch dort der Name Knepper keine Verwendung in diesem Zusammenhang findet.
3) Das zukünftige Gewerbe- /Industriegebiet trägt nicht den Namen Knepper.

Begründung
Der Bergwerksdirektor Gustav Knepper trug in seiner Funktion als Vorstandvorsitzender der Gelsenkirchener Bergwerks AG die Verantwortung für die Ausbeutung tausender Zwangsarbeiter während des 2. Weltkriegs. In dieser Funktion erhielt Knepper 1944 das Kriegsverdienstkreuz. Schon vor 1933 war Knepper Anhänger des Nationalsozialismus und hatte enge Verbindungen zur Nazipartei hergestellt. Im Oktober 1931 nahm Knepper an dem Treffen der Harzburger Front teil, bei der sich deutsche Rechtskräfte mit Hitler verbündeten. Es ist an der Zeit, dass der Name Knepper aus diesem Bebauungsplan verschwindet.“

Rm Frank (CDU) erklärt, mit Blick auf die Begründung stimme seine Fraktion dem Antrag zu. Es entfalle lediglich der Name, das Verfahren sei davon inhaltlich aber nicht betroffen.

Rm Adam (SPD) gibt den Hinweis, der Antrag beruhe auf einem Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Mengede, basierend auf einem Antrag der SPD. Die SPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.

Rm Gebel (Die Linke+) dankt der SPD in der BV Mengede. Wegen der Größe des Projekts überschreitet es für ihn die Grenze des Stadtbezirks. Daher besteht der Wunsch, den Antrag im Rat abstimmen zu lassen. Er dankt allen unterstützenden Fraktionen.

StR Wilde merkt an, dass er Verständnis für den Antrag hat und ihn gern unterstützen würde. Zugleich bittet er darum prüfen zu können, ob und welche Auswirkungen eine Namensänderung im laufenden Bebauungsplanverfahren bedeutet. Er möchte die Rechtsicherheit des Bebauungsplans nicht gefährden. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Umbenennung im laufenden Verfahren gefahrlos möglich ist, wird der Name zur öffentlichen Auslegung geändert. Wäre hingegen die Änderung zu dem Zeitpunkt mit einem erheblichen Klagerisiko verbunden, würde dies im Rahmen der Offenlegung nochmal erläutert. In diesem Fall bittet er von einer Namensänderung abzusehen, bis der Plan rechtsverbindlich ist. Dann sei die Entscheidung über den Namen frei.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt den Hinweis, dass dieses Verfahren parallel zum Verfahren in Mengede gelaufen ist und keinen Affront gegen die SPD darstellt. Zum Umgang mit dem Antrag schlägt er mit Blick auf den Beitrag von StR Wilde vor, einen Beschluss mit dem Zusatz „…vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung…“ zu fassen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stimmt dem Vorschlag von Rm Kowalewski zu. Der Vorbehalt sei so akzep-tabel. Er wundert sich jedoch, dass die Verwaltung nicht im Vorfeld der Ratssitzung bereits geprüft hat.

Rm Gebel (Die Linke+) ergänzt, dass auch seine Fraktion gern Informationen hinsichtlich rechtlicher Schwierigkeiten im Vorfeld erhalten hätte. Zumal es aus der BV Mengede bereits ein Votum gab. Er wäre immer davon ausgegangen, dass Abkürzungen, hier z.B. „Mg 161“, hinreichend zur Identifizierung der jeweiligen Vorhaben sind. Die überragende Rolle des Namens war ihm nicht bewusst. Zeichnen sich bei der rechtlichen Prüfung Schwierigkeiten ab, wäre natürlich, um das Verfahren nicht zu gefährden, die von StR Wilde beschriebene Variante anzustreben.

Rm Mader (CDU) fragt, ob der Oberbürgermeister den Beschluss der BV Mengede gerügt hat.

OB Westphal verneint dies, denn der Beschluss wurde in der BV Mengede gefasst und ist dem Oberbürgermeister nicht zur Kenntnis gegeben worden.

Rm Bohnhof (AfD) schließt sich in der rechtlichen Bewertung StR Wilde an. Er weist drauf hin, dass der eigentliche Antragstext auf den 30.03.22 datiert, eine Einschätzung also nicht vorliegen kann.

Rm Dr. Suck (CDU) kritisiert an dem Beispiel den Umgang der Verwaltung mit einem Beschluss der Bezirksvertretung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) schließt sich den Verfahrensvorschlägen an. So könne der Antrag als eingebracht angesehen werden und aufleben, sobald die Prüfung erfolgte.

Rm Kowalewski (Die Linke+) möchte nicht, dass der Antrag als eingebracht angesehen wird, sondern einen Beschluss mit der bereits formulierten Ergänzung.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion und gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Die FRAKTION - Die PARTEI, Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 24118-22-E1).

zu TOP 3.22
Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24119-22)

Die Fraktion Die Partei legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 214119-22-E1) vor:
„Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative Städteinitiative Tempo 30.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die Formalitäten kümmern.

Begründung:
Die Initiative gründete sich im Umfeld des Deutschen Städtetags und kritisiert, von diesem unterstützt, explizit, dass Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbezogen angeordnet werden können. Der Initiative sind mittlerweile über 100 Kommunen beigetreten.
Die Initiative zielt darauf ab, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist.

Sie will also einen neuen straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ermöglicht, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Mit Tempo 30 auf (fast) allen Straßen wäre allen Menschen in Dortmund geholfen. Denn langsameres Fahren ist auch spritsparendes Fahren. Und spritsparendes Fahren schont die Umwelt, in der wir alle leben. Hinzu kommt: Durch die steigenden Benzinpreise sind diese Kosten für viele Menschen, die Auto fahren, kaum noch tragbar. Auf den noch teureren ÖPNV umzusteigen, ist da natürlich keine Option.
Alternativ bliebe uns nur noch, für die Autofahrenden zu klatschen. Wir haben ja schon bei Pflegekräften erlebt, dass Klatschen genauso gut wie Geld ist. Allerdings denken wir, diese Maßnahme sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden. Sonst erwartet am Ende noch jedeX von uns Applaus!
In Summe ist Tempo 30 ein Beitrag für mehr Lebensqualität in Dortmund.

Anlage:

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen
und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.

Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir,
dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen
haben würde:
 Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
 Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen,
deutlich angenehmer und gesünder.
 Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer
werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
 Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als
Verbindungen von A nach B.
 Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer
(kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue
Regelhöchstgeschwindigkeit.

Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen:

 Der Deutsche Bundestag hat am 17.01.2020 in seiner mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen
angenommenen Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen, wenn es den stadtpolitischen Zielen dient. So wird in der Entschließung u. a. gefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“.
 Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-Hoc-AG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h.
 Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Mischverkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren“.
Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetz
anzuordnen.
 Das am 29.04.2021 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes formuliert zudem einen klaren Handlungsauftrag an den Bund:
Er muss so rasch wie möglich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um auch die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzutreiben. Auch wenn niedrigere innerörtliche Höchstgeschwindigkeiten nur in geringem Umfang direkten Einfluss auf die CO2-Emissionen haben: Sie sind ein zentrales Element einer Stadtverkehrspolitik, die die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stärken und damit auch die klimaschädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs verringern will.
Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von Tempo 30 im
Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden.
Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen:
 Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können.
 Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem
zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei
Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen.
 Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen.
Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchstgeschwindigkeiten
< 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes).

ERKLÄRUNG

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

6. Juli 2021 [im Original mit Unterschriften der Beigeordneten]
Stadt Freiburg im Breisgau Bürgermeister
Stadt Leipzig Bürgermeister und Beigeordneter
Stadt Aachen Stadtbaurätin und Beigeordnete
Stadt Augsburg Baureferent
Landeshauptstadt Hannover Stadtbaurat
Stadt Münster Stadtbaurat und Beigeordneter
Stadt Ulm Bürgermeister

Die Initiative wird unterstützt von folgenden Städten und Gemeinden:
Beitritt bis zum 8. Dezember 2021 (in der Reihenfolge des Eingangs)….“

Rm Frank (CDU) erklärt, der ausformulierte Antrag sei erst am 30.3. zugegangen. Er bittet zwecks Sachdiskussion um Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).

Rm Bohnhof (AfD) meint, der Antrag und auch TOP 3.23 würde auf die Verdrängung des Individualverkehrs zielen.

Rm Gebel (Die Linke+) erinnert an die „Erfurter Erklärung“ des Städtetags. Dort wurde genau diese Initiative als positives Beispiel benannt. Daher sollten alle Fraktionen mit Teilnehmer*innen des Städtetags informiert sein. Daher irritiert ihn der Wunsch nach Überweisung. Seine Fraktion würde für den Antrag stimmen, sich einer Beratung in den Fachausschüssen aber nicht verschließen.

Rm … (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.) würde auch lieber abstimmen lassen. Dies sei ein Beitrag zur Verkehrswende.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmungsbereitschaft. Die Diskussion in den Ausschüssen könne aber gern erfolgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Reduzierung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs, insbesondere bei Durchgangsstraßen, für nicht zielführend. Jede Fraktion kann ihre Position nennen und eine Überweisung sei nicht nötig. Seine Fraktion steht eher für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht für die Behinderung des -ggf. elektrischen- Individualverkehrs.

Rm Neumann-Lieven (SPD) wünscht für ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse.



Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse AKUSW und AMIG.

zu TOP 3.23
Ausreichende Finanzierung des ÖPNV's in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
(Drucksache Nr.: 23985-22-E1)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität. Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.02.2202 (Drucksache Nr.: 23985-22-E1) vor:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23985-22-E1):

„Die SPD-Fraktion im AMIG bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und der Rat der Stadt Dortmund sehen Bundes und Landesregierung verstärkt in der Pflicht, schnell zu handeln und kommunale Handlungs- und Planungssicherheit durch eine ausreichende Finanzierung des ÖPNVs zu schaffen. Hierzu bedarf es u.a. folgender Maßnahmen:

1. Eine bessere Ausstattung der vorhandenen Finanzierungsinstrumente der Sanierung der ÖPNV-Systeme sowie zur Finanzierung von Betriebskosten des ÖPNV.

2. Die weitere Unterstützung für einen bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV zur Erreichung der Klimaziele.

3. Einer verstärkten Förderung der Umstellung auf nachhaltigere Antriebstechniken. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit anderen Kommunen über den Deutschen Städtetag und den Städtetag NRW hierzu eine auskömmliche Finanzierung bei Bund und Land einzufordern.

4. Die Fortsetzung der coronabedingten Verlustausgleiche im Jahr 2022 und darüber hinaus ist sicherzustellen.

Begründung:
Der ÖPNV ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Verkehrswende und damit zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Dortmund.

Um den Nahverkehr in Dortmund für die Menschen einfacher zugänglich, leistungsstärker, klimaneutral und zukunftsfähig zu machen, sind jedoch weitreichende Maßnahmen erforderlich. Die dazu notwendigen finanziellen Aufwendungen kann die Stadt Dortmund nicht aus eigenen Mitteln abdecken. Daher sind Bundes- und Landesregierung gefragt, weitere Mittel für die Verbesserung des ÖPNV zur Verfügung zu stellen.“


AMIG 22.03.2022:
Frau Rm Alexandrowiz erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rybicki teilt hierzu mit, dass die Verwaltung ein Schreiben an den Städtetag richten könne, wonach dieser die Bundes- und Landesregierung auffordern soll, sich für eine stärkere Finanzierung des ÖPNV’s einzusetzen.

Unter Einbeziehung der Erläuterungen von Herrn Rybicki wird wie folgt abgestimmt:

Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den o. a. Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion FPD/BL und Faktion AfD) zuzustimmen. Der AMIG überweist dem Rat der Stadt Dortmund die Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 30.03.2022 (Drucksache 23985-22-E2) vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ stellt den nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD "Ausreichende Finanzierung des ÖPNV". Es soll unter einem neuen Punkt 5 die folgende Formulierung hinzugefügt werden:

Beschlussvorschlag
5. Die Finanzierung des Sozialtickets (Mein Ticket) ist deutlich aufzustocken, um eine bessere Teilhabe an öffentlicher Mobilität für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen.

Begründung
Das Sozialticket im VRR musste bei den Preisanpassungen der letzten Jahre überproportionale Preissteigerungen hinnehmen, da die Landesfinanzierung nicht mehr auskömmlich war. Eine rückläufige Nachfrage nach einem zu teurem Sozialticket war die Folge. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen gehört aber zu den erklärten Stadtzielen der Stadt Dortmund.“
Rm Mader (CDU) erklärt für seine Fraktion, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ abzulehnen. Dem vom AMIG empfohlenen Antrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. Dazu verweist er darauf, dass die Landesregierung NRW bis 2032 insgesamt drei Milliarden Euro für diese Zwecke zur Verfügung stellt.

Rm Bohnhof (AfD) lehnt für seine Fraktion den Antrag ab, denn dieser sei explizit ein Werkzeug der Verkehrswende und belaste den Individualverkehr, der aber nicht wegfallen darf.

Laut Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) wird seine Fraktion sich enthalten. Die Investitionen zum Ausbau des ÖPNV werden unterstützt die, Forderung nach Betriebskostenzuschüssen sieht die Fraktion jedoch ordnungspolitisch als problematisch an, da es sich um eine kommunale Aufgabe handelt.

Die Fraktion B‘90/Die Grünen wird, so Rm Langhorst, dem Antrag in der Fassung des AMIG zustimmen. Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ würde zwar vom Ziel der langjährigen Forderung seiner Fraktion entsprechen, sei aber zu pauschal für dieses komplexe Thema. Er regt an, diesen im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu erörtern und zu konkretisieren.

Rm Kowalewski (Die Linke+) findet den Antrag der SPD-Fraktion gut, seiner Fraktion fehlte nur das nun im Zusatz-/Ergänzungsantrag formulierte Thema. So sei das Sozialticket bei Verhandlungen mit dem VRR immer unzureichend thematisiert worden. Der Preis des Tickets liege mittlerweile auch über dem im Regelsatz enthaltenen Betrag. Der Verlust an Fahrgästen genau in diesem Segment werde auch regelmäßig im Aufsichtsrat der Stadtwerke festgestellt und beklagt. Pauschal sei der Antrag bewusst gefasst worden, damit Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben und das Problem angegangen wird.

Rm Neumann-Lieven (SPD) unterstützt die Position des Rm Kowalewski, damit der ÖPNV neu strukturiert wird und Städte Unterstützung für die Verkehrswende erhalten. Vor diesem Hintergrund wird ihre Fraktion für den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ stimmen.

Rm Gebel (Die Linke+) wundert sich über die Position von Rm Langhorst und entgegnet, der SPD-Antrag wäre zu pauschal gewesen und seine Fraktion habe mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag das Thema in eine bestimmte Richtung konkretisiert.

Bm Schilff (SPD) verweist -über das Sozialticket hinaus- auf die allgemeine Problematik, dass die Kostendeckung für Fahrausweise i.d.R. bei 53 Prozent liegt. Die Kostendeckung wird auch in der Zukunft ein gewichtiges Thema sein.

Rm Mader (CDU) stellt dar, dass das Sozialticket zu 50% des Preises für das Regelticket angeboten wird. Für 2022 wurden alle Ticket um 1,7% teurer, dass Sozialticket um 1%. Von 2017-2022 stieg der Preis des Sozialtickets um 12%, was aus seiner Sicht nicht überdurchschnittlich ist.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) dankt für die Erläuterung. Der deklaratorische Charakter des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die Linke+ in Richtung Landesregierung schade nicht. Daher folgt seine Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke+.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 30.03.2022 (Drucksache 23985-22-E2).

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und der Rat der Stadt Dortmund sehen Bundes und Landesregierung verstärkt in der Pflicht, schnell zu handeln und kommunale Handlungs- und Planungssicherheit durch eine ausreichende Finanzierung des ÖPNVs zu schaffen. Hierzu bedarf es u.a. folgender Maßnahmen:

1. Eine bessere Ausstattung der vorhandenen Finanzierungsinstrumente der Sanierung der ÖPNV-Systeme sowie zur Finanzierung von Betriebskosten des ÖPNV.

2. Die weitere Unterstützung für einen bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV zur Erreichung der Klimaziele.

3. Einer verstärkten Förderung der Umstellung auf nachhaltigere Antriebstechniken. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit anderen Kommunen über den Deutschen Städtetag und den Städtetag NRW hierzu eine auskömmliche Finanzierung bei Bund und Land einzufordern.

4. Die Fortsetzung der coronabedingten Verlustausgleiche im Jahr 2022 und darüber hinaus ist sicherzustellen.

5. Die Finanzierung des Sozialtickets (Mein Ticket) ist deutlich aufzustocken, um eine bessere Teilhabe an öffentlicher Mobilität für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23396-22)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.03.2022 erhalten:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 16.03.2022:

„Herr sB Wiesner formuliert hierzu folgende Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.

2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

Frau Rm Lemke verdeutlicht, dass die Fraktion Die Linke+ große Probleme mit diesem Masterplan habe und man diesem daher grundsätzlich nicht zustimmen könne. Weiterhin kritisiert sie, dass die Vorlage nicht die Grundvoraussetzungen für kommunale Barrierefreiheit bzgl. öffentlicher Dokumente erfülle. Des Weiteren bitte sie darum, dass die Vorlage auch noch an die Bezirksvertretungen gehe, da das Thema auch für diese sehr wichtig sei.

AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Prüfauftrag 1. Einstimmig, bei einer Enthaltung zu.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Prüfauftrag 2. Mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.

Mit diesen Prüfaufträgen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.

Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

Der Ausschuss überweist die Vorlage darüber hinaus zur Kenntnis an die Bezirksvertretungen.“

AMIG 22.03.2022:
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man die Anlage zur Vorlage sowohl technisch als auch inhaltlich für inakzeptabel halte.

Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung des AKUSW empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen ( Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion AfD) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.

Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.“

Rm Frank (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Fassung des AMIG inklusive der Prüfaufträge. Auch mit Blick auf die Weltpolitik sei die Sicherung der Energiezukunft wichtig. Die Stadt werde beauftragt, mit der Wissenschaft und Wirtschaft den Masterplan umzusetzen.

Laut Rm Lemke wird die Fraktion Die Linke+ nicht zustimmen. Hintergrund ist, dass bei der Erstellung aus ihrer Sicht Unternehmen aus dem Energiesektor überdurchschnittlich beteiligt waren. Dagegen fehlt die Einbindung von Verbänden, die über großes Fachwissen zur Energiewende verfügen. So fehlen wichtige Punkte, z.B. zur Energieeinsparung. Auch sieht die Fraktion Die Linke+ die Gefahr einer weiteren Privatisierung im Energiesektor. Vielmehr sei die Energieversorgung aus kommunaler Hand anzustreben. Auch die -aus ihrer Sicht- zu starke Priorisierung von E-Autos sei problematisch, da sie gegenüber dem ÖPNV und Radverkehr übervorteilt wird.
Einzelprojekte seinen zustimmungswürdig, die Gesamtheit der Vorlage aber nicht.

Auch kritisiert Rm lemke, die Vorlage sei, da sie nur aus Bildern bestehe, nicht barrierfrei und würde folglich nicht den Mindestanforderungen öffentlicher Dokumente entsprechen.

Rm Garbe (AfD) meint, Kernkraft, Kohle und Gas aus russischen Pipelines würde die Energiezukunft sichern. Als Industrieland benötige man diese Energiequellen.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Gülec (BV) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+, AfD, Die Partei und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden, um Prüfaufträge ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AMIG:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.

Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

zu TOP 4.2
Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufs „Gewerbegebiete“ im Breitbandförderprogramm des Bundes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23756-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufes „Gewerbegebiete“ zu und beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der anschließenden Beantragung der Fördermittel bei Bund und Land sowie der Umsetzung des Sonderaufrufes.

zu TOP 4.3
Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung am 26.01.2022 vor:
„Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgender gemeinsamer Antrag der FraktionB´90ie Grünen und der CDU-Fraktion:

„… Die Verwaltung wird gebeten, ab sofort alle Ausschreibungstexte für Interessenbekundungsverfahren der Wirtschaftsförderung Dortmund, der TZnet GmbH und der angeschlossenen Gesellschaften im Rahmen der Grundstücks-, Immobilien- und Projektentwicklung dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungs-förderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Städteplanung und Wohnen rechtzeitig vorab zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Kenntnisnahme soll hierbei vor der Ausschreibung und damit vor der Abgabe der Teilnahmeerklärung potenzieller Unternehmen erfolgen.

Begründung
Beim Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2018 für die Speicherstraße 2/2a wurde im Nachhinein das Ergebnis des Verfahrens als Beschlussempfehlung in den Gremienlauf gegeben. Mit der Beschlussfassung wurde dort die Verwaltung ermächtigt, die Verhandlungen für die Kaufverträge mit den Meistbietenden aus dem Interessenbekundungsverfahren aufzunehmen. Gleiches passiert nun im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für die Speicherstraße 1, dessen Abgabefrist eines indikativen Angebots am 26.1.2022 endet. Auch hier wäre im Vorfeld der Abgabefrist der Teilnahmeerklärung am 10.11.2021 im Sinne des “Primats der Politik” Voraussetzung für eine Beteiligung der Gremien gewesen.“

Rm Rüther bittet die Antragssteller noch einmal zu prüfen, ob es sich wirklich um die TZnet GmbH oder nicht vielmehr um das Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum handelt. Dieses sei ja vor einiger Zeit vom Rat der Stadt mit der Entwicklung bestimmter Flächen beauftragt worden.

Rm Heymann bittet um rechtliche Einschätzung, ob eine frühzeitige Einbindung der Politik in die Interessensbekundungsverfahren möglich sei.

Frau Marzen bestätigt, dass dies möglich sei, aber sichergestellt sein müsse, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Allerdings müsse eine solche Beschlussfassung vom Rat der Stadt getroffen werden, da es sich um ein gesamtstädtisches Thema handelt.

Rm Heymann ergänzt, dass die Behandlung dieser Themen dann in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen habe.

Rm Noltemeyer schlägt vor zu prüfen, ob es auch möglich sein wird, den Rat über Interessensbekundungsverfahren städtischer Gesellschaften zu informieren oder ob dies nur in den Gremien der jeweiligen Gesellschaft zu beraten sei.

Rm Nienhoff bittet, dass bis zur Ratssitzung die gewünschte rechtliche Einschätzung vorliegt, um dort einen vollumfänglichen Beschluss fassen zu können.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet den Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, ab sofort alle Ausschreibungstexte für Interessenbekundungsverfahren der Wirtschaftsförderung Dortmund, der TZnet GmbH und der angeschlossenen Gesellschaften im Rahmen der Grundstücks-, Immobilien- und Projektentwicklung dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Städteplanung und Wohnen rechtzeitig vorab zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Kenntnisnahme soll hierbei vor der Ausschreibung und damit vor der Abgabe der Teilnahmeerklärung potenzieller Unternehmen erfolgen.“
Die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23371-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… im Nachgang zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 26.01.2022 und zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Rat der Stadt teile ich Ihnen nachstehend die Einschätzungen und Überlegungen der Wirt-schaftsförderung Dortmund sowie des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ) zum o. g. Antrag mit:

1. Mit der Durchführung von Interessenbekundungsverfahren wird der Verwaltung ein In-strument an die Hand gegeben, um zu prüfen, ob und inwieweit private Anbieter wirt-schaftliche Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben effizienter bzw. besser er-bringen können als die Verwaltung selbst. Hierbei ist stets nach den Umständen des Einzelfalls über die Durchführung zu entscheiden:

„Nach § 7 Abs. 2 S. 2 BHO ist in geeigneten Fällen privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungs-verfahren).

Interessenbekundungsverfahren kommen bei der Planung neuer und der Überprüfung bestehender Maßnahmen oder Einrichtungen in Betracht. Sie sollen es den Behörden ermöglichen, die eigene (optimierte) Aufgabenwahrnehmung unverbindlich mit privaten Lösungsalternativen zu vergleichen. Im Unterschied zu einem Vergabeverfahren ermöglichen sie dem Staat, vor einer grundsätzlichen Entscheidung über eine private Aufgabenwahrnehmung unverbindlich den Markt zu erkunden und damit auch neue und andere Wege der Aufgabenerfüllung/Zweckverwirklichung in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Ziel eines Interessenbekundungsverfahrens ist in der Regel, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung,

- ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt,
- welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren, und
- welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.

Das Interessenbekundungsverfahren ist klar zu einem ggf. nachfolgenden Vergabeverfahren abzugrenzen und ersetzt dieses nicht. Die Entscheidung, ob ein Interessenbekundungsverfahren vorgenommen wird, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu treffen. Dabei müssen Aufwand und Nutzen des Verfahrens in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ (BMF-RdSchr. v. 24.09.2012, GMBl S. 1190).

2. Soweit vor diesem Hintergrund Raum für Interessenbekundungsverfahren besteht, nutzen die Wirtschaftsförderung Dortmund und das SVTZ dieses Instrument bewusst, um bei der Vorbereitung von Beschaffungsvorgängen angemessene Entscheidungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu treffen.

Ein wesentlicher Teil des dem SVTZ obliegenden Aufgabenspektrums berührt von vornherein jedoch ausschließlich Vorgänge, die keine Beschaffungsrelevanz haben, da keine Leistungen am Markt eingekauft, sondern Wirtschaftsgüter an Marktteilnehmer verkauft oder zur Nutzung überlassen werden: So verpachtet das SVTZ im Rahmen der Wirtschaftsförderung der Stadt Infrastruktureinrichtungen, insbesondere solche des Technologiezentrums, an Unternehmensgründungen bzw. (Wachstums-)Unternehmen. Zudem vermarktet das SVTZ gem. § 2 der Betriebssatzung vom 18.12.2020 im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung Bauland und Wirtschaftsflächen, um so die Ansiedlung von Unternehmen zu fördern.
Für diese Veräußerungen und Nutzungsüberlassungen bedarf es weder eines Interessen-bekundungs- noch eines Vergabeverfahrens, da das SVTZ im Rahmen der Aufgabenerfüllung hierbei Leistungen an Dritte erbringt und gerade keine Leistungen Dritter in Anspruch nimmt.

3. Anders verhält es sich, soweit die Wirtschaftsförderung Dortmund und das SVTZ zu-nächst "strukturelle Rahmen" entwickeln müssen, um Plattformen für innovative Projekte zu etablieren, die den Standort Dortmund für Ansiedlungen von Unternehmen, Start-Ups und Know-How-Trägern aus Wissenschaft und Wirtschaft attraktiv machen.

Nachfolgend zwei Beispiele für zwei aktuelle Interessenbekundungsverfahren, die durchgeführt werden, um einen Überblick über die am Markt verfügbaren Ressourcen und Lösungskompetenzen zu erhalten. Die Wirtschaftsförderung Dortmund und das SVTZ sind dabei gerade darauf angewiesen, solche Verfahren vergleichsweise offen zu gestalten, da nur so verhindert werden kann, dass Projekte vor Erlangung eines aus-reichend belastbaren Marktüberblicks thematisch bzw. strukturell verengt und so die für eine innovative Wirtschaftsförderung unerlässlichen Gestaltungsopportunitäten frühzeitig verbaut werden:
- Der Energiecampus als erstes Beispiel zielt darauf ab, den Standort zu einem Knotenpunkt für die Vernetzung von in der Region bislang weder in der erwünschten Breite noch Tiefe vertretenen Branchen und Geschäftsmodelle zu machen. Für der-artige Projekte muss zunächst externe technische Expertise in Anspruch genommen werden, um belastbar ermitteln zu können, welche konkreten Anforderungen und Bedürfnisse bei der Entwicklung des "infrastrukturellen Rahmens" für das Projekt berücksichtigt werden müssen. Über den Projektverlauf sowie die weiteren Entwicklungsvorhaben auf dem Areal des Energiecampus berichtet das SVTZ regelmäßig in den entsprechenden Gremien. So werden bspw. die Zwischenergebnisse des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens transparent gehalten (DS 19970-21, DS 22471-21, DS 23644-22).

- Ein weiteres Beispiel ist das Projekt "Speicherstraße 10-16", welches die Errichtung eines Gründungs- und Innovationscampus und einem damit verbundenen neuem Gründungszentrum verknüpft. Ergänzend dazu ist mit dem Verfahren eine Anmie-tung von Flächen durch das SVTZ vorgesehen, verbunden mit dem Ziel, spezifische Raumangebote für die Gründungsszene bereit zu stellen.

Die Erfahrung aus Markterkundungen früherer Interessenbekundungsverfahren hat bis-lang gezeigt, dass entsprechende Projekte am effektivsten und kostengünstigsten umgesetzt werden, wenn das SVTZ einem privaten Dritten Flächen oder Immobilien im Rahmen einer Gesamtprojektierung veräußert, diesem nach Maßgabe konkret entwickelter Konzepte die Umsetzung/Erstellung überlässt und sodann im Nachgang Nutzungsüberlassungsvereinbarungen mit dem Entwickler abschließt.

4. Es liegt im Interesse der Wirtschaftsförderung Dortmund und des SVTZ, den Rat der Stadt Dortmund frühzeitig einzubinden, soweit nach den vorstehend geschilderten Aus-führungen die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zur Strukturierung von Projekten erforderlich ist.

Hierfür werden die Wirtschaftsförderung Dortmund und das SVTZ das folgende Verfahren anwenden:
- Sobald künftig die konzeptionellen Überlegungen für entsprechende Projekte hin-reichend konkretisiert sind, um Interessenbekundungsverfahren zu initiieren, werden die Wirtschaftsförderung und das SVTZ die wesentlichen Eckpunkte des Projekts und der geplanten Ausschreibung für ein Interessenbekundungsverfahren zusammenfassen und mit entsprechenden Hintergrundmaterial zur Vertiefung zur Verfügung stellen. Die Wirtschaftsförderung und das SVTZ werden die Informations-vorlagen so rechtzeitig übermitteln, dass eine Beschäftigung der jeweiligen Aus-schüsse mit den Vorlagen vor Umsetzung der Ausschreibung erfolgen kann. Bei Vorgängen ohne Beschaffungsrelevanz werden die Wirtschaftsförderung Dortmund und das SVTZ hingegen entsprechend der bisherigen Praxis auch weiterhin keine Interessenbekundungs-verfahren anstoßen.
- Dabei werden die entsprechenden Informationen wunschgemäß dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Städteplanung und Wohnen zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.
- Da Interessenbekundungsverfahren die Markterkundung nur unter Beachtung allgemeiner wettbewerblicher Grundsätze ermöglichen, darf die Informationsbereitstellung nicht dazu führen, dass die Grundsätze der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung (vgl. dazu die in der Anlage beigefügte Regelung in Nr. 3 VV-BHO zu § 7) verletzt werden. Es gilt also zu vermeiden, dass Informationen zu den Projekten durch ihre Behandlung im Rat bzw. in seinen Ausschüssen öffentlich bekannt werden und es infolge eines nicht egalitär ausgestalteten Informationszugangs zu Ungleichbehandlungen kommt. Die Wirtschaftsförderung und das SVTZ gehen daher davon aus, dass die entsprechenden Informationsvorlagen in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden.
- Zugleich bitten die Wirtschaftsförderung und das SVTZ um Verständnis, dass die betroffenen Projekte in der Regel von langer Hand und unter Einbindung verschiedener Beteiligten vorzubereiten sind und die Kolleg*innen für eine effektive und wirtschaftliche Durchführung unserer Aufgaben darauf angewiesen sind, die einmal hinreichend konkretisierten Projekte sodann auch ohne relevante Verzögerungen mittels einer zeitnahen Initiierung der Interessenbekundungsver-fahren als ersten Schritt zur Umsetzung bringen zu können.“

OB Westphal greift den Vorschlag aus dem Ältestenrat, die Überweisung des Antrags zurück in den AWBEWF zu überweisen, auf.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) spricht sich gegen diese Rücküberweisung aus. Der Antrag sei im AWBEWF bereits beraten worden. Wegen rechtlicher Bedenken sei dann die Überweisung in den Rat erfolgt. Die Antwort der Verwaltung, hier das Verfahren unter Ziffer 4, würde aus ihrer Sicht das vom AWBEWF gesehene Problem lösen. Mit dem Verfahren könnte Politik gezielt an der Immobilien- und Flächenentwicklung beteiligt werden. Sie nennt den Hafen als Beispiel für eine gelungene Praxis. Daher wünscht sie für ihre Fraktion eine Abstimmung im Rat.

Rm Reppin (CDU) sieht aus seiner Sicht, auch unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung, dieses Thema als ausreichend diskutiert. Er wünscht auch die stärkere Beteiligung der Politik bei Interessensbekundungsverfahren und plädiert ebenfalls für eine Abstimmung.

OB Westphal stellt klar, dass der AWBEWF der Betriebsausschuss der Wirtschaftsförderung ist. Damit steht ihm das Recht zu, die Vorlage von Texten von Interessensbekundungsverfahren zu verlangen. Dies gehöre der Frage, ob nun alle Interessenbekundungsverfahren an einen anderen Ausschuss weitergegeben werden, an. Wenn nur Immobilienfragen gemeint sind, soll und könne der AWBEWF selbstständig entscheiden ohne erneute Überweisung in den Rat.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Diskussion, denn alle Fraktionen hätten im Ältestenrat nach einer klarstellenden Erläuterung von Rm Reuter hinsichtlich der Beteiligung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Rücküberweisung befürwortet. Dies sei im Antrag nicht abgebildet und müsse im AWBEWF nachbearbeitet werden. Der Rat sollte keine Redaktionsarbeit leisten. In der Sache unterstütze er gleichwohl das Ansinnen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) macht auf die unterschiedlichen Bereiche aufmerksam, die im Antrag nicht getrennt wurden. Eine saubere Trennung der Interessenbekundungsverfahren zwischen Baugebieten und Erneuerung einerseits und weitere Verfahren andererseits ist notwendig. Dies gibt der vorliegende Text nicht her. Es muss verhindert werden, dass Themen des AWBEWF im AKUSW zu behandeln sind.

Laut Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) stellt die Stellungnahme der Verwaltung die geforderte Differenzierung klar. Sie schlägt vor, sofern der Antrag in den AWBEWF überwiesen wird, die Verwaltung zu bitten, einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Aus politische Sicht sieht sie keine Möglichkeit einer anderslautenden Formulierung.

Der Rat der Stadt überweist das Thema zur weiteren Beratung in den AWBEWF. Verbunden wird dies mit der Bitte an die Verwaltung, einen Beschlussvorschlag für den AWBEWF zu formulieren.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Erzwingungshaft für Obdachlose
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion die Linke+ vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23510-22-E1) vor:

„…. Der Rat hatte sich bereits im Jahr 2020 mit dem Verhalten der Stadt gegenüber Obdachlosen in Bezug auf ordnungsbehördliche Maßnahmen befasst. Seinerzeit wurde der Verwaltung nahegelegt, diese Fälle mit mehr Fingerspitzengefühl zu behandeln, da Obdachlose auch nach Platzverweisen nicht einfach nach Hause gehen können, weil sie kein Zuhause haben. Damals ging es um den Fall eines obdachlosen Bruderpaares, das nebeneinander auf einer Treppe im öffentlichen Raum gesessen hatte.

Die Presse berichtete unlängst erneut über einen absurden Fall, bei dem einem im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen seitens der Stadt Dortmund wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 7300 Euro auferlegt wurden. Da der Mann erwartungsgemäß nicht zahlungsfähig war, versuchte die Stadt dann, den Mann durch Veranlassung einer Erzwingungshaft ins Gefängnis zu werfen und ihn somit aus dem Stadtbild zu beseitigen. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein solches Vorgehen angesichts der Zahlungsunfähigkeit des Mannes nicht rechtens ist und eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe durch die Stadt missbraucht werden darf.

Zu diesem Themenkomplex bittet die Fraktion DIE LINKE+ um Beantwortung der nachstehenden Fragen.

1) Wie viele Bußgeldverfahren sind derzeit bei der Stadt Dortmund gegen Menschen ohne Obdach aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Auflagen anhängig?

2) Wie viele Menschen sind in Folge dieser Bußgelder von Freiheitsstrafen bedroht? Wie viele Menschen ohne Obdach sitzen derzeit bereits in Haft? Wie viele Verfahren wurden insgesamt seit Pandemiebeginn bisher angestrengt, um Haftstrafen für Obdachlose zu erreichen?

3) Welcher Kontrolldichte sind Menschen ohne Obdach durch die Stadt Dortmund in Bezug auf die Coronaschutzverordnung derzeit ausgesetzt?

4) Welche Verhältnismäßigkeit im Umgang mit Obdachlosen hinsichtlich der Coronaschutzverordnung sieht die Verwaltung in Bezug auf das Ansteckungsrisiko beispielsweise im Vergleich gegenüber Massenveranstaltungen wie Weihnachtsmärkten, Fußballspielen, Schulunterricht oder Karnevalssitzungen?

5) Welche Anstrengungen wurden von Seiten der Stadt Dortmund bislang unternommen, um die Einführung des vom Rat beschlossenen Housing First Konzeptes zu gewährleisten und obdachlose Menschen in Wohnraum unterzubringen?“


Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2022 (Drucksache Nr.: 23510-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:


Frage 1:
Die erbetenen Daten zur Anzahl von Bußgeldverfahren hinsichtlich Verstöße gegen die Coronaschutzverordnungen NRW beziehungsweise der dazu ergangenen Allgemeinverfügungen werden - bezogen auf Obdachlose - beim Ordnungsamt (FB 32) nicht speziell erfasst. Auch im Rechtsamt (FB 30) werden hierzu keine gesonderten Statistiken geführt. Angaben können daher hierzu nicht gemacht werden.

Frage2:
Vom Rechtsamt (FB 30) werden hierzu keine gesonderten Statistiken geführt. Angaben können daher hierzu nicht gemacht werden.

Frage 3:
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert seit Beginn der pandemischen Lage im März 2020 – im Jahr 2021 unterstützt durch zusätzliches, bis zum Jahresende 2021 befristet eingestelltes Außendienstpersonal – stadtweit täglich die Einhaltung der Coronaschutzverordnung NRW bzw. der dazu ergangenen Allgemeinverfügungen der Stadt Dortmund. Einen besonderen Schwerpunkt auf die Kontrolle des hier in Rede stehenden Personenkreises gibt es mit Blick auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen jedoch nicht.

Frage 4:
Gerade der Schutz der Schwächeren in der Gesellschaft – dazu gehören auch vulnerable Personen – steht im besonderen Fokus der Arbeit auch der Ordnungsbehörden, wenn es um Gefahrenabwehr beziehungsweise -minimierung geht. Dies schließt die Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus und die Vermeidung von (schweren) Erkrankungen für die Betroffenen wie für Dritte durch angemessene Kontrollen und die Durchsetzung infektionsschutzrechtlicher Bestimmungen ausdrücklich mit ein.
Grundsätzlich richten sich die Maßnahmen des Ordnungsamtes nach dem Ordnungsbehörden-gesetz (OBG NRW). Hiernach können die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Die Ordnungsbehörden treffen ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, welche die einzelne Person und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Diese Verhältnismäßigkeit gilt selbstverständlich bei jeder Maßnahme unabhängig des Verursachers.

Frage 5:
Housing First ist ein Ansatz für ein bedingungsloses Wohnen für obdachlose Menschen in eigenem Wohnraum mit eigenem Mietvertrag. Betroffene erhalten ohne Vorbedingungen eine Wohnung und, wenn gewünscht, wohnbegleitende Hilfen. Die Idee zu Housing First stammt ursprünglich aus den USA und wurde dort Anfang der 1990er Jahre entwickelt. In der Stadt Düsseldorf wurde das Projekt mit privaten Stiftungsmitteln gestartet. Im Mai 2018 wurde es vom Land Nordrhein-Westfalen als Pilotprojekt gefördert. Finanziert wurde es durch 18 von dem Maler Gerhard Richter gestiftete Bilder. Der Verkaufserlös wurde in einen Housing First Fonds eingebracht. Davon wurde der Ankauf von Wohnungen durch Träger der freien Wohlfahrtpflege in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) bezuschusst.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 20. Mai 2021 beschlossen, dass das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First ergänzt wird. Das Diakonische Werk und das Soziale Zentrum haben sieben kleine Eigentumswohnungen für Housing First Zwecke erworben. Weitere Anstrengungen der beiden Träger sowie der GrünBau gGmbH scheiterten an dem engen Wohnungsmarkt für kleine Wohnungen. Auch die DOGEWO21 konnte keine passenden Wohnungen zum Verkauf an die Träger zur Verfügung stellen.

Vieles, was in Dortmund erfolgreich praktiziert wird, ähnelt dem Housing First-Ansatz. Die Stadt Dortmund hat für die Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen sowie Flüchtlingen das sogenannte Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) – aktuell umfasst das WVP der Stadt Dortmund 499 Wohnungen mit 1550 Plätzen. Ziel des WVP ist es, Menschen den Weg in eine eigene Wohnung zu ermöglichen.

Bereits seit Jahren bietet die Stadt Dortmund im Rahmen des WVP abgeschlossenen Wohnraum in normalen Strukturen/Nachbarschaften an. Hier besteht grundsätzlich auch in vielen Fällen die Option, später den Mietvertrag als regulärer Mieter zu übernehmen. Sofern die Vermieter und die bisher durch das Sozialamt untergebrachten Menschen einverstanden sind, kündigt die Stadt Dortmund den Mietvertrag und der dort bereits Wohnende erhält einen eigenen Mietvertrag. Dies ist bisher in rund 50 Fällen gelungen. Hierdurch sind auch keine weiteren Umzüge notwendig, die unter Umständen zu einem Verlust der gewohnten Umgebung führen.

Die Stadt Dortmund arbeitet hinsichtlich Housing First weiter eng mit den zuvor genannten beteiligten Trägern zusammen. Die Träger ermöglichen den Menschen in diesen Wohnungen auch eine soziale Betreuung. Im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig für die Hilfe für Personen bis zu Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Hilfeplanung für diese Fälle wird gemeinsam mit den Trägern und den betroffenen Menschen durch das Sozialamt für den LWL durchgeführt.

Im Sozialausschuss des LWL ist im Januar 2022 beschlossen worden, dass der LWL Housing First in Abstimmung mit den Kommunen im gesamten Verbandsgebiet ausrollt. In den nächsten Jahren sollen insgesamt sechs Millionen Euro dafür verwendet werden. In der Sitzung des LWL Sozialausschusses im März 2022 sollen die Kriterien für die Vergabe der Mittel beschlossen werden. Damit sollen nachfolgende Personenkreise unterstützt werden:
- von Obdachlosigkeit betroffene Frauen
- Frauen in Notsituationen gem. §§ 67 ff SGB XII
- von Obdachlosigkeit betroffene Männer (50 plus) mit gesundheitlichen und pflegerischen Einschränkungen
- Menschen, bei denen sich die Obdachlosigkeit verfestigt mit gesundheitlichen oder pflegerischen Einschränkungen
Das Thema Housing First wird in Dortmund gemeinsam mit den interessierten Trägern und dem LWL weiter forciert.“

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) wundert sich über die Stellungnahme der Verwaltung. Sie resümiert den konkreten Fall und stellt fest, dass die Zahlung auch über Erzwingungshaft nicht zu realisieren ist. Die Reaktion des Gerichts ist folgerichtig. Sie kritisiert, dass hier eine unwirksame Methode gegen Drogenabhängigkeit und Obdachlosigkeit eingesetzt wird. Alle Bemühungen -vom Sozialausschuss bis zur ehrenamtlichen Obdachlosenhilfe- werden damit untergraben. Die Verwaltung zeige mit der Stellungnahme keine Einsicht, einen Irrweg beschritten zu haben. Sie fordert eine ehrliche Entschuldigung und einen ernsthaften Ansatz zur Vermeidung solcher Fälle zu entwickeln.

Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) stellt Armut und Obdachlosigkeit in einen Kontext. Sie beschreibt die Lebensrealitäten Obdachloser. Dies ist nicht erstrebenswert und kein Mensch möchte tauschen. Aktuell sind ca. 50.000 Menschen in der Bundesrepublik ohne Obdach. Sie zitiert Gustav Heinemann, der sagte „...man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Sie fragt, wie die Gesellschaft und konkret die Stadt Dortmund mit Obdachlosen umgeht. Sie kritisiert die Beantwortung der Fragen, insbesondere den wenig empathischen Stil. Für sie ist im konkreten Sachverhalt entweder eine absolute Ausnahme oder ein systematisches Problem mit der Menschlichkeit bei der Stadtverwaltung zu erkennen. Sie fordert die Verwaltung zur Aufklärung, nicht zum Verstecken hinter Floskeln, auf.

Rm Bahr (CDU) stellt die Frage 5 ins Zentrum seiner Wortmeldung. Er greift dabei auf eine Vorlage im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zurück. Dort ist „Housing First“ definiert und politische Beschlusslage in Dortmund. Diese Leistung der Sozialverwaltung ergänzt das Angebot zur Minderung der Leiden durch Obdachlosigkeit. Hier sollen in geringem Maße entsprechend Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Die Diskussionen im ASAG haben ihm bereits die Schwierigkeiten der Verwaltung, solchen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, deutlich gemacht. Nun stellt die Verwaltung mehr oder weniger ähnliche Angebote (.z.B. Wohnraumvorhalteprogramm) vor und möchte sich dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beim Housing First anschließen. Der LWL wird „Housing First“ beschließen und umsetzen. In Dortmund sei das trotz früherer Beschlusslage scheinbar nicht möglich gewesen. Er hätte sich im Interesse der Obdachlosen an dieser Stelle größere Bemühungen gewünscht.
Grundsätzlich merkt er zur Stellungnahme an, dass Obdachlose Teil der Bürgerschaft sind. Daher müssen sie sich auch gemeinverträglich verhalten. Geschehe dies nicht, müssten auch Sanktionen möglich sein. Daher seien die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 aus seiner Sicht nicht zu beanstanden.

Rm Helferich (AfD) weist die Hinweise vom Rm Brunner zurück. In der Vergangenheit habe seine Fraktion Vorschläge mit Obdachlosen als Begünstigte gemacht. Dies sei vom Rat abgelehnt worden.

Rm Goosmann (SPD) meint, der Vortrag von Rm Brunner gehe an der Bitte um Stellungnahme vorbei. Dieses Thema sein in mehreren Ausschüssen, schlussendlich im Ausschüsse für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB), umfangreich diskutiert worden. Seitens des Rechtsamtes wurde auch der konkrete Einzelfall erläutert. Dabei habe sich ergeben, dass zum Zeitpunkt der Verhängung von Bußgeldern bzw. Erzwingungshaft keine Obdachlosigkeit bestand. Im Übrigen sei seit 2020 Beschlusslage, dass in Dortmund keine Bußgelder wegen Obdachlosigkeit verhängt werden. Gleichwohl werden keine rechtsfreien Räume akzeptiert.

Rm Dr. Suck (CDU) beklagt sich mit Blick auf „Housing First“ über den Umgang den Verwaltung mit politischen Beschlüssen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, die Verwaltung habe aus Sicht seiner Fraktion im von Rm Brunner dargestellten Sachverhalt kein gutes Ergebnis geliefert. Wenn andere Personen zu abweichenden Bewertungen kommen, so ist dies natürlich auch in Ordnung.
Die Debatte zu „Housing First“ sollte tatsächlich im ASAG geführt werden um, trotz aller Widrigkeiten die er seitens der Verwaltung spürt, die Umsetzung zu realisieren.


OB Westphal bittet um verbale Abrüstung. Man könne unterschiedlicher Auffassung sein und trotzdem im Ton angemessen bleiben.

StR Dahmen verweist auch die Sitzung im ABÖAB und die dortige Diskussion. Es handelt sich um Bußgelder der Jahre 2020/2021, die im Juni 2021 zum Antrag auf Erzwingungshaft führten. Es handelte sich insbesondere um Bußgelder wegen des Verstoßes gegen Coronaschutzmaßnahmen, die an die Privatadresse zugestellt wurden. Auch habe ein Antrag auf Stundung vorgelegen, der bewilligt wurde. Für die Verwaltung war nach Aktenlage zu dem Zeitpunkt nicht klar, dass die Person obdachlos war. In besagtem Fall langen unterschiedlichste Verstöße vor, bei denen die Ordnungsbehörde nicht wegschauen kann. Daher mussten die Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden.
Grundsätzlich wird -im Rat in 2020 dargestellt- bei Obdachlosen das Bußgeld auf 20 € gedeckelt und unterschiedliche Rahmen mit mehreren hundert Euro nicht genutzt. Auch besteht bei Ordnungs- und Rechtsamt Klarheit darüber, dass eine Erzwingungshaft nur sinnvoll ist, wenn ein Verhalten bzw. eine Leistung für den Belasteten erbringbar ist. Wenn eine Obdachlosigkeit bekannt ist, würden solche Maßnahmen vor diesem Hintergrund auch nicht ergriffen, versichert StR Dahmen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2022 (Drucksache Nr.:23510-22-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Drogenkonsumraum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23766-22)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22) vor:
„im Wege der Dringlichkeit bitten die Fraktionen von B´90/Die Grünen und CDU, die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 17. Februar 2022 um den Tagesordnungspunkt

„Drogenkonsumraum“

zu erweitern.

Wie erst am 14. Februar 2022 durch ein Interview des Oberbürgermeisters gegenüber dem Radiosender 91.2 zur Dortmunder Innenstadt bekannt geworden ist, läuft in der Verwaltung die Überprüfung, ob der aktuelle Standort des Drogenkonsumraums für die Zukunft der richtige Standort ist.

Vor diesem aktuellen Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zum gegenwärtigen Sachstand ihrer offenbar schon fortgeschritteneren Überlegungen zur Standortfrage des Drogenkonsumraums.“


Der Rat der Stadt hat folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22-E1) erhalten:

„… in der Ratssitzung am 17.02.2022 wurde zum oben genannten Dringlichkeitsantrag beschlossen, dass die Verwaltung zur Ratssitzung am 31.03.2022 bezüglich einer möglichen Verlagerung des Drogenkonsumraums eine schriftliche Stellungnahme vorlegt. Zu dem genannten Sachverhalt nehme ich wie folgt Stellung:

In einem von City-Ring, der Qualitätsroute Dortmund und dem Aktionsbündnis „Gekauft in Dortmund“ gewünschten Gespräch mit dem Oberbürgermeister unter dem Titel „Krise in der Dortmunder City“ wurde auf die dramatische Verschlechterung in der Dortmunder Innenstadt hinsichtlich der (obdachlosen) Drogenabhängigen hingewiesen. Die Dringlichkeit des sofortigen Handelns wurde von Seiten der Händlerschaft auch durch die Reaktionen bzw. das Ausbleiben der Kundschaft eindringlich geschildert. Nach Meinung der Händlerschaft lässt sich eine dauerhafte Verbesserung der Situation nur durch die Verlagerung des Drogenkonsumraums erreichen.

Auch seitens der Verwaltung wurde eine Verschlechterung der Situation für die Händler*innen, Kund*innen und Besucher*innen der Dortmunder Innenstadt, insbesondere im Bereich des oberen Westenhellwegs schon seit längerem wahrgenommen. Diese wahrzunehmende Verschlechterung äußerst sich in vermehrten Leerständen von Ladengeschäften und Geschäftsaufgaben. Sie hat viele Ursachen. Insbesondere in den letzten beiden Jahren wurde diese Entwicklung maßgeblich durch die Corona-Pandemie und die damit für die Bekämpfung der Pandemie einhergehenden notwendigen Einschränkungen für die Händlerschaft und Kund*innen durch Corona-Schutzverordnungen des Landes NRW verschärft.

Auch für die Drogenhilfe in Dortmund, den Drogenkonsumraum und die suchterkrankten Menschen, die auf diese Überlebenshilfe angewiesen sind, bedeutete die Corona-Pandemie und ihre Bekämpfung deutliche Einschränkungen. So mussten beispielsweise die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums und die dort zur Verfügung stehenden Plätze zum Konsum von Drogen deutlich eingeschränkt werden – ebenso die damit zusammenhängenden Beratungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für suchterkrankte Menschen. Zwischenzeitlich sind die Angebote der Drogenhilfeeinrichtung kick mit dem Drogenkonsumraum seit Oktober 2021 in den Regelbetrieb wieder zurückgekehrt.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundene geringere Frequentierung der Innenstadt durch Kund*innen und berufstätige Menschen hat zudem dazu beigetragen, dass die sozialen Herausforderungen einer Großstadt wie Dortmund, die auch schon zuvor bestanden haben, sichtbarer wurden.

In verschiedenen Arbeitskreisen und Gesprächsrunden, unter Federführung des Oberbürgermeisters, mit Beteiligung der Händlerschaft, der Suchthilfe des Gesundheitsamtes, des Sozialamtes, der Ordnungsbehörde und der Polizei wurden ein Lagebild für die Innenstadt erarbeitet und mögliche Lösungen diskutiert. Es war dabei Konsens, dass es zur Lösung der beschriebenen Herausforderungen und Fragestellungen keine Denkverbote und Tabus geben darf. Zudem wurde deutlich, dass es die eine Lösung nicht geben wird, sondern nur verschiedene, ineinandergreifende und abgestimmte Maßnahmen Erfolge bringen können. In diesen Gesprächszusammenhängen wurde die Verlagerung des Drogenkonsumraums als eine mögliche Maßnahme angesprochen, die ebenfalls nicht mit einem Denkverbot belegt werden darf.

An den Betrieb und den Standort eines Drogenkonsumraums werden hohe rechtliche und inhaltliche Anforderungen gestellt:

1. Rechtliche Anforderungen an den Betrieb eines Drogenkonsumraumes
Die rechtliche Grundlage für den Betrieb eines Drogenkonsumraumes ist das Betäubungsmittelgesetz (§10a BtMG) in Verbindung mit der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen NRW vom 26.09.2000. Rechtliche Vorgaben nach der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen NRW vom 26.09.2000:

Für die Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraums bedarf es der Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) (§ 1).
o Die Antragstellung erfolgt über den Oberbürgermeister und die Bezirksregierung Arnsberg an das MAGS (vgl. §12 Erlaubnisverfahren).
o Folgende Unterlagen müssen u.a. enthalten sein
 Darstellung der räumlichen und baulichen Ausstattung der Einrichtung, insbesondere Adresse, Grundriss/Lageplan, Bauweise und der Sicherungen gegen missbräuchlichen Umgang mit Betäubungsmitteln (§ 12 (2) 3.).
 Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nach § 7 (§ 12 (2) 12).
Ein Drogenkonsumraum muss über eine zweckdienliche Ausstattung in Hinblick auf Inneneinrichtung und räumliche Gestaltung verfügen (§ 3). Diese muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens dargestellt werden (§ 12 (2) 3). Drogenkonsumräume unterliegen der Überwachung durch die Bezirksregierung (Überwachungsbehörde) (§ 13).

2. Anforderungen an den Standort eines Drogenkonsumraumes
Lage:

- Innenstadtbereich/Szenenähe
- Gute Anbindung an das ÖPNV-Netz
- Keine direkte Nähe zu Schulen, Kindertages- und Jugendfreizeitstätten sowie überwiegender Wohnbebauung, sozialraumverträglicher Standort
- Nähe zu anderen (Sucht-)Hilfeeinrichtungen, niedrigschwelligen Tagesaufenthalten und Übernachtungsangeboten
- Gute Erreichbarkeit von Jobcenter, Bürgerdiensten und weiteren existenzsichernden Diensten

Gebäude:
- Sichtgeschützter Außenbereich/ Innenhof
- Gute Zuwegung und direkter Zugang für externe Rettungsdienste
- Barrierefreiheit
- Raumkonzept, das den Anforderungen an einen reibungslosen Betrieb gerecht wird (insbesondere Cafébereich mit Küchenbereich, med. Behandlungsraum, getrennte Konsumräume für inhalativen und intravenösen Konsum, Wartebereich, Beratungs- und Büroräume, WC/Duschmöglichkeiten, Materialraum)
Dem vorherigen Standort am ehemaligen Gesundheitsamt am Eisenmarkt ging eine jahrelange erfolglose Standortsuche für einen Drogenkonsumraum in Dortmund voraus. Der aktuelle Standort am Grafenhof war zum Zeitpunkt der Planungen des Umzugs des Gesundheitsamtes aufgrund der rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen ohne Alternative. Ein eventuell neuer Standort des Drogenkonsumraums muss die beschriebenen rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen an die Lage und das Gebäude erfüllen. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten dann der Einrichtung und Betrieb an einem neuen Standort zustimmen und nicht zuletzt müssten das MAGS und die Bezirksregierung in Arnsberg die Genehmigung erteilen.

Es ist davon auszugehen, dass eine eventuelle Suche nach einem anderen Standort für den Drogenkonsumraum, dessen Einrichtung und Genehmigung am neuen Standort mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Bisher hat es seitens der Verwaltung keine konkreten Überlegungen oder gar Planungen für einen anderen Standort des Drogenkonsumraums gegeben.“
Rm Bahr (CDU) dankt der Verwaltung für die Informationen hinsichtlich der Gespräche zum Thema. Dies gilt auch für die Darstellung zu den rechtlichen Anforderungen eines Drogenkonsumraumes sowie den Anforderungen, die ein anderer Standort zu erfüllen hätte. Für seine Fraktion ist die Verlagerung des Drogenkonsumraums Ultima Ratio. Dieser geschützte Raum sichert vielen Abhängigen das Überleben. Seine Fraktion sieht diverse Möglichkeiten, um den problematischen Standort zu sichern und abzusichern. Dazu sind kurz- und mittelfristige Schritte denkbar. Sofern diese Maßnahmen nicht greifen, könne langfristig über eine Verlagerung nachgedacht werden. Vorher sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Er kündigt für die kommenden Sitzungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Initiative und Begleitung an, Ideen gibt es bereits.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)

Zur Sitzung am 17.02.2022 lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23638) dem Rat der Stadt vor:

„In einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2022 fordert der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, einen nationalen Einsamkeitsgipfel. Einsamkeit, so heißt es in der Mitteilung, ziehe sich durch alle Bevölkerungs- und Altersschichten (Quelle: https://www.sovd.de/presse/pressemitteilungen/meldung/sovd-fordert-einsamkeitsgipfel-jetzt).

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung einen Bericht zum Stand der Umsetzung folgenden Beschlusses, den der Rat in seiner Sitzung am 25. März 2021 gefasst hat:

Runder Tisch „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“
Drucksache Nr.: 17265-20

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch zu den Themen ‚Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund‘ einzuberufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsrates, der Seniorenarbeit, der Stadt Dortmund sowie anderer relevanter Organisationen (Vereine, Verbände, Gesundheitswirtschaft, Krankenhauswesen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, usw.) und Akteure der Zivilgesellschaft eine regelmäßige Diskussionsplattform erhalten. Ziel dieser Gesprächsrunden ist, Probleme zu identifizieren, die Ist-Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu entwickeln. Über die Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Bericht zu erstatten.“

Zum vorgenannten Ratsbeschluss erbitten wir zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022 eine Darstellung des Sachstandes.“


Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23638-22-E1) vor:

„Einsamkeit ist eine der größten, unterschätzten und wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Sie führt bei Menschen zu dem Gefühl, nicht nur isoliert, sondern ausgegrenzt von der Gesellschaft zu sein.

Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung durch Kontaktverbote und wegfallende soziale Angebote noch einmal deutlich verschärft. Bereits zu Beginn der Pandemie hatte sich das Sozialamt mit den Verbänden und den Trägern der Seniorenbüros intensiv über präventive Maßnahmen gegen Einsamkeit ausgetauscht. So konnten über 12 runde Tische - in jedem Stadtbezirk ist einer vorhanden - Unterstützungsangebote insb. für Seniorinnen und Senioren entwickelt werden.

Die Pandemie hat aber darüber hinaus verstärkt aufgezeigt, dass das Thema Einsamkeit nicht nur Seniorinnen und Senioren, sondern alle Altersgruppen betrifft. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen lassen sich vermehrt entsprechende Problemstellungen feststellen, so dass hier weitergehender Handlungsbedarf besteht. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass bereits vorher solche Phänomene zu beobachten waren, aber die letzten beiden Jahre einen großen Schaden hinterlassen haben.

Wie in der Ratssitzung vom 25. März 2021 vereinbart, hat der Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand geprüft, inwieweit sich dieses Thema in der Verwaltung organisatorisch verankern lässt. Diese gemeinsame Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der zahlreichen Schnittpunkte zu verschiedenen Fachbereichen und Dezernaten das Thema im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates angesiedelt werden sollte. Die Verwaltung wird daher in den nächsten Gremienlauf eine Vorlage zur Schaffung einer „Koordinierungsstelle Einsamkeit“ einbringen, die eine Bestandsanalyse in und außerhalb der Verwaltung vornehmen, Probleme identifizieren und Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation mit der jeweiligen Fachverwaltung entwickeln soll. Ein Instrument dabei soll dabei auch die Einberufung eines runden Tisches sein, der diese Arbeit mit seiner Expertise unterstützt.

Entscheidend für die gesamte Arbeit der Verwaltung bei diesem Thema wird sein, dass die richtigen Angebote bei den betroffenen Menschen ankommen, so dass auch eine entsprechende, passgenaue Vermittlung von Angeboten Teil der Aufgabe der Koordinierungsstelle sein sollte.“
Rm Bahr (CDU) gibt an, allein zu sein bedeute nicht zwingend, einsam zu sein. Dennoch gibt es in Dortmund zahlreiche einsame Menschen, einsam in einer Großstadt mit vielen Angeboten. Oft isolieren sich Menschen selbst und besonders im Alter genügen Angebote oft nicht, um Menschen aus ihrer Isolation zu holen. Hier müssen alte Strukturen überdacht und ggf. neue geschaffen werden. Die CDU-Fraktion begrüßt daher die Koordinierungsstelle Einsamkeit. Damit geht die langjährige Forderung des ehem. Rm Justine Grollmann in Erfüllung. Damit können Maßnahmen zur Minderung der Einsamkeit entwickelt werden. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird eine aktive Rolle einnehmen.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23638-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24111-22)

Die CDU-Fraktion legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24111-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert die von der Bundesregierung mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.3.2022 vollzogene Abkehr von einer verantwortungsvollen Corona-Politik, indem nach dem Ablauf der Übergangsfrist am 2. April fast alle bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass in einer Zeit anhaltend hoher Infektionszahlen in den Kommunen infolge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wichtige Instrumente zum wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht mehr ohne Weiteres zur Verfügung stehen, da es zunächst eines entsprechenden Landtagsbeschlusses bedarf. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, an dieser Stelle dringend nachzubessern.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“
Rm Worth (SPD) stellt im Antrag Kritik am Infektionsschutzgesetz fest. In diesem Gesetz sollen fast alle pandemiebedingten Regeln wegfallen. Ihre Fraktion kann im Augenblick nicht darüber entscheiden ob aus Dortmunder Sicht die Kritik gerechtfertigt ist. Sie bittet StRin Zoerner um Stellungnahme hinsichtlich der Lage in den örtlichen Krankenhäusern zu folgenden Punkten: Belegungsquote mit Coronapatient*innen; drohende Schließung von Stationen wegen coronabedingten Personalmangels; Verschiebung elektiver Behandlungen und ob die Überlastung der kritischen Infrastruktur in anderen Bereichen zu erwarten ist.

Rm Bahr (CDU) begrüßt einen Sachstandsbericht. Er verweist jedoch auf die Erfahrungen der letzten zwei Jahre, in welchen die Sachstände häufig nur Momentaufnahmen waren. Es sind bereits aus anderen Großstädten und Bundesländern Beschlüsse bekannt. Die aktuelle Beschlusslage sei unzureichend und im Falle eine Verschärfung der Situation wäre eine unmittelbare Reaktion der Kommunen nicht möglich, vielmehr müssten dann wieder Klärungen über die Landesregierung erfolgen. Dieser Antrag soll Abhilfe schaffen.

StRin Zoerner erklärt, zum heutigen Tage würden 212 Coronapatient*innen stationär behandelt. Davon befinden sich 13 Menschen auf Intensivstation, davon wiederum acht beatmete. Dies stellt keine Überlastung dar. Angespannt ist die Lage beim Krankenhauspersonal durch Erkrankungen und Quarantäne. Dies würde auch durch die Altersinzidenz bestätigt. Bei Arbeitenden ist die Inzidenz erhöht. Elektive Operationen werden immer wieder mal abgesagt. Zur kritischen Infrastruktur nennt sie die Feuerwehr. Dort ist die Zahl der Quarantänen rückläufig. Eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit habe bisher nicht vorgelegen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht keine Zustimmungsfähigkeit des vorliegenden Antrags. Er begrüßt vielmehr die kritisierten Punkte. Die vorliegende Stellungnahme zum Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 23600-22) hält er für unzureichend.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht den Wahlkampf in diesem Antrag. Er verweist darauf, dass die CDU in Nordrhein-Westfalen (NRW) den Gesundheitsminister stellt und damit Ressortverantwortung trägt. Auch erkennt er im Antrag keinen kommunalpolitischen Bezug.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) zeigt sich für seine Fraktion verwundert über den Antrag. Er gibt zu, dass seine Partei auf Ebene der Bunderegierung schon Schwierigkeiten mit der Beschlusslage hatte. Ein maßvollerer Umgang mit den Schutzregeln sei sinnvoll. Daher gebe es einerseits inhaltlich durchaus Punkte, denen seine Fraktion zustimmen könne. Andererseits verweist er auf die Möglichkeiten, da die CDU den Ministerpräsidenten im Land NRW stelle. Die Fraktion B‘90/Die Grünen wird sich mit Blick auf die Gesamtgemengelage zum Antrag enthalten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) hält den Antrag insgesamt, mit Blick auf die höchste Inzidenz überhaupt während der Pandemie, für sachgerecht. Auch wenn der Virus sich abgeschwächt hat, sind dies doch statistische Effekte. Die Frage ist, welche Zahl an Erkrankten, schweren Verläufen, Toten und Long-Covid-Fällen die Gesellschaft akzeptieren kann und will. Und je nach Entwicklung kann es sein, dass im Herbst wieder problematische Virusvarianten im Umlauf sind und das Land dann ohne wirksame Regelungen ist. Dies möchte er den Menschen ersparen. Seine Fraktion stimmt dem Antrag zu.

Rm Perlick (AfD) fragt StRin Zoerner hinsichtlich der 13 intensivbehandelten Patient*innen nach der Differenzierung „wegen Corona“ oder „mit Corona“.

StRin Zoerner verweist auf die Berichte des Gesundheitsamtsleiters im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Natürlich werden bei der Aufnahme in den Krankenhäusern symptomlose Corona-Infektionen festgestellt. Aber genau deshalb sei der Blick auf die intensivbehandelten COVID19-Patient*innen wichtig. Diese Zahl ist aussagekräftiger als die Gesamtzahl der Infizierten. Dennoch sorge eine hohe Infektionszahl im Krankenhaus dafür, dass zusätzliche Isolationsmaßnahmen nötig sind, die Abläufe verändern und zusätzlich Kapazitäten im Krankenhaus binden.

Rm Worth (SPD) erklärt, ihre Fraktion werde den Antrag ablehnen. Ihre Fraktion würde dafür gern einen dritten Punkt im CDU-Antrag ergänzen. Darin soll die Landesregierung aufgefordert werden, Hotspot-Regelungen für NRW einzuführen, die erweiterte Schutzmaßnahmen bei Bedarf vorsehen.

Rm Mader (CDU) erklärt für seine Fraktion, den Antrag nicht ändern zu wollen.

Auf Nachfrage von OB Westphal wird die SPD keinen eigenen Antrag stellen.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24111-22-E1) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen der RM Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ab.

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Partei vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23633-22) vor:
„.. Wien ist eine schöne Stadt. Neben Sacher-Torte , Kaffeehaus und sehr guter sozialer Wohnungspolitik hat Wien vor allen eines: Flächendeckende PCR-Test-Kapazitäten!

Wenn eine Stadt wie Wien es schafft, sollte eine Stadt wie Dortmund - berühmt für Salzkuchen mit Mett, Bier und sehr guter Wirtschaftsförderung - es doch auch schaffen können, Labore für die Stadt zu gewinnen und es Wien gleich zu tun. Sprich: Flächendeckende Kapazitäten für PCR-Testungen für Dortmund schaffen!

EinRenken der miserablen Landespolitik sollte zwar natürlich eigentlich nicht Aufgabe der Kommunen sein, aber was bleibt uns anderes übrig, als selbst an den Schutz der Bevölkerung zu denken?!

Wir als Die FRAKTION Die PARTEI haben uns genau wie die Partei Die PARTEI schon lange "
Denkt doch mal an die Kinder" auf die Wahlplakate geschrieben.

Sowohl Herr Stampf als Frau (Sär-)Gebauer lassen die Pandemie durch unsere Kitas und Schulen fegen und hoffen, dass das „schon von alleine“ wird.
Wird es aber eben nicht.

Testungen werden eingeschränkt oder gar ganz aufgehoben, als ob Kinderrechte ein Witz seien, den nur eine Spaßpartei (wie die fdP) versteht.

Wir bitten daher seitens der Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Wie ist die Teststrategie der Stadt Wien konkret aufgestellt?


2. Wäre dieses Modell auf die Stadt Dortmund übertragbar?

3. Wie hoch wären die Kosten in diesem Falle?


4. Besteht eine Möglichkeit diese entstehenden Kosten über Landesmittel zur Bekämpfung der Coronapandemie abzurechnen?


5. Wie zeitnah wäre eine Umsetzung dieses Modells möglich?“

Hierzu liegt dem Rat der Stadt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.:
23633-22-E1) vor:

„…die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
In Österreich wird in einigen Landesteilen eine Teststrategie verfolgt, die sich deutlich von der in Deutschland unterscheidet. Nicht nur den Bürger*innen der Stadt Wien, sondern auch denen im Land Salzburg stehen kostenlose Gurgeltests zur Verfügung, die unter anderem in Supermärkten erhältlich sind. Eine persönliche online Registrierung vorausgesetzt, kann der dann selbst durchgeführte Test an Labore verschickt werden. Diese Test- und nachfolgend auch die Analyseverfahren unterscheiden sich allerdings von den PCR-Test- und Analyseverfahren, wie sie in Deutschland verwendet werden. Weder die Bundesregierung noch das Bundesministerium für Gesundheit haben sich dazu entschlossen, das beschriebene Verfahren in Deutschland einzuführen. Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob das Verfahren in Deutschland zugelassen ist oder überhaupt ein geeignetes Testverfahren entsprechend unserer Gesetzeslage darstellt. Alleine deshalb ist es in Dortmund nicht möglich, sich dem Verfahren anzuschließen oder es zu übernehmen.

In Deutschland sind Labore privatwirtschaftliche Unternehmen, die gewinnorientiert arbeiten. Für den Fall, dass ein weder auf Bundes- noch auf Landesebene befürwortetes Testverfahren eingeführt wird, hätte dies zur Folge, dass alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers, mithin der Stadt Dortmund gehen. Die Höhe dieser Kosten ist schwer kalkulierbar. Dem Online Portal „vienna online“ sind dazu Angaben zu entnehmen. In Wien werden pro Tag ca. 400.000 Tests durchgeführt. Pro Test fallen Kosten in Höhe von 6 € an. Dies führt zu täglichen Kosten von 2,4 Mio. Euro. In Wien lassen sich täglich 20 % der Bürger*innen testen. Auf Dortmund bezogen wäre demnach von täglich 120.000 Tests und damit verbundene Kosten in Höhe von rund 720.000 Euro täglich auszugehen.

In Österreich ist der Presse weiter zu entnehmen, dass insbesondere die sehr hohen Kosten des Verfahrens Anlass dafür sind, dass der Bund nur noch bis März die Kosten dafür übernehmen will. Auch das gehört zum Gesamtbild: Derzeit muss nicht die Stadt Wien die Tests finanzieren, sondern der Bund trägt diese Kosten. Aus epidemiologischer Sicht kann zumindest nicht bestätigt werden, dass es sich um eine erfolgreiche Teststrategie handelt. Die Strategie hat nicht dazu geführt, dass die Inzidenzen in Wien und im Land Salzburg deutlich niedriger verlaufen sind als etwa in Deutschland. Ziel des Verfahrens ist laut Mitteilungen auf „allesgurgelt.at“, dass die Ergebnisse der Tests den Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen ermöglichen sollen. Die Teststrategie zielt also nicht darauf ab, den Zugang zum Beispiel zu Bildungseinrichtungen möglichst umfassend zu ermöglichen oder darauf, Infektionsketten zu reduzieren. Vielmehr wird die individuelle soziale Teilhabe erleichtert. Auch vor diesem Hintergrund sollte die Frage der Finanzierung beurteilt werden.“
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.:
23633-22-E1) zur Kenntnis.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23600-22) vor:

„…die Studien- und Ausbildungsmesse am 22.01.2022 fand dieses Jahr unter der sogenannten 2G-Regel statt. Schüler, die zu diesem Zeitpunkt weder vollständig geimpft oder genesen waren, wurde die Teilnahme an der Ausbildungsmesse verwehrt.

Laut fernmündlicher Auskunft des Veranstalters Stuzubi GmbH hat die Verwaltung der Stadt Dortmund auf das Hygienekonzept der Messe maßgeblichen Einfluss genommen und somit auch die Zugangsregeln beeinflusst.

Schülern, die tagtäglich im geschlossenen Klassenverband den Unterricht an Dortmunder Schulen besuchen, wurde nun verwehrt, sich gemeinsam über ihre berufliche Zukunft zu informieren.

Die Sinnhaftigkeit der 2G-Regelung unter dem Aspekt der Pandemiebekämpfung ist auch hier grundsätzlich zu hinterfragen. Veranstaltungen, die unter den Voraussetzungen der 2G-Regelung abgehalten werden, führen oftmals zu einer im Anschluss hohen Infektionsrate der Teilnehmer und tragen zur aktiven Verbreitung des Corona-Virus bei.
Es ist festzustellen, dass das angewandte Hygienekonzept auf besagter Veranstaltung weder der Pandemiebekämpfung noch dem Schutz von Teilnehmern diente. Vielmehr wurde ein Teil der betroffenen Dortmunder Schüler von der Klassengemeinschaft isoliert und ihnen damit die Chance verwehrt, gemeinsam mit ihren Klassenkameraden den Studien- und Ausbildungsmarkt zu erkunden und sich gemeinschaftlich dieser neuen Lebensherausforderung zu stellen.

Dies widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit und ist nicht hinzunehmen.

Auch eine im Nachgang angebotene Online-Veranstaltung für ungeimpfte Schüler kann den Verlust des Gemeinschaftserlebnisses und den Informationsrückstand nicht ausgleichen.

Ferner erhöht dieser gezielte Ausschluss von Schülergruppen und die damit verbundene soziale Ächtung den Druck auf ungeimpfte Schüler, die aufgrund der anhaltenden Repressionspolitik des Bundes und der Länder generell unverhältnismäßig in ihren Grundrechten beschränkt werden.

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welchen Einfluss nahm die Verwaltung bei der Erstellung des Coronaschutz-Hygienekonzeptes im Rahmen der Studien- und Ausbildungsmesse am 22.01.2022?
2. Wieso fand die Messe nicht unter Voraussetzungen statt, die den Zugang von geimpften und ungeimpften Schülern gleichermaßen gewährleistet hätte, beispielsweise Einlass mit Vorlage einer gültigen Tagestestung?
Wurden bei der Erstellung des Hygienekonzeptes die daraus resultierenden Folgen für ungeimpfte Schüler abwägend einbezogen oder sind der gezielte Ausschluss und die damit einhergehende Diskriminierung dieser Personengruppe billigend in Kauf genommen worden?“
Hierzu liegt dem Rat der Stadt die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.:
23600-22-E1) vor:
„… eine inhaltsgleiche Anfrage wurde im Schulausschuss unter der DS-Nr. 23599-22 gestellt. Daher füge ich zur Beantwortung der DS-Nr. 23600-22 die aus dem Schulausschuss vorliegende Stellungnahme von Frau Stadträtin Zoerner bei.“
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.:
23600-22-E1) zur Kenntnis.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23520-22)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Aktualisierung der Richtlinien des Förderpreises für junge Künstler*innen und hebt das Preisgeld auf 15.000 Euro an.

zu TOP 6.2
Sanierung des Freibades Stockheide
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23597-22)

Der Rat der Stadt erhält folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.22 vor:

Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,

1. auf eine Machbarkeitsstudie für das Freibad Stockheide zu verzichten und die Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, auf Grundlage der bereits bestehenden Kostenschätzung eine Ausschreibung und Vergabe zur tiefergehenden Sanierungsplanung (Leistungsphasen IV und V HOAI) vorzubereiten und zu beauftragen.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Beendigung des Anzeigeverfahrens nach § 80 Abs. 5 GO NRW für den Haushalt 2022.

2.
2.1 Der Beschluss des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr. 22338-21) wird bei Beschluss des Punktes 1) aufgehoben. Eine Öffnung des Freibades erfolgt erst nach Abschluss der Grundsanierung.

Alternativ:

2.2 An der Beschlussfassung des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr.: 22338-21) wird festgehalten; die entsprechende temporäre Sanierung ist vorzunehmen.

Zu beachten ist, dass notwendig werdende Baumaßnahmen von Ausführungs-/Fertigstellungs-/Lieferterminen abhängen und angesichts der angespannten Lage im Bauwesen sowie notwendiger Vergabelaufzeiten eine Öffnung des Freibades zur Saison 2022 nicht garantiert werden kann.

Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AKSF und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss wie o.g. zu fassen.“

Bm’in Mais (CDU) sagt die Zustimmung ihrer Fraktion in der Fassung des AFBL zu. Damit wird aus ihrer Sicht ein erster Schritt in Richtung der Verbesserung der Bäderinfrastruktur gegangen. Ihre Fraktion freut sich auf die kommenden Diskussionen und die Entwicklung der Bäderlandschaft.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass ihre Partei sich im Wahlkampf für den Erhalt von Schwimmbädern eingesetzt hat. Andere Fraktionen wollten einen sofortigen Baustart oder auch die Umfunktionierung. Niemand wollte das Stockheidebad - wie es ist - schließen, aber ohne die Positionierung ihrer Partei würde heute nicht diese Entscheidung so getroffen. Auch habe sich das Engagement der Hoeschparkfreunde ausgezahlt. Sie zieht das Fazit, heute sei nach gut 15 Jahren ein guter Tag für die Bäderlandschaft. Der Beschluss war überfällig, die Planungen langen schon länger vor. Ein früheres Gutachten habe die Sanierung bereits attestiert, jedoch zu niedrigeren Kosten, der Rat habe aber seinerzeit die Entscheidung nicht getroffen. Dazu kommen die Kosten für notdürftige Reparaturen und die Verzögerung, z.B. durch das Bäderkonzept. Für ihre Fraktion hat Bestand und Betrieb Priorität gegenüber Neubauten. Mit der Weiterentwicklung des Stockheidebads wird eine positive Entwicklung des Quartiers rund um die Westfalenhütte eingeleitet.

Rm Heymann (SPD) ist bei den geplanten Kosten skeptisch. Dennoch begrüßt er für seine Partei, nun gemeinsam mit allen anderen Parteien den Weg gehen zu können. Seine Fraktion stimmt der Vorlage in der Fassung des AFBL zu, er erhofft sich eine Wiedereröffnung im Jahre 2025, vorher aber ein Gutachten hinsichtlich der tatsächlichen Kosten, um schnellstmöglich mit der Sanierung beginnen zu können. Die SPD-Fraktion hätte gern ein weiteres Familienbad in Dortmund gehabt, der Weg sei mit der Entscheidung aber nicht mehr gangbar.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt einen Rückblick hinsichtlich der Entwicklungen zum Stockheidebad. Er freut sich heute, die Sanierung beschließen zu können.

OB Westphal gibt zu bedenken, dass man ein Verfahren -konkret das Bäderkonzept-, auf welches sich der damalige Rat geeinigt hat, nicht als Verzögerungstaktik bezeichnen sollte.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKSF und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
1. auf eine Machbarkeitsstudie für das Freibad Stockheide zu verzichten und die Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, auf Grundlage der bereits bestehenden Kostenschätzung eine Ausschreibung und Vergabe zur tiefergehenden Sanierungsplanung (Leistungsphasen IV und V HOAI) vorzubereiten und zu beauftragen.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Beendigung des Anzeigeverfahrens nach § 80 Abs. 5 GO NRW für den Haushalt 2022.
2.
2.1 Der Beschluss des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr. 22338-21) wird bei Beschluss des Punktes 1) aufgehoben. Eine Öffnung des Freibades erfolgt erst nach Abschluss der Grundsanierung.
Alternativ:

2.2 An der Beschlussfassung des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr.: 22338-21) wird festgehalten; die entsprechende temporäre Sanierung ist vorzunehmen.

Zu beachten ist, dass notwendig werdende Baumaßnahmen von Ausführungs-/Fertigstel-lungs-/Lieferterminen abhängen und angesichts der angespannten Lage im Bauwesen sowie notwendiger Vergabelaufzeiten eine Öffnung des Freibades zur Saison 2022 nicht garantiert werden kann.

zu TOP 6.3
Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23329-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet die in der Vorlage genannten Personen als Vertreter*innen der Stadt in den Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH.

"Die Entsendung der politischen Mandatsträger erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer eventuellen Neuentscheidung des Rates. Der (alte) Beirat führt seine Geschäfte bis zur Benennung der neuen Mitglieder weiter. Die Benennung erfolgt bis auf Widerruf durch den Gesellschafter der Sportwelt Dortmund gGmbH."

zu TOP 6.4
Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23491-22)

Rm De Marco (SPD) beschreibt die Wandlung der Jugend- und Sportkultur in den letzten Jahrzehnten. Computerspiele gehören mittlerweile zum Alltag und eSport begeistert sehr viele Menschen. Politik und Sportwelt müssen diese Realität berücksichtigen. Die positiven Aspekte sind förderwürdig. Er nennt Wirtschaftszahlen aus Statista-Daten. Auch große Sportvereine wissen um das Potential und haben in eigene eSport-Abteilungen investiert. Seine Fraktion hat daher einen Haushaltsantrag zur Förderung des eSports eingebracht, die Verwaltung hat nun darauf reagiert. Die Vernetzung im eSport biete diverse Vorteile. So können z.B. Menschen mit und ohne Behinderung einfach an Wettbewerben teilnehmen und auch internationale Grenzen spielen keine Rolle mehr. Herkömmliche Sportvereine könnten so auch neue Mitglieder gewinnen. Ob eSport am Ende unter Sport fällt, wird schlussendlich nicht vom Rat beschlossen, denn der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bestimmt selbst, welche Verbände er aufnehmen möchten, wenngleich Rm De Marco bedauert, dass eSport dort noch nicht anerkannt ist, da den Vereinen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erschwert wird. Hier deutet sich aber im Bund eine Änderung an.

Bm’in Mais (CDU) freut sich mit ihrer Fraktion, dass mit der geplanten Stadtmeisterschaft das Thema der digitalen Freizeitkultur in den Blick gerät. So können sich klassische Sportvereine ausprobieren, im eSport eventuell ein neues Betätigungsfeld finden und das Angebot in Dortmund ausweiten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, sowohl SPD als auch FDP/Bürgerliste hätten Haushaltsanträge zum eSport eingebracht. Mit der aktuellen Vorlage hat seine Fraktion das Problem, dass die Verwaltung sich u.a. der Formulierung des DOSB, es handle sich um „…außersportliche Jugendarbeit..:“, bedient hat. Für seine Fraktion handelt es sich aber um Sport. Daher –bei aller Sympathie für die eSport-Meisterschaft– wird sich die Fraktion FDP/Bürgerliste enthalten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt, seine Fraktion habe die Anträge in den Haushaltsberatungen positiv gesehen und werde nun zustimmen. Damit sei der Einstieg in den eSport erfolgt, eine Weiterentwicklung dann auch möglich.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer jährlichen eSport-Stadtmeisterschaft ab dem Jahr 2022.

zu TOP 6.5
Unsere Denkmäler schützen - Unsere Identität bewahren
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 24021-22)

Dem Rat der Stadt liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24021-22-E1) vor:
„… jüngst sorgte die Beschädigung des Somborner Kriegerdenkmals für Empörung. Unbekannte hatten das Denkmal beschmiert. Die Sockel-Inschrift „Den Gefallenen der Gemeinde Somborn, 1914-1918“ wurde mit schwarzer Farbe übersprüht. Zudem schrieben die Täter „Keine Opfer, sondern Täter“ auf das Denkmal. Immer wieder werden Kriegerdenkmäler Ziele linksextremer Attacken.

Während das Dortmunder Parteiestablishment ein „Willkommenskultur“-Denkmal in der Nordstadt samt Kosten in Höhe von derzeit 17.000 Euro begrüßt, sind viele Kriegerdenkmäler in katastrophalem Zustand.

Hier zeichnet sich eine traurige Entwicklung ab, denn zum Verständnis seiner Heimat muss der Mensch als geschichtliches Wesen begriffen werden, der Orte der Vergangenheit als Orte der Erinnerung und Besinnung benötigt, um sich selbst und seine Zukunft zu begreifen.

Der Mensch erarbeitet sich über Orte wie Kriegerdenkmäler einen Zugang zu seiner Geschichte und seiner Gemeinschaft als historisch gewachsener Schicksalsgemeinschaft. Kriegerdenkmäler oder 1871er-Erinnerungsstätten machen Geschichte erlebbar und schenken den Menschen selbst die Kraft, eine geschichtliche Aktivität zu entfalten.

Beschlussvorschlag
Die AfD-Fraktion beantragt daher die Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Verwaltung ein Kataster der Dortmunder Kriegerdenkmäler sowie 1871er-Erinnerungsstätten anlegt, welches auch Auskunft über den Zustand des jeweiligen Denkmals gibt. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung zudem auf, vandalierte Denkmäler fortan zügig zu reinigen und dem Rat der Stadt Dortmund ein Konzept vorzulegen, das die Einrichtung von Denkmal-Paten erlaubt, die sich ehrenamtlich für den Erhalt der Denkmäler einsetzen können.“
Vielen Dank.“
Rm Helferich (AfD) stellt auf die Debatte unter TOP 2.1 hinsichtlich des Mutes und der Kraft des ukrainischen Volkes ab, sich einer Aggression zu erwehren. Völker schaffen sich Orte zur Erinnerung. Während ein neues Denkmal der Willkommenskultur geschaffen werde, würden gleichzeitig Kriegsdenk-mäler und 1848er Denkmäler etc. beschmutzt. Daher beantragt seine Fraktion die im Antrag genannten Punkte, nicht jedoch, dass diese Denkmäler durch Willkommenskultur-Denkmäler ersetzt werden.

Rm De Marco (SPD) nennt den vorliegenden Antrag für seine Fraktion nicht zustimmungswürdig. So hat die Stadt Dortmund zur Verunreinigung des Denkmals in Somborn Stellung bezogen und die Reinigung erfolgt in Kürze. Denkmalpat*innen sind für ihn eine schlechte Idee, denn die Reinigung erfordert bestimmte Materialien und Techniken, da sonst substanzielle Beschädigungen die Folge sein können. Abschließend bittet er darum, solche Anträge in den zuständigen Ausschüssen zu stellen.

Rm Djine (B‘90/Die Grünen) findet grundsätzlich Denkmäler für den Krieg und das Kaiserreich nicht gut. Mit Kaiser Wilhelm oder Bismarck verbindet er die Verherrlichung von Krieg und Gewalt. Dies mag auch daran liegen, dass diese Personen in einer Zeit aufwuchsen, die stark von nationalistischen Denkkonzepten geprägt war. Dies ist jetzt, im 21. Jahrhundert, in Europa, in einer Demokratie und in Frieden, anders. In Dortmund leben Menschen, deren Vorfahren versklavt wurden. Wenn die Identität unserer pluralistischen Stadtgesellschaft weiter unreflektiert mit diesen Personen verbunden wird, wird die Kolonialisierung mit all ihren Folgen, Völkermord, Kriege, etc. akzeptiert. Als Mann und Vater sei Rm Djine nicht stolz auf diese Denkmäler, die den Mann an sich als Helden überhöhen. Damit wird ein Bild gezeichnet, dass nur große Männer Geschichte schreiben und deren Opfer ignoriert werden. Viele Städte handeln nun und bauen Gegendenkmäler, um die Geschichte und Identität zu bewahren. Er schlägt dieses Thema dem Oberbürgermeister zur Befassung durch die Ethikkommission vor.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) fragt, was mit Erinnerungskultur erreicht werden soll. Natürlich erinnern diese Kriegsdenkmäler an die Toten der Stadt, an Menschen die nicht zwingend freiwillig in diese Kriege gingen. Andererseits gab es auch ein Kaiserreich, einen Krieg, den imperialistische Kräfte geführt haben, der eigentlich nicht Grundlage der Erinnerungskultur sein kann. Denkmäler zur Deutschen Revolution 1848/49 sind im Vergleich zu den im Antrag genannten 1871er Denkmäler anders zu bewerten. In Richtung des Rm Helferich äußert er, den Verteidigungskrieg der Ukraine mit dem 1. Weltkrieg zu vergleichen, deute auf geschichtliches Unwissen hin. Er schlägt vor, grundlegend über den Umgang mit derartigen Denkmälern zu diskutieren, nicht aber mit der Zielrichtung des AfD-Antrags.

Rm Deyda (Die Rechte) kritisiert die verzögerte Reinigung von Denkmälern und das Verbot, dies in Eigenregie zu übernehmen.
Deutsche Geschichte sind auch Kaiser Wilhelm und Bismarck. Er möchte sich nicht vorschreiben lassen, worauf er stolz sein kann. Richtung Rm Djine sagt er „…ich weiß nicht, wie lange Sie in Deutschland sind, aber von der deutschen Geschichte und der deutschen Gedenkkultur haben Sie scheinbar wenig Ahnung. Aber wie sagt man so schön? Von deutschen Sitten und deutschem Wesen wird einst die ganze Welt genesen.“


OB Westphal erteilt einen Ordnungsruf für den Beitrag des Rm Deyda.

Rm Dondrup (Die Partei) weist auf den Unterschied zwischen der Rede des Rm Helferich, welcher von Kriegerdenkmälern und 1848er Denkmälern sprach und dem Antrag der AfD, welcher Kriegerdenkmäler und 1871er Denkmäler thematisiere, hin.

Rm Bohnhof (AfD) kritisiert, Rm Djine diskriminiere andere Menschen. Denkmäler gehören zur deutschen Geschichte. Dazu muss man stehen, auch wenn man sie nicht gut findet. Dinge die es zu ehren gilt, sollte man so behandeln und die entsprechenden Denkmäler sauber halten.

Rm Mader (CDU) beantragt für seine Fraktion das Ende der Debatte.

OB Westphal lässt darüber abstimmen.

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) für den Antrag auf Beendigung der Debatte.
Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+. FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag der AfD-Fraktion ab.

zu TOP 6.6
Sportwelt Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24112-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24112-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… die Querelen zwischen der Stadt Dortmund und der Sportwelt Dortmund gGmbH als Betreiberin
städtischer Hallen- und Freibäder schwelten bereits seit Monaten, als der Konflikt Anfang dieses Jahres in einem öffentlichen Austausch von Argumenten per Pressemitteilung der zuständigen Dezernentin und offenen Brief der Sportwelt Dortmund gGmbH vorläufig gipfelte.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet Sie, den Rat davon zu unterrichten, was Sie als Oberbürgermeister und Chef der Verwaltung unternommen haben, den für den Schwimmsport in unserer Stadt belastenden Konflikt zu lösen und eine öffentliche Austragung der Streitfragen zu verhindern.“

Laut Bm’in Mais (CDU) spricht der Antrag für sich. Im Sinne des Schwimmsports hält sie eine konstruktive Lösung für den richtigen Weg. Sie hätte sich von OB Westphal gewünscht, dass er auf beide Seiten zur Befriedung einwirkt.

OB Westphal unterrichtet den Rat zur im Antrag formulierten Frage, er habe seinen 1. Vertreter, Bürgermeister Schilff, gebeten, friedenstiftend und zusammenbringend zu wirken. Dies sei von Bm Schilff in ausgesprochen guter Weise bewerkstelligt worden.

7. Schule

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23 zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ mit dem Stand 31.12.2021 zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund zur Kenntnis.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24075-22)

Der Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Jana Göbel
- Persönliche Vertretung Fethen Cherni.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 9.2
Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23411-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Nachnutzung am Standort Weiße Taube als Demenz-Kompetenz-Zentrum zur Kenntnis und stimmt dieser, vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse der Planung durch die Gesellschaft, grundsätzlich zu.

zu TOP 9.3
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 -
PB 34/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23324-22)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss.

Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes übernimmt OB Westphal wieder die Sitzungsleitung.

zu TOP 9.4
Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23681-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veräußerung der Anteile an der rku.it GmbH durch die Stadtwerke Bramsche GmbH, die Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH, den Trink- und Abwasserverband Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) und den Wasser- und Abwasser-Zweckverband Niedergrafschaft (WAZ), die indirekt zu einer Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote der Stadt Dortmund an der rku.it GmbH auf 34,04 % führt.

zu TOP 9.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 1 GO NRW
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.01.2022
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23778-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund erhebt gegen den Festsetzungsbescheid zum Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die mit der Klage entstehenden Gerichtskosten in Höhe von 483,-- Euro bzw. 122.187,--Euro (siehe unten unter Punkt: Klageeinreichung und Kosten) werden überplanmäßig nach § 83 GO bereitgestellt.

zu TOP 9.6
Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23870-22)

Die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.22 vor:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23870-22-E1):

...die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Mit dem Haushaltsbeschluss zur Durchführung zur Durchführung von Sperrmülltagen im Rahmen eines Modellprojekts ist das Ziel verbunden, die Entsorgung des Sperrmülls für die Dortmunder*innen deutlich zu vereinfachen und so – ergänzend zum Einsatz von Mülldetektiven – die Fälle illegaler Entsorgungen deutlich zu senken.

Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, wird das vorliegende Konzept der EDG um die folgenden begleitenden Maßnahmen ergänzt:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 die Gebühr für die individuelle Sperrmüllabholung auf 5 € zu reduzieren.
2. Zur dauerhaften Verbesserung des bestehenden Angebots wird die Onlinebuchung für die Anmeldung der Sperrmüllabholung weiter vereinfacht, z. B. durch die Einführung eines Onlinetools zur direkten Terminfindung beziehungsweise über die Einführung einer speziellen Abfall-App, inklusive Bezahlmöglichkeiten bis zum Gebührenjahr 2023.
3. Für Nutzer*innen ohne Mobiltelefon wird dauerhaft die Möglichkeit einer kontaktfreien Zahlung der anfallenden Gebühr durch Vorab-Überweisungen, beziehungsweise durch elektronische (Direkt-)Zahlungsmöglichkeiten - auch jenseits eines App-Angebotes – geschaffen. Ziel ist, dass für die Kund*innen am Tag der Abholung nicht mehr vor Ort sein müssen.
4. Der schon in der Abfallsatzung verankerte kostenfreie Wertstoff-Holservice wird offensiv beworben.
5. Der im Konzept genannte Begriff „Zentrale Sperrmüllsammlung“ wird ersetzt durch „mobiler Recyclinghof“, um deutlich zu machen, dass neben Sperrmüll auch Elektroaltgeräte und Schadstoffe angenommen werden.
6. Standorte und Termine für die “mobilen Recyclinghöfe” werden mit den jeweiligen Bezirksvertretungen abgestimmt. Zudem werden geeignete Formen der Bekanntmachung im Quartier vereinbart.
7. Anliefer*innen aus anderen Stadtteilen werden nicht abgewiesen. Sie erhalten die Möglichkeit zur Entsorgung gemäß der üblichen Gebühren an stationären Recyclinghöfen.
8. Die EDG prüft die Möglichkeit, Kund*innen aus der unmittelbaren Nachbarschaft beim Transport von Müll zum “mobilen Recyclinghof” zu unterstützen. Dieses Angebot soll sich insbesondere an Personen ohne Kraftfahrzeug oder mit körperlichen Einschränkungen richten.
9. Im ersten Jahr soll jedem Stadtbezirk das Angebot zur Durchführung von jeweils einem “mobilen Recyclinghof” unterbreitet werden.
Das Konzept und der vorliegende Antrag werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in dessen Sitzung am Dienstag, dem 29sten März, zur Beratung vorgelegt.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 23870-22-E2):
...die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Die Vorlage der Verwaltung für einen kostenlosen Sperrmülltag trifft nicht die ursprüngliche Intention bei der Verabschiedung der Haushaltsbegleitbeschlüsse. Das vorgelegte Modell schließt insbesondere Personen ohne Auto vom Sperrmülltag aus. Dies ist aber gerade der Personenkreis, der auch die Recyclinghöfe nicht erreicht.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Vorlage "Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes" wie folgt zu überarbeiten:

1. Die Sammlung findet haushaltnah statt. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, ihren Sperrmüll entweder direkt an der Straße vor ihrem Wohnhaus abzustellen oder einen Sammelpunkt innerhalb von 1000 Metern zu erreichen.

2. Damit dies logistisch umgesetzt werden kann, werden die Abholtage nach Stadtbezirken differenziert.

3. In die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist einzubeziehen, welche Abfälle nicht abgestellt werden können und welche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen verhängt werden können.

AKUSW, 16.03.2022:
Der AKUSW leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Außerdem überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit zur Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden.
Weiterhin liegt AFBL folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23870-22-E3) vor:
Beschlussvorschlag

die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Durchführung kostenfreier Sperrmülltage nicht den Anliegen des diesbezüglichen Haushaltsbegleitbeschlusses (Drucksache Nr. 22100-21-E33, Ziffer 31) gerecht wird. Ziel ist es, über ein periodisches bürgerfreundliches, kostenloses Serviceangebot der wilden Müllentsorgung ihren Anreiz zu nehmen. Diese Zielsetzung wird mit dem vorgelegten Konzept einer kostenlosen zentralen Sperrmüllsammlung nicht zu erreichen sein.

2. Vor diesem Hintergrund wird die Beteiligungsverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH gute Praxisbeispiele für bürgerserviceorientierte kostenlose Sperrmüllsammlungen in größeren Städten und Gemeinden zusammenzutragen und die jährlichen Müllgebühren in den Vergleichskommunen darzustellen. Die zugrunde liegenden Konzepte sind den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu ihren Sitzungen im Juni 2022 nebst eingeholten örtlichen Erfahrungsberichten und einer Einschätzung ihrer Übertragbarkeit auf Dortmund aus Sicht von Verwaltung und EDG vorzulegen.


Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass zusätzliche Veränderungen und damit einhergehende finanzielle Auswirkungen bzw. Gebührenveränderungen, die sich aus den vorliegenden Anträgen bei Zustimmung ergeben würden, erneut den diesem Ausschuss und dann dem Rat vorgelegt werden müssten. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden sei damit überfordert und deshalb sei eine Vorberatung in diesem Ausschuss notwendig.

Her Rüddenclau (Stadtkämmerei) weist darauf hin, dass der Rat als letzte Distanz durchaus über die evtl. Gebührenveränderungen entscheiden könne. Die Vorlage sei ohne finanzielle Auswirkungen, eine evtl. Empfehlung unter Einbeziehung der vorliegenden Anträge würde bedeuten, dass ein Beschluss gefasst werde, ohne zu wissen, wie die finanziellen Auswirkungen seien. Er gibt zu bedenken, dass gebührenerheblich gefasste Beschlüsse im Gesamtkontext gesehen werden müssten. Er halte es für sinnvoll, diesen Ausschuss erneut damit zu befassen.

Nach ausführlicher Diskussion, einer beantragten Sitzungsunterbrechung von 10 Min und nachdem die Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage ausführlich verdeutlicht haben, stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wie folgt ab:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die darin enthaltenen Anträge, aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.22 zur Kenntnis.
Die darin enthaltenen o. g. Anträge (Drucksache Nr.: 23870-22-E1 und 23870-22-E2) werden im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden behandelt und sind mit dem heutigen Beschluss des AFBL in Verhältnis zu setzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich einverstanden, dass das Thema erneut diesen Ausschuss erreicht, wenn eine, wie o. beschriebene Gebührenrelevanz entsteht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23870-22-E3) getrennt wie folgt ab:

Punkt 1:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Punkt 1 des o. g. gemeinsamen Antrages einstimmig, bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.

Punkt 2:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Punkt 1 des o. g. gemeinsamen Antrages einstimmig zu.

Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck hält fest, dass mit dieser Abstimmung die Vorlage hinfällig ist.

Während der Sitzungspause und nach Beendigung des öffentlichen Teils der Sitzung, zieht die Verwaltung die Vorlage zurück.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Durchführung kostenfreier Sperrmülltage nicht den Anliegen des diesbezüglichen Haushaltsbegleitbeschlusses (Drucksache Nr. 22100-21-E33, Ziffer 31) gerecht wird. Ziel ist es, über ein periodisches bürgerfreundliches, kostenloses Serviceangebot der wilden Müllentsorgung ihren Anreiz zu nehmen. Diese Zielsetzung wird mit dem vorgelegten Konzept einer kostenlosen zentralen Sperrmüllsammlung nicht zu erreichen sein.
2. Vor diesem Hintergrund wird die Beteiligungsverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH gute Praxisbeispiele für bürgerserviceorientierte kostenlose Sperrmüllsammlungen in größeren Städten und Gemeinden zusammenzutragen und die jährlichen Müllgebühren in den Vergleichskommunen darzustellen. Die zugrunde liegenden Konzepte sind den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu ihren Sitzungen im Juni 2022 nebst eingeholten örtlichen Erfahrungsberichten und einer Einschätzung ihrer Übertragbarkeit auf Dortmund aus Sicht von Verwaltung und EDG vorzulegen.“


Die Vorlage wurde unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wegen Beratungsbedarf von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.7
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)

TOP 9.7 wird – wie unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung festgelegt – vorgezogen und wegen des Sachzusammenhangs unter TOP 2.1 „Bericht Krisenstab „Ukraine“, Drucksache Nr. 24198-22, behandelt.

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Drucksache Nr. 23965-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Unbürokratische medizinische Versorgung für Geflüchtete
Mit dem Ziel einer einfach zugänglichen, effizienten und effektiven Gesundheitsversorgung Geflüchteter bei gleichzeitiger Entlastung der Verwaltung von Bürokratie beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Stadt Dortmund der „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen“ zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Krankenkassen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt beitritt.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“
Zur Aussprache siehe TOP 2.1
Der Rat der Stadt überweist den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Drucksache Nr. 23965-22-E1) zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Vorbereitung auf die Folgen des Ukraine-Konfliktes überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 3,0 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022.

zu TOP 9.8
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (GFG 2022)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23867-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Stadt Dortmund erhebt stellvertretend für die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022.
2. Die Stadt Dortmund beteiligt sich -unabhängig von der Beschwerdeführung- solidarisch an den Kosten dieser Verfassungsbeschwerde.

zu TOP 9.9
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Dem AFBL liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +)(Drucksache Nr.: 22675-21-E5):

...das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) sieht eine Einstellung der Sammlung und Weiterverwertung von Textilien vor. Als Begründung dafür wird eine immer schlechtere Verarbeitungsqualität der Textilien angeführt, die eine Weiterverwendung in Altkleiderkammern inzwischen häufig ausschließen würden.

Dazu bitten wir den AKUSW den folgenden Prüfauftrag zu verabschieden:

Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung zugeführt werden können.

Begründung
Die Verbrennung von Textilien als Teil des Restmüllkontingentes sollte nur die letztmögliche Anwendung sein. Es gibt aber auch in Dortmund ansässige Unternehmen, die sich auf die Aufbereitung von Alttextilien für die Textilindustrie und die Papierindustrie spezialisiert haben und somit einen positiven Effekt zu einem klima- und ressoursenschonenden Stoffkreislauf beitragen. Hier wären Kooperationen zwischen EDG und in Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft durchaus denkbar.


AKUSW, 02.02.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf die nächste Sitzung.

Weiterhin liegt dem AFBL erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit folgenden Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss zu fassen, das anliegende Abfallwirtschaftskonzept zu beschließen.

Bemerkungen:
Die Energiegewinnung durch Abfall darf nicht zum Selbstzweck werden, da die Zielsetzung nach wie vor Abfallvermeidung heißen muss.

Das Konzept was mit alten Textilien geschieht ist nicht zufriedenstellend. Da die Entsorgungshöfe ausgelagert sind, ist es den Menschen ohne PKW nicht zuzumuten Altkleidung durch das ganze Stadtgebiet zu transportieren. Möglicherweise landet dann die Kleidung eher im Restmüll. Es sollten hier neue Ideen eingebracht werden, wie z.B. Läden, die Second Hand Kleidung anbieten und Möglichkeiten die auch im Innenstadtbereich eine sinnvolle Entsorgung gewährleisten.

Im Bericht über Straßenkehricht wird das Problem der Zigarettenstummel, die unachtsam weggeworfen werden nicht angesprochen. Werden dafür auch Lösungsansätze gesucht?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der AFBL vertagt die Entscheidung zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und fordert die Verwaltung und die EDG auf, vor dessen Verabschiedung die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum kostenlosen Sperrmülltag und zur wohnortnahen Sammlung von Elektroschrott einzuarbeiten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:

im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 gab es unter anderem zwei konkrete Beschlüsse zu Elektroschrott und zu Sperrmüll. Die Fraktion DIE LINKE+ bittet im Zuge des aktuell vorliegenden Abfallwirtschaftskonzepts darum, die Antworten auf folgende Fragen nachzureichen:

Die EDG wurde mit der Entwicklung eines Konzeptes und mit dessen Umsetzung für die dezentrale wohnortnahe Sammlung von Elektroschrott beauftragt.
Wann wird dieses Konzept vorgestellt?
Wann ist die Aufstellung der ersten Container vorgesehen?
Wie viele Container sind für den Elektroschott vorgesehen?

Auch ein Konzept für ein auf ein Jahr befristetes Modellprojekt für eine kostenlose Sperrmüllabfuhr wurde in Auftrag gegeben und sollte im ersten Quartal 2022 vorgelegt werden.
Wann ist mit der Vorlage dieses Konzepts zu rechnen?
Wann ist mit der Durchführung der ersten Sperrmüllabfuhr zu rechnen?

Der AFBL ist in seiner Sitzung am 10.02.22 der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gefolgt und hat die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit in seine heutige Sitzung geschoben.

AFBL 24.03.22:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.22 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +)(Drucksache Nr.: 22675-21-E5):(lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor)
Siehe oben!

Weiter liegt zur Sitzung am 16.03. vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22675-21-E9):


...in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.02.2022 hat die Fraktion Linke+ zu dem o.g. TOP 3.2 um Antwort zu folgendem Prüfauftrag gebeten:

Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung zugeführt werden können.

Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der EDG teile ich Ihnen dazu wie folgt mit:
Die als DS Nr. 22675-21 vorgelegte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) begründet ausführlich und schlüssig, warum die bisherige flächendeckende Erfassung von Alttextilien über ein separates Depotcontainersystem zum 01.01.2021 eingestellt wurde.
Die entsprechend ökologisch, ökonomisch sowie sozial- und entwicklungspolitisch begründeten abfallwirtschaftlichen Ausführungen hierzu finden sich in Kap. 2.3.1.2 Bringsystem: S. 48-51 Kap. 4.2.2 Getrennt erfasste Fraktionen: S. 151-153 (Mengenprognose) der vorgelegten Fortschreibung.
Das Erfassungsangebot im Bringsystem für die Bürgerinnen und Bürger an den sechs Recyclinghöfen der EDG, als auch der Abholservice für Alttextilien gem. § 14a der Dortmunder Abfallsatzung verbleiben -ergänzt um die stadtweit vorhandenen karitativen Kleiderkammern unverändert bestehen.

Des Weiteren enthält die vorgelegte Fortschreibung des AWK im Kap. 3.2.2.1 „Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung“ bereits einen selbstverpflichtenden und konkreten Prüfauftrag für eine abfallwirtschaftlich höherwertige Konzeption, die sich im Falle einer vorteilhaften Umsetzbarkeit durch ein erweitertes Angebot in der Möbelbörse im Rahmen eines kooperativen Lösungsansatzes auszeichnen wird (S. 105-106):

„Neben der in Kap. 2.3.1.2 dargestellten Sammlung von Alttextilien über die sechs Recyclinghöfe, den Abholservice gem. §14a der Dortmunder AbfS und über stadtweit vorhandene karitative Kleiderkammern ist die Machbarkeit einer höherwertigen Sammlung „Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Alttextilien“ -z.B. über neue Kooperations- Modelle mit dem erweiterten Angebot zur Abgabe hochwertiger Alttextilien- sinnvoll zu prüfen. In Zusammenarbeit mit sozialen Beschäftigungsträgern würden zusätzlich zu den vorhandenen Kleiderkammern gebrauchsfähige und hochwertige Kleidungsstücke in das Sortiment der Möbelbörse aufgenommen. Das „Know-how“ innerhalb der vorhandenen Kleiderkammern bietet sich hier für eine logistische Lösung -die Zulieferung, der Austausch und die Pflege der Ware bis hin zur Präsentation kann so gewährleistet werden- an. Diese weitergehende intensivierte Vorbereitung zur Wiederverwendung in Kooperation mit sozialen Beschäftigungsträgern wird im Umsetzungsfall Bestandteil einer unterjährigen Fortschreibung der Dortmunder Abfallwirtschaftskonzeption sein. Die Stadt Dortmund und die EDG prüfen gemeinsam mit den sozialen Beschäftigungsträgern -mit dem Ziel einer vorteilhaften abfallwirtschaftlichen Konzeption- eine sinnvolle Realisierung in der EDGMöbelbörse.“

Im Kontext dieses vorstehenden und im AWK bereits verankerten Prüfauftrages wird durch EDG gemäß Drs. Nr.: 22675-21-E5 zudem geprüft, ob “Kooperationen zwischen EDG und in Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft“ umsetzbar sind. Im Umsetzungsfall wird dies Bestandteil einer unterjährigen Fortschreibung des AWK sein.

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 10.02.2022:

Der AFBL folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und verschiebt die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit zunächst in die nächste Sitzung des AKUSW am 16.03.22 und dann in seine nächste Sitzung am 24.03.22.

Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + bis zur Sitzung des AKUSW am 16.03.22 vorzulegen.

Weiter liegen vor 2 Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 222675-21- E6 und E7 –durch die Verwaltung zusammengefasst als E8 ins GIS gestellt) (Texte siehe Anlagen zur Niederschrift) (Anlage 1 Niederschrift AFBL 24.03.22)

Weiter liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen, CDU -Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E10):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zur vorliegenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund:

1. Der Rat der Stadt begrüßt, dass sich die Fortschreibung des AWK am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientiert und dass das strategische Zielsystem der Dortmunder Abfallwirtschaft um verbindliche Zielgrößen der Ressourceneffizienz und der Klimawirksamkeit erweitert wurde.

2. Der Rat begrüßt, dass die EDG das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik mit der Erstellung einer Unternehmensklimabilanz beauftragt hat und erwartet, dass in dieser Bilanz auch Anlagen aus den Beteiligungen der EDG erfasst werden.
Die Unternehmensklimabilanz und die daraus resultierenden Handlungsansätze für die EDG sind dem Rat und dem Fachausschuss regelmäßig vorzustellen.

3. Der Rat beschließt, dass die im Rahmen des AWK geplanten klimawirksamen Sektorenkopplungen zur Energiegewinnung den vordringlichen Zielen der Abfallhierarche (Abfallvermeidung und Wiederverwertung) nicht entgegenstehen dürfen.

4. Der Rat beschließt, dass das AWK zukünftig deutlich weitreichender als bisher in Richtung Vermeidung, Wiederverwertung und Recycling entwickelt wird.
In Ergänzung und Erweiterung des AWKs entwickelt die EDG deshalb gemeinsam mit weiteren relevanten Beteiligten parallel zur Fortschreibung des AWK langfristig ein Ressourcenmanagementkonzept mit dem Ziel, Abfälle zu vermeiden bzw. deutlich zu reduzieren und Produkte und Wertstoffe innerhalb des Wirtschaftskreislaufes langfristig zu erhalten.
Das Konzept ist dem Rat und dem Fachausschuss bis zum ersten Quartal 2023 vorzulegen.


5. Die EDG wird gebeten, dem AKUSW in seiner nächsten Sitzung über den Stand der in der Vorlage erwähnten Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ressourcen- und Energiesysteme der TU Dortmund (S. 116) zu berichten.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SDP-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E11)


...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit der EDG zu prüfen, welche zusätzlichen Auswirkungen, Handlungsnotwendigkeiten und Entwicklungspotenziale für die Dortmunder Abfallwirtschaft sich in dem Fortschreibungszeitraum der kommenden 10 Jahre voraussichtlich durch die folgenden Änderungen von Gesetzen und Rahmenbedingungen ergeben:

· Novelle des Landesabfallgesetzes (neu: Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, beschlossen am 26.01.2022) und
· Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (neu gefasste am 01.01.2022) sowie der
· Mantelvorlage „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ und der dazugehörigen Zusatz- und Ergänzungsanträge (vom Rat am 18.11 2021 verabschiedet)

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den AKUSW hierüber zu informieren und sofern festgestellt wird, dass sich hierdurch notwendige Änderungen des Abfallwirtschaftskonzepts ergeben, beauftragt dem Ausschuss zeitnah entsprechende Änderungsvorschläge vorzulegen, damit das Abfallwirtschaftskonzept ggf. unterjährig angepasst werden kann.

3. Zudem bitten wir um Information, zu folgenden Fragen:
· Bestehen weitere Optionen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Aufbereitung von belasteten Böden, die eine Unterbringung von belasteten Böden in Deponien überflüssig machen könnten? Ziel sollte sein, das vermehrt Baustoffe oder belastete Böden wieder den Stoffströmen durch eine gesteigerte Aufbereitung zur Verfügung stehen.
· Wie hoch ist jeweils der Anteil an wieder aufbereiteten und in Deponien verbrachten belasteten Böden und Baustoffen? (ggf. weiter unterteilen)
· Welche Folgen für den Gebührenhaushalt entstehen, wenn die Anteile von belasteten Böden und Bauschutt in der Wiederaufbereitung steigen? Wir bitten dies für mehrere Szenarien darzustellen.
· Werden bei den aktuell bestehen Bodenaufbereitungsanlagen die vorhandenen Potentiale ausgeschöpft?

Begründung
Der Vorlage ist zu entnehmen, mit welchen konkreten abfallwirtschaftlichen Lösungskonzepten und Maßnahmen die Dortmunder Abfallwirtschaft die Vielzahl abfallrechtlicher Vorgaben zukünftig umsetzen wird. Seit der Erarbeitung und Einbringung in die politische Beratung des Abfallwirtschaftskonzepts haben sich relevante rechtliche Rahmenbedingungen verändert.

Im Zeichen des Klimawandels nehmen Böden aktuell weiter an Bedeutung zu, denn sie sind ein wichtiger Wasserspeicher und der enthaltene Humus ein wichtiger Kohlenstoffspeicher. Daher gilt es die Böden zu schützen und zu erhalten.



AKUSW, 16.03.2022:
Der AKUSW nimmt die o. a. Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der AKUSW stimmt den o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 22675-21-E10) mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion AfD) zu.

Der AKUSW stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22675-21-E11) einstimmig zu.

Danach empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/ DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.

AFBL 24.03.22:
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung vom 16.03.22 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.
Rm Mader (CDU) merkt an, die Beschlussfassung solle in der Fassung des AFBL erfolgen.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ den folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.

- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU) (Drucksache Nr.: 22675-21-E10):

1. Der Rat der Stadt begrüßt, dass sich die Fortschreibung des AWK am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientiert und dass das strategische Zielsystem der Dortmunder Abfallwirtschaft um verbindliche Zielgrößen der Ressourceneffizienz und der Klimawirksamkeit erweitert wurde.
2. Der Rat begrüßt, dass die EDG das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik mit der Erstellung einer Unternehmensklimabilanz beauftragt hat und erwartet, dass in dieser Bilanz auch Anlagen aus den Beteiligungen der EDG erfasst werden.
Die Unternehmensklimabilanz und die daraus resultierenden Handlungsansätze für die EDG sind dem Rat und dem Fachausschuss regelmäßig vorzustellen.

3. Der Rat beschließt, dass die im Rahmen des AWK geplanten klimawirksamen Sektorenkopplungen zur Energiegewinnung den vordringlichen Zielen der Abfallhierarche (Abfallvermeidung und Wiederverwertung) nicht entgegenstehen dürfen.

4. Der Rat beschließt, dass das AWK zukünftig deutlich weitreichender als bisher in Richtung Vermeidung, Wiederverwertung und Recycling entwickelt wird.
In Ergänzung und Erweiterung des AWKs entwickelt die EDG deshalb gemeinsam mit weiteren relevanten Beteiligten parallel zur Fortschreibung des AWK langfristig ein Ressourcenmanagementkonzept mit dem Ziel, Abfälle zu vermeiden bzw. deutlich zu reduzieren und Produkte und Wertstoffe innerhalb des Wirtschaftskreislaufes langfristig zu erhalten.
Das Konzept ist dem Rat und dem Fachausschuss bis zum ersten Quartal 2023 vorzulegen.

5. Die EDG wird gebeten, dem AKUSW in seiner nächsten Sitzung über den Stand der in der Vorlage erwähnten Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ressourcen- und Energiesysteme der TU Dortmund (S. 116) zu berichten.


- Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E11):

1. Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit der EDG zu prüfen, welche zusätzlichen Auswirkungen, Handlungsnotwendigkeiten und Entwicklungspotenziale für die Dortmunder Abfallwirtschaft sich in dem Fortschreibungszeitraum der kommenden 10 Jahre voraussichtlich durch die folgenden Änderungen von Gesetzen und Rahmenbedingungen ergeben:
· Novelle des Landesabfallgesetzes (neu: Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, beschlossen am 26.01.2022) und
· Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (neu gefasste am 01.01.2022) sowie der
· Mantelvorlage „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ und der dazugehörigen Zusatz- und Ergänzungsanträge (vom Rat am 18.11 2021 verabschiedet)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den AKUSW hierüber zu informieren und sofern festgestellt wird, dass sich hierdurch notwendige Änderungen des Abfallwirtschaftskonzepts ergeben, beauftragt dem Ausschuss zeitnah entsprechende Änderungsvorschläge vorzulegen, damit das Abfallwirtschaftskonzept ggf. unterjährig angepasst werden kann.
3. Zudem bitten wir um Information, zu folgenden Fragen:
· Bestehen weitere Optionen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Aufbereitung von belasteten Böden, die eine Unterbringung von belasteten Böden in Deponien überflüssig machen könnten? Ziel sollte sein, das vermehrt Baustoffe oder belastete Böden wieder den Stoffströmen durch eine gesteigerte Aufbereitung zur Verfügung stehen.
· Wie hoch ist jeweils der Anteil an wieder aufbereiteten und in Deponien verbrachten belasteten Böden und Baustoffen? (ggf. weiter unterteilen)
· Welche Folgen für den Gebührenhaushalt entstehen, wenn die Anteile von belasteten Böden und Bauschutt in der Wiederaufbereitung steigen? Wir bitten dies für mehrere Szenarien darzustellen.
· Werden bei den aktuell bestehen Bodenaufbereitungsanlagen die vorhandenen Potentiale ausgeschöpft?

zu TOP 9.10
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Der AFBL hat in seiner Sitzung am 10.02.22 beschlossen, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen und die weitere Beratung in seine heutige Sitzung geschoben.

Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten, eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite einzuholen und die formelle Auszeichnung zu korrigieren.

Dem AFBL liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur im Betreff genannten Angelegenheit nehme ich, wie folgt, Stellung.

Wie vom Ausschuss für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften (AFBL) in der Sitzung am 10.02.2022 beantragt, hat die Verwaltung gemeinsam mit der Geschäftsführung der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) zur in Rede stehenden Sache eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite eingeholt sowie das im AFBL bestehende Informationsbedürfnis aufgearbeitet.

Diesbezüglich verweise ich vorab einmal auf die diesem Schreiben beigefügten Anlagen. Zum einen handelt es sich dabei um die gewünschte rechtliche Einschätzung von dritter Seite zur Anwendung des § 115 GO NRW. Hierzu ist in Abstimmung der Verwaltung (Stab Kommunalwirtschaft/Beteiligungsverwaltung) mit der Geschäftsführung SHDO die Fachkanzlei für die Sozialwirtschaft „Iffland, Wischnewski“ beauftragt worden. Siehe hierzu Punkt 2 der beigefügten Stellungnahme der Fachkanzlei.
Dabei ist insbesondere festzustellen, dass die genannte Fachkanzlei bezüglich der Anwendung des § 115 GO NRW zum selben Ergebnis kommt, wie zuvor bereits die Verwaltung (Stab Kommunalwirtschaft und Rechtsamt). Daher wird auf eine Änderung der formellen Auszeichnung der Vorlage von „Kenntnisnahme“ auf „Empfehlung/Beschluss“ verzichtet. Zum anderen ist von der Geschäftsführung SHDO zur Notwendigkeit der Bedarfsdeckung der Bevölkerung im Bereich der ambulanten Pflege Stellung genommen worden. Inhaltlich verweise ich diesbezüglich auch einmal auf Punkt 1 der vorgenannten, beigefügten Stellungnahme der Fachkanzlei (Anlage 2 der Niederschrift)
Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass es sich bei der Vorlage ganz klassisch um die Aufnahme eines weiteren Geschäftsfeldes handele. Das unterstütze seine Fraktion, der rechtlichen Auffassung der beauftragten Kanzlei könne seine Fraktion dagegen nicht folgen.

Er stellt folgenden mündlichen Antrag:

Aus der Auszeichnung „Kenntnisnahme“ wird die Auszeichnung „Empfehlung“

Der AFBL stimmt dem o. g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.
Daraus folgt:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nimmt die in der Begründung erläuterte redaktionelle Änderung von § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH. zur Kenntnis.“

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die vorliegende juristische Stellungnahme. Diese Stellungnahme hält er für zweifelhaft und aus Sicht seiner Fraktion stellt die Änderung des Gesellschaftervertrages einen Verstoß gegen § 107 Absatz 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GO) NRW dar.
§ 107 Absatz 2 Nr. 2, 3. Spiegelstich GO NRW enthält eine abschließende Aufzählung und ambulante Pflegedienste sind dort nicht enthalten. Damit müsste dargelegt werden, dass die wirtschaftliche Betätigung dem § 107 Absatz 1 GO NRW entspricht. Seine Fraktion hält die Änderung rechtlich und politisch für problematisch und wird nicht zustimmen.


Rm Mader (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion in der Fassung des AFBL. Er stellt heraus, dass es sich nicht um eine Kenntnisnahme handelt. Es ist eine Veränderung und damit sieht seine Fraktion die Notwendigkeit eines Beschlusses.

Der Rat fasst mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nimmt die in der Begründung erläuterte redaktionelle Änderung von § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH zur Kenntnis.

zu TOP 9.11
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Der AFBL hat die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine heutige Sitzung geschoben.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor (Drucksache Nr.: 23364-22-E1):
die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, die Geschäftsführerin der Westfalenhallen Unternehmensgruppe, Frau Loos, in den AFBL einzuladen, um dort über das Thema Personalentwicklung sowie über mögliche Ausgründungen von Teilen des Geschäftes der Westfalenhallen zu berichten.

Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor (Drucksache Nr.: 23364-22-E2):
zum Tagesordnungspunkt „Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages“ stellt die Fraktion DIE LINKE+ die nachstehenden Änderungsanträge:

1) §12 (3) wir wie folgt geändert: „Von den aktienrechtlichen Vorschriften über den Aufsichtsrat finden nur Anwendung die §§ 105, 111 Abs. 1, 2, 5 und 6, 112 und 116 im Zusammenhang mit § 93 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz.“

Begründung: Bei der Novelle des Aktiengesetzes von 2015 wurde in § 111 ein neuer Absatz 5 zu Zielgrößen des Frauenanteils bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft eingefügt. Auch dieser neue Absatz soll künftig für die Gesellschaft Anwendung finden.

2) Für §12 (2) wird die bisherige Fassung beibehalten.

Begründung: Der Aufsichtsrat der Westfalenhallen ist nicht übermäßig belastet, so dass eine Entlastung von Aufsichtsratsaufgaben zugunsten der Gesellschafterversammlung nicht notwendig erscheint.

3) Eine Entscheidung zu §12 (9) wird auf den Zeitpunkt nach einer Beschlussfassung des Rates zum Public Corporate Governance Kodex vertagt.

Begründung: Der Kodex befindet sich noch in der politischen Debatte. Die vorgeschlagene Änderung würde eine Entscheidung hierzu vorwegnehmen.

4) §13 (2) wird in der ursprünglichen Fassung beibehalten.

Begründung: Die EG 12 des TVöD beinhaltet Bewerber:innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Bachelor). Die Argumentation der Verwaltung in der vorliegenden Synopse, die Einstellung von Auszubildenden würde durch die Neuregelung vereinfacht, wenn künftig der Aufsichtsrat erst ab EG 14 (Hochschulstudium Master) einbezogen würde, geht daher fehl.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2022 (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) vor:
„…die CDU-Fraktion stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallenunternehmensgruppe in folgender Fassung einzelner Regelungen:
1. Es verbleibt bei dem bisherigen Regelungsinhalt von § 10 Absatz 3 (Geschäftsführung):

„Dem Aufsichtsrat steht es zu, über die Verteilung der Geschäfte unter den Geschäftsführern Bestimmungen zu treffen.“
2. § 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in ihrer Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen und sich zu dem Zwecke von dem Gang der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über die Angelegenheiten Berichterstattung von der Geschäftsführung verlangen. Die Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat erfolgen gemäß § 90 AktG. Der Aufsichtsrat bereitet die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor und erteilt Empfehlungen. Dem Aufsichtsrat wird insbesondere die Aufgabe/Befugnis übertragen, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer vorzuberaten und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.“

3. Neu eingefügt wird § 12 Absatz 2 a) mit folgendem Regelungsinhalt:

„Das Präsidium des Aufsichtsrates, bestehend aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern, bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrates vor.“
4. § 12 Absatz 9 wird wie folgt geändert:

Der Aufsichtsrat kann sich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung wird durch den Aufsichtsrat selbst festgestellt. Für Urkunden und Verträge, die vom Aufsichtsrat zu vollziehen sind, ist die Unterschrift des Vorsitzenden oder eines Stellvertreters erforderlich und genügend.
5. Neu eingefügt wird § 12 Absatz 13 mit folgendem Regelungsinhalt:

„Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Aufsichtsamt über die Unternehmensleitung ordentlich und gewissenhaft auszuüben. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse,
die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen.“
6. Es verbleibt bei dem bisherigen Schwellwerten in § 13 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 7:

(1) Die Geschäftsführung bedarf außer den im Gesetz oder in einer etwaigen Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen der Zustimmung des Aufsichtsrates
[…]

2. zum Abschluss von Anstellungsverträgen ab Vergütungsgruppe
TVöD EG12, sofern die nach dem genehmigten Stellenplan festgesetzte Stellenzahl überschritten wird oder ein etwaig festgesetztes Personalkostenbudget um mehr als 20% überschritten wird,
[…]
7. vor Auftragserteilung für Baumaßnahmen, deren Wert im Einzelfall mehr als 250.000 Euro beträgt (wirtschaftlich oder technisch zusammengehörende Maßnahmen gelten als eine Maßnahme)
7. In Bezug auf § 14 (Gesellschafterversammlung) verbleibt es einleitend bei der aktuellen Formulierung im Gesellschaftsvertrag:
„Die Gesellschafterversammlung beschließt außer über die in der Satzung ihr sonst zugeteilten Gegenstände über
a) […]
8. Die aktuelle Regelung in § 14 Buchstabe k) wird beibehalten, bei folgender Ergänzung:
„Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern, einschließlich Abschluss, Änderung
und Beendigung der Dienstverträge.“

Begründung

Die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben in der Rechtsform privater Unternehmen steht unter der zentralen Voraussetzung, dass kommunale Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten gewahrt bleiben. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den mit kommunalen Mandatsträgern besetzten Aufsichtsräten zu. In § 108 Absatz 1 Nr. 6 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist dies wie folgt festgelegt: „Die Gemeinde darf Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn […] die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird.“ Nur mit starken Rechten ausgestattete Aufsichtsräte werden dem Anspruch der Gemeindeordnung gerecht. Eine Beschneidung ihrer Rechte und Zuständigkeiten durch gesellschaftsvertragliche Ausgestaltungen zugunsten anderer Organe entspricht nicht dem Sinn der Gemeindeordnung. Dies gilt in ganz besonderer Weise für ein kommunales Unternehmen, das wirtschaftlich stark unter Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden hat.


Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt den o. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 23364-22-E1) wie folgt abstimmen:

Der AFBL lehnt den o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI, ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Verwaltung zu bitten, einen geschlechterneutral formulierten Entwurf bis zur Ratssitzung vorzulegen.

Sollte dieser Entwurf nicht bis zur Ratssitzung vorliegen, einigt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darauf, dass sicherzustellen ist, dass der Punkt inkludiert ist, bevor der Gesellschaftsvertrag entsprechend beim Notar geändert werde, sofern der Antrag im Rat eine Zustimmung findet.

Herr Kollmann sagt zu, den Entwurf bis zur Ratssitzung vorzulegen.

Der AFBL lässt den o. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 23364-22-E2), den o. g. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) und die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23364-22-E4) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darum gebeten, dass der vorgelegte Vertragsentwurf im Hinblick auf eine gendergerechte Sprache überarbeitet wird. Zusätzlich zu der anliegend beigefügten und diesbezüglich überarbeiteten Synopse wird aus Gründen der Rechtssicherheit auch Hinblick auf die erforderliche notarielle Beurkundung der Vertragsänderung folgende Präambel für den zu
ändernden Gesellschaftsvertrag vorgeschlagen:

Präambel:
Der folgende Gesellschaftsvertrag wurde in gendergerechter Sprache verfasst. Die sprachliche
Gleichbehandlung von Männern, Frauen und Nicht-Binären ist in der aktuellen Rechtspraxis aktuell jedoch noch nur eingeschränkt verwendbar für Personenbezeichnungen, die (auch) juristische Personen, deren Organe oder sonstige, nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse von Personen erfassen, da diese im Unterschied zu natürlichen Personen nur ein grammatisches Geschlecht haben.
Klarstellend wird daher darauf hingewiesen, dass im nachfolgenden Text auch bei Verwendung der gendergerechten Sprache jeweils die entsprechenden Beteiligten/Organe bezeichnet sind, die in den jeweiligen Gesetzen (insbesondere im GmbHG) aktuell noch in der männlichen Form bezeichnet sind (z.B. Geschäftsführer, Gesellschafter etc.).“

Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf die vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsanträge, welche im AFBL nicht behandelt wurden. Seine Fraktion sieht weiterhin die Änderungsnotwendigkeit. Eine positive Bewertung beider Anträge hält er für sinnvoll.

Rm Erstfeld (SPD) erklärt für seine Fraktion, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ablehnen zu wollen. Ziffer 1 und 3 des Antrags sieht er als Inhalt der interfraktionellen Gespräche zum Public Corporate Governance Kodex, die Inhalte der Ziffern 2 und 4 würden durch den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) besser dargestellt. Die Punkte 1-6 des Antrag der CDU-Antrags (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) trägt seine Fraktion mit, die Punkte 7 und 8 werden abgelehnt. Daher wünscht er zu diesen Ziffern eine gesonderte Abstimmung.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) dankt der Verwaltung für die im AFBL zugesagte Anpassung hinsichtlich der geschlechtergerechten Sprache. Dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) möchte seine Fraktion zustimmen. Den Antrag von Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) möchte seine Fraktion –ausgenommen Punkt 1– ablehnen.

Rm Mader (CDU) wirbt mit Blick auf die Stärkung des Aufsichtsrates um Zustimmung für den Antrag seiner Fraktion. Der Antrag von Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) würde in Ziffer 1 abgelehnt, da er aus Sicht seiner Fraktion mit den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht im Einklang steht. Die Ziffer 3 werde, da es eigentlich der Ziffer 4 im eigenen Antrag entspreche, abgelehnt. Der eigene Antrag wird für weitergehender gehalten. Die Ziffern 2 und 4 würden –wegen des CDU-Antrags– als erledigt angesehen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23364-22-E4) zur Kenntnis und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH.
Weiterhin stehen zwei Zusatz-/Ergänzungsanträge zur Abstimmung:

- Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 23364-22-E2):

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei Ziffer 1 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

1) §12 (3) wir wie folgt geändert: „Von den aktienrechtlichen Vorschriften über den Aufsichtsrat finden nur Anwendung die §§ 105, 111 Abs. 1, 2, 5 und 6, 112 und 116 im Zusammenhang mit § 93 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz.“

Begründung: Bei der Novelle des Aktiengesetzes von 2015 wurde in § 111 ein neuer Absatz 5 zu Zielgrößen des Frauenanteils bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft eingefügt. Auch dieser neue Absatz soll künftig für die Gesellschaft Anwendung finden.

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ Ziffer 2 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

2) Für §12 (2) wird die bisherige Fassung beibehalten.

Begründung: Der Aufsichtsrat der Westfalenhallen ist nicht übermäßig belastet, so dass eine Entlastung von Aufsichtsratsaufgaben zugunsten der Gesellschafterversammlung nicht notwendig erscheint.

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ Ziffer 3 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

3) Eine Entscheidung zu §12 (9) wird auf den Zeitpunkt nach einer Beschlussfassung des Rates zum Public Corporate Governance Kodex vertagt.

Begründung: Der Kodex befindet sich noch in der politischen Debatte. Die vorgeschlagene Änderung würde eine Entscheidung hierzu vorwegnehmen.

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ Ziffer 4 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

4) §13 (2) wird in der ursprünglichen Fassung beibehalten.

- Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffern 1-6 des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallenunternehmensgruppe in folgender Fassung einzelner Regelungen:

1. Es verbleibt bei dem bisherigen Regelungsinhalt von § 10 Absatz 3 (Geschäftsführung):

„Dem Aufsichtsrat steht es zu, über die Verteilung der Geschäfte unter den Geschäftsführern Bestimmungen zu treffen.“

2. § 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in ihrer Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen und sich zu dem Zwecke von dem Gang der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über die Angelegenheiten Berichterstattung von der Geschäftsführung verlangen. Die Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat erfolgen gemäß § 90 AktG. Der Aufsichtsrat bereitet die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor und erteilt Empfehlungen. Dem Aufsichtsrat wird insbesondere die Aufgabe/Befugnis übertragen, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer vorzuberaten und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.“

3. Neu eingefügt wird § 12 Absatz 2 a) mit folgendem Regelungsinhalt:



„Das Präsidium des Aufsichtsrates, bestehend aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern, bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrates vor.“

4. § 12 Absatz 9 wird wie folgt geändert:

Der Aufsichtsrat kann sich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung wird durch den Aufsichtsrat selbst festgestellt. Für Urkunden und Verträge, die vom Aufsichtsrat zu vollziehen sind, ist die Unterschrift des Vorsitzenden oder eines Stellvertreters erforderlich und genügend.

5. Neu eingefügt wird § 12 Absatz 13 mit folgendem Regelungsinhalt:

„Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Aufsichtsamt über die Unternehmensleitung ordentlich und gewissenhaft auszuüben. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen.“

6. Es verbleibt bei dem bisherigen Schwellwerten in § 13 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 7:
(1) Die Geschäftsführung bedarf außer den im Gesetz oder in einer etwaigen Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen der Zustimmung des Aufsichtsrates
[…]
2. zum Abschluss von Anstellungsverträgen ab Vergütungsgruppe TVöD EG12, sofern die nach dem genehmigten Stellenplan festgesetzte Stellenzahl überschritten wird oder ein etwaig festgesetztes Personalkostenbudget um mehr als 20% überschritten wird,
[…]


7. vor Auftragserteilung für Baumaßnahmen, deren Wert im Einzelfall mehr als 250.000 Euro beträgt (wirtschaftlich oder technisch zusammengehörende Maßnahmen gelten als eine Maßnahme)
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 7 des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):
6. In Bezug auf § 14 (Gesellschafterversammlung) verbleibt es einleitend bei der aktuellen Formulierung im Gesellschaftsvertrag:
„Die Gesellschafterversammlung beschließt außer über die in der Satzung ihr sonst zugeteilten Gegenstände über
b) […]

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 8 des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):
7. Die aktuelle Regelung in § 14 Buchstabe k) wird beibehalten, bei folgender Ergänzung:
„Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern, einschließlich Abschluss, Änderung
und Beendigung der Dienstverträge.“

zu TOP 9.12
Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)

Folgende Vorschlagsliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23855-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„Vorliegende Wahlvorschläge

Vorschlag SPD-Fraktion
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Bm Norbert Schilff (SPD) Rm Carla Neumann-Lieven(SPD)
2 Rm Olaf Schlienkamp (SPD) Rm Hendrik Berndsen (SPD)

Vorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Rm Ingrid Reuter (B‘90/Die Grünen) Bm’in Barbara Brunsing (B‘90/Die Grünen)
2 Rm Ulrich Langhorst (B‘90/Die Grünen) Rm Martina Stackelbeck (B‘90/Die Grünen)

Vorschlag CDU-Fraktion
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Rm Sascha Mader (CDU) Bm’in Ute Mais (CDU)
2 Rm Udo Reppin (CDU) Rm Dirk Hartleif (CDU)

Vorschlag Fraktion Die Linke+
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke+) sB Uwe Martinschledde (Die Linke+)

Vorschlag der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
sBin Kathrin Stock (Die Partei) sBin Claudia Schneiders - FDP/Bürgerliste“

Der Tagesordnungspunkt ist unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnungspunkt – von der Tagesordnung abgesetzt worden.

zu TOP 9.13
Jahresabschlussentwurf 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23907-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Entwurf des Jahresabschlusses 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2021 Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

zu TOP 9.14
Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22) lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen Bericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses in der Sitzung am 18. November 2021 zum Tagesordnungspunkt „Dortmunder Hafen“, Drucksache Nr.: 22867-21, in Bezug auf folgende Inhalte des Beschlusses:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die beabsichtigte Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ als neuer multimodaler und innovativer Logistik-Drehscheibe am Standort des ehemaligen Rangierbahnhofs in Hamm und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Logistikknoten am Dortmunder Hafen eine Wettbewerbssituation schafft, die für die Dortmunder Hafen AG und die Container Terminal Dortmund GmbH eine große Herausforderung bedeutet.


Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung,
a. sich eindeutig zur im Oktober zwischen Land NRW, Stadt Hamm und DB Cargo AG sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft unterzeichneten Absichtserklärung zur Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ zu positionieren und die weitere Unterstützung der Logistik-Drehscheibe Dortmunder Hafen durch Bund, Land und Deutsche Bahn zu sichern.

b. in Abstimmung mit der Dortmunder Hafen AG und der Container Terminal Dortmund GmbH ein externes Gutachten zur künftigen Wettbewerbssituation für die KV-Anlage Dortmund und der daraus abzuleitenden Unternehmensstrategie einzuholen.


Wir bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022, insbesondere zu den Schritten, die unternommen wurden, um das geforderte Gutachten zu Wettbewerbssituation und Unternehmensstrategie auf den Weg zu bringen.“

Dem Rat der Stadt liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22-E1) vor:

„… zu dem oben genannten Antrag der CDU-Fraktion teile ich Ihnen mit, dass aktuell noch Gespräche der Stadt Dortmund mit den Akteuren des Projektes zur beabsichtigten Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ geführt werden.“

Rm Dr. Suck (CDU) wünscht sich zur nächsten Ratssitzung einen Sachstandsbericht. Mit Blick auf die Entwicklungen in Hamm und die potentiellen Auswirkungen für Dortmund sieht er die Eilbedürftigkeit.

OB Westphal erklärt dazu, der Termin mit dem OB der Stadt Hamm und dem Vorstand des Hafens sei bereits fixiert. Ein Bericht folgt entsprechend.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 9.15
Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23129-21)
Folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 10.02.2022 lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 vor:

„Dem AFBL liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23199-21-E1):

...die SPD-Fraktion im AKUSW bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.

Begründung:
Die Stadt Dortmund verpachtet Grundstücke an Landwirte für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 benennt aber, dass bei den städtischen Pachtverträgen für landwirtschaftliche Flächen bislang wenig Spielraum für Innovationen hinsichtlich einer nachhaltigeren Ausrichtung bestehe. Zur Förderung einer mehr an einer ökologischen bzw. extensiven Bewirtschaftung orientierten Landwirtschaft in Dortmund soll daher neben der aktiven Ansprache der Landwirte für eine nachhaltige Ausrichtung ein gestaffeltes Pachtmodel für diese Flächen entwickelt werden. Durch eine nachhaltigere Ausrichtung der Landwirtschaft könnte, etwa durch den geringeren Stickstoffeinsatz und der meist positiven Humusbilanz, ein Betrag zur Reduzierung der Emissionen geleistet werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Des Weiteren kann der Biodiversitätsverlust in der Agrarlandschaft aufgehalten werden.

AKUSW, 08.12.2021:
Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass die Zuständigkeit hier eher beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liege.

Daraufhin empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, wie viele landwirtschaftliche Flächen aus städtischer Sicht verpachtet seien und welche Einteilung es gäbe, was die prozentuale Verteilung betreffe.

Herr Niederquell (stellv. Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass zur Hektaranzahl und Pächterzahl eine kurzfristige Antwort kein Problem sei, eine Unterscheidung nach konventioneller, ökologischer Landwirtschaft, intensiv/extensiv brauche etwas Zeit für die Beantwortung. Es würden ca. 2200 Hektar verpachtet.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion Beratungsbedarf habe und bittet zusätzlich und mit Blick auf die ökonomischen Auswirkungen des Antrages, um eine Stellungnahme des regionalen Bauernverbandes.

Herr Mader schlägt vor, den o. g. SPD-Antrag im Rat abzustimmen. Er bittet daher um Beantwortung der Verwaltung bis zur Ratssitzung.

Der AFBL überweist die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Rat.

Die Antwort der Verwaltung wird für die nächste Ratssitzung zugesagt.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23129-22-E2) vor.
„… der o.g. Antrag wurde in der Sitzung des AKUSW am 08.12.21 gestellt. Der AKUSW hat den o.g. Antrag zur Beschlussfassung an den AFBL überwiesen. Der AFBL hat in seiner Sitzung vom 10.02.22 um weitere Informationen bis zur Ratssitzung am 17.02.22 gebeten.

Nachfolgend stelle ich Ihnen folgende Informationen für Ihre Beratungen zur Verfügung:

Nach Auswertung des städtischen Vermessungs- und Katasteramtes gibt es im Bereich der Stadt Dortmund ca. 6.500 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon sind ca. 5.000 ha in privatem Eigentum. Von den ca. 1.500 ha in städtischem Eigentum sind ca. 1.000 ha originär landwirtschaftlich verpachtet. Die verbleibenden Flächen im Umfang von ca. 500 ha sind als Grabeland o.ä. zur Nutzung überlassen.

Eine konkrete Erhebung bzw. Zuordnung der verpachteten städtischen Flächen im Umfang von ca. 1.000 ha im Hinblick auf konventionelle oder ökologische Landwirtschaft wird derzeit erarbeitet.

Darüber hinaus stellt das Umweltamt der Stadt Dortmund bestimmte Ausgleichs- und Ersatzflächen, z.B. in Naturschutzgebieten, mit strengen Auflagen für eine landwirtschaftliche Nutzung nach ökologischen Gesichtspunkten zur Verfügung.

Die verpachteten städtischen Landwirtschaftsflächen stellen in der Regel einen Teil der Flächen dar, die ein landwirtschaftlicher Betrieb insgesamt bewirtschaftet. Es ist sehr zu empfehlen, dass eine an ökologischen Kriterien orientierte Staffelung der Pacht insbesondere mit den landwirtschaftlichen Interessenverbänden erörtert wird.“
Rm Neumann-Lieven (SPD) beantragt für ihre Fraktion eine Änderung des Antrags der SPD-Fraktion. Im ersten Satz nach dem Komma soll folgende Ergänzung eingefügt werden:
„…nach Anhörung der landwirtschaftlichen Verbände…“
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23129-22-E2) zur Kenntnis und fasst mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Anhörung der landwirtschaftlichen Verbände das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.

zu TOP 9.16
Abschaffung der KAG-Gebühren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24113-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2022 (Drucksache Nr.: 24113-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Der Rat der Stadt bedauert, dass der Landtag NRW nicht für eine komplette Abschaffung der Straßenausbaugebühren nach dem Kommunalabgabengesetz gestimmt hat.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die beschlossene Änderung des Fördersystems nicht zielführend ist. Auch wenn die Förderquote 100% beträgt, müssen die Kommunen unter hohem Aufwand die Straßenausbaubeiträge ermitteln und dann eine Förderung beim Land beantragen. Zudem stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Fördertopf aufgebraucht ist.

3. Der Rat der Stadt fordert die Landesregierung daher auf, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen und den Kommunen zur Kompensation zweckgebundene Landeszuweisungen zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Im Zuge der letzten Novellierung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAB) durch die schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 13.12.2018 in einer Resolution mehrheitlich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem KAB bei gleichzeitiger Kompensation durch zweckgebundene Landeszuweisungen ausgesprochen. Leider blieben die Stimmen aus Dortmund und vielen weiteren Kommunen ungehört und das KAB wurde nur dahin geändert, dass ein Fördersystem eingerichtet wurde, mit dem 50% der zu erhebenden Straßenausbaubeiträge durch Landesmittel getragen werden können. Die restlichen 50% sind weiterhin von den betroffenen Bürger*innen zu tragen. Für die Kommunen bedeutet dies einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand und für die betroffenen Bürger*innen teilweise hohe Belastungen. Zudem ist die Förderung an weitere Bedingungen geknüpft, so dass die Verwaltung in einer Stellungnahme vom 04.05.2021 mitgeteilt hat, dass in Dortmund bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Fördermittel in Anspruch genommen werden konnten. Durch die nun am 24.03.2022 beschlossene erneute Novellierung des KAB wird die Förderquote nun zwar auf 100% erhöht werden, der verwaltungstechnische Aufwand sowie offene Fragen hinsichtlich einer möglichen Ausschöpfung des Fördertopfes bleiben aber. Eine komplette Abschaffung der Straßenausbau-beiträge bei gleichzeitiger Kompensation durch zweckgebundene Landeszuweisungen sollte daher weiterhin das Ziel sein.“
Dem Rat der Stadt wird zusätzlich nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 24112-22-E2) vorgelegt:
„… die Fraktionen von CDU und FDP/BL im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. März 2022 beschlossene vollständige Übernahme der gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) anfallenden Straßenausbaugebühren durch das Land - über das bereits bestehende landeseigene Förderprogramm hinaus (Landtagsdrucksache Nr.: 17/16774). Er begrüßt besonders, dass dies auch rückwirkend für bereits umgesetzt Maßnahmen gilt.
2.) Der Rat der Stadt Dortmund zeigt sich erfreut darüber, dass das Land Nordrhein-Westfalen damit die Forderungen der von ihm in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 beschlossenen Resolution (Drucksache Nr.: 13004-18) umsetzt. und es zu keiner zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes kommen wird.
3.) Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Tiefbauamt auf, die im Straßen- und Wegekonzept (Drucksache Nr.: 22850-21) als beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen aufgeführten Projekte nun vor dem Hintergrund der vollständigen Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen zügig voranzutreiben und die gegebenen Fördermöglichkeiten nach der Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen vollumfänglich zu nutzen.

Begründung
Die „KAG-Gebühren“ haben vielen Grundstückseigentümern große Sorgen bereitet und insbesondere bei Eigenheimbesitzern zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen geführt.
Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Dortmund sich seit vielen Jahren für einen Wegfall der Straßenbauträge für Grundstückseigentümer ausgesprochen. Bekräftigt worden ist diese Haltung unter anderem durch den Beschluss eines fraktionsübergreifend eingebrachten Resolutionstextes am 13. Dezember 2018.
Der Landtag erfüllt durch seine aktuelle Beschlussfassung nun maßgeblich diese Dortmunder Forderungen. So werden nicht nur die Grundstückseigentümer entlastet, sondern es kommt gleichzeitig zu keiner zusätzlichen Belastung für die Kommunen. Gerade dieser Punkt ist vor dem Hintergrund der Dortmunder Haushaltslage von besonderer Bedeutung.
Das Land hat bereits seit 2020 die Hälfte der für Grundstückseigentümer anfallenden Kosten im Rahmen eines Förderprogrammes übernommen. Dies hat an vielen Stellen bereits zu einer spürbaren Entlastung der Betroffenen geführt. Dieses Förderprogramm übernimmt nun künftig die im KAG vorgesehenen Beiträge in voller Höhe. Berücksichtigt werden hierbei rückwirkend auch die bereits mit einer 50-prozentigen Förderung des Landes umgesetzten Maßnahmen.
Die Stadt Dortmund und das Tiefbauamt sollten nun mit aller Kraft zu einer zügigen und reibungslosen Umsetzung der neuen Fördermöglichkeiten beitragen. Hierzu zählt vordringlich die Umsetzung der im Straßen- und Wegekonzept als beitragspflichtig aufgeführten Straßenbaumaßnahmen.“
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) folgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 24113-22-E1):

1. Der Rat der Stadt bedauert, dass der Landtag NRW nicht für eine komplette Abschaffung der Straßenausbaugebühren nach dem Kommunalabgabengesetz gestimmt hat.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die beschlossene Änderung des Fördersystems nicht
zielführend ist. Auch wenn die Förderquote 100% beträgt, müssen die Kommunen unter hohem Aufwand die Straßenausbaubeiträge ermitteln und dann eine Förderung beim Land beantragen. Zudem stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Fördertopf aufgebraucht ist.

3. Der Rat der Stadt fordert die Landesregierung daher auf, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen und den Kommunen zur Kompensation zweckgebundene Landeszuweisungen zur Verfügung zu stellen.

Der Rat der Stadt lehnt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 24112-22-E2) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.

zu TOP 9.17
Antivirensoftware Kaspersky
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022
(Drucksache Nr.: 24097-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Überleitung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.22 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vom 16.03.2022 vor:

„… die SPD-Fraktion bittet im Rahmen der Dringlichkeit um die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung für den APOD am 17.03.2022. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit eines schnellen Handels im Rahmen der zunehmenden Spannungen mit der Russischen Föderation und möglichen Cyber-Angriffen.

Die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung begrüßt, dass die Stadtverwaltung die Antivirensoftware des russischen Herstellers Kaspersky derzeit nicht nutzt und damit eine aktuelle Empfehlung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bereits erfüllt.
2. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet die vom Rat der Stadt Dortmund entsandten Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen und den Stab Kommunalwirtschaft auf die Geschäftsleitungen der städtischen Unternehmen einzuwirken, sodass die Antivirensoftware Kaspersky dort nicht mehr angewendet und sich schnellstmöglich um eine Alternative bemüht wird.

Begründung:
Kaspersky ist ein Unternehmen, das Sicherheitssoftware anbietet und in der Russischen Föderation angesiedelt ist. In der derzeitigen internationalen Auseinandersetzung mit Russland, kann die Benutzung der Antiviren-Programme von Kaspersky zu einem Sicherheitsproblem werden, wenn die Anwendung von russischer Seite als Schadsoftware genutzt werden sollte. Dies kann gravierende Folgen für die städtischen Unternehmen haben. Das BSI hat schon eine Empfehlung ausgesprochen, auf den Einsatz der Antivirensoftware Kaspersky zu verzichten. Nicht zuletzt wäre die Kündigung des Vertrages mit Kaspersky auch ein Ausdruck der Solidarität mit der Ukraine und eine Missbilligung des russischen Angriffskriegs. …“

Rm Wagner (AfD) vertritt die Meinung, dass der Antrag keinen Sinn mache. Zum einen, da man Kaspersky bei der Stadt Dortmund nicht im Einsatz habe und zum anderen weil seine Fraktion die Sache für populistisch halte. Man spräche später auch noch über Cisco, in dem Wissen, dass die Amerikaner unsere ehemalige Bundeskanzlerin Frau Merkel abgehört hätten. Gleichzeitig habe man aber keine Probleme damit amerikanische Komponenten einzusetzen. Das BSI sei im Übrigen europaweit die einzige Institution, die darauf überhaupt reagiert habe. Er stelle daher den Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung.

Der APOD lehnt den Antrag zur Geschäftsordnung - ohne Gegenrede - gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Rm Giebel (SPD) erläutert den Antrag seiner Fraktion und führt aus, dass Antivirensoftware sehr tief in das System eingreife. Man habe es hier mit einer konkreten Bedrohung zu tun und daher bitte er um Zustimmung.

Rm Vogeler (CDU) geht zunächst auf Herrn Wagner ein und führt aus, dass Amerika am Ende des Tages eben doch unser Partner sei und keinen Angriff auf ein europäisches Nachbarland führe. Weiter erklärt er, dass seine Fraktion den 1. Teil des Antrags für entbehrlich halte. Die Frage, ob städtische Töchter die Software noch benutzten stelle sich hingegen schon und es schade nicht dort nachzufragen. Die CDU-Fraktion würde dem Antrag daher – ohne Punkt 1 – zustimmen.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass es seiner Fraktion ähnlich ginge. Die Warnung des BSI sei dem Grunde nach nachvollziehbar. Er würde es begrüßen, wenn die SPD-Fraktion den Punkt 1 des Antrags zurückziehen würde, dem Punkt 2 des Antrags würde man hingegen sehr gerne zustimmen.

Rm Giebel bestätigt, dass seine Fraktion mit der Streichung des Punkt 1 einverstanden sei.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) teilt mit, auch mit dem ersten Punkt keine Probleme zu haben, immerhin habe die Stadt Dortmund die Software ja offenbar in der Vergangenheit benutzt. Ohne die Erwähnung verstehe man möglicherweise den Punkt 2 nicht richtig. In jedem Falle werde ihre Fraktion dem Antrag aber zustimmen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung fasst mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion nachfolgenden geänderten (gestrichen) Beschluss:

„… die SPD-Fraktion bittet im Rahmen der Dringlichkeit um die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung für den APOD am 17.03.2022. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit eines schnellen Handels im Rahmen der zunehmenden Spannungen mit der Russischen Föderation und möglichen Cyber-Angriffen.

Die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung begrüßt, dass die Stadtverwaltung die Antivirensoftware des russischen Herstellers Kaspersky derzeit nicht nutzt und damit eine aktuelle Empfehlung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bereits erfüllt.
2. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet die vom Rat der Stadt Dortmund entsandten Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen und den Stab Kommunalwirtschaft auf die Geschäftsleitungen der städtischen Unternehmen einzuwirken, sodass die Antivirensoftware Kaspersky dort nicht mehr angewendet und sich schnellstmöglich um eine Alternative bemüht wird.
Begründung:
Kaspersky ist ein Unternehmen, das Sicherheitssoftware anbietet und in der Russischen Föderation angesiedelt ist. In der derzeitigen internationalen Auseinandersetzung mit Russland, kann die Benutzung der Antiviren-Programme von Kaspersky zu einem Sicherheitsproblem werden, wenn die Anwendung von russischer Seite als Schadsoftware genutzt werden sollte. Dies kann gravierende Folgen für die städtischen Unternehmen haben. Das BSI hat schon eine Empfehlung ausgesprochen, auf den Einsatz der Antivirensoftware Kaspersky zu verzichten. Nicht zuletzt wäre die Kündigung des Vertrages mit Kaspersky auch ein Ausdruck der Solidarität mit der Ukraine und eine Missbilligung des russischen Angriffskriegs. …“

Infolge der im Nachgang zur Sitzung festgestellten fehlenden Zuständigkeit des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird der Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitet, dem gem. Ziffer 14 Buchstabe a) Zuständigkeitsverzeichnis die Belange des Stabes Kommunalwirtschaft und der von dort betreuten Beteiligungsunternehmen zugeordnet sind. Ein verbindlicher Beschluss mit der Vorgabe an die städtischen Aufsichtsratsmitglieder und die Beteiligungsverwaltung, auf die Beteiligungsunternehmen entsprechend einzuwirken, kann nur durch den Rat der Stadt gefasst werden.
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des APOD und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, den Beschluss wie o. dargestellt zu fassen.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Die vom Rat der Stadt Dortmund entsandten Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen und den Stab Kommunalwirtschaft werden gebeten, auf die Geschäftsleitungen der städtischen Unternehmen einzuwirken, so dass die Antivirensoftware Kaspersky dort nicht mehr angewendet und sich schnellstmöglich um eine Alternative bemüht wird.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23556-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013.

zu TOP 10.2
Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23553-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die damit verbundene Weiterentwicklung zur Roadmap und zum Arbeitsplatz der Zukunft zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Einrichtung von zwei geförderten, überplanmäßigen, befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23455-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW der Einrichtung von zwei überplanmäßig, befristeten Projekteinsätzen und deren Besetzung für mindestens 3 Jahre bei der Wirtschaftsförderung im Rahmen des Breitband- sowie Mobilfunkausbaus zu und beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der Beantragung der Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von maximal 210.000 EUR pro Stelle gemäß der Runderlasse des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vom 26.04.2019 und 08.07.2021. Die zusätzlichen Finanzmittel in Form der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses werden hierfür bereitgestellt. Sofern der Fördermittelgeber einer weiteren Förderung zustimmt, werden die Projekteinsätze für diesen neuen Zeitraum ohne erneuten Beschluss fortgeführt.

zu TOP 10.4
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23873-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.5
UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23690-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“.
b) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024 zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Nachbenennung eines Delegierten für die RGRE Delegiertenversammlung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24039-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Der Rat der Stadt Dortmund benennt nachträglich Olaf Schlienkamp (SPD-Fraktion) für die Delegiertenversammlung 2022 des RGRE.

zu TOP 10.7
Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23951-22)

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) weist für seine Fraktion darauf hin, dass sich die Zustimmung der Fraktion zur Vorlage nicht auf die verkaufsoffenen Sonntage innerhalb des Wallrings bezieht.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 03.04.2022 und im Stadtbezirk Aplerbeck am 08.05.2022.

zu TOP 10.8
Zukunftsfähige Verwaltung und Stadtstrategie für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24066-22)

Folgende Stellungnahme des Personalrates vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24066-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… in der Sitzung am 31.03.2022 werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und einen Beschluss fassen müssen.

Erneut hat der Personalrat erst durch das Gremieninformationssystem Kenntnis davon erlangt, dass eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen soll, obwohl Mitbestimmungsrechte des Personalrates betroffen sind und dieser bislang nicht beteiligt wurde.

Bei der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen werden Veränderungen in der Aufbau- aber auch der Arbeitsablauforganisation betroffen sein. Bei den Maßnahmen, die unter die Beteiligungsrechte des § 72 LPVG NRW fallen, ist der Personalrat in besonderer Weise gehalten, die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund zu vertreten.

Leider wird der Personalrat bei Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund ohne Not gezwungen, seine Rechte ggf. über die Verwaltungsgerichte geltend zu machen und ggf. die Aufsichtsbehörde über den rechtswidrigen Beschluss in Kenntnis zu setzen.

Im gesetzlichen Sinne ist die Dienststelle gehalten, mit dem Personalrat vertrauensvoll zusammen zu arbeiten und den Personalrat so rechtzeitig zu unterrichten, dass auf die Willensbildung der Dienststelle noch Einfluss genommen werden kann. Mit den hier getroffenen Leitentscheidungen wird das Gestaltungsrecht des Personalrates unterlaufen. Eine nachträgliche Beteiligung stellt dann nur noch eine Farce dar.

Der Personalrat regt dringend an, hinsichtlich der beabsichtigten Maßnahme zeitnah Gespräche aufzunehmen, um nicht weiterhin die Beteiligungsrechte zu verletzen.“


Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bewertet positiv, dass die Verwaltung über die effiziente und zukunftsfähige Umsetzung politischer Beschlüsse nachdenkt. Verwundert zeigt sie sich hingegen über die Beteiligung des Personalrates. Ihre Fraktion geht davon aus, dass sich dies ändert. Eine Stadtstrategie, also Leitbildentwicklung, ist aus ihrer Sicht Sache der Politik und Einwohner*innen. Diese Diskussion soll in den Ausschüssen fortgeführt werden.

Rm Garbe (AfD) ist der Meinung, Leitbilder müssen sich an Zielen ausrichten. Er benennt einzelne Ziele seiner Partei. Wirtschaftsförderung und industrielle Großansiedlungen in Dortmund müssen, so Rm Garbe, Priorität erhalten. Kommunale Klimaschutzmaßnahmen möchte er stoppen und Subventionen für Kultur streichen. Wohnraum soll nach seiner Sicht vorrangig Dortmunder*innen angeboten werden.

Rm Dr. Suck (CDU) ist froh, dass nun eine klare Trennung zwischen Verwaltungsstrategie und dem von der Politik – mit Verwaltung und Stadtgesellschaft – zu gestaltenden Weg zu einer Stadtstrategie vorliegt. Hinsichtlich der Beteiligung geht seine Fraktion davon aus, dass eine entsprechende Beteiligung hergestellt wird. Seine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) äußert den Eindruck, Politik und Verwaltung würden nun an einem Strang ziehen und stellt die Zustimmung seiner Fraktion in Aussicht.

Rm Kowalewski sieht den Prozess auf einem guten Weg. Die Fraktion Die Linke+ wird zustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) hofft, dass die nun vorliegende Strategie in beiden Bereichen zu guten Ergebnissen führt.

OB Westphal erklärt abschließend zur Beteiligung des Personalrats, dieser sei sehr intensiv und als Teil der Amtsleitungskonferenzen beteiligt gewesen. Auch auf der Personalversammlung, beim Vierteljahresgespräch und mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde die Verwaltungsstrategie besprochen. Formaljuristisch sei die Forderung, bei der Vorlage beteiligt zu werden, nicht richtig. Denn es ermangelt der Vorlage an konkreten Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden hätten. Bei konkreten Maßnahmen erfolge natürlich die gesetzliche Beteiligung.

Der Rat der Stadt fasst nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Personalrates vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24066-22-E1) mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausrichtung der Stadtverwaltung zur Kenntnis und beschließt die Entwicklung einer Stadtstrategie unter Beteiligung relevanter Akteure*innen aus Politik, Institutionen und Zivilgesellschaft und beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung, Umsetzung und Steuerung des zugehörigen Prozesses.



zu TOP 10.9
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Rat der Stadt liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-3) vor:
„… in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) am 25.11.2021 sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden.

Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021 vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.

Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:


Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung.NRW“ aus folgenden Gründen:
- Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt
- Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund an
- Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
- Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022)
- Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
- Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller (Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
- Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
- Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
- Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen „Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
- Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete Interesse
- Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte

Bisherige Erkenntnisse:


- Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren (B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
- Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
- Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu B-Plan-Verfahren)
- Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
- Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/ Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
- Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu erarbeiten
- Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter (Land NRW)
- Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet

Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:


Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.

Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.“


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte.

zu TOP 10.10
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23979-22)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeisters Thomas Westphal für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeister a.D. Ullrich Sierau zur Kenntnis.

Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes übernimmt OB Westphal wieder die Sitzungsleitung.

zu TOP 10.11.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23962-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung folgender Umbesetzung in Gremien:
- Herr RM Franz-Josef Rüther scheidet als Mitglied aus dem Hauptausschuss und Ältestenrat aus. An seiner Stelle wird Frau RM Veronika Rudolf zum neuen Mitglied benannt.
- Frau RM Veronika Rudolf scheidet als stellvertretendes Mitglied für Herrn BM Norbert Schilff aus dem Hauptausschuss und Ältestenrat aus. Herr RM Franz-Josef Rüther wird als neues stellvertretendes Mitglied benannt.
- Herr RM Rüdiger Schmidt scheidet als stellvertretendes Mitglied dem Hauptausschuss und Ältestenrat aus.
- Herr RM Fabian Erstfeld wird als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss und Ältestenrat für Frau RM Veronika Rudolf benannt.“

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E2) vor:

„… Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung folgender Umbesetzung
in Gremien.
1.) RM Britta Gövert übernimmt für RM Martina Stackelbeck den stellvertretenden Sitz im Hauptausschuss/Ältestenrat.
2.) SB Kerstin Feldhoff übernimmt für das ausgeschiedene RM Pia Soldan-Bank den stellvertretenden Sitz im Polizeibeirat.
3.) RM Christoph Neumann übernimmt für das ausgeschiedene RM Pia Soldan-Bank den stellvertretenden Sitz im Job Center Beirat.“
Der Rat der Stadt beschließt

einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E1) sowie

einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E2).



zu TOP 10.11.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24093-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 22.03.2022 (Drucksache Nr.: 24093-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beschlussfassung von Umbesetzungen in folgenden Gremien:

1. RM Michael Badura scheidet als Delegierter für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2021-2026 aus. Für ihn rückt RM Christian Gebel als Delegierter nach.


2. Wilhelm Auffahrt scheidet als Mitglied im Beirat zur Lärmminderung aus. Für ihn rückt als ordentliches Mitglied sein bisheriger Stellvertreter Uwe Martinschledde nach. Die Stellvertretung übernimmt künftig Sebastian Everding.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte) den vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag.

zu TOP 10.12
Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)

In der Sitzung am 16.12.2021 hat der Rat der Stadt der mit Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.

Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.

Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2022 (Drucksache Nr.: 21678-21-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… mit dem Ratsbeschluss zur Vorlage „Relaunch dortmund.de“ wurde ein Prüfauftrag zum Einsatz von Open Source verbunden.

Für den Relaunch dortmund.de setzt die Dortmund-Agentur wie in der Vorlage beschrieben als Content-Management-System (CMS) auf das seit 2009 im Einsatz befindende FirstSpirit, der Dortmunder Firma e-Spirit.

Die in der Anlage 1 aufgeführte Entscheidungsmatrix zeigt die Handlungsalternativen und die für die Entscheidung relevanten Kriterien auf. Die Option #1 zeigt den Status Quo mit First-Spirit als „Alles-in-Einem“-Lösung auf. In der Option #2 bewertet der Fachbereich die Kriterien auf Basis einer reinen Open-Source-Lösung mit dem vielfachen bei Webportalen eingesetzten freien Content-Management-System TYPO3. Die Bewertungen für andere freie Systeme sind dabei nahezu ähnlich. In der Option #3 kommt das in der Vorlage beschriebene Modell zum Einsatz. Hier kommt das FirstSpirit nur noch als Redaktionssystem zum Einsatz und wird durch andere (Open Source)-Systeme ergänzt.

Die ausgewählten Kriterien beziehen sich in unterschiedlicher Gewichtung auf verschiedene Kategorien. In der „User Experience“ und „technischen Qualität“ geht der Fachbereich auf die verschiedenen Anforderungen an ein modernes Online-Angebot ein. Zudem finden sich hier auch die Forderungen der Nutzer*innen wieder. Bei „Stakeholder Dortmund-Agentur“ werden die eigenen Möglichkeiten den Relaunch und die Weiterführung der Seite zu realisieren bewertet.

Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 kommt in der Kategorie „Strategische Ziele“ zum Tragen und macht mit 25 Prozent die höchste Gewichtung aus. In „Integrations-, Erweiterungs- & Skalierungsfähigkeit“ und „Time to Market“ werden u.a. die Zukunftsfähigkeit der Optionen bewertet. Mit 20 Prozent werden schlussendlich die Kosten gewichtet. Zusätzlich hat der Fachbereich eine fachliche Expertise zur zukünftigen Architektur durch die Fa. Karakun GmbH in Auftrag gegeben (Anlage 2). Karakun mit Sitz in Dortmund ist ein IT-Dienstleister, der sich im IT-Bereich auf End-to-End Entwicklung spezialisiert hat und u.a. weltweit eingesetzte Open Source Projekte entwickelt.

Fazit
Die in der Ratsvorlage vorgestellte hybride Zielarchitektur für den bevorstehenden Relaunch von dortmund.de erscheint im Vergleich (s. Matrix) zu den beiden anderen exemplarisch untersuchten, rein CMS basierten Ansätzen deutlich vorteilhaft.

Dieser Eindruck ist weitgehend unabhängig von der Entscheidung für ein kommerzielles Produkt wie FirstSpirit oder einem Open Source basierenden Produkt wie TYPO3. Die wesentlichen Vorteile stammen aus der grundlegenden Idee, das CMS sukzessive weniger als Integrationsplattform zu nutzen und stattdessen eine entkoppelte Web-Infrastruktur zu entwickeln, in dem das CMS nur eines von verschiedenen, für die jeweilige Funktion spezialisierte Systemen ist.

Die in der Ratsvorlage skizzierte Zielplattform für den Relaunch (Option 3) kann gerade an neuralgischen Punkten für die Integration bereits vorhandener Open Source Komponenten eingesetzt werden und dieser Anteil zukünftig auch noch ausgebaut werden, was die strategische Bedeutung von Open Source in der Stadt Dortmund stärkt. Zur Erreichung einer kurzen Umsetzungsdauer und einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis kann aber das bestehende FirstSpirit-CMS im nun unmittelbar anstehenden Schritt weiter genutzt werden. Eine radikale Ablösung des FirstSpirit CMS zum jetzigen Zeitpunkt würde einen vergleichsweise hohen zeitlichen und monetären Aufwand bedeuten, ohne den Anteil Open Source in der Gesamtplattform signifikant zu erhöhen.

Zusammenfassend sieht die Dortmund-Agentur unter dem Aspekt der strategischen Bedeutung von Open Source Software in dem hybriden Architekturansatz einen sinnvollen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer zukünftig potenziell vollständig Open Source basierten Web-Plattform. Im Gegensatz zu einer kompromisslosen, kurzfristigen Ablösung des kommerziellen FirstSpirit CMS unmittelbar im jetzt geplanten Relaunch erscheint bei der hybriden Variante neben einer kürzeren Implementierungsdauer und geringeren Folgekosten auch attraktiv, dass dieser Weg bereits wichtige Schritte hin zu einer weiteren Entkoppelung der Systeme führt. Somit investiert die Stadt Dortmund im Hybridszenario bereits in auf zukünftige technische und strategische Anforderungen vorbereitete, vollständig auf Open Source basierende Plattform, ohne kurzfristig wichtige Anforderungen zu blockieren.

Durch den potentiell hohen Anteil an Open Source Komponenten in der in der Ratsvorlage skizzierten Zielarchitektur, besteht aus fachlicher Sicht kein Konflikt mit der strategischen Position „Open Source wo möglich“.

Die ermittelten Score-Werte kommen auch bei mittleren Veränderung der Bewertungskriterien zum Ergebnis, dass ein hybrider Ansatz als beste Option für den Relaunch spricht.“
Rm Giebel (SPD) bedankt sich für die gelungene Darstellung der Entscheidungsmatrix. Die von einer Fraktion angekündigte Überweisung in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) trägt die Fraktion mit.

Rm Gebel (Die Linke+) bittet um Überweisung in den APOD zur Klärung inhaltlicher Fragen.

Rm Gurowitz (B‘90/Die Grünen) begrüßt ebenfalls die Stellungnahme, einer Überweisung in den APOD würde sich seine Fraktion anschließen.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2022 (Drucksache Nr.: 21678-21-E2) zur Kenntnis und überweist sie in den APOD.

zu TOP 10.13
Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)

Zur Sitzung am 17.02.2022 liegt dem Rat der Stadt folgende Resolution der SPD-Fraktion vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22) vor:
„Im Wege der Dringlichkeit bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunkts zur Sitzung des Rats am 17.02.2022. Die Dringlichkeit ergibt sich durch einen weiteren Angriff auf die Sultan Ahmet Camii Moschee in Dortmund-Dorstfeld am 09.02.2022.

Die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:

· Der Rat der Stadt Dortmund solidarisiert sich mit den muslimischen Gemeinden in Dortmund und verurteilt jede Art von rassistischen und islamfeindlichen Angriffen auf Moscheen in Dortmund.


· Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und bedankt sich für das Engagement unterschiedlicher demokratischer Akteure, die seit Jahren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen.
· Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Sorgen der muslimischen Dortmunderinnen und Dortmunder über die Zunahme der Übergriffe und setzt sich für ein friedliches Miteinander der Religionen ein.
· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung einen Sachstandsbericht zu islamfeindlichen Übergriffen in Dortmund zu geben.

Begründung:


Die mehrfachen islamfeindlichen Angriffe in Dortmund sind sehr besorgniserregend. In weniger als einem Jahr wurden vier Moscheen in Dortmund Ziel von Anschlägen. So wurde beispielsweise Anfang Dezember 2021 die Evinger Selimiye Moschee das Ziel eines feigen Anschlages. Hier hatten die Täter einen Schweinekopf an das Eingangstor gehängt. Zuletzt wurde die Sultan Ahmet Camii Moschee in Dortmund-Dorstfeld am 09. Februar 2022 von offensichtlich rechtsextremen Tätern angegriffen und ein Hakenkreuz an die Eingangstür der Moschee geschmiert. Dies ist nicht hinnehmbar und wir dürfen in unserer Stadt nicht zulassen, dass Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und Rechtsextremismus das friedliche Zusammenleben beeinträchtigen.“

In diesem Zusammenhang formulierte Rm Gülec (BVT) folgende Fragen an die Verwaltung und bittet um Beantwortung:
· Welche Maßnahmen werden in Dortmund eingesetzt damit die Moscheen und die Religionseinrichtungen vor solchen Angriffen geschützt werden?
· Gibt es Krisenkonzepte bei Verdacht eines Anschlags?
· Gibt es finanzielle Förderung für Sicherheitsmaßnahmen z.B. für die Installation von hochwertigen Videokameras etc.?
· Gibt es eine Hotline für Notfälle?
· Wie oft fahren die Polizeistreifen während der Gebetszeiten an den Moscheen vorbei?
· Die Stadt Dortmund und unterschiedliche demokratische Akteure bekämpfen lobenswert seit Jahren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Was können die Stadt Dortmund und die demokratischen Parteien des Rates weiter tun um die Besorgnisse der muslimischen Mitbürger*innen in Dortmund zu beseitigen?

Dem Rat der Stadt liegt ein Schreiben der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22-E1) vor:

„… das in der Ratssitzung Ihnen angekündigte Gespräch mit dem Rat der muslimischen Gemeinden, sowie die erforderliche Abstimmung mit dem Polizeipräsidenten, konnten aufgrund der aktuellen Umstände noch nicht geführt werden.

Da diese in den Sachstandsbericht einfließen sollten, konnte der Bericht noch nicht zur Ratssitzung am 31. März 2022 erstellt werden. Der Bericht wird daher erst zur Ratssitzung am 12. Mai 2022 vorgelegt werden können.“


Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22-E1) zur Kenntnis. Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 12.05.2022.


zu TOP 10.14
Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)

Zur Sitzung am 17.02.2022 liegt dem Rat der Stadt die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23636-22) vor:
„…einer Studie des „Vereins für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung“ zufolge herrschen an neun von zehn der untersuchten Schulen in Berlin Neukölln bereits „religiöse Konflikte“.

In vielen Fällen ginge es dabei um einen „stark repressiven Verhaltens- und Anpassungsdruck“, der meist von streng muslimisch geprägten Schülern ausgeübt werde. Der Druck, mit dem etwa die Einhaltung des Ramadan durchgesetzt werde, reiche von Beleidigungen von Mitschülern und Respektlosigkeiten gegenüber dem Lehrpersonal bis hin zu Gewaltvorfällen.

Zutage gefördert hat die Befragung von Schulleitern, Sozialarbeitern und Erziehern, dass bereits ganz junge Schüler „mit Diskriminierungen und religiös begründeten Abwertungserfahrungen“ konfrontiert werden.

Laut der Untersuchung verheimlichen insbesondere Kinder mit einem kurdischen oder alevitischen Hintergrund solche Erfahrungen, weil sie Angst haben, Opfer systematischer Demütigungen zu werden.

Die Studienautoren berichten zudem über erheblich steigende Radikalisierungstendenzen bei älteren Schülern, die von bestimmten Moscheevereinen oder Internetkanälen wie „Generation Islam“ oder Kampagnen „#NichtOhneMeinKopftuch“ befeuert würden.

Die AfD-Fraktion bittet um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

- Sind der Stadt Dortmund ähnliche Tendenzen an Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler bekannt?

- Welche Maßnahmen ergreift die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, um Radikalisierungstendenzen bei muslimischen Schüler entgegenzuwirken?“


Der Rat der Stadt erhält folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.03.2022 (Drucksache Nr.: 23636-22-E1):

„Zur Beantwortung verweise ich auf die Stellungnahme (Drucksache Nr.: 23610-22-E1) im Schulausschuss zur gleichlautenden Anfrage am 23.03.2022.

„… Die Stellungnahme füge ich zu Ihrer Kenntnis diesem Schreiben bei.“


Die Stellungnahme der Frau StRin Schneckenburger vom 07.03.2022 (Drucksache 23610-22-E1) lautet wie folgt:

„… die o.g. Anfrage hat zu einer fachbereichsübergreifenden Befassung geführt. Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten:

Zu 1:


Die Stadt Dortmund kann über ähnliche Tendenzen an Schulen mangels Informationen nicht berichten. Innere Schulangelegenheiten liegen in der Zuständigkeit des Landes.
Zu 2:
Keine, da dies nicht zum Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gehört.“

Rm Perlick (AfD) bedankt sich für die Stellungnahme und geht kurz darauf ein.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) verweist in Richtung Rm Perlick auf die Niederschrift des Schulausschusses und kritisiert die jeweils zweifache Befassung von Schulausschuss und Rat mit nur einer Bitte um Stellungnahme.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.03.2022 (Drucksache Nr.: 23636-22-E1) zur Kenntnis.



zu TOP 10.15
Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E1) vor:

„… im Zuge verschiedener Ratssitzungen des Jahres 2021 wurden Anfragen (mündliche Nachfragen) im Rahmen von Ratssitzungen des Ratsmitgliedes Peter Bohnhof trotz Zusage des Oberbürgermeisters Westphal entgegen der Verpflichtung gemäß § 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht beantwortet. RM Bohnhof hatte auf die Nichtbeantwortung in der Folgezeit auch immer wieder hingewiesen.

Im Einzelnen:

In der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 25.03.2021 zu TOP 10.10 „Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ aus öffentlichen Mitteln“ erläuterte RM Bohnhof, dass er mit der Beantwortung der Frage nicht zufrieden sei. Er stellte folgende Zusatzfrage:

„Beauftragte die Stadt bzw. die Koordinierungsstelle in der Vergangenheit Stiftungen, wenn ja welche und mit welchen Beträgen wurden diese letztendlich finanziert?“
Diese Nachfrage findet sich in der Niederschrift der Sitzung auf Seite 69.

Eine Beantwortung dieser Frage ist bis zum heutigen Tage trotz Nachfrage u.a. in der Ratssitzung vom 20.05.2021 nicht erfolgt.

Unter TOP 1.4. dieser Sitzung (Seite 8 der Niederschrift) wurde die Nachfrage gestellt und die Antwort zugesagt. Wörtlich heißt es dort:

„Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei weder mündlich noch im Nachgang schriftlich beantwortet.


OB Westphal stellt fest, dass es sich hier um eine Frage handelt, die die Niederschrift in ihrer Form nicht berührt. Er sagt die Beantwortung zu.“

In der darauffolgenden Ratssitzung vom 24.06.2021 stellt RM Bohnhof eine Nachfrage zu TOP 3.15 mit dem Titel „Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt“. Wörtlich heißt es in der Niederschrift (Seite 31):

„Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) wünscht sich, da er zur Sitzung des Ausschusses verhindert war, eine Aufstellung aller durch die Problemimmobilien entstanden Kosten.“

Diese Anfrage/Nachfrage wurde ebenfalls nicht beantwortet, was RM Bohnhof in der nächsten Sitzung am 23.09.2021 ebenfalls kritisierte und die Beantwortung einforderte. Gleiches galt für die ebenfalls noch nicht beantwortete Nachfrage vom 25.03.2021.

Unter TOP 1.4. „Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt vom 20.05.2021“ (Seite 11) heißt es u.a. wörtlich:

„Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei trotz Zusage nicht beantwortet.“

„OB Westphal stellt zum ersten Punkt fest, es handle sich hier um keinen Hinweis zur Niederschrift, sondern zu einer versäumten Beantwortung. Er sagt die Beantwortung zu.“

Beim folgenden TOP 1.5. „Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021“ rügte RM Bohnhof, dass ebenfalls die Beantwortung der Nachfrage aus dieser Sitzung fehle. Die Beantwortung wurde von OB Westphal zugesagt. Wörtlich heißt es auf Seite 11:

„Rm Bohnhof (AfD) erklärt zu Tagesordnungspunkt 3.15 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt, die Formulierung „Rm Bohnhof (…) wünscht sich, ...“ habe er so nicht formuliert. Auch habe er die Antwort bisher nicht erhalten.“


„OB Westphal sichert die Überprüfung der Aufzeichnungen, ggf. Korrektur sowie die Beantwortung zu.“

Bis zum heutigen Tag ist, wie bereits ausgeführt eine Beantwortung der beiden Nachfragen nicht erfolgt.

Es liegt offenkundig keine fahrlässige Nichtbeantwortung vor, sondern eine vorsätzliche Nichtbeantwortung.

Die AfD-Fraktion wird durch diese Nichtbeantwortung in ihren Rechten verletzt. Es kommt zu einer Behinderung der Ratstätigkeit. Hinzu kommt die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Fraktionen, die zügig und umfassend Antwort auf Ihre Fragen erhalten.

Über die Motivation des Oberbürgermeisters Westphal kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Fakt ist, dass er gegen seine Pflichten objektiv und offenkundig vorsätzlich verstößt. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Oberbürgermeister Westphal wiederholt und vorsätzlich gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund und seine Amtspflichten verstoßen hat. Der Rat der Stadt Dortmund missbilligt dieses Verhalten, beschließt gegenüber Herrn Oberbürgermeister Westphal eine Rüge auszusprechen und fordert diesen auf, die ausstehenden Fragen der AfD-Fraktion unverzüglich zu beantworten sowie seine Amtsgeschäfte in Zukunft pflichtgemäß zu erledigen.“

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass mit gleicher Post eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Regierungspräsidenten eingereicht wurde.““


Hierzu liegt dem Rat der Stadt die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E2) vor:

„… zu o.g. Vorgang nehme ich folgendermaßen Stellung:

Die Beantwortung der mündlichen Nachfragen erfolgte zu folgenden Terminen per E-Mail an die Fraktionen und Einzelratsmitglieder:


a) am 21.10.21 Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ (Drucksache Nr. 19898-21)
b) am 18.11.21 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt (Drucksache Nr. 20527-21)

Beide Dokumente füge ich zu Ihrer Kenntnis erneut bei.“


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 10.16
Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23981-22)

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) benennt Zahlen zur Gewalt gegen Frauen und die zunehmende Tendenz. Gewalt gegen Frauen betrifft alle und ist nicht privat. Ziel der Istanbul-Konvention ist, dass Frauen nicht in Angst leben müssen. Die Istanbul-Konvention bedeutet besserer Schutz, Prävention, Bekämpfung und Verurteilung von Gewalt. Dazu ist u.a. in den Ausbau der Frauenhäuser, die Präventions- und Hilfesysteme sowie die Täterarbeit zu investieren.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) freut sich über die Vorlage und darüber, dass Dortmund voran geht. So wird auch der Bund sich u.a. an der Regelfinanzierung der Frauenhäuser beteiligen.

Rm Helferich (AfD) wirft Rm Brunner vor, sie würde die Täter benennen. Wenn sie das nicht tue, dann zweifle er auch ihren Wunsch nach Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen an. Er fordert zur Problemlösung mehr Polizei und die Ausstattung der Ausländerbehörden. Dann würden öffentliche Räume wieder sicher.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) entgegnet, ein frauenverachtendes und patriarchalisches Weltbild sei das Problem.

Rm Spaenhoff (SPD) macht deutlich, dass Gewalt gegen Frauen von Männern ausgelöst wird.

Für die CDU-Fraktion erklärt Rm Bahr, die Vorlage gern zu unterstützen. Denn hier soll Gewalt gegen alle Frauen – unabhängig von ihrer Herkunft – verhindert werden. Fremdenfeindlichkeit lehnt er ab.

Rm Perlick (AfD) widerspricht und erklärt, Rm Helferich habe nicht vom Schutz ausschließlich deutscher Frauen gesprochen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme der Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:



Die Stadt Dortmund richtet für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene eine Koordinierungsstelle ein, die dem Gleichstellungsbüro zugeordnet ist.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.2
Muslimisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24074-22)

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

OB Westphal beendet die Sitzung um 20:50 Uhr





Thomas Westphal
Rm …*
Sebastian Kaul

Ratsmitglied
Schriftführer





* Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Namens im Internet nicht zugestimmt.