N i e d e r s c h r i f t

48. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 10.12.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.25 – 16.35 Uhr (TOP 11.2)
Ende : 17.10 Uhr


Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 47. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.11.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Finanzielle Unterstützung des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600 bei der Gestaltung des Außengeländes
(Eingabe des Elternrates des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Zwischenbericht der Bürgerdienste (Drucksache Nr.: 05019-03)
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 08.02.04, 04.04.04, 17.04.04 und am 26.12.04 in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Widmung der Straße „Brehtonweg“ in Dortmund-Brechten
(Drucksache Nr.: 05212-03)
11.2 Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund
- Ehemalige Kokerei Hansa – das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst – ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm – ehemalige Zeche Fürst-Hardenberg
Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 05109-03)
11.2.1 Fortbestand des „Malakowturms“ in Dortmund-Lindenhorst (Stellungnahme der Verwaltung)
11.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses, Kamphecke 17, Gemarkung Holthausen, Flur 3, Flurstück 12 – Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 05228-03)
11.4 Beschluss zur Ansiedlung eines Discounters auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße (Antrag SPD-Fraktion)
11.5 Reinigung des Umfeldes am Wendehammer an der Holthauser Straße und Reinigung des Fuß- und Radweges auf der Ellinghauser Straße bis Kanalbrücke (Antrag CDU-Fraktion)
11.6 Auswirkungen der Schließung des Südbades auf das Hallenbad Eving
(Antrag CDU-Fraktion)
11.7 Widmung einer neu gebauten Stichstraße in Dortmund-Brechten (Drucksache Nr.: 05229-03)
11.8 Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in Dortmund-Eving (Eckeystadion) (Drucksache Nr.: 05200-03)

12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Verstärktes LKW-Aufkommen auf der Bayrischen und Preußischen Straße
12.2 Zustand des Grundstückes der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße 72
12.3 Hinweisschild für die Querungsstelle „Seniorenheim“ Deutsche Straße
12.4 Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 170, Errichtung eines Geschäftshauses mit Büro und Lagerflächen
hier: Zusatzanfrage der Bezirksvertretung Eving zum Sachgebiet Baumschutz
12.5 Zukünftige Nutzung des Gebäudes Herrekestraße 1
12.6 Aktueller Baubeginn des zweiten Bauabschnittes der verschwenkten Lindenhorster Straße
12.7 Parkplatz am Nordfriedhof und Unterbindung des Parkens von Beförderungsbussen
12.8 Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße
12.9 Herrichtung des Biotops am Winterkampweg
12.10 Aufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße
12.11 Belästigung der Anwohner durch überhöhte Geschwindigkeit auf der ausgebauten B 54
12.12 Verkehrsverhältnisse in der Straße Essingloh
12.13 Stand der Bebauung im Bereich der Schiffstraße und Ansiedlung von weiterem Einzelhandel im Dorf Lindenhorst
12.14 Mobilfunkanlagen in Eving
13. Anfragen
13.1 Einsatz von Ordnungspartnerschaften im Stadtbezirk Eving (CDU-Fraktion)
13.2 Abholzungsmaßnahmen südlich Winterkampweg (Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher
– Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Stanko – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003 wird genehmigt.
Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 47. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 10.12.2003

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt zu Protokoll, dass seine Äußerungen zum Tagesordnungspunkt 6.2 (Stadtbezirksbezogene Polizeiarbeit -Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen) falsch wiedergegeben wurden.
Herr Stanko beantragte nicht, wie in der Niederschrift wiedergegeben, die „Nichtbefassung“ mit dem Tagesordnungspunkt 6.2.
Herr Stanko wies nach Aufruf des Tagesordnungspunktes darauf hin, dass seiner Rechtsauffassung der Geschäftsordnung nach, dieser Antrag, dem er während der Abstimmung später zustimmte, nur debattiert werden kann, nachdem ausdrücklich über die Aufnahme in die Tagesordnung abgestimmt wurde.
Mit dieser Anmerkung wird die Niederschrift der 47. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Finanzielle Unterstützung des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600 bei der Gestaltung des Außengeländes
(Eingabe des Elternrates des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600)
Der Bezirksvertretung Eving liegt das folgende Schreiben des Elternrates des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600 vor:

„Mit Unterstützung und Hilfe der Bezirksvertretung Eving wurde zu Beginn des Jahres von Seiten der Stadt Dortmund die Einwilligung gegeben, dass der städtische Kindergarten das direkt anliegende Außengelände (ehemals Sitz der Elterninitiative Rappelkiste) für die Einrichtung zugesprochen bekommt und die Elterninitiative, ihren neuen Sitz angrenzend an das alte Außengelände der städtischen Einrichtung einrichten kann. Somit sind zwei Kindereinrichtungen zusammen und doch räumlich getrennt, und beide Einrichtungen haben ein abgeschlossenes Außengelände, direkt an der Einrichtung, was einen größeren Sicherheitsstandard gewährleistet. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön von Seiten der Elternschaft.

Nun ist es doch so, dass die Stadt Dortmund keine Gelder zur Verfügung hat, um dieses Gelände zu gestalten. Es ist eine relativ kleine Summe gebilligt worden, von der jedoch die Umsetzung des alten Zaunes; die Begradigung des Geländes (derzeit ist es ein verwilderter Acker); eine Schaukel und ein Sandkasten (voraussichtlich im Frühjahr 2004) sowie eine Unterbringung für die Spielgeräte (Roller, Dreiräder, etc.), beglichen wird.
Dies bedeutet, dass die Kinder bis Frühjahr 2004 keinerlei Spielgeräte und ab dann eine Schaukel und einen Sandkasten zur Verfügung haben. Es gibt von Seiten der Stadt keinen Plan, inwieweit in Zukunft in das Außengelände investiert wird. Die Elternschaft möchte natürlich etwas mehr den Kindern anbieten, zumal direkt gegenüber die Elterninitiative seit einigen Tagen ein wunderschönes, komplett neues Außengelände, mit Kletterturm, Wasserstelle, etc. besitzt.

Da wir nicht erwarten, dass in nächster Zukunft auch wir ein komplett neu gestaltetes Außengelände zur Verfügung haben werden und in kleinen Schritten planen und denken, kann uns vielleicht die Bezirksvertretung mit einer finanziellen Unterstützung helfen, um evtl. eine weitere Spieleinrichtung zu schaffen um auch den Kindern einer städtischen Einrichtung eine vernünftige und schöne Außenspielstätte zu bieten.
Es wäre schön, wenn Sie unser Anliegen in einer Ihrer nächsten Sitzungen besprechen
könnten und hoffen auf ein positives Ergebnis.
Vielen Dank für Ihr,, offenes Ohr" im voraus.“

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600 zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei der Gestaltung des Außengeländes und der Anschaffung dringend benötigter Spielgeräte zu unterstützten. Sollten noch Restmittel aus anderen Maßnahmen dieses Jahres vorhanden sein, wird darum gebeten, diesen Kindergarten vorrangig zu berücksichtigen.

5. Finanzen und Liegenschaften

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Zwischenbericht der Bürgerdienste
(Drucksache Nr.: 05019-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Zwischenbericht der Bürgerdienste – einstimmig – zur Kenntnis.

7. Schule – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit

Zu TOP 8.1:
Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 08.02.04, 04.04.04, 17.04.04 und am 26.12.04 in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22

Das Amt für öffentliche Ordnung teilt mit, dass die Firma Jomo´s Märkte am 08.02.04, 04.04.04, 17.04.04 und am 26.12.04 plant, einen Modelleisenbahn- und Spielzeugmarkt in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22 durchzuführen. Die Veranstaltungen sollen jeweils von 11.00 bis 16.00 Uhr dauern.
Aus gewerberechtlicher Sicht bestehen gegen die Durchführung der Veranstaltung bisher keinerlei Bedenken.
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die geplanten Termine zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Widmung der Straße „Brehtonweg“ in Dortmund-Brechten
(Drucksache Nr.: 05212-03)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m.
§ 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving
– einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str.WG NRW) wird, mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung, die Straße „Brehtonweg“ (Gemarkung Brechten, Flur 2, Flurstück 1488) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 11.2:
Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund
- Ehemalige Kokerei Hansa – das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst – ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm – ehemalige Zeche Fürst-Hardenberg
Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05109-03)

Die Bezirksvertretung Eving behandelt die Tagesordnungspunkte 11.2 und 11.2.1 gemeinsam, da sich sowohl die Vorlage wie auch die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Fortbestand des Malakowturmes beschäftigen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage ablehnend gegenüber steht, da sie weder ein Nutzungskonzept für den Malakowturm noch eine Kalkulation der Folgekosten beinhaltet. In ihrer Stellungnahme teilt die Verwaltung mit, dass potenzielle Nutzer derzeit nicht zur Verfügung stehen, daher also weder ein Nutzungskonzept noch eine Kalkulation der Folgekosten existieren.
Die Verwaltung hat einen Bedarf von 850.00,00 € für ein Instandhaltungs- und Nutzungskonzept errechnet. Auch wenn es sich hier nicht um städtische Haushaltsmittel handelt, ist es fraglich, ob es tatsächlich sinnvoll ist, Steuergelder in dieser Höhe für investive Maßnahmen einzusetzen, ohne Konzept für eine spätere Nutzung und ohne die Folgekosten auch nur annähernd abschätzen zu können.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – bedauert ebenfalls, dass kein Nutzungskonzept für den Malakowturm existiert und Folgekosten nicht ermittelt werden können. Gleichzeitig sieht Herr Adden aber in einer Zustimmung zur Vorlage die einzige Möglichkeit, den Malakowturm als einmaliges Industriedenkmal in dieser Region zu erhalten und somit die Chance einer zukünftigen Nutzung zu wahren.
Gleichzeitig appelliert Herr Adden an die Verwaltung, sich für einen zügigen Beginn der Restaurierungsmaßnahmen einzusetzen und die Realisierung möglicher Nutzungskonzepte voranzutreiben. Obwohl der SPD-Fraktion bewusst ist, dass die politischen Einflussmöglichkeiten der Bezirksvertretung Eving hier begrenzt sind, sollte doch auf jeden Fall darauf hin gewirkt werden, dass sich notwendige Restaurierungsmaßnahmen nicht über Jahre hinweg verzögern.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erklärt, dass der Malakowturm, nach Ansicht ihrer Partei, durchaus erhaltenswert ist. Der Turm ist nicht nur in die Denkmalliste eingetragen, seit langer Zeit ist er stadtbildprägend für den Ortsteil Lindenhorst. Es liegt daher nicht nur im Interesse dieses Ortsteils, sondern des gesamten Stadtbezirkes, den Malakowturm schnellstmöglich zu restaurieren und weiteren Verfall zu verhindern.
Frau Sichelschmidt beantragt daher, einen Vertreter der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, damit sich die Bezirksvertretung Eving über den derzeitigen Verfahrensstand und geplante Zeitabläufe informieren und eventuelle Nutzungskonzepte diskutieren kann.
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Nach einer von der CDU-Fraktion zur Beratung beantragten Unterbrechung der Sitzung erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann – nach Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes, dass die CDU-Fraktion aus folgenden Gründen dem Rat der Stadt nicht empfehlen wird, der Vorlage zuzustimmen:
§ Der Vorlage ist nicht zu entnehmen, wann der Malakowturm restauriert werden soll.
§ Ein mögliches Nutzungskonzept wird nicht erwähnt.
§ Die Folgekosten sind nicht einmal annähernd beziffert bzw. angesprochen worden.
Ohne Kenntnis dieser Fakten sieht sich die CDU-Fraktion außer Stande, dem Rat der Stadt eine Beschlussempfehlung zu geben.
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Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:
Zu einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Eving ist ein Vertreter der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur einzuladen.

Zu TOP 11.2.1:
Fortbestand des „Malakowturms“ in Dortmund-Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes, Denkmalbehörde (63/2-6 Dkm) vom 27.11.2003 zur Kenntnis:

Von der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg sind heute noch die Maschinenhalle und der Malakowturm Schacht I von 1876 erhalten. Die Anlage wurde 1963 stillgelegt und im Jahre 1990 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen. Eigentümerin der Objekte ist die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur. Die Gebäude zählen zu den 9 Gründungsstandorten der Stiftung. 1999 sind die Gebäude aus der Bergaufsicht entlassen worden.

zu Frage 1
Ist die Zahl der unter Denkmalschutz stehenden Türme in NRW bekannt?
Es stehen 13 Malakowtürme in Nordrhein-Westfalen unter Denkmalschutz, im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland sind dies 2 und im Landschaftsverband Westfalen-Lippe 11 Türme.
In Dortmund sind die beiden Türme, der ehemaligen Zeche Westhausen in Bodelschwingh und der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg in Lindenhorst unter Denkmalschutz gestellt worden.

zu Frage 2
Welches Nutzungskonzept ist für den Turm in Lindenhorst in welcher Zeitschiene vorgesehen?
Die Stiftung hat vom Planungsbüro PASD aus Hagen ein Instandhaltungskonzept anfertigen lassen. Gleichzeitig wurde ein Nutzungskonzept als Machbarkeitsstudie entwickelt. Aufgrund des angrenzenden Logistikparks wäre eine gewerbliche Nutzung der Gebäude z. B. durch handwerkliche Betriebe und Werkstätten denkbar. Ein potenzieller Nutzer steht für dieses Objekt z. Z. nicht zur Verfügung.

zu Frage 3
Wer ist für die Gebäudesicherung und die Restaurierungskosten zuständig?
Für die Gebäudesicherung und die Restaurierungskosten ist die Stiftung zuständig. Der bisherige Pflege- und Erhaltungsaufwand wurde aus eigenen Mitteln der Stiftung bestritten. Für die Sanierung des Turms und des Maschinenhauses sind Städtebauförderungsmittel beim Land NRW für das Jahr 2004 beantragt worden.

zu Frage 4
Wie hoch werden die Kosten geschätzt und wer hat sie zu tragen?
Für das Instandhaltungs- und Nutzungskonzept hat das Büro PASD Kosten in Höhe von 850.00,00€ errechnet. Diese Kosten sollen durch die beantragten Städtebauförderungsmittel abgedeckt werden.

zu Frage 5
Wie hoch werden die Folgekosten beziffert?
Aufgrund einer fehlenden Nutzung können Folgekosten zurzeit nicht beziffert werden.

zu Frage 6
Wann wird mit den Restaurierungsarbeiten begonnen?
Mit den Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten kann und darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung der beantragten Städtebauförderungsmittel vorliegt.

zu Frage 7
Kann der Turm aus der Denkmalliste herausgenommen werden?
Die bei der Unterschutzstellung des Turms und des Maschinenhauses vorhandenen denkmalpflegerischen Merkmale haben sich trotz der Sanierungs- und Reparaturbedürftigkeit nicht verändert. Der Denkmalwert der Gebäude ist weiterhin gegeben. Eine Herausnahme aus der Denkmalliste ist daher nicht möglich.

Zu TOP 11.3:
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses, Kamphecke 17, Gemarkung Holthausen, Flur 3, Flurstück 12 – Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 05228-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zur erteilen, zur Kenntnis und stimmt einer Zulassung des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB
– mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zu.

Zu TOP 11.4:
Beschluss zur Unterstützung der Ansiedlung eines Discounters auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße
(Antrag SPD-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Unterstützung der Ansiedlungsabsichten eines Discounters auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße

Begründung:
Der Grundstückeigentümer des Geländes der ehemaligen Brotfabrik Peine beabsichtigt, auf seinem Grundstück einen Discounter anzusiedeln. Die Bezirksvertretung Eving ist durch den Eigentümer und die Investoren über diese Ansiedlungsabsichten unterrichtet worden.
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt die Planungen des Investors zur Ansiedlung eines Discounters an dieser Örtlichkeit, zwecks Nahversorgung des Ortsteils Lindenhorst und des gesamten Stadtbezirkes Eving.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt in seiner mündlichen Antragsbegründung ausdrücklich fest, dass die beabsichtigte Ansiedlung eines Discounters an der Bergstraße befürwortet und das Vorhaben von der Bezirksvertretung Eving unterstützt wird.
Die Ansiedlung eines Discounters in diesem Bereich wird nicht nur die Nahversorgung erheblich verbessern, sondern wird auch gleichzeitig zur Aufwertung des Wohnumfeldes beitragen.
Die Zustände auf dem derzeit ungenutzten Gelände haben wegen der starken Vermüllung und dem daraus resultierenden Rattenbefall bereits mehrfach zu Beschwerden der Anwohner geführt.
Die in der Bezirksvertretung Eving vorgestellten Planungen, durch die das Grundstück einer erneuten Nutzung zugeführt werden soll und die Investitionen in nicht unbeträchtlicher Höhe vorsehen, können daher nur uneingeschränkt unterstützt werden.
Eine Verhinderung der Geschäftsansiedlung würde bedeuten, dass hier auf unabsehbare Zeit ein Brachgelände entsteht, das lediglich als „wilde Müllkippe“ genutzt wird und Schädlinge anzieht. Daher sollten die Planungen, nicht nur im Interesse der Anwohner, sondern auch im Hinblick auf das Stadtbild und das Image des gesamten Stadtbezirkes, schnellstmöglich realisiert werden.
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Für die CDU-Fraktion schließt sich der Vorsitzende – Herr Neumann – dem Antrag der SPD an, die Ansiedlungsabsichten eines Discountmarktes an der Bergstraße zu unterstützen. Herr Neumann weist ebenfalls eindringlich daraufhin, dass an diesem Standort dringender Handlungsbedarf besteht. Die Errichtung eines Discountmarktes stellt nicht nur eine sinnvolle Nutzung für das derzeitig als illegale Müllkippe genutzte Gelände dar, sondern wird auch gleichzeitig die Nahversorgung in Lindenhorst verbessern.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Bezirksvertretung Eving unterstützt die Planungen zur Ansiedlung eines Discount-Marktes auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße. Das Nahversorgungskonzept ist entsprechend zu ändern bzw. zu erweitern.


Zu TOP 11.5:
Reinigung des Umfeldes am Wendehammer an der Holthauser Straße und Reinigung des Fuß- und Radweges auf der Ellinghauser Straße bis Kanalbrücke
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die umgehende Reinigung des Wendehammers und der öffentlichen Grünflächen vor der Kleingartenanlage „Voran“ (Kleinbushaltesstelle evangelische Kirche) zu veranlassen. Ebenfalls wird die regelmäßige Reinigung des Fuß- und Radweges an der Ellinghauser Straße bis zur Kanalbrücke beantragt.

Begründung:
In den dargestellten Bereichen wird Müll in großen Mengen abgelagert. Glassplitter übersäen den Fuß- und Fahrradweg an der Ellinghauser Straße, eine regelmäßige Reinigung ist zwingend erforderlich.

Zu TOP 11.6:
Auswirkungen der Schließung des Südbades auf das Hallenbad Eving
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird um eine umgehende Stellungnahme zu den Auswirkungen der Schließung des Südbades auf das Evinger Hallenbad gebeten.

Begründung:
Die betroffenen Vereine, Schulklassen und Einzelschwimmer haben ein Recht auf zeitnahe Informationen, diese muss spätestens und umfassend im Januar 2004 auch über die Bezirksvertretungen erfolgen!

Zu TOP 11.7:
Widmung einer neu gebauten Stichstraße in Dortmund-Brechten
(Drucksache Nr.: 05229-03)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m.
§ 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving
– einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str.WG NRW) wird, mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung, die unmittelbar südlich der Bundesautobahn A2 in westliche Richtung verlaufende Stichstraße der Evinger Straße (Gemarkung Brechten, Flur 8, Flurstück 822) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 11.8:
Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in Dortmund-Eving (Eckeystadion)
(Drucksache Nr.: 05200-03)

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund – einstimmig –, an der Probst- heidastraße in Dortmund-Eving eine Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung entsprechend des Beschlussvorschlages unter Punkt e zu errichten.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Verstärktes LKW-Aufkommen auf der Bayrischen und Preußischen Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 27.10.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving wurden die Verkehrsverhältnisse vom Tiefbauamt und der Polizei überprüft.

Trotz regelmäßiger Kontrollen konnte im Überwachungszeitraum kein erhöhtes LKW-Aufkommen festgestellt werden. Das LKW-Aufkommen war in beiden Straßen eher gering als auffällig erhöht.

Zu TOP 12.2:
Zustand des Grundstückes der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße 72

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgenden Stellungnahmen Amtes für öffentliche Ordnung und des Umweltamtes vom 30.10.2003 und 19.11.2003 zur Kenntnis:

Das Amt für öffentliche Ordnung teilt bezugnehmend auf die Vorlage an den Ausschuss für Personal, Organisation und öffentliche Ordnung vom 26.09.1995 in der das Ordnungsamt seinerzeit die rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Bekämpfung tierischer Schädlinge darlegte, mit, dass sich an dieser Bewertung und Verfahrensweise bis heute nichts geändert hat.

Aus der Anfrage der Bezirksvertretung Eving ergeben sich für die hiesige Dienststelle keine Ermittlungsansätze. Ohnehin wäre ein Einschreiten meiner Ordnungsbehörde nur zulässig, wenn die geschilderten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären. In der Vergangenheit wurden mehrfach Missstände im o.g. Bereich beklagt. Der Vorgang bezüglich der Unratablagerungen wird beim Umweltamt geführt. Nach Auskunft der dortigen Dienststelle vom 13.08.2003 waren die Abfälle größtenteils beseitigt.
Da nicht bekannt war, ob in den Kellergewölben Lebensmittelreste lagern, wurde der Grundstückseigentümer (Fa. Fritz Peine GmbH & Co) bereits am 13.08.03 schriftlich unterrichtet und gebeten
eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Nach Mitteilung von Herrn Reinecke hat er die Fa. Lorenz
mit den notwendigen Maßnahmen beauftragt. Bezüglich des Grundstücksstreifens (Unkraut, Müll)
entlang der Straße „Zum Holz" wurde seinerzeit zuständigkeitshalber das Tiefbauamt - Unterhaltungsbezirk Nord - unterrichtet.
Bei einer erneuten örtlichen Überprüfung durch den zentralen Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes wurde noch vereinzelt Müll und Bauschutt festgestellt. Hinweise auf Ratten oder deren Spuren haben sich nicht ergeben. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort Ratten eingenistet haben.
Vorsorglich wurde der zuständige Kanalbetrieb des Tiefbauamtes über den Sachverhalt unterrichtet und gebeten, die dortigen Kanalschächte mit Rattengift zu versorgen.
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Das Umweltamt teilt mit, dass die o.g. Örtlichkeit am 20.10.2003 besichtigt wurde. Abfallrechtliche Verstöße wurden nicht festgestellt.

Zu TOP 12.3:
Hinweisschild für die Querungsstelle „Seniorenheim“ Deutsche Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 30.10.2003 zur Kenntnis:

Nach Anhörung der Polizei hat das Tiefbauamt das Verkehrszeichen 133 (Fußgänger) Straßenverkehrsordnung angeordnet, um auf querende Passanten hinzuweisen.

Zu TOP 12.4:
Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 170, Errichtung eines Geschäftshauses mit Büro und Lagerflächen
hier: Zusatzanfrage der Bezirksvertretung Eving zum Sachgebiet Baumschutz

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 17.11.2003 zur Kenntnis:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass im Rahmen des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahrens das Umweltamt der Stadt Dormund (Sachgebiet Baumschutz) die Fällung des von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Baumbestandes genehmigt hat. Die Fällgenehmigung war Bestandteil der baurechtlichen Genehmigung vom 26.09.2003. Die Erteilung der Fällgenehmigung ist verbunden mit der Erfüllung einer Reihe von Auflagen, die in Kopie als Anlage beigefügt sind. In diesem Zusammenhang wurde auch der erforderliche Ausgleich festgelegt und geregelt.

Es wird eine Ersatzpflanzung von elf einheimischen Bäumen gefordert, die dauerhaft erhalten werden muss. Alternativ wurde dem Antragsteller die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung in Höhe
von 8.814 € in Aussicht gestellt.
Ein wie großer Anteil der festgelegten Ersatzanpflanzung sich tatsächlich auf dem westlich angrenzenden Grundstückstreifen realisieren lässt, ist gegenwärtig noch nicht genau zu verifizieren. Dies
kann nur in Abhängigkeit und Ergänzung zu dem im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgebot dieser Grünfläche umgesetzt werden.
Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Dortmund kann eine Ersatzpflanzung an jeder geeigneten Stelle in Geltungsbereich der Satzung erfolgen. Die Bauherrin ist jedoch daran interessiert, den Ausgleich möglichst im näheren Umfeld zu realisieren. Sollte sich im Nachhinein eine ausreichende Ersatzanpflanzung an einer geeigneten Stelle nicht realisieren lassen, muss ein entsprechendes Ersatzgeld gezahlt werden.

Das Umweltamt der Stadt Dortmund hat mit folgenden Auflagen die Fällgenehmigung für die Bäume erteilt:
§ Als Ersatz sind in der ersten Pflanzperiode nach Beendigung der Baumaßnahme fünf heimische Laubbäume l. Ordnung und sechs heimische Laubbäume 2. Ordnung jeweils mit dem Baumschulmaß 20-25 cm Stammumfang anzupflanzen und langfristig zu erhalten.
§ Die Ersatzpflanzung ist im Fall des Nichtanwachsens zu wiederholen.
§ Die Ersatzpflanzung fällt unmittelbar nach Anpflanzung unter die Baumschutzsatzung und darf dementsprechend ohne Genehmigung des Umweltamtes weder gefällt noch geschädigt oder wesentlich verändert werden.
§ Der übrige auf dem Baugrundstück oder auf dem Nachbargrundstück vorhandene geschützte Baumbestand ist während der Baumaßnahme nach DIN 18920 und der RAS-LP 4 zu schützen.
§ Im Wurzelbereich (= Kronentraufe plus 1,50 m) der geschützten Bäume ist in Handschachtung zu arbeiten, evtl. auftretendes Wurzelwerk ist glatt abzuschneiden und mit Wundverschlussmittel zu verschließen.
§ Bei der Aufstellung oder Nutzung eines Baukranes, Baggers, Radladers o. ä. ist darauf zu achten, dass sein Schwenkbereich nicht in den Kronenbereich des Baumbestandes hineinreicht.
§ Das Lagern von Bodenaushub und Baumaterialien im Wurzelbereich (= Kronentraufe plus 1,50 m) der geschützten Bäume ist nicht gestattet.
§ Der Bauherr oder sein Vertreter hat die Bauleitung - und diese die ausführenden Firmen - vor Beginn ihrer Arbeiten auf die o. g. Auflagen hinzuweisen und für ihre Einhaltung zu sorgen. Er übernimmt neben einem eventuellen Schädiger der Bäume die Verantwortung für die Schäden.
§ Unbefestigte Freiflächen sind mit einer Schicht aus sauberem, unbelastetem Vegetationsboden in einer Stärke von 35 cm abzudecken.

Zu TOP 12.5:
Zukünftige Nutzung des Gebäudes Herrekestraße 1

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 17.11.2003 zur Kenntnis:

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde durch eine Baukontrolleurin des Bauordnungsamtes am 01.10.03 festgestellt, dass das Gebäude leer steht. Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude wurde zuletzt gewerblich als Blumenladen genutzt.

In den Fenstern befinden sich Aushänge, wonach das Gebäude zur Vermietung angeboten wird. Der
Eigentümer wurde durch das Bauordnungsamt angeschrieben und wegen der geplanten zukünftigen
Nutzung befragt. Eine Antwort erfolgte nur fernmündlich. Das Objekt soll vermietet werden. Leider
finden sich zur Zeit keine Interessenten.

Da der Verfügungsberechtigte den Wohnraum nachweislich nicht absichtlich leer stehen lässt, um
ihn auf Dauer einer vorhandenen Nachfrage zu entziehen, liegt nach Aussage des Wohnungsamtes
auch kein Fall von Zweckentfremdung vor. Unter Hinweis darauf, dass auch das benachbarte Gebäude Herrekestraße 3 leer steht und zur Vermietung angeboten wird, problematisiert das Wohnungsamt die Situation folgendermaßen: „Zu berücksichtigen ist ebenfalls der langjährige Aus-
und Umbau der Lindenhorster Straße mit seinen negativen Folgen für das Wohnumfeld."
Bezüglich des baulichen Zustandes des Bürgersteiges wurde das Tiefbauamt der Stadt Dortmund mit folgendem Ergebnis beteiligt: „Da sich der Gehweg in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sind .... keine kurzfristigen Maßnahmen für diesen Bereich geplant.

Zu TOP 12.6:
Aktueller Baubeginn des zweiten Bauabschnittes der verschwenkten Lindenhorster Straße

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/S-1) vom 10.11.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die planerischen Arbeiten sind abgeschlossen. Der Zuschussantrag liegt dem Fördergeber vor. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Fördermittel ab dem Jahr 2004 eingeplant, so dass im Frühjahr des nächsten Jahres mit dem entsprechenden Bewilligungsbescheid gerechnet werden kann.

Die Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB AG und der Stadt ist abgeschlossen. Der Antrag auf Genehmigung dieser Vereinbarung ist auf dem Weg zum Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen. Mit der Genehmigung wird ebenfalls im Frühjahr 2004 gerechnet.

Diese beiden Bescheide sind Voraussetzung dafür, die Bauarbeiten ausschreiben zu können. Das Tiefbauamt arbeitet mit Hochdruck an den Ausschreibungsunterlagen, um sofort nach Eingang der Bescheide die erforderliche europaweite Ausschreibung veröffentlichen zu können.

Die Bauverwaltung geht davon aus, und wird auch alles daran setzen, dass der konkrete Baubeginn vor Ort im dritten Quartal 2004 erfolgen wird.

Vor Beginn dieser Bauarbeiten wird die Ruhrgas AG noch eine Gasleitung nördlich der Bahnstrecke umlegen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis, bittet aber die Verwaltung, über eventuell eintretende Verzögerungen des Baubeginns, der im dritten Quartal 2004 erfolgen soll, unverzüglich informiert zu werden.

Zu TOP 12.7:
Parkplatz am Nordfriedhof und Unterbindung des Parkens von Beförderungsbussen

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 972)vom 11.11.2003 zur Kenntnis:

Nach Prüfung der Angelegenheit hat das Tiefbauamt angeordnet, dass zusätzlich zum vorhandenen Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) Straßenverkehrsordnung (StVO) das Zusatzzeichen 1048-10 (nur PKW) StVO angebracht wird.

Zu TOP 12.8:
Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund (67/3-SGA) vom 07.11.2003 zur Kenntnis:

Die angestrebte offizielle Ausweisung eines Grillplatzes durch die Stadt Dortmund, d.h. die Legalisierung von Grillaktivitäten auf dafür besonders ausgewiesenen Flächen einer öffentlichen Grünanlage hat für das Dortmunder Stadtgebiet Pilotcharakter.

Allgemeine Beurteilungskriterien für die Ausweisung von Grillplätzen sind Aspekte des Gesundheits- und Umweltschutzes, die Prüfung der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben der gültigen Ortssatzung, sowie spezielle Kriterien zum genannten Standort.

Von daher wird die Einbeziehung weiterer städtischer Fachbereiche für erforderlich gehalten. Sobald alle Stellungnahmen der beteiligten Dienststellen hier vorliegen wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

Zu TOP 12.9:
Herrichtung des Biotops am Winterkampweg

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 19.11.2003 zur Kenntnis:

Die von der Bezirksvertretung Eving festgestellten Schäden durch Vandalismus an der Aussichtsplattform und in deren Umfeld sind derart erheblich, dass sie durch eine Reparatur mit einigermaßen geringfügigen Aufwand, wie ursprünglich beabsichtigt, nicht zu beheben sind. Aus diesem Grund wird eine nahezu vollständige Überarbeitung und massive Befestigung der Steinsetzung angestrebt. Für diese Arbeit werden derzeit Angebote eingeholt. Die Instandsetzung ist, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen, noch in diesem Jahr vorgesehen. Im Rahmen dieser Arbeiten soll das Gelände gleichzeitig gereinigt werden. Eine Bepflanzung, der an die Plattform grenzenden Böschungen mit Brombeeren und Wildrosen soll zusätzlich das Betreten dieser Flächen erschweren bzw. möglichst verhindern.

Soweit es auch mit der Summe dieser Maßnahmen nicht gelingt, die bewusst in der Örtlichkeit herbeigeführten Schäden nachhaltig auf einen vertretbaren Umfang zu reduzieren, muss allerdings über den zukünftigen Umgang mit dieser Erholungseinrichtung noch einmal grundsätzlich nachgedacht werden.
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Die CDU-Fraktion vertritt weiterhin Ansicht, dass eine Möblierung des Biotops mit Ruhebänken sowie die Aufstellung von Abfallbehältern für die Aufenthaltsqualität unerlässlich sind.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – schlägt vor, dass die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Eving in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.

Zu TOP 12.10:
Aufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-Nord Grün) vom 10.11.2003 zur Kenntnis:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Eving wurden am 29.07.2003 in dem Grüngürtel entlang der Osterfeldstraße insgesamt vier neue Ruhebänke aufgestellt.

Zu TOP 12.11:
Belästigung der Anwohner durch überhöhte Geschwindigkeit auf der ausgebauten B 54

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für öffentliche Ordnung vom 04.11.2003 zur Kenntnis:

Auf Grund einer Beschwerde von Anwohnern der Evinger Straße wurden seitens der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes die örtlichen und rechtlichen Begebenheiten geprüft. Das Ergebnis liegt der Bezirksvertretung Eving in Form eines Zwischenschreibens an die Beschwerdeführer bereits vor. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird daher auf das Schreiben der Verkehrsüberwachung vom 30.09.2003 verwiesen.
Gleichwohl gemäß § 2 der Allgemeinen Richtlinien für Bezirksvertretungen vom 22.05.2003 auf Grund der überbezirklichen Bedeutung der Evinger -, sowie der Brambauer Straße eine Zuständigkeit bzw. ein Beschlussrecht der BV - Eving nicht besteht, wurden seitens der Abteilung für Verkehrsüberwachung die Eingaben der BV zum Anlass genommen, den Sachverhalt nochmals zu erörtern.
Die wiederholte Prüfung des Sachverhaltes Evinger Straße lässt jedoch keine andere Entscheidung zu. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird daher auf das Schreiben der Verkehrsüberwachung vom 30.09.2003 verwiesen.
Die Installation einer stationären Überwachungsanlage ist bei dem gegebenen Sachverhalt nicht vertretbar.
Geschwindigkeitskontrollen zum Lärmschutz schließen sich aus rechtlicher Sicht aus.

Lediglich Kontrollen durch den Radarwageneinsatz im Rahmen der Schulwegsicherung können im Bereich der Evinger Straße vertreten werden, sodass diese in den Messstellenplan der Verkehrsüberwachung aufgenommen wurde.
Die Veränderung von Ampelschaltungen, sowie die Prüfung lärmmindernder Maßnahmen an Verkehrswegen obliegt dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr. Die Prüfung des Sachverhaltes ist dort noch nicht abschließend erfolgt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Ergebnis zum angestrebten Sitzungstermin vorliegen wird. Wie gewünscht werden Vertreter des Ordnungsamtes an diesem Termin teilnehmen. Der Bereich Brambauerstraße wurde auf den Hinweis der Bezirksvertretung Eving hin bereits in den Messstellenplan der Verkehrsüberwachung aufgenommen.

Das Amt für öffentliche Ordnung ist nach wie vor gerne bereit, auf Hinweise zu aktuellen Problemen zu reagieren und nach Abstimmung mit den verantwortlichen Personen Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass eine Kontrolle nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Ordnungsbehörde gemäß W 48.34 zu § 48 Absatz 3 Ordnungsbehördengesetz im Benehmen mit der zuständigen Polizeibehörde über die Festlegung von Messstellen entscheidet. Hierbei ist die Ordnungsbehörde an den Erlass des Ministeriums für Inneres und Justiz vom 19.12.1997 gebunden, der die Einrichtung von Messstellen außerhalb von Gefahrenstellen, wie Unfallhäufungsstellen oder potentiellen Gefahrenstellen im Bereich von Schulen, Kindergärten, Schulwegen, etc. untersagt. Die zuständige Polizeibehörde wurde zu beiden Eingaben gehört und stützt die Auffassung der Verkehrsüberwachung.

Zu TOP 12.12:
Verkehrsverhältnisse in der Straße Essingloh

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 291) vom 21.112003 zur Kenntnis:

Die Verkehrsfläche Essingloh ist keine ÖWG-Fläche, sondern steht im Eigentum der Gesamtheit der Beteiligten von Brechten. Diese werden rechtlich vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund vertreten. Kontrolle und Unterhaltung der Verkehrsfläche liegen beim Tiefbauamt. Eine Übernahme der Verkehrsfläche in das ÖWG-Vermögen wird angestrebt. Eine Widmung der Verkehrsfläche ist
bis heute noch nicht erfolgt, wird aber im Rahmen der Übernahme erfolgen.

Bei Überprüfung der Örtlichkeiten am 20.11.03 wurden in der Zeit von 16.45 bis 17.15 h 21 Fahr-
zeuge gezählt. Dabei handelte es sich ausschließlich um Fahrzeuge, die augenscheinlich nicht als
Anlieger zu betrachten sind. Um diese Schleichverkehre auszuschließen, käme als geeignetes Mittel
nur die Abpfostung der Verkehrsfläche in Betracht. Da die Verkehrsfläche Essingloh allerdings keine Wendemöglichkeiten bietet, müsste im Falle einer Abriegelung eine Wendeanlage errichtet
werden. Da hochgerechnet auf eine Stunde die Straße selbst in der geprüften Spitzenzeit „nur" von
42 Fahrzeugen befahren und eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht beobachtet wurde,
sollte im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auf eine Abpfostung der Verkehrsfläche verzichtet werden. Aus verkehrlicher Sicht ist die bestehende Verkehrsregelung mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) Straßenverkehrsordnung mit Zusatzzeichen „Anlieger und Radfahrer frei" ausreichend.

Zu TOP 12:13:
Stand der Bebauung im Bereich der Schiffstraße und Ansiedlung von weiterem Einzelhandel im Dorf Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 24.11.2003 zur Kenntnis:

Der Bebauungsbereich Schiffstraße befindet sich zurzeit in der Realisation, Probleme bezüglich geltenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sind bisher nicht bekannt geworden. Der Abschluss der Realisation ist abhängig von externen Investoren.
Die Notwendigkeit in Lindenhorst weiteren Einzelhandel anzusiedeln, ergibt sich aus dem Nahversorgungskonzept für Dortmund (Entwurf), hier heißt es:
Quartiersversorgungszentrum „Lindenhorst“
Die große, nicht mehr als fußläufig zu bewertende Entfernung von Lindenhorst zur „Neuen Evinger Mitte“ macht ein eigenes Nahversorgungsangebot in Lindenhorst erforderlich. Der Wohnsiedlungsbereich Lindenhorst weist allerdings derzeit kein entwickeltes Nebenzentrum auf. Sein Einzelhandelsbesatz ist über die Bergstraße sowie die nördliche Lindenhorster Straße verstreut. Die größeren Anbieter in Lindenhorst sind ein Lebensmitteldiscounter an der Ecke Lindenhorster Straße, Graf-Konrad-Straße, ein Getränkemarkt in der Alten Ellinghauser Straße, ein Drogeriemarkt im westlichen Bereich der Bergstraße sowie ein Lebensmitteldiscounter in nicht integrierter Gewerbegebietslage im südlichen Bereich der Lindenhorster Straße.
Mit der Verlegung der Lindenhorster Straße eröffnet sich jetzt die Chance für eine neue städtebauliche Entwicklung an der derzeitigen Lindenhorster Straße zwischen Bergstraße und der Alten Ellinghauser Straße. In diesem in der Mitte Lindenhorsts gelegenen Bereich ist im neuen Flächennützungsplan ein Quartiersversorgungszentrum dargestellt worden, um der Erfordernis eines eigenen Nahversorgungsangebotes Rechnung zu tragen. Im Bestand sind hier neben wenigen kleineren Läden ein Lebensmitteldiscounter und ein Getränkemarkt ansässig.
Die Etablierung eines Quartiersversorgungszentrums in Lindenhorst ist allerdings davon abhängig zu machen, dass von den Einzelhandelsansiedlungen keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die „Neue Evinger Mitte" ausgehen. Ein umfangreicher Einzelhandelsbesatz kommt deshalb und aufgrund der relativ geringen Mantelbevölkerung in Lindenhorst nicht infrage. Der Besatz eines Quartiersversorgungszentrums „Lindenhorst" sollte also neben einem oder maximal zwei einzelnen größeren Lebensmittelanbietern hauptsächlich einen ergänzenden kleinteiligen Ladenmix umfassen. Die städtebauliche Qualität eines solchen kleinen Zentrums läge dann in seiner engen räumlichen Konzentrierung. Hierdurch könnte auch ein neuer Quartierstreffpunkt entstehen.
Die Entwicklung eines solchen kleinen kompakten Nahversorgungszentrums wird zukünftig stark von der Verfügbarkeit von Flächen abhängen und deshalb eher langfristig im Rahmen von Nutzungsumstrukturierungen möglich sein.

Solche potentiellen Umnutzungsflächen für zukünftige Einzelhandelsansiedlungen befinden sich nördlich des Bahndamms an der Lindenhorster Straße und zwischen der Ellinghauser Straße und Alte Ellinghauser Straße.
Konkrete Verlagerungs- oder Ansiedlungsabsichten einen Lebensmittelmarktbetreibers sind zurzeit nicht bekannt.

Zu TOP 12.14:
Mobilfunkanlagen in Eving
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-28500) vom 25.11.2003 zur Kenntnis und bittet um die Durchführung der angebotenen qualifizierten Messung der elektromagnetischen Felder innerhalb und im Umfeld der Schule.

Die Rechtsprechung des OVG Münster zu Mobilfunkanlagen aus dem Jahr 2002 ist inzwischen durch ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 22.07.2003 überholt. Danach sind Antennenanlagen, Sendemasten und deren Versorgungseinheiten bis zu einer Höhe von 10,0 m genehmigungsfrei, wenn sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden.

Nur in reinen Wohngebieten und in allgemeinen Wohngebieten sind Mobilfunkanlagen bauplanungsrechtlich nicht grundsätzlich zulässig. In einem reinen Wohngebiet hat der Betreiber einer Mobilfunkanlage einen Anspruch auf die Erteilung einer Befreiung, wenn er nachweist, dass der gewählte Standort eine optimale Möglichkeit für das zu versorgende Gebiet darstellt. Der Anspruch
ergibt sich dadurch, dass Gründe des Allgemeinwohls, nämlich die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsleistungen, die Befreiung erfordern (so auch das OVG Rheinland-Pfalz,
Urt. l A 10196/03 v. 24.07.2003). In einem allgemeinen Wohngebiet sind Mobilfunkanlagen unter
diesen Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig.
Insoweit wird das Bauordnungsamt zukünftig nur die Fälle bearbeiten, die einer Befreiung oder
Ausnahme bedürfen. Hinsichtlich des nun einzuhaltenden Verfahrens wird auf das Schreiben an die Bezirksverwaltungsstelle Eving vom 14.08.2003 verwiesen. Für eine Überprüfung aller anderen
Mobilfunkanlagen bis zu der genehmigungsfreien Höhe besteht seitens des Bauordnungsamtes keine rechtliche Grundlage. Zuständige Stelle ist alleine die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Diese stellt nach Prüfung die entsprechenden Standortbescheinigungen aus,
die zum Betrieb der Anlagen berechtigen.

Bezüglich der Anlage auf dem Dach der Minister-Stein-Schule ist mitzuteilen, dass hinsichtlich der
Sendeanlage ein Mietvertrag mit einem Mobilfunkanbieter besteht. Der Vertrag wurde vom Liegenschaftsamt überprüft und ist zur Zeit nicht kündbar. Auch die Suche nach Ersatzstandorten war bis-
her nicht erfolgreich. Der Betreiber der Mobilfunkbasisstation auf dem Dach der Minister-Stein-
Schule, die O2 GmbH & Co. OHG, bietet, sofern die Bezirksvertretung Eving dieses wünscht, die
Durchführung einer qualifizierten Messung der elektromagnetischen Felder innerhalb und im Umfeld der Schule an. Die Messung würde vom Dortmunder Umweltamt begleitet und die Messergebnisse würden der Bezirksvertretung Eving, den Vertretern der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Umfeld der Schule vorgestellt werden.


13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Einsatz von Ordnungspartnerschaften im Stadtbezirk Eving
(CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. An welchen Tagen sind die Ordnungspartnerschaften eingesetzt?
2. Welche Tageszeiten werden abgedeckt?
3. In welchen Gebieten sind sie schwerpunktmäßig tätig?
4. Ist eine Bilanz von Auffälligkeiten erstellt?
5. Werden die Ordnungspartnerschaften für den Stadtbezirk erhalten bleiben?

Zu TOP 13.2:
Abholzungsmaßnahmen südlich Winterkampweg
(Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Bündnis 90 / Die Grünen möchten zu den Abholzungsmaßnahmen südlich des Winterkampweges
und westlich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes EV 130/4n folgende Fragen beantwortet wissen:
§ Warum finden diese Maßnahmen statt? Warum werden sie jetzt, da es noch keine konkreten Bauanträge zu der Fläche gibt, durchgeführt?
§ Ist eine Stellungnahme bzw. Befreiung durch den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund nach § 64 LG erfolgt und wie sieht sie aus?
§ Weshalb ist die Bezirksvertretung nicht vor Durchführung dieser Aktionen unterrichtet worden? Wenn es sich möglicherweise um die Sanierung belasteter Flächen handelt, wie gestaltet sich das Sanierungskonzept und was passiert mit den Flächen bis zur möglichen baulichen Nutzung?

Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtbezirk Eving wurden mit der plötzlichen Abholzaktion und den
weitergehenden Aktivitäten auf der Fläche genauso überrascht wie viele Evinger Bürgerinnen u.a. auch diejenigen, die sich für den Erhalt des Biotops Winterkampweg erfolgreich eingesetzt haben. Die Bezirksvertretung hat noch in ihrer Sitzung am 8.10.03 in Bezug auf eine mögliche Bebauung südlich des Winterkampweges ganz klar eine Pufferzone zum sensiblen Bereich des Biotops hin gefordert.








Böttger Stanko Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin