Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 16.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Giebel i. V. für Rm Heidkamp
Rm Goosmann
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Naumann i. V. für Rm Tölch
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker

CDU
Rm Buchloh i. V. für Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Logermann i. V. für sB Krummacher
Rm Noltemeyer

FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

---




c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Tasillo, FB 32
Herr Willeke, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Scholz, FB 20
Herr Nolte, FB 66
Frau Gugel, FB 61
Herr Schiebold, FB 23
Frau Fichtenau, 33/GF ABöAB

d) Gäste
Herr Richlitzki, EDG Dortmund

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 16.06.2015, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.05.2015
- wird nachgereicht -

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

2.1 Gebühren der EDG bei Grünabfällen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01388-15)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00624-15-E2)

3.2 Bekämpfung von Schwarzarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01171-15-E2)

3.3 Bleiberecht für Menschen ohne Papiere
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015
(Drucksache Nr.: 01204-15)


3.4 Bewertungen der Planstellen im Rettungsdienst und Qualifizierung von Notallsanitäter/innen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01640-15)

3.5 Parkende Autos auf Radwegen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01635-15)

3.6 Abschiebungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01582-15)

3.7 Cannabis-Delikte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01581-15)

3.8 Bezahlarten Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01580-15)

3.9 Ausbildung integrationswilliger jugendlicher Asylbewerber
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01661-15)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)

4.2 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

4.3 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

4.4 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

4.5 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kleinhans benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

TOP 3.10 Situation in den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO / Bitte um Stellungnahme
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01730-15)
TOP 4.1 Haus des Jugendrechts
Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2015
(Drucksache Nr.: 00510-15)

TOP 4.6 Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00842-15)

Dringlichkeitsschreiben StD Stüdemann vom 15.06.2015

Die CDU-Fraktion teilt mit, dass sie ihren Vorschlag zur Tagesordnung – TOP 3.4 „Bewertungen von Planstellen im Rettungsdienst und Qualifizierung von Notfallsanitäter/innen“ zurückziehen.

Die Fraktion Die Linke & Piraten zieht ihren Vorschlag zur Tagesordnung TOP 3.9 „Ausbildung integrationswilliger jugendlicher Asylbewerber“ zurück.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.05.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.05.2015 wird einstimmig genehmigt.


2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung




zu TOP 2.1
Gebühren der EDG bei Grünabfällen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01388-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Auf die o. a. Beschwerde des Herrn Kalis hat die EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) bereits mit Schreiben vom 06.05.2015 geantwortet. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.

Darin erläutert die EDG die Gründe für die Erhebung von Gebühren für Grünabfälle und zeigt darüber hinaus noch die Möglichkeiten der Eigenverwertung auf. Wichtig erscheint mir der Hinweis darauf, dass keine Gemeinde Grünabfall kostenlos entsorgen kann, auch wenn das Fehlen einer Gebühr den Anschein erwecken mag. In der Regel erfolgt in diesen Fällen eine rechtlich nicht zu beanstandende „Quersubventionierung“ durch andere Abfallgebühren. Ich schließe mich daher den Ausführungen der EDG in vollem Umfang an.“


Anlage: Schreiben EDG an Petenten:

Seit Inbetriebnahme des neuen Recyclinghofes in Wambel, Anfang 2013, werden Grünabfälle für Privatkunden gemäß Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Dortmund gegen eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro pro angefangenen Kubikmeter angenommen. Eine Verwiegung findet vor Ort nicht statt.

Zu Ihren Ausführungen, dass in anderen Städten Grünabfälle kostenlos angenommen werden, können wir Ihnen mitteilen, dass in Dortmund u.a. auch für die Anlieferung an den Recyclinghöfen das ‚Verursacherprinzip’ angewandt wird. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es als gerecht anzusehen ist: Wer mehrere Kubikmeter anliefert, zahlt auch für diese Menge. Wer aber z.B. lediglich 1 m³ anliefert, entrichtet natürlich nur die Gebühr für diese 1 m³ (10 €). Bei Vergleichen mit anderen Städten und Gemeinden sollte man stets alle anfallenden Kosten/Gebühren vergleichen und auch berücksichtigen, dass häufig über die Gebühr des Restabfallbehälters „gegenfinanziert“ wird.

Aufgrund dessen wird das o.a. Gebührenmodell (Verursacherprinzip) nunmehr seit vielen Jahren in Dortmund so praktiziert und wird in der Regel als durchaus gerecht empfunden. Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, dass zahlreiche Abfälle kostenlos – in haushaltsüblichen Mengen – abgegeben werden können, z.B. schadstoffhaltige Abfälle, wie Lacke, Batterien, Elektrogeräte, CDs, Altkleider usw.

Jedem Bürger in Dortmund werden Entsorgungswege aufgezeigt, abgestimmt auf Art und Umfang des Abfalls. Somit steht es außer Frage, dass es als unsozial anzusehen ist, seinen Abfall irgendwo als Nacht- und Nebelkipper, wie von Ihnen angeführt, in einem Straßengraben zu entsorgen (zumal es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt).

So würde sich für Sie als Alternative zur Grünschnittanlieferung ggf. der Häckseldienst (50 € je angefangene ½ Stunde) anbieten. Das Häckselgut bliebe dann in Ihrem Garten und kann sehr gut als Strukturmaterial oder Mulch verwendet werden. Ebenfalls könnte über den Eigentümer/in ein größerer Bioabfallbehälter bestellt werden oder aber man könnte zusätzlich einen Kompost anlegen.

Herr Kalis, wir hoffen, Ihnen hiermit die Gebührenstruktur hier in Dortmund etwas näher gebracht zu haben und hoffen auf Ihr Verständnis.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00624-15-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.05.2015 vor:

„Die Zahl von Veranstaltungsanmeldungen beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund nimmt stetig zu. Dies belegt die Attraktivität der Stadt Dortmund als Veranstaltungs- und Austragungsort. Im Jahr 2013 wurden 725 Veranstaltungen angemeldet. Im Jahr 2014 stieg die Anzahl auf
873 Anmeldungen, für das Jahr 2015 liegen zum Stichtag 30. April bereits 336 Veranstaltungs- anmeldungen vor.

Das Annmeldeverfahren wurde - wie bereits berichtet - strukturiert mit dem Ziel, sowohl den rechtlichen Vorgaben und sicherheitsrelevanten Aspekt einerseits als auch dem Gebot der Kundenorientierung andererseits gerecht zu werden. Gestatten Sie mir hierzu die Anmerkung, dass das Erreichen dieses Ziels oftmals eines "Spagats" seitens der Genehmigungsbehörden bedarf und eine Verfahrensvereinfachung nicht immer umsetzbar ist.

Im Sinne der Kundenfreundlichkeit wurde der seinerzeitige Anmeldevordruck überarbeitet und ist seit Januar 2014 in Gebrauch. Dieser Vordruck erleichtert die Zuordnung beantragter Veranstaltungen in unterschiedliche Größenordnungen. Diese erfolgt durch Zuordnung in drei Kategorien:

Kategorie „A“ (kleine Veranstaltungen)
Kategorie „B“ (mittelgroße Veranstaltungen)
Kategorie „C“ (Veranstaltungen größeren Ausmaßes)

Diese Kategorisierung vereinfacht zum einen für AntragstellerInnen das Antragsverfahren und wirkt sich zudem positiv auf den Verwaltungsaufwand aus.


Die überwiegende Anzahl von Anmeldungen betrifft die Kategorie „A“, der beispielhaft Schul- und Gartenfeste, Radtouristikfahrten und Schützenfeste oder Umzüge zugeordnet werden. Diese Veranstaltungen erfordern einen relativ geringen Arbeitsaufwand und werden - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auch ohne wesentliche Änderungen und Auflagen erlaubt. Die für eine Bearbeitung unabdingbar benötigten Informationen sind von äußerst geringem Umfang. Das Tiefbauamt benötigt lediglich

- eine Beschreibung der Veranstaltung mit Zeitraum-Angabe
- eine Angabe darüber, ob Alkohol ausgeschenkt und ob Tonträger benutzt werden.

Eventuell ist eine skizzenhafte Darstellung der Fläche beizufügen, der die geplante Aufstellung von massiven Ständen, wie z. B. Holzhütten oder Zelten mit mehr als 75 m² zu entnehmen ist.

Der Kategorie „B“ werden umfangreichere Vorhaben wie z. B. Straßenfeste, größere Festumzüge, Radrennen und Kirmesveranstaltungen zugeordnet. In diesen Fällen strebt das Tiefbauamt gemeinsam mit allen Beteiligten sachgerechte Einzelfalllösungen an. Zur Entscheidung sind erforderlich

- eine Beschreibung der Veranstaltung mit Zeitraum-Angabe der Veranstaltung
- eine Angabe zum Alkoholausschank und zur Tonträgerbenutzung erforderlich
- eine Liste der Verkaufsstände
- ein maßstabgerechter Lageplan, aus dem die Aufstellung der Stände hervorgeht.

Der Kategorie „C“ werden z. B. folgende Veranstaltungen zugeordnet: Rosenmontagsumzug, Weihnachtsmarkt, größere Musikveranstaltungen, Meisterfeiern etc.. Hier ist der Aufwand des Antrags- und Genehmigungsverfahrens naturgemäß am größten. Im Regelfall ist das Einreichen folgender Antragsunterlagen notwendig:

- Detaillierter Lageplan mit allen Auf- und Einbauten
- Versicherungsbestätigung des Veranstalters (z. B. Haftpflichtversicherung)
- Veranstaltererklärung zur Beschaffenheit des zur Verfügung gestellten Geländes (Abnahme)
- Ggf. einzelfallbezogen (je nach Art und Umfang der Veranstaltung) gesonderte Unterlagen,
(u. U. beispielsweise Sicherheitskonzept)

Auch die Veranstaltungen der Kategorie "C" werden jeweils einer Einzelfallbewertung unterzogen. Da die meisten dieser Veranstaltungen wiederkehrend sind, ließ sich trotz aller Komplexität sowie der Größe dieser Veranstaltungen über Jahre hinweg bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen ein hohes Maß an Professionalität erzielen. Hiervon profitieren die Veranstalter ebenso wie das Tiefbauamt und alle sonstigen Beteiligten.

Bestimmte Veranstaltungen der Kategorie „C“ sind als „Großveranstaltungen“ einzustufen. Wann eine Veranstaltung als Großveranstaltung einzustufen ist, ergibt sich aus dem „Orientierungsrahmen des Ministeriums für inneres und Kommunales NRW für die Planung, Genehmigung und Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen“.

Ob es sich um eine Großveranstaltung in diesem Sinne handelt, entscheidet das „Koordinierungsgremium Großveranstaltungen“. Dieses tagt bedarfsorientiert nach Antragslage unter Leitung des Tiefbauamtes und setzt sich zusammen aus Vertretern der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsamtes, des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, des Umweltamtes sowie im Einzelfall sonstiger Dritter (DSW21, Bahn, THW o.ä.)

Die zurückliegenden Monate betrachtend kann festgestellt werden, dass das Tiefbauamt Negativ-Rückmeldungen zum Anmeldeverfahren und zur dortigen Bearbeitung lediglich in sehr geringer Anzahl erhält. Soweit Kritikpunkte geäußert werden, wird jedem dieser Hinweise selbstverständlich nachgegangen. Hierbei werden auch die übrigen beteiligten Fachbereiche eingebunden. Erweisen sich Kritikpunkte nach der beschriebenen Abstimmung als berechtigt, werden zielgerichtet Maßnahmen getroffen, um die Kritikpunkte abzustellen und die in die Überarbeitung des Anmeldeverfahrens einfließen.

Eine Darstellung der Anmeldungen der Jahre 2014 und 2015 sowie deren Zuordnung in die einzelnen Kategorien sind in dem folgenden Schaubild visualisiert:




Zur Thematik der Kartierung darf ausgeführt werden, dass das Vermessungs- und Katasteramt bereits einen großen Teil der öffentlichen Bereiche, die wiederkehrend als Veranstaltungsfläche genutzt werden, aufgenommen und z. T. bereits kartiert hat. Allerdings konnte bisher weiterhin keine Lösung der Problematik "Gewährleistung des zweiten Rettungsweges und Nachweispflicht" gefunden werden. Insofern sind auch die Planunterlagen noch nicht generell verwendbar. Vor diesem Hintergrund müssen auch in jedem Einzelfall die Planunterlagen bereit gestellt werden, wobei jedoch bei den meisten Standorten auf die Erfahrungen der Vorjahre zurückgegriffen werden kann.

Hinsichtlich der beabsichtigen Überleitung des Veranstaltungsmanagements inklusive des Bereichs "Sondernutzung" vom Tiefbauamt zum Ordnungsamt ist ein Partizipationsverfahren mit Beteiligung des Personalrates eingeleitet worden. Da das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnte, ist es bislang noch nicht zu einer organisatorischen Neuordnung gekommen. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung im nächsten Sachstandsbericht informieren.“



Rm Goosmann teilt mit, dass weiterhin nachgesehen wird, wie sich die unterschiedlichen Veranstaltungen entwickeln. Es sind ihm immer noch Beschwerden bekannt geworden, dass Veranstalter z. B. detaillierte Lagepläne für Veranstaltungen der Kategorie „B“ vorlegen müssen oder für kleine Feierlichkeiten ein 9-wöchiger Vorlauf gefordert wird. Dies hält Rm Goosmann für grenzwärtig und bittet die Antragstellung so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, da ihm das freiwillige Engagement wichtig ist. Der Fragenkatalog ist auch nur im Internet abrufbar und es besteht die Bitte, diesen noch zu vereinfachen.

Herr Nolte bittet bezüglich der Bearbeitungszeit um Verständnis, da viele Beteiligte gehört werden müssen. Jedoch liegt die Bearbeitungszeit im Durchschnitt unter 9 Wochen. Weiterhin besteht die Bitte, dass Veranstaltungen rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01171-15-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Frage 1:

Die Verfolgung und Ahndung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch sind Aufgaben des Hauptzollamtes, Zuständigkeiten der Ordnungsbehörde sind nicht berührt. Lediglich im Zusammenhang mit unberechtigter Handwerks-/Gewerbeausübung werden durch das Ordnungsamt Fälle von so genannter „Schwarzarbeit“ als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Die von Ihnen erbetenen Fallzahlen können daher nicht benannt werden.

Frage 2:

Der Zoll kontrolliert in diesem Sachzusammenhang überwiegend Großbaustellen, während Schwarzarbeit im Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörde eher im Rahmen privater Auftragsvergaben festzustellen ist. Schnittstellen existieren faktisch kaum.
Beide Behörden unterrichten sich gegenseitig bei Feststellungen, die den jeweils anderen Zuständigkeitsbereich betreffen.

Im Bereich „Scheinselbständigkeiten und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Bewachungsgewerbe“ findet seit Herbst 2014 ein verstärkter Austausch zwischen dem Hauptzollamt und der Verwaltung statt. Eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit hat im Rahmen mehrerer Großeinsätze gegen illegalen Schrotthandel stattgefunden. Verabredungen zu gemeinsamen Gaststättenkontrollen wurden bereits im Mai 2012 getroffen. Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) des Zolls nimmt seitdem im Rahmen der personellen Ressourcen an Schwerpunkteinsätzen der Polizeiwache Nord und der Gewerbeabteilung teil.
Die Zusammenarbeit mit der Zollbehörde wird grundsätzlich als sehr gut und vertrauensvoll bewertet.

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Zoll- und Finanzbehörden ihr Engagement verstärkt haben.

Frage 3:

Die Eindämmung illegaler Beschäftigung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.


Frage 4:

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie erfolgreich die Kontrolle der Zollbehörden zur Einhaltung des neuen Mindestlohnes ist.

Das seit 01.05.2012 geltende Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) verpflichtet die Kommunen, Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bestimmte Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren. In diesem Kontext sind auch die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes zu beachten. Das TVgG hat das für Wirtschaft zuständige Ministerium des Landes als Prüfbehörde für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bestimmt. Weiterhin sind die Behörden der Zollverwaltung für Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns verantwortlich.

Darüber hinaus berechtigt das TVgG auch die öffentlichen Auftraggeber, Kontrollen durchzuführen. Der jeweilige Auftragnehmer ist gesetzlich verpflichtet, auf Verlangen vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des TVgG vorzulegen und zu erläutern.

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum verpflichtet potentielle Bieter, im Rahmen der Angebotsabgabe Kalkulationen der angebotenen Leistungen einzureichen und prüft deren Auskömmlichkeit. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Auftragnehmer die zu zahlenden Mindestlöhne in ihrer Angebotskalkulation berücksichtigt haben.



Das Personal- und Organisationsamt der Stadt Dortmund hat darüber hinaus im März 2015 per Rundverfügung alle Fachbereiche über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert und die Handlungsbedarfe zu den Themen „Mindestlohn“ und „Dokumentationspflichten“ zusammengestellt.“


Rm Zweier bezieht sich auf die Beantwortung der Frage 4 - 3. Absatz, dass öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen können. Hierzu bittet er um Auskunft, ob diese Kontrollen durchgeführt werden und, ob diese regelmäßig und/oder auf Zuruf geschehen; welche Erfahrungswerte vorliegen.

Frau Stadträtin Jägers teilt hierzu mit, dass von Seiten der Ordnungsverwaltung niemand beauftragt wird. Die Anfrage wird aufgenommen und an das Dezernat 7, mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet, ob eventuell im Bereich des Vergabewesens Erfahrungswerte vorliegen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Bleiberecht für Menschen ohne Papiere
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015
(Drucksache Nr.: 01204-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015 vor:

„Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 01204-15-E1) vom 30.04.2015 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

1. Der Rat unterstützt die Forderung des nordrhein-westfälischen Integrationsministers
Guntram Schneider nach einem Bleiberecht für illegal in Deutschland lebende Menschen.


2. Der Rat fordert die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, sich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten für ein derartiges Bleiberecht einzusetzen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, Hilfebedarfe für Menschen ohne Papiere in Dortmund zu
ermitteln und in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren Lösungen vor allem im
Gesundheits- und Bildungsbereich zu erarbeiten.

Begründung:

Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Guntram Schneider, hat vor
kurzem öffentlich gefordert, illegal in Deutschland lebenden Menschen mit einer Stichtagsregelung die
Legalisierung ihres Aufenthalts zu ermöglichen.
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus gehören zur gesellschaftlichen Realität. Viele von ihnen
sind abgelehnte Asylbewerber* innen, ehemalige Kriegsflüchtlinge, Studienabbrecher*innen -
Menschen, die ihr Aufenthaltsrecht verloren haben und trotzdem bleiben.
Nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen leben in Deutschland mindestens 500.000
Menschen ohne Papiere und Aufenthaltsrecht, insbesondere in Großstädten. Auch in Dortmund wird
es demnach mehrere hundert Menschen ohne Papiere geben.
Sie alle leben in ständiger Angst, aufgegriffen und abgeschoben zu werden. Sie sind nicht
krankenversichert, leben oft in überbelegten und unwürdigen Wohnungen und sehen sich Vermietern
oftmals schutzlos ausgeliefert. Viele von ihnen arbeiten oft schwarz ohne aufenthalts- und
arbeitsrechtliche Absicherung zu inakzeptablen Bedingungen und Löhnen. Sie setzen sich bei einer
möglichen Aufdeckung durch die Ordnungsbehörden der Gefahr einer Abschiebung oder Ausweisung
aus und sind deshalb besonders erpressbar - insbesondere auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt.
Vor allem die gesundheitliche Versorgung ist für die betroffenen Menschen ein Problem. Viele von
ihnen gehen bei einer Erkrankung gar nicht oder erst sehr spät zum Arzt - aus Angst, entdeckt und
abgeschoben zu werden. Zugang zu ärztlicher Versorgung erhalten die Betroffenen aufgrund
fehlender gesetzlicher und zu teurer privater Krankenversicherungen deshalb oft nur über ein
"Parallelsystem".
Laut Information der Verwaltung in der Vorlage „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in
Dortmund“ (Drucksache 00807-15) gibt es in Dortmund keine anonyme Sprechstunde für Menschen
ohne Papiere. Das Gesundheitsamt bietet zwar eine Sprechstunde zur medizinischen Versorgung
Wohnungsloser an. Da Gesundheitsämter aber "übermittlungspflichtig" sind, riskieren die Betroffenen
hier die Entdeckung ihrer Illegalität und damit ihre Abschiebung. Einzig im Gasthaus an der
Rheinischen Straße gibt es eine medizinische Anlaufstelle für sie.

Unter den Menschen ohne Papiere befinden sich auch Kinder. Zwar sind Schulen seit 2011 nicht
mehr dazu verpflichtet, der Ausländerbehörde einen irregulären Aufenthalt eines Schulkindes zu
melden. Datenabgleiche zwischen öffentlichen Stellen im Zuge von Anmeldeverfahren oder
Schulausflüge, bei denen der vermeintlich sichere Raum der Schule verlassen wird, sind aber
weiterhin ein unkalkulierbares Risiko.
Vor dem Hintergrund der Lebenssituation der Menschen ohne Papiere muss es deshalb das Ziel sein,
sowohl die akute Situation der betroffenen Menschen zu verbessern als auch Wege aus der Illegalität
in den gesicherten Aufenthalt zu schaffen.

Die von Minister Schneider vorgeschlagene Bleiberechtsregelung ist hier ein Weg.“
Aus Sicht von Rm Brück (Die Rechte) ist der vorliegende Antrag verfassungsfeindlich.
Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion u.a. mit
der Notwendigkeit, die Situation der sich tatsächlich in Dortmund aufhaltenden Menschen ohne
Papiere zu verbessern.

Rm Weyer (SPD) signalisierte die Unterstützung ihrer Fraktion hinsichtlich der Punkte 1. und 2. des
vorliegenden Antrages.



Rm Krause (CDU) sieht in dem beabsichtigten Ziel des Antrages einen Widerspruch gegen das
Rechtsempfinden und hält ein pauschales Bleiberecht für sich illegal aufhaltende Menschen nicht für
akzeptabel.

Für Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) bedeutet ein möglicher Beschluss des Antrages in der
vorliegenden Form, eine Entscheidung für eine illegale Aufenthaltsform.

Rm Bohnhof (AfD) sieht in einem etwaigen Beschluss des Antrages u.a. die Aushebelung
bestehender Gesetze.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) erläutert die Haltung ihrer Fraktion u.a. mit Verweis auf den
Umgang zur Klärung des Status, von sich illegal aufhaltenden Menschen, in anderen Ländern.
Für Rm Thieme (NPD) würde ein pauschales Bleiberecht für sich illegal aufhaltende Menschen, die
Erschwerung der Klärung des Asylgrundes nach sich ziehen.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) schlug im Sinne einer Sachaufklärung, auch in Bezug auf die
Intention der von Minister Schneider getätigten Äußerungen vor, die Thematik zunächst im
zuständigen Fachausschuss zu erörtern.

Der Rat der Stadt überwies den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.:
01204-15-E1) vom 30.04.2015 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden.“

Rm Noltemeyer gibt noch erläuternde Informationen zum Antrag und betont, dass es darum geht, Informationen zum Sachstand einzuholen, um das Thema besprechen zu können.

Rm Weber teilt mit, dass der Antrag abgelehnt wird. Er kann nicht verstehen, warum der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt eingebracht wird, wo es Schwierigkeiten gibt Flüchtlinge unterzubringen.
Die Erfahrungen der Länder, die bereits Legalisierungsmaßnahmen durchgeführt haben, sagen eindeutig, dass hierdurch Anreize geschaffen wurden für illegale Migration. Das hat dazu geführt, dass Menschen verstärkt in diese Länder kommen.

Rm Goosmann informiert, dass eine Abstimmung über den Antrag, so wie er formuliert und zur Abstimmung gestellt ist, widerstrebt, in dem sich eine Forderung eines Ministers aus der Presse zu eigen gemacht werden soll. Daher wird der Antrag abgelehnt. Aus seiner Sicht ist hier die Landes-, Bundes- und Europapolitik gefragt.

Rm Bohnhof merkt an, das aus seiner Sicht vielleicht Einzelfallregelungen geschaffen werden können, aber keine Pauschallösung. Daher wird er dem Antrag nicht zustimmen.

Rm Reigl teilt mit, dass sich der Argumentation der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeschlossen und dem Antrag zugestimmt wird.

Rm Dingerdissen sieht hier eine Verschiebung der Begrifflichkeiten und kann somit dem Antrag nicht zustimmen.

Rm Klausmeier teilt mit, dass sie die Diskussion für ernüchternd hält und bittet um Abstimmung des Antrages.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) ab.




zu TOP 3.4
Bewertungen der Planstellen im Rettungsdienst und Qualifizierung von Notallsanitäter/innen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01640-15)

Der Tagesordnungspunkt wird vom Antragsteller zurückgezogen.
(Siehe TOP 1.3)

zu TOP 3.5
Parkende Autos auf Radwegen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01635-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Immer wieder gibt es Beschwerden über parkende Autos auf Radwegen. Radfahrer*innen sind dadurch häufig gezwungen, auf die Straße auszuweichen, was oftmals zu unnötigen Gefährdungssituationen führt. Im letzten ADFC-Fahrradklimatest (2014) schnitt Dortmund im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinenden in diesem Punkt nicht nur deutlich unterdurchschnittlich ab, sondern es wurde zudem eine Verschlechterung im Vergleich zum Jahr 2012 konstatiert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Informationen und Rückmeldungen hat die Verwaltung über zugeparkte Radwege?

2. Welche Entwicklungen hinsichtlich der Anzahl entsprechender Vorfälle sieht die Verwaltung?

3. Von wem werden zugeparkte Radwege erfasst und gemeldet?

4. Welche Konsequenzen hat ein zugeparkter Radweg für den Halter des entsprechenden Wagens?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Zahl zugeparkter Radwege zu reduzieren?

Die Verwaltung teilt mit, dass die Beantwortung zur nächsten Sitzung erfolgt.

zu TOP 3.6
Abschiebungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01582-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:


„1. Wie viele Abschiebungen aus Dortmund hat es jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 und bisher im Jahr 2015 gegeben?
2. Welcher Staatsangehörigkeit waren die Abgeschobenen?
3. Wie viele Alleinstehende, Ehepaare und Familien mit Kindern waren in den jeweiligen Jahren von der Abschiebung betroffen?

4. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren jeweils zuvor ein Gutachten zur Reisefähigkeit angefertigt?

5. In wie vielen Fällen wurde in den einzelnen Jahren Abschiebehaft angeordnet?

6. Wie viele andere „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ hat es in den Jahren 2010 bis 2014 und bisher im Jahr 2015 gegeben? Bitte nach Maßnahmeart gliedern.

7. Wie viele der jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 und bisher im Jahr 2015 durchgeführten Abschiebungen haben ohne vorherige Ankündigung des Termins stattgefunden?

8. Wie viele Alleinstehende, Ehepaare und Familien mit Kindern waren in den Jahren jeweils von Abschiebungen ohne vorher angekündigten Termin betroffen?

Es wird darum gebeten die Antworten auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben.“


Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass sie über die Bitte um Stellungnahme sehr unglücklich ist und sie noch keine Idee hat, in welcher Form die Beantwortung erfolgt, dass nicht in und mit ihrem Namen rechtsextremistische Politik gemacht wird. Sie hat den Antragsteller darum gebeten, die Bitte um Stellungnahme zurück zu ziehen. Damit ist der Antragsteller jedoch nicht einverstanden.

Die Beantwortung wird zur nächsten Sitzung erfolgen.

zu TOP 3.7
Cannabis-Delikte
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01581-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

1. Wie viele Straftaten gibt es in einem nachgewiesenen Zusammenhang mit Cannabis in Dortmund pro Jahr? Um welche Typen Straftaten handelt es sich dabei (bitte mit Prozentangaben zu den Anteilen)?

2. Wie viele Straftaten gibt es im Zusammenhang mit illegalen Drogen allgemein in Dortmund pro Jahr?

3. Wie groß ist der Arbeitsumfang für die Polizei Dortmund für die Bearbeitung von
a) Straftatbeständen im Bezug auf den Konsum und Handel mit Cannabis und
b) Straftatbeständen im Bezug auf den Konsum und Handel anderer illegaler Drogen


Begründung:

Die Legalisierung von Cannabis ist sowohl im Bundestag als auch in der Öffentlichkeit erneut ein Thema. Die Anfrage soll einen Einblick in das Konsumverhalten und die daraus entstehende Arbeit für die Polizei Dortmund ermöglichen. Eventuell würde eine (eingeschränkte) Legalisierung von Cannabis die Polizei entlasten und den Polizisten Zeit für andere Aufgaben geben.

Die Verwaltung teilt mit, dass die Beantwortung zur nächsten Sitzung erfolgt.










zu TOP 3.8
Bezahlarten Bürgerdienste
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01580-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

Auf der Internetseite der Stadt wird folgender Sachverhalt dargestellt:


Quelle:
http://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/buergerdienste/service_bd/terminvereinbarung/index.html

Wir bitten um eine Information welche Möglichkeiten Menschen haben, die nicht im Besitz einer Bankkarte mit Zahlfunktion sind bzw. diese Funktion nicht nutzen wollen, einen Termin zu vereinbaren?

Zusätzlich bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob das vorhandene Kartenzahlsystem auch ausländische Bankkarten akzeptiert?

Begründung:

Auf der Internetseite der Stadt entsteht der Eindruck, dass ausschließlich Menschen mit einer Bankkarte mit Zahlfunktion bzw. diese auch nutzen wollen einen vereinbaren können.

Die Verwaltung teilt mit, dass die Beantwortung zur nächsten Sitzung erfolgen wird.


zu TOP 3.9
Ausbildung integrationswilliger jugendlicher Asylbewerber
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01661-15)

Der Antragsteller hat den Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen.
(Siehe TOP 1.3)

zu TOP 3.10
Situation in den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01730-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus den momentan langen Wartezeiten und der zusätzlich anstehenden Ferienzeit.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in den Bürgerdiensten in der Innenstadt und den Bezirksverwaltungsstellen zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie haben sich die Kundenzahlen der Bürgerdienste seit Anfang des Jahres entwickelt?

2. Welche Wartezeiten müssen momentan in den Bürgerdiensten in der Innenstadt und dezentral in den Bezirksverwaltungsstellen durchschnittlich in Kauf genommen werden?

3. Welchen Zusammenhang sieht die Verwaltung zwischen den hohen Kundenzahlen und den anstehenden Sommerferien?

4. Welches sind aus Sicht der Verwaltung andere Gründe für die momentan hohen Zahlen und die daraus resultierenden, oft langen Wartezeiten?

5. Wie wird die Möglichkeit einer Terminvereinbarung angenommen?

6. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, von welchen Personengruppen diese Möglichkeit überwiegend wahrgenommen wird?

7. Wie ist die momentane Personalausstattung der Bürgerdienste?

8. Wie bewertet die Verwaltung die momentane Personalausstattung der Bürgerdienste?

9. Welche Notwendigkeiten und Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen?

10. Wie ist gewährleistet, dass Kund*innen mit schlechten oder keinen Deutschkenntnissen kompetent und schnell beraten werden?

11. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung hinsichtlich der Abläufe in den Bürgerdiensten mit der bargeldlosen Zahlung gemacht?


Rm Noltemeyer erfragt, ob es möglich ist einen kurzen aktuellen Bericht zu erhalten, da Meldungen
vorliegen, dass durch die Sommerzeit die Situation katastrophal sein soll und, wie man darauf
reagieren kann.

Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass eine kurzfristige Beantwortung von 11 Fragen innerhalb weniger
Tage nicht möglich ist. Es kann kein kurzgefasster Bericht gegeben werden, da die Beantwortung
aufgearbeitet werden muss. Es ist eine bekannt schwierige Situation, da immer vor der Sommerpause
die Bearbeitungszahlen hoch gehen. Es wurde mit der Personalverwaltung darauf reagiert und
Aushilfskräfte eingestellt. Frau Stadträtin Jägers informiert aber auch darüber, dass viele positive
Rückmeldungen eingehen.

Die Beantwortung wird zur nächsten Sitzung erfolgen.


4. Vorlagen der Verwaltung






zu TOP 4.1
Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)

Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2015
(Drucksache Nr.: 00510-15)


Rm Goosmann merkt an, dass er dringend anmahnen möchte, dass das Haus des Jugendrechts nicht nur geschaffen wird, sondern auch alle Akteure die darin eingebunden sind dringend auffordert, dies anschließend auch so zu leben wie vorgeschlagen. Weiterhin teilt er mit, dass dies zu gegebener Zeit hinterfragt wird.

Rm Zweier teilt u. a. mit, dass die bezifferte Zahl der Intensivstraftäter für Dortmund schlecht eingeordnet werden kann. Die Vorlage konnte nicht überzeugen und seine Fraktion wird sich daher enthalten.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.


Darüber hinaus wird die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2015 zur Kenntnis genommen.

zu TOP 4.2
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.

zu TOP 4.3
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Rm Goosmann bittet darum, die Vorlage bis zur Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen.

Zu dem Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den WOH 2015 mit den darin enthaltenen politischen Zielvorgaben. Gleichzeitig stimmt er der Weiterentwicklung des WOH in der unter Begründung beschriebenen Form zu.

zu TOP 4.4
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen folgende Beschlussfassung des Rates zur Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den fünften Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 1.791.280 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 321.000,- € zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den fünften Sachstandsbericht (Stichtag 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00842-15)

Frau Stadträtin Jägers bittet um Nachsicht bezüglich der Kurzfristigkeit der Verwaltungsvorlage und begründet die Dringlichkeit.

Herr Aschenbrenner informiert die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden über die aktuelle Situation und betont den Anstieg der Fallzahlen.

Rm Noltemeyer bittet darum, die Vorlage bis zur Beratung im Rat zu vertagen.

Zu diesem Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:

Der Rat beschließt die genannten Notfallmaßnahmen für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.




Christiane Krause Edeltraud Kleinhans Christina Fichtenau
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin