Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 29.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 12:00 - 12:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhof (SPD)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für sB Gerd Fallsehr
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten) i. V. für Rm Fatma Karacakurtoglu
Rm Barbara Brunsing (B´90/Die Grünen) i. V. für Rm Kathrin Klausmeier
Rm Rita Brandt (SPD) i. V. für sB Andreas Koller
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Georg Rupa (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Jörg Dannenberg, JobCenter
Holger Keßling, StA 53
Dr. Frank Renken, StA 53
Johannes Roeren, 5/Dez
Manfred Stankewitz, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Bettina Emsinghoff, StA 40
Susanne Linnebach, StA 64
Corinna Hoffmann, StA 50


5. Gäste:

-


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.11.2016
Die Anlage 1 zu TOP 2.1 sowie die Anlage 4 zu TOP 2.3 werden nachversandt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Palliativversorgung
Präsentation von Fr. Uhlmann vom Hospiz am Ostpark
und Frau Eichenauer vom Bruder-Jordan-Haus

2.2 Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Bericht

2.3 Flüchtlings- und Integrationsprojekte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 05323-16-E2)

Die Stellungnahme wird nachversandt.

2.4 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) - Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06239-16)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Kundenkontakte in JobCentern
Bericht über den Fortgang der Reformen und den möglichen Auswirkungen für die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen in Dortmund
(Drucksache Nr.: 12508-14-E3)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Zuweisung Flüchtlinge/Asylbewerber in 2016
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05430-16-E2)


4.2 Sozialbetrug durch Schleuser-Banden und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05432-16-E2)

4.3 Änderung des Alten- und Pflegegesetzes NRW
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06002-16-E2)

4.4 Schuldnerberatung nach § 16a SGB II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06215-16)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

- nicht besetzt

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 09.11.2016

6.2 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

6.3 Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05925-16)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 14.11.2016
(Drucksache Nr.: 05925-16-E1)

6.4 Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)

7. Anträge / Anfragen

-



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Weyer (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2016
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 06335-16)

Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 4.5 zu behandeln.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erkennt die Dringlichkeit an und ist sich einig, den Punkt unter TOP 4.5 zu behandeln.

Die Präsentation zu TOP 2.1 Palliativversorgung wurde auf die Sitzung am 28.03.2017 verschoben und wird heute von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.11.2016

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.11.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Palliativversorgung

- abgesetzt –

Der TOP ist für die Sitzung am 28.03.2017 vorgesehen.


zu TOP 2.2
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) berichtet mündlich über den Sachstand und teilt die aktuellen Zahlen mit. Demnach leben in Dortmund 5549 Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon lebten 3844 Menschen bereits in Wohnungen. In den stationären Einrichtungen würden 1705 Menschen leben. 2077 Menschen hätten den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in Richtung SGB II verlassen.
Die erste Runde der bilateralen Gespräche mit den Geschäftsführungen aller Betreiber der 21 Einrichtungen, die der Unterbringung von Flüchtlingen dienten, sei abgeschlossen. Unter Berücksichtigung bestehender Verträge mit den Betreibern würde das stationäre Unterbringungssystem abgebaut und Übergangseinrichtungen, die nicht mehr benötigt werden, geschlossen. Er geht davon aus, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Gesamtübersicht geben zu können.

Auf Nachfragen von Herrn Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Grollmann (CDU-Fraktion), ob die freigezogenen Einrichtungen für Wohnungslose genutzt werden könnten, teilt Herr Süshardt mit, dass die Versorgungssituation von obdachlosen Menschen ein Schwerpunkt des nächsten Jahres sein werde und er zu gegebener Zeit, nach einer Analyse der Bedarfssituation und Bewertung der bestehenden Struktur, darüber berichten werde.


zu TOP 2.3
Flüchtlings- und Integrationsprojekte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05323-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung nebst Anlagen vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Fragen der CDU-Fraktion sind beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 2.4
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) - Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06239-16)

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) verweist auf die positive Veränderung der Zahlen auf Seite 5 der Vorlage. Zum Punkt Projekt Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) sind lt. Vorlage Finanzmittel für 330 zu fördernde FAV-Stellen eingeplant. Hier sei es gelungen, die Zahl auf 345 zu erhöhen. Die im Weiteren genannten 95 Förderfälle konnten in diesem Zusammenhang auf 100 Fälle erhöht werden, so dass insgesamt 20 neue FAV-Stellen geschaffen werden konnten.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt an dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.





3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Kundenkontakte in JobCentern
(Drucksache Nr.: 12508-14-E3)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt nachfolgender Bericht des Jobcenters vor:
Drucksache Nr. 12508-14-E1
Kundenkontakte in Jobcentern
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Information über den Fortgang der Reformen und den möglichen Auswirkungen für die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen in Dortmund:

Am 01.08.2016 ist das 9. Änderungsgesetz SGB II in Kraft getreten. In der Betreuung ergeben sich daraus folgende maßgebliche Neuerungen:
 Bei Arbeitsgelegenheiten erhalten die Träger wieder Kosten für Anleitung und sozialpädagogische Betreuung für die Teilnehmer. Die mögliche Teilnahmedauer wird von 24 auf 36 Monate innerhalb von fünf Jahren erhöht (§ 16d SGB II).
Auswirkung: Für die Zielgruppen des nachrangigen Förderinstruments Arbeitsgelegenheiten war die bisherige Regelung, nach der eine Förderung maximal für 24 Monate in fünf Jahren erfolgen durfte, integrationspolitisch kontraproduktiv. Die Nachrangigkeit der Förderung und die Abstimmung von Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammen vor Ort reichen aus, um einen unreflektierten und inflationären Einsatz von Arbeitsgelegenheiten zu verhindern. Die Möglichkeit, die Kosten für Anleitung und sozialpädagogische Betreuung wieder zu fördern, wird sich positiv auf die Qualität der Maßnahmen auswirken; Abbruchquoten können verringert und Integrationsquoten erhöht werden.
 Junge Menschen unter 25 Jahren in sog. schwieriger Lebenslage können schon Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus dem SGB II erhalten, bevor sie einen Antrag gestellt haben. Ziel ist es, individuelle Problemlagen zu überwinden und die Bereitschaft für eine Qualifikation oder Arbeitsaufnahme zu entwickeln (§16h SGB II).
Auswirkung: Mit dem neuen Tatbestand werden gezielt zusätzliche Hilfen ermöglicht, die junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage unterstützen und sie (zurück) auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit holen. Bislang war dies nur durch drittmittelfinanzierte Sonderprojekte mit begrenzter Laufzeit möglich.
 Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankheit besteht nicht mehr grundsätzlich, sondern wird von der Integrationsfachkraft festgelegt (§56 SGB II).
Auswirkung: Dies sollte zu einer Entlastung der betroffenen Bürger durch Minimierung ihrer Informations- und Mitwirkungspflichten und zu Einsparungen beim Jobcenter führen, da der Verwaltungsaufwand für die Erfassung und Veraktung nicht benötigter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entfällt. Tatsächlich wird die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der überwiegenden Zahl der Kunden in der Eingliederungsvereinbarung erfasst werden müssen, was einen Mehraufwand für die Mitarbeiter bedeuten kann.
 Wenn vor einer Umschulung Kenntnisse z.B. in Schreiben oder Mathematik fehlen, können diese Grundkompetenzen im Vorfeld oder begleitend über eine Maßnahme erworben werden (§ 81 SGB III). Erfolgreiche Teilnehmer einer mindestens zweijährigen Umschulung erhalten Prämien nach der Zwischen- und Abschlussprüfung (§ 131a SGB II i.V. m. § 81 SGB III).
Auswirkung: Durch die Vermittlung von Grundkompetenzen können die Abbruchquoten verringert werden. Die Prämienzahlung bietet einen zusätzlichen Anreiz und kann sich motivationssteigernd auswirken.
 Der Bewilligungszeitraum wurde von sechs auf 12 Monate verlängert und agesetzlich verankert (§ 41 Abs. 3 SGB II). Hierdurch entfällt für den Kunden die halbjährliche Antragstellung. Das Jobcenter Dortmund hat den Bewilligungszeitraum bereits seit 2015 im Rahmen des Ermessens auf 12 Monate festgelegt.
Auswirkung: Durch die Verdoppelung der Länge des Regelbewilligungszeitraumes auf 12 Monate werden unnötige Weiterbewilligungsverfahren vermieden.
Änderung, die ab dem 01.01.2017 eintritt:
 Langzeitarbeitslose SGB II-Kunden, die aufstockend Arbeitslosengeld I beziehen, werden ab Januar 2017 vermittlerisch bei der Agentur für Arbeit betreut. Das bedeutet, dass Bedarfsgemeinschaften ggf. unterschiedliche Ansprechpartner haben. So wird z.B. der sog. Aufstocker von Vermittlern in der Agentur für Arbeit eingeladen, der Partner hingegen verbleibt in der Betreuung des Jobcenters. Vom Jobcenter vor dem Jahreswechsel eingeleitete Förderung (z.B. Umschulungen) laufen weiter, auch wenn ein Kunde in die Vermittlung der Agentur übergeht. Um hier den Übergang für die betreffenden Kunden und ihre Familien möglichst reibungslos zu gestalten, tauschen sich Jobcenter und Agentur im Vorfeld regelmäßig aus.
Auswirkung: Es entspricht dem Versicherungsgedanken des SGB III, dass Personen, die Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle im SGB III vorgesehenen Leistungen vom Träger der Arbeitsförderung erhalten. Entsprechend finden die Grundsätze des Förderns und Forderns der Arbeitsförderung für diesen Personenkreis Anwendung. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit des SGB II und die hierfür geltenden Leistungsgrundsätze finden für diesen Personenkreis individuell zukünftig keine Anwendung mehr, um Doppelstrukturen bei der Betreuung und Förderung dieser Personen zu vermeiden. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bleiben hiervon unberührt. Die Gesetzesänderungen beinhalten überwiegend rechtliche Klarstellungen. Dem ursprünglich von den Jobcentern eingebrachten Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung tragen die Neuregelungen kaum Rechnung.


Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) weist darauf hin, dass die Überschrift „Kundenkontakte in Jobcentern“ irreführend sei. Tatsächlich ginge es um die damals avisierten Änderungen im SGB II. Hier sollte das 9. Änderungsgesetz zunächst abgewartet werden. Ursprünglich habe es bei den Jobcentern auf Landes- und Bundesebene einen Vorstoß gegeben, um eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen. Mit den jetzigen Änderungen habe man in bestimmten Punkten Klarheit und auch Verbesserungen hinsichtlich der Umsetzung im SGB II erreichen können, jedoch keine Verwaltungsvereinfachung. Er geht auf den vorliegenden Bericht ein und erläutert die Änderungen. Anschließend beantwortet Herr Neukirchen-Füsers die Nachfragen aus der Politik und bietet an, die von Herrn Rüding (CDU-Fraktion) gewünschten Kennzahlen zur Effektivität der mobilen Beratung der Arbeitslosen unter 26 Jahren als Anlage zu Protokoll nachzureichen (Anlage 1).

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht des Jobcenters zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Zuweisung Flüchtlinge/Asylbewerber in 2016
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05430-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland vom 02.09.2016 zur Sitzung
des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.09.2016
Drucksache Nr.: 05430-16-E1
Zuweisung Flüchtlinge / Asylbewerber in 2016

zu der Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland nehme ich wie folgt Stellung:
Zuweisungen von Flüchtlingen
Für die Zeit 01.01.2016 bis 30.06.2016 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Dortmund 2.587 Flüchtlinge zugewiesen.
Für die Aufnahmeplätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes werden Dortmund insgesamt 1.755 Plätze angerechnet. Bei Schließung der Landeseinrichtungen wird nach § 3 Absatz 4 Nr.1-4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) eine vierstufige Herabsetzung von 80 %, 60 %, 40 % sowie 20 % jeweils zum Folgemonat der letzten Anrechnung vorgenommen. Nach der Schließung der EAE Glückaufsegenstraße zum 30.06.16 werden seit Juli 2016 anhand der beschriebenen Systematik 455 Platzkapazitäten sukzessive abgeschmolzen. Die noch verbleibenden 1.300 Plätze werden nach der Schließung der EAE Buschmühle zum 30.06.2017 ab Juli 2017 reduziert.
Aktuell erhält die Stadt Dortmund keine Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg, da ihre Aufnahmequote über dem Soll liegt.

Zuweisungen richten sich nach der Erfüllungsquote der Gemeinden und den tatsächlich zu verteilenden Flüchtlingen. Dabei zu berücksichtigen sind auch die Flüchtlinge, die zum Jahreswechsel 2015/16 aus den Landeseinrichtungen heraus zur Verteilung anstanden.
Wohnsitzauflage
Zu dem Teilthema Sachstandsbericht:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.11.16 wurde beschlossen, dass die Ausländerbehörde einen umfassenden Sachstandsbericht zur Wohnsitzauflage erstellen wird (Verweis auf die TOP 2.2.1, 2.2.2, 7.1).
Zu dem Teilthema Mehrkosten:
Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, welches das bestehende Aufenthaltsgesetz um die sogenannte Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzbedürftige ergänzt. Es wurden auch die Zuständigkeitsregelungen der Jobcenter in diesem Zusammenhang angepasst.
Von der Wohnsitznahme sind Härtefälle ausgenommen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 28.09.2016 entscheidet die örtliche Ausländerbehörde über das Vorliegen von Härtefällen. Das Jobcenter folgt der Entscheidung der Ausländerbehörde.
Ein Härtefall ist unter anderem gegeben, wenn ein anderes Jobcenter bereits einem Umzug zugestimmt hat und der oder die Schutzbedürftige mit einem schulpflichtigen oder kleinen Kind zugereist ist oder an einem Integrationskurs teilnimmt. Daneben sind noch andere Härtefallkriterien möglich, zum Beispiel eine Familienzusammenführung. Diese Härtefälle werden zurzeit geprüft. Ein
abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen der Fraktion AfD sind beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.2
Sozialbetrug durch Schleuser-Banden und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05432-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Bitte um Stellungnahme von der Fraktion Alternative für Deutschland vom 02.09.2016
Drucksache Nr.: 05432-16-E1
Sozialbetrug durch Schleuser-Banden und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien

zu den Fragen der Fraktion Alternative für Deutschland vom 02.09.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

Sind in der Stadt Dortmund, in der bekanntlich ebenfalls tausende EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien leben, bereits Fälle bekanntgeworden, in denen in der im Artikel geschilderten Art und Weise oder in ähnlicher Form Sozialleistungen erschlichen wurden?
Antwort
Im Jobcenter Dortmund sind ebenfalls Fälle mit dem Verdacht von Scheinarbeitsverhältnissen bekannt geworden. Ein Sozialmissbrauch ist jedoch nicht beschränkt auf EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind entsprechend geschult und melden Verdachtsfälle einer zentralen Stelle. Das Jobcenter Dortmund hat Ermittlungen aufgenommen und steht in Kontakt mit anderen Jobcentern.

Falls ja, um wieviel Fälle handelt es sich?
Antwort
Es handelt sich um Einzelfälle. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine genaue Zahl kann nicht angegeben werden.

Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung ggf. im Zusammenwirken mit der Polizei, um derartigem Missbrauch vorzubeugen bzw. derartige Straftaten aufzudecken?
Antwort
Am 22.09.2016 hatte das Jobcenter Dortmund maßgebliche Institutionen zum ersten „runden Tisch“ zu dieser Angelegenheit eingeladen und ist auf großes Interesse bei allen Beteiligten gestoßen. Teilgenommen haben Vertreter des Finanzamtes, des Hauptzollamtes, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Ausländerbehörde, des Sozialamtes, der Krankenkasse, des Rententrägers, der Mini-Job-Zentrale, der Jobcenter Duisburg und Gelsenkirchen. Es wurde eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Zurzeit werden mögliche Hilfestellungen zur Aufklärung verdächtiger Sachverhalte erarbeitet. Der „runde Tisch“ wird zum Ende dieses Jahres ein weiteres Mal tagen.

Welche Gesamtkosten sind der Stadt 2015 für diese Bevölkerungsgruppen entstanden? In welchen Bereichen und in welcher Höhe jeweils fielen die Kosten an?
Antwort
Nähere Angaben hierzu sind der Ratsvorlage „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa“ (Drucksache Nr. 04402-16) sowie den im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften regelmäßig vorgestellten Managementberichten zu entnehmen.

Wie hoch waren die unbezahlten Rechnungen des Klinikums für diesen Personenkreis 2015?
Antwort
Kann nicht beantwortet werden.

Wie viele bulgarische und rumänische Kinder besuchten 2015 die Förderklassen (sogenannte „Willkommensklassen“)? Wie hoch waren die Fehlzeiten der Kinder dieses Personenkreises in diesen Klassen? Ergibt sich hier eine besondere Problematik im Vergleich zu anderen Volksgruppen? Wie wurde bzw. wird ggf. der Schulbesuch durchgesetzt?
Antwort
Zu diesen Fragen kann im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit keine Antwort gegeben werden. Es wird angeregt, die Fragen an den Schulausschuss zu richten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen der Fraktion AfD sind beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.3
Änderung des Alten- und Pflegegesetzes NRW
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06002-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit;
Anfrage der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Drucksache Nr.: 06002-16
TOP 4.3: Änderung des Alten- und Pflegegesetzes NRW

die SPD-Fraktion bittet um Stellungnahme zur Änderung des APG NW sowie um Darstellung der wesentlichen Auswirkungen des Bundesreformprozesses im Pflegerecht.
In der Vergangenheit erfolgte in NRW die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Pflegebedürftige zentral durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des APG NW (Drucksache 16/12784) wird den Kreisen und kreisfreien Städten die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach der neuen Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Verordnung räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, Gebühren zur Refinanzierung der übertragenen Aufgaben zu erheben.
Die Zuständigkeitsübertragung begründet sich u.a. dadurch, dass aufgrund bundesrechtlicher Änderungen im Pflegerecht niederschwellige Angebote künftig eine größere Bedeutung erlangen werden (vgl. Erläuterungen zum Bundesrecht weiter unten). Niederschwellige Angebote werden in Zukunft ein zentraler Baustein in den Versorgungsnetzwerken für ältere pflegebedürftige Menschen sein. Da nur in den Kommunen die Kenntnis über örtliche Gegebenheiten und Strukturen vorhanden ist, sieht man in der Zuständigkeitsverlagerung auf die kommunale Ebene einen Vorteil.

Für die Aufgabe wird im Sozialamt zumindest eine halbe, ev. auch eine ganze vollzeitverrechnete Stelle neu einzurichten sein. Vermutlich wird dieser Aufwand nicht vollständig durch Gebührenerhebung kompensiert werden können.
Im Folgenden werden die bundesgesetzlichen Änderungen in ihren Grundzügen dargestellt:
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) wird die Neuausrichtung der Pflege im Recht der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) zum Abschluss gebracht. Bereits das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) im Jahre 2013 und das Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG I) im Jahr 2015 bereiteten diese Neuausrichtung vor. Zentrales Ziel der Reform ist die Gleichstellung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Menschen im Bereich der Pflege.
Das PSG II ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Der größte Teil der neuen bundesgesetzlichen Regelungen wird zum 01.01.2017 wirksam.
So gibt es ab Januar 2017 statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist nicht mehr verrichtungsbezogen-zeitlich, sondern orientiert an den Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in sechs Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Ausscheiden)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Geld- oder Sachleistungen, sondern nur Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Wege der Kostenerstattung für niederschwellige Angebote. Im Pflegegrad 1 besteht aber schon Anspruch auf Beratung, zusätzliche Leistungen in Wohngruppen, Hilfsmittelversorgung, Wohnumfeldverbesserungen, Pflegekurse für Angehörige.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro steht allen pflegebedürftigen Personen neben sonstigen Geld- oder Sachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote (siehe oben) zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung.
Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird per Gesetz automatisch in das neue System übergeleitet. Niemand muss einen neuen Antrag auf Leistungen bzw. auf Begutachtung stellen. Im Bereich des SGB XI gilt: Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, bekommen diese weiterhin mindestens im gleichen Umfang, die meisten bekommen sogar mehr. Künftig hat jeder ambulante Pflegedienst neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen können beispielsweise sein: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen; Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus und Verschiedenes mehr.

In der stationären Pflege ist es bislang so, dass bei einer Höherstufung zwar die Pflegekassenleistung steigt, dass aber auch die Einrichtung einen höheren Pflegesatz verlangen kann und dass daher mit der Einstufung in eine höhere Pflegestufe der zu zahlende Eigenanteil letztlich steigt. Künftig wird ein einrichtungsbezogener Eigenanteil festgelegt, der dann für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in einem Pflegeheim gleich bleibt. Der Eigenanteil variiert aber von Pflegeheim zu Pflegeheim. Im Bundesdurchschnitt wird er im Jahr 2017 voraussichtlich bei rund 580 Euro liegen. Hinzu kommen wie bisher die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen. Auch diese unterscheiden sich von Pflegeheim zu Pflegeheim.
Im Vergleich zur heutigen Regelung wird der pflegebedingte Eigenanteil bei Pflegebedürftigen in niedrigen Pflegegraden etwas höher, dafür in den höheren Pflegegraden etwas geringer ausfallen. Pflegebedürftige, die bereits in einer stationären Einrichtung leben, erhalten Bestandsschutz. Sie müssen nach der Umstellung auf Pflegegrade keinen höheren Anteil tragen, als dies bisher der Fall war.
Wenn man die Auswirkungen der Pflegereform auf die Stadt Dortmund als Sozialhilfeträger erfassen möchte, darf man allerdings nicht nur das PSG II betrachten; vielmehr muss man auch das Pflegestärkungsgesetz 3 (PSG III) in den Blick nehmen, das die Pflegereform ins Recht der Sozialhilfe übertragen soll.
Das PSG III soll am 01.01.2017 in Kraft treten, wird aber erst am 16.12.2016 voraussichtlich verabschiedet. Die praktische Umsetzung der neuen Regelungen wird durch diese knappen Fristen sehr erschwert - insbesondere, da zum Teil bedeutende Fragen noch nicht geklärt sind.
An offenen Fragen zu erwähnen ist zum einen die Schnittstelle zwischen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Zum anderen ist noch unklar, wie mit Personen verfahren werden kann, die nach geltendem Recht Leistungen der Hilfe zur Pflege in der sog. „Pflegestufe Null“ beziehen (Personen, deren Pflegebedürftigkeit den Umfang der bisherigen Pflegestufe 1 nicht erreicht, die aber dennoch Hilfebedarfe haben), die aber nach neuem Recht keine entsprechenden Ansprüche haben.
Die Sozialhilfeträger erwarten auf der Grundlage der Pflegestärkungsgesetze erhebliche finanzielle Mehrbelastungen. Insbesondere im Hinblick auf neue Leistungstatbestände wie pflegerische Betreuungsleistungen besteht ein Kostenrisiko.
Abschließend ist zu sagen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zu begrüßen ist, dass es aber aus kommunaler Sicht wünschenswert wäre, eine Evaluations- und Kostenausgleichsklausel in das PSG III aufzunehmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen der SPD-Fraktion sind beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.4
Schuldnerberatung nach § 16a SGB II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06215-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt zur Kenntnis, dass im Haushaltsplanentwurf 2017 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 120.000 € eingestellt wurden und entsprechend der in der Begründung dargestellten Aufteilung an drei Schuldnerberatungsstellen (Schuldnerberatung Dortmund, Sozialdienst katholischer Männer e.V. und Diakonisches Werk Dortmund) ausgezahlt werden.






zu TOP 4.5
Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06335-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfen in Höhe von 8.915.000 € für das Haushaltsjahr 2016 und die Verwendung der unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

-


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Zu der Vorlage liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit noch eine Zusatzinformation der Verwaltung vor.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 (BeMa 2017), die in dem Haushaltsplan 2017 ff abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) im Grundsatz zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung des Rankings vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.


zu TOP 6.2
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion über die Vorlage heute noch nicht abstimmen werde, da der Punkt in der Bezirksverwaltungsstelle in Hörde erst abschließend am 06.12.2016 behandelt würde und sie deren Meinung dazu abwarten wolle. Sie bittet daher, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 6.3
Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05925-16)
Schreiben der Verwaltung vom 14.11.2016
(Drucksache Nr.: 05925-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zur Vorlage zusätzlich ein Informationsschreiben der Verwaltung vor.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des IHK Nordstadt die Durchführung der Projekte „Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus“ und „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ in Höhe von 4.600.000 €.


zu TOP 6.4
Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Zwischenbericht „Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund“ zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

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Taranczewski
Weyer
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 zur Niederschrift 29.11.2016.pdf)