Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Georg Kaleck (LNU)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Thomas Quittek (BUND)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Lothar Hahn (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Peter Halbsguth (LNU)

3. Verwaltung und Gäste


Dr. Rainer Mackenbach (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Jutta Sankowski (Planungsamt)
Detelf Münch (Ratsmitglied)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 21. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 19.06.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02646-02)

2.2 Informationen zum Stand des Projektes "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
Drucksache Nr. 02606-02


2..3 Infrastrukturrevision: Friedhofserweiterungsflächen
Drucksache Nr.: 02520-02


2.4 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
-Güterverteilzentrum Dortmund-Ellinghausen-
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 128.
Flächennutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
Drucksache Nr.: 02703-02


2.5 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)
Drucksache Nr.: 02665-02


3. Berichte

3.1 Amphibientunnel - Festlegung einer Prioritätenliste

3.2 Reitwegenetz Hombruch - Sachstandsbericht

3.3 Vermarktung städtischer Spielplätze - Sachstandsbericht

3.4 Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 79 Rheinlanddamm/Westfalendamm
hier: Silberlinden -Sachstandsbericht-


3.5 Buschei/Napier-Barracks - Sachstandsbericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 21. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 19.06.2002
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Georg Kaleck (LNU)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Thomas Quittek (BUND)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Lothar Hahn (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Peter Halbsguth (LNU)

3. Verwaltung und Gäste


Dr. Rainer Mackenbach (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Jutta Sankowski (Planungsamt)
Detelf Münch (Ratsmitglied)

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 21. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 19.06.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02646-02)

2.2 Informationen zum Stand des Projektes "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
Drucksache Nr. 02606-02


2..3 Infrastrukturrevision: Friedhofserweiterungsflächen
Drucksache Nr.: 02520-02


2.4 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
-Güterverteilzentrum Dortmund-Ellinghausen-
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 128.
Flächennutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
Drucksache Nr.: 02703-02


2.5 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)
Drucksache Nr.: 02665-02


3. Berichte

3.1 Amphibientunnel - Festlegung einer Prioritätenliste

3.2 Reitwegenetz Hombruch - Sachstandsbericht

3.3 Vermarktung städtischer Spielplätze - Sachstandsbericht

3.4 Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 79 Rheinlanddamm/Westfalendamm
hier: Silberlinden -Sachstandsbericht-


3.5 Buschei/Napier-Barracks - Sachstandsbericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen





Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Klaus Gelmroth benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass um TOP 3.1 neu: Phönixsee erweitert. Darüber hinaus wurde die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Der Beirat genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 15.05.02


2. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 2.1
Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
(Drucksache Nr.: 02646-02)
Herr Plackert erläuterte die Vorlage und die Stellungnahme des Deutschen Städtetages zum neuen Bundesnaturschutzgesetz.

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nahm die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Informationen zum Stand des Projektes "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
Drucksache Nr. 02606-02

Herr Höing erläuterte die Vorlage und verwies darauf, dass diese durch die langen Vorlaufzeiten mittlerweile überholt sei. Er gab einen kurzen Überblick über die derzeitige Sachlage.

Danach habe sich am 13.05.02 der Verein "Solidargemeinschaft zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen im östlichen Ruhrgebiet e. V." gegründet. Nach den Beratungen über die Satzung sei der Vorstand der Soldiargemeinschaft gewählt worden. 1. Vorsitzender sei Herr Landwehr (ehemaliger Oberkreisdirektor des Kreis Unna). Als Stellvertreter seien Herr Buss (Vereinigte Kirchenkreise) und Frau Conradi (Landwirtin) gewählt worden. Die Mitarbeit der Städte Hamm und Dortmund bzw. des Kreis Unna sei unter Vorbehalt einer entgültigen Entscheidung der politischen Gremien zugesagt worden (für Dortmund sei diese Entscheidung für Juli 2002 avisiert). Geschäftsführend tätig werde der Kreis Unna sein.

Die Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium hinsichtlich der Finanzierung seien, aufgrund der angespannten Haushaltslage, nicht so verlaufen wie ursprünglich geplant. So stünden derzeit für 2002 und 2003 nur jeweils 950.000 ■ zur Verfügung. Von diesen Geldern flössen 80% in die Projekte, 20 % seien der Geschäftsführung vorbehalten.

Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 2.3


Infrastrukturrevision: Friedhofserweiterungsflächen
Drucksache Nr.: 02520-02

Herr Quittek erläuterte die Vorlage und seinen als Tischvorlage eingebrachten Beschlussvorschlag.

Herr Neugebauer verwies darauf, dass der Parkplatz am Bezirksfriedhof Huckarde derzeit selbst zu Spitzenzeiten nur zu 10% ausgelastet sei. Er regte daher an, den Parkplatz zugunsten des Naturschutzgebietes Hallerey entsprechend zu verkleinern.

Frau Sankowski führte an, dass das Planungsamt zu den in der Vorlage genannten Flächen eine eigenständige Stellungnahme abgeben werde.

Der Beirat fasste einstimmig folgenden Beschluss:



Der Beirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, bei der Entwicklung der nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsflächen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen.

Im Einzelnen kommt der Beirat zu folgender ökologischen Ersteinschätzung für die 10 in der Vorlage gekennzeichneten Erweiterungsflächen. Die ökologisch wertvollen Flächen sollten von einer baulichen Entwicklung ausgenommen und für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die Obhut des Umweltamtes übergehen.


BezeichnungFläche Nr.Beurteilung und Empfehlung
Bezirksfriedhof Scharnhorst1wertvoll, nur als Ausgleich- und Ersatzfläche entwickeln

2wertvoll, nur A+E

3wertvoll, nur A+E
Bezirksfriedhof Huckarde
keine Ausdehnung nach Südwesten (Biotopvernetzungsfläche Rossbach, NSG Hallerey) – Fläche nördlich Wischlinger Weg für Parkplatzverlagerung nutzen (kleinere Fläche westlich des Zugangs zum Friedhof Wischlinger Weg)
Hauptfriedhof1unkritisch, Bebauung möglich

2unkritisch, Bebauung möglich

3wertvoll, Streuobstwiese

4Wald, Abschirmung zur B 1, keine Bebauung
Bezirksfriedhof Wickede1kritisch, Nähe zum Gut Schorlemer, keine Bebauung
Bezirksfriedhof Lütgendortmund1unkritisch, Bebauung möglich

2unkritisch, Bebauung möglich

3unkritisch, Bebauung möglich

4unkritisch, Bebauung möglich

5unkritisch, Bebauung möglich

6unkritisch, Bebauung möglich
Bezirksfriedhof Marten1unkritisch, Bebauung möglich
Ostfriedhof
ohne Bewertung (nur 0,2 ha)
Stadtteilfriedhof Körne
ohne Bewertung (nur 0,16 ha)
Bezirksfriedhof Menglinghausen1wertvoll. Nähe zum NSG "An der Panne",
Fläche für Ausgleich und Ersatz nutzen
Stadtteilfriedhof Holzen1wertvoll, nur als A+E-Fläche entwickeln

zu TOP 2.4
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
-Güterverteilzentrum Dortmund-Ellinghausen-
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 128.
Flächennutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
Drucksache Nr.: 02703-02

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage.

Hinsichtlich der Kreuzkröte führte er aus, dass Vorkehrungen und Maßnahmen unternommen worden seien, um die dortige Population zu stützen. Da im Bereich des Güterverkehrszentrum Laichmöglichkeiten entfielen, seien auf der Haldenfläche nördlich des Holthauser Baches bereits Ersatzlaichgewässer angelegt worden. Diese wären jedoch nach kurzer Zeit wieder trockengefallen und würden noch nachgebessert (Verdichtung des Teichuntergrundes).

Zum Thema Windkraft sagte er, dass hier eine politische Entscheidung noch nicht gefallen sei, da der AUSW noch Beratungsbedarf sähe.

Im Hinblick auf das Naturschutzgebiet "Im Siesack" führte er aus, dass die Ausgleichs- und Ersatzflächen nördlich des Holthauser Baches dem Naturschutzgebiet zugeordnet werden sollen, wenn das B-Plan-Verfahren zum Abschluss gekommen ist.

Herr Neugebauer begrüßte die Entwicklung hinsichtlich der Fläche nördlich des Holthauser Baches und der südlich des Bachlaufes gelegenen Pufferzone. Er warnte jedoch davor diese Flächen unkritisch aufzuforsten, da bestimmte Tierarten vegetationsarme Flächen benötigten.

Den Bau von Windkraftanlagen nördlich des Holthauser Baches lehnte er aus Gründen des Vogelschutzes ab. Er schlug vor als Alternativstandort die ehemalige Deponie zwischen Ikea und Holthauser Bach ins Auge zu fassen.

Kritik übte er an den Baustellenverkehren zur Halde Ellinghausen. Dieser würde nach seinem Kenntnisstand größtenteils durch das Naturschutzgebiet geleitet.

Darüber hinaus wies er darauf hin, dass die Teiche östlich der Schaarstraße trockengefallen seien. Er regte daher die Stauung der Gräben an.

Herr Neugebauer übte scharfe Kritik an dem für diesen Bereich zuständigen Landschaftswächter. Dieser toleriere, obwohl er direkt am Naturschutzgebiet wohne, das Pferde und Hunde in den Tümpeln getränkt würden und Jugendliche grillten und Feste im Naturschutzgebiet feierten.

Herr Münch forderte die Umweltverwaltung auf, die nördlich des Holthauser Baches gelegene Fläche langfristig als Lebensraum für die Kreuzkröten sicherzustellen. Darüber hinaus bat er die Ornithologen des Beirates um konkrete Zahlen über die langfristigen Schäden für die Vogelwelt, wenn die Windkraftanlagen wie geplant realisiert werden.

Herr Neugebauer konnte zu den langfristig zu erwartenden Schäden bei der Vogelwelt keine genauen Zahlen benennen. Es sei jedoch hinlänglich wissenschaftlich nachgewiesen, dass Windkraftanlagen zu Schädigungen der Avifauna führten.

Herr Kaleck erläuterte die von ihm vorgenommene Umsiedlung von Kreuzkröten. Es seien ca. 120 adulte Tiere von ihm umgesetzt worden. Aufgrund der Struktur des Geländes habe er nur Tiere aus Tagesverstecken heraus umsiedeln können. Es seien daher zweifellos durch die Bauarbeiten Schäden bei der vorhandenen Population eingetreten. S. E. wird sich die Population jedoch schnell wieder regenerieren.

Der Beirat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Planungen für die Fläche nördlich des Holthauser Baches sowie die Absicht der Verwaltung diese Fläche dem Naturschutzgebiet "Im Siesack" anzugliedern werden ausdrücklich begrüßt.

Die auf dieser Fläche vorgesehenen Windkraftanlagen werden abgelehnt, da sie dem Vogelschutz abträglich sind, dem Windkrafterlass des Umweltministeriums im Hinblick auf die geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes bis zum Holthauser Bach widersprechen und durch die notwendigen Betriebswege eine ständige Störung des Naturschutzgebietes zu erwarten ist. Die Prüfung von Ersatzstandorten, insbesondere die ehemalige Deponie auf der Halde Ellinghausen, wird angeregt.

Aus Gründen des Amphibienschutzes sollte eine Aufforstung der nördlichen Haldenfläche unterbleiben.



zu TOP 2.5
Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)
Drucksache Nr.: 02665-02

Herr Quittek erläuterte seinen als Tischvorlage eingebrachten Beschlussvorschlag.

Herr Dr. Marks führte im Hinblick auf das Salinger Feld aus, dass die in der Stellungnahme der Stadt angedachten Suchräume für neue Gewerbeflächen zunächst einmal theoretischer Natur seien. Am 01.02.2001 hat nämlich der Rat der Stadt beschlossen, die vorgenannten Flächen (Gesamtgröße ca. 21 ha) zur Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen an das Umweltamt zu übertragen. Die Flächen sollen dem Ökokonto des Sondervermögens gutgeschrieben werden. Diese Vorgehensweise ist vom Rat in seiner Sitzung am 4.10.2001 über das Einrichten von Ökokonten für die Stadt und für das Sondervermögen der Stadt bestätigt worden.
Nunmehr hat die Kämmerei einen gemeinsamen Gesprächstermin anberaumt, in dem die Grundstücksübertragung praktisch vollzogen werden soll.

Der Beirat fasste einstimmig folgenden Beschluss:



In seiner Sitzung am 15.05.2002 hat sich der Beirat prinzipiell positiv zum Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm geäußert. Für einzelne rechtskräftige Landschaftsschutzgebiete hat er die GEP-Darstellung "Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung" vorgeschlagen.

Der Beirat begrüßt es, dass sich die Stadt Dortmund in ihrer Stellungnahme dem Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung durch Förderung einer freiraumschonenden und flächensparenden Siedlungsentwicklung verpflichtet fühlt. Ebenso bewertet es der Beirat positiv, dass sich der Einfamilienhausbau an schienengebundenen peripheren ÖPNV-Standorten konzentrieren soll (s. S. 8 der Beschlussvorlage).
Unter Hinweis auf frühere Stellungnahmen des Beirates lehnt dieser die nachstehenden Änderungswünsche für GEP-Siedlungsbereiche (ASB) und Gewerbe- und Industriegebiete (GIB) ab:

· Schulte-Mäter (Scharnhorst-West)
· Eichwaldstraße (Wickede-West)
· Tulpenstraße (Sölderholz)
· Hafen Achenbach südlich A 2 östlich Dortmund-Ems-Kanal (Schwieringhausen)
· Brechtener Niederung
· Brackel/Asseln (Rewe-Erweiterung)
· Erweiterung Technologiepark Uni-Umland
· Salinger Feld
· Minister Achenbach nördlich A 2 (Groppenbruch)

Kritisch sieht der Beirat auch die Absicht der Stadt, östlich des Dortmund-Ems-Kanals in Schwieringhausen Freizeiteinrichtungen darzustellen (Nr. 18a grün).

Der Vorschlag der Stadt, einzelne Gewerbe- und Siedlungsdarstellungen im GEP-Entwurf in Freiraumflächen umzuwandeln, wird grundsätzlich begrüßt. Zum Schutz der o.g. ökologisch wertvollen Flächen kann es aber unter Umständen sinnvoll sein, einzelne weniger kritische Flächen doch einer baulichen Entwicklung zuzuführen (z.B. Nr. 15, Alter Hellweg).

Zusammenfassend schlägt der Beirat vor, bei der weiteren baulichen Entwicklung Prioritäten festzulegen, um die aus Naturschutzsicht bedeutsamen Flächen zu schonen. Dies sollte als textliches Ziel in den GEP aufgenommen und im Flächennutzungsplan durch räumliche Festsetzungen dargestellt werden.

3. Berichte

zu TOP 3.1 neu
Phoenixsee

Herr Quittek führte in das Thema ein und erläuterte den Anlass der Behandlung (Pressegespräch in der Stadtteilzeitung Hörde, in dem Herr Sierau den überarbeiteten Plan für den Phönixsee vorgestellt hat).

Herr Dr. Mackenbach erläuterte - ausgehend von der geschichtlichen Entwicklung der Hermannshütte - die jetzige Rahmenplanung und erläuterte den Kontext zum Emscher-Land-schaftspark und zu den Umweltqualitätszielen.

An ökologischen Verbesserungen gegenüber der alten Planung hob er hervor:
- die Führung der Emscher im Nebenschluss um das nördliche Seeufer (dadurch Entstehen eines hochwertigen, ungestörten Uferbereichs) mit einer Gesamtbreite von ca. 40 m.
- Entstehen einer Sumpfzone östlich des Sees.
- Vernetzung im Westen in Richtung Phönix-West.

Herr Dr. Mackenbach wies auf die weiteren verfahrensrechtlichen Schritte hin und sagte die weitere Beteiligung des Beirates zu.

Herr Quittek wies darauf hin, dass die Neuplanung noch nicht den Anforderungen des Beirates aus der Sitzung vom 20.6.2001 entspricht.

Nach ausführlicher Diskussion fasste der Beirat folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Beirat stimmt der vorgelegten Rahmenplanung im Grundsatz zu. Unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 20.6.01 stellte er folgende Forderungen auf:

- Verbreiterung der Emscheraue auf mindestens 50 m.
- Vollständige Führung des emscherbegleitenden Fußweges nördlich der Emscher.
- Ausreichende Dimensionierung der Unterführung des Emscher-Durchlasses unter der Faßstraße und Schaffung einer zusammenhängenden Aue.
- Wiederherstellung einer landschaftsräumlichen Vernetzung entlang des Emscherlaufs zum Standort Phönix-West.
- Entwicklung eine Grünzone zwischen Werksbahn und Emscher auf dem Gelände Phönix-West mit Verbindung zum Rombergpark.

Die vorgenannten Maßnahmen sollen einen durchgängigen Biotopverbund (regionaler Grünzug gemäß GEP-Entwurf) entsprechend den Zielsetzungen des Emscher-Landschaftsparks gewährleisten. Unter dem Aspekt des vorgesehenen Einsatzes öffentlicher Mittel (z. B. ÖPEL) sind die o. g. Forderungen gleichrangig mit dem Seeprojekt zu betrachten.

zu TOP 3.1 alt
Amphibientunnel - Festlegung einer Prioritätenliste

Herr Neugebauer forderte konkrete Zahlen und Angaben über Arten, die an den einzelnen Amphibienschwerpunkten gefunden werden.

Dr. Marks erläuterte, dass es der unteren Landschaftsbehörde darum ginge, die Planungen für größere Amphibienschutzmaßnahmen zu einem gewissen Abschluss zu bringen. Es mache wenig Sinn, den Verkehrstod von Tieren auf stärker befahrenen Straßen immer wieder zu beklagen, obwohl jeder wisse, dass an derartigen Straßen (z. B. Hagener Str., neuerdings gemeldet Römerstr.) ein systematischer Amphibienschutz nicht möglich oder unverhältnismäßig sei.

Der Beirat regt einstimmig an, in folgenden Bereichen den Bau von Amphibientunneln zu prüfen:

  1. Wischlinger Weg
  2. Droote/Flughafenstraße
  3. Rüpingsbach/Stockumer Straße
  4. Lanstroper Straße

Priorität sollten nach Ansicht des Beirates die Nummern 1 und 2 haben. Bezüglich des Projektes 3 bat der Beirat die Verwaltung um kurzfristige Abstimmung mit der Emschergenossenschaft zur Sicherstellung eines ausreichend großen Durchlasses (Rechteckprofil) unter der Stockumer Straße im Zuge der anstehenden Renaturierungsplanung.

zu TOP 3.2


Reitwegenetz Hombruch - Sachstandsbericht

Herr Dr. Marks gab einen kurzen Sachstandsbericht.

Herr Quittek hielt die vorgestellte Planung für akzeptabel.

Auch Herr Neugebauer akzeptierte die Planung prinzipiell. Er kritisierte jedoch, dass durch den Brief von Herr Stadtrat Sierau an die Bezirksvertretung Hombruch der Eindruck entstehe, dass der Beirat grundsätzlich gegen Reitwege sei. Da dies nicht so sei, regte er an, dass zukünftig in solchen Schreiben neutralere Formulierungen gewählt werden.

Herr Münch regte an, den Reitweg westlich der Bahntrasse (nördlich der Straße Auf dem Schnee) zu führen, da der östliche Bereich der Bahntrasse durch seine exponierte Lage für die Tierwelt, insbesondere Amphibien, besonders wertvoll sei.

Der Beirat stimmte der Reitwegeplanung zu mit der Bitte, der Anregung von Herrn Münch zu folgen.

zu TOP 3.3


Vermarktung städtischer Spielplätze - Sachstandsbericht

Herr Höing erläuterte den Sachstand und die Stellungnahme des Umweltamtes zu den geplanten Vermarktungen.

Herr Zühlke ergänzte, dass nach seiner Kenntnis auch der aufgegebene "Waldspielplatz" an der Siegfried-Drupp-Straße (in Höhe der Grundschule) vermarktet werden solle. Er forderte die Verwaltung auf, von diesen Vermarktungsabsichten Abstand zu nehmen, da dieses "Wäldchen" von hoher ökologischer Bedeutung sei.

Herr Höing sagte hierzu eine Prüfung zu.

Der Beirat nimmt die Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 3.4


Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 79 Rheinlanddamm/Westfalendamm
hier: Silberlinden -Sachstandsbericht-

Herr Quittek erläuterte den Sachstand.

Herr Kaleck lehnte eine Ersatzbepflanzung mit Platanen ab, da diese als nicht heimische Bäume keine bioökologische Funktion hätten. Der Beirat habe eine Vorbildfunktion und sollte s. E. deshalb darauf achten, dass als Ersatz nur heimische Bäume, z.B. Winterlinden, gepflanzt werden.

Herr Quittek verwies darauf, dass der geschützte Landschaftbestandteil ursprünglich als Platanenallee begründet worden sei. Die Allee wäre, obwohl die bioökologische Funktion eher gering sei, unter Schutz gestellt worden, weil vordringlich das dadurch entstehende Landschafts- und Ortsbild als besonders schutzwürdig angesehen würde. Außerdem sei auch die klimatische Wirkung als sehr positiv anzusehen.

Der Beirat stimmte - bei einer Enthaltung - der Absicht der Verwaltung zu, die abgängigen oder nicht mehr verkehrssicheren Bäume sukzessive durch standortgerechte Bäume zu ersetzen.

zu TOP 3.5


Buschei/Napier-Barracks - Sachstandsbericht

Herr Neugebauer gab einen kurzen Bericht über einen gemeinsamen Termin mit dem Planungsamt. Dabei hätten sich aus Sicht des Beirates folgende Problempunkte ergeben:

  1. Geplante Erweiterung des Golfplatzes in Richtung Osten.
  2. Geplante hochwertige Wohnbebauung im Südosten (Richtung OW IIIa) des Areals.
  3. Fuß- und Radweg nördlich des Körnebaches.

Herr Zühlke forderte, dass der Beirat seine bereits zu diesem Thema gefassten Beschlüsse bekräftigt, da die vorgestellten Planungen unwägbare Risiken für die Natur beinhalten würden.

Herr Kaleck verwies darauf, dass im Bereich des Golfplatzes Drainagerohre gelegt worden seien, was zur Zerstörung von Laichgewässern geführt habe.

Der Beirat betrachtet das Thema als eingebracht und wird sich, unter Beteiligung von Vertretern des Golfclubs, in seiner Septembersitzung ausführlich mit der geplanten Golfplatzerweiterung befassen.

zu TOP 4.


Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Halbsguth fragte nach den Plänen für ein Sportzentrum im Bereich der Lieberfeld Schule.

Herr Höing sagte eine Prüfung zu.

Herr Zühlke bat um Auskunft darüber, ob seitens der Stadt im Bereich der Gleiwitzstraße Herbizide versprüht worden wären. Es wäre hier im Bereich der Baumscheiben der Straßenbäume zu auffälligen Veränderungen der Bepflanzung gekommen. Herr Dr. Marks verwies Herrn Zühlke zuständigkeitshalber an Herrn Keune vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr.