Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 01.02.2023
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:49 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


sB Martin Grohmann (SPD)
RM Uwe Kaminski i. V. für RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Saziye Altundal-Köse i. V. für RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Elisabeth Brenker (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Fabian Karstens i. V. für Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Viktoria Nowak i. V. für Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Gudrun Entrup (DRK)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Monika Nienaber-Willaredt


Jan Hendrik Schröder i. V. für Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Tim Hammerbacher (Ev. Kirche)
Karen Schubert-Wingenfeld (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Karoline Notka i. V. für Andrea Husmann (JobCenterDortmund)
Matthias Konermann (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Nele Braß


Thorsten Funck
Oliver Gernhardt

Florian Käppel
Ivonne Gambal




4. Gäste




5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:
Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)


Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 01.02.2023, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.01.2023
-wird nachgereicht-

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)

Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26928-23)

2.2 Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (AG) Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund nach § 78 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25864-22)

2.3 Sachstandsbericht über die strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26646-22)

2.4 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2023 und Plätze in der Kindertagespflege.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26786-22)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.1 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung/ Lag bereits zur Sitzung 23.11.2022 vor
(Drucksache Nr.: 26071-22)

3.2 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

3.3 Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25887-22)

3.4 Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

3.5 UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

4.1 Intensivtäter im HDJR
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022
(Drucksache Nr.: 26241-22)

4.2 Ambulante Hilfen
Stellungnahme der Verwaltung/ Lag bereits zur Sitzung 23.11.2022 vor
(Drucksache Nr.: 26382-22-E2)

4.3 Spielplätze der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26984-23)

4.4 Kinderärztliche Versorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26971-23)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden Gudrun Entrup als stv. stimmberechtigtes und Matthias Konermann als beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Düwel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die Verwaltung in der Novembersitzung die Vorlage der Geschäftsordnung der Kinderkommission für diese Sitzung zugesagt habe. Da der TOP Kinderkommission nicht auf der Tagesordnung sei, beantragte seine Fraktion gemäß § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, eine Sondersitzung zu dem Thema Kinderkommission.

Diesen Antrag zog Herr Barrenbrügge unter TOP 5.0 zurück, falls seine Fraktion keinen schriftlichen Antrag nachreicht.
(Anmerkung der Geschäftsführung: Es gab keine schriftliche Nachreichung)

Die Vorsitzende erklärte, dass dies für die nächste Sitzung geplant sei.

Frau Nienaber-Willaredt ergänzte, dass es ein paar rechtliche Prüfungen und diverse Krankheitsausfälle gab. Die Geschäftsordnung sei soweit fertig und sollte heute zumindest vorgestellt werden. Geplant sei, im Nachgang zur Sitzung die Geschäftsordnung zu verschicken, da sie jetzt gerade final fertiggestellt werde. Dies sollte heute unter dem TOP Mitteilungen der Vorsitzende erläutert werden.

Die Tagesordnung ist damit genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.01.2023

Die Vorsitzende erklärte, dass es in der Empfehlung zum TOP Haushalt an den Rat eine Änderung gab, die nachträglich eingestellt wurde.

Herr Grohmann bedankte sich, dass so kurzfristig nach der letzten Sitzung die Niederschrift vorliege und zur Nachbereitung und Vorbereitung der Finanzfraktion gut zu lesen war.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass er nicht schön fände, was auf Seite 6 in der Mitte stehe. Der Satz fängt an mit: „Die Vorsitzende rügte…, er bittet das Dezernat 1 um rechtliche Überprüfung, ob die Fraktionen CDU oder Grüne irgendwie gegen die Paragrafen der Geschäftsordnung, der Gemeindeordnung NRW verstoßen haben, denn nach § 20 sei das eigentlich nicht der Fall und das sei ein starkes Wort in einer Niederschrift. Er möchte die Abstimmung über die Niederschrift heute nicht vornehmen.

Frau Brenker bemängelte, dass die Niederschrift im System nicht einsehbar sei und deshalb könnte sie heute ebenfalls nicht abstimmen. Zu der Abstimmungsliste, die dem AFBL vorliegt möchte sie anmerken, dass Frau Gövert bei dem Haushaltsantrag der SPD-Fraktion zu den Elternbeiträgen, mündlich den Prüfauftrag ergänzt habe, dass die komplette Gegenfinanzierung bist 36.000,-- € geprüft werden solle und es stehe ebenfalls nicht in der Liste, dass es sich um eine vorläufige Bereitstellung der Mittel handelt und die Entscheidung über die tatsächliche Freisetzung erst bei der Beitragsordnung gefällt werde.

Frau Joest wies darauf hin, dass sie die Niederschrift ebenfalls nicht einsehen konnte und somit auch nicht abstimmen könne.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass die Genehmigung Niederschrift dann in die nächste Sitzung geschoben werde.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26928-23)

Herr Barrenbrügge dankte für den umfangreichen Bericht gemäß § 30 der Geschäftsordnung, bemängelte aber anhand diverser Beispiele, dass der Stand nicht immer aktuell sei. Das sei schade, da dadurch die Fraktionen zu ihren Anträgen Nachfragen stellen müssten. Das Zusammenspiel der Fachabteilungen und der Dezernate sei noch nicht so optimal, wie man es sich für ein Controlling vorstelle. Er bittet darum, das in den Blick zu nehmen, um den ehrenamtlichen Mitgliedern eine bessere Arbeitshilfe zur Verfügung zu stellen.

Frau Brenker stimmte dem inhaltlich zu und ergänzte, dass sie es gut fände, wenn die Zeilen nummeriert würden, um sich darauf beziehen zu können. Auch sei ein Problem, dass bei langen Einträgen Textstücke abgeschnitten würden.

Die Vorsitzende erklärte, dass die Verwaltung die Hinweise als lernendes Element mitnehme und man bei dem neuen Ratsinformationssystem, das auch ein Controlling biete, schauen müsste.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (AG) Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund nach § 78 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25864-22)

Herr Schröder führte in die Vorlage ein und erklärte, dass die Verwaltung in einer der letzten Sitzungen einen Sachstandsbericht zu den AG´78 vorlegte und auf Wunsch des Ausschusses wurde der Niederschrift ein Schaubild beigefügt. Er habe im Blick, dass man ressourcenschonend vorgehe und nicht immer neue AG´78 gegründet werden. Bei der, in der Vorlage vorgestellten AG´78 handelt es sich um eine bestehende Struktur, die unter das gesetzliche Dach der AG´78 überführt werde, mit dem Ziel eine verlässliche Kooperationsstruktur zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern aufzubauen. Multiplikator*innen in den Facharbeitsgruppen und AG´78 sollen Mehrbelastungen bei den Trägern entgegenwirken. Daher gebe es in der Regel keine namentlichen Überschneidungen in den AG`78, sondern die Themen sollen über die Multiplikator*innen gestreut werden. Er kündigte an, dass das Konzept der halbjährlichen Treffen der Sprecher*innen der AG`78, nach der Corona Unterbrechung, wieder aufgenommen werden soll, um dort auch zu besprechen, wo AG´78 gebraucht werden und wo nicht mehr.

Herr Karstens kritisierte, dass die AG´78 die stadtweite Trägerkonferenz ablösen solle, welche im letzten dreiviertel Jahr dreimal ausgefallen sei. Bezüglich der verlässlichen Strukturen fragte er, ob das Jugendamt sich zukünftig in der Lage sehe, Termine einzuhalten und durchzuführen. Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe sei das eine wichtige Koordinierungs- und Vernetzungsinstanz und er findet es schwierig, wenn diese Termine mehr als ein halbes Jahr nicht stattfinden. Weiterhin fragte er, ob das bisherige Format mehr informellen Charakter hatte und nichts Verlässliches war oder ob es um einen formalen Akt gehe.

Herr Schröder antwortete, dass sich das Jugendamt selbstverständlich in der Lage sehe eine verlässliche Struktur aufzubauen und die AG´78 Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig tagen zu lassen. Das werde über eine Geschäftsordnung geregelt, die Geschäftsführung der AG´78 werde im Jugendamt, im Bereich Kinder- und Jugendförderung liegen.

Frau Schütte-Haermeyer dankte, dass in der Einführung auf die Anmerkungen der letzten Sitzung eingegangen wurde. Man sei jetzt bei der 35. AG´78, die man auch beschließen könne, zumal sie ein bestehendes Gremium ersetzt. Aber auch, wenn es bei den Sprecher*innen keine Dopplungen gebe, sei das bei den Teilnehmern der AG´s sehr wohl der Fall. In den letzten zwölf Jahren im Ausschuss frage sie immer wieder nach, wo die Zusammenführung all dieser Themen aus den Stadtbezirken auf der Gesamtebene sei. Das wäre eine planerische Aufgabe und sie fragt sich, ob mit den vielen AG´78 eine nicht geschlossene jugendhilfeplanerische Lücke kompensiert werde. Es wäre weiterhin ihr Anspruch, sich das unter einer planerischen Perspektive anzuschauen und es strategischer anzugehen. Sie bittet darum, sich bei den AG´78 anzuschauen, wer macht was, wo, mit welchem Ziel und Zweck, um Doppelungen zu erkennen. Da könne man dann in einer der nächsten Ausschusssitzungen genauer hinschauen.

Herr Gernhardt bestätigte, dass die Trägerkonferenz in die AG´78 überführt würde und man verspreche sich davon eine strukturelle Kontinuität, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung des nächsten Kinder- und Jugendförderplans, mit dem dieses Jahr begonnen werden soll. Insofern sei es auch eine strategische Ausrichtung.

Herr Schröder ergänzte, dass es wichtig sei, in den AG´78 und auch bei der Neuauflage des Kinder- und Jugendförderplans die jugendhilfeplanerische Sicht mit einzubinden und das würde auch so gehandhabt. Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung sei man in einem Organisationsentwicklungsprozess und werde dort schauen, wie man gut, ressourcenorientiert die Kinder- und Jugendförderung in Dortmund weiterentwickeln könne. Es werde dem Ausschuss zu gegebener Zeit ein Sachstand gegeben, auch zu den Themen Fachreferent*innen in den Stadtbezirken. Dort würden zwei weitere Stellen für die strategische Ausrichtung in den Sozialräumen geschaffen. Er könne nicht für alle Fachbereiche sprechen, habe aber veranlasst, dass ihm für das Jugendamtes eine Netzwerkkarte zur Verfügung gestellt würde und diese würde mit Blick auf Ressourcenschonung kritisch angeschaut und gebündelt.

Frau Beckmann findet es wichtig, dass man bei der AG`78 und der Zielentwicklung auch das erste Ziel nicht vergessen sollte, wo es darum gehe mit den Trägern Konzepte und Strukturen, auch zur inklusiven Weiterentwicklung zu vereinbaren.

Frau Altundal-Köse findet, dass aus der Vorlage nicht klar hervorgeht, wieviel Träger neu hinzugekommen seien und wie die Einbindung in den Arbeitsgemeinschaften sei.

Frau Niehaus ist es wichtig, dass es bei der Gründung der AG´78 weiterhin bei einem transparenten Kommunikationsprozess bleibe, bei dem alle mitgenommen würden.

Herr Schröder sagte einen transparenten Prozess zu und antwortete Frau Altundal-Köse, dass er die exakte Zahl der hier anerkannten Träger nach § 75 SGB VIII nachschauen müsste, es sei aber klar, dass nicht jeder Träger automatisch in der AG´78 sei, da sie teilweise über die Dachverbände, wie dem Paritätischen vertreten seien.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (bei Enthaltung FDP) die Gründung einer „AG § 78 SGB VIII - Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund“.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht über die strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26646-22)

Herr Schröder führte anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) in die Vorlage ein.

Herr Barrenbrügge fragte, wie oft die strategische Ausbauplanungsgruppe tagt und merkte an, dass die Zuordnung der Kindertageseinrichtungen, zu den angegebenen Stadtteilen, teilweise nicht korrekt sei. Weiterhin kritisierte er, dass die, in der Begründung auf Seite 2 angegebenen strategischen Ziele des Oberbürgermeisters nicht maßgebend seien, sondern die Beschlüsse des AKJF in Kombination mit dem Rat. Dies sollte in einer Vorlage mit der Tragweite richtig wiedergegeben sein.

Frau Brenker wies auf die viele Problemstellungen hin und fragte, was mögliche Lösungsansätze seien, ihre Fraktion denke da z. B. an Brückenangebote und ob es Sinn mache, diese vor allem in den Stadtbezirken mit geringeren Quoten auszubauen.

Herr Schröder antworte, dass die Kitaausbaugruppe vierteljährlich tage. Die Organisationsstruktur sehe eine Projektarbeitsgruppe für das operative Geschäft und eine Projektlenkungsgruppe mit Amtsleitungen und Geschäftsleitung FABIDO vor. Er merkte an, dass Projektarbeitsgruppe und Projektlenkungsgruppe nur für den Ausbau von städtischen Angeboten zuständig sei. Bezüglich der Brückenangebote erklärte er, dass mit den zur Verfügung gestellten Landesmitteln, eine Koordinierungsstelle eingerichtet und auch kurzfristig Plätze geschaffen werden konnten. Da die Problematik der Plätze auch das Schulverwaltungsamt betreffe, würde man sich im Rahmen der integrierten Bildungs- und Jugendhilfeplanung gerade neu aufstellen. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für Brückenprojekte seien nach Rückmeldungen der Träger nicht auskömmlich und da müsste man Lösungen finden.

Frau Nienaber-Willaredt ergänzte, dass man den Ausbau von Tageseinrichtungen, OGS und Schulplätzen in einem Guss sehe, da alle eine ähnliche Struktur haben. Das Dezernat stelle sich dahingehend auf, dass es federführend aktiv werden und die Themen mit den Fachbereichen Liegenschaften und Immobilienwirtschaft zusammenführen müsste. Das Bauen werde dauern, daher müsse man kreative Lösungen finden, da seien die Ideen der Politik herzlich willkommen.

Herr Konermann schlug als Lösungsansatz zum Fachkräftemangel vor, über die Möglichkeit der Schaffung einer Ausbildung in Teilzeit nachzudenken.

Herr Hammerbacher erklärte für seinen Träger, dass sie in Zukunft zurückhaltender bei Erweiterungsbauten werden müssten. Das hänge auch damit zusammen, dass die Fördermöglichkeiten z.B. für Ausstattungen nicht mehr auskömmlich seien. Hier würde man sich mehr Unterstützung von den zuständigen Abteilungen wünschen. Bereits begonnene Projekte würden beendet, es komme aber bei den aktuellen Entwicklungen zu Verzögerungen. Mit den Baukostenzuschüssen und Mietkostenförderungen würden in erster Linie Investoren gefördert und nicht die freien Träger, die die Einrichtungen betreiben. Er hofft, dass es in Zukunft Möglichkeiten gebe, die freien Träger, die freie Grundstücke hätten zu unterstützen.

Frau Joest findet das Problem hausgemacht, wenn man die Baukosten künstlich in die Höhe treibe, indem man z.B. Klimaanpassungen vorzeitig fordere. Da hätte man vielleicht Abstriche machen können zugunsten der Kinderbetreuung.

Frau Schubert-Wingenfeld fragte nach den Lösungen für Brückenprojekte, da die für die Träger mit denen sie spreche, das Problem seien. Brückenprojekte seien Lösungen, wenn es keine anderen Plätze gebe, aber die Finanzierung sei nicht auskömmlich. Die Vorgaben seien, dass keine Overheadkosten abgerechnet werden dürften und nur Personal, das mit dem Kind arbeitet, ohne Urlaub oder Krankheitsausfall. Das sei ein großes Problem für die Träger. Sie würde interessieren, was die Stadt Dortmund zur Unterstützung plant.

Frau Altundal-Köse wies darauf hin, dass kreative Lösungen gefragt seien. Ihrer Meinung nach sei der Ansatz, im Hinblick auf die statistische Entwicklung aufgrund der Zuwanderung, dass man sich den Luxus auf drei Ebenen (Schulplätzeausbau, OGS-Ausbau und Kita-Ausbau) zu denken, nicht leisten könne. Kreative Lösungen müssten kurzfristig einfache Formen von niederschwelligen Angeboten bieten. Dazu gehöre auch die Frage, ob die Brückenprojekte in deutscher Sprache durchgeführt werden müssen, oder auch in Herkunftssprachen möglich seien.

Herr Schröder antwortete, dass für die Brückenprojekte die Förderrichtlinien des Landes gelten. Man dürfe die Angebote niedrigschwelliger Betreuung nicht als Ersatz-Kita sehen. Zu dem Fachkräftemangel sei man mit dem Land auf verschiedenen Ebenen im Gespräch. Es gebe in NRW die KiBiz Personalverordnung, die vorsehe wer was tun darf und soll. Für die Betreuung von Kleinstkinder sollte man entsprechendes Personal vorhalten, was man mit kreativen Lösungen in Einklang bringen müsste. Er kennen die Not der Träger, da müsse die Stadt sich fragen, ob sie in Anbetracht der Haushaltssituation Zuschüsse leisten könne. Wichtiger Bestandteil, auch der Brückenprojekte, sei die Sprachförderung für den Übergang in die Grundschulen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur beschlossenen strategischen Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2021 – 2025, mit dem Ziel, mindestens eine 50 %-Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren sicherzustellen, zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2023 und Plätze in der Kindertagespflege.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26786-22)
Frau Brenker erklärte, dass die gelieferten Zahlen nicht realistisch seien, wenn man Zuwanderung mitbedenke. Sie verstehe es so, dass nur in Dortmund geborene Kinder berücksichtigt würden und es wäre das Anliegen ihrer Fraktion, dass zukünftig ein Puffer eingerechnet würde.

Die Vorsitzende fragt sich, ob in der Planung, die im Rahmen des KiBiz gemeldet werde, ein Puffer zulässig wäre.

Herr Schröder erklärte, dass man die Vorlage nicht mit der Vorangegangenen vermischen sollte. Diese Vorlage sei eine Verwaltungstechnokratische, um die KiBiz-Mittel für das kommende Kita-Jahr zu beantragen. Das gehe nur, entsprechend der Angebotsstrukturen in den Einrichtungen, die vorhanden seien oder zumindest realistisch an den Start gehen.

Frau Beckmann fragte, warum es bei den Plätzen in TEK gesamt, 350 Plätze weniger gebe als im Kindergartenjahr 2022/2023 (22757 zu 23108).

Herr Hammerbacher berichtete, für den EKK als freien Träger, dass wegen Fachkräftemangel leider keine geplante Überbelegung mehr vorgenommen werden könnte.

Herr Schröder, antwortete zu den Plätzen, dass auch die angemeldet würden, die voraussichtlich fertig würden und da könne es passieren, dass Einrichtungen nicht fristgemäß an den Start gingen. Die Vorlage enthalte nicht reale, sondern Planzahlen. Auch sei im letzten Jahr dahingehend umstrukturiert worden, dass U3 Plätze in Ü3 Plätze umgewandelt wurden, um einen besseren Übergang zur Grundschule zu bieten.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nimmt die unter Pkt. 5 und 6 in der Begründung genannten Landesförderungen zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

1. die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KiBiz ab dem 01.08.2023 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue TEK in Dortmund.
2. den geplanten Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege auf insgesamt 3.266 Plätze.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe


zu TOP 3.1
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung/ Lag bereits zur Sitzung 23.11.2022 vor
(Drucksache Nr.: 26071-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2021.


zu TOP 3.2
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Hierzu: Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023


Es liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk aus der Sitzung vom 29.11.2022 vor:

…Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung zu der Vorlage enthalten werde.
Sie gibt an, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht ausreichend besprochen worden sei und regt an, dass die Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte in der Lenkungsgruppe aktiv beteiligt werden.

Herr Rupflin (BPN) merkt an, dass bei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Quartierslabore/Bürgerdialoge) auf akustische Barrierefreiheit zu achten ist. Zumindest sollte bei Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen der Unterstützungsbedarf abgefragt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit diesen Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund

Weiterhin liegt folgende Empfehlung der BV-Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 19.01.2023 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Vorlage, die dahingehend eingereichten Empfehlungen (Integrationsrat und Behindertenpolitisches Netzwerk) sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke/Die Partei zur Kenntnis und diskutiert kontrovers.

Von mehreren Parteien werden Kritikpunkte zu Aufbau und Inhalt des Masterplans geäußert. Diese betreffen:
· Erfordernis der Einrichtung einer Beschwerdestelle für Polizeigewalt
· Die Sinnhaftigkeit eines Masterplans vor dem Hintergrund einer rückläufigen Kriminalitätsstatistik
· Unberücksichtigte Folgen von Videoüberwachung (Verdrängung in nicht überwachte Bereiche)
· Die unterbliebene Evaluation des Masterplans Sicherheit 1.0
· Die unterlassene Einbindung von sozialen und freien Trägern
· Die fehlende Berücksichtigung von Diversität und Inklusion sowie der Beteiligung von entsprechenden Vertreter*innen
· Die nicht nachvollziehbare Schwerpunktsetzung auf den Linksextremismus
· Die nicht berücksichtigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
· Unzureichende Berücksichtigung des Themenfeldes Prostitution in seiner ganzen Bandbreite

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Die Linke/Die Partei ihre beiden Anträge zurück. Die Bezirksvertreter*innen appellieren daher an den Rat, entsprechende Verbesserungen und Abänderungen vornehmen zu lassen und dabei die Bezirksvertretung(en) einzubeziehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird selbst weiter zum Thema beraten.

Aus den vorgenannten Gründen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 AfD) dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden Beschluss nicht zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Des Weiteren liegt folgende Empfehlung der BV-Innenstadt-West aus der Sitzung vom 18.01.2023 vor:

…Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit folgenden Bemerkungen den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.
Bemerkungen:
Bündnis 90/ Die Grünen geben folgende zu Protokoll:

„Die zuständigen Fachausschüsse werden gebeten, einen weiteres Themenfeld unter Handlungsfeld 2 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzunehmen. Nach den Ereignissen der vergangenen Monate um die Tötung von Mohammed D. ist die Polizei Dortmund erneut in die Kritik geraten. Besonders Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zeigen ein geringeres Vertrauen gegenüber der Polizei, da sie vermehrt mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Der Masterplan Sicherheit birgt die Möglichkeit, in einem öffentlichen Diskurs über die Institution Polizei zu sprechen und Konzepte zu entwickeln, das Vertrauen insgesamt, aber besonders für Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Diese Erweiterung der Themenfeldes entspricht der Zielsetzung des Masterplans: „Die Weiterentwicklung des Masterplans Kommunale Sicherheit soll die bisherigen Zielsetzungen aufnehmen und geeignete Maßnahmen erarbeiten mit dem Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnendender Stadt Dortmund stetig zu verbessern […]“

Beim Handlungsfeld 2, unter 2.4 sollten Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“ nicht in einem Atemzug genannt werden. Das erscheint nicht als Sinn der Sache. Es gibt unterschiedliche Gründe warum die Menschen in diese Situation kommen, und dem muss Rechnung getragen werden.

Weiterhin kann es nicht angehen, dass die Einbindung der Politik, respektive der Bezirksvertretungen überhaupt nicht bei der Erstellung vorgesehen ist.


Die Fraktion die LINKE macht folgende Anmerkungen zur Vorlage:
1) Die Kriminalitätsstatistik gibt insbesondere für den Bereich der Gewaltdelikte deutlich rückläufige Zahlen an. Welcher Anlass besteht vor diesem Hintergrund angesichts knapper Kassen mehr Geld in den kommunalen Ordnungsdienst zu stecken?
2) 2.4. Die Politik der Stadt Dortmund und BVen müssen im Lenkungskreis aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises lässt befürchten, dass einseitige Maßnahmen gegen Teile der Bevölkerung durchgesetzt (z.B. Menschen ohne Obdach oder Suchtkranke Menschen) werden.
3) 2.4 Prostitution: Nach der Schließung des regulierten Straßenstrichs in der Ravensberger Straße hat sich die nunmehr illegale Prostitution in die Wohngebiete verlagert. Die Sicherheit der im Sexgewerbe arbeitenden Frauen ist seitdem nicht mehr gegeben. Zudem wird erneut repressiv mit den Frauen umgegangen.
4) Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir wegen der Einschränkung der Freiheitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung ab. Verdrängungseffekte erzeugen keine Sicherheit.


5) 2.6.1 Linksextremismus
Die bürgerliche Extremismustheorie lehnen wir ab. Der sogenannte Linksextremismus (u.a. Antifaschismus) ist häufig eine Reaktion auf rechtsextreme Bedrohungen. Eine Sicherheitsbedrohung für die Bevölkerung geht von Aktivitäten im Linken Spektrum nicht aus – damit ist das Kapitel vollständig entbehrlich.
6) Völlig fehlt in der Vorlage die Sicherheit von Frauen. Gewalt in Partnerschaften oder bei Beendigung derselben sind immer noch die häufigsten Gewaltdelikte. 80% der Täter sind Männer / 80% der Opfer sind Frauen. Damit setzt sich der Masterplan bislang an keiner Stelle auseinander…

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt die Vorlage zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung.


zu TOP 3.3
Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25887-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Ratsbeschluss vom 15.12.2022 im Nachgang zur Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass entgegen des Beschlusses zur „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen (DS-Nr. 25390-22) der Standort der „ehemalige Hauptschule Am Ostpark“ nicht kurzfristig zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen hergerichtet werden kann und beschließt als alternativen Standort das Interimsquartier der Max-Wittmann-Schule (ehem. Hauptschule Wickede) nach Freizug durch die Max-Wittmann-Schule voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 weiter schulisch zu nutzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sachaufwendungen im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen der vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind.


zu TOP 3.4
Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Starterpaket konsumtiver Hochbaumaßnahmen 2023 gem. der Anlage 1 mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 11.142.722,69 Euro.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird für das Starterpaket der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur verkehrssicher zu stärken. Das Maßnahmenpaket beinhaltet ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse. Der Rat wird im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt und beschließt in diesem Zusammenhang jeweils die Folgepakete 2023 ff und ggfls. entstehende Mehrbedarfe.


zu TOP 3.5
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

Die Vorsitzende fand in der Vorlage und Anlage widersprüchlich, ob die Zielgruppe Menschen, die sich für Kinder einsetzen sein soll, oder Kinder und Jugendliche. Sie schlug vor, dass der Ausschuss sich dafür ausspricht, die Mittel tendenziell eher Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen und es bei den Menschen mit JuLeiCa-Ausbildung im Bereich Kinder und Jugend als „Dankeschön-Anreiz“ zu sehen.

Die Mitglieder stimmten dem zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anmerkung einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.


4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 4.1
Intensivtäter im HDJR
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022
(Drucksache Nr.: 26241-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

….Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 24.10.2022 vor:
„… im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit einigen Jahren bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern.

Laut Definition der Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern
solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht.

Zum Stichtag 31.12.2021 wurden im HdJR 39 Intensivtäter betreut, von denen 15 im
Jahr 2021 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 13 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 im HdJR also 52 Intensivtäter betreut.

Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht trotz mehrfacher Nachfrage keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche
Staatsbürgerschaft?

2. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?

3. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche
Staatsbürgerschaft?

4. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft? …“

Der Vorsitzende stellt klar, dass in der Angelegenheit der FB 51 zuständig sei und die Anfrage entsprechend in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen sei.

Rm Bohnhof (AfD) stellt einen entsprechende Antrag.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Bitte um Stellungnahme an den AKJF….

Die Beantwortung durch den Fachbereich erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.2
Ambulante Hilfen
Stellungnahme der Verwaltung/ Lag bereits zur Sitzung 23.11.2022 vor
(Drucksache Nr.: 26382-22-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend um Familie lag zur Sitzung 23.11.2022 folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…nachfolgend möchte ich Ihnen Erläuterungen zu den von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebrachten Fragen zum Tagesordnungspunkt „ambulante Hilfen“ zur Verfügung stellen.

Bei der Beantwortung der Fragestellungen wurden die ambulanten Hilfen zur Erziehung zugrunde gelegt, die von den ambulanten Fachbereichsrichtlinien umfasst werden. Somit wurden die Hilfeformen nach § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer) und
§ 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) bei der Beantwortung der Fragestellungen berücksichtigt.
Frage 1:
Wie hat sich die Angebotssituation der ambulanten Hilfen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Das Jugendamt bewertet die Angebotssituation insgesamt als stabil. Eine genaue Datenlage, die Auskunft über die Anzahl der einzelnen Angebote abbildet, besteht für einen derart zurückgehenden Zeitraum jedoch nicht.

Seit dem letzten Jahr wird an der Einführung eines Datawarehouses gearbeitet, welches u.a. auch die Entwicklungen hinsichtlich der Anzahl der Angebote abbilden könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur die aktuelle Angebotssituation dargestellt werden. Diese hat sich im Vergleich zu der Auflistung, die im Rahmen der Anfrage der CDU-Fraktion (Dr-Nr.:20398-21) dem AKJF in 2021 vorgestellt wurde, nicht verändert.

Hilfsweise stellen wir Ihnen eine Übersicht zur Verfügung, aus der hervorgeht, wie viele Angebote der Träger in den letzten Jahren tatsächlich belegt wurden.

Kategorie Hilfeart
2018
2019
2020
2021
2022
§ 30 - Erziehungsbeistandschaften – Minderjährige
29
32
31
27
29
§ 30 - Erziehungsbeistandschaften – Volljährige
19
21
23
21
23
§ 31 - SPFH – Minderjährige
29
30
33
33
35

Frage 2:
Wie hat sich die Nachfrage der ambulanten Hilfen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Die Fallzahlen sind während der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Hilfen zur Erziehung um freiwillige Hilfen handelt und das Jugendamt nur in Fällen des Kinderschutzes ohne einen Antrag der Eltern handeln darf. Aufgrund des Infektionsschutzes konnte in dieser Zeit oftmals nur der Kinderschutz sichergestellt werden, denn einige Eltern lehnten in dieser Zeit aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Hilfe ab.

Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung der Hilfen nach §§ 30 und 31 (inkl. Hilfen nach i.V.m. § 41 und UMA dar. Dargestellt ist die durchschnittliche Anzahl betreuter Kinder pro Jahr.


Frage 3:
Wie viele Anfragen wurden dabei aus welchen Gründen abgelehnt?

Diese Daten werden nicht erhoben, sodass zu dieser Frage keine Auskunft erteilt werden kann.

Frage 4:
Wie lange dauert es im Durchschnitt von einer Anfrage bis zur Umsetzung von ambulanten Hilfen?

Von der Beauftragung bis zum ersten Gespräch vergehen im Durchschnitt ca. zwei Wochen.

Frage 5:
Wie kann und soll aus Sicht der Verwaltung die Lücke des wegbrechenden Trägers Lebenshilfe mit seinem speziellen Angebot geschlossen werden?

Aktuell wird das Angebot „begleitete Elternschaft“ von zwei freien Trägern in Dortmund vorgehalten. Mit der Einstellung des ambulanten Bereichs der Lebenshilfe würde sich dies auf zukünftig einen Träger reduzieren.

Bei der begleiteten Elternschaft handelt es sich um eine Hilfe nach § 31 SGB VIII und somit um eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH). Der Unterschied zur „klassischen“ SPFH liegt in der differenzierten Zielgruppe, die sich bei der begleiteten Elternschaft auf Erziehungsberechtigte mit Behinderung bezieht.

Aufgrund der Spezialisierung dieser Hilfe ist die Zielgruppe eingegrenzt, was zu der geringeren Belegung im Vergleich zu sonstigen Hilfen nach § 31 SGB VIII führt.
Wie bereits von der Lebenshilfe erwähnt wurde, gestaltet sich die Bedarfssituation aktuell gering. Wir gehen daher davon aus, dass die Hilfebedarfe durch den verbleibenden Träger gedeckt werden können. Da es sich bei der begleiteten Elternschaft um eine Hilfe nach § 31 SGB VIII handelt, wäre in den Fällen, die nicht übertragen werden können, die Gewährung einer sozialpädagogischen Familienhilfe möglich. Das Jugendamt wird die Entwicklung der Bedarfe jedoch laufend berücksichtigen und im Falle einer Steigung der Bedarfe ein Interessensbekundungsverfahren einleiten, um dem entgegenzuwirken.

Frage 6:
Wie ist der Sachstand der Evaluation, ist der vorgestellte Zeitplan zu halten?

Die Ausschreibung der Evaluation wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum vorbereitet und wird im November 2022 veröffentlicht werden.

Im Rahmen der paritätisch besetzten Begleitgruppe zu den ambulanten erzieherischen Hilfen wurden die Kriterien der Evaluation abgestimmt. Aufgrund der voraussichtlichen Gesamtkosten der Evaluation musste das Vergabeverfahren über das Vergabe- und Beschaffungszentrum angestoßen werden, wodurch sich der Beauftragungsprozess verlängert hat. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Dezember 2022 abgeschlossen sein, so dass im Anschluss mit der Evaluation der begonnen werden kann. …


Die Vorsitzende wies darauf hin, dass es sich um eine Stellungnahme der Verwaltung handelt und jede Fraktion eine Rückfrage stellen könne.

Frau Brenker fragte zu Punkt 6, ob im Dezember eine Entscheidung getroffen, ein Auftrag erteilt und ein Zeitplan für die Evaluation erstellt wurde.

Frau Düwel erklärte, dass sie die rückläufigen Zahlen der ambulanten, erzieherischen Hilfen für besorgniserregend halte. Man sollte meinen, dass sie im Zuge von Corona gestiegen seien, von daher sei die geplante Evaluation sehr wichtig und sollte diese Fragestellung berücksichtigen. Sie fragte, ob bei der Evaluation auch geplant sei, die Trägerseite zu berücksichtigen.

Frau Beckmann fände es gut, wenn dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung käme, das es Bedarf an Diskussion gebe. Sie fragte, da sie angesprochen wurden, warum immer mehr Mitarbeiter von Jugendhilfediensten bestimmte Träger eindringlich bitten, damit sie ihre Familien unterbringen können.

Herr Schröder antwortete, dass das Vergabeverfahren zur Evaluation abgeschlossen sei und der Vertrag unterschrieben. Weiterhin erklärte er, dass das Jugendamt im Austausch mit den Trägern, die Leistungen der ambulanten Hilfen anbieten, sei. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Begleitgruppe AEH (Ambulante Erzieherische Hilfen) reaktiviert, um gut in einen engen Austausch mit Trägern zu kommen. Die Vorlage ambulantes Belegungsmanagement sollte eigentlich schon eingebracht sein, er hoffe sie würde in der nächsten Sitzung vorliegen. Zu der Anmerkung von Frau Beckmann könne er nichts sagen.

Herr Funck ergänzte, dass der Zeitplan für die Evaluation am Montag verabschiedet wurde. Er sieht eine Befragung der Mitarbeitenden von Trägern sowie Mitarbeitenden des Jugendamtes vor und beteiligt auch die Familien. Der Zeitplan sehe vor, dass im 1. Halbjahr 2024 ein Bericht des Institutes im AKJF vorgestellt würde. Der Fragenkatalog wurde mit den Trägern abgestimmt, so dass es ein gemeinsames Werk werde, das auch die Finanzierung berücksichtige. Zur Ausarbeitung der Details setze sich eine Projektgruppe bis März zusammen. Zu den Fallzahlen erklärte er, dass sie in 2023 auf das vor „Corona-Niveau“ wieder steigen. Durch den Fallzahlenabbau habe man bei den Trägern Fachleute verloren und bei den jetzt wieder steigenden Fallzahlen müssten die Träger diese wieder einstellen, um die ambulanten Hilfen anbieten zu können.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass das Thema in der nächsten Sitzung noch einmal behandelt werden soll, entweder mit der Vorlage, sonst als Diskussionspunkt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Spielplätze der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26984-23)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion die Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung zu prüfen und aufzulisten, welche der auf der Homepage der Stadt Dortmund angegebenen Spielplätze in den einzelnen Stadtteilen tatsächlich unter den dort angegebenen Adressen vorhanden sind oder welche irreführende Adressen haben bzw. gar nicht mehr vorhanden oder gesperrt sind.

Weiterhin bitten wir die Verwaltung zu prüfen und aufzulisten, an welchen Spielplätzen dringend die Geräte ersetzt oder neu aufgestellt werden müssen, um überhaupt als ein zu bespielbarer Spielplatz erkannt zu werden.

Zuletzt bitten wir die Verwaltung zu prüfen und aufzulisten, bei welchen Spielplätzen nicht genügend Sitzbänke für die Begleitpersonen vorhanden sind.

Begründung:
Die Begehung aller auf der Homepage der Stadt Dortmund angegebenen Spielplätze in nur einem Stadtteil hat ergeben, dass viele davon entweder sehr schwer zu finden waren, weil falsche Adressen angeben waren, gar nicht existierten oder geschlossen waren. Zudem ist die Ausstattung mit Sitzbänken und Spielgeräten an einigen dieser Spielplätze mehr als spärlich zu bezeichnen…..

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.4
Kinderärztliche Versorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26971-23)
Kinderärztliche Versorgung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26971-23-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

..Medienberichten zufolge waren in den vergangenen Wochen Notfallpraxen in Kinderkliniken und Praxen der niedergelassenen Kinderärzt*innnen erheblich überlastet. Besonders problematisch war die Lage während der Weihnachtsferien. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Gab es in den vergangenen Wochen auch in Dortmund Probleme mit der Versorgung akut kranker Kinder? Wie hat sich die Situation in den Notfallpraxen und bei den niedergelassenen Ärzt*innen dargestellt?
2. Gibt es in Dortmund einen Aufnahmestopp für neue Patient*innen bei niedergelassenen Kinderärzt*innen? Wenn ja, liegen Erkenntnisse vor, welche Sozialräume besonders betroffen waren und wieso dies der Fall war?
3. Wie ist die Versorgungslage mit Kinderärzt*innen in Dortmund und gibt es freie Vertragsarztsitze in Dortmund?
4. Wie sind die Arztpraxen auf dem Dortmunder Stadtgebiet verteilt?
5. Welche Möglichkeiten haben Familien mit Unterstützungsbedarf wie bspw. Sprachbarrieren, fehlende Mobilität, kinderreiche Familien, eine wohnortnahe kinderärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen? Wie kann die Stadt Dortmund diese Familien unterstützen?
6. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Dortmund in besonders kinderreichen Stadtgebieten wie z.B. in der Nordstadt oder in den großen Wohnsiedlungen von Scharnhorst oder Wickede Versorgungsengpässe kurzfristig zu überbrücken? Welche Möglichkeiten hat die Stadt Dortmund in sozialen Brennpunkten zusätzliche Vertragsarztsitze zu beantragen?
7. Welche Angebote kann das Gesundheitsamt anbieten, um die kinderärztliche Versorgung zu unterstützen?

Wir bitten darum, die Stellungnahme der Verwaltung zuständigkeitshalber auch in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit weiterzuleiten. ….

Frau Beckmann wies als zusätzlichen Aspekt darauf hin, dass die Mangellage bei der psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Dortmund genauso brisant sei. Es gebe in Dortmund für die psychiatrische Versorgung nur 35 stationäre Plätze, das sei nicht auskömmlich, da die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen immer weiter zunehme. Aus diesem Grund fände sie es gut, wenn man das bei der Beantwortung, in die Betrachtung der ärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einbeziehe.

Herr Grohmann stimmte Frau Beckmann inhaltlich zu, würde es aber trennen wollen, da die Intention der Anfrage eine für seine Fraktion kaum vorstellbare Mangellage der ärztlichen Versorgung gewesen sei. Er selbst habe erlebt, dass es kaum möglich war, vor Heiligabend Medikamente für sein Kind zu bekommen. Er verstehe den Ansatz von Frau Beckmann, den er als eingebracht betrachte Die Verwaltung möge erstmal die Fragen beantworten und könne die Erweiterung der Anfrage getrennt darstellen.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass bei der Beantwortung der Aspekt von Frau Beckmann mit berücksichtigt, aber getrennt dargestellt wird.

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Die Vorsitzende erklärte, dass sie einen kurzen Überblick zu dem Stand der Kinderkommission geben wollte. Der Ratsbeschluss sei aus dem letzten Jahr, anschließend gab es einen Wechsel der Dezernentinnen. Der Entwurf der Geschäftsordnung sei Ende letzten Jahres zwischen ihr und der Dezernentin vorbesprochen worden und konnte dann aufgrund von Krankheit nicht direkt auf den Weg gebracht werden. Die Vorlage sei definitiv für die nächste Sitzung vorgesehen und anschließend für den Rat. Heute werde auch ein Safe-the-Date für die erste Sitzung angekündigt.

Frau Nienaber-Willaredt ergänzte, dass die konstituierende Sitzung der Kinderkommission am 30.03.2023 stattfinden soll. Das sei zwischen der Ratssitzung und den Osterferien, da die Geschäftsordnung und die Besetzung der Kinderkommission erst vom Rat beschlossen werden müsste. Folgendes weiteres Vorgehen sei vorgesehen:
Nach dieser Sitzung erhalten die beteiligten Akteure eine Mail, mit der Bitte, bis zum 15.02.2023 Mitglieder für die Kommission zu benennen.
Der AKJF wurde Heute und der Schulausschuss soll am 08.02.2023 informiert werden.
In den nächsten Sitzungen soll den beiden Gremien eine Vorlage mit der Geschäftsordnung sowie der Besetzungsliste vorgelegt werden, damit der Rat am 23.03.2023 darüber entscheiden kann.
Anschließend werde die offizielle Einladung zu der ersten Sitzung der Kinderkommission verschickt (da es bisher nur ein Safe-the-Date gebe), um vor den Osterferien zu tagen.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass das Grundgerüst der vom Rat zu beschließenden Besetzung, bereits im Ratsbeschluss vom letzten Jahr vorgegeben sei. Für das Safe-the-Date habe man sich aufgrund der engen Terminlage entschieden.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass er nicht verstehe, warum das nicht als TOP auf der Tagesordnung war, da es den Stress bei Feststellung der Tagesordnung erspart hätte. Er zieht den mündlich gestellten Antrag unter TOP 1.3 zurück, stellte aber in den Raum, dass es sein könnte, dass der schriftlich nachgereicht würde.






Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:49 Uhr.








Spaenhoff Düwel Weber
Vorsitzende Schriftführerin

(See attached file: Anlage 1 TOP 2.3 Ausbauplanung.pdf) (See attached file: Stellungnahme zur Niederschrift.pdf)