N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 20.06.2018
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:18 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Andrea Hirsch (BUND NRW)

Dr. Erich Heinrich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) von 15:50 Uhr

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 15.58 Uhr

Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)

Kai Schmiemann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Rath (60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Herr Veen (60/2)

Herr Traxel (60/2)

Frau Scheffel-Seeler (60/2)

Frau Weis (60/2)

Herr Rüthers (66/6)

Herr Hundorf (66/6)
4.
Gäste

Herr Münch (Ratsmitglied)

Herr Fuhrmann (NABU)

Herr Heimel (NABU)

Herr Keuntje (BI Wischlingen)

Herr Grimpe (Revierpark Wischlingen GmbH)

Frau Brauckmann (RVR)

Herr Haep (RVR 11-3)

Frau Wetzold-Schubert (AGARD)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 20.06.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

2.2 Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 285, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark –

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10524-18)

3. Berichte

3.1 Teilnahme der Stadt Dortmund am Labeling-Verfahren "StadtGrün naturnah"
Bericht

3.2 Revierpark Wischlingen: Park erleben - Natur erlernen
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Horn benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass um die Tagesordnungspunkte

2.3 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke, Drucksache Nr.: 11034-18

sowie

3.3 Vorhaben der Stadtentwässerung: Kanalbau Kirchhörder Bach - Sammler und Regenrückhaltebecken, Bereich Hohle Eiche/Kobbendelle

erweitert.

Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.

Die Tagesordnung wurde mit den o.g. Erweiterungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.





2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 285, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10524-18)

Herr Dr. Otterbein leitete anhand von Bildmaterial in die Diskussion über die o.g. Vorlage ein. Die Fläche, welche hier betroffen sei, lege seit 17 Jahren brach.

Herr Veen (60/2) stellte sich für Fragen, hinsichtlich der naturschutz- und artenschutzfachlichen Inhalte zur Verfügung. Des Weiteren stellte Herr Veen die Planung der Vorlage in Kürze vor. In Abstimmung mit dem behördlichen Artenschutz wurden bzw. werden einige Gebäude abgerissen, u.a. wurde aus Sicherheitsgründen der Pferdestall und der westliche Flügel des Kuhstalles bereits abgerissen. Erhalten werden könne das ehemalige Brauhaus. Die marode Rentei könne aus bautechnischer Sicht nicht erhalten werden. Der unterirdische Gewölbekeller bliebe jedoch zunächst erhalten. Hier werde geprüft, wie dieser gesichert und in die zukünftige Nutzungsstruktur integriert werden könne.

Auch solle laut Bebauungsplan eine 4-5 geschossige Hotelnutzung mit einer Tiefgarage entstehen. Das Brauhaus mit einem anschließenden Neubaukomplex soll der Gastronomie mit einem Veranstaltungssaal, einem Restaurant und einem Biergarten dienen. Die weiteren Flächen sollen für das Dienstleistungsgewerbe vorgehalten werden. Grünachsen sind auf der Fläche ebenfalls eingeplant worden.

Die geplanten Parkplätze sollen soweit möglich in wasserdurchlässiger Form erstellt werden. Die Stellplatzmenge soll auf der Fläche, die zur Verfügung stünde möglichst untergebracht werden. Bei dem geplanten Hotel in Form einer Tiefgarage, jedoch liegt dort eine Gasleitung, die berücksichtigt werden müsse. Bei den anderen Flächen werde der Parkplatznachweis im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Auf Nachfrage erklärte Herr Veen, dass die vorhandene Obstbaumwiese von der Planung derzeit nicht betroffen sei. Des Weiteren gebe es auf der gesamten Fläche keine Schutzausweisungen. Hier seien weder ein Landschaftsschutzgebiet noch sind Naturdenkmäler betroffen. Auch werde der Artenschutz in der Planung angemessen berücksichtigt.

Auch wären die Brücke sowie die Rampe, welche von der betreffenden Brücke hinunterführe, Bestandteil der Planung.

Herr Schreurs schlug vor den Beschluss zu der o.g. Vorlage, zwecks Vorstellung der Planung durch die entsprechende Fachabteilung, zu vertagen. Der Beirat beschließt hierzu mit 8 Stimmen und unter 5 Gegenstimmen die Vorlage nicht zu verschieben sowie die Vorstellung des von Herrn Dr. Otterbein ausgearbeiteten Beschlussvorschlages.

Herr Dr. Otterbein stellte, in Folge dessen den ausgearbeiteten Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde beschließt unter 2 Enthaltungen wie folgt:

Der Naturschutzbeirat unterstützt grundsätzlich die Reaktivierung der Flächen des
alten Gutes Brünninghausen unter Erhalt der zentralen Grünstrukturen auf dem Plangebiet.

Kritisch wird die – gemäß Rahmenplanung Rombergpark von 2014 – geplante verkehrliche Erschließung des Geländes über eine Rampe entlang der B 54 und die Brücke für Fußgänger und Radfahrer gesehen.

• Auf die besondere Bedeutung der Biotop- und Grünvernetzung der Fläche des ehemaligen Gutes Brünninghausen wird hingewiesen.

• Bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes wird die Rücknahme im Bereich der offengelegten Schondelle begrüßt. Eine Erweiterung im Süden des Plangebietes wird aufgrund der Bedeutung und der ökologischen Sensibilität der Flächen jedoch abgelehnt.

• Die Erholungsfunktion ist für das Plangebiet besonders hervorzuheben und sollte bei der Nutzung des Areals entsprechend besonders berücksichtigt werden.

• Die im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II formulierten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung müssen beachtet werden.

• Ein barrierefreier Zugang vom Stadtbahnnetz zum Rombergpark wird grundsätzlich begrüßt. Dafür wird der Umbau der U-Bahn-Haltestelle mit einem Aufzug anstelle einer Rolltreppe grundsätzlich jedoch für ausreichend gehalten.

• Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickert werden oder mittels Rigolen in die
Schondelle eingeleitet werden.

• Die Klimaanalyse für die Stadt Dortmund 1986 (Hrsg. Kommunalverband Ruhrgebiet) weist in der Karte „Planungshinweise“ auf „Lokal begrenzter Kaltluftabfluss“ und „Park und Grünanlagen“ hin und gibt die Empfehlung, „vorhandene Strukturen erhalten und ausbauen“. Aus diesem Grund, sowie aus Bodenschutzgründen, sollte die Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten unterbleiben.

• Die Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten die absoluten Höhen der vorhandenen Alt-Gebäude nicht überschreiten.

• Bei der Planung sollte dem Schutz des Kulturgutes neben dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Beirat regt den Erhalt und die Sanierung der alten Gebäude auch aus Artenschutzgründen an, insbesondere in Bezug auf die ehemalige Rentei, den Pferdestall, die Molkerei mit Kuhstall, die Brauerei, die Scheune Nord und die Katakomben.

• Da der B-Plan in direkter Verbindung zum Rombergpark steht, der erhöhte Vogeldichten besitzt, ist bei der Gestaltung der Gebäude das Vogelschlagrisiko an Glasscheiben zu berücksichtigen. Insbesondere Situationen und Anordnungen von Glasscheiben, die den Vögeln eine Durchsicht in dahinterliegende Freiräume ermöglichen, sowie Spiegelungen, gilt es zu vermeiden oder wirksam zu begegnen. Dies ist insbesondere für Glasfronten in direkter Nähe zu Wald- und Gehölzbereichen sowie Wasserflächen von großer Bedeutung.

• Der Umfang der Beleuchtungseinrichtungen und die Dauer der Beleuchtung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.

• Der Beirat kritisiert im aktuellen Planungsentwurf die Lage der Parkplätze im hinteren Bereich. Die Stellplätze sollten nach vorne an die Straße Am Rombergpark gelegt werden.



zu TOP 2.3
Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11034-18)

Nach eingehender Diskussion über den, in der Vorlage genannten, neuen Standort zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein erging folgender Beschluss.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat wendet sich entschieden gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins in die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße.

Bereits im Jahr 2002 gab es Pläne, neben der Kleingartenanlage Ardeyblick den Dortmunder Reiterverein in das Landschaftsschutzgebiet zu verlagern. Die Naturschutzverbände konnten gemeinsam mit einer Initiative zum Erhalt der Bolmke diese Planung verhindern. Auch die Bezirksvertretung Hombruch hatte sich gegen die Verlagerung des Reitervereins ausgesprochen.

Ein Teil der Fläche ist im Landschaftsplan Dortmund-Süd als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Der Entwurf des neuen Landschaftsplans sieht hier ein LSG (Nr. 29 „Renninghausen-Bolmke“) vor.

Als Schutzzweck heißt es dort:
· zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturschutzgüter, insbesondere des Altbaumbestandes und der Streuobstwiese, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (Kulissenwirkung zum NSG Bolmke),
· wegen seiner Bedeutung für die Erholung,
· Als Refugialraum und Pufferzone für das angrenzende Naturschutzgebiet An der Panne. Im Gebietsentwicklungsplan bzw. Regionalplan ist dort ein „Bereich zum Schutz der Landschaft“ dargestellt, was eine Bebauung verbietet.

Die Verlagerung des Reitervereins ist mit folgenden Belastungen verbunden:
· durch die Erstellung der Reiterhalle, der Pferdeställe und des Ausreitplatzes ist eine weitere, große Flächenversiegelung notwendig,
· durch das Ausreiten in den Randbereichen des Naturschutzgebietes kommt es zu weiterer Belastung der Nutzung sowie auch zu ökologischen Schädigungen,
· die Anwohner der Stockumer Straße und die Nutzer der anliegenden Kleingartenanlagen werden zusätzlicher Verkehrsbelastung ausgesetzt.


Der Beirat bittet die Verwaltung, den Alternativstandort Salinger Feld (Fläche 3, südwestlich Zur Hockeneicke) im Rahmen der Standortsuche zu prüfen.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Teilnahme der Stadt Dortmund am Labeling-Verfahren "StadtGrün naturnah"

Herr Rüthers (66/6) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur TOP 3.1) zunächst das Labelingverfahren vor. Im Nachgang stellte Herr Hundorf (66/6) die Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität städtischer Rasenflächen durch Verringerung der Mahdintervalle anhand einer Powerpoint-Präsentation in gekürzter Fassung (siehe Anlage zu TOP 3.1) vor.

Der Beirat begrüßte die Maßnahmen sowie die Teilnahme am Labelingverfahren sehr. Die Veränderungen durch diese Maßnahmen wären bereits an verschiedenen Standorten hinreichend erkennbar.

Herr Rüthers erklärte hier nochmals, dass weiterhin Aufklärungen der Bürgerschaft beabsichtigt wäre, da durch den Bürger oftmals nicht erkennbar wäre, ob hier eine von der Stadt beabsichtigte ökologisch wertvolle Maßnahme durchgeführt wurde oder ob auf Grund von Personalmangel ein Pflegedefizit auf einer städtischen Fläche vorherrsche.

Des Weiteren würde man auch den Einsatz von regionalen Saatgut fördern. Hier erklärte Herr Dr. Otterbein, dass ab 2020 u.a. in Naturschutzgebieten nur noch Regiosaatgut verwenden werden dürfte.

Zu diesem Labeling-Verfahren wird zukünftig ein Arbeitskreis mit verschiedenen Teilnehmern, wie auch den Naturschutzverbänden, stattfinden.


zu TOP 3.2
Revierpark Wischlingen: Park erleben - Natur erlernen

Herr Haep (Regionalverband Ruhr) und Frau Brauchmann (Regionalverband Ruhr) stellten anhand einer Präsentation (siehe Anlage zu TOP 3.2) dem Beirat die geplanten Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zur Zukunft des Revierpark Wischlingen vor.

Auf Nachfrage erklärte erklärte Herr Haep, dass es formell Inhaltsverpflichtungen auf Grund der Förderung der Maßnahmen gebe, die durchgeführten Maßnahmen zu unterhalten unter anderen sollen auch die Blüteninseln sich dauerhaft entwickeln und hier müsse man unter Umständen auch durch Pflegen darauf hinarbeiten. Des Weiteren könne man Vandalismus nicht verhindern, jedoch würde man durch die Auswahl der Gerätschaften versuchen gegen zu steuern. Auch würde man den Parkplatz nicht vergrößern sondern lediglich gestalterische Änderungen vornehmen. Zu Gunsten der Insekten werden auch die Beleuchtungen zukünftig insektenfreundlich und punktuell umgestaltet. Des Weiteren sollen auf Flächen, die entsiegelt oder aufgewertet wurden, keine von der Revierpark Wischlingen GmbH geplanten Veranstaltungen stattfinden. Die geplante Aussichtsplattform solle nicht im Naturschutzgebiet Hallerey aufgestellt werden oder hineinreichen und der Zutritt verschlossen werden, sofern keine Aufsicht möglich ist. Die geplanten Maßnahmen würden laut Herrn Haep mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Es werden im Rahmen der Fördermaßmaßnahmen keine Versiegelungen oder baulichen Einrichtungen vom Regionalverband Ruhr geplant. Im Bereich des Teiches gebe es keine ökologisch aufwertenden Maßnahmen, da es hier andere Planungen der Revierpark Wischlingen GmbH gebe. Herr Grimpe (Revierpark Wischlingen GmbH) erklärte hierzu, dass es Planung gebe, wie eine Wakeboardanlage, diese jedoch bis dato noch nicht bei den Behörden vorlege.

Frau Brauckmann erläuterte nochmals, dass hinsichtlich der geplanten Maßnahme zum Grünen Klassenzimmer mit Schulen Kontakt aufgenommen werde und man Kooperationspartner hier suche.
zu TOP 3.3
Vorhaben der Stadtentwässerung: Kanalbau Kirchhörder Bach - Sammler und Regenrückhaltebecken, Bereich Hohle Eiche/Kobbendelle

Herr Veen (60/2) stellte das o.g. Vorhaben vor.

Der Beirat bat um amphibiengerechte Gestaltung des Regenrückhaltebeckens. Auch wurde vom Beirat die Anlage einer Obstwiese als Ausgleichsmaßnahme auf Grund des zukünftigen Pflegebedarfes kritisch gesehen. Hierzu erklärte Herr Veen, dass es keine Ausgleichsmaßnahmen für Amphibien gebe, da hier keine Amphibien direkt von der Maßnahme betroffen wären. Auch würde bei einer entsprechenden Gestaltung des Regenrückhaltebeckens der Eingriff größer. Des Weiteren wäre es möglich den Antragsteller zur Pflege hinsichtlich der Erhaltung etc. der Obstbäume zu verpflichten.

Der Beirat wies jedoch nochmals auf die Amphibienbestände (u.a. auch eine Kreuzkrötenpopulation) an der Straße Kobbendelle hin. Hier sollten im Rahmen der Maßnahmen auch die Wanderungszeiten berücksichtigt werden und die Bürgersteige, die als Barriere für die wandernden Amphibien wirken, entsprechend abgesenkt werden.

Herr Veen erklärte, dass er die Anregungen mit der Stadtentwässerung sowie der unteren Wasserbehörde besprechen werde.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat stimmt einer Befreiung unter der Voraussetzung zu, dass von der Naturschutzbehörde auf den Vorhabenträger hingewirkt wird die Amphibienbestände im Umfeld der Maßnahme in der Planung stärker zu berücksichtigen. Eine Rückkopplung mit dem Beiratsvorsitzenden ist erwünscht.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Sitzungstermine für das Jahr 2019
Herr Dr. Otterbein wies auf das Schreiben der Geschäftsführung mit den neuen Sitzungsterminen für das Jahr 2019 hin.


Geplantes Projekt „Wann wird der Deusenberg zum Erlebnisraum?“
Herr Horn wies hinsichtlich einer beabsichtigten Umgestaltung des Deusenberges auf das Brutvorkommen von Feldlerchen und Wiesenpieper sowie auf das Schmetterlingshilttopping hin. Dieses wäre entsprechend zu berücksichtigen.




Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Horn
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender