Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 19.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD)

Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Detlef Niederquell –StA 23
Frank Schnelle – 70/BL

Ulrike Jäger – 14/2
Bernd Kruse – 52/GF
Martina Raddatz-Nowack – 40/FBL
Ralf Dallmann – 40/2
Jürgen Krause – 1/OB

4. Gäste:


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Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 19.03.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.02.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.02.2015
- wird nachversandt -


2. Finanzen

2.1 Öffentlich Private Partnerschaften
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 und 05.02.15 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13671-14-E2)

2.2 Investitionspaket des Bundes für finanzschwache Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00767-15)

2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2015
(Drucksache Nr.: 14257-14)


2.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 44/2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00006-15)
ist allen Ausschussmitgliedern bereits im Zuge eines reduzierten Versandes zugegangen

2.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00514-15)


3. Beteiligungen

3.1 Avanti Kulturzentrum in der Nordstadt
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 14122-14-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 06.11.14
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14122-14-E2)

3.2 Damwildgehege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00184-15-E1)

3.3 Individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00737-15)

3.4 Rückzahlungen / Rückstellungen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00776-15)

3.5 Westfalenhallen
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2015
(Drucksache Nr.: 00276-15)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00276-15-E2)

3.6 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
hier: Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00404-15)

3.7 Entwicklungsstudie zur Modernisierung der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00440-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2015


4. Liegenschaften

4.1 STEAG
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00213-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 05.02.15 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00213-15-E2)

4.2 Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12797-14-E3)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 20.11.14



4.3 Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00706-15)

4.4 Neubau 'verlegte Marsbruchstraße'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00011-15)

4.5 Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Ergebnis der Prüfung als Mitteilung an den Ausschuss! - aus der Sitzung 20.11.14
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015


5. Sondervermögen

5.1 Zwischenbericht zum 30.09.2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00369-15)


6. Sonstiges

6.1 Aktionsbündnis : Für die Würde unserer Städte
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00470-15)

6.2 Die Transatlantische Handels- und Investititonspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund (Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN; Drucksache Nr.: 13494-14-E1)
und Geheime Handeslabkommen (hier: TISA); Schreiben des Personalrates an die Fraktionen (Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 14245-14-E1)
hier: Schreiben des Oberbürgermeisters entsprechend des Beschlusses des AFBL an Frau BK'in Dr. Merkel zur Kenntnisnahme

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Langhorst benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00773-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.6 behandelt.

Westfalenhallen Dortmund GmbH – hier: Wiederbestellung der Hauptgeschäftsführerin
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00648-15)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.2 im nichtöffentlichen Teil behandelt.
DEW 21 – hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00686-15)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.9 zu behandeln.

Weiterentwicklung DEW21
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00551-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.10 behandelt.

Sachstandsbericht zum Dortmunder U
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00531-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.
Weiterhin wird folgender TOP 4.1 neu zugeordnet:
STEAG
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00213-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 05.02.15 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00213-15-E2)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.11 behandelt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.02.2015

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.02.2015 wird genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.02.2015

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.02.2015 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Öffentlich Private Partnerschaften
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13671-14-E2)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu bestehenden ÖPP-Kooperationen unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Welche ÖPP-Kooperationen ist die Stadt in den letzten 15 Jahren eingegangen?
(Wir bitten um eine Einzelauflistung der Projekte)

2. Wie ist die organisatorische Abwicklung geregelt? Gibt es eine klare Projektverantwortung?
3. Wie wird das Controlling sowohl bezüglich der Leistungen des privaten Bauträgers als auch bei der organisatorischen Abwicklung innerhalb der Verwaltung sichergestellt?
4. Wie sind die Kooperationen bzw. die Verträge jeweils ausgestaltet hinsichtlich
- der konkreten Zieldefinition der Projekte,
- der Laufzeit,
- des Vertragsendes (Restwertsicherung, Instandhaltungsmaßnahmen)
- der gesamten finanziellen Zahlungsverpflichtungen für die Stadt (auch Kapitaldienst, Bürgschaften etc.)
5. Für wie viele und für welche Projekte ist eine sogenannte Forfaitierung mit Einredeverzicht, also mit der Möglichkeit des privaten Investors, die Forderungen aus der Bauleistung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ganz oder teilweise an die finanzierende Bank zu verkaufen, vereinbart worden?
6. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die jeweiligen ÖPP-Kooperationen? Haben sich die Projekte so entwickelt, wie sie sich zum Entscheidungszeitpunkt darstellten? Gibt es finanzielle Abweichungen gegenüber den Planungen?
7. Gab es in den Projekten die Notwendigkeit, (Qualitäts-)Standards an veränderte Rahmenbedingungen (z. B. Rettungswege in Gebäuden, Nutzungsänderungen, gesetzliche Anforderungen) anzupassen?
Unter welchen vertraglichen Bedingungen sind solche möglichen Nutzungsänderungen für die Stadt bei den bestehenden ÖPPs möglich?

8. In welchen Bereichen und für welche konkreten Projekte gibt es derzeit Planungen zur Realisierung weiterer ÖPP-Projekte?

Begründung:
Nach aktuellen Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes und des Bundes der Steuerzahler sind ÖPP-Projekte für Kommunen langfristig teurer als die klassische Finanzierung und zum Nachteil für die Steuerzahler*innen. Bemängelt wird vor allem, dass die langfristig vereinbarten Mieten eine verdeckte Kreditaufnahme darstellen, die im öffentlichen Haushalt aber nicht ausgewiesen werden. Der Bundesrechnungshof verweist darauf, dass die beteiligten Unternehmen anders als der Staat Gewinne erzielen müssen, dass umgekehrt aber ihre Kreditkosten höher sind als die des Staates. Allein dieser Zusammenhang mache ÖPP in der Regel unwirtschaftlich. Eine Prüfung solcher Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit war aktuell auch Gegenstand des Rechnungsprüfungsausschusses. Eine Bewertung erfolgte bislang nicht, da sich im Rahmen der Prüfung gravierende Probleme bei der Stadt im Umgang mit den Projekten und den Verträgen zeigten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:








Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
für ein ÖPP oder auch PPP-Modell wird landläufig folgende Definition zu Grunde gelegt:
„Eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) oder Public-private-Partnership (PPP) ist eine
vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der
Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft. Ziel von PPP ist die Arbeitsteilung: Der private
Partner übernimmt die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung, während die
öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Die
öffentliche Hand erwartet von der Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft die Entlastung
der angespannten öffentlichen Haushalte, da der private Unternehmer die Finanzierung
ganz oder teilweise selbst besorgt und daher auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes achten
muss. PPP ist in der Regel einem Miet- oder Pachtvertragsverhältnis ähnlich.“
(Quelle: wikipedia)

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Darstellung welche und in welcher finanziellen Größenordnung folgende ÖPP-Modelle durch die Stadt in den letzten 15
Jahren genutzt wurden bzw. werden:

1) Betreibermodell
Das Betreibermodell sieht in der Regel vor, dass der private Unternehmer ein Infrastrukturprojekt auf eigenes Risiko plant, errichtet, finanziert und betreibt; er hat die
Bauherreneigenschaft und trägt das wirtschaftliche Risiko. Für diese Vorhaben wird
meist eine Einzweckgesellschaft gegründet. Die Betriebskosten und der Kapitaldienst
werden durch Gebühren aufgebracht, die die Nutzer für die Inanspruchnahme der Einrichtung
zu entrichten haben. Der private Betreiber erbringt seine Leistungen entweder
im Namen und auf Rechnung der Kommune oder als Konzessionär in eigenem Namen.
Grundlage ist stets ein Betreiber- oder Konzessionsvertrag, in dem sich die
Kommune Kontroll- und Zugriffsrechte sichert.




2) BOT-Modell
Unter der Bezeichnung BOT (Build, Operate, Transfer; deutsch: Bauen, Betreiben,
Übertragen) ist ein Betreibermodell geläufig, das die schlüsselfertige Erstellung von
Anlagen einschließlich Finanzierung der Vorlaufkosten und umfassendem Projektmanagement
sowie die Betriebsübernahme für die Anlaufphase vorsieht. Nach Ende der
Projektlaufzeit wird das Projekt an den Endnutzer übertragen. BOTs mit Laufzeiten bis
zu 30 Jahren und mehr, insbesondere beim Bau von Infrastrukturanlagen wie Kraftwerken
oder Flughäfen, sind üblich.

3) Erwerbermodell
Der private Auftragnehmer übernimmt auf einem in seinem Eigentum stehenden
Grundstück Planung, Bau, Finanzierung und den Betrieb z. B. einer Immobilie, die von
der öffentlichen Hand genutzt wird. Zum Vertragsende geht das Eigentum an Grundstück
und Gebäude auf den öffentlichen Auftraggeber über. Das Entgelt besteht in einer
regelmäßigen Zahlung an den Auftragnehmer; es wird bei Vertragsabschluss festgesetzt
und enthält Komponenten für Planung, Bau, Betrieb, Finanzierung und Erwerb
der Immobilie inkl. Grundstück, einschließlich möglicher Zuschläge für den betriebswirtschaftlichen Gewinn, der auch die Risikoübertragung abdeckt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel 20 bis 30 Jahre.

4) Inhabermodell
Der private Auftragnehmer übernimmt Planung, Bau, Finanzierung und den Betrieb z.
B. einer Immobilie oder Straße, die von der öffentlichen Hand genutzt wird und in ihrem
Eigentum steht. Das Entgelt besteht in einer regelmäßigen Zahlung an den Auftragnehmer;
es wird bei Vertragsabschluss festgesetzt und enthält Komponenten für Planung,
Bau, Betrieb und Finanzierung einschließlich möglicher Zuschläge für den betriebswirtschaftlichen Gewinn, der auch die Risikoübertragung abdeckt.

5) Leasingmodell
Der private Auftragnehmer übernimmt Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb und optional
die Verwertung einer Immobilie. Anders als beim PPP-Erwerbermodell besteht jedoch
keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudeeigentums am Ende der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat vielmehr ein Optionsrecht, die Immobilie entweder zurückzugeben oder zu einem vorab vereinbarten Restwert zu übernehmen. Neben der Kaufoption sind auch Mietverlängerungsoptionen oder Verwertungsabreden möglich. Als Nutzungsentgelt zahlt der Auftraggeber Leasingraten. Bestandteile der Raten sind Entgelte für die (Teil-)Amortisation der Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten sowie den Betrieb (Facility Management) einschließlich Gewinn- und Risikozuschlag.

6) Mietmodell
Das Mietmodell entspricht weitgehend dem Leasingmodell, jedoch ohne Kaufoption.
Das Gebäude kann zum im Zeitpunkt des Vertragsablaufs zu ermittelnden Verkehrswert
erworben werden. Der Auftraggeber zahlt regelmäßige Raten an den Auftragnehmer
in feststehender Höhe; Bestandteile dieser Raten sind das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung und den Betrieb (Facility Management).

7) Konzessionsmodell
Der private Auftragnehmer verpflichtet sich Einrichtungen für die öffentliche Hand zu
planen, zu errichten und zu betreiben (Baukonzession) und bestimmte Dienstleistungen
gegenüber den Nutzern zu erbringen (Dienstleistungskonzession). Der private
Partner finanziert sich unmittelbar bei den Nutzern über Eintrittsgebühren, Maut, Parkgebühren.
Überschätzt der private Partner das Nutzungsaufkommen, ist ihm keine
Möglichkeit gegeben das Projekt durch Entgelterhebung zu refinanzieren oder Gewinne
zu erwirtschaften. Um diese Modelle dennoch zu fördern, können von der öffentlichen
Hand Zahlungen erfolgen (z. B. Anschubfinanzierung oder Abschlusszahlungen).
Konzessionsmodelle finden häufig Anwendung bei Projekten der Verkehrsinfrastruktur,
bei denen wiederum zwischen A- und F-Modellen unterschieden wird. Bei A-Modellen
entrichtet der Nutzer das Entgelt an die öffentliche Hand, die es an den privaten Partner
weiterleitet. Bei F-Modellen ist der private Partner ermächtigt, die Gebühr direkt bei
den Nutzern einzufordern.

8) Gesellschaftsmodell
Bei dem Gesellschaftsmodell oder Kooperationsmodell errichten und betreiben öffentliche
Hand und private Partner eine Einrichtung über eine gemeinsame Gesellschaft.
Entsprechend der oben angegebenen Definition sind aber nur solche gemischtwirtschaftlichen
Unternehmen als PPP zu verstehen, bei denen beteiligte Private nicht nur ein Finanzierungsgeschäft wollen, sondern die Partner ihre unterschiedlichen Kompetenzen
in das Unternehmen einbringen.

9) Betriebsführungsmodell
Bei dem Betriebsführungsmodell bleibt die öffentliche Hand selbst Eigentümerin der
Einrichtung. Es ist lediglich vorgesehen, dass der private Betriebsführer gegen Entgelt
die Einrichtung im Namen des öffentlichen Aufgabenträgers betreibt. Typischerweise
umfasst Betriebsführung den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung sowie die
technische und kaufmännische Verwaltung.

10) Betriebsüberlassungsmodell
Als Zwischenform zwischen dem Betreibermodell und dem Betriebsführungsmodell gilt
das sog. Betriebsüberlassungsmodell. Die öffentliche Hand zieht sich mehr aus dem
laufenden Betrieb der Anlage zurück. Der private Betriebsführer hat einen weitergehenden
Gestaltungsraum, darf zum Beispiel oft außenwirksam handeln.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) begründet die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.09.14 nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis

zu TOP 2.2
Investitionspaket des Bundes für finanzschwache Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00767-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00767-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

der Bund wird in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 7 Milliarden Euro für zusätzliche
Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, für Maßnahmen zur Erhöhung der
Energieeffizienz, in die digitale Infrastruktur, in den Klimaschutz und in die Städtebauförderung
einsetzen, im gleichen Zeitraum weitere rund 3 Milliarden Euro auf den Weg bringen.
Zusätzlich wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 - über die bereits vorgesehene 1
Milliarden Euro hinaus - weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so
Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.
Dazu wird ein Sondervermögen des Bundes errichtet, dessen Mittel der Förderung von
Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zugutekommen
sollen. Der Bund beabsichtigt dieses Sondervermögen, das bis zum Jahr 2018 Leistungen
gewähren soll, mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro auszustatten.
Damit werden in den kommenden Jahren weitere 5 Milliarden Euro für Kommunen zur
Verfügung gestellt.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Der AFBL fordert klare und gerechte Kriterien auf Bundes- und Landesebene
für die Verteilung der zusätzlichen Infrastrukturmittel für finanzschwache
Kommunen. Der Bund und das Land werden aufgefordert dafür Soge zu tragen,
dass insbesondere Kommunen in strukturschwachen Regionen daraus
gefördert werden. Der Fachausschuss begrüßt die Absicht der Landesregierung
NRW diese Mittel in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten.

2. Der AFBL hält z.B. die Arbeitslosenquote, die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
nach SGBII, die Steuerkraft einer Kommune, die Höhe der Kassenkredite
und die Einwohnerzahl für wichtige und geeignete Parameter, die der
Bund u.a. zur Ausschüttung der Zusatzinvestitionsmittel anlegen sollte.

3. Der AFBL bittet die Ausschussgeschäftsführung, diesen Antrag nach Beschlussfassung
durch den Fachausschuss an die Bundesregierung, die zuständigen
Bundesministerien und die Bundestagsfraktionen weiterzuleiten.

4. Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu gegebener Zeit gebeten, wie
dieses bundesseitige Investitionspaket tatsächlich umgesetzt wird und welche
Finanzmittel daraus nach Dortmund fließen werden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass viele Ankündigungen noch verwirrend seien und man erst einmal abwarten solle. Seine Fraktion unterstütze trotzdem den Antrag der SPD-Fraktion. Insbesondere bezüglich der 3, 5 Milliarden Euro weist er darauf hin, dass die Länder zuständig seien, das Ausschüttungsverfahren zu entwickeln und deshalb halte er es für ratsam, auch die Landesregierung mit einzubeziehen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass er es für schwierig halte, unter Punkt 3. des Antrages nur die Bundesministerien und die Bundesfraktionen zu benennen. Es ginge darum, das Land aufzufordern, eine vernünftige Verteilungsregelung zu finden, deshalb sei die Adresse Düsseldorf und nicht Berlin. Seine Fraktion sei ansonsten mit dem Antrag einverstanden.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich den Äußerungen von Herrn Reppin an. Seine Fraktion befürworte ebenfalls den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt ebenfalls dem Antrag der SPD-Fraktion seine Unterstützung. Auch er halte Düsseldorf für die richtige Adresse.

Herr Düdder erklärt, dass seine Fraktion den Antrag zu Punkt 3 um die entsprechenden Ebenen des Landes NRW (Landesregierung, zuständiges Ministerium, Fachausschuss und Landtagsfraktionen) ergänze.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) informiert den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ergänzend über die Mitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen über das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzeswerk zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mit der Ergänzung einstimmig zu.

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2015
(Drucksache Nr.: 14257-14)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.02.15
(Drucksache Nr.: 14257-14-E32)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus der Sitzung vom 12.02.15 zur Abstimmung des Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E28)


6) Zur Begleitung des Haushaltes legt die Stadt eine Bürgeranleihe auf. Diese soll besser
verzinst sein als die Girokonten oder Sparbücher einschlägiger Banken, um den Bürgern
einen Anreiz zu bieten, sich an der Anleihe zu beteiligen. Sie soll aber weniger gut verzinst
sein als die Kommunalkredite, mit denen die Stadt ihre Liquidität sichert. Die Differenz
zwischen der Zinsbelastung bei den Banken und dem Zinssatz der Bürgeranleihe kommt
unmittelbar dem Haushalt zugute.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften – zur Beschlussfassung außerhalb der Haushaltsberatungen -
überwiesen wird.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.02.15 vor:

mit Wirkung zum 31.12.2014 wurden Mietflächen in dem vollklimatisierten Gebäude
Hansastr. 95 gekündigt. Durch diese Maßnahme wird der Haushalt 2015 um einen Betrag von
rund 330.000,00 € entlastet.

Aus Bedarfsdeckungsgründen können im laufenden Jahr keine weiteren angemieteten
Bürostandorte aufgegeben werden.

Durch weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbrauchseinsparungen
sowie die Optimierung von Flächen und Nutzungsanpassungen in Gebäuden im Rahmen
anstehender organisatorischer Veränderungen, werden weitere Einsparpotenziale erwartet.
Diese können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genau quantifiziert und gebäudescharf
zugeordnet werden.

Mit der Sanierung der Immobilie Königswall 25-27 werden insgesamt rund 11.800 m² Büround
Lagerflächen hergerichtet. Es stehen voraussichtlich ab Ende 2016 weitere
Potenzialflächen für städtische Einheiten zur Verfügung.

Nach ausführlicher Darstellung der Auffassungen der einzelnen Fraktionen/Sprecher und nach mündlich, abschließend beantworteter Nachfragen, zieht der Antragsteller, Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN), seinen Antrag zurück.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der AfD-Fraktion zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 44/2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00006-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss geprüft und beschließt, den im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses enthaltenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2013 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 70.766.553,27 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.


zu TOP 2.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00514-15)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat Nachfragen zu verschiedenen Positionen:

Zu Pos. 9: Mehraufwendungen zur Lernförderungen seien gedeckt worden mit Mehrerträgen aus Leistungsbeteiligungen der Kosten der Unterkunft. Er fragt nach, ob so etwas möglich sei, da die Kosten der Unterkunft auch zweckbestimmt seien.

Zu Pos. 25: Maßnahmen zur Schulsanierung seien aus dem Topf gedeckt worden, der Gestaltungen und Anpassungen von Pausenflächen zum Inhalt gehabt habe. Er fragt nach, ob das Geld nicht für Schulhöfe, sondern für andere Sanierungen ausgegeben wurde und ob das ein generell geltendes Prinzip sei.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seiner Fraktion bei den investiven Maßnahmen zur Systematik einiges aufgefallen sei. Zum Beispiel habe es Maßnahmen gegeben, die sich verzögert hätten, mit dem Hinweis, dass die Mittel neu eingeplant worden seien. Er fragt, nach, ob das so zu verstehen sei, dass im Haushaltsentwurf 2015 ff. die Mittel, die im Haushalt 2014 eingestellt gewesen seien, wieder in der Höhe, wie man sie insgesamt benötigt, im HH 2015 zu finden seien.
Weiterhin gäbe es Fallgruppen, in denen sich Maßnahmen verzögert hätten, aber nicht zu einer Neueinstellung in den Haushalt 2015 ff. geführt hätten. Er fragt nach, ob das dazu führe, dass wieder erneute über- oder außerplanmäßige Ausgaben in den Jahren 2015 ff. zu erwarten seien (z. B. Maßnahme 62 und 64).

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet ausführlich mündlich, sagt aber eine zusätzliche schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass Herr Tölch in der Systematik recht habe. Er bittet um eine schriftliche Beantwortung.

Herr Stüdemann weist zurück, dass weder bei der Aufstellung von Kosten für ein Projekt von vornherein eine Position vernachlässigt werde, noch dass missbräuchlich und systematisch immer ein Projekt abgeräumt werde, um es für andere Projekte als Finanzierungsressource zu nutzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 Gemeindeordnung (GO) Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 4.933.856,14 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 5.865.652,95 €.



zu TOP 2.6
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00773-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.451.875,84 Euro und in der Finanzrechnung in Höhe von 110.329.012,87 Euro in das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Avanti Kulturzentrum in der Nordstadt
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 14122-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14122-14-E2)

Dem Ausschuss liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 06.11.14 vor:
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke&Piraten stellen zu og. TOP
folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Engagement
der Avanti-Akteure in der Nordstadt im Hinblick auf die Stabilisierung des nachbarschaftlichen
und sozialen Zusammenhaltes begrüßend zur Kenntnis, soweit es auf der Grundlage
rechtsstaatlicher Prinzipien erfolgt.
Die Avanti-Akteure in der Nordstadt werden gebeten, Kontakt mit dem Fachbereich Liegenschaften aufzunehmen und dort ein Arbeitskonzept sowie ein Anforderungsprofil für
zukünftig zu nutzende Räumlichkeiten vorzulegen.
In einem zweiten Schritt prüft das Liegenschaftsamt, ob es auf dieser Grundlage für die
soziale Arbeit der Avanti-Gruppe ein leerstehendes städtisches Gebäude bzw. städtische
Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann.
Es ist sicherzustellen, dass der Stadt bei einer späteren Nutzung von städtischen Gebäuden
durch Avanti keine weiteren Kosten entstehen.
Die Avanti-Akteure sind mit anderen Vereinen, die Gebäude und Räume der Stadt nutzen,
gleich zu stellen.
Zudem wird das Liegenschaftsamt gebeten zu prüfen, inwieweit es Avanti auch über städtische Liegenschaften hinaus behilflich sein kann, entsprechende Gebäude oder Räumlichkeiten in der Nordstadt für ihre Arbeit zu finden.
Die DOGEWO wird gebeten ihrerseits zu prüfen, inwieweit sie als städtisches Unternehmen,
ein Gebäude oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann, wenn und soweit es
für die DOGEWO wirtschaftlich ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ist entsprechend zu beteiligen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zum o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung: Nachdem das Avanti-Zentrum am 26.01.2015
ein erstes Konzept sowie ein Anforderungsprofil zur Verfügung gestellt hat, muss ich leider
mitteilen, dass die Stadt Dortmund nach intensiver Recherche über keine Bestandsimmobilien
im gewünschten Postleitzahlbereich 44145 und 44147 verfügt.
Das Avanti Zentrum wurde hierüber entsprechend per Mail informiert, da der Verwaltung
keine weiteren Kontaktdaten bzw. die Nennung einer Kontaktperson zur Verfügung gestellt
wurde.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der 2. Teil des Antrages noch nicht beantwortet (fett) sei. Er fragt nach, ob es bereits Gespräche zwischen Avanti und der Verwaltung gegeben und ob Avanti auf die Verwaltung zugekommen sei. Auch sei nicht klar, ob die Angelegenheit aus Sicht der Verwaltung jetzt erledigt sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass im begrenzten räumlichen Bereich, der von Avanti ausgewiesen worden sei, keine städtischen, geeigneten Bestandsimmobilien verfügbar seien. Auch auf Nachfragen über DOGEWO und andere, habe es keine positive Rückmeldung gegeben. Nach einem Gespräch zwischen ihm selbst und den Avanti, habe es die Nachfrage gegeben, ob auch andere Stadtbezirke in Frage kämen. Das sei verneint worden, es sei ausdrücklich die Nordtstadt gewünscht. Weiterhin sei ein Konzept vorgelegt worden mit einem Raumidealprogramm, das im städtischen Bestand derzeit nicht realisiert werden könne. Auch gäbe es keine Signale zur Realisierbarkeit durch Dritte. Er weist auch auf die derzeitige Flüchtlingssituation hin, die eine gute Chance auf eine solche Immobilie, nicht vereinfache.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass der Antrag enthalten habe, dass Gespräche mit der DOGEWO aufgenommen werden sollen. Er fragt nach, ob das geschehen sei und ob die bereits vorbesprochene Immobilie, bereits auf Tragfähigkeit abgeprüft worden sei.

Herr Stüdemann erläutert, dass es Gespräche mit DOGEWO und anderen Eigentümern gegeben habe. Die Nachfrage nach einem anderen Quartier sei verneint worden. Damit sei der Auftrag erst einmal abgearbeitet. Man sei für andere Interessenslagen gesprächsoffen. Auch Eigeninitiative sei in diesem Fall gefragt.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass es nicht sein könne, dass die Stadt in die Rolle eines Immobilienmaklers gedrückt werde. Er empfehle der Stadt, keine weiteren Aktivitäten mehr zu unternehmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie sich die rechtliche Situation bei so einer „losen Gruppe“ verhalte. Er äußert große Bedenken.

Herr Stüdemann gibt an, dass es bei einem möglichen Zustandekommen einer Immobilienübergabe, eine juristische Person geben werde, die haftbar sein werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) weist darauf hin, dass der Antrag mehrheitlich beschlossen worden sei und sie fände es schade, dass man bisher nicht zu Ergebnissen gekommen sei. Sie fragt nach, um wie viel qm² es sich handele.

Herr Stüdemann gibt an, dass 600 bis 800 qm² Minimum gewünscht gewesen seien. Das sei nicht außergewöhnlich und sei so auch bearbeitet worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Damwildgehege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00184-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der o. g. Anfrage teile ich mit, dass die zu Grunde liegende Beschlussvorlage
(Drucksache Nr. 13996-14) in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 12.02.2015 von der Verwaltung zurückgezogen wurde.
Das Damwildgehege hat dementsprechend weiterhin Bestand und eine Beantwortung der
Fragen ist damit obsolet.

zu TOP 3.3
Individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00737-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00737-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, für eine sofortige Umsetzung der Regelungen des § 108, Absatz 1, Nr. 9 GO NRW, zur individualisierten Offenlegung der Vergütungen von Aufsichtsräten und Geschäftsführungsmitgliedern zu sorgen.

2. Die im „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex) unter Punkt 2.5.2 festgelegten Regelungen werden ebenfalls umgesetzt.

3. Die Veröffentlichung erfolgt vollständig im Beteiligungsbericht der Stadt im Sinne des § 285, HGB, inklusive einer Auflistung der zu veröffentlichenden Komponenten, beispielsweise der Pensionsverpflichtungen für die einzelnen Geschäftsführer sowie deren Bezüge aus Aufsichtsratstätigkeiten.

4. Die Veröffentlichung der Geschäftsführer- bzw. Vorstandsbezüge erfolgt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare städtische Beteiligungen gleich/größer 50 %.

5. Die notwendigen Satzungsänderungen sind sofort in Angriff zu nehmen.

Begründung:
Im Beteiligungsbericht der Stadt werden die Bezüge der Vorstände und Aufsichtsräte weiterhin nicht bei allen Beteiligungsunternehmen individualisiert ausgewiesen. Damit werden die verpflichtenden Regelungen des § 108 der GO NRW nicht umgesetzt. Zudem gehört die Offenlegung der Vergütungen für Geschäftsführungen und Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen zum Kernstück des Dortmunder Kodexes aus dem Jahr 2012. Drei Jahre nach Verabschiedung ist auch hier die Umsetzung nicht erfolgt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
im Zuge der Beschlussfassung über den „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex) ging es dem Rat der Stadt
nicht ausschließlich oder primär um die individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten.
Vielmehr stand im Mittelpunkt der Beratung, wie durch geeignete Maßnahmen die Position
des Aufsichtsrates gegenüber der Gesellschafterversammlung gestärkt werden könnte.
Als Ergebnis war festzuhalten, dass die einzelnen städtischen Gesellschaften aufgefordert
wurden, ihre Gesellschafterverträge gemäß der vom Rat beschlossenen Vorgaben zu ändern,
die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung herbeizuführen,
diese notariell beglaubigen zu lassen und im Anschluss dem jeweiligen Aufsichtsrat zur
Kenntnis zu geben.

Dies ist unserer Einschätzung nach in den meisten Gesellschaften bisher nicht geschehen.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Beteiligungsverwaltung um die Erstellung
einer Matrix, die für alle mittelbaren und unmittelbaren städtischen Beteiligungen größer/
gleich 50% folgende Punkte beleuchtet:

 Name der Gesellschaft

 Welche Regelung gibt es für die Vertretung des Gesellschafters in Gesellschafterversammlung
oder Hauptversammlung?

 Welche Regelungen/Zuständigkeiten gibt es für die Bestellung und Abberufung von
Vorständen und Geschäftsführern?

 Wie sehen die Eckpunkte der Tätigkeiten von Vorständen und Geschäftsführern aus?

 Welche Regelungen gibt es in den Organen hinsichtlich einer Weisungsgebundenheit
der Aufsichtsräte aufgrund von Beschlüssen des Rates und/oder des Ausschusses
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften?

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Den ergänzenden Antrag der CDU-Fraktion halte sie für richtig und sinnvoll. Es sei an der Zeit, dass im nächsten Beteiligungsbericht die Angaben offen gelegt würden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält beide Anträge für gut und sinnvoll und werde beide unterstützen. Er würde gerne ergänzen, dass die Aufwandsentschädigung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgeführt würden, damit ein mehr an Transparenz entstehe. Er macht den Vorschlag, das als Punkt 5. zu nehmen und Punkt 5. werde dann 6.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass vor 3 Jahren der Kodex beschlossen worden sei und bestimmte Dinge, die festgelegt worden seien, jetzt ins Handeln umgesetzt werden müssen. Das sei bis jetzt nicht so geschehen, wie man sich das vorgestellt habe. Er weist darauf hin, dass seine Fraktion keinen Antrag gestellt habe, wie von Frau Reuter und Herrn Rettstadt geäußert, sondern seine Fraktion habe um eine Matrix gebeten, die den jeweiligen Status darstelle. Ihm sei klar, dass die Frage der Gehaltsoffenlegung von Geschäftsführungen, Vorständen und Aufsichträten ein spannendes Thema und nicht einfach abzuarbeiten sei. Man solle dennoch jetzt zum einheitlichen Handeln kommen und deshalb gebe es die Forderung seiner Fraktion, aufzulisten wo man stehe und was geschehen müsse, damit die Gesellschaftsverträge einheitlich angepasst werden können.

Herr Rettstadt fragt nach, ob es nicht sinnvoller sei, die Antwort auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion abzuwarten und erst dann den Antrag der Fraktion Bündnis 890/Die Grünen zu beschließen.

Herr Reppin erhebt die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion auf Wunsch des Ausschusses zum Antrag.

Herr Monegel (Vorsitzender CDU-Fraktion) lässt einzeln über beide Anträge abstimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.

zu TOP 3.4
Rückzahlungen / Rückstellungen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00776-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00776-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Besteht im Rahmen des anhängigen Insolvenzverfahrens der Teldafax Holding AG die Möglichkeit eines Anspruchs auf Rückzahlung bereits geleisteter Netzentgelte durch die DEW/DSW21?

2. Sofern dies in Betracht kommt, sind dafür Rückstellungen eingerichtet worden?
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) sagt eine Antwort für die nächste Sitzung zu.

zu TOP 3.5
Westfalenhallen
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2015
(Drucksache Nr.: 00276-15)

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00276-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 11.02.15 vor:

Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:
00276-15-E1):
die Westfalenhallen leiden unter einem Sanierungsstau, der sich vor allem hinsichtlich des
Energiebedarfes nachteilig auswirkt. Beispielsweise sind große zu beheizende Hallen immer noch mit
Einfachverglasung ausgestattet. Aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes wäre hier dringend
Abhilfe zu schaffen. Allerdings handelt es sich dabei um einen großen Kostenfaktor, der von den
Westfalenhallen kaum aus dem laufendem Geschäft zu erwirtschaften wäre. Gleichwohl sind die
Westfalenhallen eng mit dem städtischen Haushalt verwoben (Investitionszuschüsse, Pacht,
Eigenkapitalaufstockungen, ggf. Defizitausgleich). Daher stellen wir zunächst die folgenden Fragen
aus Informationsgründen und bitten seitens der Verwaltung um eine Beantwortung.
1) Welche Energiekosten fallen jährlich, bei welchem Verbrauch, bei den Dortmunder
Westfalenhallen an?
2) Wie sähe der Energiebedarf nach einer fachgerechten Energiesanierung der Westfalenhallen
aus?
3) Welche Kosten würden für eine Energiesanierung der einzelnen Hallen zu Buche schlagen?
4) Welche Maßnahmen würden dafür Verwaltungsseitig als sinnvoll erachtet?
5) Nach welcher Laufzeit hätte sich eine solche Investition amortisiert?
6) Gäbe es die Möglichkeit Fördermittel einzuwerben und wenn ja in welcher Höhe?

Man einigt sich darauf, die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den AFBL zu überweisen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich nach Abstimmung mit der Westfalenhallen Dortmund GmbH wie folgt:
Allgemeine Vorbemerkungen:
Die Westfalenhallen Dortmund GmbH betreibt mit den insgesamt neun bzw. zehn Hallen Gebäude unterschiedlichster Baujahre und Sanierungserfordernisse:

Halle 1 Eröffnung 1952
Halle 2 N Eröffnung 1954
Halle 2 mit Halle 2 U Eröffnung 1955
Halle 3A Eröffnung 1959
Halle 3B Eröffnung 2005
Halle 4 Eröffnung 1959
Halle 5 Eröffnung 1972
Halle 6 Eröffnung 1985
Halle 7 Eröffnung 1989
Halle 8 Eröffnung 1996

Die bisher durchgeführten Sanierungen verfolgten unterschiedliche Ziele; sie beruhten auf Aspekten wie energetischen, bautechnischen und infrastrukturellen Anforderungen sowie dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und den Anforderungen aus Kundensicht. Aus wirtschaftlichen Gründen mussten immer wieder Maßnahmen zurückgestellt werden.

Die einzige Halle, die mit Einfachverglasung ausgestattet ist, ist die Halle 4. Im Jahr 2007 wurde der Energiebedarf der Halle 4 untersucht. In Halle 1 wurde die Verglasung in den Jahren 1987/88 erneuert, und es wurde eine Wärmeschutzverglasung eingebaut.
Energietechnische Untersuchungen bei den Westfalenhallen gab es durch die WEA (Westfälische Energieagentur Ruhr) im Jahr 2001, Untersuchungen im Rahmen der Teilnahme am Ökoprofit 2005/2006, eine Thermographie-Untersuchung des gesamten Gebäudebestands im Jahr 2006. Aus den jeweiligen Untersuchungsergebnissen wurden immer wieder Einzelmaßnahmen herausgegriffen, auf ihre Wirtschaftlichkeit hin untersucht und umgesetzt. Um hier einige zu nennen:

2007: Ertüchtigung der Halle 2N mit einer Wärmedämmfassade
2007: Erneuerung der Heizzentrale
2010: Einbau eines Blockheizkraftwerks im Eissportzentrum
2011: Einbau eines Blockheizkraftwerks in Halle 1
2011: Erneuerung der Kältetechnik für die Halle 1

Bei der Betrachtung der einzelnen Hallen in Bezug auf ihren Wärmeverbrauch ist immer die eigentliche Nutzungszeit zu berücksichtigen. In der Regel werden die Hallen nur für die eigentliche Veranstaltungslaufzeit temperiert und nie in den Auf- und Abbauzeiten. Dadurch ergeben sich in der Regel sehr schlechte Amortisationszeiten in Bezug auf die Ertüchtigung der Gebäudehülle.

Als Beispiel hat die Westfalenhallen Dortmund GmbH dies an der Ertüchtigung der Halle 2N aus dem Jahr 2007 dargestellt (siehe zu Frage 2. / 3. / 5.).

Aus vorgenannten Gründen hat die Westfalenhallen Dortmund GmbH in den letzten Jahren ihren Schwerpunkt auf die gezielte Ertüchtigung der Gebäudeleittechnik gelegt.
Zu Frage 1:

1.1 Jährlicher Verbrauch / Jährliche Kosten Wärme (2005=100 %)
MWh
%
Euro
%

9139
85
364.761 €
70
2001
9659
90
370.797 €
71
2002
9139
85
365.815 €
70
2003
10051
94
377.818 €
73
2004t
10701
100
519.292 €
100
2005
11.691,60
109
731.016 €
141
2006
9.932,00
93
622.724 €
120
2007
11.422,60
107
822.901 €
158
2008
10.373,20
97
828.347 €
160
2009
12.007,30
112
770.083 €
148
2010
8.730,30
84
711.983 €
86
2011
9.253,60
77
850.382 €
110
2012
10.392,70
119
946.333 €
133
2013
7.639,80
83
719.459 €
85
2014

1.2 Jährlicher Verbrauch / Jährliche Kosten Strom (2005 = 100 %)


kWh
%
Euro
%

10.821.290
90
856.496 €
77
2001
10.929.430
91
862.601 €
77
2002
10.930.835
91
899.037 €
80
2003
11.066.825
92
871.377 €
78
2004
12.056.897
100
1.119.083 €
100
2005
11.949.369
99
1.270.343 €
114
2006
11.675.227
97
1.342.033 €
120
2007
11.090.743
92
1.477.374 €
132
2008
10.425.342
86
1.427.404 €
128
2009
10.067.989
84
1.280.974 €
114
2010
9.526.720
79
1.322.905 €
118
2011
8.802.093
100
1.252.649 €
100
2012
9.084.517
103
1.466.676 €
117
2013
7.967.084
88
1.256.094 €
86
2014

Zu Frage 2. / 3. /5.:
Grundsätzlich ist jede Halle aufgrund ihres Baujahres, der Konstruktion, der Lage im Gebäudebestand, der Nutzungshäufigkeit und ihrer sonstigen Bewertung für den aktuellen und zukünftigen Betrieb in einem Veranstaltungszentrum bzgl. ihrer Ertüchtigung separat zu betrachten.

Beispiel Halle 2N
Am Beispiel der im Jahr 2007 ertüchtigten Halle 2N stellt sich ein Sanierungsprojekt mit einer Wärmedämmung wie folgt dar:

Durch die im Jahr 2006 durchgeführte Thermographie ergab sich der Hinweis auf eine schlechte Wärmedämmung der im Jahr 1954 erstellten Halle.

Die Wärmedämmung wurde daraufhin im Jahr 2007 durchgeführt. Eine Betrachtung der Maßnahme ergibt folgendes Bild:
· Mittlerer Jahresverbrauch (3 Jahre) vor der Sanierung = 732 MWh/a
· Mittlerer Jahresverbrauch (3 Jahre) nach der Sanierung = 580 MWh/a
· Errechnete Einsparungen = 152 MWh/a
· Angenommener Wärmepreis = 70€/MWh/a
· Jährliche Heizkosteneinsparung = 10.640 €
· Jährliche Einsparung CO2 = 30,4 to
· Baukosten der Sanierung = 164.700 €
· Amortisation ohne Kapital- und Instandhaltungskosten = 15,5 Jahre
· Wirtschaftliche Lebensdauer = 30 Jahre

Beispiel Halle 4
Die Halle 4 ist aufgrund Ihrer Konstruktion und ihres Baujahres aus dem Jahr 1959 ein Gebäude, welches unter den Denkmalschutz fällt. Die besondere Bauweise macht eine Ertüchtigung an Dach und Wand schwierig.

Im Jahr 2007 wurde im Rahmen einer grundsätzlichen Planung von zukünftigen Geländestrukturen der Heizenergieverbrauch der Halle 4 untersucht und mit der damals im Jahr 2005 erstellten Halle 3B verglichen. Nachfolgend das Ergebnis:

Halle 4 Neu BJ 2005 analog Halle 3B
Halle 4 Ist BJ 1959
Ausstellungsfläche
8.300

8.300
Heizleistung
1.597
kW

2.596
kW
Jahreswärmebedarf
169
MWh/a

786
MWh/a







Luftleistung
300.000
m³/h

300.000
m³/h
· Errechnete Einsparungen = 617 MWh/a
· Jährliche Heizkosteneinsparung in Bezug auf einen Neubau in der
Version Halle 3B = 43.190 €/a.

Eine Dämmung des Daches Halle 4 ist nicht möglich, das haben bereits Untersuchungen im Rahmen der Dachsanierung in den Jahren 2012-2014 durch die Städtische Immobilienwirtschaft gezeigt. Ob eine Ertüchtigung von Wandflächen möglich und sinnvoll ist, müsste untersucht werden.

Zu Frage 4:
Eine schrittvolle Weiterentwicklung der Immobilien ist sinnvoll und schon deshalb erforderlich, damit die Westfalenhallen Dortmund GmbH weiter im Wettbewerb bestehen kann.

Zu Frage 6:
Ob die Möglichkeit besteht, Fördermittel einzuwerben, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei der Vielzahl der existierenden Förderprogramme mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen muss dies für konkrete Einzelmaßnahmen jeweils separat geprüft werden. Dies wird von der Westfalenhallen Dortmund GmbH bei allen in Frage kommenden Maßnahmen mitgeprüft.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bedankt sich für die Ausarbeitung und fragt nach, ob es bereits Konzepte gäbe. Seine Fraktion würde es begrüßen, wenn die Geschäftsführung zu den perspektivischen Planungen bei Gelegenheit Stellung nehmen könnte.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, die Geschäftsführerin der Westfalenhallen in den Ausschuss einzuladen und sich die Studie über das sehr umfangreiche Bau- und Sanierungskonzept vorstellen zu lassen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) hält eine Vorstellung für richtig, gibt aber zu Bedenken, dass das Thema im Zweifelsfall für den Aufsichtsrat der Westfalenhalle sei und die Befassung weder in diesem, noch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an richtiger Stelle sei.

Herr Monegel gibt an, dass das Verständnis für einen Auftritt in diesem Ausschuss ausgerichtet auf Geschäftsstrategien und auf den Wettbewerb mit anderen Standorten sei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass wenn man langfristig ein gutes Unternehmen haben wolle, man auch investieren müsse, auch mit städtischem Geld. Der Vorschlag, die Geschäftsführerin einzuladen, mache Sinn.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass auch er es für sinnvoll halte, das Konzept hier vorzustellen, zumal für die Haushaltsplanung 2016 bereits 1,6 Mio. € eingeplant seien. Die Sanierungen und Investitionen seien auf einem guten Weg.

zu TOP 3.6
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
hier: Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00404-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt setzt den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 20 Mio. Euro fest.

zu TOP 3.7
Entwicklungsstudie zur Modernisierung der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00440-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2015
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 03.03.15 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPDFraktion vor:

die SPD-Fraktion legt großen Wert darauf, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität
des Hoeschparks und das zukünftige Freizeit- und Sportangebot so ausgerichtet sind, dass
damit eine positive Ausstrahlung in den gesamten Stadtteil hinein verbunden ist, wie es in der
vorgelegten Entwicklungsstudie beschrieben wird.

Unter Punkt 2 des Beschlussvorschlags wird dies nicht deutlich genug. Dort wird die vorzeitige
Umwandlung von zwei Tennenplätzen in Kunstrasenplätze ausschließlich damit begründet,
dass eine sofortige Verbesserung der Trainings- und Wettkampfbedingungen der Dortmunder
Giants erreicht werden soll.

Tatsächlich wird in den weiteren Ausführungen näher beschrieben, dass im Hoeschpark
lediglich ein Tennenplatz für den ganzjährigen Trainingsbetrieb der Giants in einen
Kunstrasenplatz umgewandelt werden soll, hingegen der zweite neue Kunstrasenplatz für den
Sportbetrieb der ansässigen Fußballvereine vorgesehen ist.

Letztere in der Begründung zu findende Absicht muss sich im Beschlusstext wieder finden, so
dass folgende Ergänzung in Punkt 2 beantragt wird:

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt a) zur sofortigen Verbesserung der Trainings- und
Wettkampfbedingungen der Dortmunder Giants sowie b) für den Sportbetrieb der
ansässigen Fußballvereine die vorzeitige Umwandlung von zwei Tennenplätzen in
zwei Kunstrasenspielfelder incl. Kleinspielfeld ….

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung der Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag in seine nächste Sitzung.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.15 vor:

Nach intensiver Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nachfolgende
mündliche Anträge:

CDU-Antrag:
„Wir bitten die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin innerhalb des
Hoeschparks Straßenfußballern und Thekenmannschaften eine geeignete Spielfläche zur
Verfügung steht.“

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

SPD-Antrag:
Ergänzung (kursiv und unterstrichen) zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion im
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 03.03.2015 zu TOP 3.4 – Punkt 2 (Auszug aus
noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit):
„.. 2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt a) zur sofortigen Verbesserung der
Trainings- und Wettkampfbedingungen der Dortmunder Giants sowie b) für
den garantierten Sportbetrieb der ansässigen Fußballvereine die vorzeitige
Umwandlung von zwei Tennenplätzen in zwei Kunstrasenspielfelder incl.
Kleinspielfeld…“

Der Antrag wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Herr
Borchardt) beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 3
Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) mit oben genannten Zusätzen wie folgt zu
beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die in der Machbarkeitsstudie „Hoeschpark“
aufgezeigten Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen und beauftragt die
Sport- und Freizeitbetriebe die dargelegten Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen
weiter zu verfolgen sowie zum Förderprojekt „Soziale Stadt“
anzumelden.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt a) zur sofortigen Verbesserung der Trainingsund
Wettkampfbedingungen der Dortmund Giants sowie b) für den garantierten
Sportbetrieb der ansässigen Fußballvereine die vorzeitige Umwandlung von zwei
Tennenplätzen in zwei Kunstrasenspielfelder inkl. Kleinspielfeld mit einem
Investitionsvolumen von 1.204.000 € und ermächtigt die Sport und Freizeitbetriebe
Dortmund, die Maßnahme über die Sportwelt Dortmund gGmbH abzuwickeln. Zur
Finanzierung der Kosten für Planung und Durchführung gewähren die Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund der Sportwelt Dortmund gGmbH einen Zuschuss von bis
zu 1.204.000 €.
Die Bestimmungen des § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW werden beachtet.
Die Vergabe findet erst nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung statt.

Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund werden beauftragt dafür Sorge zu tragen,
dass auch weiterhin innerhalb des Hoeschparks Straßenfußballern und
Thekenmannschaften eine geeignete Spielfläche zur Verfügung steht

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) kündigt für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob der einer von beiden Tennenplätzen nur für die „Giants“ nutzbar sein soll und welchen Platz dann die „Freizeitfußballerr“ hätten. Er habe die Sorge, dass die neuen Kunstrasenplätze eingezäunt würden und somit dann nicht mehr frei zugänglich seien. Er fragt nach, ob es eine optimale Lösung gäbe, die allen gerecht werde.

Herr Kruse (Geschäftsführer Sport- und Freizeitbetriebe) erläutert, dass die Planung vorsehe, einen Platz ausnahmslos für die „Giants“ zur Verfügung zu stellen und der andere Platz für die „Freizeitfußballer“ und die dort beheimateten Fußballvereine zur Verfügung stehe. Parallel soll es möglich sein, den Straßenfußballern in den üblichen Zeiten das Gelände zur Verfügung zu stellen. Er halte das für möglich, da im Moment 4 Vereine mit 6 Mannschaften im Hoeschpark seien. Außerdem sei ein zusätzliches Kleinspielfeld mit Kunstrasen geplant. Damit sei die Vorsorge getroffen, dass alle Nutzergruppen, die heute bereits auf dem Gelände seien, dort untergebracht werden können.
In Bezug auf die Einzäunung, sei einerseits sicher zu stellen, dass die Plätze weder am Tage, noch in der Nacht zerstört würden. Auf der anderen Seite wolle man jedem die Zugänglichkeit ermöglichen. Ein Konzept dafür werde zurzeit entwickelt.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass die Modernisierung dringend nötig sei und er halte das für eine gute Investition. Allerdings halte er die 8,5 Mio. € für eine sehr hohe Summe, bei einem Haushalt der deutlich überzogen sei. Er könne die Vorlage aber mittragen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion trotz der Ausführungen von Herrn Kruse noch Beratungsbedarf habe und bittet ebenfalls die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass er nicht ganz nachvollziehen könne, dass für eine Randsportgruppe ein Vereinsheim in einer Größenordnung von 5,5 Mio. € gebaut werden solle. Die Einrichtung der Kunstrasenplätze halte er für vernünftig.

Herr Kruse erklärt, dass die Aufteilung der Kosten erklärungsbedürftig sei. Die „Giants“ seien seit 35 Jahren in dieser Stadt und in verschiedenen Sportanlagen organisiert gewesen. Sie haben vor ca. 2 Jahren den Sport- und Freizeitbetrieben gegenüber auf ihre Situation aufmerksam gemacht und darum gebeten, eine ganzjährige Spielstätte in Dortmund zu organisieren. Das stehe diesem Verein zu. Gleichzeitig hätten sie in Aussicht gestellt, dass sie mit dieser Sportart ein Leistungszentrum nach Dortmund holen könnten. Diesen Gedanken habe man aufgegriffen und die „Giants“ gebeten, ein Pflichtenheft mit allen Bedingungen für ein Leistungszentrum vorzulegen. All diese Fragen und Voraussetzungen habe man aufgegriffen und in einem Funktionsgebäude organisiert. Da es sich um teilweise 50 Spieler in einer Mannschaft handele, seien auch die Größenordnungen ganz andere. Bezogen auf die vorgegebene Summe von 5,5 Mio. €, erklärt er, dass diese erst aktuell werde, wenn tatsächlich perspektivisch ein Leistungszentrum nach Dortmund geholt werden könne. Die Machbarkeitsstudie sei in zwei Teilen zu begreifen. Zum einen die Vorlage, mit der Aussage evtl. ein Leistungszentrum nach Dortmund zu holen, was dann wieder Fördergelder voraussetze. Mit dann jeder notwendigen Einzelmaßnahme hätte der Rat dann noch einmal die Möglichkeit intensiv darauf zu schauen und zu entscheiden. Der zweite Teil beschäftige sich intensiv mit den beiden Kunstrasenplätzen, die notwendig seien, um den Spielbetrieb uneingeschränkt gewährleisten zu können.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihr noch nicht ganz klar sei, worüber hier gesprochen werde und bittet noch einmal um Erläuterung. Weiterhin befürchte ihre Fraktion, dass viele spontane und unorganisierte Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen jetzt nicht mehr möglich seien. Sie bittet um Erläuterung, wie diese Bedürfnisse noch erfüllt werden können.

Herr Kruse erläutert dass er durchaus die Belange aller dort tätigen Sportinteressierten gewahrt sehe. In Dortmund gäbe es Vereine, die über rund 25 Mannschaften verfügten, die nur auf einem Platz gut organisiert seien. Hier handele es sich lediglich um 6 Mannschaften plus Betriebs- und Freizeitsport. Das sei problemlos zu organisieren, die Situation vor Ort werde sich verbessern, nicht verschlechtern.

Herr Kowalewski fragt nach, ob es bereits Gespräche oder Zusagen mit/von dem Landesleistungszentrum gäbe. Es gäbe allein 6 Mannschaften in NRW, die höherklassiger spielen würden.

Herr Kruse verdeutlicht erneut, dass es zu so einem frühen Zeitpunkt eigentlich nie Zusagen gäbe. Es gehe erst einmal nur um die Chance ein Leistungszentrum zu werden, das sei vorerst nur Zukunftsmusik. Das müsse langfristig aufgebaut werden. Mit dieser Sportstätte hätten die „Giants“ die Möglichkeit ihr neues Vereinszentrum aufzubauen und nur, wenn das wachse und sich trage, könne man darauf aufbauen und erst dann stelle sich die Frage, ob es möglich sei, ein Leistungszentrum nach Dortmund zu holen. Das sei im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie für diesen Standort geprüft worden. Konkret gehe es um die Umwandlung der beiden Plätze.

Herr Garbe fragt nach, wie es gemeint sei, dass der Verein ein Recht auf diese Investition habe.

Herr Kruse erklärt, dass der Verein kein Recht auf die Investition habe, aber seiner Meinung nach ein Recht darauf habe, eine ganzjährige Sportstätte zu bekommen. Das habe er nicht, obwohl er seit 35 Jahren in dieser Stadt unterwegs sei.

Herr Rettstadt gibt zu Bedenken, dass dann ganz klar sein müsse, wer der Betreiber sei und wer die Kosten übernehme.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass jetzt nur die Empfehlung für den Umbau der beiden Tennenplätze in Kunstrasenplätze als Teil der gesamten Maßnahmenskizee zur Debatte stehe, das andere sei eine Entwicklungsskizze, die vielleicht mal so entstehen könne.

Herr Kruse erklärt abschließend, dass jetzt kein Funktionsgebäude gebaut werde, auch gebe es heute keine Beschlusslage zur weiteren Vorgehensweise dafür. Das sei eine Perspektive, die man bei der weiteren Planung, Betrachtung und bei entsprechender Finanzierung sehen könnte. Hier sei jetzt nur die Umwandlung der beiden Tennenplätze in Kunstrasenplätze zu empfehlen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.




zu TOP 3.9
DEW 21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00686-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Weiterentwicklung DEW21
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00551-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass der Ratsbeschluss in einem Punkt nicht umgesetzt worden sei. Es sei beschlossen worden, dass die Ausführungen der Geschäftsführerverträge in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates gegeben werden soll. Das habe sie hier nicht wieder gefunden. Weiterhin gäbe es auch keine Regelung im Gesellschaftervertrag, wonach die Stadt Dortmund, die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder, Weisungen erteilen könne. Auch die Offenlegung der Bezüge sei nicht zu finden. Sie bittet diesbezüglich um Stellungnahme von Seiten der Beteiligungsverwaltung.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat zugeordnet sei, so wie der Rat das vorgesehen habe und es gesellschaftsrechtlich möglich sei. Die Dienstverträge blieben bei der Gesellschafterversammlung, sowie es die Gemeindeordnung vorsehe und vorgebe. Die Weisungsgebundenheit ergebe sich auch aus der Gemeindeordnung, die sich auf die Aufsichtsräte beziehe und nicht in den Gesellschaftervertrag gehöre. Da gelte Bundesrecht. Die Gemeindeordnung gelte aber gleichwohl für die Aufsichtsräte. Die Offenlegung der Vergütung sei geregelt, in § 17 Abs. 2, der letzte Satz. Das bedeute, dass alle Punkte umgesetzt seien, bis auf einen, der aufgrund der Gemeindeordnung nicht anders zu regeln gewesen sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung der DEW21 zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
STEAG
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00213-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00213-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Erwerb von Anteilen an der Steag-GmbH durch das Stadtwerke-Konsortium Rhein-Ruhr genehmigt.

In ihrer Verfügung fordert die Kommunalaufsicht allerdings eine stringente und fortdauernde Berichtspflicht gegenüber den Räten der beteiligten Gebietskörperschaften. Dazu soll von den Kommunen mit dem jeweiligen Rat ein geeignetes Procedere festgelegt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, wie die Auflagen der Kommunalaufsicht in Dortmund mit der notwendigen Transparenz umgesetzt und sichergestellt werden sollen.
Ein entsprechendes Konzept soll dem Ausschuss zeitnah vorgelegt werden.

Begründung:
Mit der stringenten und fortdauernden Berichtspflicht gegenüber den Räten soll eine möglichst enge Anbindung des Konzerns und seiner Gesellschaften an die Organe der beteiligten Kommunen sichergestellt werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kommunen mit dem Kauf des Konzerns zugleich über hundert Steag-Beteiligungen im In- und Ausland erwerben, stellt sich die Frage, wie der Dortmunder Rat die Kontrolle dieser Auslandsanteile gewährleisten kann. Dabei geht es auch darum, die Einhaltung von internationalen menschen- und arbeitsrechtlichen Standards zu gewährleisten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

mit Schreiben vom 18.12.2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt, dass sie davon
absieht, kommunalaufsichtsrechtliche Bedenken in Bezug auf die STEAG-Beteiligung zu
erheben.
Die kommunale Anbindung der wirtschaftlich nachrangigen Tochtergesellschaften der
STEAG erfolgt im ersten Schritt über die Gesellschaftsgremien der STEAG bzw. der KSBG.
Darüber hinausgehend soll sie über eine regelmäßige Berichterstattung in den Räten der
beteiligten Kommunen sichergestellt werden.

In diesem Zusammenhang wurde zwischen den an der STEAG beteiligten Kommunen bzw.
Stadtwerken ein gemeinsames Konzept für die Berichterstattung entwickelt. Der
Beteiligungskette folgend werden die Berichte zunächst den Gesellschaftsgremien der
STEAG und der KSBG vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die Berichterstattung in den
jeweiligen Stadträten.

Als wesentlichen Eckpunkte der Berichterstattung sind vorgesehen:
o Erläuterungen zum abgelaufenen Geschäftsjahr, zur Ertragslage des Konzernes, zu den
wirtschaftlichen Auswirkungen auf die KSBG sowie zur Unternehmensstrategie der
STEAG,
o der aktuelle Konzernabschluss und -lagebericht der STEAG,
o eine aktuelle Beteiligungsübersicht der STEAG,
o Steckbriefe für jedes Beteiligungsunternehmen der STEAG (erstmalig) sowie
o die Ergänzung bzw. Aktualisierung der Steckbriefe im Bedarfsfall.

Der Bericht soll einmal pro Jahr erfolgen und über die wesentlichen Eckpunkt des STEAGKonzerns informieren. Als Berichtszeitpunkt ist jeweils die letzte Ratssitzung vor der
Sommerpause vorgesehen. Dies ermöglicht eine zeitnahe Beteiligung der Räte nach dem
Jahresabschluss der STEAG. Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Bericht erstmalig am
25.06.2015 vorgelegt.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es für diesen Bereich zukünftig auch eine Art Risikomanagementbericht geben werde und ob die Berichterstattung zukünftig als Jahresplanung im Voraus stattfinde.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass die Berichterstattung analog zu den Berichterstattungen in den Aufsichträten für alle 160 Tochtergesellschaften erfolgen solle. Er könne noch nicht sagen, wie genau dieses sehr umfangreiche Berichtspaket aussehen werde.

Herr Monegel (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt nach, ob dann die Räte gefragt seien oder die jeweiligen Beteiligungsausschüsse.

Herr Schulte merkt an, dass es der jeweiligen Stadt frei stehe, was sie daraus mache und ob das dann in den Ausschuss gehe oder evtl. eine Sondersitzung stattfinden müsse.

Herr Kowaleweski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, wie das Verfahren der Rückkoppelung aussehe.

Herr Schulte gibt an, dass vorgesehen sei, die bewährten Wege beizubehalten.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.2
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12797-14-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
20.11.2014 bat die CDU-Fraktion den Fachbereich Liegenschaften, über das Ergebnis der
Prüfung zu informieren, ob sich das Gebäude Kleyer Weg für eine andere kommunale
Nutzung eignet oder ob eine Vermarktung infrage kommt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 02.10.2014 die Verlegung des Abendgymnasiums –
Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2015 zum Schulstandort „Möllerstr. 3“
und damit die Aufgabe des bisherigen Standorts „Kleyer Weg 90“ beschlossen.
Das Schulverwaltungsamt hatte bereits im Vorfeld erklärt, dass eine schulische Nutzung aus
schulorganisatorischer Sicht nicht geplant ist. In der Folge wurde das Objekt auf seine
Eignung zur Unterbringung von Flüchtlingen geprüft. Im Ergebnis scheidet der Standort
Kleyer Weg 90 für diesen Zweck aus. Die Immobilie ist aus verschiedenen Gründen, zum
Beispiel die Größe des Gebäudes (Anzahl der unterzubringenden Personen) im Verhältnis zu
den erforderlichen Umbaumaßnahmen (Brandschutz), für den beabsichtigten Zweck nicht
geeignet.

Bedarfsanmeldungen anderer Fachbereiche, die einen Verbleib des ehemaligen
Schulgebäudes im Bestand der Stadt erfordern, liegen nicht vor. Eine ca. 1350 qm große
Teilfläche am Kleyer Weg, der heutige Schulhof zwischen Kleyer Weg und Schulgebäude,
soll auf Wunsch des Jugendamtes vorsorglich zunächst als Ersatzstandort für eine
Kindertagesstätte vorgehalten werden.

Da das ehemalige Schulgebäude und eine ca. 900 qm große Teilfläche an der Kleyer
Dorfstraße nach Aufgabe der schulischen Nutzung für städtische Zwecke nicht mehr benötigt
wird, kann die Immobilie nach Übergabe an den Fachbereich Liegenschaften der
Vermarktung zugeführt werden.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Berichterstattung zu gegebener Zeit, was aus der Veräußerung der Immobilie geworden sei und für welchen Betrag.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00706-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit der für Sommer 2015 angekündigten Eröffnung des Deutschen Fußballmuseums um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Stadt Dortmund garantiert in der 2. Verbindlichen Erklärung (DS-Nr.: 14986-09) u.a. eine jährliche Anwerbung von Sponsorenleistungen und Zuwendungen von Betrieben aus der Kommunalen Wirtschaft und anderer Unternehmen (ohne Sonderausstellungen) in Höhe von mindestens 350.000 Euro. Ist die Akquisetätigkeit für 2015 erfolgt? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Dauer konnten entsprechende Sponsorenverträge geschlossen werden?
2. Rechnet die Stadt mit Ausfallzahlungen für nicht eingeworbene Sponsorenleistungen in 2015 und wenn ja, in welcher Höhe?
3. Ab Inbetriebnahme des Museums sollen den im Notifizierungsantrag angegeben Betriebskosten in Höhe von 2,9 Mio. Euro entsprechende Erlöse gegenüberstehen. Wie setzen sich diese Erlöse zusammen? Wie werden die Betriebskosten 2015 (gegen)finanziert?
4. Wie hoch sind die auf Grund der verspäteten Eröffnung entstandenen erhöhten betrieblichen Vorlaufkosten und wie werden diese kompensiert?
5. Wann wird der Jahresabschluss 2014 der Stiftung DFB Fußballmuseum gGmbH dem Ausschuss vorgelegt?
Mit einem möglichen Verweis der Anfrage in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wären wir einverstanden.

Begründung:

Nach der erneuten Verschiebung des zuletzt formulierten Eröffnungstermins Herbst 2014 ist geplant, das Fußballmuseum in der ersten Jahreshälfte 2015 zu eröffnen. Im Zuge der jetzt bevorstehenden Betriebsphase sollten auch die einzuwerbenden Sponsoringmittel der Stadt zur Verfügung stehen.
zu TOP 4.4
Neubau 'verlegte Marsbruchstraße'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00011-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau 'verlegte Marsbruchstraße' mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.030.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014032 – Neubau verlegte Marsbruchstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2014: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 1.900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 900.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 33.305,25 Euro


zu TOP 4.5
Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14810-14)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
hierzu-> -Vorlage des Schulverwaltungsamtes vom 16.12.2014-
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
hierzu-> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:
Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 28.01.15:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig bei 2 Enthaltungen
(Fraktion Die Linke), folgenden Beschluss zu fassen mit dem Hinweis, dass dieser lediglich
für Punkt 7. Auflösung der Langermannschule (bezirklich) gilt verbunden mit der Frage und
der Bitte um zeitnahe Antwort nach der Folgenutzung für das Schulgebäude.
Bezirksvertretung Huckarde 28.01.15:
Die Bezirksvertretung Huckarde folgt dem nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag
nicht und lehnt diesen einstimmig ab:

Bezirksvertretung Hombruch vom 03.02.15:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Schulverwaltungsamtes vom
16.12.2014 zur Kenntnis. Eine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund möchte die BV
nicht aussprechen, da keine Schule im Stadtbezirk DO-Hombruch betroffen ist. Für die
Kinder aus dem Stadtbezirk DO-Hombruch, die eine der in der Vorlage aufgeführten Schulen
besuchen, sollten ortsnahe Lösungen gefunden werden.

Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 04.02.15:

Die Fraktion Die Linke & Piraten kann der Empfehlung nicht folgen, da aus ihrer Sicht die
Inklusion nicht wie versprochen verläuft. Sie vermissen eine Evaluation bevor die Schulen
geschlossen werden.
Herr Urbanek lehnt eine Empfehlung auch ab, da aus seiner Sicht die Infrastruktur
zerschlagen wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag abzulehnen, da der Prozess zu ungenau und zu schnell ist:

Bezirksvertretung Mengede vom 04.02.15:
Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede halten die Planung der
Landesregierung für eine traurige Entwicklung mit der Folge, dass 4 Förderschulen aufgelöst
werden sollen, die sich in unmittelbarer Nähe von Mengede, u. a. in Huckarde und
Lütgendortmund befinden. Sie befürchten, dass bei der Auflösung der Förderschulen in den
benachbarten Stadtbezirken die Klassen in der Wilhelm-Rein-Schule in Mengede überfüllt
sein werden. Es wird auch befürchtet, dass für die Schüler, die dann von der Regelschule
zurückwollen, kein Platz mehr vorhanden ist.
Außerdem weist Herr Reddig von der CDU-Fraktion darauf hin, dass die Schüler nach 12 –
13 Jahren Schule auf den gleichen Bildungsstand gebracht werden müssen, um einen
Arbeitsplatz zu bekommen.
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt in Bezug auf Inklusion dar, dass
der Schülertransport sich zu einem Problem entwickeln wird. Viele Erziehungsberechtigte,
welche sich insbesondere bei der anstehenden Nichtnahversorgung um den Schülertransport
kümmern müssen, werden Probleme bekommen, dies mit ihrem Beruf in Einklang zu bringen,
insofern dies ein sozialpolitisches Problem sei.

Im Anschluss ergeht folgende negative Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 5 Enthaltungen (SPDFraktion
und Fraktion Die Linke/Piratenpartei) und 12 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDUFraktion
und Fraktion B’90/Die Grünen) folgende schulorganisatorische Anpassungen im
Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW
(SchulG) nicht zu beschließen:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.15 vor:
Es lag folgendes Schreiben des Fachbereiches Schule zum TOP vor:
„… mit Schreiben vom 22.01.2015 wurde die Bezirksregierung Arnsberg über die
schulorganisatorischen Anpassungsvorschläge im Bereich der Förderschullandschaft Lernen
in Dortmund informiert. Die schulorganisatorischen Maßnahmen sind nach Beschluss des
Schulträgers durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zu
genehmigen.

Grundsätzlich sind die Anpassungsvorschläge in der o.g. Vorlage im Sinne der
Bezirksregierung.

Die Bezirksregierung Arnsberg gab jedoch den Hinwies, den Beschlussvorschlag dahin
gehend zu ergänzen und eine Formulierung aufzunehmen, aus der hervorgeht, dass die
Fröbelschule (Punkt 6 des Beschlussvorschlags) und die Langermannschule (Punkt 7 des
Beschlussvorschlags) zum 01.08.2015 sukzessiv aufgelöst werden.

Hinter dieser Formulierung steht, dass ab 01.08.2015 grundsätzlich keine Aufnahme von
Schülerinnen und Schülern mehr möglich ist. Dies ist auch in der Gremienvorlage
(Drucksache-Nr. 14810-14) für die Fröbel- und die Langermann-Förderschule so
festgeschrieben.

Es gibt an diesen beiden Förderschulen kein Aufnahmeverfahren mehr zum Schuljahr
2015/16. Ab 01.08.2017 erfolgt dann die endgültige Auflösung.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Ergänzung des Beschlussvorschlages
auf Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg.
Der Fachbereich Schule bittet daher den Schulausschuss in der Sitzung am 04.03.2015
folgende Empfehlungen zu fassen und an den Rat weiterzuleiten:

Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW
(SchulG):

Punkte 1. bis 5. - wie in der Vorlage Drucksache-Nr. 14810-14 beschrieben

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel

7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015 und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Innenstadt-West“
Der Antrag der FDP-Fraktion auf Einzelabstimmung der Punkte 1-7 wurde mehrheitlich
(1 Ja, 11 Nein, 9 Enthaltungen) abgelehnt.

Der Antrag der FDP-Fraktion, den Punkt 6 wie folgt (Änderung fett) zu ändern:

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum Schuljahresende 2016/17
(31.07.2017) - 2020/2021 oder später - – Stadtbezirk Brackel wurde mehrheitlich (4 Ja, 14 nein, 3 Enthaltungen) abgelehnt.

Unter Berücksichtigung der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu den Punkten 6
und 7 empfahl der Schulausschuss mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderungen
fett):

Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

1. Auflösung der Alfred-Adler-Schule, Jungferntalstraße 60-64, zum Schuljahresende
2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Huckarde

2. Auflösung der Frenzelschule, Entenpoth 34, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015)
– Stadtbezirk Hörde

3. Auflösung der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37, zum Schuljahresende 2014/15
(31.07.2015) – Stadtbezirk Eving

4. Änderung des Schulstufenaufbaus der Kielhornschule, Flurstraße 70a, zum Schuljahr
2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5. Änderung des Schulstufenaufbaus der Dellwigschule, Westermannstraße 21, zum
Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Lütgendortmund

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der
endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel

7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015
und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk
Innenstadt-West
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Turnhallen, die auch durch Vereine genutzt wüden, auch zukünftig nutzbar seien.

Herr Dallmann (Bereichsleiter Fachbereich Schule) gibt an, dass falls die Vorlage beschlossen werde, kein Schulbetrieb mehr stattfinden werde. Das bedeute, dass die Nutzung durch den Fachbereich Schule ende und damit auch die schulhausmeisterliche Betreuung. Die Stadt als Nutzer gäbe dann in der Regel die Informationen an beteiligte Bereiche weiter, dazu gehörten auch die Sport- und Freizeitbetriebe (SFB). Die Regelungen müssten dann zwischen 23 und der SFB getroffen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich an, auch seine Fraktion werde nicht zustimmen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet zu gegebener Zeit um Berichterstattung zu den Liegenschaften.

Herr Spieß (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Empfehlung des Schulausschusses folgen werde, da es keine Alternative gäbe.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schließt sich der Meinung von Herrn Rettstadt und Herrn Kowalewski an, auch seine Fraktion werde nicht zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Schulausschusses und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Änderungen (fett) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

1. Auflösung der Alfred-Adler-Schule, Jungferntalstraße 60-64, zum Schuljahresende
2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Huckarde

2. Auflösung der Frenzelschule, Entenpoth 34, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015)
– Stadtbezirk Hörde

3. Auflösung der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37, zum Schuljahresende 2014/15
(31.07.2015) – Stadtbezirk Eving

4. Änderung des Schulstufenaufbaus der Kielhornschule, Flurstraße 70a, zum Schuljahr
2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5. Änderung des Schulstufenaufbaus der Dellwigschule, Westermannstraße 21, zum
Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Lütgendortmund

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
aukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der
endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel

7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015
und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk
Innenstadt-West
zu TOP 4.6
Sachstandsbericht zum Dortmunder U
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00531-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat zu einzelnen Positionen der Vorlage Nachfragen, die Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) abschließend beantwortet.

Weiterhin gibt Herr Stüdemann an, dass es bezüglich der Feuchtigkeit im Keller des U-Turms zunächst darum gehe, festzustellen, ob es sich um fundierende Nässe oder um nachtretende Nässe handele. Sollte es sich um nachtretende Nässe handeln, sei festzustellen, ob jemand falsch geplant oder falsch ausgeführt habe, um dann die Mängelbeseitigung einzuleiten. Nur, wenn es sich um fundierende Nässe handele, würden die Depots in Betrieb genommen. Die Klimatechnik-Anlage werde dann die Feuchtigkeit langsam, über ein paar Jahre abziehen.

Außerdem erläutert er, dass sich eingebürgert habe, den Garderobenvorraum als Veranstaltungsraum zu nutzen und daraus ergebe sich zusammen mit den anderen Nutzungen (Kino und Außenbetrieb), dass man sich im Bereich einer Versammlungsstätte befinde. Auch die Berufskollegs hätten bereits nachgefragt, ob ein Mittagstisch angeboten werde, was wiederum die Nutzung erhöhe. Für den Umbau als Versammlungsstätte, würden ca. 1 Mio. € benötigt. Eine entsprechende Ratsvorlage werde dem Ausschuss vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zum Dortmunder U zur Kenntnis.


5. Sondervermögen


zu TOP 5.1
Zwischenbericht zum 30.09.2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00369-15)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet für die Zukunft die Prognose zeitnah in den Ausschuss zu geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht zum 30.09.2014 zur Kenntnis.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Aktionsbündnis : Für die Würde unserer Städte
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00470-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00470-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP nachfolgenden Antrag und bittet Sie, in der Sitzung des
AFBL am 19.03.15 darüber beraten und abstimmen zu lassen :
Der AFBL unterstützt das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ und das
Engagement des Dortmunder Oberbürgermeisters und des Stadtkämmerers für eine
auskömmliche Finanzierung der Kommunen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“
im Fachausschuss vorzustellen und den AFBL und den Rat der Stadt über das Engagementund die Zwischenergebnisse des Aktionsbündnisses zu informieren.
Begründung :

In 2014 hat sich das NRW-Städtebündnis „Raus aus den Schulden“ erweitert zum Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ mit weiteren Städten aus anderen Bundesländern. Diesem neuen Aktionsbündnis gehören nunmehr 51 Städte und Kreise aus sieben Bundesländern an. Das Aktionsbündnis vertritt insgesamt über acht Millionen Einwohner.
Ziele und Forderungen des Aktionsbündnisses sind u.a. :

- Wiedergewinnung kommunalpolitischer Gestaltungskraft in strukturbelasteten
und/oder hochverschuldeten Städten, Gemeinden und Kreisen
- strikte Einhaltung der Konnexität durch Bund und Länder, auch bei Altaufgaben
- Einbeziehung der Kommunen in die Bund-Länder-Finanzbeziehungen
- Plenardebatten in Bundestag und Bundesrat zur Wiederherstellung vergleichbarer
und gerechter Lebensverhältnisse in "reichen" und strukturschwachen Kommunen
In einem „Haushaltssicherungsnetz“ als bundes- und Landespolitisch gesetzter Rahmen
zur Unterstützung des kommunalen Haushaltsausgleiches sieht das Aktionsbündnis die
Handlungsfelder „Soziallastenfinanzierung“, „Infrastruktufinanzierung“, „Altenschuldenabbau“
und „Primärsaldenausgleich“ als wichtig an.

Bei ihrem Besuch in Berlin am 23. und 24.02.15 haben die Mitglieder des Aktionsbündnisses
unter Beteiligung des Dortmunder Oberbürgermeisters Sierau genau diese Forderungen
thematisiert und die Wichtigkeit einer auskömmlichen Finanzierung der Städte und
Kreise unterstrichen.

Im Rahmen dieser Gespräche auf Bundesebene hat das Aktionsbündnis folgende „Berliner
Erklärung“ beschlossen :

„Ja! Die Kommunen stehen momentan gut da. Hilfreich waren dabei sicherlich die Entlastungen
durch den Bund bei der Grundsicherung im Alter sowie die temporären Konsolidierungshilfen
einiger Bundesländer.
Das positive Bild ist aber eine Durchschnittsbetrachtung – und der Durchschnitt ist eher
selten real!

Der Blick hinter den Mittelwert offenbart eine stark wachsende Disparität unter den Städten
und Gemeinden. Haushaltsüberschüsse dort, wo die Wirtschaft auf Wachstumskurs ist
– Defizite in jenen Städten und Gemeinden, in denen der wirtschaftliche Strukturwandel
seine Spuren hinterlassen hat und wo die sozialen Probleme auch in Zeiten guter Konjunktur
und immer neuer Beschäftigungshöchststände nicht nachlassen oder sich zum Teil
sogar verfestigen. Durchschnitt wäre hier schön. Davon ist man vielerorts weit entfernt –
und die Schere wird immer größer.

Deshalb: Es kommt nicht auf den Durchschnitt an. Es gilt, dort die Probleme zu lösen, wo
die Chancengerechtigkeit in Deutschland immer stärker in Frage gestellt ist. Es steht nicht
weniger auf dem Spiel als die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, ein Gut, das in der
Vergangenheit mit eine der Stärken Deutschlands war und seine Standortqualität auszeichnete.
Das war bisher auch ein wesentlicher Verdienst der Kommunen, die mit ihrer Lösungskompetenz vor Ort viel zum Ausgleich sozialer Probleme und zur Sicherung der Lebensqualität sowie der Standortattraktivität Deutschlands beigetragen haben. Diese Kompetenz droht aber angesichts der fiskalischen Belastungen, die sich in den zahlreichen Kommunen in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben, verloren zu gehen. Die Ursache der fiskalischen Probleme kann im Wesentlichen auf zwei große Bereiche zurückgeführt werden:
 anhaltender wirtschaftlicher Strukturwandel mit in der Folge lokal hohen und ungelösten
sozialen Folgen bei gleichzeitig oftmals geringen Steuereinnahmen und
 die Übertragung neuer Aufgaben (zuletzt z. B. Inklusion, U-3 Betreuung) und dem –
oft schleichenden – Ausbau von Standards ohne ausreichende konnexitätsorientierte
Finanzierung. Das parteiübergreifende Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ tritt in Berlin nicht als Bittsteller auf, sondern fordert mit allem Nachdruck vom Bund, dass
 zeitnah eine Plenardebatte des Deutschen Bundestages zur Wiederherstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Kommunen stattfindet.
 in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Initiative zur
grundlegenden Neuordnung des kommunalen Finanzsystems ergriffen wird.
 die große Koalition ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einhält und u. a. eine
tatsächliche Entlastung der Kommunen von 5,0 Mrd. € bei den Kosten der Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung bis 2017 in den Kommunalhaushalten
wirksam wird. Die Reform der Eingliederungshilfe darf nicht zu neuen Kostenbelastungen
führen, die die fiskalische Entlastung der Kommunen wieder aufbrauchen.
Kostensteigerungen müssen in jedem Fall vom Bund zusätzlich übernommen werden.
 der Bund die Reform des Länderfinanzausgleichs nutzt, um die Struktur- und Investitionsförderung an die tatsächliche Bedarfslage in den Kommunen anzupassen
und beispielsweise die Solidarpaktmittel zur Stärkung der Standortqualität in die
kommunale Infrastrukturerneuerung- und -instandhaltung einfließen.
 der Bund gemeinsam mit den Ländern eine stärkere Beteiligung an den Sozial- und
Jugendhilfeausgaben vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen Verantwortung
sicherstellt. Hier bedarf es aktuell einer vollständigen Kostenentlastung im Hinblick
auf die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern.
 der Bund zusammen mit den Ländern insbesondere die hoch verschuldeten Kommunen
beim Abbau der Altschulden unterstützt, um dort die Abwärtsspirale aus
steigenden Zinslasten und zunehmender Steuerbelastung von Bürgern und Wirtschaft
stoppt.
 der Bund in Abstimmung mit den Ländern zuverlässige und verbindliche Regelungen
findet, dass die für die Kommunen angedachten Finanzmittel auch tatsächlich
vor Ort ankommen.

Wir selbst machen unsere Hausaufgaben und sind zu weiteren Konsolidierungsschritten
bereit. Eine fiskalisch nachhaltige Kommunalpolitik, die Einnahmen und Ausgaben zum
Ausgleich bringt, ist für uns keine Worthülse. Dazu brauchen wir aber auch eine aufgabengerechte Finanzverteilung und keine Aufgaben- und Ausgabenzuwächse, die die Konsolidierungsmaßnahmen wieder aufzehren. Wir sind mit unseren Erfahrungen und unseren
lokalen Kompetenzen in der Lage, neben unseren kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben
auch viele gesamtstaatlich relevante Aufgaben – von der lokalen Arbeitsmarktpolitik
bis zur Integration von Zuwanderern – zu erfüllen. Handlungsfähige Kommunen sind das Fundament unseres Staatsaufbaus. Damit diese Handlungskompetenz vor Ort auch erhalten bleibt, bedarf es der Umsetzung unserer Forderungen.“
Der AFBL ist bislang nicht über das Aktionsbündnis informiert.
Das Engagement dieses Aktionsbündnisses ist sehr wichtig, um den Interessen der Kommunen
auf Bundesebene deutliches Gehör zu verschaffen.
Der AFBL nimmt die Arbeit des Aktionsbündnisses ernst und unterstützt deshalb die Verwaltung, um dabei auch den Forderung des AFBL und des Rates der Stadt Dortmund für
eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen Nachdruck zu verleihen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) begründet noch einmal mündlich den Antrag seiner Fraktion und bittet um Unterstützung des Konzeptes. Er bittet weiterhin um detaillierte Berichterstattung in diesem Ausschuss.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion das Aktionsbündnis unterstützen würde, aber nicht ohne eine vorherige Vorstellung des Bündnisses. Er schlägt vor, das abzuwarten und erst dann zu beschließen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde, da es der Stadt dienlich sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass sich ihm nicht erschließe, warum erneut etwas erklärt werden müsse, nur um ein gutes Gefühl zu haben. Ändern würde das tatsächlich nichts. Er stellt Herrn Düdder die Frage, was das bringen soll und wo die neue Qualität sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass in der Begründung des SPD-Antrages zu finden sei, um was es gehe. Seine Fraktion werde sich dem Antrag anschließen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Eine Vorstellung im Detail halte auch er für sinnvoll und vernünftig.

Herr Langhorst merkt an, dass seine Fraktion inhaltlich kein Problem mit dem Antrag habe, allerdings könne man auf einen Vortrag von Herr Stüdemann verzichten, wenn jetzt bereits Einigkeit bestehe.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, das spontan in der nächsten Sitzung zu entscheiden und bei Bedarf bei Herrn Stüdemann abzurufen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und geht bereits kurz auf die wesentlichen Aussagen des Bündnisses ein. Außerdem verweist er auf das Internet, wo verschiedene Studien dazu zu finden seien (z. B. Prof. Junkerheinrich).

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) verweist auf die Ignoranz auf Bundesebene bei kommunalen Problemen. Er halte es für wichtig, diese Chance zu nutzen und klar und deutlich Stellung zu beziehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 6.2
Die Transatlantische Handels- und Investititonspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund (Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN; Drucksache Nr.: 13494-14-E1)
und
Geheime Handeslabkommen (hier: TISA); Schreiben des Personalrates an die Fraktionen (Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 14245-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Scheiben des Oberbürgermeisters entsprechend des Beschlusses des AFBL an Frau BK'in Dr. Merkel zur Kenntnisnahme vor:












Monegel Langhorst Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin