Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 11.02.2021,
Westfalenhallen, Halle 2, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:10 - 13:13 Uhr

Anwesend:


a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm’in Brunsing SPD
Bm Schilff CDU

SPD
Rm Berndsen
Rm Ixkes-Henkemeier
Rm Neumann-Lieven

CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mais
Rm Mader

B90/Die Grünen
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Kauch

Die Fraktion / Die Partei
Rm Schlösser

b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR`in Schneckenburger
StR`in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki
StR Uhr
Frau Tiews
Herr Gacek
Frau Wosny
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.12.2020

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19077-20)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17362-20)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18912-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor.
hierzu -> Korrekturschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18912-20-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor.

3.4 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche; hier: I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19454-20)

3.5 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -, hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, V. Feststellungsbeschluss, VI. Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19564-21)

3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18863-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor.

3.7 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19441-20)

3.8 Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19297-20)

3.9 Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18803-20)

3.10 Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19146-20)

3.11 Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19469-20)

3.12 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor.

3.13 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18739-20)

3.14 CO2-Bilanz 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20)
3.15 Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18966-20)

3.16 Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19496-20)

3.17 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

3.18 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18639-20)

3.19 Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18757-20)

3.20 Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

3.21 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)
Sie erhalten die Vorlage mit dem Nachversand.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19467-20)

7. Schule

7.1 Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19448-20)

7.2 Erster Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskollegentwicklungsplanung 2020 bis 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19111-20)

7.3 Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19459-20)
7.4 15 Jahre ZEITGEWINN
Gemeinsam handeln – gemeinsam Zukunft gestalten!

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19499-21)

7.5 Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund:
1. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19534-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19578-21)

9.2 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 49/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19710-21)

9.3 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19834-21)

9.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19599-21)

9.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).
-Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19596-21)

9.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 resultierend aus Gremienbeschlüssen 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19566-21)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)

10.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund,
hier: Verleihung einer Ehrennadel an Herrn Hans-Jürgen Grondziewski

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19388-20)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:10 Uhr durch Herrn OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte er fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau BM´in Brunsing (Bündnis 90 / Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst wies OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

Zudem schlug er vor, die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates um folgende Angelegenheiten zu erweitern



7.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19837-21)
und

8.2 Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19659-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung.

Ferner schlug OB Westphal vor, folgende Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen, da der Schulausschuss die Vorlage in seiner vorangegangenen Sitzung in seine nächste Sitzung am 24.03.2021 zur Beratung geschoben hat:

7.3 Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19459-20)


Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.12.2020

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.12.2020 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19077-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17362-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung am 02.02.2021 vor:
Einstimmiger Beschluss

Der Beirat hält seine Beschlüsse vom 17.12.03, 29.08.12, 03.07.13 und 19.03.19 aufrecht. Darin hatte er die geplante Bebauung bis auf die Randbebauung der Ewald-Görshop-Straße abgelehnt.

Ergänzend bringt der Beirat folgende Anregungen und Bedenken vor:

Lärm
Die Berechnung der Kfz-Fahrten ist aus Sicht des Beirats nicht korrekt. Selbst wenn man nur 105 Wohneinheiten ansetzt - die 42 fertig gestellten Häuser sind angeblich schon in der letzten Verkehrszählung mit berücksichtigt -, würden nach unserer Berechnung in der Worst-Case-Betrachtung - und von einer solchen geht man bei einem geplanten Neubaugebiet aus – 954 zusätzliche Kfz-Fahrten (statt der in den Unterlagen errechneten 570) entstehen.

Verkehrsbelastung durch A 45
Bei der Berechnung der Lärmwerte muss berücksichtigt werden, dass der LKW-Verkehr sich durch das Nachfahrverbot auf der B 1 auch auf die A 45 verlagert.
Inzwischen wurde vom Rat das ganztägige Fahrverbot für LKW auf der B1 beschlossen. Somit verlagert sich der Verkehr auf den Ring um Dortmund und führt zu einer erhöhten Lärm- und Luftbelastung entlang der Autobahnen.
Da das Lärmgutachten äußerst knapp berechnet ist und ein Bauen am Steinsweg nur mit hohen Auflagen, wie Gebäudestellung, Aufenthalt- und Ruheräume und Gärten auf der lärmabgewandten Seite, Begrenzung der Geschosszahl, Zwangslüftungen, Lärmschutzfenster und -türen, Wohnen hinter Wall und Wand usw. möglich wäre, muss man davon ausgehen, dass sich diese Fläche nicht für eine Wohnbebauung eignet. Schon gar nicht mehr, wenn Feuerwehr und zusätzlicher LKW-Verkehr mit in die Berechnung einfließen.

Gesundheitsgefahren durch die Hochspannungsleitung
Verschiedene wissenschaftliche Studien haben die gesundheitlichen Risiken durch die
Strahlenbelastung von Hochspannungsleitungen untersucht. Eine Studie der Uni Bristol
weist darauf hin, dass die Hochspannungsleitung Korona-Ionen erzeugt, die sich mit
Schmutzpartikel verbinden, die dann eher in der Lunge haften bleiben, da sie statisch
aufgeladen sind. Eine neue Studie aus Tasmanien belegt, dass Leben in der Nähe von
Hochspanungsleitungen speziell in der Kindheit das Risiko erhöht, an Leukämie oder
Lymphomen zu erkranken. Der Biophysiker Peter Neitzke fordert wegen der
krebsfördernden Wirkung schwacher Magnetfelder ab 0,2 Mikrotesla das Limit um den
Faktor 1000 auf 0,1 Mikrotesla zu senken. Die Berner Universität führte eine Studie
durch, wonach für Menschen, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen leben, das
Risiko an Demenz zu sterben, doppelt so hoch ist. Eine schwedische Studie belegt, dass
Amalgamfüllungen durch Einwirkung niederfrequenter Magnetfelder bis zu 6-fach
mehr Quecksilber abgeben. Untersuchungen in der österreichischen Gemeinde
Kottingbrunn kommen zu dem Ergebnis, dass sich bei langfristiger Exposition das
Risiko, an Alzheimer/Demenz zu erkranken um 50 % erhöht. Die 26. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz legt einen Grenzwert von 100 Mikrotesla für Elektromagnetische Strahlung fest. In verschiedenen Vorsorgeempfehlungen werden 0,1 bis 1,0 Mikrotesla genannt. Wissenschaftler empfehlen eine genaue Einzelfalluntersuchung, wenn Wohngebiete näher als 100 m an 380kV-Trassen heranrücken. Darüber hinaus ist die Aufenthaltsqualität unter der Hochspannungsleitung zweifelhaft.

Hierzu die Stellungnahme der Verwaltung auf S.43
Da die Siedlungsfläche des geplanten Baugebietes 40 m von der Mittelachse der 380
kV-Stromtrasse entfernt ist, wird der vom Abstandserlass NRW geforderte
Vorsorgewert von 10 μT sicher eingehalten. Lediglich das bereits bebaute Grundstück Steinsweg 73a ist nur 33 m von der Mittelachse der Hochspannungsleitung entfernt. Der Vorsorgewert von 10 μT wird allerdings erst überschritten, wenn die Entfernung von der Mittelachse der Hochspannungsleitung geringer als 32 m ist.

Der seit 2017 geltende Landesentwicklungsplan NRW empfiehlt bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten nach Möglichkeit einen Abstand von 400 m zu bestehenden Höchstspannungsleitungen. Dieser Grundsatz ist nicht bindend, da der Aufstellungsbeschluss für den Lü 148n bereits 2007 erfolgte und das Neubaugebiet aus dem Flächennutzungsplan von 2004 entwickelt wurde. Für den Gesundheitsschutz wird ausreichend Vorsorge getroffen.“

Da es sich um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, muss der B-Plan den aktuellen jetzt gültigen Plänen angepasst werden.
Im rechtskräftigen Landesentwicklungsplan heißt es auf S. 91 („8.2-3 Grundsatz Bestehende
Höchstspannungsfreileitungen“):

Bei der bauplanungsrechtlichen Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder
sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Anlagen vergleichbarer Sensibilität – insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen – zulässig sind, soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 400 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden. Bei der Ausweisung von Außenbereichsatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 200 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden.“ Und weiter heißt es auf S. 92/93 („Zu 8.2-3 Grundsatz Bestehende Höchstspannungsfreileitungen“):

„In der Vergangenheit sind Wohnbebauungen sehr eng an Höchstspannungsfreileitungen
herangerückt, da es keine raumordnerische Regelungen zu Abständen gab. Dies hatte zur Folge, dass es im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen an vielen Stellen Konflikte zwischen
Wohnbebauung und Höchstspannungsfreileitungen gibt. Größere Abstände zwischen
Wohngebäuden und Höchstspannungsfreileitungen tragen dazu bei, diese Konflikte zukünftig zu reduzieren. Mit dem Grundsatz 8.2-3 soll einerseits verhindert werden, dass Wohnbebauungen weiterhin an Höchstspannungsfreileitungen heranrücken. Andererseits können Abstände entlang vorhandener und neuer Höchstspannungsfreileitungen dazu beitragen, zukünftig ggf. erforderliche neue Leitungsvorhaben konflikt-vermeidend realisieren zu können.

Der Grundsatz steht im Kontext zum Ziel 8.2-4, wonach bei der Planung neuer Trassen für neue Höchstspannungsfreileitungen ebenfalls einen entsprechenden Abstand zu Wohnbebauungen vorgibt.“

Im Umweltbericht zum LEP S. 21 ff heißt es unter 2.1.2 Schutzgut Mensch, einschließlich der
menschlichen Gesundheit: „Für die Betrachtung des Schutzgutes „Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ 5 sind folgende Aspekte maßgeblich: .... der Schutz vor
gesundheitsschädlichen oder das Wohlbefinden störenden Immissionen wie Luftverunreinigungen, Lärm sowie andere Umwelteinwirkungen wie z. B. Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen.“

Mittelbar ist das Schutzgut Mensch also eng mit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, d. h. der Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft und Klima /Luft, verknüpft. Hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden bestehen daher neben grundsätzlichen Versorgungsansprüchen u. a. auch Ansprüche in Bezug auf die Wohn- und Wohnumfeldqualität und in Bezug auf den Schutz vor Immissionen. Dabei haben Wohngebiete und Gebiete mit besonders empfindlichen Nutzungen (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Kurgebiete etc.) eine herausgehobene Bedeutung. Innerhalb des insgesamt dicht besiedelten Landes konzentriert sich die Bevölkerung in den Ballungsräumen des Ruhrgebiets und der Rheinschiene sowie in einigen Städten außerhalb dieser Ballungsräume (z. B. Münster, Bielefeld, Paderborn oder Siegen). Auch die ländlichen Gebiete in Nordrhein-Westfalen haben im Vergleich zu anderen Bundesländern eine überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte. Aus der Bevölkerungsdichte und der hohen Anzahl an Menschen, die von möglichen Umweltauswirkungen betroffen sein können, resultiert insgesamt, dass dem Schutzgut Mensch hohe Bedeutung zukommt. Als beeinträchtigender Faktor für das Schutzgut Mensch sind insbesondere Lärm sowie Verunreinigungen der Luft und der genutzten Wasserressourcen zu betrachten. Aber auch elektromagnetische Felder und ionisierende Strahlung können die Gesundheit gefährden.“
Auch in dem, in Aufstellung befindlichen Regionalplan gibt es erstmalig Vorgaben zu
Hochspannungsleitungen.

Textl. Festsetzung S. 211: „6.8-3 Grundsatz Siedlungsentwicklung und Leitungsinfrastruktur
aufeinander abstimmen

„Bei Darstellungen und Festsetzungen neuer Bauflächen und Baugebiete oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Anlagen vergleichbare Schutzbedürftigkeit (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) festgesetzt sind soll nach Möglichkeit ein Abstand von 400 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden.

Bei der Ausweisung von Außenbereichsatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB, soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 200 m zu rechtlich gesicherten Trassen von
Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden.“

Textl. Festsetzungen S. 214: „Zu G 6.8-3 Siedlungsentwicklung und Freileitungsinfrastruktur
aufeinander abstimmen

„Der Grundsatz korrespondiert mit Ziel 6.8-2 des Regionalplans Ruhr, dass bei der Planung neuer Trassen für neue Höchstspannungsfreileitungen die Einhaltung bestimmter Abstände zu Wohnbebauungen vorgibt. Umgekehrt sollen hier bei der Planung neuer Wohngebiete, die an bestehende Freileitungen heranrücken, ebenfalls Abstände eingehalten werden.
Die Metropole Ruhr ist durch eine hohe Siedlungsdichte sowie durch eine hohe Dichte an bestehenden Freileitungen gekennzeichnet. Sofern es die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Einzelfall erfordern, können die im Grundsatz genannten Abstände von 400 m bzw. 200 m unterschritten werden. Die Möglichkeiten der Wohnbauflächen-entwicklung sollen nicht unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden. Fachrechtliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz bleiben hiervon unberührt.“

Klimanalyse
Herr Höing vom Umweltamt wies bereits in der Sitzung des Beirates der unteren
Landschaftsbehörde am 20.06.2001 auf die klimatologische Bedeutung des Freiraums Steinsweg hin. Dies wird auch jetzt durch die Klimaanalyse NRW bestätigt:
Im Umweltbericht S. 50: 6.1.4.1 Regionalklima heißt es:

„Die Klimaanalyse NRW (2017) liefert u. a. eine großräumige Kartendarstellung für NRW, die Ergebnisse der Analyse recht grob-plakativ auf die jeweiligen Stadtgebiete legt. Dennoch ist deutlich ablesbar, dass die Ortsteile DO-Oespel, WIT-Stockum und DO-Eichlinghofen – zwischen den Verkehrsachsen von A40 und A44 gelegen - am Rand eines „Kernbereiches“ einer Kaltluft-Leitbahn „sehr hoher Priorität“ liegen. Als Leitbahn mit überörtlicher Bedeutung werden solche Leitbahnen definiert, die im Modell mindestens 1.000 Betroffene mit Kaltluft versorgen. Genauer zugeordnet handelt es sich hierbei um den unbebauten Freiraumkorridor - hier verortet – zwischen Eichlinghofen im Osten und Oespel im Westen. Gleichzeitig liegt der Raum in einem „Einzugsgebiet von Kaltuft-Leitbahnen überörtlicher Bedeutung (Ausgleichsräume)“, weil er von der Funktionseignung dieses Freiraumkorridors profitiert. Dabei fungieren die siedlungsfernen Acker- und Waldflächen größerer Ausdehnung als Flächen der Kaltluftproduktion. Nachts profitieren die angrenzenden Siedlungsbereiche von der als „hoch“ eingestuften Kaltluftlieferung. Wegen ihrer lockeren Baustruktur bilden sich dabei selbst nur schwache Wärmeinseleffekte. Die Thermische Belastung (tags) wird bezogen auf den Siedlungsraum von Oespel mit „stark“ (35-41° C um 15.00h) dargestellt, was wegen des hohen Durchgrünungsgrad Oespels mit Gärten nicht nachvollziehbar erscheint. Die bisherigen Freiflächen weisen eine nur mäßige thermische Belastung tagsüber auf.“

Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18912-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu das als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Korrekturschreiben der Verwaltung vom 08.12.2020 vor.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt des o.g. Korrekturschreibens der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

II. Beschluss über die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19454-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 02.02.2021 vor.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -, hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, V. Feststellungsbeschluss, VI. Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19564-21)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 02.02.2021 vor.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18863-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.7
4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19441-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19297-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu die von den Bezirksbürgermeistern*in und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffenen zustimmende Dringlichkeitsempfehlungen der Bezirksvertretungen Inn-Ost (vom 02.02.21), Inn-West (vom 02.02.21), Lütgendortmund (vom 02.02.21), Huckarde (vom 27.01.21), Scharnhorst (vom 02.02.21), Eving (vom 03.02.21) sowie Aplerbeck (vom 02.02.21) vor.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Dringlichkeitsempfehlungen der Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18803-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19146-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 03.02.2021 vor.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19469-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene ablehnende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 02.02.2021 vor.

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag darüber hinaus die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 03.02.2021 vor.

Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 02.02.2021 vor:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1):

…die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2. Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.
Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.
3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.
Begründung:
ggf. mündlich


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen. Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550 Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.

AKUSW, 03.02.2020:

Herr Rm Stieglitz erläutert die einzelnen Punkte des o. a. gemeinsamen Antrages (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) wie folgt:



Zum 1. Punkt erläutert er, dass man sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start-und Landebahn ausspreche. Er denke, dass eigentlich alle Fraktionen dem zustimmen könnten. Man habe ja in Dortmund seit etwa 20 Jahren diese Landebahn mit 2000 Meter Länge. Der Flughafen Wickede wickele Flüge in alle europäischen Ziele ab. Man könne also heute schon, mit den derzeitigen Flugzeugen und der derzeitigen Landebahnlänge alle europäischen Destinationen erreichen. Von daher denke er, dass man hier ein Signal setzen könne zur Sicherheit der Anwohner*innen des Dortmunder Flughafens, in Dortmund wie in Unna, und auch ein Zeichen setzen könne für den Flughafen selbst, dass er eben hier eine Sicherheit habe, dass weitere Planungen zu einer noch längeren asphaltierten Landebahn nicht notwendig seien und damit dann auch für die Fluggesellschaften Sicherheit setze, dass sie keinen entsprechenden Flugzeuge für Dortmund einplanen brauchen, die längere Landebahnen benötigen würden.

Bei Punkt 2. habe man das Thema, dass der Flughafen ja eigentlich nur die Infrastruktur betreibe.
Es gäbe natürliche gewisse Risiken für den Betrieb des Flughafens. Zum einen habe man als Risiko sicherlich die Situation der Luftfahrt insgesamt. Dies sei ja auch vor Corona schon schwierig gewesen.
Man sehe auch noch als Risiko für den Flughafen die Vorgaben der EU, wonach dieser zukünftig ohne Subventionen auskommen müsse. Unabhängig von den EU-Vorgaben wären bisher jedes Jahr Kosten für den Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Hier frage man sich, wie lange man sich das als Stadt noch leisten möge. Was wäre, wenn es jetzt zur Flughafenschließung käme, wolle man nun untersucht haben. Man müsse hier eine große Fläche neu nutzen. Es entstehe hier also eine Situation, die man im Ruhrgebiet bereits aus anderen Zusammenhängen kenne. Daher sei es wichtig hier neue Nutzungen zu finden, wo man den bisher am Flughafen Beschäftigen neue Arbeitsplätze bieten könne.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion gegen einen weiteren Ausbau sei. Man sehe keine Notwendigkeit darin, die Startbahn zu verlängern. Das Signal des o.a. gemeinsamen Antrages gehe allerdings eindeutig in die falsche Richtung. Damit gehe man indirekt bereits heute davon aus, dass der Dortmunder Flughafen bestimmte Vorgaben nicht mehr einhalten werde und man diesen daher abwickeln müsse. Das sehe Ihre Fraktion in keinster Weise so. Man glaube, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden können. Der Flughafen werde nicht nur zu touristischen Zwecken genutzt, sondern habe vielfältige andere Nutzer*innen (z. B von Investoren, die ihn als Geschäftsflughafen nutzen oder Menschen, die hier in Dortmund arbeiten und den Flughafen nutzen, um in der Heimat Verwandte oder Freunde zu besuchen). Die bekämen hier jetzt das Signal, dass viele Dortmunder Ratsmitglieder nicht mehr an diesen Flughafen glauben würden. Dieses Signal halte sie für fatal, da die Arbeit der Geschäftsführung des Flughafens allein schon aufgrund dessen schwieriger werde, da diese Fragen beantworten müsste wie, „ Wieso macht ihr denn schon eine Planung für danach? Wollt ihr uns nicht mehr? etc…“. Deswegen hätte ihre Fraktion es auch besser gefunden, das Ganze im Rat zu beraten, mit allen anderen Beteiligungen. Man habe auch deutliche Signale aus der Industrie, Handwerk und Gewerbe dahingehend erhalten, dass diese völlig entsetzt seien über diese Nachplanung. Man wisse doch auch, dass man an anderen Standorten, wo man versucht habe Flughäfen abzuwickeln, am Ende doch wieder ein Flughafen gelandet sei, weil man nämlich mit der Nachfolgenutzung nicht so ohne weiteres weitergekommen sei und man auch an anderen Orten erkannt habe, dass man die Flughafentätigkeit benötige. Das sehe man für Dortmund genauso. Weil das Signal des vorliegenden gemeinsamen Antrages insgesamt falsch sei, werde man diesen heute ablehnen auch wenn man gegen einen weiteren Ausbau sei.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man mit dem o.a. gemeinsamen Antrag nichts abwickeln wolle und man könne den Menschen aus Handel, Handwerk den Hinweis geben, dass die Aufgabe des Rates der Stadt auch darin bestehe, sich im Sinne eines ordnungsgemäßen Kaufmannes zu verhalten, der sich die Frage stelle: Was wäre wenn? Diese Frage könne man auch nicht stellen. Dann handele man vielleicht fahrlässig, weil sich diese sich derzeit aufdränge, durch ein aktuell bestehendes Klumpenrisiko, welches durch einen wesentlichen Player verursacht werde, der dort unterwegs sei.
Wäre Corona nicht gewesen, wären die Zahlen des Flughafens durchaus beachtlich gewesen. Welche Veränderungen durch Corona in der Flugwirtschaft entstehen können oder werden, könne man begutachten lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zwangsläufig richtig zu fragen, was man sich unter Umständen an diesem Standort vorstellen könnte. Solche Gedanken zu verbieten würde einem so großen Rat einer so großen Stadt nicht zu Gute kommen.
Insofern bitte man um Unterstützung des gemeinsamen Antrages, weil man ihn einfach für angemessen und auch verantwortungsvoll erachte.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass es gut sei, dass man jetzt in Bezug auf die Landebahn und deren Länge endlich mal Klarheit bekomme. Er erinnere daran, dass man die Situationen am Flughafen gehabt habe, wo scheibchenweise immer wieder eine Verlängerung erfolgt sei, wo vorausgreifend Baumaßnahmen an Terminals durchgeführt worden seien, dann die Landebahn nachziehen musste, weil das Terminal ja da war und ähnliche Verfahren. An der Stelle jetzt mal klarzuziehen, dass man hier einen Endausbauzustand habe was die Landebahn angehe, halte er für wichtig. Man wolle hier keinen Großflughafen haben. Es handele sich um einen Regionalflughafen, welcher letztendlich diese Aufgaben auch erfülle. Den Vorwurf der SPD-Fraktion dazu, dass man dem Flughafen schade, wenn man sich jetzt bereits Gedanken dazu mache, was denn sei, wenn es den Flughafen nicht mehr gebe, halte er für verfehlt. Es sei Aufgabe eines Rates sich mit solchen Gedankengängen auseinanderzusetzen. Die Situation bezüglich der Klimafrage sei nun mal wie sie sei und da werde man auch im Luftverkehr noch mit erheblichen Einschränkungen in den nächsten Jahren rechnen müssen.

Herr sB Jääskelainen geht nochmal auf die Auswirkung von Corona ein, die ja über die Delle im Luftverkehr hinausgehe. Menschen würden lernen Videokonferenzen, Neuland und Urlaub vor Ort zu schätzen. Man rede über ein Flugverbot von innerdeutschen Flügen wo es dazu kommen werde, dass 60 % des Flugverkehrs einfach wegbrechen werden. Er sei großer, bekennender Fan von Fernreisen
aber das müsse jetzt nicht von Dortmund aus passieren. Man habe in Düsseldorf einen hervorragenden Flughafen, der dann wahrscheinlich auch Probleme bekommen werde, wenn man
keinen innerdeutschen Flugverkehr mehr habe. Er denke, dass es als Signalwirkung wichtig sei, zu zeigen, dass man sich damit auseinander setze, dass eventuell diese Gigantomanie irgendwann aufhören müsse und dass man tatsächlich mal auf mehr Nachhaltigkeit und etwas Weniger besinnen müsse, um Klima und andere Dinge zu schützen. Er sei Bewohner der Dortmunder Innenstadt, er wohne relativ nah am Wall und schlage daher für die Nachnutzung des Flughafens eine Rennstrecke für die Poser dort vor. Er halte diese Nutzung für sinnvoll und bitte daher einmal darüber nachzudenken.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Beschlusslage des Rates besage, dass die Landebahn mit 2000 Metern fix sei. Es sei auch nicht beabsichtigt dies zu ändern. Der Flughafen sei vor der Pandemie tatsächlich dabei gewesen schwarze Zahl zu schreiben. Sich heute bereits mit einer Nachfolgenutzung zu beschäftigen, wäre aus seiner Sicht nach außen ein völlig falsches Signal.
Er könne daher die Argumentation von Frau Neumann-Lieven gut nachvollziehen, dass man das aus dem Ausschuss heraus nicht senden dürfe. Dadurch, dass hier auch verschiedene Dezernate der Verwaltung betroffen seien, glaube er, dass richtig sei, diesen gemeinsamen Antrag besser dem Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Das wäre der Sache angemessen.

Rau Rm Ruddolf bekräftigt nochmal die Haltung ihrer Fraktion zu diesem Thema und betont, dass sie sich auch wünschen würde, den Beschluss zu dem heute diskutierten gemeinsamen Antrag im Rat zu fassen.

Herr Rm Happe betont, dass er sich in Bezug auf den gemeinsam Antrag der SPD anschließen könne. Das Signal wäre fatal, vor allem für die Wirtschaft, wenn man jetzt schon prüfen würde: Was machen wir? Mit dem Vorschlag die Tuner-Szene dort unterzubringen würde man den dortigen Anwohner*innen auch keinen Gefallen tun, da das extrem laut wäre. Zum diskutierten gemeinsamen Antrag selber wurde er zu Punkt. 1 zustimmen und Punkt 2. ablehnen.

Herr Wilde weist nochmal darauf hin, dass es im heute diskutierten gemeinsamen Antrag nicht darum gehe die Wertschöpfung des Flughafens zu begutachten sondern tatsächlich nur darum, Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung der Fläche für den Fall einer Flughafenschließung darzustellen. Darüber würde der Ausschuss heute entscheiden. Seiner Meinung sende man hiermit ein Signal, welches man nach außen gebe, das aber dem Ausschuss alleine nicht zustehe. Er vertrete die Meinung, dass eine solche Entscheidung im Rat getroffen werden müsse.

Frau Rm Reuter entgegnet, dass letztendlich hier jetzt entscheidend sei, was die Ratspolitik möchte.
Es sei heute die Entscheidung dieser Versammlung, ob sie die Entscheidung heute hier oder im Rat fällen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man voraussetzen könne, dass zumindest in den drei Fraktionen, die das hier heute vorgelegt hätten, eine umfangreiche Diskussion zwischen den Finanzern, den Wirtschaftsförderern und allen Kolleg*innen stattgefunden habe um eine breite Meinungsbildung bei einem so wichtigen Thema zu finden. Darin werde sich auch bis zur nächsten Ratssitzung nichts ändern. Heute sei für seine Fraktion der Entscheidungszeitpunkt, den man gerne im Rat nochmal wiederholen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) sowie 1 Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2. des Antrags, welcher die Punkte 3. und 4. inkludiert, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2.Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.

Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3.Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab zur Beratung vorgelegt.

4.Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2) einigt man sich darauf, die Beschlussfassung hierzu zu vertagen, um diesen zunächst zur Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) , den Ausschuss für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEFW) sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Dringlichkeitsempfehlungen der Bezirksvertretungen sowie der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 03.02.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 01.12.2020:

Hierin enthalten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 10.11.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss mit der Änderung unter Pkt. 2 zu fassen:




Beschluss

1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.


2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Hörde vom 10.11.2020:

1. Beschluss:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte den Antrag zum Einstieg zur Carsharing-Förderung, dass alle Einstellplätze mit Ladesäulen für ausschl. zu nutzende E-Fahrzeuge ausgestattet werden sollen.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne), 1 Enthaltung (Linke) und 13 Gegenstimmen abgelehnt


2. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

Ergänzung:
Bei der Umsetzung sollen die Mobilitätsverbände mit einbezogen werden und auch die E-Mobilität mit den Ladesäulen Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (18070-20-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt folgende Ergänzung der
Ziffer 1 des Beschlussvorschlages:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die zunächst auf drei Jahre befristete Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund. Nach drei Jahren legt die Verwaltung auf Basis der von den Carsharing- Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Daten einen Evaluationsbericht vor.

Begründung
Es sollte betrachtet und bewertet werden wie das Carsharing-Angebot in Dortmund angenommen wird.

AMIG, 01.12.2020:

Herr Rm Frank führt an, dass man der Vorlage mit dem Ergänzungsantrag einer Fraktion zustimmen werde. Außerdem erhebe er die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost zum Antrag.

Frau Rm Lemke kündigt an, dass ihre Fraktion die Vorlage in der Fassung der Empfehlung der BV Innenstadt Ost empfehlen werde. Außerdem stelle sie folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:

„Die Carsharing-Stellplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß-und Radverkehrs gehen.“

Aus der anschließenden ausführlichen Diskussion geht hervor, dass es zu den heutigen Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie dem o. a. Antrag der CDU –Fraktion und dem mündlichen Antrag von Frau Rm Lemke bei allen Fraktionen noch erheblichen Beratungsbedarf gibt.

Daher einigt man sich darauf, diese heute lediglich als eingebracht zu betrachten, ohne Empfehlung weiterzuleiten und nur den Beschluss zur Vorlage zu fassen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke +) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen
1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-
Konzept zu entwickeln und den Gremien 2021 vorzulegen.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 02.12.2020:

Die Fraktion Die Linke möchte die Vorlage so nicht empfehlen und stellt folgenden Änderungsantrag:

Antrag:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund ohne die auf Seite 5 der Vorlage genannten Standorte.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West abzustimmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD fordern einen Zeitplan zur Umsetzung des Konzeptesie CDU-Fraktion möchte empfehlen, aber bittet darum, dass die Verwaltung die Standorte vorher mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West abstimmt – diese daher ein Mitspracherecht eingeräumt bekommt.

Die Fraktionen sind sich einig, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West
ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Standorte haben muss und bittet um einen Zeitplan zur Umsetzung.

Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen der B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, Die Partei gegen 1 Nein-Stimme (AfD) folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuwählen und in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen nach Rücksprache und Abstimmung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept mit Zeitplan zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 08.12.020:

Herr Bezirksbürgermeister Berning spricht zur Sache: Nach seiner Einschätzung mache die Carsharing-Variante „free-floating“ deutlich mehr Sinn als dass stationsbasierte Carsharing.

Dr. Brunsing von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass beide Systeme Vor- und Nachteile hätten. Seine Fraktion schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, Anbieter von beiden Systemen einzusetzen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes, Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 06.10.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Anmerkung möge der Rat bei seiner Entscheidung berücksichtigen:

Anmerkung
Der Rat möge beschließen, dass neben dem stationierten Carsharing zukünftig auch die Carsharing-Variante „free-floating“ in Dortmund ermöglicht wird.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung innenstadt-Nord vom 09.12.2020:

Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegen nachfolgende Anträge vor:

1. Fraktion Die Linke / Die PARTEI:

„1.Pkt. 2 der Beschlussvorlage

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen

Wird geändert in

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen nur in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
2. Ein Pkt. 4 wird eingefügt:

„Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.“

Begründung:

Zu 1: Die mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten BV können am ehesten beurteilen, welche Orte für Carsharing –Stellplätze geeignet erscheinen.

Zu 2: keine Begründung erforderlich da selbst erklärend.“
2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Beschlussvorschlag möge wie folgt geändert werden:

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.

Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Begründung:

Die Bezirksvertretungen sollen an der Auswahl geeigneter Standorte beteiligt werden.“


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, die Anträge zusammenzufassen, da sie sich bis auf zwei Punkte gleichen. Grundantrag soll der Antrag der Fraktion Die Linke / Die PARTEI sein.

Die Fraktion Die Linke / Die PARTEI stimmt der Verfahrensweise zu:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion, Frau Şahin/ BVT, 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) und 2 Enthaltungen (Frau Jülich und Herr Oppermann / SPD-Fraktion) nachfolgenden mündlich geänderten (Änderungen rot gekennzeichnet) Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke / Die PARTEI:

„1.Pkt. 2 der Beschlussvorlage

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen

Wird geändert in

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen nur in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
2. Ein Pkt. 4 wird eingefügt:

„Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.“

Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl der aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Begründung:

Zu 1: Die mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten BV können am ehesten beurteilen, welche Orte für Carsharing –Stellplätze geeignet erscheinen.

Zu 2: keine Begründung erforderlich da selbst erklärend.“


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion, Frau Şahin / BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) unter Berücksichtigung des oben mündlich geänderten gemeinsamen Antrages der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke / Die PARTEI wie folgt zu beschließen:


1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.18070-20-E 5 :

…..zu den Empfehlungen der bisher beteiligten Gremien nehme ich wie folgt Stellung:

1. Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 10.11.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Bei der Umsetzung sollen die Mobilitätsverbände mit einbezogen werden und auch die E-Mobilität mit den Ladesäulen Berücksichtigung finden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Einbindung von Mobilitätsverbänden in die Standortauswahl ist grundsätzlich nicht erforderlich, Die für eine Entwicklung und Festlegung von geeigneten Stellplätzen für eine Umwandlung in Carsharing-Stellplätze erforderliche Kenntnis der Randbedingung, Flächenverfügbarkeiten, Eigentumsverhältnisse sowie straßenrechtlichen Bedingungen liegt in der Verwaltung, in den verschiedenen zuständigen Fachbereichen, ausreichend vor. Eine ausgeweitete Beteiligung weiterer Akteure erfordert vor allem weiteren Abstimmungsaufwand, welcher einer nunmehr angemessenen Realisierungsgeschwindigkeit entgegensteht. Besondere zusätzliche Qualitätssteigerungen sind dadurch nicht zu erwarten.

Die Berücksichtigung von E-Ladesäulen ist bereits in der Vorlage dargestellt (S. 6 unten): Bestenfalls sollen Carsharing-Stellplätze in unmittelbarer Nähe an ÖPNV-Haltestellen, an Metropolradstationen und an E-Ladestationen realisiert werden, um ein intermodales Angebot im Sinne einer Mobilstation zu schaffen.
Die Verknüpfung mit E-Ladesäulen ist nicht überall möglich, u.a. da die bestehenden Ladepunkte in der Regel öffentlich gefördert worden sind. Die Förderbedingungen setzen bisher eine dauerhafte Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit voraus. Ob dies noch gegeben ist, wenn die Stellplätze ausschließlich durch Carsharing-Fahrzeuge genutzt werden, ist fraglich.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

2. Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzungstermin 10.11.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Abstimmung seitens der Straßenverkehrsbehörde mit der jeweiligen Bezirksvertretung wird angeboten. Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßen­verkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.


3. Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Sitzungstermin 09.12.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
Hinzugefügt wurde Nr. 4: Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.
Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl der aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Abstimmung seitens der Straßenverkehrsbehörde mit der jeweiligen Bezirksvertretung wird angeboten. Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßen­verkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

Zum Inhalt des ergänzten Beschlussvorschlages Nr. 4 im Einzelnen:
a) Die Verwaltung wird grundsätzlich keine Carsharing-Stellplätze auf Gehwegflächen ausweisen.
b) Die Prüfung von weiteren Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum wird in der zweiten Stufe des stadtweiten Konzeptes mit der Ausweitung auf die Gesamtstadt erfolgen. Hierzu soll noch in 2021 eine Beschlussvorlage in die Gremien eingebracht werden.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.

4. Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.12.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuwählen und in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen nach Rücksprache und Abstimmung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßen­verkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.


5. Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 08.12.2020)
Von der Bezirksvertretung wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß Vorlage empfohlen.

Folgende Anmerkung solle der Rat bei seiner Entscheidung berücksichtigen: Der Rat möge beschließen, dass neben dem stationierten Carsharing zukünftig auch die Carsharing-Variante „free-floating“ in Dortmund ermöglicht wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die „free-floating“ Carsharing-Variante gibt es in Dortmund nicht, wie in der Vorlage beschrieben (S. 4 Mitte). Es gibt bisher kein Unternehmen, das näherungsweise reife Pläne für die Einrichtung in Dortmund hat. Deshalb soll zunächst ein bedarfsorientiertes Angebot von Carsharing-Stellplätzen erfolgen und noch kein Angebot für „free-floating“. Gemäß der StVO-Novelle vom 28.04.2020 können Kommunen grundsätzlich stationsbasierte Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen.
Mit dem Einstiegskonzept zur Förderung des Carsharing in Dortmund wird auch das Ziel verfolgt, Erfahrungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zu sammeln, um Prozesse zu verbessern. Die Nutzung von „free-floating“ Carsharing ist grundsätzlich jederzeit möglich und braucht keine gesondert ausgewiesenen Stellplätze. Die Verwaltung prüft entsprechende Modelle, sobald konkrete Anfragen von anbietenden Unternehmen vorliegen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Anmerkung sollte nicht vom Ausschuss aufgenommen werden.


6. AMIG (Sitzungstermin 01.12.2020)
In der Ausschusssitzung wurden die Beschlussvorschläge und -änderungen aus den Bezirks­vertre­tungen Innenstadt-Ost und Hörde und ein mündlicher Antrag (RM Lemke) als eingebracht betrachtet. Er stellt Beratungsbedarf bei allen Fraktionen fest. Beschlossen wird die Empfehlung an den Rat, die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu beschließen.

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass man heute die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost empfehlen werde.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass man heute auch die Vorlage empfehlen werde aber dass man aufgrund der vorliegenden Empfehlungen auch festgestellt habe, dass noch weiterer Informations- bedarf in den Bezirksvertretungen herrsche. In dieser Hinsicht habe man die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung positiv zur Kenntnis genommen. Man würde aber gerne den Inhalt unter Punkt 2. des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage nochmal spezifizieren wollen. Es scheine schon notwendig zu sein, sich jetzt noch einmal Zeit dafür zu nehmen, um die Fragen mit den Bezirksvertretungen zu klären. Diese Zeit solle man dafür nutzen, um klare Absprachen mit den Bezirksvertretungen zu treffen, damit Verwaltung dann, in Absprache mit den entsprechenden Firmen und der Verkehrsbehörde entscheiden könne, wo dann die konkreten Stellplätze errichtet werden. Zum weiter vorliegenden CDU-Antrag könne man in einer dreijährigen Befristung dieser Maßnahmen nicht so richtig einen Sinn erkennen. Man wäre aber auch an einer Evaluierung interessiert. Daher erweitere man diesen Vorschlag noch, indem man zur Disposition stelle, dass man es für sinnvoll erachte, regermäßig eine Berichterstattung über alle Verleihsysteme in der Stadt zu bekommen. Man habe nämlich den Eindruck gewonnen, dass sich auf diesem Markt insgesamt einiges bewege.

Herr Rm Waßmann bekräftigt auch nochmal, dass man insbesondere das Interesse der Bezirksvertretung ( BV) Innenstadt Ost nachvollziehen könne. Bezugnehmend auf der dazu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung erhoffe er sich aber schon mehr Offenheit der Verwaltung im Hinblick auf die Diskussionen vor Ort bei der Einrichtung von Carsharing-Plätzen, wo die BV vielleicht Alternativen mitdenken könnte. Daher würde man dieses „..nach ihrem Ermessen..“ zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages so nicht weiter bekräftigt sehen wollen sondern: „..in Abstimmung mit der Bezirksvertretung…“. Bezüglich des Antrages seiner Fraktion könne man sehr gut damit leben, wenn sich heute auf die, durch seinen Vorredner vorgeschlagene, regelmäßige Berichterstattung über alle Verleihsysteme in der Stadt verständigen könne.



Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass auch sie es für wichtig halte, sich mit den Einwänden der Bezirksvertretungen zu befassen. Sie tendiere dazu, dass man erst mit den Bezirksvertretungen sprechen solle, um einen Rahmen zu schaffen, um dann erst die Plätze auszusuchen. Sie glaube, dass diese Vorgehensweise zielführender sei.

Herr Sohn (Behindertenpolitisches Netzwerk (BPN) merkt zur Vorlage an, dass er dieser nicht entnehmen konnte, ob hier ausreichend Behindertenstellplätze vorgesehen wurden, damit auch behinderte Menschen Carsharing nutzen können.

Herr Wilde führt hierzu aus, dass er heute keine Antwort dazu geben könne, ob auch Fahrzeuge im Carsharing-System mit angeboten würden, die auf bestimmte Behinderungen eingehen. Im Augenblick habe er hierzu seine Zweifel. Man werde der Sache aber gerne nochmal nachgehen.
Zum Umgang mit der Vorlage und den Einwänden aus den Bezirksvertretungen vor,
bestätigt er, dass die Verwaltung die Standorte vorher mit den Bezirksvertretungen entsprechend abstimmen werde. In diesem Rahmen könne man dann auch nochmal auf Fragen antworten und auf Hinweise einwirken.


In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen, der heutigen Einlassungen sowie der schriftlichen und mündlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1.Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.

3.Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

4.Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung damit, regemäßig eine Evaluierung und Berichterstattung zu allen Verleihsystemen vorzunehmen.


Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18739-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
CO2-Bilanz 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18966-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Inn-West vom 02.02.2021 vor.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19496-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.


zu TOP 3.18
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18639-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18757-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 03.02.2021 vor.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt –

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt –

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19467-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu die nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.02.2021 vor:
Ein Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über den aktuellen Sachstand und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten des Freibades Stockheide sowie des Nordbades.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bekräftigen den vorliegenden gemeinsamen Antrag.

Nach ausführlicher Diskussion stellt die Fraktion Die Linke/Die PARTEI nach § 17 Punkt c der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den mündlichen Antrag auf Schluss der Rednerliste.

Es ergeben sich keine Gegenreden.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Eingabe einer Bürgerin zur Kenntnis:

„Als Anwohnerin und intensive Nutzerin des Freibades Stockheide seit 1995, habe ich das Ergebnis nach der aktuellen Sitzung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mit Unverständnis und großer Besorgnis aufgenommen.

Neben mir müssen die zahlreichen, regelmäßigen Schwimmer/innen aus der Nordstadt, Körne, Wambel und Scharnhorst jedes Jahr aufs Neue darum bangen und sich dafür einsetzen, dass das Bad wieder geöffnet wird.

Nach diversen Planvorlagen und Nutzungskonzepten der jeweils wechselnden Betreiber und des Freundeskreis Hoeschpark, schien es nun endlich eine eindeutige Zusage und damit Planungssicherheit im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Bereiches Hoeschpark zu geben. In den Dortmunder Zeitungen ausführlich beschrieben und ausdrücklich das Freibad Stockheide mit einbeziehend.

Ein klares Bekenntnis zur Erhaltung des Bades von Seiten der politischen Entscheidungsträger unserer Stadt kann ich in der neuesten Entwicklung aber nicht mehr erkennen.

Vielmehr scheint die übliche Taktik aufzugehen, hier und da Notfallreparaturen vorzunehmen aber letztlich solange zu warten, bis der Sanierungsstau so groß und die Kosten derart angewachsen sind, dass damit nicht nur die Saison 2021, sondern eine Schließung für immer gerechtfertigt würde.

Natürlich ist mir klar, grade im Moment haben alle Städte mit außerordentlichen Problemen zu kämpfen, aber im Hinblick auf den Klimawandel, gesellschaftliche-und damit Stadtentwicklungen sind Investitionen in bestehende Ressourcen enorm wichtig.

Speziell die Nordstadt mit ihrer Bevölkerungsdichte und vielen Schulen sollte hier nicht an Freizeitangeboten sparen müssen. Laut DLRG steigt die Zahl der Nichtschwimmer, grade bei Kindern, kontinuierlich an, da ist die weitere Schließung eines Schwimmbades sicher kein guter Weg, dem entgegenzuwirken.

Auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte sollen Wohnsiedlungen entstehen, im gesamten Stadtteil wird viel für Aufwertung und ein positives Aussenbild getan, da kann ein traditionsreiches Warmwasserbad mit schönen Rasenflächen die Attraktivität doch nur steigern.

Aus eigener Anschauung kann ich sagen, die Stockheide wird grade bei “schlechtem” Wetter gerne von älteren Menschen und zunehmend von Studenten und jungen Erwachsenen besucht. Als Anwohnerin wünsche ich mir natürlich, die Ersteren mögen hier wohnen bleiben und die Letzteren die Nordstadt für sich entdecken, auch mit ihren vielfältigen Freizeitangeboten.

Daher noch einmal der dringende Appell, bitte setzen Sie sich für den Erhalt des Freibades Stockheide ein, letztlich brauchen wir alle wohnortnahe Zufluchts-und Erholungsorte.“



Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2021 vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich grundsätzlich für den Erhalt des Freibads Stockheide aus.
Das Freibad wird entsprechend in dem noch ausstehenden Bäderkonzept berücksichtigt.

Begründung
Das Freibad Stockheide hat für die Bewohner*innen der Nordstadt, insbesondere für Kinder und Jugendliche, nicht nur eine sportliche, sondern vor allem auch eine soziale Bedeutung. Der grundsätzliche Erhalt des Bades steht aus diesem Grund und auch vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes außer Frage. Entsprechend des im Februar 2020 verabschiedeten Gesamtkonzepts für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide (DS-Nr. 15517-19) ist der Erhalt eine Prämisse für das immer noch ausstehende Bäderkonzept.
Die Geschichte um die Sanierung des Freibades Stockheide beschäftigt den Rat der Stadt Dortmund ebenso wie das Bäderkonzept seit vielen Jahren. Während dieser Zeit steigen die Sanierungskosten für das Bad beständig. Immer wieder wurde Geld für die akute Verkehrssicherung investiert. Auf der Basis eines Grundsatzbeschlusses zum Erhalt des Bades können endlich die passenden Weichen für die Funktion und die Nutzung im Gesamtkonzept Hoeschpark gestellt und die Sanierung eingeleitet werden


Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion Pkt. 1. und Pkt. 2.a der Vorlage zustimmen könnte. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde ihre Fraktion ablehnen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion sich der Auffassung von Frau Mais anschließe.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass der Sanierungsstart vor der Erstellung des Bäderkonzeptes und dem Masterplan Sport liegen solle. Zu einem späteren Zeitpunkt könne dann vielleicht ein Sonderfinanzierungspaket aufgelegt werden.

Frau Haus (Seniorenbeirat) teilt mit, dass es sich um ein altes Bad handele und eine Sanierung wichtig sei, zumal dieses auch von vielen Senioren genutzt würde. Es solle also erhalten werden.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass das Freibad eine große Wichtigkeit habe und nach seiner Sanierung geöffnet werden sollte. Er halte die Punkte 1. und 2.a für richtig.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Ablehnung des Antrages ihrer Fraktion den Unwillen darstellen würde, das Bad zu erhalten.

Herr Kruse (52/GF) weist darauf hin, dass durch die Vorlage Transparenz auch über den baulichen Zustand des Bades geschaffen werde. Es sei in der Vergangenheit immer wieder festgestellt worden, dass erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich seien. Ende 2020 sei entschieden worden, eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, um zu ergründen, was das Bad benötige, um eine nachhaltige Sicherheit für die Zukunft zu gewährleisten. Es werde der Aufwand dargestellt, der benötigt wird, um die Technik, die Gebäude und die Becken zu sanieren und dauerhaft für eine Freibadnutzung zu stellen. Diese Ergebnisse sollten zunächst zur Kenntnis genommen werden und im Zuge des Masterplanes solle eine weitere Qualifizierung erfolgen. Dabei soll es zu Ergebnissen kommen, die für alle Bäder der Stadt maßgeblich sein sollen und die eine Entscheidungsgrundlage für die Politik bieten. Weiterhin weist Herr Kruse darauf hin, dass die Liegenschaftsverwaltung darum gebeten hat, den Parkplatz mittels eines Erbbaurechtsvertrages zu sichern. Mit dem Eigentümer solle eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Sport- und Freizeitbetriebe dauerhaft auf diesen Bereich zugreifen können. Diesem Wunsch stimmen die Sport- und Freizeitbetriebe zu.

Frau Mais regt an, die Ausführungen von Herrn Kruse hinsichtlich des Parkplatzes zum Antrag zu erheben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Entscheidung über einen Erbbaurechtsvertrag nur über den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften laufen könne. Es handele sich lediglich um eine Information für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst den Beschluss, über die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:

1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Entscheidung zur Sanierung des Freibades Stockheide bis zur Vorlage der Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept) abzuwarten, die für das Frühjahr 2021 erwartet werden.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

2.a
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände, dass das Freibad Stockheide in der Saison 2021 nicht in Betrieb genommen wird.

Alternativ:

2.b
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades Stockheide für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.“


Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis:

Herr Gebel (Fraktion DieLinke+) schlägt vor, die Vorlage ohne Beschluss in die nachfolgenden Ausschüsse und in den Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sei bei der Thematik nur am Rande betroffen und deshalb tue man sich schwer damit, an dieser Stelle eine Empfehlung auszusprechen. Er bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lasen.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) und auf die noch ausstehende Sitzung der Bezirksvertretung Nord. Er teilt mit, dass man in der Bezirksvertretung eine andere Meinung erwarten könne, als die Mehrheitsmeinung im AKSF.
Weiterhin merkt er in Bezug auf die Vorlage an, dass seine Fraktion es befremdlich fände, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Probleme sehen, Personal für ein saisonales Geschäft vorzuhalten. Diese Aussage könne nicht nachvollzogen werden, da der Betrieb bereits seit 2018 bei den Sport- und Freizeitbetrieben angesiedelt sei und seit dem offensichtlich keine Lösung gefunden worden sei.
Weiterhin sei es durchaus möglich, als Kommune ein Freibad selbst zu betreiben. Auch große Kommunen wie z. B. die Stadt Stuttgart betreiben Freibäder als Eigenbetriebe selbst.
Grundsätzlich möchte seine Fraktion keine weiteren Verzögerungen der Sanierung des Freibades, da durch diese die laufenden Unterhaltungskosten in die Höhe getrieben werden. Die Sanierung solle zügig angegangen werden, so werde es auch die Bezirksvertretung Nord dem Rat vorschlagen. Man könne sich jedoch dem Wunsch anschließen, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion beschlussfähig im Sinne des AKSF gewesen wäre, allerdings würde man sich ebenfalls dem Wunsch anschließen, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Herr BM Schilff (SPD-Fraktion) schließt sich Herrn Vogeler an. Auch die SPD-Fraktion wäre beschlussfähig gewesen, schließe sich jedoch dem Wunsch an, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage im Anschluss ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Beschluss:


Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Hempfling/AfD) den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI und CDU-Fraktion:

„Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Linkspartei/Die PARTEI und CDU bitten in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.02.2021 um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem

Änderungsantrag zum Grundsatzbeschluss der
Beschlussvorlage 19467-20- Sanierung des Freibades Stockheide.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord möge beschließen,

a) Die Punkte 1 und 2a der genannten Beschlussvorlage werden gestrichen.

b) Pkt 2b wird folgendermaßen geändert:



Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, anknüpfend an die Planungen des Planungsbüros Rohling AG aus 2020 die Ausführungsplanung zur umfassenden Sanierung des Freibades „Stockheide“ umgehend zu beginnen, um eine baldige Wiederaufnahme des Betriebs zu gewährleisten. Weiterhin wird diese beauftragt ein tragfähiges Konzept insb. zu Personalplanung, Marketing sowie zur Parkplatzsituation zur Ertüchtigung des Freibadbetriebes zu erstellen.
Sollte die vollständige Sanierung nicht mehr im Jahr 2021 durchführbar sein, beschließt der Rat der Stadt Dortmund in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades „Stockheide“ für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.

Begründung:
Das Freibad „Stockheide“ hat für die Bewohner*innen der Nordstadt, insb. Für Kinder und Jugendliche, nicht nur eine sportliche, sondern auch eine soziale Bedeutung. Es ist seit jeher wesentlicher konzeptioneller und historischer Teil des Hoeschparks. Es wurde als wichtige soziale und gesundheitsfördernde Einrichtung für alle Bewohner*innen angelegt und noch heute stellt das Freibad einen hohen Freizeitwert dar. Es ist ein Treffpunkt und Ort der Kommunikation für die ca. 150.000 Menschen, die im Einzugsgebiet leben. Diese verbindende und integrative Kraft des Schwimmbades gilt es vermehrt zu nutzen, anstatt den Betrieb immer weiter zurückzufahren um vermutlich am Ende aufgrund sinkender Nutzer*innen für ein dauerhafte Schließung zu argumentieren.[1]

Auch aus grundsätzlichen gesundheitspolitischen Gründen kann die Nordstadt auf das Freibad Stockheide nicht verzichten: Die nördliche Innenstadt ist der am dichtesten besiedelte und jüngste Stadtteil. Bekanntlich weist er den höchsten Anteil von Transferleistungsbezieher*innen in Dortmund auf. Unter den Stadtteilen hat er den mit Abstand höchsten Anteil von Bürger*innen mit Migrationshintergrund sowie von Ausländer*innen. Neben dem Bad im Dietrich-Keuning-Haus ist das Freibad Stockheide das einzige verbleibende Schwimmbad. – Wie in einem Gespräch mit einem Zuständigen der Sportbetriebe vor Jahren bereits zu erfahren war, ist auch das besagte Bad im DKH „abgängig“ und muss in absehbarer Zeit erneuert werden.


In der dicht besiedelten Nordstadt gibt es für Kinder und Jugendliche nur wenige Möglichkeiten gesundheitsfördernder Freizeitgestaltung. Regelmäßig werden auch von den zuständigen Fachbereichen Schule bzw. Soziales gesundheitliche Defizite wie Übergewicht oder unzureichende koordinative Fähigkeiten angemahnt und deren Ursache im bewegungsarmen Alltag der Kinder ausgemacht. Dazu kommt, dass der schulische Schwimmunterricht völlig unzureichend ist, wenn, wie unter den gegebenen Bedingungen zu wenig Bäder in erreichbarer Nähe und diese übermäßig ausgelastet sind. Die bekannte und bedauerliche Folge ist, dass viele Kinder in der Nordstadt als Nichtschwimmer*innen erwachsen werden, dies umso mehr, als in vielen Herkunftsländern migrantisch geprägter Familien Schwimmen eben keine selbstverständlich zu erwerbende Kompetenz darstellt und es als familiär gepflegte Freizeitbeschäftigung weitgehend ausfällt. Unter diesen Bedingungen bedarf es eines verlässlichen Angebots an Schwimmbädern und einer energischen Förderung des Schwimmens durch schulische und ehrenamtliche Angebote.

Ein Warten mit der Sanierung bis zum Erscheinen eines Bäderkonzeptes, das im Wesentlichen die Ist-Zustände der Dortmunder-Bäderlandschaft beschreibt, erscheint schon aus dem Grunde unlogisch, da der Fortbestand des Schwimmbades auch fester Bestandteil des Stadterneuerungsprogramms "Soziale Stadt NRW Dortmund Nordstadt“ und Bestandteil der "Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015" ist.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei


1 Enthaltung (Herr Hempfling/AfD) unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (gemeinsamer Antrag aller Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord) folgende Beschlussfassung:

1.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Entscheidung zur Sanierung des Freibades Stockheide bis zur Vorlage der Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept) abzuwarten, die für das Frühjahr 2021 erwartet werden.

2.a
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände, dass das Freibad Stockheide in der Saison 2021 nicht in Betrieb genommen wird.

Alternativ:

2.b
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades Stockheide für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, anknüpfend an die Planungen des Planungsbüros Rohling AG aus 2020 die Ausführungsplanung zur umfassenden Sanierung des Freibades „Stockheide“ umgehend zu beginnen, um eine baldige Wiederaufnahme des Betriebs zu gewährleisten. Weiterhin wird diese beauftragt ein tragfähiges Konzept insb. zu Personalplanung, Marketing sowie zur Parkplatzsituation zur Ertüchtigung des Freibadbetriebes zu erstellen.

Sollte die vollständige Sanierung nicht mehr im Jahr 2021 durchführbar sein, beschließt der Rat der Stadt Dortmund in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades „Stockheide“ für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule
zu TOP 7.1
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19448-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Erster Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskollegentwicklungsplanung 2020 bis 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19111-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19459-20)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 7.4
15 Jahre ZEITGEWINN
Gemeinsam handeln – gemeinsam Zukunft gestalten!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19499-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die beigefügte Festschrift zum 15-jährigen Bestehen der Dortmunder ZEITGEWINN-Strategie zur Förderung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt zur Kenntnis.


zu TOP 7.5
Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund:
1. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19534-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den ersten Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 7.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19659-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19578-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 49/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19710-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.3
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19834-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19599-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).
-Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19596-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 resultierend aus Gremienbeschlüssen 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19566-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zum Projekt „Einführung einer Kinderfeuerwehr bei der Feuerwehr Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Ehrungen durch die Stadt Dortmund,
hier: Verleihung einer Ehrennadel an Herrn Hans-Jürgen Grondziewski
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19388-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

11. Anfragen
unbesetzt


Die öffentliche Sitzung wurde um 13:13 Uhr von Oberbürgermeister Westphal beendet.








Westphal BM´in Brunsing Güssgen
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer