Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 23.05.2001, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse

Aufgrund einer Erkrankung von Herrn Quittek und dem unentschuldigten Fehlen von Herrn Bökenkamp wurde die Sitzung bis TOP 4 durch Herrn Bernatzki geleitet.
Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: "Erweiterung Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion" und "Halde Ellinghausen/LEP VI-Fläche".

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Bernatzki stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 9 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW

Herr Bernatzki wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Beirat stimmte der Niederschrift zur 11. Sitzung zu.

Zu TOP 4: Neuwahl eines stellvertretenden Beiratsvorsitzenden

Herr Bernatzki erläuterte kurz, dass durch die permanente Abwesenheit von Herrn Bökenkamp die Neuwahl eines stellvertretenden Beiratsvorsitzenden erforderlich sei.
Der Beirat wählte daraufhin Herrn Bökenkamp einstimmig als stellvertretenden Vorsitzenden ab.
Herr Bernatzki schlug dann Herrn Freudenberger als neuen stellvertretenden Vorsitzenden vor. Weitere Kandidaten wurden aus dem Gremium nicht benannt.
Herr Freudenberger wurde einstimmig zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates gewählt. Er nahm die Wahl an.

Zu TOP 5: Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen" (Vorlage)

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die Vorlage und den Inhalt des Landschaftsplanes anhand von Folien.
Herr Zühlke fragte warum der Grunderwerb für Zwecke des Naturschutzes in Dortmund im Vergleich zu beispielsweise Unna so gering sei.
Herr Dr. Marks gab hierzu an, dass der Grunderwerb in Dortmund zunehmend schwieriger werde. Weiterhin hätten der Kreis Unna und die Stadt Hamm große Flächen in der Lippe-Aue aufkaufen können. Ohnehin würde sich die Statistik nur auf die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa 88) beziehen. Aus anderen Fördertöpfen habe auch Dortmund große Flächen angekauft, so z. B. die Erweiterungsfläche des Naturschutzgebietes “Im Siesack”.
Herr Freudenberger wies auf die strukturellen Unterschiede zwischen einer Großstadt und einem eher ländlichen Kreisgebiet hin, die eine Vergleichbarkeit erschwerten.
Herr Höing verwies auf die Wandlungen in der Landwirtschaft und die damit einhergehenden Probleme der Landwirte hin. Diese führten dazu, dass die Landwirte immer weniger bereit seien, Grundstücke zu verkaufen oder langfristig für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Dortmund verfüge über genügend finanzmittel für den Grundstückskauf, jedoch könne und wolle das Umweltamt selbstverständlich keine Baulandpreise für Ackerflächen bezahlen.
Herr Neugebauer begrüßte die vorgestellte Vorlage und zeigte sich erfreut, dass wesentliche Anregungen der Naturschutzverbände Eingang in das Planwerk gefunden haben. Er stimme der Vorlage daher zu.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Auffassung, dass im Hinblick auf die anstehende Änderung des Flächennutzungsplanes eine zügige Rechtskraft des Landschaftsplanes anzustreben sei.
Herr Quittek hatte wegen seiner Erkrankung über die Geschäftsführung des Beirats folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:

Der Beirat hat sich bereits in seinen Sitzungen am 21.01.1998 und am 17.02.1999 ausführlich mit dem Landschaftsplan Dortmund-Süd befasst. In der ursprünglichen einstimmig verabschiedeten Stellungnahme heißt es:

Der Beirat begrüßt den vorliegenden Entwurf des Landschaftsplans Dortmund-Süd als fundierte Basis eines Flächensicherungs- und -entwicklungskonzeptes für den Biotop- und Artenschutz im Dortmunder Süden.

Die begrenzten Möglichkeiten der Landschaftsplanung im Konkurrenzverhältnis zur Bauleitplanung sind im großen und ganzen gut genutzt worden, wenngleich die Menge an Festsetzungen nicht an den ersten Landschaftsplan (Dortmund-Nord) heranreicht.

Leider ist der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dortmund 1984 im wesentlichen ohne die Berücksichtigung der vom Landschaftsbeirat eingebrachten Stellungnahme verabschiedet worden. Der Rückzug auf die verbliebenen Restflächen und die Festschreibung des über den FNP festgesetzten Nutzungsmusters führt letztlich zu einer ungenügenden Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse. Hinzu kommen weitere über den FNP hinausgehende Flächenansprüche durch das 1997 vom Rat der Stadt verabschiedete Wohnbauflächenentwicklungsprogramm. Dies ist insbesondere im Dortmunder Süden bedenklich, weil dort bereits etliche Flächen als stark zersiedelt anzusehen sind (Berghofer Mark, Aplerbecker Mark etc.). In diesen Bereichen wird die Bautätigkeit nach § 34 BauGB zur weiteren Verschärfung der Freiraumsituation beitragen.

Der Beirat hält es deshalb für erforderlich, den Flächennutzungsplan unter ökologischen Gesichtspunkten zu überarbeiten und die in seiner Stellungnahme zum Wohnbauflächenentwicklungsprogramm als bedenklich genannten Flächen nicht zu bebauen. Zur Schaffung eines umfassenden Biotopverbundsystems sind darüber hinaus die vom Rat der Stadt in Auftrag gegebenen "Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung" in Abstimmung mit dem Beirat flächenbezogen umzusetzen.

Konkret regt der Beirat an, folgende Naturschutzgebiete flächenmäßig zu erweitern:

An der Panne:

Ausdehnung nach Norden über die Stockumer Straße. Einbeziehung des Rahmkebachtales und des Umweltkulturparks.

Bolmke:

Erweiterung um Reste des Emscherbruchs zwischen bisheriger östlicher Grenze des NSG und Ardeystraße sowie zwischen bisheriger westlicher Grenze und Krückenweg

Ruhrsteilhänge Hohensyburg/Klusenberg:

Erweiterung um Hangwald südlich der Straße Klusenberg,
Uferzone des Hengsteysees und Hangwald am Bölsberg

(zusätzlich: Verbot des Radfahrens und Reitens im NSG)

Zur Stützung eines Biotopverbundsystems sollten wenig genutzte Straßen und Wege für den Kfz-Verkehr mittels Sperrpfosten gesperrt werden:

- Aplerbecker Waldstraße
- Am Ellberg
- Limbecker Postweg (zwischen "In der Heide" und Wannestraße)
- Reichsmarkstraße / Irminsulstraße
- Am Hasenberg
- Schürhoffstraße
- Persebecker Straße (südl. Jugendheim)
- Hinter Holtein (zwischen Sportplatz und Liebringskamp)
- Am Spörkel (zwischen Grotenbachstraße und Terwestenstraße)
- Terwestenstraße (zwischen Am Spörkel und Großholthauser Straße)
- Weg nördl. A 1 zwischen Hohlweg und Klusenweg

Ferner hält der Beirat eine Ergänzung der vorgesehenen Amphibiendurchlässe für erforderlich, verbunden mit einer Reihung.

Priorität 1

Reichsmarkstraße (neu)
Ostberger Straße - Zufahrt zum Wirtshaus (neu)

Priorität 2

Niederhofer Kohlenweg im Verlauf des Marksbaches
Am Ossenbrink (neu)
Lohbachtal an der Wittbräucker Straße (neu)
Hagener Straße zwischen A 45 und Hellerstraße (neu)

Priorität 3:

Gevelsbergstraße / Archenbecke
Stockumer Straße / Rüpingsbach
Rodenbergstraße
Niederhofer Kohlenweg / Heisterbach
Wittbräucker Straße / Heimatbach
Kruckeler Straße / Kruckelbach
Kirchhörder Straße / Olpkebach
Wannestraße / Wannebach

Angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Stadt Dortmund hält es der Beirat für erforderlich, auch für die anderen Festsetzungen des Landschaftsplanes sowie für Ausgleichsmaßnahmen, die aus Ersatzgeldern finanziert werden, ökologisch sinnvolle Prioritäten bei der Realisierung zu setzen. Der Beirat ist gerne bereit, hieran gemeinsam mit dem Umweltamt mitzuwirken.

Der Beirat bekräftigt diese Stellungnahme und bittet die Verwaltung, bei der Realisierung - insbesondere der Amphibiendurchlässe – die o.g. Prioritäten zu setzen. Darüber hinaus betont er, dass die Landschaftspläne planerisch einen eigenständigen Wert haben und keinesfalls nur als Fachbeitrag des Naturschutzes zur Bauleitplanung zu werten sind. In diesem Zusammenhang erinnert er an die erfreuliche Aussage von Stadtrat Ullrich Sierau in der Beiratssitzung vom 21.02.2001, wonach - auch wenn dies rechtsdogmatisch strittig sei - der FNP aus der Landschaftsplanung entwickelt werden müsse und nicht umgekehrt.

Der Beirat nahm diesen Vorschlag zur Kenntnis und stimmte anschließend der vorgestellten Vorlage einstimmig ohne Änderungswünsche zu.

Zu TOP 6: Erweiterung Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion

Herr Höing stellte kurz die Pläne zur Erweiterung des Veranstaltungszentrums (Vorlage) vor und verwies darauf, dass der AUSW den TOP in seiner Sitzung am 16.05.01 behandelt habe. Der Antrag von Herrn Quittek auf Verschiebung sei abgelehnt worden. Der AUSW habe der geplanten Erweiterung zugestimmt.
Herr Höing betonte, dass das Umweltamt in den vorgestellten Plänen zunächst keine Konterkarierung des Landschaftsplans Dortmund-Süd erkennen könne, sich jedoch eine abschließende Stellungnahme vorbehalte.
Herr Freudenberger erteilte sodann dem AWO-Vorsitzenden Hollmann, als betroffenem Bürger, das Wort. Herr Hollmann stellte kurz die Konzeption des Schultenhofs hinsichtlich des Öko-Landbaus und der Behindertenarbeitsplätze vor.
Er verwies darauf, dass die für die Umsiedlung des Reiterhofes und der Kleingartenanlage geplanten Flächen derzeit von den Mitarbeitern des Schultenhofes bewirtschaftet und für die ökologische Landwirtschaft dringend gebraucht würden. Ein Wegfall dieser Flächen würde den Verlust von 45 Behindertenarbeitsplätzen nach sich ziehen. Dies sei im übrigen auch der Grund für die Ablehnung der Planungen durch die Bezirksvertretung Hombruch am 22.05.01 gewesen. Er appellierte dann an den Beirat, die geplanten Ansiedlungen von Kleingartenanlage und Reiterhof ebenfalls abzulehnen.
Herr Dr. Gelmroth verwies darauf, dass das in Rede stehende Gebiet geplantes Landschaftsschutzgebiet sei. Dort dürfe keines Falls argumentiert werden: "Wir müssen froh sein das Spaßbad verhindert zu haben". Er lehne das Projekt daher entschieden ab.
Herr Neugebauer betonte, dass er die Notwendigkeit der Umgestaltung des Veranstaltungszentrums sähe, es jedoch noch keinerlei konkrete Planungen gäbe und insofern der reale Flächenbedarf überhaupt noch nicht bekannt sei. Auch wenn die angedachten Zahlen dem tatsächlichen Bedarf entsprächen, gäbe es für den neuen Standort des Reiterhofes genügend weniger sensible Standorte im Dortmunder Süden als das geplante Landschaftsschutzgebiet “Bolmke”. Hinsichtlich der Kleingärtner sollten konkrete Bedarfe ermittelt werden, um dann nach Alternativen zu suchen.
Herr Zühlke verwies auf die Notwendigkeit, Flächen für die ökologische Landwirtschaft bereit zu halten. Es sollte hier daher statt Flächenwegnahme eine weitergehende Förderung stattfinden.
Herr Krumme verwies darauf. dass die EG-Richtlinie zum Öko-Landbau interne Kreisläufe erforderlich mache. Flächenentzug würde daher für den Schultenhof das Ende der Öko-Landwirtschaft bedeuten, da die AWO die strengen Kriterien dann nicht mehr erfüllen könne.
Herr Höing unterstrich, dass das Umweltamt seit jeher die ökologische Landwirtschaft nach Kräften unterstützt. Er sagte deshalb zu, die vorgebrachten Argumente in den Abwägungsprozess einfließen zu lassen.
Herr Quittek brachte über die Geschäftsführung des Beirates folgenden Beitrag ein:

Im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 und den Ausbau des Westfalenhallenkompexes zum Messezentrum sind 1000 neue Parkplätze westlich des Westfalenstadions, der Ausbau mehrerer Hallen, die Verlegung einer Reitanlage und von Kleingärten an die Stockumer Straße sowie eine neue Fußwegeverbindung durch die Kleingartenanlage “Ardeyblick” vorgesehen.

Insbesondere die Verlegung der Reitanlage an die Stockumer Straße sowie Optionsflächen für Kleingärten nördlich davon stellen einen erheblichen Eingriff dar, der vermieden werden sollte.

Auf dieser Fläche war bekanntlich vor drei Jahren ein Freizeitbad geplant. Schon damals hat der Landschaftsbeirat darauf hingewiesen, dass diese Fläche eine wichtige Pufferfunktion für das Naturschutzgebiet “Bolmke” hat. Südlich des NSG schließt sich ein Laubwaldgebiet mit zwei Bachsiepen an. Deren Ausläufer mit Erlen-Eschensäumen reichen bis an die Stockumer Straße zum Schultenhof, der ökologisch bewirtschaftet wird. Schon jetzt reichen die Flächen für einen wirtschaftlichen Betrieb des Hofes nicht aus.

Die Argumente des Landschaftsschutzes verbunden mit den bekannten Bürgerprotesten haben dann ja auch folgerichtig zur Aufgabe dieses Standortes geführt.

Besonders unverständlich ist die jetzt erneut vorgesehene Überplanung der Fläche, weil der Rat in der gleichen Sitzung am 7.6.2001 die Unterschutzstellung dieser Fläche als Landschaftsschutzgebiet im Rahmen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd beschließen wird und aus der Vorlage nicht die Prüfung von Alternativstandorten hervorgeht. Beide Planungen stehen im Gegensatz zueinander. Zudem ist zu befürchten, dass diesen Planungen weitere Landschaftseingriffe folgen werden.

Auch die Verlagerung des sog. nördlichen Spielfeldes an die Finnenbahn sowie mögliche weitere Planungen engen das Naturschutzgebiet “Bolmke”, das auch als Naherholungsgebiet von eminenter Wichtigkeit ist, weiter ein.

Der Beirat bittet Politik und Verwaltung, diese für den Landschaftsschutz wichtige Fläche von Bebauung und einer anderen Nutzung als dem ökologischem Landbau freizuhalten. In diesem Zusammenhang weist der Beirat darauf hin, dass das novellierte Landschaftsgesetz NRW in § 4 Abs. 4 dem ökologischen Landbau insofern eine wichtige Rolle zuschreibt, als zum Ausgleich von Landschaftseingriffen auch “Maßnahmen der naturverträglichen Bodennutzung” in Betracht kommen.

Der Beirat lehnte die Vorlage des Planungsamtes, soweit sie die Nutzungsänderungen im Landschaftsraum Bolmke betrifft, einstimmig ab.

Zu TOP 7: Halde Ellinghausen/LEP VI-Fläche

Herr Dr. Marks teilte mit, dass auf der vorgesehenen IKEA-Ansiedlungsfläche schon in wenigen Wochen mit Arbeiten zur Bodenverdichtung begonnen würde, wobei die derzeit noch vorhandenen Tümpel restlos beseitigt würden. In den Tümpeln befänden sich eine größere Anzahl Kaulquappen (Kreuzkröte). Es sei mit Herrn Kaleck vereinbart, dass die Tiere vor Beginn der Arbeiten umgesiedelt würden und zwar entweder in die Tümpel weiter im Osten oder, sofern die Tiere bereits entwickelt seien, auf die Fläche nördlich des Holthauser Baches.

Herr Neugebauer stellte die Frage, ob südlich des Holthauser Baches Laichgewässer der Kreuzkröte erhalten werden können. Herr Kaleck forderte die Schaffung von Ersatzlaichgewässern nördlich des Holthauser Baches.
Herr Dr. Marks erläuterte hierzu, dass Details im landschaftspflegerischen Begleitplan geregelt werden müssten. Ob auf der Fläche südlich des Holthauser Baches Laichgewässer erhalten oder neu angelegt werden könnten, sei aber eher unwahrscheinlich. Das Umweltamt strebe deshalb an, die Fläche nördlich des Holthauser Baches als Ersatzlebensraum zu entwickeln und langfristig in das Naturschutzgebiet “Im Siesack” einzubeziehen.

Beschluss:

Im Dortmunder Nordwesten zwischen der Emscher und dem Dortmund-Ems-Kanal erstreckt sich eine riesige Haldenfläche von 340 ha, die seit den 40er Jahren vom Bergbau mit Bergematerial (totes Gestein, das bei der Gewinnung von Kohle anfällt) aufgeschüttet wurde. Das Gelände war seit 1978 als Fläche für industrielle Großvorhaben im so genannten LEP VI (Landesentwicklungsplan) dargestellt. 1984 wurde sie auf 265 ha reduziert mit dem Ziel, sie der kommunalen Wirtschaftsförderung zur Verfügung zu stellen. Die Halde hat sich insbesondere nördlich des Holthauser Baches als ein wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren entwickelt (z.B. Flussregenpfeifer, Kreuzkröte), so dass die Landesanstalt für Ökologie den Erhalt dieser Fläche als Pufferzone für das nördlich gelegene Naturschutzgebiet “Im Siesack” befürwortet hat. Hier sollte vor Jahren ein Golfplatz entstehen.

Nach den Plänen der Dortmunder Wirtschaftsförderung sollen nun aber auf der gesamten Fläche Betriebe (insbesondere große Güterverteilzentren) entstehen. Kurz vor dem Abschluss stehen die Verträge mit den Firmen IKEA und REWE für Flächen südlich des Holthauser Baches.

Der Beirat wendet sich nicht grundsätzlich gegen die Wiedernutzung der Halde Ellinghausen im südlichen Bereich. Trotzdem ist auch hier die Eingriffsregelung voll zur Anwendung zu bringen.

Der Beirat fordert, den Raum nördlich des Holthauser Baches bis zur Grenze des Naturschutzgebietes “Im Siesack” als großflächigen Ausgleichsraum in das NSG einzubeziehen. Die dortigen Haldenfläche ist als Trockenstandort eine gute Ergänzung zum feuchten Wald-/Wiesenkomplex im jetzigen Naturschutzgebiet. Damit würde eine wichtige Pufferzone zur geplanten Gewerbeansiedlung im Süden geschaffen.
Darüber hinaus forderte der Beirat die Schaffung von Kleinbiotopen im südlichen Bereich der Fläche.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig verabschiedet.

Zu TOP 8: Metrorapid – Sachstand

Herr Höing gab einen kurzen Sachstandsbericht und wies daraufhin, dass Herr Stadtrat Sierau die Varianten mit Berührungspunkten zu den Naturschutzgebieten abgelehnt habe. Herr Sierau befürworte stattdessen die Bündelung von Verkehrswegen.
Herr Höing sagte zu, den Beirat fortlaufend über das Projekt zu unterrichten.
Der Beirat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 9: Revision des Biotopkatasters – Organisationsfragen

Die Unterlagen für die Revision des Biotopkatasters (Text und Karten) sind verteilt. Beabsichtigt ist, die Artenlisten unter besonderer Berücksichtigung von Rote-Liste-Arten für die einzelnen schutzwürdigen Biotope auf den neuesten Stand zu bringen.

Herr Zühlke beabsichtigt, die Streckenstatistiken bei der unteren Jagdbehörde einzusehen, um zusätzliche Informationen über Säugetiere zu bekommen.

Die Korrekturunterlagen sollen bis Ende des Jahres bei der LÖBF abgegeben werden, damit sie dort in die EDV übernommen werden können. Kontaktperson ist Herr Hübschen, der auch prüft, ob den beteiligten Personen ein Honorar ausgezahlt werden kann.

Zu TOP 10: Müllproblematik im Feuchtbiotop Droote

Herr Höing erläuterte die Problematik und stellte den Lösungsvorschlag des Umweltamtes vor. Danach soll das Feuchtgebiet größtenteils durch einen massiven Stahlgitterzaun eingezäunt werden. Der Zaun soll durch einheimisches Strauchwerk begrünt werden. Gleichzeitig soll ein Rad-/Wanderweg eingerichtet werden. Geplant sei darüber hinaus die Sperrung der Stichstraße östlich des Famka-Marktes. Famka beabsichtige, das Betriebsgelände südlich des geplanten Weges einzuzäunen.
Herr Zühlke begrüßte die Maßnahmen und verwies auf die angedachte Schulpatenschaft. Er regte ein Schild an, dass einen Hinweis auf die Patenschaft enthalten solle.
Herr Höing teilte mit, dass ein abschließbares Eingangstor geplant sei.
Herr Hülsmann-Trapphof regte an, zu überdenken, ob der Aufwand in diesem Bereich lohne. Seiner Meinung nach akzeptiere die Bevölkerung das Feuchtbiotop dort nicht. Das Geld sollte daher in Projekte fließen, die auf größere Akzeptanz stießen.
Herr Zühlke verwies auf den pädagogischen Effekt einer Schulpatenschaft. Dies wurde von Herrn Hülsmann-Trapphoff und Herrn Neugebauer bezweifelt.
Herr Krumme wies auf den Wert des Gebietes hin und bezweifelte, dass die Mehrheit der Scharnhorster Bevölkerung das Feuchtbiotop ablehne. Dies sei vielmehr eine verschwindend geringe Minderheit.
Der Beirat stimmte den geplanten Maßnahmen und einer. hierfür ggf. erforderlichen Befreiungen nach dem Landschaftsgesetz einstimmig zu.

TOP 11: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Neugebauer wies auf die Problematik Forstwirtschaft in Naturschutzgebieten, hier insbesondere die Fällaktion im Naturschutzgebiet "Im Siesack", hin.
Herr Dr. Marks bestätigte die Fällaktion und teilte mit, dass die Forstverwaltung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden sei. Über das Ergebnis wird dem Beirat berichtet.
Herr Neugebauer teilte mit, dass im Naturschutzgebiet "Beerenbruch" durch den Angelverein der vorhandene Steg erneuert wurde. Dadurch seien Haubentaucher vertrieben worden.
Herr Zühlke bat eine Beteiligung des Beirates am "Sauberkeitstag 2002".
Herr Kaleck bat darum, beim Regenrückhaltebecken Flughafenstraße auf den Bau eines Wanderweges auf dem Damm zu verzichten.
Herr Höing gab an, dass die Verwaltung der Bezirksvertretung Scharnhorst diesen Vorschlag bereits unterbreitet habe. Der Beirat wird über das Ergebnis informiert.
Herr Dr. Gelmroth bat darum, dass die Themen
- Phoenix-Ost und West und
- Bebauungsplans Lü 148 Steinsweg
in einer gesonderten Sitzung ausführlich zu behandeln.

Herr Freundenberger dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:35 Uhr.




gez. Freudenberger Plackert
Stellvertr. Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung


des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 23.05.2001, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse

Aufgrund einer Erkrankung von Herrn Quittek und dem unentschuldigten Fehlen von Herrn Bökenkamp wurde die Sitzung bis TOP 4 durch Herrn Bernatzki geleitet.
Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: "Erweiterung Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion" und "Halde Ellinghausen/LEP VI-Fläche".

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Bernatzki stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 9 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW

Herr Bernatzki wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Beirat stimmte der Niederschrift zur 11. Sitzung zu.

Zu TOP 4: Neuwahl eines stellvertretenden Beiratsvorsitzenden

Herr Bernatzki erläuterte kurz, dass durch die permanente Abwesenheit von Herrn Bökenkamp die Neuwahl eines stellvertretenden Beiratsvorsitzenden erforderlich sei.
Der Beirat wählte daraufhin Herrn Bökenkamp einstimmig als stellvertretenden Vorsitzenden ab.
Herr Bernatzki schlug dann Herrn Freudenberger als neuen stellvertretenden Vorsitzenden vor. Weitere Kandidaten wurden aus dem Gremium nicht benannt.
Herr Freudenberger wurde einstimmig zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates gewählt. Er nahm die Wahl an.

Zu TOP 5: Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen" (Vorlage)

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die Vorlage und den Inhalt des Landschaftsplanes anhand von Folien.
Herr Zühlke fragte warum der Grunderwerb für Zwecke des Naturschutzes in Dortmund im Vergleich zu beispielsweise Unna so gering sei.
Herr Dr. Marks gab hierzu an, dass der Grunderwerb in Dortmund zunehmend schwieriger werde. Weiterhin hätten der Kreis Unna und die Stadt Hamm große Flächen in der Lippe-Aue aufkaufen können. Ohnehin würde sich die Statistik nur auf die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa 88) beziehen. Aus anderen Fördertöpfen habe auch Dortmund große Flächen angekauft, so z. B. die Erweiterungsfläche des Naturschutzgebietes “Im Siesack”.
Herr Freudenberger wies auf die strukturellen Unterschiede zwischen einer Großstadt und einem eher ländlichen Kreisgebiet hin, die eine Vergleichbarkeit erschwerten.
Herr Höing verwies auf die Wandlungen in der Landwirtschaft und die damit einhergehenden Probleme der Landwirte hin. Diese führten dazu, dass die Landwirte immer weniger bereit seien, Grundstücke zu verkaufen oder langfristig für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Dortmund verfüge über genügend finanzmittel für den Grundstückskauf, jedoch könne und wolle das Umweltamt selbstverständlich keine Baulandpreise für Ackerflächen bezahlen.
Herr Neugebauer begrüßte die vorgestellte Vorlage und zeigte sich erfreut, dass wesentliche Anregungen der Naturschutzverbände Eingang in das Planwerk gefunden haben. Er stimme der Vorlage daher zu.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Auffassung, dass im Hinblick auf die anstehende Änderung des Flächennutzungsplanes eine zügige Rechtskraft des Landschaftsplanes anzustreben sei.
Herr Quittek hatte wegen seiner Erkrankung über die Geschäftsführung des Beirats folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:

Der Beirat hat sich bereits in seinen Sitzungen am 21.01.1998 und am 17.02.1999 ausführlich mit dem Landschaftsplan Dortmund-Süd befasst. In der ursprünglichen einstimmig verabschiedeten Stellungnahme heißt es:

Der Beirat begrüßt den vorliegenden Entwurf des Landschaftsplans Dortmund-Süd als fundierte Basis eines Flächensicherungs- und -entwicklungskonzeptes für den Biotop- und Artenschutz im Dortmunder Süden.

Die begrenzten Möglichkeiten der Landschaftsplanung im Konkurrenzverhältnis zur Bauleitplanung sind im großen und ganzen gut genutzt worden, wenngleich die Menge an Festsetzungen nicht an den ersten Landschaftsplan (Dortmund-Nord) heranreicht.

Leider ist der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dortmund 1984 im wesentlichen ohne die Berücksichtigung der vom Landschaftsbeirat eingebrachten Stellungnahme verabschiedet worden. Der Rückzug auf die verbliebenen Restflächen und die Festschreibung des über den FNP festgesetzten Nutzungsmusters führt letztlich zu einer ungenügenden Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse. Hinzu kommen weitere über den FNP hinausgehende Flächenansprüche durch das 1997 vom Rat der Stadt verabschiedete Wohnbauflächenentwicklungsprogramm. Dies ist insbesondere im Dortmunder Süden bedenklich, weil dort bereits etliche Flächen als stark zersiedelt anzusehen sind (Berghofer Mark, Aplerbecker Mark etc.). In diesen Bereichen wird die Bautätigkeit nach § 34 BauGB zur weiteren Verschärfung der Freiraumsituation beitragen.

Der Beirat hält es deshalb für erforderlich, den Flächennutzungsplan unter ökologischen Gesichtspunkten zu überarbeiten und die in seiner Stellungnahme zum Wohnbauflächenentwicklungsprogramm als bedenklich genannten Flächen nicht zu bebauen. Zur Schaffung eines umfassenden Biotopverbundsystems sind darüber hinaus die vom Rat der Stadt in Auftrag gegebenen "Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung" in Abstimmung mit dem Beirat flächenbezogen umzusetzen.

Konkret regt der Beirat an, folgende Naturschutzgebiete flächenmäßig zu erweitern:

An der Panne:

Ausdehnung nach Norden über die Stockumer Straße. Einbeziehung des Rahmkebachtales und des Umweltkulturparks.

Bolmke:

Erweiterung um Reste des Emscherbruchs zwischen bisheriger östlicher Grenze des NSG und Ardeystraße sowie zwischen bisheriger westlicher Grenze und Krückenweg

Ruhrsteilhänge Hohensyburg/Klusenberg:

Erweiterung um Hangwald südlich der Straße Klusenberg,
Uferzone des Hengsteysees und Hangwald am Bölsberg

(zusätzlich: Verbot des Radfahrens und Reitens im NSG)

Zur Stützung eines Biotopverbundsystems sollten wenig genutzte Straßen und Wege für den Kfz-Verkehr mittels Sperrpfosten gesperrt werden:

- Aplerbecker Waldstraße
- Am Ellberg
- Limbecker Postweg (zwischen "In der Heide" und Wannestraße)
- Reichsmarkstraße / Irminsulstraße
- Am Hasenberg
- Schürhoffstraße
- Persebecker Straße (südl. Jugendheim)
- Hinter Holtein (zwischen Sportplatz und Liebringskamp)
- Am Spörkel (zwischen Grotenbachstraße und Terwestenstraße)
- Terwestenstraße (zwischen Am Spörkel und Großholthauser Straße)
- Weg nördl. A 1 zwischen Hohlweg und Klusenweg

Ferner hält der Beirat eine Ergänzung der vorgesehenen Amphibiendurchlässe für erforderlich, verbunden mit einer Reihung.

Priorität 1

Reichsmarkstraße (neu)
Ostberger Straße - Zufahrt zum Wirtshaus (neu)

Priorität 2

Niederhofer Kohlenweg im Verlauf des Marksbaches
Am Ossenbrink (neu)
Lohbachtal an der Wittbräucker Straße (neu)
Hagener Straße zwischen A 45 und Hellerstraße (neu)

Priorität 3:

Gevelsbergstraße / Archenbecke
Stockumer Straße / Rüpingsbach
Rodenbergstraße
Niederhofer Kohlenweg / Heisterbach
Wittbräucker Straße / Heimatbach
Kruckeler Straße / Kruckelbach
Kirchhörder Straße / Olpkebach
Wannestraße / Wannebach

Angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Stadt Dortmund hält es der Beirat für erforderlich, auch für die anderen Festsetzungen des Landschaftsplanes sowie für Ausgleichsmaßnahmen, die aus Ersatzgeldern finanziert werden, ökologisch sinnvolle Prioritäten bei der Realisierung zu setzen. Der Beirat ist gerne bereit, hieran gemeinsam mit dem Umweltamt mitzuwirken.

Der Beirat bekräftigt diese Stellungnahme und bittet die Verwaltung, bei der Realisierung - insbesondere der Amphibiendurchlässe – die o.g. Prioritäten zu setzen. Darüber hinaus betont er, dass die Landschaftspläne planerisch einen eigenständigen Wert haben und keinesfalls nur als Fachbeitrag des Naturschutzes zur Bauleitplanung zu werten sind. In diesem Zusammenhang erinnert er an die erfreuliche Aussage von Stadtrat Ullrich Sierau in der Beiratssitzung vom 21.02.2001, wonach - auch wenn dies rechtsdogmatisch strittig sei - der FNP aus der Landschaftsplanung entwickelt werden müsse und nicht umgekehrt.

Der Beirat nahm diesen Vorschlag zur Kenntnis und stimmte anschließend der vorgestellten Vorlage einstimmig ohne Änderungswünsche zu.

Zu TOP 6: Erweiterung Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion

Herr Höing stellte kurz die Pläne zur Erweiterung des Veranstaltungszentrums (Vorlage) vor und verwies darauf, dass der AUSW den TOP in seiner Sitzung am 16.05.01 behandelt habe. Der Antrag von Herrn Quittek auf Verschiebung sei abgelehnt worden. Der AUSW habe der geplanten Erweiterung zugestimmt.
Herr Höing betonte, dass das Umweltamt in den vorgestellten Plänen zunächst keine Konterkarierung des Landschaftsplans Dortmund-Süd erkennen könne, sich jedoch eine abschließende Stellungnahme vorbehalte.
Herr Freudenberger erteilte sodann dem AWO-Vorsitzenden Hollmann, als betroffenem Bürger, das Wort. Herr Hollmann stellte kurz die Konzeption des Schultenhofs hinsichtlich des Öko-Landbaus und der Behindertenarbeitsplätze vor.
Er verwies darauf, dass die für die Umsiedlung des Reiterhofes und der Kleingartenanlage geplanten Flächen derzeit von den Mitarbeitern des Schultenhofes bewirtschaftet und für die ökologische Landwirtschaft dringend gebraucht würden. Ein Wegfall dieser Flächen würde den Verlust von 45 Behindertenarbeitsplätzen nach sich ziehen. Dies sei im übrigen auch der Grund für die Ablehnung der Planungen durch die Bezirksvertretung Hombruch am 22.05.01 gewesen. Er appellierte dann an den Beirat, die geplanten Ansiedlungen von Kleingartenanlage und Reiterhof ebenfalls abzulehnen.
Herr Dr. Gelmroth verwies darauf, dass das in Rede stehende Gebiet geplantes Landschaftsschutzgebiet sei. Dort dürfe keines Falls argumentiert werden: "Wir müssen froh sein das Spaßbad verhindert zu haben". Er lehne das Projekt daher entschieden ab.
Herr Neugebauer betonte, dass er die Notwendigkeit der Umgestaltung des Veranstaltungszentrums sähe, es jedoch noch keinerlei konkrete Planungen gäbe und insofern der reale Flächenbedarf überhaupt noch nicht bekannt sei. Auch wenn die angedachten Zahlen dem tatsächlichen Bedarf entsprächen, gäbe es für den neuen Standort des Reiterhofes genügend weniger sensible Standorte im Dortmunder Süden als das geplante Landschaftsschutzgebiet “Bolmke”. Hinsichtlich der Kleingärtner sollten konkrete Bedarfe ermittelt werden, um dann nach Alternativen zu suchen.
Herr Zühlke verwies auf die Notwendigkeit, Flächen für die ökologische Landwirtschaft bereit zu halten. Es sollte hier daher statt Flächenwegnahme eine weitergehende Förderung stattfinden.
Herr Krumme verwies darauf. dass die EG-Richtlinie zum Öko-Landbau interne Kreisläufe erforderlich mache. Flächenentzug würde daher für den Schultenhof das Ende der Öko-Landwirtschaft bedeuten, da die AWO die strengen Kriterien dann nicht mehr erfüllen könne.
Herr Höing unterstrich, dass das Umweltamt seit jeher die ökologische Landwirtschaft nach Kräften unterstützt. Er sagte deshalb zu, die vorgebrachten Argumente in den Abwägungsprozess einfließen zu lassen.
Herr Quittek brachte über die Geschäftsführung des Beirates folgenden Beitrag ein:

Im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 und den Ausbau des Westfalenhallenkompexes zum Messezentrum sind 1000 neue Parkplätze westlich des Westfalenstadions, der Ausbau mehrerer Hallen, die Verlegung einer Reitanlage und von Kleingärten an die Stockumer Straße sowie eine neue Fußwegeverbindung durch die Kleingartenanlage “Ardeyblick” vorgesehen.

Insbesondere die Verlegung der Reitanlage an die Stockumer Straße sowie Optionsflächen für Kleingärten nördlich davon stellen einen erheblichen Eingriff dar, der vermieden werden sollte.

Auf dieser Fläche war bekanntlich vor drei Jahren ein Freizeitbad geplant. Schon damals hat der Landschaftsbeirat darauf hingewiesen, dass diese Fläche eine wichtige Pufferfunktion für das Naturschutzgebiet “Bolmke” hat. Südlich des NSG schließt sich ein Laubwaldgebiet mit zwei Bachsiepen an. Deren Ausläufer mit Erlen-Eschensäumen reichen bis an die Stockumer Straße zum Schultenhof, der ökologisch bewirtschaftet wird. Schon jetzt reichen die Flächen für einen wirtschaftlichen Betrieb des Hofes nicht aus.

Die Argumente des Landschaftsschutzes verbunden mit den bekannten Bürgerprotesten haben dann ja auch folgerichtig zur Aufgabe dieses Standortes geführt.

Besonders unverständlich ist die jetzt erneut vorgesehene Überplanung der Fläche, weil der Rat in der gleichen Sitzung am 7.6.2001 die Unterschutzstellung dieser Fläche als Landschaftsschutzgebiet im Rahmen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd beschließen wird und aus der Vorlage nicht die Prüfung von Alternativstandorten hervorgeht. Beide Planungen stehen im Gegensatz zueinander. Zudem ist zu befürchten, dass diesen Planungen weitere Landschaftseingriffe folgen werden.

Auch die Verlagerung des sog. nördlichen Spielfeldes an die Finnenbahn sowie mögliche weitere Planungen engen das Naturschutzgebiet “Bolmke”, das auch als Naherholungsgebiet von eminenter Wichtigkeit ist, weiter ein.

Der Beirat bittet Politik und Verwaltung, diese für den Landschaftsschutz wichtige Fläche von Bebauung und einer anderen Nutzung als dem ökologischem Landbau freizuhalten. In diesem Zusammenhang weist der Beirat darauf hin, dass das novellierte Landschaftsgesetz NRW in § 4 Abs. 4 dem ökologischen Landbau insofern eine wichtige Rolle zuschreibt, als zum Ausgleich von Landschaftseingriffen auch “Maßnahmen der naturverträglichen Bodennutzung” in Betracht kommen.

Der Beirat lehnte die Vorlage des Planungsamtes, soweit sie die Nutzungsänderungen im Landschaftsraum Bolmke betrifft, einstimmig ab.

Zu TOP 7: Halde Ellinghausen/LEP VI-Fläche

Herr Dr. Marks teilte mit, dass auf der vorgesehenen IKEA-Ansiedlungsfläche schon in wenigen Wochen mit Arbeiten zur Bodenverdichtung begonnen würde, wobei die derzeit noch vorhandenen Tümpel restlos beseitigt würden. In den Tümpeln befänden sich eine größere Anzahl Kaulquappen (Kreuzkröte). Es sei mit Herrn Kaleck vereinbart, dass die Tiere vor Beginn der Arbeiten umgesiedelt würden und zwar entweder in die Tümpel weiter im Osten oder, sofern die Tiere bereits entwickelt seien, auf die Fläche nördlich des Holthauser Baches.

Herr Neugebauer stellte die Frage, ob südlich des Holthauser Baches Laichgewässer der Kreuzkröte erhalten werden können. Herr Kaleck forderte die Schaffung von Ersatzlaichgewässern nördlich des Holthauser Baches.
Herr Dr. Marks erläuterte hierzu, dass Details im landschaftspflegerischen Begleitplan geregelt werden müssten. Ob auf der Fläche südlich des Holthauser Baches Laichgewässer erhalten oder neu angelegt werden könnten, sei aber eher unwahrscheinlich. Das Umweltamt strebe deshalb an, die Fläche nördlich des Holthauser Baches als Ersatzlebensraum zu entwickeln und langfristig in das Naturschutzgebiet “Im Siesack” einzubeziehen.

Beschluss:

Im Dortmunder Nordwesten zwischen der Emscher und dem Dortmund-Ems-Kanal erstreckt sich eine riesige Haldenfläche von 340 ha, die seit den 40er Jahren vom Bergbau mit Bergematerial (totes Gestein, das bei der Gewinnung von Kohle anfällt) aufgeschüttet wurde. Das Gelände war seit 1978 als Fläche für industrielle Großvorhaben im so genannten LEP VI (Landesentwicklungsplan) dargestellt. 1984 wurde sie auf 265 ha reduziert mit dem Ziel, sie der kommunalen Wirtschaftsförderung zur Verfügung zu stellen. Die Halde hat sich insbesondere nördlich des Holthauser Baches als ein wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren entwickelt (z.B. Flussregenpfeifer, Kreuzkröte), so dass die Landesanstalt für Ökologie den Erhalt dieser Fläche als Pufferzone für das nördlich gelegene Naturschutzgebiet “Im Siesack” befürwortet hat. Hier sollte vor Jahren ein Golfplatz entstehen.

Nach den Plänen der Dortmunder Wirtschaftsförderung sollen nun aber auf der gesamten Fläche Betriebe (insbesondere große Güterverteilzentren) entstehen. Kurz vor dem Abschluss stehen die Verträge mit den Firmen IKEA und REWE für Flächen südlich des Holthauser Baches.

Der Beirat wendet sich nicht grundsätzlich gegen die Wiedernutzung der Halde Ellinghausen im südlichen Bereich. Trotzdem ist auch hier die Eingriffsregelung voll zur Anwendung zu bringen.

Der Beirat fordert, den Raum nördlich des Holthauser Baches bis zur Grenze des Naturschutzgebietes “Im Siesack” als großflächigen Ausgleichsraum in das NSG einzubeziehen. Die dortigen Haldenfläche ist als Trockenstandort eine gute Ergänzung zum feuchten Wald-/Wiesenkomplex im jetzigen Naturschutzgebiet. Damit würde eine wichtige Pufferzone zur geplanten Gewerbeansiedlung im Süden geschaffen.
Darüber hinaus forderte der Beirat die Schaffung von Kleinbiotopen im südlichen Bereich der Fläche.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig verabschiedet.

Zu TOP 8: Metrorapid – Sachstand

Herr Höing gab einen kurzen Sachstandsbericht und wies daraufhin, dass Herr Stadtrat Sierau die Varianten mit Berührungspunkten zu den Naturschutzgebieten abgelehnt habe. Herr Sierau befürworte stattdessen die Bündelung von Verkehrswegen.
Herr Höing sagte zu, den Beirat fortlaufend über das Projekt zu unterrichten.
Der Beirat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 9: Revision des Biotopkatasters – Organisationsfragen

Die Unterlagen für die Revision des Biotopkatasters (Text und Karten) sind verteilt. Beabsichtigt ist, die Artenlisten unter besonderer Berücksichtigung von Rote-Liste-Arten für die einzelnen schutzwürdigen Biotope auf den neuesten Stand zu bringen.

Herr Zühlke beabsichtigt, die Streckenstatistiken bei der unteren Jagdbehörde einzusehen, um zusätzliche Informationen über Säugetiere zu bekommen.

Die Korrekturunterlagen sollen bis Ende des Jahres bei der LÖBF abgegeben werden, damit sie dort in die EDV übernommen werden können. Kontaktperson ist Herr Hübschen, der auch prüft, ob den beteiligten Personen ein Honorar ausgezahlt werden kann.

Zu TOP 10: Müllproblematik im Feuchtbiotop Droote

Herr Höing erläuterte die Problematik und stellte den Lösungsvorschlag des Umweltamtes vor. Danach soll das Feuchtgebiet größtenteils durch einen massiven Stahlgitterzaun eingezäunt werden. Der Zaun soll durch einheimisches Strauchwerk begrünt werden. Gleichzeitig soll ein Rad-/Wanderweg eingerichtet werden. Geplant sei darüber hinaus die Sperrung der Stichstraße östlich des Famka-Marktes. Famka beabsichtige, das Betriebsgelände südlich des geplanten Weges einzuzäunen.
Herr Zühlke begrüßte die Maßnahmen und verwies auf die angedachte Schulpatenschaft. Er regte ein Schild an, dass einen Hinweis auf die Patenschaft enthalten solle.
Herr Höing teilte mit, dass ein abschließbares Eingangstor geplant sei.
Herr Hülsmann-Trapphof regte an, zu überdenken, ob der Aufwand in diesem Bereich lohne. Seiner Meinung nach akzeptiere die Bevölkerung das Feuchtbiotop dort nicht. Das Geld sollte daher in Projekte fließen, die auf größere Akzeptanz stießen.
Herr Zühlke verwies auf den pädagogischen Effekt einer Schulpatenschaft. Dies wurde von Herrn Hülsmann-Trapphoff und Herrn Neugebauer bezweifelt.
Herr Krumme wies auf den Wert des Gebietes hin und bezweifelte, dass die Mehrheit der Scharnhorster Bevölkerung das Feuchtbiotop ablehne. Dies sei vielmehr eine verschwindend geringe Minderheit.
Der Beirat stimmte den geplanten Maßnahmen und einer. hierfür ggf. erforderlichen Befreiungen nach dem Landschaftsgesetz einstimmig zu.

TOP 11: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Neugebauer wies auf die Problematik Forstwirtschaft in Naturschutzgebieten, hier insbesondere die Fällaktion im Naturschutzgebiet "Im Siesack", hin.
Herr Dr. Marks bestätigte die Fällaktion und teilte mit, dass die Forstverwaltung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden sei. Über das Ergebnis wird dem Beirat berichtet.
Herr Neugebauer teilte mit, dass im Naturschutzgebiet "Beerenbruch" durch den Angelverein der vorhandene Steg erneuert wurde. Dadurch seien Haubentaucher vertrieben worden.
Herr Zühlke bat eine Beteiligung des Beirates am "Sauberkeitstag 2002".
Herr Kaleck bat darum, beim Regenrückhaltebecken Flughafenstraße auf den Bau eines Wanderweges auf dem Damm zu verzichten.
Herr Höing gab an, dass die Verwaltung der Bezirksvertretung Scharnhorst diesen Vorschlag bereits unterbreitet habe. Der Beirat wird über das Ergebnis informiert.
Herr Dr. Gelmroth bat darum, dass die Themen
- Phoenix-Ost und West und
- Bebauungsplans Lü 148 Steinsweg
in einer gesonderten Sitzung ausführlich zu behandeln.

Herr Freundenberger dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:35 Uhr.




gez. Freudenberger Plackert
Stellvertr. Vorsitzender Schriftführer^

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Word-Dokument: (See attached file: Niederschrift über die 12. Sitzung am 23.05.01.doc)