Niederschrift (öffentlich)
über die 35. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 12.03.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:39 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr sB Schmidtke-Mönkediek
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Behler - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Dr. Rettberg - FB1
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Dr. Höfer (GID) zu TOP 7.1
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 35. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 12.03.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 12.02.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13424-19)
3.2 Masterplan Plätze in der Innenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13222-19)
3.3 Eisenbahnüberführung Schweizer Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13076-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2019
3.4 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)
3.5 Sachstand Sanierung der Tiefgarage Rathaus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13403-19-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 12.02.2019 vor -
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12956-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2019
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2019
4.2 CO2-Melder für städtische Gebäude
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13402-19-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 12.02.2019 vor -
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12691-18)
5.2 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-19)
5.3 Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13112-19)
5.4 Beitragspflicht von Grundstückseigentümern bei der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung des anliegenden Straßennetzes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13354-19)
- Lag bereits zur Sitzung am 12.02.2019 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13354-19-E1)
5.5 Fahrradsicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-19)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13510-19)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Erdfall Emscherallee
Mündliche Berichterstattung
7.2 Vierter Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13419-19)
8. Anfragen
nicht besetzt
9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kleinhans benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:
Man einigt sich einstimmig darauf, folgende Vorlage und Zusatz-/Ergänzungsantrag nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:
Als TOP 5.6
-Neuplanung der Straße „Am Hombruchsfeld“ von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße, Emfpehlung (Drucksache Nr.: 12599-18)hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12599-18-E1)
Die Tagesordnung wird, mit der o. a. Ergänzung, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 12.02.2019
Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 12.02.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13424-19)
ABVG 12.03.2019:
Herr Rm Dudde merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage befürworte. Allerdings gehe man davon aus, dass im Rahmen dieses Projektes nur bestehende Parkflächen tangiert seien.
Herr Dr. Rettberg bestätigt, dass es sich hierbei nur um bestehende Parkflächen handelt.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt PuLS – „Parken und Laden in der Stadt“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität sofort umzusetzen.
2. Die haushaltsneutrale Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen (Mehraufwendungen sowie Mehrerträge) des Projektes in der Haushaltsplanung 2020-2022.
3. Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheides voraussichtlich 01.05.2019 - 31.12.2022.
zu TOP 3.2
Masterplan Plätze in der Innenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13222-19)
ABVG 12.03.2019:
Herr Rm Gebel kritisiert die Vorlage insgesamt, indem er die einzelnen Kritikpunkte, wie z. B. kein barrierefreies Layout der Anlage zur Vorlage sowie inhaltliche Widersprüchlichkeiten bei den einzelnen Vorhaben für die Plätze ausführlich verdeutlicht.
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimmen werde. Weiter gibt er zu Protokoll, dass man für den Bereich des Hansaplatzes und der dort beschriebenen Bebauung nicht zustimmen werde.
Herr Rm Frebel schließt sich den Worten seines Vorredners für seine Fraktion an.
Herr Wilde informiert darüber, dass es sich bei der heutigen Vorlage zunächst um einen ersten „Aufschlag“ handeln würde. Im Anschluss hieran werde insgesamt eine weitere Aufbereitung der Inhalte erfolgen, im Rahmen derer auch die Beteiligung der Bürgerschaft (u. a. in Form einer „Planungswerkstatt“) stattfinden werde. Aufgrund aller hierdurch erlangten Erkenntnisse, werde dann eine weitere Vorlage erarbeitet, mit welcher ebenso die heute evtl. noch vorhandenen Unstimmigkeiten ausgeräumt würden. Außerdem werde die Verwaltung für jede einzelne Maßnahme vor einer Umsetzung jeweils gesonderte Vorlagen erstellen. Vor diesem Hintergrund bittet er darum, die Thematik heute offen anzunehmen und die Vorlage zu befürworten.
Der Vorsitzende, Herr Rm Pisula, lässt unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen wie folgt zur Vorlage abstimmen:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze in der Innenstadt“ zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eines öffentlichen Dialogverfahrens in Form einer Planungswerkstatt zur Konkretisierung der Ziele und Maßnahmen des „Masterplans Plätze in der Innenstadt“ und ermächtigt die Verwaltung, hierfür ein externes Büro zu beauftragen.
3. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 ff nicht berücksichtigte Mehraufwendungen in Höhe von 560.000,00 €, welche zusätzlich durch die Fachbereiche 3, 61 und 66 vorfinanziert werden.
zu TOP 3.3
Eisenbahnüberführung Schweizer Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13076-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 13.02.2019:
„Hierzu Empfehlung der BV Aplerbeck:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, folgende Punkte bei
den Planungen zur Ausgestaltung der Eisenbahnüberführung Schweizer Allee zu
berücksichtigen:
- Die beidseitigen Gehwege sollen so hochbordig ausgebaut sein, dass ein Überfahren
von Pkw´s nicht möglich ist.
- Der Gehweg auf der östlichen Seite soll bis zur Einmündung Canarisstraße geplant
und realisiert werden.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Ergänzungen,
die Verwaltung zu beauftragen, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen
auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine
lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche
und finanzielle Verpflichtungen.“
AUSW 13.02.2019:
Herr Rm Logermann erklärt für seine Fraktion, dass man der Vorlage unter Berücksichtigung der o. a.
Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zustimmen werde.
Herr Wilde erklärt daraufhin, dass er den Wunsch der Bezirksvertretung Aplerbeck mitnehme. Die
Verwaltung werde diesen entsprechend berücksichtigen.
Mit diesem Hinweis der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die
Rechte), den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.
ABVG, 12.03.2019:
Auf Nachfrage verdeutlicht die Verwaltung, dass man die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Arbeitsauftrag mitnehmen und entsprechend umsetzen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.
zu TOP 3.4
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation:
„Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Projektsteckbrief Nr. 3 „Digitale Straße“
entnehme, dass das Projekt Ende 2018 abgeschlossen sei. Die Digitalisierung der Straße sei auch im
Hinblick auf die Lenkung der Verkehrsströme und mit Referenz zu dem Zusatzantrag seiner Fraktion
zum Masterplan Mobilität ein wichtiges Thema.
Seine Fraktion bitte darum, für die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, sowie im
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nähere Ausführungen darüber zu erhalten,
welche Ergebnisse in diesem Projekt erzielt worden seien. Es wäre wünschenswert, wenn die
Projektergebnisse als Anlage zu dieser Vorlage für die nächste bzw. übernächste Woche vorliegen
würden.
Herr Dr. Rettberg (01/CIO) teilt mit, dass dies ein Projekt der Fachhochschule Dortmund und der
Wilhelm Schröder GmbH sei, welches durch die Allianz Smart City begleitet wurde. Die Ergebnisse
lägen in Form eines Berichtes der Wilhelm Schröder GmbH vor, welchen er zur Verfügung stellen könne.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen
Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der
Stadt Dortmund zur Smart City zur Kenntnis.“
ABVG, 12.03.2019:
Der durch Herrn Dr. Rettberg im Ausschusses für Personal und Organisation angekündigte Abschlussbericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.5
Sachstand Sanierung der Tiefgarage Rathaus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13403-19-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 130403-19-E1, lag bereits zur Sitzung am 12.02.2019 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13403-19-E2):
„Bei den laufenden Arbeiten handelt es sich überwiegend um Fälle im Rahmen der
Gewährleistung, insbesondere an Fahrbahnen und den Sockelbereichen der Stellplätze.
Da die Arbeiten abschnittsweise und in einer vergleichsweise ruhigen Jahreszeit erfolgen,
entstehen der Stadt Dortmund und der DOPARK GmbH keine nennenswerten
Umsatzeinbußen. Nach Aussage des Betreibers sind zu keinem Zeitpunkt der Arbeiten mehr
als 140 Stellplätze gesperrt, so dass täglich mindestens 450 Stellplätze zur Verfügung stehen.
Zudem sind in den nahegelegenen Tiefgaragen Hansaplatz und Theater ebenfalls durchgehend
ausreichend freie Plätze vorhanden.
Vor Beginn der Arbeiten wurde der Empfang des Rathauses durch die DOPARK GmbH über
die anstehenden betrieblichen Einschränkungen in Kenntnis gesetzt. Da die Information
anscheinend nicht alle betroffenen Personen erreicht hat, möchten wir uns für die
aufgetretenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und werden in Zukunft umfangreicher (z.B.
per Mail an die Fraktionsvorsitzenden) informieren.
Die DOPARK GmbH ist stets darauf bedacht, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten so
ausführen zu lassen, dass die Kunden möglichst wenig von Einschränkungen betroffen sind.
Dass für bestimmte Arbeiten zeitweise auch Rampen gesperrt oder die Fahrwege in der
Tiefgarage geändert werden müssen, ist unvermeidbar.
Die aktuellen Arbeiten sollen planmäßig bis Anfang März abgeschlossen sein.
Um die Tiefgarage dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und komplette
Schließungen möglichst zu vermeiden, sind allerdings bei einer derart intensiv genutzten
Infrastruktur auch zukünftig immer wieder kleinere und größere Instandsetzungsmaßnahmen
erforderlich.“
ABVG, 12.03.2019:
Herr Rm Frebel bezieht sich auf die hier angesprochene Gewährleistung und möchte wissen, ob der Stadt tatsächlich hierfür keine Kosten entstanden sind.
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:
"Die Stadt Dortmund ist Mieter der Tiefgarage Rathaus und zahlt für diese eine Kostenmiete. Durch die laufenden Arbeiten kommt es nicht zu einer Erhöhung dieser Miete."
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12956-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:
Auf Antrag der Fraktionen der SPD/B90 – Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung
Innenstadt-West einstimmig die Aufhebung des Beschlusses zur Bewilligung von 30.000€
konsumtiv mit der gleichzeitigen Bewilligung von 29.500€ investiv (dieser Betrag aus dem
Haushalt 2019 war noch nicht mit Maßnahmen belegt).
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 367.782 Euro die weitere Planung und Realisierung der Umbaumaßnahmen des
Dachgeschosses an der Funke-Grundschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung
zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines
kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der
Bezirksvertretung-West zur Kenntnis und
empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses:
Herr Drolshagen bat um Informationen zu:
- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der Bauordnung NRW
- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der UN
Behindertenrechtskonvention
- Wurde geprüft, ob die Höhe der Kosten für die barrierefreie Erschließung des
Dachgeschosses für körperlich- oder sinnesbeeinträchtigte Menschen für die Stadt
Dortmund zumutbar ist?
Herr Gönen erklärte, dass es sich um ein über 100 Jahre altes Gebäude handele. Er könne
aktuell nichts zur Barrierefreiheit der Maßnahme sagen und bat um schriftliche Übermittlung
der Fragen.
Frau Dr. Goll empfahl, die Antwort auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur
Verfügung zu stellen, der die Vorlage letztendlich zu beschließen habe.
Der Schulausschuss schloss sich dem Vorschlag von Frau Dr. Goll an.
Der Schulausschuss empfahl dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig,
den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung:
„Die Schulausschusssitzung befasste sich am 06.02.2019 unter dem Tagesordnungspunkt 2.1
mit der Gremienvorlage „Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule“. Die sich
aus der Befassung ergebenen Fragestellungen des Ausschussmitglieds Herrn Drohlshagen
- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der Bauordnung NRW
- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der UN
Behindertenrechtskonvention
- Wurde geprüft, ob die Höhe der Kosten für die barrierefreie Erschließung des
Dachgeschosses für körperlich- oder sinnesbeeinträchtigte Menschen für die Stadt
Dortmund zumutbar ist?
werden nachfolgend mit den Ausführungen der Städtischen Immobilienwirtschaft
beantwortet.
Mit Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ist an der Funke-Grundschule
gemeinsames Lernen behinderter und nichtbehinderter Kinder der gesetzliche Regelfall
(Inklusion). Zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs sind Anpassungen an die Raumsituation
und Ausstattung erforderlich. Die Möglichkeit, den Fehlbedarf an Räumen zu decken, besteht
durch die Umgestaltung der ehemaligen Hausmeisterwohnung und des Verwaltungsbereiches
im Dachgeschoss. Die energetische Dachsanierung erfolgte bereits im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz-Kapitel 1 (KIF I).
Auf Basis der Eigentümerentscheidung vom 20.10.2016 hat die Städtische
Immobilienwirtschaft den Auftrag erhalten, die Vorplanung für die Optimierung der Räume
im Dachgeschoss zu Schulzwecken aufzunehmen.
Das dreigeschossige Gebäude aus dem Jahre 1892 ist unterkellert und das Dachgeschoss voll
ausgebaut. Das Gebäude wurde aktenkundig im Laufe der Jahre mehrmals umgebaut.
Die Geschoßdecken wurden als Holzbalkendecken und die Kellerdecke als Gewölbedecke
erstellt. Die Außenhülle ist in der damals üblichen Mauerwerksbauweise errichtet worden.
Die Außen- und Innenwände wurden in massiven Ziegelmauerwerk ausgebildet. Das Dach
wurde als geneigtes Pfettendach mit 3-fach stehendem Stuhl in Holzbauweise mit
Ziegeleindeckung erstellt. Die bisherige Nutzung des Dachgeschosses umfasste den
Verwaltungsbereich der Schule und eine bereits leerstehende Hausmeisterwohnung. Im Zuge
der geplanten Umbaumaßnahme sollen der Verwaltungsbereich saniert und die
Hausmeisterwohnung in Büro- und Inklusionsräume umgebaut werden. Damit soll der
inklusionsbedingte Raumbedarf abgedeckt werden.
Im Zuge der Voruntersuchungen und der Bestandsanalyse wurden die vorhandenen
Gegebenheiten auch im Hinblick auf die Forderungen der Barrierefreiheit im Rahmen der
Bauordnung NRW und im Rahmen der UN Behindertenrechtskonvention bewertet. Das
Schulverwaltungsamt teilte hierzu am 03.05.2018 mit, dass an der Funke-Grundschule keine
körperbehinderten Kinder unterrichtet werden. Die im Rahmen der Inklusion an der Schule
unterrichteten Kinder haben Lernschwierigkeiten oder soziale/emotionale Schwierigkeiten.
Dies ist dadurch begründet, dass eine Barrierefreiheit derzeit nicht gegeben ist. Selbst das
Erdgeschoss (Hochparterre) wird über eine Treppenanlage erschlossen. Durch die Städtische
Immobilienwirtschaft erfolgte die Prüfung, ob die Barrierefreiheit durch Errichtung eines
Aufzuges gewährleistet werden kann. Hierzu liegt folgendes Ergebnis vor:
- Im Gebäudeinneren besteht keine Möglichkeit, einen Aufzug zu errichten. Der
Treppenhaus- bzw. Flurbereich ist von der Grundfläche deutlich zu klein. Jede weitere
Position hätte zur Folge, dass Klassenräume entfallen würden und der zweizügige
Schulbetrieb nicht mehr realisierbar wäre.
- An der Gebäudehülle kann ebenfalls kein Aufzug angeordnet werden. An der nördlichen
Giebelfassade wurde eine Fluchttreppe für den 2. Rettungsweg errichtet. An der
südlichen Giebelfassade wurde ein 2-geschossiger Anbau angesetzt. An der östlichen
Traufseite sind die Treppenzugänge zum Gebäude (Haupteingang EG & KG) angeordnet,
so dass eine Errichtung des Aufzuges technisch nicht möglich ist. An der westlichen
Traufseiten liegt im Bereich der Erschließungsachse das Treppenhaus. Auch dort ist die
Errichtung eines Aufzuges baulich nicht realisierbar.
- Ergänzend ist hinzuzufügen, dass die Errichtung eines Aufzuges bis in die oberste Ebene
zur Folge hätte, dass Anpassungen im Bereich der Dachhaut und des Tragwerks erfolgen
müssten. Im Zuge von KIF I (5/2016 – 6/2018) erfolgte die energetische Dachsanierung,
somit sind bauliche Veränderungen der Außenhülle/Dach innerhalb der nächsten 15 Jahre
förderschädlich. Des Weiteren sind Eingriffe in das Tragwerk (geneigtes Pfettendach mit
3-fach stehendem Stuhl in Holzbauweise) nur mit erheblichem, hohem Aufwand und
nicht abschätzbaren Kosten zu realisieren.
Fazit: Bedingt durch die vorhandene bauliche Substanz und der Anordnung der derzeitigen
Nutzung lässt sich die Errichtung eines Aufzuges zur barrierefreien Erschließung baulich
nicht realisieren.“
ABVG, 12.03.2019:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 367.782 Euro die weitere Planung und Realisierung der Umbaumaßnahmen des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.
zu TOP 4.2
CO2-Melder für städtische Gebäude
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13402-19-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13402-19-E1, lag bereits zur Sitzung am 12.02.2019 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13402-19-E2):
„Zu dem o. g. nehme ich im Folgenden Stellung, weise zunächst aber darauf hin, dass sich die
nachfolgende Stellungnahme ausschließlich auf städtische Gebäude bezieht, bei denen die
Anforderungen sowie der Aufstellort der Heizungsanlage in der FeuVO NRW
(Feuerungsverordnung) geregelt sind, mithin öffentlich/dienstlich genutzte Gebäude der Stadt
Dortmund.
Weitergehende Regelwerke, wie z. B. die Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI)
sorgen dafür, dass Heizungsanlagen so gebaut und betrieben werden, dass davon auszugehen
ist, dass keine CO-Vergiftungen auftreten können. Deshalb befinden sich in städtischen
Gebäuden ein Großteil der Heizungsanlagen aufgrund ihrer Wärmeleistung in separaten
Räumen („Heizräume“). Diese Heizräume sind für Bürgerinnen und Bürger sowie städtische
Mitarbeiter nicht frei zugänglich. Zutritt hat lediglich ein kleiner Personenkreis, der
entsprechend hingewiesen ist und über die notwendigen (Fach-)-Kenntnisse verfügt.
Um das Risiko der CO-Entstehung zu minimieren, werden regelmäßig Wartung und
Instandsetzung dieser Anlagen durch den Immobilienbetrieb veranlasst. Dadurch wird ein
zuverlässiger und effizienter Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen sichergestellt.
Für städtische Gebäude besteht bislang keine gesetzliche Pflicht zum pauschalen Einbau von
CO-Meldern. Seitens der Städtischen Immobilienwirtschaft sind deshalb auch derzeit keine
pauschalen Vorgaben zum Einbau von CO-Meldern vorgesehen. Ungeachtet dessen wird aber
zukünftig je nach Anlage und deren räumlichen Rahmenbedingungen individuell geprüft, ob
die Installation eines CO-Melders sinnvoll ist und wenn ja auch eingebaut.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
"Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12691-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
a) Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Einrichtung von 2,0 vzv. Projektstellen für einen Zeitraum von drei Jahren.
b) Der Rat der Stadt beschließt, die Personalbedarfe durch externe Einstellungen zu decken.
zu TOP 5.2
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-19)
ABVG, 12.03.2019:
Herr Rm Berndsen führt an, dass seine Fraktion die Vorlage befürworte. Er weise aber daraufhin, dass es wichtig sei, auf die Gewährleistung der Mindestlohnzahlung für die hier Beschäftigten zu achten.
Herr Rm Dingerdissen schließt sich für seine Fraktion den Worten seines Vorredners an.
Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man diese Erhöhung des Taxitarifes für viel zu hoch halte.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverord-nung zu erlassen.
zu TOP 5.3
Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13112-19)
ABVG, 12.03.2019:
Herr Rm Frebel fordert, den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) in die Beratungsfolge mit aufzunehmen, so dass auch dessen Votum in die abschließende Beschlussfassung einfließen könne. Unter dieser Voraussetzung werde man der Vorlage heute zustimmen.
Herr Rm Gebel teilt mit, dass sich seine Fraktion dieser Haltung anschließen werde.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass es sich bei der Vorlage lediglich um eine Information handeln würde. Die Entscheidungen hierzu seien in der Vergangenheit getroffen worden, so dass bereits ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiere. Man könne diese Vorlage aber gerne an den BuNB zur Kenntnisnahme weiterleiten, damit auch dieser einen aktuellen Sachstand zur Angelegenheit erhalte.
Hiernach wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Herstellung der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222 -ehemalige Sinteranlage- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 639.067,70 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 573.104,30 Euro.
Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die Anlage der Grünanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete Ausgestaltung der Grünanlagen regeln.
Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.
Die Realisierung der Grün- und Waldflächen umfasst folgende Maßnahmen:
· Waldflächen
· Grünanlagen
· Rad- und Wanderweg
· Arten- und Biotopschutzflächen
Die Finanzierung der Grünflächen und des Rad- und Wanderweges erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01304014121 – Grünfläche ehemalige Sinteranlage - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):
Haushaltsjahr 2024: 639.067,70 Euro
Die Unterhaltung der Maßnahme bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 39.299,28 Euro.
Die Finanzierung der Waldflächen in Höhe von 573.104,30 Euro erfolgt aus dem Kostenträger 661304166000 - konsumtive Aufgaben FB 66 - und dem Sachkonto 549 300 – Aufwendungen für Festwerte -.
Darüber hinaus überweist der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Angelegenheit an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zur dortigen Kenntnisnahme.
zu TOP 5.4
Beitragspflicht von Grundstückseigentümern bei der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung des anliegenden Straßennetzes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13354-19)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13354-19, lag bereits zur Sitzung am 12.02.2019 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13554-19-E1):
„Auf die o. g. Anfrage antworte ich wie folgt:
Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der Stadt Dortmund aus der Gebührenerhebung für
Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW?
Die Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen differieren und sind abhängig vom Umfang der
abrechnungsfähigen Straßen. In den letzten 5 Jahren (2013 - 2018) lag der Durchschnitt der
Einnahmen bei rund 1,9 Mio. €. Hier sind allerdings beide Beitragsbereiche betroffen: Nach
KAG und nach BauGB. In der Öffentlichkeit werden beide Bereiche bisweilen nicht
differenziert. Die Abschaffungsdiskussion betrifft aber nur die Erhebung der
Straßenbaubeiträge nach KAG.
In 2016 lagen die Gesamteinnahmen bei rd. 2,2 Mio. € (davon 1,8 Mio. €. KAG). In 2017
wurden rd. 1,75 Mio. € (davon 1 Mio. € KAG) und im Jahr 2018 wurden rd. 1,65 Mio. €
(davon 1,5 Mio. € KAG) eingenommen. Schon der Vergleich dieser drei Jahre lässt erkennen,
dass sich hier keine allgemeingültigen Durchschnittswerte ablesen lassen. Die Einnahmen und
auch die Anzahl der Bescheide werden durch die Maßnahmen bestimmt.
Wie beurteilt die Verwaltung eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
nach dem Kommunalabgabengesetz NRW bei gleichzeitiger Kompensation
durch zweckgebundene Landeszuweisungen?
Wie in der Begründung zum Tagesordnungspunkt schon ausgeführt wird, möchte die Landesregierung
die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW
reformieren. Dem Vernehmen nach soll die Kompensation der Straßenbaubeiträge durch
zweckgebundene Landeszuweisungen abgelehnt worden sein. Da die CDU-/FDP-Fraktion
einen eigenen Antrag zu diesem Thema in den Landtag eingebracht hat, dürfte die
Bereitstellung der genannten Landeszuweisungensehr unwahrscheinlich sein. Der
Verwaltung liegen bislang keine weiteren Informationen vor.
Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
in Nordrhein-Westfalen die Überlegungen der Landesregierung, dass Kommunen
zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden
können?
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städtetag NRW, Landkreistag
NRW und Städte- und Gemeindebund NRW) hat sich in einer gemeinsamen
Stellungnahme an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags
NRW gegen die Abschaffung der Straßenbaubeiträge ausgesprochen. Zu dem Thema
„Entscheidung durch die Kommunen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen“ wird darin
Folgendes ausgeführt:
„Dringend abraten möchten wir davon, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in das
jeweilige Ermessen der Kommune zu stellen („kommunales Wahlrecht“). Ein solches
Wahlrecht würde eine faktische Abschaffung der Beiträge aufgrund des hohen
politischen und bürgerschaftlichen Drucks (so geschehen etwa in Sachsen) bedeuten.
Soweit finanzschwache Kommunen in der Haushaltssicherung nach wie vor Beiträge
erheben müssen, hätte dies eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung der
Bürgerinnen und Bürger im Land NRW zur Folge.
Das Land würde damit das Problem auf die kommunale Ebene verlagern, anstatt zu einer
konstruktiven Problemlösung beizutragen – ganz davon abgesehen, dass es sich wegen
mangelnder Konnexität auch der finanziellen Verantwortung entziehen würde. Die Folge
wäre die schon beschriebene weitere substanzielle Verschlechterung der Verkehrsinfrastruktur
und eine nicht vermeidbare massive Erhöhung der Grundsteuerhebesätze.“
Unabhängig von den gestellten Fragen ist auf die weiterhin bestehende Beitragserhebungspflicht
hinzuweisen. Bis zur Entscheidung des Landesgesetzgebers über eine Abschaffung
oder Reform der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW ist die Stadt aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben und der höchstrichterlichen Rechtsprechung gehalten, die Anlieger zu
Beiträgen heranzuziehen.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.5
Fahrradsicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-19)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 13672-19-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Vorstellung der Ergebnisse des Beirats Nahmobilität zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer*innen.
Dabei bitten wir insbesondere um die Darstellung von kurz- und mittelfristigen Konzepten zur Verhinderung von Zusammenstößen mit dem motorisierten Verkehr, u.a. durch abbiegende Lastkraftwagen.
Begründung:
Einen Anfrage der GRÜNEN Fraktion zur Sicherheit von Radfahrer*innen (DS-Nr.: 10576-18-E4) wurde im vergangenen Jahr zur weiteren Beratung in den Beirat Nahmobilität überwiesen. In der Sitzung des Ausschusses am 19.06.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Beirat Nahmobilität wird gebeten, das Thema Radverkehrssicherheit zu behandeln. Der Beirat soll besonders gefährliche Stellen und Situationen für Radfahrer*innen in der Stadt und in den Stadtbezirken definieren und analysieren. Dabei sollen sowohl Situationen zwischen Rad- und Autoverkehr als auch im Radverkehr selbst betrachtet werden. Ziel soll es sein, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fahrradverbänden kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen entwickelt, um gefährliche Verkehrspunkte für Radfahrer*innen zu entschärfen.
Die Ergebnisse des Prozesses werden abschließend dem Fachausschuss vorgelegt.“
Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.6
Neuplanung der Straße "Am Hombruchsfeld" von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12599-18)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr.: 12599-18-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des nachfolgenden Antrags:
Bei der Neuplanung der Straße „Am Hombruchsfeld“ werden die beidseitig geplanten
Schutzstreifen als Radfahrstreifen dargestellt.
Begründung:
Schutzstreifen bieten keinen wirklichen Schutzraum für die Radfahrer*innen, da sie grundsätzlich
vom Kraftfahrzeugverkehr überfahren werden dürfen. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Straße - wie in der Vorlage beschrieben - mehrere besondere Ziele
ausweist, die eine hohe Frequentierung durch Kinder und Jugendliche mit sich bringen,
sollte ein besonderes Augenmerk auf eine sichere Radverbindung gelegt werden. Ein
Schutzstreifen ist dafür nicht ausreichend.“
ABVG, 12.03.2019:
Herr Rm Frebel erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass der Beirat Nahmobilität die Verwaltung darum gebeten habe, zu prüfen, ob die Straße „Am Hombruchsfeld“ aus dem klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz herausgenommen und z. B. zu einer „Fahrradstraße“ werden könne. Diese Herabstufung wurde von der Planungsverwaltung verneint, denn für den Verkehr sei diese Straße sehr wichtig, so dass sie im klassifizierten Netz verbleiben müsse. Diesen Vorschlag habe man auch schon vorab der Bezirksvertretung Hombruch vorgestellt, welche diese Auffassung teile.
Weiter informiert sie zu der Thematik der Radverkehrs-/Angebots- oder Radfahrstreifen darüber, dass man dieses sehr ausführlich im Beirat Nahmobilität diskutiert habe. Als Fachverwaltung habe man sehr bewusst die Angebotsstreifen statt die Radfahrstreifen gewählt. Hätte man sich für die Radfahrstreifen entschieden, wäre es durch den Busverkehr zwingend zu einer Fahrbahnbreite von 6,00 bis 6,50 Meter gekommen, weil der Bus die Radfahrstreifen nicht überfahren dürfe. Wenn man dann also von einer Breite von 6,00 bis 6,50 Meter für den Bus im Begegnungsverkehr und einem zusätzlichen, beidseitigen Radfahrstreifen ausgehe, verbleibe nur ein sehr geringer Teil für den Gehwegbereich. Aus diesem Grund habe man sich für die Angebotsstreifen und somit zu Gunsten des Gehweges und des schmaler wirkenden, asphaltierten Fahrbahnbereiches, entschieden. Dieses wurde auch so vom Beirat Nahmobilität mitgetragen. Hierzu zitiert sie folgende Empfehlung vom Beirat Nahmobilität:
„Wenn eine Herabstufung dieser Straße nicht möglich ist, spricht sich der Beirat Nahmobilität ausdrücklich für die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes aus und empfiehlt zugunsten der breiteren Gehwegflächen die Weiterverfolgung der beigefügte Querschnittsaufteilung mit Schutzstreifen in einer Breite von 1,75 m zuzügliche Sicherheitstrenntreifen von 0,5 m bei parkenden Fahrzeugen.“
Aufgrund der o. a. Ausführungen der Verwaltung, zieht Herr Rm Frebel den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion zurück.
Außerdem einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung des Beirates für Nahmobilität für die weitere Beratung auch der Bezirksvertretung Hombruch zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neuplanung der Straße „Am Hombruchsfeld“ von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Planungsvolumen in Höhe von 200.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13510-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Erdfall Emscherallee (mündliche Berichterstattung)
Herr Dr. Höfer (vom Geotechnik Institut) und Herr Dr. Falk stellen anhand eines Powerpoint-Vortrags den aktuellen Sachstand zum Erdfall an der Emscherallee dar. (siehe Anlage)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 7.2
Vierter Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13419-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
8. Anfragen
- nicht besetzt -
9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung endet um 16:39 Uhr.
Kleinhans Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin
zu TOP 3.4:
(See attached file: Digitale_Straße_Abschlussbericht.pdf)
zu TOP 7.1:
(See attached file: Emscherallee.pdf)