Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 10.07.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Gottwald i.V. für Rm Schmidt
Rm Pieper i.V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
sB Noritzsch

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i.V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat - abwesend

c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück

d) Verwaltung
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Dr. Renken, FB 53
Herr Swarton, FB 66/2
Herr Peper, FB 23/2
Frau Kirsten, FB 50/6
Frau Czerwinski, 51/6
Frau Punge, 51/2



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 10.07.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.05.2018


2. Beratung von Eingaben


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Kirchenasyl in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11136-18)

3.2 Aufenthalt von DITIB-Imamen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11135-18)

3.3 Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11134-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11134-18-E1)

3.4 Feststellungsverfahren zum Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11258-18)

3.5 Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11276-18)

3.6 Fehlende Papiere als Abschiebehindernis
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10690-18-E1)

3.7 Stadtbezirksmarketing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11558-18)

3.8 Freies WLAN in städtischen Behörden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11559-18)

3.9 Gabionenwand
Vorgang aus der Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10932-18)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.05.2018 erhalten.

3.10 Beschwerden Westpark
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11540-18)

3.11 4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnunspflicht für Freigängerkatzen nach § 136 des Tierschutzgesetzes
Vorgang der Vorsitzenden
(Drucksache Nr.: 11570-18)

3.12 Prüfung von Dokumenten bei der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10899-18-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag bereits zu Sitzung am 08.05.2018 vor.

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)

4.2 Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10959-18)

4.3 Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

4.4 Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

4.5 Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

4.6 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Krummacher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.05.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.05.2018 wird genehmigt.


2. Beratung von Eingaben
nicht besetzt


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Kirchenasyl in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11136-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

das Oberlandesgericht München stellte jüngst fest, dass das Kirchenasyl rechtlich bedeutungslos ist (Urt. v. 03.05.2018, Az. 4 OLG 13 S 54/18). „Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Abschiebungen müssen auch in Kirchenräumen vollzogen werden, da das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut sei. Unter keinen Umständen begründet das Kirchenasyl ein Recht auf behördliche Duldung. Das Kirchenasyl befindet sich damit in einem dauernden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung. Als Rechtsstaatspartei lehnt die AfD das Kirchenasyl als Verstoß gegen das Prinzip der Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung und das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG strikt ab.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Fälle von „Kirchenasyl“ sind der Stadtverwaltung in den Jahren 2014-2018 bekannt geworden (Bitte um Auflistung nach Jahr, Anzahl und Nationalität der Personen)?

- Wie beurteilt die Dortmunder Ausländerbehörde Fälle von „Kirchenasyl“ rechtlich?

- Wie wurde in der Vergangenheit mit Fällen von „Kirchenasyl“ verfahren?

- Was unternimmt die Stadt Dortmund, um Personen, die sich dem asylrechtlichen Verfahren entzogen haben, diesem wieder zuzuführen?

- Wie viele aktuelle Fälle von „Kirchenasyl“ sind der Stadtverwaltung bekannt und welche Nationalität haben die Personen?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.





zu TOP 3.2
Aufenthalt von DITIB-Imamen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11135-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
im vergangenen Jahr erhielten rund 350 Imame der türkischen Religionsbehörde „Diyanet“ Arbeitsvisa für Deutschland. Eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ ergab, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über den weiteren Verbleib der entsandten Prediger vorlägen. Laut dpa hatten die deutschen Behörden dazu 2017 Arbeitsvisa mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgegeben. DPA vermutet, dass die Imame im Regelfall bei den kommunalen Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen würden.
Ditib und ihre Vertreter stehen spätestens seit der „Spitzel-Affäre“ in der Kritik. Die Erdogan-Getreuen waren immer wieder durch die Spionage oppositioneller Tätigkeiten von Kurden und Gülen-Anhängern in Deutschland aufgefallen.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Hat die Dortmunder Ausländerbehörde Kenntnis über den Verbleib von Ditib-Imamen in Dortmund?

- Haben Ditib-Imame in jüngster Vergangenheit eine Aufenthaltserlaubnis bei der Dortmunder Ausländerbehörde beantragt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, sollen diese zukünftig durch die Ausländerbehörde genehmigt werden?

- Wie bewertet die Ausländerbehörde den Aufenthalt von Ditib-Imamen in Dortmund?



Die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, Aufenthaltserlaubnisse für Imame türkischer Religionsbehörden in Zukunft weder zu erteilen, noch ggf. zu verlängern.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.



zu TOP 3.3
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11134-18)
hierzu - > Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11134-18-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
nach Angaben des Städte- und Gemeindebunds liegen die Fallkosten für einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling (MuFl) bei rund 5.000 Euro monatlich. Zum Stichtag des 1. November 2017 befanden sich deutschlandweit rund 55.890 MuFl in der Obhut der kommunalen Jugendämter. Davon waren 24.126 junge Volljährige über 18 Jahre, die deshalb in Wohngruppen untergebracht werden müssen.
Nach § 41 SGB VIII kann diesem Personenkreis auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter Jugendhilfe gewährt werden. In Ausnahmefällen können erwachsene Ausländer sogar bis zum 27. Lebensjahr durch die Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Die Gesamtkosten für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge liegen laut Städte- und Gemeindebund jährlich zwischen zwei und vier Milliarden Euro. Die Bundesländer zahlen hierbei die anfallenden Unterbringungskosten und die Kommunen kommen für Verpflegung, Beschulung, Sprachkurse und psychologische Betreuung auf. Im Koalitionspapier von CDU/CSU und SPD wird beabsichtigt, zukünftig in Zweifelsfällen bei der Altersfeststellung von MuFl verstärkt Jugendämter, das BAMF und sog. „ANKER“-Einrichtungen miteinzubeziehen. Zudem sollen Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wurde bisher das Alter von MuFl in Dortmund bestimmt?

- Welchen personellen wie finanziellen Mehraufwand erwartet das Jugendamt bei der durch die Regierungsparteien angekündigten stärkeren Einbindung in die Altersfeststellung von MuFl?

- Erfasst das Jugendamt, ob MuFl bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind? Wenn nein, warum nicht?

- Wie viele MuFl aus Algerien, Tunesien und Marokko leben derzeit in Dortmund?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.

Vorbemerkung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB) ist das Jugendamt
bei Vorliegen der Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder
einen ausländischen Jugendlichen in Obhut zu nehmen und Hilfen zu leisten. Für diesen
Personenkreis hat sich der Begriff des „Unbegleiteten minderjährigen Ausländers“, kurz
UMA etabliert.

Zu Frage 1. Wie wurde bisher das Alter von MuFl in Dortmund bestimmt?
Wenn durch die jungen Menschen keine aussagekräftigen Dokumente vorgelegt werden
können, erfolgt durch das Jugendamt der Stadt Dortmund ein fachlich qualifiziertes und
standardisiertes Alterseinschätzungsverfahren. Dieses wird durch zwei erfahrene Fachkräfte
des Jugendamtes durchgeführt und dokumentiert.

Zu Frage 2. Welchen personellen wie finanziellen Mehraufwand erwartet das Jugendamt bei
der durch die Regierungsparteien angekündigten stärkeren Einbindung in die
Altersfeststellung von MuFl?
Dem Jugendamt liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Das Jugendamt kann
daher keine qualifizierten Aussagen über die personellen oder finanziellen Auswirkungen
treffen.

3. Erfasst das Jugendamt, ob MuFl bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind? Wenn
nein, warum nicht?
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes wirkt das
Jugendamt im Strafverfahren mit. Die Mitwirkung erstreckt sich insbesondere auf die
allgemeine Jugendhilfeberatung, die Erstellung einer Sozialanamnese und die Empfehlung
einer angemessenen pädagogischen Reaktion des Gerichts auf die Tat. Darüber hinaus
vermittelt und überwacht das Jugendamt pädagogische Weisungen bzw. Auflagen der
Jugendgerichte.
4. Wie viele MuFl aus Algerien, Tunesien und Marokko leben derzeit in Dortmund?
Das Jugendamt der Stadt Dortmund betreut im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27
ff. SGB VIII derzeit drei junge Menschen mit algerischer und einen jungen Menschen mit
marokkanischer Staatsangehörigkeit. Junge Menschen aus Tunesien werden aktuell nicht
durch das Jugendamt der Stadt Dortmund betreut.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Unter 1. habe seine Fraktion allerdings gefragt, „wie“ das Alter bestimmt werde und nicht, wie in der Antwort beschrieben „von wem“. Er bittet die Verwaltung die genaue Verfahrensweise zur Altersbestimmung darzustellen.
Weiterhin bittet er zu Frage 3 nachzureichen, in wie vielen Fällen gegen MuFl strafrechtliche Ermittlungen anhängig waren oder sind. Aus der Antwort könne man entnehmen, dass der Verwaltung dazu Informationen vorliegen.

Frau Czerwinski (51/6) erklärt, dass für die Alterseinschätzung ein standardisierter Fragebogen verwendet werde. Dieser wurde im Jahr 2015 entwickelt und frage unterschiedliche Daten der Person ab. Des Weiteren werde das äußere Erscheinungsbild von zwei erfahrenen Fachkräften eingeschätzt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Im Nachgang zur Sitzung teilt Frau Czerwinski per E-Mail folgende Antworten auf die offenen Fragen mit:

Nachtrag zu Frage 1:
Eine Altersbestimmung kann durch den Fachdienst UMF nicht durchgeführt werden. Es findet ein qualifiziertes und standardisiertes Alterseinschätzungsverfahren statt. Dieses wird in Form eines standardisierten Leitfadeninterviews durchgeführt. Medizinische Altersgutachten werden nur in seltenen Einzelfällen in Auftrag gegeben, da die Aussagefähigkeit der Gutachten zur Fragestellung der Minderjährigkeit bzw. Volljährigkeit aufgrund der Angabe einer Alterspanne häufig nicht eindeutig ist.

Nachtrag zu Frage 3:
Im Rahmen der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 u. 2016 wurden viele UMA´s außerhalb von Dortmund untergebracht. Für diese UMA´s ändert sich die Zuständigkeit bei strafrechtlichen Ermittlungen. Daher können von hier keine aussagekräftigen Daten zu strafrechtlichen Ermittlungen mitgeteilt werden.



zu TOP 3.4
Feststellungsverfahren zum Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11258-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
insbesondere Dortmund leidet unter der Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen, die nicht selten Roma-Angehörige sind. Diese Zuwandergruppe fällt immer wieder durch Kriminalität und den Missbrauch von Sozialleistungen auf. Auf der „Drogenpolitischen Rundreise“ des Sozialausschusses berichtete Herr Walter, der Leiter des Ordnungsamtes, von bis zu 1000 alkoholisierten sowie Drogenabhängigen Südosteuropäern, die den Besuch des Nordmarktes für normale Bürger teils unmöglich, zumindest aber unerträglich, gestalteten. Ferner führte er aus, dass eine Gruppe von rund 30 Südosteuropäern dem Ordnungsamt immer wieder durch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auffiele und einen erheblichen Personaleinsatz des Ordnungsamtes binde.
Regelmäßig negieren die Altparteien Möglichkeiten der Ausweisung von Angehörigen südosteuropäischer Problemgruppen unter Hinweis auf die europäischen Grundfreiheiten, obwohl es rechtliche Mittel zur Eindämmung der Zuwanderung in die Sozialsysteme gibt.
Nach § 6 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Art. 45 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 AEUV) festgestellt und die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht und die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte durch die Ausländerbehörde eingezogen werden. Aus den gleichen Gründen kann nach § 6 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU auch die Einreise durch die Ausländerbehörde verweigert werden. Die Regelung des § 6 FreizügG/EU ist abschließend, so dass ein Rückgriff auf das allgemeine Ausweisungsrecht des AufenthG ausgeschlossen ist. Die Einreisesperre ist von Amts wegen zu befristen (§ 7 Abs. 2 S. 2 FreizügG/EU). Auf die Befristung besteht ein Anspruch. Bei besonders schweren Fällen soll die Ausländerbehörde eine befristete Einreisesperre verfügen (§ 7 Abs. 2 S. 3 FreizügG/EU).
Voraussetzungen für die Verlustfeststellung ist danach das Vorliegen einer konkreten Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Unionsbürger. Erforderlich sind die Existenz spezialpräventiver Gründe und der Nachweis einer tatsächlichen und hinreichenden schweren Gefährdung eines gewichtigen Rechtsgutes. Die konkrete Gefahr neuer gravierender Straftaten muss bei individueller Würdigung des Einzelfalls hinreichend wahrscheinlich sein. Auch bei schwerwiegenden Delikten zu denen z.B. auch Drogendelikte gehören, dürfen die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr nicht zu gering angesetzt werden, da sonst der besondere Ausweisungsschutz für EU-Bürger leer liefe.
Ferner kann das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde gem. § 2 Abs. 7 FreizügG/EU festgestellt werden. Für die Verlustfeststellung, die zur Ausreisepflicht führt, bedarf es einer Ermessensentscheidung, im Rahmen derer zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für ein EU-Freizügigkeitsrecht nicht oder nicht mehr vorliegen. Wird ein Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII gestellt, besteht im Allgemeinen ein Anlass für die Überprüfung des Vorliegens der Freizügigkeitsvoraussetzungen.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadtverwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen:
Wie häufig führte das Dortmunder Ausländeramt im Jahr 2017 Verfahren zur Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts durch?
Wie viele Unionsbürger in Dortmund gefährden die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ durch wiederholte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten? Werden diese Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Anlass von Verfahren zur Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts genommen und durch die Ausländerbehörde geprüft?
Kooperieren Sozialamt und Ausländerbehörde bei der Feststellung der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts? Wird die Beantragung von Sozialhilfe durch einen in Dortmund lebenden Unionsbürger von der Ausländerbehörde zum Anlass einer Prüfung des Bestehens der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts genommen? Wenn nein, warum nicht?

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.







zu TOP 3.5
Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11276-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Beschlussvorschlag

wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregen und Beschwerden beschließt, dass alle dynamischen Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer („Dialogdisplays“) im Stadtgebiet in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten ausgelesen und die Rohdaten auf der Webseite der Stadt Dortmund abgelegt werden.

Begründung

Die Fraktion Die Linke und Piraten hat in der BV Mengede eine Anfrage zum Auslesen der im Bezirk befindlichen Displays gestellt (Drucksache 08740-17 E1). Antwort der Verwaltung hier https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremrech.nsf/TOPWEB/08740-17-E1

Bei der Auswertung kam zum Vorschein, dass auf der Schlossstraße (Zone 30) der Spitzenreiter mit 104 km/h unterwegs war. Die Daten zeigen, dass es an diesem Punkt weiteren Handlungsbedarf gibt.

Diese Rohdaten würden der Politik und der Öffentlichkeit ein hervorragendes Mittel zur Steuerung an Brennpunkten geben. Die Bezirksvertretungen könnten regelmäßig Anträge auf Bereitstellung der Daten stellen, aber der Aufwand wäre doch wesentlich höher als bei einem Regelprozess. Des Weiteren handelt es sich um eine hervorragende Anwendung des Open Data Gedankens.


Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) erklärt den Antrag seiner Fraktion. Seinen Informationen zur Folge sei es möglich, die Daten der dynamischen Rückmeldesysteme („Dialogdisplays“) auslesen und auswerten zu können. Auf Grundlage dessen halte seine Fraktion es für sinnvoll diese Daten zu veröffentlichen und gezielte Verkehrskontrollen an den betroffenen Stellen durchzuführen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass die Veröffentlichung eines Highscore auch dazu führen könne, dass Verkehrsteilnehmer angereizt werden diesen zu knacken. Aus diesem Grund rate er von einer Veröffentlichung der Daten im Internet ab.

Herr Gossmann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Idee des Antrages befürworte. Die Auslesbarkeit der Dialogdisplays sollte man nutzen um Brennpunkte zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Geschwindigkeitsüberschreitung einzudämmen.
Einer Veröffentlichung im Internet stimme seine Fraktion allerdings nicht zu. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen, wenn der Antragsteller sich dazu bereit erkläre diesen Passus entsprechend zu modifizieren.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Wortmeldung von Herrn Gossmann an.

Herr Zweier stimmt einer Modifizierung der Formulierung zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregen und Beschwerden beschließt, dass alle dynamischen Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer („Dialogdisplays“) im Stadtgebiet in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten ausgelesen und die Rohdaten auf der Webseite der Stadt Dortmund abgelegt dem Ordnungsamt, den zuständigen politischen Gremien und zuständigen Bezirksvertretungen zu Verfügung gestellt werden.

… Diese Rohdaten würden der Politik und der Öffentlichkeit ein hervorragendes Mittel zur Steuerung an Brennpunkten geben. Die Bezirksvertretungen könnten regelmäßig Anträge auf Bereitstellung der Daten stellen, aber der Aufwand wäre doch wesentlich höher als bei einem Regelprozess. Des Weiteren handelt es sich um eine hervorragende Anwendung des Open Data Gedankens.



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden geänderten Antrag (fett/kursiv) der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN einstimmig zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregen und Beschwerden beschließt, dass alle dynamischen Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer („Dialogdisplays“) im Stadtgebiet in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten ausgelesen und die Rohdaten dem Ordnungsamt, den zuständigen politischen Gremien und zuständigen Bezirksvertretungen zu Verfügung gestellt werden.


zu TOP 3.6
Fehlende Papiere als Abschiebehindernis
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10690-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung von 08.05.2018 vor:

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Das Merkmal „fehlende Ausweisdokumente“ als Abschiebehindernis wird systemisch nicht
erfasst. Das manuelle Auswerten der Akten von 1.680 ausreisepflichtigen Personen ist, vor
dem Hintergrund der Arbeitsbelastung und der eigentlichen Aufgabenerledigung im
sachbearbeitenden Team, unverhältnismäßig.

Frage 2:
Herkunftsland
Personenanzahl
Guinea
135
Republik Kosovo
133
Republik Serbien
129
Albanien
128
Ghana
91
Libanon
90
Nigeria
81
Mazedonien
60
Armenien
59
Marokko
56
Türkei
45
ungeklärt
44
Tadschikistan
43
Afghanistan
41
Russische Föderation
38
China
37
Indien
36
Irak
36
Bangladesch
33
Pakistan
29
Georgien
28
Gambia
25
Algerien
24
Bosnien und Herzegowina
22
Syrien, Arabische Republik
19
Aserbaidschan
17
Kroatien
16
Iran, Islamische Republik
13
Angola
12
Eritrea
12
Ukraine
10
Mongolei
9
Tunesien
9
Jordanien
8
Ägypten
8
Kongo, Dem. Republik
7
Kamerun
7
Guinea-Bissau
7
Jugoslawien (alt)
6
Sri Lanka
6
Somalia
6
Mali
6
Bulgarien
5
Liberia
4
Kenia
4
Togo
4
Cote d'Ivoire
4
Andere Staaten
≤ 3 38
Gesamt
1.680

Frage 3:
Die Ausländerbehörde Dortmund fordert die ausreisepflichtigen Personen konsequent zur
Passbeschaffung auf und beantragt – sofern notwendig – Passersatzpapiere bei den dafür
zuständigen Zentralen Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) fragt zur Antwort auf Frage 3, wie die Konsequenz bei Personen, die kein Interesse daran haben sich einen Pass zu beschaffen, durchgesetzt werden? Weiterhin möchte er gerne wissen, wie viele von den 1680 Personen vollziehbar ausreisepflichtig seien und ob für die Personen, denen die Pässe fehlen eine Duldung ausgestellt werde?

Frau Siekmann (32/FBL) erklärt, dass es sich bei der Konsequenz zu Passbeschaffung um ein Verfahren handele, welches im Ausländerrecht verortet sei. Ergänzend habe die Behörde die Möglichkeit über die zentralen Ausländerbehörden des Landes NRW, welche nach Zuständigkeit für verschiedene Staaten aufgeteilt seien, Papiere zu beantragen.
Die Zahl der aktuell vollziehbar ausreisepflichtigen Personen werde sie zum Protokoll nachreichen.
In dem Moment, wo jemand sich hier aufhält, in welchem Status auch immer, bekomme er eine Duldung. Diese Duldung enthalte die Aussetzung einer Abschiebung und könne sich über unterschiedliche Zeiträume erstrecken. Ohne diese befände sich die Person in einem illegalen Zustand.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis.


Im Nachgang der Sitzung teilt Frau Siekmann per Mail folgende Antwort, auf die Nachfrage der aktuellen Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen in Dortmund mit:
Die Anzahl der Ausreisepflichtigen betrug 1.705 Personen zum Stand 30.06.2018. Dieser Personenkreis verfügt in der Regel über eine Duldung.
Die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen kann systemisch nicht ausgewertet werden. Das manuelle Auswerten der Akten von 1.705 ausreisepflichtigen Personen ist vor dem Hintergrund der Arbeitsbelastung und der eigentlichen Aufgabenerledigung in der Ausländerbehörde unverhältnismäßig.
Vollziehbar ausreisepflichtig sind alle die Personen, bei denen alle Rechtsmittel abgeschlossen sind, ein Nationalpass bzw. ein gültiges Passersatzpapier vorliegt und die reisefähig sind (keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen).


zu TOP 3.7
Stadtbezirksmarketing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11558-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11558-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Anträge zur Finanzierung stadtbezirksübergreifender bzw. besonders bedeutsamer Projekte sind seit 2016 im Rahmen des Stadtbezirksmarketing gestellt worden?

2. Wie viele dieser beantragten Projekte sind in welcher Höhe finanziert worden?

3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte lagen den Anträgen und den bewilligten Projekten zu Grunde?

4. Gab es dabei eher mehr stadtbezirksübergreifende oder mehr besonders bedeutsame Projekte?

5. Wie bewertet die Verwaltung die bisherigen Erfahrungen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationen für die Antragsteller*innen, des Verfahrens, der Jury sowie der Projektabwicklung?

6. Wie kann man die Säule der Finanzierung von stadtbezirksübergreifenden bzw. besonders bedeutsamen Projekten aus Sicht der Verwaltung weiterentwickeln?

Begründung:
Nach dem Ratsbeschluss zur Neuordnung des Stadtbezirksmarketing vom 10.12.2015 erhält der Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. ab dem Jahr 2016 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 240.000 Euro. Für die Verteilung dieses Budgets ist ein Zwei-Säulen-Modell vorgesehen. Danach erhält jeder Stadtbezirk 12.000 Euro zur freien Verwendung. Zusätzlich wird ein Gesamtbetrag von 80.000 Euro für stadtbezirksübergreifende Projekte bzw. für Stadtbezirksprojekte von besonderer Bedeutung ausgezahlt, für die die Stadtbezirke Mittel beantragen. Die Entscheidung, welches Projekt Fördermittel erhält, trifft eine unabhängige Jury aus 7-9 Personen. Die Restmittel von 16.000 Euro werden zur Deckung der Gemeinkosten verwendet.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert die Fragen ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung diese, gerne auch anhand einer Präsentation in der nächsten Sitzung zu beantworten.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.8
Freies WLAN in städtischen Behörden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11559-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11559-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht hinsichtlich des Zugangs zu einem kostenlosen WLAN in städtischen Behörden und Ämtern.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen.

1. In welchen Behörden und Ämtern der Stadt ist bereits jetzt die Nutzung eines kostenlosen WLAN für Besucher*innen möglich?

2. Welche Planungen hinsichtlich eines kostenlosen WLAN in städtischen Behörden und Einrichtungen gibt es?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, insbesondere in Ämtern und Behörden mit hohem Besucher*innenaufkommen und Wartezeiten kurzfristig den Zugang zu einem kostenlosen WLAN zu ermöglichen?

Begründung:
Im Rathaus gibt es seit wenigen Wochen die Möglichkeit, ein öffentlich zugängliches WLAN kostenlos zu nutzen. In vielen anderen Behörden und Ämtern besteht diese Möglichkeit noch nicht. Gerade in den Einrichtungen, in den hohe Wartezeiten anfallen, wäre das Angebot eines kostenlosen WLAN-Zugangs ein zusätzlicher Service.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis/Die Grünen) erklärt, dass freies WLAN mittlerweile als so eine Art Daseinsvorsorge angesehen werden könne. Das Rathaus verfüge seit kurzem über dieses. Ihre Fraktion halte es für wünschenswert, wenn in Bereichen mit viel Kunden-/Bevölkerungsaufkommen ein solches Netzwerk eingerichtet würde.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.9
Gabionenwand
Vorgang aus der Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10932-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10932-18-E4)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorgang aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018 vor:

zu TOP 3.9
Gabionenwand
(Drucksache Nr.: 10932-18)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema
„Gabionenwand“.

Die Beschlussfassung des Ausschusses unter TOP 3.1. „Gabionenwand" in der öffentlichen
Sitzung vom 12.12.2017 deckt sich unseres Erachtens nicht mit der tatsächlichen Umsetzung.

Aus dem Protokoll der Sitzung des ABöAB vom 12.12.2017
„Herr Dr. Falk (Leiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung) berichtete zur Situation vor Ort,
dass wie vor einem Jahr schon einmal, die Hälfte der Pflanzen zum Teil aus- bzw. abgerissen
seien. Die polizeilichen Ermittlungen blieben ohne Ergebnis. Nach Einschätzung der
Verwaltung gibt es drei Möglichkeiten zur Abhilfe:

1. Ein erneutes Nachpflanzen der ausgerissenen Pflanzen mit mehr Aufwand. was heißt,
dass robustere Pflanzen gewählt würden, also größere und auch welche mit Dornen, wie z.B.
Brombeeren oder Schlehen. Diese könnten mit Drahtkörben gesichert werden, was ein
ausreißen erschweren würde.

2. Entlang der B54 könnte, zur Unterbindung einer Sichtbeziehung zwischen den
Verkehrsteilnehmern der B54 und der Gabionenwand, einen Pflanzriegel mit hochwüchsigen
Pflanzen gepflanzt werden. Das unterliegt gewissen Restriktionen, da der
Straßenbaulastträger der Landesbetrieb Straßen NRW sei und man sich mit ihm abstimmen
müsse.

3. Man könnte die Gabionenwand künstlerisch gestalten. Die Vorstellung der Verwaltung
ist hier, das Motiv und die Gestaltungsart im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens
festzulegen. Es gibt erfolgreiche Beispiele im Stadtbild, wo dies geschehen ist. Dann hätte
man eine Gestaltung mit künstlerischem Anspruch, die sich deutlich von dem jetzigen
Vandalismus bzw. der groben Verschmierung der Wand unterscheide.

Vorschlag eins fand die Zustimmung der Fraktionen CDU, SPD, FDP/Bürgerliste und AfD.
Vorschlag zwei fand keine Zustimmung.
Vorschlag drei fand die Zustimmung der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke&
Piraten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
beschließt mehrheitlich die Nachbepflanzung mit robusteren Pflanzen (Vorschlag
eins).

Wir bitten daher zusätzlich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde der im Ausschuss gefasste Beschluss nicht genau so umgesetzt?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Maßnahme und welche zusätzlichen Kosten sind durch die Nichteinhaltung des Beschlusses entstanden?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Gabionenwand war über Jahre hinweg immer wieder Thema in der Sitzung des
Ausschusses, zuletzt im Dezember des letzten Jahres. Inzwischen ist die Wand künstlerisch
gestaltet worden, um zukünftig Verunreinigungen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Ist der Verwaltung die Beschlussfassung des Ausschusses aus Dezember 2017 bekannt, dass die Wand nicht künstlerisch gestaltet, sondern mit robusteren Pflanzen nachbepflanzt werden sollte?
2. Warum wurde stattdessen der abgelehnte Vorschlag der künstlerischen Gestaltung umgesetzt?

3. Wer trägt dafür die Verantwortung?

4. Wie hoch sind die durch die inzwischen umgesetzte künstlerische Gestaltung entstandenen
Kosten?

Begründung:
Die Entscheidung des Ausschusses im Dezember war (gegen die Stimmen der GRÜNEN
Fraktion) eindeutig: Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden beschließt mehrheitlich die Nachbepflanzung mit robusteren Pflanzen. Auch
wenn die GRÜNE Fraktion anderer Meinung war, finden wir es erstaunlich, dass die Beschlüsse des Ausschusses anscheinend nicht interessieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Anfragen beantworte ich wie folgt:

Der Beschluss des Ausschusses, ein „Nachpflanzen mit robusteren Pflanzen“, wurde
umgesetzt. Insgesamt wurden 2770 Brombeeren gepflanzt.

Bei der Fachplanung wurde im Rahmen von Handschachtungen und Prüfung der
anstehenden Böden festgestellt, dass die vor Ort angetroffene Bodenbeschaffenheiten in
Form von vornehmlich bindigen und z. T. felsigen Böden nur vergleichsweise geringe
Pflanzgrößen der Brombeeren von 60/100 erlauben. Bei Verwendung größerer Pflanzen wäre
ein Anwachsen mindestens eines Großteils der Pflanzen nicht gewährleistet gewesen. Die
Zielstellung des Beschlusses, den Zugang zu den Gabionen und erneute Beschädigungen
durch Graffiti zu verhindern, konnte allein durch „robustere Pflanzen“ demnach nicht erreicht
werden. Erst nach einem Anwachsen und Austreiben der Pflanzen und Einstellen
buschartiger, größerer Pflanzkörper kann eine Verhinderung der Zugänglichkeit sichergestellt
werden.

Um mit diesen Erkenntnissen der Fachplanung der Zielstellung des Beschlusses
nachzukommen, waren ergänzende Maßnahmen unvermeidbar, ansonsten wäre nach den
Erfahrungen der vergangenen Jahre mit erneuten Beschädigungen zu rechnen gewesen. Die
Verwaltung hat die Planung insofern weiterentwickelt und angesichts der Tatsache, dass die
Maßnahmen zeitnah erfolgen mussten, um die Pflanzperiode bis Ende April 2018 zu
erreichen, entsprechend umgesetzt.

Dementsprechend erfolgten ergänzende Maßnahmen:
Pflanzung von 101 Stileichen.
Zeitlich befristete Unterbindung eines unbefugten Zutritts zur Gabionenwand mittels Zaun.
Dieser kann nach Anwachsen der Brombeeren und sich einstellenden stärkeren Pflanzen
wieder entfernt werden und ist auch so angelegt, dass er andernorts wiederverwendet werden
kann.
Künstlerische Gestaltung, die dazu beiträgt, die Hemmschwelle für das erneute Beschmieren
mit Graffiti herabzusetzen.

Die Maßnahme ist noch nicht schlussgerechnet; die vorläufigen Kosten gliedern sich wie folgt:
Bepflanzungen und vorherige Beseitigung des Graffiti ca. 160.000 EUR
Künstlerische Gestaltung ca. 125.000 EUR
Zaun (wiederverwendbar) ca. 60.000 EUR
Vorübergehende Bewachung ca. 22.000 EUR
Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zur Verfügung.
Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er die Beschlussfassung des Ausschusses aus Dezember anders in Erinnerung habe, als sich die Umsetzung jetzt darstelle. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden habe sich sehr umfänglich nach bestem Wissen und Gewissen mit dem Thema befasst und entsprechend einen Beschluss gefasst, der nun eigenmächtig durch die Verwaltung ausgeweitet wurde. Dieses Vorgehen der Verwaltung empfinde er als sehr befremdlich. Die Kosten der künstlerischen Gestaltung, die nicht vom Ausschuss beschlossen worden, waren belaufen sich laut Stellungnahme der Verwaltung auf 125.000€. Er möchte wissen, wer in der Endkonsequenz diese Beschlüsse zu verantworten habe und den Auftrag so erteilt habe. Darüber hinaus bittet er die Verwaltung Stellung zu nehmen, dass die Künstlergruppen im Februar angesprochen worden seien – darüber hätte man am 20.03.2018 den Ausschuss informieren müssen.
Herr Krummacher (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum die o.g. Fragen seiner Fraktion zur nächsten Sitzung umfangreich zu beantworten.

Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) führt aus, dass auch ihre Fraktion sich sehr über die konträre
Umsetzung der Gestaltung der Gabionenwand zu dem gefassten Beschluss wundere. Sie äußert sich kritisch darüber, wie mit den Beschlüssen und dem Ausschuss umgegangen werde.
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion Konsequenzen erwarte. Die Abwesenheit der Verantwortlichen bei der heutigen Sitzung sei äußerst unglücklich.
Frau Krause (Vorsitzende) stellt fest, dass die Anmerkungen der Ausschussmitglieder eindeutig seien und sie eine ausführliche Stellungnahme zu dem Vorfall und den Anfragen für die nächste Sitzung erwarte. Weiterhin habe für die nächste Sitzung ein Berichterstatter anwesend zu sein.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden am 08.05.2018 hat der Oberbürgermeister Sie schriftlich darüber informiert,
welche Maßnahmen warum ergriffen wurden, um der unsäglichen Situation der
Graffitischmierereien entgegen zu wirken. Ebenso wurde dort auf die Finanzierung der
Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung hingewiesen (vgl. Drucksache Nr. 10932-18-E2).

Dazu ist an dieser Stelle zunächst festzustellen, dass sich die umgesetzten Maßnahmen
ausdrücklich bewährt haben und die erwünschte Wirkung zeigen:

- Zu erneuten Schmierereien ist es seither nicht gekommen.
- Die optische Gestaltung ist ansprechend und „freundlich“.
- Die Rückmeldungen von Bürger/innen und Gästen Dortmunds sind durchweg positiv.
Dies vorausgeschickt sei hier nochmals dargelegt, dass der Oberbürgermeister anlässlich eines Ortstermins am 12.01.2018 und einer nachfolgenden Besprechung mit den fachlich beteiligten Stellen der Stadtverwaltung am 29.01.2018 zu der Überzeugung gelangt ist, dass die vom ABÖAB in seiner Sitzung am 12.12.2017 präferierte „kleine Lösung“ weiterentwickelt werden musste, wenn die erwünschten Positiveffekte erzielt werden sollen. Aus diesem Grunde hat er veranlasst, dass weitergehende Maßnahmen geprüft und dann auch realisiert wurden - so, wie es in der Mitteilung vom 08.05.2018 beschrieben ist. Darüber hat er auch die
Ausschussvorsitzende, Frau Krause, unterrichtet.

Anlässlich der zuvor erwähnten Besprechung wurden die zu erwartenden Kosten auf
rd. 200.000 € geschätzt. Diese Größenordnung konnte im Rahmen der Realisierung nicht
eingehalten werden.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich erfreut, dass der eigentliche Antrag ihrer Fraktion, die Gestaltung einer großen Fläche an einem Eingangstor der Stadt, doch umgesetzt wurde. Trotzdem stelle sich die Frage, warum der eigentliche Beschluss des Ausschusses übergangen wurde. Aus der neuen Stellungnahme der Verwaltung zeige sich, dass der Oberbürgermeister über die getroffenen Maßnahmen letztendlich entschieden habe. Es sei zu klären, welche formellen Grenzen bestehen um einen Beschluss des Ausschusses oder Rates ohne entsprechende Rücksprache zu verändern. Insbesondere zeige sich in diesem Vorgang ein Kommunikationsproblem. Die Entscheidung sei im Januar getroffen worden und trotzdem sei keine Information in die Märzsitzung des Ausschuss gegangen. Weiterhin sei in der Stellungnahme geschrieben, dass Frau Krause informiert gewesen wäre, doch diesen Eindruck habe ihre Fraktion in der Maisitzung nicht gehabt. Es wäre sehr wünschenswert, wenn zukünftig der Informationsfluss deutlich verbessert würde.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Frage ihres Vorgängers Herrn Dr. Reinbold, die Künstlergruppen seien im Februar auf das Projekt angesprochen worden und auch hierzu habe es keine Information an den Ausschuss gegeben, mit der vorliegenden Stellungnahme nicht beatwortet sei. Der zeitliche Horizont zeige ganz deutlich, dass im Januar klar gewesen sei, dass die vom Ausschuss beschlossene „kleine Lösung“ nicht ausreiche. Bereits in der Februarsitzung hätte man dem Ausschuss einen geänderten Beschlussvorschlag vorlegen können.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion die künstlerische Verschönerung befürworte, aber eine Summe von 367.000 € für die Gabionenwand stünde in keinem Verhältnis. Seine Fraktion sei erschüttert darüber, wie leichtfertig eine solche Summe, an den Gremien vorbei ausgegeben worden ist.

Frau Krause (Vorsitzdende) geht auf den Wortbeitrag von Frau Noltemeyer ein und teilt mit, dass der Oberbürgermeister sie am Rande einer Veranstaltung Anfang des Jahres auf das Thema angesprochen habe. Er habe ihr mitgeteilt, dass die vom Ausschuss beschlossenen Mittel nicht ausreichen würden und er das Projekt nun selbst in die Hand genommen habe. Weiterhin habe er ihr von der Künstlergruppe berichtet und ihr vorgeschlagen sich eine Fassadenverschönerung anzuschauen. Sie habe darauf entgegnet, dass sein Vorschlag gut klinge und in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt werden solle. Dass dieses Projekt dann durchgeführt wurde, ohne den Ausschuss zu informieren habe sie selbst sehr erstaunt.

Herr Dr. Falk (FB 70) merkt an, dass der erhoffte Erfolg eingetreten sei. Das an der Gabionenwand entstandene Graffiti werde von der Sprayerszene geachtet und nicht verunstaltet. Ebenfalls sei die Rückmeldung sehr positiv. Es sei ein Blickfang.
Zur Kostensituation macht er deutlich, dass man dies im Gesamtzusammenhang beurteilen müsse. Für die Offenlegung der Schondelle habe man insgesamt 7 Mio.€ investiert. Dieser Gewässerlauf wurde vom Land gefördert und eine entsprechende Bepflanzung und Gestaltung des gesamten Gebietes gehe damit einher. Im Kontext zum Nutzen für die Stadt und die Wasserwirtschaft bewerte man diese Maßnahme als erforderlich.
Zu den angesprochenen Informationsdefiziten und Zeitschienen könne er nur auf die vorliegenden Schreiben verweisen.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion diese künstlerische Gestaltung der Wand beantragt hatte und dies im Ausschuss von der Mehrheit abgelehnt wurde. Seine Fraktion begrüße natürlich außerordentlich, dass der Oberbürgermeister inhaltlich dem Antrag doch gefolgt sei. Es stelle sich trotzdem die Frage, wie die rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung des Oberbürgermeisters sei. Kann dieser einen Beschluss des Gremiums einfach aushebeln?

Frau Krause (Vorsitzende) regt an, die Diskussion zu einem Abschluss zu bringen, da wie von Herrn Dr. Falk dargestellt sich die Gabionenwand einem großen Zuspruch erfreue und keine weiteren Verunstaltungen an ihr stattgefunden haben.

Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass er sich ebenfalls an der Gabionenwand erfreue. Die Diskussion über das Informationsdefizit sei selbstverständlich berechtigt. Allerding habe der Ausschuss sich nun seit drei Jahren mit diesem Thema befasst und gegenüber der Verwaltung einen enormen Handlungsdruck aufgebaut. Es seien so viele Versuche gescheitert, die Wand zu verschönern. Jetzt habe man eine nachhaltige Lösung gefunden, die den gewünschten Zweck erziele.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) regt ebenfalls an für die Rückschau nun die Diskussion abzuschließen. Für die Zukunft allerdings werde der Ausschuss es nicht tolerieren, dass ein gefasster Beschluss, nochmals so umgangen wird.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Beschwerden Westpark
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11540-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11540-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
uns erreichen Beschwerden von AnwohnerInnen über die Verhältnisse im Westpark, Schwerpunkt der Rückmeldungen sind Probleme mit lauten ParknutzerInnen, sowie die Vermüllung der entsprechenden Bereiche. Diese Problematik ist nach deren Aussagen nicht neu.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um
Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Pläne gibt es seitens der Verwaltung diese Probleme in den Griff zu bekommen?
2. Gab es kürzlich einen „Runden Tisch“ zu diesem Thema? Sofern ja, gab es konkrete Ergebnisse und welche Lösungsansätze sind entwickelt worden?
3. Hat die Verwaltung konkrete Zahlen bezüglich der tatsächlich eingereichten Beschwerden beim Ordnungsamt und der Polizei?


Herr Gossmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Art der Nachfrage – nur auf den Westpark bezogen - in die Bezirksvertretung Innenstadt-West gehöre. Er bitte zukünftig darum, dass diese örtlich begrenzten Anfragen in den entsprechenden Bezirksvertretungen besprochen werden.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt Herrn Goosmanns Beitrag zu. Es werde sehr viel Wert drauf gelegt, dass die genehmigten Veranstaltungen um 21.55 Uhr beendet werden um die Nachtruhe ab 22.00 Uhr zu achten. Das Problem und die Beschwerden ergäben sich allerdings aus den Gruppen die dort bis spät in der Nacht mit ihren Handys und Lautsprechern Musik hören.
Von der Bezirksvertretung sei eine Parkordnung beantragt worden, die dann für alle Dortmunder Parks gleichermaßen gelten werde.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) erklärt, dass es in der BV Innenstadt-West schon mal eine Information des Tiefbauamtes vorlag. Dazu wurde angeregt, dass Unterflurbehälter aufgestellt werden sollten. Ein Ortstermin habe ergeben, dass man 5 Stück benötige. Hierzu sei noch offen, ob nur die EDG die Entsorgung durchführen dürfe. Er würde sich freuen, wenn dies in einem Zug beantwortet werden könne.

Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, dass sie diese Anregung gerne aufnehme. Die Federführung hierzu, sowie die Erstellung einer Parkordnung liegen allerdings beim Tiefbauamt.

Herr Swarton (FB 66) erklärt, dass den Kollegen des Tiefbauamtes die Anfrage vorliege und sie derzeit bearbeitet würde.

Herr Fuß regt an die Anfrage an die zuständige BV zu überweisen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erklärt sich damit einverstanden.


zu TOP 3.11
4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnunspflicht für Freigängerkatzen nach § 136 des Tierschutzgesetzes
Vorgang der Vorsitzenden
(Drucksache Nr.: 11570-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgendes Schreiben des Tierschutzvereins Groß-Dortmund sowie des Katzenschutzvereins vor:














Frau Krause (Vorsitzende) erklärt, dass es neue rechtliche Grundlagen gäbe und sie somit entschieden habe das Thema auf die Tagesordnung aufzunehmen, obwohl hierzu keine Eingabe vorliege.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht auf die neuen Erkenntnisse aus der Studie zum Leid der Katzen ein. Bislang lagen keine belastbaren Werte vor, aus denen man eine Einschätzung geben konnte, wie sehr die Katzen betroffen sein. Da nun solche Werte vorlägen sei eine Befassung bezüglich des § 13b des Tierschutzgesetzes notwendig. Die Katzen seien sehr krank und geschwächt, weiterhin würde die Populationsrate extrem ansteigen. Das Ehrenamt in dem Bereich müsse deutlich gestärkt werden.
Sie rege an, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme einreiche und man in diesem Zug zu einer Katzenschutzverordnung kommen könne, die in vielen anderen Städten bereits gelebt werde.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass die juristische Begründung für die Einführung einer solchen Katzenschutzverordnung nun eine andere sei als bisher. Mit diesen neuen Aspekten müsse man sich durchaus befassen. Die Studie, auf die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezug nehme sei allerdings zu hinterfragen. Es handele sich hierbei um eine Arbeit, die im Rahmen eines Seniorenstudienganges angefertigt wurde. Es sei fraglich ob man auf diese Erkenntnis eine Satzung stützen könne. Die Verwaltung werde hierzu für die kommende Sitzung eine Antwort vorbereiten.
Könne man auf Grund dieser Voraussetzungen eine Satzung erlassen, die einzig auf das Wohl der Katzen abgestimmt sei? Es sei wichtig eine Lösung zu finden, die für die Stadt Dortmund die beste Lösung darstelle. Weiterhin möchte er wissen, wie eine solche Satzung umgesetzt und kontrolliert werden könne? Es seien noch viele personelle und organisatorische Fragen zu beantworten.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass es dringend geboten sei dieses Thema zu beraten. Der Handlungsbedarf sei ersichtlich und seine Fraktion unterstütze eine ausführliche Beratung zu dem Thema.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) befürwortet ebenfalls eine neue Befassung mit diesem Thema. In mind. 636 Städten und Gemeinden sei bereits eine solche Verordnung erlassen worden. Es gäbe zwei Möglichkeiten der Umsetzung. Zum einen das sogenannte Paderborner-Modell auf ordnungsrechtlicher Ebene, welches allerdings als nicht rechtskräftig eingeschätzt würde. Zum anderen gäbe es die Möglichkeit auf Grundlage des §13b Tierschutzgesetz eine Lösung zu entwickeln. Dies werde in dem vorliegenden Schreiben beantragt. Ihre Fraktion sei dem Thema zugetan, doch müssten zuerst die von Herrn Goosmann gestellten Fragen zu einer möglichen Umsetzung beantwortet werden, um eine Befassung zu ermöglichen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) verweist auf die neuen Erkenntnisse. Hierzu müsse man aber wissen, dass die Autorin der Studie auch Vorsitzende im Katzenschutzverein sei. Frau Jägers hatte ihrerseits damals die Antragsteller beauftragt neue Erkenntnisse vorzulegen, dies sei nun der Fall.
Seine Fraktion schließe sich dem vorgeschlagenen Vorgehen von Herrn Gossmann an. Die Anforderungen an die Umsetzung seien sehr hoch und man dürfe nicht zu euphorisch bezüglich einer schnellen Lösung sein. Die rechtliche Komplexität des Themas sei nicht zu unterschätzen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) schließt sich den Aussagen seiner Vorredner an. Seine Fraktion werde dieses Vorgehen mittragen.

Frau Noltemeyer weist darauf hin, dass es bei der Katzenkastrationspflicht nicht um eine flächendeckende Kontrolle gehe, sondern um die Eingriffsmöglichkeit im Problemfall. Die Neueinführung des Natur- und Jagdgesetzes verbietet den Abschuss von Katzen. Daher ist es umso wichtiger, dass die Kommunen handeln.

Frau Siekmann (FB 32) erklärt, dass ihr die Studie nun vorliege und ihr Fachbereich die darin beschriebenen Ergebnisse auswerten würden. Weiterhin werde eine Antwort zu den Schreiben des Tierschutzvereines und des Katzenschutzvereines erstellt. Da allerding eine Vielzahl von Präzisierung ausstehen, werde die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Der Fachbereich müsse nach Recht und Gesetz handeln, was einen schnellen Erlass einer Satzung unmöglich mache. Im Hinblick darauf dürfe man sich nicht vorschnell von den Maßnahmen anderer Städte leiten lassen.
Weiterhin müssen die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Beleihung des Vereins zur Übertragung der Aufgabe eingehend geprüft werden. Eine Rechtssicherheit gegenüber Rechten und Pflichten des Vereins sei unerlässlich. Aufgrund der Komplexität dieses Themas könne sie dem Ausschuss in der Septembersitzung eine Zwischeninfo zur Verfügung stellen. Daraus lasse sich dann das weitere Vorgehen ableiten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erklärt sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.


zu TOP 3.12
Prüfung von Dokumenten bei der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10899-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10899-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der Verwaltung der CDU-Fraktion aus der Sitzung von 08.05.2018 vor:

zum o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1:
Von Seiten der Stadtverwaltung Dortmund hat an der Veranstaltung in Hamm die Ausländerbehörde teilgenommen. Die Bürgerdienste und die Sozialbehörde waren hier nicht anwesend.

Frage 2:
Die Ausländerbehörde der Stadt Dortmund verfügt bereits seit 2011 über zwei Dokumenten-
Prüfgeräte und nutzt diese konsequent. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind sensibilisiert bei Vorlage von Ausweis- oder Aufenthaltsdokumenten auf sog. "Fälschungsmerkmale" zu achten und die Prüfgeräte bei bestehendem Verdacht zu nutzen.
Zur Wissensvertiefung wurde 2016 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus den Bereichen "Einreise-Angelegenheiten" und "Aufenthaltsbeendigung" eine mehrtägige Fortbildung zum Thema "Dokumentenechtheit/Fälschungsmerkmale" bei der Bundespolizei durchgeführt. Die dort geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde fungieren nun als Multiplikatoren in die Abteilung.
Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass zur rechtssicheren Bewertung und Feststellung von
Teil- oder Totalfälschungen bei Ausweis- oder Aufenthaltsdokumenten stets die Bundespolizei
mit ihrer Expertise hinzugezogen werden muss.
Bei den Bürgerdiensten war bis 2014 ein Leihgerät der Ausländerbehörde im Einsatz.
In diesem Jahr wurde für die Bürgerdienste ein eigenes Prüfgerät angeschafft und ist seit April
2018 im Bereich der EU-Anmeldungen in Betrieb. Als weitere technische Prüfmöglichkeit
steht eine UV-Lampe zur Erkennung von UV-Merkmalen auf Pass-/Ausweispapieren und
Urkunden zur Verfügung.
Zur Wissensvertiefung haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich EUAnmeldungen (zuletzt Anfang 2018) an einem mehrtägigen Seminar zum Thema "Dokumentenfälschungen" teilgenommen.
Im Sozialamt wird aktuell kein Gerät zur technischen Dokumentenprüfung eingesetzt. Die
vorgelegten Dokumente werden von den Sachbearbeitern durch „Inaugenscheinnahme“ sorgfältig geprüft.

Frage 3:
Missbrauchsfälle bzw. ein ungerechtfertigter Leistungsbezug aufgrund gefälschter Dokumente, sind der Sozialverwaltung nicht bekannt.
Von Seiten des Ordnungsamtes und der Bürgerdienste werden keine direkten Leistungen gewährt.
Die Ausweis- oder Dokumentenprüfung verfolgt das wesentliche Ziel, Falschangaben
zur Identität aufzudecken, um dadurch den Erhalt eines möglicherweise unrechtmäßigen Aufenthaltes bzw. Scheinanmeldungen zu verhindern.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Überprüfung und Feststellung ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Teilweise werden Ausweisdokumente bereits von den Heimatbehörden fehlerhaft ausgestellt oder Fälschungsmerkmale haben strafrechtliche, aber keine ausländerrechtlichen Konsequenzen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) dankt der Verwaltung für diese Antwort. Weiterhin stellt er folgende Fragen:
Was kostet ein solches Gerät?
Macht es Sinn pro Bezirksverwaltungsstelle ein Gerät anzuschaffen?

Herr Kruse (FB 33) erklärt, dass sich die Kosten für ein Gerät auf 3.000 € bis 5.000 € belaufen. Er sei der Meinung, dass sich die Anschaffung für jede Bezirksverwaltungsstelle lohnen würde.
Seine Dienstreise zum deutschen Städtetag habe die Erkenntnis gebracht, dass das Land durchaus diese Geräte für NRW finanzieren werde. Die Größenordnung sei zwar noch offen, aber eine Stadt wie Dortmund werde ca. fünf solcher Geräte bekommen. Über weitere müsse man sich dann noch informieren. Das Land habe die Notwendigkeit der Anschaffung dieser Geräte erkannt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2018


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 05.07.2018 vor:
Die Empfehlung enthält zudem die vorliegenden Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Bezirksvertretung Hombruch.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Beratung der Verwaltungsvorlage und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine heutige Sondersitzung verschoben.

Es liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2018 vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm für EU-Zuwander*innen“ ergänzt. Die Verwaltung erarbeitet dafür Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, die sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientieren.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm Winter“ ergänzt. Das beinhaltet auch die Erarbeitung eines Konzeptes für den Betrieb eines Mitternachtsbusses, der jahreszeitenunabhängig wohnungslose Menschen ohne Übernachtungsplatz versorgt und ihnen unbürokratische Überlebenshilfen anbietet.
3. Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.


Begründung:
Das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe beinhaltet vor allem bereits bestehende Maßnahmen und entwickelt sie quantitativ weiter.

Ergänzend und weitgehend muss auf die Situation von Zuwander*innen aus der EU eingegangen werden, die obdachlos sind oder in prekären Wohnverhältnissen leben. Sie besitzen weder einen Anspruch auf Sozialleistungen, noch einen Krankenversicherungsschutz und sind größtenteils von integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. Für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die offenen Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird. Die Verwaltung spricht in ihrem Konzept davon, dass es für einige der Zuwander*innen insbesondere im vergangenen Winter teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen kam. Demnach ist es wahrscheinlich nur Glück gewesen, dass dabei niemand zu Tode kam. Trotz dieser Feststellung fehlt im Papier der Verwaltung ein eigenständiges niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, das sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientiert. Bestandteil eines solchen Programms muss insbesondere die medizinische Versorgung sein. Hier stoßen die vorhandenen Angebote an ihre Grenzen. Zudem sollten laufende Projekte im Rahmen des Wohnungsnotfallprogramms des Landes konzeptionell verknüpft werden.

In der Presseinformation zum Konzept spricht die Verwaltung davon, dass das Thema Wohnungslosigkeit insbesondere in den Wintermonaten in das öffentliche Bewusstsein rückt. Gleichzeitig wird aber ein Angebot der Notfallhilfe wie ein Kältebus abgelehnt, da solche Angebote „die Obdachlosigkeit lediglich erleichtern und faktisch als eine reguläre gesellschaftliche Lebensform anerkennen und zur Problemlösung nicht geeignet sind.“ Mit dieser Begründung werden Notfallhilfen gegen die Zielvorstellung ausgespielt, dass Menschen grundsätzlich in einer Wohnung leben sollten. Richtig ist aber, dass Notfallhilfen in manchen Situationen (über-) lebenswichtig sind. Ein Bus zur Versorgung wohnungsloser Menschen ohne Übernachtungsplatz sollte deshalb als Mitternachtsbus jahreszeitenunabhängig betrieben, ein entsprechendes Konzept dafür von der Verwaltung erarbeitet werden.

Laut Konzept sollen zwar die Öffnungszeiten der bestehenden Tagesaufenthalte erweitert werden. Notwendig sind aber aufgrund der gestiegenen und weiter steigenden Zahlen wohnungsloser Menschen weitere kleine dezentrale Möglichkeiten des Tagesaufenthalts. Hier sind insbesondere Möglichkeiten des Waschens und der Körperhygiene vorzuhalten. Das haben auch die Teilnehmer*innen der entsprechenden Arbeitsgruppe im Austausch der Verwaltung mit den Partner*innen der Wohnungslosenhilfe festgestellt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2018 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.



Begründung

Aus der Vorlage geht deutlich hervor, dass es für obdachlose Jugendliche so gut wie keine - speziell für diese Gruppe geschaffenen - Tagesaufenthalte gibt. Daher ist dies vorrangig anzustreben und umzusetzen.



Für (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren gibt es in der Dortmunder Trägerlandschaft keine Einrichtung, in die diese Klientel sich im Alter zurückziehen kann. Personen dieser Zielgruppe sind am Wohnungsmarkt besonders benachteiligt und finden nur sehr schwer oder gar keinen Zugang zu entsprechenden Hilfeeinrichtungen. Der Wunsch nach Individualität, Privatsphäre und Selbstentfaltung, aber auch das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Geselligkeit im Alter ist bei diesem Personenkreis ebenfalls ein großes Begehren.

Diese Menschen bringen aufgrund ihrer Vorgeschichte eine Problemlage mit, die mit denen in vorhandenen Einrichtungen für ältere Menschen, nicht konform gehen.
Orientieren kann man sich hier an dem Projekt der Stadt Münster, die eine „60 plus“-Einrichtung für das oben genannte Klientel bereits 2013 geschaffen hat.

Da der LWL dem Standort Dortmund für eine „Pension Plus“ positiv gegenüber steht, wird es sich sicherlich in Kürze entscheiden, ob Dortmund eine solche Einrichtung, die immens wichtig wäre, erhält. Eine zeitnahe Berichterstattung im Ausschuss würde die Möglichkeit bieten, entsprechende Planungen für eine solche Einrichtung schnell auf den Weg zu bringen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:

Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
Begründung:
Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten verbessert sich die Möglichkeit zum geschützten Aufenthalt für wohnungslose Menschen. Die von der Verwaltung bereits berechneten Kosten in Höhe von bis zu 35.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden. Die genauen Modalitäten der Förderung soll die Verwaltung analog des „Rahmenvertrages über die Förderung der von freien Verbänden und deren Einrichtungen erbrachten sozialen Dienste“ ausarbeiten.

Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.

Zu Beginn erläutert Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) das Thema Wohnungslose Menschen anhand einer Präsentation (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.
Frau Grollmann (CDU-Fraktion) bedankt sich für die vorliegende Verwaltungsvorlage, der ihre Fraktion zustimmen werde. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion ein und begründet diesen. Es läge ihr am Herzen, dass Punkt 1 des Antrages auch in Verbindung mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie trotzdem auch Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bliebe.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) ergänzt zu Frau Grollmann, dass in dem Antrag von obdachlosen Jugendlichen die Rede sei. Für Jugendliche sei nach dem Gesetz das Jugendamt zuständig und nicht dieser Ausschuss. Er schlägt vor, dass im Sinne dessen, was in der Vorlage steht, das so mit beschlossen werde, aber zu Protokoll geben werde, dass dieser Antrag auch dem Kinder- und Jugendausschuss zugeleitet werden soll.

Frau Grollmann ändert den Begriff obdachlose Jugendliche unter Punkt 1 des Antrages in obdachlose junge Menschen.

Frau Weyer begründet das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und schlägt ebenfalls vor, die Punkte auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zuzusenden.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt über die Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln ab.

Der Ausschuss lehnt Punkt 1 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss lehnt Punkt 2 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss beschließt folgenden Punkt 3 des Antrages mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Beschluss:
Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden geänderten (Fett/durchgestrichen) Antrag der CDU-Fraktion:

Beschluss:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche junge Menschen in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:


Beschluss:

Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.


Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diese Anträge auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung dieser Anträge empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung vom 19.06.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt nachfolgende Ergänzung vor:

„Das Konzept sollte um ein Nothilfeprogramm für die EU-Zuwanderer/innen ergänzt werden, die obdachlos sind oder in sehr prekären Wohnverhältnissen leben: dringend nötig erscheint auch ein Nothilfeprogramm für den Winter, etwa ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen von Herrn Warnstorf/ CDU-Fraktion, Herrn Hartleif/ CDU-Fraktion und Herrn Illmer/parteilos), bei Enthaltung von Herrn Ceccarelli/ CDU-Fraktion die o. g. Ergänzung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Zudem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung vom 26.06.2018 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die stellvertretende Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lotz, folgenden Antrag. Sie händigt ihn anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aus.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Auch wenn die vorgestellte Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe einige Programme enthält, fehlt aus Sicht der Fraktion ein Nothilfeprogramm für EU-Zuwanderer/-innen. Dieser Personenkreis besitzt weder einen Anspruch auf Sozialleistungen noch einen Krankenversicherungsschutz und ist auch von den meisten integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. In der vorliegenden Vorlage fehlt ein eigenständiges, niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbessering der Lebenssituation dieser Personengruppe“.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes vom 02.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 16 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 2 Enthaltungen (2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter), den oben aufgeführten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Hombruch zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Seniorenbeirates vor:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zur einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Hombruch, des Seniorenbeirates und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


zu TOP 4.2
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2018

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 05.07.2018 vor:
Die Empfehlung enthält zudem die vorliegenden Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie der Bezirksvertretung Hombruch.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:
zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10959-18)
zu TOP 2.2.1
Druckräume für Heroin-Abhängige
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17-E1)

zu TOP 2.2.2
Drogenkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E1)
zu TOP 2.2.2
Drogenkonsumraum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E2)

zu TOP 2.2.3
Drogenpolitik in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17-E1)

zu TOP 2.2.4
Drogenpolitik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr. 10792-18)

zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 10959-18)

zu TOP 2.2.6
Drogenproblematik im öffentlichen Raum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache-Nr. 10994-18-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 10994-18-E2)

Die Tagesordnungspunkte TOP 2.2.1, TOP 2.2.2, TOP 2.2.3, TOP 2.2.4, TOP 2.2.5 und der TOP 2.2.6 werden unter dem Oberpunkt TOP 2.2 zusammen behandelt.

Zu Beginn berichtet Herr Siebert (Gesundheitsamt) anhand einer Präsentation (Anlage 2) zum Thema Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen folgende Anträge vor:

Zu TOP 2.2.1
Antrag der CDU-Fraktion - Druckräume für Heroin-Abhängige
(Drucksache-Nr.: 08768-17-E1)

die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, ein gesamtstädtisches Konzept zu der allgemeinen Drogenproblematik hinsichtlich des Drogenkonsums im öffentlichen Raum, des Drogenverkaufs und möglicher Konsumräume zu erstellen.

Das Konzept und mögliche Einzelmaßnahmen sind dem o. g. Ausschuss vorzustellen.

Die Verwaltung möge bei der Konzepterstellung zum einen die Lage von heroinabhängigen Frauen, die sich zwecks Geldbeschaffung prostituieren müssen, gesondert erfassen und darstellen, zum anderen ist die Situation nicht krankenversicherter Drogenabhängiger zu beachten. Diese Personenkreise sind einzeln zu betrachten, weil sie wegen verschiedener zusätzlicher Problemlagen ausgesprochen gefährdet sind.

Begründung

Aufgrund der positiven und anhaltenden Sanierung und Modernisierung der sogenannten Problemhäuser in Dortmund wird den drogenabhängigen Menschen ein Teil Ihrer Rückzugsmöglichkeiten genommen, so dass vermehrt der Drogenkonsum in den öffentlichen Raum verschoben wird.



Um die Situation des öffentlichen Drogenkonsums zukünftig wieder einzugrenzen, ist es wichtig, ein ganzheitliches Konzept zur allgemeinen Drogenproblematik mit all ihren Randerscheinungen für Dortmund zu entwickeln. Themen wie medizinische Versorgung, Beratung und Konsumvorgänge können nicht durch schnelle Einzelmaßnahmen zu einem dauerhaften Erfolg führen und müssen mit allen beteiligten Akteuren zukunftsfähig diskutiert werden.


Zu TOP 2.2.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E1)
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung legt in Abstimmung mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie mit dem Ordnungsdezernat einen Sachstandsbericht und eine Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit eines oder mehrerer zusätzlicher Drogenkonsumräume vor.

2. Die Verwaltung aktualisiert mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie der Mitternachtsmission die Vorlage und Einschätzung zur Vergabe von Diamorphin aus November 2014 (Drucksache Nr.: 13714-14-E3).
Der Bericht wird dem Ausschuss vorgelegt.

Begründung:
Der Presse waren Überlegungen der Ordnungsdezernentin hinsichtlich eines weiteren Drogenkonsumraums in der Nordstadt zu entnehmen. Unklar geblieben ist dabei, ob die Ordnungsdezernentin ihren Vorstoß mit der Sozialdezernentin abgeklärt hatte.

Die Notwendigkeit eines weiteren Konsumraums ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, aber genauso oft vor allem wegen der sensiblen Frage eines möglichen Standorts verworfen worden. Der letzte Jahresbericht der Verwaltung zur Situation in der Nordstadt macht deutlich, dass der öffentliche Drogenhandel und -konsum zugenommen hat. Laut Bericht werden weiche und harte Drogen vielfach offen wahrnehmbar konsumiert und gehandelt – auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Grünanlagen. Bewohner*innen und Geschäftsleute aus der Nordstadt haben deshalb in der Vergangenheit mehrfach auch eine legale Abgabe von harten Drogen unter ärztlicher Aufsicht gefordert, um die Situation in einigen Bereichen der Nordstadt zu entspannen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass das auch funktionieren kann – mit positiven Auswirkungen für die Schwerstabhängigen sowie für die betroffenen Stadtteile.

Deshalb sollte die Diskussion über einen zusätzlichen Drogenkonsumraum verknüpft werden mit Überlegungen zu einem Diamorphin-Programm unter anderem für die hochgradig drogenabhängigen Frauen, die seit Jahren und ohne Perspektive in der Nordstadt der Prostitution nachgehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von insgesamt ca. 80 Frauen, von denen nach Aussage der Verwaltung regelmäßig bis zu 35 auf den Straßen anzutreffen sind und die über diesen Weg ihre Sucht finanzieren. Viele von ihnen befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation, die sich durch den hohen Kontrolldruck nach der Schließung des Straßenstrichs erheblich verschärft hat. Auch Strafverfahren und Freiheitsstrafen führen in der Regel jedoch nicht zu einem Ausstieg aus Prostitution und Sucht.

Der Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wurde zuletzt im November 2014 im Ausschuss abgelehnt. Die Situation insbesondere für die betroffenen Menschen hat sich seitdem nicht verbessert.

zu TOP 2.2.2
Antrag der SPD-Fraktion - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E2)
Dortmund verfügt über ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Drogenhilfesystem.
Mit einer Mischung aus präventiven Maßnahmen und dem Angebot von niedrigschwelligen Hilfen soll der Verfestigung von offenen Drogenszenen entgegengewirkt werden. So gibt es verschiedene, auf die einzelnen Szenen abgestimmte, Hilfe- und Anlaufstellen wie das Café Kick. Auch ein gut vernetztes Suchthilfesystem existiert in Dortmund bereits. Neben einer Jugendsuchtberatungsstelle gibt es in Dortmund auch ein betreutes Wohnen für Suchtkranke und mehr als 1500 Plätze für die Methadonsubstitution. Auch der Drogenkonsumraum hat in diesem Hilfesystem seinen festen integrierten Platz.
Gerade in der Nordstadt hat sich bis heute ein vielfältiges Angebot in der Drogenhilfe etabliert. In der Nordstadt befinden sich zum Beispiel die Alkoholberatungsstelle des Diakonischen Werkes, eine zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose, „Passgenau“ und die Beratungsstelle Nord des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Bevor in die hier gewachsenen Strukturen ein zusätzlicher Drogenkonsumraum gesetzt werden soll, müssen zwingend die Vor- und Nachteile eines weiteren Drogenkonsumraums abgewogen werden. Zusätzlich muss beleuchtet werden, wer überhaupt von einer solchen Einrichtung erreicht werden kann. Zunächst sollte im zuständigen Sozialausschuss eine fachpolitische Auseinandersetzung mit dem bestehenden System und möglichen Lücken geführt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Soziausschuss beauftragt die Verwaltung, alle relevanten Akteure in den Ausschuss einzuladen und eine eingehende fachpolitische Debatte zu dieser Thematik, inklusive Begehungen des Ausschusses vor Ort, zu organisieren.
Der Sozialausschuss verschiebt daher bis auf Weiteres eine mögliche Beschlussfassung über zusätzliche Drogenkonsumräume in der Stadt.

zu TOP 2.2.3
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste – Drogenpolitik in der Nordstadt
(Drucksache-Nr. 08841-17)
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Durch die Übernahme und Sanierung der sogenannten Problemhäuser in der Nordstadt, hat sich die offene Drogenszene verlagert und wird deutlich sichtbarer. Anwohner klagen über Drogenkonsum auf offener Straße und liegengebliebene Spritzbestecke.

Aus diesem Grund benötigen wir einen neuen drogenpolitischen Ansatz, um die drogenabhängigen Menschen mit einem sehr niederschwelligen Angebot zu erreichen und gleichzeitig für die dort lebenden Bürger ein sicheres Wohnumfeld zu schaffen. Es muss eine verbesserte Balance zwischen Restriktion und Hilfe hergestellt werden. Der zwingend notwendige ordnungspolitische Ansatz ist bewusst nicht Teil dieses Antrages und soll in den entsprechenden Gremien behandelt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der offenen Drogenszene in der Nordstadt, ein mobiler Drogenkonsumraum geschaffen werden kann.

Die Stadt wird beauftragt mit den handelnden Akteuren (z.B. Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) Gespräche hinsichtlich einer möglichen Realisierung zu führen.

Das Ergebnis der Gespräche ist zusammenzufassen und den Gremien inkl. einer Kostenschätzung zur erneuten Beratung vorzulegen.

Alternativ wird die Stadt zusätzlich beauftragt, mit den handelnden Akteuren (Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) zu prüfen, ob unter den geänderten Bedingungen für die Diamorphinvergabe, diese in der Stadt möglich ist.

Dabei soll auch auf die Erfahrung anderer Kommunen zurückgegriffen werden.



Die Anträge zu TOP 2.2.1 „Druckräume für Heroin-Abhängige“ (CDU-Fraktion), TOP 2.2.2 „Drogenkonsumraum“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion) und TOP 2.2.3 „Drogenproblematik in der Nordstadt“ (Fraktion FDP/Bürgerliste) lagen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits zu den Sitzungen am 19.09.2017, 21.11.2017 und 15.05.2018 vor. Es bestand Einigkeit darüber, die Anträge weiter zu schieben und erst darüber zu beraten, wenn das Konzept vorliege.

Durch die Vorlage zu TOP 2.2.5 sind diese Anträge erledigt und wurden von den Fraktionen zurückgezogen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 15.05.2018 zu dem TOP 2.2.4 die Verwaltungsvorlage „Drogenproblematik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ zur Kenntnisnahme vor sowie zu TOP 2.2.5 die Verwaltungsvorlage „Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems“, über die eine Empfehlung abzugeben ist.

Zu der Vorlage zu TOP 2.2.5 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.

2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.

Begründung:
In ihrer Vorlage geht die Verwaltung auf die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund ein. Die dabei genannte Zahl von ca. 50 schwerstkranken Opiatabhängigen in Dortmund, die bei einer Diamorphinbehandlung größere Effekte hinsichtlich der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung im Vergleich zur Methadonbehandlung aufweisen würden, entspricht der Größenordnung in anderen Städten mit einer Diamorphin-Vergabe.
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie z.B. in Düsseldorf die Möglichkeit haben, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen, die seit 2010 zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Da das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Leistungen der GKV anbietet, kommt es daher laut Verwaltung als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht.
Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und möglichst umzusetzen, sollte das Gesundheitsamt koordinierend Gespräche mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.

In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere in der Dortmunder Nordstadt „ohne jede Scheu weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar konsumiert und gehandelt werden, also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutze der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen.“
Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem öffentlichen Raum herauszuführen, schlägt die Verwaltung im vorliegenden Konzept vor, geeignete Tagesaufenthalte für Drogenabhängige (analog Cafe Berta) im Dortmunder Norden einzuführen. Diese sollten allerdings nicht – wie im Konzept – als langfristige, sondern aufgrund der zugespitzten Situation zumindest als mittelfristige Maßnahme umgesetzt werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2018 vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle im Rahmen der Suchtprävention. Diese weitere Stelle, die bei der DROBS angesiedelt werden sollte, soll die Arbeit der bereits ausgeführten Prävention an weiterführenden Schulen unterstützen.



Darüber hinaus wird der Passus in der Vorlage unter Punkt 6 „Evaluation“, letzter Absatz, wie folgt geändert:

Dieses Vorgehen muss durch qualitative Interviews mit Vertreter*innen der Helferseite, Ordnungsseite, Betroffenen und Personen aus dem Umfeld ergänzt werden.


Begründung

Mit dem Programm „Klasse 2000“ und einer eventuellen Ausweitung werden Kinder im Grundschulalter erreicht. Die Drogenberatungsstelle DROBS leistet jetzt schon präventive Arbeit auch an weiterführenden Schulen. Bei der Vielzahl an weiterführenden Schulen und der geringen Anzahl an Präventionsstellen ist dies aber kaum im vollen Umfang leistbar. Die Aufstockung um mindestens eine Stelle bei der präventiven Arbeit an Schulen trägt dazu bei, eine noch größere Gruppe Jugendlicher zu erreichen.



Bei einer Evaluation anhand von regelmäßigen Vernetzungsgesprächen könnten nicht nur, sondern müssen auch Vertreter der Helfer- und Ordnungsseite, Betroffene und Personen aus dem Umfeld anwesend sein, um aus den Ergebnissen effektive Lösungen bzw. Lösungsansätze zu erarbeiten.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für Drogenabhängige in der Nordstadt als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten.

Begründung:
Die Verwaltung lehnt in ihrem Konzept jegliche Möglichkeit ab, in der Nordstadt Drogen in einem zusätzlichen geschützten Raum außerhalb der Öffentlichkeit zu konsumieren. Dabei hat das Ordnungsamt klar beschrieben, wie die momentane Situation aussieht: Auf Spielplätzen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen werden weiche und harte Drogen konsumiert und gehandelt. Ordnungspolitische Maßnahmen alleine werden dieses Problem nicht lösen. Und auch der bereits vorhandene Drogenkonsumraum am Eisenmarkt wird von vielen Abhängigen der Nordstadt nicht genutzt. Die Bewohner*innen der Nordstadt haben aber zu Recht die Erwartung, dass die Szene ihre Drogen nicht vor oder in ihren Hauseingängen konsumiert. Die neuen geplanten Tagesaufenthalte für drogenabhängige Menschen sind grundsätzlich zu begrüßen. Ohne eine Konsummöglichkeit ist allerdings zu befürchten, dass sich damit der Konsum und die Verelendung vieler Drogenabhängiger auf den Straßen und Plätzen fortsetzen werden. Einer der neuen Tagesaufenthalte sollte deshalb als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten ausgestattet werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2018 vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:

Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.
Begründung:
Wie in der Vorlage ausgeführt, sollen im Rahmen von aufsuchender Sozialarbeit bulgarisch und rumänisch sprechende Streetworker Kontakte zu Problemgruppen aufnehmen, um diese Personengruppen aufzuklären und die derzeitige Situation zu verbessern. Eine genaue Analyse des Personenkreises ermöglicht die Erarbeitung eines zielgruppenorientierten Konzeptes.

Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.
Begründung:
Mit der Übernahme der Kosten für die Schwangerschaftsverhütung kann eine mögliche soziale Verelendung der betroffenen Frauen verhindert werden.

Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unter TOP 2.2.6 die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor sowie dazu die Stellungnahme der Verwaltung.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Ord­nungsverwaltung zur Drogenproblematik im öffentlichen Raum (TOP 2.2.4) zur Kenntnis.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt zum Thema Diamorphin-Abgabe zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) vor, dass das Thema auf die nächste Tagesordnung der Gesundheitskonferenz genommen werden soll und Herr Dr. Renken in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit darüber berichten könne.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) sagt die Berichterstattung zu.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Ebenso lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Frau Grollmann (CDU-Fraktion) ändert mündlich den Antrag ihrer Fraktion wie folgt:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle für die präventive Arbeit für weiterführende Schulen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN diesen geänderten Antrag der CDU-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E2):


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD folgenden Antrag der SPD-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr.: 10959-18-E5)
Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.

Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.

Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeitenWeiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 26.06.2018 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die stellvertretende Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lotz, folgenden Antrag. Sie händigt ihn anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aus.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Die Fraktion begrüßt die konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogensystems. Für die aktuelle Drogensituation, wie sie sich insbesondere in der Dortmunder Nordstadt darstellt, sind nach Meinung der Fraktion noch weitere Hilfen notwendig. Daher fordert die Fraktion, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für Drogenabhängige mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten. Dies könnte helfen, den Drogenkonsum auf den Straßen und Plätzen der Nordstadt zu reduzieren und die Verelendung vieler Drogenabhängiger zu stoppen“.


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Gesundheitsamtes vom 08.05.2018 zur Kenntnis. Sie bittet den Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den oben aufgeführten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit gemäß der Verwaltungsvorlage zu verfahren.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 27.06.2018 vor:

Nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird vom Antragsteller zurückgezogen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Akteuren
Möglichkeiten der Hilfe für schwer drogenabhängige Prostituierte zu suchen. Ziel soll sein, Gefängnisaufenthalte, soweit die zur Last gelegten Straftaten offenkundig Ausdruck der multiplen Problematik der Beschuldigten sind, künftig zu vermeiden.

Begründung:
Im Papier über die Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder
Drogenhilfesystems werden Möglichkeiten der Verstärkung der bisher durchaus zu
verzeichnenden positiven Ergebnisse der Drogenhilfe dargelegt.

Wie der beigefügte Auszug aus einer nicht genehmigten Niederschrift zeigt, hat sich
der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dieses Themas in kontroverser
Weise angenommen. Zu Punkt 4.4.1 „Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um
sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit“ wurde beschlossen, „vor der
Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche, zielgruppenorientierte Bedarfe zu
ermitteln.“- Dieser Beschluss zielt offenbar auf die Gruppe der südosteuropäischen
Drogenabhängigen. Nicht in den Fokus gelangt die äußerst hilfebedürftige Gruppe
der schwer drogenabhängigen Prostituierten.

Nachfolgender nach Diskussion redaktionell geänderter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 10959-18-E7) liegt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für
Drogenabhängige in der Nordstadt im Dortmunder Norden als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten.

Begründung:
Die Verwaltung lehnt in ihrem Konzept jegliche Möglichkeit ab, in der Nordstadt Drogen in einem zusätzlichen geschützten Raum außerhalb der Öffentlichkeit zu konsumieren. Da-bei hat das Ordnungsamt klar beschrieben, wie die momentane Situation aussieht: Auf Spielplätzen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen werden weiche und harte Drogen konsumiert und gehandelt. Ordnungspolitische Maßnahmen alleine werden dieses Problem nicht lösen. Und auch der bereits vorhandene Drogenkonsumraum am Eisenmarkt wird von vielen Abhängigen der Nordstadt nicht genutzt. Die Bewohner*innen der Nordstadt haben aber zu Recht die Erwartung, dass die Szene ihre Drogen nicht vor oder in ihren Hauseingängen konsumiert. Die neuen geplanten Tagesaufenthalte für drogenabhängige Menschen sind grundsätzlich zu begrüßen. Ohne eine Konsummöglichkeit ist allerdings zu befürchten, dass sich damit der Konsum und die Verelendung vieler Drogenabhängiger auf den Straßen und Plätzen fortsetzen werden. Einer der neuen Tagesaufenthalte sollte deshalb als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten ausgestattet werden.
Der Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) und 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Borchardt/Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.
Weiterhin liegt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 10959-18-E8) vor:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.

2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.

Begründung:
In ihrer Vorlage geht die Verwaltung auf die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund ein. Die dabei genannte Zahl von ca. 50 schwerstkranken Opiatabhängigen in Dortmund, die bei einer Diamorphinbehandlung größere Effekte hinsichtlich der gesund-heitlichen und sozialen Stabilisierung im Vergleich zur Methadonbehandlung aufweisen würden, entspricht der Größenordnung in anderen Städten mit einer Diamorphin-Vergabe.
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie z.B. in Düsseldorf die Möglichkeit haben, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen, die seit 2010 zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Da das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Leistungen der GKV anbietet, kommt es daher laut Verwaltung als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht.

Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und
möglichst umzusetzen, sollte das Gesundheitsamt koordinierend Gespräche mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.

In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus
ordnungsbehördlicher Sicht“ stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere in der Dortmunder Nordstadt „ohne jede Scheu weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar konsumiert und gehandelt werden, also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutze der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen.“

Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem
öffentlichen Raum herauszuführen, schlägt die Verwaltung im vorliegenden Konzept vor, geeignete Tagesaufenthalte für Drogenabhängige (analog Café Berta) im Dortmunder Norden einzuführen. Diese sollten allerdings nicht – wie im Konzept – als langfristige, sondern aufgrund der zugespitzten Situation zumindest als mittelfristige Maßnahme umgesetzt werden.
Es herrscht Konsens darüber, über die Punkte 1 und 2 des Antrages einzeln abzustimmen:
Punkt 1:Bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Borchardt/Die Rechte) und 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion und Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder) einstimmig beschlossen.
Punkt 2:Bei 4 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) und 9 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Borchardt/Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen unter Berücksichtigung des Punktes 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 10959-18-E8) eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeiten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 07.06.2018 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Empfehlung sowie die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) bittet darum, dass der Ausschuss jährlich einen aktuellen Sachstandbericht erhält.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schließt sich dieser Bitte an und beauftrag die Verwaltung so zu verfahren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den behördenübergreifenden Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.



zu TOP 4.4
Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt aus ordnungsrechtlicher Sicht zur Kenntnis.



zu TOP 4.5
Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.






zu TOP 4.6
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.






Christiane Krause Cristian Krummacher Ines Mundhenke
Vorsitzende sachkundiger Bürger stellv. Schriftführerin