Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 04.02.2015
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

Klaus Burkholz


Peter Prause (Richter)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Alfred Hennekemper


Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Sabine Weber



4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 04.02.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.10.2014

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.11.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14029-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)

hierzu -> - Konzeptionelle Eckpunkte -
(Drucksache Nr.: 14029-14-E3)
(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 19.11.2014 übersandt)

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

(Die Vorlage, Lesehilfe und der Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf wurden bereits für die Sitzung am 19.11.2014 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
- unbesetzt -



4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten beratenden Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Herr Thomas Keyen
Frau Annette Kienast
Herr Christian Haselhoff




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gudrun Heidkamp benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.10.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.10.2014 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.11.2014

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.11.2014 wurde einstimmig genehmigt (bei Enthaltung von Frau Heidkamp und Frau Schütte-Haermeyer).

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14029-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2014
(Drucksache Nr.: 14029-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
(Drucksache Nr.: 14029-14)
- Konzeptionelle Eckpunkte -
(Drucksache Nr.: 14029-14-E3)
- Stellungnahme (Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 KJHG -
(Drucksache Nr.: 14029-14-E5)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14029-14-E6)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14029-14-E8)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14029-14-E9)

A. Es lagen folgende Auszüge der Bezirksvertretungen vor:

- BV Aplerbeck
Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht noch erheblichen Beratungsbedarf. Ihr fehlt ein entsprechendes Konzept zur Umstrukturierung. Sie weist darauf hin, dass die Betreuung des Sport- und Freizeitparks durch die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck erfolgt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck vertagt die Beratung einstimmig bis zur nächsten Sitzung am 10.02.2015 und wünscht hierzu einen Berichterstatter der Verwaltung.“

- BV Brackel
Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Umwandlung der Jugendfreizeitstätte Brackel in eine selbstverwaltete Einrichtung einstimmig ab!

Begründung:
Für die Bezirksvertretung Brackel ist die Begründung für die Umstrukturierung eben so wenig nachvollziehbar wie die Tatsache, dass die Überweisung einer erfolgreichen städtischen Einrichtung in eine völlig unsichere Zukunft als selbstverwaltetes Jugendzentrum in freier Trägerschaft als Vorantreiben der Partizipation von Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.

Die Einrichtung ist nach langer Durststrecke mit nur einer hauptamtlichen Mitarbeiterin nun endlich wieder mit zwei Planstellen ausgestattet, die dadurch mögliche Ausweitung des Angebotes wurde sofort vollzogen. Die beispielhafte Kooperation mit anderen Einrichtungen vor Ort zeigt die gute Einbindung in die vorhandenen Strukturen. Die einmalige Lage mit dem großen Freigelände am Rande der Bebauung macht viele Veranstaltungen möglich, die sich an anderen Standorten mit Rücksicht auf die Wohnbebauung verbieten würden. So sind die Ferienspiele und das Bunt-statt-Braun Open-Air-Konzert nur an dieser Stelle möglich! Zudem ist das Haus sehr attraktiv, da in der Vergangenheit viel Geld in die Ausstattung investiert wurde. Wenn in zwei Monaten auch die Toilettenanlage erneuert ist, kann das Haus als grundsaniert bezeichnet werden. Das umfangreiche Inventar ermöglicht viele Aktivitäten, den Jugendlichen ist besonders die komplett ausgestattete Disco sehr beliebt.

Bei vielen Problemen mit Kindern und Jugendlichen, die der Stadtbezirk in den letzten Jahren lösen musste, war eine grundlegende Erkenntnis die Forderung nach mehr und attraktiveren Angeboten für diese Altersgruppe. Dieser Schlussfolgerung hat die Bezirksvertretung Brackel in der Vergangenheit Rechnung getragen und ihre Finanzmittel entsprechend eingesetzt. Dass eine selbstverwaltete Einrichtung mit nur einer halben Stelle auch nur annähernd das umfassende und vor allem verlässliche Angebot einer städtischen Jugendfreizeitstätte mit zwei hauptamtlichen Mitarbeitern erbringen kann, ist völlig ausgeschlossen. Eine solche „modellhafte Übergabe“ würde Qualität und Quantität der Jugendarbeit im Stadtbezirk, vor allem in Brackel, drastisch reduzieren und viele Anstrengungen der letzten Jahre konterkarieren.“

- BV Hombruch
Der SPD-Fraktion gehen die Sparvorschläge der Verwaltung im Kinder- und Jugendbereich zu weit. Die Jugendfreizeitstätten und Kindertreffs müssen aus ihrer Sicht in städtischer Hand verbleiben. Die Gefahr der Unterwanderung durch radikale Gruppen sei ansonsten nicht auszuschließen.

Beschluss:


Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage des Jugendamtes zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung (AFD), die Vorlage abzulehnen.“

- BV Huckarde
„Herr Bernstein (CDU-Fraktion) fordert Belegungszahlen insbesondere über den Jugendtreff in Deusen. Die Kinder in Deusen hätten nicht, wie in der Vorlage behauptet, die Möglichkeit der Betreuung in einer OGS. Auch eine behauptete Veränderung des Sozialraumes sie für Deusen nicht nachvollziehbar. Hausgemachte organisatorische und finanzielle Probleme hätten in Deusen dazu geführt, das weniger Kinder den Jugendtreff im Begegnungszentrum genutzt hätten.
Den Übergang der Jugendfreizeitstätten in freie Trägerschaft halte er nicht für sinnvoll. Die Existenz von Jugendforen könne hier keine Begründung für einen Abbau von Betreuerstellen sein. Er spreche sich daher für einen systematisch begleiteten Modellversuch in einer Einrichtung aus, mit Auswertung der Ergebnisse nach einem Jahr. Soziale Verantwortung sei im Bereich der Jugendförderung höher zu bewerten als Einsparpotentiale.

Herr Eker (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) hält es für bedauerlich, dass einseitige Umstrukturierungsmaßnahmen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen vorgenommen würden ohne die Gründe für mangelnde Inanspruchnahme der Freizeitstätten zu analysieren und diesen entgegen zu wirken.

Herr Keller (SPD-Fraktion) wendet sich gegen eine einseitig betriebswirtschaftliche Betrachtung der Problematik zumal Stelleneinsparungen innerhalb der Stadtverwaltung i.d.R nur auf dem Papier stünden. Kinder- und Jugendförderung sei vielmehr eine wichtige soziale Aufgabe. Er vermisse Konzepte, wie die Attraktivität der Jugendfreizeitstätten mit Hilfe der örtlichen Politik gesteigert werden könne. Hier habe es keine Kommunikation zwischen Verwaltung und Bezirksvertretungen gegeben. Seine Fraktion lehne die Vorlage daher ab.

Herr Meyer (DUW) schließt sich den Vorrednern an und spricht sich für die DUW und die Partei Die Linke gegen die Beschlussempfehlung aus.

Frau Enke-Entrich (SPD-Fraktion) spricht sich für den Erhalt des Jugendtreffs in Deusen aus.

Herr Brück (Die Rechte) spricht sich gegen die Schließung der Jugendtreffs aus. An anderer Stelle des Haushaltes bestünden größere Einsparpotentiale.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde folgt dem nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag nicht und lehnt diesen einstimmig ab:

Der Rat beschließt:
· die zukünftige Nutzung der Jugendfreizeitstätten Lütgendortmund, Aplerbeck und Brackel zur Selbstverwaltung durch Jugendliche durch einen freien Träger der Jugendhilfe im Grundsatz
· die Aufgabe der drei Kindertreffs Sölderholz, Deusen und Renninghausen.“

-
BV Lütgendortmund
„Die BV Lütgendortmund sieht es als unzumutbar an, die Nutzung der genannten Jugendfreizeitstätten durch Jugendliche und einen freien Träger der Jugendhilfe zu überlassen. Es kann nicht nachvollzogen werden, wie mit einem sehr viel geringerem Kostenaufwand die Freizeitstätten adäquat betrieben werden könnten. Die Jugendfreizeitstätten seien in der heutigen Zeit mehr denn je auf Leitung durch das Jugendamt angewiesen, da dort u. a. auch unbegleitete Flüchtlingskinder Anschluss an die Gesellschaft erhalten und dadurch eine schnellere Integration ermöglicht wird. Durch die Ganztagsschulen

ist ein Ausgleich in der Freizeit nötig und es sollte den Jugendlichen nicht noch zusätzlich Pflichten aufgebürdet werden.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund ist gegen diese Vorlage und beschloss daher einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund keine Empfehlung zum Beschluss dieser Vorlage auszusprechen.


B. Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor
(Drucksache Nr..: 14029-14-E3):
„…
Ihrem Beschluss vom 19.11.2014 folgend, hat die Verwaltung konzeptionelle Eckpunkte für die Überführung der drei Jugendfreizeitstätten in Brackel, Lütgendortmund und Aplerbeck in durch Jugendliche selbstverwaltete und durch freie Träger betriebene Jugendeinrichtungen erstellt. Die konzeptionelle Basis liegt hierbei auf dem Grundverständnis, dass die Leitung der Einrichtung bei den jugendlichen Nutzern liegt. Die bei den freien Trägern beschäftigten hauptberuflichen Mitarbeiter haben den Schwerpunkt in der Beratung und Begleitung der Jugendlichen.

Diese konzeptionellen Eckpunkte (siehe Anlage) wurden am 16.12.2014 mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert. Nach fachlicher Diskussion kann das durch das Jugendamt erstellte Konzept durch die Träger der Jugendhilfe in der jetzigen Form nicht mitgetragen werden.

Die Träger schlagen ihrerseits vor, dass eine Konzeptentwicklung zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Jugendfreizeiteinrichtungen bis hin zur Selbstverwaltung in die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für die laufende Legislaturperiode aufzunehmen ist. Die Träger gehen davon aus, dass die personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendfreizeiteinrichtungen in den ersten drei Jahren der Konzeptentwicklung zwingend erforderlich ist.

An der Entwicklung des Konzeptes sollen Kinder und Jugendliche maßgeblich beteiligt werden.“

C. Es lag folgende Stellungnahme der AG gem. § 78 KJHG vor (Drucksache Nr.: 14029-14-E5):
„…wir, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 Kinder- und Jugendhilfegesetz aus den Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel und Lütgendortmund nehmen zu der o. angeführten Vorlage wie folgt Stellung:

Die zukünftige Nutzung der o. g. Einrichtungen durch Jugendliche in Selbstverwaltung ist uns aus fachlichen Gesichtspunkten heraus so nicht nachvollziehbar.

Nach unserem Wissensstand soll dort zukünftig die Arbeit überwiegend durch Jugendliche getragen und durch einen Mitarbeiter eines freien Trägers (50 % Stellenanteil) unterstützt werden.

Im Rahmen des § 8 a KJHG (Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung) kommt den Trägern der Kinder und Jugendarbeit eine besondere Verantwortung zu. Sie haben sicherzustellen, dass Besucherinnen und Besucher ihre Freizeit in einem geschützten Rahmen verbringen können. Mitarbeitende müssen in der Lage sein, Hinweise auf eine drohende Kindeswohlgefährdung zu erkennen.

Wie kann bei den genannten Jugendfreizeitstätten, die über mehrere Etagen gehen und über ein vielfältiges Raumangebot verfügen, die Aufsichtspflicht sichergestellt werden? Gerade die in diesen Einrichtungen stattfindenden Kinderangebote sind wesentlicher Bestandteil der offenen Kinder – und Jugendarbeit.

Diese Verantwortung ist nach unserer Auffassung nicht auf engagierte Jugendliche zu übertragen.

Sollte eine Umwandlung zu einer selbstverwalteten Einrichtung zur Folge haben, dass offene Kinderarbeit in diesen Einrichtungen aus genannten Gründen nicht mehr stattfinden kann, wäre das fatal. Besonders unter präventiven Gesichtspunkten ist das Vorhalten von offenen Kinderangeboten in den Sozialräumen unerlässlich. Jugendfreizeitstätten sind ein nicht wegzudenkender Bestandteil der sozialen Infrastruktur in unserer Stadt.
Gerade hier finden Kinder kompetente Ansprechpartner/-innen, die ihnen kontinuierlich unterstützend zur Seite stehen. Die freiwillige Nutzung dieser Angebote zeichnet die Arbeit aus und ermöglicht so erst die qualitativ hochwertige Beziehungsarbeit, die in der Sozialen Arbeit der Schlüssel zum Erfolg ist.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Umstrukturierungsmaßnahme sind der Vorlage zu entnehmen. Demnach könnten ca. 200 000,- € in 2015, ab 2016 ff dann ca.
400 000,- € jährlich eingespart werden.
Die fachlichen Konsequenzen einer veränderten Struktur scheinen hierbei eher nebensächlich zu sein, da eine Konzeptentwicklung erst nach Erteilung des Zuschlages an einen Freien Träger initiiert werden soll.

Diese Vorgehensweise ist insbesondere mit Blick auf die Aussage unseres Oberbürgermeisters Ullrich Sierau im Interview mit der ver.di Inside, Extra-Ausgabe Juni 2014 befremdlich.
Zitat
... „Wir haben in Dortmund eine sehr vielfältige und breit aufgestellte Kinder- und Jugendarbeit. Die Stadtverwaltung und die freien Träger sorgen für ein qualitativ sehr gutes Angebot und leisten in einem oftmals schwierigen, auf jeden Fall sehr herausfordernden Arbeitsbereich tolle Arbeit. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Alle Angebote, die der Förderung , Bildung, dem Schutz, der Unterstützung und der Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern dienen, dienen der Zukunft unserer Stadt. In die Kinder- und Jugendarbeit zu investieren, auch über gesetzlich vorgeschriebene Leistungen hinaus, macht unsere Stadt lebenswerter und damit nicht zuletzt auch attraktiver im Wettbewerb der Städte. Daran werde ich festhalten.“ …

Mit großer Sorge sehen wir in diesem Zusammenhang insbesondere die Anfrage der Partei 'Die Rechte' an den Rat der Stadt Dortmund vom 09.09.2014 Drucksache – Nr.: 13720-14 dort ist von einem „…. nationalen Jugendzentrum, in dem deutsche Jungen und Mädchen fernab von Umerziehung und linker Gehirnwäsche verkehren können …..“ die Rede.
Es wäre aus unserer Sicht unfassbar, wenn aus dieser Gruppierung heraus eine dieser drei Einrichtungen selbstverwaltet besetzt würde.

Wir möchten sie bitten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, die vorhandene Struktur der Kinder- und Jugendförderung in dieser Stadt aufrecht zu erhalten.“

D. Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 14029-14-E8):
„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat lehnt die zukünftige Nutzung der Jugendfreizeitstätten Lütgendortmund, Aplerbeck und Brackel zur Selbstverwaltung durch Jugendliche ab. Die drei Jugendfreizeitstätten werden auch zukünftig vorerst in städtischer Trägerschaft betrieben. Sofern freie Träger ihr Interesse zur Übernahme von städtischen Jugendfreizeitstätten bekunden und dies zu Einsparungen im städtischen Haushalt führt, werden diese in Gänze auf die freien Träger übertragen.

Aufgrund der mangelnden Nachfrage werden die drei Kindertreffs in Sölderholz, Deusen und Renninghausen aufgegeben.“


E. Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 14029-14-E6):

..“ zur vorgenannten Vorlage stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:


Anstatt selbstverwaltete Jugendfreizeiteinrichtungen an einzelnen ausgewählten Standorten unter fiskalischen Gesichtspunkten umzustrukturieren, sollte eine Reform des Gesamtsystems der Jugendarbeit in Dortmund begonnen werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen partizipativen Prozess mit Trägern und Jugendlichen über eine inhaltliche, konzeptionelle und strukturelle Erneuerung der Arbeit in Jugendfreizeitstätten einzuleiten.

Die Verwaltungsvorlage (und damit die Einsparvorgabe) wird solange zurück gestellt, bis es umsetzbare Verbesserungs- und Erneuerungsvorschläge gibt.
Ergebnisse, die Ausschuss und Rat in die Lage versetzen können, eine weitergehende Entscheidung zu treffen, werden bis Mitte des Jahres erwartet.
Die drei Jugendtreffs Sölderholz, Deusen und Renninghausen werden unabhängig davon aufgegeben.“


F. Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor
(Drucksache Nr.: 14209-14-E9):
„…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss begrüßt im Grundsatz das Prinzip der Selbstverwaltung von Jugendfreizeitstätten durch Jugendliche.
2. Die geplante Überführung der Jugendfreizeitstätten Lütgendortmund, Aplerbeck und Brackel in selbstverwaltete und durch freie Träger der Jugendhilfe betriebene Einrichtungen wird zum momentanen Zeitpunkt abgelehnt.
3. Die Verwaltung leitet einen Prozess der Konzeptentwicklung zur Partizipation und Selbstverwaltung von Kinder und Jugendlichen in Jugendfreizeit- einrichtungen ein. An der Erarbeitung des Konzepts sollen Kinder und Jugendliche maßgeblich beteiligt werden. Ziel ist die Aufnahme des Konzeptes in die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans sowie die anschließende Umsetzung selbstverwalteter Strukturen.

4. Das Konzept ist abschließend im Ausschuss zu beraten.“


Herr Barrenbrügge begründete den Antrag seiner Fraktion.

Gleichzeitig signalisierte er Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion. Beim Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könnten die Punkte 2 – 4 mitgetragen werden, der Punkt 1 werde abgelehnt (könnte zwar ein Weg sein, aber nicht in diesem geforderten Maße).

Herr Gora brachte seine zustimmende Haltung zu den Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ausdruck.

Frau Dr. Tautorat teilte ihr Abstimmungsverhalten mit: der Antrag der CDU-Fraktion werde abgelehnt und dem Antrag der SPD-Fraktion zugestimmt. Der Selbstverwaltungsanspruch im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei ihr etwas zu ausschließlich formuliert, daher werde sie sich enthalten.

Herr Grohmann begründete den Antrag seiner Fraktion.
Der Antrag der CDU-Fraktion werde abgelehnt, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.
Der Antrag der CDU-Fraktion werde abgelehnt, der Antrag der SPD-Fraktion könne mitgetragen werden.

Auch Herr Oppermann fand die Anträge der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmungsfähig, der Antrag der CDU-Fraktion werde abgelehnt.

Frau Vennhaus fand die Anträge von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr unterstützenswert. Sie wies aus ihrer beruflichen Erfahrung darauf hin, dass eine Selbstverwaltung durch Jugendliche nur funktionieren könne, wenn eine verstärkte (und auch sehr arbeitsintensive) Begleitung durch professionelle Fachkräfte erfolge.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste folgende Beschlüsse:

Folgender Antrag der CDU-Fraktion (s. D, Drucksache Nr.: 14029-14-E8) wurde mehrheitlich abgelehnt (3 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung):

Der Rat lehnt die zukünftige Nutzung der Jugendfreizeitstätten Lütgendortmund, Aplerbeck und Brackel zur Selbstverwaltung durch Jugendliche ab. Die drei Jugendfreizeitstätten werden auch zukünftig vorerst in städtischer Trägerschaft betrieben. Sofern freie Träger ihr Interesse zur Übernahme von städtischen Jugendfreizeitstätten bekunden und dies zu Einsparungen im städtischen Haushalt führt, werden diese in Gänze auf die freien Träger übertragen.

Aufgrund der mangelnden Nachfrage werden die drei Kindertreffs in Sölderholz, Deusen und Renninghausen aufgegeben.

Folgender Antrag der SPD-Fraktion (s. E, Drucksache Nr.: 14029-14-E6) wurde einstimmig beschlossen:

Anstatt selbstverwaltete Jugendfreizeiteinrichtungen an einzelnen ausgewählten Standorten unter fiskalischen Gesichtspunkten umzustrukturieren, sollte eine Reform des Gesamtsystems der Jugendarbeit in Dortmund begonnen werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen partizipativen Prozess mit Trägern und Jugendlichen über eine inhaltliche, konzeptionelle und strukturelle Erneuerung der Arbeit in Jugendfreizeitstätten einzuleiten.

Die Verwaltungsvorlage (und damit die Einsparvorgabe) wird solange zurück gestellt, bis es umsetzbare Verbesserungs- und Erneuerungsvorschläge gibt.
Ergebnisse, die Ausschuss und Rat in die Lage versetzen können, eine weitergehende Entscheidung zu treffen, werden bis Mitte des Jahres erwartet.
Die drei Jugendtreffs Sölderholz, Deusen und Renninghausen werden unabhängig davon aufgegeben.

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s. F, Drucksache Nr.:
14029-14-E9) wurde
mehrheitlich (Punkt 1 – >10 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen) bzw. einstimmig (Punkte 2 – 4 -> 13 Ja, 2 Enthaltungen) beschlossen:
1. Der Ausschuss begrüßt im Grundsatz das Prinzip der Selbstverwaltung von Jugendfreizeitstätten durch Jugendliche.
2. Die geplante Überführung der Jugendfreizeitstätten Lütgendortmund, Aplerbeck und Brackel in selbstverwaltete und durch freie Träger der Jugendhilfe betriebene Einrichtungen wird zum momentanen Zeitpunkt abgelehnt.
3. Die Verwaltung leitet einen Prozess der Konzeptentwicklung zur Partizipation und Selbstverwaltung von Kinder und Jugendlichen in Jugendfreizeit- einrichtungen ein. An der Erarbeitung des Konzepts sollen Kinder und Jugendliche maßgeblich beteiligt werden. Ziel ist die Aufnahme des Konzeptes in die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans sowie die anschließende Umsetzung selbstverwalteter Strukturen.

4. Das Konzept ist abschließend im Ausschuss zu beraten.


Unter Berücksichtigung der o. a. Anträge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dem Rat der Stadt Dortmund, die zukünftige Nutzung der Jugendfreizeitstätten Lütgendortmund, Aplerbeck und Brackel zur Selbstverwaltung durch Jugendliche durch freie Träger der Jugendhilfe abzulehnen und die drei Kindertreffs Sölderholz, Deusen und Renninghausen aufzugeben.


zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E7)


A. Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 14257-14-E11):

„…zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen



Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere bisher in städtischer Trägerschaft betriebene Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen an freie Träger zu übertragen.

2. Stadtbezirksjugendpfleger/Fachreferenten in den Bezirken

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bezirksjugendpflege durch Fachreferenten zukünftig so zu strukturieren, dass nicht für jeden Stadtbezirk ein eigener Fachreferent zuständig ist, sondern die Betreuung von zwei oder drei Stadtbezirken (pro „Jugendamt vor Ort“) durch einen Bezirksjugendpfleger erfolgt.“


B. Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 14257-14-E7):

„…die SPD-Fraktion stellt folgende Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2015 und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Aufgabe der Personalagentur

Durch die Personalagentur sind verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich von FABIDO erfolgreich umgesetzt worden. So wurden zunächst Kinderpflegerinnen zu Erzieherinnen qualifiziert.



Als bundesweit einmaliges Projekt galt das Programm zur „Qualifizierung von Quereinsteiger/innen zu Erzieherinnen“, mit dem erreicht werden konnte, dass 30 Dortmunder Arbeitslose als Quereinsteiger zu staatlich geprüften Erzieher/innen ausgebildet und auf die Externenprüfung vorbereitet wurden. Neben dem arbeitsmarktpolitischen Erfolg der Maßnahme für die Langzeitarbeitslosen konnte parallel dazu ein wirksamer Baustein gegen den Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen entwickelt werden.

Die Maßnahmen aus dem Projekt „Qualifizierung von Quereinsteiger/innen zu Erzieherinnen (QuErz)“ laufen am 30.06.2015 aus. Damit konnten insgesamt 29 ehemalige langzeitarbeitlose Menschen (1 schied aus gesundheitlichen Gründen aus) in einer dreijährigen Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich zu Erzieher/innen ausgebildet worden.

Die Finanzierung erfolgt über
- Eingliederungszuschüsse des Jobcenters und der Agentur für Arbeit
- Eingesparte Kosten der Unterkunft
- Kindpauschalen des Landes nach dem Kinderbildungsgesetz
- Kostenbeitrag der Personalagentur in Höhe von 35.000 € jährlich

Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie sowie der Rat beschließen, das Projekt QuErz nach Auslaufen der jetzigen Maßname erneut für 30 Langzeitarbeitslose aufzulegen und die Organisation der Ausbildung an anderer Stelle (z.B. bei 50/7) anzubinden, wenn die Personalagentur in der bisherigen Form aufgegeben wird.


Neuer Lernort

Das Projekt „Neuer Lernort“ ist seit 2004 am Malakow-Turm in Derne beheimatet. Pro Schuljahr werden ca. 40 schulmüde und schwer zu unterrichtende ‚Grundschulkinder erreicht, die einmal wöchentlich von der Grundschule abgeholt und in naturnaher Umgebung intensiv am Neuen Lernort betreut werden.

Das Projekt finanziert sich durch 50.000 € aus dem Jugendamtsetat und 70.000 € Landesmittel, die allerdings Mitte des Jahres ersatzlos auslaufen werden.

Das Konzept des Neuen Lernortes hat sich bewährt und ist gut geeignet, präventiv gegen Aggressivität und physische Gewalt in den Grundschulklassen sowie gegen Schulschwänzen vorzugehen.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Lösungen zu suchen, wie das Präventivprojekt „Neuer Lernort“ ab dem Jahr 2016 finanziell abgesichert werden kann.

Als Übergangslösung für das Jahr 2015, wonach Mitte des Jahres die Landesförderung in Höhe von 70.000 € auslaufen wird, werden 50.000 € zusätzliche städtische Mittel für das Projekt bereit gestellt.

Bis zu den HH-Beratungen für 2016 soll eine langfristige Lösung zum Erhalt der Einrichtung gefunden werden. Der Rat der Stadt erwartet, dass der „Neue Lernort“ in das Projekt Nordwärts integriert wird.

Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung SUNRISE

SUNRISE ist eine Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung für schwule und lesbische Jugendliche im Fritz-Henßler-Haus. Insbesondere die individuelle Beratungsfunktion wird immer häufiger nachgefragt, so dass die beiden Teilzeitkräfte an ihre Grenzen stoßen. Niedrigschwellige Einzelfallhilfe wurde 2013 258 mal geleistet, Online-Beratungen wurden 238 mal durchgeführt. Des besteht ein hoher Bedarf von ca. 400 terminierten Beratungsgesprächen, die bei derzeitiger personeller Ausstattung nicht leistbar sind.

Hinzu kommt die Aufklärungsarbeit an Schulen, deren Nachfrage sich in 2014 um 80 % gesteigert hat und mangels Teamer(innen) nicht bedarfsgerecht nachgekommen werden kann.

Für die Treffpunktarbeit, die von über 2000 Besuchern pro Jahr aufgesucht wird, stehen Honorarkräfte bereit.

Beschluss:
Um die Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung SUNRISE personell bedarfsgerecht mit 2 Vollzeit-Kräften und 2 geringfügig Beschäftigten auszustatten, wird der derzeitige städtische Zuschuss von 66.000 € auf 115.000 € erhöht.


Arbeitsgemeinschaft „Offene Türen“ in der Jugendarbeit

Die AGOT, als Zusammenschluss der offenen und kleinen offenen Türen in der Jugendarbeit, benötigt 50.000 € für eine effizientere Zusammenarbeit und die damit verbundene Nutzung von Synergien.

Beschluss:
Um die Arbeit der AGOT abzusichern und zu effektivieren, wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € zusätzlich bereit gestellt.“


C. Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor
(Drucksache Nr.: 14257-14-E13):


„…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Auch vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation geht der Ausschuss davon aus, dass jedes Kind und jede/r Jugendliche in Dortmund die Erzieherischen Hilfen erhält, die er/sie benötigt.
2. Der Ausschuss hält fest, dass insbesondere durch organisatorische Veränderungen im Jugendamt die Aufwendungen für die Erzieherischen Hilfen trotz steigenden Armutszahlen bei Kindern und Jugendlichen seit drei Jahren stagnieren.
3. Der Ausschuss hält fest, dass trotz dieser Entwicklung aufgrund der niedrigen Haushaltsansätze in den jeweiligen Haushaltsjahren ein Mehrbedarf von jeweils ca. 10 Millionen Euro entstanden ist.
4. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe ein Konzept zur qualitativen Weiterentwicklung der Erzieherischen Hilfen zu erarbeiten.
5. Der Ausschuss erwartet, dass die Verwaltung absehbare Mehrbedarfe zeitnah mitteilt und wenn notwendig unterjährig finanziell ausgleicht.“


Herr Barrenbrügge begründete den Antrag seiner Fraktion. Ziel sei es, durch strukturelle Veränderungen mit den vorhandenen Mitteln auszukommen und diese effektiver einzusetzen, damit letztlich mehr Geld bei der Zielgruppe Kinder und Jugendliche ankommt.
Der Antrag der SPD-Fraktion könne vom Grundsatz mitgetragen werden. Aber alle Positionen seien mit der Ausweitung der finanziellen Rahmenbedingungen verbunden. Das halte er nicht für vertretbar.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe Resolutionscharakter. Von daher werde sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung enthalten, wobei inhaltlich die Feststellungen insgesamt mitgetragen werden könnten.

Herr Grohmann begründete den Antrag seiner Fraktion.
Zum Antrag der CDU-Fraktion teilte er mit, die Punkte seien sicherlich diskussionsfähig (irgendwann einmal), aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt und an dieser Stelle. Eine Zustimmung erfolge daher nicht.
Die Punkte 1 – 4 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würden geteilt. Allerdings stelle sich die Frage, was mit Verwaltung unter Punkt 5 gemeint sei.


Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion. Sie stellte klar, dass unter Punkt 5 nicht der Etat des Jugendamtes, sondern der gesamtstädtische gemeint ist.
Der Antrag der CDU-Fraktion werde abgelehnt. Zwar könnte man sicherlich über die Punkte diskutieren, aber es handele sich nicht um einen Haushaltsantrag (Punkt 1, wird nicht kostengünstiger) bzw. müsste unter qualitativen Gesichtspunkten im Gesamtthema „Neuorganisation des Jugendamtes“ diskutiert werden (Punkt 2).
Den Punkten 1 und 3 des Antrags der SPD-Fraktion werde man zustimmen, bei Punkt 2 sich enthalten und Punkt 4 ablehnen.

Frau Dr. Tautorat regte an, über die Punkte des Antrags der SPD-Fraktion einzeln abzustimmen. 1, 2 und 4 werde sie zustimmen, die AGOT sei ihr unbekannt.
Sie sah den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eher als Schreiben an. Insofern fand sie eine Abstimmung überflüssig.
Den Antrag der CDU-Fraktion werde sie ablehnen.

Herr Oppermann brachte seine ablehnende Haltung zum Antrag der CDU-Fraktion zum Ausdruck (fehlende inhaltliche Substanz).
Anschließend signalisierte er Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion und erläuterte kurz die AGOT.

Herr Niermann ging kurz auf „Sunrise“ und „Neuer Lernort“ ein.
Er würde es begrüßen, wenn die Zahlen der Beratungsstellungen der freien Träger in den Geschäftsbericht des Jugendamtes aufgenommen würden.

Herr Gora lehnte den Antrag der CDU-Fraktion ab.
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne er unterstützen.
Dem Antrag der SPD-Fraktion werde zugestimmt, allerdings unter Hinweis auf den Punkt „Neuer Lernort“ verbunden mit der Erwartung, dass sich der Ausschuss seiner Verantwortung stellt und auf eine Gleichbehandlung der bestehenden Strukturen achtet.

Herr Barrenbrügge ging noch einmal auf den Antrag seiner Fraktion ein.

Frau Kienast ging ebenfalls noch einmal auf die AGOT ein. Sie brachte das Interesse der AGOT zum Ausdruck, sich im Ausschuss vorzustellen.

Frau Schütte-Haermeyer dankte Herrn Oppermann und Frau Kienast für ihre Ausführungen zur AGOT. Eine Zustimmung wäre möglich, wenn ggf. der Betrag halbiert würde.

Herr Burkholz ging kurz auf die Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Barrenbrügge ein:

- Neuer Lernort
Bis zum Sommer 2015 ist die Finanzierung gesichert. Nach Wegfall der Landesförderung müssten nach seiner Kenntnis für das 2. Halbjahr 2015 die fehlenden Landesmittel kompensiert werden (35.000 €). Wenn das nicht erfolge, gehe er davon aus, dass das Projekt dann auslaufen müsse. Aus seiner Sicht würde mit dem Beschluss nur der Bestand für 2015 gesichert, ohne eine Festlegung für die Jahre ab 2016 zu beinhalten.
- Erziehungsberatungsstellen
Die Diskussion, ob Einrichtungen in freier und städt. Trägerschaft erforderlich sind, könne sicherlich geführt werden. Aber unter dem Aspekt der Finanzierung (die Einrichtungen der freien Träger sind teurer als die städt. Erziehungsberatungsstellen) könne er nicht erkennen, dass mit der Übertragung der städt. Erziehungsberatungsstellen (nur diese gibt es städtischerseits) in freie Trägerschaft ein Beitrag im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geleistet werden könne.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste folgende Beschlüsse (es erfolgte Einzelabstimmung über die Anträge):

Antrag der CDU-Fraktion (s. A, Drucksache Nr.: 14257-14-E11)

1. Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen

Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere bisher in städtischer Trägerschaft betriebene Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen an freie Träger zu übertragen.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt (3 Ja, 12 Nein):

2. Stadtbezirksjugendpfleger/Fachreferenten in den Bezirken

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bezirksjugendpflege durch Fachreferenten zukünftig so zu strukturieren, dass nicht für jeden Stadtbezirk ein eigener Fachreferent zuständig ist, sondern die Betreuung von zwei oder drei Stadtbezirken (pro „Jugendamt vor Ort“) durch einen Bezirksjugendpfleger erfolgt.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt (3 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung)

Antrag der SPD- Fraktion (s. B, Drucksache Nr.: 14257-14-E7)

Aufgabe der Personalagentur

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie sowie der Rat beschließen, das Projekt QuErz nach Auslaufen der jetzigen Maßname erneut für 30 Langzeitarbeitslose aufzulegen und die Organisation der Ausbildung an anderer Stelle (z.B. bei 50/7) anzubinden, wenn die Personalagentur in der bisherigen Form aufgegeben wird.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12 Ja, 3 Nein)

Neuer Lernort

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Lösungen zu suchen, wie das Präventivprojekt „Neuer Lernort“ ab dem Jahr 2016 finanziell abgesichert werden kann.

Als Übergangslösung für das Jahr 2015, wonach Mitte des Jahres die Landesförderung in Höhe von 70.000 € auslaufen wird, werden 50.000 € zusätzliche städtische Mittel für das Projekt bereit gestellt.

Bis zu den HH-Beratungen für 2016 soll eine langfristige Lösung zum Erhalt der Einrichtung gefunden werden. Der Rat der Stadt erwartet, dass der „Neue Lernort“ in das Projekt Nordwärts integriert wird
.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (7 Ja, 3 Nein, 5 Enthaltungen)

Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung SUNRISE

Um die Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung SUNRISE personell bedarfsgerecht mit 2 Vollzeit-Kräften und 2 geringfügig Beschäftigten auszustatten, wird der derzeitige städtische Zuschuss von 66.000 € auf 115.000 € erhöht.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12 Ja, 3 Nein)

Arbeitsgemeinschaft „Offene Türen“ in der Jugendarbeit

Um die Arbeit der AGOT abzusichern und zu effektivieren, wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € zusätzlich bereit gestellt.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (9 Ja, 3 Nein, 3 Enthaltungen)


Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s. C, Drucksache Nr.: 14257-14-E13)
1. Auch vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation geht der Ausschuss davon aus, dass jedes Kind und jede/r Jugendliche in Dortmund die Erzieherischen Hilfen erhält, die er/sie benötigt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (12 Ja, 3 Enthaltungen)
2. Der Ausschuss hält fest, dass insbesondere durch organisatorische Veränderungen im Jugendamt die Aufwendungen für die Erzieherischen Hilfen trotz steigenden Armutszahlen bei Kindern und Jugendlichen seit drei Jahren stagnieren.
Abstimmung: einstimmig (10 Ja, 5 Enthaltungen)
3. Der Ausschuss hält fest, dass trotz dieser Entwicklung aufgrund der niedrigen Haushaltsansätze in den jeweiligen Haushaltsjahren ein Mehrbedarf von jeweils ca. 10 Millionen Euro entstanden ist.
Abstimmung: einstimmig (11 Ja, 4 Enthaltungen)
4. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe ein Konzept zur qualitativen Weiterentwicklung der Erzieherischen Hilfen zu erarbeiten.
Abstimmung: mehrheitlich (11 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)
5. Der Ausschuss erwartet, dass die Verwaltung absehbare Mehrbedarfe zeitnah mitteilt und wenn notwendig unterjährig finanziell ausgleicht
Abstimmung: Unter Berücksichtigung der Klarstellung von
Frau Schütte-Haermeyer, dass der Ausgleich nicht aus dem Etat des Jugendamtes, sondern aus dem gesamtstädtischen Budget erfolgen soll, wurde der Punkt einstimmig beschlossen (11 Ja, 4 Enthaltungen)



Unter Berücksichtung der Beschlüsse unter TOP 2.1 (Drucksache Nr.: 14029-14) sowie der vorstehenden Anträge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen), den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 zu beschließen.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
- unbesetzt -



4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -




zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Es lagen keine Informationen vor.



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Information hin:

- Termin 12.02.2015
(Gedankenaustausch mit der Steuerungsgruppe nach § 78 SGB VIII Hilfen zur Erziehung)
Rückmeldungen sollen an die Geschäftsführung gehen.


- Herr Burkholz teilte mit, dass sich an der personellen Besetzung der Amtsleitung nichts verändern wird.







Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17.45 Uhr.



Sohn Heidkamp Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin