Niederschrift

über die 23. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 29.03.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 21:55 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 84 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Weyer (SPD)
Rm Strucker (CDU)
Rm Uhrmann (CDU)
Rm Ulrich (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler

Als Gast war anwesend:

Herr Dr. Nissen (Sierra Developments Germany GmbH) zu TOP 2.1






Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.02.2007

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes - 3do -
(Drucksache Nr.: 08091-07)
- mündlicher Bericht -

2.2 Geplante Änderungen des Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrechts

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 114 - Kühlkamp - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07332-06)

3.2 Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg -; hier: Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07406-07)

3.3 Neubau der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in Do-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05813-06)

3.4 Neubau der dreizügigen Grundschule Oespel / Kley mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07231-06)

3.5 Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeisterstraße 12 in Dortmund-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07232-06)
3.6 Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

3.7 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07386-06)

3.8 Stadtumbau Rheinische Straße - Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07770-07)

3.9 Fachraumerneuerung Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55 a, 44225 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07500-07)

3.10 Mittelstandsfreundliches Vergabewesen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07018-06)

3.11 Bauleitplanung;
Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier:Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07792-07)

3.12 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - 2. BA Köln-Berliner-Straße - Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07804-07)

3.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07735-07)

3.14 Regionale Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07464-07)

3.15 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau Café Nordmarkt - Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07373-06)







3.16 Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches des VEP Hö 261, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum VEP Hö 261, Satzungsbeschluss zum VEP Hö 261, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07829-07)

3.17 Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07918-07)

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -
hier: II. Bauabschnitt - Erhöhung des Kostenrahmens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07933-07)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Masterplan Integration - Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07553-07)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005/06 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07831-07)

7.2 Änderung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07972-07)

7.3 Nationales Fußballmuseum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08177-07)

7.4 Kinder- und Jugendtheater
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08194-07)

8. Schule

8.1 Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule - Umsetzung der Prioritätenliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07775-07)

9. Kinder und Jugend
- unbesetzt -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Reintegration der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen "Städtische Immobilienwirtschaft" und "Dortmunder Systemhaus" in den NKH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07851-07)

10.2 Fortgeschriebener Entwurf der Eröffnungsbilanz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07999-07)

10.3 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2006 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2006 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-07)

10.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08024-07)

10.5 a Geplante Änderung des §107 GO NW -
Demonstration kommunaler Unternehmen in Düsseldorf
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08196-07)

10.5 b Teilnahme städtischer Bediensteter an Demonstration in Düsseldorf
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08209-07)

10.6 städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08208-07)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Mitwirkung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
hier: Zuständigkeitsregelung für das Mitwirkungsverfahren;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07084-06)
12. Anfragen

12.1 Anfragen RM Münch

(Drucksache Nr.: 07832-07)

(Drucksache Nr.: 07833-07)

(Drucksache Nr.: 08021-07)

(Drucksache Nr.: 08103-07)

(Drucksache Nr.: 08170-07)

(Drucksache Nr.: 08172-07)

(Drucksache Nr.: 08173-07)

(Drucksache Nr.: 08219-07)

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 08213-07)

(Drucksache Nr.: 08215-07)

(Drucksache Nr.: 08214-07)

12.3 Anfragen DVU

(Drucksache Nr.: 08211-07)

(Drucksache Nr.: 08216-07)

(Drucksache Nr.: 08218-07)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.







1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.19 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18),
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 18, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08220-07)

3.20 Luftreinhalteplanung Dortmund
hier: Vorschläge des Regierungspräsidenten Arnsberg
- Informationen durch OB Dr. Langemeyer –

10.7 Satzungen zur Änderung der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre ab 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08231-07)

11.2 Ersatzwahl für die Vertretung der Stadt Dortmund in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft bzw. in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08195-07)

erweitert.


Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Stammnitz
(DIE LINKE.PDS) mit Schreiben vom 24.03.2007 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

Förderung freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII

zu erweitern.

In diesem Zusammenhang wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass der zuständige Ausschuss bereits die Verwaltung mit der Behandlung dieser Thematik beauftragt habe, deshalb habe der Ältestenrat in seiner vorangegangen Sitzung empfohlen, diese Angelegenheit nicht zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen.

Hierauf erwiderte Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS), dass der von ihm gestellte Dringlichkeitsantrag sofort überflüssig werde, wenn die zuständige StR´in Bonekamp, sowie sie dies bereits ihm gegenüber getan habe, offiziell zusichern könne, dass die Antworten auf die entsprechenden Anträge im Mai 2007 vorliegen werden.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) Verständnis dafür haben müsse, dass die Verwaltung an dieser Stelle keine festen Terminzusagen machen könne. Die Verwaltung werde selbstverständlich so schnell wie möglich antworten.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Gruppe DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages von Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) in die Tagesordnung ab.

Außerdem machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ihre Vorschläge zu den Tagesordnungspunkten

7.4 Kinder- und Jugendtheater
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08194-07)

10.6 städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08208-07)

zurückgezogen habe, so dass die beiden vorgenannten Tagesordnungspunkte abgesetzt werden können.

Nach Aussage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) werde man im zuständigen Fachausschuss einen entsprechenden Antrag zum Kinder- und Jugendtheater stellen.

Abschließend beantragte Rm Münch die von ihm unter dem Tagesordnungspunkt 12.1 gestellten Anfragen mit den von ihm gewählten Sachbezeichnungen in der Tagesordnung aufzuführen.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass man beim Betrachten der Anfragen von
Rm Münch feststellen müsse, dass er zum Teil wiederum wertende Sachbezeichnungen für seine Anfragen gewählt habe. Insofern fühle er sich auch in seiner Auffassung bestätigt, die Anfragen nicht mit einer Sachbezeichnung aufzuführen.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

Unter Einbeziehung der beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.02.2007

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 22. Sitzung des Rates der Stadt am 15.02.2007.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes - 3do -
(Drucksache Nr.: 08091-07)

OB Dr. Langemeyer begrüßte zunächst Herrn Dr. Nissen vom Vorstand der Sierra Developments Germany GmbH und brachte dabei gleichzeitig sein Bedauern zum Ausdruck, dass kein Vertreter der Bahn AG sich bereit erklärt habe, dem Rat der Stadt Rede und Antwort zu stehen. Die Gründe hierfür werden in einem Schreiben der Bahn AG, das er den Mitgliedern des Rates der Stadt zur Verfügung gestellt habe, zum Ausdruck gebracht.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass er und auch die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2007 ausführlich zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes Stellung bezogen haben. Ein entsprechender Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.3007 habe er zur Information vorgelegt.

In der anschließenden Diskussion brachte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse zum Ausdruck, dass es bedauerlich für ihn sei, dass das Projekt – 3do – gescheitert sei. Vergleichbare Projekte in anderen Städten machen für ihn deutlich, dass es offensichtlich nicht einfach sei, einen Hauptbahnhof unter Hinzuziehung eines privaten Investors umzubauen. Insofern sei Schadenfreude oder auch Kritik an OB Dr. Langemeyer in dieser Angelegenheit nicht gerechtfertigt.




Außerdem bezeichnete Rm Prüsse (SPD) die an den Oberbürgermeister gerichteten Rücktrittsforderungen als eine Art parteipolitisches Spielchen. Schließlich habe die Stadt Dortmund und an der Spitze der Oberbürgermeister alles in ihrer Macht stehende getan, um dieses Projekt zu realisieren.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen richtete Rm Prüsse (SPD) den Blick in die weitere Zukunft. Er brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Verantwortlichen der Bahn AG ihren Ankündigungen hinsichtlich des künftigen Umbaus des Dortmunder Hauptbahnhofes, auch Taten folgen lassen werden. In diesem Zusammenhang äußerte Rm Prüsse (SPD) jedoch deutliche Bedenken, dass die Bahn AG bereit sei, diesbezüglich mehr Eigenkapital als bisher für Realisierung des Dortmunder Hauptbahnhofes in die Hand zu nehmen. Dies werde jedoch seiner Ansicht nach zwingend erforderlich sein.

Obwohl die Zukunft des Dortmunder Bahnhofes ungewiss sei, werde die SPD-Fraktion auch künftig alles tun, um dieses Projekt zu unterstützen.


Des weiteren erklärte Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis), dass er zu denjenigen gehöre, die das Projekt - 3do -, dass nun gescheitert sei, immer kritisch begleitet haben.

Die jüngsten Entwicklungen in dieser Angelegenheit machen für ihn deutlich, dass dieses Projekt, dass für ihn funktional, bautechnisch, gestalterisch und städtebaulich eine misslungene Idee gewesen ist, ohne jede ökonomische Vernunft sei.

Von daher sollte man seiner Meinung nach hinsichtlich dieses Projektes Schluss mit der bisherigen Politik machen und vielmehr dafür sorgen, dass Dortmund einen funktionstüchtigen, technisch einwandfreien und schönen neuen Hauptbahnhof bekommt.


Nachdem sich anschließend OB Dr. Langemeyer kritisch mit den Äußerungen von
Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) auseinander gesetzt hatte, und dabei nochmals wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss die Rolle der Stadt Dortmund in dieser Angelegenheit verdeutlicht hatte, erklärte für die Gruppe „DIE LINKE.PDS“ Rm Stammnitz, dass er die von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) geäußerte Kritik unterstützen könne.

Weiterhin machte Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) in seinen weiteren Ausführungen deutlich, dass für ihn schon seit 2 Jahren klar sei, dass sich für den bisherigen Investor Sonae das Projekt – 3do – nicht mehr rechne. Ein Hauptgrund hierfür sei die stagnierende bzw. leicht zurückgehende Kaufkraft, die seiner Meinung nach unter anderem auch durch die Einführung von Hartz VI verursacht worden sei.

Von daher sei es für ihn illusorisch, diesbezüglich einen neuen Investor zu finden. Vielmehr sollten alle Verantwortlichen alles daran setzen, damit die Bahn AG ihrem öffentlichen Infrastrukturauftrag nachkomme und endlich selbst in den Dortmunder Hauptbahnhof investiere.


Bezugnehmend auf seine Äußerungen im Haupt- und Finanzausschuss machte
Rm Hengstenberg (CDU) nochmals den Standpunkt seiner Fraktion hinsichtlich des Umbaus des Dortmunder Hauptbahnhofes deutlich. In seinen Ausführungen brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass man bei den diesbezüglichen Äußerungen bedenken sollte, dass man auch künftig etwas von der Bahn AG wolle: Nämlich, dass die Bahn AG Hand in Hand mit den Fördergebern Bund sowie Land und natürlich auch unter Beteiligung der städtischen Stellen dafür sorge, dass möglichst schnell der Startschuss für den Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes gegeben werden könne.

Weiterhin setzte sich Rm Hengstenberg (CDU) nochmals kritisch mit der Rolle des Oberbürgermeisters in dieser Angelegenheit auseinander. Schließlich sei seiner Meinung nach der Name des Oberbürgermeisters eng mit diesem Projekt verbunden.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass man nun seinen Blick auch in die Zukunft richten sollte. Die Gespräche, die er in dieser Angelegenheit unter anderem mit dem Landesverkehrsminister Wittke geführt habe, stimmten ihn diesbezüglich recht hoffnungsvoll, da offensichtlich das Land NRW großes Interesse daran habe, dass einer der größten Bahnhöfe im Land NRW sehr schnell einer guten Lösung zugeführt werde.

Abschließend brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass es für ihn durchaus realistisch sei, den Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes in einem überschaubaren Zeitrahmen zu realisieren. Dies könne jedoch nur ohne große Einzelhandelsflächen geschehen.

Außerdem sei hierdurch die Chance gegeben, die Brache der ehemaligen Thier-Brauerei sinnvoll mit Einzelhandel und innerstädtischen Wohnen zu nutzen.


Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dingerdissen, dass es für ihn schon erstaunlich gewesen sei, dass nach dem bekannt werden des Scheiterns des Projektes – 3 do – die Reaktionen sowohl in der Bürgerschaft, als auch bei dem betroffenen Einzelhandel sehr verhalten ausgefallen seien. Man könne von daher den Eindruck gewinnen, dass niemand um dieses Projekt trauere.

Von daher sollte man seiner Meinung nach auch den Blick nach vorne richten, und letztendlich die Chance nutzen, den Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes besser und möglichst zeitnah zu gestalten.


Auf Seiten der DVU erklärte Rm M. Branghofer, dass man gar nicht so unglücklich sei, dass das Projekt – 3do – gescheitert sei, da letztendlich die Stadt Dortmund keine weiteren
36.000 qm Einzelhandelsfläche über dem Dortmunder Hauptbahnhof brauche. Eine Realisierung dieses Projektes wäre letztendlich zu Lasten der Dortmunder Innenstadt gegangen.

Vielmehr sollte man nach Meinung der DVU den Dortmunder Hauptbahnhof zu einem attraktiven und funktionalen Bahnhof umbauen.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzte sich Rm Krüger in seinen Ausführungen zunächst mit dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass die euphorische Haltung der CDU-Fraktion, die sie in den vergangenen Jahren hinsichtlich diese Projektes immer wieder gezeigt habe, offensichtlich eine Fehleinschätzung gewesen sei. Ansonsten sei für ihn der Umdenkungsprozess, der anscheinend bei der CDU-Fraktion diesbezüglich stattgefunden habe, nicht nachvollziehbar.

Hätte die CDU-Fraktion im Jahre 1999 zusammen mit seiner Fraktion die Chance genutzt, aus diesem Projekt auszusteigen, was bedauerlicherweise nicht geschehen sei, hätte man nicht viele Jahre an Zeit diesbezüglich verloren.

Abschließend bedankte sich Herr Dr. Nissen bei Rat und Verwaltung für die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und erinnerte in diesem Zusammenhang an die geleistete Arbeit. Man habe bei der Zusammenarbeit immer das Gefühl gehabt, dass das Projekt – 3do – von der Stadt begrüßt werde. Schließlich sei es durch die gute Zusammenarbeit gelungen, Baurechte für zwei wesentlich unterschiedliche Projekte wie dem Bahnhof und dem Shopping-Center zu erlangen, und das die Fördergelder sowohl vom Bund, als auch vom Land gesichert zur Verfügung standen.

Außerdem ging Herr Dr. Nissen noch auf Fragen, die in der Diskussion an ihn gerichtet wurden, ein.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2007, der im Haupt- und Finanzausschuss gestellt wurde, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU, der Gruppe DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat stellt fest, dass laut Aussage der Bahn AG die Vertragsverhandlungen zwischen der Bahn AG und der Fa. Sonae trotz der beachtlichen Vorleistungen durch die Stadt Dortmund (städtebaulicher Vertrag) und der Bereitstellung von Zuschüssen durch die Fördergeber Land und Bund nicht zu einem Ergebnis geführt haben.

2. Der Rat erwartet von den beteiligten Partnern, dass ihre Vertreter die politischen Mandatsträger umfänglich über die Gründe für die gescheiterten Verhandlungen informieren.

3. Der Rat sieht nunmehr die Bahn AG sowie die öffentlichen Fördermittelgeber in der Pflicht, den Umbau des Bahnhofs zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und funktionalen Verkehrsknotenpunkt zu gewährleisten.

4. Dabei soll das Ziel sein, die definierten Qualitätsstandards des Bahnhofsumbaus in Bezug auf die verkehrlichen Belange, die Anbindung der City an die Nordstadt sowie das Bahnhofsumfeld zu erhalten und den Zeitverzug so gering wie möglich zu halten.




5. Der Rat fordert die Bahn AG auf, umgehend planerische Alternativen für die Entwicklung und den Umbau des Bahnhofs aufzuzeigen, sowie den Kostenrahmen einschließlich der Umsetzung von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen darzulegen.

6. Der Rat bzw. der Fachausschuss ist zeitnah über den jeweiligen Stand der Planungen sowie der Beratungen mit den öffentlichen Zuschussgeber zu informieren.

zu TOP 2.2
Geplante Änderungen des Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrechts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08221-07)

Neben der Verwaltungsvorlage vom 15.03.2007, in der die geplante Änderungen des Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrechts skizziert sind, lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag von Rm Münch vom 16.03.2007

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Volksinitiative „Mehr Demokratie“ zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes durch Einführen des Kumulierens und Panaschierens bei der Kommunalwahl und bittet seine Mitglieder, diese Unterstützung durch ihre Unterschrift zur Volksinitiative zu dokumentieren.
Der Rat der Stadt Dortmund sieht in der Einführung des Kumulierens und Panaschierens eine wirkungsvolle Möglichkeit, der Politik- und Wahlverdrossenheit entgegen zu wirken, die Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl zu erhöhen, den Wählerwillen direkter und objektiver darzustellen und der Parteiwillkür bei der Besetzung von Bewerberlisten ein Ende zu bereiten.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2007

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt im Grundsatz die Stellungnahme des
nordrhein-westfälischen Städtetages zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrechts.
2. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen die von der nord­rhein-westfälischen Landesregierung geplante Verlängerung der Amtszeit der
(Ober)-Bürgermeister und Landräte auf sechs Jahre und die damit verbundene Abkopplung der Kommunalwahlen von den Wahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte aus.
3. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl zum (Ober-)Bürgermeister/Landrat aus.
4. Der Rat spricht sich gegen die Neuordnung der Entscheidungs- und Kompetenzabgrenzung zwischen Rat und (Ober)-Bürgermeister aus.
5. Der Rat lehnt die Verschärfung der Zulässigkeitskriterien für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden (§ 107) ab und fordert die Landesregierung NRW stattdessen auf, bürokratische Hürden und Fesseln für die städtischen Unternehmen abzubauen und Chancengleichheit im Wettbewerb mit privaten Unternehmen herzustellen.

c) Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2007

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Landesregierung unter dem Motto „Privat vor Staat“ die Gemeindeordnung zu reformieren. Dem Rat der Stadt Dortmund ist wichtig, dass sich die kommunalen Unternehmen im Rahmen der kommunalen Daseinseinvorsorge weiterentwickeln können. Diese Daseinsvorsorge ist für den Rat unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvollen kommunalpolitischen Handelns. Ausgangspunkt dieser Reform muss es sein, dass der Bestand und die marktgerechte Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht gefährdet wird. Dadurch soll die Existenz der kommunalen Stadtwerke auch weiterhin sichergestellt werden. Dies umfasst auch die Möglichkeit von Energielieferungen außerhalb der engeren Gemeindegrenzen sowie die mögliche Beteiligungen in der Energieerzeugung und –bevorratung.

Der neue § 107 der Gemeindeordnung sollte diesen Grundsätzen entsprechen und konkret folgende Punkte berücksichtigen:

· die kommunale Daseinsvorsorge (insbesondere in den Sparten Energie,
Wasser, ÖPNV) soll uneingeschränkt weiter ermöglicht werden
· kommunale Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, sich auch im Verbund (Handelsgesellschaften, Vertriebsgesellschaften) am Energiemarkt weiter zu entwickeln und u.a. in der Energieproduktion gemeinsam mit anderen Energieversorgern auf dem zu Gebietsmonopolen neigenden Markt tätig zu sein

· Energielieferungen über die eigene Stadtgrenze hinaus müssen im Sinne der Chancengleichheit für alle Versorgungsunternehmen auf einem liberalisierten Energiemarkt zulässig sein.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Landtag und die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zur Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes im vorgenannten Sinne zu ändern.

In der Diskussion zur o. a. Thematik brachte für die SPD-Fraktion Rm Starke zum Ausdruck, dass es an der Zeit sei, als Stadt Dortmund zu den geplanten Gesetzesänderungen in der o. a. Sache Stellung zu nehmen, da der Landtag NRW begonnen habe, auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe diese Angelegenheit zu beraten.
Die ebenfalls vorliegende Stellungnahme des Städtetages NRW mache für ihre Fraktion deutlich, dass man bisher mit der diesbezüglich geäußerten Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen nicht allein stehe.

Die wichtigsten Punkte habe man in dem gemeinsamen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag dokumentiert.

Im Verlauf ihrer weiteren Ausführungen erläuterte Rm Starke (SPD) die wesentlichen Kernpunkte des gemeinsamen Antrages wie:

- Verlängerung der Amtszeit der Oberbürgermeister
- Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der Oberbürgermeister
- Neuordnung der Kompetenzabgrenzung zwischen Rat und Oberbürgermeister
- Verschärfung der Zulässigkeitskriterien für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

und machte dabei deutlich, dass gerade die geplanten Änderungen bei der wirtschaftlichen Betätigung für die Gemeinden fatale Folgen haben könnte.

Außerdem setzte sich Rm Starke (SPD) in ihren Ausführungen kritisch mit dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander, das für sie halbherzig sei, woran auch der kurzfristig vorgelegte Antrag, den man ablehnen werde, nichts ändere.


Anschließend brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass durch die von Rm Starke (SPD) zurecht kritisierte Änderung bei der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden bedauerlicherweise die guten Ideen, die die Rechte insbesondere der „Kleinen“ stärken, in den Hintergrund rücken.

Weiterhin wies Rm Münch daraufhin, dass auch er die Vorschläge der Landesregierung hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden und der nichtgewünschten Kompetenzverlagerung zwischen Rat und Oberbürgermeister missbillige. Von daher werde er den Punkten 4 und 5 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.

Nachdem Rm Münch in seinen Ausführungen zu weiteren Punkten der geplanten Veränderungen der Gemeindeordnung sowie des Kommunalwahlgesetzes Stellung bezogen hatte, erläuterte er den von ihm vorgelegten Änderungsantrag, durch den die Volksinitiative „Mehr Demokratie“ zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes durch Einführung des Kommulierens und Panaschierens unterstützt werden solle.


Des weiteren erklärte Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS), dass man den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum o. a. Tagesordnungspunkt mit Ausnahme des Punktes 1, den man ablehne, zustimmen könne, da letztendlich seine Partei für die Stärkung sozialer und demokratischer Grundrechte sei. Von daher könne man auch nicht in Gänze der Stellungnahme des Städtetages NRW zustimmen.

Außerdem merkte Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) hinsichtlich der Formulierung des
Punktes 5 des vorgenannten gemeinsamen Antrages an, dass seiner Ansicht nach die hier gewählte Formulierung zu defensiv sei. Abschließend erklärte Rm Stammnitz
(DIE LINKE.PDS), dass man außerdem den von Rm Münch vorgelegten Antrag zustimmen werde.


Anschließend setzte sich auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger mit den vorliegenden Änderungen der Landesregierung zur Kommunalverfassung und des Kommunalwahlrechtes sowie der hierzu vorgelegten Anträge auseinander.

In seinen Ausführungen machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) wie bereits Rm Starke (SPD) deutlich, dass ein Großteil der Änderungsvorschläge der Landesregierung letztendlich dazu diene, die Kompetenzen der jeweiligen Räte in den Städten und Gemeinden zu schwächen.

Weiterhin setzte sich Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) besonders mit der geplanten Änderung hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden, durch die massiv in die Möglichkeiten der Gemeinden eingegriffen werde, auseinander.

Außerdem machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) in seinen weiteren Ausführungen deutlich, dass man die von der CDU-Fraktion sowie von Rm Münch diesbezüglich vorgelegten Anträge ablehnen werde, da diese wenig geeignet sein, hinsichtlich der vorliegenden Angelegenheit entsprechend Stellung zu beziehen.


In der weiteren Diskussion machte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann deutlich, dass ihre Fraktion die beabsichtigte Reform der Kommunalverfassung sowie des Kommunalwahlrechtes begrüße, obwohl nicht alles so gekommen sei, wie die FDP auf Landesebene dies gefordert habe.

Bezüglich des von Rm Münch vorgelegten Antrages pro Kommulieren und Panaschieren bei der geplanten Änderung des Kommunalwahlrechts erklärte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass ihr dieses Wahlsystem auch sympathisch gewesen wäre. Da jedoch die vorliegenden Gesetzesentwürfe ein ausgehandelter Kompromiss der Regierungsparteien auf Landesebene seien, werde man den Antrag von Rm Münch ablehnen.

Weiterhin setzte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) mit dem von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag, den man ablehnen werde, auseinander. Insbesondere die hierin enthaltenden Auffassungen und Befürchtungen bzgl. der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde könne man nicht teilen.

Zustimmen dagegen könne man den CDU-Antrag, da die hierin enthaltenden Formulierungen vernünftig seien.



Nachdem Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung übernommen hatte, nahm
OB Dr. Langemeyer umfassend zu den geplanten Veränderungen der Gemeindeordnung NRW Stellung. Schwerpunkte seiner Ausführungen waren dabei zum einen die beabsichtigten Veränderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigungen der Gemeinden, und zum anderen die Rollenverteilung zwischen dem Rat und den Bürgermeistern.

Hierbei machte er deutlich, dass die von der Landesregierung geplanten Veränderungen des
§ 107 Gemeindeordnung NRW, der letztendlich die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden beinhalte, für ihn einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.

Anhand einiger Beispiele verdeutlichte anschließend OB Dr. Langemeyer, welche wichtige Bedeutung die kommunalen Unternehmen, die seiner Meinung nach hervorragende Leistungen letztendlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger erbringen, in Dortmund haben.

Insofern sei er sicher, dass der neue § 107 Gemeindeordnung NRW nicht nur eine Behinderung bei weiteren Aktivitäten der kommunalen Unternehmen darstelle, sondern letztendlich dazu führen werde, dass unter dem Strich kommunales Vermögen entwertet werde.

Nachdem OB Dr. Langemeyer in seinen weiteren Ausführungen verdeutlicht hatte, dass er verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Veränderungen bei der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde habe, ging er anschließend auf die Rollenverteilung des Rates und der Bürgermeister ein.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass er persönlich das Amt des Oberbürgermeisters auf Grund seiner Erfahrungen als ein politisches Amt betrachte. Von daher sei es für ihn auch nicht zwingend erforderlich, dass die Bürgermeister unter anderem aus Gründen der Alterssicherung Beamter seien. Hier könnte man auch andere Regelungen, wie z. B. bei den Landtags- oder Bundestagsabgeordneten schaffen.

Abschließend machte OB Dr. Langemeyer in seinen Darstellungen deutlich, dass er eine Trennung der Wahlen der Kommunalparlamente und Bürgermeister, sowie dies im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgeschlagen werde, falsch sei.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Im Verlauf der weiteren Diskussion erklärte zunächst Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis), dass das Linke Bündnis dem Protest unter anderem von der Gewerkschaft ver.di sowie den Beschäftigten der kommunalen Unternehmen unterstütze, wenn es um die Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen gehe.

Die hierdurch zu erwartenden Einschränkungen kommunaler Handlungsmöglichkeiten stelle für ihn eine Enteignung des kollektiven Eigentums der Stadtbewohner/innen zu Gunsten privater Gewinninteressen dar. Sollten die geplanten Änderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigungen der Gemeinden tatsächlich umgesetzt werden, würde dies zu einer nicht zu vertretenden Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung führen.
Von daher werde er auch den gemeinsamen von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag, sowie die von Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) dargestellt wurde, zustimmen.


Für die CDU-Fraktion verdeutlichte Rm Reppin in seinen Ausführungen die Notwendigkeit und auch die Sinnhaftigkeit der geplanten Änderungen zum kommunalen Verfassungsrecht bzw. zum Kommunalwahlgesetz und wies dabei die zum Teil diesbezüglich in der Diskussion geäußerten Kritik zurück.

Im Verlauf seiner weiteren Ausführungen erläuterte Rm Reppin (CDU) den von seiner Fraktion hierzu vorgelegten Antrag, der letztendlich dazu dienen solle, den neuen
§ 107 Gemeindeordnung NRW im Sinne der im Antrag seiner Fraktion enthaltenden Grundsätze zu präzisieren.

Außerdem erklärte Rm Reppin (CDU), dass man den Punkt 4 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne.


Seitens der DVU erklärte anschließend Rm M. Branghofer, dass man den Punkten 1, 3 und 5 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne, da man die hierin enthaltenden Aussagen teile. Ansonsten werde man sich bei der Abstimmung enthalten.

Unter Berücksichtigung der in der Diskussion enthaltenen Erklärungen zum Abstimmungsverhalten fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt nimmt die in der Begründung dargestellten geplanten Änderungen des Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrechts zur Kenntnis.

b) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe DIE LINKE. PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag von
Rm Münch vom 16.03.2007 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Volksinitiative „Mehr Demokratie“ zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes durch Einführen des Kumulierens und Panaschierens bei der Kommunalwahl und bittet seine Mitglieder, diese Unterstützung durch ihre Unterschrift zur Volksinitiative zu dokumentieren.
Der Rat der Stadt Dortmund sieht in der Einführung des Kumulierens und Panaschierens eine wirkungsvolle Möglichkeit, der Politik- und Wahlverdrossenheit entgegen zu wirken, die Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl zu erhöhen, den Wählerwillen direkter und objektiver darzustellen und der Parteiwillkür bei der Besetzung von Bewerberlisten ein Ende zu bereiten.


c) Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2007 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt im Grundsatz die Stellungnahme des
nordrhein-westfälischen Städtetages zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrechts.
2. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen die von der nord­rhein-westfälischen Landesregierung geplante Verlängerung der Amtszeit der
(Ober)-Bürgermeister und Landräte auf sechs Jahre und die damit verbundene Abkopplung der Kommunalwahlen von den Wahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte aus.
3. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl zum (Ober-)Bürgermeister/Landrat aus.
4. Der Rat spricht sich gegen die Neuordnung der Entscheidungs- und Kompetenzabgrenzung zwischen Rat und (Ober)-Bürgermeister aus.
5. Der Rat lehnt die Verschärfung der Zulässigkeitskriterien für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden (§ 107) ab und fordert die Landesregierung NRW stattdessen auf, bürokratische Hürden und Fesseln für die städtischen Unternehmen abzubauen und Chancengleichheit im Wettbewerb mit privaten Unternehmen herzustellen.
d) Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der
CDU-Fraktion vom 29.03.2007 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Landesregierung unter dem Motto „Privat vor Staat“ die Gemeindeordnung zu reformieren. Dem Rat der Stadt Dortmund ist wichtig, dass sich die kommunalen Unternehmen im Rahmen der kommunalen Daseinseinvorsorge weiterentwickeln können. Diese Daseinsvorsorge ist für den Rat unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvollen kommunalpolitischen Handelns. Ausgangspunkt dieser Reform muss es sein, dass der Bestand und die marktgerechte Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht gefährdet wird. Dadurch soll die Existenz der kommunalen Stadtwerke auch weiterhin sichergestellt werden. Dies umfasst auch die Möglichkeit von Energielieferungen außerhalb der engeren Gemeindegrenzen sowie die mögliche Beteiligungen in der Energieerzeugung und – bevorratung.

Der neue § 107 der Gemeindeordnung sollte diesen Grundsätzen entsprechen und konkret folgende Punkte berücksichtigen:

· die kommunale Daseinsvorsorge (insbesondere in den Sparten Energie,
Wasser, ÖPNV) soll uneingeschränkt weiter ermöglicht werden
· kommunale Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, sich auch im Verbund (Handelsgesellschaften, Vertriebsgesellschaften) am Energiemarkt weiter zu entwickeln und u.a. in der Energieproduktion gemeinsam mit anderen Energieversorgern auf dem zu Gebietsmonopolen neigenden Markt tätig zu sein

· Energielieferungen über die eigene Stadtgrenze hinaus müssen im Sinne der Chancengleichheit für alle Versorgungsunternehmen auf einem liberalisierten Energiemarkt zulässig sein.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Landtag und die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zur Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes im vorgenannten Sinne zu ändern.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 18:25 Uhr bis 19:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 114 - Kühlkamp - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07332-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen zu den Ziffern 6.1 bis 6.4 aus den dort genannten Gründen zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)






II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 114 – Kühlkamp – für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 15.06.2005 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Ziffern 7.1 und 7.2 sowie Ziffern 8.1 bis 8.8 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 114 – Kühlkamp – die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 12.12.2006 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg -; hier: Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07406-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 - Märkische Straße/ Heiliger Weg - mit Begründung vom 05.04.2006 für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.08.2006 offen gelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg - für den unter Punkt 1.2 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.08.2006 offen gelegten Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan InO 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg - die modifizierte Begründung vom 02.01.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.3
Neubau der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in Do-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05813-06)

Nachdem Rm Jäkel (SPD) den Neubau der Elisabeth-Grundschule in Dortmund Eving ausdrücklich begrüßt hatte, erläuterte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) den gemeinsamen mit der SPD-Fraktion zu den Punkten 3.3 bis 3.5 vorgelegten gemeinsamen Antrag, wonach die Verwaltung aufgefordert werde, Energiekonzepte zu erstellen, die auf nachwachsenden Rohstoffen und dem Einsatz generativen Energien basieren. Dies solle jedoch nicht zu einer Verzögerung der Baumaßnahmen führen.

Anschließend brachte Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass sich auch seine Fraktion über die in den Tagesordnungspunkten 3.3 bis 3.5 beinhalteten Neubaumaßnahmen freue und diesen auch von daher zustimmen werde.

Dagegen werde man den vorgenannten gemeinsamen Antrag ablehnen, da in dem vorliegenden Planungsauftrag zu Tagesordnungspunkt 3.3 ein entsprechender Auftrag hinsichtlich des Einsatzes regenerativer Energien enthalten sei, bzw. bei den Maßnahmen zu den Tagesordnungspunkten 3.4 und 3.5, die Ausführungsbeschlüsse seien, die Gefahr bestehe, dass es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen könnte.

Für die CDU-Fraktion machte Rm Monegel deutlich, dass man den Verwaltungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.3 bis 3. 5 sowie den diesbezüglich vorgelegten gemeinsamen Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde, da dies auch Konsens einer entsprechenden Diskussion im Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft gewesen sei.

Bezugnehmend auf die Diskussion hinsichtlich des vorliegenden gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte abschließend StD Sierau darauf aufmerksam, dass es hierdurch zu keinen nennenswerten zeitlichen Verzögerungen kommen werde.

In diesem Zusammenhang wies StD Sierau daraufhin, dass die in dem vorliegenden Antrag enthaltenen Forderungen bei künftigen Baumaßnahmen zu den Standards gehören werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2007:
Die aufgezeigten Ausführungen zur Energieversorgung und zum Einsatz von regenerativen Energien sind wenig hilfreich, um den kommunalen Erfordernissen angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels Rechnung zu tragen.
Insofern wird die Verwaltung aufgefordert, Energieversorgungskonzepte zu erstellen, die auf nachwachsenden Rohstoffen und dem Einsatz von regenerativen Energien basieren, diese kostenmäßig zu bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Hierbei sind insbesondere die Erfahrungen des Landschaftsverbandes Rheinland zum Einsatz von:

Ø BHKW-Kompakt-Anlagen, elektrische Leistung 30 kW, thermische Leistung 80 kW, Investitionskosten 50.000 €,
Ø Holzschnitzel-Feuerungsanlagen, Heizleistung 200 kW, Investitionskosten 80.000 € einschl. der baulichen Nebenanlagen in Verbindung mit einer Holzbelieferung aus den städtischen Forsten,
Ø Erdwärmenutzung durch Tiefenbohrungen oder durch im Erdreich verlegte Rohrschlangen in Kombination mit einer Wärmepumpe,
Ø Photovoltaikanlagen mit Investitionskosten in Höhe von 4.500 € je kWp
(kWp = optimale Leistung von Solarmodulen),

in die Untersuchungen mit einzubeziehen.
Zur Minimierung der Investitionskosten sind mögliche Kostenvorteile durch eine Finanzierung mit KfW-Krediten aufzuzeigen. Weiterhin ist darzulegen, inwieweit auf Contracting-Angebote der DEW21 zurückgegriffen werden kann.
2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. den Abriss des Altgebäudes und Neubau der Elisabeth-Grundschule auf dem städtischen Grundstück Evinger Parkweg 8 in Do-Eving mit Gesamtkosten von ca. 2,6 Mio. € (Planungsbeschluss).
2. die Erteilung eines Planungsauftrags für einen bedarfsgerechten Neubau an die Städtische Immobilienwirtschaft










zu TOP 3.4
Neubau der dreizügigen Grundschule Oespel / Kley mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07231-06)

Nachdem Rm C. Neumann (SPD) den Neubau der Grundschule Oespel/Kley mit Turnhalle in der zur Beschlussfassung vorliegenden Form begrüßt hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2007 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Die aufgezeigten Ausführungen zur Energieversorgung und zum Einsatz von regenerativen Energien sind wenig hilfreich, um den kommunalen Erfordernissen angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels Rechnung zu tragen.
Insofern wird die Verwaltung aufgefordert, Energieversorgungskonzepte zu erstellen, die auf nachwachsenden Rohstoffen und dem Einsatz von regenerativen Energien basieren, diese kostenmäßig zu bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Hierbei sind insbesondere die Erfahrungen des Landschaftsverbandes Rheinland zum Einsatz von:

Ø BHKW-Kompakt-Anlagen, elektrische Leistung 30 kW, thermische Leistung 80 kW, Investitionskosten 50.000 €,
Ø Holzschnitzel-Feuerungsanlagen, Heizleistung 200 kW, Investitionskosten 80.000 € einschl. der baulichen Nebenanlagen in Verbindung mit einer Holzbelieferung aus den städtischen Forsten,
Ø Erdwärmenutzung durch Tiefenbohrungen oder durch im Erdreich verlegte Rohrschlangen in Kombination mit einer Wärmepumpe,
Ø Photovoltaikanlagen mit Investitionskosten in Höhe von 4.500 € je kWp
(kWp = optimale Leistung von Solarmodulen),

in die Untersuchungen mit einzubeziehen.
Zur Minimierung der Investitionskosten sind mögliche Kostenvorteile durch eine Finanzierung mit KfW-Krediten aufzuzeigen. Weiterhin ist darzulegen, inwieweit auf Contracting-Angebote der DEW21 zurückgegriffen werden kann.






2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel/Kley
mit Gesamtkosten von rd. 4,9 Mio. € (Ausführungsbeschluss).
2. Die Finanzierung im Budget des StA 40 bei der Investitionsfinanzstelle
40L07001014295 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2006 350.000 €
HJ 2007 2.400.000 €
HJ 2008 2.150.000 €
3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubau-
maßnahme beauftragt.

zu TOP 3.5
Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeisterstraße 12 in Dortmund-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07232-06)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verdeutlichte, dass alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen über den Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule in Dortmund-Schüren erfreut sind.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2007 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Die aufgezeigten Ausführungen zur Energieversorgung und zum Einsatz von regenerativen Energien sind wenig hilfreich, um den kommunalen Erfordernissen angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels Rechnung zu tragen.
Insofern wird die Verwaltung aufgefordert, Energieversorgungskonzepte zu erstellen, die auf nachwachsenden Rohstoffen und dem Einsatz von regenerativen Energien basieren, diese kostenmäßig zu bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Hierbei sind insbesondere die Erfahrungen des Landschaftsverbandes Rheinland zum Einsatz von:

Ø BHKW-Kompakt-Anlagen, elektrische Leistung 30 kW, thermische Leistung 80 kW, Investitionskosten 50.000 €,
Ø Holzschnitzel-Feuerungsanlagen, Heizleistung 200 kW, Investitionskosten 80.000 € einschl. der baulichen Nebenanlagen in Verbindung mit einer Holzbelieferung aus den städtischen Forsten,
Ø Erdwärmenutzung durch Tiefenbohrungen oder durch im Erdreich verlegte Rohrschlangen in Kombination mit einer Wärmepumpe,
Ø Photovoltaikanlagen mit Investitionskosten in Höhe von 4.500 € je kWp
(kWp = optimale Leistung von Solarmodulen),

in die Untersuchungen mit einzubeziehen.
Zur Minimierung der Investitionskosten sind mögliche Kostenvorteile durch eine Finanzierung mit KfW-Krediten aufzuzeigen. Weiterhin ist darzulegen, inwieweit auf Contracting-Angebote der DEW21 zurückgegriffen werden kann.
2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. den Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule auf dem städtischen Grundstück Bergmeister Str. 12 in Dortmund-Schüren einschließlich Sanierung der Turnhalle mit Gesamtkosten von 4,75 Mio. € (Ausführungsentscheidung).
2. Die Finanzierung im Budget des StA 40 bei der Investitionsfinanzstelle 40A07001014294 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2006 350.000 €
HJ 2007 1.800.000 €
HJ 2008 2.600.000 €
3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.6
Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.






zu TOP 3.7
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07386-06)

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Falkenstein-Vogler, dass der Masterplan Wohnen die Schaffung eines kommunalen Wohnraumversorgungskonzeptes als Schwerpunktthema 2007 haben werde. Der im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diesbezüglich gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag, in dem es u. a. um die Unterstützung alternativer Wohnformen gehe, müsse diesbezüglich als Ergänzung betrachtet werden.

Nachdem auch Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) zum vorgelegten gemeinsamen Antrag Stellung bezogen hatte, setzte sie sich anschließend mit dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag auseinander. In ihren Ausführungen machte sie deutlich, dass man den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag ablehnen werde, da dieser ihrer Ansicht nach in den spekulativen Bereich gehe.

Bezugnehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schlug Rm Horitzky (CDU) vor, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hierzu, gegen den man grundsätzlich nichts habe, solange ruhen zu lassen, bis die Verwaltung entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 28.03.2007 in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen berichtet habe.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Becker, dass man den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da nicht einsehbar sei, dass städtisches Personal und Geld für Dinge ausgegeben werden, um in alltägliche private Vorgänge, wie den Erwerb und Kauf von Immobilien, einzugreifen.

Außerdem – so Rm Becker (FDP/Bürgerliste) weiter - schüre die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch ihre „Horrorszenarien“ immer wieder die Ängste bei den Menschen.

Zustimmen dagegen können man den Antrag der CDU-Fraktion, da es hier lediglich um ein Informationsbedürfnis handele.

Abschließend erklärte Rm Stammnitz (DIE LINKE. PDS), dass man beiden Anträgen zustimmen werde, da diese vernünftig seien.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2006 sowie die Planungen für das
Jahr 2007 zur Kenntnis.

2. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass sich aus der zunehmenden Anzahl von großen Wohnungsbeständen, die verkauft werden und teilweise als so genannte vagabundierende Immobilien mehrfach den Besitzer wechseln, politische Steuerungsbedarfe ergeben, um negative Auswirkungen auf die jeweiligen Stadtteile zu verhindern.
2. Der Rat der Stadt hält es vor dem Hintergrund einer zunehmend verunsicherten MieterInnenschaft in den betroffenen Wohnungsbeständen für notwendig, das bisherige Engagement der Wohnungsverwaltung im Rahmen der Quartiersmoderation und des Vereinbarungsmanagements fortzuführen und die Beratungskapazität mit Blick auf die Gründung alternativer Wohnformen auszuweiten.
3. Der Rat der Stadt hält die Umwandlung von Wohnungsbeständen in MieterInnengenossenschaften als Alternative zum Verkauf im Grundsatz für unterstützenswert. Analog zu erfolgreichen Prozessen in anderen Städten wird die Verwaltung gebeten, die modellhafte Entwicklung genossenschaftlichen Wohnens in Dortmund gegebenenfalls aktiv zu begleiten.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Informations- und Beratungsangebot aus einer Hand mit der Bezeichnung „Unterstützung alternativer Wohnformen“ zu entwickeln und vorzuhalten. Folgende Handlungsfelder sind zu berücksichtigen:
- Beratung bei der Realisierung alternativer Wohnprojekte
- Unterstützung bei der Realisierung geförderter zukunftsweisender experimenteller
Wohnformen
- Akquise von Investoren und Fördermitteln für alternative Wohnprojekte
- Beratung bei Fragestellungen zur Gründung von MieterInnengenossenschaften
- Beratung bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Gründung von
Wohnungsgenossenschaften im Bestand
- Öffentlichkeitsarbeit.

3. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen

der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe DIE LINKE.PDS, des

Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der

CDU-Fraktion vom 28.03.2007 ab:

Der Rat beauftragt die Wohnungsverwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des

Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vor- und Nachteile von

Mietergenossenschaften im Vergleich zum Wohnungsverkauf darzustellen und eine

Einschätzung zu den Realisierungsmöglichkeiten von Mietergenossenschaften in

Dortmund abzugeben.

Dabei soll auch darauf eingegangen werden, welche Beratungsangebote und


Beratungskapazitäten das Dortmunder Wohnungsamt im Bereich der Gründung von
alternativen Wohnformen vorhält und welche Förderprogramme ggf. dafür vorhanden
sind.

zu TOP 3.8
Stadtumbau Rheinische Straße - Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07770-07)

Nachdem OB Dr. Langemeyer zunächst daraufhin gewiesen hatte, dass die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt mit Schreiben vom 20.03.2007 aktualisiert worden sei, wies
StD Sierau noch auf folgende weitere Ergänzung hin:

“In der Vorlage noch nicht ausdrücklich erwähnt, aber in der Sache grundsätzlich klar ist: Als weiteres Teilprojekt im Entwicklungsschwerpunkt 3 (städtebauliche Aufwertung) verfolgen wir das Projekt „Verkehrsachse/Stadtentreé Rheinische Straße“ zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke. Dieser Stadtraum ist verkehrlich und städtebaulich als Stadteingangstor umzugestalten, dies bedeutet
- ein zukunftsträchtiges Miteinander und Nebeneinander für alle Verkehre (Fußgänger,
Radfahrer, ruhender Verkehr, barrierefreier ÖPNV, Individualverkehr)
- städtebauliche und technische Integration von Begrünung, Querungshilfen, Fahrleistungs-
und Beleuchtungsplanung, Signalisierung etc.“

Weiterhin erklärte für die SPD-Fraktion Rm Lührs, dass es sich bei dem Bereich Rheinische Straße um ein citynahes Wohngebiet handele, in dem circa 10.000 Menschen leben. Insofern sei es begrüßenswert, wenn dieser Bereich städtebaulich aufgewertet werde.

Da jedoch ein kleiner, aber nicht unerheblicher Aspekt bei den bisherigen Planungen nicht berücksichtigt worden sei, stellte Rm Lührs (SPD) für die SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag:

„Wir fordern die Verwaltung auf, zusätzlich zu untersuchen, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung sowohl im Neubau, als auch im Bestand und zur CO²-Minderung im Plangebiet umgesetzt werden können.“

Außerdem setzte sich Rm Lührs (SPD) kritisch mit der ablehnenden Haltung der
CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander.

Anschließend erklärte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da diese an wesentlichen Punkten Querverbindungen zum U-Turm habe.

Gleichzeitig bat Rm Hengstenberg (CDU) in der Niederschrift zu vermerken, dass die
CDU-Fraktion, selbstverständlich jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, die Wohnsituationen für die Menschen an und um die Rheinische Straße herum zu verbessern, unterstützen werde.

Weiterhin wies zum wiederholtem Male Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) daraufhin, dass er eine Entkoppelung der Projekte Stadtumbau Rheinische Straße sowie Dortmunder U für erforderlich halte. Da dies wiederum nicht geschehen sei, werde sowohl das Linke Bündnis, als die Gruppe DIE LINKE.PDS die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen.

Anschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion auf Grund der Verknüpfung dieser Angelegenheit mit dem U-Turm die Verwaltungsvorlage ebenfalls ablehnen werde.

Seitens der DVU erklärte Rm G. Branghofer, dass man die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wegen der vorhandenen Koppelung zum Dortmunder U ablehnen werde, obwohl der DVU der Handlungsbedarf im Bereich Rheinische Straße bewusst sei.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des mündlich gestellten von Rm Lührs (SPD) gestellten Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU, der Gruppe DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:
Wir fordern die Verwaltung auf, zusätzlich zu untersuchen, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung sowohl im Neubau, als auch im Bestand und zur CO²-Minderung im Plangebiet umgesetzt werden können.
2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages, der mit Schreiben vom 20.03.2007 sowie der mündlich von StD Sierau gemachten Ergänzungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, der
Gruppe DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der
Vorschriften zum Stadtumbau West ein Stadtumbaugebiet zur Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen für das Gebiet Rheinische Straße vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das integrierte Handlungskonzept mit dem Maßnahmenkatalog zur Kenntnis und beschließt, beides der Vorbereitung eines Stadtumbaugebietes zu Grunde zu legen.
3. Der Rat beschließt die Durchführung des Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raumes für den Platz von Buffalo und Vorplatz U-Turm sowie der Rheinischen Straße mit einem Aufwand i.H.v. 150.000 € im Haushaltsjahr 2007. Unter Berücksichtigung der Förderung der Bezirksregierung Arnsberg i. H. v.
75.000 € liegt der städtische Eigenanteil bei 75.000 €.




zu TOP 3.9
Fachraumerneuerung Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55 a, 44225 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07500-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachräume am Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55a in 44225 Dortmund mit Gesamtkosten von 790.000 € (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.

zu TOP 3.10
Mittelstandsfreundliches Vergabewesen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07018-06)

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2007 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die mittelstandsfreundliche Ausrichtung des Vergabewesens unter Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften.
Die Anhebung der Wertgrenzen insbesondere bei den Bauleistungen hat Vorbildcharakter.
Der Rat erwartet nach Ablauf eines Jahres seit Einführung der Änderungen einen Erfahrungsbericht der Verwaltung über die Auswirkungen der Neuordnung des Vergabewesens.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Gütesiegels „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ die Einhaltung der vereinbarten Zahlungszeiträume der Stadt Dortmund als Auftraggeber zu überprüfen und ggfs. zu verbessern.
Dabei ist zukünftig sicherzustellen, dass nach Rechnungslegung zumindest die rechtmäßigen und unstrittigen Rechnungsbestandteile im vereinbarten / gesetzlichen Zahlungszeitraum durch die Stadt Dortmund bezahlt werden.
Seitens der Verwaltung wird hierfür ein entsprechendes Berichtswesen aufgebaut.

3. Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert die Abschaffung des Tariftreuegesetzes durch die Landesregierung NW und sieht die Einhaltung von Tarifverträgen durch die Auftragnehmer als ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Angebots an.
Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht tarifgebunden entlohnen, bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden sollen.
Unternehmen, die von den Vergaben durch die Stadt Dortmund profitieren, sollten ihrer Ausbildungsverpflichtung gerecht werden.
Bei der freihändigen Vergabe und im Rahmen der beschränkten Ausschreibung sind diese Kriterien für die Stadt Dortmund bindend.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Ausschreibungen neben dem Preis die Leistungsqualität bzw. die Betriebs- und Folgekosten in der Leistungsbeschreibung bzw. als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen.
Die Verwaltung soll restriktiv Nach- / Subunternehmer nur in Ausnahmefällen zulassen.
Der Rat geht davon aus, dass im Konzern Stadt Dortmund Bedarfe gebündelt und unter verstärkter Fach- und Teillosvergabe gemeinsam ausgeschrieben werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt eine konzernweite Unternehmensdatenbank einzuführen, die
- eine konzernweite Präqualifizierung ermöglicht,
- auf schlecht leistende Unternehmen aufmerksam macht (Referenzdatenbank),
- beschränkte Ausschreibungen durch Nennung geeigneter Unternehmen unterstützt,
- entsprechende Ausschreibungen an geeignete Betriebe als gesonderten Service
weiterleitet, wenn Unternehmen ihr Anforderungsprofil hinterlegt haben
(sog. Push-Dienst)

5. Die Verwaltung wird beauftragt, überflüssige Anforderungen in den Verdingungsunterlagen zu streichen, konzernweit einheitliche Vertragsregelungen zu benutzen und auf fehleranfällige Formalien zu verzichten.
Soweit wie möglich sind bürokratische Anforderungen bei Eignungsnachweisen zu reduzieren.

6. Der Rat geht davon aus, dass in Kürze durch die Errichtung einer Beschaffungszentrale technische Vergabeverfahren weiter entwickelt, Manipulationen in Vergabeverfahren weiter bekämpft, elektronische Kontrollmechanismen der Vergabeprüfung weiter ausgebaut und Vergabeverfahren wirtschaftlicher gestaltet werden können.
In der Diskussion brachte Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) zunächst zum Ausdruck, dass man die Verwaltungsvorlage sowie besonders die diesbezüglich vorliegende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses begrüße, zumal hierdurch Forderungen umgesetzt werden, die man bereits im Jahre 2002 im Rat der Stadt gestellt habe.

Nachdem Rm Radtke (SPD) nochmals die Eckpunkte des gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Ergänzungsantrages kurz erläutert hatte, erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker, dass man die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt begrüße.






Kritisch dagegen setzte sich Rm Becker (FDP/Bürgerliste) mit dem gemeinsam im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen auseinander. In seinen diesbezüglichen Ausführungen forderte er die
SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf ihren Antrag zu ändern, da man keinen Grund für die Einforderung des Tariftreuegesetzes sowie die Einführung einer Unternehmensdatenbank sehe.

Sollten diese Punkte in dem Antrag nicht gestrichen werden, werde man die Angelegenheit in Gänze ablehnen.

Nachdem Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Radtke (SPD) nochmals verdeutlichten, dass man dem im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrag nicht verändern werden, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2007
fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die mittelstandsfreundliche Ausrichtung des Vergabewesens unter Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften.
Die Anhebung der Wertgrenzen insbesondere bei den Bauleistungen hat Vorbildcharakter.
Der Rat erwartet nach Ablauf eines Jahres seit Einführung der Änderungen einen Erfahrungsbericht der Verwaltung über die Auswirkungen der Neuordnung des Vergabewesens.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Gütesiegels „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ die Einhaltung der vereinbarten Zahlungszeiträume der Stadt Dortmund als Auftraggeber zu überprüfen und ggfs. zu verbessern.
Dabei ist zukünftig sicherzustellen, dass nach Rechnungslegung zumindest die rechtmäßigen und unstrittigen Rechnungsbestandteile im vereinbarten / gesetzlichen Zahlungszeitraum durch die Stadt Dortmund bezahlt werden.
Seitens der Verwaltung wird hierfür ein entsprechendes Berichtswesen aufgebaut.
3. Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert die Abschaffung des Tariftreuegesetzes durch die Landesregierung NW und sieht die Einhaltung von Tarifverträgen durch die Auftragnehmer als ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Angebots an.
Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht tarifgebunden entlohnen, bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden sollen.
Unternehmen, die von den Vergaben durch die Stadt Dortmund profitieren, sollten ihrer Ausbildungsverpflichtung gerecht werden.
Bei der freihändigen Vergabe und im Rahmen der beschränkten Ausschreibung sind diese Kriterien für die Stadt Dortmund bindend.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Ausschreibungen neben dem Preis die Leistungsqualität bzw. die Betriebs- und Folgekosten in der Leistungsbeschreibung bzw. als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen.
Die Verwaltung soll restriktiv Nach- / Subunternehmer nur in Ausnahmefällen zulassen.
Der Rat geht davon aus, dass im Konzern Stadt Dortmund Bedarfe gebündelt und unter verstärkter Fach- und Teillosvergabe gemeinsam ausgeschrieben werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt eine konzernweite Unternehmensdatenbank einzuführen, die
- eine konzernweite Präqualifizierung ermöglicht,
- auf schlecht leistende Unternehmen aufmerksam macht (Referenzdatenbank),
- beschränkte Ausschreibungen durch Nennung geeigneter Unternehmen unterstützt,
- entsprechende Ausschreibungen an geeignete Betriebe als gesonderten Service
weiterleitet, wenn Unternehmen ihr Anforderungsprofil hinterlegt haben
(sog. Push-Dienst)

5. Die Verwaltung wird beauftragt, überflüssige Anforderungen in den Verdingungsunterlagen zu streichen, konzernweit einheitliche Vertragsregelungen zu benutzen und auf fehleranfällige Formalien zu verzichten.
Soweit wie möglich sind bürokratische Anforderungen bei Eignungsnachweisen zu reduzieren.

6. Der Rat geht davon aus, dass in Kürze durch die Errichtung einer Beschaffungszentrale technische Vergabeverfahren weiter entwickelt, Manipulationen in Vergabeverfahren weiter bekämpft, elektronische Kontrollmechanismen der Vergabeprüfung weiter ausgebaut und Vergabeverfahren wirtschaftlicher gestaltet werden können.
2. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Vorschlag der Verwaltung zum Mittelstandsfreundlichen Vergabewesen bei der Stadt Dortmund - auf Grundlage des Antrages der Fraktionen SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.2006 (Drucksache Nr. 05607-06-E1):

a) die bestehenden Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen nach den Grundsätzen des Landes Nordrhein-Westfalen für beschränkte Ausschreibungen auf bis zu 300.000,00 € bei Maßnahmen, die zu 100 % aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden, zu erhöhen.
b) die Wertgrenze für freihändige Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen ist von 5.000 auf 10.000 € zu erhöhen.
c) umfangreiche Leistungen in Fach- und Teillosen zu vergeben.



d) die Prüfung einer verwaltungsweiten e-Vergabelösung und Einführung eines elektronischen Artikelkataloges sowie den Aufbau eines umfassenden Berichtswesens für alle städtischen Vergaben.
e) die konsequente Bündelung von Bedarfen und Abschluss von Rahmenverträgen.

und nimmt zur Kenntnis:
Das Dienstleistungszentrum Wirtschaft intensiviert vor dem Hintergrund der Neuregelung die regelmäßig durchgeführten Schulungsangebote für Unternehmen.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung;
Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier: Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07792-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum - abgegebene Stellungnahme geprüft und beschließt, dieser aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen teilweise zu folgen bzw. teilweise nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

I. b) hat die während eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahme geprüft und beschließt, dieser aus den unter Pkt. 8.2 genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage: § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt den Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und InN 205) - für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestal-tung und Wohnen vom 23.08.2006 offen gelegten Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8.6 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufs-zentrum - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 13.02.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.12
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - 2. BA Köln-Berliner-Straße - Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07804-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Köln-Berliner-Straße zwischen Ruinenstraße und Rodenbergstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
550.000 €.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde vorliegt.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07735-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 06.02.2006 entsprechend Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 13.02.2007 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. den Anregungen der Tiefbauverwaltung zu folgen und den Änderungsbereich um eine Dreiecksfläche zwischen der Nordseite des Höhenweges und den Grundstücken Höhenweg 18 a – 18 d, um eine Fläche zwischen der Nordseite des Höhenweges und dem Grundstück Wittbräucker Straße 666, um eine Teilfläche westlich Höhenweg 15 sowie um eine Teilfläche südlich Höhenweg 2 d zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB.

III. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.14
Regionale Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07464-07)

In der Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt, bei der es im wesentlichen um die personelle Vertretung der Stadt Dortmund in der Lenkungsgruppe für die Initiative „das ruhrtal“ ging, beantragte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), hierfür den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Rm Hengstenberg (CDU), zu benennen.

Darüber hinaus lagen hierzu dem Rat der Stadt der Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2007 und der CDU-Fraktion vom 28.03.2007 vor.

Diesbezüglich fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, der Gruppe DIE LINKE.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch, den o a. Antrag von Rm Dr. Littmann, Rm Hengstenberg (CDU) als Mitglied für die Lenkungsgruppe der regionalen Initiative „das ruhrtal“ zu benennen, ab

2. Auf der Grundlage der Namensvorschläge der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe DIE LINKE.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Rm Schilf (SPD) als Mitglied sowie Rm Pisula (CDU) als stellvertretendes Mitglied für die Lenkungsgruppe der regionalen Initiative „das ruhrtal“.

3. Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur regionalen Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der laufenden Kooperationsprozesse.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund auch zukünftig mit bis zu 66.000,- € jährlich an den verschiedenen regionalen Kooperationsprojekten finanziell beteiligt (Kosten für regionale Geschäftsstellen, Gutachten, Veranstaltungen, Publikationen u.a.m.). Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 61.

zu TOP 3.15
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau Café Nordmarkt - Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07373-06)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Gerber, es sei bedauerlich, dass der von seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellte Antrag, den abzuschließenden Pachtvertrag mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten abzuschließen, um letztendlich auch die Nachhaltigkeit dieses Projektes sicherzustellen, abgelehnt worden sei.

Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Dr. Hetmeier, dass man den Neubau des Cafés Nordmarkt begrüße, da man sich sicher sei, dass hierdurch ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werde, damit der Nordmarkt eine interessanter und beliebter Aufenthaltsort für alle werde.

Nachdem sich auch für die CDU-Fraktion Rm Horitzky den Neubau des Cafés Nordmarkt, durch das ihrer Meinung nach ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Situation am Nordmarkt geleistet werde, begrüßt hatte, erklärte StD Sierau, dass man davon ausgehe, dass dieses Projekt an diesem Standort vom Markt akzeptiert und von daher nachhaltig sein werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Cafés auf dem Nordmarkt mit Kosten in Höhe von 210.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2007 210.000,00 Euro







zu TOP 3.16
Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches des VEP Hö 261, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum VEP Hö 261, Satzungsbeschluss zum VEP Hö 261, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07829-07)

Zunächst setzte sich Rm Münch in seinen Ausführungen kritisch mit der Behandlung dieser Angelegenheit im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen auseinander. Besonders verwundert zeigte sich Rm Münch darüber, dass ein von ihm gestellter Antrag, die Anlage eines Spielplatzes im Planbereich oder deren Nähe verbindlich festzusetzen, vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zunächst abgelehnt und als dieser dann vom Vorsitzenden, des Ausschusses erneut gestellt wurde, dann auch beschlossen worden sei.

Anschließend brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass Wille aller im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertretenen Fraktionen gewesen sei, einen geeigneten Standort für einen Kinderspielplatz, sowie dies auch die Bezirksvertretung in Hörde empfohlen habe, verbindlich festzulegen.

Von daher habe auch er als Vorsitzender des Ausschusses vorgeschlagen, die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde zu beschließen.

Weiterhin brachte StD Sierau in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass der politische Wille hinsichtlich eines Spielplatzes in der Verwaltung angekommen sei. Von daher werde die Verwaltung diesbezüglich einen geeigneten Standort suchen und auch finden.

Des weiteren begrüßte für die SPD-Fraktion Rm Falkenstein-Vogler in der weiteren Diskussion, dass von OB Dr. Langemeyer zusätzlich vorgelegte Schreiben, dass letztendlich deutlich mache, dass die Verwaltung den zusätzlichen Beschluss der Bezirksvertretung Hörde, der auch vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen übernommen wurde, umsetzen werde.

Außerdem erklärte Rm Thieme (DVU), dass man die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da die ablehnenden Gründe des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nachvollziehbar seien.

Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass folgender Teil seines Schreibens vom 29.03.2007 hinsichtlich der zusätzlichen Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hörde bzw. des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Bestandteil der Verwaltungsvorlage sein werde:

Zu „I“

Die Auffassungen der Bezirksvertretung Hörde und des AUSW werden in vollem Umfange geteilt, einen Kinderspielplatz der Kategorie B für schulpflichtige Kinder in zentraler Lage in Dortmund-Höchsten unterzubringen. Ursprünglich war ein solcher Standort auch im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 neben dem Jugendspielplatz vorgesehen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Stadtämter der Dortmunder Verwaltung ist der Standort jedoch auf erhebliche Kritik gestoßen. Hintergrund waren die Überlegungen, dass der Standort nicht den notwendigen Anforderungen an einen Spiel-, Aufenthalts- und Erlebnisbereich entspricht. Die Gründe für den Verzicht auf den Spielplatz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 sind dezidiert unter Punkt 23.1 a), Seiten 19, 20 und 21 der Satzungsbeschlussvorlage vom 01.03.2007 dargelegt.

Unabhängig davon wird die Fachverwaltung die o. a. Forderungen aufgreifen, einen geeigneten Standort für den Kinderspielplatz der Kategorie B im Bereich Do-Höchsten finden und vorschlagen.

Zu „II“

Bereits in der Offenlegungsbeschlussvorlage vom 22.08.2006 ist dargelegt, dass im Geltungsbereich des VEP Hö 261 die Realisierung eines Begegnungszentrum nicht möglich ist. Dies hat der AUSW am 25.10.2006 auch so beschlossen.

Der Investor ist zur Zeit sehr intensiv bemüht, geeignete Räumlichkeiten in Do-Höchsten zur Verfügung zu stellen.

Anschließend zog Rm Münch aufgrund der zuvor dargestellten Veränderungen der Verwaltungsvorlage die von ihm zu den o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Zusatzanträge zurück.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgenden Beschluss:

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sowie der hierzu von OB Dr. Langemeyer vorgetragenen Ergänzungen fasst der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 – Einkaufszentrum Höchstener Straße – zu erweitern. Der geänderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes –Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße – und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 – Einkaufszentrum Höchstener Straße – geprüft und beschließt

a) den Anregungen unter Punkt 23.1 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen sowie die Anregungen unter Punkt 23.2 bis 23.5 gänzlich nicht zu berücksichtigen.

b) die Anregungen unter Punkt 23.1 dieser Vorlage im Durchführungsvertrag Teil B teilweise zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 24 – 26 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen gänzlich zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung zum VEP Hö 261 als auch zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 21.08.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 26 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.02.2007 der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 21.08.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 25 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.02.2007 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202) einschließlich den unter den Ziffern I und II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.17
Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07918-07)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass man gegen die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt an sich nichts einzuwenden habe. Nach Ansicht ihrer Fraktion sei es jedoch ein grundsätzliches Problem, dass wie im vorliegenden Fall hinsichtlich des Projektes Phoenix-See keine Kosten genannt werden.

Weiterhin setzte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) mit der Finanzierung des Projektes Phoenix-See auseinander und brachte dabei die Befürchtung zum Ausdruck, dass das diesbezügliche Defizit immer größer werde.

Da bisher alle Auskunftsersuche hinsichtlich der Finanzierung des Projekts Phoenix-See mit dem Hinweis, dies sei eine reine Angelegenheit der Dortmunder Stadtwerke AG, abgelehnt wurden, prüfe man, hinsichtlich dieser Angelegenheit eine Auskunftsklage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einzureichen.

Außerdem werde man sich noch intensiv mit der Frage beschäftigen, ob noch ein Umsteuern in dieser Angelegenheit möglich sei. Obwohl ihrer Auffassung nach das Projekt Phoenix-See ein sehr gutes Projekt sei, dürfe dies nicht zu einem finanziellen Debakel für die Stadt Dortmund führen.

Abschließend appellierte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass OB Dr. Langemeyer seinen Auskunftspflichten nach den §§ 55 und 62 Gemeindeordnung NRW nachkommen sollte, um diesbezüglich eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

Frau Dr. Littmann ein klares Wort, wenn Sie mit Fantasiezahlen die Öffentlichkeit verunsichern und damit städtische Projekte beschädigen, dann werden Sie nicht meine Hilfestellung bekommen. Wenn Sie die Aussage von Herrn Pehlke aus dem Haupt- und Finanzausschuss zitieren, dann zitieren Sie bitte vollständig. Herr Pehlke hat mitgeteilt, dass nach den Kalkulationen der Stadtwerke für die Stadtwerke ein Gewinn übrig bleibt. Ich habe keinen Anlass, an dieser Aussage von Herrn Pehlke zu zweifeln. Ich habe ein großes Interesse daran, dass nicht für die interessierte Seite die Kalkulationsgrundlagen der Stadtwerke offen gelegt werden. Denn Sie schmälern den möglichen Gewinn der Stadtwerke bei dieser Projektentwicklung. Das ist ein Geschäftsgeheimnis, das normalerweise zu schützen ist.

Dort, wo wir uns mit Förderung beschäftigen, gibt es selbstverständlich die Offenlegung aller Tatbestände für die zuständigen Behörden. In dem Teil, wo Gewinne gemacht werden können, über Grundstücksveräußerungen z. B., unterliegt das der internen Kalkulation. Und ich sage noch einmal, Herr Pehlke als zuständiger Vorstand hat im zuständigen Ausschuss die Informationspflichten der Verwaltung in der Weise erfüllt, dass er nicht mittelbar über die Verwaltung hat mitteilen lassen, sondern er stand hier persönlich zur Verfügung, hat seine Einschätzung und seine Daten mitgeteilt. Und im Ergebnis geht er von einem Gewinn für den Stadtwerke-Konzern aus.

Nun hat er im gleichen Beitrag auf Risiken hingewiesen, z. B. im Bereich der Förderung. Mit liegt sehr daran, dass öffentlich nicht der Eindruck entsteht, dass diese Risiken alle voll eintreffen und alles den Bach runtergeht. Sondern die vorhanden Risiken sind für alle Beteiligten eine Maßgabe, so zu arbeiten, dass diese Risiken nicht eintreffen. Trotzdem finde ich es wichtig, rechtzeitig auf Risiken hinzuweisen. Sie können sich aber nicht in solchen astronomischen Zahlen bewegen, wie Sie das gerne glauben möchten.

Und deswegen: Sie können gerne den Gerichtsweg beschreiten, aber ich halte mich an das, was meine Pflicht ist und ich habe es in der Weise getan, dass ich immer dafür gesorgt habe, dass der verantwortliche Vorstand im Haupt- und Finanzausschuss Rede und Antwort stand. Er hat, wenn ich mich recht erinnere, alle Fragen beantwortet.

Anschließend setzte sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger kritisch mit den Ausführungen von Rm Dr. Littmann auseinander und brachte dabei anhand einiger Beispiele zum Ausdruck, dass im vorliegenden Fall zum wiederholtem Male von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) eine Position eingenommen werde, die keine Position der Stadt Dortmund sei. Dies könnte seiner Meinung nach zu Nachteilen für die Stadt Dortmund führen.

Außerdem erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass für ihn das Projekt Phoenix-See auf einen guten Weg sei und die bekannten diesbezüglichen Risiken seiner Einschätzung nach beherrschbar seien.

Nachdem Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) die von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) geäußerten Vorhaltungen als grundlos zurückgewiesen hatte, fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Planungsvorschlägen zur Gestaltung der Freianlagen des PHOENIX See-Projekts zu und beauftragt die Verwaltung die Bemusterung der gestaltprägenden Möblierungselemente und Materialien sicherzustellen.





zu TOP 3.18
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -
hier: II. Bauabschnitt - Erhöhung des Kostenrahmens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07933-07)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat erhöht den Kostenrahmen für die Maßnahme "Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -"
(II. Bauabschnitt) für die Erstellung des multifunktionalen Gebäudekomplexes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen von 1.762.998,00 Euro auf 1.895.000,00 Euro.

zu TOP 3.19
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18),
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 18, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08220-07)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:


I. den Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Durchführungsplan 18 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung frühzeitig zu beteiligen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

IV. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Satzung

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.20
Luftreinhalteplanung Dortmund
hier: Vorschläge des Regierungspräsidenten Arnsberg
- Informationen durch OB Dr. Langemeyer -

OB Dr. Langemeyer informierte den Rat der Stadt über die Pläne des Regierungspräsidenten Arnsberg zur o. a. Thematik wie folgt:

Der Regierungspräsident als planaufstellende Behörde ist für die Luftreinehalteplanung in Dortmund zuständig. Er muss den Vorschlag machen. Aufgabe der Stadt ist es, darauf zu reagieren und gegebenenfalls an den Stellen, wo die Stadt selber Entscheidungen zu treffen hat, auf dieser Grundlage dann etwas umzusetzen.

Der Regierungspräsident hat deutlich gemacht, dass seine Maßnahmenvorschläge unter den Kriterien verhältnismäßig, rechtsicher und sofort umsetzbar gewertet werden sollen. Die Einzelmaßnahmen, die er vorgetragen hat, sind jeweils für sich genommen aus meiner Sicht plausibel und sind sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Mein Vorschlag ist, dass wir uns heute nicht in der Debatte mit den Einzelmaßnahmen beschäftigen, sondern abwarten, bis die schriftliche Ausarbeitung der Bezirksregierung vorliegt. Diese wird dann in die zuständigen Ausschüsse gehen, dort können wir eine ausführliche und inhaltliche Diskussion vornehmen und dann zu einer Bewertung kommen, die dann anschließend hier im Rat der Stadt auch erfolgen muss.

Zu den Maßnahmen, die der Regierungspräsident vorschlägt, gehört zunächst einmal die Reaktion auf die einzelnen Messstellen.

Bei der Messstelle Steinstraße und der Messstelle Brackeler Straße haben wir bereits kommunale Maßnahmen beschlossen. Die werden von der Bezirksregierung als gegeben unterstellt und bekräftigt. Die Bezirksregierung macht aber darüber hinausgehend jetzt noch weitergehende Vorschläge.

Zunächst einmal zur Brackeler Straße. Bei der Brackeler Straße ist der Regierungspräsident der Meinung, die Sperrung sollte dort für die Fahrzeuge oberhalb von 3,5 Tonnen aufrecht erhalten werden. Zusätzlich sollte aber die neue Kennzeichnungsverordnung verwendet werden, die hier die Möglichkeit gibt, die Fahrzeuge nach ihren Schadstoffbelastungen einzuordnen. Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass die Kennzeichnungsverordnung auf Bundesebene noch nachgebessert werden muss, weil sie zum gegenwärtig Stand auch Benziner mit geregeltem Kat auflistet, obwohl sie gar nicht Verursacher von Feinstäube sind. Das wird in Berlin nachkorrigiert.

Vor dem Hintergrund dieser zu erwartenden Debatte schlägt die Bezirksregierung vor, die Brackeler Straße nur noch für Fahrzeuge zu öffnen, die nach der Kennzeichnungsverordnung eine gelbe oder eine grüne Plakette besitzen. Nach einem Erfahrungszeitraum sollte begründet werden, ob dieses ausreicht oder ob gegebenenfalls eine weitere Einschränkung vorgenommen werden sollte in dem Maße, dass auch für die mit einer gelben Plakette ausgestatteten Fahrzeuge, die Durchfahrt verhindert wird. Rechtlich gesehen können die Kennzeichen genutzt werden bei Umweltzonen. Natürlich ist dem Regierungspräsidenten klar, dass dieses Stück Brackeler Straße keine Umweltzone ist, sondern da geht es schlicht und ergreifend um ein Durchfahrverbot, an der Messstelle vorbei.

Insofern ist auch völlig klar, dass diese Einzelmaßnahmesperrung die Probleme nicht löst, sondern möglicherweise nur umverteilt. Insofern geht auch die Bezirksregierung davon aus, dass künftig es weitere Messpunkte im Stadtgebiet geben wird, um auf der Grundlage von Messdaten zu gegebenenfalls weiteren Maßnahmen zu kommen. Für die Brackeler Straße selber sagt die Bezirksregierung ganz klar, sie erwartet, dass zügig eine Umgehung in Angriff genommen wird. Hier sind die Nordspange und die Südumgehung als zwei Varianten angesprochen. Dann haben wir als Verwaltungsvorstand in der letzten Sitzung des Verwaltungsvorstandes gemeinsam uns mit den Verkehrskonzept Westfalenhütte beschäftigt und wir haben in dem Kontext das Verkehrsnetz, das sich als Ergebnis der Planung für die Rahmenplanung Westfalenhütte ergeben hat, mit dem Gründstückseigentümer Thyssen Krupp wir waren der gemeinsamen Meinung, dass die Planungsverwaltung jetzt beauftragt werden sollte, auf der Grundlage dieser Kenntnisse einen Bebauungsplanverfahren auf den Weg zu bringen und die Trassensicherung vorzunehmen. Die Trasse für die Nordumgehung ist zumindest von der Brackeler Straße bis zur Bornstraße, ist relativ zügig organisierbar. Nach den Berechnungen der Planungsverwaltung führt diese Nordspange zu einer Halbierung der Verkehre in der Brackeler Straße, so das das mit der Sperrung angestrebte Ziel, durch eine solche Nordumgehung auch erreicht werden kann. Sie könnte also dieses Problem wirklich lösen.

Wir brauchen um die Nordspange zu realisieren nicht nur Baurecht, sondern auch eine Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Hier hat der Regierungspräsident seine sofortige Hilfe zugesagt. Das bei der Bereitstellung der Mittel genau für diesen Zweck auch die notwendige Priorisierung erfolgen soll.

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen, die in dem Paket Luftreinhalteplanung vorgeschlagen werden. Zum Beispiel bei der Führung der A40 durch die Tunnellage, eine Aufrüstung der Entlüftungsanlagen durch Feinstaubfilter. Dieses soll nach Auffassung der Bezirksregierung noch in das laufende Planfeststellungsverfahren für den B1 Tunnel, also für die A40, eingebracht werden. Ich glaube es ist klug, dass wir uns als Stadt dieser Ansicht anschließen und dies ebenfalls in die Planfeststellung mit reinnehmen. Denn es kann ja nicht sein, dass die Stäube, die durch die Verkehre im Tunnel entstehen, dann über die Filteranlagen in die Wohnbebauung links und rechts der Trasse hinein geblasen werden, sondern sie müssen durch die Filter abgefangen werden.

Die nächste Maßnahme die der Regierungspräsident vorschlägt, ist eine, die die Stadt Dortmund so zusagen als eine öffentliche Körperschaft trifft, die Vorbildcharakter haben sollte in ihrem eigenen Verhalten. Er schlägt nämlich vor, in einem Stufenkonzept die Um- bzw. Nachrüstung der gesamten städtischen Fahrzeugflotte inklusive der Fahrzeuge aller städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Abgasfiltern durchzusetzen. Da dies ohnehin gedeckt ist durch die politische Zielvorstellung in diesem Rat, sehe ich kein Problem dieses anzustreben. Auch wenn ich nicht erkennen kann, wer uns diese Sonderkosten jetzt bezahlt. Gleichwohl der Sache nach ist es richtig.

Neben diesen Dingen, meine Damen und Herren, gibt es eine Reihen von Maßnahmen die wir im Masterplan Mobilität bereits städtischerseits beschlossen haben. Wie die Einrichtungen von Park & Ride Plätzen, die Verstärkung unserer Anstrebungen im öffentlichen Personennahverkehr und anderen Dingen mehr. Insgesamt geht der Regierungspräsident davon aus, dass diese eben genannten Maßnahmen als Maßnahmenbündel ausreichen, um bei den vorhanden Messstellen in Dortmund unter die notwendigen Grenzwerte zukommen, die uns von der Europäischen Union vorgegeben sind.
Natürlich, meine Damen und Herren, ist dieses keine Lösung der regionalen Probleme. Und damit auch keine Antwort auf die Grundlast von Feinstaubbelastungen, die wir in unserer Region haben. Nach Kenntnis der Fachleute kommt etwa 50% des Feinstaubaufkommens von der regionalen Grundlast. Und unter dem Gesichtspunkt „vermeiden statt umverteilen“ ist gemeinsame Meinung auch mit der Bezirksregierung und im übrigen mit dem Minister Uhlenberg, dass die erste Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden muss, dass die jeweiligen Ebenen, die Verantwortung tragen mit dafür Sorge tragen, dass die Hersteller von Automobilen, dass die Käufer von Automobilien, dass die Ebenen die zuständig sind für Industrieimmissionen ihre Verantwortung wahrnehmen und mit dazu beitragen, dass Feinstaubentwicklung vermieden und nicht nur umverteilt wird.

Insofern sage ich auch für mich persönlich, ich empfehle dem Rat, den Maßnahmenvorschlägen der Bezirksregierung zufolgen. Für den Fall, dass Minister Uhlenberg mit Blick auf das gesamte Ruhrgebiet Vorschläge zur regionalen Luftreinhalteplanungen machen sollte, sollten wir die ebenfalls in unseren Erwägungen einbeziehen. Auf jeden Fall ist das, was jetzt angezeigt ist, die Umsetzung von Maßnahmen zu dem wir gesetzlich verpflichtet sind und ich wiederhole noch einmal, aus meiner Sicht kann ich dem Rat der Stadt raten, diesen Vorschlägen der Bezirksregierung zu folgen.

In der Pressekonferenz, die Herr Diegel durchgeführt hat, waren auch als Vertreter der Wirtschaft anwesend, die Präsidenten der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und der Handwerkskammer Dortmund. Sie haben diese Maßnahmen für die Wirtschaftsseite für akzeptabel beurteilt. Insofern kann man davon ausgehen, dass wenn wir die Vorschläge der Bezirksregierung umsetzen, dass wir mit einer Zustimmung in der Bevölkerung rechnen können.

Ich werde nicht verhehlen, dass fachliche Überlegungen an der einen oder anderen Stelle weiter gehen, als das, was die Bezirksregierung gegenwärtig vorschlägt. Aber ich sage noch einmal, verantwortlich für den Luftreinhalteplan ist die staatliche Ebene und damit die Bezirksregierung Arnsberg. Sie muss ihren Plan öffentlich auslegen, dann kann auch die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen, genauso wie wir das als Stadt Dortmund tun können. Die Verwaltung wird sobald die Dinge auch in Schriftform vorliegen, den entsprechenden Ausschüssen die Dinge zuleiten und dann kann die Diskussion geführt werden.

Der Rat der Stadt nahm die Information von OB Dr. Langemeyer zur Kenntnis.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Masterplan Integration - Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07553-07)

Seitens der CDU-Fraktion nahm Rm Krause kritisch zu den vorgelegten Zwischenbericht zum Masterplan Integration Stellung. Der vorliegende Bericht erwecke den Eindruck, dass hier ein riesiger Apparat aufgebaut werde, in dem viel verwaltet, aber womöglich wenig Integrationsarbeit geleistet werde.

Weiterhin forderte Rm Krause (CDU), so wie dies auch von der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfohlen worden sei, dazu auf, die Bezirksvertretungen in die Arbeit stärker einzubeziehen.

Für die DVU setzte sich anschließend Rm Thieme kritisch mit dem vorgelegten Zwischenbericht zum Masterplan Integration auseinander, dessen Zielsetzung man nicht mittragen könne.

Weiterhin äußerte Rm Münch Kritik am vorgelegten Zwischenbericht zum Masterplan Integration und beantragte, so wie dies auch von Bezirksvertretung Innenstadt-West gefordert worden sei, die Bezirksvertretungen im Beratungsprozess zu beteiligen und von daher diese auch auf Seite 5 der Verwaltungsvorlage in das Organigramm aufzunehmen.

Im Verlauf der weiteren Diskussion begrüßte für die SPD-Fraktion Rm Dr. Hetmeier vom Grundsatz her den vorgelegten Zwischenbericht zum Masterplan Integration.

In ihren Ausführungen machte sie deutlich, dass man sicherlich noch über das eine oder andere Detail nachdenken müsse. Wichtig sei dabei für sie, dass die Arbeit der Projektgruppe „Politische Partizipation von Migratinnen und Migranten“ rechtzeitig vor der nächsten Wahl des Ausländerbeirates abgeschlossen sei, damit die entsprechenden Ergebnisse auch bei der nächsten Wahl des Ausländerbeirates umgesetzt werden können.

Weiterhin machten Rm Zupfer (SPD) und Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass man die Anträge hinsichtlich einer stärkeren Beteiligungen der Bezirksvertretungen im Masterplanprozess Integration ablehnen werde, da letztendlich die Interessen der Bezirksvertretungen auch durch die beteiligten Ratsmitglieder vertreten werden, da diese in den Stadtbezirken politisch verwurzelt seien

Nachdem der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch den von OB Dr. Langemeyer gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte beschlossen hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht zum Sachstand und den Planungen für das Jahr 2007 im Prozess Masterplan Integration zur Kenntnis.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005/06 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07831-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Betriebssatzung des Theater Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2006, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 34.717.889,94 Euro und einem Jahresgewinn in Höhe von 1.682,95 Euro, und der Lagebericht 2005/06 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.682,95 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet

zu TOP 7.2
Änderung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07972-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die vorgeschlagene Änderung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund. Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.






zu TOP 7.3
Nationales Fußballmuseum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08177-07)

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Sauer zum Ausdruck, dass seine Fraktion das Vorhaben, sich für das Nationale Fußballmuseum zu bewerben, begrüße. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sollte jedoch die Verwaltung, so wie man dies auch beantragt habe, auf eine möglichst geringe finanzielle Belastung des städtischen Haushalts achten.

Anschließend machten Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Goosmann (SPD) deutlich, dass auch ihre Fraktionen die Bewerbung um das Nationale Fußballmuseum begrüßen und von daher auch der Vorlage zustimmen werden.

Ablehnen werde man dagegen den von der CDU-Fraktion vorgelegten Ergänzungsantrag, da dieser nicht geeignet sei, die Chancen für das Nationale Fußballmuseum zu verbessern. Im übrigen werden die städtischen Gremien sich ohnehin im weiteren Fortgang dieser Angelegenheit mit den finanziellen Auswirkungen beschäftigen.

Abschließend sprach sich Rm Tokarski (FDP/Bürgerliste) dafür aus, sich für den Sitz des Nationalen Fußballmuseum zu bewerben. Zustimmen werde man auch dem von der
CDU-Fraktion vorgelegten Ergänzungsantrag.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der
CDU-Fraktion vom 29.03.2007 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zu:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt das Vorhaben der Stadt Dortmund, sich als Sitz des Nationalen Fußballmuseums zu bewerben, ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage bittet der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in den Verhandlungen mit dem DFB auf eine möglichst geringe finanzielle Belastung des städtischen Haushalts hinsichtlich der Immobilienüberlassung zu achten.


2. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für das Nationale Fußballmuseum wird die Verwaltung gebeten, hinsichtlich ihrer Eignung insbesondere die Bereiche des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Signal-Iduna-Park sowie das Phoenix-West Gelände zu untersuchen.
2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich für den Sitz des Nationalen Fußballmuseums zu bewerben und dem Deutschen Fußballbund (DFB) behilflich zu sein, eine angemessene räumliche Unterbringung im Dortmunder Stadtgebiet zu finden.
Sollten finanzielle Verpflichtungen der Stadt erkennbar werden, ist eine erneute Gremienbefassung erforderlich.

zu TOP 7.4
Kinder- und Jugendtheater
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08194-07)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

8. Schule

zu TOP 8.1
Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule - Umsetzung der Prioritätenliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07775-07)

Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Ergänzung der Prioritätenliste zum Ausbau der Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2007/2008 unter der Vorraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft, Bildung und Betreuung" zur Verfügung gestellt werden.

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Reintegration der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen "Städtische Immobilienwirtschaft" und "Dortmunder Systemhaus" in den NKH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07851-07)

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Becker, dass zwar die Bemühungen der Verwaltung, Bürokratie abzubauen, löblich seien, man jedoch gerade bei der Städtischen Immobilienwirtschaft die Auffassung vertrete, dass der eingeschlagene Weg trotz sicherlich vorhandener Probleme gut und richtig sei. Von daher werde man auch die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Monegel, dass auch bei seiner Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Reintegration der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Städtische Immobilienwirtschaft“ und „Dortmunder Systemhaus“ Bedenken vorhanden und noch Fragen offen seien.
Des weiteren machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass auch in seiner Fraktion die vorliegende Angelegenheit kontrovers diskutiert worden sei. Ein wesentlicher Aspekt dabei sei, die zu erwartende Reduzierung des Budgets der bisherigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gewesen, die nach schriftlicher Auskunft der Verwaltung, erst nach Abschluss des Prozesses quantifiziert werden könne.

Außerdem erklärte auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Poschmann, dass ihre Fraktion trotz sicherlich noch vorhandener Problemen für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg sei. Wichtig dabei sei für ihre Fraktion, dass den nachvollziehbaren Verunsicherungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen getreten werde. Sie schlug von daher vor, dass die entsprechenden Fachausschüsse über den Fortgang dieser Angelegenheit unterrichtet werden sollten.

Anschließend nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt Stellung:

„Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich jetzt doch ein paar Bemerkungen dazu machen. Ich selber war ein großer Freund der Betriebsform Eigenbetrieb, weil sie dazu beigetragen hat, eigenständiges Handeln und kaufmännisches Denken in die Verwaltung hereinzubringen. Das haben wir mit Erfolg erreicht. Und das, was wir mit Erfolg erreicht haben, sollten wir auch für die Zukunft sichern und nicht in Frage stellen.

Insofern ist der Rechtsformwechsel, den wir jetzt vorschlagen, keine Rückkehr zu traditionellen Stadtämtern, sondern ich gehe davon aus, dass die beiden Bereiche 65 und 10 Profitcenter mit eigener Rechnung innerhalb des NKF´s bleiben, erster Punkt.

Der zweite Punkt, solange wir ein Nebeneinander von Kammeraler Rechnung und Eigenbetriebsrechnung hatten, hatten wir den Vorteil, dass in den Eigenbetrieben unabhängig vom Kreditrahmen des Kammeralen Haushaltes besser Beschaffungen getätigt werden konnten. Das hat vor allen Dingen bei der Durchsetzung der Datenverarbeitung erheblich geholfen und hat auch im Bereich der Immobilienwirtschaft das ein oder andere mit ermöglicht.

Jetzt wo wir nach NKF bilanzieren, ist das keine Gestaltungsoption mehr, denn die Kredite, der Eigenbetriebe werden auf die Kreditlinie im NKF´s angerechnet. Also der Vorteil ist weg.

Wir haben aber den damaligen Vorteil mit Aufwand erkauft. Nämlich mit internen Rechungsverkehren, die nicht nur mit den internen Leistungsverrechnungen hinterlegt waren, sondern mit Echtgeld. Und das hat zu Tausenden von Buchungsvorgängen, bei beiden internen Dienstleistern, beim Systemhaus wie bei der Immobilienwirtschaft, geführt. Wenn ich da richtig informiert bin, bindet allein diese interne Rechnungslegung innerhalb des Systemhauses einen Aufwand von acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das zum Einsparpotential.

Wir sind zusätzlich aufmerksam geworden bei der Immobilienwirtschaft durch das Rincke-Gutachten, was uns nachhaltig auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat, dass durch die rechtliche Abtrennung der Immobilienwirtschaft vom Gesamthaushalt die internen Leistungsaustausche umsatzsteuerpflichtig sein könnten. Die sind es nach heutiger Auffassung nicht. Aber auch um diese steuerliche Gefahr auszuräumen, ist es sinnvoll hier die Veränderungen vorzunehmen.

Nun zu den Deckungsvorschlägen. Bisher refinanzieren sich die beiden internen Dienstleister aus den Etatansätzen, die die Fachämter für Miete von Datenverarbeitung oder für interne Beauftragungen bei der Immobilienwirtschaft bekommen haben. Mit anderen Worten, wenn wir jetzt diese Verrechnungspositionen, die bei den Fachämtern veranschlagt sind, einsammeln als Deckungsvorschlag, dann leidet kein Fachamt darunter, denn diese bisher in Echtgeld vollzogenen Dinge werden künftig in Form von internen Leistungsverrechungen, sozusagen nur noch in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet. Sie gehen nicht verloren und insofern geht auch das Vermieter/Mieterverhältnis nicht verloren. Es wird nur, ich sage das noch einmal, nicht Echtgeld ausgetauscht, sondern in internen Verrechnungsvorgängen abgebildet. Das spart verwaltungsinterne Bürokratie und ist vor diesem Hintergrund sinnvoll.

Ich hoffe, dass diese Hinweise ausreichend sind, um die heutige Entscheidung zu ermöglichen. Ich halte es für sachgerecht, dass die Fachausschüsse, die dieses begleiten, gesondert über Teilschritte informiert werden. Zur Verunsicherung bei den Kolleginnen und Kollegen, eine ganz klare Aussage, mit Ausnahme der Kolleginnen und Kollegen, die die internen Rechungsverkehre bisher abgewickelt haben, sind keine anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Veränderungen betroffen, die sich aus der Rechtsformveränderung ergeben. Das wir aus ganz anderen Gründen bei der Immobilienwirtschaft, wie auch beim Systemhaus uns wieder anpassen, an die neuen Erfordernisse, dass ist klar und sachgerecht und deswegen sollte eine ausführliche Begleitung der Thematik im Ausschuss für die Immobilienwirtschaft wie auch im Haupt- und Finanzausschuss stattfinden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Städtische Immobilienwirtschaft“ und
„Dortmunder Systemhaus“ (dosys.) werden zum 01.01.2007 in den NKH reintegriert.

2. Die „Städt. Immobilienwirtschaft“ und das „Dortmunder Systemhaus“ werden unter
Beibehaltung ihrer Bezeichnung als Fachbereiche weitergeführt.

3. Die Betriebssatzungen der Städt. Immobilienwirtschaft und des Dortmunder Systemhauses
werden mit Wirkung vom 01.01.2007 aufgehoben.

4. Die Stadtkämmerin wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2007 alle notwendigen Mehrauf-
wendungen/-auszahlungen gem. § 83 GO zu genehmigen, die im Zusammenhang mit der
Rückführung der beiden Eigenbetriebe entstehen, auch wenn sie die nach dem Rats-
beschluss vom 16.02.2006 festgelegten Wertgrenzen im Einzelfall übersteigen. Die
genehmigten Mehraufwendungen/-auszahlungen sind anschließend dem Rat zur Kenntnis
zu geben.


zu TOP 10.2
Fortgeschriebener Entwurf der Eröffnungsbilanz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07999-07)

Der Rat nimmt die vom Oberbürgermeister bestätigten fortgeschriebenen Entwürfe der Eröffnungsbilanzen zum Stichtag 01.01.2006

- für den städtischen Haushalt (Anlage 1 zu DS-Nr.07999-07, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2007)
- für den Sonderhaushalt Grabpflegelegate (Anlage 2 zu DS-Nr.07999-07, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2007)
- für den Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung (Anlage 3 zu DS-Nr.07999-07, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2007)

zur Kenntnis und leitet diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

zu TOP 10.3
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2006 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2006 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-07)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlug Rm Krüger vor, zunächst nur die ersten beiden Spiegelstriche des Beschlussvorschlages zu beschließen, und den dritten Spiegelstrich hinsichtlich der Übertragung von Ermächtigungen in Haushaltsjahr 2007 in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.05.2007 zu behandeln.

OB Dr. Langemeyer bat darum, dass aufgrund des Umfanges die entsprechenden Unterlagen, diese aufzubewahren seien.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2006 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2006 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2006 vorgelegt hat (§ 96 GO NRW). Diesbezüglich wird vorgeschlagen, dann durch Ratsbeschluss den Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage decken zu lassen.
zu TOP 10.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08024-07)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2006 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 4.984.560,68 Euro,
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.281.488,86 Euro sowie
der Korrektur von zwei für das 3. Quartal 2006 zur Kenntnis gegebenen
Genehmigungen.

zu TOP 10.5 a
Geplante Änderung des §107 GO NW -
Demonstration kommunaler Unternehmen in Düsseldorf
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08196-07)

Die von der CDU-Fraktion erbetene Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 10.5 b
Teilnahme städtischer Bediensteter an Demonstration in Düsseldorf
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08209-07)

Die von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetene Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 10.6
städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08208-07)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.









zu TOP 10.7
Satzungen zur Änderung der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre ab 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08231-07)

Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Ergänzung zur Anlage 3 der Vorlage vor:
Zu Paragraph 8 a ist im Absatz 1 nach dem ersten Satz folgender abgesetzter Satz ergänzend einzufügen:

"Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dieser errechnet
sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag),
abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld."

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) den anliegenden Entwurf (Anlage 1) als Satzung zur zweiten Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 und 2004

b) den anliegenden Entwurf (Anlage 2) als Satzung zur zweiten Änderung der
Vergnügungssteuer­satzung der Stadt Dortmund für das Jahr 2005

c) den anliegenden Entwurf (Anlage 3) als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuer­-
satzung der Stadt Dortmund ab dem Jahr 2006.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Mitwirkung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
hier: Zuständigkeitsregelung für das Mitwirkungsverfahren;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07084-06)

Auf Seiten der SPD-Fraktion erklärte Rm Diekneite, dass die vorliegende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erforderlich geworden sei, da aufgrund des zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen geändert werden musste.

Die nun gefundene Lösung sichere auch zukünftig die politische Partizipation bei diesen Angelegenheiten, so dass seine Fraktion der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt die unter Ziffern 1) – 4) der Begründung dargestellte Zuständigkeitsregelung für die Mitwirkung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen.
2. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.2
Ersatzwahl für die Vertretung der Stadt Dortmund in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft bzw. in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08195-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und für die Versammlung des Lippeverbandes

Herrn Stadtdirektor Ullrich Sierau

zum Delegierten der Stadt Dortmund bis einschließlich des Jahres 2010.


12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Resolution des Rates der Stadt Dortmund pro Jagd und pro Messe "Jagd & Hund"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 07832-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Präventionsmaßnahmen gegen Vandalismus an denkmalgeschützten Grabmälern auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 07833-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 12.1.3
Unfähigkeit, Tölpelei oder Bösartigkeit des AUSW- Vorsitzenden, Wortmeldungen nicht zu berücksichtigen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08021-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.4
Schaffung eines neuen architektonischen, image- und identifikationsprägendes Wahrzeichen von Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08103-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
Anbindung des städteverbindenden Radweges "Rheinischer Esel" an das Dortmunder Radwegenetz insbesondere an die geplanten Radwege der Emscherzuflüsse
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08170-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Erhalt eines 100 Jahre alten, ortsbildprägenden Baumes in der Hansbergstraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08172-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.7
Sachstand und weiteres Vorgehen zur Bahnhofsumgestaltung (ehemals 3do)
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08173-07)

Die Angelegenheit wurde bereits unter dem TOP 2.1 behandelt, so das sich die Beantwortung der Anfrage erübrigt hatte.

zu TOP 12.1.8
Überflüssige und schädliche Asphaltierung der intakten und wassergebundenen Wanderwege im Lohbachtal
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08219-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.05.2007.
12.2 Anfragen Linkes Bündnis

zu TOP 12.2.1
Personalpolitik - Haushalt 2008 / Verwaltung 2020
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 08213-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Kosten des Scheiterns der Bahnhofsüberbauung
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 08215-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.05.2007.

zu TOP 12.2.3
Grand Hotel Dortmund
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 08214-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.3 Anfragen DVU

zu TOP 12.3.1
Bleiberecht für geduldete Ausländer
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 08211-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Branghofer (DVU), warum sich die Verwaltung nicht in der Lage sehe, die exakte Zahl der in Dortmund lebenden geduldeten Ausländer zu benennen, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er diesbezüglich nichts hinzuzufügen habe.

zu TOP 12.3.2
Erstreckt sich der Rechtsstaat auch auf den Stadtbezirk Huckarde?
Anfrage zur Tagesordnung (DVU), Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 08216-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.3.3
Thema "Donnerschlag"
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 08218-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21:55 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.





Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Gerber
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
in Vertretung





Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer