N i e d e r s c h r i f t

über die 78. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 09.06.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:20 Uhr


Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Grote (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)i. V. für Herrn RM Drabig (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Kräft (SPD)
Herr RM Kunkel (SPD)
Herr RM Borris (SPD)i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr sB Schilff (SPD)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)i. V. für Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Oshege - Seniorenbeirat
Herr sE Ucar - Ausländerbeirat
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“ i. V. für Herrn Steiner


3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Farys – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Sümer – 60/3zu TOP 5.3
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Finger - 61/2zu TOP 2.1
Herr Lopin - 66/2zu TOP 8
Frau Skodzik – StA 01
Frau Kreutzkamp – StA 01
4. Gäste:
Herr Krath - Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Koblenzzu TOP 5.3
Herr Herter - Emschergenossenschaft, Essenzu TOP 5.3




Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 78. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 09.06.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06357-04)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 26.05.2004 versandt und auf den 09.06.2004 vertagt.






3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - hier: I. Entscheidung über Anregungen II. Feststellungsbeschluss III. Satzungsbeschluss IV. Beifügung einer Begründung V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte VI. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05873-04)
Anlage: Schreiben der Herren StD Fehlemann und StR Sierau vom 17.05.2004

3.2 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens -
hier:
I. Beifügung einer Begründung - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
II. Satzungsbeschluss - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
III. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches - Bebauungsplan In W 114,
IV. Beifügung einer Begründung - Bebauungsplan In W 114,
V. Satzungsbeschluss - Bebauungsplan In W 114,
VI. Information zur Umfeldgestaltung,
VII. Sicherung der Bauleitplanung: Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes In W 114
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06024-04)

3.3 Bauleitplanung
Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Entscheidung über Anregungen;
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06306-04)

3.4 Bauleitplanung; 103. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Scha 121 - In der Dahlwiese -; hier: Aufhebung der Beschlüsse und Einstellung des Planverfahrens sowie
Bebauungsplan Scha 135 - südlich Westholz -; hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Bürgerbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06324-04)

3.5 Ehemalige Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde
hier: Sachstandsbericht zum weiteren Umgang mit dem Gasometer
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06367-04)





3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall / Weiherstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung,
II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06480-04)

3.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs für die Bürgerbeteiligung und Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06348-04)

3.8 Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte

- Die Vorlagen zu TOP 3.8 (TOP 3.8.1 - 3.8.12) wurden zur Sitzung am 26.05.2004 versandt und auf den 09.06.2004 vertagt.

Hierzu liegt vor:
Zusammenfassung der Beratungsergebnisse
Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte
(Drucksache Nr.: 06624-04)

3.8.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06042-04)

3.8.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06044-04)

3.8.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06045-04)

3.8.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06041-04)

3.8.5 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06046-04)

3.8.6 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06048-04)

3.8.7 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06049-04)



3.8.8 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06050-04)

3.8.9 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06051-04)

3.8.10 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06052-04)

3.8.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06053-04)

3.8.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06054-04)

3.9 3.1 Masterplan Freizeit - Entertainment - Tourismus
Überweisung durch den Rat aus der öffentlichen Sitzung am 13.05.2004
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06434-04)

Zu dieser Vorlage liegt vor:
3.1 Masterplan Freizeit - Entertainment - Tourismus
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2004
(Drucksache Nr.: 06434-04)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 "Sauberes Dortmund" Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06322-04)

5.2 Gentechnik auf kommunalen Flächen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion;Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06602-04)

5.3 Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06351-04)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 26.05.2004 versandt und auf den 09.06.2004 vertagt.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -
8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße (hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06249-04)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 1. Quartalsbericht 2004 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06569-04)

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen
- unbesetzt -
Hinweis:
Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 09.06.2004 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Brauer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jostes weist als Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Absprache im AUSW werden heute die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.

Außerdem macht Herr RM Jostes den Vorschlag, TOP 5.3 Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix (Drucksache Nr.: 06351-04) vorzuziehen und nach den Regularien zu behandeln, da im Haupt- und Finanzausschuss darum gebeten wurde, die verschiedenen Varianten durch den Gutachter vorstellen zu lassen und der Gutachter anwesend sei.

Die Tagesordnung wird mit diesem Hinweis wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 5.3
Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
(Drucksache Nr.: 06351-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sondersitzung am 01.06.2004 (wurde nachversandt)
- Bitte um Stellungnahme des Herrn RM Münch vom 01.06.2004 (wurde nachversandt)

Herr Herter - Emschergenossenschaft Essen - erklärt, dass die Vorplanung des Emscherumbaus im Bereich des Verbindungsraums Phoenix in enger Verbindung zu den städtebaulichen Überlegungen erfolgt ist.

Herr Krath vom Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH stellt mit Hilfe von Folien den Planungsbereich und das städtebauliche Entwicklungskonzept vor. Es gab die Varianten „Emscher Südtrasse“, „Emscher Südtrasse Untervariante“, „Emscher Nordtrasse“ und „Emscher Nordtrasse Untervariante“. Anhand von Plänen werden die einzelnen Varianten im Überblick gezeigt.
Bauliche Maßnahmen werden im Zusammenhang mit den Be- und Entsorgungsleitungen und Kanälen, z. B. am Hauptsammler in der Faßstraße, sowie den Fernmeldekabeln anfallen. Es wird z. B. eine Straßenumlegung an der Faßstraße während der Bauzeit geben und eine Unterquerung der Stadtbahn erfolgen. Zur Hydraulik erläutert Herr Krath, dass der Hoesch-Kanal weiterhin insbesondere für die Ableitung von Hochwässer genutzt werden soll.

Zum Variantenvergleich wurde eine Zielbewertungsmatrix erstellt, in der u. a. die Ökologie, die Wasserwirtschaft, der Städtebau, Freiraum und die Erholung mit einer Punktebewertung versehen wurden. Die Kostenübersicht zeigt, dass das Kostenniveau bei allen vier Varianten sehr gleichmäßig verteilt ist. Aus Sicht der Emschergenossenschaft bezogen auf die Ökologie und die Wasserwirtschaft in Verbindung mit den Belangen der Stadt ist die Entscheidung für die Untervariante der Südtrasse gefallen. Bis Ende des Jahres erfolgt nun eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung, danach folgt die Genehmigungsphase bis Ende 2005, die Ausführungsplanung läuft parallel. Die Realisierung wird ca. im Spätherbst 2008 erwartet.

Herr RM Tech merkt an, dass im Zusammenhang mit dem Emscherumbau auch das Brückenbauwerk gesehen werden muss und verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde. Außerdem sollte eine Radwegeverbindung zu Phoenix-Ost und -West entstehen.

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht den Fahrradweg auf dem Eliasbahndamm an, der für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für wichtig gehalten wird.


Nach Angaben des Herrn StR Sierau befindet sich das Verfahren zur Zeit im Vorstadium zum Planfeststellungsverfahren. Die Vorlage wurde gefertigt, um die Entscheidung über die ausgewählte Variante des Emscherumbaus von der Politik bewerten zu lassen. Im Planfeststellungsverfahren wird die Stadt als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, gleichzeitig ist die Stadt Dortmund für diesen Abschnitt auch Planfeststellungsbehörde. In diesem dicht besiedelten Bereich kann sowohl für die ökologische als auch die Freizeitentwicklung etwas getan werden.
Herr StR Sierau spricht sich aus Sicht der Verwaltung für den Erhalt des Eliasdammes aus.
Die Landesentwicklungsgesellschaft als Eigentümerin des Dammes ist Ansprechpartnerin für die Wegeverbindungen und auch für die Anregung aus Hörde.

Herr RM Münch hält die ausgewählte Variante für die beste Lösung, da der wertvolle Dammbereich soweit wie möglich erhalten bleibe. Zur Begrünung weist er darauf hin, dass weniger Anpflanzungen für die Tierarten besser seien.

Herr Dr. Grote erklärt zur Bitte um Stellungnahme des Herrn RM Münch, dass aus zwei Gründen die Bepflanzung an der Emscher erfolge. Es werden pflanzenüberstandene Wasserflächen für die Schattierung im Zusammenhang mit der Gewässerökologie benötigt. Außerdem soll auch am Anfang der Emscherrenaturierung das grüne Band Emscher dargestellt werden. Im Moment ist die Bepflanzung vielfältig, in den nächsten Jahren wird sie sich zu einer typischen Gewässer begleitenden Bepflanzung in einem attraktiven Erholungsraum entwickeln.

Herr RM Münch sieht den Dellwiger Bach als Gegenbeispiel für eine solche Bepflanzung an.

Abschließend ergänzt Herr Herter zur Frage des Herrn RM Follert zu den Kosten der Emscherrenaturierung, dass die Emschergenossenschaft ihre Maßnahmen zum Emscherumbau grundsätzlich im Wege der Gemeinschaftsveranlagung finanziert. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Gewässerumgestaltung im Bereich Dortmund die Gemeinschaft von Holzwickede bis Duisburg finanziert, umgekehrt werden Maßnahmen im westlichen Emschergebiet auch von Dortmund mitgetragen. Die Emscherumgestaltung ist so geplant, dass die Gebührenentwicklung sich im normalen Rahmen hält. Als Ausnahme sind Sonderbauwerke anzusehen, die über das übliche Maß einer solchen Gestaltung hinausgehen. Hierzu zählt z. B. die Brücke im Bereich Auf der Kluse.
Zur Frage des Herrn RM Tech nach dem Kinderspielplatz gibt Herr Herter an, dass dort tatsächlich ein Regenrückhaltebecken geplant ist, das einzuzäunen sein wird. Gestalterisch soll dies attraktiv gemacht werden, ein Teil des Hötgerparkes soll zur Naherholung geöffnet werden. Herr Herter gibt an, dass in Gesprächen mit der Landesentwicklungsgesellschaft und dem Regiebetrieb Stadtgrün nach einem Ersatz für den Kinderspielplatz, evtl. im Bereich der Schräge des Eliasdammes, gesucht werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum geplanten Gewässerumbau der Emscher zur Kenntnis.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht
(Drucksache Nr.: 06357-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 26.05.2004 (wurde nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 27.05.2004 (wurde nachversandt)
- Zusammenfassung der Beratungsergebnisse aller Gremien (Drucksache-Nr. 06357-04E) (wurde nachgereicht)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 01.06.2004 (wurde nachgereicht)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2004 (Drucksache-Nr. 06357-04-ATC) (wurde nachgereicht)
- Beschluss des Werkausschusses für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vom 09.06.2004 (Drucksache-Nr. 06357-04E) (wurde nachgereicht)

Herr RM Follert bezeichnet es als gute Leistung, dass innerhalb einer Legislaturperiode der Flächennutzungsplan (FNP) so weit gediehen ist. Eine der Leitvorgaben des Baugesetzbuches, eine vernünftige menschenwürdige Umwelt und das Schützen der natürlichen Lebensgrundlagen werden seines Erachtens mit fast 50 % Grün in Dortmund erfüllt. Nur sieht die CDU-Fraktion keine Notwendigkeit, den Anteil der Naturschutzgebiete zu erhöhen.

Herr RM Follert verweist auf die Anträge der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 (Drucksache-Nr. 05635-04-ATC und 05635-04-GM-ATC). Inzwischen sind daraufhin zum Großteil entsprechende Änderungen in den Flächennutzungsplan (FNP) eingeflossen. Der eine oder andere Punkt wird ggf. im Rahmen der Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt noch entschieden werden. Der einzige noch zu klärende Punkt aus den bisherigen Anträgen der CDU-Fraktion liegt heute im Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2004 (Drucksache-Nr. 06357-04-ATC) vor. Dieser Antrag soll ohne Beschussempfehlung an den Rat weitergeben und dort entschieden werden.
Der FNP sollte nach Meinung der CDU-Fraktion noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

Frau RM Reuter meldet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf an und bittet, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiterzugeben.

Herr RM Harnisch spricht sich dafür aus, eine Empfehlung über die Vorlage auszusprechen und über den heute vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 06357-04-ATC) sowie über den heute gefassten Beschluss des Werksausschusses am 17.06.2004 im Rat zu entscheiden.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass alle Fraktionen den Beschluss im Werksausschuss nur aus Sicht des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ gefasst haben.

Herr StR Sierau bittet um Abstimmung über die Vorlage. Bezug nehmend auf die verschiedenen vorgelegten Anträge machen die Flächen, die in die zweite Offenlage gehen, ca. 2 % des gesamten Stadtgebietes aus, d. h. es handelt sich um ca. 560 ha. Ein großer Teil
– 170 ha - ist auf eine geänderte Darstellung im Bereich der Westfalenhütten zurückzuführen. Das bedeutet, dass sich ca. 1 % in der Diskussion befinden.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass der AUSW als Fachausschuss über den FNP entscheiden solle. Er hält den hohen und qualitativ hochwertigen Freiraumanteil für einen wichtigen Faktor für die Attraktivität einer Stadt.

Herr RM Frebel hält es nicht für richtig, als Tischvorlage zur Sitzung des Werksausschusses einen Beschlussvorschlag, der gegensätzlich zur Vorlage FNP steht, einzubringen. Eine Abstimmung über diesen Vorschlag könne nur vertagt werden. Auch ist Herr RM Frebel nicht damit einverstanden, wie die SPD-Fraktion mit dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen umgeht. Herr RM Frebel findet es unsinnig, über eine Vorlage abzustimmen und nicht über einen Antrag in gleicher Sache.

Frau RM Reuter ist der Meinung, ein Verfahren, die Vorlage zu beschließen und den CDU-Antrag und den Werkausschussbeschluss ohne Empfehlung weiterzuleiten, sei beim FNP nicht möglich. Der Beschluss des Werksausschusses in Sachen Am Kapellenufer sehe etwas anderes vor als die Vorlage. Beide Beschlüsse schließen sich gegenseitig aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen steht einer Bebauung am Kapellenufer negativ gegenüber.
Frau RM Reuter schlägt weiterhin vor, über die Vorlage und die weiteren Unterlagen am 17.06.2004 im Rat zu entscheiden.

Herr RM Ollech wirbt für eine beabsichtigte Baumaßnahme in Dortmund-Deusen, Alter Erlenweg am Kanal. Hier ist eine Raststation für Fahrradtouristen geplant. Diese Maßnahme ist offenbar aus Sicht der Bezirksregierung nicht genehmigungsfähig. Insgesamt sind die Huckarder der Meinung, dass die Planung aber umgesetzt werden sollte, da zwischen Dortmund und Henrichenburg keine Gelegenheit bestehe, Pause zu machen. Der Radweg sei gut befahren.

StR Sierau sagt hier Unterstützung zu. Es ist eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden, u. a. der Wasserschifffahrtsdirektion, erforderlich. Die notwendigen Voraussetzungen sind zu schaffen.

Frau RM Reuter stellt das Interesse der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am FNP und an einer Diskussion dazu heraus. Sie versteht nicht, wie sich die SPD-Fraktion mit Erfüllung des gemeinsamen Antrages zu 80 % zufrieden geben kann. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebe sich damit nicht zufrieden und kann daher auch nicht der Vorlage zustimmen. Mit der Bebauung am Kappellenufer könne sie sich auch nicht zufrieden geben.

Herr RM Frebel geht auf die Details ein und erläutert der SPD-Fraktion, dass nicht 80 % des gemeinsamen Antrages von der Verwaltung umgesetzt wurden.

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass es bei der Fläche „Am Kapellenufer“ um 1,8 ha gehe. Der Beschluss zu diesem Gebiet sehe auch nur vor, dass dieser Bereich im FNP als Wohnbaufläche dargestellt werde. Ein Baubeschluss sei im Werksausschuss „Sondervermögen für Grundstücks- und Vermögensver-waltungsfonds Dortmund“ nicht gefasst worden.

Herr RM Münch benennt Flächen, die ihm in der Darstellung des FNP nicht gefallen.
Der Stadthaushalt dürfe nicht durch einen Ausverkauf von Freiflächen saniert werden. Herr RM Münch ist mit dem Verkauf von Flächen mit hoher ökologischer Bedeutung nicht einverstanden. Da die Stadt Dortmund nach Angaben des Herrn RM Münch ein Aktienpaket von ca. 700 Mio. € halte, sei genügend Geld für Projekte, Sanierungen etc. vorhanden.
Daher stellt Herr RM Münch folgende mündliche Anträge:
1. Auf den nördlichen Teil des Bereiches Wickede-West ist zu verzichten.
2. Auf die Verdichtung des Ortskernes Grevel wird aus kulturhistorischer Sicht verzichtet.
3. Auf das Gewerbegebiet Groppenbruch wird verzichtet. Hier stellt sich in diesem
Zusammenhang die Frage, ob in Dortmund noch Landwirtschaft betrieben werden soll.
4. Die OW IIIa-Trasse soll in eine umweltverträglichere Variante verlegt werden
5. Der Bereich Kruckeler Wald ist als Naturschutzgebiet auszuweisen, da es der ökologisch
wertvollste und artenreichste Wald im Dortmunder Süden sei.

Herr RM Harnisch macht deutlich, dass seines Erachtens inzwischen 80 % des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum FNP vom 20.02.2004 (Drucksache-Nr. 05635-04-GM) von der Verwaltung in den Abwägungsband übernommen wurden. Der Antrag sei somit für ihn obsolet. Er stellt noch einmal heraus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowohl zu Wickede-West als auch zum Alten Flughafen mit dem gemeinsamen Antrag zugestimmt habe, nur dass sie das Wort „nachrangig“ eingefügt haben wollte. Nur sei dieses Wort in der Verwaltungsvorlage nicht enthalten.

Frau RM Reuter hält die Einfügung des Wortes „nachrangig“ weiterhin für erforderlich, weil hier grundsätzlich die Bebauung aus ökologischen Gründen nicht für vernünftig angesehen wird.

Aus Gründen der Rechtssicherheit erklärt Herr StR Sierau, dass der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 05635-04-GM) und die Anträge der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 (Drucksache-Nr. 05635-04-ATC und 05635-04-GM-ATC) nach Befassung im Haupt- und Finanzausschuss am 26.02.2004 als Prüfauftrag an die Verwaltung gegangen seien, um im Rahmen des Abwägungsprozesses die entsprechenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Es seien keine Vorgaben in den Anträgen formuliert, was durch die Verwaltung in die Darstellung des FNP aufzunehmen sei. Es lag in nichtöffentlicher Sitzung am 28.04.2004 eine Vorlage (Drucksache-Nr. 05900-04) vor, so dass die Anträge soweit abgearbeitet seien. Es sei kein Abwägungsdefizit entstanden.
Herr RM Knieling beantragt Schluss der Debatte.

Herr RM Frebel spricht sich für einen weiteren inhaltlichen Austausch zum FNP aus.

Der Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Herr RM Jostes stellt anschließend den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Dieser Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen von der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Danach wird über den Vorschlag des Herrn RM Harnisch, eine Empfehlung über die Vorlage auszusprechen, abgestimmt.

Dieser Vorschlag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Es besteht Einigkeit darüber, dass der CDU-Antrag vom 07.06.2004 (Drucksache-Nr. 06357-04-ATC) ohne Beschlussempfehlung mit der beschlossenen Vorlage weiter an den Rat geht.

Die mündlich von Herrn RM Münch gestellten Anträge werden einzeln zur Abstimmung gestellt und wie folgt entschieden:
Zu 1. Auf den nördlichen Teil des Bereiches Wickede-West ist zu verzichten.
=> Der Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion
abgelehnt.
Zu 2. Auf die Verdichtung des Ortskernes Grevel wird aus kulturhistorischer Sicht
verzichtet.
=> Der Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion
abgelehnt.
Zu 3. Auf das Gewerbegebiet Groppenbruch wird verzichtet. Hier stellt sich in diesem
Zusammenhang die Frage, ob in Dortmund noch Landwirtschaft betrieben werden
soll.
=> Der Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion
abgelehnt.
Zu 4. Die OW IIIa-Trasse soll in eine umweltverträglichere Variante verlegt werden
=> Der Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion
abgelehnt.
Zu 5. Der Bereich Kruckeler Wald ist als Naturschutzgebiet auszuweisen, da es der
ökologisch wertvollste und artenreichste Wald im Dortmunder Süden sei.
=> Der Antrag wird bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Somit sind die Anträge des Herrn RM Münch insgesamt abgelehnt worden.

Der Vorschlag des Herrn RM Harnisch, auch die Beschlüsse der Bezirksvertretungen Eving, Brackel und Scharnhorst an den Rat durchlaufen zu lassen, wird bei Enthaltung der Stimmen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig beschlossen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt den vorgelegten CDU-Antrag vom 07.06.2004 (Drucksache-Nr. 06357-04-ATC) sowie den Beschluss des Werksauschusses für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vom 09.06.2004 und die abweichenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Eving, Brackel und Scharnhorst ohne Beschlussempfehlung zur weiteren Beratung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

VIII. der Rat der Stadt nimmt

a. die im als Anlage beigefügten „Abwägungsband“ aufgelisteten vorgebrachten Belange und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbargemeinden (NG) sowie die Stellungnahmen der Verwaltung dazu und
b. den geänderten F-Plan-Entwurf (Hauptplan und Teilplan) mit dem geänderten Erläuterungsbericht
zur Kenntnis und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht auf die verkürzte Dauer von drei Wochen. Anregungen können nur zu den besonders gekennzeichneten (weißer Umring) geänderten oder ergänzten Planteilen vorgebracht werden.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141. BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße (hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -
(Drucksache Nr.: 06249-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße (hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
1. Quartalsbericht 2004 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 06569-04)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - hier: I. Entscheidung über Anregungen II. Feststellungsbeschluss III. Satzungsbeschluss IV. Beifügung einer Begründung V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte VI. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05873-04)
- Schreiben der Herren StD Fehlemann und StR Sierau vom 17.05.2004

Frau RM Schilling bittet bis zur Ratssitzung am 17.06.2004 um Auskunft darüber, wie viele Kleingärtner mit ihren Gärten noch in die neue Anlage umziehen wollen und ob sich dies noch rentiert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig unter Beachtung des Schreibens der Herren StD Fehlemann und StR Sierau dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 123 vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt den Anregungen zu Pkt. 5.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen sowie den Anregungen zu Pkt. 5.2 und 5.3 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - mit Erläuterungsbericht vom 10. 09. 2003 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 18. 12. 2003 offen gelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt den Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - für den unter Punkt 1.2 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 18. 12. 2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt.6 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 123 die Begründung vom 10. 09. 2003 beizufügen;

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. nimmt zur Kenntnis, das mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - die unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41, S. 568, SGV NRW 791)

VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 123 – Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes
In W 114 - Platz von Amiens –
hier:
I. Beifügung einer Begründung - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
II. Satzungsbeschluss - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
III. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches - Bebauungsplan In W 114,
IV. Beifügung einer Begründung - Bebauungsplan In W 114,
V. Satzungsbeschluss - Bebauungsplan In W 114,
VI. Information zur Umfeldgestaltung,
VII. Sicherung der Bauleitplanung: Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes In W 114
(Drucksache Nr.: 06024-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, die mit dem Bebauungsplan 117 - Freistuhl - offengelegene Begründung der Aufhebungsabsicht vom 05.09.2003 dem aufzuhebenden Bebauungsplan beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 231-1)

II. beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - mit dem unter Punkt I.1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - vom 10.04.2004 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - die modifizierte / aktualisierte Begründung vom 06.04.2004 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

V. beschließt den Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - mit dem unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. nimmt die Informationen der Verwaltung zur Gestaltung der verbleibenden Flächen rund um den neuen RWE Gas Tower zur Kenntnis

VII. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens - als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i .V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.3
Bauleitplanung
Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Entscheidung über Anregungen; III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 06306-04)

Frau sB Pohlmann-Rohr nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 103 - Tremonia - für die unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereiche im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderungen Nr. 2 und Nr. 3)

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. hat die vorgebrachten Anregungen zu den Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Ziffern 5.1 - 5.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Ziffer 5.6 aus den dort genannten Gründen zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. beschließt die Änderung Nr. 2 für den unter Ziffer 1.1 und die Änderung Nr. 3 für den unter Ziffer 1.2 genannten Änderungsbereich als Satzung
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. 10 Abs. 1 BauGB und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 103 die Begründung vom 30.04.2004 und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 die Begründung vom 30.04.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 103. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Scha 121 - In der Dahlwiese -; hier: Aufhebung der Beschlüsse und Einstellung des Planverfahrens sowie
Bebauungsplan Scha 135 - südlich Westholz -; hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 06324-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 01.06.2004 (wurde nachversandt)

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Vorlage in der Ausführung der Anlage 2 zur Vorlage aus. Die Anlage 3 könne nicht Grundlage der Planung sein. Gegenstand der Vorlage sei nur die Straßenrandbebauung an der Straße Westholz.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass die Vorlage vor dem Hintergrund des Flächennutzungsplanneuaufstellungsverfahrens zu sehen sei. Vor Ort habe sich eine Meinungsbildung ergeben, die sich in der Anlage 3 zur Vorlage niederschlage und die sich im Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst auch darstellt.
Die Fläche sei stärker in die Entwicklungsoption hinein geraten, da die beiden Flächen Schulte Mäter nicht für eine weitere Entwicklung vorgesehen seien.




Herr Ostholt erklärt, dass die Anlage 3 zur Vorlage ohne Maßstab und nicht parzellenscharf dargestellt sei. Derzeitig könne also nur die Anlage 2 beschlossen werden, die die Straßenrandbebauung am Westholz zeige. Die Anlage 3 gibt eine eventuelle Erweiterung des Plangebietes an. Vor Erweiterung des Gebietes müsse erst der Flächennutzungsplan verabschiedet und ggf. eine Erweiterung der Wohnbebauung vorgesehen sein. Die Aufstellung des Verfahrens sollte daher auf die Anlage 2 beschränkt werden.

Herr RM Frebel macht deutlich, dass er mit der Politik des Herrn StR Sierau nicht einverstanden und diese unwürdig sei. Die Interessen, die hinter diesem Bebauungsplan stecken, seien Herrn StR Sierau bekannt.
Herr RM Frebel verdeutlicht, dass die Straßenrandbebauung dort gewünscht sei. Nicht gewünscht sei eine doppelte Straßenrandbebauung mit einer Stichstraße. Er befürchtet, dass die Planung dann Stück für Stück weiter gehe. Er hält es für unwürdig, hier private Interessen zu bedienen.

Herr RM Jostes bestätigt, dass die Fläche Schulte Mäter für eine Bebauung nicht vorgesehen werden sollte. Zur Dahlwiese gebe es bereits eine Beschlusslage.

Herr StR Sierau erinnert daran, dass die Flächen Schulte Mäter zunächst im Flächennutzungsplanent-wurf enthalten waren. Über die Beratung der InSEKts ist es dann zu einer Reduzierung gekommen.

Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage inklusive des Beschlusses der Bezirksvertretung Scharnhorst zu und bittet darum, entsprechend abstimmen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mit Mehrheit ab, die Vorlage in Verbindung mit Anlage 3 zu beschließen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig unter Beachtung der Anlage 2 zur Vorlage als Grundlage des Beschlusses

1. nachstehende Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 24.03.1999 aufzuheben und die Planverfahren einzustellen:

a) den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (103. Änderung),
b) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 121 - In der Dahlwiese -

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

2. den Bebauungsplan Scha 135 - südlich Westholz - für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

3. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.



zu TOP 3.5
Ehemalige Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde
hier: Sachstandsbericht zum weiteren Umgang mit dem Gasometer
(Drucksache Nr.: 06367-04)

Auf die Anmerkung der Frau sB Pohlmann-Rohr, dass sie die Beseitigung des Gasometers bedaure und anrege, ihn zu erhalten, entgegnet Herr StR Sierau, dass es 1999 eine Entwicklungswerkstatt in Sachen Kokerei Hansa gegeben habe. Inzwischen wurde ein Sanierungsverfahren auf den Weg gebracht, das bergrechtliche Verfahren laufe zur Zeit noch.

Herr StR Sierau verweist auf die Anlagen zur Vorlage. Er sieht keine Möglichkeit mehr, den Gasometer zu erhalten und verweist auf die Verkehrssicherungspflicht, die erhebliche Kosten nach sich ziehe.

Herr RM Münch gibt den Hinweis, dass die Stadt Dortmund ein großes Aktienpaket und städtische Beteiligungen besitzt. Seines Erachtens könnte durch den Verkauf z. B. von Aktien der Erhalt des Gasometers unterstützt werden.
Herr RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
“Der AUSW fordert die Verwaltung auf zu prüfen, ob in Dortmund ein Gasometer erhalten bleiben kann?“

Herr RM Ollech macht deutlich, dass der Gasometer nicht erhalten bleiben sollte. Die Diskussion sei in Huckarde erledigt. Durch den Erhalt des Gasometers werde nur die Entwicklung des Gebietes aufgehalten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig den mündlichen Antrag des Herrn RM Münch ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum geplanten weiteren Umgang mit dem Gasometer auf dem Areal der ehemaligen Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall / Weiherstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung,
II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126
(Drucksache Nr.: 06480-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall / Weiherstraße;

II. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall / Weiherstraße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 10.05.2004 zu und beschließt ... die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 12 BauGB sowie § 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.7
Bauleitplanung
Bebauungsplan Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs für die Bürgerbeteiligung und Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens
(Drucksache Nr.: 06348-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Mg 157 auf der Grundlage der vorgestellten Entwicklungsziele des Plankonzeptes fortzuführen.

3.8 Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte

- Zusammenfassung der Beratungsergebnisse – Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte – (Drucksache-Nr. 06624-04)

zu TOP 3.8.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 06042-04)

zu TOP 3.8.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
(Drucksache Nr.: 06044-04)

zu TOP 3.8.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
(Drucksache Nr.: 06045-04)

zu TOP 3.8.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
(Drucksache Nr.: 06041-04)

zu TOP 3.8.5
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
(Drucksache Nr.: 06046-04)

zu TOP 3.8.6
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
(Drucksache Nr.: 06048-04)

zu TOP 3.8.7
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
(Drucksache Nr.: 06049-04)

zu TOP 3.8.8
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
(Drucksache Nr.: 06050-04)

zu TOP 3.8.9
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
(Drucksache Nr.: 06051-04)

zu TOP 3.8.10
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 06052-04)
zu TOP 3.8.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
(Drucksache Nr.: 06053-04)

zu TOP 3.8.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 06054-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 01.06.2004 (wurde nachversandt)

Die Tagesordnungspunkte 3.8.1 – 3.8.12 werden zusammen behandelt.

Herr RM Follert verdeutlicht, dass für die CDU-Fraktion die Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte ein begleitendes Instrument im Rahmen der Flächennutzungsplandiskussion darstellen, d. h. sie haben keine normative Kraft, sind aber weiter fortzuschreiben.

Für Frau RM Reuter haben die InSEKts eine gute Bestandsaufnahme über die Stadtbezirke ergeben. Ein Teil der dargestellten Flächen entspricht nicht den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Als Grundlage für die weitere Arbeit hält sie die InSEKts für positiv.

Auch Herr RM Harnisch meint, dass die InSEKts eine gute Arbeit darstellen, die fortgeschrieben werden muss. Auch die Fortschreibung sollte wieder mit Beteiligung der Bürger und des Stadtbezirksmarketings erfolgen.

Herr StR Sierau bezeichnet die InSEKts als neues Instrument, für das ein gesellschaftlicher Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit durchgeführt wurde. U. a. durch die InSEKts ist hier bekannt, was die Stadt Dortmund will, so dass Gespräche auf dieser Grundlage gut laufen können, wenn z. B. Investoren nach Dortmund kommen.
Zum weiteren Verfahren macht Herr StR Sierau darauf aufmerksam, dass die personelle Ausstattung für die Fortschreibung der InSEKts entsprechend vorhanden sein muss. Zum Zusammenführen mit dem Stadtbezirksmarketing erläutert Herr StR Sierau, dass die InSEKts die Grundlage sind, auf der das Stadtbezirksmarketing laufen könne. Er zieht aber eine Entkopplung der InSEKts vom Stadtbezirks-marketing vor.

Beschluss zu TOP 3.8.1 – 3.8.12:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorgelegen Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorgelegen Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts zur Kenntnis und beschließt, dass dieser Entwurf als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung und die sich daraus ableitende verbindliche Bauleitplanung des Stadtbezirks dienen soll.

Ferner beschließt der Rat, dass die InSEKts in der Mitte und zum Ende einer kommunalpolitischen Periode zu aktualisieren und fortzuschreiben sind und den politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

zu TOP 3.9
3.1 Masterplan Freizeit - Entertainment - Tourismus
(Drucksache Nr.: 06434-04)
- Auszug des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der Sitzung am 19.05.2004
- Auszug des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung am 01.06.2004 (wurde nachgereicht)
Herr RM Harnisch ist im Namen der SPD-Fraktion dafür, eine Empfehlung an den Rat auszusprechen. Er verweist auf die Begründung, die er in der Ratssitzung am 13.05.2004 abgegeben habe, und erklärt, dass das Dezernat 6 bei diesem Masterplan nicht die Federführung habe.

Frau Schmidt stellt dar, dass der Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ es grundsätzlich gut findet, einen entsprechenden Masterplan zu erstellen. Gerade in diesem Bereich müsse auf die Barrierefreiheit explizit geachtet werden. Frau Schmidt würde es auch begrüßen, wenn es einen Masterplan „Barrierefreiheit“ geben würde, der nicht nur die baulichen Hintergründe beleuchtet.

Frau RM Reuter schlägt vor, zunächst die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit abzuwarten. Mit den Voten des Kulturausschusses und des AUSW könnte im Rat am 15.07.2004 dann eine Entscheidung fallen.

Frau RM Zupfer betont, dass bei der Diskussion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nicht klar war, wer die Federführung für einen solchen Masterplan haben und wie die Beteiligung sein wird. Inzwischen scheint die Verwaltung darüber beraten zu haben, die Antwort wird im Kulturausschuss noch erwartet.

Herr StR Sierau erläutert, auf der Verwaltungsebene sei inzwischen entschieden worden, dass die Federführung für diesen Masterplan im Dezernat 4 – Kultur – liege. Eine Beteiligung aus dem Bereich Wirtschaftsförderung und des Dezernates 6 sowie eine intensive Kooperation mit den Einrichtungen, die sich u. a. im Tourismus—Bereich sehr bemüht haben, wird es außerdem geben. Sollte der Ratsbeschluss am 17.06.2004 erfolgen, kann mit dieser Struktur die Arbeit begonnen werden. Als erstes wird das Material, das zur Verfügung steht und in der Vergangenheit erarbeitet wurde, zusammenzutragen und zu sichten sein. Auf dieser Basis wird eine Vorgehensweise für den Masterplan vorgeschlagen werden. Erst dem neuen Rat könnte das Erarbeitungsverfahren mit den Beteiligungsformen und der Zeitplanung vorgestellt werden, da in so kurzer Zeit eine grundlegendere Aufarbeitung nicht möglich ist.

Herr RM Frebel stellt dar, dass am 01.06.2004 im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Antrag zum Masterplan aufgrund der Begründung keine Mehrheit gefunden hätte. Herr StR Stüdemann habe dann einen Kompromissvorschlag gemacht, dem dann auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe folgen können. Herr RM Frebel bittet, dem Vorschlag der Frau RM Reuter zu folgen, über den Antrag nach der Sitzung des Kulturausschusses abzustimmen.

Herr RM Jostes schlägt abschließend vor, im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Grundsatzbeschluss über den überwiesenen SPD-Antrag zu fassen. Danach müsse die Verwaltung im zweiten Schritt Verfahrensvorschläge hierzu erarbeiten. Der AUSW gebe dadurch die Empfehlung, dass der Bereich des Dezernates Sierau am Konzept zum Aufbau eines Masterplanes und zu den Kosten mitarbeitet. Auf dieser Grundlage müsse dann anschließend entschieden werden, ob der Masterplan mit dem Inhalt und den Kosten entstehen soll.

Herr RM Follert schließt sich im Namen der CDU-Fraktion dem Vorschlag des Herrn RM Jostes an.

Frau RM Zupfer erklärt sich für die SPD-Fraktion damit einverstanden, heute den Grundsatzbeschluss zu fassen. Über die Modalitäten könnte im Kulturausschuss noch gesprochen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ergänzt aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung den Wortlaut des vorliegenden SPD-Antrages um den fett markierten Bereich Kultur und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Die Stadt Dortmund hat sich in den vergangenen Jahren in den Bereichen Freizeit, Entertainment, Tourismus und Kultur erfreulich positiv entwickelt. In diesen Bereichen sind darüber hinaus weitere interessante Entwicklungspotenziale für die Gesamtstadt zu erkennen.

Der Rat der Stadt Dortmund hat sich in der Vergangenheit bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder mit einzelnen Vorhaben befasst. Was jedoch nicht vorhanden ist, ist ein Gesamtkonzept, welches die verschiedenen Entwicklungen in den einzelnen Bereichen beleuchtet und zusammenführt und hierbei insbesondere zu bestimmten Standorten und Projekten Aussagen trifft und damit den Weg in die Zukunft aufzeigt.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen – und das belegen die Erfahrungen aus den Vorhaben mit regionalem Bezug (Regionales Einzelhandelskonzept, Emscher Landschaftspark, Fluss Stadt Land) – dass die Themen Freizeit, Entertainment, Tourismus und Kultur in ihrer zukünftigen Entwicklung auch regional zu betrachten sind.

Um den eingeschlagenen Weg in den Bereichen Freizeit, Entertainment, Tourismus und Kultur zielgerichtet weiterzuentwickeln, wird die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Freizeit – Entertainment – Tourismus – Kultur zu erstellen. Diese ist von den fachberührten Dezernaten und Eigenbetrieben der Stadt Dortmund im Sinne einer integrierten Gesamtentwicklung gemeinsam zu erarbeiten.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
"Sauberes Dortmund" Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen 2003
(Drucksache Nr.: 06322-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 01.06.2004 (wurde nachgereicht)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Gentechnik auf kommunalen Flächen
(Drucksache Nr.: 06602-04-GM)
(wurde nachgereicht)

Herr RM Berndsen verweist auf die schriftliche Begründung zum Antrag.

Herr RM Jostes verweist auf den vorliegenden Antrag und bittet darum, Anträge, die bereits mehrere Tage vor einer Sitzung fertig sind, frühzeitig u. a. an die Fraktionen zu geben, damit diese auch möglichst vor der Sitzung gelesen werden können.

Frau sB Pohlmann-Rohr macht deutlich, dass die Stadt Dortmund mit diesem Antrag Zeichen setzen soll.

Herr RM Follert erkennt im gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein bundespolitisches Thema, das in der Begründung nur Behauptungen enthalte. Es habe wissenschaftliche Untersuchungen gegeben, die diese Behauptungen widerlegt haben. Die CDU-Fraktion lehnt daher den Antrag ab. Es werde einer zukünftigen und fortschrittlichen Technologie nicht erforderliche Schwierigkeiten bereitet.

Herr RM Münch macht den Vorschlag, den Antrag in die nächste Sitzung des AUSW am 07.07.2004 zu vertagen.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass der Rat über den Antrag entscheiden müsse. D. h. der AUSW müsse den Antrag dorthin überweisen.

Herr RM Harnisch verweist auf Projekte, wie „Regionen aktiv“. Er sieht es als Zukunftsaspekt an, die Bedenken eines großen Teils der Dortmunder Bevölkerung aufzunehmen und ihnen mit diesem Antrag Rechnung zu tragen.

Herr RM Frebel erklärt, dass mit diesem Antrag insbesondere auf die privatrechtlichen Verträge der Stadt Dortmund Einfluss genommen werden soll.

Herr RM Schneider stellt dar, dass der Gentechnik nichts entgegengesetzt werden könnte.

Herr RM Jostes schlägt vor, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen, da dieser der Fachausschuss für den Bereich der Liegenschaften sei.

Herr RM Harnisch und Frau RM Reuter sind mit einer Überweisung an den Haupt- und Finanzausschuss einverstanden. Frau RM Reuter bittet aber darum, über den Antrag im AUSW vorher abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Antrag und fasst einstimmig den Beschluss, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen:

1. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtgestaltung spricht sich dafür aus, dass auf den Flächen, die im Eigentum der Stadt Dortmund stehen, keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf zu prüfen, inwieweit die Pächter bei der Neuverpachtung und Verlängerung von Pachtverträgen vertraglich verpflichtet werden können, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten und gegebenenfalls die entsprechende Vertragsgestaltung vorzunehmen. Der Ausschuss erwartet, dass über die Ergebnisse dieser Prüfung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause berichtet wird.

zu TOP 5.3
Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
(Drucksache Nr.: 06351-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sondersitzung am 01.06.2004 (wurde nachversandt)
- Bitte um Stellungnahme des Herrn RM Münch vom 01.06.2004 (wurde nachversandt)

TOP 5.3 ist zu Beginn der Sitzung direkt nach den Regularien behandelt worden.



TOP 7 – TOP 13 sind nach TOP 2 - Angelegenheiten von besonderer Bedeutung – beraten worden.




J o s t e s
B r a u e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)