Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 09.02.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



Sitzungsdauer: 16:00 - 17:12 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Saziye Altundal-Köse i. V. für RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Julian Jansen i. V. für RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)

Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Fabian Karstens i. V. für Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Peter Finkensiep i. V. für Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Karoline Notka i. V. für Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Ann-Kathrin Scheumann (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Oliver Gernhardt



4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Sabine Weber

Nicht anwesend waren:

RM Dominik De Marco (SPD)
RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Peter Prause (Richter)
Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 09.02.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.11.2021


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

2.2 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2022 und Plätze in der Kindertagespflege (KTP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23318-22)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht

3.1 Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22339-21)

3.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

3.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

3.4 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

3.5 Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

3.6 PIA-Quantitätsausweitung an Berufskollegs in Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021
(Drucksache Nr.: 22668-21-E2)


3.7 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021
(Drucksache Nr.: 22284-21-E2)


3.8 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
(Drucksache Nr.: 23468-22-E2)


4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

4.1 Berichte aus den AG 78 in den Bezirken
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23523-22)

4.2 Entkoppelte Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23524-22)

4.3 Satzung Kindertagespflege
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23535-22)

4.4 Bildung einer „Kinderkommission“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23541-22)

4.5 Aufkleber rund um Kitas
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23547-22)

4.6 Temporäre Spielstraßen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23549-22)

4.7 Teststrategie in Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23550-22)

4.8 PCR-Pooltests
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23538-22)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Ann-Kathrin Scheumann als beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Mais benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die CDU- Fraktion zieht den TOP 4.8 „PCR-Pooltests“ zurück.

Die Vorsitzende schlug vor, den TOP 4.7 „Teststrategie in Dortmunder Tageseinrichtungen“ zusammen mit TOP 3.0 „Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage“ zu behandeln.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.11.2021

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.11.2021 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e. V. für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.
2. beauftragt die Verwaltung mit den unter Punkt 1 genannten Trägern der freien Jugendhilfe eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.


zu TOP 2.2
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2022 und Plätze in der Kindertagespflege (KTP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23318-22)

Herr Jansen signalisierte Zustimmung, wies jedoch darauf hin, dass die Versorgungszahlen im Stadtbereich seit Jahren sehr unterschiedlich seien. Die Versorgungszahlen der Innenstadt-Nord seien besonders schlecht und er werbe für einen bevorzugten Ausbau dort. Die Vorlage gebe auch Auskunft über einen Wandel von U3 in Ü3 Plätzen, da wohl weniger Nachfrage an U3 Plätzen vorhanden sei. Er bat die Verwaltung, die U3 Plätze mehr zu bewerben, um die Nachfrage zu erhöhen. Er halte es für wichtig, auch die U3 Kinder in die Kita-Strukturen zu integrieren.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass die Vorlage umfangreicher als in den Vorjahren sei und mehr Detailtiefe aufweise. Er bedankte sich bei der Verwaltung für diese informative Vorlage, die die Politik mitnehme und der er zustimmen könne.

Frau Altundal-Köse führte aus, dass bei den Sprachförderangeboten zu Brückenprojekten auf Seite 17 der Vorlage von 37 Projekten und 387 Kindern gesprochen werde. Wenn man sich die Zahlen für die Schaffung niederschwelliger Betreuungsangebote anschaue, dann gebe es eine Steigerung von über 400.000 Euro für die gleiche Maßnahme, sie fragte, wie diese Differenz zustande komme.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach sagte zu, diese Detailfrage schriftlich nachzureichen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die Summe für 2021, bezieht sich auf die tatsächlich an die Träger ausgezahlten Fördermittel (1.304.180,00 €), also die Summe die die Träger auch abgerufen haben. Beantragt für 2021 waren Mittel in Höhe von 2.019.330,00 €. Pandemiebedingt haben die Träger in 2021 weniger Fördermittel abgerufen.

Die Summe für 2022 sind die beim LWL beantragten Fördermittel (1.731.450,00 €), die maximal von den Trägern abgerufen werden könnten. Was davon tatsächlich von den Trägern abgerufen wird, ist heute noch nicht bekannt.

Frau Schneckenburger führte bezüglich der Unterstützung des Ausbaus von U-3 Plätzen in der Nordstadt aus, dass das Thema im Blick sei, vor allem aus bildungspolitischen Gründen, um die frühkindliche Bildung im Stadtbezirk zu unterstützen. Dabei spielten auch die Brückenangebote und Kinderstuben als Brücke in das institutionelle System eine Rolle, um Eltern frühestmöglich von der Bedeutung frühkindlicher Bildung zu überzeugen.
Der Vorschlag, befristet U3 Plätze in Ü3 Plätze umzuwandeln, sei der Tatsache geschuldet, dass es zu wenig U3 Plätze gebe und die wichtigen drei Lebensjahre, vor der Einschulung der Kinder, intensiv genutzt werden sollten.

Frau Scheumann bedankte sich für die ausführliche Vorlage, und fragte, da der U3-Ausbau mit 50% mehr Tagespflegepersonen vorgesehen sei, wie die Verwaltung diesen Bedarf an neuen Tageseltern decken wolle auch mit Blick auf Inklusionskinder, da die Schulungen sehr teuer seien und von der Stadt nicht gefördert würden. Nach Meinung des JAEB sollte die Qualität der Tagespflegepersonen hoch sein und dementsprechend sollten Schulungen von der Stadt bezahlt werden. Auch der Kitaausbau benötige zusätzliches Personal und sie fragte auch hier nach den Planungen zur Personalgewinnung.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass Ausbau U3 nicht zwingend zur Hälfte mit Tagespflege vorgesehen sei. Für die Gewinnung neuer Tagespflegepersonen würden im Jugendamt Qualifizierungsmodule, entsprechend der vorgegebenen Qualitätsstandards, vorgehalten. Die zuständigen Fachberaterinnen im Jugendamt würden diese Prozesse organisieren. Die Personalfrage sei, wie in vielen Bereichen der Jugendhilfe eine Folgedebatte, in dieser Vorlage gehe es um die Angebotsstruktur und noch nicht um die Personalakquise, die selbstverständlich folgen müsse.

Frau Bornemann ergänzte, dass Tagespflegepersonen zukünftig eine Qualifizierung, nach dem Qualitätshandbuch von 320 oder bei entsprechender Vorqualifizierung 160 Stunden absolvieren. Diese Qualifizierung würde, bis auf einen kleinen Eigenanteil, komplett vom Jugendamt finanziert. Die ersten Kurse seien gestartet und würden sukzessive, mit an diesem Arbeitsfeld interessierten Personen aufgefüllt.

Frau Schütte-Haermeyer fragte, da es in der Vergangenheit immer Debatten über Trägerschaft in diesem Ausschuss gab, wer die Wertvoll gGmbH sei, da ihr der Träger unbekannt sei.

Frau Bornemann antwortete, dass dieser Träger neu im Bereich Kindertagespflege sei, jedoch in anderen Feldern der Jugendhilfe in Dortmund bekannt und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KiBiz ab dem 01.08.2022 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund.
2. den geplanten Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege auf insgesamt 3.266 Plätze.
3. die im Rahmen der Umstrukturierung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord entstehende Rückforderung von Investitionsfördermitteln des Landes bei der FABIDO TEK Fliederstraße 27 in Höhe von 8.667,73 Euro an das Landesjugendamt aus städtischen Mitteln zu übernehmen.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

Die Tagesordnungspunkte 3.0 und 4.7 wurden zusammen behandelt.

zu TOP 3.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
-mündlicher Bericht-

zu TOP 4.7
Teststrategie in Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23550-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

..das Jugendamt der Stadt Dortmund hat vor einigen Tagen die Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen darüber informiert, dass die Lolli-PCR-Testungen auf eine Testung pro Woche reduziert werden. Daher bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss Kinder, Jugend und Familie die Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung um mündliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie wurde das Infektionsrisiko in den Tageseinrichtung eingeschätzt, um gerade bei den ungeimpften und somit ungeschützten Kindern in den Altersgruppen diesen Schritt zu wählen?
2. Aufgrund welcher Abwägungen wurde diese Maßnahme gewählt und wurden andere Maßnahmen in Erwägung gezogen? Wenn ja welche?
3. Welche Einschränkungen gelten derzeit in den Kindertageseinrichtungen um das Infektionsrisiko zu minimieren?
4. Sollen die Testungen zukünftig wieder häufiger durchgeführt werden und wenn ja, ab wann?
Begründung:
Die angekündigte Reduzierung der Lolli-PCR-Testungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen hat bei den betroffenen Eltern zu großer Unverständnis und Verärgerung geführt, da die Testungen gerade bei der Personengruppe reduziert werden sollen, die sich nicht durch eine Impfung schützen kann…


Frau Schneckenburger berichtete, dass die Stimmungslage bei den Erzieher*innen und Eltern angespannt sei und man das wahrnehme. Das Infektionsrisiko sei mittlerweile in jeder Einrichtung angekommen und die Planbarkeit von Arbeitsabläufen und familiären Zusammenhängen für Eltern nicht mehr gegeben. Dadurch gebe es erhebliche Unsicherheit. Bezüglich der Testungen erklärte sie, dass die Altersinzidens bei Grundschul- und Kitakindern bei ungefähr 4000 liege. Das Land habe für Kindertageseinrichtungen die Teststrategie von 3 Antigenschnelltests pro Woche, pro Kind, pro Kindertageseinrichtung nicht geändert. Die Stadt Dortmund habe ein Testregime aufgebaut, das mit 1 PCR-Pooltest pro Woche über den Vorgaben des Landes gelegen habe. Dies funktioniere mit dem Auftauchen der Omikron Variante nicht mehr, da der positive Pooltest nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sei und die Labore überlastet seien. Es wurden verschiedene Möglichkeiten probiert, die Labore zu unterstützen, jedoch bliebe dort die Engstelle. Die Einigung sei, eine verbindliche Größenordnung festzulegen, bis zu der das Labor arbeiten könne. Nach Aussage des Labors sind das maximal 800 Testungen pro Tag. Dies bedeutet, dass pro Woche ein PCR-Pooltest durchgeführt wird, der dann mit PCR-Einzeltests aufgelöst werden kann, solange die Inzidenz nicht steigt. Es sei nicht möglich, die Laborkapazitäten auszuweiten, da ausgebildete Mitarbeiter*innen nicht zur Verfügung stünden. Ergänzend würden 3 Schnelltests pro Woche ausgeteilt. Damit läge Dortmund weiter über den Landes-Standard. Des Weiteren berichtete sie, dass die Anzahl von gemeldeten Kindeswohlgefährdungen im Oktober 2021 bei 250 Meldungen, im November 296, im Dezember 184 und im Januar 2022 bei 258 lag.

Auf die Frage von Frau Scheumann, warum man nicht auch private Labore beauftrage, die bestimmt freie Kapazitäten hätten, antwortete Frau Schneckenburger, dass die Stadt mit privaten Laboren in anderen Bereichen zusammenarbeite. Bei den Testungen in Kindertageseinrichtung müsste man bei einem Pooltestdurchlauf pro Woche von 1000 zu testenden Pools mit jeweils 15 Stäbchen ausgehen. Diese Menge könnte ein Labor nicht nebenbei testen. Momentan würden ca. 200 Pools pro Tag getestet, dazu gehöre auch eine entsprechend komplexe Logistik, die das Labor mitorganisiert habe. Auch müsse man berücksichtigen, dass das Labor bei positivem Pool diesen mit seinen 10-15 Stäbchen entsprechend auflösen müsste. Zuletzt hätte man bis zu 70 positive Pools pro Tag, was bis zu 1000 zusätzliche Tests bedeute und diese Dimension könne ein Privatlabor nicht leisten. Das Labor der städtischen Kliniken sei durch ein zusätzlich angeschafftes Analysegerät aufgerüstet worden, um die die Menge an Testungen zu bewältigen.

Auf Nachfrage von Frau Altundal-Köse bezüglich der Kindeswohlgefährdungen, ob es Vergleichszahlen aus den Vorjahren gäbe, antwortete Frau Schneckenburger, dass es keine großen Schwankungen gab. Die Vergleichszahlen würden schriftlich nachgereicht.
Die Verwaltung gab zur Protokoll:
Hier die gewünschten Vergleichszahlen. Wir haben sie der Einfachheit halber in eine Tabelle gepackt.




Die Daten können von vorher gemeldeten Zahlen geringfügig abweichen, da sie aus einem produktiven System ausgewertet werden (aufgrund unterschiedlichster Stichtagsbetrachtungen, bzw. andere Abfragedaten überschneiden und somit eine andere Datenbasis ergeben).


Frau Düwel bestätigte als Trägervertreterin die Belastungen des Personals in den Kindertageseinrichtungen durch die kurzfristigen Änderungen der Regeln durch das Land und die zunehmend gestressten Eltern. Auch hätten die Mitarbeiter*innen das Gefühl nicht gesehen zu werden und dass ihre Leistung in der Pandemie nicht gewürdigt würde.

Die Vorsitzende fragte, ob es in den Kitas Strategien gebe, Kinder in Gruppen zu lassen, mit Trennungen im Außengelände und wie es mit dem Tragen von Masken in den Einrichtungen sei.

Frau Schneckenburger erklärte für FABIDO, dass man Anfang des Jahres über feste Gruppensettings nachgedacht habe, dies würde aber bedeuten, dass im Falle erkrankter Erzieher*innen keine gegenseitige Vertretung möglich sei und dies würde das Betreuungsproblem der Eltern noch vergrößern.
Frau Düwel führte aus, dass in den AWO Einrichtungen Maskenpflicht bestehe.
Herr Schade-Homann berichtete, dass viele Einrichtungen in festen Gruppen arbeiten, das aber personell in den Hol- und Bringzeiten schwer wäre. Das Tragen einer Maske liege in der Hoheit der einzelnen Einrichtungen. Er wies noch einmal auf die Schwierigkeiten bei den positiven Pooltests hin, mit den langen Wartezeiten auf ein Einzelergebnis, was für Eltern aufgrund der Quarantänezeit belastend sei.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass das Jugendamt alle Testergebnisse direkt an die Träger weitergebe und dies sieben Tage die Woche ab sieben Uhr morgens.

Die Vorsitzende bedankte sich für die ausführliche Berichterstattung und Beantwortung der Fragen und Herr Kaminski bestätigte, dass damit auch die Anfrage der SPD-Fraktion zu TOP 4.7 (DS.Nr.: 23550-22) beantwortet sei.


zu TOP 3.1
Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22339-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde vom 24.11.2021 im Nachgang zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt die weitere Umsetzung der unter der laufenden Nummer 3 des „Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord“ (DS-Nr. 05934-16) beschriebenen Maßnahme „Flächen für Aufenthalt und Spiel“ mit einer Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens um 269.389 € auf insgesamt 2.028.989 €.

Das mit der bisherigen Planung (Leistungsphasen 1 – 5) betraute Büro „ARGE LAVALAND GmbH und Treibhaus Berlin“ soll auf Grundlage der Ausführungsplanung mit den weiteren Planungsleistungen (Leistungsphasen 6 – 9) beauftragt werden.

Sollten sich zukünftig die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung nochmals um bis zu max. 20 % erhöhen erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Huckarde.


zu TOP 3.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 16.12.2021 im Nachgang zur Kenntnis:
1. den 11. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
2. beschließt die Aufnahme der Albert-Einstein Realschule - Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt aus dem KIF II Programm und
3. beschließt die Herausnahme des Projektes TEK Leopoldstraße - Ausbau U3 Block 4


zu TOP 3.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Hier: Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgendes Ergänzungsschreiben zum Beschluss vor:

Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund -
6. Sachstandsberichtes (Drucksache Nr. 22975-21)
hier: Ergänzung zum Beschlussvorschlag 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und
Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus
haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist.
Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen
Auszahlungen.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:
„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung
der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW
außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das
Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt
finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser
außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.
Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu
ergänzen:
Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS
Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule
im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.
Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
40N00301019061 – OGS
Förderung Liebig GS
648.875 Euro

Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch
Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie
nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:


Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78081.0 – Ausz. Tiefbaum..
40N00301001000 – Jugendverkehrsschule
630.000 Euro

Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht
möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus
dem Amt 75.
Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Amtes 75
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
75W00307024098 – OGS
Liebig GS nicht förderfähige
Kosten
18.875 Euro

Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom
18.06.2020 beschlossen.
Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat
sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien
2021 verschoben.
Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank
gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung
wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer
Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der
baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann.
Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.
Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel
werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen
werden.
Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von
85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.
Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die
folgenden Auswirkungen:

Sachkonto
Bezeichnung
Sachkonto
2021
2022
2023
2024-2060
2061
414200
Ertr. Aufl. So-
Po Zuw. Land
-917,66 €
-11.011,88 €
-11.011,88 €
-407.439,47 €
-10.094,22 €
470100
Eigenleistungen
-33.049,00 €




572200
AfA unbew.
Vermögen
1.420,68 €
17.048,10 €
17.048,10 €
630.779,70 €
15.627,43 €

Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird
entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und
führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie
2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen
Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von
MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen
Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget
wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem
Kostenträger 650138011000.
Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr
Verständnis.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund mit der Ergänzung des Beschlusses (fett) im Nachgang zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
4. den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
5. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche in das OGS Förderprogramm
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW
außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das
Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punktfinanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen
6. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme HS Husen – Energetische Fassadensanierung als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1
7. beschließt die Herausnahme des Projektes Albrecht-Dürer RS – Schadstoffsanierung
8. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Albert-Einstein RS – Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1.


zu TOP 3.4
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
PIA-Quantitätsausweitung an Berufskollegs in Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021
(Drucksache Nr.: 22668-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Schulausschuss aus öffentlicher Sitzung vom 01.12.2021 vor:

….Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… Die o.g. Fraktionen bitten um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Entwicklung der Praktikumsplätze für die Praxis-integrierte Ausbildung (PIA) zum/zur Erzieher*in sowie die Notwendigkeit weiterer Plätze darzustellen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die aktuelle Raumsituation an den entsprechenden
Berufskollegs sowie eventuelle Erweiterungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten zur
Schaffung zusätzlicher Klassen für die PIA darzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1: Die Ausbildung zum/zur Erzieher*in erfolgt in Dortmund am Gisbert-von-Romberg-
Berufskolleg. Mit Blick auf die aktuelle Schulstatistik bleibt festzuhalten, dass der Bildungsgang Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik (praxisintegrierte Ausbildungsform zum/zur Erzieher*in) seit drei Jahren dreizügig angeboten wird. Zum Schuljahr 2021/22 wurden 88 Auszubildende am Berufskolleg aufgenommen, im Bildungsgang Erzieher*in/Allgemeine Hochschulreife 51 Schüler*innen.
Die praxisintegrierte Ausbildungsform (PIA) setzt voraus, dass die Studierenden einen Praktikums- bzw. Ausbildungsvertrag bei einem Anstellungsträger nachweisen. Für eine Ausweitung der Praktikumsplätze müssten die Träger (FABIDO oder andere Dortmunder KITA-Träger) weitere Ausbildungsplätze nach PIA zur Verfügung stellen und bezahlen.
Auch im Bereich der Ausbildung zum/zur Kinderpfleger*in bietet das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg neben der vollzeitschulischen Ausbildung die praxisintegrierte Ausbildung an. Insgesamt wurden zum Schuljahr 2021/22 95 Schüler*innen für die Ausbildung zum/zur Kinderpfleger*in aufgenommen.
Ab dem Schuljahr 2022/2023 bietet das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg gemeinsam mit der FABIDO im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) zusätzliche 28 Ausbildungsplätze in der Berufsfachschule für Kinderpflege an.
Zu 2: Kapazitäten aufgrund von sinkenden Ausbildungsverträgen in andern Branchen werden auch für die PIA-Ausbildung genutzt. Steigende Schülerzahlen im Vollzeitbereich und sinkende Zahlen im Teilzeitbereich führen dazu, dass das Berufskolleg an seine Kapazitätsgrenzen gelangt. Das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg ist voll ausgelastet.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung für Berufskollegs (DS-Nr. 19111-20) sieht für die städtischen Berufskollegs bis zum Schuljahr 2027/28 einen leichten rückläufigen Trend der Schülerzahlenentwicklung, langfristig ab dem Schuljahr 2028/29 aber einen kontinuierlich ansteigenden Trend. Diese Entwicklung wird im Rahmen der Grundinstandsetzung der Dortmunder Berufskolleglandschaft (DS-Nr. 01492-05) berücksichtigt und in der weiteren Projektentwicklung bedarfsgerecht berücksichtigt.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Stellungnahme ebenfalls an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Information….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021
(Drucksache Nr.: 22284-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Rat aus öffentlicher Sitzung vom 16.12.2021 vor:

….Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2) lag zur Sitzung des Rates am 23.09.2021 vor:
„…. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln zu ergänzen.
3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich“
Den Ratsmitgliedern liegt zur Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22284-21-E3) vor:
„… zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung.
1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.
Die hier vom Rat gewünschte Aufforderung der Landesregierung NRW wird seitens der Verwaltung an die Landesregierung weitergegeben.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln zu ergänzen.
Die PCR-Pooltest an den Grundschulen (sog. Lollitests) werden auch über die Weihnachtsferien 2021 hinaus zunächst bis 07.04.2022 fortgesetzt. Es ist gelungen, dass grundsätzlich bewährte Testsystem weiter zu optimieren. Ab 10.01.2022 werden Rückstellungstestungen vorgenommen. Das bedeutet, dass neben dem Pooltest auch direkt ein Einzeltest pro Person abgenommen und an das auswertende Labor transportiert wird. Im Falle eines positiven Pooltests können unmittelbar die bereits vorliegenden Einzeltests auf eine Infektion geprüft werden. So kann wertvolle Zeit bis zum Vorliegen eines sicheren Testergebnisses gespart werden. Außerdem können Quarantänezeiten verkürzt und das Zeitfenster mit Infektionsrisiko minimiert werden.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 23.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten.
Die Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltests wird in Kooperation mit dem Labor des städt. Klinikums Dortmund in Abhängigkeit zu den vorhandenen Personal- und Materialressourcen umgesetzt. Um den logistischen und organisatorischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, erfolgt die Ausweitung schrittweise. Dabei wird geographisch und entlang des Infektionsgeschehens von Norden (nordwärts Kulisse [Innenstadt-Nord, Eving, Scharnhorst, Mengede]) Richtung Süden vorgegangen. Ziel ist es, bis Mitte Dezember 2021 alle 322 Kindertageseinrichtungen mit den Lolli-PCR-Pooltests zu versorgen. Neben den Kindern nimmt auch das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen an den Lolli-PCR-Pooltests teil.
3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.
Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen ist bereits als Vorgabe in den Dortmunder Immobilien Standards (DIS) enthalten. Diese Vorgabe gilt aktuell für die zu erstellenden Modulbauten, die im Rahmen der Bedarfs- und Maßnahmenliste zurzeit und zukünftig abgewickelt werden. Die Städtische Immobilienwirtschaft überarbeitet derzeit die genannten Vorgaben, um diese für sämtliche Neubauten – auch in der konventionellen Bauweise - zu erweitern.
Eine Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen ist bei Sanierungen und Umbauarbeiten, aufgrund der umfangreich erwarteten Eingriffe in die Gebäudesubstanz in Bezug auf Statik, Brandschutz, etc. nicht möglich. Anders verhält es sich bei geplanten „Komplett-“ bzw. Kernsanierungen bestehender Immobilien, bei denen die raumlufttechnischen Anlagen in der Konzeptionierung bzw. Planung des Gesamtprojektes ebenfalls Berücksichtigung finden können.
Es ist beabsichtigt die raumlufttechnischen Anlagen bei den beschriebenen Kernsanierungen ebenfalls als Standard in die DIS aufzunehmen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.
Wir nehmen Bezug auf die beigefügte Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup (Hochschule Trier), Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel (TU Berlin), Prof. Dr.-Ing. Dirk Müller (E.ON Institut RWTH Aachen) und Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger (Technische Hochschule Mittelhessen).
Die genannten Professoren haben sich kritisch mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) auseinandergesetzt. Den in der Stellungnahme genannten Punkte stehen auch wir kritisch gegenüber und können einen Einsatz der Abluftanlage des MPI nicht empfehlen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.
Die Beobachtung des Infektionsgeschehens an Schulen zeigt, dass es sich bei festgestellten Infektionen in der Regel um einzelne, nicht zusammenhängende Fälle handelt. Als Infektionsort ist dann nicht die Schule, sondern das familiäre Umfeld zu sehen. Es darf also vermutet werden, dass die eingeführten Hygiene-Konzepte und die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln innerhalb der Schulen eine Weiterverbreitung von COVID-19-Infektionen zwischen den Schülerinnen und Schülern wirksam verhindert. Es gab nur einzelne Häufungen in den Schulen, bei denen aus Sicht des Gesundheitsamtes Übertragungen innerhalb der Schule als wahrscheinlich anzusehen waren. Schulen sind also nur ausnahmsweise der Ort der Übertragung von COVID-19-Infektionen gewesen. In einigen Fällen kam es auch zur zeitgleichen Häufung von Fällen in Schulen, wobei diese aber unabhängig voneinander (keine Kontakte zwischen den Fällen in der Schule) auftraten und ebenfalls sehr stark zu vermuten war, dass die Ansteckungen im Wohnumfeld erfolgt waren.
Die weitergehende Auswertung dieser Daten kann nur vom Gesundheitsamt selber durchgeführt werden, weil die Daten selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen und eine extern vergebene wissenschaftliche Arbeit zunächst von einer Ethikkommission genehmigt werden müsste und evtl. zusätzlich einzelne Schweigepflichtentbindungen erforderlich werden. Das Gesundheitsamt hat an einer solchen Auswertung auch großes Interesse. Zurzeit stehen dort leider, aufgrund der bekannten Lage, keine Kapazitäten für eine solche Erhebung und Bewertung zur Verfügung. Die Auswertung und anschließende Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Anfang 2022 geplant.
Anlage:

Kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI)
Die vom MPI entwickelte Abluftanlage soll ausgeatmete Luft, die möglicherweise Viren oder Bakterien enthält, gezielt mit Hilfe von im Raum verteilten Abzugshauben über Personen, die an Tischen sitzen, aufnehmen. Die Abluft gelangt über Verbindungsrohre in ein Zentralrohr und wird mit Hilfe eines Ventilators durch ein gekipptes Fenster nach draußen geführt. Die Abluftanlage kann aus Komponenten aus dem Baumarkt erstellt werden und wird an der Decke und einem Fenster befestigt. Folgende Punkt werden bei diesem Lüftungskonzept für Klassenräume kritisch bewertet:
• Virenbelastete Aerosole befinden sich nicht zwangsweise in der Auftriebsströmung über einer Person. Allein über die Atmung können die Aerosole im gesamten Raum verteilt werden, zusätzlich kann es durch Querströmungen im Raum zu einer Umlegung der Auftriebsgebiete kommen. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass eine gute Erfassung der kritischen Aerosole im Raum gelingen kann.
• Der in der Studie angegebene Volumenstrom für jede einzelne Abzugshaube im Raum ist nicht ausreichend, um selbst im Falle einer optimal ausgerichteten Auftriebsströmung über einer Person die in der Auftriebsströmung vorhandenen Aerosole aufzunehmen. Die Autoren vernachlässigen in ihrer Studie, dass der Volumenstrom in einer Auftriebsströmung auf dem Weg zur Abzugshaube deutlich zunimmt. Dieser Effekt basiert auf der nicht zu verhindernden Einmischung von Raumluft in den Auftriebsstrahl. Für eine effektive Absaugung müsste der Volumenstrom signifikant erhöht werden, da sich ansonsten eine turbulente Vermischung
im gesamten Raum einstellt, die eigentlich durch die vorgestellte Anlage verhindert werden soll.
• Da es sich bei dem gezeigten Konzept um eine reine Abluftanlage handelt, muss Außenluft in den Raum durchgehend nachströmen können. D. h., mindestens ein Fenster muss in dem Raum durchgängig geöffnet sein. Es ist zu befürchten, dass insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen im Bereich dieser Nachströmung sehr unbehagliche Zustände auftreten. Außerdem können durchgehend akustische Belastungen aus der äußeren Umgebung (Straßenlärm etc.) in den Klassenraum eindringen. Eine Zuströmung über Flurtüren ist keine Alternative, da auch diese Luft von außen zugeführt werden müsste, verbunden mit weiteren
Problemen geöffneter Türen (z.B. Akustik, Brandschutz). Dieses Konzept des MPI ist daher in Bezug auf diese Effekte schlechter als eine Umsetzung einer Stoßlüftung gemäß den Angaben des Umweltbundesamtes zu bewerten.
• Der eingesetzte Ventilator kann nur einen sehr kleinen Differenzdruck aufbauen.
Daher wird jeder Winddruck auf der Fassade die Strömungsverhältnisse im Klassenraum verändern. Es ist darüber hinaus höchst wahrscheinlich, dass im Einbauzustand der von dem Ventilator geförderte Volumenstrom deutlich geringer ist. Ein sicherer Systembetrieb aus Abluft- oder Absauganlage ist damit nicht gewährleistet.

• Die Lösung des MPI kann weder als nachhaltig noch als wirtschaftlich bezeichnet werden. Die gezeigte Installation wird unter den rauen Bedingungen des Schulalltags nur eine begrenzte Lebensdauer besitzen und das System verfügt über keine Wärmerückgewinnung. Werden auch die Bau- und Installationskosten berücksichtigt, ist bei der kurzen Nutzungszeit des Systems kein wirtschaftlicher Betrieb zu erwarten.
• Da das System aus Kunststoff hergestellt wird, ist eine erhöhte Brandlast im Klassenraum zu erwarten. Zudem erzeugt selbst der Brand von Kunststoffen eine erhebliche Rauchentwicklung.
Aufgrund der genannten Punkte kann der Aufbau und der Betrieb der “Abluftanlage für Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) nicht empfohlen werden. Bereits mit einer konsequenten Umsetzung einer regelmäßigen Stoßlüftung gemäß der Lüftungsregeln des Umweltbundesamtes können wahrscheinlich bessere Luftwechselraten bei höherem Komfort erreicht werden. Für eine sichere, komfortable und energieeffiziente Lüftung von Klassenräumen sollten marktübliche raumlufttechnische Anlagen verwendet werden.“
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22284-21-E3) zur Kenntnis und überweist die Stellungnahme gemäß 4. in den Schulausschuss, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Bericht zur aktuellen Corona-Lage
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
(Drucksache Nr.: 23468-22-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

..Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
500 Suizidversuche bei Kindern und Jugendlichen während der Lockdowns!
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Langhorst,
bis zu 500 Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen während des zweiten mehrmonatigen Lockdowns vor rund einem Jahr versucht haben, sich das Leben zu nehmen. Das ist laut Christian Dohna-Schwake, Leiter der Essener Kinderintensivstation, das Ergebnis einer Untersuchung des Universitätsklinikums Essen.
Fast zeitgleich zur Essener Studie veröffentlichten zum Jahresbeginn Detlev Krüger, langjähriger Leiter des Virologischen Instituts der Berliner Charité, und Klaus Stöhr, langjähriger Leiter des Globalen Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator der WHO, zusammen mit anderen Medizinern einen eindringlichen Appell, die immer noch geltenden Quarantäne- und Testregelungen für Kinder endlich aufzuheben.
Die AfD-Fraktion hatte in zahlreichen Initiativen auf die gefährlichen Folgen von Schulschließungen und Lockdowns hingewiesen.
BeschlussvorschlagDie AfD-Fraktion bittet um Beantwortung untenstehender Frage im Zuge eines Sachstandsberichtes im Rahmen des unter TOP 2.2 verorteten, mündlichen Berichts zur aktuellen Corona-Lage und beantragt daher folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit weist die zuständigen Stellen der Dortmunder Verwaltung an, im Zuge des mündlichen Berichtes zur aktuellen Corona-Lage auf nachstehende Frage im Rahmen eines Sachstandsberichtes gesondert einzugehen:
Hat die Stadt Dortmund Erkenntnisse über ein erhöhtes Aufkommen von Suizidversuchen bei Kindern und Jugendlichen während der Lockdown-Phasen im vergangenen Jahr?“
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die Bitte um Stellungnahme zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. ….


Die Zuständigkeit des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird kontrovers gesehen, die Fragestellung aber an die Verwaltung gegeben, mit der Bitte um Antwort.

Die Verwaltung gibt zu Protokoll:
„Seitens des Jugendamtes werden diese Daten nicht erhoben. Zu der Frage kann seitens des Jugendhilfedienstes keine Auskunft gegeben werden.“


4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 4.1
Berichte aus den AG 78 in den Bezirken
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23523-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE+ bittet um eine Berichterstattung der AG 78 aus den Stadtbezirken.
Mit welchen Themen haben sich die Arbeitsgemeinschaften in jüngerer Vergangenheit beschäftigt?

Gab es Schwerpunkte bei den Themen?
Ist Kinderarmut ein Thema, welches bearbeitet wurde? Wenn ja, in welcher Form zeigten sich Indikatoren dafür?....

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.2
Entkoppelte Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23524-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Linke+ vor:

…wie in jeder Großstadt gibt es auch in Dortmund Jugendliche, die „unter dem Radar“ laufen. Häufig sind es Schulabbrecher, die sich jeder institutionellen Unterstützung entziehen und sich irgendwie durchschlagen.
Gibt es Erkenntnisse über die Anzahl dieser Jugendlichen in Dortmund?
Falls ja: Woher stammen diese Daten?

Welche Möglichkeiten werden gesehen, diese Jugendlichen zu erreichen?...

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.3
Satzung Kindertagespflege
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23535-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU vor:

…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Gibt es vonseiten der Verwaltung einen aktuellen Planungsstand, wann die ankündigte Satzung für die Kindertagespflege in Dortmund dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird?
2. Gibt es bereits eine Planung, wann die Satzung in Kraft treten soll?
Begründung:
Im Rahmen der Betreuung nimmt die Kindertagespflege einen immer wichtigeren Stellenwert ein. So sind in Dortmund derzeit ca. 800 Personen in der Tagespflege tätig. Eine einheitliche Vorgabe vonseiten der Stadt erscheint vor diesem Hintergrund angemessen. Hiermit könnten verbindliche Standards und Kriterien flächendeckend umgesetzt werden. Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist in der Vergangenheit die beabsichtigte Einführung einer entsprechenden Satzung angekündigt worden…..

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.4
Bildung einer „Kinderkommission“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23541-22)
Bildung einer „Kinderkommission“
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23541-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…..ohne vorherige Beteiligung der politischen Gremien hat der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund bereits im Frühjahr 2021 eine „Kinderkommission“ eingerichtet. Als externes und interdisziplinäres ExpertInnengremium soll die Kommission die qualitative Weiterentwicklung des schulischen Ganztags beratend begleiten. Erst ein halbes Jahr später werden die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie die Mitglieder des Schulausschusses Ende 2021 von der erfolgten Einrichtung der „Kinderkommission“ per Verwaltungsvorlage informiert. Allerdings auch nur deshalb, weil der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung am 23. Juni 2021 die Vorstellung der Kinderkommission gefordert hat, woran allerdings in der Ausschusssitzung am 25. August 2021 ausweislich der Sitzungsniederschrift noch einmal erinnert werden musste. Aufseiten der Verwaltung wurde anscheinend bis dahin keine Notwendigkeit gesehen, die zuständigen politischen Gremien zur eingerichteten Kinderkommission zu unterrichten.

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ vom 15.11.2016 hat der Landesgesetzgeber mit dem neu in die Gemeindeordnung aufgenommenen § 27a klargestellt, dass es der Gemeinde freigestellt ist, Interessenvertretungen, Beiräte, Kommissionen oder Beauftragte zu bestellen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es (LT-Drucksache 16/12363, Seite 58):
„In der kommunalen Praxis werden die Gemeinden entsprechende Gremien und Stellen auf der Grundlage satzungsrechtlicher Regelungen oder von Ratsbeschlüssen einrichten und zugleich nähere Regelungen über die Bildung, das Verfahren und Zuständigkeiten treffen.“
Dementsprechend sieht § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen folgendes Verfahren vor:
„Der Rat kann durch Beschluss Kommissionen zur beratenden Unterstützung seiner Arbeit und der Ausschussarbeit in einzelnen Bereichen bilden. Mitglieder in Kommissionen können neben dem (der) Oberbürgermeister(in), Ratsmitgliedern, Bezirksvertretern(innen) und sachkundigen Bürgern(innen) und sachkundigen Einwohnern(innen) auch Vertreter(innen) von Behörden, Institutionen, Vereinigungen und Verbänden sein. Der Rat regelt das Verfahren der Kommissionen in besonderen Geschäftsordnungen.“

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Warum hat die Einrichtung der „Kinderkommission“ außerhalb des eigentlich für die Bildung von Kommissionen üblichen Verfahrens stattgefunden? Warum ist die Einholung eines vorherigen Ratsbeschlusses unterblieben?
2. Warum ist die Kommission direkt beim Oberbürgermeister und nicht beim eigentlich in der Sache zuständigen Fachdezernat angesiedelt?....

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt des Weiteren folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung - an dieser Stelle den Oberbürgermeister - unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welcher Zeitraum ist für die Arbeitsphase der Kinderkommission vorgesehen, für welchen Zeitraum ist sie berufen worden?
2. Wie lautet der konkrete inhaltliche Arbeitsauftrag der Kinderkommission und ihr Arbeitsplan? Welche konkreten Themenstellungen soll die Kinderkommission dabei bearbeiten? Welche Problemanalyse liegt dem Arbeitsauftrag zugrunde?
3. Offenbar bearbeitet die Kinderkommission das Thema „Offener Ganztag“. Welche Erwägungen liegen diesem – ersten – Arbeitsauftrag zugrunde?
4. Welche Erwägungen haben dazu geführt, das Thema „Offener Ganztag“ in einer beim OB angesiedelten Kommission zu behandeln? Welches Zeitziel ist für Arbeitsergebnisse vorgesehen? In welcher Weise und mit welchen Verfahren sollen die Ergebnisse der Kommission in Verwaltungshandeln umgesetzt werden?
5. Wie werden der AKJF bzw. der Schulausschuss kontinuierlich über die Arbeit der Kinderkommission unterrichtet und in die Entwicklung der Kommissionarbeit eingebunden?
6. Wie wird während der Zeit der Arbeit der Kinderkommission gewährleistet, dass politische Weichenstellungen und Entscheidungen nicht an den Ausschüssen vorbei getroffen werden?...

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.5
Aufkleber rund um Kitas
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23547-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. TOP auf die Tagesordnung der Sitzung.
…In Aplerbeck sind rund um zwei Kitas Aufkleber von sogenannten „Querdenkern“ aufgetaucht. Zusätzlich wurde in einer Kita eine entsprechende Visitenkarte hinterlassen (siehe Anlage). Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist der Verwaltung der Vorgang in Aplerbeck bekannt?
2. Wenn ja, was hat die Verwaltung unternommen, um die Aufkleber zu entfernen?
3. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere Kitastandorte, in deren Umfeld entsprechende Aufkleber und Visitenkarten angebracht oder verteilt worden sind? Wenn ja: In wie vielen Fällen an welchen Standorten?
4. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, entsprechende Aufkleber schnellstmöglich entfernen zu lassen?
5. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere offene Einflussversuche sogenannter „Querdenker“ um und in Kitas? Wenn ja, welche und was unternimmt sie dagegen? …..

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich und soll auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) zur Kenntnis gegeben werden.


zu TOP 4.6
Temporäre Spielstraßen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23549-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung und um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung und Bewertung der rechtlichen
Möglichkeiten für eine Machbarkeit temporärer Spielstraßen auf
kommunaler Ebene vor? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Wenn nein, wann
kann damit gerechnet werden?

2. Wann kann mit der Erarbeitung der Konzeption und ihrer Umsetzung -
ggf. zunächst auch nur probeweise – gerechnet werden?

3. Mit welchen Vereinen, Nachbarschaftsinitiativen oder anderen Organisationen
könnten temporäre Spielstraße in Dortmund umgesetzt werden? Wurden hier
bereits erste Gespräche geführt?

Begründung:
Bereits Ende 2020 hat sich der AKJF für temporäre Spielstraßen ausgesprochen.
Im Juni 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Rechtsamt eine juristische Prüfung und Bewertung zur Machbarkeit von temporären Spielstraßen auf kommunaler Ebene zu vorzulegen.
Der Rat hat in den Haushalt 2022 für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur
Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen
50.000 Euro eingestellt, um Spielstraßen vor Ort umzusetzen.


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.




zu TOP 4.7
Teststrategie in Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23550-22)

Wurde zusammen mit TOP 3.0 behandelt.


zu TOP 4.8
PCR-Pooltests
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23538-22)

Der Tagesordnungspunkt wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Die Vorsitzende gratulierte Frau Schneckenburger zu ihrer neuen Stelle beim Städtetag NRW.



Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:12 Uhr.







Spaenhoff Mais Weber
Vorsitzende Bürgermeisterin Schriftführerin