Niederschrift

über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 07.02.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in Jörder SPD


Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer

Rm Michenbach
Rm Neumann
Rm Pisula
Rm Reppin
Rm Uhrmann
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“

c) Verwaltung

StD Sierau


StR´in Bonekamp
StR Steitz
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StAR´in Korbmacher

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter



Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2007

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Beitritt des Gesundheitsamtes zum Verein „Dortmunder Bündnis gegen Depression“.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10751-08)

2.2 Finanzen

2.2.1 Aufstellung eines Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund ab 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10697-07)

2.3 Personal

2.3.1 Beförderungssituation für Frauen in der Verwaltung
mündlicher Bericht

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10804-08)

2.4.2 Beteiligung der Sparkassen bei der Sanierung der WestLB
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10933-08)

2.4.3 RW Energiebeteiligungs GmbH & Co. KG
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10814-08)

2.4.4 Verkehrsinfrastruktur DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10939-08)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 - unbesetzt -

3.2 Standortuntersuchung Autohöfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10121-07)

3.3 Stadtbahnentwicklungskonzept Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09233-07)

3.4 Energiekonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09733-07)

3.5 Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10623-07)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10654-07)

3.7 Satzung der Stadt Dortmund über die Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen im Bereich des Technologiegebietes (Geltungsbereich der Bebauungspläne Lü 158 und Lü 174)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09310-07)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hom 114 und Hom 143)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10754-08)




3.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10745-08)

3.10 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses und Aufstellung eines Kommunalen Wohnkonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10725-07)

3.11 Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10635-07)

3.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10799-08)

3.13 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10666-07)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10276-07)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Aktionsplan "Soziale Stadt Dortmund";
Einrichtung von Servicebüros der JobCenterARGE Dortmund und der Sozialverwaltung in Sozialräumen mit unterdurchschnittlicher Entwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10734-08)

7. Kultur, Sport, Freizeit
- unbesetzt -

8. Schule

8.1 Neuordnung Schulstandort Anne-Frank Gesamtschule, Vincke Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10561-07)



9. Kinder und Jugend

9.1 Spielleitplanung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09666-07)

9.2 Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10805-08)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10509-07)

10.2 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01. Januar 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10737-08)

10.3 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10739-08)

10.4 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 für den Sonderhaushalt Grabpflegelegate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10747-08)

10.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10748-08)

10.6 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 für den Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10749-08)

10.7 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10750-08)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- unbesetzt -

12. Anfragen
- unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten
- unbesetzt -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
Bm´in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

9.3 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10992-08)

10.8 Überplanmäßige Mehraufwendungen durch Niederschlagung und Erlass von Nebenleistungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10854-08)

10.9 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Beteiligung an Gesellschaften zum Betrieb einer Holzgas-Erzeugungsanlage und Vertrieb von biogenen Brennstoffen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10900-08)

10.10 Konkretisierung des Betrauungsaktes im Rahmen der ÖSPV-Finanzierung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11013-08)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Abgesetzt wurden die Tagesordnungspunkte

2.4.2 Beteiligung der Sparkassen bei der Sanierung der WestLB
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10933-08)

3.2 Standortuntersuchung Autohöfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10121-07)

3.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10745-08)
4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund;
Themen und Arbeitsfelder 2008 – 2018
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 10276-07)


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2007

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2007.


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Beitritt des Gesundheitsamtes zum Verein „Dortmunder Bündnis gegen Depression“.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10751-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt des Gesundheitsamtes zum Verein „Dortmunder Bündnis gegen Depression“.


2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Aufstellung eines Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund ab 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10697-07)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bedauerte, dass der Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum spätesten gesetzlich zulässigen Zeitpunkt vorgenommen werde.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, auch er könne nicht nachvollziehen, dass man drei Jahre benötige, um eine Gesamtbilanz unter Einbeziehung der städtischen Beteiligungen darzustellen; zumal es bereits Konzernabschlüsse z. B. bei der Dortmunder Stadtwerke AG, der Westfalenhallen GmbH und der EDG gebe. Deshalb sollte die Verwaltung die Gründe für die lange Bearbeitungszeit nennen.

Dagegen bezeichnete Rm Starke (SPD) das von der Verwaltung gesetzte Ziel für sehr ambitioniert, weil die Bilanzierungsregeln des Handelgesetzbuches (HGB) und des NKF äußert unterschiedlich seien. Das Projekt verursache einen hohen Verwaltungsaufwand. Sie rege an, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss in regelmäßigen Abständen über den Stand der Angelegenheit informieren lassen sollte.

StK´in Dr. Uthemann erläuterte, es gebe bei den städtischen Töchtern Konzernabschlüsse, die man auch übernehmen werde. Konsolidiert werden müssten 44 verbundene Gesellschaften,
9 Sondervermögen und 15 assoziierte Gesellschaften. Kompliziert werde die Sache nicht nur durch die unterschiedlichen Bilanzierungsregeln von HGB und NKF, sondern auch durch die Notwendigkeit, dass alle Verflechtungen und Leistungsbeziehungen der verbundenen Unternehmen untereinander sowie des städtischen Kernhaushaltes mit den verbundenen Unternehmen in der Konzernbilanz zu eliminieren seien.

Es handele sich hier um ein aufwändiges und komplexes Verfahren, an dem alle beteiligten Unternehmen mitarbeiten müssten. Außerdem werde diese Aufgabe ohne zusätzliches Personal von der Stadtkämmerei durchgeführt.

Rm Reppin (CDU) vertrat die Ansicht, seit Einführung des NKF seien der Konsolidierungsbedarf und die Zeitziele bekannt. Es verwundere, dass die Verwaltung jetzt beim Status „0“ beginne. Die internen Verrechnungseinheiten seien insbesondere im städtischen Haushalt vorhanden. Er gehe davon aus, dass die Kämmerei derzeit wisse, wie ihr Konsolidierungsrahmen aussehe. Es sei lediglich die Frage offen, in wie weit die Gesellschaften, an den man beteiligt sei, aufgestellt sind. Das Zeitziel sei nur dann als ambitioniert zu bezeichnen, wenn man erst jetzt anfange.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) sprach die Vermutung aus, dass die Verwaltung den vorhandenen Zeitraum so weit wie möglich nutzen wolle, um bis nach der Kommunalwahl über sogenannte „Schattenhaushalte“ Schulden aufnehmen zu können.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, das Thema „Gesamtkonzernbilanz“ sei mehrfach in den letzten 2 ½ Jahren im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert worden. Es bestehe sicherlich die Notwendigkeit, die internen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Einheiten abzugleichen und zu eliminieren. Allerdings sei dies in den Konzernabschlüssen beispielsweise der DSW, der Westfalenhallen und der EDG bereits getätigt worden. Das heiße, die Wechselbeziehungen zwischen Hafen AG und DSW oder DEW und DSW seien bereits aufbereitet worden. Es fehlten die internen Leistungsbeziehungen zwischen dem Kernhaushalt der Stadt und den Töchtern. Er halte es für erstaunlich, dass für die Leistungsabbildung vor diesem Hintergrund drei Jahre benötigt würden.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Aufstellung des
Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund ab 2010 zur Kenntnis.

Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

- Aufstellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses auf den Abschlussstichtag 31.12.2010
und Weiterleitung an den Rat bis zum 30.09.2011
- Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss
- Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses durch den Rat bis zum 31.12.2011
- Anzeige des bestätigten Gesamtabschlusses bei der Bezirksregierung und öffentliche
Bekanntmachung bis spätestens zum 31.03.2012


2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Beförderungssituation für Frauen in der Verwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragte Frau Wolfs gab einen mündlichen Bericht über die Aufstiegssituation von Frauen bei der Stadtverwaltung Dortmund.

Die Rahmen des Vortrages gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Außerdem hatten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Gelegenheit, Fragen zu stellen, die von Frau Wolfs und StK´in Dr. Uthemann beantwortet wurden.


2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10804-08)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10804-08-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10804-08-E2)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.01.2008 vor:

Durch den Jahresverlust von 11 Mio. € im Jahr 2006 hat sich das Eigenkapital der Klinikum Dortmund gGmbH von 31 Mio. € (davon 30 Mio. € Stammkapital) auf 20,1 Mio. € vermindert. Angesichts des von der Klinikleitung für 2007 prognostizierten Jahresfehlbedarfs von 7,75 Mio. € (Zeitungsberichten – WR
v. 11.12.07 - zufolge sind es sogar 10 Mio. €) wird sich das Stammkapital nunmehr auf rund 12,3 Mio. € reduzieren und beträgt dann mit etwa 41% weniger als die Hälfte.

Für diesen Fall sieht § 49 III GmbHG zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen vor, dass die Geschäftsführung unverzüglich die Gesellschafterversammlung einzuberufen und diese über eine Insolvenzgefahr zu informieren hat.
Damit verbunden ist auch die Pflicht der Geschäftsführung, das Vorliegen eines Insolvenzgrundes unterjährig gewissenhaft zu prüfen. Gemäß § 64 GmbHG hat die Geschäftsführung spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen; ansonsten drohen straf- und zivilrechtliche Strafen wegen Insolvenzverschleppung.

Gemäß §§ 17 ff. InsO ist von einem Insolvenzgrund auszugehen, wenn das Vermögen des Klinikums die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (Überschuldung) oder fällige Zahlungsansprüche nicht mehr erfüllt werden können (Zahlungsunfähigkeit).

Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Überschuldungsbilanz unter Berücksichtigung möglicher Sonderposten (z.B. stille Reserven, positive Fortführungsprognose) auf Grundlage eines Unternehmenskonzepts von der Geschäftsführung gewissenhaft zu ermitteln.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die für 2008 anvisierte Eigenkapitalzufuhr von 6 Mio. €? Wann genau sind die weiteren Kapitalmaßnahmen (Restbetrag von 13,25 Mio. €) geplant?

2. Warum und für welchen Zeitraum ist davon auszugehen, dass die Kapitalzufuhr von 6 Mio. € in 2008 zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz ausreichend ist?

3. Ist das Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes (Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit) bereits geprüft worden?
Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis? Bei letzterem ist auch auf die „positive Fortführungsprognose“ gemäß Insolvenzordnung einzugehen.
Wenn nein: Wann tut dies die Geschäftsführung?
4. Bedient sich das Klinikum bereits heute eines externen Beraters zur Beurteilung der Insolvenzgefahr? Wenn ja, wer ist dies?

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 31.01.2008 eine Stellungnahme abgegeben.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses ein ergänzendes Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 01.02.2008 mit folgendem Inhalt vor:

In Ergänzung unserer Bitte um Stellungnahme vom 21.01.2008 (DS-Nr. 10804-08) ist es im Sinne einer Beurteilung der finanziellen Situation und einer möglichen Insolvenzgefahr des Klinikums sinnvoll, neben der Geschäftsführung auch den Wirtschaftsprüfer des Klinikums zur Sitzung einzuladen.

Die Verwaltung wird daher gebeten, das hierfür Notwendige zu veranlassen.

Soweit hierbei Interessen Dritter tangiert werden, sind wir mit einer Einladung des WP zur nichtöffentlichen Sitzung selbstverständlich einverstanden.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies zunächst daraufhin, dass die Frage 3 von der Verwaltung nicht beantwortet worden sei. Sie bitte darum, dies nachzuholen.

Außerdem stellte sie fest, dass der Wirtschaftsprüfer entgegen dem Wunsch ihrer Fraktion heute nicht in der Sitzung anwesend sei.

Aus der vorliegenden Antwort der Verwaltung sei ersichtlich, dass das Klinikum die Kapitalzufuhr von 6 Millionen Euro noch nicht erhalten habe. Der Verlust des Klinikums im Jahre 2007 werde eine Größenordnung haben, die höher sei als die Kapitalzufuhr, die für 2008 angedacht sei. Der Verlust sei wirtschaftlich zum Jahresende eingetreten, die Kapitalzufuhr allerdings nicht erfolgt. Mithin müsse das Sinken des Stammkapitals der Gesellschaft unter die 50% Marke festgestellt werden. Das sei ein Grund für eine Gesellschafterversammlung nachdem GmbH-Gesetz. Sie vermute, dass der Wirtschaftsprüfer auch schon eine Überschuldungsbilanz eingefordert habe.

Die Verwaltung führe in ihrer Stellungnahme aus, dass die Vermeidung der Überschuldung auf der Basis des Zukunftsabkommens vermeidbar sei.

Das Zukunftsabkommen 2 beinhalte zwei zwingende Sanierungsbausteine, nämlich den Notlagentarif-vertrag und den Bau des „ZOPF“, das etwa 65 Millionen Euro kosten werde. Das bedeute, dass deutlich über 40 Millionen Euro Fremdmittel aufgenommen werden müssen. Das zentrale Operations- und Funktionszentrum werde frühestens 2012 fertiggestellt sein. Die Stadt stelle sich auf den Standpunkt, für das nächste Jahr liege kein Insolvenzgrund beim Klinikum vor, weil im Jahre 2012, nach Aufnahme der genannten Kreditsumme, eine Maßnahme abgeschlossen sein werde. Es sei fraglich, ob der Wirtschaftsprüfer dies durchgehen lassen werde.

Zum Notlagentarifvertrag sagte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), sie habe Verständnis für die Beschäftigten des Klinikums, wenn diese für die Versäumnisse der Geschäftsleitung sowie der Stadtverwaltung in den letzten Jahren nicht aufkommen wollen. Die Dortmunder Bürgerschaft dürfte kein Verständnis dafür haben, wie die politisch Verantwortlichen mit dem Klinikum Dortmund umgegangen seien.

Sie bitte, die Beantwortung der Frage 3 nachzuholen.

StK´in Dr. Uthemann zeigte sich verwundert darüber, wie viele Spekulationen der Wortbeitrag von Rm
Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) ihres Erachtens enthalten habe. Dies gelte insbesondere für Aussagen zum Verlust des Klinikums im Jahre 2007. Der Abschluss für das Jahr 2007 liege noch gar nicht vor.

Zur Frage 3 in der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste führte StK´in Dr. Uthemann aus, dass die Geschäftsführung des Klinikums bereits Mitte des Jahres 2007 gegenüber der Stadt geäußert habe, dass möglicherweise der Verlust des hälftigen Stammkapitals drohe. Dies habe dazu geführt, dass der Rat der Stadt am 13.12.2007 einer Kapitalverstärkung des Klinikums in Höhe von insgesamt 19,25 Millionen Euro zugestimmt habe. Davon seien 6 Millionen Euro im Jahre 2008 zu leisten. Dies werde im ersten Halbjahr geschehen.

Darüber hinaus weise sie die Kritik an der Verwaltung und der Geschäftsführung des Klinikums zurück. Es sei allgemein bekannt, welche insbesondere externen Faktoren dazu geführt hätten, dass viele Kliniken im Lande in eine Schieflage geraten seien. Zudem sei festzustellen, dass das Zukunftsab-kommen 1 durchaus beim Klinikum gegriffen habe.

Im übrigen habe es die Verwaltung nicht für erforderlich gehalten, den Wirtschaftsprüfer zur heutigen Sitzung einzuladen, weil die gestellten Fragen von der Verwaltung umfassend beantwortet werden konnten und der Wirtschaftsprüfer keine neuen Erkenntnisse hätte bringen können.

Rm Starke (SPD) machte deutlich, dass nicht nur das Dortmunder Krankenhaus Probleme habe, sondern auch alle anderen großen kommunalen Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen. Die Gründe dafür seien hinlänglich bekannt.

Bezogen auf den Notlagentarifvertrag erklärte Rm Starke (SPD), dass man kein Verständnis für das Verhalten des Marburger Bundes habe. Dieser mache weitere Verhandlungen davon abhängig, dass der Krankenhausträger externe Angebote ausführlich prüfe.

Das sei aber nach den vergaberechtlichen Vorschriften nur dann möglich, wenn zuvor ausgeschrieben werde. Wenn man ausschreibe, müsse man aber auch veräußern.

Darüber hinaus fordere der Marburger Bund von der Stadt Dortmund Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe. Tatsächlich sei aber für Krankenhausfinanzierungen nach den gesetzlichen Regelungen nicht der Träger, sondern das Land zuständig.

Wenn der Marburger Bund gleichwohl solche Forderungen stelle, könne das nur damit erklärt werden, dass der Marburger Bund das Ziel verfolge, die kommunalen Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zu privatisieren.

Der Marburger Bund sei dagegen in vielen anderen Bundesländern bereit, Notlagentarifverträge für kommunale Krankenhäuser abzuschliessen. Sie vermute daher, dass hinter dem Verhalten des Marburger Bundes eine politische Absicht stehe.
Auf den Wortbeitrag von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) eingehend, erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass es offenbar Ziel der Fraktion FDP/Bürgerliste sei, das Klinikum in private Trägerschaft zu geben. Ihre Ausführungen hätten Behauptungen enthalten, die allerdings nicht belegt worden seien.

Der Rat habe seine Hausaufgaben gemacht und die notwendigen kapitalerhöhenden Maßnahmen vorgenommen. Diese wären möglicherweise nicht erforderlich gewesen, wenn das Land seinen Investitionsverpflichtungen nachgekommen wäre.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) stellte fest, dass im Aufsichtsrat des Klinikums sehr sach- und problemorientiert diskutiert werde. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates seien bemüht, eine zukunftsträchtige Lösung für das Klinikum zu finden. Dabei gebe es bekanntlich unterschiedliche Auffassungen.

Auch seine Fraktion habe es bedauert, dass aufgrund der Umstellung der Förderrichtlinien beim Land der Zuschuss von rund 19 Millionen Euro für das Klinikum nicht gewährt worden sei. Aber auch mit der Landesförderung hätte das Unternehmen betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten gehabt. Er lege dabei Wert auf die Feststellung, dass die fachlichen Leistungen des Klinikums auf sehr hohem Niveau liegen.

Die Kritik von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) weise er, so weit sie in Richtung Aufsichtsrat des Klinikums gegangen sei, ausdrücklich zurück.

Die CDU-Fraktion gehe nicht davon aus, dass mit den Beschlüssen im Dezember 2007 die Weichen für eine bessere wirtschaftliche Zukunft des Klinikums gestellt worden seien. Nach Ansicht der CDU-Fraktion müssten alle Möglichkeiten ausgelotet werden, die in diesem Lande gegeben seien, um dem Klinikum wirtschaftlich eine gute Zukunft zu bereiten. Dies geschehe in Dortmund nicht. Es gebe möglicherweise Alternativen, die besser geeignet seien, das Klinikum nach vorne zu bringen, als kommunaleigene Lösungen.

Die Stadt Dortmund verfüge über keine freie Finanzspritze, sondern müsse die dem Klinikum in Teilbeträgen zur Verfügung gestellten 19,2 Millionen Euro refinanzieren. Deshalb handele es sich auch hier nicht um eine zukunftsweisende Maßnahme. Wenn es nicht zu einem wirklichen Strategiewechsel komme, werde das Klinikum auch in den Folgejahren auf weitere Zuschüsse angewiesen sein. Dies gelte insbesondere deshalb, weil das Klinikum in den nächsten Jahren erhebliche Investitionserfordernisse zu bewältigen habe.

Man sollte in den Fraktionen noch einmal ergebnisoffen darüber diskutieren, ob nicht ein Beschluss dahingehend gefasst werden könne, alle wirtschaftlich möglichen Optionen zu prüfen, die geeignet seien, dem Klinikum wirtschaftlich zu helfen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies daraufhin, dass sie die Höhe des Jahresverlustes einer Prognose der Stadt Dortmund entnommen habe, die auch öffentlich gewesen sei. Sie habe diese Zahl lediglich wiederholt und nicht darüber spekuliert.

Außerdem sei die Frage 3 in der Bitte um Stellungnahme bislang noch nicht beantwortet worden. Die Antwort sollte nachgereicht werden, wenn sie heute nicht gegeben werden könne.

Rm Dr. Eiteneyer habe zu Recht einen Kurswechsel für das Klinikum eingefordert. Allerdings sei ein Umdenken bei der politischen Mehrheit im Rat der Stadt nicht erkennbar.

StK´in Dr. Uthemann kündigte an, dass die Frage 3 in der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste ihres Erachtens beantwortet worden sei. Man werde die Antwort allerdings noch einmal überarbeiten und die Fraktionen schriftlich informieren.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) erklärte, dass aus der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung für ihn entnehmbar sei, dass zur Zeit beim Klinikum weder fehlende Liquidität noch Überschuldung gegeben seien.

Dies wurde von StK´in Dr. Uthemann bestätigt.


zu TOP 2.4.2
Beteiligung der Sparkassen bei der Sanierung der WestLB
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10933-08)

Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 2.4.3
RW Energiebeteiligungs GmbH & Co. KG
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10814-08)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10814-08-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10814-08-E2)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.01.2008 vor:

Laut Presseberichten hat die RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: RW KG) ihren Anteil an der RWE AG von gut 10% auf nunmehr 16,1 % erhöht. Als Gesellschafter der RW KG gehören neben der RW Energiebeteiligungs-Verwaltungs GmbH (Komplementärin) auch die RW Holding AG, die KEB Holding als auch zahlreiche NRW-Kommunen und Banken an, darunter die Stadt Dortmund sowie die DSW.

Mit 16,1 % ist die RW KG heute größter Anteilseigner und bietet den beteiligten Kommunen neben dem Vorteil geringerer Steuerzahlungen aufgrund des Schachtelprivilegs auch das verbesserte Einflusspooling auf die RWE AG.

Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Woher stammen die Anteile, die zur Erhöhung auf 16,1 % an der RWE geführt haben?
2. Wurden diese RWE-Aktien von der RW KG am Markt oder anderen Kommunen (z. B. Vorkaufsrecht) erworben?
3. Besteht eine finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund über die direkte und indirekte Beteiligung (via KEB Holding: Stadt und DSW: 48,2 %) hinaus?

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 29.01.2008 eine Stellungnahme abgegeben.

Außerdem hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste unter dem 05.02.2008 eine weitere Bitte um Stellungnahme mit folgendem Inhalt vorgelegt:

Im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen bei der RWE AG wird in der Presse daran erinnert, dass bei der Fusion von VEW und RWE im Jahr 2000 zwischen RWE und der Stadt vereinbart worden sei, einige RWE-Gesellschaften und eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen in Dortmund zu belassen.

Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Ist der Verwaltung eine solche Vereinbarung bekannt?
2. Wenn ja, zwischen wem wurde sie vereinbart: RWE AG und Stadt Dortmund als damaligem Groß-Aktionär von VEW?
3. In welcher Form ist diese vereinbart worden?
4. Welche Regelungen sind darin enthalten?
5. Welche Sanktionen zur Durchsetzung der Regelungen sind darin enthalten –inwieweit sind diese also durchsetzbar?

Die Verwaltung wird sich bemühen, bis zur Ratssitzung in der nächsten Woche die Antwort vorzulegen. Andernfalls wird sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner März-Sitzung erneut mit der Sache befassen.


zu TOP 2.4.4
Verkehrsinfrastruktur DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10939-08)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10939-08-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.01.2008 vor:

In der letzten Sitzung des AUSW am 16.01.2008 berichteten Vertreter der DSW21, dass in dem Zeitraum 2007 bis 2026 zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur im Dortmunder öffentlichen Nahverkehr ca. 292 Mio. Euro aufgewendet werden müssen.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung daher gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Auswirkungen ergeben sich durch dieses Instandhaltungsprogramm in den Jahren 2007 bis 2026 auf die Gewinn- und Verlustrechnungen der DSW21 in den jeweiligen Wirtschaftsjahren?
2. Wie hoch ist der Anteil der aktivierungspflichtigen Aufwendungen, welcher Anteil wird in den jeweiligen Jahren direkt abgeschrieben?
3. Gibt es in der Planrechnung Jahre – wenn ja welche -, die mit einem Verlust oder einer „schwarzen 0“ enden?

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 31.01.2008 dazu eine Stellungnahme abgegeben.



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
- unbesetzt -


zu TOP 3.2
Standortuntersuchung Autohöfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10121-07)
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaftsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2008
(Drucksache Nr.: 10121-07)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 3.3
Stadtbahnentwicklungskonzept Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09233-07)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2008
(Drucksache Nr.: 09233-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Trotz des Hinweises aus der Diskussion, dass die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Punkt 1 des CDU-Antrages zustimmen würden, bittet Herr RM Follert darum, in Gänze über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen zu lassen.

Der Antrag der CDU-Fraktion, der folgenden Wortlaut hat, wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme des Herrn sB Müller-Späth bei Enthaltung durch Herrn RM Gerber gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt:

“Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen.

Die Maßnahmenkörbe werden wie folgt gegliedert:

Korb 1 – Maßnahmen in Bau und in Vorbereitung:
Bleibt unverändert.

Korb 2 – Maßnahmen im Bestandsnetz sowie Streckenergänzungen mit positivem
Nutzen-/Kosten-Verhältnis / günstigen Folgekosten:

Baulos S4–Rheinische Straße, barrierefreier Ausbau ÖPNV mit städtebaulicher Integration

Barrierefreier Ausbau O-W-Strecke u. Strecke Westfalenhütte Stufe 3
Bahnsteigbau mit Querschnittsveränderungen etc:

Korb 3 – Trassensicherung (Strategische Maßnahmen):

U41 Clarenberg – Overgünne

Erschließung Westfalenhütte

Erschließung der Entwicklungsfläche Phoenix-West

Strecke zum Borsigplatz über Weißenburger Str.

Kreuzungsmaßnahme DB-Güterzugstrecke / Obernette

Anbindung Flughafen Dortmund, östlich Hauptfriedhof

Projektvorschläge, die nicht weiterverfolgt werden:

U49 Verlängerung Hacheney

U47 Huckarde Kirchlinde.“


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

“Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund und B90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

H-Bahnsystem Dortmund

1. Auch wenn derzeit keine konkrete Trassenerweiterung des H-Bahnnetzes ansteht, spricht sich der AUSW für dieses System und noch zu prüfende Netzerweiterungen aus.

2. Der AUSW fordert die Verwaltung auf, schnellstmöglich ein städtebauliches Konzept für die Haltestellen „Von-der-Tann-Straße“ und „Berliner Straße“ zu entwickeln und der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vorzustellen.

3. Der AUSW fordert den Umbau der Haltestelle „Huckarde Abzweig“, um eine Barrierefreiheit der Haltstelle herzustellen und zugleich die Verengung des Hülshof in diesem Bereich zu entschärfen.“
Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme des Herrn RM Gerber gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Stimme des Herrn sB Müller-Späth dem Rat der Stadt, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Untersuchungen zur Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems zur Kenntnis und beschließt das Stadtbahnentwicklungskonzept Dortmund.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.


zu TOP 3.4
Energiekonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09733-07)
Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2007
(Drucksache Nr.: 09733-07)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.5
Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10623-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahr 2007 sowie zu den Planungen für das Jahr 2008 zur Kenntnis.




zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10654-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 08.08.2007 der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205
– Kattenkuhle – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.7
Satzung der Stadt Dortmund über die Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen im Bereich des Technologiegebietes (Geltungsbereich der Bebauungspläne Lü 158 und Lü 174)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09310-07)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2008
(Drucksache Nr.: 09310-07)
(Drucksache Nr.: 09310-07-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag ein Schreiben von OB Dr. Langemeyer vom 12.12.2007 zu den Anregungen des AUSW (Drucksache-Nr. 09310-07 E1) vor.

Unter Einbeziehung der hierin enthaltenen Ausführungen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Satzung über die Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen im Bereich des Technologiegebietes geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Punkt 10 dieser Vorlage und die unter Punkt 11 dieser Vorlage beschriebene Änderung zu berücksichtigen und die Satzung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.




II. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 25.07.2007 der Satzung über die Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen im Bereich des Technologiegebietes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 86 BauO NRW i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen im Bereich des Technologiegebietes (Geltungsbereich der Bebauungspläne Lü 158 und Lü 174) im Stadtbezirk Dortmund-Lütgendortmund.

Rechtsgrundlage:
§ 86 BauO NRW i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hom 114 und Hom 143)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10754-08)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2008
(Drucksache Nr.: 10754-08)
Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 30.01.2008
(Drucksache Nr.: 10754-08-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Zu TOP 4.6:
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hom 114 und Hom 143)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10754-08)

- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 30.01.2008 (Drucksache Nr.: 10754-08-E1)

Beschluss:
Unter Berücksichtigung des vorliegenden Schreibens des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 30.01.2008 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 30.04.2007 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.01.2008 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark Süd- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark Süd - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Hom 114 und Hom 143) einschließlich der unter Punkt 15 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10745-08)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.10
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses und Aufstellung eines Kommunalen Wohnkonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10725-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2007 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Kommunales Wohnkonzept für Dortmund aufzustellen.


zu TOP 3.11
Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10635-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2007 sowie zu den Planungen für das Jahr 2008 zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10799-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 267 – Holtbrügge – geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Punkt 14.1 bis Punkt 14.10 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Änderungen und Hinweise entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 15 dieser Vorlage zu ergänzen bzw. zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 13.08.2007, zu aktualisieren (siehe Ziffer 16 der Vorlage) und die aktualisierte Begründung vom 09.01.2008 dem Bebauungsplan Hö 267 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 267 (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne We144) für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V m. den §§ 13a und 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.13
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10666-07)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) kündigte an, dass sich ihre Fraktion wegen Beratungsbedarfs bei der Abstimmung enthalten werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen.




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund;
Themen und Arbeitsfelder 2008 - 2018
(Drucksache Nr.: 10276-07)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Aktionsplan "Soziale Stadt Dortmund";
Einrichtung von Servicebüros der JobCenterARGE Dortmund und der Sozialverwaltung in Sozialräumen mit unterdurchschnittlicher Entwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10734-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


7. Kultur, Sport, Freizeit
- unbesetzt -


8. Schule

zu TOP 8.1
Neuordnung Schulstandort Anne-Frank Gesamtschule, Vincke Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10561-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt folgenden Ratsbeschluss vom 13.12.2007 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Schulgröße der Anne-Frank-Gesamtschule von 6 auf 4 Schulzüge in der Sekundarstufe I und von 3 auf 2 Schulzüge in der Sekundarstufe II (gymnasialen Oberstufe) zu reduzieren. Die Reduzierung wird vom Schuljahr 2008/09 an jahrgangsweise beginnend im Jahrgang 5 umgesetzt.

Der Rat der Stadt nimmt im Übrigen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorbehaltlich seiner noch zu treffenden Entscheidung zur Verlegung des Standortes der Vincke Grundschule stimmt er dem grundsätzlichen Konzept zu und beauftragt den Oberbürgermeister:

§ Die Planungen für einen Neubau der Vincke-Grundschule am Standort Schumannstr. sind zu konkretisieren. Für einen Neubau der Vincke-Grundschule ist das Verfahren zur Alternativen Finanzierung / ÖPP-Modell anzuwenden. Die Entwürfe der Grundschule Oespel-Kley und der Friedrich Ebert GS sollen hierzu als Referenzobjekte verwandt werden.
§ Sofern die Konkretisierung dieser Maßnahme innerhalb der Verwaltung Ergänzungs- oder Vorplanungen erfordert, werden Kosten in Höhe von ca. 100.000,-- € benötigt. Die vorfinanzierten Planungskosten sind im Rahmen des Projektes zu refinanzieren.
§ Der an der Schumannstraße befindliche Spielplatz ist zu verlagern. Die Verlagerung ist im Rahmen des Projektes zu finanzieren.
§ Die Anne-Frank Gesamtschule ist am Standort Burgholzstraße 120 zu konzentrieren. Hierfür sind die Kosten einer Sanierung des Standortes Burgholzstraße 120 gutachterlich zu ermitteln. Der Standort Burgholzstraße 150 wird als Schulstandort aufgegeben. Das Objekt ist abzubrechen.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Spielleitplanung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09666-07)
Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2008
(Drucksache Nr.: 09666-07)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09666-07-E4)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit folgende Empfehlungen bzw. Anträge vor:

a) Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vom 30.01.2008

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Konzept „Dortmund, die Stadt mit Lebensqualität für Familien und Kinder“

- Seite 10 – Leitbild
Ergänzung um den Satz:
Mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und der Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens wird die frühzeitige und umfassende Beteiligung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien gewährleistet.
- Seite 11 – Leitlinien
Stichwort „Verschlechterungsverbot“, Ergänzung um den Satz:
Dies gilt analog auch für den Fall von Nutzungseinschränkungen.
- Seite 11 – Leitlinien
Stichwort „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“
Hervorhebung des Absatzes wie die drei vorstehenden bzw. textliche Änderungen:
§ Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt wird als pädagogischer Grundsatz weiterentwickelt kinder- und jugendpolitischer Grundsatz umgesetzt ......
- Seite 11 – Leitlinien
Ergänzung um einen neuen Absatz:
Die altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Einbeziehung erfahrener Träger selbstorganisierter Kinder- und Jugendarbeit bildet eine wesentliche organisatorische Grundlage für die Planungsprozesse.


Unter Berücksichtigung des vorstehenden Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig dem Rat der Stadt, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, in Dortmund die Spielleitplanung als eigenständiges Instrument zur kinder- und familienfreundlichen Gestaltung der Stadt einzuführen.
Grundlagen sind das Konzept "Dortmund, die Stadt mit Lebensqualität für Familien und Kinder" sowie das vom Rat beschlossene Handlungsprogramm für das Familienprojekt.


b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2008:

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Dortmund und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bitten, den Text der Beschlussfassung wie folgt zu ergänzen:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, anderthalb Jahre nach Einführung der dreijährigen Modellphase zu prüfen, inwieweit weitere Stadtbezirke in das Handlungsprogramm aufgenommen werden können und die stadtweite Einführung der Spielleitplanung zu beschleunigen ist.

Den Fachausschüssen wird nach diesen Zeitraum ein Zwischenbericht vorgelegt.


Die oben angeführte Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sowie der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 9.2
Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10805-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Kindergartenplätzen in Dortmund zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Arbeiterwohlfahrt und des Deutschen Roten Kreuzes im laufenden Kindergartenjahr bis zum 31.07.2008 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.193.600 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.


zu TOP 9.3
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10992-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den beigefügten Entwurf der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagschule in Dortmund“.


10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10509-07)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10509-07-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2008 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt eine Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH zunächst zurück.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss bittet die Verwaltung darzulegen, inwieweit der Gesellschaftszweck der im Jahr 2005 gegründeten Gesundheit und Pflege gGmbH unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzenverhältnisses für das Klinikum und die städtischen Seniorenheime bisher erfüllt worden ist.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie bzw. Wirtschaftlichkeitsanalyse durch ein im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beratungsunternehmen erstellen zu lassen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.
Die Machbarkeitsstudie soll insbesondere folgende Teilbereiche berücksichtigen :

- Fachliche Synergien in Querschnittsaufgaben zwischen dem Klinikum
Dortmund und den städt. Seniorenheimen

- Wirtschaftliche Vorteile aus der Kooperation in der Holding

- Beteiligungspolitische Ausrichtung der Holding und Auswirkungen auf die
zugeordneten Gesellschaften

- Absicherung von Arbeitsplätzen in den zugeordneten Unternehmen

4. Die Verwaltung bringt die Verwaltungsvorlage zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Holding erst wieder in den Beratungsgang, wenn die Aufsichtsräte der Gesellschaften unterhalb der Holding die Machbarkeitsstudie bewertet haben.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem oben angeführten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Weiterhin bestand Einvernehmen, dass die oben angeführte Angelegenheit von der Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt am 14.02.2008 abgesetzt wird.







zu TOP 10.2
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01. Januar 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10737-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01. Januar 2006 mit der Bilanzsumme von 6.650.047.308 € fest.


zu TOP 10.3
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10739-08)

Rm Reppin (CDU) führte aus, da der vorliegende Jahresabschluss noch einige zu klärende Positionen enthalte, insbesondere was die Bargeldbewegungen im Stadtamt 01 angehe, stimme die CDU-Fraktion vorbehaltlich der Klärung dieser Sachverhalte und der erforderlichen Umbuchungen der Vorlage zu.

Rm Radtke (SPD) erinnerte daran, dass alle Fraktionen im Rechnungsprüfungsausschuss der Vorlage zugestimmt hätten.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) kündigte an, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Frau Seybusch machte deutlich, dass die im Stadtamt 01 aufgetretenen Unregelmäßigkeiten keine Auswirkungen hätten, die dazu führen könnten, dass nicht die Feststellung erfolgen könnte.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2006 fest. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2006.


zu TOP 10.4
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 für den Sonderhaushalt Grabpflegelegate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10747-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 für den Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit der Bilanzsumme von 13.606.082 € fest.




zu TOP 10.5
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10748-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2006 fest. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss.


zu TOP 10.6
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 für den Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10749-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 für den Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung mit der Bilanzsumme von 584.769 € fest.


zu TOP 10.7
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10750-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2006 fest. Gleichzeitig entlastet er das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss.


zu TOP 10.8
Überplanmäßige Mehraufwendungen durch Niederschlagung und Erlass von Nebenleistungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10854-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen durch Niederschlagung und Erlass von Nebenleistungen in Höhe von 830.000 € und die Deckung durch Minderaufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer.





zu TOP 10.9
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Beteiligung an Gesellschaften zum Betrieb einer Holzgas-Erzeugungsanlage und Vertrieb von biogenen Brennstoffen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10900-08)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass ihre Fraktion sich heute bei der Abstimmung enthalten werde, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung von DEW21 an den Gesellschaften zum Betrieb einer Holzgas-Erzeugungs-Anlage und Vertrieb von biogenen Stoffen („DEW21 Bioenergiegesellschaften“) zu.


zu TOP 10.10
Konkretisierung des Betrauungsaktes im Rahmen der ÖSPV-Finanzierung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11013-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- unbesetzt -


12. Anfragen
- unbesetzt -


13. Betriebsausschussangelegenheiten
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16:40 Uhr von Bm´in
Jörder beendet.



Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Jörder Dr. Littmann
Bürgermeisterin Ratsmitglied


Feuler
stellv. Schriftführer

Anlage:
(See attached file: Austiegssituation von Frauen.pdf)