Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 04.12.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:34 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Harnisch, stv. Vorsitzender (SPD)


Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i.V. f. Herr RM Mause
Herr RM Neumann (CDU)
Frau RM Menzebach (CDU) i. V .f. Herr RM Pisula
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Penning (CDU) i. V. f. Herr sB Rüding Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i. V. f. Herr RM Klösel
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Thiel (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Pöting (SPD) i. V. f. Herr RM Meyer
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) ab 15:35 Uhr
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund




3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel - 60
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Limberg - 65/AL
Herr Schließler - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Betram - 68
Herr Schulte - 20
Herr Ellerkamp - 8/WF
Frau Vollmer – 1/III-1
Herr Schultenkämper – 1/GB III
Frau Kober – 61/2-1
Herr Thabe – 61/2
Herr Kruse - 50/GL
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmitz-Ebert (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmidt (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Bremecker (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Pfänder (Ombudsmann PCB)
Frau Bredemann (Planungs- und Gutachterbüro Ökoplan/ Essen)

Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 04.12.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 PCB- Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens Informationen über Art und Umfang der Sanierung des Envio-Geländes und aktuelle Messwerte

hierzu -> Informationsvorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11278-13)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11007-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11007-13-E2)

3.2 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren

Einbringung
(Drucksache Nr.: 10932-13)

3.3 Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-13)

3.4 Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10757-13)

3.5 Programm „Soziale Stadt NRW – Dortmunder Nordstadt - Eingang in die Nordstadt – Kreative Brücke im Quartier“ und
Programm „Stadtumbau Rheinische Straße - Attraktive Quartierseingänge“
hier: Ausführungsbeschluss Gestaltung der Unterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11042-13)

3.6 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Aktueller Sachstand

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)
Hinweis: Die Druckstücke zu der Vorlage wurden den Mandatsträgern bereits im Wege eines Sonderversandes zugestellt.

3.7 Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)
Hinweis: Die Druckstücke zu der Vorlage wurden den Mandatsträgern bereits im Wege eines Sonderversandes zugestellt.

3.8 Bericht über den Sachstand zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10945-13)





4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße / Gut-Heil-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 27.09.2013

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09439-13)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 06.11.2013

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10965-13)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 230 - Lebensmittelmarkt
Nelkenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11247-13)

4.4 Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n - Bergparte -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10838-13)

4.5 Bauleitplanung;
54. Änderung des Flächennutzungsplanes –nördlich Bodelschwingher Straße- und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (54. Änderung), II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11326-13)

4.6 Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11044-13)

4.7 Bewohnerparkzonen - Sachstand und Einführung einer Bewohnerparkzone "Gerichtsviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10190-13)

4.8 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10071-13)
4.9 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10869-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11.2013 vor -

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11297-13)

4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11229-13)

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; Hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey-, II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10967-13)

4.13 Neubau des Deutschen Fußballmuseums
hier: Sachstandsbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11046-13)

4.14 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Citykonzeptes - City2030
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11024-13)

4.15 Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Projekt Lange Straße

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-13)

4.16 Thier Galerie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11392-13)

4.17 U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11395-13)

5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

5.1 Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)


5.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1 Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11004-13)

6.2 Umbau der Berghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11022-13)

6.3 Umgestaltung Vogelpothsweges von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11019-13)

6.4 Erfahrungsbericht über das Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11207-13)

6.5 Baustellenabsicherung für Rad- und Fußverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11110-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11110-13-E1)

7. Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums
- nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

8.1 Sicherung von bezahlbarem Wohnraum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11409-13)

9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10852-13)

9.2 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10844-13)

9.3 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11306-13)



9.4 Grabsteine
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11396-13)

9.5 Grabsteindenkmal- und Denkmalpflege auf städtischen Friedhöfen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11399-13)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11399-13-E1)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Verwendung von Mehrweggetränkesystemen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11048-13)

10.2 Lärmkartierung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10937-13)

10.3 Projekt "Energiesparservice"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013
(Drucksache Nr.: 10525-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10525-13-E2)

10.4 Klimaschutz-Teilkonzept RVR
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11393-13)

10.5 Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11397-13)

11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- nicht besetzt -

12. Anfragen
- nicht besetzt -

13. Sonstige Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn RM Harnisch - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Baran benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellvertretende Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen

Man einigt sich darauf die Tagesordnung um folgende Vorlagen zu ergänzen:


A) Im Wege der Dringlichkeit:

I. Botanischer Garten Rombergpark Bildungsforum Natur und Umwelt – Neubau des Schulbiologischen
Zentrums; Empfehlung - (Drucksache Nr.: 11365-13) -Dringlichkeitsschreiben liegt vor-
Dieser Punkt wird unter TOP 3.9 aufgerufen.

II. Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013; Einleitung des Beteiligungsverfahrens;
Beschluss (DS-Nr.: 11216-13) - Dringlichkeitsschreiben liegt vor –
Dieser Punkt wird unter TOP 4.19 aufgerufen.


B) Durch Überweisung aus anderen Gremien:

I. Die Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013“ (Drucksache Nr.: 09629-13)
hier: Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 21.11. 2013

Dieser Punkt wird unter TOP 4.18 aufgerufen.

II. „Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen“ (Drucksache Nr.: 11010-13)
hier: Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2013
Dieser Punkt wird unter TOP 3.10 aufgerufen.

Sonstige Änderungen:

RM Pohlmann (Fraktion B’90 Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion die Bitte um Stellungnahme unter TOP 10.5 zum Thema „Steag“ (Drucksache Nr.: 11397-13) zurückzieht.

RM Frank (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage unter TOP 3.9 „Botanischer Garten Rombergpark
Bildungsforum Natur und Umwelt - Neubau des Schulbiologischen Zentrums“ (Drucksache Nr.: 11365-
13), wegen noch bestehenden Beratungsbedarfes, in die Sitzung des AFBL am 05.12.2013
durchlaufen zu lassen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen und Änderungen
festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 13.11.2013

RM DR. Brunsing informiert zu TOP 6.6 der letzten Sitzung am 13.11.2013 darüber, dass er im Nachgang zu dieser Sitzung durch Herrn Krieg (Fachbereich 66) telefonisch darüber informiert wurde, dass es sich nicht um dieselbe Lichtanlage gehandelt habe, welche bereits fertig gestellt war und somit die Angelegenheit als erledig betrachtet werden könne.
In diesem Zusammenhang bittet er darum, den Schreibfehler in der Niederschrift wie folgt zu korrigieren:
„….um dieselbe Anlage handelt, zu der bereits vor Änderung: 1-12 1-2 Wochen in der Zeitung…“


Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 13.11.2013 wird unter Beachtung der o.a. Information und mit der o.a. Änderung genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
PCB- Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens Informationen über Art und Umfang der Sanierung des Envio-Geländes und aktuelle Messwerte

hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11278-13)

hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP ( B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11007-13-E1; lag bereits zur Sitzung am 13.11.2013 vor)

hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11007-13-E2)


Nachfragen zu den vorliegenden schriftlichen Informationen von RM Märkel und RM Kowalewski beantwortet Herr Schmied (BR/Arnsberg) wie folgt:

Zu den Fragen von RM Kowalewski:
„Die Gebäude und die Grundstücksflächen werden immer noch von der „Grundbesitz Kanalstraße“ früher „ENVIO Grundbesitz“ vermietet. Wenn die Gebäude von uns geräumt und grob gereinigt sind, können diese natürlich nicht sofort weiter genutzt werden. Es muss danach durch Raumluftmessungen und weitere Reinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden, dass dort wieder Arbeitnehmer beschäftigt werden können. Das ist dann aber Aufgabe des Vermieters, welcher dazu verpflichtet ist, diese Aufgabe wahrzunehmen. Schon bei der geteilten Halle 51…. 1 Teil wird von der DHL genutzt ….wurde dieser Bereich, nachdem er gereinigt worden ist, freigemessen und dann erst wieder vermietet. Ähnlich müsste es hier auch gehen. Identisch ist das auch mit Halle 55, diese ist zweigeteilt, der vordere Teil ist abgesperrt (ehemals Nutzung durch ENVIO) und der hintere Bereich wird mittlerweile durch eine Nachbarfirma genutzt. Auch dieser hintere Hallenbereich ist gereinigt und dann freigemessen worden. So ist die Vorgehensweise. Also wir räumen die Halle, machen eine grobe Reinigung, so dass für das Umfeld keine weiteren Benachteiligungen oder schädlichen Umwelteinwirkungen zu besorgen sind. Danach geht es dann um den Schutz der Arbeitnehmer, was von dann von der Firma nachzuweisen ist. Der Schutz der Arbeitnehmer und der Nachbarschaft ist durch diese Maßnahmen also sichergestellt. Wir haben in diesem Bereich auch noch mal Messungen im belasteten Bereich der Halle 55 durchgeführt und lagen da deutlich unter dem Interventionswert. Aber auch das müsste separat noch mal nachgewiesen werden, wobei ich einflechten darf, dass wir zunächst in Halle 55 den Blindgängerverdachtspunkt prüfen müssen, sobald die Halle leer geräumt und grob gereinigt ist.“


Zu den Fragen von RM Märkel:

„Was Ende des Jahres und Anfang nächsten Jahres beginnen soll, sind die Dinge, die der Insolvenzverwalter veranlasst hat. Hierbei handelt es sich um die von ihm durchzuführende Verwertung. Wir wissen, dass er die Notifizierung vorbereitet. Das wird von uns geprüft. Wann er letztlich anfängt, ob im Dezember oder im Januar…..es beginnt ja mit der Einrichtung der Schleusen…. das wissen wir nicht. Diese Frage können wir nur an den Insolvenzverwalter weitergeben. Wenn er angefangen hat, soll das Ganze 5 Monate dauern. Er wird selbst einen Gutachter beauftragen, der die Räumung begleiten wird und wir werden diese Räumung selbst auch fachlich begleiten. Wir und das schließt sich dann an die Räumung durch den Insolvenzverwalter an, bereiten derzeit die europaweite Ausschreibung vor und gehen davon aus, dass diese Ausschreibung noch vor Weihnachten beginnen wird. Die Begleitung nach der Auftragserteilung („wer kontrolliert was?“), wird in der Leistungsbeschreibung exakt vorgelegt. Zunächst muss derjenige, der den Auftrag letztlich bekommt, selbst Fachleute beauftragen, die das begleiten und beobachten und feststellen, ob das auch ordnungsgemäß durchgeführt wird. Zusätzlich zu dieser Verpflichtung des Auftragnehmers wird die Bezirksregierung einen Gutachter beauftragen, der diese Maßnahme begleitet. Dazu werden wir ein Leistungsverzeichnis erstellen. Diese Maßnahme wird unser Dezernat 12 dann ausschreiben. Welcher Gutachter letztlich den Zuschlag bekommt, wird man sehen müssen. Es wird also ausgeschrieben und nicht einfach so entschieden. Das ist die 2. Überwachungsmaßnahme! Die 3. Überwachungsmaßnahme führen wir dadurch selber durch, dass wir selber kontrollieren, wie die Eigenüberwachung und wie die Gutachterüberwachung laufen. Wir überwachen natürlich auch noch separat durch eigene Feststellungen, die auch dokumentiert sind, d.h. wir haben hier eine Dreifachkontrolle des Systems.
Der nächste Punkt den Sie angesprochen haben Frau Märkel, sind die aktuellen PCB-Erkenntnisse. Wir sind in unseren Anordnungen und diese sind auch rechtlich bestätigt, deutlich über die PCB – Richtlinien hinausgegangen. Hieran sind wir auch gebunden. Wir können jetzt bei einer Ausschreibung nicht über das hinausgehen, was wir selbst angeordnet haben. Denn damit würden wir unsere Position gegenüber denjenigen schwächen, die wir noch für die Übernahme der Kosten in Anspruch nehmen möchten oder schon in Anspruch nehmen. Das sind aber auch Werte, die wir hier umsetzten, die uns vom LANUV vorgegeben und vom OVG bestätigt sind. Darüber hinausgehen werden wir sicher nicht. Das ist schon sehr anspruchsvoll was wir dort angeordnet haben.“


RM Märkel möchte noch wissen, wie die Gewichtung ist bzw. wie gewährleistet ist, dass der von der BR/Arnsberg nach Ausschreibung beauftragte Gutachter tatsächlich PCB – Entsorgungsreferenzen vorweist.
Des Weiteren möchte sie in Bezug auf den Zeitplan noch mal wissen, ob sie es richtig verstanden habe, dass die BR/Arnsberg frühestens erst ab Mai 2014 mit ihrer Arbeit beginnen könne (nachdem der Insolvenzverwalter seinen Teil abgewickelt habe).
Außerdem fragt sie nach, ob die BR /Arnsberg auch den, vom privaten Vermieter bestellten Gutachter auf dessen Eignung hin überprüfen könne.

Herr Schmied antwortet hierauf:

„Wenn die Hallen 51 und 55 gereinigt sind, so dass der Vermieter Firmen suchen muss, die Interesse daran haben, in diese Hallen reinzugehen, wird er mit diesen eine Arrangement dazu treffen, wer zu welchem Preis die Hallen reinigt und die Messungen durchführt. Uns liegen Messungen vor und uns genügen auch Messungen, durch die nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte eingehalten werden, die wir dort ansetzen. Diese Messungen werden nur von anerkannten Sachverständigen durchgeführt, die für solche Messungen zugelassen sind. Diese Messungen akzeptieren wir dann auch, lassen diese aber nicht nur einmal sondern mehrfach durchführen.

In Bezug auf die Ausschreibung ist für uns natürlich entscheidend, dass ein Unternehmen die Räumung und Reinigung der belasteten Hallen übernimmt, welches Erfahrungen mit PCB - belasteten Gütern hat. Das ist auch Gegenstand der Ausschreibung. Wenn wir einen Gutachter mit der Begleitung dieser Maßnahmen beauftragen, muss derjenige, der sich bewirbt, auch Erfahrungen mit Gefahrstoffen und PCB nachweisen. Die europaweite Ausschreibung wird wahrscheinlich bis Juni/Juli 2014 laufen, weil sie insgesamt sehr anspruchsvoll ist. Dann kann eine Auftragsvergabe erfolgen und es wird im Vertrag stehen, dass ab Auftragsvergabe innerhalb von 3 Monaten mit der Räumung zu beginnen ist. Wir gehen davon aus, dass die Räumung dann ca. 10-12 Monate dauern wird. Das setzt einen störungsfreien Ablauf voraus. Eine europaweite Ausschreibung kann natürlich auch schnell beklagt werden, was das Ganze natürlich verzögern kann. Die Daten, die ich also jetzt gebracht habe, setzen einen störungsfreien Ablauf voraus!“

RM Kowalewski fragt nach, inwiefern nach der Hallenreinigung durch das vorhandene belastete Material, zukünftig noch Freisetzungen erfolgen können bzw. ob zukünftig die Notwendigkeit zur Einhaltung besonderer, regelmäßiger Vorsichtmaßnahmen bestehe (wie z.B. eine regelmäßiges Durchlüftung …).

Herr Schmied erläutert hierzu: „Wir hatten ja Untersuchungen der Bausubstanz in Halle 51 und 55 durchführen lassen. Dabei ist in Halle 55 eine kleine Fläche in der Wand festgestellt worden, welche höher mit PCB belastet ist. Diese Fläche muss definitiv noch gereinigt werden…. ansonsten sind die Belastungen eher unkritisch. Wenn die Halle vom Staub gereinigt und diese eine, zuvor erwähnte kleine Fläche saniert ist, gehen wir davon aus, dass diese Halle weiter genutzt werden kann. Aber gerade um diese Unwägbarkeit, die sich aus Ihren Fragen ergibt, auszuschließen, werden wir weitere Messungen durchführen lassen, um festzustellen, ob dies auch wirklich so eintritt, wie erwartet.


Auf Nachfrage von RM Lührs zu der in der Vorlage angekündigten Berichterstattung zum Betreuungsprogramm, führt der stellv. Vorsitzende, RM Harnisch an, dass ihm die Information vorliege, dass hierzu Herr Prof. Dr. Kraus von der Universitätsklinik in Aachen als Berichterstatter zur nächsten Ausschuss-Sitzung am 05.02.2014 kommen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die heute vorliegenden schriftlichen sowie die mündlich vorgetragenen Informationen zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
Einbringung
(Drucksache Nr.: 10932-13)

Frau Bredemann vom Gutachterbüro „Ökoplan“ in Essen informiert heute zu dem Thema per Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).

Verständnisfragen hierzu werden anschließend von ihr beantwortet.

Nachfragen zum Verfahren werden durch Herrn Wilde beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bringt die Vorlage ein.



zu TOP 3.3
Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt bekräftigt, dass die Aufgabe der Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW auch ab dem Jahr 2014 auf den Zweckverband VRR übertragen ist.

2. Der Rat der Stadt beschließt, auch weiterhin 10 % der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungs-vorschriften.

3. Der Rat der Stadt beschließt, dass die verbleibenden Mittel in Höhe von 90 % der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom Zweckverband VRR für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW anwenden, für folgende Zwecke weiterzuleiten sind:
Alternative A: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV
Alternative B: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif
Alternative C: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der investiven Fahrzeugförderung.

Es werden grundsätzlich alle drei Alternativen beschlossen. Die Verwaltung teilt der VRR AöR jährlich im Voraus eine Festlegung für das jeweils folgende Förderjahr mit, wobei sich diese nicht auf eine Alternative beschränken muss.


zu TOP 3.4
Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10757-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 598.224 Euro (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000003:

Haushaltsjahr 2013: 25.000 Euro
Haushaltsjahr 2014: 545.549 Euro

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 27.675 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2015 (erste Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 14.325,60 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird ab 2015 in Höhe von 9.200,00 Euro jährlich belastet.


2. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


zu TOP 3.5
Programm „Soziale Stadt NRW – Dortmunder Nordstadt - Eingang in die Nordstadt – Kreative Brücke im Quartier“ und
Programm „Stadtumbau Rheinische Straße - Attraktive Quartierseingänge“
hier: Ausführungsbeschluss Gestaltung der Unterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11042-13)

RM Märkel führt an, dass sie es für sehr erfreulich halte, dass das Problemfeld endlich angegangen werde, möchte aber noch wissen, ob und wie bereits konkrete Gruppierungen von Künstlerinnen und Künstlern ( z.B: von der „ Die Kulturmeile“ aus der Nordstadt oder Künstlerinnen/Künstler aus dem kreativen Unionsviertel) angesprochen bzw. eingebunden wurden.

RM Kowalewski signalisiert grundsätzliche Zustimmung zu der Vorlage, möchte aber wissen, welche Institutionen die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter
„ Beschäftigungsträgern“ verstehe, die in Zusammenarbeit mit den Künstlerinnen und Künstlern das Ganze aufbereiten sollen und ob es sich um „1 € -Jobber“ handele die hierbei eingesetzt würden.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet darum, dass die Verwaltung zukünftig den Seniorenbeirat bereits bei der Abfassung solcher Drucksachen beteilige, weil er dies für effektiver halte und dass die Senioren dieser Stadt es aufgrund des demographischen Wandels erwarten, dass sie in größerem Maße mit einbezogen werden.

Herr Wilde sagt zu, dass die o.a. Nachfragen im Nachgang durch die Verwaltung beantwortet werden.

Auf den Einwand von Herrn Clemens hin signalisiert er, für den Fall, dass der Seniorenbeirat im Nachgang zur Ratssitzung noch Vorschläge einbringen werde, diese im weiteren Verfahrenen noch berücksichtigt würden und betont an dieser Stelle, dass hier eine besondere Dringlichkeit vorgelegen habe aufgrund derer eine früherer Einbindung des Seniorenbeirates nicht möglich gewesen sei.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bahnunterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße zu einem kreativ gestalteten stadtteilübergreifenden Verbindungsweg mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 20.000 € im Jahr 2013 und 675.000 € im Jahr 2014, also einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 695.000 €, auszubauen. Die Finanzierung erfolgt unter der Investitionsfinanzstelle 61N00903014011.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 10.616,00 €.


zu TOP 3.6
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan Soziale Stadt zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstand zur Umsetzung von Inklusion in Dortmund zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2011/12 und die dazu in der Sitzung am 10.09.13 verabschiedete Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Bericht über den Sachstand zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10945-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht über den Sachstand und das geplante weitere Vorgehen zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Botanischer Garten Rombergpark
Bildungsforum Natur und Umwelt - Neubau des Schulbiologischen Zentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11365-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.



zu TOP 3.10
Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2013
(Drucksache Nr.: 11010-13)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2013 vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen
Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene
Vorgehensweise.

Außerdem wird die Vorlage an den AUSWI zur Beratung überwiesen und die Bezirksvertretungen
erhalten die Vorlage zur Kenntnisnahme nach Beschlussfassung durch den Rat.“


AUSWI, 04.12.2013:

RM Pohlmann wundert sich, dass die hier erwähnten Maßnahmen letztendlich erst 2015 eingeführt werden sollen. Hierzu möchte sie wissen, ob dies nicht schneller gehe bzw. wie insgesamt der Stand der Dinge hierzu sei.

Nachdem Herr Limberg angeführt hat, dass diese Fragestellung in den Zuständigkeitsbereich des FB 23 gehöre und er vor diesem Hintergrund hierauf heute keine abschließende Antwort geben könne, einigt man sich darauf, dass diese Frage ggf. noch mal in den Folgegremien gestellt werden solle.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße / Gut-Heil-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 27.09.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09439-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).


II. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13a BauGB und §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 27.09.2013 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 06.11.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10965-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 7.1 nicht zu folgen, Punkt 7.2 zu folgen und 7.3 teilweise zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
II. beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 18.07.2013 offengelegten Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 die aktualisierte/modifi-
zierte Begründung vom 06.11.2013 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 230 - Lebensmittelmarkt
Nelkenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11247-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 230 - Lebensmittelmarkt Nelkenstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a BauGB.

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 3 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.


Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).






zu TOP 4.4
Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n - Bergparte -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10838-13)

AUSWI, 04.12.2013:

RM Münch rät von der Zustimmung zu dieser Vorlage vor dem Hintergrund der zu beachtenden Klimaschutzanpassung ab, da es sich vorliegend um eine Freifläche handele, welche seiner Meinung nach zur künftigen Klimaregulierung freizuhalten sei, damit die dortigen Anwohner auch in mehreren Jahren dort noch angenehm wohnen können.
Weiter bittet er die Verwaltung um Mitteilung, wie weit die Planungen für eine Klimaschutzstrategie für die Stadt Dortmund gediehen seien.

Herr Wilde bestätigt, dass es in den Stadtgebieten Innenstadt-Nord,- Ost und West sehr wohl zu dem von RM Münch angeführten Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Innenplanung kommen könne, verdeutlicht aber, dass dies auf die vorliegende Fläche in Dortmund Schüren auf keinen Fall zutreffe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte- und zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:
- die Stellungnahme unter dem Punkt 10.1 und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen sowie die Stellungnahmen unter den Punkten 9.1, 9.4 sowie 10.2 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 9.3, 9.5 sowie 10.3 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 07.11.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.10.2013 der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 07.11.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.10.2013 dem Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte- einschließlich der unter der Ziffer II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der dort beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW .

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd hinsichtlich der planexternen Ausgleichsfläche (Entwicklungsziel 6.9 -Temporäre Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte- außer Kraft tritt.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung von 21.07.2000 (GV NRW S. 568 / SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VIII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 3 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung;
54. Änderung des Flächennutzungsplanes –nördlich Bodelschwingher Straße- und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (54. Änderung), II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11326-13)

Verständnisfragen zur Vorlage werden durch Herrn Wilde beantwortet.

RM Pohlmann deklariert weiteren Beratungsbedarf zu der Angelegenheit.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.6
Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11044-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt:
1. Die Fortsetzung eines niederschwelligen Quartiersmanagements in Westerfilde mit einem Aufwand in Höhe von 30.250 Euro im HJ 2014 und in Höhe von 2.750 Euro im HJ 2015.
2. Den fortgeschriebenen und zum JFP 2014 eingereichten Förderantrag mit den Teilmaßnahmen:
· Quartiersmanagement
· Stadtteilfonds
· Hof- und Fassadenprogramm
· Planungskosten.

Der Rat nimmt den Zwischenbericht zum Integrierten Handlungskonzept zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen

Zu 1.:
Die Finanzierung erfolgt im Budget „Aktionsplan Soziale Stadt“ des Fachbereichs 1 unter „Transferaufwendungen (15)“.

Zu 2.:
Die Beantragung von Projekten zum STEP 2014 bedingt keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Bei entsprechender Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde erfolgt die Darstellung der finanziellen Sicherstellung, sofern noch nicht geschehen, durch projektbezogene Beschlussvorlagen.



zu TOP 4.7
Bewohnerparkzonen - Sachstand und Einführung einer Bewohnerparkzone "Gerichtsviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10190-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2013:

„Nach kurzer Diskussion wurde der schriftlich vorliegende Antrag der CDU-Fraktion zuerst
abgestimmt und wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (2), bei Enthaltung von Herrn Krämer (Die Linke) gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion (6) und Herrn Budde (FDP) abgelehnt:

1. Die Bezirksvertretung stellt fest, dass das Gebiet des zur Abstimmung gestellten
Bewohnerparkkonzeptes „Gerichtsviertel“ (Gebiet zwischen Hamburger Straße,
Weißenburger Straße und Güterbahnhof Ost) komplett innerhalb des Stadtbezirks
Innenstadt-Ost liegt. Damit hat die Frage, ob und ggbfls. wie ein
Bewohnerparkkonzept im „Gerichtsviertel“ eingeführt wird, ausschließlich bezirkliche
Bedeutung und gehört in die alleinige Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-
Ost. Diese Sichtweise entsprach offenkundig bis zur letzten Sitzung auch derjenige
des Verwaltungsvorstandes, da jedenfalls die der Erstellung des Bewohnerparkkonzeptes „Gerichtsviertel“ vorangegangene Bürgeranhörung ausschließlich von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschlossen und in eigener Zuständigkeit durchgeführt worden ist und überdies für eine mögliche Parklizenzausweisung Mittel aus de bezirkseigenen Etat der BV Innenstadt-Ost zur
Verfügung gestellt wurden, ohne dass diese Beschlüsse beanstandet worden wären.

2. Der Bezirksbürgermeister wird daher aufgefordert, die jetzt vorgelegte
Beschlussvorlage beim Oberbürgermeister insoweit zu beanstanden, als nicht der Rat
für die Beschlussfassung über die Frage des „Ob“ und „Wie“ der Umsetzung von
Bewohnerparkkonzepten im „Gerichtsviertel“ oder im Bereich „Hainallee“ oder
„Markgrafenstraße“, sondern ausschließlich die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
zuständig ist.

3. Die Bezirksvertretung stellt weiter fest, dass die Verwaltungsvorlage erst am
12.11.2013 und damit bezogen auf den Sitzungstermin der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost vom 19.11.2013 verspätet erstellt und vorgelegt wurde.
Da in der Vorlage sieben von neun Bürgeranregungen – die sämtlich auf eine
Ausweisung des Parkraumangebots abgezielt – abgelehnt wurden und es am Ende der
Vorlage heißt, die Umsetzung des Bewohnerparkkonzeptes nehme noch viel Zeit in
Anspruch, weil die Feuerwehr das Konzept noch prüfen müsse, was wohl zu einem
weiteren Wegfall von Parkplätzen führe, sieht die CDU-Fraktion hier weiteren
Beratungsbedarf. Für eine interessengerechte Prüfung des Verwaltungsvorschlags war
wegen der verspäteten Vorlage bislang keine Zeit.

Es wird daher beantragt, die Abstimmung über die Vorlage auf die kommende Sitzung
der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu vertagen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD Fraktion
(6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2) und Herrn Krämer (Die Linke) gegen
die Stimmen der CDU-Fraktion (6) und Herrn Budde (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit nachstehender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund, folgenden
geänderten zweiten Halbsatz im Abs. 1, Satz 1 (Beschlussvorschlag) in seinen Beschluss
aufzunehmen:

Dass nach der bereits am 1.7.2013 durchgeführten Bürgerversammlung ein Bewohnerparkkonzept
für das Quartier Hainallee mit Bewertung und unter Berücksichtigung der
im Laufe der Veranstaltung und später abgegebenen Anregungen und Einwendungen
umgehend den politischen Gremien vorzulegen ist.
Für eine erneute Beratung über die Einführung von Bewohnerparkzonen in den
Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind – abhängig vom Vorliegen der
hierfür notwendigen Untersuchungsergebnisse – getrennte Bürgerversammlung und
abschließend zeitlich getrennte Beratungen und Beschlussfassungen vorzunehmen.

Begründung:
Aus Sicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gibt es keinen sachlichen Grund, der eine
zeitlich parallele Beratung des Bewohnerparkkonzeptes Hainallee zusammen mit der nicht
angrenzenden Bewohnerparkzone Kreuzviertel erfordern würde. Da im Bereich Hainallee der
Parkdruck besonders hoch ist, muss nun nach der bereits durchgeführten Bürgerversammlung
die politische Bewertung und Beratung des Konzeptes kurzfristig erfolgen.
Die Bewohnerparkzonen „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind ebenfalls nicht
benachbart und erfordern somit auch keine zeitlich parallele Beratung. Angesichts des bereits
vorliegenden Untersuchungsergebnisses für den Bereich „Markgrafenstraße“ sollte die
entsprechende Bürgerversammlung bis spätestens 28.2.2014 durchgeführt werden.
Abschließend ist anzumerken, dass seitens der Bezirksvertretung Innenstadt-West in jüngster
Zeit alle Vorlagen zum Thema Bewohnerparkzonen abgelehnt worden sind und insofern die
für den Bereich Kreuzviertel notwendige Durchführung einer Bürgerversammlung zeitlich
nicht kalkulierbar ist.
Diese Verzögerung ist den Bewohnern und –innen der beiden Bereiche im Stadtbezirk
Innenstadt-Ost weder vermittel- noch zumutbar.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund weiterhin, folgenden
abschließenden Satz in seinen Beschluss aufzunehmen:

„Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung für Apotheken in Bewohnerparkzonen
zugelassen, die für ihre Kunden tägliche Auslieferungen für bestellte Medikamente
anbieten und durchführen.“

Ferner wir der Rat gebeten folgende Tz 3.4 in die Begründung aufzunehmen:

3.4 Ausnahmegenehmigungen für Apotheken mit Medikamentenlieferservice
Analog zu den Regelungen des Gewerbeparkerlasses unter Tz 3.3 kann bei Erfüllung der
gleichen Kriterien, die dort für Handwerk- und Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt sind,
auch für Apotheken mit täglicher Medikamentenauslieferung an ihre Kunden nach
Durchführung einer Einzelfallprüfung die Erteilung einer (1) Ausnahmegenehmigung pro
Apotheke zugelassen werden.“

Begründung:
In Zeiten des demographischen Wandels suchen insbesondere Seniorinnen und Senioren
regelmäßig ihre Wohnsitzapotheke auf, um dort ihre Rezepte einzulösen. Infolge der
komplexen Regelungen unseres Gesundheitssystems müssen speziell Mitglieder gesetzlicher
Krankenkassen ihre Grundmedikation durch Produkte wechselnder Pharmazieunternehmen
abdecken, so dass die Apotheke vor Ort kaum noch in der Lage ist, die verordneten
Medikamente vorzuhalten. Dies hat zur Folge, dass fast alle Apotheken beim Großhändler
bestellte Medikamente ihren älteren Kunden taggleich per eigenem Auslieferungsfahrer
zustellen.
Aus Sicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unterscheidet sich diese Situation nicht von
der eines ausliefernden Einzelhandelsgeschäftes, so dass hier eine Gleichbehandlung vor dem
Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung unbedingt erforderlich ist.
(siehe TOP 4.4)“


AUSWI 04.12.2013:

RM Renkawitz erhebt die nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund, folgenden
geänderten zweiten Halbsatz im Abs. 1, Satz 1 (Beschlussvorschlag) in seinen Beschluss
aufzunehmen:

Dass nach der bereits am 1.7.2013 durchgeführten Bürgerversammlung ein Bewohnerparkkonzept
für das Quartier Hainallee mit Bewertung und unter Berücksichtigung der
im Laufe der Veranstaltung und später abgegebenen Anregungen und Einwendungen
umgehend den politischen Gremien vorzulegen ist.
Für eine erneute Beratung über die Einführung von Bewohnerparkzonen in den
Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind – abhängig vom Vorliegen der
hierfür notwendigen Untersuchungsergebnisse – getrennte Bürgerversammlung und
abschließend zeitlich getrennte Beratungen und Beschlussfassungen vorzunehmen.

Begründung:
Aus Sicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gibt es keinen sachlichen Grund, der eine
zeitlich parallele Beratung des Bewohnerparkkonzeptes Hainallee zusammen mit der nicht
angrenzenden Bewohnerparkzone Kreuzviertel erfordern würde. Da im Bereich Hainallee der
Parkdruck besonders hoch ist, muss nun nach der bereits durchgeführten Bürgerversammlung
die politische Bewertung und Beratung des Konzeptes kurzfristig erfolgen.
Die Bewohnerparkzonen „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind ebenfalls nicht
benachbart und erfordern somit auch keine zeitlich parallele Beratung. Angesichts des bereits
vorliegenden Untersuchungsergebnisses für den Bereich „Markgrafenstraße“ sollte die
entsprechende Bürgerversammlung bis spätestens 28.2.2014 durchgeführt werden.
Abschließend ist anzumerken, dass seitens der Bezirksvertretung Innenstadt-West in jüngster
Zeit alle Vorlagen zum Thema Bewohnerparkzonen abgelehnt worden sind und insofern die
für den Bereich Kreuzviertel notwendige Durchführung einer Bürgerversammlung zeitlich
nicht kalkulierbar ist.
Diese Verzögerung ist den Bewohnern und –innen der beiden Bereiche im Stadtbezirk
Innenstadt-Ost weder vermittel- noch zumutbar.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund weiterhin, folgenden
abschließenden Satz in seinen Beschluss aufzunehmen:

„Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung für Apotheken in Bewohnerparkzonen
zugelassen, die für ihre Kunden tägliche Auslieferungen für bestellte Medikamente
anbieten und durchführen.“

Ferner wir der Rat gebeten folgende Tz 3.4 in die Begründung aufzunehmen:

3.4 Ausnahmegenehmigungen für Apotheken mit Medikamentenlieferservice
Analog zu den Regelungen des Gewerbeparkerlasses unter Tz 3.3 kann bei Erfüllung der
gleichen Kriterien, die dort für Handwerk- und Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt sind,
auch für Apotheken mit täglicher Medikamentenauslieferung an ihre Kunden nach
Durchführung einer Einzelfallprüfung die Erteilung einer (1) Ausnahmegenehmigung pro
Apotheke zugelassen werden.“

Begründung:
In Zeiten des demographischen Wandels suchen insbesondere Seniorinnen und Senioren
regelmäßig ihre Wohnsitzapotheke auf, um dort ihre Rezepte einzulösen. Infolge der
komplexen Regelungen unseres Gesundheitssystems müssen speziell Mitglieder gesetzlicher
Krankenkassen ihre Grundmedikation durch Produkte wechselnder Pharmazieunternehmen
abdecken, so dass die Apotheke vor Ort kaum noch in der Lage ist, die verordneten
Medikamente vorzuhalten. Dies hat zur Folge, dass fast alle Apotheken beim Großhändler
bestellte Medikamente ihren älteren Kunden taggleich per eigenem Auslieferungsfahrer
zustellen.
Aus Sicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unterscheidet sich diese Situation nicht von
der eines ausliefernden Einzelhandelsgeschäftes, so dass hier eine Gleichbehandlung vor dem
Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung unbedingt erforderlich ist.
(siehe TOP 4.4)“

Diesem Antrag stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/BL zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung aus der Innenstadt-Ost einstimmig, bei Enthaltung der FDP/BL, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Einführung der Bewohnerparkzonen in den Dortmunder Innenstadtbezirken zur Kenntnis und beschließt, dass nach der bereits am 1.7.2013 durchgeführten Bürgerversammlung ein Bewohnerparkkonzept
für das Quartier Hainallee mit Bewertung und unter Berücksichtigung der
im Laufe der Veranstaltung und später abgegebenen Anregungen und Einwendungen
umgehend den politischen Gremien vorzulegen ist.
Für eine erneute Beratung über die Einführung von Bewohnerparkzonen in den
Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind – abhängig vom Vorliegen der
hierfür notwendigen Untersuchungsergebnisse – getrennte Bürgerversammlung und
abschließend zeitlich getrennte Beratungen und Beschlussfassungen vorzunehmen.
dass vor einer erneuten Beratung über eine Einführung von Bewohnerparkzonen in den Quartieren „Hainallee“, „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ Bürgerversammlungen in den Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ durchgeführt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 27.200,00 €. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorliegende, durch die Anregungen der Bürgerversammlung geänderte Parkkonzept umzusetzen. Die Grenzen der Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ und die Bewirtschaftungsformen sind in Anlage 3 dargestellt.

Die Vergabe der Sonderparkberechtigungen an die Antrag stellenden Bewohner des Quartiers erfolgt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift zu §45 StVO Ziffer X in der jeweils gültigen Fassung.

Der Rat beschließt, Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Gewerbetreibende entsprechend des Gewerbe-Parkerlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtent­wicklung und Verkehr NRW vom 12.06.2007 in allen bestehenden und zukünftigen Bewohnerparkzonen mit Ausnahme der Bewohnerparkzone „City“ zuzulassen.

Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung für Apotheken in Bewohnerparkzonen
zugelassen, die für ihre Kunden tägliche Auslieferungen für bestellte Medikamente
anbieten und durchführen.


Ferner ist folgende Tz 3.4 in die Begründung aufzunehmen:

3.4 Ausnahmegenehmigungen für Apotheken mit Medikamentenlieferservice
Analog zu den Regelungen des Gewerbeparkerlasses unter Tz 3.3 kann bei Erfüllung der
gleichen Kriterien, die dort für Handwerk- und Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt sind,
auch für Apotheken mit täglicher Medikamentenauslieferung an ihre Kunden nach
Durchführung einer Einzelfallprüfung die Erteilung einer (1) Ausnahmegenehmigung pro
Apotheke zugelassen werden.“


zu TOP 4.8
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10071-13)
RM Neumann-Lieven möchte zu den zurückgestuften Straßen wissen, wie zum einen die Angelegenheit verhandelt werde, um das Beste für den Bürger herauszubekommen und zum anderen, wer die Kosten hierfür zu tragen habe.

RM Kowalewski weist darauf hin, dass ihn eine Eingabe der Bürgerinitiative „Oespeler Lebensraum „ erreicht habe und bittet die Verwaltung darum, zu der hierin aufgeworfenen Problematik (Kreuzung Brennaboerstr./B1) entsprechend Stellung zu nehmen.

RM Brunsing macht darauf aufmerksam , dass seine Fraktion diese Eingabe auch erhalten, man sich aber hierzu darauf geeinigt habe, die hierin aufgeworfenen Problematik heute nicht im Zusammenhang mit der Vorlage zu thematisieren, sondern man noch mal gesondert darauf eingehen werde.

Man einigt sich im Gremium darauf, diese Problematik heute nicht im Zusammenhang mit der Vorlage zu thematisieren.

Zu der o.a. Frage von RM Neumann-Lieven teilt Herr Wilde mit, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf des Verfahrens im Ausschuss über das Ergebnis der Verhandlungen berichten werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das zur Neuordnung des klassifizierten Straßennetzes in Oespel, Dorstfeld und Huckarde erforderliche Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des ausgearbeiteten Klassifizierungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde durchzuführen.


zu TOP 4.9
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10869-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ in Dortmund-Hörde,

2. den in der anliegenden vorbereiteten Satzung (Anlage 2) näher bezeichneten Bereich ge-
mäß § 142 BauGB unter Ausschluss der Anwendungen der Vorschriften des Dritten Ab-
schnitts - Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften - als Sanierungsgebiet “Stadterneue-
rung Hörde Zentrum“ im vereinfachten Verfahren mit Genehmigungspflicht nach § 144
Abs. 1 und 2 BauGB förmlich festzulegen,

3. die Allgemeingenehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB für die Bestellung von
Grundpfandrechten und Hypotheken im Sanierungsgebiet “Stadterneuerung Hörde
Zentrum“,

4. die für das Sanierungsgebiet “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ festgelegten Entwicklungs-
/Sanierungsziele (Anlage 1)

5. die Werbe- und Gestaltungsrichtlinien für Werbeanlagen und Außengastronomie
(Anlage 4) als Sanierungsziele,

6. dass die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen den Zeitraum von 15
Jahren nicht überschreiten soll.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11297-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2013:

„Herr Brunnert von der CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung zu diesem TOP nicht teil
(siehe TOP 1.2).
Die Bezirksvertretung Brackel beschließt auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig, dem
Ausschluss von Kinos gemäß § 2 -Art der baulichen Nutzung, geänderte Fassung- (Seite 6
der Entwurfsfassung der Begründung) zu widersprechen.
Der Punkt
„Explizit ausgenommen werden jedoch Kinos (gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO). Hintergrund sind
konkrete Investitionsabsichten, die an diesem Standort nicht erwünscht sind.“
ist aus der Vorlage zu streichen (Seite 5 der Vorlage, Punkt 4) da die Bezirksvertretung der
Ansicht ist, dass dieser Standort sehr wohl erwünscht ist und in das städtebauliche Konzept
passt.
Unter Berücksichtigung des o. g. Punktes empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem
AUSWI einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den
Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren zu ändern
(Änderung Nr. 1).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den
geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanentwurfes Br 203 –
Hohenbuschei - und dem Entwurf der Begründung vom 08.11.2013 zu und beschließt
die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 11297-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, Flächen innerhalb des aktuellen Bebauungsplans Hohenbuschei
zu identifizieren, die geeignet sind für:

a) geförderte Mieteinfamilienhäuser/ Reihenhäuser mit ca. 5-6 Einheiten

b) geförderten Geschosswohnungsbau mit 3 oder 4 Etagen mit max. 20-30
Wohneinheiten

Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und inwieweit Festsetzungen in dem vorliegenden
B-Plan geändert werden müssen.“

AUSWI, 04.12.2013:

RM Weyer erhebt die Empfehlung aus der BV Brackel zum Antrag.
Zu dem Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen bittet sie, diesen als Prüfauftrag zu werten. Für den Fall, dass dieser jedoch als Antrag aufrecht erhalten bleibe, beantrage sie hiermit Beratungsbedarf.

RM Pohlmann signalisiert Zustimmung zur Vorlage und begründet im Weiteren die Hintergründe des vorliegenden Antrages ihrer Fraktion.

RM Frank verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen sowie die beiden vorliegenden Anträge ablehnen werde.

RM Kowalewski bittet aufgrund Beratungsbedarfes darum, die Vorlage sowie die beiden Anträge noch mal zu schieben.

Herr Wilde bestätigt, dass die Vertagung der Angelegenheit für das weitere Verfahren nicht schädlich sei.

Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) fragt in Bezug auf das angedachte Kino an, ob man bei den ersten Anfragen hierzu bereits darauf aufmerksam gemacht habe, dass dieses dann auch barrierefrei gestaltet werden sollen.
Zum Punkt b) des Antrages der Fraktion B’90 Die Grünen weist er darauf hin, dass er sich gewünscht hätte, dass man diesen Punkt mit einer Anmerkung (z.B. „barrierefrei mit Aufzug“) versehen hätte, damit von Anfang an klar sei, dass solche barrierearmen/seniorengerechten Wohnungen immer noch Mangelwahre seien und wenn dieser Tatsache nicht entsprechend Rechnung getragen werde, auf die jeweilige Kommune letztendlich höhere Kosten für die Unterbringung von Menschen in einem gewissen Alter bzw. Menschen mit Behinderungen zukommen würden.

RM Pohlmann erklärt hierzu, dass barrierefreies Bauen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Bedingung sei und man daher nicht gesondert darauf hinweise müsse. Weiter plädiert sie auch dafür, die gesamte Angelegenheit zu vertagen, signalisiert aber heute bereits die Ablehnung zum geplanten Kino.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage inkl. der beiden Anträge in seine nächste Sitzung am 05.02.2014.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11229-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (BulB) aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2013:

„Der Beirat erkennt keine Eilbedürftigkeit, um hier nach § 33 BauGB eine vorzeitige
Baugenehmigung zu erteilen.
Zudem ist die artenschutzrechtliche Vorprüfung, eventuell wegen der vom Beirat nicht
erkennbaren Dringlichkeit, nicht fachgerecht durchgeführt worden.Der Beirat empfiehlt einstimmig, in diesem und vergleichbaren Fällen, die artenschutzrechtliche Vorprüfung nochmals fachgerecht durchzuführen. Die planungsrelevanten Arten sollten Art-für-Art auf Ihr Vorkommen und Ihre eventuelle Beeinträchtigung in Gelände durch das Vorhaben überprüft werden. Eine Begehung des
Geländes und Aufnahme der ökologischen Geländestrukturen ist dringend erforderlich. Der Brutvogelatlas (Kartierung 1997-2002) und eventuelle Aussagen aus den Naturschutzverbänden können nicht allein die Basis einer fachgerechten artenschutzrechtlichen Vorprüfung bilden.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2013:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck regt an, die Waldersatzfläche nicht in Persebeck sondern
möglichst standortnah auszuweisen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien einstimmig, folgendes zu beschließen:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen- (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 8
dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung
dieser Ergebnisse fortzuführen.


AUSWI, 04.12.2013:

RM Rohr weist noch mal ausdrücklich auf die o.a. Empfehlung aus der BV-Aplerbeck bzgl. der Waldersatzfläche hin.

RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass sich seine Fraktion durch die Begründung des Umweltberichtes wonach Flora und Fauna nicht untersucht worden seien und der hierin bezifferten Menge Vorwald, welche abgeholzt werden solle, darin bestätigt fühle, die Vorlage abzulehnen und bittet zusätzlich um Information durch Herrn Dr. Mackenbach zu der Empfehlung des BulB, wonach die fachgerechte Durchführung der artenschutzrechtliche Vorprüfung angezweifelt werde. Hierzu möchte er von der Verwaltung gerne wissen, inwiefern hier möglicher weise ein Widerspruch bestehe.

Herr Wilde teilt zu der Empfehlung BV-Aplerbeck bzgl. der Waldersatzfläche mit, dass die Verwaltung hier auf einen Ersatzflächenpool der Stadt Dortmund zurückgegriffen habe, was aus seiner Sicht zunächst erstmal naheliegender sei, als dass man sich an anderer Stelle um den Erwerb neuer Flächen bemühen müsse.
Zu der Anzweiflung bzgl. der artenschutzrelevanten Vorprüfung des BulB teilt er mit, dass man sich hiermit intensiv beschäftigt habe. Man habe eine externe Auftragvergabe vorgenommen. Das Ganze sei in enger Abstimmung mit dem Umweltamt durchgeführt worden. Insgesamt erachte die Verwaltung das Ergebnis dieser Prüfung als belastbar, so dass eine erneute Auftragsvergabe zwecks einer nochmaligen Prüfung nicht für erforderlich gehalten werde.

Herr Dr. Mackenbach schließt sich den Ausführungen von Herrn Wilde an und betont, dass auch aus seiner Sicht die Angelegenheit durchaus umsetzbar sei.

RM Dr. Brunsing möchte zu dem Thema Umweltbericht von der Verwaltung ein Beispiel aus den letzten 3 Jahren genannt bekommen, welches besage dass eine Fläche nicht bebaubar bzw. nicht ausgleichbar und deswegen abzulehnen sei.

Herr Wilde führt hierzu als Beispiel den Sportplatz in Husen-Kurl an, wo die Artenschutzuntersuchung, welche Bestandteil des Umweltberichtes gewesen sei, zu dem Ergebnis geführt habe, dass auf der untersuchten Fläche kein Sportplatz entstehen könne.

RM Münch führt an, dass es seiner Meinung nach, unabhängig von den Gutachtern, politische Aufgabe sei, im Einzelfall abzuwägen, ob Artenschutz bzw. Umweltschutz im Vergleich zu der einzelnen geplanten Baumaßnahme als wichtiger angesehen werde und wünscht sich in diesem Zusammenhang zukünftig Vorlagen von der Verwaltung, wozu ein solcher Abwägungsprozess auch noch möglich sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen- (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berück­sichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemein­deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen- um Verkehrsflächen im Bereich der Straße „Am Oelpfad“ zu reduzieren. (siehe auch Ziffer 1 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und dem Entwurf der Begründung vom 06.11.2013 zu und beschließt die Öffentlichkeits­beteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd für den unter Ziffer 1 in Dortmund-Hörde angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 276 teilweise außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW 791)

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.



zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; Hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey-, II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10967-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, den Beschluss vom 08.06.2011 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 14.10.2013
zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.



zu TOP 4.13
Neubau des Deutschen Fußballmuseums
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11046-13)


Hierzu liegt vor : Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11046-13-E1)

„am 18.11.2010 hatte der Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, zwischen der Stadt- und Landesbibliothek westlich
der Katharinentreppe und dem zukünftigen DFB-Fußballmuseum einen Platz in Gedenken
an die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vor 20 Jahren zu benennen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, die Freifläche nördlich der Stadt- und Landesbibliothek
und östlich der Katharinentreppe nach Max von der Grün zu benennen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, Platzabgrenzungen vorzunehmen, die es ermöglichen,
einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich als „Platz der Deutschen Einheit“
sowie einen weiteren Bereich als „Max-von-der-Grün-Platz“ auszuweisen.

4. Zur besseren Adressbildung wird die Verwaltung gebeten, bei der Nummerierung der
Hausnummern dem DFB-Fußballmuseum die Anschrift „Platz der Deutschen Einheit 1“ und
der Stadt- und Landesbibliothek die Anschrift „Max-von-der-Grün-Platz 1“ zuzuweisen.

5. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West ist bei der Benennung der beiden Plätze, die von
überbezirklicher Bedeutung sind, entsprechend zu beteiligen.

Die Benennung eines „Max-von-der-Grün-Platz“ sowie die Neuadressierung der Stadtund
Landesbibliothek sind mittlerweile erfolgt.

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Ausweisung eines „Platz der Deutschen Einheit“
ist nach wie vor jedoch nicht zu erkennen.

Die CDU-Fraktion bittet daher darum, folgende Fragen bis zur Sitzung des AUSWI am
05.02.2014 schriftlich zu beantworten:

1. Wie weit sind die Arbeiten innerhalb der Verwaltung gediehen, einen „Platz der
Deutschen Einheit“ im vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Bereich auszuweisen?

2. Wann wird dem zuständigen Gremium (Rat oder Bezirksvertretung?) eine entsprechende
Beschlussvorlage voraussichtlich zugeleitet?

3. Warum ist in diesem Zusammenhang die in der Sitzung des Rates am 18.11.2010
beschlossene Klärung der Zuständigkeitsfrage, „ob und inwieweit es gültige Richtlinien
für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Dortmunder
Stadtgebiet gibt“, unseres Wissens nach immer noch nicht erfolgt?

Begründung:
Mit der „Umfirmierung“ des ehemaligen DFB-Fußballmuseums zum Deutschen Fußballmuseum
am 22.10.2013 ist der Gedanke, dass es sich beim Fußballmuseum um ein gesamtdeutsches
Vorzeigemuseum handeln wird, noch stärker in den Mittelpunkt gerückt.
Von daher ist der Name „Platz der Deutschen Einheit“ und die Adressierung „Platz der
Deutsche Einheit 1“ prädestinierter als je zuvor

Laut Presseberichterstattung vom 23.01.2013
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Fussballmuseum-DFB-macht-
Rueckzieher-bei-Platz-der-Deutschen-Einheit;art930,1888212
hat ja nunmehr auch die Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH den Ratsbeschluss
akzeptiert und verzichtet auf die seinerzeit gewünschte „fußballaffine“ Benennung.

Vor diesem Hintergrund gibt es also keinerlei Gründe mehr, die Umsetzung des Ratsbeschlusses
weiter zu verzögern.

AUSWI, 04.12.2013:

RM Dr. Brunsing möchte wissen, inwiefern sich die Verschiebung des Eröffnungstermins auf die Finanzstrukturen der GmbH und damit auch der Stadt Dortmund auswirke.

RM Waßmann macht deutlich, dass sein Fraktion wenig Verständnis für die lange Zeitdauer aufbringe, die seit dem Ratsbeschluss im Januar 2010 vergangen sei und begründet im Weiteren die Hintergründe für die heute vorliegend Anfrage.
Außerdem signalisiert er, dass es natürlich wünschenswert wäre, wenn eine entsprechende Stellungnahme bzw. bereits eine vom Verwaltungsvorstand beschlossene Vorlage nicht erst im Februar nächsten Jahres sondern möglichst bereits bis zur Ratssitzung vorliegen würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis wird aber die Angelegenheit im Zusammenhang mit der CDU-Anfrage sowie der Nachfrage von RM Dr. Brunsing noch mal in seiner Sitzung am 05.02.2014 aufrufen.


zu TOP 4.14
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Citykonzeptes - City2030
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11024-13)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion; Drucksache Nr.: 11024-13-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Das Kapitel „6.4.1 Gestaltung Außengastronomie“ wird aus dem Sachstandsbericht zur
Fortschreibung des Citykonzeptes – City 2030 ersatzlos gestrichen.

Begründung
Bereits die seinerzeitige Vorlage Drucksachen-Nr. 03798-11 „Richtlinien für die Gestaltung
von Außengastronomie in der Dortmunder City und Neuordnung des entsprechenden
Verwaltungsverfahrens zur Erlaubniserteilung“ fand im Ausschuss am 18.04.2012 keine
Mehrheit. Eine abschließende Beschlussfassung hierüber fand zwar aufgrund des weiteren
Beratungsbedarfes nicht statt, die Mehrheit des Ausschusses war aber schon damals
der Meinung, dass eine „Uniformierung“ der Außengastronomie nicht erwünscht sei.
Eine komplette Streichung des Kapitels aus dem Citykonzept ist somit nur folgerichtig.“


AUSWI 04.12.2013:

RM Frank erläutert die Hintergründe zu dem Antrag seiner Fraktion.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) regt an, zusätzlich darauf zu achten, dass zukünftig genügend Sitzgelegenheiten (Bänke etc.) im Citybereich aufgestellt werden.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu dem vorliegenden Antrag verdeutlicht haben, wird über diesen wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a Antrag der CDU-Fraktion (DSNr.: 11024-13-E1) mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie die o. g. Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen zur Fortschreibung des Citykonzeptes
– City2030 einschließlich der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Kenntnis.


Nach der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat (voraussichtlich Frühjahr 2014) soll eine ansprechende Veröffentlichung als gedruckte Fassung / Broschüre und als digitale Version erstellt werden. Es entstehen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Jahr 2014 Gesamtaufwendungen in Höhe von 17.000,00 €.








zu TOP 4.15
Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Projekt Lange Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Straßenabschnittsgestaltung der Lange Straße (von Humboldtstraße bis östlich Möllerstraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 750.000 € auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Dortmund zur Umsetzung des Stadtumbauprogramms Rheinische Straße vom 29.03.2007 (siehe DS Nr.: 07770-07).

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 7.975 €.


zu TOP 4.16
Thier Galerie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11392-13)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme ( Fraktion B’90/ Die Grünen) ( Drucksache Nr.: 11392-13-E1):

Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Erweiterung der Verkaufsfläche von Primark in der Thier-Galerie um 600 qm, vor dem Hintergrund der im städtebaulichen Vertrag festgelegten Verkaufsflächenobergrenze für das Sortiment „Bekleidung“ und einer gewünschten Durchmischung und Vielfalt.

Begründung:
In einem aktuellen Sachstand zur Entwicklung der Thier-Galerie aus Juni 2013 (Ds-Nr. 04592-11) legt die Verwaltung dar, dass die Verkaufsflächenobergrenze im Hauptsortiment Bekleidung (19.500 qm) mit 18.850 qm nahezu ausgeschöpft ist. Mit der jetzt geplanten Flächenerweiterung von Primark ist zu befürchten, dass die Vielfalt im Bekleidungssortiment verloren geht und sich eine deutliche Orientierung in Richtung Billig-Anbieter entwickelt.“

AUSWI, 04.12.2013:

Herr Wilde nimmt wie folgt mündlich hierzu Stellung:

„Wir haben derzeit in der Thier-Galerie eine Verkaufsfläche, welche bei 17.970 qm liegt. Es geht um eine Verkaufsflächenerweiterung für den Bereich „Textil“ (Primark) von 520 qm. Damit hätte man künftig insgesamt 18.490 qm für den Bereich „Textil“ belegt. Nach der vertraglichen Vereinbarung dürfen für diesen Bereich 19.500 qm genutzt werden. Wir haben das im Fokus und lassen uns hierzu auch nach wie vor berichten. Sobald festgestellt würde, dass dort etwas nicht vertragsgemäß läuft, würde die Verwaltung sofort entsprechend reagieren. Dies kann man hier im Moment noch nicht bestätigen.
In Bezug auf die Qualität haben wir lediglich auf die Erstbesetzung Einfluss gehabt. Hierfür hatten wir uns die einzelnen Mietverträge vorlegen lassen, damit eine gewisse Qualität gewährleistet wird. Da dies aber nur für die Erstbesetzung galt, hat die Verwaltung hierauf auf Dauer keine Steuerungsmöglichkeit mehr.“

RM Pohlmann möchte ergänzend hierzu noch mal genau darüber informiert werden, wie viel Quadratmeter Primark heute nutzt und um wie viel Quadratmeter sich diese Verkaufsfläche genau erhöhen wird.

Herr Wilde kündigt an, diese Information nach der Sitzung, zwecks Aufnahme in die Niederschrift zur Verfügung zu stellen.

Diese liegen inzwischen wie folgt vor:

Verkaufsflächen Primark (Stand: 06.09.2013)


EG 1448,40 m2 VK

1.OG 1.516,30 m2 VK

2.OG 1.679,30 m2 VK


4.644,00 m2 VK

2. OG 520,00 m2 VK Aktuelle Erweiterung im September 2013

5.164,00 m2 Gesamt-VK Primark

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.17
U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11395-13)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 11395-13-E1):

„Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung im Zusammenhang um einen ausführlichen
Sachstandsbericht zum aktuellen Bau- und Sanierungszustand des U-Turms. Zusätzlich
bitten wir um entsprechenden Bericht bezüglich der Klage des Bundes der Steuerzahler
gegen die Stadt Dortmund.

Vor dem Hintergrund bitten wir vor allem um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Das Architekturbüro Gerber hat in seiner Stellungnahme zu den jetzt aufgetretenen
Problemen mit dem Terrassen-Belag auf die Stadt als Bauherren verwiesen.

2. Welchen Bodenbelag hat die Stadt konkret beauftragt und wurden dadurch bauordnungs-
rechtliche oder feuerpolizeiliche Grundlagen der Genehmigungsfähigkeit nicht
beachtet, bzw. ausgehebelt?

3. Welches Nutzungskonzept für die Terrasse lag zugrunde?

4. Wie schätzt die Stadt die Verursacherproblematik für die Mehrkosten ein? Die Werkstoffqualitäten
und – einschränkungen unterschiedlicher Holzarten und ihre entsprechende
Verarbeitung gehören zum Grundwissen handwerklicher Verarbeitungs-und
Materialkenntnisse, insbesondere was das „Aufquillen“ als auch die „Entflammbarkeit
betrifft.

5. Wie hoch sind die Mehrkosten, die sich durch den nötigen Austausch des Terrassenbelags
ergeben? Ergeben sich möglicherweise statische Probleme durch einen Stein-
Belag?

6. Warum sind die Gesamtkosten für die Entwicklung des Geländes nicht abschließend
darstellbar, wie es in einer Antwort der Stadt auf die Klage des Bundes der Steuerzahler
heißt? Wann wird die gegenüber dem Bund der Steuerzahler angekündigte Abrechnung
Ende 2013 dem Rat offengelegt?

7. Welche Erstattungsansprüche stellt die Stadt Dortmund zurzeit gegen Dritte, bzw. sind
solche geplant?

8. Wann wird dem Rat die abschließende, vollumfängliche Abrechnung zu den Mehrkosten
des U-Turms vorgelegt?

Begründung:
Erneut haben sich weitere bauliche Probleme im U-Turm ergeben. Daraus leitet sich möglicherweise
erneut ein Kostenanstieg für die Stadt ab. Im Sinne der Transparenz ist eine
Darstellung des Gesamtaufwandes und der Mehrkosten dringend geboten.“


AUSWI, 04.12.2013:

RM Märkel begründet die vorliegende Anfrage ihrer Fraktion.

RM Frank unterstützt die Anfrage der Fraktion B’90 Die Grünen und bittet die Verwaltung darum, in den erbetenen Sachstandsbericht auch den Aufgang und das Geländer zur Terrasse einzubeziehen.

Herr Wilde führt an, dass es sich bei dieser Anfrage um eine Angelegenheit der Liegenschaftsverwaltung handele und somit der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) das zuständige Gremium sei. Vor diesem Hintergrund, schlägt er vor, die Angelegenheit an dieses Gremium zu überweisen und den Bericht der Verwaltung auch dem AUSWI zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überweist die Angelegenheit (Anfrage der Fraktion B’90 Die Grünen inkl. der Ergänzung des RM Frank) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Die Verwaltung wird darum gebeten, den entsprechenden Sachstandsbericht auch dem AUSWI zur Kenntnis zukommen zu lassen.


zu TOP 4.18
Masterplan Einzelhandel 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat auf Wunsch des Rates der Stadt Dortmund das Thema erneut in seiner heutigen Sitzung zu beraten.

Demnach liegen dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgende Dokumente erneut vor:

- Vorlage der Verwaltung: „Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Drucksache Nr.: 09629-13)

- Vorlage der Verwaltung: „Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund hier: Entscheidung über Anregungen“ (Drucksache Nr.: 11006-13)

- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013:

Im Zusammenhang mit der Vorlage zum Masterplan Einzelhandel 2013 diskutiert die
Bezirksvertretung den nachstehenden Antrag der SPD:
In der letzten BV-Sitzung wurde zu diesem Tagesordnungspunkt von den Fraktionen Beratungsbedarf angemeldet, da in der Vorlage noch nicht alle Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eingepflegt waren.

Die Fraktion fordert ergänzend, das “Bodelschwingher Feld“ an der Mengeder Straße (gegenüber
REWE und Aldi) als Standort für eine Bebauung im Masterplan mit zu berücksichtigen.

Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung befürchtet, dass der Standort für eine Bebauung an der
Mengeder Straße - das sog. „Bodelschwingher Feld“ - eher zum Nachteil von Nette ist.
Herr Kozlowski von der SPD-Fraktion erklärt, dass die Ammerstraße in Nette auf Dauer nicht
entwicklungsfähig sei. Außerdem wollen sich Rewe und Aldi an der Mengeder Straße vergrößern und die Verkaufsfläche erweitern. Die Grundstückseigentümerin sei bereit, das Grundstück „Bodelschwingher Feld“ zu verkaufen. So könne die Bezirksvertretung mitgestalten und es besteht für die Bürger z. B. die Möglichkeit, eine Drogerie in unmittelbarer Nähe zu haben.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann stellt außerdem dar, dass die Bäckerei im
Eingangsbereich des Rewe dort zusätzlich gerne ein Café einrichten will.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass ortskernnah gestaltet
werden soll, so dass der Bürger die Geschäfte auch fußläufig erreichen kann.
Sie schlägt vor, die fußläufige Erreichbarkeit in der Nahversorgung im Masterplan
Einzelhandel mit festzuschreiben.

Ergänzend zu dem Standortvorschlag in Nette (TOP 11.1.1) macht Frau Heidkamp (SPDFraktion)
darauf aufmerksam, dass der an der Bodelschwingher Straße ansässige Aldi seinen
Standort verändern möchte. Es besteht die Absicht, den Standort in einem neuen Gebäude
neben den neuen Rewe (ehemals Fruchtbörse) zu verlagern. Die SPD-Fraktion spricht sich für
die Pläne aus, um die Einkaufsmöglichkeiten in Bodelschwingh in seiner jetzigen Vielfalt zu
erhalten.

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede unter
Berücksichtigung der obigen Ergänzungen einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Thieme / NPD)
den Masterplan Einzelhandel 2013.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur heutigen Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Die Einzelhandelsentwicklung in Dortmund-Nette und Dortmund-Bodelschwingh wurde im
Rahmen der politischen Beratung zum Masterplan Einzelhandel intensiv diskutiert. Die
hierbei vorgebrachten Anregungen wurden von Seiten der Planungsverwaltung geprüft und es
kann folgende Rückmeldung dazu gegeben werden:

Mengeder Straße in Dortmund-Nette (sog. „Bodelschwingher Feld“)
Es wurde angeregt, dass dem Rewe- und Aldi-Markt an der Mengeder Straße die Möglichkeit
der Verkaufsflächenerweiterung eingeräumt werden solle. Darüber hinaus sei die
Grundstückseigentümerin des Grundstücks „Bodelschwingher Feld“ bereit, dieses Grundstück
zu verkaufen. Dadurch ergäbe sich die Möglichkeit, dort z. B. einen Drogeriemarkt zu
errichten.
Für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit 1.250 m² Verkaufsfläche (VK)
und einen Lebensmitteldiscounter mit 850 m² VK an der Mengeder Straße wurde 2003 der
Bebauungsplan VEP Mg 161 aufgestellt.
Entsprechend der Bestandsaufnahme zum Masterplan Einzelhandel 2013 werden diese im
Bebauungsplan maximal festgesetzten Verkaufsflächen nicht ausgeschöpft. Der ansässige
Rewe-Markt verfügt inklusive des Getränkemarktes über eine Verkaufsfläche von ca.
1.100 m² und Aldi über eine Verkaufsfläche von knapp 800 m².
Es handelt sich gemäß Definition um einen „sonstigen Nahversorgungsstandort“, der sich
außerhalb von Zentralen Versorgungsbereichen befindet und zur Sicherung der
Nahversorgung einen Beitrag leistet. Nach den Zielen des Masterplans Einzelhandel 2013
sind solche Standorte nur realisierbar, wenn sie als „integriert“ einzustufen sind. Dies ist dann
der Fall, wenn mehr als zwei Seiten des Standortes innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen
liegen, die nicht durch eine ortsteilverbindende Hauptverkehrsstraße getrennt sind.
Bereits im vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Masterplan Einzelhandel 2004 waren
Ansiedlungen nur an integrierten Standorten möglich. „Neue Ansiedlungen von
Nahversorgungsbetrieben an nicht integrierten Standorten abseits der Zentren sowie der
Wohngebiete sind nicht zulässig.“ (vgl. Masterplan Einzelhandel 2004, Seite 50) Der
Masterplan Einzelhandel 2013 konkretisiert diese Ansiedlungskriterien nur dahingehend, dass
er die Anforderungen an eine integrierte Lage definiert.
Konkret für den Standort „Bodelschwingher Feld“ ergibt die Prüfung folgendes:
Der Standort wird im Norden durch eine Kleingartenanlage begrenzt. Das nächste
Wohngebäude befindet sich hier in ca. 150 m Entfernung. Das im Westen angrenzende
Wohngebiet wird durch die Mengeder Straße getrennt. Im Osten befindet sich die
Emscherallee und im Süden eine geplante Gewerbefläche (F-Plan), die gegenwärtig als
landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Damit erfüllt der Standort die nach Masterplan
Einzelhandel gestellten Kriterien an einen integrierten Standort nicht. Aufgrund der Lage an
der ortsteilverbindenden Mengeder Straße sowie der Lage im äußersten Osten des
Wohnsiedlungsbereichs muss der Standort zudem als primär autokundenorientiert eingestuft
werden.
Abb. 1: Einzelhandelsstandort Mengeder Straße, Luftbild 2012
Abb. 2: Einzelhandelsstandort Mengeder Straße, DGK5
Daher stünde eine Erweiterung des Standortes mit weiteren Einzelhandelsbetrieben gegen die
Ziele des Masterplans Einzelhandel, „nicht-integrierte“ Einzelhandelsstandorte zum Schutz
von Zentralen Versorgungsbereichen und der Nahversorgungsstruktur zu vermeiden.
Auch die Aufwertung des Standortes zu einem Zentralen Versorgungsbereich mit dem Ziel
die geforderten Einzelhandelsentwicklungen zu ermöglichen, ist nicht realisierbar, da in den
letzten Jahren die Rechtssprechung konkrete Anforderungen an Zentrale Versorgungsbereiche
formuliert hat, die an diesem Standort in keinster Weise erfüllt werden (können). (Siehe
hierzu Drucksache Nr. 09629-13)
Zudem sind gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben die
Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu prüfen. Im konkreten
Fall bedeutet dies, dass die Auswirkungen auf den Nahversorgungsstandort Nette geprüft
werden müssen. Nette verfügt bereits heute über zahlreiche Leerstände. Durch die
Realisierung eines weiteren Angebots an der Mengeder Straße ist zu befürchten, dass dieser
Nahversorgungsstandort weiter geschwächt wird.
Darüber hinaus steht einer Erweiterung die landesplanerische Vorgabe entgegen,
Einzelhandelsagglomerationen zu vermeiden (Landesentwicklungsplan NRW – Sachlicher
Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 8). Die Ansiedlung eines dritten
Einzelhandelsbetriebes an diesem Standort würde dies zur Folge haben.
Hierzu wird in den Erläuterungen zu Ziel 8 folgendes ausgeführt:
„Vielmehr wird den Gemeinden aufgegeben, außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche und
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung oder
Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen (mit zentrenrelevanten Sortimenten)
„entgegenzuwirken“. Den Gemeinden wird damit eine Handlungspflicht auferlegt.(...)
Eine Einzelhandelsagglomeration im Sinne von Ziel 8 liegt vor, wenn mehrere selbständige,
auch je für sich nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe räumlich konzentriert angesiedelt
sind oder angesiedelt werden sollen und davon raumordnerische Auswirkungen i.S.d. § 11
Abs. 3 BauNVO wie bei einem Einkaufszentrum oder einem großflächigen
Einzelhandelsbetrieb ausgehen bzw. ausgehen können.“
Der Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund sieht südlich der bestehenden
Lebensmittelmärkte die Entwicklung eines Gewerbegebietes vor. Sowohl der Masterplan
Einzelhandel 2004 als auch der neue Masterplan Einzelhandel 2013 verfolgen die
Zielsetzung, Gewerbegebiete von Einzelhandelsansiedlungen frei zu halten, um diese für
Gewerbebetriebe entwickeln zu können.
Sollten am jetzigen Standort zur Sicherung der Nahversorgung Betriebserweiterungen
erforderlich sein, bestehen bereits heute im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Mg 161 Entwicklungsspielräume. Ob darüber hinaus weitere Möglichkeiten zu
Betriebserweiterungen im Sinne einer Standortsicherung bestehen, wäre im Rahmen einer
konkreten Anfrage unter Berücksichtigung der Sicherung der verbrauchernahen Versorgung
zu prüfen.
Sollten sich dennoch perspektivisch Betriebsschließungen gegenwärtig vorhandener
Einzelhandelsbetriebe ergeben, ist davon auszugehen, dass sich Nachfolgenutzungen finden,
die die Nahversorgung an diesem Standort sicherstellen.
Bei einer Entwicklung der südlichen Fläche mit weiteren Einzelhandelsbetrieben wären
darüber hinaus spätestens im Planverfahren Konflikte mit den Aufsichtsbehörden zu erwarten,
die die geplante Einzelhandelsentwicklung verhindern, da diese nicht im Einklang mit den
Landesgesetzen stehen.

Bodelschwingher Straße
Ergänzend zu dem Standortvorschlag in Nette wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der an
der Bodelschwingher Straße ansässige Aldi-Markt seinen Standort verändern wolle. Es
bestünde die Absicht, den Standort in einem neuen Gebäude neben dem Rewe-Markt
(ehemals Fruchtbörse) zu verlagern.
Zwischenzeitlich liegt ein Antrag auf Vorbescheid für die Ansiedlung eines
Lebensmitteldiscounters westlich des Vollsortimenters an der Bodelschwingher Straße 147
dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor.
Der angesprochene Aldi-Markt befindet sich im Sonderstandort Nahversorgung
Bodelschwingh und dient der Grundversorgung im Ortsteil Bodelschwingh und der
ergänzenden Grundversorgung im Stadtteil Westerfilde. Da es sich bei diesem Standort um
einen funktional gestalteten, PKW-Kundenorientierten Einzelhandelsstandort handelt, kann er
nicht länger als Zentraler Versorgungsbereich eingestuft werden und bildet entsprechend dem
Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2013 (angestrebter Ratsbeschluss: 21.11.2013) einen
Sonderstandort Nahversorgung. Mit den vorhandenen Geschäften erzielt er im Bereich
Nahrungs- und Genussmittel eine hohe Zentralität (0,92). Bei Ausschöpfung der Potenziale
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 157 würde sie auf über 100 % bzw. eine
Zentralität > 1,0 anwachsen. Um den Einzelhandel in höher bewerteten Zentren nicht zu
gefährden und in seiner Entwicklung zu beschränken, sollte die gebundene Kaufkraft
höchstens 75 % - 85 % betragen (vgl. Entwurf Masterplan Einzelhandel 2013, S. 101).
In ca. 600 m Entfernung Luftlinie befindet sich der Zentrale Versorgungsbereich Westerfilde.
Durch eine Verlagerung und Vergrößerung des Aldi-Marktes wären negative städtebauliche
Auswirkungen auf den Zentralen Versorgungsbereich Westerfilde nicht auszuschließen. Da
ein Zentraler Versorgungsbereich im Sinne des Baugesetzbuchs (vgl. § 1 (6) Nr. 4 BauGB)
ein schützenswerter Bereich ist, ist zum Erhalt des Zentralen Versorgungsbereichs
Westerfilde eine Verlagerung / Vergrößerung des Aldi-Marktes nicht möglich.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Fördermittelbereitstellung im Rahmen der
Stadterneuerung für die Projekte in Westerfilde durch das Land NRW unter der Maßgabe der
Einhaltung des Einzelhandelserlasses des Landes NRW sowie des örtlichen
Einzelhandelskonzeptes (Masterplan Einzelhandel) erfolgt.
Der Konsultationskreis Einzelhandel hat mehrfach Ansiedlungsanfragen für den Standort
beraten und grundsätzlich empfohlen, keine zusätzlichen, über die bestehenden und nach den
Festsetzungen des südlich angrenzenden B-Plans Mg 157 zulässigen Verkaufsflächen zu
genehmigen. Aus diesem Grund wurde die Verkaufsfläche des Vollsortimenters
Bodelschwingher Straße 147 im Baugenehmigungsverfahren nur vor dem Hintergrund des
Bestandsschutzes auf 1.200 m² begrenzt.
Zuletzt hat der Konsultationskreis Einzelhandel in seiner Sitzung am 07.11.2013 empfohlen,
dass der Schutz und die Stärkung des Zentralen Versorgungsbereiches Westerfilde Vorrang
vor einer weiteren Entwicklung des Standortes Bodelschwingh haben soll.
Zum Erhalt und zur Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereiches Westerfilde wird ein
Bebauungsplan im Bereich des Sonderstandortes Nahversorgung Bodelschwingh aufgestellt.
Durch die Festschreibung des Einzelhandelsbestandes am Standort Bodelschwingher Straße
soll eine Erweiterung an Verkaufsflächen über das bestehende Maß hinaus verhindert werden.
Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans der bestehende
Lebensmittelvollsortimenter festgesetzt. In Verbindung mit dem bestehenden Bebauungsplan
Mg 157 wird somit der Sonderstandort Nahversorgung Bodelschwingh planungsrechtlich
gesichert und die Versorgung für die umliegende Bevölkerung sichergestellt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes in seine nächste Sitzung am 05.02.2014.


zu TOP 4.19
Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013; Einleitung des Beteiligungsverfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11216-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf in den sachberührten Verbänden vorzustellen und zu diskutieren. Zeitlich parallel erfolgt die Beratung in den Bezirksvertretungen.
Die Ergebnisse der Beteiligung und die Anregungen der Stadtbezirke sind in synoptischer Darstellung zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem AUSWI und dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Es entsteht im Haushaltsjahr 2014 ein Aufwand in Höhe von 10.000,00 € in der Ergebnis-rechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.


5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 5.1
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien nimmt den 3. Sachstandsbericht (zum Stichtag 01.09.2013) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien nimmt den 3. Sachstandsbericht (Stichtag 02.09.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 6.1
Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11004-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, nach Kenntnisnahme und Empfehlung der Bezirksvertretungen und Ausschüsse, das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.875.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus den in der Begründung und in den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen.

Folgende Auszahlungen für das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 – 2015 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015, 1. Halbjahr: 2.425.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 96.780,00 Euro ab 2015 und weiteren 66.049,00 Euro ab 2016.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn sich eine Maßnahme aus finanziellen, technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.


zu TOP 6.2
Umbau der Berghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11022-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2013:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, die abschließende Beratung der
Vorlage auf die nächste Sitzung am 04.02.2014 zu verschieben, da die Vorlage nicht
aussagekräftig genug sei und nachvollziehbare Pläne fehlen würden. Die Verwaltung wird in
der nächsten Sitzung um mündliche Berichterstattung mit anschaulichen Plänen gebeten.
Eine Dringlichkeit für die Beratung in der jetzigen Sitzung wurde nicht gesehen.“

AUSWI, 04.12.2013:

RM Dr. Brunsing bittet darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen der Ratssitzung durchlaufen zu lassen.

Der stellv. Vorsitzende, RM Harnisch, weist darauf hin, dass die Vorlage im AFBL bereits befürwortet wurde.

RM Rohr signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage, dies insbesondere vor dem Hintergrund der gleichzeitig stattfindenden Baumaßnahmen der DEW 21 in kommenden Jahr.

RM Kowalewski signalisiert ebenfalls seine Zustimmung und verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im AFBL, durch welche die Dringlichkeit der Maßnahme verdeutlicht wurde.

RM Waßmann signalisiert ebenfalls die Zustimmung zu der Vorlage und plädiert dafür, dass hierzu heute abgestimmt werde.

RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass er sich dem Mehrheitswillen für eine heutige Abstimmung beugen werde, signalisiert in diesem Fall aber die Ablehnung seiner Fraktion.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau der Berghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.840.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014202 –Umbau der Berghofer Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2013: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 1.340.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 695.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 71.404,69 Euro.

zu TOP 6.3
Umgestaltung Vogelpothsweges von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11019-13)

RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass er die Maßnahme für sinnvoll halte, macht aber auch deutlich, dass seine Fraktion es begrüßt hätte, wenn die Vorlage bereits um Februar 2013 vorgelegen hätte, damit im September, als der doppelte Abiturjahrgang begonnen habe, die Haltestelle bereits umgestaltet gewesen wäre. In diesem Zusammenhang bittet er darum, derartige Vorlagen demnächst etwas schneller in den Beratungsgang der Gremien zu geben, so dass dann, wenn die Probleme anstünden, die entsprechenden Maßnahmen bereits umgesetzt seien.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Umgestaltung des Vogelpothsweges mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 220.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014416 –Umgestaltung Vogelpothsweg – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2013: 1.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 219.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 7.660,00 Euro.

zu TOP 6.4
Erfahrungsbericht über das Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11207-13)

RM Lührs weist darauf hin, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖÄB) Zweifel zur Aktualität der Darstellung in der Vorlage angemeldet wurden. Hierzu führt sie an, dass von mehreren Ratsmitgliedern dieses Ausschusses von Problemen berichtet wurde und aufgrund dieser Berichterstattung der sehr positive Bericht so nicht geteilt werden konnte. Außerdem berichtet sie, dass die beschlossene halbjährige Berichterstattung angemahnt wurde und bittet auch noch mal darum, dass dieses zukünftig tatsächlich laufe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zu Kenntnis.


zu TOP 6.5
Baustellenabsicherung für Rad- und Fußverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11110-13)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 11110-13-E1); lag bereits zur Sitzung am 13.11.2013 vor:

„Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Führung des Rad- und Fußverkehrs in Baustellen und der städtischen Überwachung der Tiefbauunternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Vorgaben und entsprechenden Richtlinien.

Begründung:

In Dortmunds Straßennetz werden aktuell zahlreiche Tief- und Kanalbauarbeiten durchgeführt. Zur Sicherung von Arbeitsstellen im Geh- und Radwegebereich hat die Stadt u.a. Regelpläne gemäß einschlägiger Richtlinien aufzustellen. Zudem ist die Stadt neben den ausführenden Baufirmen bzw. dem Bauherrn verkehrssicherungspflichtig.

Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden in NRW (AGFS) hat 2009 eine Publikation zur Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen in 2. Auflage veröffentlicht, an der der Dortmunder Fahrradbeauftragte begleitend mitgewirkt hat. Darin sind Mindestbreiten in Baustellenbereichen von 1,00m (Radweg) bzw. 1,30m (Gehweg) bis 2,00m (gemeinsamer Fuß-/Radweg) angegeben.
In der Praxis stellt sich allerdings heraus, dass diese Breiten nur selten eingehalten werden. Ursachen und Lösungsmöglichkeiten sollten der Politik vorgestellt werden.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11110-13-E2):

„Vielen Dank für Ihre Zuschrift aus o.g. Sitzung.
Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Führung des Rad- und
Fußverkehrs in Baustellen und der städtischen Überwachung der Tiefbauunternehmen
hinsichtlich der Einhaltung von Vorgaben und entsprechenden Richtlinien gebeten. Aus Sicht
des Tiefbauamtes kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Die Sicherheit von FußgängernInnen und Radfahrenden darf im Bereich von Arbeitsstellen
im Straßenraum nicht beeinträchtigt werden. Die erforderlichen verkehrlichen Anordnungen
zur Durchführung dieser Arbeitsstellen erfolgen durch die Straßenverkehrsbehörde auf
Grundlage des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) unter Berücksichtigung der bundesweit
anerkannten Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Gegenüber den sonst im Straßenverkehr zu berücksichtigenden Querschnitten ist die Fortführung
von Rad- und Gehwegen danach mit den weiter unten genannten reduzierten Breiten
zulässig. Vorrangig strebt das Tiefbauamt bei sämtlichen Baumaßnahmen an, die in der von
Ihnen genannten Publikation geforderten Breiten für Geh- und Radwege einzuhalten. Soweit
dies aufgrund individueller Gegebenheiten nicht umsetzbar ist, finden die RSA Anwendung.
Diese sehen folgende Maße vor:
Gehwege 1,00 Meter
Radwege ohne Gegenverkehr 0,8 Meter
gemeinsame Rad- und Gehwege 1,6 Meter.
Das Tiefbauamt legt großen Wert darauf, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen beachtet
wird. Die Aufhebung von bereits vorhandenen Radwegen oder Gehwegen kommt ausnahmsweise
nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund besonderer Umstände in der Örtlichkeit
unumgänglich ist.
Die Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum obliegt
der Straßenverkehrsbehörde (Tiefbauamt), der Straßenbaubehörde (in der Regel Tiefbauamt;
ggf. aber auch Landesbetrieb Straßenbau NRW), sowie dem jeweiligen kraft verkehrlicher
Anordnung ermächtigten Unternehmen.
Das Tiefbauamt führt die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kontrollmaßnahmen im
Rahmen der personellen Möglichkeiten durch. Angesichts der Vielzahl von Baumaßnahmen
auf Dortmunder Stadtgebiet sind im Einzelfall vor Ort Abweichungen von angeordneten
Maßnahmen aber nur schwer vermeidbar.
Entsprechenden Hinweisen aus der Politik, aus der Bevölkerung sowie von sonstigen Dritten
geht das Tiefbauamt ausnahmslos nach.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Volker Brockmeier vom Tiefbauamt, Tel. 50 22944, bei
Bedarf zur Verfügung.“


AUSWI, 04.12.103:

RM Dr. Brunsing führt ergänzend hierzu an, dass es nicht sein könne, dass die Bürgerinnen und Bürger Tiefbaufirmen daraufhin überwachen, inwiefern für diese Flächen Maße eingehalten werden, die nach RSA notwendig seien. Es gäbe häufig Baustellen, bei denen die Geh- bzw. Radwegbereiche deutlicht kleiner als die vorgeschriebenen Flächen seien. Hierzu bitte er die Verwaltung, dies stärker vor Ort zu kontrollieren. Außerdem halte er es für dringend erforderlich, dass die Tiefbaufirmen diesbezüglich besser geschult / informiert würden, damit diese dazu in der Lage seien, die vorgeschriebenen Maße besser einhalten können.

Herr Schließler bestätigt hierzu, dass es tatsächlich immer wieder Mängel festzustellen seien und dass immer wieder Situationen entstehen würden, bei denen die Baustelle zunächst richtig eingerichtet wurde und dann aus betrieblichen Gründen verändert worden sei. Die Verwaltung sei hier im engen Austausch mit den Tiefbaufirmen und es könne natürlich nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger hier die Baustellenaufsicht übernehmen sollen. Die Tiefbaufirmen würden mit den Vertragsunterlagen alle technischen Detaildaten erhalten, woraus sich auch die entsprechende Haftungsreglung für die Firmen ableite. Man werde dem Ganzen zukünftig verstärkt nachgehen, da die Verwaltung als Bauherr natürlich selber ein Interesse daran habe, einwandfreie Verhältnisse vor Ort vorzufinden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums
- nicht besetzt -



8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 8.1
Sicherung von bezahlbarem Wohnraum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11409-13)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 11409-13-E2):

„Der geförderte Mietwohnungsbestand ist in Dortmund seit vielen Jahren rückläufig. Eine
Förderung von Neubauwohnungen findet nur noch auf einem sehr niedrigen Niveau statt.
Projekte wie der geförderte Wohnungsbau am Phönixsee (Hermannstraße/
Schüruferstraße) bilden in Dortmund derzeit leider eine Ausnahme. Die Sicherung von
bezahlbarem Wohnraum ist der SPD-Fraktion sehr wichtig und muss auch in der Zukunft
gewährleistet werden.
Um sich einen besseren Eindruck von der aktuellen Situation verschaffen zu können, bittet
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien
die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie schätzt die Verwaltung den derzeitigen Bestand und die voraussichtliche Entwicklung
des bezahlbaren (geförderten) Wohnraums in Dortmund ein?

2. In wie weit kann die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im vorhandenen Wohnungsbestand
gedeckt werden?

3. Welche Auswirkungen hätte es für Dortmund, wenn im Bereich des bezahlbaren (geförderten)
Wohnraums nicht gehandelt wird?

4. Welche größeren und zusammenhängenden Wohnbauflächen gibt es in Dortmund
noch, die bereits planrechtlich für den Geschosswohnungsbau gesichert sind?

5. Sind die vorhandenen Instrumente der Wohnbauflächenausweisung allein noch ausreichend
eine angemessene Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen?

a) Welchen Beitrag kann die sogenannte „25 %-Regelung“ bei der Durchführung von
Planungsverfahren (Ratsbeschluss vom 01.09.1994) leisten?

b) Welchen Beitrag kann die Entwicklung von städtischen Grundstücken und Flächen
aus dem Sondervermögen leisten?

6. Welche Einsparungsmöglichkeiten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ergeben sich
für die Stadt bei steigendem bezahlbarem (gefördertem) Wohnungsneubau?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung am 05.02.2014.





9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10852-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.2
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10844-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2014.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 9.3
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11306-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Grabsteine
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11396-13)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 11396-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Die Friedhofssatzung der Stadt Dortmund wird entsprechend der Novelle des Bestattungsgesetzes
(BestG) NRW um einen Passus ergänzt, der sicherstellt, dass nur Grabsteine
und Grabeinfassungen aufgestellt werden, die nachweislich ohne schlimmste Formen
von Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation
vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt wurden.
Dies muss über ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden.

Begründung:
Ca. 80 Prozent der in Deutschland vertriebenen Grabsteine stammen aus indischen
Steinbrüchen, in denen nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen herrschen und geschätzt
150.000 Kinder arbeiten. Neben dem geltenden Tariftreue- und Vergabegesetz ist die Umsetzung
der Neuregelung des Bestattungsgesetzes NRW jetzt eine weitere Chance für
Dortmund, sich als Stadt für Menschenrechte und fairen Handel zu engagieren.“

AUSWI, 04.12.2013:

RM Dr. Brunsing bittet darum, den vorliegenden Antrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umzuwandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig, den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umzuwandeln und bittet die Verwaltung entsprechend hierzu zu berichten.


zu TOP 9.5
Grabsteindenkmal- und Denkmalpflege auf städtischen Friedhöfen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11399-13)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Drucksache Nr.: 11399-13-E1):

„Auf städtischen Friedhöfen, aber auch ehemaligen Friedhöfen wie zum Beispiel dem
Westpark, existieren eine ganze Reihe von Denkmalen und Grabsteindenkmalen, die sich
in keinem guten Zustand mehr befinden. Nach Erstellung einer detaillierten Liste aller
Friedhofsdenkmale, aufgeschlüsselt nach Lage und Beschaffenheit, sollten diese sukzessive
erneuert werden. Da zusätzliche Mittel kaum zu erwarten sind, muss die Verwaltung
für ein solches Projekt massiv Drittmittel von Sponsoren (aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft,
etc.) einwerben, um die einzigartigen Denkmale der Dortmunder Kulturgeschichte
zu erhalten. Einige Objekte konnten durch die Einwerbung von Drittmitteln in den
letzten Jahren bereits restauriert und den Dortmunder Bürgern so bewahrt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Die Verwaltung wird gebeten eine Liste aller Dortmunder Friedhofs- und Grabsteindenkmale
zu erstellen. Dabei soll insbesondere auf die Beschaffenheit und die
Dringlichkeit einer Restaurierung der einzelnen Denkmale eingegangen werden.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Drittmittelförderung
es in diesem Bereich gibt und wo Gelder für den Erhalt dieser Kulturdenkmale
eingeworben werden könnten.“


AUSWI, 04.12.2013:

RM Schreurs erläutert die Hintergründe für diesen Antrag.


RM Dr. Brunsing bittet darum, diesen Antrag dahingehend zu erweitern, als dass die Verwaltung zukünftig auch an anderen hierfür geeigneten Gräbern sog. QR-Codes (wie z.B. an der Grabstätte der Kochbuchautorin Henriette Davidis) anzubringen.

RM Frank signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Antrag, gibt aber zu Bedenken, dass möglicherweise Kosten auf die Stadt Dortmund zukommen könnten, wenn keine Sponsoren hierfür gefunden werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Antrag, mit durch RM Dr. Brunsing vorgeschlagenen Ergänzung einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.


10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Verwendung von Mehrweggetränkesystemen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11048-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet weiterhin die Verwendung von Mehrweggetränkesystemen bei Veranstaltungen.


zu TOP 10.2
Lärmkartierung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10937-13)

Hierzu liegt vor: Empfehlung der BV-Hörde vom 03.12.2013:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und weist auf einige
Unstimmigkeiten hin:

- die Lärmkartierung ist 1 Jahr zu spät erstellt worden
- im Text ist von 114.000 belasteten Wohnungen mit nur 170.000 Bewohnern die
Rede

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt einstimmig, in die kommende Sitzung
einen Berichterstatter einzuladen.

AUSWI, 04.12.2013:

RM Dr. Brunsing verweist auf die o.a. Anmerkungen aus der BV-Hörde und bittet darum, hieraus resultierende, relevante Ergebnisse auch dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.
Weiter bedauert er es, dass die Technik nicht fortschreite, da man feststellen könne, dass beim Fluglärm die betroffenen Flächen nur deshalb zurückgehen, weil die Flugbewegungen sich reduziert hätten und auch beim Schienenverkehrslärm der Lärm in erster Linie nur deswegen zurückgehe, weil eine zusätzliche U-Bahntrasse eingerichtet worden sei. Es sei wünschenswert, wenn man hier von Seiten des Deutschen Städtetages an die Hersteller appellieren könne, deutlich weniger Lärm erzeugende Flugzeuge sowie Fahrzeuge für Schiene und Straße zu produzieren.

RM Kowalewski möchte zu der neuen Lärmkartierung wissen, ob man bei den Berechnungen für die Gesamtlärmbelastung bei der vorherigen Lärmkartierung auch bereits keine Kumulierung der Werte zwischen den Lärmquellen stattgefunden habe.
Bezüglich der Ausführungen zur A45 hinsichtlich der dort festgestellten Verkehrszunahme merkt er an, dass das, was dort dargestellt wurde auch noch mal eine gute Argumentation in Richtung des NRW-Verkehrsministers in Bezug auf die Fragestellung zum Tempo 100 sein könne.

RM Münch hält die vorliegende Lärmkartierung für eine gute Argumentationshilfe, sowohl dem NRW-Verkehrsministerium gegenüber aber auch für die eigenen Planungen der Stadt Dortmund.
Das Hauptproblem seien seiner Meinung aber immer noch Lärmeinzelereignisse (Beispiel Fluglärm). Hierzu wünsche er sich zukünftig die notwendigen politischen Entscheidungen.

Herr Dr. Mackenbach erläutert auf die gestellten Fragen, dass es sich hier nicht um kumulierte Werte handele. Es würden immer schon, je nach Geräuschart, Kartierungen durchgeführt. Das gebe die EU so vor und sei auch derzeit nicht änderbar.
Weiter bestätigt er, dass mit der A45 eine gewisse Verkehrszunahme feststellbar sei. Dass es aber hier zu einer signifikanten Lärmerhöhung gekommen sei, könne er so nicht feststellen. Was auf jeden Fall feststellbar sei, ist die Tatsache, dass es auf der B 1 einer erheblichen Lärmreduzierung gekommen sei. Diese Lärmreduzierung habe verschiedene Ursachen: die eine Ursache möge die Geschwindigkeitsbegrenzung sein, die andere Ursache sei natürlich die Abnahme des Verkehrs in der Nacht, aufgrund des Nachtfahrverbotes für LKWs im Durchgangsverkehr.
Das Gleiche gelte für die Mittelwerte. Es würden keine Lärmeinzelereignisse gemessen. Das sehe die EU- Richtlinie nicht vor. Es gebe hierzu lediglich über Mittelwerte, wie z.B. den LDEN –Wert oder über den Nachtwert. Einzelereignisse seien allerdings nicht Gegenstand dieser Lärmkartierung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Projekt "Energiesparservice"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013
(Drucksache Nr.: 10525-13-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lag bereits zu Sitzung am 13.11.2013 folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013 vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des
Ausschusses um einen Sachstandsbericht zur Finanzierung des Projekts
„Energiesparservice“ des Caritas-Verbandes Dortmund. Zusätzlich bitten wir um die
Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Seit wann war der Fachverwaltung bekannt, dass aus ihrer Sicht eine Finanzierung des
Projektes durch eine Senkung der von der Stadt getragenen Kosten der Unterkunft für
ALG-II-Empfängerinnen im beabsichtigten und benötigten Umfang nicht realisierbar
ist?
2. Wann, wie und in welcher Form ist der Caritasverband über diese Einschätzung
informiert worden?
3. Welche Gespräche sind daraufhin mit der Caritas geführt worden? Mit welchen
Ergebnissen?
4. Warum sind die politischen Gremien erst mit der Vorlage für den Finanzausschuss am
11. Juli über die o.g. Einschätzung der Verwaltung Informiert worden?
5. Wie wird nach der Ablehnung der Verwaltungsvorlage durch den Rat am 19. Juli nun
die beschlossene Finanzierung sichergestellt?

Begründung:
In seiner Sitzung am 20.Dezember 2012 hat der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen
beschlossen, den kommunalen Zuschuss für das Projekt „Energiesparservice“ der Caritas
auf 218.000 Euro für die Jahre 2013-2015 zu erhöhen. Ein Beschlussvorschlag der
Verwaltung zur Einstellung dieses Zuschusses fand in der Sitzung des Rates am 18. Juli
keine Mehrheit. Vor diesem Hintergrund gilt der o.g. Haushaltbeschluss weiterhin. Die
Verwaltung bleibt aufgefordert, eine Finanzierung sicher zu stellen.


Der Vorsitzende macht deutlich, dass die Zuständigkeit für die Beantwortung der Fragen bei
6/Dez liege und eine Diskussion darüber folgerichtig auch im AUSWI zu führen sei. Nach
einer kontrovers geführten Diskussion darüber, ob zumindest diese Antwort auch im ASAG
behandelt werden könne, lässt der Vorsitzende über diese Forderung von Herrn Beckmann
(B’90/Die Grünen) abstimmen. Mit 15 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen lehnt der
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine erneute Thematisierung im ASAG ab und
leitet den gesamten Vorgang zuständigkeitshalber an den AUSWI weiter.“


Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung: (Drucksache-Nr.: 10525-13-E29)

„ zur Durchführung und Finanzierung des "Energiesparservice" des Caritasverbandes
Dortmund e.V. (Caritas) teile ich folgenden Sachstand mit:

Bereits seit 2009 bezuschusst die Stadt Dortmund den Energiesparservice der Caritas nach
entsprechenden Beschlüssen des Verwaltungsvorstandes vom 16.12.2008 und vom
02.09.2010 zur Weiterführung des Projektes (für die Jahre 2011 bis 2012).
Über den gesamten bisherigen Projektzeitraum wurden folgende kommunale Zuschüsse an
die Caritas ausgezahlt:

Jahr Zuschuss der Stadt Dortmund
2009 185.000 €
2010 218.283 €
2011 122.380 €
2012 122.380 €
2013 218.000 €
Summe 866.043 €

Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltshaltsplanentwurf 2013 hat der Rat der Stadt mit
Entscheidung vom 20.12.2012 den jährlichen städtischen Beitrag für den Projektzeitraum
2013 bis 2015 auf 218.000 € erhöht. Die Refinanzierung des erhöhten Zuschusses sollte über
entsprechende Einsparungen im Sozialamt bei den Kosten der Unterkunft erfolgen.
Nach Angaben der Sozialverwaltung wird diese Einsparung dort aber nicht erwirtschaftet.
Ergänzend hat die Soziaverwaltung ermittelt, dass der städtische Anteil an den Personalkosten
der im Projekt "Energiesparservice" tätigen FAV-Kräfte* (Energiesparhelfer) regelmäßig
über den tatsächlich eingesparten Kosten der Unterkunft liegt.
<*gefördert über das Instrument der Bundesagentur für Arbeit "Förderung von Arbeitsverhältnissen“>
Nachdem von der Finanzverwaltung inzwischen die haushaltswirtschaftlichen
Voraussetzungen geschaffen wurden, den kommunalen Zuschuss auch für 2014 und 2015
gewähren zu können, hat der Verwaltungsvorstand in seiner heutigen Sitzung die
Finanzierung des Energiesparservice der Caritas für die Jahre 2014 und 2015 und damit die
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 20.12.2012 sowie der Folgeentscheidung am 18.07.0213
beschlossen. Die Verwaltung wird nunmehr eine dementsprechende Vereinbarung mit dem
Caritasverband abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass die Beantwortung der dazu gestellten
Einzelfragen entbehrlich ist und erlaube mir, es insofern bei dieser Information zu belassen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 10.4
Klimaschutz-Teilkonzept RVR
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11393-13)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 11393-13-E1):

„Bündnis 90 / Die Grünen begrüßen die Kooperation der Stadt Dortmund mit dem
RVR in Bezug auf die Erschließung der Potenziale von erneuerbaren Energien. Die
Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Darstellung der aus
dieser Kooperation resultierenden Kostenersparnis für die Stadt insbesondere auch
im Bereich Personal- und Sachkosten
Begründung:
Der RVR unterstützt mit einem Klimaschutz-Teilkonzept die Erschließung der Potenziale
von erneuerbaren Energien innerhalb der Metropole Ruhr. Damit wird auch die
Stadt Dortmund bei der Verbesserung der CO2-Bilanz und der Zielerreichung bei der
Erzeugung von regenerativen Energien unterstützt. Neben der grundsätzlich positiv
zu bewertenden interkommunalen Zusammenarbeit war in einer Verwaltungsmitteilung
vonEinsparungen von „mehreren Tausend Euro“ jährlich die Rede.“

AUSWI 04.12.2013:

Herr Dr. Mackenbach teilt zu der o.a. Anfrage mit, dass hierdurch bis 2020 voraussichtlich insgesamt ein Betrag in der Größenordnung zwischen 24.000 Euro und 30.000 Euro eingespart werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 10.5
Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11397-13)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 11397-13-E1).


RM Pohlmann teilt mit, dass ihre Fraktion die o.a. Bitte um Stellungnahme zurückziehe.

11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- nicht besetzt -

12. Anfragen
- nicht besetzt -

13. Sonstige Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -









Die öffentliche Sitzung wird um 18.34 Uhr beendet.





Baran Harnisch Trachternach
Ratsmitglied Stellv. Vorsitzender Schriftführerin


TOP 3.2: Präsentation, Frau Bredemann (Gutachterbüro Ökoplan Essen) (See attached file: AUSWI 04.12.2013_TOP 3.2 _Praesentation_Wind.pdf)

Zu TOP 3.5: Beantwortung der mündlichen Fragen aus der Sitzung vom 04.12.2013(See attached file: doc02716220140114153605.pdf)