Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 07.02.2023
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:03 - 18:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Keßler i.V.f. Rm Karadas
Rm Giebel i.V.f. Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Kirsch i.V.f. Rm Schmidt
sB Lührs

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel
sB Feltmann i.V.f. Rm Dsicheu-Djine
Rm Brenker
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende

CDU
Rm Bahr i.V.f. Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert

Die Linke +
Rm Karacakurtoglu
sB Martinschledde ab 15:13 Uhr

AfD
Rm Bohnhof

FDP/Bürgerliste
sB Prof. Dr. Reinbold

Die Partei
Rm Diwisch bis 17:30


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat abwesend
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat bis 18:15


c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda abwesend

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Tasillo, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Harries, FB 37
Herr Szernus, 3/Dez-Büro

Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Beucke, 8/Dez stellv. Schriftführerin

e) Berichterstatter
Herr Willeke (FB 68)
Frau Heermann (FB 66)
Herr Bors (FB 61)
Herr Dr. Mühlhofer (FB 41)
Herr Kieseier (FB 66)
Herr Sauer (FB 37)

f) Gäste
Herr Dube (Petent)
Herr Kibowski (Petent)
Frau Budde (Petentin)
Herr Koch (Petent)
Herr Naumann
Frau Kolle



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 07.02.2023, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.12.2022


2. Beratung von Eingaben

2.1 Umgestaltung der Gedenkstätte Steinwache
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26766-22)

2.2 Betankung eines E-Fahrzeuges in Dortmund-Oespel, Pfarrer-Barheine-Weg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26718-22)

2.3 Markierung von Radwegen auf Pflastersteinen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26765-22)

2.4 jüdische Grabsteine auf dem Ostfriedhof
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26457-22)

2.5 Bushaltestelle Dortmund-Kley S
Eingabe
Die Unterlagen erhalten Sie mit dem Nachversand

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- unbesetzt -

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25742-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.01.2023
(Drucksache Nr.: 25742-22-E1)

4.1.2 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25188-22-E6)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.01.2023
(Drucksache Nr.: 25188-22-E7)

4.1.3 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Beantwortung der Anfrage vom 10.01.2023
(Drucksache Nr.: 26037-22-E1)

4.1.4 Brandschutzbedarfsplan
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26653-22-E1)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage vom 10.01.2023
(Drucksache Nr.: 26653-22-E2)

4.1.5 Wirkungsmonitor 2021
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 26071-22-E2)

4.1.6 Organisierte Pfand-Mafia in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26620-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2023
(Drucksache Nr.: 26620-22-E1)

4.1.7 Einbürgerungsverfahren
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26645-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 26645-22-E2)

4.1.8 Auswirkungen des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ auf den Aufenthaltsstatus geduldeter Ausländer in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26403-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 26403-22-E1)

4.1.9 Sicherheit und Ordnung in der Oestermärsch und Umgebung
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26650-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 24.01.2023
(Drucksache Nr.: 26650-22-E2)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Ausstattung der Feuerwehr mit Bodycams
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26848-23)

4.2.2 Silvester-Ausschreitungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26843-23)

4.2.3 Ausnahmegenehmigung für die Taubenhilfe Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26915-23)

4.2.4 Nachtfahrverbot für Mähroboter
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26919-23)

4.2.5 Bußgelderhöhung für Müllablagerung im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26927-23)

4.2.6 Finanzielle Unterstützung für den Katzenschutzverein Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26991-23)

4.2.7 Ordnungsbehördliche Bestattungen Dortmunder Bürger*innen mit muslimischem Glauben
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27000-23)

4.2.8 Sauberkeit im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27019-23)

4.2.9 Feuerwehr Einsatz- und Forschungszentrum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27020-23)

4.2.10 Veranstaltungen in der Westfalenhallen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27029-23)

4.2.11 Beurteilung Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 27033-23)

4.2.12 Aufgesetztes Parken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27034-23)

4.2.13 Kennzahlen zur Verkehrsüberwachung im Haushaltsplan 2023
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27036-23)

4.2.14 Protestcamp Schlafen statt Strafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27037-23)

4.2.15 Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit Apps
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27038-23)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Obmann/Obfrau für die Dortmunder Nordstadt
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 26213-22)


4.3.2 Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung von Stromkästen im Stadtbezirk
Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 25124-22-E1)


5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

5.1.1 Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)

5.2 Bürgerdienste

- unbesetzt -

5.3 Feuerwehr

5.3.1 UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

5.3.2 UEFA EURO 2024 - Unterzeichnung des "Sideletter Host City Rights" im Rahmen der Umsetzung der Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26783-22)

5.4 Rechtsamt

- unbesetzt -

5.5 andere Fachbereiche

5.5.1 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 26093-22)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 26093-22)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023
(Drucksache Nr.: 26093-22)


5.5.2 Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

5.5.3 Beschlussverfolgung öffentlich Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26947-23)

5.5.4 Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26996-23)

6. Mitteilungen des Vorsitzenden

- unbesetzt -


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Prof. Dr. Reinbold benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der TOP

4.2.10 Veranstaltungen in der Westfalenhallen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27029-23) .


wurde von der Fraktion B´90/Die Grünen zurückgezogen.

Der TOP

4.3.1 Obmann/Obfrau für die Dortmunder Nordstadt
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 26213-22)

wird von der Tagesordnung abgesetzt, da die CDU-Fraktion den zugrundeliegenden Antrag zurückgezogen hat.

Die Tagesordnung wird mit den Änderungen einstimmig festgestellt.


Zu TOP 1.4
Feststellung der Niederschrift

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.12.2022 wird einstimmig bei 5 Enthaltungen (AfD, Fraktion Die Fraktion-Die Partei, 3xSPD) genehmigt


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Umgestaltung der Gedenkstätte Steinwache
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26766-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Anregung mehrerer Einwohner*innen vom 06.12.2022 vor:
„… Wir legen Ihnen und dem Rat der Stadt Dortmund nach § 24 Gemeindeordnung von NRW (Anregungen und Beschwerden) den folgenden Bürgerantrag vor und bitten um zeitnahe Bearbeitung.

Wenn der Antrag in den entsprechenden Ausschüssen etc. diskutiert wird, würden wir uns freuen, als Sachverständige hinzugezogen zu werden.

Bei den Antragssteller:innen handelt es sich um an der Aufklärungs- und Erinnerungsarbeit interessierte Bürger:innen. Sie sind erst jetzt in der Lage, ihre Vorstellungen zu präsentieren, da Informationen über die Umgestaltung der Gedenkstätte Steinwache erst seit rund fünf Wochen und aus der Berichterstattung der RuhrNachrichten vom 7. November 2022 der Öffentlichkeit vorliegen. Zitat aus RN: "So verwandelt sich die Steinwache" und "Fest steht, dass die seit 1992 in der Steinwache gezeigte und schon 1981 konzipierte Dauerausstellung unter dem Titel 'Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933 bis 1945' a u s g e d i e n t hat."

Der Bürgerantrag lautet:

1. Die Ausstellung „Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945“ verbleibt am jetzigen Standort im Gefängnis der Steinwache. Das denkmalgeschützte Gefängnis erhält keinen Anbau und dokumentiert so weitgehend den Zustand zwischen 1933 und 1945.

2. Der Gebäudeflügel der ehemaligen Polizeiwache wird leergezogen und für die geplante Ausstellung „Das Haus und seine Insass:innen" (neuer Arbeitstitel lt. Stadtarchiv, vorher auch 'Polizei und Gesellschaft in der Nazizeit') umgebaut. Damit wird dann auch dieser Gebäudeteil selbstverständlicher Teil der erweiterten Gedenkstätte. Die Kosten für den Umbau werden durch den Verzicht auf den Gefängnisanbau ausgeglichen. Der Verzicht auf den Umbau ist notwendig auch aus Gründen des Denkmalschutzes.

3. Die Stadtverwaltung als Vermieterin der jetzt von der Auslandsgesellschaft genutzten Räume führt mit der Auslandsgesellschaft Gespräche über eine einvernehmliche Regelung zum Umzug. Ein leerstehendes Gebäude der Innenstadt wird für den Raumbedarf der Auslandsgesellschaft umgebaut. Mit dem Umzug der Weiterbildungseinrichtung wird die City auch am Abend belebt.

Begründung:

Das vorgestellte Konzept ermöglicht die harmonische Verbindung der bislang leider nur alternativ diskutierten Ausstellungen. Es bietet sowohl Raum für die Realisierung der neuen Ausstellung „Das Haus und seine Insass:innen" (wie der Arbeitstitel lautet; mit Insass:innen sind auch Polizisten gemeint) als auch für die Beibehaltung der bisherigen Ausstellung „Widerstand und Verfolgung“. Die Ausweitung der Gedenkstätte auf die Räumlichkeiten der historischen Polizeiwache (heute Sitz der Auslandsgesellschaft, für die ein geeigneter Ort sicher zu finden wäre) erschließt den idealen Ausstellungsraum auch für ein Thema wie „Polizei und Gesellschaft“. Ein besserer Ort für die kritische Aufarbeitung der Polizeigeschichte als die eigentliche Steinwache ist schwer vorstellbar.

Mit der Polizei- und Insass:innen-Ausstellung in der Steinwache (Vordergebäude) würde zugleich unterstrichen, dass sich die bisherige Ausstellung „Widerstand und Verfolgung“ bereits am denkbar geeignetsten Ort befindet – nämlich im Gefängnistrakt hinter der historischen Polizeiwache.

Die Antragsteller:innen waren und sind für die Beibehaltung der Ausstellung „Widerstand und Verfolgung“ an eben diesem Gedenkort. Sie wurde ursprünglich von Aktiven, Zeitzeugen und Familienangehörigen des Dortmunder Widerstands gestaltet und verfügt daher über eine historische Authentizität, die es gerade für nachfolgende Generationen zu erhalten gilt.

In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Besonderheiten hervorzuheben. „Widerstand und Verfolgung“ thematisiert auch die Vorgeschichte der sogenannten „Machtergreifung“ und richtet dabei den Fokus auf die Rolle der Eliten bei der Etablierung der faschistischen Diktatur. Dieser zentrale Aspekt wird in der heutigen Erinnerungskultur häufig vergessen. Die faschistische Diktatur war kein „brauner Spuk“, der am 30. 1. 1933 über Deutschland hereinbrach und sich nach dem 8.5. 1945 wieder verflüchtigte. Für die Antragsteller:innen ist dagegen die Frage nach den personellen und strukturellen Ursachen des Faschismus, darunter die Rolle der ökonomischen Eliten, ein unverzichtbarer Bestandteil antinazistischer Aufklärungsarbeit.

Schließlich: Mit dem Verzicht auf einen teuren Neubau wird dem Denkmalschutz an der Nordseite des Hauptbahnhofes wirkungsvoll genüge getan.

Unterzeichner:innen:

Günther Bennhardt, Annette Budde, Sigrid Czyrt, Klaus Dillmann, Jannis Gustke, Hajo Koch, Dietmar Kompa, Georg Marschefski, Monika Niehaus-Kawa, Traute Sander, Ulrich Sander, Peter Sturm, Norbert Weidlich, Sonja Wolle


Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.01.2023 vor:
„… gerne übermittele ich Ihnen hiermit eine Stellungnahme zu oben genanntem Bürgerantrag.

Zunächst möchte ich auf die Begründung der Antragsteller*innen eingehen, warum der Bürgerantrag erst jetzt gestellt wurde:

Die Antragsteller*innen bezeichen sich zu Beginn als „um an der Aufklärungs- und Erinnerungsarbeit interessierte Bürger:innen. Sie sind erst jetzt in der Lage, ihre Vorstellungen zu präsentieren, da Informationen über die Umgestaltung der Gedenkstätte Steinwache erst seit rund fünf Wochen und aus der Berichterstattung der Ruhr Nachrichten vom 7. November 2022 der Öffentlichkeit vorliegen.“
Vor allem interessierten Bürger*innen kann die spätestens 2015 einsetzende Berichterstattung über das vom Rat der Stadt Dortmund beauftragte Projekt einer neuen Dauerausstellung für die Mahn- und Gedenkstätte Steinwache nicht entgangen sein. So berichtete darüber unter anderem der Zeitungsartikel „Förderung für Steinwache gesichert“ (Ruhr Nachrichten Nr. 149, 01.07.2015). Auf Dortmund.de hieß es im Artikel „Gedenkstätte Steinwache wird modernisiert“ vom 04.11.2015, dass die alte Dauerausstellung „nicht mehr zeitgemäß ist und (.) nicht mehr dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Die neue Dauerausstellung wird unter dem Titel ‚Dortmunder Polizei im Nationalsozialismus‘ die Bandbreite des polizeilichen Handelns während der NS-Herrschaft zeigen.“ Es folgten weitere Artikel in den Ruhr Nachrichten, in denen auch die Neukonzeption der Dauerausstellung erwähnt wurde (Nr. 12, 14.01.2017: „Der Umbau muss warten“; Nr. 293, 16.12.2015: „Förderung für Umbau der Steinwache“; Nr. 258, 05.11.2015: „Erste Förder-Rate für Umbau der Steinwache“). Im September 2019 fand im Zusammenhang mit dem Architektenwettbewerb auch die öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge zwischen September und November 2019 in der Steinwache Erwähnung in den Ruhr Nachrichten, zusammen mit Informationen zur neuen Dauerausstellung: „Parallel dazu wird die Dauerausstellung in der Steinwache völlig neu konzipiert und gestaltet. Seit 27 Jahren beherbergt der Komplex die Dauerausstellung ‚Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945‘ (…) Im Mittelpunkt der neuen Ausstellung stehen das historische Polizeigefängnis und seine Rolle im Nationalsozialismus – erzählt anhand der Geschichten von Insassen, aber auch von Polizisten. Die neue Präsentation wird zeitgleich mit dem Erweiterungsbau eröffnet werden“ (Ruhrnachrichten Nr. 225, 27.09.2019: „Anbau für die Steinwache: Gewinner aus Hamburg“). Hier wird auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes sowie der ursprünglichen baulichen Situation während der Zeit des Nationalsozialismus erwähnt. Es folgte weitere Berichterstattung bis in den Herbst 2022 hinein. Zudem gab es auf den entsprechenden Portalen im Internet eine umfangreiche Berichterstattung, genannt seien hier exemplarisch die Nordstadtblogger.

Das Argument, man könne sich erst zu einem so späten Zeitpunkt zu Wort melden, weil die Öffentlichkeit nicht früher informiert wurde, ist somit nichtzutreffend.

Nun aber zum Antrag selbst:

Ein kurzer Hinweis vorab. Für die Neukonzeption der Steinwache konnte eine hohe Summe von Drittmitteln akquiriert werden. Eine komplette Änderung der Planungen würde aber den Verlust aller Fördermittel von Bund, Land und LWL von derzeit bereits zugesagten 3.323.985 € nach sich ziehen. Neue Förderanträge hätten aller Voraussicht nach keinerlei Erfolg. Nur ein entsprechender Anbau mit einer Anzahl von Seminarräumen – der Dank der umfangreichen Drittmittel möglich ist – ermöglicht es der Steinwache in Zukunft, vielen Schüler*innen mit Halbtages- und Tagesseminaren das Menschenverachtende der nationalsozialistischen Ideologie noch intensiver als heute begreifbar zu machen.

Dass das ehemalige Gefängnis ohne Anbau „weitgehend den Zustand zwischen 1933 und 1945“ dokumentiere, kann nur behaupten, wer hinsichtlich des historischen Gebäudeensembles weitgehend ahnungslos ist. Dass es denkmalschützerische Argumente gegen den Neubau gebe, ist frei erfunden. So haben sowohl die kommunale Denkmalbehörde als auch die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, den Prozess von Anfang an begleitet.
Zwar stimmt es, dass ehemals Verfolgte eine große Bedeutung für die ursprünglich 1981 im Foyer des Rathauses eröffnete Ausstellung „Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945“, die dann in überarbeiteter Fassung 1992 zur Dauerausstellung der Steinwache wurde, gehabt haben – gestaltet wurde sie aber durch das Dortmunder Stadtarchiv in Zusammenarbeit mit der Agentur Bildwerk.

Kern der Kritik – und das schon seit Jahren – ist aber letztlich die Forderung nach der Beibehaltung des Themen-Raumes „Die Schwerindustrie setzt auf Hitler“ in der Ausstellung „Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945“. Hierin spiegelt sich das vor allem durch die dogmatische Linke traditionell getragene Verständnis vom Nationalsozialismus als „normalem“ Faschismus und lediglich anderem Aggregatszustand des Kapitalismus. Diesem liegt letztlich immer noch die parteikommunistische Faschismusdefinition, prominent durch Georgi Dimitrow im Juli 1935 anlässlich des VII. Weltkongresses der Kommunistischen Internationale in Moskau vorgetragen, zugrunde. Danach sei „der Faschismus an der Macht […] die offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“. Im Bürgerantrag heißt es hierzu: „Für die Antragsteller:innen ist dagegen die Frage nach den personellen und strukturellen Ursachen des Faschismus, darunter die Rolle der ökonomischen Eliten, ein unverzichtbarer Bestandteil antinazistischer Aufklärungsarbeit.“
Dabei sollte eine als demokratische Aufklärungsarbeit verstandene historisch-politische Bildung am nationalsozialistischen Verfolgungsort eben gerade nicht in den 1980er Jahren stehen bleiben, sondern neue Fragen aufwerfen und auf einen moralischen Zeigefinger verzichten. So wird die neue Dauerausstellung das historische Polizeigefängnis und seine Insass*innen in den Mittelpunkt stellen. Dabei spielt der Charakter des Hauses als Drehscheibe oder Durchgangsstation zwischen Stadt und Region einerseits und entfernten Verfolgungsorten wie den Konzentrationslagern andererseits eine große Rolle. Vor allem aber lassen sich anhand der Einlieferungsgründe und des weiteren Schicksals der Inhaftierten Erkenntnisse darüber gewinnen, welches Verhalten bzw. welche gesellschaftlichen Gruppen wann, wie und aus welchen Gründen staatlich sanktioniert wurde(n) und wie die deutsche Gesellschaft insgesamt damit umging. Gleichzeitig werden über die Zusammensetzung der Insass*innenschaft Fragen nach Brüchen und Kontinuitäten sowie nach zeittypischen Spezifika im Zusammenhang mit den Systemwechseln 1933 und 1945 gestellt und Aktualitätsbezüge ermöglicht. Das Team der Steinwache steht in diesem Zusammenhang seit 2014 in engem Austausch mit dem wissenschaftlichen Beirat, dem neben dem Vorsitzenden Prof. Dr. Constantin Goschler (Ruhr-Universität Bochum) noch Prof. Dr. Carsten Dams (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW), Prof. Dr. Bernd Faulenbach (Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Alfons Kenkmann (Universität Leipzig) und Ricola-Gunnar Lüttgenau (Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora) angehören.

Zu guter Letzt: Die Auslandsgesellschaft.de, die derzeit das ehemalige Reviergebäude nutzt, ist ein wichtiger Partner der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache. Die Arbeit der Auslandsgesellschaft.de, auf Bildung, Kultur, Sprachvermittlung und internationalen Austausch ausgerichtet, stellt eine sinnvolle Nutzung des historischen Reviergebäudes dar.

Insgesamt kann der Bürgerantrag aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet und eine entsprechende Beschlussfassung durch die politischen Gremien nicht empfohlen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der EB 41 gerne zur Verfügung. …“

Die Vertreterin der Petent*innen führt aus:

„Als Mitunterzeichnerin und als Architektin möchte ich für unsere Bestandsvariante sprechen. Sie integriert Wache und Gefängnis, erhält die historisch authentische Ausstellung, bietet Fläche für das geforderte Raumprogramm und eine neue zusätzliche Ausstellung.

- Wirtschaftlichkeit und Risikobewertung

2019 wurden die Ergebnisse des Architekturwettbewerbes ausgestellt (wettbewerbe-aktuell 11/2019). Dabei ist eine „extrem geringe Fläche für den Standort des neuen Gebäudes vorgesehen (Dortmund. Überrascht. Dich. , 6. Ausgabe). Wegen der geforderten Abstände zu den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden und den U-Bahnanlagen liegen nun die Haupträume im Unterschoss unter dem Vorplatz. Dies macht Bau und Betrieb des neuen Gebäudes aufwändig, technisch und ökonomisch. Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Entwurfs, wie sonst üblich bei Wettbewerben, finden sich nicht.

Ich habe Respekt vor der Arbeit des Entwurfsverfassers und ich begrüße auch die Erweiterung der Gedenkstätte. Aber ist es wirklich in der heutigen Zeit noch zu verantworten, hierfür einen Neubau zu errichten?

- Klimaschutz

Mehrere Ratsbeschlüsse u.a. aus den Jahren 2011 und 2021 (Handlungsprogramm Klima-Luft 2023) fordern die Einhaltung der Klimaziele – auch in Dortmund.

Noch im letzten AKUSW am 25.01.2023 betonte die Verwaltung in diesem Zusammenhang „Das beste Gebäude ist immer das nicht gebaute (DS-Nr. 25762-22).

Und der Deutsche Städtetag empfiehlt 2021 – Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten: „Bestandserweiterungen und insbesondere Neubau bedürfen besonderer Begründung“ (s. 34), „Das kann auch Korrekturen bei den geplanten kommunalen Investitionen zur Folge haben“ (s. 12)

- Denkmalschutz

Für eine Nutzung der angrenzenden Polizeiwache spricht, dass auch dieses Gebäude bereits jetzt ein Erinnerungsort für Verfolgung und Widerstand ist. Es ist eine Chance, die räumliche und vor allem auch diese historische Verflechtung wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Hierzu steht im Denkmalschutzgesetz NRW 2022 § 8 „Baudenkmäler sollen möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden“. In einem Teil der Wachräume auf die Arbeitsweise der damaligen Polizeibehörden hinzuweisen, wäre somit sicher im Sinne des Gesetzes.

Unser Vorschlag ist es deshalb zu prüfen, ob auf den Neubau verzichtet werden kann und stattdessen – nach dem Umzug der Auslandsgesellschaft – die Gedenkstätte sich in die ehemalige Polizeiwache erweitern kann.“

Sie verliest weiterhin eine Erklärung eines Mitpetenten:

„Sehr früh hatte ich als Mitglied der Förderergesellschaft für die Gedenkstätte Steinwache von den Änderungsplänen des Kulturdezernats unserer Stadt vernommen und Ihnen wegen des schroffen politischen Richtungswechsels unverzüglich mit großer Zustimmung der Förderergesellschaft für die Steinwache widersprochen. Heute setze ich mich für die Darbietung sowohl der noch bestehenden als auch der neu konzipierten Gefängnisausstellung ein.

Mein Name: Hajo Koch, ein halbes Jahr vor Stalingrad geboren, seit Ende 1969 wohnhaft in Dortmund und hier bis zu meinem Dienstende in der Erwachsenenbildung, nicht zuletzt als Geschichtslehrer, tätig.

Was habe ich überhaupt mit der Ausstellung „Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933 – 1945“ zu tun?

Mitte der 70er Jahre stieß ich zu einer Gruppe meist jüngerer Antifaschistinnen und Antifaschisten um Heinz Junge, die sich als Seminar geschichtlich fortbilden wollten.
Ausgangspunkt unserer Diskussion war die verwunderte Frage: Warum diese Eile, Hitler an die Macht zu bringen?

Die historische Eingabe brachte das Aha-Erlebnis.
1. Der erhebliche Stimmverlust der Hitler-Partei in den November-Wahlen
2. Die Talsohle der ökonomischen Krise war zu diesem Zeitpunkt schon durchschritten.

Diese beiden Tatsachen hatten wahrscheinlich bei den Unterzeichnenden die große Sorge geweckt, dass das verhasste Weimarer System sich in nahe Zukunft aufrappeln könnte. Das sollte verhindert werden.

Der zweite Tätigkeitsschwerpunkt des Seminars war ein Projekt: in aller Vorläufigkeit einen Aufschlag zu machen für eine schließlich – so die Perspektive – von der Stadt Dortmund getragene feste Ausstellung.

Während der Zusammenstellung der Exponate dieser vorläufigen Ausstellung in der Blumenstraße lernte ich einige ehemalige Widerstandskämpfer, die im Arbeitskreis Verfolgter Sozialdemokraten organisiert waren, kennen, wie Emil Brune, Paul Höbener und Joseph Smektala u.a. Ich erinnere mich besonders an Josephs detaillierte Darstellung der mir bekannten Faschismustheorie von Brandler und Thalheimer. (…)

Schon in der Blumenstraße war es mir nach solchen Begegnungen ein Herzensanliegen, dass die Erinnerung an diese Widerstandskämpfer und Verfolgten verschiedener politischen Strömungen, die gelernt hatten, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen, auf Dauer wachgehalten würde. (Nicht wenige dieser Widerstandskämpfer waren als Häftlinge in der Steinwache.

Als dann 1981 Günter Samtlebe die städtische Ausstellung einweihte, die 1992 bei gleichen Aussagen verbessert in der Steinwache ihren Platz fand, wurde sie bald nah und fern nicht nur wegen ihres Inhaltes, sondern auch wegen ihrer demokratischen Absicherung gegen unerwünschte Veränderungen bewundert. Ich denke an die Institution des Kuratoriums, in dem alle Richtungen derjenigen, die als Verfolgte und Widerstandskämpfer gelten konnten, vertreten waren.

Dieses Kuratorium hat in Sachen „neue Steinwache“ nie getagt, obwohl dies im Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung vorgesehen war.

Daher unser Antrag: diese alte umfassende Ausstellung der Fassung, die mit Hilfe von Prof. Mommsen vor 42 Jahren entstand, weiterhin öffentlich zu zeigen – neben der neuen Gefängnisausstellung.

In unserem Antrag haben wir in einem Satz anschaulich begründet, warum die neu konzipierte Gefängnisausstellung keinen Ersatz bietet für die noch bestehende Ausstellung: „Entscheidende Personen jener Zeit (gemeint: des Finanzkapitals H.K.) haben die Steinwache nie betreten“.

Die Planungen des Kulturdezernats sahen aber und sehen bis heute diese Ersatzlösung vor. Die neue sektorale Ausstellung soll aufgebaut, die alte bestehende eingemottet werden.

Als wir schon fast resigniert hatten, schöpften wir neue Hoffnung, als Annette Budde die Idee der Koexistenz beider Ausstellungen entwickelte.

Abschließend meine zornige Kritik an der Breitseite, die gegen den sogenannten kommunistischen Faschismusbegriff abgefeuert wird, denn die sozialdemokratische Tradition beinhaltet
1. Das radikal antikapitalistische Prager Manifest des Exilvorstandes der SPD (SoPaDe) von 1934
2. Die Kundgebung des SPD-Parteitages von 1946 in Hannover, die daran erinnerte, dass das Dritte Reich durch das Finanzkapital zur Macht gebracht wurde, um die Gefahr des Übergreifens der politischen Demokratie auf Wirtschaft und Gesellschaft in der großen Krise auszuschalten
3. Die getrennten Volksentscheide in Sachsen und Hessen mit über 70/100 Zustimmung für die sozialistischen Forderungen
4. Die Landesverfassungen, besonders die von NRW, die – verabschiedet nach dem Grundgesetzt – den Artikel 27 enthält, der die Überführung von Großbetrieben in Gemeineigentum fordert.

Da die neue Gefängnis-Ausstellung von diesen Zusammenhängen nichts wissen will, muss die alte unbedingt erhalten werden.“

Dr. Mühlhofer (FB 41) teilt mit, dass die Auslandsgesellschaft in dem Wachgebäude ein vertraglich gesichertes dauerhaftes Bleiberecht habe. Weiterhin hätten die zuständigen Denkmalbehörden die Umbaupläne genehmigt. Im Übrigen stellte er klar, dass sich der Förderverein dem Bürgerbegehren nicht angeschlossen habe. Die Pläne würden seit 2015 diskutiert, die Petenten hätten den Antrag auch bereits in einem früheren Stadium der Planungen stellen können. Seit Hans Mommsen habe sich die historische Forschung entwickelt und diese Entwicklung müsse nun bei dem Umbau der Steinwache berücksichtigt werden.

Rm Brenker (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet darum, die Eingabe zur Kenntnis in den Fachausschuss weiterzuleiten, damit dort die Frage der Beteiligung des Kuratoriums diskutiert werden könne.

Rm Goosmann (SPD) weist darauf hin, dass der Fachausschuss den Umbauplänen zugestimmt habe. Der ABöOAB als Beschwerdeausschuss habe keine Expertise, diese Pläne nun in Frage zu stellen zumal bereits Fördergelder generiert worden seien, die im Falle einer Änderung verloren gingen. Man werde aber selbstverständlich die Eingabe ebenfalls an den Kulturausschuss weiterleiten wollen, damit gegebenenfalls begründete Änderungswünsche berücksichtigt werden könnten.

Der Vorsitzende Herr Weber bestätigt, dass die vorgetragenen Fragen der Methodik und Didaktik nur vom Fachausschuss inhaltlich diskutiert werden könnten und empfiehlt ebenfalls die Weiterleitung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnisnahme.

Frau Budde bittet darum, die Pläne noch einmal unter dem Klimaaspekt zu betrachten und verweist auf die in ihrer Erklärung angegebenen Quellen (Möglichkeit der Ad-hoc-Überprüfung für geplante Baumaßnahmen, Empfehlungen des Deutschen Städtetages). Sie habe die erforderliche Begründung für Um- und Neubauten in den Plänen nicht gefunden. Weiterhin habe sie den Eindruck, dass vorab keine umfassende Machbarkeitsstudie durchgeführt worden sei. Dieser Eindruck werde dadurch bestätigt, dass die drei zentralen Räume der Ausstellung ins Erdreich verlegt würden, was bei einer Erweiterung des Hauptbahnhofs beispielsweise zu Problemen führen würde.

Dr. Mühlhofer berichtet von einer durchgeführten Voruntersuchung und der Einbeziehung der Bauverwaltung in allen Phasen der Planung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt es mehrheitlich ab, der Eingabe zu folgen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Eingabe zur Kenntnis an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

zu TOP 2.2
Betankung eines E-Fahrzeuges in Dortmund-Oespel, Pfarrer-Barheine-Weg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26718-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Beschwerde eines Petenten vom 19.10.2022 vor (s. Anlage 1).

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom vor
„… Herr Krampitz weist in seiner Eingabe auf eine vermeintliche Ungleichbehandlung bei den Betankungsmöglichkeiten für ein E-Fahrzeug im Pfarrer-Barheine-Weg hin. Er hatte beim
Tiefbauamt mit Schreiben vom 15.08.2022 angefragt, wo er ein mögliches eigenes E-Fahrzeug laden könne. Dazu wurde ihm mit Schreiben vom 23.08.2022 mitgeteilt, dass dies im Wegebereich vor seinem Haus nicht möglich sei, da dies in einer verkehrsberuhigten Siedlung liegt, in dem die Häuser nur an öffentliche Gehwege angeschlossen sind. Für eine evtl. Leitungsverlegung in die gesondert liegenden Garagen im Siedlungsbereich wurde er
an den Energieversorger verwiesen.

Mit Schreiben vom 29.08.2022 forderte Herr Krampitz daraufhin gleiches Recht für alle Bewohner, da doch der Bewohner des Hauses 12 des Pfarrer-Barheine-Weges regelmäßig
den Gehweg nutze, um sein E-Fahrzeug vor dem Haus zu betanken. Da sich bis zu seiner Eingabe am 19.10.2022 nichts an der Situation vor Ort geändert habe, hat er sich an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gewandt.

Zu der Eingabe informiere ich wie folgt:

Die Zuwegungen zu den Häusern 3 und 12 des Pfarrer-Barheine-Weges sind dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Außerdem sind die Wege mit Feuerwehrpfosten abgeriegelt. Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass auch alle Pfosten vorhanden sind. Eine „Ungleichbehandlung“ besteht nicht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass für die benannte Betankung vor dem Haus 12 eine unerlaubte Herausnahme dieser Pfosten erfolgt. Eine Ahndung der Befahrung der Zuwegungen mit einem PKW kann ggf. durch die Polizei erfolgen, die vom Tiefbauamt entsprechend informiert wird. …“

Der Petent erläutert seine Eingabe. Ein Nachbar lade sein neues E-Fahrzeug verbotenerweise an seinem in einer für Autoverkehr gesperrten Spielstraße gelegenen Haus auf. Hierfür entferne er den Absperrpfeiler am Eingang der Straße. Darüber hinaus füge er den Pfosten nach Entfernung des Wagens nicht wieder ein. Hierdurch werde auch die Befahrung der Spielstraße durch Paketlieferanten ermöglicht, was eine erhebliche Gefahr für spielende Kinder darstelle. Wenn dieses Vorgehen bei dem Nachbarn geduldet werde, fordere er eine Gleichbehandlung und die Erlaubnis, ebenfalls ein E-Fahrzeug an seinem Haus aufzuladen. Alternativ werde er bei der DEW nach der Möglichkeit eines Anschlusses des Garagenhofes an das Stromnetz zum Laden von Fahrzeugen anfragen.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, er sehe aufgrund der straßenrechtlichen Gegebenheiten keine Möglichkeit der Politik, Abhilfe im Sinne des Petenten zu schaffen. Vielmehr müsse man die Herausnahme der Pfosten unterbinden. Er schlägt vor, die Polizei hier einzubinden und rät dem Petenten hinsichtlich der Lademöglichkeit an den Garagen zu einer Beratung durch das Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz in der Berswordthalle.

Rm Wallrabe (CDU) berichtet von einer Ortsbesichtigung der Straße, die in einem verkehrsberuhigten Bereich liege. Mehrere Anwohner seien wohl im Besitz eines Schlüssels für die Demontierung der Pfosten, wovon regelmäßig Gebrauch gemacht würde. Dabei müssten sich die Anwohner aber an die geltenden Regelungen halten. Im Falle eines Verstoßes könne Anzeige erstattet werden.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) schlägt vor, die Laternen-Masten an den Garagen mit einer Lade-Möglichkeit ausrüsten zu lassen.

Der Petent berichtet von seinen erfolglosen Bemühungen um Klärung der Situation mit dem Tiefbauamt und der Polizei. Er kündigt an, sich um eine Lösung über die Garagen zu bemühen.

StR Dahmen sagt zu, die DEW mit der Übersendung des Protokollauszugs über die Eingabe zu informieren, um den Petenten von Seiten der Verwaltung bei seinen Bemühungen zu unterstützen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Markierung von Radwegen auf Pflastersteinen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26765-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Einwohners vom 12.12.2022 vor (s. Anlage)

Hierzu liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.2023 vor:
„… Herr Kibowski fordert die Aufnahme der Markierung des Radweges an der Wellinghofer Straße in das Arbeitsprogramm 2023 des Tiefbauamtes. Dazu widerspricht er in seiner Eingabe den Antworten des Tiefbauamtes aus den Jahren 2020 und 2021 zu der schlechten Haltbarkeit von Markierungen auf gepflasterten Untergrund und nennt Beispiele, die seit Jahren immer noch gut erkennbar seien.

Zu der Eingabe informiere ich wie folgt:
Das Tiefbauamt lehnt Markierungen auf Pflastersteinen nicht konsequent ab. In dem genannten Fall (Radwegmarkierung Evinger Straße) war das Tiefbauamt um eine technische Einschätzung gebeten worden und hatte mitgeteilt, dass solche Markierungen sehr unterhaltungsintensiv sind. Bei Markierungen auf Pflastersteinen muss generell davon ausgegangen werden, dass je nach Beanspruchung alle zwei Jahre eine neue Markierung erforderlich sein kann. Bei Finanzierungen aus Bezirksvertretungsmitteln ist dann auch die
Bereitstellung von Mitteln für die Instandhaltung zu berücksichtigen.

Die unter Punkt C Ziffer 2 und 4 genannten Bedarfe werden geprüft und ggf. auf die Agenda des Tiefbauamtes gesetzt. Bei der unter Punkt D genannten Problematik an der Wellinghofer Straße wird bereits innerhalb des Tiefbauamtes eine Lösung gesucht. …“

Weiterhin liegt folgende Einlassung des Petenten vom 30.01.2023 vor:
„… Sehr geehrte Damen und Herren, wegen einer Operation im Krankenhaus werde ich dort wahrscheinlich noch am 7.2. sein und nicht zur Sitzung kommen können. Deswegen meine Anmerkungen zum Schreiben von Herrn Rybicki hier schriftlich, die ich sonst persönlich vorgetragen hätte.

Offensichtlich war meine Eingabe an den Ausschuss notwendig, damit -nach zwei erfolglosen Schreiben direkt an das zuständige Amt- die Radwege an der Wellinghofer Str. doch markiert werden. Schade, dass das Tiefbauamt z.Zt. noch an einer Lösung sucht, noch keine konkrete, geeignete Maßnahme beschrieben hat.

Verwunderlich halte ich die Aussage: „Bei Markierungen auf Pflastersteinen muss generell davon ausgegangen werden, dass je nach Beanspruchung alle zwei Jahre eine neue Markierung erforderlich sein kann.“ Ich frage mich, woher diese Erkenntnis. Bei den in meiner Eingabe beschriebenen Markierungen auf Pflastersteinen bei Parkständen und Radwegen, die seit 2008 bei googel.de/maps ersichtlich sind, habe ich noch nie eine Auffrischung der Markierung feststelllen können.

Und abschreckend, warnend die Aussage: „Bei Finanzierungen aus Bezirksvertretungsmitteln ist dann auch die Bereitstellung von Mitteln für die Instandhaltung zu berücksichtigen.“
Wenn u.U. alle zwei Jahre eine Erneuerung der Markierung notwendig und aus Mitteln der Bezirksvertretungen zu zahlen ist, dann könnte das abschreckend sein, dass Bezirksvertretungen notwendigen Radwegemarkierungen nicht zustimmen werden, wegen der u.U. alle zwei Jahre zu zahlenden Kosten. Radwege gibt es nur an Hauptstraßen, stadtteil-/stadtbezirksverbindend, meist Straßen des sog. Vobehaltnetzes. Mir ist nicht bekannt, dass die Bezirksvertretungen auf diesen Straßen für die Instandhaltung zuständig sind - weder für eine neue Asphaltschicht noch für notwendige Markierungen. …“

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) regt an, die Eingabe an die Bezirksvertretung Hörde zu überweisen.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) fragt, ob die Markierung für Autoverkehr eine andere ist, als die für Fahrräder. Es gebe im Übrigen auch andere Varianten der Markierung.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt die Verwaltung, ob für die Problematik an der Wellinghofer Straße bereits eine Lösung gefunden wurde.

Herr Kieseier (FB 66) teilt mit, dass ihm keine aktuellen Informationen vorliegen. Eine Markierung sei ursprünglich durch rotes Pflaster angelegt worden, sei inzwischen aber nicht mehr erkennbar. Zurzeit werde geprüft, ob eine neue Markierung erforderlich sei oder andere Maßnahmen, wie Reinigung oder Austausch des Pflasters, ergriffen werden müssten. Das Problem der Rotpflasterung gebe es an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet. Man suche hier nach einer einheitlichen Lösung und werde diese schnellstmöglich umsetzen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis überweist die Eingabe an die Bezirksvertretung Hörde.

zu TOP 2.4
jüdische Grabsteine auf dem Ostfriedhof
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26457-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Einwohners vom 02.11.2022 vor:
„… ich wohne seit vielen Jahren in der Nähe des Ostfriedhofs und gehe gern
dort spazieren. Es fiel mir zuletzt jedoch immer mehr auf, dass insbesondere viele der
dort noch vorhandenen jüdischen Grabstätten zunehmend verfallen, sehr unleidlich aussehen, die Grabinschriften kaum noch zu lesen sind, - einfach keine Pflege mehr erfahren.

Ich finde hingegen, dass wir Dortmunder das Andenken an unsere einstigen
jüdischen Mitbürger sorgfältigst pflegen sollten. Nicht zuletzt tragen wir damit zu einer ausgesprochen menschenfreundlichen Erinnerungskultur bei und bezeugen Haltung gegenüber der barbarischen Nazi-Ideologie.

Ich denke, Sie stimmen mit mir überein - und geben meine Anregung in die
zuständigen Gremien. …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.2023 vor:
„… Herr Dube weist auf den aus seiner Sicht verfallenen und unleidlich aussehenden Zustand der jüdischen Grabstätten und den Grabinschriften auf dem Ostfriedhof hin. Er bringt zum Ausdruck, dass „wir Dortmunder das Andenken an unsere einstigen jüdischen Mitbürger sorgfältig pflegen sollten“ und bittet, das Anliegen an die entsprechenden Gremien weiterzuleiten.

Dazu ist zunächst festzustellen, dass der Verwaltung die historische Verantwortung zur Pflege des Andenkens und zur Aufrechterhaltung der Erinnerungskultur ein hohes Anliegen ist. Insofern ist es erfreulich, über die Eingabe des Herrn Dube zu erfahren, dass dieses offensichtlich ebenfalls das Ansinnen von Bürgerinnen und Bürgern darstellt.

Die Pflege von Grabstätten obliegt zunächst einmal den Angehörigen oder den von ihnen Beauftragten. Wir reden im vorliegenden Fall allerdings nicht über „aktuelle“ Grabstätten, sondern um seit vielen Jahrzehnten „abgelaufene“ Grabstätten von Menschen jüdischen Glaubens. Für diese Grabstätten/Grabfelder, die sich auf verschiedenen Dortmunder Friedhöfen befinden und die nach jüdischer Tradition ein sogenanntes „ewiges Ruherecht“ (also keine Wiederbelegung) besitzen, regelt ein nach wie vor geltender Runderlass des Kultusministeriums NRW vom 20.06.1949 die Erhaltungspflicht des Friedhofsträgers, in diesem Fall der Stadt Dortmund.

Die Friedhöfe Dortmund erhalten für die Pflege der jüdischen Grabstätten jährlich Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese sind zu verwenden insbesondere für die Grünpflege der entsprechenden Friedhofsbereiche, die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und den Schutz vor Verfall. Dieser Verpflichtung kommen die Friedhöfe Dortmund selbstverständlich nach.

Die Frage nach dem Erscheinungsbild der Grabsteine ist als subjektiv einzustufen. Während einige Personen „hochglanzpolierte“ Grabsteine als angemessen empfinden, stufen andere Personen gerade alt und verfallen aussehende Grabsteine als passend ein, um damit ganz bewusst dem Alter und der Historie der Grabstätten sowie den religiösen Traditionen gerecht zu werden und um die besondere Bedeutung optisch zu unterstreichen. Letzteres trifft insbesondere auf Grabstätten von Verstorbenen jüdischen Glaubens zu mit - wie erwähnt - „ewigem Ruherecht“. Die Friedhöfe Dortmund stehen zur Pflege der jüdischen Bestandsgräber im engen Austausch mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund.
Für die Beisetzung von gegenwärtig verstorbenen Bürgerinnen und Bürgern jüdischen Glaubens steht der jüdische Teil des Hauptfriedhofes am Rennweg zur Verfügung. Hier werden die Grabstätten grundsätzlich auch von den Angehörigen (oder Beauftragten) gepflegt.

Abschließend darf ich betonen, dass für die Verwaltung die Sicherstellung eines angemessenen Andenkens selbstverständlich ist.

Hierzu wurden von dem Petenten Fotos der Gräber auf dem Ostfriedhof zur Verfügung gestellt (s. Anlage 3)

Der Petent stellt sich vor und erläutert seine Eingabe. Der beklagte Zustand betreffe inzwischen ca. 50% der jüdischen Gräber. Im Hinblick auf das Schicksal jüdischer Mitbürger in der Vergangenheit schäme er sich dafür, dass das Andenken nicht entsprechend in dieser Form gewahrt werde. Er fordert eine angemessene Pflege der Grabstätten von der Verwaltung.

Herr Willeke (FB 68) versichert den Willen der Verwaltung, das Andenken in angemessener Weise zu wahren. Er habe den Ostpark selber besucht und bestätigt den dargestellten Zustand. Er informiert darüber, dass die Friedhöfe einen Gebührenhaushalt haben und die Bestattungen der aktuellen Todesfälle über Gebühren der Bürger finanziert werden. Für die historische Pflege der angesprochenen Grabstätten mit einem ewigen Ruherecht habe sich das Land NRW verpflichtet, für die Finanzierung 1,05 €/ Qm/Jahr zur Verfügung zu stellen, insgesamt einen Betrag von ca. 13.500 €, von der die allgemeine Grünpflege und Verkehrssicherung in den fraglichen Bereichen sichergestellt werde. Er habe im Zusammenhang mit der Eingabe einen Termin mit der Jüdischen Gemeinde Dortmund vereinbart, um zu besprechen, ob die Mittel zukünftig anders eingesetzt werden sollen bspw. sukzessive für jeden Friedhof in einer Sonderaktion die fraglichen Gräber instand zu setzen.

Rm Brenker (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet darum, die Eingabe in den zuständigen Fachausschuss Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu überweisen. Sie regt darüber hinaus an, ehrenamtlich tätige Bürger für das Gedenken hier einzusetzen, z.B. den Historischen Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark e.V. ( Friedhöfe - (juedisches-dortmund.de) ) die historische Recherchearbeit auf Dortmunder Friedhöfen betreiben.

Prof. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) fordert, dass die Friedhöfe Dortmund den Zustand auf dem Ostfriedhof kurzfristig verbessern.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) bittet, den Naherholungscharakter des Ostparks und die Denkmaleigenschaft der Jüdischen Gräber zu berücksichtigen und entsprechend Rechnung zu tragen.

Rm Wallrabe (CDU) lobt die geschilderten Bemühungen der Verwaltung.

Rm Goosmann (SPD) hinterfragt die finanziellen Auswirkungen des erwähnten Ewigkeitsrechts.

Herr Willeke erklärt, dass es für das Ewigkeitsrecht jüdischer Gräber keinen der üblichen Gebühr für 25 Jahre entsprechenden Betrag gebe. Allerdings werde wie bei muslimischen Gräbern bei Ewigkeitsgräbern die doppelte Gebühr fällig. Muslimische Gräber könnten dann jedoch nach 50 Jahren wiederbelegt werden. Dies gelte für Jüdische Gräber mit Ewigkeitsrecht aber nicht.

Der Petent bedankt sich für die erweiterte Stellungnahme der Verwaltung und bittet um Priorisierung der zu bearbeitenden Grabstätten je nach Zustand. Er begrüßt ausdrücklich die Idee der Einbeziehung ehrenamtlicher Bürger.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Eingabe an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

zu TOP 2.5
Bushaltestelle Dortmund-Kley S
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26461-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt eine Eingabe eines Petenten vom 07.11.2022 vor (s. Anlage 4).

Hierzu liegt dem Ausschuss die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.01.2023 vor:
„… der Beschwerdeführer zeigt auf, dass die Bushaltestelle Dortmund-Kley S, seit ca. 1,5 Jahren nach dem Umbau und dem Neubau einer Park & Ride-Anlage, einem Provisorium gleicht.
Es fehlen weiterhin der Fahrgastunterstand und Sitzgelegenheiten, welches gerade für ältere Mitmenschen und gehbehinderte Personen eine starke Beeinträchtigung darstellt.

Des Weiteren wurde seitens des Beschwerdeführers berichtet, dass es gemäß Aussage der DSW21 im Planungsprozess zu Unstimmigkeiten zwischen dem federführenden Tiefbauamt der Stadt Dortmund und der Firma RBL Media, die für DSW21 die neuen Fahrgastunterstände im Stadtbezirk errichtet, gekommen sei. Nach Einschaltung der Ruhr Nachrichten teilte die DSW21 mit, dass bis zur „Herbstsaison“ der Unterstand aufgebaut sei, der Bauantrag wurde bereits im August seitens der Firma RBL Media gestellt.

Zur Beschwerde nehmen die städtische Bauordnung und die DSW21 wie folgt Stellung:

Zurzeit werden in Dortmund ca. 550 Fahrgastunterstände erneuert bzw. neu errichtet. Unter diesen befinden sich ca. 500 Bestandsstandorte (Austausch) und 50 Neustandorte. Bei der besagten Anlage handelt es sich um einen Neustandort.

Es ist voraus zu schicken, dass es für die Errichtung von Fahrgastunterständen des öffentlichen Personenverkehrs gemäß § 62 Abs.1 Nr.1 Buchstabe e) BauO NRW 2018 keiner Baugenehmigung bedarf. Dies gilt allerdings nur für den Fahrgastunterstand an sich. Die damit bisher planmäßig verbundene Errichtung einer Werbevitrine an der Gebäudeschmalseite bedarf dagegen sehr wohl einer Baugenehmigung.
Insofern würden einer umgehenden Errichtung des Fahrgastunterstandes selbst keine Bedenken entgegenstehen, vorausgesetzt, dass dies insbesondere auch aus statischer Sicht ohne Werbeanlage möglich wäre.

Der erforderliche Bauantrag für die planmäßig vorgesehene Werbeanlage ging am 04.08.2022 beim zuständigen Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ein. Es wurden unmittelbar Unterlagen von der Bauherrenfirma RBL nachgefordert, welche erst am 24.10.2022 vervollständigt waren. Erst anschließend konnten das Tiefbauamt (66/2-1 Werbeanlagen) und die Polizei beteiligt werden. Die Frist für die Abgabe der diesbezüglichen Stellungnahme endete am 02.01.2023.

Nach bauplanungsrechtlicher Prüfung wurde nun festgestellt, dass sich die Werbeanlage als Fremdwerbung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 BauGB befindet. Nach der Eigenart der Umgebung und der Örtlichkeit handelt es sich bei dem Baugebiet um ein reines bzw. allgemeines Wohngebiet nach den §§ 3 bzw. 4 BauNVO.

Die geplante Werbeanlage widerspricht somit den Vorgaben des § 10 Abs. 4 BauO NRW 2018. Hiernach sind in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig.

Aufgrund der dargestellten derzeitigen Sach- und Rechtslage ist daher beabsichtigt, den Bauantrag für die geplante Werbeanlage negativ zu bescheiden.

Der Werbeträger würde hier dann folglich nicht aktiv werden, da er seine Werbeanlage nicht bauordnungsrechtlich zulässig errichten dürfte. Daraus würde folgen, dass DSW21 in diesem Fall einen Fahrgastunterstand mit eigenen Mitteln aufzustellen hätte und die Folgekosten für die Instandsetzung und Reinigung zukünftig selbst tragen müsste. Langfristig gesehen könnten diese Kosten jedoch nicht mit den Fahrgeldeinnahmen finanziert werden. Daher ist DSW21 auch regelmäßig auf Werbeträger wie die Firma RBL Media angewiesen, um einen gehobenen Standard bezüglich der Haltestellenausstattung anzubieten zu können.

Im vorliegenden Fall führt dies nun dazu, dass, unter der Voraussetzung, dass an der Errichtung eines Fahrgastunterstandes festgehalten würde, zunächst Fördergelder beantragt werden müssten und erst im Anschluss mit deren Bewilligung oder nach Beantragung und Genehmigung eines vorzeitigen Vorhabenbeginns ein Fahrgastunterstand zuwendungsunschädlich ausgeschrieben werden könnte. Mit einer Umsetzung wäre unter den gegebenen Umständen nicht vor Ende 2023 zu rechnen, die geschilderte Folgekostenthematik würde bestehen bleiben.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
- im genannten Bereich ein Fahrgastunterstand (FGU) weiterhin gebaut werden soll.
- ein FGU mit Werbeanlage (darüber finanziert) baurechtlich voraussichtlich nicht
genehmigungsfähig ist.
- die DSW21 beim VRR Fördermittel für die Finanzierung eines FGU ohne Werbeanlage
beantragen wird, da DSW21 über kein eigenes Budget für FGU verfügt (Antragstellung über
Tiefbauamt).
- die Umsetzung der Baumaßnahme voraussichtlich erst 2024 erfolgen kann.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Herr Schmerbeck (Ruf 0231/50-27266) und Frau Heermann (Ruf 0231/50-22084) vom Tiefbauamt, Herr Bors (Ruf 0231/50-25619) vom Bauordnungsamt und Herr Wallrabe (Ruf 0231/955-3515) von DSW21 zur Verfügung.

Weiterhin liegt eine Anregung des Petenten vom 30.01.2023 vor:
„… Bezug nehmend auf unser heutiges Telefonat möchte ich folgende Anregung zum weiteren Umgang mit dem o.a. Sachverhalt einbringen, auf die ich durch meinen Bruder, der als Jurist bei der Stadt Bergheim im Bürgermeisterbüro arbeitet, hingewiesen wurde:

Die Stadt Dortmund kann über sogenannte Gestaltungssatzungen Ausnahmen der Bauordnung NRW festsetzen. Hierdurch könnte festgelegt werden, dass § 10 Abs. 4 BauO NRW 2018 (Werbeanlagen in reinen Wohngebieten sind nur an der Stätte der Leistung zulässig) nicht für Fahrgastunterstände gilt.

Ich habe heute mit Herrn Wallrabe von der DSW21 telefoniert - er würde es sehr begrüßen, wenn eine solche Ausnahmeregelung für Fahrgastunterstände von der Stadt Dortmund beschlossen würde.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich über den weiteren Verlauf der Angelegenheit informiert halten würden. …“

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt die Verwaltung, warum nicht zu einem früheren Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens erkannt wurde, dass es sich um ein Wohngebiet handelt. Er schlägt vor, die Eingabe an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu überweisen, damit das Genehmigungsverfahren überprüft und ggf. angepasst wird, um zukünftig diese Situationen zu vermeiden. Er regt weiterhin eine Überweisung an die BV Lütgendortmund an, die möglicherweise aus eigenen Finanzmitteln auf andere Weise einen Fahrgastunterstand ohne Werbung errichten kann. Weiterhin möchte er wissen, ob die Fahrradbügel mittlerweile installiert wurden.

Rm Bohnhof (AfD) bittet um eine Auskunft der Verwaltung wie die erwähnte Ausnahme von der Bauordnung über die Gestaltungssatzung erwirkt werden kann um eine kurzfristigere Lösung für die unhaltbare Situation zu erreichen.

Herr Bors (FB 61) stellt klar, dass die Prüfung der Wohngebietseigenschaft erst nach Eingang aller erforderlichen Antragsunterlagen und der Beteiligung der Fachämter erfolgt. Danach erfolge eine Anhörung des Bauherrn. Nachdem im vorliegenden Fall nach der Anhörung die Ablehnung des Antrags von der Verwaltung angekündigt worden war, sei der Antrag vom Antragsteller zurückgenommen worden. Er bewertet den Vorschlag bezüglich der Gestaltungssatzung positiv, auch über Bushaltestellen hinaus für Fremdwerbeanlagen vor allem an Hotspots. Er informiert, dass Werbeanlagen in Wohngebieten an Bushaltestellen vor der Änderung der Landesbauordnung in 2018 noch zugelassen werden konnten, sofern sie das Ortsbild nicht beeinträchtigten. Diese Möglichkeit sei durch die Änderung der Bauordnung weggefallen. Es sei aus diesem Aspekt auch denkbar, eine Petition zu starten auf Rückgängigmachung der Änderung durch den Landesgesetzgeber.

Frau Heermann (FB 66) teilt mit, dass die DSW inzwischen übergangsweise einen provisorischen, mobilen Fahrgastunterstand errichtet habe. Derzeit werde ein Förderantrag gestellt. Wenn dieser genehmigt werde, könne umgehend eine dauerhafte Lösung umgesetzt werden. Da es sich hier aber nicht um einen Einzelfall handele, wäre die vom Petenten vorgeschlagene Lösung über die Gestaltungssatzung für die Zukunft sinnvoll.

sE Gungl (BPN) fragt, ob durch die nachträgliche Einrichtung eines Fahrgastunterstandes die ursprüngliche Baumaßnahme verändert werden muss (z.B. durch das Verlegen von Stromleitungen für die Beleuchtung). Dadurch würden nämlich für die ursprüngliche Baumaßnahme „Bushaltestelle“ bewilligte Fördergelder möglicherweise wieder zurückgezahlt werden müssen. Wenn erforderliche Rohre für Leitungen bereits vorhanden seien, sei eine Beleuchtung für den Fahrgastunterstand gewährleistet, die für die Barrierefreiheit unerlässlich sei.

Frau Heermann (FB 66) weist auf die alternative Möglichkeit einer Photovoltaik-Anlage für die Beleuchtung hin. Zum Vorhandensein von Leer-Rohren werde sie im Nachgang informieren, ebenso zu den Fahrradbügeln.
Im Nachgang informiert Frau Heermann zu Protokoll:
Für den Fahrgastunterstand wurden Leerrohre verlegt.
Die Fahrradbügel werden voraussichtlich im März durch die Azubis aus dem Betrieb aufgestellt.

Der Vorsitzende Herr Weber schlägt vor, den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu bitten, sich der Thematik auch hinsichtlich der oben erwähnten Petition anzunehmen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und die BV Lütgendortmund.


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- unbesetzt -


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.01.2023
(Drucksache Nr.: 25742-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.01.2023 zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 20.09.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamt -KBA- sind über 100
verschiedene Tatbestände aufgeführt. Die Verkehrsüberwachung ist regelmäßig nur mit den
Tatbeständen aus dem ruhenden und fließenden Verkehr befasst.

Zur Beantwortung der Anfrage wurden stellvertretend drei Tatbestände aus dem ruhenden
und zwei aus dem fließenden Verkehr gewählt.

Es wurden die Zeiträume 01.11.2020 - 31.10.2021 sowie 01.12.2021 – 30.11.2022
ausgewählt, da die Umstellung auf den neuen Tatbestandskatalog am 09.11.2021 erfolgte. Da
vorliegend nur ganze Monate verglichen werden sollten, wäre der November folglich nicht
aussagekräftig und wurde daher bei den Fallzahlen nicht berücksichtigt.

Somit wurden 12 Monate nach dem alten und 12 Monate nach dem neuen Tatbestandskatalog ausgewertet.

Anbei wurden die Vergleichsdaten übersichtlich in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

Ruhender Verkehr



Alter Bußgeldkatalog
01.11.2020- 31.10.2021
Verstöße/Anzahl
Neuer Bußgeldkatalog
01.12.2021- 30.11.2022
Verstöße/Anzahl
Parken auf dem Gehweg
20.342
20.244
Parken ohne Parkschein
54.591
39.951
Parken auf dem Radweg
427
601



Fließender Verkehr



Stationär
Mobil
Stationär
Mobil
Überschreitung innerhalb
geschlossener Ortschaften
um bis zu 10 km/h
86.920
68.043
84.631
69.273
Überschreitung innerhalb
geschlossener Ortschaften
um bis zu 15 km/h
30.879
22.028
31.607
22.526


Frage 2:
Die Verwaltung kann keine großen Abweichungen der Fallzahlen durch Einführung des
neuen Tatbestandskataloges erkennen. Durch den Einsatz neuer Dienstkräfte im Außendienst
konnten auch viele neue Beschwerden aus den Stadtbezirken bearbeitet werden, die deutlich
mehr Zeit (Ab- und Anfahrtswege) in Anspruch nehmen.

Durch die signifikante Erhöhung der Tatbestände im Einzelnen sind parallel dazu auch die
Erträge deutlich gestiegen, trotz fast gleichbleibender Anzahl der Verstöße.

Frage 3:
Die Einführung des Tatbestandskatalogs im November 2021 mit den beschriebenen
Erhöhungen hat in der Praxis Einfluss auf die Kostendeckungsgrade. Die Anzahl der Delikte
ist auf einem gleichbleibenden Niveau, aber aufgrund der Tatsache, dass sich die Erträge
erhöht haben, verbessern sich natürlich auch die Kostendeckungsgrade. Bei den Erträgen
handelt es sich um reine Verwarngelder (bis 55 Euro). Sollte das Angebot eines
Verwarngeldes von der betroffenen Person nicht angenommen werden, so wird automatisiert
ein Bußgeldverfahren eröffnet, welches dann vom Rechtsamt (FB 30) weiterverarbeitet wird.

Ruhender Verkehr:
Im Jahr 2021 lag der Kostendeckungsgrad bei 43,51 und der Ertrag bei 2.811.201,77 Euro, im
Jahr 2022 (Stand 20.12.2022) liegt er bei 62,54 und der Ertrag bei 4.495.645,98 Euro.

Fließender Verkehr:
Im Jahr 2021 lag der Kostendeckungsgrad bei 114,47 und der Ertrag bei 4.507.679,74 Euro,
im Jahr 2022 (Stand 20.12.2022) liegt er bei 159,88 und der Ertrag bei 6.381.875,59 Euro.

Da das Jahr 2022 noch nicht abgeschlossen ist und im Rahmen des Jahresabschlusses noch
Buchungen erfolgen, können sich für dieses Jahr die Kostendeckungsgrade noch verändern.

Frage 4:
Die Verwaltung hat diesbezüglich lediglich Kenntnis von der Empfehlung des Bundesrates an
die Bundesregierung mit Beschluss vom 08.10.2021. …“

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende ergänzende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 30.01.2023 vor:
„… im Verhältnis zu den Tatbestandsgeldern sind Halterkostenbescheide mit den Erhöhungen
der Tatbestandsgelder günstiger geworden. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bittet daher die Verwaltung um Stellungnahme:

- Wie hat sich die Anzahl der Halterkostenbescheide seit der Einführung der neuen
Bußgelder verändert?
- Inwiefern hat sich mit Erhöhung der Tatbestandsgelder der Anteil der Menschen
verringert, die das Angebot eines Verwarngeldes ausschlagen und stattdessen
in ein Bußgeldverfahren gehen? …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der ergänzenden Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.1.2
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Stellungnahme der Verwaltung vom 04.01.2023
(Drucksache Nr.: 25188-22-E7)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.01.2023 zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 13.12.2022 vor:
„… zu Ihrer vorstehenden Anfrage vom 13.12.2022 antworte ich Ihnen wie folgt:

Bei den in der Anfrage als „Sicherheitskonferenzen“ bezeichneten Veranstaltungen handelt es
sich um sog. „Quartierslabore“, die die Verwaltung in Umsetzung des im Jahr 2019
verabschiedeten Masterplans Kommunale Sicherheit (vgl. DS-Nr.: 12534-18) und zur
Vorbereitung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ (vgl. DS-Nr.: 26093-22)
durchgeführt hat. Die Quartierslabore sollten bereits im Jahr 2020 beginnen, mussten jedoch
wegen der coronabedingten Veranstaltungsverbote und -einschränkungen bis ins Jahr 2022
verschoben werden.

Im Jahr 2015 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, einen Masterplan zum Thema
Kommunale Sicherheit zu erarbeiten (vgl. DS-Nr.: 02581-15). In diesem Arbeitsprozess
sollten u. a. Quartierslabore als Beteiligungsinstrument angeboten werden. Da jeder Stadtteil
und jedes Quartier unterschiedliche Handlungsschwerpunkte aufweist, hat die Verwaltung
die Abhaltung eines solchen Beteiligungsformates als sinnvoll erachtet. Das Quartierslabor
dient als wichtiges Beteiligungsinstrument, mit dem Hinweise auf spezifische
Handlungsschwerpunkte einzelner Quartiere erlangt werden können, um anschließend
quartiersspezifische Maßnahmen ableiten zu können, die das subjektive Sicherheitsempfinden
der Einwohnerinnen und Einwohner stärken sollen.

Frage 1:
Im Laufe des ersten Masterplanprozesses wurden in den Quartieren Bövinghausen, Brackel,
Hörde/Phoenix See und am Borsigplatz-West Quartierslabore veranstaltet. Die Abhaltung der
Quartierslabore sollte regelmäßig fortgeführt werden.
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und
2021 wurden die Quartierslabore erstmals wieder im Jahr 2022 in den Stadtbezirken Eving,
Hombruch und Aplerbeck angeboten. Ein weiteres ist im ersten Quartal 2023 in der
Innenstadt-Ost vorgesehen.

Fragen 2 und 3:
Im Vorfeld eines geplanten Quartierslabors erhalten je 1.000 zufällig ausgewählte
Einwohnerinnen und Einwohner pro Quartier eine Einladung für die jeweilige Veranstaltung
und können sich für diese anmelden.
Die Termine für die Quartierslabore wurden im Vorfeld mit den Bezirksbürgermeisterinnen
und Bezirksbürgermeistern abgestimmt. Diese bzw. ihre Vertreterinnen und Vertreter haben
auch teilgenommen. Ziel der Quartierslabore ist in erster Linie, ein unverfälschtes Bild der
Einwohnerinnen und Einwohner zur kommunalen Sicherheit in den jeweiligen Quartieren zu
erhalten. Bei den Quartierslaboren, die in den Bezirken Eving, Hombruch und Aplerbeck
stattgefunden haben, wurde dem Plenum die Möglichkeit eröffnet, an einem Streifzug durch
das Quartier teilzunehmen und dort sichere und unsichere Orte mithilfe einer webbasierten
Plattform kenntlich zu machen.
Nach Abschluss des letzten Quartierslabors im ersten Quartal 2023 erstellt die Verwaltung
hierzu einen Zwischenbericht über die Ergebnisse für Mai 2023.

Frage 4:
Bei den Quartierslaboren des Jahres 2022 in Eving und Hombruch waren jeweils ca. 30
Personen vor Ort. Im Stadtteil Aplerbeck war die Teilnehmerzahl mit ca. 70 Personen am
höchsten.

Frage 5:
Da die Veröffentlichung des ersten Masterplans Kommunale Sicherheit im Jahr 2019 in dem
Wissen erfolgte, dass der beschlossene Masterplan lediglich eine Momentaufnahme darstellt,
der in einem dynamischen Dialogprozess entsteht und stetig weiterentwickelt werden muss,
hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Masterplans "Kommunale
Sicherheit" (vgl. DS-Nr.: 26093-22) erstellt, die im Februar 2023 sowohl im ABöOAB als
auch im Rat behandelt werden soll.
Sicherheit ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen, die eine Zusammenarbeit
aller relevanten Akteurinnen und Akteuren voraussetzt. Die vorgenannte Vorlage trägt den
Arbeitstitel „Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 – Sicherheit. Gemeinsam. Gestalten.“ und
dient zunächst als Startschuss, den Masterplanprozess anzustoßen, bei dem breit angelegte
Beteiligungs- und Diskussionsprozesse angeboten werden, die einen regelmäßigen und
dauerhaften Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren ermöglichen sollen,
um konkrete Handlungsempfehlungen für den Masterplan „Kommunale Sicherheit 2.0“
aufzustellen.
Zu den relevanten Akteurinnen und Akteuren zählt ausdrücklich auch die Politik. …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.3
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Beantwortung der Anfrage vom 10.01.2023
(Drucksache Nr.: 26037-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Beantwortung der Verwaltung vom 10.01.2023 zur Frage der Fraktion B´90/Die Grünen zu der og. Vorlage aus der Sitzung vom 13.12.2022 vor:
„… im Rahmen der o.g. Ausschusssitzung zum Tagesordnungspunkt Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund wurde um Erläuterung zum § 3 Abs. 3 der Satzung (Härtefallregelung) gebeten.

Eine Anwendung des § 3 Abs. 3 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt
Dortmund im Rahmen einer Härtefallregelung erfolgte in den letzten Jahren nicht. Ein
Verzicht auf Einnahmen aus den Rettungsdienstgebühren fand somit ebenfalls nicht statt.

Grundsätzlich würde die Prüfung einer Härtefallregelung auf Antrag immer im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung erfolgen, bei denen die Grundsätze allgemeiner
Verwaltungsregelungen, maßgebliche städtische Regelungen (hier z.B. Geschäftsanweisung
über Stundungen, Niederschlagungen, Erlasse, Vergleiche, Insolvenzen und Aussetzungen der Vollziehungen von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt
Dortmund), die relevanten Sachverhalte des Einzelfalls und die Grundsätze einer fehlerfreien
Ermessensausübung zu berücksichtigen sind.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich 37 gerne zur Verfügung. …“

Hierzu liegen folgende ergänzende Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2023 vor:
„… von der Härtefallregelung haben in den letzten Jahren keine Menschen Gebrauch gemacht. Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt dies, dass die sogenannte
Härtefallregelung ihren Zweck nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

- Wie läuft aktuell das Verfahren bei nicht krankenversicherten Menschen?
- Wie oft blieben Zahlungen aus oder mussten Mahnverfahren eingeleitet werden?
- Wie erfahren die Menschen von der Härtefallregelung? …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Beantwortung der ergänzenden Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.1.4
Brandschutzbedarfsplan
Beantwortung der Anfrage vom 10.01.2023
(Drucksache Nr.: 26653-22-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2023 auf die Frage der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 13.12.2022 vor:
„… hinsichtlich der in der obigen Sitzung aufgeführten Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

Eine vollständige Bedarfsplanung ist lediglich bei erstmaliger Aufstellung, einem veränderten
Gefahrenpotential oder bei Nichterreichen von Schutzzielen erforderlich. Wird durch die
zunächst zu erstellende Analyse ersichtlich, dass Veränderungen des Gefahrenpotentials nicht
vorliegen und der Feuerwehr die Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Schutzziele attestiert
werden kann, brauchen diese im weiteren Verfahren nicht verändert werden. Lediglich
Beschaffungsmaßnahmen oder Neu- oder Umbaumaßnahmen von Standorten sind für die
Geltungsdauer aufzuzeigen.

In den vergangenen sieben Jahren lag der Fokus des FB 37 auf der Optimierung des
Rettungsdienstes, da es hier aufgrund steigender Einsatzzahlen dringender Handlungsbedarf
empfohlen war. Zusätzlich war das Personal stark durch die Coronapandemie und durch
Einsetzen des Urkainekrieges mit prioritären Aufgaben gebunden. Die Zahl der Brandopfer
hat sich im Vergleich dazu in den letzten Jahren nicht verändert, so dass die Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplanes unter Berücksichtigung der obengenannten Sachverhalte
zunächst nicht erfolgte. Über dieses Vorgehen ist die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde
informiert, der entsprechende Schriftverkehr ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Unabhängig von der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans erfolgen regelmäßig
Überprüfungen des Personalbedarfs und Untersuchungen einzelner Organisationseinheiten.
Für den Fall, dass hier ein Bedarf festgestellt wird, werden entsprechende Anpassungen, wie
beispielsweise Anpassung des Personalbedarfs, Anpassung von Organisationsstrukturen,
Austausch von Ausrüstungsgegenständen vorgenommen. Bei der Fortschreibung von
Schutzzielen gibt es aktuell keine Veränderungen.

Bezugnehmend auf das beigefügte Schreiben an die Bezirksregierung Arnsberg teile ich mit,
dass der Erreichungsgrad für den ersten Abmarsch im Brandschutz im Jahr 2022 86,9 %
beträgt und damit über den Werten von 2018 (86,2%) und 2019 (82,6 %) liegt.

Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat in den vergangenen Jahren immer mehr an
Bedeutung gewonnen. Die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg sowie die extremen
Hochwasserereignisse in West- und Süddeutschland haben den Bevölkerungsschutz neu in
den Fokus gerückt. Hier ist es bei der Aufstellung von Plänen wichtig, alle Ebenen des
Systems zu betrachten. Dieses System besteht aus einer gut informierten, einer gut
vorbereiteten Bevölkerung und aus einem gut aufgestellten Hilfeleistungssystem (Feuerwehr,
Rettungsdienst, Hilfsorganisationen, THW, Bundeswehr usw.) – ein System, bei dem
möglichst ein Zahnrädchen perfekt ins andere greift.

Im kommenden Jahr ist nun, unter ganzheitlicher Betrachtung aller Ebenen, die
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zusammen mit dem Bevölkerungsschutz- und
Katastrophenschutzbedarfsplan auf Grundlage des BHKG vorgesehen.

Für Fragen steht Ihnen der FB37 gerne zur Verfügung….“

Hierzu liegt folgender Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
„… im Rahmen des letzten verabschiedeten Brandschutzbedarfsplanes aus dem Jahr 2012
wurden Baumaßnahmen und Investitionen auf den Weg gebracht, um die Hilfesysteme
von Rettungsdienst, Feuerwehr und Hilfsorganisationen zu verbessern. Vor diesem Hintergrund
bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden die Verwaltung um eine schriftliche Aufstellung der bislang
vom Rat beschlossenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen.
1. Welche Maßnahmen konnten bereits abgeschlossen werden?
2. Wie ist der Planungsstand und der geplante zeitliche Ablauf bei den Baumaßnahmen,
die beschlossen aber noch nicht umgesetzten wurden? …“

Rm Goosmann (SPD) kritisiert, dass etliche beschlossene Maßnahmen aus dem laufenden Brandschutzbedarfsplan noch nicht umgesetzt worden seien, insbesondere bezüglich der Immobilien. Seine Fraktion möchte vor der Erstellung des neuen Planes zunächst die alten Pläne abgearbeitet wissen. Im Zweifel müssten diese in die neue Planung übertragen werden. Man wünsche vor der Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans eine Übersicht über offene Punkte aus den alten Planungen.

Herr Harries (FB 37) stellt klar, es müsse zunächst differenziert werden, was kurzfristig noch umgesetzt werden könne und was fortgeschrieben werden müsse. Dies werde man bei der Planung der drei in Bearbeitung befindlichen Pläne für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-/Katastrophenschutz berücksichtigen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.1.5
Wirkungsmonitor 2021
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 26071-22-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die Beantwortung einer Frage des Rm Brenker (Fraktion B´90/Die Grünen) zu der Vorlage „Wirkungsmonitor“ vor:
„… für Dortmunder*innen ist es selbstverständlich, dass Menschen die, aus welchen Gründen
auch immer, Opfer von rechtsextremen Gewalttaten werden, Unterstützung und professionelle
Hilfe bekommen.
Die in Dortmund ansässige Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt, „BackUp“, leistet
in diesem Kontext seit vielen Jahren einen für unsere Stadtgesellschaft wichtigen Beitrag.
Dies zeigt auch der Anstieg der Zahl der Beratungsfälle im Jahr 2021.

Für diesen Anstieg gibt es drei Hauptgründe:

1. Die Zahl der Opfer rechtsextremer Gewalttaten ist NRW-weit 2021 gegenüber 2020
um 7,6% gestiegen (s. Opferberatung Rheinland - Pressemitteilung: Beratungsstellen
in NRW registrieren besorgniserregende Zunahme rechter Gewalttaten im Jahr 2021 |
Monitoring rechter, rassistischer, antisemitischer Gewalt in NRW 2021 von OBR und
BackUp (opferberatung-rheinland.de)).

2. Der Bekanntheitsgrad der Beratungsstelle „BackUp“ hat sich durch die gute Arbeit der
dort Tätigen im Verlauf der letzten Jahre kontinuierlich erhöht, so dass ihre Beratungsangebote vermehrt in Anspruch genommen werden.

3. Die einzelnen Beratungsfälle sind teilweise sehr komplex und langwierig. So kann
z.B. die Begleitung in einem Gerichtsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Da der Beratungsfall erst nach Abschluss des jeweiligen Gerichtsverfahrens als beendet
gilt, tauchen ggf. auch Fälle aus den Vorjahren als laufender Fall in der Statistik
auf. …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Antwort zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.6
Organisierte Pfand-Mafia in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2023
(Drucksache Nr.: 26620-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.12.2022 vor:
„… zu Ihrer vorstehenden Anfrage vom 25.11.2022 antworte ich Ihnen wie folgt:

Frage 1:
Der Stadt Dortmund liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

Frage 2:
Die Stadt Dortmund plant keine Maßnahmen umzusetzen. Im Übrigen ist das Sammeln von
Pfandflaschen rechtlich nicht reglementiert. …“

Rm Bohnhof (AfD) kritisiert die Stellungnahme der Verwaltung, da sie Tatsachen negiere, sowie die Aussage, das Sammeln von Pfandflaschen sei rechtlich nicht reglementiert. Aus seiner Sicht sei die Androhung von Gewalt gegenüber Flaschensammlern zur Vertreibung strafrechtlich relevant.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.7
Einbürgerungsverfahren
Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 26645-22-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.2022 zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.12.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Aktuell warten 5.000 Ausländer*innen auf einen Termin zur Antragstellung auf Einbürgerung.
Im laufenden Einbürgerungsverfahren befinden sich aktuell ca. 3.000 Personen.

Frage 2:
Die Entscheidung und der Zeitpunkt für die Entscheidung auf Einbürgerung sind höchst individuell. Entsprechend ist eine quantitativ belastbare Prognose anhand vom Zeitpunkt der Einreise nur eingeschränkt möglich. Bereits jetzt erfüllt jedoch ein Großteil der Geflüchteten aus der Flüchtlingszuwanderung der Jahre 2015/2016 zumindest die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Aufgrund der hohen Nachfrage an Terminen zur Antragstellungen ist davon auszugehen, dass ein Großteil ebenfalls die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und sich gegenwärtig aktiv für eine Einbürgerung entscheidet. Somit ist weiter mit einem kontinuierlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen aus dieser Personengruppe zu rechnen. Auch mit Blick auf die geplanten Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht ist ein weiterer Anstieg zu erwarten. So sind im Gesetzesentwurf beispielsweise einzelne Lockerungen für bestimmte Personengruppen bei den Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache vorgesehen. Auch soll die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung auf Einbürgerung verkürzt werden.

Frage 3:
Im Sinne einer verantwortungsvollen Steuerung werden bei der Ausländerbehörde Dortmund
jährlich - auf Grundlage von Prognosen und unter Berücksichtigung zu erwartender gesetzlicher Neuerungen - entstehende Personalmehrbedarfe benannt. Im Januar 2021 wurde für die Einbürgerung ein Personalmehrbedarf von fünf vollzeitverrechneten Planstellen festgestellt.
Die Besetzung konnte jedoch bis jetzt nicht vollständig realisiert werden. Eine erneute Überprüfung und Anpassung des Personalbedarfes in der Einbürgerung für 2022 erfolgt aktuell.
Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Arbeitskräftemangels und den Herausforderungen
für die Personalgewinnung in einer Ausländerbehörde, ist jedoch davon auszugehen, dass
keine rechtzeitige beziehungsweise auskömmliche sowie dauerhafte personelle Nachsteuerung möglich sein wird. Entsprechend konzentriert sich die Vorbereitung in erster Linie auf organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit Standardanpassungen zum Ausgleichen der vorhandenen Stellenvakanzen. Selbstverständlich wird parallel regelmäßig die Digitalisierung interner und externer Geschäftsprozesse geprüft. Aktuell sind jedoch Verfahren (beispielsweise zur online Antragstellung) noch nicht so entwickelt, dass sie tatsächlich zu besseren Ergebnissen aus Kund*innen- und Verwaltungssicht führen.

Frage 4:
Die angekündigten Erleichterungen im Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht
werden im Ergebnis zu einer Steigerung der Terminanfragen auf Einbürgerungen und damit
zu einer Steigerung der Fallzahlen führen. Zur Bewältigung sind – neben unterstützenden
organisatorischen Maßnahmen – am Ende ausreichende personelle Ressourcen beziehungsweise ausreichend Zeitanteile erforderlich, um Anträge nach geltender Rechtslage entscheiden zu können….“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.8
Auswirkungen des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ auf den Aufenthaltsstatus geduldeter Ausländer in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 26403-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.2022 zur Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.12.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
2.050 Ausländer*innen sind aktuell geduldet.

Frage 2:
1.892 Ausländer*innen haben aktuell einen Duldungsanspruch nach § 60a Aufenthaltsgesetz
(AufenthG).

Frage 3:
158 Ausländer*innen haben aktuell einen Duldungsanspruch nach § 60b Aufenthaltsgesetz
(AufenthG).

Frage 4:
Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist zum 01.01.2023 in Kraft
getreten. Unter Berücksichtigung des dort genannten Stichtages (31.10.2022) erfüllen aktuell
rund 1.300 die zeitlichen Voraussetzungen für ein Chancen-Aufenthaltsrecht beziehungsweise
einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG. …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.9
Sicherheit und Ordnung in der Oestermärsch und Umgebung
Stellungnahme der Verwaltung vom 24.01.2023
(Drucksache Nr.: 26650-22-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.01.2023 zu der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 13.12.2022 vor:

„… zu Ihrer vorstehenden Anfrage vom 25.11.2022 antworte ich Ihnen wie folgt:

Frage 1:
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist auch im Bereich der Straße Oestermärsch in unregelmäßigen Abständen präsent.
Im Jahr 2021 wurden bei den Kontrollen 50 Verstöße festgestellt, von denen die Mehrzahl Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung waren.
Im Jahr 2022 (Stand 02.12.2022) gab es 25 Verstöße. Zu den häufigsten Verstößen zählten Betäubungsmittelkonsum in der Öffentlichkeit, Abfallablagerung und öffentliches Urinieren.


Frage 2:
Im Rahmen der Erstellung eines Beleuchtungs-Angstraumkatasters wurde der Bereich Heroldwiese (Parkanlage zwischen Oestermärsch und Lütgenholz) als „Beleuchtungsangstraum“ Nr.7 in den Fokus aufgenommen. Es ist vorgesehen Mitte des Jahres 2023 alle Parkleuchten durch leistungsfähigere LED-Leuchten mit Digitalfunkansteuerung auszutauschen.
Die Beleuchtung auf der Oestermärschstraße wird im Rahmen des Grunderneuerungsprogramms „Straßenbeleuchtung“ im Stadtbezirk Innenstadt-Nord zwischen Januar und September 2023 auf leistungsstarke LED-Beleuchtungstechnik umgebaut.

Frage 3:
Die Präsenz von Ordnungskräften dient (generell) sowohl der Verbesserung der objektiven Sicherheitslage als auch der Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens.

Im Kontext der Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Masterplans "Kommunale Sicherheit" (vgl. DS-Nr.: 26093-22) erstellt, die sich aktuell im Gremienlauf befindet. Mit diesem Masterplan soll u.a. ein partizipativer Diskussionsprozess angestoßen werden, der eine Grundlage zur Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit in unterschiedlichen gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Handlungsfeldern bilden soll. Insofern können mit den gewonnenen Erkenntnissen geeignete Maßnahmen entwickeln werden, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation beitragen.

Frage 4:
In der Straße Oerstermärsch waren vier Objekte als Problemimmobilien erfasst. Die letzten Kontrollen waren 2021 und weiter zurückliegend. Keine der vier Immobilien wies bei den letzten Kontrollen gravierende Missstände auf, die ein sofortiges Handeln erforderlich gemacht hätten. Zudem hat die Verwaltung im Zuge der Kontrollen zum Teil Müllablagerungen festgestellt. Aktuelle Erkenntnisse zu Beschwerden liegen dem Ordnungsamt für die Straße Oestermärsch nicht vor.

Frage 5:
Da die Kriminalitätsbekämpfung ausschließlich der Polizei obliegt, kann die Verwaltung keine Aussagen zu Kriminalitätsschwerpunkten treffen.

Frage 6:
Die Zuständigkeit für eine Videobeobachtung im Bereich Oestermärsch obliegt gem. § 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen ausschließlich der Polizei, sofern die in der Norm genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Stadtverwaltung hat keinerlei gleichlautende Befugnisse und somit auch keine Überlegungen hinsichtlich einer eigenen Videobeobachtung angestellt.

Frage 7:
Die Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen ist in Nordrhein-Westfalen gemäß der §§ 4 und 21a des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) in Verbindung mit § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW) erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis kann nur von der Inhaberin oder dem Inhaber einer durch das Land Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt) zentral erteilten Veranstaltererlaubnis beantragt werden.
Zuständig für das Erlaubnisverfahren für Wettvermittlungsstellen im Bereich der Stadt Dortmund ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Im Rahmen der Erlaubnisverfahren sind seitens der Bezirksregierung Arnsberg unter anderem die glücksspielrechtlichen Abstandsregelungen zu prüfen und zu beurteilen. So soll zu anderen Wettvermittlungsstellen ein Mindestabstand von 100 Metern nicht unterschritten werden. Zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll ein Mindestabstand von 350 Metern nicht unterschritten werden. Bei den Vorgaben zum Mindestabstand handelt es sich allerdings um eine Soll- und nicht um eine Ist-Vorschrift. So darf die für die Erlaubnis zuständige Behörde (Bezirksregierung Arnsberg) unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes im Einzelfall von diesem Mindestabstand abweichen. Auch fallen nach der analog anzuwendenden Rechtsprechung aus dem Spielhallenbereich und der geltenden Erlasslage nicht alle Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter das Abstandsgebot. Ferner gelten Befreiungstatbestände von der Einhaltung des Mindestabstandsgebotes für Bestandsbetriebe.
Ob und ggf. welche Wettvermittlungsstellen nach Abschluss der Erlaubnisverfahren rund um den Borsigplatz betrieben werden dürfen, ist derzeit nicht absehbar. Sofern die glücksspielrechtlichen Vorschriften erfüllt werden, haben die Betreiber*innen einen Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung. Es ist auch davon auszugehen, dass - analog zum Spielhallenbereich - im Falle erfolgter Antragsablehnungen der Rechtsweg bestritten wird und sich langwierige Gerichtsverfahren anschließen.
Solange die Erlaubnisverfahren für Wettvermittlungsstellen nicht abgeschlossen sind, kann den Betreibern die fehlende Erlaubnis nicht angelastet werden und auch die Durchsetzung des Mindestabstandes ist vor diesem Hintergrund bis dahin nicht möglich.
Betreiber*innen einer Wettvermittlungsstelle benötigen neben einer gültigen Baugenehmigung daher zum jetzigen Zeitpunkt seitens des Ordnungsamtes lediglich eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung.
Ordnungsrechtlich gibt es vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen keine Möglichkeiten zur Einschränkung von Wettvermittlungsstellen. Eine Einflussnahme des Ordnungsamtes auf das seitens der Bezirksregierung Arnsberg durchzuführende Erlaubnisverfahren scheidet mangels Eingriffsberechtigung in den dortigen Zuständigkeitsbereich aus.

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht besteht zudem die Möglichkeit, die Zulässigkeit von Wettbüros im Rahmen des bei einer Nutzungsänderung obligatorischen Baugenehmigungsverfahrens zu steuern. Die Stadt Dortmund hat vor diesem Hintergrund im Jahr 2014 den Masterplan Vergnügungsstätten als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Voraussetzung für eine Steuerung über den Masterplan ist, dass das Wettbüro im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als Vergnügungsstätte eingestuft wird.
Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten ist auf bestimmte Baugebiete der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschränkt und richtet sich auch nach der Größe der Nutzfläche (Kerngebietstypik). Zudem kann in Bebauungsplänen die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten eingeschränkt werden. Für den Bereich rund um den Borsigplatz ist der Bebauungsplan InN 233 rechtskräftig, innerhalb dessen Geltungsbereichs Vergnügungsstätten (unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes) nicht zulässig sind. Reine Wettannahmestellen werden i.d.R. im Gegensatz zu Wettbüros nicht als Vergnügungsstätte eingestuft. Daher kann im Rahmen von regelmäßigen Baukontrollen nachgehalten werden, ob sich der Betrieb tatsächlich auf eine Wettannahme beschränkt oder ansonsten als illegale Nutzung aufgegriffen wird.

Frage 8:
Seit der Schließung des Edeka-Marktes am Borsigplatz 5 als einzigem strukturprägenden Lebensmittelmarkt (> 400 m² Verkaufsfläche) im Jahr 2012 konnte im Nahversorgungszentrum Borsigplatz kein neuer Lebensmittelmarkt angesiedelt werden. Aufgrund der städtebaulich sehr dichten gründerzeitlichen Bestandsbebauung und fehlender Flächenpotenziale ist die Ansiedlung eines strukturprägenden Lebensmittelmarktes in der ursprünglichen Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ nicht absehbar. Allerdings besteht die Möglichkeit zur Errichtung von Einzelhandel, um die bestehende räumliche Versorgungslücke im Bereich des Borsigplatzes durch die Revitalisierung des Areals der ehemaligen Westfalenhütte im Bereich Stahlwerkstraße zu schließen (s. auch laufendes Bebauungsplanverfahren InN 226 – westlich Stahlwerkstraße –, DS-Nr. 16607-20). Um die Voraussetzungen zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes zu schaffen, erfolgte eine Ausweitung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ (s. DS-Nr. 21001-21). Damit wurde zum einen die Sicherung der Nahversorgung durch die Ansiedlungsmöglichkeit eines strukturprägenden Lebensmittelmarktes gewährleistet. Zum anderen wurde ein Zusammenwachsen zwischen dem bestehenden Borsigplatzquartier und der neu geplanten Siedlungsstruktur im Bereich der ehemaligen Westfalenhütte unterstützt. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - ist voraussichtlich im Februar 2023 zu rechnen.

Der Bau der Siedlung soll bereits in diesem Jahr begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2028 vorgesehen.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um die Weiterleitung an die BV Innenstadt Nord zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung der Erkenntnisse.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit zur Kenntnisnahme an die BV Innenstadt Nord.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Ausstattung der Feuerwehr mit Bodycams
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26848-23-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.01.2023 vor:
„… immer mehr Rettungskräfte sind während ihres Einsatzes Angriffen von Passanten ausgesetzt. Menschen, die Leben retten wollen, werden oft daran gehindert oder es wird Ihnen durch tätliche Angriffe erschwert. Der Einsatz von Bodycams hat gezeigt, dass sich Angreifer dadurch abgeschreckt fühlen, da die Aktion eines Angriffs in Bild und Ton festgehalten wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, inwieweit eine Ausstattung der Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr mit Bodycams möglich ist. Wir bitten um Darstellung, wie hoch die Kosten dafür sind und, zu welchem Zeitpunkt eine Ausstattung möglich ist. …“

Rm Wallrabe (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Ausstattung mit zumindest einer Bodycam pro Löschzug für eine sinnvolle Präventionsmaßnahme gegen Gewalt gegen Rettungskräfte halte.

Rm Brenker (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet darum, die Evaluation des Pilotprojekts des KOD zu den Bodycams in die Prüfung einzubeziehen, sowie die Einschätzung des Personalrats. Weiterhin hinterfragt sie die Praktikabilität von Bodycams in feuerwehrspezifischen Gefahrensituationen.

Rm Goosmann (SPD) bittet um die Einbeziehung von Erfahrungen anderer Kommunen mit dem Thema.

Herr Harries (FB 37) kündigt eine Beantwortung nach der Evaluation des KOD-Pilotprojektes an. Er berichtet von einem Pilotprojekt „Bodycams“ bei der Feuerwehr/Rettungsdienst in Berlin, dessen Erfahrungen ebenfalls in die Stellungnahme eingebracht werden sollen. Allerdings halte es die Fachbereichsleitung FB 37 für sinnvoller, eine Lagebilderkennung für Gefahrensituationen einzusetzen. In Holland würden beispielsweise mithilfe künstlicher Intelligenz anhand von live-Bildsequenzen Gewaltsituationen identifiziert und in der Leitstelle ausgewertet. In den USA würden darüber hinaus Rundumkameras an Fahrzeugen eingesetzt. So könne direkt in der Situation reagiert werden und nicht erst später nach Auswertung des Filmmaterials der Bodycams. All diese Aspekte sowie auch die Frage des Datenschutzes sollen in der Stellungnahme berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer Komplexität zu einer der nächsten Sitzungen erfolge.

StR Dahmen informiert darüber, dass der Einsatz von Bodycams für Polizei und KOD nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben der Mitarbeitenden oder einer/eines Dritten zulässig ist. Für einen Einsatz von Bodycams bei Feuerwehr-/Rettungskräften sei eine entsprechende Ergänzung des BHKG erforderlich.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.2.2
Silvester-Ausschreitungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26843-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 04.01.2023 vor:
„… spätestens seit 2015 gehört es in Deutschland zur Normalität, dass die Silvesterfeiern für viele nicht nur dazu dienen, das neue Jahr willkommen zu heissen. Auch der Jahreswechsel 2022/23 wurde deutschlandweit durch tausende Polizeieinsätze und hunderte Angriffe auf das Rettungs- und Sicherheitspersonal begleitet.

Berlin sticht hier negativ hervor: Polizei und Feuerwehr mussten fast 4000 Mal ausrücken, mehr als 15 Feuerwehrleute und 18 Polizeibeamte wurden verletzt. Besonders intensiv waren die Ausschreitungen in den migrantisch geprägten Stadtteilen Kreuzberg und Neukölln.

Auch in unserer Nachbarstadt Hagen waren spielten mehrheitlich Migrantengruppen eine traurige Rolle, als vermummte Täter osteuropäischer Herkunft brennende Barrikaden aus Sperrmüll und Mülltonnen errichteten. Zahlreiche weitere Übergriffe gab es in Düsseldorf, Bochum und Hamburg (BILD.DE, 02.01.2023, "Silvester-Randale in deutschen Städten - Chaoten! – Wer seid ihr?",
ttps://www.bild.de/news/inland/news-inland/silvester-randale-in-deutschen-staedten-chaoten-wer-seid-ihr-82412472.bild.html).

Derartige Angriffe verängstigen nicht nur friedliche Mitbürger, die das Silvesterfest ohne Schlachtfeld-Atmosphäre begehen wollen, sie sorgen auch für einen massiven finanziellen Schaden, wenn Einsatzfahrzeuge wie in Berlin so schwer beschädigt werden, dass sie nicht mehr einsatzfähig sind. Vor allem jedoch die zahlreichen verletzten Beamten sollten ein Warnsignal dafür sein, wie sehr bestimmte Einwanderergruppen unseren Staat und unsere Ordnung ablehnen.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt aufgrund welcher Delikte gab es in der Silvesternacht im Dortmunder Stadtgebiet?

2. Falls ja, welche Tätergruppen hinsichtlich Herkunft und Alter waren an den Taten beteiligt?

3. Kam es zu Angriffen auf Rettungs- und Ordnungskräfte oder Einsatzfahrzeuge?

4. Was ist der Stadtverwaltung im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei Dortmund über Berlin, Hagen oder andere Städte in NRW bekannt geworden? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.3
Ausnahmegenehmigung für die Taubenhilfe Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26915-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 10.01.2023 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung zu prüfen, in wie weit ehrenamtlichen Helfenden aus Vereinen und Initiativen der Taubenhilfe in Dortmund eine Ausnahmegenehmigung des städtischen Fütterungsverbotes eingeräumt werden kann. Diese soll dann gelten, wenn augenscheinlich verletzte Tiere für eine anschließende tiermedizinische Versorgung gesichert und dafür durch die Hilfe von artgerechten Futtermitteln angelockt werden müssen.

Begründung:

Ehrenamtliche Initiativen wie die
Taubenhilfe Dortmund wünschen sich eine „Entkriminalisierung“, da sie aktuell fürchten, bei der Versorgung verletzter oder verschnürter Tiere, welche sie mit geringen Futtermengen anlocken, um sie im Anschluss zu versorgen, dafür vom Ordnungsamt rechtlich belangt zu werden.

In zahlreichen Nachbarkommunen wie beispielsweise in Lünen und Herten tragen Ehrenamtliche hierfür spezielle Westen und bekommen dadurch eine Art „Legitimationsausweis“, um als Taubenhilfe erkannt zu werden. …“

StR Dahmen informiert, dass das Nutzen von Futtermitteln als Köder für das Einfangen kranker Tiere zwecks Behandlung nicht unter den Tatbestand des Fütterungsverbotes falle. Die Verordnung müsse dafür nicht geändert werden.

Frau Tasillo (FB 32) fügt hinzu, dass es sich hier nicht um Straftaten handle sondern um Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Ermessen zum Einschreiten hätten. In den beschriebenen Fällen würden die Mitarbeiter des KOD nicht einschreiten.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) erklärt, man wünsche eine Sicherheit für die helfenden Personen, dass sie sich mit dem Anfüttern kranker Tiere im legitimen Handlungsbereich befinden.

Rm Brunnert (CDU) verweist auf die Homepage der Stadt Dortmund, auf der das Thema aufgegriffen werde.

Die Fraktion Die Linke+ zieht den Antrag nach diesen Ausführungen zurück.

zu TOP 4.2.4
Nachtfahrverbot für Mähroboter
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26919-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Prüfauftrag der Fraktion Die Linke+ vom 10.01.2023 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung zu prüfen, ob ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter zum Schutz von nachtaktiven Tieren im Stadtgebiet erlassen werden kann.



Begründung

Igelschutzvereine wie die Arbeitsgemeinschaft Igelschutz Dortmund e.V. werden in den letzten Jahren mit immer mehr Fällen stark verletzter Igel konfrontiert, welche augenscheinlich durch Schneidewerkszeuge von Mährobotern verursacht wurden und in vielen Fällen sogar zum Tod der Tiere führt.

Eine hohe Dunkelziffer dieser Tiere wird höchstwahrscheinlich nicht entdeckt. Neben Igeln sind auch andere nachtaktive Tiere wie Lurche, Echsen sowie freilaufende Katzen und auch Insekten durch die Mähroboter gefährdet.

Vor dem Hintergrund immer günstiger werdender Geräte ist in den nächsten Jahren mit einer weiteren Zunahme von Mährobotern zu rechnen. In Belgien wurde in mehreren Kommunen das erste Nachtverbot für Mähroboter von 20h-8h eingeführt. …“

StR Dahmen informiert, es sei fraglich, ob ein solches Verbot über das LImSchG rechtlich möglich ist. In jedem Fall sei die Durchsetzung und Kontrolle aufgrund der geringen Lautstärke und der Nutzung auf Privatgrund sehr schwierig.

Rm Goosmann (SPD) schlägt vor, über die Homepage einen entsprechenden Appell an die Dortmunder Bürger zu richten.

Die Fraktion B´90/Die Grünen und die CDU-Fraktion schließen sich dem Vorschlag von Herrn Goosmann an.

Die Fraktion Die Linke+ zieht den Prüfauftrag zurück.

zu TOP 4.2.5
Bußgelderhöhung für Müllablagerung im öffentlichen Raum
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26927-23-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 23.01.2023 vor:
„… geht oder fährt man durch das Stadtgebiet von Dortmund sieht man immer wieder Stellen, an denen illegal Müll abgeladen wurde. Von großen Müllsäcken bis hin zu Möbelstücken und Farben findet man alles vor. Der Ermittlungsdienst Abfall (EDA) hat seit seinem Einsatz sehr gute Arbeit geleistet. Mit Start des EDA-Projektes haben die Fallzahlen der vom Umweltamt eingeleiteten und vom Rechtsamt abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Abfallbezug deutlich zugenommen. Die gestiegenen Fallzahlen bestätigten die sehr gute und erfolgreiche Observations- und Ermittlungsarbeit des EDA.

Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU um Darstellung, in welcher Höhe eine Erhöhung des Bußgeldes für illegal abgelegten Müll im öffentlichen Raum erhöht werden kann. …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.6
Finanzielle Unterstützung für den Katzenschutzverein Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26991-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke+ vom 18.01.2023 vor:

„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Dem Dortmunder Katzenschutzverein werden für das Jahr 2023 7.500 Euro für die Anschaffung akut benötigter technischer Ausstattung und als Zuschuss für den Erwerb von Futtermitteln zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Nach Rücksprache mit dem Vorstand des Dortmunder Katzenschutzverein e.V. entstehen derzeit akute finanzielle und personelle Belastungen durch die medizinische Versorgung sowie das Einfangen freilebender Streunerkatzen ohne Zuhause.

Mit einer verbesserten technischen Ausstattung könnte der Verein dieser wichtigen Aufgabe für die Stadtgesellschaft ab sofort noch zielgerichteter nachkommen, so sollen fünf Wildkameras und fünf Chiplesegeräte mit hoher Reichweite, die auch durch Container oder Fallenwände messen können, angeschafft werden.

Die Kosten dafür betragen 2.500 Euro für die Chiplesegeräte (Typ Virbac back home Datamaris) sowie 1.000 Euro für die Wildkameras.

Vor dem Hintergrund der aktuell gestiegenen Futterpreise stellt auch die Beschaffung von Futter derzeit eine große Herausforderung für den Verein dar, so dass hier 4.000 Euro als Unterstützung für Futtermittelkäufe bereitgestellt werden sollen.

Aufgrund der überschaubaren finanziellen Aufwendungen, welche hier dennoch einen entscheidenden Unterschied machen können, haben wir diesen Antrag nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebracht. …“


StR Dahmen teilt mit, dem Ausschuss stünden keine Mittel für freiwillige Maßnahmen zur Verfügung. Die Verteilung des Tierschutzfonds erfolge zukünftig über die Tierschutzbeauftragte.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) bittet darum, den Antrag an die Tierschutzbeauftragte weiterzuleiten.

Rm Wallrabe (CDU) erwähnt in diesem Zusammenhang den Antrag zum Haushaltsbegleitbeschluss der SPD über 20.000 € zu dem og. Zweck.

Die Fraktion Die Linke+ zieht den Antrag zurück.

Der Antrag wird zur Kenntnisnahme an die Tierschutzbeauftragte weitergeleitet.

zu TOP 4.2.7


Ordnungsbehördliche Bestattungen Dortmunder Bürger*innen mit muslimischem Glauben
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27000-23-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.01.2023 vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie wird sichergestellt, dass muslimische Bürger*innen auch bei ordnungsbehördlichen Bestattungen nach muslimischen Regeln bestattet werden können?

2. Welche Vereinbarungen bestehen mit den muslimischen Gemeinden in Dortmund zur Bestattung und Kostenübernahme bei ordnungsbehördlichen Bestattungen? …“

Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.8
Sauberkeit im Stadtgarten
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27019-23-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 23.01.2023 vor:
„… der Stadtgarten, der täglich von vielen Passanten durchquert wird, weist sehr gepflegte und immer wieder neu bepflanzte Grünflächen auf. Auf dem gepflasterten Boden allerdings liegen Laub und heruntergefallene Äste oft wochenlang. Hier sei beispielhaft die Treppe genannt, die am Bläserbrunnen auf die obere Ebene des Stadtgartens geführt und der Bereich um den Brunnen auf dem oberen Bereich.

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Darstellung, wer für die Reinigung des Stadtgartens zuständig ist. Hier insbesondere für die Leerung der Abfallbehälter und die Reinigung des Bodens von Laub oder sonstigen Abfällen. Ferner bitten wir um Darstellung, in welchen Abständen eine Reinigung erfolgt. …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Zu TOP 4.2.9
Feuerwehr Einsatz- und Forschungszentrum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27020-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 23.01.2023 vor:
„… die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU bitten um Darstellung, inwieweit ein Feuerwehr Einsatz- und Forschungszentrum am Standort Dortmund-Bodelschwingh realisiert werden kann und welche Kosten hierfür entstehen würden.

Darüber hinaus bitten wir um Prüfung, ob sich das Zentrum im Zuge der Restrukturierung des Geländes der ehemaligen Zeche Westhausen (Fa. Völkmann) integrieren und von dort realisieren lässt.

Ferner bitten wir um Darstellung, wie hoch die Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros mit einer Machbarkeitsstudie und Umsetzungsplanung und die Kosten für eine fachliche Begleitung sind. …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Zu TOP 4.2.10
Veranstaltungen in den Westfalenhallen
Gemeinsamer Vorschlag zur TO (Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27029-23)

Wurde zurückgezogen

Zu TOP 4.2.11
Beurteilung Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 27033-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.01.2023 vor:
„…am 5. November 2022 erschien in den RN ein Artikel mit dem Titel „Dortmunder Bürgerdienste sind die unbeliebteste Behörde Deutschlands“. Bezug nahm dieser auf einen bundesweiten Städtevergleich zur schlechtesten Behörde Deutschlands, bei dem Dortmund Platz 1 belegte.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie schätzt die Verwaltung diese Ergebnisse ein?

2. Sind gegebenenfalls Maßnahmen geplant um diesen Eindruck entgegenzuwirken?

3. Wenn ja, wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? …“

sB Prof. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt klar, die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion ziele darauf ab, wie die positive Wahrnehmung der Bürgerdienste in der Öffentlichkeit besser dargestellt werden könne. Eine Möglichkeit sei, positive Rezessionen aktiv zu bewerben.

Herr Legeler (FB 33) hält die erfolgte Erhebung aufgrund von Google-Bewertungen für fragwürdig. Einige Bewertungen sind mit bis zu 9 Jahre veraltet. Beispielsweise seien die Daten von 2019 schon aufgrund der zwischenzeitlichen Einführung des Online-Termin-Tools überholt. Die Bürgerdienste hätten in der letzten Zeit sehr viele positive Rückmeldungen von Bürger*innen erhalten und auch die Berichterstattung in der Presse sei inzwischen sehr positiv.



Rm Brenker (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet darum zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Google-Bewertungen z.B. durch direkte Ansprache der Bürger zu verbessern.

Herr Legeler nimmt den Vorschlag auf und berichtet von Überlegungen, über die Terminbuchung positive Bewertungen abzufragen, beurteilt Maßnahmen dieser Art allerdings skeptisch. Er sei dankbar für weitere Vorschläge und werde diese gerne prüfen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von Herrn Legeler zur Kenntnis.

Eine Stellungnahme der Verwaltung erfolgt nach einer internen Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.2.12
Aufgesetztes Parken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27034-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 23.01.2023 vor:
„… das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat entschieden, dass der § 12, Abs. 4 und 4a der Straßenverkehrsordnung, aus dem das grundsätzliche Verbot des Gehwegparkens folge, nicht allein dem Interesse der Allgemeinheit, sondern auch dem der konkret betroffenen Anwohner*innen diene. Anwohner*innen von Straßen, in denen nicht nur vereinzelt, sondern dauerhaft verkehrsordnungswidrig auf den Gehwegen geparkt werde, seien grundsätzlich berechtigt, von der Straßenverkehrsbehörde ein Einschreiten zu verlangen. Bremen muss nun eine Lösung für etwa 50.000 Fahrzeuge finden, die seit jeher rechtswidrig, aber geduldet aufgesetzt geparkt haben.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet deshalb um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie bewertet das Rechtsamt das vorliegende Urteil und seine Begründung für die Stadt Dortmund? Unter welchen Bedingungen ist in Dortmund dennoch ein aufgesetztes Parken möglich?
2. Was sind die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zum aufgesetzten Parken in Dortmund? Ergibt sich durch das genannte Urteil möglicherweise eine Änderung der Rahmenbedingungen?
3. Wie hoch schätzt die Verwaltung das Ausmaß rechtswidrig aufgesetzt geparkter Fahrzeuge in Dortmund ein, sofern die oben genannte Rechtsprechung zu Grunde gelegt würde? Mit welchen Maßnahmen ließe sich für Anwohnende und Fahrzeughalter*innen angemessen auf eine solche Rechtsprechung reagieren?
Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün weiterzuleiten. …“

Herr Witte (FB 30) informiert, dass gegen das og. Urteil bereits ein Berufungsurteil durch das OVG Bremen ergangen ist, dessen Begründung noch nicht vorläge. Dadurch seien möglicherweise die Fragen aus dem Antrag gegenstandslos. Er schlägt vor, diesen Antrag zurückzuziehen und nach Veröffentlichung der Urteilsgründe des OVG Bremen die Fragen entsprechend neu zu formulieren.

Frau Tasillo (FB 32) ergänzt, unabhängig von dem og. Urteil reagiere die Ordnungsverwaltung bezüglich Verstößen im ruhenden Verkehr zurzeit dort, wo man selbst Schwerpunkte festgelegt habe und wo eine hohe Beschwerdelage vorläge. Bei Verstößen erfolgten zunächst Hinweise und Verwarnungen, gefolgt von Bußgeldern bis hin zu Abschleppmaßnahmen. Eine für alle Verkehrsteilnehmenden zufriedenstellende Lösung der Problematik könne man durch diese Maßnahmen hier nicht erzielen.

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) zieht nach den Ausführungen von Herrn Witte die Bitte um Stellungnahme zurück und kündigt eine angepasste Fragestellung nach Veröffentlichung der Urteilsgründe im Berufungsverfahren an.

zu TOP 4.2.13
Kennzahlen zur Verkehrsüberwachung im Haushaltsplan 2023
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27036-23)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 23.01.2023 vor:
„… Mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfes liegen auch die Kennzahlen im Bereich der Verkehrsüberwachung vor. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet deshalb um Stellungnahme der Verwaltung:
· Seite 472: Weshalb nimmt die Verwaltung ab 2023 eine höhere Einstellungsquote bei Verfahren zum ruhenden Verkehr an? Wieso gibt sie weniger bearbeitete Anzeigen an?
· Seite 490: Der Kostendeckungsgrad der VÜ ruhender Verkehr hatte einen verbesserten Ansatz im Jahr 2022. Welcher Grad wurde im Jahr 2022 tatsächlich beziehungsweise wird voraussichtlich erreicht werden und wieso plant die Verwaltung für die Folgejahre mit einem Rückgang?
· Seite 490: Weshalb nimmt die Verwaltung eine geringere Anzahl an Abschleppmaßnahmen ab 2023 an? …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.14
Protestcamp Schlafen statt Strafen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27037-23-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 23.01.2023 vor:
„… bis letzten Sonntag lief das Protestcamp der Initiative „Schlafen statt Strafen“. Im Gespräch mit den Ratsleuten aller demokratischen Fraktionen wurden unter anderem folgende Probleme geschildert, die durch eine Bitte um Stellungnahme zur Aussprache gebracht werden sollen. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung deshalb um Darstellung:
1. Inwiefern vergibt das Ordnungsamt Platzverweise für die City (innerhalb des Wallrings) und/oder die komplette Innenstadt? Wenn ja, wie oft gehen diese an Personen auf Basis von §20 Ziffer 13 und 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung? Für welchen Zeitraum und welches Gebiet gelten entsprechende Platzverweise?
2. Werden die Platzverweise schriftlich erteilt?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert ein Platzverweis wie unter Ziffer 1 genannt für die komplette Innenstadt oder die City?
4. Inwiefern sanktioniert das Ordnungsamt das Lagern, Campieren oder Übernachten auf Straßen oder Anlagen, die hierfür nicht besonders freigegeben sind?
5. Inwiefern sanktioniert das Ordnungsamt die Nutzung von Sitzmobiliar entgegen seiner Zweckbestimmung?
6. Wie oft und an wie viele Personen wurden im Jahr 2022 Bußgelder wegen des entsprechenden § 7 Schutz der Straßen und Anlagen bzw. § 20 Ziffer 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung erteilt?
7. Wie oft und an wie viel Personen wurden im Jahr 2022 Bußgelder auf Basis des §20 Ziffer 14 Ordnungsbehördliche Verordnung erteilt?

Unabhängig davon sei dem Ordnungsamt, der EDG und der Polizei Dortmund an dieser Stelle für die reibungslose Zusammenarbeit mit den Initiator*innen bezüglicher der Durchführung des Protestcamps gedankt. …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.15
Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit Apps
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27038-23-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 23.01.2023 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Verwaltungsvorgehen: Seit neuestem erhalten Personen, die Parkverstöße über hierzu spezialisierten Apps melden, folgende Antwort der Verwaltung per E-Mail:
Mitteilungen über Halt- oder Parkverstöße, die nicht über das Online-Formular eingehen, werden als Hinweis aufgenommen und an den Außendienst der Verkehrsüberwachung übergeben. Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 02.11.2010 über die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden führen die Außendienstmitarbeitenden die notwendigen Ermittlungen dann selbst durch und erteilen ggf. Verwarnungen in eigener Zuständigkeit.

Die Verkehrsüberwachung entscheidet im Rahmen des ihr zustehenden Entschließungs- und Auswahlermessens, ob und in welchem Umfang die gemeldeten Verstöße im Einzelfall zu ahnden sind. Es liegt zudem in der Organisationshoheit der Behörde, wie sie ihre zu erledigenden Aufgaben organisiert und abwickelt.“

Fragen:
1. Inwiefern werden Fremdanzeigen über spezialisierte Apps auch weiterhin ohne eine Kontrolle des Außendiensts vor Ort direkt durch den Innendienst bearbeitet?
2. Wie schnell ist der Außendienst nach einer Fremdanzeige über eine spezialisierte App vor Ort? Wie verfährt der Außendienst, wenn die z.B. über Nacht falsch geparkten Fahrzeuge am nächsten Morgen bereits verschwunden sind?
3. Die Stadt Dortmund erhält jährlich bis zu 11.000 Fremdanzeigen zu Parkverstößen. Mit welchen finanziellen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung durch das neue Verfahren im Umgang mit Fremdanzeigen durch Apps?
4. Wieso müssen sich Melder*innen über das Online-Formular bei der Stadt Dortmund registrieren? Aus welchen Gründen ist eine Meldung ohne Registrierung nicht möglich?
5. Wird im geplanten städtischen Mängelmelder beziehungsweise in der geplanten Dortmund-App eine Möglichkeit zum Stellen von Fremdanzeigen implementiert?...“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

Zu Top 4.3.1
Obmann/Obfrau für die Dortmunder Nordstadt
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 26213-22)

Wurde unter 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt

zu TOP 4.3.2
Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung von Stromkästen im Stadtbezirk
Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 25124-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022 vor:

„… zu TOP 6.6
Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung von Stromkästen im Stadtbezirk
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25124-22-E1)


Beschluss:
Die BV Lütgendortmund lehnte einstimmig, eine Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses – Gestaltung von Stromkästen – ab und stellt die Finanzmittel wieder zur Verfügung. …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.


5.1 Ordnungsamt

zu TOP 5.1.1
Ermittlungsdienst Abfall – Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksasche Nr.: 26695-22)

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2023 vor:
zu TOP 3.5.4
Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)

Rm Gebel (Die Linke+) teilt mit, dass sich seine Fraktion in diesem Ausschuss anders verhalten werde als in vorangegangenen Ausschüssen. Dies sei nicht etwa, weil man grundsätzlich umgeschwenkt sei, sondern weil die Abstimmung dahingehend freigegeben worden sei und unterschiedliche Personen in den einzelnen Ausschüssen sitzen würden.

Rm Bohnhof (AfD) erläutert, dass seine Fraktion einer Meinung sei und die Vorlage ablehnen werde. Eine Verdreifachung der Kosten halte er nicht für zielführend, auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt hier mit erheblichen Kosten belastet werde.

Rm Waßmann (CDU) erläutert dass seine Fraktion zustimmen möchte, da es sich hier um die
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses im Kontext Haushalt 2021 handele. Er regt an, dass eine mündliche Berichterstattung bereits im 4. Quartal 2023 stattfinde. Der Beschluss sehe erst eine Berichterstattung ab dem 4. Quartal 2024 vor.

sB Löhrer (FDP) erläutert die grundsätzliche Zustimmung. Er möchte wissen, ob die Stadt Einfluss auf die Höhe der Bußgelder habe, da man hier eine abschreckende Wirkung erzielen könne.

Frau Hülsmann (FB 11) berichtet, dass die Frage auch in der Sitzung des vorangegangen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgekommen sei. Daher könne sie sagen, dass Bußgelder in der landesrechtlichen Vorschrift verankert seien. Allerdings fände zu diesem Thema aktuell eine Prüfung der Einflussbarkeit seitens der Verwaltung statt.

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich Herrn Waßmann an und bittet ebenfalls darum, mit dem Reporting bereits im 4. Quartal 2023 zu beginnen.

Rm Heymann (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen werde.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt
mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt das Konzept zur Fortführung des Projektes „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Kenntnis und beschließt die Entfristung und Fortsetzung des Projektes. Er beschließt den Wegfall der „künftig-wegfallend“-Vermerke für die Planstellen Orga.-Nrn. 32 01 0040 080, 32 01 0040 090, 32 01 0040 100 und 32 01 0040 110.

2. Der Rat beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungen der Personal- und
Sachaufwendungen zum endgültigen Haushaltsplan 2023.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept zur Fortführung des EDA-Projektes dargelegten Optimierungsmöglichkeiten. Die Verwaltung wird gebeten, jeweils im 4. Quartal eines Jahres, beginnend im Jahr 2024 beginnend im Jahr 2023, einen Sachstandsbericht zum EDA-Projekt vorzulegen.

Rm Wallrabe (CDU) teilt mit, seine Fraktion habe im letzten Sommer auf eine zeitnahe Installation des EDA gedrängt und diese entsprechend vorangetrieben, nachdem man das Projekt nach einer Diskussion im Rat gefährdet gesehen hatte. Man sei nun erfreut, dass die heutige Vorlage hier zur Empfehlung stehe und man mit der Entfristung und Fortsetzung des Projektes den zahlreichen, rechtswidrigen Müllentsorgungen im gesamten Stadtgebiet ein wirksames Instrument entgegensetze.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, wie lange die Ausschreibung der acht neuen Stellen dauert. Er schlägt vor, der Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zu folgen.

Rm Bohnhof (AfD) teilt mit, seine Fraktion lehne die Empfehlung der Vorlage ab. Man halte die Einrichtung des EDA aufgrund der damit entstehenden hohen Personalkosten nicht für zielführend.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, den Beschluss in der geänderten Fassung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zu fassen:

1. Der Rat nimmt das Konzept zur Fortführung des Projektes „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Kenntnis und beschließt die Entfristung und Fortsetzung des Projektes. Er beschließt den Wegfall der „künftig-wegfallend“-Vermerke für die Planstellen Orga.-Nrn. 32 01 0040 080, 32 01 0040 090, 32 01 0040 100 und 32 01 0040 110.

2. Der Rat beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungen der Personal- und
Sachaufwendungen zum endgültigen Haushaltsplan 2023.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept zur Fortführung des EDA-Projektes dargelegten Optimierungsmöglichkeiten. Die Verwaltung wird gebeten, jeweils im 4. Quartal eines Jahres, beginnend im Jahr 2024 beginnend im Jahr 2023, einen Sachstandsbericht zum EDA-Projekt vorzulegen.

5.2 Bürgerdienste

- unbesetzt -


5.3 Feuerwehr

zu TOP 5.3.1
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2023 vor:
zu TOP 3.5
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative
"10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

Die Vorsitzende fand in der Vorlage und Anlage widersprüchlich, ob die Zielgruppe
Menschen, die sich für Kinder einsetzen sein soll, oder Kinder und Jugendliche. Sie schlug
vor, dass der Ausschuss sich dafür ausspricht, die Mittel tendenziell eher Kindern und
Jugendlichen zur Verfügung zu stellen und es bei den Menschen mit JuLeiCa-Ausbildung im
Bereich Kinder und Jugend als „Dankeschön-Anreiz“ zu sehen.
Die Mitglieder stimmten dem zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
unter Berücksichtigung der obigen Anmerkung einstimmig folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative
„10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen
Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden
Verpflichtungen zu erfüllen, ein.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss unter Berücksichtigung der Anmerkung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.

zu TOP 5.3.2
UEFA EURO 2024 - Unterzeichnung des "Sideletter Host City Rights" im Rahmen der Umsetzung der Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26783-22)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt der Unterzeichnung des Vertrages „Sideletter Host City Rights“ zwischen der EURO 2024 GmbH und der Stadt Dortmund als Gastgeberstadt (Host City) der UEFA EURO 2024 zuzustimmen.


5.4 Rechtsamt

- unbesetzt -


5.5 andere Fachbereiche

zu TOP 5.5.1
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 vor:


zu TOP 4.11
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 26093-22)

Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung zu der Vorlage enthalten werde.

Sie gibt an, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht ausreichend besprochen worden sei und regt an, dass die Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte in der Lenkungsgruppe aktiv beteiligt werden.

Herr Rupflin (BPN) merkt an, dass bei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Quartierslabore/Bürgerdialoge) auf akustische Barrierefreiheit zu achten ist. Zumindest sollte bei Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen der Unterstützungsbedarf abgefragt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit diesen Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Empfehlung der BV Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023 vor:

zu TOP 9.3
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 26093-22)

Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit folgenden Bemerkungen den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Bemerkungen:

Bündnis 90/ Die Grünen geben folgende zu Protokoll:
„Die zuständigen Fachausschüsse werden gebeten, einen weiteres Themenfeld unter Handlungsfeld 2 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzunehmen. Nach den Ereignissen der vergangenen Monate um die Tötung von Mohammed D. ist die Polizei Dortmund erneut in die Kritik geraten. Besonders Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zeigen ein geringeres Vertrauen gegenüber der Polizei, da sie vermehrt mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Der Masterplan Sicherheit birgt die Möglichkeit, in einem öffentlichen Diskurs über die Institution Polizei zu sprechen und Konzepte zu entwickeln, das Vertrauen insgesamt, aber besonders für Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Diese Erweiterung der Themenfeldes entspricht der Zielsetzung des Masterplans: „Die Weiterentwicklung des Masterplans Kommunale Sicherheit soll die bisherigen Zielsetzungen aufnehmen und geeignete Maßnahmen erarbeiten mit dem Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnenden der Stadt Dortmund stetig zu verbessern […]“

Beim Handlungsfeld 2, unter 2.4 sollten Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“ nicht in einem Atemzug genannt werden. Das erscheint nicht als Sinn der Sache. Es gibt unterschiedliche Gründe warum die Menschen in diese Situation kommen, und dem muss Rechnung getragen werden.

Weiterhin kann es nicht angehen, dass die Einbindung der Politik, respektive der Bezirksvertretungen überhaupt nicht bei der Erstellung vorgesehen ist.

Die Fraktion die LINKE macht folgende Anmerkungen zur Vorlage:


1) Die Kriminalitätsstatistik gibt insbesondere für den Bereich der Gewaltdelikte deutlich rückläufige Zahlen an. Welcher Anlass besteht vor diesem Hintergrund angesichts knapper Kassen mehr Geld in den kommunalen Ordnungsdienst zu stecken?

2) 2.4. Die Politik der Stadt Dortmund und BVen müssen im Lenkungskreis aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises lässt befürchten, dass einseitige Maßnahmen gegen Teile der Bevölkerung durchgesetzt (z.B. Menschen ohne Obdach oder Suchtkranke Menschen) werden.

3) 2.4 Prostitution: Nach der Schließung des regulierten Straßenstrichs in der Ravensberger Straße hat sich die nunmehr illegale Prostitution in die Wohngebiete verlagert. Die Sicherheit der im Sexgewerbe arbeitenden Frauen ist seitdem nicht mehr gegeben. Zudem wird erneut repressiv mit den Frauen umgegangen.

4) Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir wegen der Einschränkung der Freiheitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung ab. Verdrängungseffekte erzeugen keine Sicherheit.

5) 2.6.1 Linksextremismus


Die bürgerliche Extremismustheorie lehnen wir ab. Der sogenannte Linksextremismus (u.a. Antifaschismus) ist häufig eine Reaktion auf rechtsextreme Bedrohungen. Eine Sicherheitsbedrohung für die Bevölkerung geht von Aktivitäten im Linken Spektrum nicht aus – damit ist das Kapitel vollständig entbehrlich.
6) Völlig fehlt in der Vorlage die Sicherheit von Frauen. Gewalt in Partnerschaften oder bei Beendigung derselben sind immer noch die häufigsten Gewaltdelikte. 80% der Täter sind Männer / 80% der Opfer sind Frauen. Damit setzt sich der Masterplan bislang an keiner Stelle auseinander.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Empfehlung der BV Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023 vor:

zu TOP 8.1
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 26093-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Vorlage, die dahingehend eingereichten Empfehlungen (Integrationsrat und Behindertenpolitisches Netzwerk) sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke/Die Partei zur Kenntnis und diskutiert kontrovers.

Von mehreren Parteien werden Kritikpunkte zu Aufbau und Inhalt des Masterplans geäußert. Diese betreffen:


· Erfordernis der Einrichtung einer Beschwerdestelle für Polizeigewalt

· Die Sinnhaftigkeit eines Masterplans vor dem Hintergrund einer rückläufigen Kriminalitätsstatistik

· Unberücksichtigte Folgen von Videoüberwachung (Verdrängung in nicht überwachte Bereiche)

· Die unterbliebene Evaluation des Masterplans Sicherheit 1.0

· Die unterlassene Einbindung von sozialen und freien Trägern

· Die fehlende Berücksichtigung von Diversität und Inklusion sowie der Beteiligung von entsprechenden Vertreter*innen

· Die nicht nachvollziehbare Schwerpunktsetzung auf den Linksextremismus

· Die nicht berücksichtigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

· Unzureichende Berücksichtigung des Themenfeldes Prostitution in seiner ganzen Bandbreite


Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Die Linke/Die Partei ihre beiden Anträge zurück. Die Bezirksvertreter*innen appellieren daher an den Rat, entsprechende Verbesserungen und Abänderungen vornehmen zu lassen und dabei die Bezirksvertretung(en) einzubeziehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird selbst weiter zum Thema beraten.

Aus den vorgenannten Gründen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 AfD) dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden Beschluss nicht zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.



-53-



Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des unten stehenen Antrags in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 07.02.2023, als Empfehlung an den Rat.

Zusammensetzung des Lenkungskreises

1. Der Rat der Stadt beschließt über die Mitglieder des Lenkungskreises. Dem Rat wird dazu eine Liste mit den Namen der vorgeschlagenen Mitglieder zum Beschluss vorgelegt.

2. Dem Lenkungskreis sollen folgende weitere Personen angehören beziehungsweise für die Mitarbeit im Lenkungskreis angefragt werden:


a. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt und eine Vertreter*in der Frauenberatungsstelle,

b. Der Beauftragte für Demokratie, Vielfalt und Toleranz,

c. Ein*e vom Behindertenpolitischen Netzwerk benannte*r Vertreter*in,

d. Ein*e vom Integrationsrat benannte*r Vertreter*in,

e. Ein*e vom Seniorenbeirat benannte Vertreter*in,

f. Ein*e vom Jugendring benannte Vertreter*in,

g. Jeweils ein*e Vertreter*in jeder Ratsfraktion,

h. Ein*e Vertreter*in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände,

i. Ein*e Vertreter*in für die Interessen von Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind (zum Beispiel BODO, Gasthaus, …),

j. Ein*e Vertreter*in als Interessenvertretung für drogengebrauchende Menschen (zum Beispiel Aidshilfe),

k. Ein*e Vertreter*in als Interessenvertretung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte,

l. Ein*e Vertreter*in von der LSBTIQ-Koordinierungsstelle

m. Ein*e Vertreter*in für die Interessen der Dortmunder Religionsgemeinschaften (zum Beispiel “Dortmunder Dialog der Abrahamsreligionen”).


Handlungsfelder

3. Der Rat begrüßt, dass die inhaltlichen Themenschwerpunkte für jedes Handlungsfeld lediglich einen ersten Vorschlag darstellen und “vorab oder im laufenden Prozess angepasst werden” können.

4. Es soll insbesondere möglich sein, dass sich aus den Quartierslaboren weitere Themenschwerpunkte ergeben.

5. Die Verwaltung berichtet dem ABöOAB, sobald der Lenkungskreis die Themenschwerpunkte definiert hat.

6. Unter dem vorgeschlagenen Themenschwerpunkt 1.2 (“Prävention durch städtebauliche Maßnahmen”) soll auch der Aspekt “Aufenthaltsangebote im öffentlichen Raum für unterschiedliche Nutzungsgruppen” beraten werden.

7. Unter dem vorgeschlagenen Themenschwerpunkt 2.1 (Präsenz vor Ort) sollen die Dortmund-Guides als weiterzuentwickelnde und zu stärkende Maßnahme beraten werden.

8. Unter dem vorgeschlagenen Themenschwerpunkt 2.3 (“Sauberkeit in Dortmund”) soll der bestehende Bußgeld-Katalog beraten werden.

9. Die unter dem Themenschwerpunkt 2.4 genannten Bereiche (“Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“) sollen als separate Themenschwerpunkte aufgeführt und beraten werden. Der Themenschwerpunkt Prostitution wird aus dem Handlungsfeld 2 ins Handlungsfeld 1 verschoben und in “Sicherheit für Sexarbeiter*innen” umbenannt.

10. Punkt 2.6 wird umbenannt in “Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus”, die Unterpunkte 2.6.1 bis 2.6.3 werden gestrichen

11. Der vorgeschlagene Themenschwerpunkt 2.7 (“Widerstände gegen Ordnungs- und Rettungskräfte”) wird in “Herabwürdigungen von und Angriffe auf Ordnungs- und Rettungskräfte” umbenannt.

12. Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.9.3 “nicht motorisierter Verkehr und Fußgänger*innen” ergänzt

13. Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.10 “Sicherheit von Frauen” ergänzt.

14. Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.11 “Sicherheit von LSBTIQAP+” ergänzt.

15. Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.12 “Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften” ergänzt.

16. Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.13 “Sicherheit von Menschen auf der Straße und in Übernachtungsstellen” ergänzt.

17. Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.14 “Sicherheit vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit” ergänzt

18. Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.15 “Vertrauen in Ordnungs- und Rettungskräfte stärken. Dialog mit Bevölkerung ausweiten.” ergänzt.

Weitere Aufgaben des Lenkungskreises

19. Der Lenkungskreis berät über eine von der Verwaltung zu erstellende kurze Auswertung des ersten Masterplans Kommunale Sicherheit.

20. Der Lenkungskreis soll beraten, wie in Zukunft eine stärkere und dauerhafte Beteiligung der Kommunalpolitik an den sicherheitspolitischen Entscheidungen sowohl auf der Ebene der Gesamtstadt als auch auf Ebene der Stadtbezirke bewirkt werden kann.

21. Die Verwaltung legt dem Lenkungskreis dazu eine Übersicht über entsprechende sicherheitspolitische Gremien in anderen Großstädten in NRW (Arbeitsstruktur, Fachgruppen, Teilnehmer*innen et cetera) sowie eine Übersicht über in Dortmund bereits existierende Gremien vor, die sich mit der Sicherheit in der Stadt beschäftigen.

22. Der Lenkungskreis soll darüber beraten, wie ein Monitoring von Verdrängungseffekten sicherheitspolitischer Maßnahmen gestaltet werden kann.

Quartierslabore und Beteiligung

23. Vor der Durchführung der nächsten Quartierslabore wird dem zuständigen Fachausschuss und den Bezirksvertretungen eine Konzeption zur Beschlussfassung vorgelegt.

24. In der Konzeption zur Durchführung der Quartierslabore soll dargestellt werden,


a. wie die Kommunalpolitik im Vorfeld der Durchführung eines Quartierslabors informiert und gegebenenfalls beteiligt wird,

b. in welcher Form auch über digitale Beteiligungsformate Eingaben von Einwohner*innen möglich sind und wie diese veröffentlicht und bewertet werden.

c. wie Verbände, Vereine, sowie Jugend- und Sozialarbeit in den Quartieren in die Labore eingebunden werden sollen.


25. Die Verwaltung stellt dar in welcher Form das neue Beteiligungstool der Stadt zur Unterstützung des Masterplanprozesses beitragen kann.

Begründung

Für die Stadtgesellschaft ist im Umgang mit der kommunalen Sicherheit ein breiter Konsens anzustreben. Dazu ist ein umfassender Beteiligungsprozess notwendig und wichtig. Insofern ist es für die Überarbeitung des Masterplans Kommunale Sicherheit mehr als sinnvoll, zum Beispiel durch Quartierslabore einen breiten Konsens herzustellen. Laut Vorlage ist der Lenkungskreis "aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Dezernate, Sicherheits- und Justizbehörden und Vertreterinnen und Vertretern des Handels und der Wirtschaft zu bilden”. Es ist ein Ungleichgewicht, dass dem Lenkungskreis keine sozialen Akteur*innen /gesellschaftliche Communities angehören sollen. In Anbetracht der Diskussionen rund um die Innenstadt ist dies für die Erarbeitung eines in der Stadtgesellschaft akzeptierten Masterplans aber notwendig.

Laut Vorlage soll “[d]er Lenkungskreis [..] fachlich breiter aufgestellt werden und stärker kommunale Erkenntnisse unter dem Blickwinkel von Diversität, Integration und Inklusion berücksichtigen.” Dies wird nur möglich sein, wenn in den Lenkungskreis auch Personen eingebunden werden, die diese Perspektiven in die Diskussionen einbringen können.

Der Krieg in der Ukraine wird als Grund für den Reformbedarf des Masterplans angeführt. Bei den Handlungsfeldern findet sich davon aber nichts. Daher soll auch der Vorschlag “Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften” aufgenommen werden.

Prostitution ist nicht per se eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dieser Eindruck entsteht aber in der Aufzählung der Handlungsfelder. Aus diesem Grund soll das Handlungsfeld in “Sicherheit für Sexarbeiter*innen” umbenannt werden.

Rechtsextreme Einstellungen bzw. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die sich in entsprechendem Verhalten gegenüber anderen äußern (Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Gewalt) werden nicht als Schwerpunkt der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit ausdrücklich ausgewiesen (sondern quasi in einem Atemzug mit „Linksextremismus genannt). Das entspricht in keiner Weise der Situation in Dortmund, weil die Bedrohungslage durch Rechtsextremisten nicht wider gespiegelt wird. U. a. zur Unterstützung und Anerkennung für die städtische Koordinierungsstelle und die vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ist es notwendig, dass der Masterplan einen Schwerpunkt beim Rechtsextremismus setzt.



StR Dahmen teilt mit, dass bereits bei der Vorstellung des ersten Masterplans 2019 beabsichtigt gewesen sei, aufgrund von Änderungs- und Ergänzungsbedarfen den Masterplan 2.0 aufzulegen. Kernstück des neuen Plans sei ein breit angelegter Kommunikationsprozess, u.a. in den Quartierslaboren. Diese seien aufgrund der Coronapandemie unterbrochen, inzwischen aber wieder aufgenommen worden. Ein neuer Aspekt sei „Sicherheit durch Aufenthaltsqualität“. Weiterhin sei in Ausführung des ersten Masterplans ein neues Ausbildungsfeld für den KOD „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ aufgenommen worden, in welchem seit 2020 jährlich 15 neue Auszubildende eingestellt werden. Weiterer Baustein sei das Aktionspaket Angsträume City aus dem u.a. der Sicherheitsdienst Stadtgarten sichergestellt werde. Ein neuer Schwerpunkt sei der Bevölkerungsschutz. Bei dem ersten Masterplan habe es einen relativ kleinen Lenkungskreis aus ausgewählten Fachleuten gegeben. Die Vorlage sei als Startschuss gedacht, um die Politik frühzeitig mitzunehmen. Das Inhaltsverzeichnis stelle hier eine Diskussionsgrundlage dar, die offen für weitere Ideen sei. Die vorgeschlagene Lenkungsgruppe sei eine strategische Steuerungsgruppe und bestehe klassischerweise, im Gegensatz zu den Arbeitsgruppen, aus wenigen Fachleuten. Ein zu groß gefasster Kreis sei an dieser Stelle nicht sinnvoll. Er habe im Vorfeld bereits Gespräche mit den wichtigen Akteuren über die Beteiligung geführt.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) betont, man halte die Fortschreibung des Masterplans und die breite Beteiligung hieran für sinnvoll. Bei den Quartierslaboren sollten allerdings die Bezirksvertretungen mehr beteiligt werden. Weiterhin wäre eine digitale Möglichkeit der Beteiligung von Bürgern wünschenswert. Nachbesserung sei aus Sicht seiner Fraktion bei der Zusammensetzung des Lenkungskreises erforderlich, hier dürften nicht nur Handel und Wirtschaft mit einbezogen werden, sondern insbesondere auch soziale Akteur*innen und gesellschaftliche Communities. Gegebenenfalls müssten hierfür entsprechende Arbeitsstrukturen entwickelt werden.

Rm Bohnhof (AfD) lobt die Vorlage. Den Antrag der Grünen hält er für diskussionswürdig, teilweise sogar für ablehnenswert. Insbesondere die breite Aufstellung des Lenkungskreises sei aus seiner Sicht nicht sinnvoll. Weiterhin wünscht er mehr Objektivität bei der Beurteilung der Handlungsfelder und nennt hier das Beispiel der Streichung des Linksextremismus.

Rm Goosmann (SPD) bewertet den Ansatz ebenfalls positiv. In seiner Gesamtfraktion habe es Signale gegeben, dass man auch dort weiteren Beratungsbedarf habe, um möglicherweise selber weitere Aspekte einzubringen. Insbesondere müsse man die bisherige Gremien-Struktur betrachten um beurteilen zu können, welche Änderungen und Ergänzungen hier mit einem neuen Lenkungskreis sinnvoll seien. Wichtig sei aus seiner Sicht, die Politik bei den Sicherheitskonferenzen zukünftig mehr einzubeziehen.

Rm Wallrabe (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage bereits heute so empfohlen hätte und bittet um sachliche Diskussion des Themas.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) lobt den Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Vorlage wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung.

zu TOP 5.5.2
Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat durchlaufen.

zu TOP 5.5.4
Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26996-23)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung für das zweite Halbjahr 2022 zur Kenntnis.


6. Mitteilungen des Vorsitzenden

- unbesetzt -






_____________________ _______________________ ___________________
Friedrich-Wilhelm Weber Prof. Dr. Thomas Reinbold Andrea Jenks
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin