Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 21.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 16:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Gabriele Schnittker (SPD) i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Justine Grollmann (CDU) i. V. f. RM Christian Barrenbrügge
stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)

RM Ute Mais (CDU)
RM Claudia Plieth (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer

RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Andreas Hibbeln
Sabine Janowski


Jutta Krampe
Harald Landskröner
Kordula Leyk
Daniel Pilz
Rainer Siemon
Martina Skender
Pilar Wulff


Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 21.06.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Einsatz von Familienhebammen
- mdl. Bericht -

2.2 Kündigung des Betreuungsvertrages für Kinder in einer Kita
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07822-17-E1)

2.3 Freistellung von der Mittagspauschale für alle Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen, die unter die Förderumgebung plusKita und Sprachförder-Kita fallen (vgl. Drucksache Nr.: 04664-16)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07887-17)

2.4 Inklusion in der städtischen Kinder- und Jugendförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07108-17)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

3.2 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat mit Datum vom 30.05.2017 zugeleitet)

3.3 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

3.4 Öffnung von Kita-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08057-17)


4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden



1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Von einer erneuten Verpflichtung von Frau Niehaus (bisher stellv. stimmberechtigtes Mitglied) wurde abgesehen.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Tautorat benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um

TOP 2.5 Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 - 2022
Empfehlung
Drucksache Nr.: 07471-17


TOP 2.6 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
Drucksache Nr.: 07448-17


Mit diesen Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Einsatz von Familienhebammen
- mdl. Bericht -

Frau Wulff und Frau Janowski stellten die aufsuchende Familienbegleitung durch Familienhebammen vor (s. Anlage).

Frau Brandt dankte für den guten Bericht.

Auf die Nachfrage von Frau Brandt hinsichtlich der Anzahl der nicht krankenversicherten Schwangeren und Kinder teilte Frau Wulff mit, dass die Zahlen vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden. Es sei nur bekannt, dass die Zahlen ansteigend sind. Die angebotenen Sprechstunden werden in hohem Maße frequentiert.

Herr Sohn bat, die entsprechenden Zahlen für die Niederschrift zur Verfügung zu stellen (Hinweis: Die vom Gesundheitsamt übermittelten Zahlen sind als Anlage beigefügt).
Abschließend dankte er für den sehr aussagekräftigen Bericht und wünschte weiterhin viel Erfolg.


zu TOP 2.2
Kündigung des Betreuungsvertrages für Kinder in einer Kita
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07822-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum TOP „Kündigung des Betreuungsvertrages für Kinder in einer Kita“ beantworte ich wie folgt:

1. In welcher Art und Weise ist das Jugendamt bei Kündigungen von Kinderbetreuungsverhältnissen (TEK) seitens der Träger involviert?

Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips gem. § 4 Sozialgesetzbuch –Achtes Buch- (SGB VIII) sind die freien Träger von Kindertageseinrichtungen autonom. Ein Betreuungsvertrag zwischen einem Träger von Kindertageseinrichtungen und den Eltern ist ein privatrechtlicher Vertrag. Das Jugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist in die Vertragsgestaltung nicht eingebunden und kein Vertragspartner.

2. Ist das Jugendamt automatisch bei der Neuvermittlung einer alternativen TEK beteiligt?

Das Jugendamt steht den Eltern bei der Vermittlung zu einer alternativen TEK beratend zur Seite, wenn sie diesen Wunsch formulieren. Eine automatische Beteiligung des Jugendamtes erfolgt nicht.

3. Wie ist die Rechtslage für die betroffenen Familien?

Die Vertragsinhalte sind für beide Vertragspartner bindend. Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Betreuungsvertrag sind einzuhalten. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Elternbeitrages für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes an das Jugendamt bleibt bis zur rechtskräftigen Kündigung des Vertrages bestehen.

Betroffene Eltern können im Bedarfsfall die Fachberatung des Trägers der Tageseinrichtung für Kinder hinzuziehen. Die Kontaktdaten kann die Einrichtung oder auf Nachfrage das Jugendamt vermitteln. Auf Wunsch der Eltern nimmt auch das Jugendamt an einem Termin zur Konfliktlösung teil.

4. Wie viele Kündigungsverfahren -vor Eintritt zur Grundschule- sind in den vergangenen drei Kalenderjahren in Dortmund ausgesprochen worden?

Wie unter Punkt 1 ausgeführt, ist das Jugendamt nicht beteiligt, von daher gibt es hierzu keine Statistik.

5. Existieren Vergleichszahlen aus anderen NRW-Kommunen oder gibt es einen Landesdurchschnitt?

Siehe Punkt 1 und 4.

6. Gibt es für Kindergärten bzw. für einige Kinder Inklusionsbegleiter?

In Dortmund gibt es für Kinder in Kindertageseinrichtungen keine Inklusionsbegleitung. Die Dortmunder Träger von Kindertageseinrichtungen arbeiten inklusiv. Das für diese Arbeit benötigte Personal wird über die gesetzlichen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes und die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) über die Förderung von Kindern mit Behinderung und Kindern, die von Behinderung bedroht sind, in Kinder-tageseinrichtungen finanziert.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Freistellung von der Mittagspauschale für alle Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen, die unter die Förderumgebung plusKita und Sprachförder-Kita fallen (vgl. Drucksache Nr.: 04664-16)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07887-17)

Auf die Nachfrage von Frau Plieth teilte Herr Burkholz mit, das Programm werde über das Sozialamt abgewickelt. Das Jugendamt informiere die Kindertageseinrichtungen, dass es das entsprechende Programm gibt mit Hinweis auf die Internetseite des Sozialamtes. Dann können die Familien die Anträge dort stellen. Aktuelle Zahlen über die Inanspruchnahme des Programms liegen beim Jugendamt nicht vor.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme „Freistellung von der Mittagspauschale für alle Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen, die unter die Förderumgebung plusKita und Sprachförder-Kita fallen“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bisherige Praxis fortzusetzen.


zu TOP 2.4
Inklusion in der städtischen Kinder- und Jugendförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07108-17)

Frau Dr. Tautorat zeigte sich sehr angetan von der Vorlage.

Auf die Nachfragen von Herrn Spangenberg und Frau Dr. Tautorat teilte Herr Landskröner mit:
- Derzeit werde geprüft, wie sich die Kinder- und Jugendförderung konzeptionell mit den Partnern in den verschiedenen Stadtbezirken auch im Rahmen von weiteren Angeboten zur Inklusion aufstellen kann (z. B. Ferienspiele) und auch die Erfahrungen aus den Teilprojekten weiterentwickelt werden können.
Alle im Rahmen des Modellprojektes entwickelten Angebote seien sehr erfolgreich gelaufen und sollen durch Eigenmittel der Kinder- und Jugendförderung fortgeführt werden.

- Hinsichtlich der Personalentwicklung sei auch das Netzwerk mit den Partnern entscheidend. Wenn Angebote im Rahmen der Inklusion gemacht werden, müsse entsprechendes Betreuungspersonal zur Verfügung stehen. Das sei von der Stadt Dortmund nicht allein zu leisten. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern funktioniere gut.
- In einem ersten Schritt wurden alle städt. Einrichtungen von der Agentur Barrierefrei besucht, die vor Ort nach ihren Prüfkriterien begutachtet haben. Bei den bestehenden Gebäuden, alle in den siebziger Jahren erbaut, bestehe ein enormer Umbaubedarf. Der Kostenrahmen für erforderliche Umbaumaßnahmen liege pro Einrichtung im hohen sechsstelligen, im Einzelfall im siebenstelligen Bereich. Das lasse sich ohne Drittmittel (Stadterneuerung) nicht bewerkstelligen.
Bei einem Projekt im integrierten Handlungskonzept der Stadterneuerung für den Stadtteil Westerfilde - Jugendfreizeitstätte Westerfilde, die barrierefrei gestaltet werden soll - werde derzeit eine Planung angestoßen.
Für ein weiteres mögliches Teilprojekt - Umbau der Jugendfreizeitstätte Marten - liege bereits eine Kostenschätzung vor (ca. 1,5 Mio. €). Da in diesem Förderschwerpunkt im Rahmen der Stadterneuerung mehrere Projekte des Jugendamtes anstanden, die im Auswahlverfahren miteinander konkurriert hätten, wurde die Beantragung für die Jugendfreizeitstätte zunächst zurückgestellt und in die Planung für 2018 aufgenommen. Auch hierbei sei man wieder abhängig von einer Mitfinanzierung durch Stadterneuerungsmittel.

- Konfliktpotential ergebe sich aus der Tatsache, dass für inklusive Angebote Raum, Personal und Zeit benötigt werde. Das könne dazu führen, dass sich andere Besucher an der Stelle zurückgesetzt fühlen. Dessen sei sich die Kinder- und Jugendförderung bewusst und stelle sich der Herausforderung.

Herr Schade-Homann wies darauf hin, dass die Ev. Jugend ein barrierefreies Segelboot am Phoenixsee liegen hat, das auch gemietet werden kann. Vielleicht könne man den Hinweis an die städt. Einrichtungen weitergeben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die konzeptionellen Eckpunkte „Inklusion in der städtischen Kinder- und Jugendförderung“ zur Kenntnis, welche die Verwaltung in der inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes berücksichtigt.


zu TOP 2.5
Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 bis 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07471-17)

Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, sie habe bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses bei der Vorlage des Abschlussberichtes zum Ausdruck gebracht, dass eine Nichtfortführung ausgesprochen bedauerlich wäre. Von daher begrüße sie die Vorlage ausdrücklich, mit der die wirklich sehr gute Arbeit der Familienbegleiterinnen fortgesetzt werden kann.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung des Einsatzes muttersprachlicher Familienbegleiterinnen mit den bisher ausführenden Trägern und beauftragt die Verwaltung, entsprechende vertragliche Vereinbarungen für fünf Jahre zu treffen.


zu TOP 2.6
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07448-17)

Auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Plieth, Herrn Gora, Herrn Spangenberg und Herrn Ortmann teilte Herr Hibbeln mit:
- Das SIEH sei ein Regiebetrieb des Jugendamtes, es gebe eine vom Rat erlassene Satzung, die auch Regelungen zur Kalkulation des Entgeltes enthalte.
Die Beschlussfassung ist notwendig, da in wenigen Fällen beim SIEH auch Kinder betreut werden, die von anderen Jugendämtern dort untergebracht sind. Daher sei eine Entgeltfestsetzung auch für den jeweiligen Tagessatz erforderlich.

- Es sei richtig, dass Entgeltvereinbarungen grundsätzlich prospektiv zu schließen sind. Gespräche mit dem SIEH wurden bereits vor dem 01.04. geführt. Es erfolge an keiner Stelle eine Besserstellung des SIEH.
- Das SIEH habe keine Tarifmitarbeiter, sondern die Wohngruppenleitungen seien freiberuflich tätig.Das sei mehrfach durch das Personal- und Organisationsamt geprüft und festgestellt worden.

- Hinsichtlich der Erhöhung von 1,5 % habe sich die Verwaltung an den Ratsbeschlüssen ausgerichtet, die in Bezug auf die Anpassungen bei den Wohlfahrtsverbänden gefasst wurden. Zukünftig solle aber eine jährliche Entgeltanpassung beim SIEH erfolgen.

Frau Krampe ergänzte, nicht nur das Personal- und Organisationsamt habe geprüft, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handele, sondern auch die Rententräger. Es wurde einvernehmlich mitgeteilt, dass es sich um freiberuflich tätige Personen handelt, die sich entschieden haben, eine Wohngruppe zu führen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt die Neufestsetzung des Leistungsentgeltes rückwirkend ab dem 01.04.2017 auf 129,69 Euro pro Tag.
2. Der Rat beschließt die Erhöhung des Entgeltes der Wohngruppenleitungen rückwirkend ab dem 01.04.2017 auf 99,85 Euro pro Tag.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

Es lag folgende Empfehlung/Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:

„…Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs-Strukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich, sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UN-Behindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen - kulturellem - politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von Bedeutung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.

Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Öffnung von Kita-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08057-17)

Frau Mais bedauerte sehr, dass nicht einmal ein Probelauf in der Realität durchgeführt werden konnte. Man müsse die Situation jetzt zwar so hinnehmen, sollte aber vielleicht die Angelegenheit nicht ganz aus den Augen verlieren.

Herr Sohn erinnerte an die geführten Diskussionen, in denen gerade von den Trägern der freien Jugendhilfe wesentliche Bedenken geäußert wurden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hebt den Beschluss (AKJF 16.09.15 – 2.4, DS-Nr. 00320-15) zur Öffnung von FABIDO Kita-Außenflächen auf und beschließt, die Pilotphase der Öffnung von FABIDO Kita-Außenflächen zu beenden.



4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Information hin:

-> Vorankündigung der Fachtagung am 18.10.2017 für Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse beim LWL: Thema: Ankommen um zu bleiben!?
(Eine Einladung wird vom LWL noch übersandt)





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 16:55 Uhr.


Anlage 1 a) zu TOP 2.1

(See attached file: 2017_06_21_Ausschussvorlage_fertig.pdf)


Anlage 1 b) zu TOP 2.1
(See attached file: Zahlen Sprechstunde.pdf)


Anlage zu TOP 5.

(See attached file: Aufstellungen BV 09. Mai - 09. Juni ohne Dateipfad.pdf)













Sohn Dr. Tautorat Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin