Niederschrift (öffentlich)
über die 4. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW und des Oberbürgermeisters
am 02.08.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:40 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift beigefügt ist waren folgende Personen anwesend:

Herr Harald Heinze Beauftragter des Landes NRW für den Rat der Stadt
Herr Ullrich Sierau Oberbürgermeister

Als Gäste
Beraterkreis
Frau Ulrike Matzanke
Herr Ernst Prüsse
Herr Norbert Schilff
Frau Jutta Starke

Herr Manfred Sauer
Herr Ulrich Langhorst

Frau Ingrid Reuter
Herr Utz Kowalewski

Verwaltung
Herr StR Martin Lürwer
Frau Jutta Seybusch
Frau Beate Skodzik
Frau Stefanie Jankrift


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bau des nationalen DFB-Fußballmuseums in Dortmund auf dem Grundstück des ehemaligen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Königswall – hier: Finanzierung des Baus der Außenanlage und der Erschließungsanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07456-12)

3.2 Barrierefreiheit - Modernisierungsprogramm für Fahrtreppen und Aufzüge, Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07418-12)

3.3 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05611-11)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 - Borsigplatzquartier -; hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07573-12)
- für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07488-12)

6.2 Neustrukturierung der Gebäudesituation am Freibad Hardenberg, Dortmund-Deusen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07525-12)

7. Schule
- unbesetzt -



8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07533-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Zweiter Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07328-12)

9.2 Gewährung zweier zinsloser Darlehen an die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH sowie Genehmigung von außerplanmäßigen Mehrauszahlungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07570-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Integration von Tiefbauamt und Stadtbahnbauamt unter Berücksichtigung der Aufgaben der Stadtentwässerung und der betriebstechnischen Ausrüstung Stadtbahnbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07379-12)

10.2 Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06523-12)

10.3 Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft ProVitako eG und Erwerb von Anteilen an der Genossenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07506-12)

10.4 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2012 gem. § 83 Abs. 2 GO NW sowie dringende externe Einstellungen in 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07542-12)

10.5 Durchführung von externen Einstellungen 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07543-12)


Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt wurde um 15:00 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) eröffnet und geleitet.








1. Regularien

zu TOP 1.1
Feststellung der Tagesordnung

Die öffentliche Tagesordnung wurde um folgende Punkte erweitert:

9.3 2. Managementbericht zum Haushalt 2012
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 07483-12


9.4 Vorgutachten zur Weiterentwicklung der DEW21
Gemeinsamer Antrag der ehemaligen Fraktion Die Linke, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache Nr.: 06698-12-E7

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bau des nationalen DFB-Fußballmuseums in Dortmund auf dem Grundstück des ehemaligen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Königswall – hier: Finanzierung des Baus der Außenanlage und der Erschließungsanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07456-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

1. Der Beauftragte des Landes NRW nimmt für den Rat der Stadt die Ausführungen zur Planung und zum Bau der Außenanlage des
DFB-Museums zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Maßnahme.

2. Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt den Abschluss des „Geschäftsbesorgungsvertrages“ auf Grundlage des Konsortialvertrags vom 01.09.2009.

3. Der Beauftragte des Landes NRW nimmt für den Rat der Stadt zur Kenntnis, dass das Land beabsichtigt, die geplanten Maßnahmen des Außenbereichs mit Städtebauförderungsmitteln zu fördern, wenn der Landeshaushalt genehmigt ist. StA 61 geht von einer Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 80% aus. Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat auch für den Fall, dass keine Fördermittel bewilligt werden, die Maßnahme durchzuführen, da die Stadt Dortmund gemäß Konsortialvertrag dazu verpflichtet ist.

zu TOP 3.2
Barrierefreiheit - Modernisierungsprogramm für Fahrtreppen und Aufzüge, Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07418-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt Dortmund den Einbau zweier Daten-Schnittstellen zwischen dem Netzleitsystem der Stadtbahn und der Infrastrukturdatenbank des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr mit dem Ziel der Echtzeitauskunft zur barrierefreien Nutzung von Aufzügen und Fahrtreppen.

zu TOP 3.3
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05611-11)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) lag zum o. g. Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme der Verwaltung sowie der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.06.2012 (Drucksache Nr.: 05611-11-E6) vor.

Zu der o. g. Thematik erklärte Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) folgendes:

Bereits im August 2011 hatte die Bezirksregierung Arnsberg die Höhe möglicher Rückforderungsansprüche mit rd. 2,2 Mio. € beziffert. Dem stehen 600.000 € als Kosten der Sanierung gegenüber.

Mit Schreiben vom 30.05.2012 hat die Bezirksregierung nochmals bestätigt, dass eine

Restaurierung des „Big Tipi“ in der bisherigen Form erforderlich sei, um substantiierte Rückforderungsansprüche gegenüber der Stadt zu vermeiden.

Der Betrieb im „Big Tipi“ ist zur Zeit aus Verkehrssicherungsgründen eingestellt. Diese Leerstandszeit verlängert entsprechend die Dauer der Zweckbindung.

Nach Mitteilung des Jugendamtes stellt das „Big Tipi“ durch den aktuellen Sicherheitsstatus und den voranschreitenden Verfall eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Das unbefugte Betreten oder Beklettern durch Jugendliche, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung, kann trotz Absperrung mittels Bauzaun nicht wirksam verhindert werden. Eine Bewachung des Objektes würde erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Aufgrund der Dringlichkeit war die Vorlage bereits für die letzte Sitzung am 28.06.2012 auf die Tagesordnung gesetzt worden; jedoch habe ich sie zunächst zurückgestellt, um Zeit für eine nochmalige gründliche Diskussion zu lassen. Ich habe aber die Verwaltung bereits gebeten, die Sanierung vorzubereiten, damit keine Zeit versäumt wird.

Nach dem vorliegenden Sachverhalt ist zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung einer fortschreitenden Kostenentwicklung eine unverzügliche Entscheidung über die Sanierung des „Big Tipi“ erforderlich. Deshalb habe ich die Entscheidung auf heute vertagt und nicht auf die Zeit nach der Wiederholungswahl.

Ich stimme dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher zu und beschließe hiermit die Durchführung der Maßnahme.

Nach Ergänzung durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt Dortmund die Sanierung des Big Tipis nach der Variante A und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Maßnahme.






zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 - Borsigplatzquartier -; hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07573-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, den Bebauungsplan InN 233 - Borsigplatzquartier - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07488-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) folgende Beschlüsse:

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gem. § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Rat der Stadt Dortmund gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2011 abschließend mit einer Bilanzsumme von 263.678.339,57 € sowie einem Jahresverlust von 765.702,29 € und der Lagebericht 2011 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 765.702,29 € wird durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage i. H. v. 26.000,00 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust i. H. v. 739.702,29 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 6.2
Neustrukturierung der Gebäudesituation am Freibad Hardenberg, Dortmund-Deusen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07525-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW nimmt für den Rat der Stadt Dortmund die Ausführungen der Verwaltung zur Gebäudesituation am Freibad Hardenberg, Dortmund-Deusen, zur Kenntnis und beschließt die Neustrukturierung der Gebäudesituation entsprechend des von der Sportwelt Dortmund gGmbH vorgelegten Konzeptes. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch die Sportwelt
Dortmund gGmbH.

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07533-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) folgende Beschlüsse:

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Betriebsausschuss FABIDO gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Rat der Stadt Dortmund gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2011 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 728,52 Euro festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 728,52 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Zweiter Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07328-12)

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) nahm für den Rat der Stadt Dortmund den als Anlage beigefügten Bericht zu den Bearbeitungsständen der einzelnen Beschlüsse zur Kenntnis.



zu TOP 9.2
Gewährung zweier zinsloser Darlehen an die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH sowie Genehmigung von außerplanmäßigen Mehrauszahlungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07570-12)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.08.2012 (Drucksache Nr.: 07570-12-E1) vor:

Zur Begründung der Dringlichkeit habe ich eine Chronologie des zeitlichen Ablaufs und der dazu gehörigen finanziellen Zahlungsverpflichtungen nachstehend dargestellt.

Rückforderung betreffend SWP Burgholz:
Mit Rückforderungsbescheid vom 16.04.2012 fordert der LWL insgesamt 1.186.852,17 Euro, zahlbar bis spätestens 15.05.2012 an. Die SHDO hat diesen Betrag in Abstimmung mit dem LWL einige Tage später als angefordert überwiesen und dabei ihre Liquiditätsreserven komplett aufgebraucht. Zur Finanzierung der laufenden Zahlungsverpflichtungen (wie Gehälter, Abgaben, Gebühren) für die Folgemonate Juni und Juli hat die SHDO einen Kontokorrentkredit bei der Sparkasse Dortmund in Anspruch genommen mit Zinslasten von 8,75 %. Vereinbarungsgemäß ist diese Kreditlinie per August wieder zurückzuführen, alternativ müssten grundbuchliche Sicherungen oder ähnliche Formen der Sicherheit zur Verfügung gestellt werden.

Rückforderung betreffend SW Westholz:
Ähnlich verhält es sich bei dem Rückforderungsbescheid betreffend SW Westholz über 272.926,78 Euro. Diese Summe war spätestes zum 25.06.2012 fällig. Aufgrund der angespannten Liquidität konnte die SHDO die Überweisung erst zum 03.07.2012 ausführen. Insgesamt sind innerhalb von knapp 6 Wochen 1.459.778,95 Euro außerplanmäßige Liquidität von den Konten der SHDO geflossen. Nahezu zeitgleich belasten die vom Gesetzgeber per 01.07.2012 neugeregelte Umstellung der Ausbildungsvergütung sowie die einmalige Auszahlung der tarifvertraglichen Lohnanpassungen um weitere 700.000,- Euro die Gesellschaft.

Damit sind die Liquiditätsreserven der SHDO völlig ausgereizt. Eine weitere Inanspruchnahme kurzfristiger Überziehungsmöglichkeiten seitens der Sparkasse Dortmund ist nicht ohne Herausgabe von entsprechenden Sicherheiten darstellbar.

Des Weiteren ist anzumerken, dass die SHDO ihre Liquiditätsplanung auf einen kurzfristigen Ausgleich der Inanspruchnahme des LWL durch die Stadt Dortmund aufgebaut hatte. Aufgrund des vorstehend dargestellten Sachverhalts ergibt sich die hohe Dringlichkeit der zeitnahen Rückzahlung an die SHDO und damit die Dringlichkeit für die Beschlussfassung durch den Beauftragten des Landes NRW am 02.08.2012.

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt Dortmund

· die Gewährung zweier zinsloser Darlehen über insgesamt 1.053.250,83 € an die Städt.
Seniorenheime Dortmund gGmbH sowie

· die zur Auszahlung der Darlehen notwendige außerplanmäßige Mittelbereitstellung
gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in gleicher Höhe.





zu TOP 9.3
2. Managementbericht zum Haushalt 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07483-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nahm Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den genannten Managementbericht zur Kenntnis.

zu TOP 9.4
Vorgutachten zur Weiterentwicklung der DEW21
(Drucksache Nr.: 06698-12-E7)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende gemeinsame Anregung der ehemaligen Fraktionen Die Linke, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.07.2012 vor, die von der Verwaltung inhaltsgleich übernommen wurde:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt zwei Gutachten mit dem Untersuchungsauftrag eine
Wertermittlung der DEW21 vor dem Hintergrund des Ende 2014 auslaufenden Gesellschaftsvertrages vorzunehmen. Dazu sollen die Gutachter sowohl den Sachzeitwert des Sachanlagevermögens nach §23 des Gesellschaftsvertrages der DEW21 ermitteln als auch den derzeitigen Ertragswert des Unternehmens. Bei der Wertermittlung sollen insbesondere auch die aktuellen und absehbaren Entwicklungen am Energiemarkt berücksichtigt werden.

Darüber hinaus sollen die Gutachter eine Einschätzung über die Üblichkeit der Anwendung des
Sachanlagevermögens vorlegen und eine Prüfung der aktuellen deutschen Rechtssprechung
bezüglich vergleichbarer Fälle hinzuziehen.

Die juristische Prüfung soll zum Ziel haben die Validität der vertraglichen Regelungen und den damit verbundenen Handlungsspielraum zu prüfen.

Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, für die unten stehenden Unternehmen eine Gegenüberstellung der Kompetenzen vorzunehmen und die Ausrichtung der Beratertätigkeiten zu
prüfen - unter Berücksichtung des Zieles aus unterschiedlichen Perspektiven und mit unterschiedlichen Kernkompetenzen an die Frage der Wertermittlung von DEW21 heranzutreten.

Dabei sind Kompetenzen im Bereich der Begleitung von Konzessionsverfahren und bei der
Rekommunalisierung von Energiedienstleistungen besonders zu gewichten. Die Unternehmen sollen nach menschlichem Ermessen in keiner wirtschaftlichen Abhängigkeit zu den Vertragspartnern des Gesellschaftsvertrages stehen. Das Ergebnis ist dem Beraterkreis kurzfristig erneut vorzulegen.

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- Becker Büttner Held
- BET, Aachen
- Ernst & Young
- KPMG

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) stimmte dem so zu.





10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Integration von Tiefbauamt und Stadtbahnbauamt unter Berücksichtigung der Aufgaben der Stadtentwässerung und der betriebstechnischen Ausrüstung Stadtbahnbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07379-12)

Nach einer Erläuterung durch Herrn OB Ullrich Sierau nahm Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW)

§ für den Rat der Stadt Dortmund die optimierte und verschlankte Organisationsstruktur des neuen Fachbereichs Tiefbau, der sich aus der Integration von Tiefbauamt und Stadtbahnbauamt ergibt, zur Kenntnis.

§ für den Rat der Stadt zur Kenntnis, dass eine Überführung des Bereiches betriebstechnische Ausrüstung des Stadtbahnbauamtes zur DSW21 weder der Stadt Dortmund noch der DSW21 Nutzen bringen würde.

§ für den Rat der Stadt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar und damit gegenstandslos geworden ist.

§ für den Rat der Stadt den Sachstandsbericht zur Gründung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06523-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nahm Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft ProVitako eG und Erwerb von Anteilen an der Genossenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07506-12)

Nach Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt Dortmund den Beitritt der Stadt Dortmund zur ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG und beauftragt das Dortmunder Systemhaus die Anteile an der Genossenschaft zu erwerben.










zu TOP 10.4
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2012 gem. § 83 Abs. 2 GO NW sowie dringende externe Einstellungen in 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07542-12)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

A Stellungnahme vom 18.07.2012 (Drucksache Nr.: 07542-12-E1)

In dem mit Ihnen geführten Gespräch am 16.07.2012 zur Vorbereitung der Sitzung am 02.08.2012 haben Sie um ergänzende Informationen zu den Vorlagen „Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2012 gem. § 83 Abs. 2 GO NW sowie dringende externe Einstellungen in 2012“ (Drucksache-Nr. 07542-12) sowie „Durchführung von externen Einstellungen 2012“ (Drucksache-Nr. 07543-12) hinsichtlich der Tätigkeiten und der Dringlichkeit der externen Einstellungen gebeten. Ihrer Bitte komme ich mit diesem Schreiben gerne nach.

1. Ergänzende Informationen zur Vorlage „Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen [...] sowie dringende externe Einstellungen in 2012“ (Drucksache-Nr.
07542-12):

Ordnungsamt (StA 32)
Im Ordnungsamt sind Planstellen in nahezu allen Sachgebieten vakant. Besonders prekär ist die
Besetzung im Bereich der „Bürgerdienste International“ mit folgenden gesetzlichen Aufgaben:

- Erstellen von Verpflichtungserklärungen
- Bearbeitung von Einreiseverfahren, Visaerteilung und –verlängerung
- Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen
- Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Prüfung der Berechtigung zur Ausübung von Erwerbstätigkeiten
- Ausstellen von Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse
- Verwaltung von Ausländerakten
- Ausgabe des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Das Dienstleistungszentrum „Bürgerdienste International“ ist geprägt durch erheblichen Publikumsverkehr, der nur zum Teil durch Terminvergaben gesteuert werden kann. Es verbleiben aber dennoch große Anteile an Notfallvorsprachen, Beratungsanfragen und Vorsprachen ohne Termin, die zunächst bedient und nach Dringlichkeit geprüft werden müssen. Die Terminschienen sind aufgrund der hohen Personalfluktuation auf Wochen hinaus belegt und führen dort zu erheblichen Wartezeiten. Hinzu kommen die Wartezeiten durch die o.g. Vorsprachen, die zum Teil direkt abgearbeitet werden müssen bzw. mit Informationen und Terminen versorgt werden müssen. Das führt täglich zu erheblichem Publikumsaufkommen. Die Wartezeiten und die Terminschienen werden durch Personalengpässe noch verschärft, das Beschwerdepotential steigt proportional an.

Darüber hinaus sind Aufenthaltstitel rechtzeitig zu prüfen und zu verlängern; dies ist insbesondere
bei Reisen der ausländischen Bürger/-innen ins Ausland wichtig, da bei unklaren Aufenthaltsverhältnissen ggf. Schwierigkeiten bei der Rückreise auftreten können. Daneben sind Stellen im Bereich des Rückkehrmanagements (Abschiebungen der Zentralen Ausländerbehörde) vakant. Hier erfolgt die Organisation und Durchführung von Abschiebemaßnahmen von Ausländern/-innen ohne Aufenthaltstitel, insbesondere aus dem Asylverfahren, aber auch sonstiger Ausländer/-innen in ihr Heimatland bzw. in das Ersteinreiseland.

Diese Abschiebemaßnahmen erfolgen häufig aus der Inhaftierung heraus. Diese müssen möglichst zeitnah durchgeführt werden und dürfen nicht durch organisatorische Probleme wie z.B. Personalmangel auf Seiten der Ausländerbehörden verzögert werden. Ein Haftverbleib ist ein
Gesetzesverstoß. Der/die Inhaftierte müsste aus der Haft entlassen werden.

Im Bereich „Asyl- und Aufenthaltsverfahren“ erstrecken sich die Tätigkeiten auf aufenthaltsbegründende und -beendende Maßnahmen für Asylbewerber/-innen und geduldete Ausländer/-innen:

- Prüfung und Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln (z.B. Duldungen, Gestattungen)
- Prüfung des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung
- Prüfung der Berechtigung von Erwerbstätigkeit
- Beschaffung/Versagung von Passersatzpapieren
- vorbereitende Tätigkeiten bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.

Hieraus resultieren dann ggf. Abschiebemaßnahmen und damit erhebliche Eingriffe in das Leben
der sich hier aufhaltenden Asylbewerber/-innen und abgelehnten, geduldeten Asylbewerber/-
innen.

Bürgerdienste (StA 33)
Eine Vielzahl von Kontakten zwischen der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern erfolgt
über die Bürgerdienste der Stadt Dortmund, zu denen verschiedene Abteilungen sowie die Bezirksverwaltungsstellen gehören.

Zu den Hauptaufgaben im Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugzulassungswesen zählen:
- Zulassen von Fahrzeugen, Abmelden von Fahrzeugen mit Gebührenfestsetzung und deren Annahme
- Änderungsdienst und Ausstellen von Ersatzpapieren
- Verändern und Aktualisieren sowie Auskunftserteilung aus dem Melderegister, Ausstellung
von Bescheinigungen und Bestätigungen
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Ausstellung von Personalausweisen, Pässen
und Kinderausweisen
- Prüfung und Ausgabe von Feinstaubplaketten
- Annahme und Abrechnen von Gebühren.

Darüber hinaus werden in den Bezirksverwaltungsstellen zusätzlich Führerscheinangelegenheiten
bearbeitet sowie im Dienstleistungszentrum der Innenstadt das Ausstellen von Wahlscheinen
und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zu Zeiten der Vorbereitung und Durchführung von
Wahlen vorgenommen.

Der erhöhte Bedarf bei den Bürgerdiensten beruht insbesondere auf den veränderten gesetzlichen
Vorschriften. Beispielsweise die Einführung des neuen Personalausweises, die Ausweitung der Umweltzone und die damit verbundene erhöhte Anzahl an Ausnahmegenehmigungen führen
zu einem höheren Personalbedarf.

Im Bereich der klassischen Führerschein- und Gewerbeangelegenheiten werden folgende Tätigkeiten
wahrgenommen:

- Fahrerlaubnisanträge (Führerscheine)
- Führerscheinverluste
- Umschreibung ausländischer Führerscheine
- Umtausch von Bundeswehr- bzw. Dienstführerscheinen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein)
- Internationale Führerscheine
- Bearbeitung von Punktemitteilungen aus Flensburg
- Umtausch in Euro-Führerscheine
- Anwohnerparkausweise, Parkberechtigungen und Parkerleichterungen für Ärzte oder
Schwerbehinderte
- Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
- Gewerbean- , -ab-, und –ummeldungen
- Gewerberegisterauskünfte.

Bei den Aufgaben der Bürgerdienste handelt es sich um publikumsintensive Bereiche mit gesetzlich
vorgegebenen Pflichtaufgaben, so dass bei dem Angebot dieser Dienstleistungen keine Reduzierung möglich ist. Eine Priorisierung der Aufgaben kann nicht vorgenommen werden, da die Aufgabenerledigung bei Vorsprachen der Bürgerinnen und Bürger direkt erfolgen müssen. Vakante Planstellen in diesem Bereich wirken sich insbesondere auf den Bürgerservice in Form von langen Wartezeiten aus. Sollte der Personalstamm auch mittelfristig nicht zur Verfügung stehen, muss eine langfristig wirkende Servicereduzierung vorgenommen werden (z.B. Reduzierung von Öffnungszeiten, Schließung einzelner Bezirksverwaltungsstellen, Sperrung von Terminschienen, vorzeitiges Schließen des Wartemarkenautomats). Zudem kann die verzögerte Bearbeitung von Punktemitteilungen aus Flensburg (Verwarnungen der Verkehrteilnehmer bei einer gewissen Punktezahl) dazu führen, dass „Verkehrssündern“ bei erneuten Verstößen nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, da neue Punkte ohne vorherige schriftliche Verwarnung nicht angerechnet werden dürfen. Hieraus könnten sich bei Unfällen solcher Verkehrsteilnehmer/-innen Regressansprüche ergeben.

Die Aufgaben des Springerpools sind vergleichbar mit denen einer Sachbearbeitung der beschriebenen Aufgaben im Bereich „Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugzulassungswesen“. Der Springerpool dient dazu, kurzfristige personelle Ausfälle in den Bezirksverwaltungsstellen (z.B. aufgrund von Krankheit) zu kompensieren und für eine auskömmliche Besetzung zu sorgen, damit der Bürgerservice weiterhin aufrecht erhalten werden kann.

Das Backoffice im Bereich des Kfz-Wesens ist insbesondere mit der Koordinierung von Massengeschäften und der Post befasst. Im Einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben, die nicht in
direktem Publikumskontakt bearbeitet werden können:

- Bedienung des Händler- und Internetschalters
- Bearbeitung von „Roten Kennzeichen“ für Händler inkl. Entzug
- Bearbeitung von Kurzzeitkennzeichen
- Betrugsfälle (z. B. TÜV-Berichte)
- Erteilen von Sondergenehmigungen im Straßenverkehr
- Qualifizierungscenter „Kraftfahrzeugangelegenheiten“
- Finanzierte Fahrzeugbriefe
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone.

Um eine reibungslose Publikumsbedienung zu gewährleisten, werden Zulassungen von Kraftfahrzeugen, die von Zulassungsdiensten oder Händlern kommen, nicht im Frontoffice des
Dienstleistungszentrums bearbeitet, sondern im Team „Backoffice Kfz“. Vakante Planstellen in
diesem Bereich führen zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Die Kfz-Händler sind darauf bedacht,
die Zulassungen umgehend zu erhalten, da Verspätungen für sie mit finanziellen Folgen
verbunden sind.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone werden ausschließlich
zentral in der Innenstadt und nicht in den Bezirksverwaltungsstellen erteilt. Gewerbetreibende sind auf eine rasche Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen angewiesen. Im Zweifelsfall ist ein Befahren der Umweltzone für sie nicht möglich und somit mit finanziellen Verlusten oder dem Verlust von Aufträgen verbunden. Für Privatpersonen werden Ausnahmegenehmigungen in der Regel im Rahmen von Arztbesuchen erteilt. Auch hier sind im Zweifelsfall das Befahren der Umweltzone und das Erreichen der ärztlichen Leistung nicht möglich. Bei den Bürgerdiensten werden in regelmäßigen Abständen methodische Personalbedarfsbemessungen durchgeführt, um auf aktuelle Gegebenheiten reagieren zu können.

Gesundheitsamt (StA 53)
Es handelt sich zum einen um die Besetzung einer Halbtagsstelle für eine Ärztin bzw. einen Arzt für Umwelt- und Infektionshygiene. Diese Aufgabeninhalte haben stark zugenommen. Darunter fallen die Sicherstellung der gesetzlichen Pflichtaufgabe „Gesundheitsschutz der Bevölkerung“ sowie die organisatorische Sicherstellung der umwelthygienischen und - medizinischen Vorhaben.

Neben den eigentlichen Aufgaben der Medizinalaufsicht und der hygienetechnischen Überwachung
von Krankenhäusern, Altenheimen etc. wurde die Abteilung für Umwelt- und Infektionshygiene stetig mit den Problematiken aus der MRSA, H1N1-Pandemie (Schweinegrippe), dem PCB-Skandal, Meningitisfällen in Schulen, Bürgeranfragen über die Auswirkungen der Explosion des Atomkraftwerks in Japan, Tuberkulosefälle sowie dem zurzeit aktuellen Thema „EHEC“ vollumfänglich beschäftigt.
Durch die oben geschilderte Entwicklung der ansteigenden Umweltskandale und der Infektionskrankheiten ist festzustellen, dass die Personalkapazität im ärztlichen Bereich erschöpft ist.
Daneben handelt es sich um eine Nachbesetzung für den Bereich „Verwaltungs- und Assistenzarbeit
im Institut für Rechtsmedizin“.

Seit Februar 2012 wird ein externer Schreibdienst beauftragt. Die Verwaltungskraft hat als Assistenz
des Rechtsmediziners, der hier als Sachverständiger fungiert, im Anschluss an die Leichenöffnung
u.a. auch folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Annahme und Herausgabe der Leichen in Vertretung des präparationstechnischen Assistenten
einschließlich der erforderlichen Dokumentation
- Erfassung und Zusammenstellung der Leichenasservate für weiterführende feingewebliche,
spurenkundliche und toxikologische Analysen; dabei ist auf eine Differenzierung der frischen
und fäulnisveränderten Asservate zu achten
- Anlegen der Obduktionsakten sowie Führen des sonstigen Schriftverkehrs und der Statistiken
- Anfertigen der Bildmappen bei Tatort- und Obduktionsbildern.

Eine interne Stellenbesetzung ist bisher aufgrund der speziellen Tätigkeiten im Institut gescheitert.
Die Kosten für die Vergabe übersteigen die durchschnittlichen Personalkosten einer Verwaltungskraft.
Somit werden die hier anfallenden Kosten eines externen Schreibdienstes nicht vollständig durch die Zahlungen des Landes oder die der anderen Gebietskörperschaften gedeckt.

2. Ergänzende Informationen zur Vorlage „Durchführung von externen Einstellungen
2012“ (Drucksache-Nr. 07543-12) Dortmunder Systemhaus (StA 10)
Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Medienentwicklungsplan II. Der Medienentwicklungsplan steht für die Entwicklung von Medienkompetenz durch Schülerinnen und Schüler, die laut Schulgesetz Pflicht für alle Schulformen ist. Die Stadt Dortmund als Schulträger hat dieser Pflicht Rechnung zu tragen und somit die Projekte Medienentwicklungsplan I (2003 bis 2008) und Medienentwicklungsplan II (2011 bis 2016) aufgesetzt.

Laut Ratsbeschluss vom 21.07.2011 sind für das Projekt neun Stellen in 2012 erforderlich. Diese wurden mit dem Stellenplan 2012 eingerichtet. Zurzeit sind lediglich sieben Stellen besetzt. Eine Besetzung der Stellen muss zeitnah erfolgen, damit der Roll-out der IT-Endgeräte geschehen kann und die im Rahmen des Projektes ausgewählten Schulen damit auch die zugesagten PCs erhalten. Außerdem muss das Supportangebot und somit die technische Unterstützung für die zurzeit betreuten Schulen aufrecht erhalten werden.

Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19)
Ohne die fehlenden 3,5 Verwaltungskräfte kann die formale Angebotsprüfung u.a. für die zentrale
Bauvergabe nebst den neuen Aufgaben für das Projekt Mobilitätszentrum nicht erfolgen. Mit dem Mobilitätszentrum soll ein zentrales Fuhrparkmanagement für die Stadtverwaltung Dortmund inklusive Elektromobilität eingerichtet werden. Dieses Projekt ist bundesweit Vorreiter und einzigartig für Kommunen.

Stadtkasse und Steueramt (StA 21)
In diesem Fachbereich sind Planstellen im Bereich der Buchhaltung unbesetzt. Über die Stadtkasse
werden sämtliche debitorische (Forderungsbuchungen, Zahlungszuordnungen, Mahnungen, Erstattungen, Umbuchungen für alle Forderungen der Stadt Dortmund gegenüber ihren Zahlungspflichtigen, Verwaltung der Lastschriftdaten) und kreditorische Buchungen (Buchung aller Geschäftsvorfälle, die sich aus Verbindlichkeiten der Stadt Dortmund gegenüber ihren Geschäftspartnern ergeben) der Stadtverwaltung Dortmund vorgenommen. Der Stellenbedarf wurde durch das Personal- und Organisationsamt im Rahmen einer Personalbemessung bestätigt. Im Falle einer Nichtbesetzung würde dies für die Stadt Dortmund ggf. Einnahmeausfälle, nicht termingerechte Auszahlungen und eine Gefährdung der Kassensicherheit bedeuten.

Ordnungsamt (StA 32)
Durch den Einsatz des 5. Radarwagens im Bereich der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes,
den Einsatz der neuen Radartechnik sowie der Wiederbesetzung der vakanten Planstellen im
Außendienst sind die Fallzahlen stark ansteigend. Durch zahlreiche langzeiterkrankte Beschäftigte
und den Einsatz leistungsschwächerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die anfallenden
Arbeiten nicht mehr bewältigt und kompensiert werden. Im Rahmen der Bildauswertung sind ebenfalls erhöhte Fallzahlen durch den Einsatz des 5. Radarwagens und die Fallzahlsteigerungen durch die neuen Techniken (weniger Ausschuss) festgestellt worden, die durch die vorhandenen Beschäftigten nicht mehr bewältigt werden können. Bei der Bearbeitung ist darauf zu achten, dass das Bildmaterial gerichtsfest verwertbar ist. Durch die kurze Verjährungsfrist von drei Monaten drohen in beiden Fällen Einnahmeverluste. Im Übrigen verweise ich auf die vorgenannten Ausführungen zum Fachbereich 32 (siehe Punkt 1).

Bürgerdienste (StA 33)
An dieser Stelle verweise ich auf die bereits aufgeführten Anmerkungen zu den Bürgerdiensten
(siehe Punkt 1).

Feuerwehr und Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (StA 37)
In der Rettungsdienstgebührenstelle (RDG) werden jährlich Gebühren in Höhe von rd. 17 Mio. € abgerechnet. Die Beschäftigten berechnen die Gebühren für die Einsätze des Krankentransportes
und der Notfallrettung. Durch den aktuellen Personalbestand entstehen wiederholt Rückstände in der Rechnungsbearbeitung, die zur verspäteten Realisierung von Gebührenerlösen führen. Zurzeit wird eine Personalbedarfsberechnung durchgeführt. Bereits jetzt ist erkennbar, dass der Bedarf mindestens einer Stelle gerechtfertigt ist. Eine Nachbesetzung ist erforderlich, um die Sollstellungsrückstände nachhaltig abzubauen und um die Bildung neuer Rückstände vermeiden zu können.

Sozialamt (StA 50)
Im Rahmen ihrer sozialpolitischen Verantwortung schafft die Stadt Dortmund nach dem Sozialgesetzbuch II Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Bürgerarbeitsplätze
für arbeitslose Menschen in Dortmund. Dieses Programm wird von 50/7 in Kooperation mit dem JobCenter Dortmund und in Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen der Stadt umgesetzt.
Die Abteilung 50/7 koordiniert und organisiert den Einsatz von bis zu 900 Personen in Arbeitsgelegenheiten und ca. 400 Personen in Bürgerarbeit im Jahresdurchschnitt. Die zu vermittelnden Personen arbeiten in Dienststellen der Stadt wie auch im Konzernbereich der Stadt Dortmund. Die Fortführung der Maßnahme könnte nicht in dem erforderlichen Umfange abgewickelt werden und hätte zudem sozialpolitische Auswirkungen.

Jugendamt (StA 51)
Im Fachbereich 51 wird die Erhebung der Elternbeiträge für öffentlich geförderte Betreuungsangebote
(Tageseinrichtung für Kinder, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen) vorgenommen.
Durch die Ausweitung des Betreuungsangebotes und eine vorgenommene Personalbemessung in diesem Bereich ist eine dringende Wiederbesetzung erforderlich. Mangelnde Personalkapazitäten
wirken sich auf die zeitnahe Erhebung von Beiträgen aus. Dies kann u.a. dazu führen, dass bei Einkommenssteigerungen die zu entrichtenden Beiträge nicht aktualisiert werden können.

Städtische Immobilienwirtschaft (StA 65)
Bei der zu besetzenden Planstelle handelt es sich um Sekretariats- und Assistenzaufgaben. Zu
den Aufgaben gehören u.a.:
- Erledigung der anfallenden Schreibarbeiten für die Fachbereichsleitung
- Fertigung von Präsentationen
- Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung von Sitzungen und anderen Terminen (z.B.
Protokollführung)
- Eigenständige Bearbeitung der anfallenden Korrespondenz
- Durchführung unterstützender Sachbearbeitertätigkeiten.
-
Die im Februar 2012 vorgenommene interne Stellenausschreibung verlief ergebnislos. Die Ausweitung kommunaler Aufgaben hat insbesondere im mittleren Verwaltungsdienst dazu geführt, dass durchgängig ein Personalbedarf besteht, der intern bzw. kurzfristig durch Ausbildung nicht gedeckt werden kann. Interne Umsetzungen führen zwar punktuell zu Entlastungen, beheben jedoch nicht den generellen Mangel an Kräften im mittleren Dienst. Es entstehen dadurch lediglich kurzfristig an anderer Stelle Vakanzen.

B Stellungnahme vom 01.08.2012 (Drucksache Nr.: 07542-12-E2)

Zur 1. Frage: Werden die vom Bund und Land übertragenen Aufgaben refinanziert? Wenn ja, warum werden die Personalaufwendungen durch den kommunalen Haushalt gedeckt?

In den Bürgerdiensten werden Stellen zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben besetzt. Die Aufgabenerfüllung führt zu Gebührenerträgen. Diese Erträge werden sich jedoch nicht durch den Einsatz von zusätzlichem Personal erhöhen, da sich die Anzahl der Bürger, die mit ihren Anliegen bei den Bürgerdiensten vorsprechen, nicht durch den Einsatz von weiterem Personal ändern wird. Der Personaleinsatz ist nicht refinanziert.

Dies gilt entsprechend auch für die zu besetzenden Stellen im Gesundheitsamt. Für die Stellenbesetzungen im Ordnungsamt (32/5 Rückkehrmanagement) gilt:

Es erfolgt eine Refinanzierung auf Grundlage des § 18 der Verordnung über die Zuständigkeit im Ausländerwesen (ZustAVO). Das jährliche Budget der ZAB wird vom Innenministerium festgelegt. Die Kosten des Betriebes der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) werden regelmäßig zur Mitte des Quartals für das anhängige Quartal angefordert. Die Ermittlung und Erstattung der Kosten erfolgt auf Basis der tatsächlich entstanden Aufwendungen. Zu diesen zählen auch die Personalaufwendungen. Durch den Einsatz von zusätzlichem Personal im Rückkehrmanagement werden jedoch keine zusätzlichen Erträge im Haushaltsjahr 2012 erwirtschaftet.

Auch bei eventuellen Refinanzierungen müssen die entstehenden Personalaufwendungen durch den kommunalen Haushalt gedeckt werden, da das Bruttoprinzip gilt: Erträge und Aufwendungen dürfen nicht verrechnet werden. Die dann eintretenden Mehrerträge stehen dem Personalaufwand gegenüber und gleichen das Ergebnis in entsprechender Höhe aus.

Zur 2. Frage: Würden Personen, die in der Abschiebehaft sitzen, bei einer Nichtbesetzung
der Stellen in der Ausländerbehörde entlassen werden? Wie viele Personen stehen zur Abschiebung derzeit an und wie viele müssten davon aus Personalmangel entlassen werden?

Die Aufgabe der Abschiebung erfolgt gem. § 3 Abs 2 ZustAVO im Rahmen der Amtshilfe für
die Ausländerbehörden (ABH) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), sowie gem. § 1 ZustAVO für die Fälle der ZAB in eigener Zuständigkeit. Die Aufgabe der ZAB besteht hierbei insbesondere in der Sicherstellung der Durchführung von ordnungsgemäßen Abschiebungen unter Beachtung landes- und bundesweiter, sowie internationaler Vorgaben und Standards.

Derzeit befinden sich 30 Personen im Zuständigkeitsbereich der ZAB Dortmund zur Abschiebung in Haft. Es müssen keine Personen durch Personalmangel der ZAB aus der Haft entlassen werden.

Sollte es allerdings auf Grund von Kapazitätsmängeln eine Priorisierung der Abschiebungen geben müssen, würden zunächst die Fälle im Rahmen der eigenen Zuständigkeit durch die ZAB Dortmund bearbeitet. Eine Ablehnung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden wäre eine weitere Folge.
Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) wies zunächst daraufhin, dass die Tagesordnungspunkte 10.4 und 10.5 zusammen behandelt werden.

Anschließend erläuterte Herr OB Ullrich Sierau ausführlich die Thematik zu den beiden Tagesordnungspunkten und bat um Beschlussfassung im Sinne der beiden von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschläge.

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) fasste anschließend folgenden Beschluss zum Tagesordnungspunkt 10.4:

1. Der Beauftragte des Landes NRW genehmigt für den Rat der Stadt Dortmund gem. § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in Höhe von 6,69 Mio. €.
2. Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt Dortmund die sofortige Deckung der in der Anlage 2 aufgeführten Personalbedarfe durch 17,5 externe Einstellungen (8,0 Stellen im Ordnungsamt, 8,0 Stellen in den Bürgerdiensten sowie 1,5 Stellen im Gesundheitsamt) zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns und genehmigt zu diesem Zweck weitere Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen Personalaufwendungen in Höhe von 0,26 Mio. €.

zu TOP 10.5
Durchführung von externen Einstellungen 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07543-12)

Die Tagesordnungspunkte 10.4 und 10.5 wurden zusammen behandelt. Weiterhin wies Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) daraufhin, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung nur in Teilen zustimmen könne.

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) fasste für den Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss:

1. Der Beauftragte des Landes NRW erteilt dem Personal- und Organisationsamt für den Rat der Stadt den Auftrag, die in der Stellungnahme auf Seite 5 und 6 für die Stadtämter 21 (Stadtkasse und Steueramt), 33 (Bürgerdienste) und 37 (Feuerwehr und Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie) genannten Bedarfe zum 31. Oktober 2012 durch externe Einstellungen zu decken.

2. Der Beauftragte des Landes NRW genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für den
Rat der Stadt die mit den externen Einstellungen im aktuellen Hausjahr verbundenen überplanmäßigen Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen.

3. Im Übrigen wird die Verwaltungsvorlage bis nach der Wiederholungswahl des Rates der Stadt zurückgestellt.











Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund wurde um 15:40 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) beendet.



Beauftragter des Landes NRW Der Oberbürgermeister
für den Rat der Stadt









Harald Heinze Ullrich Sierau






Beate Skodzik
Schriftführerin