Niederschrift

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 24.05.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:05 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU) i. V. für Frau RM Horitzky (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU) i. V. für Herrn RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD) i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD) i. V. für Herrn RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr sE Tigges – Ausländerbeirat
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez. (ab TOP 5.1)
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Knoche – 6/Dez.
Herr Thabe – 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herrn Bornkessel – 60/1-3
Frau Kuhlmann – 60/1-3
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Frau Beißner – 64/stv. AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Genau - 65/2
Herr Walzl - 65/2
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
Frau Bauer – Projekt Ruhr GmbH


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 24.05.2006, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterplan Emscherlandschaftspark 2010
- mündlicher Bericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05414-06)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04997-06)
3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.06
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05044-06)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-06)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier: Information zur Weiterführung des Verfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04983-06)

3.5 Bauleitplanung
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und
Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109
III. Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 (2. Änderung);
V. Beschluss über den Verzicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
VI. + VII. Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05048-06)

Hierzu liegt vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2006
(Drucksache Nr.: 05048-06)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-2-033660
Bauantrag zur Errichtung eines Amiko Distributions-Centers auf dem Grundstück Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 79 u. a. an der Ellinghauser Straße
63/2-2-033661
Bauantrag zum Neubau eines Office-Gebäudes DS Central, zur Aufstockung des Verwaltungsgebäudes am CDC und zum Umbau in Teilen des CDC auf dem Grundstück Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 79 u. a. an der Ellinghauser Straße
-Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05000-06)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

5.1 Geschäftsbericht 2006 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04982-06)
6. Angelegenheiten des Hochbaus

6.1 Beschaffung von Kraftfahrzeugen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03442-05)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Luftreinhalteplanung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04922-06)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Parkplätze für Busse vom Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05407-06)

Parkplätze für Busse vom Konzerthaus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05407-06-E1)

12.2 Konzept für Kreisverkehre in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05281-06)

13. Anfragen
- unbesetzt -
Die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 24.05.2006 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Poschmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg weist darauf hin, dass heute die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) vorgezogen und vor TOP 3 behandelt werden.

Frau RM Reuter beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vorlage zu TOP 3.5 „Bauleitplanung, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg -; hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109; III. Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 (2. Änderung); V. Beschluss über den Verzicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. + VII. Offenlegungsbeschlüsse (Drucksache Nr.: 05048-06)“ wegen Beratungsbedarfs zu vertagen und am 07.06.2006 zu behandeln.

Hierzu signalisiert der AUSW Einvernehmen.

Herr RM Harnisch stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, sich mit dem Antrag zu TOP 12.1 „Parkplätze für Busse vom Konzerthaus“, Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 05407-06-E1) nicht zu befassen, da die Straßen, wie Kampstraße und Friedhof, keine überörtlichen, sondern örtliche seien.

Herr RM Gerber macht deutlich, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste dieses Thema als überbezirklich ansehe. Da davon auszugehen sei, dass der Antrag mehrheitlich abgesetzt werde, ziehe er den Antrag zurück. Stattdessen werde der Antrag in die zuständige Bezirksvertretung eingebracht.

Herr RM Münch beantragt, zu TOP 10.1 Luftreinhalteplanung in Dortmund (Drucksache Nr.: 04922-06) zur Unterstützung seines Antrages Bilder zur Luftreinhaltung des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen per Beamer zeigen zu dürfen.

Dieser Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimme der DVU abgelehnt.

Die Tagesordnung wird mit den genannten Änderungen festgestellt.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Masterplan Emscherlandschaftspark 2010
- mündlicher Bericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05414-06)
- Buch "Masterplan Emscher Landschaftsplan 2010" (Drucksache-Nr. 05414-06-E1)

Frau Bauer berichtet über den aktuellen Stand des Masterplans Emscher Landschaftspark 2010. Der Emscher Landschaftspark basiert auf zwei Bausteinen, dem Umbau des Emschersystems durch die Emschergenossenschaft und die interkommunale Kooperation, die sich in einer Zusammenarbeit der Städte in den regionalen Grünzügen A – G zeigt. Die Grünzüge gliedern den Emscher Landschaftspark von Norden nach Süden.
In Dortmund umfasst der Emscher Landschaftspark (ELP) eine Fläche von ca. 9.000 ha, 20 % der Gesamtfläche des ELP. 17 Projekte wurden in Dortmund bereits realisiert, 31 Projekte laufen bzw. sind geplant.
Wichtig für den ELP ist der Grüne Ring in Dortmund, durch den das erste Mal der gesamte Emscherverlauf im Emscher Landschaftspark liegt.
Die Projekte Westfalenhütte und Phoenix zeigen exemplarisch eine integrierte Entwicklung zwischen Erholungs- und Freizeitnutzung, Städtebau und Entwicklung am Wasser.
2002 war der Start des ELP, zwischendurch gab es Bilanzierungsgespräche, eine Vertiefungsphase sowie eine Beratungs- und Beschlussphase in den Kommunen. Zum Entwurf des Masterplanes hat jede Kommune eine Stellungnahme abgegeben, die in das Buch „Masterplan Emscher Landschaftspark 2010“ eingearbeitet wurde.

Der Masterplan hat die Aufgabe, eine Strategie für den Regionalpark zu formulieren und beachtet hier insbesondere die Strukturwandelflächen.

Frau Bauer stellt die einzelnen Kapitel des Buches und damit die Kernaussagen des Masterplanes vor. Insgesamt gibt es sechs Leitprojekte. Eine Fortschreibung und eine erneute Überprüfung des Masterplans stehen für 2010 an.

Herr RM Harnisch verweist im Zusammenhang mit Emscher, Masterplan Ruhr und anderen überregionalen Planvorhaben darauf, dass der regionale Gedanke immer größere Bedeutung erhält. Er vermisst von Dortmund kulturell betriebene Leitprojekte, z. B. das Dortmunder U, und bittet um Auskunft, inwieweit solche Projekte noch berücksichtigt werden können. Er fragt sich, ob die regionalen Projekte auch außerhalb der Region, z. B. im Ausland, gesehen werden.

Frau Bauer erklärt, dass beispielsweise das Dortmunder U im Entwurf noch im Masterplan enthalten war. Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen ist es offenbar herausgenommen worden.
Zur Wahrnehmung der Projekte geht die Projekt Ruhr mit einer Informationsoffensive vor, z. B. durch eine Beschilderung oder Publikationen. Herr Schwarze-Rodrian sei heute in New York, um dort den Emscher Landschaftspark vorzustellen.

Herr RM Tönnes sieht hinter dem Masterplan Emscher Landschaftspark eine große Ausstrahlkraft hinsichtlich Kultur und Tourismusförderung.

Auf Nachfrage des Herrn RM Tönnes erläutert Frau Bauer, dass die Emschergenossenschaft und der Regionalverband im März die Arbeitsgemeinschaft „Neues Emschertal“ auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung gegründet habe. Es wird auf der Ebene der Staatssekretäre unter Federführung des Umweltministeriums zusammengearbeitet. Außerdem sind das Ministerium für Bauen und Verkehr und das Wirtschaftsministerium beteiligt. Derzeitig laufen Verhandlungen zwischen dem Regionalverband und dem Land zu den Themen der Route der Industriekultur und dem Emscher Landschaftspark zu den Inhalten und Trägerstrukturen.

Herr RM Follert befürwortet die interkommunale Vernetzung, die aus ökologischen Gründen sinnvoll sei.

Auf seine Frage, warum Phoenix Ost nicht als Hochwasserrückhaltebecken genannt wurde, gibt Frau Bauer den Hinweis, dass dies im Verantwortungsbereich der Emschergenossenschaft liege.

Herr RM Fischer hält diesen Masterplan Emscher Landschaftspark neben dem Emscher Radweg für den konkretesten Masterplan, der sowohl in der Planung als auch in der Ausführung sehr weit gediehen sei.

Frau Bauer erinnert daran, dass der Emscher Landschaftspark 16 Jahre alt sei und 1989 mit der IBA Emscherpark gestartet sei. Die Projekt Ruhr bearbeit dabei die Bodenteile, die Emschergenossenschaft den Umbau des Flusses.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zum Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 zur Kenntnis.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes



zu TOP 10.1
Luftreinhalteplanung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04922-06)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2006
- Zusatz-/Ergänzungsantrag von Herrn RM Münch vom 23.05.2006 (Drucksache Nr. 04922-06-E1)

Herr StR Steitz erläutert, dass es bei der Luftreinhalteplanung darum gehe, gesamtstädtisch zu denken. Das EG-Recht sehe vor, dass bis Ende des Jahres eine Luftreinhalteplanung vorliegen müsse. Diese müsse sich zwingend aus den Belastungsschwerpunkten ergeben, die aus den Messungen hervorgehen. Die Verwaltung gehe sogar weiter und beziehe nicht nur die aus Messungen hervorgegangenen Schwerpunkte ein, sondern auch die Belastungsschwerpunkte, die ohne Messstellen erkennbar sind.
Herr StR Steitz merkt an, dass zur Zeit kein Instrumentarium vorliege, um auf verkehrsbedingten Feinstaub reagieren zu können. Bei verkehrslenkenden Maßnahmen konnte bisher nur auf das Fahrzeuggewicht abgestellt werden und nicht auf die Verunreinigung durch die Fahrzeuge. Die Kennzeichnungsverordnung werde offenbar vom Kabinett in den nächsten zwei bis drei Wochen gebilligt werden. Nach einer Vorlaufzeit wird es möglich sein, nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu entscheiden.
Innerhalb des Ruhrgebietes zeigt sich eine Kooperation aufgrund der gleichen Probleme, die sich auch in den anderen Ruhrgebietsstädten zeigen. Der RVR hat hier einen Austausch zwischen den Beteiligten erreicht. Dies bedeutet natürlich auch, dass Maßnahmen in Dortmund mit den umliegenden Städten koordiniert und angeglichen werden müssen.

Herr Dr. Grote zeigt anhand der sogenannten Ampelkarte die Abgrenzungen für den Luftreinhalteplan Brackel. Die Stadt wurde auf mögliche weitere Überschreitungen der Feinstaubbelastung überprüft. Rote Eintragungen zeigen aufgrund von Simulationen, Messungen und Rechnungen weitere Bereiche, in denen die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden. In den gelb gekennzeichneten Bereichen kann eine Überschreitung nicht ausgeschlossen werden.
Die roten Eintragungen befinden sich alle im Bereich des Luftreinhalteplans Brackeler Straße.
Bei den gelben Punkten wird der städtische Luftreinhalteplan berührt.

Herr Dr. Grote macht deutlich, dass es sich bei dem Thema Feinstaub um einen ständigen Prozess handelt. Die Verwaltung ist dabei, die Meteorologie hinsichtlich einer regionaltypischen Meteorologie
zu verfeinern. Ergebnis wird eine Vergrößerung der roten und auch der gelben Bereiche sein.



Mit der Bezirksregierung, dem Staatlichen Umweltamt und dem städtischen Umweltamt werde am Luftreinhalteplan gearbeitet. Herr Dr. Grote kündigt regelmäßige Berichterstattungen im Ausschuss an, die nächste voraussichtlich nach der Sommerpause.
Zum Abschluss stellt Herr Dr. Grote heraus, dass die Aktionspläne die Feinstaubwerte des Messortes verbessern sollen, dagegen entwickeln Luftreinhaltepläne strategische Mittel zur Säuberung der Region/des Bereiches.

Frau RM Lührs fragt, wohin der Verkehr verdrängt werde und wie ein Lösungsvorschlag aussehen könne. Es laufe auf eine andere Technik hinaus, z. B. bei Kraftfahrzeugen. Hier müsse eine Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung erfolgen und ein Konzept entstehen.

Herr StR Steitz erklärt, dass derzeitig kein Anreiz für Kfz-Nutzer bestehe, eine andere Technik zu nutzen.
Wenn ein anderes Instrumentarium vorliegt, müssen Standards festgelegt werden. Dann werden auch die Fahrzeugflotten umgestellt werden müssen.
Die EU habe eine fortschrittliche Umweltpolitik betrieben, aber keine fortschrittliche Industriepolitik. Über die Kommunen wird die Umweltpolitik durch die vorgegebenen Grenzwerte dazu führen, dass die Industrie sich umstellt und Fahrzeuge produziert, die in die Zonen fahren dürfen.

Für Herrn StR Steitz zeigen die Aktions- und Luftreinhaltepläne ein zeitlich befristetes Problem.

Herr Dr. Grote erläutert, dass Luftreinhalteplanung nicht nur mit Fahrzeugen und Verkehr zu tun habe. Dazu gehören aber auch z. B. die Renovierung des Gebäudebestandes, die Erneuerung von Heizungssystemen und die Baustellenabwicklung.

Herr RM Münch gibt an, dass seit Jahren bekannt war, wie hoch in der Innenstadt der Verkehr sei. Er hält für wichtig, den Verkehr in den entsprechenden Bereichen zu reduzieren. Die Politik müsse überlegen, inwieweit sie bereit sei, unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen. Er befürwortet eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs im Stadtgebiet, u. a. durch den ÖPNV. Auch sei die Bevölkerung zu sensibilisieren. Herr RM Münch begründet seinen Antrag vom 23.05.2006, der folgenden Wortlaut hat:
“Der AUSW beauftragt die Verwaltung zu berechnen, wie viele vorzeitige Todesfälle, Herz- Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs sie analog den Berechnungen und Untersuchungen des Landesumweltamtes NRW durch Luftschadstoffe in Dortmund erwartet bzw. wie viele Fälle durch Luftreinhaltemaßnahmen vermieden werden können?“

Herr Dr. Grote stellt fest, dass die von Herrn RM Münch geforderten Informationen im Luftreinhalteplan abgehandelt werden. Im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan ist eine Kommunikationsstrategie erforderlich, denn über den Plan ist mit den Menschen zu sprechen.

Herr RM Gerber begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit zu dieser Thematik, aber er geht davon aus, dass nur mit Veränderung der Technik Verbesserungen erzielt werden können.

Auf Frage des Herrn RM Gerber erklärt Herr Dr. Grote, dass die Verkehrsverlagerungen durch die Lkw-Entlastungszone in der Nordstadt bei der vorgestellten Karte noch keine Berücksichtigung finden.

Herr RM Pisula hebt hervor, dass nicht nur gegen den Verkehr, sondern insbesondere gegen die anderen Feinstaubquellen vorzugehen sei, so wie es in anderen Städten passiere. Er stellt fest, dass die CDU-Fraktion auf ein integriertes Konzept abstelle. Nicht nur der Verkehr, sondern die anderen Feinstaubquellen und Hintergrundbelastungen und die meteorologischen Faktoren sind zu berücksichtigen. Seines Erachtens könne es nicht Ziel der Politik sein, den Verkehr zu reduzieren, sondern der Weg über die Technik, mehr sauberen Verkehr zu produzieren, ist zu wählen.

Herr RM Tönnes sieht die Kommune als mit der Problemlösung überfordert an. Seines Erachtens ist integriertes Denken erforderlich, insbesondere sei die Hintergrundbelastung zu senken. Deshalb sei die regionale Zusammenarbeit so bedeutsam. Die Verwaltung müsse insgesamt mit allen Fachbereichen, die Einfluss auf dieses Thema haben, an der Zielsetzung abgestimmt und zielgerichtet arbeiten und die Maßnahmen entsprechend ausrichten.
Herr RM Tönnes sieht u. a. auch eine Vergrößerung des Problems in den Kommunen dadurch, dass auf Bundesebene bei den ÖPNV-Mitteln 3,3 Milliarden Regionalisierungsmittel eingespart werden sollen. Folge ist ein Zurückdrängen des ÖPNV.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass der Verkehr auch der Hauptverursacher der Hintergrundbelastung sei, so dass dagegen Maßnahmen zu ergreifen seien.

Der Antrag des Herrn RM Münch wird bei Gegenstimme der DVU mit Mehrheit abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes


zu TOP 3.1
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04997-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2005 zur Kenntnis.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.06
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05044-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, dem Bebauungsplanes Ev 143 - Winterkampweg - die Begründung vom 10.04.2006 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße - die aktualisierte Begründung vom 10.04.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier: Information zur Weiterführung des Verfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04983-06)

Herr Wilde erklärt auf Frage des Herrn RM Gerber nach dem Baubeginn, dass die Maßnahme in der Investitionsplanung der Stadt ab 2008 vorgesehen ist. Ab diesem Jahr ist die Finanzierung im städtischen Haushalt gesichert. Es bestand die Überlegung, ob es eine private Vorfinanzierung dieser Straße durch Dritte geben kann. Das könnte der Hauptgrundstückseigentümer, der von der Straße profitiert, sein. Dies habe sich als nicht sehr wahrscheinlich herausgestellt. Sollte die Maßnahme durch eine private Vorfinanzierung 2007 vorgezogen werden können, würde die Verwaltung dies gern tun.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig dem in dieser Beschlussvorlage dargelegten weiteren Verfahrensablauf zu.



zu TOP 3.5
Bauleitplanung
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und
Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109
III. Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 (2. Änderung);
V. Beschluss über den Verzicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
VI. + VII. Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05048-06)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 09.05.2006
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 22.05.2006 zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – Beratungsbedarf angemeldet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Behandlung der Vorlage auf den 07.06.2006.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-2-033660
Bauantrag zur Errichtung eines Amiko Distributions-Centers auf dem Grundstück Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 79 u. a. an der Ellinghauser Straße
63/2-2-033661
Bauantrag zum Neubau eines Office-Gebäudes DS Central, zur Aufstockung des Verwaltungsgebäudes am CDC und zum Umbau in Teilen des CDC auf dem Grundstück Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 79 u. a. an der Ellinghauser Straße
-Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05000-06)

Auf die Nachfrage des Herrn RM Harnisch nach der farblichen Gestaltung der Außenfassade erläutert Herr Hofmeister, dass es hierzu bereits Gespräche gegeben habe. Inzwischen wurde ein Gutachten von Ikea in Auftrag gegeben; der Gutachter habe nun Wünsche geäußert, die Ikea nicht erfüllen kann. Auf die Baumaßnahme, die Genehmigung und die Durchführung des Baus habe dies insgesamt wenig Einfluss.

Herr RM Münch gibt folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
“Ich begrüße ausdrücklich, dass die positive ökonomische Entwicklung gleichzeitig mit einer weiteren Verbesserung der ökologischen Gegebenheiten auf dem Ikea-Gelände weiter voran geht. Ich kritisiere, dass die Gestaltung der Gebäude so unattraktiv geblieben ist, unabhängig davon, was die Farbgebung noch ausmachen soll. Ich hätte mich gefreut, wenn man durch eine grafische Darstellung das Gebäude zu einer richtigen Landmarke, die man stadtweit hätte sehen können, gestalten würde. Das bedaure ich sehr.“



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mg 159 zu befreien und eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 5.1
Geschäftsbericht 2006 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04982-06)

Frau RM Falkenstein-Vogler begrüßt die Form des Geschäftsberichts und erwähnt hier insbesondere die Kurzfassung für die eilige Leserin und den eiligen Leser, die auf den Seiten 9 – 11 zu finden ist, die kursiv geschriebenen Hauptaussagen am Rande und das Ergebnis am Ende des jeweiligen Kapitels. Anschließend geht sie auf die Themen Masterplan Wohnen, die Moderatorenfunktion des Wohnungsamtes und die Wohnraumförderung ein. Sie hebt hier besonders positiv den Masterplan Wohnen hervor.

Für Frau RM Pohlmann-Rohr zeigt der Geschäftsbericht die heutige große Bandbreite der Tätigkeit des Wohnungsamtes. Insgesamt werden sich die Aufgaben in der Zukunft insbesondere in den wohnungspolitischen Aufgaben und in der Sicherung des Wohnungsbestandes widerspiegeln. Bei alternativen Wohnformen verweist sie auf andere Städte, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen.

Herr Böhm erklärt auf die Fragen der Frau RM Pohlmann-Rohr zum Seniorenbüro Wohnen, dass das Wohnungsamt nach der Sommerpause über dieses Thema berichten werde. Vorab erläutert er, dass die Seniorinnen und Senioren das Seniorenbüro geringer als erwartet nachfragen. Er schildert, dass zunächst mehr Transparenz für das Thema geschaffen werden muss, es müsse ein Umdenken bei den Seniorinnen und Senioren und den älter werdenden Menschen erfolgen. Hier werde auch Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Die Seniorenbüros vor Ort kümmern sich in den Stadtbezirken nicht um das Thema Wohnen. Es gibt aber eine Zusammenarbeit zwischen Wohnungsamt und diesen Seniorenbüros.
Zur Fehlbelegerabgabe gibt Herr Böhm an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Abschaffen der Abgabe nicht weiter im Wohnungsamt benötigt werden. Hier sind fünf Planstellen betroffen.

Nach Meinung des Herrn Punge zeigt der Geschäftsbericht, dass im Wohnungsamt gute Arbeit geleistet wird. Er verdeutlicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes eine sehr positive Moderatorenfunktion übernehmen und Vertrauen wecken. Bei der Siedlungs- und Quartiersentwicklung ist es durch die Hilfe des Wohnungsamtes möglich, Vereinbarungen mit Wohnungsunternehmen – auch im Vorfeld von Entscheidungen über Entwicklungen - zu treffen.

Herr RM Follert begrüßt die Abschaffung der Fehlbelegerabgabe. Die Leerstandsermittlungen werden seines Erachtens Verständnis hierfür wecken. Diese Ermittlungen sollten auch stadtbezirksbezogen erfolgen.

Frau Beißner ergänzt zu den alternativen Wohnformen, dass das Land Nordrhein-Westfalen bereits seit zwei Jahren verschiedene Möglichkeiten zur Förderung alternativer Wohnformen zulässt. Eine Beratung der Investorinnen und Investoren erfolgt auch zu diesem Thema.
Die Zusammenarbeit mit dem Umweltamt wegen investiver Maßnahmen im Bereich Umweltschutz läuft bereits.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht 2006 mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2005 des Amtes für Wohnungswesen zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Beschaffung von Kraftfahrzeugen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03442-05)

Herr RM Berndsen erklärt, dass sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Inhalt der Vorlage nicht einverstanden sei. Es ist vorgesehen, in Kürze einen Antrag einzubringen, in dem dazu aufgefordert wird, die neuen Energien bei Fahrzeugen zu berücksichtigen. Er fordert, dass die Fahrzeuge mindestens die EURO 4- oder EURO 5-Norm erfüllen müssen. Über Gastechniken müsse in Kürze diskutiert werden.

Herr RM Thieme weist auf die Empfehlung des AUSW vom 27.04.2005 hin, die nur halbherzig für diese Vorlage gewürdigt wurde. Die Lösungsvorschläge der Verwaltung hält er für sehr unbefriedigend.

Herr StD Fehlemann macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage in Zusammenarbeit mit dem Umweltdezernat erstellt wurde. Die derzeitigen technischen Möglichkeiten sind in der Vorlage dargestellt. Die Verwaltung nehme das, was auf dem Markt vorhanden sei. Herr StD Fehlemann gibt ein Beispiel dafür, dass oft bei den Besonderheiten der Kraftfahrzeuge und Baumaschinen keine neuen technischen Lösungen vorhanden sind.
Er stellt deutlich heraus, dass er die Aussage, die Verwaltung wolle keine neuen technischen Lösungen, für überzogen halte.

Frau RM Reuter stellt auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Unzufriedenheit über die Vorlage heraus. Ihre Fraktion wolle weiter in die Richtung der erneuerbaren Energien bzw. alternativer Antriebe bei Kraftfahrzeugen gehen. Die Vorlage werde zur Kenntnis genommen, zu einem späteren Zeitpunkt werden Anträge zu diesem Thema kommen.

Herr RM Münch sieht einen Unterschied zwischen dem, was technisch möglich ist und den Vorstellungen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr RM Thieme gibt zur Niederschrift:
“Es war nicht meine Absicht, Sie – Herr StD Fehlemann – zu beschimpfen. Ihre heftige Reaktion hat gezeigt, dass ich einen empfindlichen Nerv getroffen habe. Ich wollte nur sagen, dass die Vorlage das wiedergibt, was schon bekannt war. Dann hätte man im letzten Jahre auch auf den Beschluss des Antrages verzichten können.“

Herr StD Fehlemann stellt heraus, dass nur der wissenschaftliche Stand dargelegt werden könnte. Die Verwaltung habe keine Zukunfts- oder Dieselforschungsabteilung, sie habe die Möglichkeiten aufgezeigt und eine Marktübersicht abgegeben. Wo es möglich ist, soll die Euro 4 – oder 5-Norm genutzt werden. Die Vorlage sei ein Bericht, wie es derzeitig in diesem Marktsegment Umwelt und Fahrzeuge aussieht. Wenn Wünsche der Politik vorliegen, könnten diese entsprechend des Marktes abgefragt werden. Wenn Produkte nicht käuflich sind oder Spezialmaschinen nicht in Frage kommen, können die Maschinen nicht einfach so geschaffen werden.

Herr RM Berndsen verweist auf die Tabelle auf Seite 3 der Vorlage, der zu entnehmen ist, dass für einen Lkw mit weniger als 2,8 t ein Rußpartikelfilter zur Zeit nicht verfügbar sei. Dies werde von den Firmen so angegeben, ohne dass diese in der Regel darauf hinweisen, dass mit einem Umrüstsatz, der 600,-- bis 800,-- Euro kostet, ein Rußpartikelfilter nachgerüstet werden könne.

Herr RM Tönnes schließt sich der Aussage des Herrn RM Berndsen an. Die Tabelle sei zum Teil nicht richtig erarbeitet worden. Er hält es für möglich, dass eine Firma aus dem Sauerland für jedes Fahrzeug, das im städtischen Fuhrpark sei, einen Dieselrußfilter herstellt. Er ergänzt, dass in der Schweiz alle Baumaschinen aufgrund einer Arbeitstättenvorschrift mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet sind. Die letzte Zeile in der Tabelle auf Seite 3 der Vorlage gibt an, dass diese erst in Vorbereitung seien.

Herr StD Fehlemann gibt an, dass die Verwaltung den am 27.04.2005 beschlossenen Antrag tatsächlich geprüft habe. Er befürchtet, dass die Verwaltung von der Politik dazu aufgefordert werde, städtische Baumaschinen mit Rußpartikelfiltern auszustatten, aber dann bei einer Auftragsvergabe Firmen mit Maschinen ohne Rußpartikelfilter ausgewählt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über die Vorgehensweise bei der Beschaffung von Kraftfahrzeugen zur Kenntnis:

Bei der Neubeschaffung von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich - vorbehaltlich bestehender rahmenvertraglicher Regelungen für Nutzfahrzeuge - in jedem Einzelfall zu prüfen, welche alternativen Antriebsarten zum Einsatz gelangen können. Dabei sind insbesondere wirtschaftliche und umweltpolitische Aspekte zu berücksichtigen.
Die Fahrzeuge sollen möglichst die EURO 4- bzw. EURO 5-Norm erfüllen. Die Fahrzeuge mit Dieselantrieb sollen mit Partikelfilter ausgerüstet sein.

Solange sich im Bereich der Baumaschinen keine neuen technischen Lösungen abzeichnen, erfolgt hier die Beschaffung wie bisher.

Die Nachrüstung von dieselbetriebenen Fahrzeugen mit Rußpartikelfiltern und die technische Entwicklung und Realisierbarkeit in diesem Bereich wird weiterhin geprüft. Sobald Nachrüstsätze am Markt verfügbar sind, wird die Frage der Nachrüstung erneut aufgegriffen.

Die Einrichtung einer Betriebstankstelle (weder für Erdgas noch für konventionelle Treibstoffe) wird aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich nicht geplant.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


TOP 10. Angelegenheiten des Umweltamtes und TOP 11. Angelegenheiten des
Regiebetriebes 'Stadtgrün' sind nach TOP 2 behandelt worden.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Parkplätze für Busse vom Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05407-06)
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.05.2006 (Drucksache-Nr. 05407-06-E1)

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ist nach kurzer Diskussion unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – durch Herrn RM Gerber zurückgezogen worden.

zu TOP 12.2
Konzept für Kreisverkehre in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05281-06)

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Konzept für Kreisverkehre und weist darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handelt. Die zu erarbeitende Prioritätenliste müsse nicht stringent, sondern im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung abgearbeitet werden. Wenn die Verwaltung ein Konzept vorlegt, müsse geschaut werden, wie die haushaltsmäßige Abwicklung erfolgen könne.

Auch Herr RM Follert spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für die Einrichtung von Kreisverkehren aus, da es an manchen Stellen unfallhemmend wirke. Für ihn gehe der Antrag zu weit. Es sei normales Verwaltungshandeln, wenn an Verkehrswegen, an denen Baumaßnahmen durchgeführt werden, eine Prüfung hinsichtlich Kreisverkehre erfolgt. Dies sei auch bei Bebauungsplänen der Fall. Herr RM Follert sieht weder eine finanzielle Möglichkeit noch die Notwendigkeit, bestehende Bauwerke zu verändern. Bei Schäden an Ampelanlagen oder an Kreuzungen oder bei einer höheren Verkehrsdichte sollte die Verwaltung eine Prüfung auf die Einrichtung eines Kreisverkehres durchführen. Ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet hält er nicht für erforderlich und würde die Verwaltung unnötig belasten, so dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stimmen des Herrn RM H. Fischer und des Herrn Thieme gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung des Herrn RM Gerber folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für Kreisverkehre in Dortmund aufzustellen, in dem in einer Prioritätenliste festgelegt wird, wann es wo sinnvoll und realisierbar ist, weitere Kreisverkehre im Stadtgebiet einzurichten.

Bei neuen Planungen sollen – wo es sinnvoll und möglich ist – Kreisverkehre Vorrang vor Ampeln haben.“

13. Anfragen
- unbesetzt -


Zum Ende der Sitzung weist Herr RM Hengstenberg auf den heute den Ausschussmitgliedern vorgelegten Flyer zur „Investiven Bestandsförderung des Landes NRW – Abbau von Barrieren in Wohnungen“ des Amtes für Wohnungswesen (Drucksache Nr. 04998-06-E1) hin.


Abschließend gibt er noch den Hinweis, dass die nächste Sitzung des AUSW am 07.06.2006 um 12.00 Uhr beginnen wird. Da nach dem AUSW um 16.00 Uhr der Schulausschuss im Ratssaal noch tagen wird, werde sich der AUSW zeitlich beschränken müssen.



H e n g s t e n b e r g
P o s c h m a n n
S k o d z i k
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)