Niederschrift (öffentlich)

über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 13.11.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Pieper i.V. für Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer


FDP/Bürgerliste
sB Noritzsch

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i.V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Imielski Integrationsrat abwesend
sE Siegmund Seniorenbeirat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück abwesend

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Frommeyer, 3/Dez.



Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 13.11.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2018


2. Beratung von Eingaben

nicht besetzt

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Drogenkonsumraums
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12137-18-E2)

3.2 Sanierung Festplatz Eberstraße und Nutzungs-/Betreiberkonzept
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12621-18)

3.3 Parkbänke in der Innenstadt und an öffentlichen Plätzen in den Wintermonaten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12665-18)

3.4 Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12664-18)

3.5 Hundekotbeutelspender
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12662-18)

3.6 Anti-Aufkleber-Lack
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12663-18)

3.7 Sichere Herkunftsstaaten- Auswirkungen auf Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12672-18)

3.8 Schuss- und stichsichere Westen für Mitarbeiter von Ordnungsamt und Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12673-18)

3.9 Einbürgerungen stärker kontrollieren
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12674-18)

3.10 Zukünftige Belastung durch das Familiennachzugsneuregelungsgesetz für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12675-18)

3.11 Betreuung von Intensivtätern im HdJR
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12676-18)

3.12 Duldungen beenden – Bevölkerung vor Gewalt schützen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12677-18)


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)

4.2 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

4.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

4.4 Verkaufsoffene Sonntage 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11748-18)

4.5 Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)

4.6 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Noltemeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet im Wege der Dringlichkeit folgende Vorlagen unter TOP 4.7 und 4.8 zu behandeln:

4.7 Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)
4.8 Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des Dortmunder Weihnachtsmarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12694-18)



Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt fest, dass seine Fraktion keine Dringlichkeit sehe und daher dagegen stimmen werde.


Die Erweiterung der Tagesordnung wird mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beschlossen und mit diesen Erweiterungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2018

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) äußert einen Ergänzungswunsch zu TOP 2.1 der Niederschrift und bittet um Einschub des im Folgenden rot markierten Halbsatzes:
„Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Geduld und die Ausdauer der Petenten, die seit einem halben Jahrzehnt immer wieder ihr Anliegen in den Ausschuss einbringen, und freut sich über die positive Unterstützung aus den Fraktionen zum Antrag der SPD-Fraktion, da dieser in die gleiche Richtung ginge wie der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen.“


Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2018 wird mit dieser Ergänzung genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

nicht besetzt


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Drogenkonsumraums
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12137-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 25.09.2018 vor:

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Der Sicherheitsdienst des Drogenkonsumraums nimmt heute schon den unmittelbaren Nahbereich des Cafe Kick beziehungsweise des Drogenkonsumraums (Gehweg an der Kuhstraße)mit ins Blickfeld und achtet beispielsweise darauf, dass sich unmittelbar vor der Einrichtung keine größeren Ansammlungen von Personen bilden. Im Bedarfsfall spricht er die potentielle Nutzer*innen an und trägt so oftmals zur Auflösung von Ansammlungen bei. Allerdings verfügt der private Sicherheitsdienst über keine hoheitlichen Befugnisse und kann beispielsweise keine Platzverweise aussprechen, sondern "nur" kommunikativ auf ein Fehlverhalten einwirken.
Neben den rechtlichen Aspekten (keine hoheitlichen Befugnisse) ist aber zu berücksichtigen,
dass die Hauptaufgabe auch künftig in der Vermeidung von Drogengeschäften in der Einrichtung (einschließlich Hof) liegen wird.
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung des Drogenkonsumraumes wurde der
Sicherheitsdienst bereits aufgestockt, das heißt statt einem Mitarbeiter werden seit dem Frühjahr zwei Mitarbeiter eingesetzt, die dafür sorgen sollen, dass am neuen Standort das unmittelbare Umfeld intensiver einbezogen und kontrolliert werden kann. Die Finanzierung erfolgt durch das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund und hat ein zusätzliches Volumen von rund 60.000 Euro jährlich.
Frage 2:
Neben den unter Frage 1 beschriebenen Möglichkeiten des privaten Sicherheitsdienstes gehört das nähere und weitere Umfeld des Drogenkonsumraumes zu den regelmäßig, täglich aufgesuchten Örtlichkeiten von Polizei und Ordnungsamt, ohne dass hier eine permanente, über Stunden andauernde Präsenz der Einsatzkräfte während oder auch außerhalb der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes praktiziert werden kann. Eine engmaschige Präsenz wird auch weiterhin erfolgen. Dennoch ist aus Sicht der Aidshilfe Dortmund e. V. als Betreiber des Drogenkonsumraums die Sicherheit im Umfeld objektiv betrachtet recht hoch – insbesondere dank des kontinuierlichen und konsequenten Agierens von Ordnungsamt und Polizei. Hier befinden sich sämtliche Beteiligte permanent im Austausch, um bei akuten Problemen schnell reagieren zu können.
In der Anfangsphase nach dem Umzug soll der Austausch weiter intensiviert werden, um bei
Bedarf unerwünschten Entwicklungen (zum Beispiel Szenebildungen) unmittelbar entgegenwirken zu können.
Für Anwohner*innen wird die Aidshilfe Dortmund e. V. bei Problemen jeglicher Art als Ansprechpartner*innen fungieren – eine telefonische Erreichbarkeit der Einrichtung an allen
Wochentagen ist gewährleistet. Entsprechende Kontaktdaten werden zur Verfügung gestellt.
In diesem Zusammenhang sollen alle Beteiligten (Kommune, Ordnungsbehörden, Anlieger)
sowohl im Vorfeld des Einzugs als auch in den ersten Monaten zu einer „Anwohnerversammlung“ eingeladen werden, um einen direkten Austausch zu ermöglichen.
Der neue Drogenkonsumraum wird im Bereich der jetzigen Parkflächen im Innenhof der Flächen des Gebäudes Hoher Wall 9-11 errichtet. Der Innenhof ist vor und nach den Betriebszeiten des Drogenkonsumraumes nicht zugänglich. Während der Betriebszeiten wird er vom Sicherheitsdienst der Aidshilfe-Dortmund e. V. überwacht.
Frage 3:
Neben den regulären Maßnahmen, wie zum Beispiel dem kostenlosen Austausch von sterilen
Konsumutensilien, wenn die benutzten im Drogenkonsumraum entsorgt werden, wird die
Sauberkeit im öffentlichen Umfeld durch weitere Maßnahmen verbessert. In diesem Frühjahr konnte mit geringen Spendenmitteln ein kleines „Umfeldprojekt“ realisiert werden. Einige der
Nutzer sammeln gegen ein geringes Entgelt (10 € wöchentlich) drei Mal wöchentlich im Umfeld der Einrichtung Konsumutensilien auf. In den ersten circa 5 Monaten wurden bei 65
Kontrollgängen beispielsweise rund 1.000 Spritzen oder Kanülen gesammelt und entsorgt.
Dieses Projekt ist eine sinnvolle Maßnahme, da neben den direkten Effekten zumindest einige
„Szenemitglieder“ Verantwortung übernehmen und individuell auch Stabilisierungseffekte
eintreten. Die Fortführung dieses Projektes wird aktuell in Gesprächen zwischen dem Fachbereich 53 und der Aidshilfe Dortmund e. V. geklärt.


Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) stellt folgende ergänzende Fragen zur Stellungnahme:
In den ersten fünf Monaten des Jahres wurden außerhalb des Drogenkonsumraums 1.000 Spritzen und Kanülen eingesammelt. Dies hört sich hoch an. Wofür ist das ein Indiz? Weicht die Zahl von vorigen Zahlen ab? Reichen die Plätze nicht aus? Welche Erwartung gibt es vor dem Hintergrund der neuen Plätze hinsichtlich einer Reduzierung?

Herr Dahmen (Stadtrat) kündigt eine schriftliche Antwort auf die Fragen der Fraktion B‘90/Die Grünen an.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sanierung Festplatz Eberstraße und Nutzungs-/Betreiberkonzept
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12621-18)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12621-18-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
· Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden begrüßt die im ABVG und im AFBL beschlossene Sanierung des Festplatzes Eberstraße (DS Nr. 10588-18) und bittet die Verwaltung, dem ABöAB das in der Vorlage aufgeführte Nutzungs- und Betreiberkonzept zur Kenntnisnahme zu geben.

· Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, Maßnahmen und Umfang der Sanierung des Bodens insbesondere auf dem Hauptteil der Nutzungsfläche detailliert zu erläutern.


Begründung:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hatte als zuständiger Fachausschuss in den vergangenen Jahren bereits mehrfach ein Gesamtkonzept einschließlich eines Nutzungskonzeptes angemahnt. Nachdem nunmehr vor der Sommerpause 2018 die umfassende Sanierung beschlossen wurde, wird die Verwaltung gebeten dem ABöAB das Nutzungs- und Betreiberkonzept detailliert vorzustellen.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die Sitzung am 19.02.2019 zugesagt.


zu TOP 3.3
Parkbänke in der Innenstadt und an öffentlichen Plätzen in den Wintermonaten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12665-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12665-18-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in den Wintermonaten werden Parkbänke, die sonst auf öffentlichen Plätzen oder Parkanlagen stehen, „eingelagert“. Hat man in den Wintermonaten noch einmal schöne sonnige Tage, besteht dann leider nicht mehr die Möglichkeit, sich auf eine Parkbank zum Verweilen zu setzen.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine ganzjährige Aufstellung von Parkbänken – zumindest an öffentlichen Plätzen, wie Alter Markt, Friedensplatz – möglich ist.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 3.4
Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12664-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12664-18-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
mit der Sauberkeit in unserer Stadt gehen einige Menschen immer noch sehr fahrlässig um. Seien es die wilden Müllkippen, der liegen gelassene Abfall nach dem Grillen in einem Park, nicht beseitigte Hinterlassenschaften des Hundes oder aber das ausgespuckte Kaugummi und die achtlos weggeworfene Zigarette. Es wird zunehmend weniger Rücksicht auf saubere Straßen und Grünflächen genommen. Dabei trägt gerade die Sauberkeit in einer Stadt dazu bei, dass Menschen sich wohl und sicher fühlen.
Seitens der Entsorgung Dortmund – gemeinsam mit der Stadt – werden bereits einige Projekte für eine saubere Stadt umgesetzt.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen,
- inwieweit eine Erhöhung des Bußgeldkatalogs für oben aufgeführte Delikte in Erwägung gezogen werden kann?
- ob eine besondere Kennzeichnung von Abfallbehältern möglich ist, die in besonderer Weise auf diese aufmerksam macht und das Thema „Müll“ noch einmal anders beleuchtet. Hier gibt es in anderen Kommunen Beispiele (siehe Köln), wo Abfallbehälter mit farbigen Balken versehen und so augenfälliger sind und quietschgrüne Fußabdrücke auf dem Bürgersteig den Weg dorthin weisen.


Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert den Prüfauftrag seiner Fraktion. Hintergrund sei die Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion zu den Containerstandorten aus der Sitzung im Mai. Dort habe die Verwaltung abschließend festgestellt, dass in den letzten Jahren eine Tendenz Sperr- oder Hausmüll unberechtigt an öffentlich zugänglichen Abfallanlagen abzulagern, zu verzeichnen sei. Dem wolle man durch die Erhöhung des Bußgeldkataloges entgegenwirken. Herr Weber zitiert hier die Höhe der, unter anderem in solchen Fällen, ausgesprochenen Bußgelder der Stadt Gelsenkirchen und bezeichnet diese als vorbildlich.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) merkt an, dass es sich bei der Bezeichnung Bußgeldkatalog um den verkehrsrechtlichen Bereich handele. Gemeint wären Richtlinien, die man verwaltungsseitig bei der Abfassung der Bußgeldhöhe einhalten könne. Herr Goosmann erklärt zudem für seine Fraktion, dass man – ohne die Beantwortung der Anfrage zu kennen – nicht glaube, dass es an der Höhe der Bußgelder läge, sondern am mangelnden Kontrolldruck. Eine weitere Möglichkeit sei es überhaupt einmal bekannt zu machen wie viel ein bestimmtes Fehlverhalten koste. Man wolle jetzt die Antwort der Verwaltung und das im Zusammenhang mit dem Haushaltsergänzungsantrag stehende Konzept für eine weitere Diskussion abwarten.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) gibt seinen Vorrednern Recht und sieht sowohl ein Durchsetzungs-problem als auch eine unzureichende psychologische Wirkung der zu geringen Höhe der Strafen.

Herr Dahmen (Stadtrat) macht noch einmal auf den Fachkräftemangel und die Maßnahmen, die die Stadt Dortmund dagegen unternimmt, aufmerksam.

Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt diese Maßnahmen und erinnert an den in der letzten Sitzung gefassten Beschluss, bezüglich der Prüfung eines Pilotprojektes im Bereich der Ausbildung eigener Ordnungskräfte.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.5
Hundekotbeutelspender
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12662-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12662-18-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Ausschuss-Sitzung im Mai dieses Jahres wurde einstimmig folgender Antrag beschlossen:
Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu erstellen, welches folgende Punkte beinhaltet:
- An welchen Orten eine Aufstellung von Hundekotbeutelspendern sinnvoll ist

- Findung von Sponsoren, die sich an den Kosten beteiligen und die Aufgabe einer regelmäßigen Befüllung übernehmen

- Inwieweit die Entsorgung Dortmund GmbH mit der Aufstellung und Betreuung solcher Boxen beauftragt werden kann

- Wie hoch die Kosten für die Stadt wären

Die Verwaltung wird gebeten einen Sachstand zu geben, wie weit die Erarbeitung dieses Konzeptes erfolgt ist.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.6
Anti-Aufkleber-Lack
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12663-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12663-18-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in Dorstfeld wurden 2012 rund 180 Gestaltungselemente mit einem Anti-Aufkleber-Lack bemalt. Dieser Lack sollte verhindern, dass Aufkleber – vor allem von der aktiven Neo-Nazi-Szene – z.B. auf Straßenlaternen haften bleiben.
Seinerzeit wurde angekündigt, dass Dorstfeld das Pilotprojekt für die Einführung des Lacks in den anderen Stadtteilen sei.


Gerne möchte die CDU-Fraktion von der Verwaltung erfahren:
- Werden in Dorstfeld Gestaltungselemente weiterhin mit dem Anti-Aufkleber-Lack bemalt? Wenn nein, warum nicht?
- Wird der Lack mittlerweile in anderen Stadtteilen eingesetzt?
Wenn ja, in welchen? Wenn nein, warum nicht?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.7
Sichere Herkunftsstaaten- Auswirkungen auf Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12672-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
während sich in der Vergangenheit die Landesregierungen unter grüner sowie linker Beteiligung im Bundesrat gegen die Erweiterung der Liste von sicheren Herkunftsstaaten verwehrten, erklärte die Bundesregierung jüngst Georgien, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern. Insbesondere aus Georgien reisen nach Angabe des Bundeskriminalamtes zunehmend Kriminelle als Asylbewerber nach Deutschland ein. Ob der Bundesrat der Entscheidung der Regierung folgt, bleibt derzeit abzuwarten. Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die genannten vier Staaten weder von Krieg noch Krisen bedroht sind. Daher hatten in der Vergangenheit Asylbewerber aus diesen Ländern keine Aussicht auf Asyl. In Dortmund halten sich allein 1.680 ausreisepflichtige Ausländer auf. Darunter sind 56 Personen aus Marokko, 9 aus Tunesien, 24 aus Algerien und 28 aus Georgien.
Die AfD-Fraktion begrüßt die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung und dem damit verbundenen Wunsch, den tagtäglichen Missbrauch des Asylrechts als Individualrecht entgegenzuwirken.
Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Ausländer halten sich derzeit, neben den oben aufgeführten ausreisepflichtigen Ausländern, aus den betroffenen Staaten Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien in Dortmund auf (Bitte um Aufschlüsselung nach Land, Personenanzahl und Asylstatus)?


- Wie viele Ausländer aus den betroffenen Staaten wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 abgeschoben (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Personenanzahl und Herkunftsland)?

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt ferner folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
„Im Hinblick auf die Erklärung Marokkos, Tunesiens, Algeriens und Georgiens zu sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung bereitet die Stadt Dortmund die Abschiebung hier lebender Ausländer aus den betroffenen Staaten vor. Des Weiteren werden gegenüber den betroffenen Ausländern keine weiteren Duldungen ausgesprochen.“


Herr Dahmen (Stadtrat) macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Aufgabe, auf die sich der Antrag der AfD-Fraktion bezöge, um eine gesetzliche Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handele. Dies sei keine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und man könne dementsprechend keine Entscheidung treffen. Daher bittet Herr Dahmen den Antragsteller darum den Antrag zurückzuziehen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) fragt ergänzend zu seinem Antrag wie bei der Stadtverwaltung Dortmund mit den vollziehbar Ausreisepflichtigen umgegangen werde und möchte wissen wie diese Menschen eine Duldung erhalten.

Frau Siekmann (FB 32) erklärt, dass ein Mensch der in der Bundesrepublik keinen gesicherten Aufenthaltsstatus habe, wenn er sich legal hier aufhalte, immer über eine Duldung verfüge. Eine Duldung würde aus unterschiedlichsten Gründen vorgenommen. Sie bedeute immer die Aussetzung einer Ausreise. Duldungslänge und Duldungsart seien sehr unterschiedlich.

Frau Krause (Vorsitzende) macht Herrn Urbanek darauf aufmerksam, dass es besser wäre eine Bitte um Stellungnahme und eine Anfrage getrennt voneinander vorzulegen, da es die Bearbeitung in der Sitzung vereinfache. Sie bittet Herrn Urbanek darum sich zu äußern, ob er den Antrag zurückziehen wolle.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung des Antrages und kündigt eine Konkretisierung seiner Anfrage an.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) macht für seine Fraktion deutlich, dass auch sie die Anfrage der AfD-Fraktion - aus den von Herrn Dahmen genannten Gründen - für unzulässig halte. Kündigt daher für den Fall der Abstimmung an den Antrag abzulehnen.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion den Antrag sowohl aus inhaltlichen als auch formalen Gründen ablehne.

Frau Karacakurtoglu (DIE LINKE & PIRATEN) macht auch für ihre Fraktion deutlich, dass sie den Antrag ablehnen werde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.8
Schuss- und stichsichere Westen für Mitarbeiter von Ordnungsamt und Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12673-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
im August berichtete die WAZ über die geplante Anschaffung von 128 Schutzwesten für Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und der städtischen Ausländerbehörde der Stadt Essen. Laut Angaben der Stadt Essen wurden teilweise Altbestände an Schutzwesten ersetzt, aber auch neue Westen für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde angeschafft. Insbesondere würden Angestellte im Außendienst der Ausländerbehörde immer häufiger beim Vollzug von Abschiebungen gewaltsam angegriffen. Die Schutzwesten sollen das städtische Personal vor Schuss- und Stichverletzungen schützen. Hierzu hat die Stadt Essen laut WAZ-Bericht das Gefährdungspotenzial ihrer Mitarbeiter und den Bedarf an Schutzwesten im Abgleich mit anderen Kommunen ermittelt.
Nachdem eine Studie der Ruhr-Universität Bochum bereits zu Beginn des Jahres über vermehrte Gewaltattacken auf Rettungskräfte berichtet hatte, scheinen nun auch städtische Ordnungskräfte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt zu sein. Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Werden Außendienstmitarbeiter der Dortmunder Ausländerbehörde und des Ordnungsdienstes mit Schutzwesten ausgestattet? Wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele städtische Mitarbeiter sind seit 2014 im Dienst Opfer einer Gewalttat geworden? Wie viele davon waren Messer- oder Schusswaffenangriffe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Behörde, Art des Angriffs)?

3. Wie beurteilt die Stadt Dortmund das Gefährdungspotenzial für Mitarbeiter der Ausländerbehörde, bei der Durchsetzung von Abschiebungen und Vollzug der Ausreisepflicht, Opfer einer Gewalttat zu werden?



Frau Siekmann (FB 32) informiert die Ausschussmitglieder vorab darüber, dass die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes und die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die Abschiebungen vornähmen, mit stichsicheren Westen ausgestattet seien. Es gäbe außerdem für besondere Einsätze stichsichere Westen, die die Mitarbeiter des Außendienstes einsatzbezogen anzögen. Die weiteren Fragen würden wie angekündigt schriftlich beantwortet.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.9
Einbürgerungen stärker kontrollieren
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12674-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, können bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Dortmund einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Im vergangenen Jahr wurden in Dortmund 1.222 Personen eingebürgert. Bei 994 Personen erfolgte die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG, weil diese rechtmäßig seit 8 Jahren in Deutschland leben. 150 Personen waren Ehegatten oder minderjährige Kinder von Deutschen. Bei 31 Personen erfolgte die Einbürgerung aufgrund der besonderen „Integrationsleistung“ oder als Ermessensentscheidung der Behörde. Laut der „Aktenprüfung in Angelegenheiten des Ausländerwesens des Ordnungsamtes – PB 31/2018“ heißt es, dass die interne Prüfung der Einbürgerungen kein 4-Augen-Prinzip mehr beinhalte, da dieses „im Rahmen der Antragsbearbeitung aufgrund der Ablauforganisation in den publikumsintensiven Bereichen der Ausländerbehörde grundsätzlich nicht erfolge“. Insbesondere im Hinblick auf den Bremer BAMF-Skandal und eine zunehmende Skepsis gegenüber Behördenentscheidungen bei Einbürgerungen von Personen, die weder der deutschen Sprache mächtig, noch der deutschen Kultur verbunden sind, hält die Dortmunder AfD-Fraktion dieses Vorgehen für fatal.
„Die Einbürgerungsstelle beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund möge das 4-Augen-Prinzip bei der Antragsbearbeitung von Einbürgerungen einführen. Insbesondere Einbürgerungen aufgrund behördlicher Ermessensentscheidungen müssen der Kontrolle auf einen Ermessensfehlgebrauch unterliegen. Diese Kontrolle kann nicht durch einen einzelnen Behördenmitarbeiter gewährleistet werden.“


Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass es auch der AfD-Fraktion bekannt sein müsse, dass die Überprüfungen des Bundesinnenministeriums im Zusammenhang mit dem BAMF-Skandal ergeben hätten, dass nur in 0,7 % der 43.000 untersuchten Fälle der Schutzbescheid wiederrufen werden musste. Gleichzeitig jedoch 37.000 Asylbewerber*innen zu Unrecht abgelehnt wurden. Das anführen des BAMF-Skandal sei daher reine Polemik.

Herr Dahmen (Stadtrat) berichtet, dass es sich auch bei der Einbürgerung um eine gesetzliche Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handele. Die Frage in welcher Weise eine Kontrolldichte von der Verwaltung ausgeübt würde gehöre zum Organisationrecht des Oberbürgermeisters. Dies sei bei der Stadtverwaltung Dortmund alles geregelt und sei nicht dem Votum der Politik zugänglich. Die Verwaltung sei verpflichtet tätig zu werden und Gesetze zu beachten, dies sei bei der Stadt Dortmund gewährleistet und würde zudem regelmäßig von der Rechnungsprüfung kontrolliert.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt an, dass es bei der Erteilung von Führerscheinen und den damit im Zusammenhang stehenden Dokumenten in der Vergangenheit hieß, dass es sich um einen so sensiblen Bereich handele, dass er ein 4-Augen-Prinzip erfordere. Die AfD sei der Meinung, dass es sich bei Einbürgerung um einen weitaus sensibleren Bereich handele, der eine Unterfütterung mit Personal und das 4-Augen-Prinzip nötig mache. Fehler könnten hier nicht einfach hingenommen werden. Bei der Führerscheinstelle habe es außerdem durchaus eine politische Mitwirkung gegeben, um dort bei den Missständen Abhilfe zu schaffen. Was dort gelte müsse auch hier gelten und daher beabsichtige Herr Urbanek nicht seinen Antrag zurück zu ziehen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.


zu TOP 3.10
Zukünftige Belastung durch das Familiennachzugsneuregelungsgesetz für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12675-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
nach dem gesetzgeberischen Willen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ist der Familiennachzug ab dem 1. August 2018 für engste Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Grundsätzlich ist die Zahl der Familiennachzügler auf 1.000 Personen im Monat begrenzt. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen. Wird das Kontingent der 1.000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.
Die AfD-Fraktion lehnt den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ab. Die Neuregelung birgt erhebliche Rechtsunsicherheiten und eine nicht zu überblickende Mehrbelastung für die Gerichte und kommunale Verwaltung in sich. Zudem sind große Teile Syriens durch die Regierung Baschar al-Assad befriedet worden und eine Heimkehr der subsidiär Schutzberechtigten steht in Aussicht.

Die AfD- Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Familiennachzügler kamen bereits seit dem 1. August 2018 nach Dortmund?

- Wie viele Familiennachzügler erwartet die Stadt Dortmund monatlich?

- Kann die Verwaltung dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastungen zum jetzigen Zeitpunkt abschätzen? Wenn ja, wie hoch werden diese im Monat schätzungsweise ausfallen?

- Wie viele subsidiär Schutzberechtigte halten sich derzeit in Dortmund auf? Wie viele dienen als sog. „Ankerpersonen“?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.11
Betreuung von Intensivtätern im HdJR
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12676-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme mit Antrag der AfD-Fraktion vor:
im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht. Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im HdJR 47 Intensivtäter betreut, von denen 23 im Jahr 2017 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 25 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 im HdJR also 72 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft?

2. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?

3. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft?

4. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?



Ferner bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Die Stadt Dortmund erweitert die Kooperation mit dem HdJR durch die Teilnahme des Ausländeramtes der Stadt Dortmund an dem Projekt.“
Hierdurch können Intensivtäter, deren Sozialprognose weiterhin negativ ausfällt, nach Erreichen der Volljährigkeit sofort ausländerrechtlichen Maßnahmen (Ausweisung und Abschiebungen) zugeführt werden.


Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass am Haus des Jugendrechts (HdJR) die in der Jugendrechtspflege zuständigen Institutionen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und die Justiz beteiligt seien. Eine unmittelbare Beteiligung der Ausländerbehörde am Vollzug des Strafverfahrens sei nicht gegeben. Sollten ausländische Jugendliche jedoch strafbar werden, so würde die Behörde immer informiert. Herr Dahmen empfiehlt dem Ausschuss daher den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung des Antrages, da die AfD-Fraktion der Meinung sei, dass es zu einer stärkeren Verzahnung zwischen der Ausländerbehörde und dem HdJR kommen müsse.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) führt für ihre Fraktion an, dass man kein Erfordernis für diesen Antrag sehe. Von datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten abgesehen, sei die Ausländerbehörde ausreichend durch das Ausländerzentralregister informiert.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.12
Duldungen beenden – Bevölkerung vor Gewalt schützen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12677-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
jüngst vereitelte ein SEK-Kommando in Köln einen perfiden Terroranschlag. Ein Syrer, der über den sicheren Herkunftsstaat Tschechien nach Deutschland eingereist war, warf einen Molotow-Cocktail in ein Schnellrestaurant und fügte einer 14-Jährigen schwere Verbrennungen zu. Im Anschluss nahm er die Mitarbeiterin einer Apotheke am Hauptbahnhof als Geisel. Am Körper trug der Syrer Gaskartuschen, die mit Stahlkugeln präpariert waren. Trotz Einreise über einen EU-Mitgliedsstaat erhielt der Syrer eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch mehrfache Verurteilungen wegen Betrugs, Ladendiebstahls und Hausfriedensbruchs veranlassten die Stadt Köln nicht den Syrer abzuschieben.
Auch Freiburg wurde nach dem Mord an einer Studentin durch einen afghanischen Asylbewerber erneut durch eine brutale Sexualtat erschüttert. Eine Gruppe syrischer Asylbewerber vergewaltigte eine junge Frau nach einem Diskothekenbesuch. Bis zu 15 Personen sollen sich an der wehrlosen Frau vergangenen haben. Laut Freiburger Staatsanwaltschaft seien die meisten der syrischen Asylbewerber bereits polizeibekannt.
Die kommunalen Ausländerbehörden erhalten regelmäßig Mitteilung durch das staatsanwaltschaftliche „Mistra“-Meldesystem, wenn gegen einen Ausländer wegen einer Straftat ermittelt wird oder dieser rechtskräftig verurteilt wurde. In Dortmund werden rund 1600 ausreisepflichtige Ausländer durch die Stadtverwaltung geduldet.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gegen wie viele geduldete Ausländer wurde in Dortmund in den Jahren 2015 bis heute ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Beschuldigten)?

2. In wie vielen Fällen kamen es in diesem Zeitraum zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Dortmund (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Angeklagten)?

3. In wie vielen Fällen wurden in diesem Zeitraum geduldete Ausländer in Dortmund wegen einer Straftat verurteilt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Verurteilten)?

4. In wie vielen Fällen führte die Verurteilung eines geduldeten Ausländers zur Abschiebung durch die Ausländerbehörde Dortmund?



Frau Siekmann (FB 32) äußert, dass die Ausländerbehörde nur die Frage 4 beantworten könne. Die restlichen Fragen seien Fragestellungen der Strafvollzugsbehörde.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) fragt Frau Siekmann ob ihr das MiStra-Meldesystem bekannt sei? Ob die zuvor angesprochene Verzahnung nicht stattfände, die Informationen nicht vorlägen und dementsprechend nicht weitergegeben werden könnten?

Frau Siekmann antwortet, dass sie die Informationen zu den Fragestellungen wie sie hier formuliert seien, systemtechnisch nicht zur Verfügung stellen könne.

Im Nachgang zur Sitzung teilt Frau Siekmann folgende Richtigstellung Ihrer Aussage mit:
Die Ausländerbehörde erhält ebenfalls die von Herrn Urbanek angesprochene MiStra-Mitteilung.
(MiStra: Mitteilung nach Nr. 42 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen.)


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) berichtet, dass er bei einer Veranstaltung im Rathaus gewesen sei. Dort wurden von Aktiven der Jugendfeuerwehr einige Missstände aufgezeigt. Er wolle nun wissen, wie der Ausschuss positiv darauf einwirken könne diese - wenn auch kleinen - Missstände zu beheben, sodass z.B. keine jungen Leute mehr aufgrund mangelnder Räumlichkeiten abgewiesen werden müssten.

Herr Aschenbrenner (FB 37) nimmt Stellung und räumt ein, dass bei einer so großen Institution nicht immer zeitgleich alles auf dem aktuellen Stand sei. Der Ausschuss kenne aber die Bedarfspläne der Feuerwehr und deren Überlegungen zur kontinuierlichen Erneuerung des Fuhrparkes und der Erweiterung und Erneuerung von Feuerwehrhäusern, auch bei der freiwilligen Feuerwehr. Dies alles müsse unter verschiedenen Maßgaben erfolgen. Die gesamte Stadtverwaltung, und so auch die Feuerwehr, habe sich in den Jahren 2015 und 2016 sehr für die Flüchtlingslage verwendet, da dies dringend notwendig gewesen sei. Überdies sei die Feuerwehr aufgrund der gestiegenen Fallzahlen beim Rettungsdienst sehr gefordert gewesen. In diesem Zusammenhang waren Beschaffungen und die Einrichtung von zusätzlichen Rettungswachen notwendig. Infolge dieser notwendigen Priorisierungen mussten einige Projekte zeitlich geschoben werden. Nun, nach Abarbeitung dieser beiden „Großbaustellen“, sei man seit 2017 wieder dabei das „normale Programm“ weiter fortzuführen. Daher könne es sich bei der Kritik nur um eine Momentaufnahme handeln, die aber auch mit der freiwilligen Feuerwehr kommuniziert würde. Die Politik habe alle wichtigen Entscheidungen getroffen, damit der Prozess weiter fortgeführt werden könne und die Feuerwehr bündele nun ihre Personal-ressourcen um die Dinge auch umzusetzen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 2017 der Feuerwehr zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2018
(Drucksache Nr.: 10710-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018:

Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er begrüßt weiterhin grundsätzlich das Projekt „Nordwärts“ und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 30.10.2018:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde (Text: siehe oben):

ABVG, 30.10.2018:
Herr Rm Dudde fragt zu den Radverkehrsprojekten „schön und schnell“ (Projekt-Nr. 594) und „Güterbahnhof-Radweg“ (ProjektNr. 871) nach, warum diese Projekte wegen anderer Prioritäten auf „ruhend“ gesetzt worden sind und um welche Prioritäten es sich hierbei handelt.
Diese Frage soll im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durch die Verwaltung beantwortet werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.

AUSW, 07.11.2018:

Herr Wilde beantwortet die o.a. noch offene Fragestellung aus dem ABVG wie folgt mündlich:
Es sei tatsächlich so, dass man die erwähnten Projekte aufgrund von fehlenden Kapazitäten auf „ruhend“ gesetzt habe. Bei den derzeitigen Schwerpunktprojekten aus dem Bereich „Radverkehr“ handele es sich um:

- Regionales Radwegenetz
- Radschnellweg Ruhr (RS1)
- Gartenstadtradweg
- nordwärts Magistralenprojekt
- Begleitung Verfahren/Wettbewerb Hbf.-Nord (ZOB, Erschließung, Rad- und Fußverkehr)
- Masterplan Mobilität - Erarbeitung der Teilkonzepte und Vorbereitung der Vergabe
- Begleitung und Vorbereitung der Maßnahmen für die Emissionsfreie Innenstadt
- 6-streifiger Ausbau B1/A40 - Abstimmung mit der DEGES und Gestaltung der LSW
- Masterplan nachhaltige Mobilität
- Entwurf Saarlandstr. zwischen Hohe Str. und Ruhrallee
- Entwurf Treibstr./Steinstr./Jägerstr.
- Entwurf Beurhausstr.
- Ost-West-Strecke (Hellweg - Entwurf 1. Abschnitt Klönnestr. bis Körner Hellweg Nr. 108)
- Betreuung diverser Genehmigungsverfahren mit Einzelbauvorhaben, im Rahmen derer die Bereiche „Radverkehr“ und „Mobilität“ immer wieder involviert sind.
Man sehe hieran, dass das Thema „Radverkehr“ eine hohe Bedeutung habe – leider könne man aber nicht alle Projekte gelichzeitig realisieren. Daher befänden sich die, durch Herrn Rm Dudde erwähnten Projekte derzeit nicht auf der obersten Prioritätsstufe. Sobald sich aber im Rahmen der Abarbeitung der zuvor genannten Projekte Lücken ergeben würden, werde man auch diese beiden Projekte starten.

Her Rm Dudde bedankt sich für diese ausführliche Antwort.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte sowie die heutigen mündlichen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.


Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass es sich beim Projekt „nordwärts“ um ein wichtiges Projekt für unsere Stadt handele. Jedoch halte sie viele Daten in der Darstellung des Sachstands-berichtes für veraltet, wie z.B. das HSP, dessen gegenwärtiger Sachstand auch im Juli schon bekannt gewesen sein müsste. Das HSP sei außerdem dreimal enthalten und sie regt an diese Projekte zusammen zu ziehen. Sie glaube zudem, dass das Projekt Nr. 894 sogar sachlich falsch dargestellt sei, da in dem Zusammenhang wohl zwei Projekte verworfen worden wären. Sie zweifle am Aussagegehalt des Sachstandsberichtes und würde es begrüßen in Zukunft genauere Informationen und diese zeitnah zu bekommen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich den Ausführungen von Frau Noltemeyer an. Auch sie sehe nicht wozu dieser Sachstandsbericht diene. Es stelle sich die Frage, ob er den Sachstand darlege wie „nordwärts“ Projekte unterstütze und eigene Projekte durchführe oder ob er einfach darstelle welche Projekte insgesamt in der Nordstadt stattfänden. Es sei verwirrend, dass beispielsweise das Café Of Hope enthalten wäre, das bisher in keiner Weise mit den „nordwärts“-Projekten zu tun hatte.

Frau Krause (Vorsitzende) merkt an, dass es bei Informationsbedarf die Möglichkeit gäbe einen „nordwärts“-Berichterstatter in die Fraktion einzuladen und dies gerne von den „nordwärts“-Mitarbeitern wahrgenommen würde.

Herr Dahmen fügt hinzu, dass er die Darstellung des Sachstandberichtes für ausgesprochen informativ halte.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Die Fachbereichsleiter*innen des Dezernates 3 (30, 32, 33 u. 37) präsentieren dem Ausschuss Ihre Haushalte.
Die Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage 1 - 4 beigefügt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht den Haushaltsplanentwurf 2019 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 4.4
Verkaufsoffene Sonntage 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11748-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Beschlussvorschlag über die geplante Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 zu.


zu TOP 4.5
Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied ge­troffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innen­stadt-West am 04.11.2018.



zu TOP 4.6
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2018
(Drucksache Nr.: 11874-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2018
(Drucksache Nr.: 11874-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, die Bezirksvertretungen bei der Erarbeitung des Masterplanes sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen.


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.

AUSW, 07.11.2018:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler regt an, die Bitte des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 mit in die Beratung aufzunehmen, wonach dieser bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt werden möchte.
Herr Rm Waßmann stellt, vor dem Hintergrund der organisatorischen Veränderungen im Bereich der „Sport-und Freizeitbetriebe“, die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sei, über diesen Masterplan abzustimmen.
Frau Löhken-Merhing macht darauf aufmerksam, dass dem Seniorenbeirat hier noch die Abfrage der Begegnungsstätten fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftigeres Gesamtbild erhalte.
Frau Rm Lührs unterstützt den Vorschlag auch den BuNB mit einzubeziehen. Weiter möchte sie zunächst von der Verwaltung wissen, ob die Neuorganisation der „Sport-und Feizeitbetriebe“ maßgeblich dafür sei, um heute über die Vorlage entscheiden zu können oder nicht.
Herr Kruse erläutert hierzu, dass man für den „Masterplan Sport“ entsprechende neue Stellen bekommen und mit der Erstellung der heute vorliegenden Vorlage bereits die Arbeit hierzu aufgenommen habe. Die Neuorganisation der „Sport-und Freizeitbetrieb“ laufe tatsächlich parallel hierzu. Hierzu werde man diesem Ausschuss und auch dem Rat der Stadt Dortmund bereits in Kürze erste Ergebnisse in Form einer entsprechenden Vorlage vorlegen. Die Bedarfe der Begegnungsstätten für ältere Menschen abzufragen und mit auszuwerten, werde er als Anregung mitnehmen und auch im Weiteren mit berücksichtigen.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann, wann mit der angekündigten Vorlage zur „Neuorgansiation“ zu rechnen sei, teilt Herr Kruse mit, dass man daran bereits arbeite und diese für den nächsten Gremienlauf mit der Ratssitzung am 13.12.2018 vorsehe.
Herrr Rm Waßmann führt an, dass man vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Vorlage zum „Masterplan Sport“ für die Ratssitzung am 13.12. 2018 vorgesehen sei, heute empfehlen könne. Sollte man danach noch Bedarfe haben etwas zu diskutieren, was mit der Neuorganisation zusammenhänge, können man dieses ja in dem Zeitfenster bis zum 13.12.2018 noch schaffen.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018 und mit der o. a. Anregung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anregung:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden.


Weiter liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion wundere, dass die Vorlage zu diesem Zeitpunkt den Gremien vorliege, da zur Zeit eine Neuorganisation von Sport und Freizeit vorbereitet werde. Er schlägt vor, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen zu lassen. Aus seiner Sicht würde sich hierdurch keinerlei Zeitverzögerung ergeben. Der Ratsbeschluss könne wie geplant am 13.12.2018 erfolgen.
Herr Knoche (52/1 GBL) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bereits eine Empfehlung ausgesprochen habe. Der Wunsch, einen Masterplan zu erstellen, sei bereits zwei Jahre alt. Er sollte jedoch erst erstellt werden, wenn das entsprechende Personal vorhanden sei. Die Themen, den der Masterplan Sport aufnehmen und bearbeiten solle, würden sich durch wie auch immer gestaltete Organisationsüberlegungen nicht ändern. Es sei wichtig, den Masterplan auf den Weg zu bringen. Im Jahr 2019 sollen bereits Projekte hierüber auf den Weg gebracht werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits über die Vorlage gesprochen worden sei. Es sei festgestellt worden, dass sich lt. Beratungsfolge der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 04.12. noch einmal mit dem Thema befassen werde und ein Ratsbeschluss in der Sitzung am 13.12.2018 erfolgen werde. Ihre Fraktion könne dem Wunsch der CDU-Fraktion vor diesem Hintergrund folgen.
Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich dann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung noch einmal mit der Vorlage beschäftigen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 4.7
Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dring­lichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018.

zu TOP 4.8


Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des Dortmunder Weihnachtsmarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12694-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Beschlussvorschlag zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innen­stadt-West am 02.12.2018






Christiane Krause Svenja Noltemeyer Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: 1. Anhang Haushalt 2019 ff_Rechtsamt.pdf) (See attached file: 2. Anhang Haushalt 2019 ff_Ordnungsamt .pdf) (See attached file: 3. Anhang Haushalt 2019 ff_Bürgerdienste.pdf) (See attached file: 4. Anhang Haushalt 2019 ff_Feuerwehr.pdf)