Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 08.02.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:56 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hartleif (CDU/ stellv. Vorsitz)


Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau sB Lührs (SPD) i. V. f. Frau RM Meyer
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)

Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Joest (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr RM Schmidtke-Mönkediek
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Frau Uehlendahl - 66/AL


Herr Thabe - 61/AL
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro


4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 08.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.3.1 Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 23328-22)

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30.11.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

3.2 Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23247-21)

3.3 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

3.4 Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

3.5 Feste Abstellflächen für E-Scooter
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 23186-21-E1)


3.6 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021
(Drucksache Nr.: 22284-21-E2)


3.7 Sicherheit von Schallschutzwänden an Bahntrassen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23504-22)

3.8 Westfalenhallen – Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23546-22)

3.9 Kurzstreckentarif in Nachbarkommune
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23554-22)

3.10 Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2022
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23526-22)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)

hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23256-21)


5.2 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)

5.3 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021 – noch offene Maßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23527-22)

5.4 Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21106-21-E1)

5.5 Erfahrungen in Dortmund mit Recycling-Asphalt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23529-22)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
nicht besetzt

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Rm Hartleif - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Modler benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.3.1
Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 23328-22)

Gem. § 52 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW ist über die im
AMIG gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese wird vom
Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss bestellten Ratsmitglied sowie der
Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnet.

Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des bisherigen Schriftführers, Herrn
Braun, aus dem Dienst der Stadt DO schlage ich Ihnen vor,

Frau Sarah Reinecke als Schriftführerin zu bestellen.

Frau Ursula Trachternach übernimmt weiterhin die Stellvertretung.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt einstimmig.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30.11.2021

Auf Seite 27 unter dem TOP 3.15 „Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen …“ wurde irrtümlich Herr sB Wagner von der AfD-Fraktion als Ratsmitglied bezeichnet. Dies wird entsprechend korrigiert.

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30.11.2021 wird mit der o. a. Korrektur einstimmig (bei zwei Enthaltungen SPD-Fraktion und Fraktion FDP/BL) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 26.01.2022:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende
Empfehlung ab:
Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel)
für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist.
Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und
Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen
Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend
groß - insbesondere für Flussregenpfeifer - eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die
Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den
Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom
Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von
Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die
Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren
doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:

„Die Bezirksvertretung Mengede bemängelt einstimmig, dass das vorliegende
Verkehrskonzept in keiner Weise an die bereits gestellten Forderungen angepasst wurde.

Es ist weiterhin ungeklärt, wo der Radweg an der Nierhausstraße verlaufen soll. Ebenso
wurde auf die Forderung die Straße „Auf dem Brauck“ für den LKW-Verkehr zu sperren,
nicht eingegangen. Auch der vorhandene Gleisanschluss wird für eine Entlastung der
Verkehrssituation nicht genutzt.

Es wird in dem vorhandenen Verkehrskonzept weder auf die bereits vorhandenen Probleme
(Stau und LKW-Durchfahrten) während der Hauptverkehrszeiten eingegangen, noch auf die
zusätzlichen Verkehrsströme, die durch die umliegenden Gewerbegebiete Groppenbruch,
Dicken Dören, Castrop-Rauxel,… entstehen.

Es ist zu befürchten, dass die aktuelle und zu erwartende Verkehrssituation potentielle
Investoren abschreckt.

Grundsätzlich ist die Bezirksvertretung für das Gewerbegebiet, erwartet jedoch ein
schlüssiges übergreifendes Verkehrskonzept. Ohne dieses wird die Vorlage mit 4
Gegenstimmen (SPD) nicht empfohlen, da die Mehrheit befürchtet, dass die Anmerkungen
sonst nicht mehr berücksichtigt werden.

Empfehlung

I. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung
(Anlagen 11a und 11b der Vorlage) zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S.
3634, FNA 213-1).

II. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit mit der digitalen Bürgerdialogveranstaltung nach § 3 Abs. 1
BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in
der beigefügten Anlage 12 dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung
Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1) zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den räumlichen Geltungsbereich des im
Änderungsverfahren befindlichen Flächennutzungsplanes (78. Änderung) zu
verändern (Reduzierungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt
1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.

V. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2
des Bebauungsplanes Mg 116 -Kraftwerk Knepper- zu verändern (Reduzierungen
und Erweiterungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5
dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.

VI. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt
bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der
Verwaltung wie in der beigefügten Anlagen 16a und 16b der Vorlage dargestellt zu
folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB.

VII. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht den geplanten Darstellungen der 78. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.4 genannten Änderungsbereich und der
Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zuzustimmen und
die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der
Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VIII. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans
Mg 116 - Kraftwerk Knepper - für den unter Punkt 1.5 genannten Planbereich und der
Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zuzustimmen und
die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit der
Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IX. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zuzustimmen, den Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Mg
116 einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des
Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs.
3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw.
eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen,
sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des
Entwurfs berühren.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

X. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) diese nicht zu ermächtigen, die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag
mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

XI. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht die Verwaltung zu ermächtigen, eine Baugenehmigung während des
Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des
Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - eine entsprechende Planreife nach
§ 33 BauGB bestätigt werden kann, alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen und der städtebauliche Vertrag abgeschlossen worden ist.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.02.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom
26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende Empfehlung ab:
Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die
Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des
Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für
naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im
Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer - eingestuft
werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der
Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der
Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch
von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die
Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf
dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.



AKUSW, 02.02.2022:

Herr Thabe teilt mit, dass ihm eine Mitteilung aus der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede
vorliege, wonach man dort die Vorlage mehrheitlich abgelehnt habe. Die Begründung sei, wie folgt,
nur kurz skizziert worden mit, Verkehrskonzept sei unzureichend und nicht angepasst, Radweg nicht
sicher, Gleisanschluss werde nicht genutzt, kein LKW-Verbot auf der Straße „Auf dem Brauck“, grds.
sei man nicht gegen das das Gewerbegebiet aber nur mit einem schlüssigen Verkehrskonzept.

Herrr Kretzschmar wirbt für die o.a. Empfehlung des BUNB und merkt zusätzlich an, dass es noch
andere problematische Arten auf dem Gelände gegeben habe, den Wanderfalken und den
Turmfalken. Für den Wanderfalken sei ein Kasten an dem Kühlturm angebracht gewesen, worauf
dann, in Abstimmung mit der AG Wanderfalkenschutz des NABU, ein Ersatzkasten aufgenommen
worden sei. Nach einem Jahr Pause sei dieser Kasten tatsächlich angenommen worden, so dass
sowohl im vorletzten und im letzten Jahr Wanderfalken dort erfolgreich gebrütet hätten. Dies zeige,
dass einzelne Maßnahmen durchaus sehr erfolgreich sein könnten. Man hoffe, dass das für den
Flussregenpfeifer ebenso funktioniere.

Herr Wilde sagt zu, diese Bitte um Prüfung des BUNB mitzunehmen. Das müsse nicht heißen, dass
man den Bebauungsplan jetzt nicht weiterführen könne, weil man diese Dinge auch außerhalb dessen
im Städtebaulichen Vertrag regeln könne. Man werde daher bis zum Satzungsbeschluss hierzu ein
Prüfergebnis vorlegen, so dass man dann eine Entscheidung dazu treffen könne.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion der Ablehnung aus der BV Mengede folgen
werde. Hierzu hebt er hervor, dass man immer noch unzufrieden mit dem Logistikanteil auf der Fläche
sei.

Herr Rm Dudde bittet um Aufklärung darüber, wie man nun mit der gesamten Angelegenheit verfahren
wolle. Den Prüfauftrag aus dem BUNB würde man nämlich gerne heute vom Ausschuss nochmal
bestätigt wissen und diesen auch zum Antrag erheben. Auch die anderen Hinweise des BUNB würde
man gerne zur Beratung mit in das weitere Verfahren geben.

Herr Wilde schlägt vor, dass der Ausschuss heute schon eine Empfehlung zur Vorlag abgeben möge
aber dass man die Punkte zur Verkehrsthematik, die in Mengede kontrovers diskutiert worden wären
und dort zu einer negativen Entscheidung geführt hätten, in der kommenden Woche im Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) abschließend bewerten sollte und dann mit einer
entsprechenden Ratsempfehlung versehe.

Diesem Vorschlag folgend und unter Einbeziehung der Empfehlung des BUNB empfiehlt der
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) den Beschluss laut Vorlage z fassen.


AMIG 08.02.2022:

Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde, da man mit den bisherigen Planungen bzgl. des Radverkehrs, des Fußverkehrs und des ÖPNV rund um die „Nierhausstraße“ nicht einverstanden sei.

Herr sB Modler fragt nach, ob die dortige Brückenkonstruktion auch für die Zukunft für die Schwerlastverkehre geeinigt sei.

Herr Wilde teilt mit, dass man mit der Deutschen Bahn einen Arbeitskreis gegründet habe und dort
u. a. auch die angesprochenen Themen überprüfen werde.

Herr Wilde nimmt insgesamt zu den 4 Kritikpunkten aus der Bezirksvertretung Mengende Stellung und stellt auf Bitte von Herrn Rm Frank in Aussicht, hierzu der der Bezirksvertretung Mengede, dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen im Nachgang zur Sitzung eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen.

Man einigt man sich darauf, die Empfehlung des BUNB heute als Prüfauftrag in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen, Fraktion DIE LINKE+ und die FRAKTION /DIE PARTEI) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


zu TOP 3.2
Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23247-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 03.02.2022:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:
23247-21-E1):

...die CDU-Fraktion beantragt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Neues ICE-Werk auf dem
ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße“ (Drucksache Nr.: 23247-21) folgenden
Änderungsantrag, der AKUSW beschließt:

Beschlussvorschlag
Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICEWerkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes
durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der
Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten
der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.

Begründung
ggf. mündlich.

AKUSW, 02.02.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Antrag
der CDU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICEWerkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes
durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der
Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten
der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und
beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23247-21-E2):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung
und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Der Ausschuss bekräftigt, dass bei der Realisierung des ICE-Werks die vom Rat der
Stadt angedachte Erstellung des Vollanschlusses des Hafens an die OWIIIa gewährleistet
bleiben muss.

2. Der Ausschuss bekräftigt den Beschluss des ABVG aus März 2020 die Planungen für
das Projekt des Vollanschlusses weiter voranzutreiben und dem Rat entsprechende Entscheidungsvorlagen vorzulegen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert gegenüber der Deutsche Bahn AG zu gewährleisten,
dass die Deutsche Bahn AG vor der Planfeststellung die technischen Nachweise erbringt,
wie die Auf- und Abfahrtrampen für den Vollanschluss realisiert werden sollen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Huckarde (Dringlichkeitsentscheidung):

„Wegen des pandemiebedingten Ausfalls der og. Sitzung wird der aufgeführte Beschluss im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gefällt. Basis dieser Dringlichkeitsentscheidung ist ein gleichlautender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Die Dringlichkeitsentscheidung repräsentiert daher mindestens den Willen der genannten Fraktionen und damit der weitgehenden Mehrheit der Bezirksvertretung (Anm. der Protokollführung).

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt den u.st. Beschluss zu fassen bzgl. des ICE Werkes auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße unter der Voraussetzung, dass der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OW3A realisiert wird.

Begründung:

Nach Auffassung der Bezirksvertretung ergibt sich nicht nur ein "Abstimmungsbedarf", wie in der Vorlage beschrieben, sondern ein Realisierungsbedarf.

Die Anbindung der Westfaliastraße an die OW3A ist ein maßgebliches Ergebnis des Hafenkonzeptes. Der politische Wille ist zu diesem Punkt mehrfach betont worden. Neben der Verbesserung der Anbindung des Hafens an das Straßennetz muss auch weiterhin die Entlastung umgebender Ortschaften von LKW Verkehren im Mittelpunkt stehen.


Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“


AMIG 08.02.2022:

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, der Bezirksvertretung Huckarde sowie des Antrags der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23247-22-E2) empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.

zu TOP 3.3
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Immobilien Management-Bericht wird zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Feste Abstellflächen für E-Scooter
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 23186-21-E1)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.12.2021:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 29.11.2021 vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorlage
- Die Verwaltung wird gebeten, passende Abstellplätze für E-Scooter in Dortmund
festzulegen und – sofern möglich – mit Abstellflächen für Mieträder zu verbinden.
- Das Ergebnis der Festlegung von Abstellflächen ist dem Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern ein Runder Tisch mit allen
relevanten Betreibern von E-Scootern in Dortmund einberufen wird, um
weitergehende Maßnahmen zu erarbeiten.

Begründung
Das OVG NRW hat in einem Beschluss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom
20.11.2020 - 11 B 1459/20) das stationsunabhängige Abstellen von Mietfahrrädern als
Sondernutzung eingeordnet:
„Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch
abgestellte Mietfahrräder in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise
Sondernutzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der spezifischen Funktionsweise des von
ihr betriebenen Vermietgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der
späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund steht indessen der mit dem
abgestellten Fahrrad verfolgte gewerbliche Zweck, den Abschluss eines Mietvertrags zu
bewirken.“
Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt vor, wenn die Nutzung der öffentlichen Straße
über den Gemeingebrauch im Sinne von § 14 StrWG NRW hinausgeht und den
Gemeingebrauch – insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs- zumindest
abstrakt beeinträchtigen könnte. Die Abgrenzung erfolgt dabei vorrangig anhand des Zwecks
der Nutzung.
Gleiches muss auch für zu mietende E-Scooter gelten, deren vorrangiger Zweck ebenfalls
gewerblicher Natur ist. Nach §§ 18 Abs. 2, 22 StrWG NRW besteht die Möglichkeit die
Sondernutzungs-Erlaubnis mit Auflagen zu verbinden. Als Auflage könnten zum Beispiel
Bereiche in der Stadt festgelegt werden, innerhalb derer E-Scooter lediglich in ausgewiesenen
Flächen abgestellt werden dürfen. Solche Bereiche und Abstellflächen sollen im
Zusammenwirken mit Bürger*innen sowie den Anbieter*innen definiert werden könnte. …“

StR Dahmen erklärt, dass sich die Angelegenheit bezüglich der Zuständigkeiten kompliziert darstelle.
Beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB)
läge die Zuständigkeit dann, wenn man eine Sondernutzungssatzung für E-Scooter einführe. Im
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) gebe es hierzu bereits einen Antrag der CDU
Fraktion, der noch nicht beschlossen wurde. Wenn es um die Ausweisung von Flächen zum Abstellen
der E-Scooter ginge, habe es vor einigen Monaten schon eine Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen
gegeben, die eigentlich Angelegenheit des AMIG gewesen sei. Herr Dahmen berichtet, dass er
vorhabe, diese Enden zusammenzuführen und ein Gesamtkonzept anstrebe. Er weist in diesem
Zusammenhang auf einen Eilbeschluss des OVG hin, wonach E-Scooter als erlaubnispflichtige
Sondernutzung angesehen werden könnten. Dies mache man in Dortmund noch nicht. Seine
Vorstellung wäre, dass das Stadtplanungsamt (FB 61) im Rahmen des Gesamtkonzeptes passende
Abstellflächen ausweise und die Hülle als Ordnungsverwaltung im Bereich des Dezernates 3 läge und
man im nächsten Schritt über eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nachdenken könne. Der
Beschluss über diese Flächen müsse zuständigkeitshalber im AMIG erfolgen, daher schlägt Herr
Dahmen vor, den vorliegenden Antrag in den AMIG zu überweisen.

Rm Denzel (Fraktion B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Erläuterungen. Sie gibt an zu glauben,
dass sich alle einig seien, dass die wild abgestellten E-Scooter ein Ärgernis für viele und ein Hindernis
für die schwächeren Verkehrsteilnehmer seien. Daher sei es notwendig, dass schnell und bald feste
Abstellflächen definiert würden. Sie schlägt vor, dem Vorschlag von Herrn Dahmen zu folgen und eine
Empfehlung an den AMIG weiterzuleiten.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke +) macht den Vorschlag, dass bei solchen übergreifenden
Zuständigkeiten ein Fachbereich der Verwaltung für die Verträge mit Dritten zuständig sein sollte. Er
berichtet, dass in Köln Knöllchen verteilt würden, dieser Zugriff erfolge über den Anbieter.

StR Dahmen erläutert die besondere Organisationsstruktur der Stadt Dortmund und erklärt, dass jede
Stadt andere Zuständigkeiten habe. Für diesen Antrag läge die primäre Zuständigkeit beim AMIG. Das
Gesamtkonzept müsse aber in beide Ausschüsse, damit die Fachausschüsse nicht aneinander
vorbeiarbeiteten.

Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) berichtet, dass im AMIG schon mehrfach über das Thema gesprochen
worden sei. Hier stünden bezüglich der Abstellmöglichkeiten rechtliche Prüfungen bevor.
Problematisch sei ihrer Ansicht nach, dass die E-Scooter nicht unbedingt von den Nutzern falsch
abgestellt würden, sondern später von anderen Passanten herumgeworfen würden. Daher sei die
Prüfung der rechtlichen Vorgaben zunächst zu klären.

sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) gibt an, die Diskussion sehr interessiert zu verfolgen.
Abstellflächen für E-Scooter halte das Behindertenpolitische Netzwerk ebenfalls für fragwürdig, da es
auch seiner Erfahrung nach unzählige Beispiele für die unsachgemäße Benutzung - oft durch
unbegleitete Minderjährige - außerhalb einer vertraglichen Nutzung gebe. Es würde außerdem
beobachtet, dass sich sogar die Bereitsteller nicht an Regeln hielten und die E-Scooter beispielsweise
auf Blindenleitsystemen oder an Fußgängerüberwegen abstellten. Er wundere sich darüber, dass sich
erst jetzt - nach so vielen Jahren - Gedanken darüber gemacht würde, wie man damit verfahren wolle.
Die Roller wurden einfach eingeführt ohne das gravierende Problem, das vorrangig Menschen mit
Beeinträchtigung dadurch hätten, zu bedenken.

sB Martinschledde informiert darüber, dass die Roller eine Ortung hätten und dadurch eine Bewegung
außerhalb der sachgemäßen Nutzung - auch um wenige Zentimeter - nachvollzogen werden könnte.

Rm Denzel ergänzt, dass es bereits Städte - wie Köln und Düsseldorf - gebe, die die Abstellflächen
eingeführt hätten. Dies zeige, dass es etwas bringe und auch rechtlich möglich sei.

Der Vorsitzende Rm Weber fasst zusammen, dass die Angelegenheit - unter Berücksichtigung der
heute geführten Diskussion - zuständigkeitshalber an den AMIG überwiesen werde - und das Ergebnis
des AMIG dem ABöOAB zur Kenntnis gegeben werden solle.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist den
gemeinsamen Antrag (Drucksache Nr.: 23186-21-E1) an den AMIG und bittet um Mitteilung des
Ergebnisses.“

AMIG 08.02.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o. a. Antrag einstimmig und bittet die Verwaltung ergänzend hierzu darum, bereits zur nächsten Sitzung einen Zwischenbericht vorzulegen.


zu TOP 3.6
Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021

(Drucksache Nr.: 22284-21-E2)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 16.12.2021:

„Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-
21-E2) lag zur Sitzung des Rates am 23.09.2021 vor:

„…. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und
Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die
Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben
Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu
unterstützen.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den
Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln
zu ergänzen.
3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum
Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus
neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon
bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage
kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die
Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die
vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen
auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den
zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an
und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche
wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen
bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.

Begründung:
Erfolgt mündlich“

Den Ratsmitgliedern liegt zur Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021
(Drucksache Nr.: 22284-21-E3) vor:

„… zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung.

1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern
und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund
wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am
Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung
der Impfquote zu unterstützen.
Die hier vom Rat gewünschte Aufforderung der Landesregierung NRW wird seitens der Verwaltung
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
an die Landesregierung weitergegeben.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in
den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit
eigenen Mitteln zu ergänzen.
Die PCR-Pooltest an den Grundschulen (sog. Lollitests) werden auch über die Weihnachtsferien
2021 hinaus zunächst bis 07.04.2022 fortgesetzt. Es ist gelungen, dass grundsätzlich bewährte
Testsystem weiter zu optimieren. Ab 10.01.2022 werden Rückstellungstestungen vorgenommen.
Das bedeutet, dass neben dem Pooltest auch direkt ein Einzeltest pro Person abgenommen und
an das auswertende Labor transportiert wird. Im Falle eines positiven Pooltests können unmittelbar
die bereits vorliegenden Einzeltests auf eine Infektion geprüft werden. So kann wertvolle Zeit bis
zum Vorliegen eines sicheren Testergebnisses gespart werden. Außerdem können
Quarantänezeiten verkürzt und das Zeitfenster mit Infektionsrisiko minimiert werden.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 23.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten.
Die Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltests wird in Kooperation mit dem Labor des städt. Klinikums
Dortmund in Abhängigkeit zu den vorhandenen Personal- und Materialressourcen umgesetzt. Um
den logistischen und organisatorischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, erfolgt die
Ausweitung schrittweise. Dabei wird geographisch und entlang des Infektionsgeschehens von
Norden (nordwärts Kulisse [Innenstadt-Nord, Eving, Scharnhorst, Mengede]) Richtung Süden
vorgegangen. Ziel ist es, bis Mitte Dezember 2021 alle 322 Kindertageseinrichtungen mit den Lolli-
PCR-Pooltests zu versorgen. Neben den Kindern nimmt auch das pädagogische Personal in den
Kindertageseinrichtungen an den Lolli-PCR-Pooltests teil.

3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum
Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber
hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren
schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen
Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den
Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.
Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen ist bereits als Vorgabe in den Dortmunder Immobilien
Standards (DIS) enthalten. Diese Vorgabe gilt aktuell für die zu erstellenden Modulbauten, die im
Rahmen der Bedarfs- und Maßnahmenliste zurzeit und zukünftig abgewickelt werden. Die
Städtische Immobilienwirtschaft überarbeitet derzeit die genannten Vorgaben, um diese für
sämtliche Neubauten – auch in der konventionellen Bauweise - zu erweitern.
Eine Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen ist bei Sanierungen und Umbauarbeiten,
aufgrund der umfangreich erwarteten Eingriffe in die Gebäudesubstanz in Bezug auf Statik,
Brandschutz, etc. nicht möglich. Anders verhält es sich bei geplanten „Komplett-“ bzw.
Kernsanierungen bestehender Immobilien, bei denen die raumlufttechnischen Anlagen in der
Konzeptionierung bzw. Planung des Gesamtprojektes ebenfalls Berücksichtigung finden können.
Es ist beabsichtigt die raumlufttechnischen Anlagen bei den beschriebenen Kernsanierungen
ebenfalls als Standard in die DIS aufzunehmen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten
die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPIAbluftanlagen
auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der
Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.
Wir nehmen Bezug auf die beigefügte Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup
(Hochschule Trier), Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel (TU Berlin), Prof. Dr.-Ing. Dirk Müller (E.ON Institut
RWTH Aachen) und Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger (Technische Hochschule Mittelhessen).
Die genannten Professoren haben sich kritisch mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für
Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) auseinandergesetzt. Den in der
Stellungnahme genannten Punkte stehen auch wir kritisch gegenüber und können einen Einsatz
der Abluftanlage des MPI nicht empfehlen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von
Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen
und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.
Die Beobachtung des Infektionsgeschehens an Schulen zeigt, dass es sich bei festgestellten
Infektionen in der Regel um einzelne, nicht zusammenhängende Fälle handelt. Als Infektionsort ist
dann nicht die Schule, sondern das familiäre Umfeld zu sehen. Es darf also vermutet werden, dass
die eingeführten Hygiene-Konzepte und die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln innerhalb der
Schulen eine Weiterverbreitung von COVID-19-Infektionen zwischen den Schülerinnen und
Schülern wirksam verhindert. Es gab nur einzelne Häufungen in den Schulen, bei denen aus Sicht
des Gesundheitsamtes Übertragungen innerhalb der Schule als wahrscheinlich anzusehen waren.
Schulen sind also nur ausnahmsweise der Ort der Übertragung von COVID-19-Infektionen
gewesen. In einigen Fällen kam es auch zur zeitgleichen Häufung von Fällen in Schulen, wobei
diese aber unabhängig voneinander (keine Kontakte zwischen den Fällen in der Schule) auftraten
und ebenfalls sehr stark zu vermuten war, dass die Ansteckungen im Wohnumfeld erfolgt waren.
Die weitergehende Auswertung dieser Daten kann nur vom Gesundheitsamt selber durchgeführt
werden, weil die Daten selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen und eine extern vergebene
wissenschaftliche Arbeit zunächst von einer Ethikkommission genehmigt werden müsste und evtl.
zusätzlich einzelne Schweigepflichtentbindungen erforderlich werden. Das Gesundheitsamt hat an
einer solchen Auswertung auch großes Interesse. Zurzeit stehen dort leider, aufgrund der
bekannten Lage, keine Kapazitäten für eine solche Erhebung und Bewertung zur Verfügung. Die
Auswertung und anschließende Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Anfang 2022 geplant.
Anlage:
Kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für
Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI)
Die vom MPI entwickelte Abluftanlage soll ausgeatmete Luft, die möglicherweise Viren oder
Bakterien enthält, gezielt mit Hilfe von im Raum verteilten Abzugshauben über Personen, die an
Tischen sitzen, aufnehmen. Die Abluft gelangt über Verbindungsrohre in ein Zentralrohr und wird
mit Hilfe eines Ventilators durch ein gekipptes Fenster nach draußen geführt. Die Abluftanlage
kann aus Komponenten aus dem Baumarkt erstellt werden und wird an der Decke und einem
Fenster befestigt. Folgende Punkt werden bei diesem Lüftungskonzept für Klassenräume kritisch
bewertet:
• Virenbelastete Aerosole befinden sich nicht zwangsweise in der Auftriebsströmung über einer
Person. Allein über die Atmung können die Aerosole im gesamten Raum verteilt werden, zusätzlich
kann es durch Querströmungen im Raum zu einer Umlegung der Auftriebsgebiete kommen. Es
kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass eine gute Erfassung der kritischen Aerosole im
Raum gelingen kann.
• Der in der Studie angegebene Volumenstrom für jede einzelne Abzugshaube im Raum ist nicht
ausreichend, um selbst im Falle einer optimal ausgerichteten Auftriebsströmung über einer Person
die in der Auftriebsströmung vorhandenen Aerosole aufzunehmen. Die Autoren vernachlässigen in
ihrer Studie, dass der Volumenstrom in einer Auftriebsströmung auf dem Weg zur Abzugshaube
deutlich zunimmt. Dieser Effekt basiert auf der nicht zu verhindernden Einmischung von Raumluft
in den Auftriebsstrahl. Für eine effektive Absaugung müsste der Volumenstrom signifikant erhöht
werden, da sich ansonsten eine turbulente Vermischung
im gesamten Raum einstellt, die eigentlich durch die vorgestellte Anlage verhindert werden soll.
• Da es sich bei dem gezeigten Konzept um eine reine Abluftanlage handelt, muss Außenluft in den
Raum durchgehend nachströmen können. D. h., mindestens ein Fenster muss in dem Raum
durchgängig geöffnet sein. Es ist zu befürchten, dass insbesondere bei niedrigen
Außentemperaturen im Bereich dieser Nachströmung sehr unbehagliche Zustände auftreten.
Außerdem können durchgehend akustische Belastungen aus der äußeren Umgebung
(Straßenlärm etc.) in den Klassenraum eindringen. Eine Zuströmung über Flurtüren ist keine
Alternative, da auch diese Luft von außen zugeführt werden müsste, verbunden mit weiteren
Problemen geöffneter Türen (z.B. Akustik, Brandschutz). Dieses Konzept des MPI ist daher in
Bezug auf diese Effekte schlechter als eine Umsetzung einer Stoßlüftung gemäß den Angaben des
Umweltbundesamtes zu bewerten.
• Der eingesetzte Ventilator kann nur einen sehr kleinen Differenzdruck aufbauen.
Daher wird jeder Winddruck auf der Fassade die Strömungsverhältnisse im Klassenraum
verändern. Es ist darüber hinaus höchst wahrscheinlich, dass im Einbauzustand der von dem
Ventilator geförderte Volumenstrom deutlich geringer ist. Ein sicherer Systembetrieb aus Abluftoder
Absauganlage ist damit nicht gewährleistet.
• Die Lösung des MPI kann weder als nachhaltig noch als wirtschaftlich bezeichnet werden. Die
gezeigte Installation wird unter den rauen Bedingungen des Schulalltags nur eine begrenzte
Lebensdauer besitzen und das System verfügt über keine Wärmerückgewinnung. Werden auch die
Bau- und Installationskosten berücksichtigt, ist bei der kurzen Nutzungszeit des Systems kein
wirtschaftlicher Betrieb zu erwarten.
• Da das System aus Kunststoff hergestellt wird, ist eine erhöhte Brandlast im Klassenraum zu
erwarten. Zudem erzeugt selbst der Brand von Kunststoffen eine erhebliche Rauchentwicklung.
Aufgrund der genannten Punkte kann der Aufbau und der Betrieb der “Abluftanlage für
Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) nicht empfohlen werden. Bereits mit
einer konsequenten Umsetzung einer regelmäßigen Stoßlüftung gemäß der Lüftungsregeln des
Umweltbundesamtes können wahrscheinlich bessere Luftwechselraten bei höherem Komfort
erreicht werden. Für eine sichere, komfortable und energieeffiziente Lüftung von Klassenräumen
sollten marktübliche raumlufttechnische Anlagen verwendet werden.“

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.:
22284-21-E3) zur Kenntnis und überweist die Stellungnahme gemäß 4. in den Schulausschuss,
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur
und Grün.“

AMIG 08.02.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme gemäß 4. zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Sicherheit von Schallschutzwänden an Bahntrassen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23504-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23504-22):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Prüfung und Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sind in den vergangenen Jahren Schallschutzwände der Firma Foster Metallbau GmbH entlang von Bahnstrecken (oder anderen Strecken) auf dem Dortmunder Stadtgebiet verbaut worden?
2. Liegen der Verwaltung Informationen vor, ob die Deutsche Bahn auf dem Dortmunder Stadtgebiet beabsichtigt Schallschutzwände der Firma Foster Metallbau GmbH zu verbauen?
3. Sofern eine oder beide der vorhergehenden Fragen zutreffend sind: Ist den zuständigen Behörden die Problematik um die Schallschutzwände bekannt? Wie wird auf dem Dortmunder Stadtgebiet sichergestellt, dass durch die verbauten bzw. zu verbauenden Schallschutzwände keine Gefahren für den Bahnverkehr, die Fahrgäste oder Anwohner*innen ausgehen?

Begründung:
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 11.12.2021 im Artikel „Qualität ungenügend“ über Schallschutzwände der Firma Foster Metallbau GmbH, die in den vergangenen Jahren entlang von Bahnstrecken verbaut worden sind und laut bisherigen Planungen auch zukünftig weiter verbaut werden sollen. Laut einem Gutachten, das die Deutsche Bahn selber in Auftrag gegeben hatte, erfüllen die Schallschutzwände der oben genannten Firma nicht die technischen Vorgaben und wiesen eine ungenügende Qualität auf. Ein Unternehmen, das mit der Anbringung der Schallschutzwände entlang einer Bahnstrecke in Herten beauftragt worden war, weigerte sich zunächst unter Bezug auf das Gutachten und möglicher Gefahren für den Bahnverkehr, die Fahrgäste und Anwohner*innen, die Schallschutzwände zu installieren. Trotz des Gutachtens will die Deutsche Bahn laut dem Artikel allerdings weiter die Schallschutzwände der oben benannten Firma verbauen.“


AMIG 08.02.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.8
Westfalenhallen – Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23546-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 23546-22-E1):

„Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

1)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den Ratsbeschluss „Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen“
(Drucksache 19863-21) vom 18.11.2021 für den unter Punkt 3 genannten Bereich „notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen “
aufzuheben.

2)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, ein neutrales Gutachten zur Verkehrssicherung am betroffenen Weg zu beauftragen.

Begründung

Der Beschluss wurde unter der Annahme gefasst, es läge ein „Rechtsgutachten hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und Haftungsfragen“ (Seite 4 der Vorlage) vor. Das war nicht der Fall. In der Beantwortung unserer Anfrage DS 22755-21 weist Herr Stadtrat Dahmen ebenfalls auf ein Gutachten hin: „Dies ist gemäß dem Sachverständigengutachten der DEKRA nur durch eine temporäre Schließung während der entsprechenden Zeiten möglich.“



Nun wurde bekannt, dass es ein „Gutachten“ nie gab. Vielmehr liegt eine „arbeitssicherheitstechnische Stellungnahme“ von nicht einmal 3 Seiten vor. Das ergab eine Einsicht in das „Gutachten“ von Aufbruch Fahrrad Dortmund. Diese „Stellungnahme“ kann offensichtlich nicht als Grundlage für die temporäre Sperrung des Weges dienen.

Für die (auch temporäre) Sperrung dieser wichtigen Verbindung hätte es eines richtigen, seriösen und neutralen Gutachtens bedurft. Dieses Gutachten müsste Regelungen hinsichtlich einer Lösung der Verkehrssicherungspflicht der Westfalenhallen aufzeigen.

Daher sollte der Beschluss aufgehoben und ein Gutachten beauftragt werden.“


AMIG 08.02.2022:

Herr Rm Frank teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da dieser allen bisherigen Beschlusslagen widersprechen würde und dieses Thema in der Vergangenheit schon mehrfach in den Gremien besprochen wurde.

Frau Rm Joest kündigt für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf an.

Herr sB Wagner teilt mit, dass auch seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Der Grund hierfür ist u.a., dass man das vorliegende Rechtsgutachten nicht in Frage stellen sollte.

Frau Rm Heidkamp kündigt für ihre Fraktion ebenfalls die Ablehnung an und schließt sich den Worten von Herrn Rm Frank an.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o.a. Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab.


zu TOP 3.9
Kurzstreckentarif in Nachbarkommune
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23554-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 23554-22):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Aufnahme des TOPs auf die Tagesordnung und die Beratung des folgenden Prüfauftrags:

Im Bus- und Stadtbahnverkehr über die Stadtgrenze von Dortmund hinaus zum Kreis Unna werden selbst für Strecken ohne Zwischenhalt keine Kurzstrecken-Tickets ausgegeben.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der DSW21, die Einführung eines Kurzstreckentarifs zu den in Frage kommenden Haltepunkten nach Unna (und zurück) zu prüfen.

Begründung:
Der Kurzstrecken-Tarif ist ein preiswertes Angebot für Fahrgäste, die nur wenige Haltestellen weit fahren und nicht umsteigen. Im VRR-Tarif wird für Fahrten bis ca. 1,5 Kilometer - in der Regel drei Haltestellen - ein Kurzstrecken-Ticket zum Preis von 1,80 Euro angeboten. Im Kreis Unna gilt ein Kurzstreckenpreis des Westfalen-Tarifs von 1,50 Euro von der Einstiegshaltestelle bis zu 4 weiteren planmäßigen Haltestellen einer Fahrt.
Bei Fahrten über die Dortmunder Stadtgrenze in den Kreis Unna werden aber keine Kurzstrecken-Tickets ausgegeben. Aus Fahrgastsicht erschließt sich nicht, warum die Stadtgrenze ein Ausschlusskriterium für den Kurzstreckentarif darstellt.“


AMIG 08.02.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.10
Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2022
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23526-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23526-22):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.02.2022 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Frage:

Wird die Stadt Dortmund sich für eine Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2022 bewerben?

Begründung:
Die Stadt Dortmund ist Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW. Dieses Netzwerk bietet für Kommunen regelmäßig einen sogenannten Fußverkehrs-Check. Das Ziel: attraktive Mobilitätsangebote für lebendige, sichere und gesunde Kommunen und eine verlässliche Anbindung der ländlichen Räume an die Städte zu schaffen. Im Jahr 2022 geht das Programm in die dritte Runde und zwölf Kommunen in NRW werden von Experten in Hinblick auf ihre Fußgängerfreundlichkeit untersucht. Workshops und Begehungen bringen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik zusammen, um den Fußgängerverkehr attraktiver zu machen. Diese Begehungen auf zuvor abgestimmten Routen bilden das Kernstück des Checks. Im Anschluss an die Begehungen vor Ort folgen eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten erarbeitet werden. Die Kosten für die „Fußverkehrs-Checks“ werden vom Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen übernommen. Der Haushalt der Stadt Dortmund wird somit nicht belastet. Im Sinne der Nachhaltigkeit, dem Abbau vom Barrieren und der in Dortmund beabsichtigten Verkehrswende würde die CDU-Fraktion eine Teilnahme am Fußverkehrs-Check begrüßen.“

AMIG 08.02.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)

Hierzu liegt vor Ergänzungsschreiben der Verwaltung (DS-Nr.: 22975-21-E1)


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23256-21)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode 2020-2025 die Nachberufung von Herrn Andreas Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Mobilitätsplanung, FB 61/3) als stimmberechtigtes Mitglied des Beirat Nahmobilität.


zu TOP 5.2
Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 26.01.2022:

„Die SPD-Fraktion stellt den nachfolgenden mündlichen Antrag:

Die Bushaltestelle Tauroggenstraße Richtung Eving Zentrum muss in das JAP 2022
aufgenommen werden.

Begründung:
Gerade diese Haltestelle wird von vielen älteren Bürgerinnen und Bürgern genutzt.
Die Bezirksvertretung Eving stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu und nimmt
das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes mit diesem Zusatz zur Kenntnis.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 26.01.2022:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord rügt, dass die in Rede stehende Vorlage lediglich zur Kenntnis genommen werden soll und hierüber nicht beschlossen werden kann.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (6), Die Linke/Die Partei (4) sowie BVT (1) gegen die Stimme von AfD (1) den folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Zusatz, das Projekt Nr. 634 (Anwohnerparken Westerbleichstraße) höher zu priorisieren:

„Ergänzungsantrag: Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes

Sehr geehrte Frau Rosenbaum,


die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags zu TOP 13.2 „Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes“ (Drucksache 22201-21):

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen im Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes entsprechend der Erläuterungen neu einzuordnen:
- Projekt 688 (Leuthardstraße, Krimstraße, Nordstraße, Burgholzstraße – Erneuerung der Fahrbahn) wird als Fahrradstraße ausgeführt und mit Planungs- und Baumitteln hinterlegt, damit umgehend eine Realisierung stattfinden kann

- Projekt 111 (Neubau SB, Bauabschnitt A Bf. Münsterstraße): die Bauarbeiten für die Aufzugnachrüstung und die Herstellung der Barrierefreiheit werden auf das Jahr 2023 vorgezogen.


Begründung:
Die Begründung findet aufgeschlüsselt nach den Projekten statt:
- Projekt 688: Der Ausbau der Straßenzuges Leuthardstraße, Krimstraße, Nordstraße, Burgholzstraße als leistungsfähige und attraktive Fahrradstraße zwischen Eving, der Nordstadt und der Innenstadt ist im Bereich südlich des Nordmarktes bereits vielfach thematisiert und von der BV Innenstadt-Nord per Beschluss an die Stadtverwaltung herangetragen worden. Auch die neue Radverkehrsstrategie inklusive Radzielnetz der Stadt Dortmund sieht diesen Straßenzug als bedeutend an. Diese Achse ist die einzige aus der Innenstadt Nord, die abseits der Hauptverkehrsstraßen Richtung Innenstadt verläuft und hat bereits jetzt, trotz der vielen Baustellen, eine wichtige Bedeutung für den Radverkehr.

- Projekt 111: In der Sitzung der BV Innenstadt-Nord am 10.03.2021 ist über die Aufzugnachrüstung und die Herstellung der Barrierefreiheit in der U-Bahnstation Münsterstraße berichtet worden. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2023 angekündigt worden. An dem Baubeginn ist festzuhalten. Der Grundsatzbeschluss ist aus dem Jahr 1986 und muss umgehend umgesetzt werden.“

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.“


Hierzu liegt vor Überweisung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 01.02.2022:

„Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des
Tiefbauamtes zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion fragt zu Projektnummern:

23 Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide
551 In der Liethe/ nördliche Dorfgrenze
501 Erweiterung / Verbesserung von Straßenbeleuchtung Friedrich Hölscher-Straße
435 Erweiterung / Verbesserung Straßenbeleuchtungen im Stb. Scharnhorst

bezüglich der Aufführung ‚teilweise KAG‘ an.

Fällt KAG an und falls ja, wo und wie hoch ist der Prozentsatz.

Weiterhin besteht lt. SPD-Fraktion zur Projektnummer
357 Lanstroper Straße von Wasserfuhr bis Stadtgrenze Unna das Erfordernis, die Deckensanierung der Lanstroper Straße von Stadtgrenze Unna bis zur Einmündung Kurler Straße auszuweiten, da die Straße völlig kaputt sei.

Fraktion B90/Die Grünen bitten darum, die Vorlage auf die Stadtbezirke runter zu reduzieren,
da es so wesentlich einfacher sei, zu arbeiten und es natürlich auch Ressourcen einspare.“


AMIG 08.02.2022:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich da drauf, die Verwaltung darum zu bitten, die vorliegenden Anregungen aus den Bezirksvertretungen auf Machbarkeit zu überprüfen und mit diesen eine Abstimmung hierzu herbeizuführen.

Mit dieser Maßgabe nimmt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021 – noch offene Maßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23527-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23527-22):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.02.2022 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Frage:

Wann werden die in der Auflistung der Verwaltung in der Drucksache 18676-20-E1 aufgeführten und noch nicht umgesetzten Straßenbaumnahmen bearbeitet bzw. ausgeführt?

Begründung:
Im Rahmen einer Anfrage die CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün angefragt, welche Maßnahmen im Tiefbauamt für 2021 geplant sind und wann eine entsprechende Umsetzung stattfinden soll. Aus dem Antwortschreiben der Verwaltung sind zahlreiche Projekte und Maßnahmen zu entnehmen, die 2021 umgesetzt werden sollten. In den allermeisten Fällen hat eine entsprechende reibungslose und zuverlässige Umsetzung bereits stattgefunden. Bei ein paar Projekten hat bislang jedoch noch keine Bautätigkeit stattgefunden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine entsprechende Stellungnahme, wie Umsetzungsplanung für diese noch offenen Maßnahmen aus 2021 aktuell aussieht.“

AMIG 08.02.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.4
Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 21106-21) (lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 21106-21-E1):

„Die Verwaltung wurde gebeten, die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) über den Antrag zu
informieren und dort eine entsprechende Stellungnahme einzuholen. Ergänzend zur
mündlichen Berichterstattung durch die Herren Prange und Kienitz von der EDG in der
Ausschusssitzung am 07.09.2021 liegt der Verwaltung nunmehr diese Stellungnahme der
EDG vom 11.11.2021 vor:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur Entsorgung Dortmund GmbH
aufzunehmen, um zu klären, inwieweit die Realisierung des Pilotprojektes „E-Reinigungsrevier“
– Einsatz von Elektro-Reinigungsfahrzeugen – in der Innenstadt
möglich ist. Es ist auch zu klären, welches Reinigungsrevier für dieses Projekt infrage
kommt.

Die EDG setzt bereits seit 2019 zwei Elektro-Kleinkehrmaschinen im Innenstadtbereich
ein, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Insofern existiert bereits heute das gewünschte E-Reinigungsrevier.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG zu bitten, eine Kostenschätzung bis Ende des 3.
Quartals vorzulegen. Diese soll im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:
- Personal- und Fortbildungskosten
- Stromkosten
- Kosten zur Anschaffung/Wartung von E-Fahrzeugen
- Kosten zum möglichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bzw. in welcher Höhe Zusatzkosten für die Stadt
entstehen können. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
Bei einer flächendeckenden Einführung von Elektromobilität wären im Bereich der
Werkstatt der EDG, Fortbildungen für mehr als 13 Mitarbeiter zu organisieren. Die
Kosten belaufen sich auf rund 5.000 Euro pro Mitarbeiter, fortlaufende Schulungen wären
jährlich durchzuführen. Bei den Verbrauchskosten im Vergleich der E-Mobilität zu
konventionellen Antrieben ist darauf hinzuweisen, dass wir grundsätzlich über alternative
Antriebe von einer Einsparung von mindestens 50 bis zu 70 % gegenüber konventionellen
Antrieben ausgehen.
Die Anschaffungskosten stellen sich im Vergleich wie folgt dar:
Elektro Wasserstoff Konventionell
Kleinkehrmaschine 298.000 € 125.000 €
Großkehrmaschine 560.000 € 200.000 €
Abfallsammelfahrzeug 750.000 € ca. 912.000 € 220.000 €

Die Anschaffungskosten für alternative Antriebe liegen im Schnitt um den Faktor 2 bis 3
Mal höher, als bei den konventionellen Antrieben. Zu den Wartungskosten ist anzumerken,
dass wir beim Einsatz von Elektro-Großkehrmaschinen von einer Minderung gegenüber
den konventionellen Antrieben von 1/3 ausgehen. Eine ähnliche Entwicklung erwarten wir
bei dem Einsatz von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen. Die Kosten zum möglichen Ausbau
einer E-Ladeinfrastruktur belaufen sich nach unseren Einschätzungen auf ca. 250.000
Euro je Standort. Für den EDG Betriebshof Sunderweg müsste die Ladeinfrastruktur
aufgebaut und erweitert werden, für den Bau des neuen Betriebshofes Ost wird diese in
den Planungen entsprechend berücksichtigt.

Die EDG hat sich im März an der Fördermaßnahme der Projektförderung
Elektromobilität des BMVI im Förderbereich „Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur“
beteiligt. Da es sich in der Fördermaßnahme um Sonderfahrzeuge handelt, wurden vier E-Kleinkehrmaschinen beantragt, davon drei Maschinen für den Nachteinsatz und eine
Maschine für den Tageseinsatz. Gefördert werden 90 % der Mehrkosten zu einem konventionellen Fahrzeug. Ein positiver Bescheid ist inzwischen eingegangen.

Aktuell wird die Antragseinreichung zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen
und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur des BAG vorbereitet. Gemäß der Richtlinie werden leichte bis schwere Nutzfahrzeuge gefördert. Dieser Förderaufruf soll in den nächsten Jahren bis zu 4 Mal im Jahr veröffentlicht werden. Gefördert werden 80 % der Mehrkosten zu einem konventionellen Fahrzeug. Allerdings gibt es Obergrenzen für maximal förderfähige Investitionsmehrausgaben je Fahrzeugklasse.

Die EDG wird im Antrag folgende Fahrzeugeinheiten aufführen:

4 x LKW Nutzlast bis 3,5 MG
1x Großkehrmaschine
1x Abfallsammelfahrzeug vollelektrisch
1x Abfallsammelfahrzeug H-Wasserstoff

3. Sofern sich das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt bewährt, soll geprüft
werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen auf Stadtbezirke ausgeweitet werden kann.

Die notwendigen Erfahrungswerte liegen derzeit noch nicht vor.

Dem Antrag entsprechend wird diese Stellungnahme auch dem Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Ausschuss für Klimaschutz,
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis gegeben.“


AMIG 08.02.2022:

Frau Rm Rudolf bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung und möchte zudem noch wissen, wie sich insgesamt der Einsatz von Elektromobilität auf den städtischen Friedhöfen entwickelt. Zudem geht sie auf die Lärmbelästigung ein, der durch den Einsatz von verschiedenen Kehrmaschinen entstehen kann. Sie fragt nach, wo der „Trend“ hingehe und ob die Friedhofsverwaltung bereits entsprechende Pläne dazu habe.

Herr Rm Gebel bezieht sich auf Punkt 2. der Stellungnahme und bezieht sich auf den Antrag, den die EDG zurzeit vorbereitet. Hierzu möchte er zu der aufgeführten Fahrzeugeinheit „1x Abfallsammelfahrzeug H-Wasserstoff“ erfahren, wo man dieses Fahrzeug betanken möchte.

Man einigt sich darauf, dass die noch offenen Fragen zu einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.5
Erfahrungen in Dortmund mit Recycling-Asphalt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23529-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23529-22):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.02.2022 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit dem Einsatz von sogenanntem Recycling-Asphalt im Straßenbau gesammelt?
1. Wie ist der Zustand des Asphalts nach 10 Jahren im Vergleich zu herkömmlichem Asphalt?
2. Wie verhält sich der Recycling-Asphalt bei starken Temperaturschwankungen im Vergleich zu herkömmlichem Asphalt?
3. Ist eine Ausweitung des Einsatzes von Recycling-Asphalt auf weitere (viel befahrene) Straßen aus ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll?
4. Bestehen bei den entsprechenden Herstellern derzeit genug Kapazitäten, um den Dortmunder Asphalt entsprechend zu recyceln?

Begründung:
Jährlich werden in Deutschland etwa 50 Millionen Tonnen Asphalt im Straßenbau verarbeitet. Nicht minder gering ist die Menge des gleichzeitig anfallenden Altasphalts. Beim Einsatz von Recycling-Asphalt werden Teile des alten Straßenbelages so wieder aufbereitet, dass diese in die neue Deckschicht mit eingearbeitet werden können. Somit können große Mengen Asphaltabfall vermieden werden und Rohstoffe gespart werden.

Die Abnutzung und damit das Erneuerungsintervall sind hierbei von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Frequentierung abhängig.

Die Stadt Dortmund hat als Vorreiter im Jahr 2011 den 1,3 km langen Straßenzug Martener Hellweg/Kortental im Rahmen eines Pilotprojektes nach dem "Vollrecyclingverfahren" erfolgreich erneuert. Da die Asphalt-Deckschicht einer Straße in Deutschland im Schnitt rund alle 10 Jahre erneuert werden muss, interessiert die CDU-Fraktion sich nun für die Erfahrungen der Dortmunder Verwaltung im Bereich des Asphalt-Recyclings.“


AMIG 08.02.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- nicht besetzt -

9. Anfragen
- nicht besetzt -

10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 16:56 Uhr.



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Modler Hartleif Reinecke
sachkundiger Bürger stv. Vorsitzender Schriftführerin