Niederschrift

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche


Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 08.11.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Schreurs i. V. für Rm Lührs
Rm Möckel (bis 18:30 Uhr)
Rm Renkawitz
Rm Schilff

Rm H.-P. Hoffmann (bis TOP 3.9) i. V. für Rm Schnittker
Rm Baran (ab TOP 3.10) bis 19:00 Uhr

Rm Tölch
Rm Wittkamp

CDU
sB Ermert
Rm Krause
Rm Liedschulte
Rm Spineux
Rm Strucker
Rm Weber

B90/Die Grünen
Rm Frebel
Rm Noltemeyer
sB Akin

FDP/Bürgerliste
Rm Becker
Rm Kanus (bis 18:45 Uhr) i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke
Rm Konak
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
Frau Siekmann, StA 32
Herr Walther, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Herr Aschenbrenner, StA 37
Herr Keune, StA 66
Herr Schirmer, StA 66
Herr Kollmann, StA 20
Herr Deimel, StA 61
Herr Bornkessel, StA 60
Frau Bednarz, StA 60
Frau Reder, StA 23


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 08.11.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2011


2. Beratung von Eingaben

2.1 Bebauung und Bepflanzung entlang der Bürgersteige und Wohnwege Oberfeldstraße/Hauptfeld in Dortmund-Huckarde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 04906-11)

2.2 Lärmbelästigung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05294-11)

2.3 Yunus Emre Moschee in der Dörwerstr. 5
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05091-11)


3. Anträge

3.1 Ordnungsgemäße Abfallentsorgung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03210-11-E2)

3.2 Mobiler Drogenkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05569-11)

hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05569-11-E1)

3.3 Gewerbemelderegister
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05593-11)

3.4 Bürgerfreundlicher Leitfaden für Veranstaltungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04457-11-E1)

3.5 Fahrradfahren in geschlossenen Verbänden in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05062-11-E2)

3.6 Friedrich-Ebert-Platz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05124-11-E3)

3.7 Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2011
(Drucksache Nr.: 05398-11)

3.8 Informelle Treffpunkte
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05121-11-E1)

3.9 Fredenbaum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05620-11)

3.10 Neubau und Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05621-11)


3.11 Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05078-11-E2)

3.12 Geschäftsordnung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05633-11)

3.13 Beirat Alkoholkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05632-11)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

hierzu -> Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)

4.2 Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)

4.3 Sachstandsbericht "Problemgruppen im öffentlichen Raum, Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungsgelegenheit für Alkohol konsumierende Personen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05604-11)

Saufraum in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05622-11)

4.4 Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05194-11)

4.5 Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05104-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2011
(Drucksache Nr.: 05104-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2011
(Drucksache Nr.: 05104-11)

4.6 Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

4.7 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05549-11)
Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden - Rm Frebel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Punkt

3.13 Beirat Alkoholkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05632-11)

wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2011

Rm Noltemeyer bat um folgende Ergänzung/Änderung:

Zu TOP 3.2
Rm Noltemeyer begründete den vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem es darum gehe, die neue Form eines geschlossenen Fahrradverbandes und die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten zu thematisieren. Aus ihrer Sicht handele es sich um gelungene interessante Aktionen, den Verkehrsträger Fahrrad in der Öffentlichkeit stärker zu präsentieren.

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2011 wurde mit den vorgenannten Änderungen einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Bebauung und Bepflanzung entlang der Bürgersteige und Wohnwege Oberfeldstraße/Hauptfeld in Dortmund-Huckarde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 04906-11)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Lärmbelästigung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05294-11)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Yunus Emre Moschee in der Dörwerstr. 5
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05091-11)

Der Petent wies ergänzend zu seiner Eingabe noch einmal darauf hin, dass es insbesondere während des Ramadan zu verkehrlichen Problemen sowie zu Lärmbelästigungen für die Anwohner gekommen ist. Durch das Einschreiten der Ordnungsbehörden konnte die Situation in diesem Jahr jedoch bereits deutlich entschärft werden.

Rm Strucker stellte dar, dass die Nutzung des Gebäudes als Moschee nicht aufgehoben werden kann. Allerdings sei es wichtig, dass die Ordnungsbehörden einschreiten, sobald die Belästigungen für die Anwohner über das erträgliche Maß hinausgehen.

Herr Deimel erläuterte, dass die Genehmigung aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen erteilt werden musste. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei das Thema der Stellplätze kritisch hinterfragt worden. In letzter Zeit habe es Nutzungserweiterungen gegeben, die nicht Bestandteil der erteilten Genehmigung sind. Außerhalb des Ramadan seien bei unangekündigten Kontrollen keine Störungen festgestellt worden. Für dieses Jahr habe man die Veranstaltungen im Freien untersagt und bereits angekündigt, die Einhaltung dieses Verbots auch im kommenden Jahr zu kontrollieren.

Rm Tölch merkte an, dass genau die angesprochene Stellplatzproblematik seinerzeit in der Bezirksvertetung Mengede bemängelt wurde. Dies liegt u. a. daran, dass die Moschee nicht nur für Gebete genutzt werde, sondern dort auch Koranunterricht für Kinder gegeben werde. Häufig würden auch nicht die vorhandenen Stellplätze genutzt, sondern die Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt.

Herr Deimel wies darauf hin, dass niemand gezwungen werden könne, vorhandene Stellplätze zu nutzen. Die Bauordnung werde aber auch in Zukunft darauf achten, dass die ausgewiesenen Stellplatzflächen nicht für andere Dinge zweckentfremdet werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge

zu TOP 3.1
Ordnungsgemäße Abfallentsorgung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03210-11-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Rm Krause bat um Mitteilung, ob der in der Stellungnahme beigefügte Flyer auch mehrsprachig zur Verfügung stehe. Dies sei bei der Verteilung, insbesondere in der Nordstadt, hilfreich und sinnvoll.

Herr Kollmann sicherte zu, bei der EDG nachzufragen und das Ergebnis dem Protokoll beizufügen.

Hinweis der Verwaltung:
Die EDG teilt auf Rückfrage mit, dass sie sich in Abstimmung mit Quartiersmanagern, örtlichen Bezirksvertretern und privaten Eigentümern für eine Fassung des Flyers zur Bekämpfung unerlaubter Abfallablagerungen nur in deutscher Sprache entschieden habe.

zu TOP 3.2
Mobiler Drogenkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05569-11)

Zu diesem Punkt lag folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP/Bürgerliste, CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05569-11-E1) vor:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einführung eines mobilen Drogenkonsumraumes nach Berliner Vorbild zu prüfen.

Zur Identifizierung möglicher Aufstellorte setzt sie sich mit den Bezirksvertretungen und der Polizei ins Benehmen. Mindestens werden jedoch Aufstellörtlichkeiten in Sichtweite des Nordstadtbüros und der Polizeiwache Nord geprüft.



Darüber hinaus wird die Verwaltung im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen dieses Ausschusses zu folgenden Punkten zu berichten:

· Wie teuer wäre die Anschaffung einer mobilen Drogenkonsum- und einer Beratungseinheit?

· Wie hoch wären die laufenden Personalkosten?

· Wie hoch wären demzufolge die Gesamtkosten für einen insgesamt zwei-jährigen Probebetrieb?

· Welche Fördermittel könnten dafür eingeworben werden?

· Welche Institutionen würden sich bereit erklären, ein solches Konzept zu realisieren?



Begründung

Der hiesige stationäre Drogenkonsumraum (Eisenmarkt 5) genießt eine hohe Akzeptanz bei den Abhängigen. Das belegen die Zahlen bspw. aus 2010 von jährlich über 31.300 Konsumvorgängen (entspricht rund 100 Konsumvorgängen täglich).

Im persönlichen Gespräch mit den Vertretern der Trägervereine wurde mehrfach deutlich, dass ein Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten vorhanden ist. Erfahrungen der Dortmunder Einrichtung, aber auch vergleichbarer Institutionen, zeigen, dass die Konsummöglichkeit in räumlicher Nähe zur offenen Drogenszene stehen muss, um von den Abhängigen auch genutzt zu werden.

Mit einer mobilen Einrichtung könnte nicht nur punktuell-örtlich eine Entlastung für Abhängige und Anwohner geschaffen werden. Zudem wären auch Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung am Gesundheitsamt denkbar. Anders als in Berlin ist eine enge Absprache mit der Polizei zu suchen.“



Rm Noltemeyer wies darauf hin, dass die Diskussion um den Drogenkonsumraum immer wieder neu thematisiert werde und die Einrichtung eines mobilen Raumes eine Möglichkeit sein könne, den Drogenabhängigen ein niederschwelliges Angebot zu unterbreiten.

Auch für Rm Becker bot das Projekt, welches in Berlin vorgestellt wurde, interessante Aspekte. Der dort beschriebenen mangelhaften Kommunikation zwischen den Beteiligten müsse hingegen unbedingt entgegengetreten werden. Als möglicher Standort für eine mobile Einrichtung könne er sich z. B. einen Platz in der Nähe der Polizeiwache Nord und des Nordstadtbüros vorstellen.

Rm Konak hingegen bezeichnete die Einrichtungen eines mobilen Drogenkonsumraumes lediglich als mögliche Ergänzung. Die Aufgabe des bisherigen stationären Raumes könne auf keinen Fall hingenommen werden.

Rm Goosmann stellte dar, dass für die Stellungnahme der Verwaltung in erster Linie das Dezernat für Arbeit, Soziales und Gesundheit zuständig sein müsse. Aus diesem Grunde müsse die weitere Debatte dazu dann auch zusätzlich im zuständigen Fachausschuss geführt werden.

Der o. g. Prüfauftrag wurde einstimmig beschlossen.

zu TOP 3.3
Gewerbemelderegister
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05593-11)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05593-11-E1) vor:

„In der Vergangenheit ist es bezüglich der Auswirkungen von Gewerbeanmeldungen in Dortmund immer wieder zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen.
Dies bezieht sich insbesondere auf die zur Verfügung stehenden statistischen Auswertungsmöglichkeiten zu diesem Thema. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung hat sich mit diesem Thema mehrfach befasst und hat sowohl im Ende 2010 als auch im April 2011 Stellungnahmen der Verwaltung erhalten, die zu diesem Thema aufgrund von gestellten Anfragen ergingen.
Daraus ist ersichtlich, dass es durchaus mehr Möglichkeiten gibt, das Statistikwesen zu verbessern, um die Aussagekraft bezüglich des tatsächlichen Gewerbebestandes zu optimieren.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlich Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung daher, folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Überwachungsinstrumente zu entwickeln und einzusetzen, die den tatsächlichen Anmeldestatus bzw. Ausübungsstatus von Gewerben überwachen können. Dabei ist die Zusammenarbeit beteiligter Verwaltungen ( Finanzverwaltung, Ordnungsamt etc.) zu optimieren. Der ordnungsrechtliche Fokus sollte dabei stärker in den Mittelpunkt rücken.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig Differenzierungen bei der Registrierung von Abmeldungen vorzunehmen und zu speichern, damit Auswertungen optimiert werden können.
Ziel soll es sein, den Grund/Anlass von Gewerbeabmeldungen erkennen zu können
(Zwangsabmeldungen, Abmeldungen durch Gewerbetreibende etc.).
Dies ist nach Meinung der Verwaltung durchaus mit wenig Aufwand möglich
(Stellungnahme vom 21.4.2011 an WBF).
3. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit Informationswege einzurichten, mit denen sich feststellen lässt, wie viele Gewerbe aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet werden. Dabei soll feststellbar werden, wie lange derartige Gewerbe tätig waren bzw. sind.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei Gewerbeanmeldungen für statistische Zwecke festzuhalten, wie Gewerbeanmelder bisher ihren Lebensunterhalt bestritten haben (arbeitslos, selbständig, angestellt). Nach Aussage der Verwaltung vom 21.4.2011 ist dies durchaus möglich.
5. Die Verwaltung wird gebeten, bei nicht erfolgter Gewerbeabmeldung seitens des Gewerbetreibenden verstärkter Bußgelder im Sinne des § 146 Abs. 2 Fall 2 GewO festzusetzen. Somit können sog. „Karteileichen“ vermieden werden.
6. Die Verwaltung wird gebeten, statistische Grundlagen zur Erfassung des Zusammenhangs von Gewerbean– bzw. abmeldungen und ihren Beschäftigungswirkungen einzurichten.
Die Beschäftigungsstatistik der Agentur für Arbeit ist hierzu nach Mitteilung der Verwaltung vom 21.4.2011 nicht ausreichend.
Begründung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung hat sich mit dem Thema Gewerbemelderegister, wie oben erwähnt, bereits befasst. Dabei wurde deutlich, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, zielgenauere statistische Merkmale bezüglich des Gewerbestandes einzurichten.
Ziel soll es sein, eine genauere Auswertung des Gewerbemeldestandes in Dortmund zu ermöglichen, damit Interpretationsspielräume verkleinert werden. Trotz einer durchaus positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Dortmund bezüglich ermittelter Gewerbeanmeldungen, ist der tatsächliche Bestand dennoch regelmäßig zu überprüfen und ggf. statistisch zu bereinigen, wenn hierzu die notwendigen Instrumente eingerichtet werden. Somit wird eine bereinigte und annähernd zutreffende Statistik ermöglicht, die den genannten Interpretationsspielraum verringert und den Zustand der gemeldeten Gewerbe abbildet.
Auf die im WBF ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung wird hierzu verwiesen.“

Rm Goosmann bat darum, die Abstimmung über den Antrag auf die nächste Sitzung des Ausschusses zu verschieben, da der Antrag erst kurzfristig vorgelegen habe und eine Beratung noch nicht möglich war. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen, da es sich um weitere freiwillige Aufgaben handele, die mit ebenfalls weiteren Kosten verbunden seien.

StR Steitz machte darauf aufmerksam, dass die Daten entsprechend der Gewerbeordnung erhoben würden und es sich dabei in erster Linie um ein ordnungsbehördliches Überwachungsinstrument und nicht um ein Wirtschaftsförderungsinstrument handele. StR Steitz machte den Vorschlag, dass die Verwaltung sich zunächst intern abstimmt und dem Ausschuss zur ersten Sitzung im kommenden Jahr eine Stellungnahme zu den einzelnen Punkten vorlegt. Eine Abstimmung über den Antrag könne dann im Anschluss erfolgen.

Rm Krause verdeutlichte, dass Ziel des Antrages sei, für die Wirtschaftsförderer klare Grundlagen zu schaffen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Verfahrensvorschlag von StR Steitz zu.


zu TOP 3.4
Bürgerfreundlicher Leitfaden für Veranstaltungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04457-11-E1)

Für Rm Goosmann verdeutlicht die Stellungnahme der Verwaltung die Notwendigkeit, den Veranstaltern detaillierte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, in denen auch die Stadtmöblierungen verzeichnet sind.

Herr Keune erklärte, dass zunächst in Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt für die wiederkehrenden Veranstaltungsorte in der Innenstadt eben diese detaillierten Pläne erstellt werden sollen. Danach werden solche Pläne auch für die Mittelpunkte der Stadtbezirke aufgelegt.
Darüber hinaus sei beabsichtigt, eine standardisierte Anmeldung von Veranstaltungen zu erstellen, um dem Veranstalter Hilfestellungen zu geben, welche Dienststellen betroffen sind und eingebunden werden müssen.

Aufgrund der Ankündigung der Verwaltung, die Pläne zu erstellen, verzichtete Rm Goosmann auf die Abstimmung seines Vorschlages.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Fahrradfahren in geschlossenen Verbänden in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05062-11-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Friedrich-Ebert-Platz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05124-11-E3)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2011

(Drucksache Nr.: 05398-11)
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund beantragt die Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund.
Formulierungsvorschlag:
Es ist insbesondere untersagt, auf den vorhandenen Blindenleitsystemen (Leitlinien aus Rippen-, Schuppen- und Noppensteinen) jegliche Gegenstände wie z.B. Papierkörbe, Bestuhlungen, Fahrzeuge etc. abzustellen, da die Funktionsfähigkeit der Blindenleitsysteme jederzeit sichergestellt sein muss. Bei Gegenständen der genannten Art ist ein Abstand von mindestens 1,20 m zum Leitsystem einzuhalten.
Begründung:
In der Vergangenheit werden blinde und sehbehinderte Menschen immer wieder an der funktionsgemäßen Nutzung der von der Stadt Dortmund installierten Leitsysteme gehindert, da diese mit Gegenständen unterschiedlicher Art zugestellt werden. Dies birgt für den genannten Personenkreis ein erhebliches Gefahrenpotential. Um dies abzustellen, hat
beispielsweise die Stadt Minden für ihren Geltungsbereich die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit ihrer Leitsysteme in ihre ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen. Diesem Beispiel sollte auch die Stadt Dortmund folgen.
Der genannte Mindestabstand, der zwischen Leitsystem und jedweden beweglichen Gegenständen einzuhalten ist, entspricht den Vorgaben der DIN 32984 (Gelbdruck).“

Rm Kanus signalisierte die ablehnende Haltung seiner Fraktion. Häufig seien die Leitsysteme auf Wegen angebracht, die nicht einmal 1,20 m breit sind und somit bauliche Maßnahmen nach sich zögen. Es sei jedoch erforderlich, bei zukünftigen Planungen die Leitsysteme zu berücksichtigen.

Rm Goosmann bat darum, den Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten. Dabei sei ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob dies sinnvoll sei und welche Folgen es mit sich bringe.

Für Rm Krause sind auch die finanziellen Auswirkungen einzubeziehen.

Rm Noltemeyer bestätigte, dass die Leitsysteme häufig zugeparkt seien, was zu Einschränkungen der Mobilität für diesen Personenkreis führe.

Herr Keune machte deutlich, dass eine Aufnahme in die Ordnungsbehördliche Verordnung nicht erforderlich sei, weil bereits bestehende Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten sind. Die Verwaltung werde überprüfen, in welchen Fällen eventuell Stadtmöblierungen die Leitsysteme behindern. Die Verwaltung werde bei der Errichtung zukünftiger Stadtmöblierungen verstärkt darauf achten, die Leitsysteme nicht zu behindern.

Auch Herr Walther hielt eine Aufnahme in die Ordnungsbehördliche Verordnung für unnötig. Auch die Ordnungsbehörden hätten durch die bestehenden Regelungen bereits ausreichende Instrumentarien, um dagegen anzugehen.

Dies bestätigte StR Steitz. Dass die Instrumentarien zur Kontrolle zur Verfügung stehen, bedeute allerdings nicht, dass dies auch in jedem Fall sichergestellt werden könne.

Rm Becker bezeichnete es als sinnvoll, öffentlich auf die Bedeutung der Leitsysteme hinzuweisen, da diese häufig nicht bekannt seien.

Der o. g. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet.

zu TOP 3.8
Informelle Treffpunkte
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05121-11-E1)

Der Antrag der CDU-Fraktion gilt als eingebracht und soll Bestandteil der Beratungen zum Konzept der Ordnungspartnerschaften sein.

zu TOP 3.9
Fredenbaum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05620-11)

Rm Hoffmann wies auf die von der SPD-Fraktion gestellten Fragen hin. Es sei nicht zu verstehen, dass dem Sicherheitsdienst mit Gewalt entgegengetreten werde, ohne dass dies Konsequenzen nach sich ziehe.

Für Rm Noltemeyer lag die Zuständigkeit für die Angelegenheit eher in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, Rm Becker bezeichnete es als eine privatrechtliche Streitigkeit, die nicht in den politischen Gremien diskutiert werden müsse.

Rm Hoffmann kritisierte in diesem Zusammenhang, dass hierzu Beschlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord von der Verwaltung nicht umgesetzt würden und deshalb die Nachfragen im Ausschuss erfolgen.

StR Steitz erläuterte, dass u. a. der Vertrag der Gaststätte im Fredenbaum noch einmal überprüft werden müsse, da zu den Zeiten des Kundenbedarfes häufig nicht geöffnet sei und das Rechtsamt durchaus die Position vertrete, in solchen Fällen ambulanten Verkehr zuzulassen.
Ihm sei nicht bekannt, warum die Halteverbotsschilder aufgestellt wurden, danach sei die Situation jedoch eskaliert. Regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes auf mögliche Verkehrsverstöße würden jedoch erfolgen.
StR Steitz bot an, die offenen Fragen im Dialog mit Rm Hoffmann direkt zu klären.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Neubau und Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05621-11)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag neben der Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus der Sitzung vom 12.07.2011 (Drucksache Nr.: 04658-11-E3) auch folgende, weitere Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 05621-11-E1) vor:

1. Wann ist mit dem Baubeginn für das neue Feuerwehrgerätehaus in Eving zu rechnen?
2. Welche Ergebnisse haben die Statikgutachten und Bodengutachten für das
Feuerwehrgerätehaus in Asseln ergeben?
Wann ist mit der Beauftragung der Gesamtplanung zu rechnen?
Kommt für dieses Gerätehaus weiterhin eine Sanierung in Betracht oder würde sich
ein Neubau als wirtschaftlicher erweisen?
Welcher kurzfristiger Handlungsbedarf besteht für das Feuerwehrgerätehaus in Asseln?
Wie werden die durch entsprechende Ratsbeschlüsse zum Haushalt 2011 bereit gestellten Finanzmittel für das Gerätehaus in Asseln weiter bewirtschaftet und wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese Finanzmittel auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen ?
3. Welche Standorte hat die Verwaltung für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Berghofen geprüft?
Auf welchen neuen Standort werden sich Verwaltung und der Löschzug Berghofen
festlegen?
Welche liegenschaftlichen, planerischen und immobilienwirtschaftlichen Vorarbeiten
sind durch die Verwaltung hierzu zu leisten?
Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berghofen?

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung mit der Drucksache Nr.: 04856-11-E3) zur Kenntnis.

Die andere Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich vorgelegt.

zu TOP 3.11
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05078-11-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Für die Behandlung des Tagesordnungspunktes 3.12 wurde die Sitzungsleitung von der stellvertretenden Vorsitzenden, Rm Liedschulte übernommen.

zu TOP 3.12
Geschäftsordnung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05633-11)

Zur Sitzung lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05633-11-E1) vor:

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Änderungsvorschlag des § 2
Absatz 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses hinsichtlich des Rede- und Erläuterungsrechts von PetentInnen vorzulegen. Der Änderungsvorschlag ist anzulehnen an die Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat, nach der in § 38 Absatz 11 zwei Zusatzfragen/-bemerkungen vorgesehen sind.
Sollten sich aus der Änderung weitere Veränderungen der Satzung ergeben, sind diese dem Ausschuss ebenfalls vorzulegen.

Begründung:
In der Geschäftsordnung des Ausschusses ist vorgesehen, dass der/die EinsenderIn von Anregungen und Beschwerden während der Beratung die Eingabe erläutern kann. Die Erfahrung im Ausschuss zeigt, dass während der Beratung seitens der PetentInnen häufig Nachfragen oder Zusatzbemerkungen gewünscht werden, die nach Satzung nicht mehr zugelassen werden dürfen.
In der Geschäftsordnung des Rates ist in §38 Absatz 11 für das Verfahren der Bezirksvertretungen stattdessen vorgesehen, dass zwei Zusatzfragen/ -bemerkungen möglich sind. Dieses bürgerfreundlichere Verfahren sollte zukünftig auch im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gelten.

Rm Frebel begründete den Antrag seiner Fraktion dahingehend, dass in den Bezirksvertretungen die Petenten durchaus 2 Nachfragen bzw. Bemerkungen zu dem sie betreffenden Tagesordnungspunkt abgeben dürfen.

Für Rm Schilff war der Antrag nicht weit gehend genug, sondern man sollte auf jegliche Beschränkung verzichten, da dieses Verfahren aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß sei.

Rm Krause signalisierte die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion. Die Eingaben an den Ausschuss seien bereits ausführlich von der Verwaltung vorgeprüft und die Stellungnahme liege sowohl den Ausschussmitgliedern als auch den Petenten vor. Die Möglichkeit einer Nachfrage sei aber durchaus vorstellbar.

Auch Rm Konak sprach sich für eine bürgerfreundliche Umsetzung aus, die jedoch eventuell mit einer zeitlichen Vorgabe gekoppelt sein könnte.

StR Steitz schlug vor, in einem gemeinsamen Termin mit den Fraktionssprechern diese Problematik zu besprechen und die Abstimmung über den Antrag so lange zurückzustellen.
In dem Gespräch könnte man z. B. auch betrachten, wie andere Petitionsausschüsse das Rederecht geregelt haben. Sein Büro werde den Termin mit den Fraktionssprechern vereinbaren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Verfahrensvorschlag von StR Steitz zu.

zu TOP 3.13
Beirat Alkoholkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05632-11)

Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

Die Budgets der Fachbereiche wurden von den Fachbereichsleitungen anhand von Folienvorträgen, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, vorgestellt.

Auf Rückfrage von Rm Becker stellte Herr Aschenbrenner dar, dass es zwar illegale Preisabsprachen bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen gegeben habe, derzeit aber noch nicht mit Entschädigungen zu rechnen ist. Der Deutsche Städtetag habe sich dem Verfahren für alle Kommunen angenommen und einen Gutachter damit beauftragt, den entstandenen Schaden zu ermitteln. Bei der Geltendmachung der Ansprüche handele es sich dann um ein juristisch sehr aufwändiges Verfahren.

Rm Noltemeyer mahnte die Entwicklung bei den Personalkosten an. Zukünftig müsse bei Beschlüssen auch darauf geachtet werden, welche personellen Auswirkungen, und damit verbunden auch anfallende Sachkosten, ein Beschluss nach sich ziehe.

Rm Krause merkte an, dass die Brandsicherheitswachen deutlich gesunken seien.

Herr Aschenbrenner erläuterte, dass auch private Unternehmen für Brandsicherheitswachen eingesetzt werden dürfen, was u. a. auch die Westfalenhallen in Anspruch genommen haben.

Auf Rückfrage von Rm Krause, was es mit den „nicht refinanzierten Summen zum Eigenschutz“ auf sich habe, verdeutlichte Herr Aschenbrenner, dass zum Eigenschutz bei jedem Brandereignis auch ein RTW an den Unglücksort geschickt werde, um die rettungsdienstliche oder medizinische Versorgung bei den Mitarbeitern/innen sicherzustellen. Für den Fall, das kein Hilfeeinsatz erfolgt, könne diese Leistung somit auch nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Die Entwicklung der Zahlen bei den Fehlalarmierungen werde er zu Protokoll geben.

Ergänzung StA 37 zu Protokoll:
Die "Böswillgen Alarmierungen" haben sich von 2007 bis 2010 wie folgt entwickelt:

2007: 89
2008: 66
2009: 63
2010: 55

Der Abwärtstrend ist insbesondere durch die bessere Nachvollziehbarkeit (z.B. Rufnummernübertragung) und gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Brandschutzerziehung) zu begründen.

Die Aufklärungs- (durch Polizei und Staatsanwaltschaft) und damit Abrechnungsquote liegt bei < 5 %.

Rm Goosmann wies darauf hin, dass der Beschluss des Rates zur generellen Senkung der Personalkosten insbesondere zu der Entwicklung bei den Fachbereichen Bürgerdienste und Ordnungsamt im Widerspruch stehe. Die besondere Situation zeichne sich dadurch aus, dass es sich bei den Aufgaben in erster Linie um Pflichtaufgaben handele, die z. T. auf Weisung übernommen werden müssen.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 4.2
Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Sachstandsbericht „Problemgruppen im öffentlichen Raum, Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05604-11)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag zusätzlich folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05622-11-E1) vor:

„Wie den örtlichen Medien zu entnehmen war, plant der Ordnungsdezernent, den Saufraum
in der Nordstadt im ehemaligen „Gypsy“ in der Nordstraße/Heroldstraße anzusiedeln.
Die SPD-Fraktion bittet hierzu um eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme des Ordnungsdezernenten Herrn Steitz, des Ordnungsamtes, der Sozialverwaltung, der Liegenschaftsverwaltung und der Planungsverwaltung zu folgenden Fragen:
1. Wie ist die Verwaltung auf diesen Standort für den Saufraum gekommen?
Wurden andere Standorte geprüft?
Wenn ja, welche und warum kommen diese nicht in Betracht?
2. Wie gestaltet sich die Finanzierung des Saufraumes?
Welche zusätzlichen Mittel muss die Stadt Dortmund z.B. für Mietkosten, Personalkosten oder die Bürgerarbeit aufwenden?
Wer stellt diese Mittel zur Verfügung und woher kommen diese Mittel?
Welche Kosten verursacht der Saufraum damit insgesamt?
Welche Ausgaben können förderunschädlich aus dem städtischen Eigenanteil zu den Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden?
3. Laut Medienberichterstattung soll ein Mietvertrag zum 15.11.11 geschlossen werden?
Ist der Ordnungsdezernent ermächtigt, einen solchen Mietvertrag im Alleingang zu
schließen?
Ist es richtig, dass die Verwaltung bisher durch Ratsbeschluss lediglich ermächtigt
war im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens einen Projektträger zu ermitteln?
Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung bei der Errichtung des Saufraumes?
4. Wie wird die Sicherheit im Saufraum selbst und im Umfeld des Saufraumes sicher
gestellt?
Wie werden die Nordstadtbewohner über den Saufraum informiert?
Wie werden die Kinder aus den angrenzenden Schulen und
Kindertageseinrichtungen vor Übergriffen geschützt?
Welches Sicherheitskonzept verfolgt die Verwaltung?
Wie schätzt die Verwaltung das Nutzungsverhalten der alkoholtrinkenden
Menschen auf dem Nordmarkt ein?
Werden diese Personen den Saufraum überhaupt nutzen und wie gelangen die
Menschen vom Nordmarkt zum Saufraum und zurück?
5. Zu welchen Konditionen soll der Mietvertrag für das ehemalige „Gypsy“
geschlossen werden?
Welcher Mietpreis soll vereinbart werden?
Ist diese Miete angemessen?
Welche Nebenabreden sollen vereinbart werden?
Wer haftet bei Schäden im Saufraum, am Gebäude oder im Umfeld des Saufraumes?
Wie wird die Gesamtsituation des komplett leer stehenden Hauses in der Nordstraße gewürdigt?
6. Wie sieht das Betreibungskonzept von EHC aus?
Wie und von wem wird das Projekt evaluiert?
Warum kommt EHC nunmehr mit den Landesfördermitteln aus?
Welche Auflagen und Bedingungen enthält der Bewilligungsbescheid an EHC?
7. Wie setzt die Verwaltung die Bürgerarbeit um?
Wie wird die Bürgerarbeit durch die Verwaltung finanziert?
Wie wurde die Sozialverwaltung hinsichtlich der Bürgerarbeit im Saufraum beteiligt?
Wie ist die Bürgerarbeit in das Konzept Saufraum integriert worden?
Stimmt es, dass die Verwaltung auch Teilnehmer aus anderen Beschäftigungsmaßnahmen im Konzern Stadt im Saufraum einsetzen will?“

Rm Goosmann erläuterte, dass aus Sicht der SPD-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis genommen werde, zuvor aber die umfangreichen Fragen beantwortet werden müssen.

Rm Noltemeyer mahnte an, zukünftig die korrekte Bezeichnung für die Einrichtung zu wählen, da der von der SPD-Fraktion verwandte Begriff diskriminierend sei. Dies sie auch von der Bezirksregierung so empfohlen wurde.

Auch Rm Krause sprach sich für eine schnelle Umsetzung der Einrichtung aus.

StR Steitz sicherte zu, die Stellungnahme zu den offenen Fragen den Fraktionen bis zur Ratssitzung zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgenden Bericht über den Sachstand des dem Projekts „Problemgruppen im öffentlichen Raum, Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen“ zur Kenntnis.

Auf Vorschlag von Rm Noltemeryer fasst der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden darüber hinaus mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden begrüßt das in der Vorlage beschriebene Konzept der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen, insbesondere auch hinsichtlich der Finanzierung und der vorgesehenen Bürgerbeteiligung.

Er fordert die Verwaltung auf, den Betrieb der Einrichtung schnellstmöglich aufzunehmen und das Konzept – so wie in der Vorlage beschrieben – unverzüglich umzusetzen.

zu TOP 4.4
Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05194-11)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur „Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt“ zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05104-11)

Die Behandlung der Vorlage wurde auf die Sitzung des Ausschusses am 23.11.2011 vertagt.

zu TOP 4.6
Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05549-11)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.



Die öffentliche Sitzung wurde um 19:00 Uhr vom Vorsitzenden Rm Frebel beendet.







Frebel Weber Korbmacher
Vorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin






Liedschulte
Stv. Ausschussvorsitzende

Anlagen:

(See attached file: Budget IFR 2012.pdf) (See attached file: Budget Feuerwehr 2012.pdf) (See attached file: ABöAB FB 33 8.11.11.pdf) (See attached file: ABöAB FB 32 8.11.11.pdf)