Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 07.09.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:21 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Hartleif (CDU) i.V.f.Herrn RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU)

Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle(CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr SB Hechler (SPD) i.V.f.Frau RM Spaenhoff (SPD)
Frau RM Kirsch (SPD) i.V.f.Herrn RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas
Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Frau RM Frieling (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Martinschledde (Die LINKE +) i.V.f.Herrn RM Kowalewski (Die LINKE+)
Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Jääskeläinen (Die PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Kretzschmar- Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez


Herr StR Rybicki-7/Dez.
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Meißner-61


Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.09.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.06.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24922-22)


3.2 Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)

3.3 Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)

3.4 Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)

hierzu -> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 25172-22-E1)

3.5 Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24530-22)

3.6 Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)

3.7 Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)

3.8 Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25235-22)

3.9 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Der umfangreiche Abschlussbericht der Untersuchung (Anlage 2) steht nur digital im GIS zur Verfügung/ einzelne Ansichtsexemplare werden den Ratsfraktionen zur Verfügung gestellt /ein Exemplar liegt zur Sitzung aus.

3.10 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

3.11 Kurzfristige Energieeinsparpotenziale
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24444-22-E1)







3.12 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh

Nachträgliche Kenntnisnahme (siehe Überweisung Rat vom 23.06.2022)
(Drucksache Nr.: 24522-22)

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022
(Drucksache Nr.: 24522-22)

3.13 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Herstellung des Verbindungsweges zwischen Alfred-Trappen-Straße 24 und Nagelschmiedegasse (B4)
hier: Kostenerhöhungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24301-22)

3.14 Förderung der Biodiversität in Park- und Grünanlagen
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 20582-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20582-21-E1)

3.15 Teilnahme Dortmunds am Förderprogramm ICLEI Action Fund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25284-22)

3.16 Kostenlose Sperrmülltage - Umsetzung von Beschlüssen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25509-22)

3.17 Kostenlose Entgegennahme von Grünschnitt durch EDG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25508-22)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25508-22-E2)

3.18 Bewässerungssysteme für Straßenbäume - aktueller Stand der Umsetzung und erste Erfahrungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25507-22)

3.19 Energieverschwendungsoptimierungsverordnung
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25561-22)

3.20 Sachstandsbericht Schwammstadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25599-22)



3.21 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25112-22)

3.22 Übernahme von Sensortechnik aus dem Projekt iResilience
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25604-22)

3.23 Detailliertes Solarkataster der städtischen Gebäude
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25593-22)

3.24 CO2-Reduktionsstrategie der kommunalen Unternehmen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25591-22)

3.25 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25598-22)

4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

5.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Wohnungsmarktbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25264-22)


6.2 Verkauf von Wohneinheiten und Immobilien durch die Vonovia SE
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25590-22)

6.3 Sachstandsbericht Wohnbautätigkeit in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25597-22) .








7. Angelegenheiten des Umweltamtes

7.1
Nachhaltige Verpflegung

Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23133-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23133-21-E2)

7.2 Potentialanalyse PV-Anlagen auf Freiflächen
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24439-22)
-lag bereits zur Sitzung am 27.04.2022 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24439-22-E1)

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

8.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2022 vor

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2022 vor

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22)

8.2 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
Der Anhang steht nur digital im GIS zur Verfügung/ einzelne Ansichtsexemplare werden den Ratsfraktionen zur Verfügung gestellt /ein Exemplar liegt zur Sitzung aus.





8.3 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
lag bereits zur AKUSW- Sitzung am 16.03.2022 und zur Ratssitzung am 23.06.2022 vor

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23268-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022
(Drucksache Nr.: 23268-21-E6)
Die Unterlagen lagen zur Rats-Sitzung am 31.03.22 (TOP 3.6) bzw.12.05.22 (TOP 3.4) vor.


8.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)

8.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24686-22)
Die Vorlage wurde im GIS irrtümlich als nichöffentliche Vorlage tituliert. Es handelt sich um ein öffentliche Vorlage.

8.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 219 - Verseweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 129 Änderung Nr. 1 - 15)
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn nötig

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24660-22)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24660-22)

8.7 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2022 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25186-22)

8.8 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag

Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23153-21-E4)

8.9 Bestandsgebäude ehemaliges HSP-Gelände
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24897-22)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24897-22-E1)

8.10 Barrierefreie Tiefgaragen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25133-22)

8.11 Kreuzungsbauwerk S-Bahnbrücke Massener Weg
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25134-22)

8.12 Carsharing-Angebote in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25514-22)

8.13 Erfahrungsbericht TINK
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25515-22)

8.14 Solardächernutzungsverordnung
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25562-22)

8.15 Umsetzungsleitfaden "Fahrradstadt Dortmund"
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25563-22)

8.16 Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25595-22)

8.17 Neubau der Kreuz-Grundschule
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25554-22)

9. Anfragen

9.1 Baumhöhe und Solaranlangen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25609-22)

10. Informationen der Verwaltung

10.1 Terminplan Rat und Ausschüsse 2023
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 25229-22)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lemke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Man einigt sich auf folgende Ergänzungen:

I. TOP 3.26 (neu):
Vorlage: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld Bürgerhaus Dorstfeld; hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24893-22)

II. TOP 3.27 (neu):
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme:
Umgang mit der zu erwartenden Energieknappheit
( Fraktion AfD) (Drucksache Nr.: 25181-22)


Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.06.2022

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.06.2022 wird genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24922-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 01.09.2022:

Ratsmitglied Vogeler (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage gerne empfehlen werde, zunächst jedoch um Beantwortung der folgenden zwei Fragen zum kommenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) bittet:
1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet
2. Was passiert wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?

Herr StR Uhr sagt die Beantwortung der Fragen zu.

Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Man sei nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben, allerdings habe sich der Fachausschuss noch nicht abschließend geäußert. Sie schlägt vor, die Vorlage in den AFBL durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion sei grundsätzlich für eine Empfehlung, allerdings solle sich zunächst der Fachausschuss inhaltlich äußern.

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen. Die Beantwortung der Fragen soll in der nächsten Sitzung des AFBL erfolgen.

AKUSW, 07.09.2022:

Herr Wilde informiert den Ausschuss zu den beiden im APOD gestellten Fragen.
Die entsprechende schriftliche Stellungnahme der Verwaltung hierzu wird dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in der Septembersitzung vorliegen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stimmt der zur Realisierung der Stufe 1 des Projektes (Explorationsphase) vorgesehenen Gründung der „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Dortmund (50 %) und der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (50 %) mit einem Stammkapital von 50.000 Euro zu und beauftragt die Verwaltung, die Gründung der Gesellschaft, wie in der Begründung der Vorlage beschrieben, bis Ende 2022 vorzubereiten und umzusetzen.

2. genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 475.000 Euro und überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 202.058 Euro für das Haushaltsjahr 2022.

3. beschließt die Veranschlagung des Budgets zur Finanzierung des Projektes und der Projektgesellschaft im städtischen Haushaltsplan 2023 mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.562.700 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 2.821.700 Euro im Haushaltsjahr 2024 und die Auszahlung der Finanzmittel an die „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ in den jeweiligen Haushaltsjahren.

4. beschließt die Einrichtung und Besetzung von überplanmäßigen Projekteinsätzen (ein Geschäftsführer*in und zwei technische Ingenieur*innen) für die Dauer der Explorationsphase (voraussichtlich zwei Jahre) und die Berücksichtigung der damit verbundenen Personal- und Sachaufwendungen sowie Erträge im städtischen Haushaltsplan 2023 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 (siehe finanzielle Auswirkungen).



zu TOP 3.2
Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Handlungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung entsprechender Umsetzungsvorlagen für die einzelnen Maßnahmen.

zu TOP 3.3
Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung des Sachverhaltes zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gegenüber dem RVR als Träger der Baumaßnahme für den „Hoesch-Hafenbahn-Weg“ zu erklären, dass sie, wie unter den in Ziff.3 dargestellt, einen Teil der bei der DB Netz AG ggfls. anfallenden Instandhaltungs-kosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zum Baubeginn des neuen Bauwerkes durch den RVR übernimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB Netz AG zu vereinbaren, dass diese die entstehenden Instandhaltungskosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zu einem Betrag in Höhe von 35.700,00 Euro brutto trägt. Wird dieser Betrag überschritten, werden die Instandhaltungskosten am vorhandenen Brückenbauwerk bis zu einer Höhe von 250.000,00 Euro brutto durch die Stadt Dortmund getragen. Dieser finanzielle Beitrag wird seitens der Stadt Dortmund nur unter der Bedingung geleistet, dass der Baubeginn der neuen Brücke spätestens bis Juli 2024 erfolgt.



zu TOP 3.4

Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)

Hierzu liegt vor Ergänzung zum Vorgang (Drucksache Nr.: 25172-22-E1):.

...in der oben genannten Ratsvorlage ist leider ein redaktioneller Übertragungsfehler enthalten.
Fälschlicherweise wurde auf Seite 3 der Vorlage im Absatz „Zuständigkeit“ die Bezirksvertretung
Hörde genannt. Korrekterweise muss jedoch hier die Bezirksvertretung Innenstadt-West genannt
werden.
Ich bitte, diese Korrektur zu beachten und bedanke mich für Ihr Verständnis

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Ergänzung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Umsetzung des Bauvorhabens Neugestaltung Ratssaal mit 2,45 Mio. € und Medientechnik in Höhe von 5,99 Mio. € auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung Leistungsphase 3 als kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss

und beauftragt
2. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) für das Sonderprojekt - Neugestaltung Ratssaal und Anpassung Medientechnik.


zu TOP 3.5
Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24530-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sich den Forderungen der Pilotstädte anzuschließen und den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zu erklären.







zu TOP 3.6
Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Vollanschlusses OWIIIa/ Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“ mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 3.200.000,00 Euro zzgl. des Projektmanagements in Höhe von 765.000,00 Euro.
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) mit einer Summe von 154.000,00 Euro optional vorzusehen.

Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014593 - OWIIIa/Westfaliastraße Vollanschluss - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 135.000,00 Euro

Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 154.000,00 Euro an:

Haushaltsjahr 2028: 154.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 600.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023, 800.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 und 790.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2025.



zu TOP 3.7
Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Demontage und des Neubaus der Straßenüberführung Franziusstraße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.110.000,00 Euro zzgl. Kosten für das Projektmanagement in Höhe von 134.000,00 Euro. Die Gesamtkosten dieses Beschlusses betragen damit 1.244.000,00 Euro.
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten des Projektmanagements in der Bauphase (Überwachen der Oberbauleitung, Mitwirken bei der Projektabrechnung) mit einer Summe von 66.000,00 Euro optional vorzusehen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Jahr 2022 für das Jahr 2023 fehlende Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 104.000,00 Euro außerplanmäßig gemäß § 83 i.V.m. § 85 GO NRW auf die Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) zu verlagern.

Zu 1. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 370.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 144.000,00 Euro

Zu 2. Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Projektmanagement Bauleitung) Kosten in Höhe von 66.000,00 Euro an, die sich wie folgt aufteilen würden:
Haushaltsjahr 2025: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 36.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.




zu TOP 3.8
Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25235-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Quartalsbericht 2022 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2022:

Der Beirat nimmt die Vorlage mit einer Enthaltung zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich die frühzeitige Beteiligung zur Entwicklung kooperativer Lösungen für die Ansiedlung gewerblich und industriell orientierter Arbeitsplätze sowie die Aussage, dass es unter Beachtung der Vorgaben des Landschaftsplans keine weiteren Gewerbeflächenpotenziale im Freiraum in Dortmund gibt. Die nach transparenten Kriterien durchgeführte Untersuchung wird als hilfreich angesehen.

Vor einem konstruktiven Beitrag seien folgende kritische Anmerkungen zur bisherigen Wirtschaftsflächenentwicklung erlaubt.

Die von der Wirtschaftsförderung nunmehr beklagte Flächenknappkeit ist auch das Ergebnis von sorglosem und verschwenderischem Umgang mit dem unvermehrbaren Gut Grund und Boden durch:
· flächenextensives Bauen ohne jegliches Bemühen der Verlagerung in die Geschossigkeit, wie sie andere Planungsträger längst praktizieren,
· fehlender Wille, statt neue Flächen zu beanspruchen, Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen,
· den unbegrenzten Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen, insbesondere ebenerdige Parkplätze für die Beschäftigten und Kunden (Beispiele: Amazon, Wilo, Bauhaus)
· Förderung von Logistik mit geringem Arbeitsplatzbesatz,
· Fehlende Nutzung von Städtebaulichen Verträgen, mit Investoren flächensparendes Bauen zu vereinbaren,
· Zu geringer Gebrauch von Bodenvorratspolitik und Grundstücksvergabe im Erbbaurecht, wodurch die Verfügbarkeit über Grundstücke stark begrenzt ist.
· Offenbar zu geringe Kooperation mit den Planungsträgern der Arbeitsmarktregion Dortmund, die weit über die Stadtgrenzen hinausgeht.

Angesichts der dramatischen Situation, die mit dem Begriff „Klimawandel“ verharmlosend beschrieben wird, sind weitere Inanspruchnahmen der ökologisch und klimatisch bedeutsamen Freiräumen unverantwortlich. Dortmund sollte sich daher auf die Aktivierung verbliebener Altstandorten und die Nachverdichtung bestehender GE- und GI-Gebiete beschränken. Die auch harte Abwägung der Belange der Wirtschaft gegen die des Natur- und Klimaschutzes darf nicht immer zulasten der endlichen Ressourcen unseres Planeten ausgehen.

Bei der Eignungsuntersuchung sind im Sinne einer interkommunalen Kooperation auch Standorte in den Nachbargemeinden einzubeziehen. Die beabsichtigen Ziele der Energiewende werden mittelfristig weitere großflächige Standorte insbesondere in Bergkamen und Lünen freisetzen, die sich für interkommunale Gewerbegebiete auch wegen ihrer guten verkehrsinfrastrukturellen Ausstattung eignen. Hier sollten vorausschauend zeitnah planerische und vertragliche Vereinbarungen, insbesondere auch zur anteiligen Gewerbesteuer vorbereitet werden.

Der Beirat bekräftigt darüber hinaus seine ablehnende Haltung zu im gültigen Flächennutzungsplan und im Entwurf des Regionalplans Ruhr dargestellten GE/GI-Gebieten. Hierzu verweist der Beirat auf seine Beschlüsse vom 24.1.2018, 10.4.2019 und 1.6.2022 (Regionalplan Ruhr).

Danach lehnt er nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab, insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha).

Besonders kritisch sieht der Beirat die im Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehene Ausweisung eines GIB-Gebietes am Osterschleppweg in Wickede mit rund 72 ha. Die Darstellung kollidiert mit dem seit dem 7.11.2020 rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Da der Landschaftsplan mittlerweile ohne Widerspruch der Bezirksplanungsbehörde Rechtskraft erlangt hat, muss der Regionalplan nach dem Gegenstromprinzip die GIB-Darstellung zu Gunsten des BSLE geändert werden.

Ebenfalls sehr kritisch sieht der Beirat die Überplanung der ehemaligen Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“) mit rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.

Des Weiteren bittet der Beirat sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Stadtplanung bei der künftigen Entwicklung von gewerblichen Gebieten flächensparendes Verhalten und Verfahren anzuwenden. Dies bedeutet, dass bei der Flächeninanspruchnahme die Möglichkeit des Bauens sowohl in die Höhe als auch in die Tiefe gefördert werden sollte. Hier wäre bei der zukünftigen Ansiedelung von Wirtschaftsunternehmen darauf zu achten, dass diese bevorzugt werden, die im Vergleich zu den Flächen, die sie für Ihr Gewerbe benötigen, die meisten Arbeitsplätze schaffen.

Darüber hinaus regt der Beirat eine Offensive der Stadt in Kooperation mit Firmen und Wirtschaftsverbänden zur Erhöhung der Biodiversität auf Firmenstandorten an.

Hinweise finden sich u.a. in folgenden Informationsschriften:

(1) Broschüre „Wege zum naturnahen Firmengelände
(2) Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz
(3) Broschüre „Unternehmen biologische Vielfalt 2020 – Basispapier“

Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Die Lichtfarbe und das Lumen von Außenleuchten beeinflussen nachtaktive Tiere durch Irritation und Anlockung und Beeinträchtigen die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten. Die Außenleuchten sollten daher, falls nicht schon geschehen, auf warmweiße LED-Lampen (max. 2.700 Kelvin) umgestellt werden. Die Leuchten sollten eine Abschirmung nach oben haben um Lichtemissionen in den Himmel zu verhindern und es sollten vollständig gekapselte Lampengehäuse Verwendung finden, die ein Eindringen von Insekten verhindern.

Nisthilfen
Nisthilfen leisten einen wichtigen Beitrag für das Überleben verschiedener Tierarten in unserer Landschaft. Auf dem Firmengelände bietet sich die Anbringung von Nisthilfen für Kleinvögel in den Gehölzbeeten am Rande der Parkplätze an. Für Fledermäuse und Falken (Turmfalke und Wanderfalke) können entsprechende Nisthilfen an den hohen Gebäuden/Lagerhallen angebracht werden.

Blütenreiche Grünflächen
Es ist nur ein relativ geringer Aufwand für die Bodenvorbereitung notwendig, um bereits im Folgejahr spektakuläre Blühflächen zu erhalten. Zugleich sind sie günstig im Unterhalt, weil sie nur ein- bis viermal im Jahr gemäht werden müssen. Für die Anlage von dauerhaft haltbaren, artenreichen Wiesen ist die Auswahl des Saatgutes wichtig.



AKUSW, 07.09.2022:

Herr Thabe informiert den Ausschuss ausführlich zum Thema (PP-Vortragsiehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Wirtschaftsflächenentwicklung und – damit verbunden – die Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum begleitend zur derzeit laufenden Wirtschaftsflächenkonferenz der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.


Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion einigt man sich darauf, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

zu TOP 3.10
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 25007-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Kurzfristige Energieeinsparpotenziale
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 24444-22-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:24444-22-E1):

...ich informiere im Folgenden über das Ergebnis der erbetenen Prüfungen, die das
Energiemanagement der Städtischen Immobilienwirtschaft durchgeführt hat.
Zu 1.
Die durch die Städtische Immobilienwirtschaft bewirtschafteten Gebäude, werden auf der
Grundlage der „Fortgeschriebene Handlungsanleitung der Stadt Dortmund zur rationellen
Energieverwendung in städtischen Immobilien“ aus dem Jahr 2005 betrieben. Die
Optimierung der Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen
städtischen Gebäuden ist eine kontinuierliche Aufgabe. Die meisten Immobilien sind auf die
städtischen Gebäudeleittechniken aufgeschaltet und werden aus der Ferne vom
Immobilienbetrieb gesteuert. Eine Raumtemperatur während der Nutzung von 20°C ist
hierbei die Regel und in der nutzungsfreien Zeit wird die Raumtemperatur heruntergeregelt.
Die Warmwassertemperatur darf aus Gründen der Wasserhygiene nicht reduziert werden.
Parallel prüft das Energiemanagement regelmäßig die Energieverbrauchssituation in allen von
der Stadt Dortmund genutzten Gebäuden. Gleichzeitig werden Anregungen der
Mitarbeiter*innen zur Energiereduzierung aber auch berechtigten Beschwerden über
unzureichende Raumklimasituationen aufgegriffen und im Sinne der Energieeffizienz
korrigiert. Damit verfolgt das Energiemanagement schon immer das Ziel, einen
energiekostenoptimierten und effizienten Gebäudebetrieb mit hoher Betriebs- und
Nutzungssicherheit zu erreichen. Hier wird kein weiteres Einsparpotential gesehen.
Bei einem Großteil der städtisch genutzten Verwaltungsgebäude handelt es sich um
Anmietungen. Dies bedeutet, dass die Städtische Immobilienwirtschaft nicht direkten Zugang
zu den Steuer- und Regeltechniken der Energieverbrauchsanlagen hat. Oftmals befinden sich
im Gebäude auch andere Nutzende, deren Nutzungszeiten wie auch Nutzungsvorgaben (z. B.
Raumtemperaturen) von den städtischen Vorgaben abweichen. Ungeachtet dessen ist die
Städtische Immobilienwirtschaft bestrebt, bei der Gestaltung von Mietverträgen und in
persönlichen Abstimmungsgesprächen mit den jeweiligen Gebäudeverwaltungen eine
energieeffizientere Betriebsweise durchzusetzen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.12
Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Nachträgliche Kenntnisnahme (siehe Überweisung Rat vom 23.06.2022)
(Drucksache Nr.: 24522-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
"Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:

„Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN moniert, dass in dieser Vorlage ein Gleisanschluss des Geländes nicht vorhanden ist.

Die CDU-Fraktion befürchtet, dass durch die Empfehlung der Vorlage die wichtige Einflussnahme auf das Verkehrskonzept wegfällt.

Die SPD-Fraktion erklärt, dass es ihrer Einschätzung nach, nicht um ein Verkehrskonzept, sondern lediglich um die innere Erschließung des Geländes geht.

Die CDU-Fraktion wendet ein, dass aber auch die in der Vorlage beschriebene Planung des Knotenpunkts zwischen der A2 und A45 ein Problem darstellt. Sie befürchtet, dass bei der Investitionssumme keine spätere Einflussnahme mehr möglich ist. Darüber hinaus wird – nach dem aktuellen Planungsstand – nur der Pkw-Verkehr über Castrop-Rauxel abgeleitet. Der gesamte Lkw-Verkehr soll über Dortmund und damit über Mengede abfließen. Und dies geschieht, weil die Stadt Castrop-Rauxel beschlossen hat, dass der Lkw-Verkehr ihren Bürgern nicht zuzumuten sei. Zudem trägt die Stadt Dortmund die Kosten für den Ausbau der Straßen allein. Dies ist nicht nachvollziehbar.

Die SPD-Fraktion sieht keinen Zusammenhang zwischen dieser Vorlage und einem abschließenden Verkehrskonzept.

Empfehlung


Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (FDP) nicht, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro zu beschließen, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau (Regenwasserkanal parallel zur Nierhausstraße, mündet in den Heimanngraben -EB 70-; Rückhaltekanal incl. Drosselwerke im Bereich Planstraße A, im Norden im Bereich Nierhausstraße (FB 66)


- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Lärmschutzeinrichtungen,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.

Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.“



Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24522-22-E1):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um Informationen, welche weiteren städtebaulichen Verträge zum interkommunalen Gewerbe-/Industriegebiet auf dem Areal des ehemaligen Kraftwerks Knepper z.B. zur Energieversorgung, zu Baustandards o.ä. noch geplant sind und wann diese der Politik vorgelegt werden.

Zudem bitten wir die Verwaltung, bei der Verhandlung des städtebaulichen Vertrags die folgenden Anregungen für das vorgesehene Energiekonzept zu berücksichtigen:

Die Entwicklung möglicher Vermarktungsmodelle für den auf dem Knepper-Areal über den Eigenverbrauch hinaus erzeugten PV-Strom. Dabei sollen insbesondere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen (Klimafonds) und auch der DEW21 als lokaler Energiedienstleister berücksichtigt werden.

Eine Anpassung des Energie- und Wärmekonzepts sowohl auf die für 2035 geplante Klimaneutralität der Stadt als auch auf den kurzfristigen Ausstieg Deutschlands aus den Gas-, Öl- und Kohleimporten aus Russland. Dabei ist insbesondere der Aufbau eines regenerativen Nahwärmenetzes zu prüfen.

Die Entwicklung von Anreizen und Modellen für eine klimaneutrale Transportlogistik.

Begründung: Erfolgt mündlich“



AMIG 14.06.2022:
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage aufgrund der noch offenen Fragen/Bedenken der Bezirksvertretung Mengede ablehnen werde. Des Weiteren bitte er die Verwaltung um regelmäßige Berichterstattung zu dieser Thematik in der Bezirksvertretung Mengede. Die Verwaltung signalisiert hierzu selbstverständlich ihre Zustimmung.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss die Vorlage trotz der Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede die Vorlage zu empfehlen. Um den Bedenken der Bezirksvertretung trotzdem Rechnung zu tragen, werde die Verwaltung mit Vorlage des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan sowohl diese als auch die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen entsprechend berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung zum Umgang mit den Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede sowie der o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+), nachfolgenden Beschluss zu fassen:



AFBL 17.06.2022
Rm Kowaleski bittet darum, die Vorlage zunächst noch einmal im AKUSW zu beraten, um die Bedenken der Bezirksvertretung Mengede zum Verkehrskonzept auszuräumen.

Rm Reuter verdeutlicht, dass es um die innere Erschließung der Fläche gehe. Gleichwohl könne man die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis geben.

Unter Einbeziehung der Empfehlung AMIG empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Die LINKE+ sowie Die Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -

Darüber hinaus soll die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.“


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei unter Einbeziehung der Empfehlung des AFBL aus der Sitzung am 17.06.2022 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:


- Kanalbau (Regenwasserkanal parallel zur Nierhausstraße, mündet in den Heimanngraben -EB 70-; Rückhaltekanal incl. Drosselwerke im Bereich Planstraße A, im Norden im Bereich Nierhausstraße (FB 66)
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Lärmschutzeinrichtungen,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.

Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.

Die Vorlage wird dem AKUSW nachträglich zur Kenntnis gegeben.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 3.13
Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Herstellung des Verbindungsweges zwischen Alfred-Trappen-Straße 24 und Nagelschmiedegasse (B4)
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24301-22)

Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, das für die Herstellung des Verbindungsweges zwischen der Alfred-Trappen-Straße 24 und der Nagelschmiedegasse am 26.06.2018 (DS-Nr.: 10450-18) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 521.000 € für die Haushaltsjahre 2022 bis 2023 um 185.000 € auf 706.000 € zu erhöhen.

Die Herstellung des Verbindungsweges wird mit Bundes- und Landeszuwendungen i. H. v. insgesamt rund 404.800 € (80 % der zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 506.000 €) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 301.200 €.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o.a Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.









zu TOP 3.14
Förderung der Biodiversität in Park- und Grünanlagen
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 20582-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vom 08.04.2021 (Drucksache Nr. 20582-21, lag bereits zur Sitzung am 04.05.2021 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 20582-21-E1, siehe Anlage zur Niederschrift)

AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und einigt sich auf Bitte von Herrn Rm Dudde darauf, diese auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis vorzulegen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.15
Teilnahme Dortmunds am Förderprogramm ICLEI Action Fund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25284-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Teilnahme der Stadt Dortmund als Host City am ICLEI Action Fund zur Kenntnis. Ein Bericht über ein ggf. bewilligtes Förderprojekt wird entsprechend eingebracht.


zu TOP 3.16
Kostenlose Sperrmülltage - Umsetzung von Beschlüssen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25509-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)) (Drucksache Nr.: 25509-22-E1):

...nach den Sperrmüllsammlungen in den Stadtbezirken Scharnhorst und Brackel ist es Zeit Bilanz zu ziehen und das weitere Vorgehen miteinander zu verabreden.

- Dazu bitten wir für die Sperrmüllsammlungen verantwortliche Vertreter von EDG in den Ausschuss einzuladen.

Des Weiteren möchte unsere Fraktion die nachstehenden Punkte zur Empfehlung für den Rat stellen:

1) Der Rat der Stadt bedankt sich bei den Mitarbeiter:innen von EDG für den großen Einsatz während der ersten kostenfreien Sperrmüllsammlung in Dortmund.

2) Die Sammlung von rund 500 Tonnen Sperrmüll in Scharnhorst und 600 Tonnen Sperrmüll in Brackel unterstreicht den enorm großen Bedarf der Menschen für Wohnortnahe kostenfreie Sperrmüllsammlungen. Die Siedlungen sind regelrecht entmüllt worden. Es war daher richtig, dass sich der Rat der Stadt Dortmund sowie die Bezirksvertretung Brackel mit ihren Forderungen nach einer kostenfreien Sperrmüllsammlung dieses Themas angenommen haben.

3) Die Sperrmüllsammlungen an einem Tag in jeweils einem ganzen Stadtbezirk durchzuführen hat zu Herausforderungen geführt. Zum einen wurde das Personal der EDG an seine Grenzen gebracht und entsprechend viele Überstunden geleistet und es wurden auch organisatorische Schwächen sichtbar. Zum anderen hatten es sogenannte Mülltouristen aus anderen Gegenden der Stadt oder von jenseits der Stadtgrenze einfach, ihren Müll dazu zu stellen. Auch waren gewerbliche Ablagerungen festzustellen. Insbesondere bei der ersten Sperrmüllsammlung in Scharnhorst gab es einen vermehrten Missbrauch des Angebotes, während die Situation in Brackel bei der zweiten Sammlung vergleichsweise entspannt erschien.

4) Hinweise in der Presse sprechen von einem höheren Finanzbedarf als im Haushaltsplan vorgesehen. Dazu ist EDG aufgefordert, die entstandenen Kosten der Kämmerei in einer Spitzabrechnung zur Kontrolle vorzulegen und auch die potentiellen Einnahmen aus der Weiterverwertung der großen Sperrmüllmengen darzulegen.


5) Der Rat bekundet seinen Willen, den Menschen in der Stadt auch weiterhin ein kostenloses Sperrmüllangebot zu machen. Dazu ist durch EDG zu überprüfen, ob eine Verkleinerung des jeweiligen Sammelgebietes den organisatorischen und personellen Möglichkeiten der EDG besser entspricht – beispielsweise anstatt einer Sammlung auf Stadtbezirksebene eine Sammlung auf Stadtteilebene oder auf der Ebene einzelner Straßenzüge. Auch das Angebot eine jährlich kostenlose Sammlung auf der Ebene der einzelnen Haushalte anzubieten, wäre eine denkbare Möglichkeit den Bedarf zu decken.

Außerdem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Den Medien war zu entnehmen, dass einiger Sperrmüll nicht abgeholt wurde, da er auf Privatgelände oder zu weit weg von der Straße lag. Nachträglich musste er vom Vermieter mit einer extra Beauftragung beseitigt werden, wodurch die jeweiligen Mieter*innen zusätzliche Kosten tragen müssen. Wie möchte die EDG dieses Problem zukünftig vermeiden?

2) Zwischen dem Sperrmüll tauchte vermehrt Elektroschrott auf. Wie hoch wäre die Mehrbelastung und etwaige Kosten auch diesen zukünftig mitzunehmen?

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 25509-22-E2):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:



1. Der bereits in den Stadtbezirken Scharnhorst und Brackel durchgeführte „kostenfreie“ Sperrmülltag, der nacheinander auch in den anderen Stadtbezirken durchgeführt werden soll, wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres gestoppt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH eine oder mehrere Alternativen zu dem kostenfreien Sperrmülltag zu entwickeln. Die Alternativvorschläge sollen für die Bürger*innen einfach und unkompliziert sein sowie die Bürger*innen nicht weiter finanziell belasten. Der oder die Alternativvorschläge (z.B. eine kostenfreie Sperrmüllabholung pro Haushalt und Jahr, Erweiterung der Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen, zusätzliche Serviceangebote) sollen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Begründung:
Der durchgeführte Sperrmülltag im Stadtbezirk Scharnhorst hat in einigen Bereichen des Stadtbezirks zu deutlichen Fehlentwicklungen z.B. hinsichtlich Vermüllung, Mülltourismus, Zustellung von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, sowie einem enormen Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen der EDG Entsorgung Dortmund GmbH geführt. Auch wenn der kostenfreie Sperrmülltag im Stadtbezirk Brackel insgesamt besser gelaufen ist, hat es auch hier vereinzelt problematische Bereiche gegeben, die zu einem deutlichen Mehraufwand für die EDG geführt haben. Neben dem organisatorische Aufwand sowie dem Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen der EDG haben die beiden durchgeführten kostenfreien Sperrmülltage insbesondere zu einen deutlichen finanziellen Mehraufwand geführt, so dass die vom Rat der Stadt im Haushalt bereitgestellten 200.000 Euro zur Durchführung des kostenfreien Sperrmülltags im gesamten Stadtgebiet bereits aufgebraucht sind– wohlgemerkt nach zwei von zwölf Stadtbezirken. Die Durchführung des kostenfreien Sperrmülltags in den noch fehlenden Stadtbezirken würde entsprechend zu einer deutlichen Mehrbelastung für den städtischen Haushalt und/oder für den Gebührenhaushalt der EDG führen. Daher ist die Erarbeitung von einer oder mehrerer Alternativen zwingend geboten. Die Alternative soll auch die Möglichkeit eröffnen, dass die Bürger*innen, die nicht in Scharnhorst oder Brackel leben, die Möglichkeit erhalten ihren Sperrmüll zu entsorgen. Ziel ist es, dass die Bürger*innen dauerhaft eine Alternative zum kostenfreien Sperrmülltag erhalten, die für sie einfach und unkompliziert ist und dabei zu keinen weiteren finanziellen Belastungen für die Bürger*innen führt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 3.17
Kostenlose Entgegennahme von Grünschnitt durch EDG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25508-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 25508-22-E2):

...die Fraktion DIE LINKE+ stellt den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung.


Beschlussvorschlag

Für den nächsten Abfallwirtschaftsplan der Stadt Dortmund ist die folgende Änderung zu berücksichtigen:
Für die kostenfreie Abgabe von Grünschnitt an den Betriebshöfen der EDG wird ein dritter Tag in den Sommermonaten eingeführt.

Begründung

Derzeit gibt es nur im zeitigen Frühjahr und im November die Möglichkeit Grünschnitt kostenfrei bei der EDG zu entsorgen. In der Mitte der Vegetationsperiode ist aber alleine schon zur Verkehrssicherung vielfach mindestens ein Heckenschnitt notwendig. Ohne günstige Entsorgungsmöglichkeit steigt die Missbrauchsgefahr. Wie bereits früher im AKUSW festgestellt (DS-Nr. 21763-21-E1) landen vielfach Heckenschnitt und anderen Gartenabfälle in den Wäldern oder in den Sammelbehältern der Friedhöfe und müssen dort aufwändig entsorgt werden. Ein weiterer Tag an den Betriebshöfen bietet hier die Möglichkeit und einen zusätzlichen Anreiz sich korrekt zu verhalten.

Der Ausschuss ist sich darin einig diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, mit der Bitte, zur nächsten Sitzung eine schriftliche Einschätzung der EDG hierzu vorzulegen.









zu TOP 3.18
Bewässerungssysteme für Straßenbäume - aktueller Stand der Umsetzung und erste Erfahrungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25507-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25507-22-E1):

...die Fraktion DIE LINKE+ bittet um einen aktuellen Sachstand zur Frage der Bewässungssysteme in Dortmund unter Berücksichtigung der nachstehenden Fragen.

1) Welche Bewässerungssysteme werden inzwischen testweise im Stadtgebiet eingesetzt?

2) Welche Erfahrungen wurden gemacht? Wie stellt sich die Ausfallquote bei der Anpflanzung von Jungbäumen unter dem Einsatz solche Systeme dar?

3) Inwieweit wurden inzwischen automatisierte Bewässerungssysteme in den Dürreperioden getestet? Inwieweit ist die Einrichtung eines solchen Systems für den kürzlich freigegebenen Radwall umgesetzt worden? Ist die Nutzung eines Bewässerungssystems für die weitere Neuordnung des Walls (Stickwort Masterplan Plätze) angedacht?

Begründung:

Der Klimawandel schreitet mit immer größerem Tempo voran. Viele bisher unproblematische Straßenbäume kommen in Schwierigkeiten. Insbesondere auch die Neuanpflanzung von jungen Bäumen zeigt ohne Hilfestellung erhebliche Ausfallraten, so dass sich der innerstädtische Baumbestand tendenziell reduziert. Ein funktionierendes System von Straßenbäumen ist aber für die Klimaresilienz insbesondere im Innenstadtbereich von großer Bedeutung.




Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.19
Energieverschwendungsoptimierungsverordnung
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25561-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/ Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25561-22-E1):


...das Thema Energieverschwendung wird aktuell heiß diskutiert und auch Dortmund geht hier voran. Das vollkommen sinnlose Wahrzeichen verfehlter Verkehrspolitik - auch bekannt als neues Verkehrsleitsystem - liefert hier ein im wahrsten Sinne des Wortes strahlendes Beispiel.
Über zehn (in Worten zehn) Millionen Euro (veranschlagt - also am Ende eher 18 Millionen, siehe Rathaus) werden für ein paar Rentnerinnen und Rentner ausgegeben, die nicht in der Lage sind, eine App zu bedienen, um sich auf ohnehin meist freie Parkplätze leiten zu lassen. Leuchtende Anzeigetafeln verschwenden Energie und werden ohnehin praktisch nicht beachtet. Währenddessen liegen Fuß- und Radwege in Trümmern.
Aber Dortmund kann hier mehr!
Denn noch bevor die sinnlosen Inhalte auf die strahlenden Mahnmale rückwärtsgewandter Mobilität gespielt werden, verschwendet Dortmund Energie und weist darauf hin, dass bald auch die Vor-Boomer-Generation durch Bildschirme vom Straßenverkehr abgelenkt wird.

Wir bewundern diesen Schildbürgerstreich und haben weitere Vorschläge, wie Dortmund die Energieverschwendung optimieren kann.
Wir bitten Sie daher, den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:
Beschluss
Die Anzeigetafeln des neuen Verkehrsleitsystems, auch liebevoll „Millionengrab“ genannt, sollen in einer Endlos-Schleife den Image-Film von OB Westphal abspielen. Zwischendurch sollen die Rundenzeiten der Sauerländer Wall-Raser eingeblendet werden, die - angelockt von sinnloser Gigantomanie beim Bau der Straßen in Dortmund - hier ihren Testosteron-Überschuss abbauen dürfen.

Zur besseren Beachtung der Anzeigetafeln sollen diese mit Halogenscheinwerfern (die echten Dinger, nicht diese lauwarmen LED Strahler!) beleuchtet und ins rechte Licht gesetzt werden.

Sollten private digitale Werbetafeln mangels Anzeigen oder unvermittelt einsetzender Vernunft der Betreiber unbeleuchtet sein, sollen auch diese für das Abspielen der Filme angemietet und entsprechend beleuchtet werden.

Begründung
Dortmund muss bei der Verschwendung von Energie mehr Anstrengung zeigen!
Andere Städte dürfen uns nicht den Schneid abkaufen und mehr Energie verschwenden als wir. Der Ansatz, sinnlose Anzeigetafeln mit sinnlosen Inhalten zu bespielen, um Energie zu verschwenden, ist schon ein guter Ansatz. Um diesen Geniestreich weiter zu denken, möge der Ausschuss dem hier gestellten Antrag zustimmen.




AKUSW, 07.09.2022:

Herr sB Jääskeäinen verdeutlicht die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion und führt an, dass der darin enthaltene Antragstext gestrichen und durch folgenden mündlichen Antrag ersetzt werden soll:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, sämtliche Planungen und Arbeiten an allen Parkleitsystemen zu stoppen. Auch der Betrieb soll umgehend eingestellt werden. Die freien Parkplätze sollen in die gängigen Navigationssysteme eingebunden werden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie einigen Enthaltungen ( Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+) ab.



zu TOP 3.20
Sachstandsbericht Schwammstadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25599-22)
Hierzu liegt vor gemeinsamer Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU Fraktion) (Drucksache Nr.: 255599-22-E1):

der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Haushaltsbegleitantrag zur Umsetzung des sogenannten „Schwammstadt-Konzeptes (sponge city)“ in Dortmund beschlossen (Drucksache Nr. 22100-21). Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zu den nachfolgenden Punkten:
1. „a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt

· ein Programm zur nachhaltigen und klimagerechten Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen aufgelegt. Auf Schulgrundstücken (Schulhöfe und Parkplatzflächen) entstehen durch den hohen Versieglungsgrad häufig ausgeprägte Hitzeinseln. Gleichzeitig kann auf den großen Flächen Regenwasser nicht ausreichend versickern. Um Schulhöfe widerstandsfähig gegen den Klimawandel zu machen und als abwechslungsreiche und zukunftsfähige Lern- und Lebensräume für die Menschen in den Schulen zu gestalten, sollen sie entsiegelt und klimaresilient umgestaltet werden. Die Neugestaltung soll in Zusammenarbeit mit Fachbereich Schule und dem Grünflächenamt im Zusammenhang mit der Strategie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung konzipiert werden.

· die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.“
Wie ist der aktuelle Sachstand? Gibt es Entwicklungen hinsichtlich des beschlossenen Programms zur Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen?
2. „b) Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.“


Wie ist der aktuelle Sachstand?
3. „c) Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den Gemeinsame Haushaltsbegleitanträge „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.


Wie ist der aktuelle Sachstand? Sind bereits Schritte zur Auflage eines Beratungsangebotes unternommen worden?
4. „d) Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten. Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.“


Wie ist der aktuelle Sachstand? Die im Beratungsgang befindliche Vorlage „Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr. 25087-22) ersetzt nicht das geforderte Gesamtkonzept, sondern kann lediglich ein Baustein sein.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.





zu TOP 3.21
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25112-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.



zu TOP 3.22
Übernahme von Sensortechnik aus dem Projekt iResilience
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25604-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Sensortechnik, die im Zusammenhang mit dem Projekt iResilience installiert wurde, von der Stadt Dortmund nach dem Ende des Projekts übernommen bzw. gekauft und in das Projekt Smart City übernommen werden kann.

Begründung:
Im Rahmen des Projekts Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience) wurden an verschiedenen Stellen der Stadt Sensoren installiert, die nicht im Besitz der Stadt Dortmund sind und Daten über Temperaturen und Luftfeuchtigkeit erfassen. Die erfassten Daten werden Mittels LoRaWAN an zentrale Datensammelstellen übermittelt. Ziel des Projektes ist die Bereitstellung von Temperaturdaten in Echtzeit für die Bürger*innen. Diese Daten bilden die Grundlage für weitere Auswertungen über die Klimaveränderungen in Ballungsgebieten. Des Weiteren können diese Daten für künftige Maßnahmen der Stadt Dortmund im Zuge einer Klimaanpassung im Sinne der eigenen Bevölkerung genutzt werden.
Das Projekt läuft bis Ende September 2022. Für eine sinnvolle Nachnutzung sollen die Infrastrukturen (u.a. 22 Sensoren) in das Projekt Smart City übernommen werden.

AKUSW, 07.09.2022:

Frau Rm Rudolf erläutert die Hintergründe des Antrags ihrer Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt,. Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Sensortechnik, die im Zusammenhang mit dem Projekt iResilience installiert wurde, von der Stadt Dortmund nach dem Ende des Projekts übernommen bzw. gekauft und in das Projekt Smart City übernommen werden kann.







zu TOP 3.23
Detailliertes Solarkataster der städtischen Gebäude
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25593-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein detailliertes Solarkataster für die städtischen Gebäude zu erstellen und digital zu erfassen. Hierbei soll eine genaue Dachflächenpotentialanalyse erfolgen, die das Gebäudedach ganzheitlich erfasst und ebenfalls die Potentiale für Dachbegrünungen ermittelt sowie die Potentiale und mögliche Verschattungen durch potentielle digitale Infrastrukturen(z.B. 5G-Sendemasten) berücksichtigt.

2. Sofern das unter Punkt 1 beschriebene detaillierte Solarkataster nicht zeitnah von den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung erstellt werden kann, wird die Verwaltung beauftragt die Durchführung sofern möglich an die kommunalen Unternehmen zu vergeben. Sofern dies nicht möglich ist, sollen andere externe Dienstleister herangezogen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unabhängig von Neubau oder Sanierung von städtischen Gebäuden, PV-Anlagen auf den städtischen Gebäuden zu errichten. Dabei soll möglichst ein Optimum zwischen den verschiedenen Nutzungskonkurrenzen (also PV, Begrünung, Kommunikationsinfrastruktur) hergestellt werden Die PV-Anlagen sollen mindestens in ihrer installierten Leistung dem Stromverbrauch der Liegenschaft angemessen sein oder darüber hinausgehen. Die Installation einer PV-Anlage erfolgt, wenn dies technisch darstellbar und wirtschaftlich ist. Begonnen werden soll mit den städtischen Gebäuden, die nach dem detaillierten Solarkataster die größten Potentiale bieten.

Begründung:
Durch die aktuelle Energiekrise hat der Handlungsbedarf zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien für die Versorgungssicherheit deutlich zugenommen. Auf dem Dortmunder Stadtgebiet bestehen große Potentiale für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen – sowohl auf privaten, gewerblichen und auf städtischen Gebäuden und Flächen. Im aktuellen Energiebericht stellt die Verwaltung dar, dass im Jahr 2021 5,6 Prozent des für die städtischen Gebäude benötigten Stromverbrauchs aus Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden erzeugte werden konnte. Zudem befanden sich Ende 2021 22 weitere Anlagen in Prüfung, Planung und teilweise in Ausführung, so dass mit einer weiteren Steigerung der Menge des erzeugten Stroms zu rechnen ist.
Mit der Drucksachennummer 22092-21 hat der Rat der Stadt Dortmund folgen Beschluss gefasst: „Die kommunalen Gebäude sind im Bestand und Neubau mit einer PV-Anlage, in ihrer installierten Leistung dem Stromverbrauch der Liegenschaft angemessen, auszurüsten“. In der Stellungnahme der Verwaltung zu der Drucksachennummer 22169-E1 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Installation von PV-Anlagen allerdings nur bei Neubaumaßnahmen, umfassenden Gesamtsanierungen und Einzelbauteilsanierungen erfolge. Für einen verstärkten Ausbau der PV-Anlagen auf den städtischen Gebäuden bedarf es der Installation von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden, auch ohne dass diese sich gerade im Neubau oder Sanierung befinden. Um den umfassenden Ausbau der PV-Anlagen auf den städtischen Gebäuden anzugehen, ist die Erstellung eines detaillierten Solarkatasters, das über das Solarkataster des Landes NRW hinausgeht und genaue Dachpotentiale darstellt, für die städtischen Gebäude nötig.

AKUSW, 07.09.2022:

Herr Wilde unterstreicht zum vorliegenden Antrag ausführlich die Dringlichkeit, jetzt alle Potentiale zu nutzen, um die weitreichenden Folgen des voranschreitenden Klimawandels abzuschwächen. Hierzu gehöre für das Dortmunder Stadtgebiet insbesondere die Nutzung der Sonnenergie. Vor diesem Hintergrund halte er die mit dem vorliegenden Antrag aufgeführten Maßnahmen für gut und erforderlich.





Frau Rm Sassen bittet den Antrag wie folgt zu ergänzen:

Zur direkten Umsetzung wird zum jetzt schon bestehenden Solarkataster eine Vorauswahl geeigneter Bestandsgebäude getroffen, bei denen priorisiert und im Einzelfall eine detaillierte bauliche Prüfung erfolgt.

Frau Rm Rudolf erklärt sich mit dieser Ergänzung ihres Antrags einverstanden.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein detailliertes Solarkataster für die städtischen Gebäude zu erstellen und digital zu erfassen. Hierbei soll eine genaue Dachflächenpotentialanalyse erfolgen, die das Gebäudedach ganzheitlich erfasst und ebenfalls die Potentiale für Dachbegrünungen ermittelt sowie die Potentiale und mögliche Verschattungen durch potentielle digitale Infrastrukturen(z.B. 5G-Sendemasten) berücksichtigt.
Ergänzung:
Zur direkten Umsetzung wird zum jetzt schon bestehenden Solarkataster eine Vorauswahl geeigneter Bestandsgebäude getroffen, bei denen priorisiert und im Einzelfall eine detaillierte bauliche Prüfung erfolgt.

2. Sofern das unter Punkt 1 beschriebene detaillierte Solarkataster nicht zeitnah von den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung erstellt werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, die Durchführung, sofern möglich, an die kommunalen Unternehmen zu vergeben. Sofern dies nicht möglich ist, sollen andere externe Dienstleister herangezogen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unabhängig von Neubau oder Sanierung von städtischen Gebäuden, PV-Anlagen auf den städtischen Gebäuden zu errichten. Dabei soll möglichst ein Optimum zwischen den verschiedenen Nutzungskonkurrenzen (also PV, Begrünung, Kommunikationsinfrastruktur) hergestellt werden Die PV-Anlagen sollen mindestens in ihrer installierten Leistung dem Stromverbrauch der Liegenschaft angemessen sein oder darüber hinausgehen. Die Installation einer PV-Anlage erfolgt, wenn dies technisch darstellbar und wirtschaftlich ist. Begonnen werden soll mit den städtischen Gebäuden, die nach dem detaillierten Solarkataster die größten Potentiale bieten.




zu TOP 3.24
CO2-Reduktionsstrategie der kommunalen Unternehmen
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25591-22)


...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung und die DSW21 um einen aktuellen Sachstand zu folgenden Punkten:

Die einzelnen Dortmunder kommunalen Unternehmen betreiben im unterschiedlichen Umfang Maßnahmen und Strategien zur Reduzierung von CO2-Emissionen in ihren Tätigkeitsbereichen und den Unternehmen selber.
· Haben alle kommunalen Unternehmen Strategien zur Reduzierung von CO2-Emissionen festgelegt und verfolgen diese?
· Passen diese zu den vom Rat der Stadt beschlossenen Zielen und den darauf aufbauenden Handlungsprogrammen?
· Wie funktioniert das Zusammenspiel der einzelnen kommunalen Unternehmen? Besteht seitens der Dortmunder Stadtwerke AG oder der Stadtverwaltung eine Gesamtkoordination und Harmonisierung der Maßnahmen in den einzelnen kommunalen Unternehmen (Konzern plus Schwesterunternehmen)?
· Falls diese nicht vorhanden ist, wie könnte eine Harmonisierung von Maßnahmen erfolgen?

Begründung:
Die Beschlüsse des Rats der Stadt Dortmund zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 und der daraus folgenden Anpassung der Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, stellen auch die die Dortmunder kommunalen Unternehmen vor große Herausforderungen. Die kommunalen Unternehmen setzen in unterschiedlichem Umfang Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen in ihrem Tätigkeitsfeld, aber auch für das Unternehmen, selber um. Jedoch fehlt es nach unserem Informationsstand an einer Gesamtkoordination und Harmonisierung der Maßnahmen der einzelnen Unternehmen. Eine Koordination und Vernetzung durch zentrale Stelle sollte angestrebt werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.25
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25598-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2021 des Deponiesondervermögens zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 232.500.050,88 € und einem Jahresverlust von -80.375,72 € wird festgestellt und der Lagebericht zur Kenntnis genommen.

2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 338.875,72 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2021 von -80.375,72 € verrechnet und der verbleibende Betrag 258.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 die HLB AuditTeam Dortmund AG, Dortmund, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Betriebsleitung zu beauftragen.









zu TOP 3.26
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19, DS-Nr. 18009-20, DS-Nr. 20915-21) einen investiven Mehrbedarf um insgesamt weitere 793.000 €.

Damit erhöhen sich die investiven Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung (FB 67) von bisher 6.690.000 € um 743.000 € auf insgesamt 7.433.000 €.

Zusätzlich erhöhen sich die nicht zahlungswirksamen Sachleistungen (Muskelhypothek) der „Bürgerhaus Dorstfeld eG“ um zusätzliche 50.000 € auf insgesamt 150.000 €. Für die
Muskelhypothek ist ein 100 %iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.841.422 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 258.422 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Gesamtmaßnahme (investive und konsumtive Anteile) wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 4.389.845 € gefördert.

Im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. erfolgt zum endgültigen Haushaltsplan eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.



zu TOP 3.27
Umgang mit der zu erwartenden Energieknappheit
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25181-22)

...die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Beabsichtigt die Stadt Dortmund Maßnahmen zur Bewältigung der Energieknappheit zu ergreifen, die über die Vorgaben der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums hinausgehen? Wenn ja, welche?

2.) Sollen in diesem Zusammenhang Schwimmbäder bzw. Saunen geschlossen werden? Wenn ja, welche?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 5.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt zur Durchführung des Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ (DS-Nr. 03327-15, DS-Nr. 05925-16, und DS-Nr. 13179-19 und DS-Nr. 18283-20) um 1.100.000 €. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 8.120.000 € auf insgesamt 9.220.000 €.

Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW gefördert. Die höchstmögliche Förderung beträgt 7.279.424,67 €. Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil i. H. v. 1.940.575,33 €.

Die Weiterleitung der Fördermittel im Rahmen des Projektes „Heimathafen“ ist mit einer 20-jährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Für diesen Vorgang sind gem. § 44 II S. 2 KomHVO NRW im städtischen Haushalt Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) abzubilden. Die ratierliche Auflösung der RAP über den Zweckbindungszeitraum von 20 Jahren führt zu einer Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 67.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 9.220.000 €, bedingt eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 97.028,77 €.




6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Wohnungsmarktbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25264-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2022 der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Verkauf von Wohneinheiten und Immobilien durch die Vonovia SE
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25590-22)

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit der Vonovia SE aufzunehmen, um zu klären, ob und wieviele Wohneinheiten und Immobilien auf dem Dortmunder Stadtgebiet von der Vonovia SE verkauft werden sollen. Um welche Wohneinheiten und Immobilien handelt es sich konkret? Sofern erforderlich kann eine Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Wohnungsbauunternehmen in Kontakt zu treten, um zu ermitteln, ob andere große Wohnungsunternehmen planen, Immobilien oder Wohneinheiten auf dem Dortmunder Stadtgebiet im größeren Umfang zu verkaufen.

3. Wenn Wohneinheiten und Immobilien auf dem Dortmunder Stadtgebiet betroffen sind, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Land NRW Kontakt aufzunehmen, um für einen Komplett- oder Teilerwerb der von der Vonovia SE oder anderen Wohnungsunternehmen zum Verkauf stehenden Wohneinheiten durch das Land NRW zu werben. Die dann vom Land NRW erworbenen Wohneinheiten und Immobilien könnten den Kommunen zum Verkauf angeboten werden oder in ein neu zu gründendes landeseigenes Wohnungsunternehmen überführt werden.

4. Sofern das Land NRW keinen Erwerb der Wohneinheiten und Immobilien plant, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie ein Komplett- oder Teilerwerb der zum Verkauf stehenden Immobilien auf dem Dortmunder Stadtgebiet für oder durch die kommunale Hand erfolgen kann.

Begründung:
Das Wohnungsunternehmen Vonovia SE hat angekündigt 67.000 Wohneinheiten in ganz Deutschland aus dem firmeneigenen Bestand verkaufen zu wollen. Noch ist unklar, ob hiervon auch Immobilien bzw. Wohneinheiten auf dem Dortmunder Stadtgebiet betroffen sein werden. Ebenfalls ist unbekannt, ob andere große Wohnungsunternehmen, die auf dem Dortmunder Stadtgebiet aktiv sind, ebenfalls planen, Immobilien und Wohneinheiten in größerem Umfang zu verkaufen. Die bereits bestehende angespannte Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wird durch die aktuelle Energiekrise noch verschärft, sodass Wohnen im Allgemeinen und insbesondere für die Mieter*innen immer teurer wird. Öffentlicher Wohnraum ist ein wichtiger Beitrag, um der allgemeinen Mietpreisentwicklung entgegenzuwirken bzw. diese zu bremsen. Ziel ist es, dass bezahlbares Wohnen für alle sichergestellt werden kann. Es soll daher geprüft werden, ob die auf dem Dortmunder Stadtgebiet zum Verkauf stehenden Wohneinheiten und Immobilien durch die öffentliche Hand erworben werden können.

AKUSW,07.09.2022:

Nach ausführlicher Diskussion ist man sich darin einig, dass die Punkte 1. und 3. des o. a. Antrags nicht aufrechterhalten werden.

Zu den Punkten 2. und 4. wird wie folgt getrennt abgestimmt:

Zu Punkt 2.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss:

. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Wohnungsbauunternehmen in Kontakt zu treten, um zu ermitteln, ob andere große Wohnungsunternehmen planen, Immobilien oder Wohneinheiten auf dem Dortmunder Stadtgebiet im größeren Umfang zu verkaufen.

Zu Punkt 4.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), folgenden Beschluss

Sofern das Land NRW keinen Erwerb der Wohneinheiten und Immobilien plant, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie ein Komplett- oder Teilerwerb der zum Verkauf stehenden Immobilien auf dem Dortmunder Stadtgebiet für oder durch die kommunale Hand erfolgen kann.



zu TOP 6.3
Sachstandsbericht Wohnbautätigkeit in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25597-22)

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet die Verwaltung um eine Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Mit wie vielen Wohnungsfertigstellungen ist im Jahr 2022 zu rechnen? Gibt es Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Prognose?

2. Ist der Verwaltung bekannt, wie die Dortmunder Wohnungswirtschaft die aktuellen Entwicklungen einschätzt und wie sich diese auf den Wohnungsbau in Dortmund auswirken?

3. Wie prognostiziert die Verwaltung die Wohnungsbautätigkeit in Dortmund unter den aktuellen Rahmenbedingungen bis 2025?

4. Wie viele Bauanträge liegen für den Wohnungsbau derzeit vor und wie viele Baugenehmigungen wurden in 2022 erteilt?

5. Wie ist der Sachstand bezüglich des Eintritts der neuaufgestellten Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) in die operative Bautätigkeit?


Sollten diesbezüglich noch Hemmnisse bestehen, sind diese bitte zu erläutern.

6. Mit welchen Auswirkungen ist durch die veränderte Marktlage bei Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen in Dortmund zu rechnen? Wie schätzt die Verwaltung vor dem Hintergrund erheblicher Kosten dabei das Potential für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ein?

7. Der Rat der Stadt hat durch verschiedene Beschlüsse die Klimaneutralität im Wohnungsbau angestrebt. Die gilt sowohl für Baumaterial als auch für die Energieversorgung. Wie schätzt die Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage die Umsetzung dieser Leitlinien durch die Bauwirtschaft ein?


Ist damit zu rechnen, dass es zu erheblichen Verzögerungen oder gar Verzicht von bereits beschlossenen Bauvorhaben kommt?

Begründung:

Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation führt an vielen Stellen zu Herausforderungen. Neben der einsetzenden Zinswende und der anhaltend hohen Inflation stellt insbesondere die massive Preissteigerung bei Baumaterialien ein großes Problem bei der Realisierung von Bauprojekten dar. Durch den Anstieg der Energiekosten denken viele Eigentümer aktuell außerdem über eine Umrüstung ihrer Heizungsanlagen auf Wärmepumpen nach. Gleiches gilt für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen. Diesem Ansturm scheint der Markt derzeit nicht gewachsen zu, weshalb auch in diesem Bereich mit Kostensteigerungen und sehr langen Lieferzeiten zu rechnen ist. Die vollen Auftragsbücher der Handwerksunternehmen verschärfen die Situation zusätzlich. Gleichzeitig wird neuer Wohnraum in Dortmund auch weiterhin dringend benötigt. Das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 hat den politischen Gremien Ende letzten Jahres ein detailliertes Lagebild gegeben, auf dessen Grundlage entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind. Die nun veränderten Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Bautätigkeit in Dortmund sind von großem Interesse für die politischen Gremien.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


7. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 7.1
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23133-21-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23133-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur nachhaltigen Verpflegung in städtischen Einrichtungen und bei Veranstaltungen der Stadt.

Dabei bitten wir insbesondere darzustellen, welche Kriterien bei der Vergabe von Cateringleistungen in den verschiedenen Bereichen zu Grunde gelegt werden.

BEGRÜNDUNG
Nachhaltige Verpflegung, die sowohl saisonale als auch fair-gehandelte und regionale Produkte berücksichtigt, nimmt sowohl in Bezug auf den Klimaschutz als auch im Zusammenhang mit gesunder Ernährung einen hohen Stellenwert ein. Mit der Zertifizierung als faire KiTas hat FaBiDO diesen Weg schon eingeschlagen. Auch die erneute Auszeichnung als Fairtrade-Stadt zeigt, dass das Thema in Dortmund schon verankert ist. Das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 weist in seinen Empfehlungen unter dem Punkt LE 3 „Klimafreundliche, gesunde Ernährung in städtischen Einrichtungen“ ebenfalls auf die Wirksamkeit gesunder, nachhaltiger und klimafreundlicher Ernährung hin. Möglicherweise können hier noch weitere Potenziale genutzt werden.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23133-21-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 7.2
Potentialanalyse PV-Anlagen auf Freiflächen
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24439-22)
...in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10. Juni 2020 hat die Verwaltung ausgeführt, dass ein Potentialkataster für geeignete Photovoltaik-Freiflächen in Dortmund erarbeitet wird (Drucksache-Nummer 16390-20-E2).

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung vor diesem Hintergrund um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wie weit fortgeschritten ist die Ausarbeitung des 2020 angekündigten Potentialkatasters?
2. Wann ist mit einer Vorlage des fertigen Potentialkatasters in den politischen Gremien zu rechnen?
3. Wo liegen bei der Potentialflächenanalyse die größten Hemmnisse mit Blick auf eine mögliche Umsetzung?
4. Welchen Ausbaustand hat die Versorgung städtischer Liegenschaften mit PV-Anlagen bisher erreicht?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 24439-22-E1):

...die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Technisch und methodisch ist die Analyse möglicher Standorte für
Freiflächenphotovoltaik in Dortmund abgeschlossen, es gibt jedoch noch reichlich
Abstimmungsbedarf bezüglich der vorliegenden Flächennutzungskonflikte. Dieser
Prozess wird derzeit prioritär angegangen, sodass die Fertigstellung der Potenzialkarte auf
Ende September diesen Jahres projektiert ist.

2. Es ist geplant, das Potenzialkataster den politischen Gremien Ende dieses Jahres
vorzulegen.

3. Die größten Hemmnisse für Freiflächenphotovoltaik in Dortmund liegen in der hohen
Bebauungsdichte. Nur wenige Bereiche sind über die Einspeisevergütung förderfähig, u.
a. sog. Konversionsflächen. Nahezu jede relevante Fläche in Dortmund hat eine
schützende Funktion inne. Diese umfassen bspw. Landschafts- und Naturschutzgebiete,
Wohnbau- bzw. Gewerbeentwicklungsflächen, Frischluftschneisen,
Kaltluftentstehungsgebiete, Ausgleichsflächen, Biotopverbünde und einige mehr. Viele
der damit verbundenen Ausschlusskriterien lassen keinen Ermessensspielraum der
Stadtverwaltung zu, da sie durch Bundes- oder Landesgesetze geregelt werden. Bei
anderen Vorbehalten wird verwaltungsintern abgewogen, da die Schutzziele der
betroffenen Flächen nicht immer im Gegensatz zu Freiflächen-PV stehen. Durch drei
Bundesministerien wird die Gesetzeslage betreffend Freiflächen-PV voraussichtlich im
Laufe dieses Jahres angepasst.
Neben den Grünflächen gibt es auch die Möglichkeit, versiegelte Flächen für große PVAnlagen
zu nutzen. Eine parallel erarbeitete Analyse, die u. a. große Stellplätze betrachtet,
fließt in das Potenzialkataster ein.
Zeitgleich werden bereits jetzt Anfragen aus der Wirtschaft zu konkreten Flächen prioritär
auf Legitimität geprüft.

4. Im Jahr 2021 waren insgesamt 166 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca.
2.562 kWp auf städtischen Dachflächen installiert. Es wurden in 2021 rund 2 Millionen
kWh Solarstrom erzeugt. Dies deckte 5,6 % des Stromverbrauchs der Stadtverwaltung
und sparte rund 1.800 t CO2 ein. Weitere 19 Anlagen befinden sich in Prüfung, Planung
oder Ausführung. Die Vermarktung der städtischen Dachflächen im Sinne des
Dachnutzungsprogramms aus dem letztjährigen „Sofortprogramm Klima“ befindet sich
derzeit noch in der konzeptionellen Phase.

AKUSW, 07.09.2022:

Frau Rm Lögering bittet zu Frage 3. der vorliegenden Stellungnahme darum, bis zur Vorlage der Potentialkarte noch folgende Fragen zu beantworten:

Welche planungsrechtlichen Anforderungen sind für die Nutzung notwendig?
Hat die Stadt letztendlich auch die Kapazitäten dafür, diese zu schaffen?

Zu Frage 4. bleibe die Frage offen, auf wie vielen Dächern die 166 PV-Anlagen installiert wurden und von wie vielen PV-Anlagen wie viele Dächer letztendlich in Frage kämen, damit man auch wisse, wie viele Ausbauziele man noch erreichen könne.
Weiter wolle man wissen, wie das Stromnetzt in Dortmund auf die weitere Netzeinspeisung vorbereitet sei.

Herr Kretzschmar berichtet darüber, dass es in Holland kilometerlange PV-Anlagen entlang von Lärmschutzwänden an Autobahnen gebe. Hierin sehe er auch ein großes Potential, welches er hier bisher noch nicht erwähnt gefunden hätte.

Zu den Nachfragen von Frau Rm Lögering führt Herr Wilde an, dass die Verwaltung die Frage nach dem Planungsrecht mit der für Ende des Jahres angekündigten Gesamtvorlage beantworten werde.
Zum Thema unter Punkt 4. mache es zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn, dies weiter zu erheben. Vielmehr empfehle er, nun darauf zu setzen, was man heute unter TOP 3.23 beschlossen habe, nämlich zu forcieren, dass die vorhandenen Potentiale der Stadt Dortmund genutzt würden und auch deutlich zu machen, wo dass erfolge.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 8.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf zu den Teilkonzepten zur Kenntnis und empfiehlt eine Ergänzung in folgenden Punkten:
1. Die Bedeutung des Fußgängerverkehrs in seiner Zubringerfunktion zum ÖPNV sollte stärker herausgearbeitet werden. Die damit verbundene Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist als vordringliche Aufgabe im Citybereich ohne weiteren Zeitverzug auch im Sinne der Verbesserung des Wohnumfeldes für die künftig stärker zum Wohnen zu nutzende Innenstadt voranzutreiben.
2. Die Gestaltung von Shared Spaces im Innenstadtbereich sollte mehr Beachtung finden.
3. Die Reduzierung des MIV i.S. emissionsfreier Innenstadt kann ohne große Verzögerung durch Reduzierung von Parkplätzen und Anhebung der Parkgebühren auf ein kostendeckendes Niveau (s. DIFU-Modellrechnung) eingeleitet werden. Das gilt besonders für das Bewohnerparken.
4. Der Abbau von 2.000 Parkplätzen auf 1.000 darf nicht 10 Jahre dauern! Klimawandel und lebenswerte Innenstädte verlangen beherzteres Vorgehen und höheres Tempo.
5. Die Umverteilung von Flächen im öffentlichen Straßenraum sollte nicht nur diskutiert sondern schnellstens umgesetzt werden (Beispiel Paris).
6. Die Modernisierung des Parkleitsystems sollte bereits an Einfallstraßen auf Belegungen und auf P&R-Plätze i.V. mit ÖPNV hinweisen.
7. Klimaschutz durch Grüninseln sollte sofort begonnen werden.
8. Eine räumliche Entkopplung der verschiedenen Verkehrsebenen ist dort anzustreben, wo Unfallschwerpunkte entschärft werden können.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der oben gemachten Empfehlungen – den Beschluss laut Vorlage zu fassen.



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2022:

Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) schlägt folgende Ergänzung der Empfehlung vor:
1. bleibt
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten im Herbst dieses Jahres für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.
3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU-Fraktion) bittet darum, aus 2. „im Herbst dieses Jahres „ zu streichen.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.

3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des Rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 08.6.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig und mit folgenden Bemerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen geben folgende Anmerkungen zu Protokoll:

Die Analysen sind umfangreich und zufriedenstellend. Bei den vorgelegten Maßnahmen erkennen wir Potenziale, die noch nicht ausreichend ausgeschöpft sind. Dazu folgend unsere Vorschläge:

- Thema Sicherheit: Sofern rechtlich möglich. Innerorts Tempo 30. Nicht nur auf Hauptverkehrsstraßen ist eine Prüfung notwendig. Die dargelegten Analysen zeigen die Vorteile eines generellen Tempolimits von 30 km/h im städtischen Raum.


- Thema Finanzierung Fußverkehr: Nicht mit 1€ pro Kopf und Jahr starten, sondern mit min. 5€ und bis Ende 2030 20€pro Kopf und Jahr veranschlagen. Der Finanzierungsvorschlag ist für die vorgeschlagenen Maßnahmen deutlich zu gering angesetzt.

- Thema öffentlicher Raum: Infrastrukturmaßnahmen für den MiV (Ladesäulen, Parkautomaten, etc.), sind auf den vorgesehenen Verkehrsflächen für den motorisierten Verkehr zu installieren, nicht auf dem Fußweg.

- Thema öffentlicher Raum (Parkraumüberwachung): Die angestrebten Planstellen bis 2025 werden auf 120 erhöht. Ohne eine konsequente und flächendeckende Überwachung, sind die Maßnahmen nicht durchführbar und der Erfolg gefährdet.

Die Fraktion DIE LINKE schließt sich den Anmerkungen der Bündnis 90/ Die Grünen an

und fügt weiter Anmerkungen bei:


1. Erhöhung auf 26 %Anteil des Fußverkehrs und nicht nur auf 21%, denn gemäß Umfrage von 2019 lag der Anteil bei 26% und ist auf 19% zurückgegangen und sollte mindestens 26% betragen. siehe S.12 Fußverkehrsstrategie Teilkonzept .... Masterplan Mobilität 2030

Der Anteil in anderen Großstädten ist bei weitem höher als in Dortmund
2. Erstellung eines Wegeverbindungsplanes für den Alltag- und für die Freizeit für die zu Fußgehende. Es fehlt ein Plan, der die Bürger anregt zu Fuß zu gehen.

3. Die Fahrbahnbreiten sind zu reduzieren wo es möglich ist und zwar den Vorgaben des Vereins Fuß e.V. nach der Flächenaufteilung 30 40 30. Ein Beispiel ist die Osterstr. in Hamburg mit zusätzlichen Querungen siehe S. 28 „Strategie öffentlicher Raum Teilkonzept öffentlicher Raum und Ruhender Verkehr


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:

1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit den Anmerkungen des Beirats der unteren Naturschutzbehörde, die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates für Nahmobilität vom 18.08.2022:

Herr Stolz und Herr Meißner stellen die Grundzüge und Inhalte der oben stehenden
Teilkonzepte anhand einer Präsentation vor (s. Anhang des Protokolls). Die
Mitglieder werden darüber informiert, dass sich die Neufassung der Stellplatzsatzung
(DS-Nr.: 23268-21) erneut in der politischen Beratung befindet und voraussichtlich in
der nächsten Ratssitzung beschlossen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge
der Mitglieder in dem nachfolgenden Empfehlungsvorschlag zusammengefasst und
zur Abstimmung gebracht werden.
Empfehlungsvorschlag:
Der Beirat Nahmobilität empfiehlt der Verwaltung, die nachfolgend aufgeführten
Ergänzungen und Anmerkungen der Mitglieder bei der weiteren Konkretisierung der
Teilkonzepte Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Öffentlicher
Raum & Ruhender Verkehr, Stufe 2, zu prüfen und zu berücksichtigen:
- die grundsätzliche Ausrichtung der Teilkonzepte wird begrüßt. Insbesondere,
dass der Fußverkehr gegenüber den anderen Verkehrsarten als vorrangig
betrachtet wird
- als positiv wird das Parkraummanagement bewertet, insbesondere die
Verteuerung der Parkgebühren
- in Teilen werden die Teilkonzepte als zu wenig ambitioniert eingeschätzt: die
zusätzliche Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist grundsätzlich richtig und
wichtig. Es wird jedoch kritisiert, dass die Anzahl zur Einrichtung auf Zwei pro
Jahr limitiert wird. Die Einrichtung sollte bedarfsgerecht mit entsprechenden
Ressourcen geschehen
- es gibt Bedenken hinsichtlich der geplanten Umsetzung von 3-5
Bewohnerparkzonen pro Jahr: trotz eines politischen Beschlusses aus dem
Jahr 2017 wurden bisher lediglich zwei Parkzonen eingerichtet
- die Teilkonzepte enthalten wenig konkrete Maßnahmen, wenn dann ohne
konkrete Zeitschiene und Aussagen zur möglichen Finanzierung
- es wird kritisiert, dass Werbetafeln weiterhin mitten auf den Gehwegen
installiert werden
- die Zuständigkeiten für die Themen öffentlicher Raum und Barrierefreiheit sind
unklar (Anm. Herr Meißner: alle Maßnahmen werden an die entsprechenden
Fachabteilungen adressiert (z.B. Stadterneuerung, Stadtentwicklung))
- die Maßnahmen sollten zwingend in die Jahresprogramme der
Fachabteilungen der Verwaltung aufgenommen werden (Anm. Herr Meißner:
die Umsetzung von Maßnahmen sind im Rahmen der verfügbaren
Ressourcen und aufgestellten Jahresarbeitsprogrammen zu sehen)
- das Gehwegparken wird in Dortmund weiterhin als ein großes Problem
angesehen, das dringend angegangen werden sollte
- es gibt die Rückfrage, warum die Taxiunternehmen nicht in den Teilkonzepten
berücksichtigt wurden (Anm. Herr Meißner: im Rahmen der Entwicklung hat
sich seitens der Unternehmen wenig Veränderungsmotivation gezeigt. Die
Unternehmen sind zunächst mit den Folgen der Corona-Krise beschäftigt. Es
gab allerdings eine größere Veranstaltung unter Beteiligung der Unternehmen.
Es ist angedacht, diese auch weiterhin in die Planungen der Stadt mit
einzubeziehen)

Abstimmungsergebnis:
Der Beirat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und nimmt den Empfehlungsbeschluss einstimmig an.



AKUSW, 07.09.2022:

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.




zu TOP 8.2
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
AKUSW, 07.09.2022:

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.












zu TOP 8.3
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-
E4)

...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:

Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)

Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)

Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“




Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)


Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.



Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Gelände­verhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)

Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstell­plätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.

Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)

Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.

Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.

Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E5):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).

Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:


- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens


§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.

(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung


Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je
100 qm2 NUF
geändert.

Die notwendigen Fahrradabstellplätze für

5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je
20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je
30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je
3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je
5 Kleingärten

geändert.


AKUSW, 27.04.2022:

Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.

Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung an den Rat der Stadt vom 04.05.2022:

...zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Neufassung der Stellplatzsatzung aus dem
AKUSW (27.04.2022) nehme ich wie folgt Stellung:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
1. Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets)
bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
2. Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück
des Vorhabens
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Im § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen beispielhaft aufgezählt
und dienen nicht einem vollumfassenden Maßnahmenkatalog.
2. Der Zusatz öffentlich zugängliche Fahrradverleihstationen auf dem Grundstück des Vorhabens
zu errichten, ist hinfällig, da innerhalb der Baubeschreibung des Vorhabens sich die
Maßnahmen explizit auf das Grundstück beziehen sollen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.

§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
1. Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für
Lastenräder aufgenommen.
2. (7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Ergänzung ist nicht erforderlich, da die Maße im Gebäudeinnern Flächenmaße (1,5m² je
Fahrradabstellplatz) sind oder der Achsabstand zwischen den Bügeln 1m beträgt (§ 8 Abs. 4)
und damit auch für Lastenräder ausreichend Fläche zur Verfügung steht.

2. § 8 Abs. 7 bezieht sich auf Fahrradabstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. Barrierefreie
Rampen würden eine Neigung von max. 6% erfordern und wären damit als vollständig andere
Rampenanlagen zu bewerten. Über den § 8 Abs. 1 ist bereits geregelt, dass Fahrradabstellplätze
innerhalb und außerhalb von Gebäuden "ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher
und leicht erreichbar" sein müssen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Veränderung der Stellplatzanzahl auf 1 Stpl. je 100 qm NUF bedeutet eine Halbierung der
Stellplatzpflicht! In einigen Bezirksvertretungen wurde bereits das Verhältnis 1 Stpl. je 50 qm als zu
gering angesehen. Über die Minderungsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass in guten Lagen nicht
zu viele Stellplätze nötig werden. Wenn darüber hinaus Stellplätze reduziert werden sollen, müssen
diese abgelöst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
Anmerkung:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Anhebungen führen zu einer leicht höheren Anzahl an Fahrradabstellplätzen und
sollten im Sinne der Verkehrswende unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 5.1-5.3. wie vorgeschlagen.
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (07.04.2022) zur Neufassung der Stellplatzsatzung wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber
dem Mittelwert der bisherigen Stellplatzsatzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstellplätzen
bereits angehoben worden ist. Eine Erhöhung darüber hinaus ist seitens der Verwaltung
nicht empfehlenswert. Gerade die Berufskollegs und Hochschulen in Dortmund weisen einen großen
Einzugsbereich auf und werden daher auch sehr stark mit dem ÖPNV angefahren. Die Anzahl von 1
Abstellplatz je 3 Schüler*innen bzw. Studierenden ist daher als zu hoch anzusehen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Wert der Kleingartenanlagen handelt es sich um den Mittelwert aus der bisherigen Stellplatzsatzung.
Die aufgeführten Reduzierungen sind aber unkritisch und sollten deshalb unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 10.1 wie vorgeschlagen.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs.
1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW einschließlich der o.g. Änderungen zu
beschließen.

AKUSW, 07.09.2022:

Herr Rm Schreyer teilt mit, dass seine Fraktion folgende zwei Punkte des Antrags seiner Fraktion
(Drucksache Nr.: 23268-21-E5) trotz der hierzu erfolgten Stellungnahme der Verwaltung vom
04.05.2022 wie folgt aufrecht erhalte:

1.Zu § 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für
Lastenräder aufgenommen.

Im Gegensatz zur Verwaltung halte man hier die vorgegebene 1,5 qm Abstellfläche für Lastenräder
nicht für ausreichend. Hierzu bitte man um Definition einer entsprechend größeren Fläche.

2.Zu 1.2 Mehrfamilienhäuser werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUFgeändert

Hierzu bitte man darum, folgende Abänderung zur Abstimmung zu stellen:

Mehrfamilienhäuser in den besonders verdichteten Innenstadtbereichen (Zone1 und 2): werden
auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF geändert


Herr Rm Weber verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage in der durch die Verwaltung
vorgeschlagenen Fassung befürworten und sich zu den o.a. Punkten des Antrags der Fraktion
B‘90/Die Grünen enthalten werde.

Frau Rm Rudolf führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage der Verwaltung vor dem Hintergrund der
Stellungnahme der Verwaltung zustimmen werde. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die
Grünen werde man dem Punkt, „die Stellplätze für Lastenräder zu vergrößern“ zustimmen, den Punkt
bezüglich der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern werde man ablehnen.

Herr Meißner weist darauf hin, dass die Stellplatzsatzung möglichst so beschlossen werden sollte,
dass diese nach Ratsbeschluss umgehend veröffentlicht werden könne. Daher bitte er
darum, die Formulierung zum Thema „Größe der Abstellfläche für Lastenräder“ so zur
Beschlussfassung zu bringen, dass diese direkt übernommen werden könne.

Auf Anregung durch die Vorsitzende kündigt Herr Thabe hierzu an, dass Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) einen entsprechenden Formulierungsvorschlag unterbreiten werde.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.



zu TOP 8.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2022:

Der Berat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Das Vorhaben wird lediglich im Grundsatz begrüßt. Kritisch gesehen wird die geringe Nutzbarkeit des Baugrundstücks, die damit die Forderung flächensparenden Bauens konterkariert. Das gesamte Baugebiet war für Geschosswohnungsbau mit einer GFZ 1,2 vorgesehen, diese wird nun auf 1/3 Nutzbarkeit herabgestuft. Angesichts der dramatischen Klimaveränderung, zu der der Städtebau nicht unerheblich beigetragen hat, kann diese Entwicklung (weiter so, wie bisher) nicht unwidersprochen bleiben. Da es sich hier um eine Investorenplanung handelt, sind die Städtebaulichen Verträge so auszurichten, dass eine angemessene Höchstzahl an Wohnungen zur Schonung weiteren Flächen- und Landschaftsverbrauchs realisiert wird. Die Planung ist daher zu überarbeiten.

Folgende Anregungen sollten im weiteren Verfahren Beachtung finden:

Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann gewährleistet werden,


· dass nachhaltige energiesparende Baustoffe (Holz) und Verfahren zum Einsatz kommen,

· dass zur Energieversorgung keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen,

· dass KfW40-Standards erreicht werden,

· dass durch PVA der Anteil an regenerativer Energieversorgung und Autarkiegrad erhöht werden kann,

· dass durch Grauwassernutzung die Ressource Wasser geschont werden kann.


Zudem sollte im Rahmen der Umsetzung in den Neubauten ein Einbau von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse vorgesehen werden.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 30.08.2022:

Statement eines Anwohners aus der Einwohnerfragestunde:

Als der Bebauungsplan offen auslag, haben die Anwohner dazu Stellung bezogen und auch bereits die Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes erhalten.

Diese sind enttäuscht und entsetzt darüber, dass das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt den aktuellen Bebauungsplan nicht umsetzt und dieser auch seit 20 Jahren nie umgesetzt wurde.

Laut diesem Plan sollten auf der freien Fläche 4 Stellplätze und ein Kinderspielplatz errichtet werden. Es stößt auf Unverständnis, dass es hier möglich ist, den aktuellen Bebauungsplan nicht einzuhalten und somit die eigentlich verplante Fläche als Bauland angeboten wird. Hätte sich der Bauträger an den Bebauungsplan gehalten, gäbe es diese freie Fläche nicht.

Außerdem handelt es sich um ein sowieso schon enges Wohngebiet und bis vor 3 Jahren wäre eine zusätzliche Bebauung unzulässig gewesen aufgrund zu hoher Baulast. Da nun aber das Baurecht geändert wurde, ist durch die Nachverdichtung ein Neubau möglich. Rein rechtlich ist dies also in Ordnung und nichts zu machen.
Ein Kinderspielplatz wurde im angrenzenden Wohngebiet durch eine Bürgerinitiative und mit Hilfe der Sparkasse errichtet.

Die Anwohner sind gegen die Baumaßnahme, da die Bebauung zu Lasten der Anwohner geht und hier eine Wertminderung des Eigentums zu befürchten ist.

Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) erklärt, die Flächen sind eng bebaut. Er kritisiert den Bauträger ob seines Verhaltens was den Spielplatz angeht. Er möchte die Fläche so belassen und durch eine Nichtempfehlung eine Bremse im Verfahren „einbauen“ und ein Zeichen Richtung Rat setzen.

Herr Demtröder (Fraktionssprecher SPD) wird dies mit seiner Fraktion mittragen und den weiteren Gremien mitgeben, dass im Falle einer Beschlussfassung im Sinne des Bauträgers diesem mit gegeben wird, die aktuelle Spielplatzfläche unter Beteiligung der Anwohner zu einer Begegnungsfläche herzurichten.

Auch Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erklärt für die CDU-Fraktion, die Vorlage im Sinne der Anwohner nicht zu empfehlen.

Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt die Vorlage ab und nimmt das Statement des Anwohners aus der Einwohnerfragestunde mit zu Protokoll.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage nicht zu fassen.

AKUSW, 07.09.2022:

Frau Rm Neumann-Lieven schlägt vor, die Angelegenheit nochmal an die BV Hombruch zu überweisen mit dem Auftrag, ein Gespräch mit dem Investor zu führen und eine Lösung zu erarbeiten.
Es gehe um eine „Aufhübschung“ des Spielplatzes, die der Investor in Aussicht gestellt habe. Vielleicht könne in diesem Gespräch aber auch für das Gebäude noch eine Lösung gefunden werden, mit der die Hombrucher leben könnten.

Diesem Vorschlag folgend überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Hombruch und vertagt die Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

zu TOP 8.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24686-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde ( BuNB) vom 24.08.2022:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst mit 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für den Bau von vier großzügigen Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche bis zu 200 qm auf bis zu 800 qm großen Grundstücken schaffen.

Das widerspricht in eklatanter Weise der Forderung des § 1a (2) BauGB nach sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden, fördert den Freiraumverbrauch und konterkariert das Ziel, diesen bis 2030 auf 30 ha/Tag und 2050 auf 0 ha/Tag zu begrenzen. Es sollte daher eine Überarbeitung des Planentwurfs mit einer höheren Verdichtung mit einer GRZ von 0,4 stattfinden, die in diesem stark durchgrünten Bereich kaum klimaschädlich ist. Wie schon im 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht 2021 festgestellt, nimmt der Bedarf an zusätzlichen 1-Familienhäusern stark ab, 2040 ist in Dortmund bereits mit einem Überhang zu rechnen.

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, den Geltungsbereich des B-Planes Hom 267 entsprechend einem Gesamtkonzept auf den gärtnerisch genutzten Innenraum des Quartiers auszudehnen und damit auch eine spätere Erschließung dieser Flächen zu sichern.

Darüber hinaus sollten folgende Anregungen im weiteren Verfahren Beachtung finden:

Im Detail ist noch mal zu prüfen, ob er ortsbildprägende Baumbestand erhalten werden kann.

Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann gewährleistet werden,


· dass nachhaltige energiesparende Baustoffe (Holz) und Verfahren zum Einsatz kommen,

· dass zur Energieversorgung keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen,

· dass KfW40-Standards erreicht werden,

· dass durch PVA der Anteil an regenerativer Energieversorgung und Autarkiegrad erhöht werden kann,

· dass durch Grauwassernutzung die Ressource Wasser geschont werden kann.


Zudem sollte im Rahmen der Umsetzung in den Neubauten ein Einbau von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse vorgesehen werden.



-64-

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24686-22-E1):

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten zur Vorhaltung einer späteren Erschließung des nördlich an den aktuellen B-Plan Hom 267 angrenzenden Bereichs, entsprechend den Anregungen des Fachbereichs Liegenschaften und des Beirats der unteren Naturschutzbehörde.


AKUSW, 07.09.2022:

Mit dem Verständnis, dass der o. a. Prüfauftrag der Fraktion B‘90/Die Grünen Bestandteil des weiteren Verfahrens ist, fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:


I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den angepassten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 und den §§ 13a und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 3 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 4 dargestellt, zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit erneut an der Bauleitplanung zu beteiligen (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den. §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans Hom 267 einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB

zu TOP 8.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 219 - Verseweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 129 Änderung Nr. 1 - 15)
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn nötig
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24660-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.06.2022:

In der Vorlage der Verwaltung auf Seite 12 und 13 wurden die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bleibt aber weiterhin bei ihren Empfehlungen
1. keine talseitige Dreigeschossigkeit zu genehmigen, sondern eine Zweigeschossigkeit. Diese soll auch visuell nicht überschritten werden,
2. die im öffentlichen Raum geplanten Besucherplätze sollen auf 15 und
3. der soziale Wohnungsbau soll auf 30 % erhöht werden
und fordert einstimmig, diese zu berücksichtigen.
Des Weiteren soll zwingend eine Dachbegrünung vorgeschrieben werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig mit o. g. Ergänzungen, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 07.09.2022:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 219 - Verseweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).


II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Ap 219 - Verseweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 03.05.2022 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB.
III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Ap 219 - Verseweg - einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.



zu TOP 8.7
Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2022 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25186-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 8.8
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23153-21-E4)

....im Zuge der Satzungsbeschlussfassung zum Bebauungsplan InN 226 - westlich
Stahlwerkstraße - hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen in seiner Sitzung vom 02.02.2022 die Bitte an die Verwaltung formuliert, mit dem
Vorhabenträger nochmal das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, Photovoltaik weitgehend auf
den Dächern zu etablieren. Ebenso wurde der Wunsch geäußert, bezüglich des
Wohnungsmixes einen höheren Anteil an familienfreundlichen Wohnungen zu verhandeln
und Brauchwassernutzung, soweit möglich, einzusetzen.
Dieser Bitte folgend wurde im städtebaulichen Vertrag eine entsprechende Regelung
aufgenommen. Hier wurde mit dem Vorhabenträger vereinbart, dass in den Auslobungsunterlagen
des wettbewerblichen Qualifizierungsverfahrens u. a. Vorgaben zu den o. g.
Themen - natürlich im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes - gemacht
werden.
Auf dieser Basis werden nun von Architekturbüros Entwürfe für die einzelnen Blöcke des
Quartiers erarbeitet, die dann von einer qualifizierten Fachjury bewertet werden. Ein Aspekt
bei der Bewertung der eingereichten Arbeiten werden die erarbeiteten Lösungen zu den o. g.
Themenkomplexen darstellen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis..


zu TOP 8.9
Bestandsgebäude ehemaliges HSP-Gelände
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24897-22)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um aktuelle Informationen bezüglich des Zustands der als erhaltenswert eingestuften Bestandsgebäude „Emscherschlösschen“, „Feldherrenhalle“ und „Walzendreherei“ auf dem ehemaligen HSP-Gelände.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Zustand der drei vorab genannten Gebäude und die damit verbundenen möglichen Beeinträchtigungen/Gefahren?

2. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, bzw. sind geplant, um die Gebäude vor dem weiteren Verfall zu bewahren?

3. In der Machbarkeitsstudie zu Smart Rhino (DS-Nr.:17172-20) wird auf Seite 54 auf eine Untersuchung verwiesen, die klären soll, ob eine Nachfolgenutzung der genannten Gebäude möglich ist. Gibt es dazu schon abschließende Aussagen?



Begründung:
Der Erhalt der Werkstatthalle im Südwesten („Emscherschlösschen), der „Feldherrnhalle” im Westen und der „Walzendreherei” im Osten des ehemaligen HSP-Areals wurde sowohl im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu Smart Rhino empfohlen, als auch vonseiten der Stadt gewünscht. Alle drei Hallen sind baufällig, wobei sich insbesondere die sog. Feldherrenhalle in einem sehr schlechten Zustand befindet. Aus Sicht von Industriearchäologen sind die drei Bestandsgebäude jedoch wichtige Beispiele der Industriearchitektur und bezeugen „die Entwicklung industrieller Bauformen des 20. Jahrhunderts und deren überdurchschnittlichen Anspruch auf architektonische Wertigkeit, die mit unterschiedlichen und variantenreichen Ausdrucksmitteln erzielt wurde“. Bei der weiterhin offenen Frage zur Ansiedlung der Fachhochschule auf dem Gelände und der damit verbundenen Verzögerung sollte die Frage von Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt der Gebäude unabhängig von den weiteren Planungen geklärt werden.


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 24897-22):


...zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Die Denkmalbehörde der Stadt Dortmund kann aus fachlicher Sicht den aktuellen Bauzustand
der Gebäude nicht beurteilen, bestenfalls können Erfahrungswerte von vergleichbaren
Objekten herangezogen werden. Eine fundierte fachliche Einschätzung zur Bausubstanz
müsste durch einen spezialisierten Gutachter erfolgen.

Einschätzung der Denkmalbehörde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und
Inaugenscheinnahme:
 Walzendreherei
Augenscheinlich besteht kein akuter Handlungsbedarf. Die bauliche Substanz ist
sanierungsfähig.
 sog. Emscherschlösschen
Durch einen kleinen Brand sind kleinere, reparaturfähige Schäden am Kopfbau der
dreischiffigen Halle entstanden. Die bauliche Substanz ist sanierungsfähig.
 sog. Feldherrenhalle
Die Feldherrenhalle gliedert sich in zwei Bereiche. In der Südhälfte wurde in den 50er Jahren
eine Stahlbetonkonstruktion eingezogen, die die ursprünglich ohne Geschossdecken gebaute
Halle in Etagen untergliedert. Der nördliche Teil der Halle ist noch im bauzeitlichen Zustand
überliefert. Über der gesamten Halle wurde ein hölzernes Tragwerk (ein Dreigelenkbogen)
nach dem System Hetzer (sog. Hetzerbogen) errichtet. Das Dachtragwerk auf der südlichen
Gebäudehälfte ist so stark geschädigt, dass es abgängig ist. Das Dachtragwerk auf der
nördlichen Seite (etwa die Hälfte) scheint in Takt zu sein. Die Außenwände der großen Halle
sind sanierungsfähig.


Zu Frage 2:
Der Eigentümer der Objekte hat der Stadt Dortmund mitgeteilt, dass zwischenzeitlich
Maßnahmen ergriffen wurden, um die Objekte vor weiterer Fremdnutzung und dem Verfall
zu sichern. Dazu gehören das fortwährende Verschließen der Fenster mit entsprechenden
Blechen und das Sichern der Türen und Eingänge. Die Sicherungsmaßnahmen würden
entsprechend dokumentiert.

Zu Frage 3:
Der Eigentümer der Objekte hat der Stadt Dortmund mitgeteilt, dass abschließende Aussagen
zu Nachnutzungsmöglichkeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorliegen. Weitergehende
Untersuchungen stehen im direkten Zusammenhang mit der noch ausstehenden
Landesentscheidung zur Ansiedlung der Fachhochschule Dortmund, da diese von hoher
Relevanz für mögliche Nachnutzungskonzepte ist.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 8.10
Barrierefreie Tiefgaragen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25133-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25133-22-E1):

Tiefgaragen sind definitionsgemäß selten ebenerdig zu befahren. Treppenhäuser sind im Regelfall von auf ihren Rollstuhl angewiesenen Menschen nicht zu benutzen. Und im Brandfall dürfen oder können Aufzüge nicht benutzt werden. Die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele von der Stadt allein oder gemeinsam mit Dritten betriebene Tiefgaragen ermöglichen auf ihren Rollstuhl angewiesenen Menschen im Brandfall ein selbständiges und zügiges Verlassen des Bauwerks ohne PKW?

2. Plant die Verwaltung auch zukünftig Tiefgaragen mit Rampen zu bauen, die steiler sind als die zum Erhalt der Barrierefreiheit maximal zulässigen sechs Grad Steigung?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 8.11
Kreuzungsbauwerk S-Bahnbrücke Massener Weg
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25134-22)

Es erfolgt keine Konkretisierung zu diesem Thema.

zu TOP 8.12
Carsharing-Angebote in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25514-22)

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Erstellung des 2021 beschlossenen Carsharing-Konzepts für die Stadt Dortmund.

Vor dem Hintergrund des Rückzugs von Greenwheels, dem größten Anbieter von Carsharing-Angeboten in Dortmund zum 30. September, bitten wir zudem um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie stellt sich aus der Sicht der Verwaltung der Carsharing-Markt aktuell dar?

2. Welche Aktivitäten unternimmt die Stadt Dortmund, um weitere Carsharing-Unternehmen nach Dortmund zu holen?

3. Wie viele Standorte für Carsharing sind bisher in Dortmund ausgewiesen? Wie viele davon bieten die nötigen Voraussetzungen für E-Autos?

4. Gibt es zusätzliche Freefloating-Angebote?

5. Inwieweit engagieren sich auch Wohnungsgesellschaften und Investoren (Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen; im Rahmen von Konzeptvergaben) für eine Verbesserung der Bedingungen für (stationäre) Anbieter?


Begründung:
Carsharing ist ein kleiner, aber nicht unwichtiger Teil der notwendigen Verkehrswende und der Klimaziele in Dortmund und bundesweit. Carsharing bietet die Möglichkeit – insbesondere bei wohnungsnahen Angeboten - auf ein eigenes Auto in der Stadt zu verzichten. Das reduziert sowohl die individuellen Kosten als auch den Bedarf an Flächen für den KFZ-Verkehr. Diese könnten vor allem in dichtbebauten Innenstadt-Quartieren attraktiver für alle Menschen genutzt werden, z.B. als Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, zusätzliche Grünflächen oder mehr Fläche für Außengastronomie.
Der Rückzug von Greenwheels ist deshalb eine schlechte Nachricht. Zur Verbesserung von Carsharing-Angeboten reicht die Kompensation des jetzt wegfallenden Angebots durch Cambio jedoch nicht aus. Das Angebot muss grundsätzlich ausgeweitet werden, um die nötige Wirkung zu erzielen. Schon 2020 wurde deshalb die Entwicklung eines stadtweiten Carsharing-Konzepts beschlossen (DS 18070-20), dass der Politik schon im vergangenen Jahr vorgesellt werden sollte. Dies ist bis heute nicht geschehen. Angesichts der aktuellen Entwicklung sollte eine Attraktivierung von und für Carsharing-Angeboten jedoch schnellstens umgesetzt werden.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 8.13
Erfahrungsbericht TINK
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25515-22)

...das Wander-Transportrad-Miet-System (TMS) von TINK (Transportrad Initiative Nachhaltiger Kommunen) hat vier Monate lang bis zum 30. Juni in Dortmund Station gemacht. Im Rahmen dieses Modellprojekts aus dem Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums sollen Kommunen und Bürger*innen Erfahrungen mit dem Verleih von Lastenrädern machen, mit dem Ziel, entsprechende Verleihsysteme in den Städten zu etablieren.
Nach ersten Berichten in den Medien gab es in Dortmund eine positive Resonanz auf das Angebot.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Vorstellung der Ergebnisse und eine Bewertung des viermonatigen Förderprojekts. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Hemmschwellen oder Barrieren für die Nutzung eines Transportrads, bzw. welche Probleme bei der Standortwahl wurden festgestellt? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese abzubauen?

2. Das Modellprojekt TINK läuft bis zum 31.7.2023. Anschließend soll es eine detaillierte Auswertung für alle beteiligten Kommunen geben, um mögliche einheitliche Standards zu entwickeln. Gibt es in Dortmund – unabhängig von der Evaluation des Gesamtprojekts – schon erste Überlegungen, wie das Angebot eines öffentlicher Lastenradverleihs schrittweise aufgebaut werden kann?

3. Inwieweit wurden die auf grün-schwarzen Antrag im Haushalt eingestellten Gelder (30.000 Euro) für die Anschaffung von Lastenrädern berücksichtigt?

4. Das Modellprojekt wurde in Dortmund mit dem Verleihsystem nextbike umgesetzt. Werden schon Gespräche über die Fortführung der Zusammenarbeit geführt?

5. Inwieweit ist geplant, das Angebot von Lastenrädern mit den Angeboten von E-Scootern, Metropolrädern etc. (gemeinsame Sharing-Zonen, Lademöglichkeiten für E-Sharing-Angebote wie Scooter, E-Bikes u.ä.) oder auch Mobilstationen zu verknüpfen?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 8.14
Solardächernutzungsverordnung
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25562-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25562-22-E1):

..wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten Sie, den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung für die Tagesordnung der nächsten Sitzung vorzusehen:

Beschlussvorschlag
Die Stadt gibt alle ihre Dächer und Fassaden zur privaten Nutzung durch Solaranlagen frei. Auf Antrag soll die Stadt eine Nutzung für ein Gebäude prüfen und die zusätzlich mögliche Last ermitteln lassen.

Die Betreiber der Solaranlagen sind für die Sicherheit zuständig. Risiken, die sich aus dem Betrieb ergeben, trägt die Stadt ganz so, als hätte sie selbst diese Anlagen errichtet.

Geprüft werden soll, wie eine derartige Freigabe gestaltet werden muss, um private InvestorX tatsächlich zum Bau solcher Anlagen zu motivieren. Dabei soll ausdrücklich darauf geachtet werden, dass die Stadt nicht durch übertriebene Horrorszenarien und überzogene Kosten- und Risikoansätze eine derartige Nutzung verhindert.

Begründung

Die Stadt Dortmund verschwendet Solarstrom, indem sie die Sonne ungenutzt auf ihre Gebäude scheinen lässt. Da die Stadt es nicht schafft, ihre Dächer mit Photovoltaik auszustatten, sollen private Investoren diesen Strom ernten dürfen.

Eigentlich wäre es Aufgabe der Stadt, ihre Gebäude entsprechend auszustatten. Da sie dies jedoch offensichtlich nicht tut, soll ein attraktiver Raum für private Nutzung dieser Flächen geschaffen werden.

Denkbar wäre z.B. ein Solarstrom-Syndikat, in dem engagierte Dortmunder Anteile erwerben können oder andere Formen der Nutzung. Wir sind uns sicher, dass im Wirtschaftsförderungsamt nicht alle Angestellten die mutigen Ideen aus ihren Studienzeiten vergessen haben und hier spannende Ideen entwickeln. Glauben wir jedenfalls.

Die Ausstattung von Gebäuden mit Solaranlagen ist ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität. Risiken daraus trägt die Stadt, ganz so, als hätte sie diesen wichtigen Schritt nicht verschlafen und die Anlagen selbst errichtet. Im Gegenzug darf Dortmund sich mit der daraus resultierenden Einsparung von CO2 schmücken.

AKUSW, 07.09.2022:

Herr sB Jääskeläinen ergänzt den o.a.Antrag mündlich wie folgt:

Sofern die Stadt Dortmund innerhalb der nächsten 2 Jahre nicht dazu in der Lage dazu sein sollte, dies selbst zu tun.

Darüber hinaus wandele er den Antrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung um, mit der Bitte an die Verwaltung dass „ob“ und „wie“ zu prüfen und Bericht hierzu zu erstatten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. ergänzten Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie einer Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen) ab.

zu TOP 8.15


Umsetzungsleitfaden "Fahrradstadt Dortmund"
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25563-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 255563-22-E1):

...wie an der letzten Fassung der sogenannten Radverkehrsstrategie und auch an unserem Antrag dazu zu sehen ist, scheint der Beschluss “Dortmund wird Fahrradstadt” nicht wirklich verstanden worden zu sein.

Bereits 2019 wurde der Beschluss gefasst, Fahrradstadt nach dem Vorbild von Kopenhagen zu werden. Blanker Hohn, wie man heute sieht, denn außer etwas Farbe und ein paar Schildern hat sich kaum etwas getan. Millionen werden für sinnlose Parkleitsysteme und luxuriösen Flüsterasphalt ausgegeben, während die Radwege lebensgefährliche Trümmerhaufen sind. Die Stadt feiert ein paar wenige Feigenblätter, aber wer tatsächlich mit dem Rad in Dortmund unterwegs ist, kennt die bittere Realität.

Um der Verwaltung eine Handreichung zu geben, die in einfachen Worten die Bedeutung des Wortes „Fahrradstadt“ erklärt, legen wir hiermit einen Leitfaden zur Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen vor, die das Wachsen und Gedeihen von Dortmund in Richtung Fahrradstadt erlaubt.

Wir bitten daher um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Maßnahmen zur Planung
Bei Baumaßnahmen an Verkehrswegen ist jede Straße und jeder Weg zunächst vom Fuß- und Radverkehr her zu denken und zu planen. Anstelle eines sogenannten „Netzes“ muss jede Straße eine Straße sein, die man sowohl zu Fuß als auch mit dem Rad gerne und natürlich möglichst hindernisfrei benutzt.

Sollte sich danach noch Platz für Autoverkehr und Parkplätze finden, werden diese hinzu geplant. Das schließt ausdrücklich ein, dass eine Straße für den Autoverkehr gesperrt wird oder nur für Menschen mit Wohnsitz in einem bestimmten Gebiet oder als Einbahnstraße befahrbar ist.

Nach Abschluss der Planung müssen in einem Dialogverfahren Anmerkungen und Vorschläge von Aufbruch Fahrrad Dortmund, Campus for Future, Fridays for Future, VeloCityRuhr, dem Team der Kidical Mass Dortmund sowie ggf. anderen Vereinigungen eingeholt werden. Dies wird so lange wiederholt, bis die vorgenannten Organisationen die Planung für geeignet halten, Dortmunds Ruf als Fahrradstadt zu verbessern.

Gerne kann in schwierigen Fällen Expertise von außerhalb eingeholt werden. Auch in Deutschland, ja selbst in NRW, gibt es Städte, die Dortmund im Bereich Verkehrswende Vorbild sein sollten.

Zur Erprobung können Mittel der agilen Stadtplanung oder Tactical Urbanism eingesetzt werden. Eine Gruppe autonomer AktivistX genannt DEW21 führt dies unter dem Vorwand einer Wärmeversorgung bereits erfolgreich in radikalem Umfang durch.

Maßnahmen bei Sperrungen aus Gründen
Sollte aus Gründen die Sperrung einer Straße, eines Rad- oder Gehweges nötig sein, muss zunächst hindernisfreier Fuß- und Radverkehr sichergestellt werden. Falls möglich, kann dann ein Teil oder eine Richtung für den Autoverkehr freigegeben werden. Das beinhaltet ausdrücklich, dass eine Straße bei einer Sperrung für den Autoverkehr komplett gesperrt werden kann, wenn dies für barrierefreien Fuß- und Radverkehr erforderlich sein sollte.

Verbindlichkeit und Sanktionen
Die hier aufgeführten Maßnahmen gelten als Standard für Baumaßnahmen und sind für die Verwaltung verbindlich. Sollte die Verwaltung Pläne vorlegen, die dem nicht folgen, werden die entsprechenden MitarbeitX dienstverpflichtet, täglich vier Mal die Theaterkreuzung am Wall mit dem Fahrrad zu umrunden, bis der Antrag nachgebessert ist. Bei den Umrundungen handelt es sich um Überstunden, die nicht vergütet werden.

Zusammenfassung
Das war es auch schon. Gar nicht so schwer, oder?

Begründung

Alle bisher vorgelegten Maßnahmen und Pläne sind rein auf den Autoverkehr ausgelegt. Statt Kooperation mit Aktiven in Dortmund gibt es Blockaden, Kosmetik und Belehrungen darüber, dass „das angeblich nicht anders geht“.



Mit den hier vorgelegten Maßnahmen zeigen wir auf, dass es geht und wie es geht.

Für uns bleibt nur die Frage, wie lange Dortmund sich noch einer Verkehrswende widersetzt und wann der wichtige Fuß- und Radverkehr in Dortmund aus der Schmuddelecke der lebensgefährlichen Extremsportarten herausgeholt wird.

AKUSW, 07.09.2022:

Herr sB jääskeläinen bittet darum, folgenden Satz aus dem o.a. Antrag zu entschuldigen und zu entfernen.. Bei den Umrundungen handelt es sich um Überstunden, die nicht vergütet werden.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. , geänderten Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE +) ab.

zu TOP 8.16
Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25595-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25595-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zu Anschluss- und Standortmöglichkeiten weiterer Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet. Wir bitten dabei auch um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Die “Handlungskarte Klimaanpassung” weist im Dortmunder Stadtgebiet die Hitzezonen 1 bis 3 auf. Die Maßnahme Q7 im Masterplan integrierte Klimafolgeanpassung (MiKaDo) sieht eine Bereitstellung von Trinkwasserbrunnen im Bereich der urbanen Hitzeinseln vor.
Sind demzufolge zusätzliche Standorte für in allen drei Hitzezonen anvisiert?

2. In welchem zeitlichen Horizont sollen wie viele zusätzliche Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet zusätzlich bereitgestellt werden?

3. Ist geplant, die Bürger*innen an der Standortauswahl zu beteiligen?

4. Der Hitzeaktionsplan in MiKaDo sieht eine interaktive Karte unter dem Titel “Coole Räume” vor. Ist final geplant, bestehende und anzuschaffende Trinkwasserbrunnen sowie auch Refill-Stationen im Einzelhandel hier zu integrieren?

5. Ist eine Öffentlichkeitsarbeitskampagne zur Bewerbung der Refill- Stationen im Einzelhandel geplant? Wenn ja, wann soll diese starten?

6. Sind unterschiedliche Arten von Trinkwasserbrunnen (Knopfdruckbrunnen, Brunnnhäuser, barrierefreie Varianten, u.ä.) geplant? Wenn ja, welche?

7. Inwieweit werden auch Spielplätze und Outdoorsportanlagen, wie z.B. der Radfahrrundweg in Hombruch oder die Outdoorfitnessanlage in der Bolmke, bei der Planung kostenloser Trinkwasserversorgung berücksichtigt?

8. Mit welcher Gesamtsumme wird für die Einrichtung und den Betrieb der zusätzlichen Trinkwasserbrunnen gerechnet?

9. Wie sollen künftig die Kosten für Installation, Instandhaltung und mikrobielle Untersuchungen aufgeteilt werden? Welche Fördermittel zur Installation der Brunnen können beantragt werden? Werden mögliche Partnerschaften geprüft?


Begründung:
Die Bereitstellung weiterer Trinkwasserbrunnen neben den schon in Dortmund bestehenden wurde im Masterplan integrierte Klimafolgeanpassung (MiKaDo) unter der Maßnahme Q 7 – Schaffung/ Bereitstellung von „coolen Räumen“, Installation von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum und in Gebäuden – mit einem kurzfristigen zeitlichen Umsetzungshorizont vorgesehen. Angesichts der Dringlichkeit aufgrund einer steigenden Zahl von Hitzetagen im Jahr wünscht die GRÜNE Ratsfraktion Dortmund eine schnelle Umsetzung dieser Einzelmaßnahme. 130 Trinkwasserbrunnen in ganz NRW stehen derzeit mehr als 1000 Brunnen allein in Paris gegenüber – es besteht also Nachholbedarf zur Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie. Mit dem Wasserhaushaltsgesetz setzte die Bundesregierung kürzlich einzelne Vorschriften dieser Richtlinie um. Demnach gehört auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten zur Daseinsvorsorge. Dies hat auch der Städtetag bekräftigt. MiKaDo zeigt, dass die Stadt Dortmund diese Dringlichkeit erkannt hat. Jetzt gilt es, die Einzelmaßnahme zeitnah umzusetzen.



Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen:


zu TOP 8.17
Neubau der Kreuz-Grundschule
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25554-22)

Hierzu liegt vor Gemeinsame Bitte um Stellungnahme (Prüfauftrag) (Fraktion DIE LINKE + und Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 25554-22-E1):

....das Gebäude der Kreuzgrundschule ist nicht abgängig. Gleichwohl entspricht das Raumprogramm nicht mehr den aktuellen Anforderungen für sogenannte Clusterschulen. Daher wird von Seiten der Verwaltung ein Abriss des baulich intakten Schulgebäudes mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle und mit ähnlicher Gebäudekubatur erwogen. Hinsichtlich des geplanten Vorgehens bitten die Fraktionen FDP/Bürgerliste und DIE LINKE+
um die Prüfung der nachfolgenden Fragestellungen mit anschließender Berichterstattung im Klimaausschuss:

1) Welche finanziellen Auswirkungen hat die Variante eines Abrisses des Bestandsgebäudes mit anschließendem Neubau im Vergleich zu einer Umbaulösung im Bestand, also ohne Abriss des Gebäudes?

2) Welche Auswirkungen hinsichtlich der CO
2-Bilanz haben Abriss und Neubau im Vergleich zu einem Umbau des bestehenden Schulgebäudes?

3) Welche Vorteile/ Mehrwert für den Betreiber hat ein Neubau gegenüber einem Umbau im Bestand was Funktionalität, die max. zu erreichende Nutzfläche und Aufteilung betrifft. Wie groß ist die aktuelle Nutzfläche, die jeweilige brutto Nutzfläche bei einem Neubau und einem Umbau des Bestandes?


Begründung:

Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen Klimaneutralität bereits im Jahre 2035 anzustreben. Dazu sind auch die CO2-Fussabdrücke bei etwaigen Baumaßnahmen kritisch zu hinterfragen. Daher möchten wir einen entsprechenden Prüfauftrag erteilen, um die Verwaltung zu ermuntern das Vorhaben mit den bestehenden Klimavorgaben abzugleichen.

Die Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen. Diese soll auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und dem Schulausschuss vorgelegt werden.






9. Anfragen

zu TOP 9.1
Baumhöhe und Solaranlangen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25609-22)

....in Neubaugebieten werden oftmals Solaranlagen zwingend vorgeschrieben. Auch im Bestandsbaubereich gibt es vielfach Solaranlangen. Gleichzeitig gibt es vielfach Bestrebungen, den Baumbestand im Stadtgebiet zu erhöhen. Solaranlagen laufen jedoch nicht optimal, sofern sie durch Bäume oder Häuser verschattet werden.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet daher die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Nach welchen Kriterien wird und wurde in Baugebieten der Baumbestand geplant und ausgewählt?
2. Wurde bisher dabei berücksichtigt, wo Solaranlagen vorhanden sind und pflichtig aufgestellt werden müssen (beispielsweise, weil der Bebauungsplan bestimmte KFW-Stufen für die Neubauten vorgibt), und dort die Bäume nach der Endhöhe ausgewählt?
3. Gibt es zukünftig Planungen, die Baumhöhen entsprechend auszuwählen?
4. Bestehen Planungen, in solchen Bereichen die Bäume regelmäßig so zu kürzen, sofern abzusehen ist, dass sie die Gebäudehöhe überragen und Solaranlagen verschatten werden?


Die Beantwortung der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung erwartet.











10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Terminplan Rat und Ausschüsse 2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25229-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Terminplan zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 18:21 Uhr.




Lemke Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin


Zu TOP 3.9: (See attached file: TOP 3.9 PPV Wirtschaftflächenentwicklung.pdf)

ZU TOP 3.14: (See attached file: Stn der Verw zum Thema Förderung der BIodiversität.pdf)