Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Rates der Stadt


am 01.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:18 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 83 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Dr. Eigenbrod (CDU)
Rm Grohmann (SPD)
Rm Gottwald (SPD)
Rm Hoffmann, Thorsten (CDU)
Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Klink (Die Linke & Piraten)
Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Rüding (CDU)
Rm Stephan (CDU)
Rm Zweier (Die Linke & Piraten)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates der Stadt am 06.04.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 2), II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07292-17)

3.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018.
Beschluss

(Drucksache Nr.: 07767-17)

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 223 – Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße -
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
III. Zurückstellung von Baugesuchen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07895-17)

3.4 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07415-17)

3.5 Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07286-17)

3.6 Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06693-17)

3.7 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07130-17)

3.8 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07132-17)

3.9 Luftqualität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06954-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017
(Drucksache Nr.: 06954-17)


3.10.a Verlängerung der Betriebszeiten der H-Bahn
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07944-17)

3.10.b H-Bahn
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07945-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

4.2 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07546-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07094-17)

6.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07515-17)

7. Schule

7.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07210-17)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
(Drucksache Nr.: 07210-17)


8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06936-17)

8.2 Wahl eines stimmberechtigten bzw. stellv. stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07505-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06991-17)

9.2 Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07198-17)

9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07516-17)

9.4 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07840-17)

9.5 GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07843-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07175-17)

10.2 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07035-17)

10.3 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07844-17)

10.4 Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07288-17)

10.5 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07028-17)

10.6 Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 07657-17)

10.7 Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07536-17)

10.8.a Abschiebungen nach Afghanistan
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07920-17)

10.8.b Abschiebungen nach Afghanistan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07941-17)

10.9.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07865-17)

10.9.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07919-17)

10.9.c Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07943-17)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Lebensgefahr für Kinder an der Emscher am Naturschutzgebiet Bolmke durch nicht reparierte Zäune
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07203-17)

11.1.2 Werbeanhänger an der Universitätsstraße und der Zillestraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07204-17)

11.1.3 Angst- und Ekelraum nördlicher Treppenbereich Bushaltestelle Hörde Bahnhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07452-17)

11.1.4 Mindestens 39.435 kriminelle Asylbewerber in NRW – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07453-17)

11.1.5 Mindestens 17.329 ausländische Gewaltverbrecher in NRW aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07454-17)

11.1.6 Zunahme der Vergewaltigungen durch Ausländer und Asylbewerber in NRW um 34,5 % – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07455-17)

11.1.7 Mehr als 2000 kriminelle Nordafrikaner und 944 kriminelle Syrer im Großraum Dortmund aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07463-17)

11.1.8 Blockade der NRW-Landesregierung bei der Abschiebung krimineller Nordafrikaner durch Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer – Konsequenzen für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07464-17)

11.1.9 Überdimensionierte Dildo-Werbung auf Werbeanhänger an der Universitätsstraße / A 45 mit Tolerierung durch das Ordnungsmat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07534-17)

11.1.10 Waldbrandgefahr durch rauchende Jugendliche im NSG Syburg / Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07580-17)

11.1.11 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 1. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07581-17)

11.1.12 Ausschluss des FBI-Bezirksvertreters von der Einladung an sämtliche Mitglieder der Bezirksvertretung Eving durch den Oberbürgermeister zum Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07582-17)

11.1.13 Silvesterfeuerwerk über Persebeck im April
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07589-17)

11.1.14 Gefährdung von Radfahrern an der Universitätsstraße seit dem 24. Februar 2017 durch die Untätigkeit des Ordnungsamtes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07702-17)

11.1.15 Gefahrenstelle Radweg an Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07712-17)

11.1.16 Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern durch Pkw auf dem Feldweg Zur Hockeneicke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07924-17)

11.1.17 10 Jahre illegale Müllablagerungen an der Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07925-17)

11.1.18 Mangelnde parteipolitische Neutralität des Oberbürgermeisters bei Eröffnungszeremonien von städtischen Einrichtungen und öffentlichen Festveranstaltungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07936-17)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07553-17)

11.2.2 Sanktionen gegen HartzIV-Bezieher
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07933-17)

11.2.3 Städtische Kosten für aussichtsloses Verfahren bezüglich der Ratsgruppe "NPD/DieRechte"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07934-17)

11.2.4 Mutmaßlich rechtswidriges Abhängen von Wahlplakaten mit Bezug zum 1. Mai
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07932-17)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Kleinhans (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die zum Tagesordnungspunkt 5.3 Teilnahme Dortmunds am Bewerbungsverfahren des DFB zur Fußball-Europameisterschaft 2024 der nichtöffentlichen Sitzung vorgelegte juristische Bewertung, im Rahmen des Tagesordnungspunktes 10.6 des öffentlichen Sitzungsteils zu behandeln.

Weiter schlug OB Sierau vor, die Tagesordnungspunkte

3.8 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07132-17)

und

7.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07210-17)
von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Vorlagen noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor genannten Veränderungen der Tagesordnung.

Weiter machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass der Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion zur
Umbesetzung in Gremien (TOP 10.9.a)
von Seiten des Antragstellers zurückgezogen wurde.

Rm Schilff (SPD) stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen. Nach dem Rm Garbe (AfD) eine entsprechende Gegenrede hielt, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Dringlichkeitsvorschlag zur Erweiterung der Tagesordnung der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 07982-17) vom 22.05.2017 vor:
„ … hiermit möchten wir die nachfolgende Anfrage im Rahmen der Dringlichkeit auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 01. Juni 2017 setzen lassen und bitten um Beantwortung.

Konsequenzen aus Wahlbetrug und Wahlpannen bei der Landtagswahl 2017

In mehreren Dortmunder Stimmbezirken kam es bei der Landtagswahl 2017 zu schweren Pannen,
insgesamt wurde eine dreistellige Zahl von Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig erklärt.
Betroffen hiervon war insbesondere die AfD, aber auch die Parteien NPD und DIE RECHTE. Um solche gravierenden Zwischenfälle, die das Vertrauen in den Wahlgang untergraben, in Zukunft auszuschließen, bittet die Ratsgruppe um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Anfrage erfolgt in Form der Dringlichkeit, da bei einer späteren Einreichung eine Beantwortung vor der Bundestagswahl im September 2017 nicht gesichert scheint. Bevor in Dortmund ein weiterer Urnengang stattfindet, sollten jedoch die Zwischenfälle der Landtagswahl 2017 aufgearbeitet werden, zumal diese bereits jetzt dem Demokratieprozess in unserem Bundesland erheblichen Schaden zugefügt haben.

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:

1.) In welchen Stimmbezirken wurden durch den Kreiswahlausschuss Unregelmäßigkeiten bei der
NRW-Landtagswahl 2017 festgestellt? Es wird um eine Dokumentation des Berichtes der
Kreiswahlleiterin gebeten, der im Rahmen des Kreiswahlausschusses am 19.04.2017 vorgetragen,
aber bisher nicht schriftlich dokumentiert wurde.

2.) In welchen weiteren Stimmbezirken, die nicht im Rahmen der Feststellung des amtlichen
Endergebnisses korrigiert worden sind, haben sich zudem (auch durch Dritte) Hinweise auf ein
möglicherweise falsch zugeordnetes oder bewusst manipuliertes Ergebnis ergeben?

3.) Welche Nachforschungen wurden unternommen, um herauszufinden, wie es zur Vertauschung
der Stimmen kam? Welche Nachforschungen wurden unternommen, um aufzuklären, warum nach
Presseberichten in mindestens einem Stimmbezirk im Wahlkreis Dortmund 3 eine hohe,
zweistellige Zahl von Zweitstimmen der AfD, sowie einer Stimme der Partei DIE RECHTE,
fälschlicherweise als ungültig erklärt wurde?

4.) Hat die Verwaltung die Einleitung strafrechtlicher Schritte gemäß § 107 a StGB (Wahlfälschung)
geprüft? Wenn ja, wurden diese Schritte ergriffen? Wenn nein, in welcher Form konnten alle
Zweifel beseitigt werden, dass eine solche Straftat – trotz belegten Wahlfehlern – nicht vorliegt?

5.) Wieviele Wahlhelfer waren am 14. Mai 2017 insgesamt im Stadtgebiet Dortmund eingesetzt?

6.) Woraus setzen sich die Wahlhelfer zusammen? Es wird um eine Auflistung nach Mitarbeitern
der Verwaltung, freiwilligen / ehrenamtlichen Wahlhelfern, sowie Vertretern aus Parteien /
Organisationen gebeten. Sofern letztere Personen eingesetzt waren, in welcher Form wurden
diese zur Mithilfe als Wahlhelfer kontaktiert und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der
Parteien?

7.) Woraus setzten sich die jeweiligen Wahlvorstände in den einzelnen Stimmbezirken zusammen?
Es wird um eine Auflistung nach Mitarbeitern der Verwaltung, freiwilligen / ehrenamtlichen
Wahlhelfern, sowie Vertretern aus Parteien / Organisationen gebeten. Sofern letztere Personen
eingesetzt waren, in welcher Form wurden diese zur Mithilfe als Wahlvorstand kontaktiert und nach
welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Parteien?

8.) Erfolgte im Vorfeld der Landtagswahl eine Kontrolle / Überprüfung aller eingesetzten
Wahlhelfer, sowohl durch die Verwaltung selbst, als auch durch externe Behörden, z. B. den
polizeilichen Staatsschutz? Wenn ja, durch wen und auf welcher Grundlage? Was war das Ziel
dieser Kontrolle?

9.) Sofern eine Kontrolle / Überprüfung gemäß Frage 8 erfolgt ist, wurden bei dieser Kontrolle
eingesetzte Wahlhelfer beanstandet und daraufhin nicht bei der Landtagswahl eingesetzt? Wenn
ja, weshalb wurden diese beanstandet und von wem wurde die Nicht-Einsetzung veranlasst?

10.) Werden Wahlhelfer, sowie Wahlvorstände aus den Stimmbezirken, in denen das vorläufige,
amtliche Endergebnis durch den Kreiswahlausschuss kontrolliert werden musste, bei der
Bundestagswahl im September 2017 erneut eingesetzt? Wenn ja, wie soll sichergestellt werden,
dass bei der Bundestagswahl Fehler und / oder Manipulationen durch diese Wahlhelfer bzw.
Wahlvorstände unterbleiben?

Sollte der Rat ablehnen, diese unaufschiebbaren Fragen im Rahmen der Dringlichkeit zu
behandeln, werden wir diese Anfrage im Übrigen für die danach folgende Ratssitzung erneut
stellen. Dadurch würde aber eine Behandlung mit dem Anliegen vor der Bundestagswahl jedoch
mutmaßlich nicht mehr möglich sein, so dass die Aufklärung des Dortmunder
Landtagswahlskandals zumindest behindert würde.
Nachdem Rm Brück (NPD/Die Rechte) den Antrag seiner Gruppe begründete, lehnte der Rat der Stadt die Erweiterung der Tagesordnung um die zuvor angeführte Angelegenheit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Weiter lagen dem Rat der Stadt vier Dringlichkeitsvorschläge zur Erweiterung der Tagesordnung des Ratsmitgliedes Münch (FBI) vor.

1. Drucksache Nr.: 08026-17 vom 27.05.2017:
3. Beendigung der politischen Willkür des Oberbürgermeisters mit der Diskriminierung des FBI-Ratsvertreters durch den Ausschluss von ratsrelevanten Veranstaltungen

… der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister auf, die Diskriminierung des FBI-Ratsvertreters, die weder sachlich berechtigt, noch durch die Geschäftsordnung des Rates gedeckt ist, zu unterlassen, und ihn wie in den vorherigen 16 Jahren seiner Ratszugehörigkeit auch und wie die 91 fraktionsgebundenen Ratsvertreter wieder zu sämtlichen ratsrelevanten und repräsentativen städtischen Veranstaltungen einzuladen.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ist gegeben, da der OB Anträge der FBI zur Tagesordnung grundsätzlich nicht auf die Tagesordnung nimmt, sodass deshalb nur der formale Weg per Dringlichkeit möglich ist, und der OB sonst bis zur nächsten Ratssitzung am 13. Juli seine Diskriminierung und politische Willkür weiter ausüben könnte.

Nachdem Rm Münch (FBI) seinen Antrag begründete, lehnte der Rat der Stadt die Erweiterung der Tagesordnung um die zuvor angeführte Angelegenheit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

2. Drucksache Nr.: 08027-17 vom 27.05.2017:

4. Untersagung der parteipolitisch geführten Sitzungsleitung des Oberbürgermeisters

… der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister auf, die Ratssitzung parteipolitisch neutral zu leiten und dem Rat nicht unterschwellig zu empfehlen, Anträgen der FBI grundsätzlich nicht zuzustimmen.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ist gegeben, da der OB Anträge der FBI zur Tagesordnung grundsätzlich nicht auf die Tagesordnung nimmt, sodass deshalb nur der formale Weg per Dringlichkeit möglich ist, und der OB sonst auf der heutigen Ratssitzung seine parteipolitisch geführte Sitzungsleitung weiterführen könnte.

Nachdem Rm Münch (FBI) seinen Antrag begründete, lehnte der Rat der Stadt die Erweiterung der Tagesordnung um die zuvor angeführte Angelegenheit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.
3. Drucksache Nr.: 08028-17 vom 27.05.2017:
5. Mangelnde parteipolitische Neutralität des Oberbürgermeisters bei Eröffnungszeremonien von städtischen Einrichtungen und öffentlichen Festveranstaltungen

… der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister auf, bei Eröffnungszeremonien von städtischen Einrichtungen und öffentlichen Festveranstaltungen nicht länger bei der Begrüßung von Mitgliedern des Rates ausschließlich SPD-Ratsmitglieder persönlich mit Namen zu nennen.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ist gegeben, da der OB Anträge der FBI zur Tagesordnung grundsätzlich nicht auf die Tagesordnung nimmt, sodass deshalb nur der formale Weg per Dringlichkeit möglich ist, und der OB sonst bis zur nächsten Ratssitzung am 13. Juli seine parteiischen Eröffnungszeremonien weiter führen könnte.

Nachdem Rm Münch (FBI) seinen Antrag begründete und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) eine entsprechende Gegenrede hielt, lehnte der Rat der Stadt die Erweiterung der Tagesordnung um die zuvor angeführte Angelegenheit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

4. Drucksache Nr.: 08029-17 vom 27.05.2017:

6. Schutz vor Waldbränden im Naturschutzgebiet Syburg durch einen regelmäßigen Kontrolldienst

… der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines regelmäßigen Kontrolldienstes zumindest an heißen Nachmittagen und Abenden im Naturschutzgebiet Syburg, um die Waldbrandgefahr durch rauchende Jugendliche und illegale Grillveranstaltungen zu verhindern.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ist gegeben, da der OB Anträge der FBI zur Tagesordnung grundsätzlich nicht auf die Tagesordnung nimmt, sodass deshalb nur der formale Weg per Dringlichkeit möglich ist, und sonst keine Maßnahmen gegen die reale Waldbrandgefahr bis zur nächsten Ratssitzung am 13. Juli ergriffen würden.

Nachdem Rm Münch (FBI) seinen Antrag begründete und Rm Schilff (SPD) eine entsprechende Gegenrede hielt, lehnte der Rat der Stadt die Erweiterung der Tagesordnung um die zuvor angeführte Angelegenheit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Zudem lagen dem Rat der Stadt zwei Anträge zur Geschäftsordnung der Gruppe NPD/Die Rechte vor:

1. Betrifft: Antrag zur Geschäftsordnung der Sitzung des Rates am 01.06.2017 (Drucksache Nr.:
07657-17) vom 29.05.2017:

… hiermit stellen wir nachfolgenden Antrag nach § 17 Ratsgeschäftsordnung die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 01. Juni 2017 setzen lassen und bitten um Aufnahme in die Tagesordnung, sowie weitere Bearbeitung.

Verlegung des TOP 10.6 (Bewerbungsverfahren EM 2024) auf TOP 2.1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Tagesordnungspunkt 10.6 der Sitzung am 1. Juni 2017 (Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024)) aufgrund der hohen, öffentlichen Beachtung dieses Themas als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse als Tagesordnungspunkt 2.1 zu behandeln.

Begründung:

Unabhängig von den jeweiligen Ansichten zu einer Teilnahme Dortmunds am nationalen Bewerbungsverfahren für die EM 2024 in Deutschland, besteht Einigkeit über das hohe Interesse
an der Entscheidung des Stadtrates. Um die Zuschauer, die sich für die Entscheidung des Rates
interessieren, nicht mehrere Stunden hinzuhalten, bis der Tagesordnungspunkt am Ende der
Sitzung aufgerufen wird, sollte dieser an den Beginn der Tagesordnung verlegt werden. Es dürfte
aber auch ansonsten Einigkeit darüber bestehen, dass die Entscheidung über ein mögliches
Finanzvolumen von bis zu 30 Millionen Euro eine Angelegenheit von besonderes Bedeutung, und
– nicht zuletzt durch die hohe Medienaufmerksamkeit - zudem zweifelsfrei von öffentlichem
Interesse, ist.

Nachdem Rm Brück (NPD/Die Rechte) den Antrag seiner Gruppe begründete, lehnte der Rat der Stadt die beantragte Veränderung der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.

2. Betrifft: Antrag zur Geschäftsordnung der Sitzung des Rates am 01.06.2017 (Drucksache Nr.:
07941-17) vom 29.05.2017:

… hiermit stellen wir nachfolgenden Antrag nach § 17 Ratsgeschäftsordnung die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 01. Juni 2017 setzen lassen und bitten um Aufnahme in die Tagesordnung, sowie weitere Bearbeitung.

Verlegung des TOP 10.8 (Abschiebungen nach Afghanistan) auf TOP 2.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Tagesordnungspunkt 10.8 der Sitzung am 1. Juni
2017 (Abschiebungen nach Afghanistan) aufgrund der regen Beachtung dieses Themas als
Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse als Tagesordnungspunkt 2.2
zu behandeln.

Begründung:

Im unmittelbaren Vorfeld der Stadtratssitzung am 1. Juni 2017 findet eine Kundgebung linksextremer Kreise statt, welche ein dauerhaftes Bleiberecht für illegale Asylanten fordern. Es ist davon auszugehen, dass sowohl Teilnehmer dieser Kundgebung, als auch eventuell durch diese
Versammlung auf die Abstimmung aufmerksam gewordene Bürger, die Stadtratssitzung verfolgen.
Erfahrungsgemäß erhoffen sich diese Zuschauer eine zeitnahe Behandlung mit dem – für sie –
interessanten Anliegen, so dass ein Befassen mit dem Tagesordnungspunkt am Ende der
Tagesordnung suboptimal erscheint. Eine Verlegung des TOP 10.8 an den Sitzungsbeginn macht
es zudem möglich, das große, öffentliche Interesse auszunutzen, um eben auch in Richtung der
linksextremen Multikultifanatiker im Zuschauerraum ein möglichst breites Zeichen zu setzen, dass Abschiebungen nach Afghanistan nicht gegen humanitäre Grundsätze verstoßen, sondern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendig sind und zukünftig auch in wesentlich größerem Umfang durchgeführt werden müssen – eine Auffassung, die nicht nur von Parteien „rechts der Mitte“, sondern auch bei führenden Funktionären von SPD und CDU, gegenüber den Medien vertreten wird. Ein deutliches Zeichen für Abschiebungen sollte deshalb nicht am Ende der
Tagesordnung verloren gehen, sondern einen der Sitzungsmittelpunkte bilden!

Nachdem Rm Brück (NPD/Die Rechte) den Antrag seiner Gruppe begründete, lehnte der Rat der Stadt die beantragte Veränderung der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.

Mit den zuvor dargestellten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates der Stadt am 06.04.2017

Die Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 06.04.2017 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 2), II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07292-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.05.2017 vor:
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund nur die unter den Punkten I und II formulierten Beschlüsse zu fassen. Der Beschlussvorschlag unter III, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Baugenehmigung für das Vorhaben zu erteilen, wird ausdrücklich abgelehnt, da die Frage der Parkplatzregelung für das Bauvorhaben zunächst geklärt und der Bezirksvertretung vorgestellt werden soll.“

Hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07292-17-E1:

„…die Bezirksvertretung Hörde hat in ihrer Sitzung am 09.05.2017 beschlossen, den Beschlussvorschlag unter Punkt III abzulehnen, da die Frage der Parkplatzregelung für das Bauvorhaben zunächst geklärt und der Bezirksvertretung vorgestellt werden soll. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Zunächst ist festzustellen, dass Ärzte, die zu den sogenannten freien Berufen zählen, in den Sondergebieten (SO) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht erwähnt werden. Die Vorschrift kann so ausgelegt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen diese Nutzung im SO zulässig sein kann, auch wenn der Bebauungsplan hierzu keine Festsetzung trifft. Demnach ist es nicht ausgeschlossen, dass das Vorhaben eines Ärztehauses nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Hö 252 zulässig wäre.
Die Kommentierung zur BauNVO empfiehlt zur Klarstellung, dass der Bebauungsplan im SO Gebäude und Räume mit freien Berufen ausdrücklich festsetzen sollte. Auslöser für die Bebauungsplanänderung ist die geplante Einzelhandelsnutzung einer Apotheke. Im Zuge der Ergänzung der Art der baulichen Nutzung wurde daher die Gelegenheit wahrgenommen, die freien Berufe mit aufzunehmen. Die erforderlichen Stellplätze werden abhängig von der geplanten Nutzung ermittelt. Dazu wird die Verwaltungsverordnung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (VVBauONW) herangezogen.

Die erforderlichen Stellplätze sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Es gibt einen abgestimmten Entwurf, der dem Gestaltungsbeirat am 27.04.2017 vorgestellt wurde. Der Entwurf sieht vor, die Hangsituation auszunutzen und eine Tiefgarage (TG) im rückwärtigen Bereich des Gebäudes mit einer ebenen Zufahrt zu errichten. Es sind derzeit 29 Stellplätze in der TG geplant. Die restlichen erforderlichen Stellplätze sollen im Parkhaus des Investors (Firma Freundlieb) nachgewiesen werden.

Im Baugenehmigungsverfahren kann nicht geregelt werden, wie die Nutzung der erforderlichen Stellplätze erfolgen soll, ob diese den Besuchern zur Verfügung gestellt werden und ob eine Gebühr erhoben wird oder nicht. Nach Rücksprache mit dem Investor hat dieser mitgeteilt, dass ihm sehr daran gelegen ist, dass die Erreichbarkeit für Besucher mit PKW gegeben ist und hierüber eine Regelung mit den Ärzten getroffen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es für eine detaillierte Aussage noch zu früh, wie diese Regelung genau aussehen soll.

Sofern die zur Beurteilung nach § 33 BauGB erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere die materielle Planreife nach Auswertung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung bescheinigt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung, eine entsprechende Baugenehmigung zu erteilen, soweit auch die bauordnungs- und baunebenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Da die Organisation der erforderlichen Stellplätze für die geplante Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 nicht relevant ist, bitte ich Sie, der ablehnenden Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde zu dem Beschlussvorschlag unter Punkt III nicht zu folgen.

AUSW, 17.05.2017:

Herr Rm Kowalewski möchte wissen, ob es aufgrund der, laut vorliegender Planung vorgesehenen neuen Apotheke im Verhältnis zu der bereits bestehenden Apotheke im näheren Umfeld, zukünftig zu Zentren relevanten Spannungen kommen könne.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion, aufgrund des aufklärenden Schreibens der Verwaltung zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hörde, heute dazu in der Lage sei, der Vorlage ohne Einschränkung zuzustimmen.

Herr Rm Logermann bittet die Verwaltung um kurze mündliche Erläuterung zur vorliegenden Stellungnahme, damit auch die letzten Zweifel seiner Fraktion ausgeräumt werden.

Herr Wilde erläutert die Stellungnahme der Verwaltung nochmal mündlich und appelliert an den Ausschuss, der Vorlage heute in allen drei Punkten, wie vorgeschlagen, zuzustimmen. Die Verwaltung werde das Bauvorhaben, dann auch mit der vorliegenden Aufschlüsselung des Stellplatznachweises vor Genehmigung der Bezirksvertretung Hörde vorlegen, damit diese sich auch ein Bild davon machen könne, dass die Stellplatzerfordernisse hier völlig legal und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechend nachgehalten werden.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion heute der Vorlage ohne Einschränkungen zustimmen werde.

Zu der Frage von Herrn Rm Kowalewski zur geplanten Apotheke informiert Herr Wilde darüber, dass die neue Apotheke in Symbiose mit dem ebenfalls hier geplanten neuen Ärztezentrum vorgesehen sei. Diesen Nutzungsmix halte man an dieser Stelle für sinnvoll und auch problemlos, da hierdurch keine Zentren relevanten Spannungen zu erwarten seien.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/ Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 16.03.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.


III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I
- Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 2).


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 16.03.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07767-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Verlängerung der Satzung vom 27.04.2017 über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018 zu verlängern.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 223 – Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße -
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
III. Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07895-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße – für den unter Punkt 1. dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB

II. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB

III. ermächtigt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind und nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes
In W 223 Königsbergstraße – stehen, zurück zu stellen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.4
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07415-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 17.05.2017 vor:
Frau Berndt (Planungs- und Bauordnungsamt) gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord anhand einer Power-Point Präsentation noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage. Sie teilt zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass eine dritte Fahrradstation am Nordausgang im Projekt Umbau Bahnhofsbereich Nord geplant ist und es aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist die Bewerbung dahingehend zu ergänzen. Der Radweg/Tunnel durch den Hauptbahnhof ist aufgrund der hohen Auflagen der DB nicht umsetzbar.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Münsterstraße in Bezug auf die Achsen zu berücksichtigen. Frau Berndt sagt zu, dies als Hinweis mitzunehmen.

Herr Urbanek teilt mit, dass er es für unsinnig hält, dieses riesige ideologische Paket aufzuschnüren, um einzelne vernünftige Maßnahmen zu begründen, um hauptsächlich Fördermittel zu akquirieren. Weiterhin vermisst er in der Beratungsfolge den Ausschuss für Personal und Organisation aufgrund der personellen Auswirkungen.

Die CDU-Fraktion hält die Thematik für interessant und wichtig, sieht aber die Gefahr, dass sich der Verkehr in den Stadtbezirk verlagert.

Nach längerer kontroverser Diskussion stellt Herr Urbanek nach §17 Abs. 1 b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.

Dieser Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen (Herr Urbanek/ AfD, Herr Borchardt/ Die Rechte) und 15 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) mehrheitlich abgelehnt.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder spricht sich gegen den Antrag von Herrn Urbanek aus und stellt den Gegenantrag die bestehende Rednerliste abzuarbeiten.

Diesem Antrag wird bei 15 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/ AfD, Herr Borchardt/ Die Rechte) mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss:
Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Der Grundsatzbeschluss zum Förderantrag „Emissionsfreie Innenstadt“ wird um folgende Punkte erweitert:
1. Am Nordausgang des Hauptbahnhofs wird eine dritte Fahrradstation geschaffen.

Begründung:
Die in der Vorlage beschriebenen Achsen sollen der Reduzierung des motorisierten Verkehrs auf den Haupteinfallstraßen dienen. Durch Errichtung einer Fahrradstation im nördlichen Projektbereich wird die Erreichbarkeit der City aus den nördlichen Stadtbezirken gestärkt. Außerdem wird die Verknüpfung zwischen Radverkehr und ÖPNV verbessert.

Dieser Punkt wird vom Antragsteller zurückgezogen.
2. Des Weiteren soll die Verwaltung die Möglichkeit prüfen einen Radweg/Tunnel durch den
Hauptbahnhof einzurichten, um eine vollwertige „Achse Nord“ zu realisieren.
Der Prüfauftrag wird mit 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Borchardt/ Die Rechte), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/ AfD) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) mehrheitlich als Ergänzung zur Verwaltungsvorlage beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 5 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek/ AfD, Herr Borchardt/ Die Rechte) wie folgt, unter Berücksichtigung der oben genannten Ergänzung (Prüfauftrag), zu beschließen:

Den Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.05.2017 vor:
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2017:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich, mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), der Fraktion die Linke/ Piraten (2) und Herrn Hoefer (FDP) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (6), dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen und bittet um Einbeziehung des Saarlandstraßenviertels und des Kaiserstraßenviertels:

Dem Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.“

AUSW, 17.05.2017:

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass es ihrer Fraktion mit dem heutigen Grundsatzbeschluss um die große Linie hierbei gehe, die man für richtig und wichtig halte. Daher werde man diesem Vorschlag so zustimmen.

Herr sB Huft-Krollner vermisst den Ausschuss für Personal und Organisation (APO) in der Beratungsfolge zu dieser Vorlage und bittet um entsprechende Stellungnahme der Verwaltung hierzu.

Herr Rm Waßmann kritisiert ebenfalls, dass der APO hier nicht beteiligt wurde. Deswegen bitte er darum, die Vorlage auch noch dem APO zukommen zu lassen. Diese Bitte verbindet er erneut damit, dass dies zukünftig grundsätzlich so erfolge, wenn es sich um Vorlagen mit personalrelevanten Themen handele. In der Sache werde man die Vorlage ablehnen. Man sehe diese Angelegenheit als eine Maßnahme an, die erneut zu Lasten des Autoverkehrs gehe. Die Begründung hierzu habe man in anderen Zusammenhängen schon öfter bekannt gegeben. Wenn man sich den zusammengetragenen Maßnahmenkatalog genauer anschaue, sei es so, dass die wesentlichen Punkte diejenigen seien, die es dem Autoverkehr zukünftig schwerer machen sollen, sich in Dortmund zu bewegen oder aufzuhalten. Dies sei an dieser Stelle nicht ausgewogen, weil kein Ansatz erkennbar sei, mit dem auch der Autoverkehr positiv angesprochen werde. Man könne nicht davon ausgehen, dass der Autoverkehr komplett wegbrechen werde. Es sei eine Utopie, wenn man glaube, dass man die Innenstadt zukünftig ausschließlich mit “ Lieferfahrrädern“ bestücken könne. Außerdem sei es auch nicht sachgerecht, wenn man in einer „Einkaufsstadt“ Parkräume reduziere. Man habe als „Oberzentrum“ eine Funktion, die der Stadt auch sehr viel Nutzen und Ertrag bringe. Dieser Funktion solle man auch gerecht werden. Es werde nicht ausreichen, hier nur dem Fahrradverkehr den Vorrang zu geben. Seine Fraktion sei damit nicht glücklich und könne sich somit nicht dazu durchringen, diesem Programm und der Bewerbung beizutreten. Daher werde man die Vorlage heute ablehnen, wobei er betone, dass es sich hierbei nicht um ein grundsätzliches Petitum gegen Fahrradverkehr oder gegen Fußgänger handele.

Herr Rm Kowaleswki verdeutlicht, dass seine Fraktion es befürworte, heute den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen. Es sei unbedingt notwendig, dass das, was jetzt im Rahmen des zeitlich ohnehin nur noch sehr geringen Spielraumes möglich sei, auch zu tun. Von den wenigen möglichen Handlungsfeldern, die dazu geeignet seien, um den Klimaschutzzielen überhaupt näher zu kommen, sei tatsächlich der „motorisierte Individualverkehr“ der klimawirksamste Bereich, den man hier in der Region habe. Da die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere die Innenstädte ganz massiv treffen werden, sei es richtungsweisend, gerade auch im Innenstadtbereich, eine Reduzierung des „motorisierten Individualverkehrs“ herbeizuführen. Man könne dies z.B. durch den Ausbau des ÖPNV und durch weitere Förderung des Radverkehrs befördern. Das hieße aber nicht, dass keine Lieferverkehre mehr stattfinden würden. Es sei die derzeit sehr große Masse des „motorisierten Individualverkehrs“ die man dringend reduzieren müsse.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion es begrüße, dass die Stadt Dortmund sich an der Ausschreibung beteiligen wolle. Daher werde man der heutigen Vorlage im Grundsatz zustimmen. Auch das Konzept mit diesen vier Themen: „Quartier“, „City“, „Wall“ und „Achsen“ überzeuge. Weiter regt Herr Rm Dudde mit Blick auf die „Achsen“ an, wichtige wie z. B: die Ruhrallee und die Märkischen Straße, welche immer wieder bei Messungen durch erhöhte NOX-Werte auffallen würden, sowie die bereits in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwähnten „Quartiere“, wie das Saarlandstraßenviertel und Kaiserstraßenviertel (hier z.B. Steigerung der Attraktivität des Einzelhandels durch die Verbesserung der Verkehrssituation) mit einzubeziehen. Zudem sehe man in dieser Vorlage keine Gängelung der Autofahrer sondern, dass man hiermit das Ziel verfolge, eine Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern herzustellen.

Herr Wilde informiert nochmal darüber, dass es sich hier zunächst nur um ein Programm handele, mit welchem man in den Wettbewerb mit anderen NRW-Städten gehen werde. Hiermit verfolge man zunächst das Ziel, öffentliche Gelder zu generieren, die dann in einzelne Projekte einfließen können, welche man aber noch nicht durchqualifiziert habe. Sollte die Stadt Dortmund sich in der ersten Stufe erfolgreich durchsetzen, folge hierauf die zweite Stufe, in welcher man dann die Maßnahmen konkretisieren, durcharbeiten und in Förderanträge aufnehmen müsse. Erst danach erfolge der Bewilligungsbescheid und die entsprechende Umsetzung. Aufgrund des derzeitigen Terminplanes falle diese Phase in die zweite Jahreshälfte 2018. Der heutigen Anregung folgend werde die Verwaltung diese Vorlage selbstverständlich dem APO zwecks frühzeitiger Information vorlegen.

Die heute vorliegenden sowie evtl. weitere Hinweise und Anregungen zu den „Formaten“, „Achsen“ und „Quartieren“ werde die Verwaltung zunächst aufnehmen und im weiteren Verfahren ggf. weiter konkretisieren und entsprechend berücksichtigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und einer Enthaltung Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen
und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer
Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.

Die Vorlage wird auch dem Ausschuss für Personalangelegenheiten und Organisation (APO) zur Kenntnis gegeben.“

Rm Lührs (SPD) verwies auf die vielfältigen Bemühungen, Luftverschmutzung einzudämmen, Lärmbelastung zu mindern, Versiegelung aufzubrechen sowie Klimaschutzziele zu definieren und einzuhalten, sieht aber im Hinblick auf Feinstaub- und Stickoxidbelastung weiteren Bearbeitungsbedarf. Insofern hält es Rm Lührs für folgerichtig, dem Projektaufruf mit Schwerpunkt Reduzierung von Treibhaugasemissionen im Verkehrsbereich, gerade in Ballungszentren, zu folgen. Weiter betonte Rm Lührs, dass es nicht darum gehe, Autofahrer aus der City zu verbannen, sondern um ein neues Mobilitätskonzept, dass so gut ist, dass keine Fahrverbote ausgesprochen werden müssen.

Rm Urbanek (AfD) erläuterte, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Obwohl einzelne Bereiche des Antrages als vernünftig erachtet werden, müsse nicht der große Popanz Mensch gemachter, globaler Erwärmung bemüht werden, um bspw. vernünftige Fahrradinfrastruktur und Fahrradverkehre zu planen. Weiter müsse für eine emissionsfreie Gestaltung der Innenstadt im Grunde genommen die gesamte Fläche begrünt werden, was überhaupt nicht möglich sei. Somit handelt es sich nach Meinung von Rm Urbanek nur um eine weitere Initiative um Fördermittel abzugreifen

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt ausdrücklich das Programm, da es sich nach Ihrem Dafürhalten nicht um Symbolpolitik handelt, sondern es darum gehe, die Schadstoffbelastung in der Stadt, die regelmäßig über den Grenzwerten liege, in Angriff zu nehmen und die attraktiven Alternativen zum Verbrennungsmotor zu stärken. Weiter führte Rm Reuter aus, dass der Dieselverkehr in den Städten der Hauptverursacher für die NOx-Belastung sei.

Rm Waßmann (CDU) betonte, dass die Ablehnung durch seine Fraktion in dem Fehlen eines Gesamtkonzeptes begründet ist. So werden für die im Projektzeitraum geplanten Eingriffe in den Straßenverkehr, wie Reduzierung von Parkraum oder Reduzierung von Fahrspuren zu Gunsten des Fahrradverkehrs, keine Alternativen für den Autoverkehr angeführt. Insofern hält Rm Waßmann den Antrag für zu kurz gesprungen, zumal er die Förderung der E-Mobilität für eine hauptsächliche Aufgabe des Bundes bzw. der Autoindustrie ansieht.

Rm Münch (FBI) hält das Konzept für alternativlos und für einen Schritt in die richtige Richtung, wenn Gesundheitsförderung in der Stadt betrieben werden soll. Unabhängig davon, wie umweltfreundlich Autos werden, müsse es allein aufgrund des Flächenverbrauchs für Autos und Parkraum, tatsächlich zu Einschränkungen kommen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf klare Vorgaben der EU in Bezug auf NOx, die nicht eingehalten und künftig noch weiter verstärkt werden würden. Nichts zu tun würde somit bedeuten, unter Umständen tatsächlich über Fahrverbote reden zu müssen. Von daher sei es richtig, die Innenstadt so umzugestalten, dass es weniger Individualverkehr und mehr E-Mobilität sowie Fahrrad- und Fußgängerverkehr gibt.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hält es für schwierig einem Plan nicht zuzustimmen, der von der ökologischen Grundaussage her eigentlich zu bejahen ist. Mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Waßmann (CDU) hält es Rm Dingerdissen allerdings nicht für erkennbar, wie am Ende eine attraktive Innenstadt dabei herauskommen soll. Vor dem Hintergrund der fehlenden Perspektive erläuterte Rm Dingerdissen die Enthaltung durch seine Fraktion.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) hält die Vorlage für einen erneuten Versuch, dem Bürger vorzuschreiben, wie er sich fortzubewegen hat. Zudem hält Rm Thieme den Titel „emissionsfreie Innenstadt“ für semantischen Schwachsinn.

StR Wilde wies darauf hin, dass es sowohl für die gesamtstädtische Ebene als auch für die örtliche Ebene der Innenstadt ein Gesamtkonzept gibt. So liegt für die Gesamtstadt das Handlungskonzept Klima vor. Für den engeren Bereich der City und des Wallrings wurde im Jahr 2015 ein City-Konzept verabschiedet, welches ein Verkehrskonzept enthält. Dieses City-Konzept enthält nicht einen Satz, mit dem man den Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben will, wie sie in die Innenstadt kommen sollen. Darüber hinaus will die Verwaltung auch nicht restriktiv tätig werden und irgendjemanden mit seiner Form der Mobilität aus der Innenstadt verdrängen. Das Programm knüpft an der Schwachstelle an. Nimmt man die Lärmwerte und stellt analog die Luftbelastungswerte dagegen, wird man feststellen, dass es im Wallringbereich und auf den Zufahrtsstraßen erhöhte Luftbelastungen gibt. Nunmehr gelte es Maßnahmen zu entwickeln, wie diese Schwachstellen behoben werden können, ohne die private Mobilität einzuschränken. Jedoch hält es StR Wilde für legitim, über Anreize zu versuchen, die private Mobilität zu beeinflussen. Zudem bietet das Förderprogramm, entgegen dem sonst üblichen Verfahren, die Möglichkeit selbst zu gestalten, sodass die Inhalte erstmals selbst bestimmt werden können. Insofern hält es StR Wilde für fahrlässig, die Chance, für von Seiten der Stadt als sinnvoll erachtete Maßnahmen über den Wettbewerb Geld zu bekommen, nicht zu nutzen. Für dieses Vorgehen gibt es zudem eine breite Unterstützung von Unternehmen aus dem Innenstadtbereich.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 17.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.

Des Weiteren soll die Verwaltung die Möglichkeit prüfen einen Radweg/Tunnel durch den Hauptbahnhof einzurichten, um eine vollwertige „Achse Nord“ zu realisieren


zu TOP 3.5
Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07286-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.05.2017 vor:
Hierzu –> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017:

Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Im Rahmen der Projektdurchführung entstehen große Mengen persönlicher Daten, mit
deren Hilfe verschiedene Profile (Gesundheit, Lebenswandel, Risikobereitschaft, etc.)
erstellt werden können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um
die Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Ratssitzung:

Zu 2.2.4 Leitmarktprojekt „Smart Service Power:

1. Inwieweit werden die erhobenen Daten den beteiligten Firmen zugänglich gemacht und inwieweit ist die Weiterverarbeitung in anderen Zusammenhängen und für weitere Nutzungen gestattet?
2. Inwieweit haben die Beteiligten Einfluss auf die Nutzung ihrer persönlichen Daten?
3. Werden die betroffenen Personenkreise über die Nutzung und Verarbeitungsmöglichkeiten der gewonnenen Daten ausführlich informiert?

Zu 2.2.8 Gründung und Ziele der „Allianz Smart City Dortmund – Wir. Machen. Zukunft“ als Beteiligungs- und Dialogplattform

1. Welche Firmen sind in welcher Funktion an der Allianz beteiligt und welche Geschäftsfelder werden jeweils bearbeitetet?
2. Wie sehen die Verträge aus, die dem Beitritt zur Allianz zugrunde liegen und welche Verpflichtungen gehen die Firmen durch den Beitritt ein? Wozu verpflichtet sich im Gegenzug die Stadt?
3. Gibt es Restriktionen hinsichtlich der Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse und Daten?
4. Gibt es Festlegungen hinsichtlich der Verwertungsrechte und Patente, die sich möglicherweise aus der Zusammenarbeit ergeben?
5. Welche Datenschutzregelungen werden bezüglich der persönlichen Daten der beteiligten Bürgerinnen und Bürger eingehalten?
6. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds beteiligt?
7. Welchen Einfluss hat die Dortmunder Politik auf den Fortgang des Projektes, insbesondere bei der Definition neuer Projekte und Aufgaben durch den Lenkungskreis, der ausschließlich aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzt ist?
8. Wird der Politik ein Veto bei der Ausweitung, der Fortführung oder der Einstellung von Teilprojekten eingeräumt? Das Schaubild in der Vorlage gibt die Beteiligung der Politik nicht wider.
9. Wird der städtische IT-Dienstleister beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise?“

Rm Stackelbeck bat um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung. Aus diesem Grunde soll die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet werden.

Rm Berndsen wies darauf hin, dass der englische Begriff „smart“ die deutsche Bedeutung „schlau“ habe. Es sei hoch interessant, dass Dortmund als „schlaue Stadt“ als Vorreiter auf europäischer Ebene fungieren könne und die Erfahrungen zukünftig auf andere Städte übertragen werden soll.

Rm Garbe bezeichnete das Projekt als eine große Chance. Er bat um Auskunft, wie sichergestellt sei, dass man sich nicht auf eine lange Zeit an ein Großunternehmen wie Cisco binde.

Auf die Nachfrage von Rm Berndsen, warum der erste Antrag aus dem Jahr 2016 von der EU abgelehnt wurde, führte Herr Westphal aus, dass eine solche Begründung leider mit der Ablehnung nicht gegeben werde. In dem neuen Antrag seien aber Nachbesserungen und Konkretisierungen am Projekt selbst und an der Auswahl der zu beteiligenden Regionen vorgenommen worden.
Die Frage von Rm Garbe werde man im Zusammenhang mit den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen schriftlich beantworten.

Herr Ehrich wies darauf hin, dass die IHK dieses Projekt ausdrücklich unterstütze, da die regionalen Unternehmen ihr Know-How ebenfalls mit einbringen werden. Genau diese Art der Zusammenarbeit habe das Unternehmen bereits an anderen Standorten weltweit erfolgreich praktiziert.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.
AUSW, 17.05.2017:

Herr Rm Gebel trägt mündlich einen sehr umfangreichen und akustisch schlecht
zu verstehenden Fragenkatalog vor. Man war sich darin einig, dass die Verwaltung diesen weder spontan mündlich beantworten noch protokollieren könne. Daher wurde Herrn Rm Gebel mitgeteilt, dass seine Fraktion die Möglichkeit habe, diese Fragen noch in Form einer schriftlichen Bitte um Stellungnahme im Rahmen des weiteren Beratungsganges zum Rat der Stadt Dortmund einbringen zu können.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07286-17-E3) vom 18.05.2017 vor:
„ ... der AUSW einigte sich darauf die mündlich von Herrn Gebel vorgebrachten Fragen zur Vorlage schriftlich zum Rat zu beantworten. Zur Arbeitserleichterung und Dokumentation reichen wir diese Fragen ebenfalls schriftlich ein.
1. Weshalb gibt es analog zur „Rolle der Verwaltung“ (2.1) keine „Rolle der Politik“ und vor allem keine „Rolle der Einwohner“ und keine „Rolle der Besucher der Stadt“? Wie sehen die Verantwortlichen die Rolle von Politik, Einwohnern und Besuchern?

2. Welche in der Materie bewanderten Organisationen wurden offenbar erfolglos einzubinden versucht (z.B. Digitalcourage, Digitale Gesellschaft, Chaos Computer Club, Informatische Gesellschaft)? Wie lauten deren Begründungen, sich nicht zu beteiligen?

3. Wem gehören die gewonnenen Daten? Wie schätzen die Beteiligten die derzeitige Diskussion zum Eigentum an Daten ein? Welche rechtlichen Änderungen antizipieren sie in ihren Planungen?

4. In wessen Obhut liegen die Daten? Wie werden sie anonymisiert? Wie werden sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (Open Data)?

5. Welche Möglichkeiten bestehen für Einwohner und Besucher, sich der der Datensammlung zu entziehen (informationelle Selbstbestimmung)?

6. Nach welchen Kriterien wurden die beteiligten Unternehmen ausgewählt? Von wann bis wann konnte man sich bewerben? Welche Möglichkeiten bestehen für nicht bereits akkreditierte Unternehmen, sich einzubringen?

7. Wodurch werden trotz der Beteiligung von einzelnen Unternehmen diskriminierungsfreie Ausschreibungs- und Vergabeverfahren gewährleistet?

8. Was ist ein Kernteam und wie setzt sich das wie auch immer benannte erweiterte Team zusammen (2.2.4)? Weshalb gibt es diese Einteilung nicht bei allen Projekten?

9. Weshalb wurden teilweise auf eine Darstellung der Zusammensetzung des Projektteams verzichtet und wie sind die fehlenden zusammengesetzt (2.2.5)?

10. Auf welche „vorhandene[n] kommunale[n] Infrastrukturen“ (Vorlage, Punkt e) sollen die Projektpartner Zugriff erhalten und in welcher Form und zu welchen Konditionen soll das geschehen

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 07286-17-E2 und Drucksache Nr.: 07286-17-E4) der Verwaltung vom 25.05.2017 vor:
„ .. zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 2.2.4

Zu 1-3:
Das Leitmarktprojekt “Smart Service Power” wird von der VIVAI Software AG verantwortet.
Die Beantwortung der formulierten Fragestellungen kann ausschließlich seitens des Unternehmens erfolgen. Die Stadt Dortmund ist als assoziierter Partner des Forschungsverbundes nicht an den einzelnen Teilprojekten beteiligt, aber unterstützt das Projekt mit ihrem fachlichen Know-how und beratender Zuarbeit.

Zu 2.2.8

Zu 1:
Eine Auflistung der in der Allianz beteiligten Unternehmen findet sich unter
www.smartcity.dortmund.de.

Zu 2:
Die Allianz Smart City Dortmund ist eine Dialog- und Projektplattform. Die Mitwirkung ist für alle Interessierten offen. Weder auf Seiten der Stadt Dortmund noch auf Seiten der mitwirkenden Partner bestehen vertragliche Verpflichtungen. Verträge sind und werden nicht abgeschlossen.

Zu 3:
Siehe Punkt 2.

Zu 4:
Siehe Punkt 2.

Zu 5:
Voraussetzung für die Umsetzung möglicher Pilotprojekte (Schaufenster) in Dortmund ist ihre rechtliche Zulässigkeit. Themen wie Datensicherheit, Datenschutz, Standardisierung etc. finden bei der Konzeption und Durchführung sämtlicher Pilotprojekte Berücksichtigung.

Zu 6:
Die Stadt Dortmund koordiniert und moderiert die Akteursvernetzung und unterstützt die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadtgesellschaft, Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und den politischen Entscheidungsträgern. Die Kommune konzipiert und organisiert bedarfs- und projektorientiert gemeinsam mit den jeweiligen Projektpartnern den gesellschaftlichen Dialog und die Beteiligung der Zivilgesellschaft.

Zu 7:
Die Weiterentwicklung der Stadt zur Smart City und der damit verbundenen Definition, Entwicklung und Erprobung von Pilotprojekten erfolgt partizipativ. Die Mitwirkung der politischen Entscheidungsträger kann sowohl in den Expertenteams als auch im Lenkungskreis erfolgen. Auch die Beteiligung an einzelnen Projekten ist möglich.

Zu 8:
Der Punkt 3.4 der Vorlage beschreibt, dass die strategische Lenkungsinstanz mit Partnern aus Hochschulen, Wissenschaft, Politik und Verwaltungsvorstand sowie den Leiterinnen und Leitern der Expertenteams besetzt werden. Der Vorsitz soll dem Oberbürgermeister obliegen. Die Entscheidungsinstanz ist in Abhängigkeit der originären Zuständigkeit der Rat der Stadt Dortmund.

Zu 9:
Das Dortmunder Systemhaus ist als Allianzpartner in den Expertenteams vertreten.

Zu der Frage der Fraktion Alternative für Deutschland nehme ich wie folgt Stellung:

Cisco hat als führendes Unternehmen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung unter dem Namen „Smart and Connected Communities (S+CC)“ (intelligente und vernetzte Gemeinden) Konzepte entwickelt, die die Steuerung typischer städtischer Abläufe (z. B. im Verkehrswesen) durch den Einsatz vernetzter elektronischer Datenverarbeitung verbessern sollen.

Das Unternehmen möchte der Stadt Dortmund die Möglichkeit geben, unverbindlich verschiedene Ansätze des S+CC-Konzepts in Pilotprojekten kennenzulernen und zu testen. Durch das geplante Memorandum begründet sich weder für die Stadt Dortmund, noch für die Firma Cisco eine vertragliche Bindung, sondern bekräftigt die Kooperationsbereitschaft zwischen der Stadt Dortmund, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und der Firma Cisco.

Zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1:
Zur partizipativen Weiterentwicklung der Stadt zur Smart City und der damit verbundenen Erprobung von Pilotprojekten ist eine Institutionalisierung der Prozessplanung und Prozesskoordination sowie der „Allianz Smart City Dortmund“ notwendig, die Rolle der Verwaltung wurde daher ausführlich beschrieben. Das Thema Smart City ist Leitprojekt der zukunftsfähigen Stadtentwicklung, aus diesem Grunde wurde aufgrund der inhaltlichen Schnittstellen und Zuständigkeiten innerhalb der Koordinierungsstelle des Projektes „Nordwärts“ im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates das Projektbüro Smart City angesiedelt. Die thematische und organisatorische Bündelung nutzt Synergien und Erfahrungen vor allem in Bezug auf die Einbindung und Beteiligung der Zivilgesellschaft in die Projektentwicklung. Die strategische Lenkungsinstanz soll mit Partnern aus Hochschulen, Wissenschaft, Politik und Verwaltungsvorstand sowie den Leiterinnen und Leitern der Expertenteams besetzt werden. Zudem ist der Rat der Stadt Dortmund, im Rahmen seiner Zuständigkeiten, die Entscheidungsinstanz.

Zu 2:
Der Einladungsverteiler wurde aufbauend auf einer gemeinsamen Akteursanalyse von der IHK zu Dortmund, der Wirtschaftsförderung Dortmund und den wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt. Insgesamt wurden 800 Menschen eingeladen. Die Allianz Smart City ist ein Beteiligungs- und Dialogangebot. Begründungen zur Nichtteilnahme liegen nicht vor.

Zu 3-5:
Voraussetzung für die Umsetzung möglicher Pilotprojekte (Schaufenster) in Dortmund ist ihre rechtliche Zulässigkeit. Themen wie Datensicherheit und Datenschutz sowie die rechtlichen Grundlagen finden bei der Konzeption und Durchführung sämtlicher Pilotprojekte Berücksichtigung. Bei der Entwicklung der Stadt Dortmund zu einer Smart City handelt es sich um einen lernenden Prozess im Umfeld schneller technologischer Entwicklungen. Die Fragestellungen zu 3-5 können nur in Abhängigkeit der kommunalen Zuständigkeit und der Konzeption des jeweiligen Pilotprojektes beantwortet werden.

Zu 6:
Siehe Punkt 2. Die Allianz Smart City Dortmund ist eine Dialog- und Projektplattform. Die Mitwirkung ist für alle Interessierten jederzeit offen. Termine werden über die Internetseite www.smartcity.dortmund.de veröffentlicht.

Zu 7:
Zwischen den Allianzpartnern und der Stadt Dortmund bestehen keine vertraglichen Bindungen. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sind für die Umsetzung von Pilotprojekten nicht geplant.

Zu 8:
Das Leitmarktprojekt “Smart Service Power” wird von der VIVAI Software AG verantwortet. Die Beantwortung der formulierten Fragestellungen kann ausschließlich seitens des Unternehmens erfolgen. Die Stadt Dortmund ist als assoziierter Partner des Forschungsverbundes nicht an den einzelnen Teilprojekten beteiligt, aber unterstützt das Projekt mit ihrem fachlichen Know-how und beratender Zuarbeit.

Zu 9:
Es handelt sich um ein gefördertes Drittmittelprojekt. Das zu erarbeitende Konzept ist derzeit ausgeschrieben. Eine Arbeitsstruktur wurde demzufolge noch nicht definiert.

Zu 10:
Zu den in der Vorlage definierten Themenfeldern möchten die Allianzpartner erstmalig Pilotprojekte und Maßnahmen zur Erprobung im Dortmunder Stadtgebiet entwickeln und weiterqualifizieren. Sofern den Projektpartnern zur Erprobung von zukünftigen Pilotprojekten vorhandene kommunale Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dieses im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit und Vorgaben.
Für Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) beinhaltet die Vorlage interessante Vorhaben, die einen hohen Nutzen für die Beteiligten versprechen, bei denen es aber enorme Datenströme mit wahrscheinlich auch hochsensiblen Daten geben wird. Da in der Vorlage die Risiken einer missbräuchlichen Nutzung oder Sicherheitsmaßnahmen gegen Hackerangriffe nicht erwähnt werden, erfolgt die Zustimmung durch seine Fraktion mit ein wenig Bauchgrimmen. Weiter äußerte Rm Schwinn die Erwartung, dass in den kommenden Vorlagen zu Einzelprojekten, die Gewährleistung einer höchstmöglichen Datensicherung angesprochen wird.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion dahingehend, dass der Bereich der Bürgerbeteiligung als vollständig unterrepräsentiert angesehen wird. Rm Gebel verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorstellung eines Konzeptes zum smarten Parken der Deutschen Telekom, der wenige Wochen später eine Pressemitteilung folgte, in der von einer Absichtserklärung die Rede ist, wonach in einer weiteren Ausbaustufe auch Parkhäuser und Privatstellflächen an die Smart City-Lösung angeschlossen werden sollen. Rm Gebel kritisierte, dass der Vorgang an der Politik vorbeigelaufen ist, ohne dass es diesbezüglich Informationen gegeben habe.

Rm Berndsen (SPD) begründete die Zustimmung durch seine Fraktion u.a. mit Verweis auf den umfangreichen Abstimmungsprozess in den vorangegangenen Ausschussberatungen.

Rm Urbanek (AfD) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion, teilte aber die bereits zuvor geäußerten Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz. Weiter betonte Rm Urbanek, dass er es für wichtig erachte, dass man sich in einer solchen Entscheidung nicht von einer oder wenigen Firmen abhängig mache. Insofern sollte es Standard sein, dass man Schnittstellen und Protokolle offenlegt, damit sie transparent sind und Aufträge im Bedarfsfall auch an andere Firmen vergeben werden können.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) verwies hinsichtlich der Ablehnung durch die Gruppe NPD/Die Rechte auf seine inhaltlichen Ausführungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und kritisierte darüber hinaus, die nach seinem Dafürhalten unsinnige Verwendung von Anglizismen.

Hinsichtlich der geäußerten Bedenken in Sachen Datenschutz verwies OB Sierau auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2017, wonach Themen wie Datensicherheit und Datenschutz sowie die rechtlichen Grundlagen bei der Konzeption und Durchführung sämtlicher Pilotprojekte Berücksichtigung finden. Bezugnehmend auf die Thematik Bürgerbeteiligung sicherte OB Sierau zu, dass diese bei den weiteren Projekten noch intensiver angegangen wird.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zu den bisherigen Aktivitäten der Verwaltung und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City sowie die Empfehlungen der Partner der Allianz Smart City Dortmund zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

a. in Kooperation mit den Allianzpartnern ein Akteursbeteiligungskonzept in Form eines sich selbsttragenden Finanzierungsmodells zur Einrichtung eines Smart City Management-Office (SCMO) zu erarbeiten.

b. für die in der Anlage 1 benannten Themenfelder potentielle Pilotprojekte und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern der Allianz Smart City Dortmund zu entwickeln und zu qualifizieren.

c. für die in der Anlage 1 benannten Themenfelder und die dazu zu entwickelnden Pilotprojekte und Maßnahmen die Bereitstellung von Erprobungsflächen, vorranging in der Gebietskulisse des Projektes „Nordwärts“, zu prüfen.

d. sofern keine rechtlichen Bedenken bestehen, den Projektpartnern zur Erprobung von Pilotprojekten, die erstmalig ein System auf Realisierbarkeit in Dortmund testen, vorhandene kommunale Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen.

e. mit dem Abschluss eines Memorandums zwischen den Initiatoren der Allianz bzw. von Projektvereinbarungen mit den an der Qualifizierung der Pilotprojekte beteiligten Unternehmen und Partner.




zu TOP 3.6
Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06693-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) lehnt die Vorlage wie das gesamte Nordwärts-Projekt ab, da mit dem Projekt ein Image verkörpert werden soll, welches nichts mit der Realität zu tun habe und nur von wirklichen Problemen ablenken soll.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den „Nordwärts“-Projektgremien abgestimmte und endgültige Monitoring- und Evaluationskonzept zur Kenntnis und beschließt die Einführung des Konzeptes.


zu TOP 3.7
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07130-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung in der östlichen Hermannstraße, im Bereich von der Hörder-Bach-Allee in östliche Richtung bis 60 m westlich des Kreisverkehrs zur

- energetischen Verbesserung der Beleuchtung,

- Herstellung des gestalterischen Lückenschlusses im nördlichen und südlichen Gehwegbereich,

- Herstellung barrierefreier Querungshilfen


mit investiven Auszahlungen in Höhe von 450.000,00 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 53.057,52 €, welche nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition bedingt eine jährliche Aufwandsreduzierung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 867,88 €, welche vor allem aus der energetischen Sanierung resultiert.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit:

- Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG). Die Fahrbahn wird durch Einbau eines lärmmindernden Asphalts im Vollausbau komplett erneuert. Hierzu hat der Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015 u. a. auch für die Hermannstraße von Berghofer Straße bis Am Stift Mittel in Höhe von 1.200.000,00 € bereitgestellt (DS-Nr.: 02040-15).

- Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 28.04.2016 das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 € beschlossen (DS-Nr.: 01871-15).



zu TOP 3.8
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07132-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.9
Luftqualität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06954-17)

Hierzu lag folgender Auszug aus der Ratssitzung am 16.02.2017 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2017 vor:
der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität belegt erneut die hohe Belastung
der Atemluft in den Städten durch Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die EUGrenzwerte werden auch in Dortmund weiterhin überschritten, das gefährdet die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in Dortmund weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.



Begründung:

Neben Feinstaub gefährden vor allem Stickoxide die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr sind allein in Deutschland auf Stickoxid-Emissionen zurückzuführen. Vor allem Dieselautos tragen zur Belastung bei – auch deshalb, weil die meisten Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt.



Die Stickstoffdioxidwerte an den Messstationen in der Dortmunder Innenstadt lagen auch 2016 in Dortmund weiterhin deutlich über den EU-Grenzwerten. Durch die ungünstige Wetterlage wurde auch der Grenzwert für Feinstaub alleine im Januar bereits an sechs Tagen überschritten. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist es dringend nötig, den Kommunen die erforderlichen Handlungsmöglichkeiten zu geben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen. Deutschland ist auch gegenüber der EU verpflichtet, für saubere Luft in den Städten zu sorgen. Dabei bleiben die EU-Grenzwerte noch deutlich hinter den Empfehlungen der WHO zurück, die schon Mengen von 20 Mikrogramm Feinstaub, bzw. Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft als extrem gesundheitsgefährdend einstuft. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Blauen Plakette oder eine Verschärfung der Umweltzonen könnten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.

Doch auch vor Ort müssen sämtliche, auch verkehrseinschränkende Handlungsoptionen
überdacht werden und umweltverträgliche Verkehrsmittel stärker als bislang gefördert werden.
Rm Lührs (SPD) warb dafür, den vorliegenden Antrag zunächst im Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beraten.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Anlass für den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion der Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität ist und dieser erst nach Redaktionsschluss der letzten Fachausschusssitzung veröffentlicht wurde. Zur Begründung führte Rm Reuter weiter aus, dass der Bericht deutlich mache, dass es trotz aller Maßnahmen, keine Entwarnung für die Luftqualität gebe und die Gefährdungen, insbesondere durch schadstoffbelastete Pkw und Lkw, auch weiterhin bestünden. Insofern setze sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch weiter für eine Stärkung der klimaschonenden Mobilität ein, die im Rahmen der Haushaltsberatungen jedoch ausgebremst wurde.

Rm Waßmann (CDU) sprach sich für eine differenzierte Betrachtung der Thematik aus und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Probleme nicht allein auf Seiten der Kommunen behoben werden können, sondern u.a. auch der Bund in der Verantwortung stehe. Weiter führte Rm Waßmann aus, dass bspw. im Rahmen von Masterplänen oder aber dem Projekt „smart city“ an Alternativen gearbeitet werde.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) bat darum, den Vorgang auch zur Beratung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Es bestand Einvernehmen, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) vor einer abschließenden Beratung im Rat der Stadt zunächst an die Ausschüsse für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Grün am 09.05.2017 vor:

Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017:

Herr Dudde erläutert nochmal die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion.

Zum Antrag der SPD-Fraktion führt er an, dass er diesen nicht als Alternativantrag sondern vielmehr als guten Ergänzungs- bzw. Verstärkungsantrag ansehe. Weiter teilt er das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion hierzu wie folgt mit:

Die Punkte 2, 3 und 5 werde man vorbehaltlos unterstützen.

Bei Punkt 1. Bittet seine Fraktion darum in der 3. Zeile das Wort „insbesondere“ (interpretiert als erste Maßnahme) vor: „in besonders betroffenen Straßenabschnitten“ einzufügen.

Punkt 4. könne man so nicht mittragen, weil man in dieser Frage mit Blick auf die Handwerker einfach eine andere Position einnehme, die man auch im aktuellen Landtagswahlprogramm so festgelegt habe. Man mache dort nämlich deutlich, dass man zwar die Umrüstung für erforderlich halte aber über steuerliche Förderungen abfedern wolle. Den Weg „kommunale Ausnahmen zu schaffen“ könne man insofern nicht mitgehen.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion mit der durch Herrn Dudde erbetenen Änderung zu Pkt.1 leben könne. Darüber hinaus sehe man den eigenen Antrag natürlich als den weitergehenden an. Zum Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen kündigt sie das Abstimmmungsverhalten ihrer Fraktion wie folgt an:

Die Punkte 2. -5. Könne man mittragen.

Pkt 6. werde man ablehnen, da man neben den bereits existierenden Arbeitsprogrammen zum jetzigen Zeitpunkt nicht noch ein zusätzliches Arbeitsprogramm initiieren wolle.

Weiter hätte ihre Fraktion zu 1. Punkt gerne den Einlass „in einigen Bereichen“ hinter: „Schadstoffbelastung der Luft“.

Herr Rm Dudde erklärt sich, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet, mit diesem Änderungswunsch
einverstanden.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handele zu dem man als Kommune im Hinblick auf die Handlungsfelder eigentlich die größten Schwierigkeiten habe. Man sei auf viele andere angewiesen. Insofern sei es richtig, dass die Verwaltung das heute vorliegende Gutachten zuständigkeitshalber zur Bezirksregierung Arnsberg gesandt habe. Wichtig sei seiner Fraktion nur, dass man als Kommune bei einer konkreten, per Gutachten festgestellten Situation darauf achten müsse, nicht das gesamte Stadtgebiet aus dem Auge zu verlieren. Von daher sehe man es nicht als positiv an, Sofortmaßnahmen auszukehren, um an einzelnen Punkten Maßnahmen zu treffen, die wiederum Auswirkungen auf andere Punkte der Stadt haben werden. Man müsse darauf achten, dass man mit Einzelmaßnahmen nicht „die Falschen“ treffe. Er werbe daher sehr dafür, dass man das Ganze abgestimmt, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet mache.
Die heutige Vorlage begrüße man. Mit Spannung erwarte man Antworten auf die heute vorliegenden Anträge, wobei seine Fraktion den SPD-Antrag als deutlich weitergehend bewerte und diesen daher mit Ausnahme des letzten Satzes zu Punkt 3. unterstützen werde. Dem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen werde man insgesamt ablehnen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde. Hierzu erinnert er nochmal daran, dass seine Fraktion durchaus der Meinung sei, dass man mit Maßnahmen reagieren sollte und dass diese eigentlich bereits überfällig seien.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt zum angekündigten Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion mit, dass man damit leben könne den letzten Satz zu Punkt 3. zu streichen, da der Bund sich ohnehin hierzu etwas überlegen müsse.

Es erfolgt danach eine getrennte Abstimmung zu beiden Anträgen, unter Berücksichtigung der jeweils gewünschten und akzeptierten Änderungen und unter Hinweis auf das jeweils differenzierte
Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion (zu Punkt 6. des Antrages Fraktion B‘90/Die Grünen)
und der Fraktion B‘90/Die Grünen ( zu Punkt 4. des SPD-Antrages) :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage (Drucksache Nr.
07255-17) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06954-17) in der nachstehend geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in einigen Bereichen in Dortmund weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet
Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im
Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung
des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf
Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06954-17-E2)
In der nachstehend geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Prozess anzustoßen, um in Abstimmung mit der Stadt Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Reduzierung der Stickoxidbelastung insbesondere in besonders betroffenen Straßenabschnitten führt.

2. Die Ergebnisse eines jetzt anlaufenden Modellversuchs in Düsseldorf sollen dem Ausschuss zur Information vorgelegt werden und in den Prozess zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund mit einfließen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bund dafür zu werben, die Automobilindustrie massiv aufzufordern, die nach EU-Recht vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide bei allen Neufahrzeugen -auch in realen Betrieb- zeitnah einzuhalten sowie die Entwicklung von
geeigneten Nachrüstsätzen für ältere Dieselfahrzeuge durch Forschungsmittel zu beschleunigen. Der Bund wird zudem dazu aufgerufen, eine umweltgerechtere Kraftstoffbesteuerung (Anhebung des Mineralölsteuersatzes für Dieselkraftstoffe) zu prüfen.

4. Der Rat spricht sich dafür aus, das besondere Berufsgruppen, wie das Handwerk oder die Schausteller, oder Dienstleister des öffentlichen Lebens, wie der ÖPNV oder Rettungsdienste,
sowie Personenkreise, die sich eine teure Nachrüstung ihres PKW bzw. einen Neukauf nicht leisten können, bei ultimativen Maßnahmen geschützt werden und ihren Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Versorgung der Bevölkerung muss weiterhin gewährleistet sein.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Prozess zur Aufstellung des Masterplans Mobilität und unter Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf emissionsfreie Mobilitätsformate zu werben.

ABVG 09.05.2017:

Nach einleitenden Worten von Herrn Bornkessel, berichtet Frau Wollgast mündlich zum Thema „Luftschadstoffuntersuchung an der B1“ (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt diese mündliche Berichterstattung sowie die Vorlage (DS-Nr.: 07255-17) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich der o. a. Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), an.

Für Rm Lührs (SPD) zeigt das von der Stadt Dortmund in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich, dass in Sachen NOx-Reduzierung etwas getan werden müsse. Zudem begründete Rm Lührs den zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingereichten Antrag (Drucksache Nr.: 06965-17-E2) ihrer Fraktion und wies weiter darauf hin, dass ihre Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der durch die Ausschussbefassung abgeänderten Form zustimmen werde.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Notwendigkeit, die Thematik Luftschadstoffbelastung anzugehen und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Griff zu bekommen. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Dudde für eine klare und deutliche Positionierung des Rates gegenüber den anderen politischen Ebenen aus. Zudem bedauerte Rm Dudde, dass es zu Punkt 6. des Antrags seiner Fraktion, in den vorangegangenen Beratungen keine Mehrheit gegeben hat. Rm Dudde sprach sich dafür aus, dass die vorliegenden Anträge in der durch den Ausschuss modifizierten Form zur Abstimmung gestellt werden.

Rm Waßmann (CDU) erklärte sich mit dem Vorschlag von Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) einverstanden und erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis auf das Abstimmungsverhalten im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Rm Kowalewski (Die Linken & Piraten) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zu den modifizierten Anträgen.

Der Rat der Stadt beschloss, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten, mehrheitlich die Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.03.2017 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NOP/Die Rechte

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
08.02.2017:

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in einigen Bereichen in Dortmund weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im


Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung
des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich vorgelegt.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E2) der SPD-Fraktion vom 23.03.2017:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Prozess anzustoßen, um in Abstimmung mit der Stadt Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Reduzierung der Stickoxidbelastung insbesondere in besonders betroffenen Straßenabschnitten führt.

2. Die Ergebnisse eines jetzt anlaufenden Modellversuchs in Düsseldorf sollen dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Information vorgelegt werden und in den Prozess zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund mit einfließen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bund dafür zu werben, die Automobilindustrie massiv aufzufordern, die nach EU-Recht vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide bei allen Neufahrzeugen -auch in realen Betrieb- zeitnah einzuhalten sowie die Entwicklung von geeigneten Nachrüstsätzen für ältere Dieselfahrzeuge durch Forschungsmittel zu beschleunigen.

4. Der Rat spricht sich dafür aus, das besondere Berufsgruppen, wie das Handwerk oder die Schausteller, oder Dienstleister des öffentlichen Lebens, wie der ÖPNV oder Rettungsdienste, sowie Personenkreise, die sich eine teure Nachrüstung ihres PKW bzw. einen Neukauf nicht leisten können, bei ultimativen Maßnahmen geschützt werden und ihren Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Versorgung der Bevölkerung muss weiterhin gewährleistet sein.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Prozess zur Aufstellung des Masterplans Mobilität und unter Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf emissionsfreie Mobilitätsformate zu werben.


zu TOP 3.10.a
Verlängerung der Betriebszeiten der H-Bahn
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07944-17)

Die Tagesordnungspunkte 3.10.a und 3.10.b wurden im Zusammenhang beraten.

Zu TOP 3.10.a lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07944-17-E2) vom 24.05.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der H-Bahn-Verkehr im Abschnitt zwischen Eichlinghofen und dem Campus Nord der TU
Dortmund wird an Samstagen in den Regelbetrieb übernommen.

2. DSW21 entwickelt gemeinsam mit H-BAHN21 sowie in Zusammenarbeit mit der TU Dortmund

ein Konzept, wie die Leitstellenproblematik unter Berücksichtigung der Wartungsnotwendigkeit zu regeln ist.

3. Die Betriebszeiten sowie die Taktung im Samstagsbetrieb sind in Absprache mit der
Studierendenvertretung zu ermitteln, um den Bedürfnissen der Student*innen Rechnung zu tragen.

4. Der Linienverkehr wird über den Einnahmenausgleich von DSW21 an H-BAHN21 finanziert.

Begründung:
erfolgt mündlich“

Weiter lag dem Rat der Stadt zu TOP 3.10.a folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07944-17-E3) vom 24.05.2017 vor:
„ … die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für eine Erweiterung der Betriebszeiten der HBahn auf Samstage im Einschichtbetrieb aus.

Die vom Rat entsandten Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der DSW21 werden gebeten, den Vorstand von DSW21 im Aufsichtsrat der DSW21 aufzufordern, kurzfristig ein entsprechendes

Betriebskonzept für die H-Bahn aufzulegen.

Der Vorstand der DSW21 ist aufzufordern, die zusätzlichen Kosten durch Drittmittel oder durch geeignete Synergieeffekte im Unternehmen abzudecken.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die zusätzlichen Betriebszeiten der H-Bahn wirksam vor Ort beworben werden.

Es ist zu prüfen, wie die Betriebszeiten der H-Bahn mit den Takten naheliegender Personennahverkehre optimal synchronisiert und digital vernetzt werden können.

Der Rat der Stadt sieht in der Betriebszeitenverlängerung für die H-Bahn einen wichtigen Beitrag der Stadt Dortmund zur Stärkung des Wissenschafts- und Technologiestandortes.

Für die vielen Studentinnen und Studenten in Dortmund wird so ein zusätzliches Mobilitätsangebot geschaffen und das Image der Stadt Dortmund als Universitätsstandort gestärkt.

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt in diesem Zusammenhang die zustimmenden Äußerungen der TU Dortmund und der FH Dortmund zur Erweiterung der Betriebszeiten der HBahn.

Die Ziele des Konzeptes Campus 2030 zur Streckenverlängerung der H-Bahn sind dringend


weiter zu verfolgen.
Zudem lag dem Rat der Stadt zu TOP 3.10.b folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07945-17-E1) vom 23.05.2017 vor:
„ … die Diskussion über eine Erweiterung des Betriebes der H-Bahn auch an Wochenenden
läuft nun schon seit einigen Monaten. Auch die Ergebnisse des Verkehrsversuches der
DSW haben sehr unterschiedliche Interpretationen erfahren. Vor diesem Hintergrund hält
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN es für sinnvoll einen neuen Anlauf für eine Einigung
der Beteiligten zu machen. Wir stellen daher den nachstehenden Antrag zur Abstimmung.

Antrag:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der
Akteure von Universität und DSW21 AG/H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH einen Prozess
zu moderieren, mit dem Ziel einen Wochenendbetrieb der H-Bahn zu ermöglichen.
Rm Schilff (SPD) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Mit Verweis auf einen Probebetrieb, der nicht den von DSW21 gestellten Anforderungen entsprach, führte Rm Schilff aus, dass es selbst bei Einführung eines Regelbetriebes oft mindestens ein halbes Jahr dauert, bevor eine verstärkte Nutzung verzeichnet werden könne. Zudem hält es Rm Schilff für rückständig, dass ein Verkehrsmittel wie die H-Bahn, an einem Technologiestandort wie Dortmund, nur von Montag bis Freitag verkehre, zumal es von allen Verkehrsmitteln die in das Uni-Umland führen das umweltfreundlichste und zudem durchaus eine Erweiterung der H-Bahn vorstellbar sei.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich ebenfalls für eine Erweiterung aus und wies darauf hin, dass in den über 30 Jahren in denen die H-Bahn fährt, sich der Charakter der universitären Nutzung geändert habe. So hat sich das studentische Leben insofern verändert, dass bspw. die Universitätsbibliothek auch an Wochenenden und nicht nur von Studierenden verstärkt genutzt wird.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält die H-Bahn für ein Verkehrsmittel, das sich insoweit etabliert hat, dass nunmehr auch der Schritt zur Ausweitung des Betriebes, insbesondere auf Samstag, gegangen werden könne. Weiter hätte Rm Kowalewski es sympathisch gefunden, wenn sich die Universität an den Kosten beteiligt, sieht den in Rede stehenden Betrag von 40.000 € allerdings nicht als so übermäßig an, dass er DSW21 in eine Schieflage bringt.

Rm Garbe (AfD) kann die Überlegungen zur Ausweitung des Betriebes nicht teilen, da er befürchtet, dass ein weiteres Defizit bei DSW21 entstehen wird, zumal er sicher ist, dass eine entsprechende Auslastung nicht gegeben sein wird.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) stellte die Zustimmung seiner Fraktion unter gewissen Voraussetzungen in Aussicht. Daher beantragte Rm Dingerdissen mündlich, dass nach einem Jahr des Betriebes eine Evaluation stattfindet.

Rm Mader (CDU) kritisierte, dass nach einem Probetrieb, der nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht hat, nun trotzdem die Betriebszeiten ausgeweitet werden sollen. Im Hinblick auf die angesprochenen, erwarteten Synergieeffekte, wie bspw. die Einsparung eines Geschäftsführerpostens, sprach sich Rm Mader dafür aus, mögliche Effekte zur Defizitverminderung bei den Stadtwerken zu nutzen.

Rm Münch (FBI) hält die Förderung der H-Bahn als innerstädtisches Verkehrsmittel, angesichts der Diskussionen zur emissionsfreien Innenstadt, Klimaschutz usw., für vernünftig und für eine sinnvolle Maßnahme.

Rm Schilff (SPD) wies darauf hin, dass seine Fraktion dem mündlich gestellten Antrag von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nicht zustimmen werde, da die Möglichkeit bestehe, über das Mandat im Aufsichtsrat der DSW21, ein entsprechendes Begehren zu stellen.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), zur Evaluierung nach einem Jahr, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07944-17-E2) vom 24.05.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte mit folgendem Inhalt:

1. Der H-Bahn-Verkehr im Abschnitt zwischen Eichlinghofen und dem Campus Nord der TU Dortmund wird an Samstagen in den Regelbetrieb übernommen.

2. DSW21 entwickelt gemeinsam mit H-BAHN21 sowie in Zusammenarbeit mit der TU Dortmund ein Konzept, wie die Leitstellenproblematik unter Berücksichtigung der Wartungsnotwendigkeit zu regeln ist.

3. Die Betriebszeiten sowie die Taktung im Samstagsbetrieb sind in Absprache mit der Studierendenvertretung zu ermitteln, um den Bedürfnissen der Student*innen Rechnung zu tragen.

4. Der Linienverkehr wird über den Einnahmenausgleich von DSW21 an H-BAHN21 finanziert.

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07944-17-E3) vom 24.05.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für eine Erweiterung der Betriebszeiten der HBahn auf Samstage im Einschichtbetrieb aus.

Die vom Rat entsandten Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der DSW21 werden gebeten, den Vorstand von DSW21 im Aufsichtsrat der DSW21 aufzufordern, kurzfristig ein entsprechendes

Betriebskonzept für die H-Bahn aufzulegen.

Der Vorstand der DSW21 ist aufzufordern, die zusätzlichen Kosten durch Drittmittel oder durch geeignete Synergieeffekte im Unternehmen abzudecken.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die zusätzlichen Betriebszeiten der H-Bahn wirksam vor Ort beworben werden.

Es ist zu prüfen, wie die Betriebszeiten der H-Bahn mit den Takten naheliegender Personennahverkehre optimal synchronisiert und digital vernetzt werden können.

Der Rat der Stadt sieht in der Betriebszeitenverlängerung für die H-Bahn einen wichtigen Beitrag der Stadt Dortmund zur Stärkung des Wissenschafts- und Technologiestandortes.

Für die vielen Studentinnen und Studenten in Dortmund wird so ein zusätzliches Mobilitätsangebot geschaffen und das Image der Stadt Dortmund als Universitätsstandort gestärkt.

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt in diesem Zusammenhang die zustimmenden Äußerungen der TU Dortmund und der FH Dortmund zur Erweiterung der Betriebszeiten der HBahn.

Die Ziele des Konzeptes Campus 2030 zur Streckenverlängerung der H-Bahn sind dringend


weiter zu verfolgen.
- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07945-17-E1) vom 23.05.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der Akteure von Universität und DSW21 AG/H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH einen Prozess
zu moderieren, mit dem Ziel einen Wochenendbetrieb der H-Bahn zu ermöglichen.


zu TOP 3.10.b
H-Bahn
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07945-17)

Die Tagesordnungspunkte 3.10.a und 3.10.b wurden im Zusammenhang beraten.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Geschäftsbericht 2016 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07546-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW über den 31.12.2017 hinaus bis zum 31.12.2018 fortführt. Dies schließt die damit verbundenen Einstellungen bzw. Laufzeitverlängerungen der Arbeitsverträge ein.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07094-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die geänderte Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund.


zu TOP 6.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07515-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 174.347.291,24 € und einem Jahresverlust von 6.037.396,97 € sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.037.396,97 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.711.329,38 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 326.067,59 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.




7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06936-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.


zu TOP 8.2
Wahl eines stimmberechtigten bzw. stellv. stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07505-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 3 und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Form für das stimmberechtigte Mitglied Thomas Oppermann – Vertreter des Jugendrings Dortmund, Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jugendverbände – folgende Nachfolgerin bzw. persönliche Vertretung:
- Stimmberechtigtes Mitglied: Sophie Niehaus
- Persönliche Vertretung: Ayla Schrödter


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06991-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 06991-17-E1) vom 24.05.2017 vor:
„ … hiermit möchten wir den nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 01. Juni 2017 setzen lassen und bitten um weitere Bearbeitung.
Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund·Huckarde (TOP 9.1)

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage der Verwaltung, Wohngebäude auf dem
städtischen Grundstück Fuchteystraße in Dortmund zu errichten, in den Punkten 1 bis 3 zu.

Punkt 4.) wird wie folgt abgeändert:

4.) ermächtigt die Verwaltung nach Fertigstellung der Gebäude die Wohnungen an Inhaber von
Wohnberechtigungsscheinen zu vermieten, sofern es sich hierbei nicht um Asylbewerber,
unabhängig von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsstatus, handelt.
Begründung:
Die Errichtung von Sozialwohnungen ist angesichts zunehmender Verarmung in Dortmund
grundsätzlich zu begrüßen und in jeder Form zu unterstützen, nicht zuletzt, um der stark
angespannten Situation auf dem lokalen Wohnungsmarkt zumindest ansatzweise zu begegnen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass diese Sozialwohnungen der bedürftigen, einheimischen
Bevölkerung zur Verfügung stehen und nicht durch Asylbewerber bewohnt werden. Sofern
Asylbewerber zu der Minderheit gehören, deren Antrag nach Artikel 16 a des Grundgesetzes
bewilligt wurde, stehen für Asylbewerber ausreichende Plätze in den entsprechenden
Einrichtungen zur Verfügung. Andernfalls liegt ohnehin kein Bleiberechtsanspruch vor und ein
dauerhafter Bezug von Wohnungen erübrigt sich für diese Menschen ohnehin. Bisherige
Planungen der Verwaltung lassen jedoch den Schluss zu, dass in den Gebäuden der
Fuchteystraße quasi durch die Hintertür eine Art "Asyl heim light'' installiert werden soll. Diesem
Vorhaben muss mit einer Konkretisierung des Ratsbeschlusses begegnet werden.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begrüßt das Entstehen von Sozialwohnungen, da Dortmund gerade im Bereich des bezahlbaren Wohnraums eklatante Lücken aufweise, wie auch jüngst ein landesweiter Vergleich gezeigt habe. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Brück für die Unterbringung von Asylbewerbern, für die Dauer in der sie Schutz vor Verfolgung genießen, in Containern aus, um die Wohnraumlage in Dortmund nicht weiter zu verschärfen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Notwendigkeit für die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum und hält es zudem für wichtig, dass dieser Wohnraum diskriminierungsfrei für alle zur Verfügung steht, die Bedarf haben.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 06991-17-E1) vom 24.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. ermächtigt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) zum Bau von drei Wohngebäuden mit insgesamt 24 Wohnungen für Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) auf den Grundstücken an der Fuchteystraße, insges. 6.895 m² groß (Nettobaufläche 3.735 m²).
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rd. 4,0 Mio. €. Die Auftragsvergabe erfolgt über eine Funktionalausschreibung. Das SV GVVF wird ermächtigt, nach erfolgreicher Ausschreibung den Zuschlag zu erteilen.

2. ermächtigt die Verwaltung, die Wohngebäude nach Fertigstellung ab voraussichtlich 01/2019 durch den städtischen Haushalt zu einem anfänglichen voraussichtlichen Mietpreis von 92.331,00 € p. a. für einen Zeitraum von 25 Jahren analog der Zweckbindungsfrist zu mieten. Bei der Mietkalkulation wird eine Verzinsung des Grundstückes mit einem Zinssatz von 0,25% p. a. berücksichtigt.

3. beschließt, dass die Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie nach Fertigstellung der Gebäude weitergehende anfallende Investitionskosten durch den städtischen Haushalt getragen werden.

4. ermächtigt die Verwaltung nach Fertigstellung der Gebäude die Wohnungen an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen zu vermieten.

Durch die Anmietung der Wohngebäude und die geplante Vermietung der einzelnen Wohnungen ergibt sich somit per Saldo voraussichtlich ab dem 01.01.2019 eine Entlastung in der Ergebnisrechnung i. H. v. 4.626 €. In 2020 beträgt die Entlastung der Ergebnisrechnung 6.080,00 € und in 2021 voraussichtlich 7.557,00 €.


zu TOP 9.2
Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07198-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe des Kreises Recklinghausen an die Vestische Straßenbahnen GmbH für die aus dem Kreis Recklinghausen in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linien SB24, NE14 und 289) für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 zu. Das aktuell von der Vestische Straßenbahnen GmbH im Dortmunder Stadtgebiet erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.

2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der Vestische Straßenbahnen GmbH für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.

3. Die Bestandsbetrauung des Kreises Recklinghausen zugunsten der Vestische Straßenbahnen GmbH für das Gebiet des Kreises Recklinghausen soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung dieser Bestandsbetrauung auf das Dortmunder Stadtgebiet für die Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH auf den Linien SB24, NE14 und 289 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 zu.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Vestische Straßenbahnen GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.




zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07516-17)

Rm Bohnhof (AfD) hält es mit Verweis auf die lfd. Nummern 28 und 29 der Anlage zur Vorlage für unverständlich, dass etwas was es eigentlich so nicht gibt, mit 245.000 Mehrausgaben deklariert wird. Für Rm Bohnhof stellt sich die Frage, Wer hat, offensichtlich eigenmächtig, ohne entsprechende Ermächtigung des Rates, die Veranstaltung „Dortbunt“ als Engagement gegen Rechtspopulismus deklariert? Weiter stellte Rm Bohnhof mündlich folgenden Antrag zur Beschlussvorlage:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt gem. § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis, von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 10.299.608,28 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 5.318.339,61 € mit der Maßgabe, dass die unter laufende Nummer 28 und 29 in den Erläuterungen benutzte Formulierung „gegen Rechtspopolismus“ gestrichen wird.

OB Sierau wies darauf hin, dass es sich um Zuwendungen von privaten Unternehmen handelt die
eingebucht worden sind und es insofern nicht um Ausgaben sondern um Einnahmen geht.

Anschließend lehnte der Rat der Stadt den o.a. mündlich gestellten Antrag auf Streichung der Formulierung „gegen Rechtspopolismus“ mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 10.299.608,28 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von
5.318.339,61 €.



zu TOP 9.4
Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07840-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der 50 %igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH zu.


zu TOP 9.5
GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07843-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH und der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst GmbH zu.


Anschließend wurde die Sitzung des Rates der Stadt in der Zeit von 16:50 bis 17:15 Uhr für eine Pause unterbrochen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung



zu TOP 10.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.17 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um
folgende Beschlussfassung:

Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige
Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird
beibehalten.

Begründung:
Derzeit haben nicht alle Ausschussmitglieder, z.B. sachkundige Bürger*innen, Zugriff auf die
unterjährigen operativen Personalreportings. Eine Verkürzung der Präsentationsintervalle zur
Personalentwicklung in den Ausschüssen sollte deshalb erst dann umgesetzt werden, wenn
der direkte Zugriff für alle Ausschussmitglieder gegeben ist.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und den oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ohne Empfehlung zum Rat
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.17 vor:
Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12
hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die
Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie
regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung
dieses zu ermöglichen.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt einstimmig mit o. g. Anmerkung
den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.17 vor:
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellen in der Sitzung den Antrag, als Zusatz zur
möglichen Empfehlung der Vorlage der Verwaltung, den § 29 Abs. 1, Nr. e) der
Geschäftsordnung in der vorliegenden Form abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt diesem Antrag mit 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 4
Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit Ausnahme des § 29 Abs.
1 Nr. e) der Geschäftsordnung (s. vorherigen fettgedruckten Beschluss) einstimmig, den
Anliegenden

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.17 vor:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt
Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Weiterhin unterstützt sie den Antrag aus dem Ausschuss für Personal und Organisation der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.17 vor:

Hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017:
Siehe oben.

Hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017:
Siehe oben.

Hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:
Siehe oben

Hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:
Siehe oben.

AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.17 vor:
Die SPD-Fraktion kritisiert, dass durch die geänderte „Verordnung über die Entschädigung
der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“, die Mitglieder in Rat und
Ausschüssen besser gestellt werden, das Ehrenamt der Mitglieder in den Bezirksvertretungen,
nach Ansicht der SPD-Fraktion, hingegen nicht ausreichend gewürdigt wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und

die Bezirksvertretungen mit der unten angegebenen Änderung
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem
Rat der Stadt zu empfehlen, den § 16 Abs. 5 (Redeordnung) der Geschäftsordnung für den Rat
der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht zu verändern
und in der bisherigen Form beizubehalten.

Begründung:
Durch die geplanten Veränderungen der Redeordnung werden kleine Fraktionen
unverhältnismäßig benachteiligt. Der freie Meinungsaustausch wird eingeschränkt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
aus dem Beratungsgang zur Neufassung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung für den Rat und des Zuständigkeitsverzeichnisses haben sich Fragen, Anregungen und Änderungswünsche ergeben, auf die – wie im interfraktionellen Gespräch vom 21.03.2017 vereinbart - in einer Stellungnahme zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Ergänzung zur Verwaltungsvorlage Bezug genommen wird:
1.) Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 03.05.2017

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12 (Anm.: gemeint ist die Geschäftsordnung Rat) hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung dieses zu ermöglichen.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Gem. § 38 Abs. 10 der Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat) ist jede Person auch weiterhin in Einwohnerfragestunden berechtigt, Anfragen zu stellen.



Auch ändert sich an der bisherigen Praxis in Hinblick auf die Behandlung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GONRW nichts. Soweit § 38 Abs. 12 GeschO Rat die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (GeschO Bürgerdiensteausschuss) für anwendbar erkärt, bleibt es auch weiterhin bei der Ausnahme, dass die Regelung des § 2 Abs. 2 S. 3 GeschO Bürgerdiensteausschuss nicht anwendbar ist. Daraus folgt, dass der Einsender / die Einsenderin bzw. seine / ihre gesetzliche Vertretung nicht die Gelegenheit hat, die Eingabe während der Beratung zu erläutern.
Die Aufnahme dieser auch in der Vergangenheit bereits bestehenden Ausnahme im Wortlaut in die Neufassung der GeschO Rat, dient damit ausschließlich der besseren Nachvollziehbarkeit der Regelung in § 38 Abs. 12 GeschO Rat, da ein ergänzendes Nachlesen in der GeschO Bürgerdiensteausschuss damit entbehrlich wird.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 38 Abs. 12 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


2.) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017 (Drucksache Nr.: 07175-17-E1)

Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige
Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird beibehalten.
Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Bereits in der Sitzung des APO am 27.03.2014 zum elektronischen Stellenplan, wurde zur Anfrage der CDU (DS-Nr.: 12034-14) Stellung genommen und zugesichert, dass die Zugriffsrechte auf alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen, soweit keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, ausgeweitet wird. Für die Personen, die nicht am elektronischen Ratssystem DORAT teilnehmen, werden die Informationen über die Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung gestellt.



Der elektronische Stellenplan enthält bereits Informationen zu Personalentwicklungen wie die Personalbestandsveränderungen durch Fluktuation, Einstellungen und Arbeitszeitveränderungen, die Verteilung der Beschäftigten nach Fachbereichen und Geschlecht sowie die plan- und überplanmäßig geführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Fachbereichen.

Die unterjährigen Informationen stehen demnach allen Ausschussmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern direkt über die Fraktionsgeschäftsstellen jederzeit zur Verfügung. Dies umfasst deutlich mehr und spezifischere Informationen als die Berichtspflicht im Rahmen des § 22 Absatz 4 der Hauptsatzung.

Darüber hinaus erscheinen die jährlichen Stellenplanvorlage mit Veränderungen im Bereich des Stellenplans sowie der jährliche Personalbericht mit relevanten Personenkennzahlen als Steuerungsinformation zu den Themenfeldern „Personal und Organisation“.

Unter Betrachtung der zur Verfügung gestellten Daten ist eine jährliche Unterrichtung vergleichbar der anderen personalwirtschaftlichen Informationen sinnvoll und ermöglicht eine Verknüpfung der Daten über Ernennungen, Beförderungen und ähnlichen Kennzahlen mit den weitergehenden Betrachtungen, zum Beispiel des Personalberichtes.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 22 Abs. 4 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


3.) Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 09.05.2017

a) Warum wurde auf Seite 26 lfd. Nr. c der Austausch von Leuchtmitteln ausgenommen?

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

In § 20 Abs. 1 lit. c) Hauptsatzung der Stadt Dortmund wurde der „Austausch von Leuchtmitteln“ aus dem Entscheidungsbereich der Bezirksvertretungen heraus genommen, da ansonsten jeder Austausch eines defekten Leuchtmittels (z. B. Leuchtstofflampe, LED-Modul) einer Straßenbeleuchtung erst nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung möglich wäre und zu wenig praktikablen Ergebnissen in der Praxis führen würde.


Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 20 Abs. 1 lit. c) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


b) Wie soll die Bezirksvertretung ganz praktisch den lfd. Punkt l auf Seite 28 umsetzen?

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Soweit die Bezirksvertretungen gem. § 20 Abs. 2 lit. l) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund über „verkehrslenkende Maßnahmen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung entscheiden“, erscheint es – wie in der bislang gültigen Fassung dieser Regelung – erforderlich, Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder andere zwingende Gründe aus diesem Entscheidungsbereich herauszunehmen, da in diesen Fällen sofortiges verwaltungsseitiges


Handeln – ohne vorherige Befassung der Bezirksvertretung - erforderlich ist. Soweit „erforderliche verkehrliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde“ bislang unter Aspekte der „Gefahrenabwehr“ oder „andere zwingende Gründe“ eingeordnet werden mussten, um ein sofortiges Handeln ohne vorangehende Entscheidung der Bezirksvertretung in diesem Fällen zu ermöglichen, formuliert die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund diesen Aspekt nun ausdrücklich.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf § 20 Abs. 4 lit. y) Hauptsatzung der Stadt Dortmund, wonach die Bezirksvertretungen in Hinblick auf die verkehrslenkenden Maßnahmen, die eine verkehrliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an Straßen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung erfordern, anzuhören sind.

Damit besteht in Hinblick auf verkehrliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zwar kein Entscheidungs- aber ein – ggf. auch nachträgliches - Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen, das der originären Zuständigkeit der Verwaltung und dem Erfordernis zu einem ggf. zügigen Handeln nicht widerspricht.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 20 Abs. 2 lit. l) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen zu folgen.


4.) Änderung in § 12 Abs. II Hauptsatzung der Stadt Dortmund

Auf Mitteilung der Bezirksverwaltungsstelle vom 10.04.2017, lautet die Anschrift der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund seit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wieder „Limbecker Str. 31.“

Vorschlag der Verwaltung:

Die in § 12 Abs. II der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zur Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund vorgeschlagene Änderung des Straßennamens wird verwaltungsseitig zurückgenommen, so dass es bei der Anschrift „Lütgendortmund, Limbecker Str. 31“ bleibt.


5.) Redaktionelle Änderung in Nr. 6 a) 3. und 4. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnissen der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz) ist eine Namensänderung von „Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde“ in „Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde“ verbunden. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgende Änderungen im Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und Bezirksvertretungen bei der Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen notwendig:
Vorschlag der Verwaltung:

Die bisherige Formulierung in Nr. 6 a) 3. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen

· Entscheidung über vorbereitende Beschlüsse zur Wahl der Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

wird geändert in

· Entscheidung über vorbereitende Beschlüsse zur Wahl der Mitglieder des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die bisherige Formulierung unter dem 4. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen

· Entscheidung über Beschlüsse zu ordnungsbehördlichen Verordnungen der unteren Landschaftsbehörde

wird geändert in

· Entscheidung über Beschlüsse zu ordnungsbehördlichen Verordnungen der unteren Naturschutzbehörde
6.) Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 16.05.2017 zur Darstellung eines votenscharfen Abstimmungs- und Wahlergebnisses gem. § 29 Abs. 1 lit. e) Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Aplerbeck hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 16.05.2017 mehrheitlich beschlossen, die in § 29 Abs. 1 lit. e) des Entwurfs der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates normierte Darstellung eines votenscharfen Abstimmungs- und Wahlergebnisses in den Sitzungsniederschriften abzulehnen.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Hintergrund der in § 29 Abs. 1 lit. e) der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgeschlagenen Ergänzung ist eine bislang nicht einheitliche Protokollierung von Abstimmungsergebnissen in den Bezirksvertretungen. Gemäß Mitteilung der Bürgerdienste werden in 9 von 12 Bezirksvertretungen die Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen und Einzelmitglieder in der Niederschrift festgehalten, während dies in 3 Stadtbezirken nur dann erfolgt, wenn dies im Einzelfall aus dem Gremium heraus beantragt wird.



Auch wenn die Darstellung von Abstimmungsergebnissen in der avisierten Form nicht durch die Gemeindeordnung NRW (GONRW) zwingend vorgeschrieben ist, dient die in § 29 Abs. 1 lit. e) der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgeschlagene Ergänzung somit der Vereinheitlichung von Gremienniederschriften, über die in den vorangegangenen interfraktionellen Beratungen zu dieser Verwaltungsvorlage am 21.03.2017 Konsens bestand.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 29 Abs. 1 lit. e) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen zu folgen.


7.) Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 17.05.2017 zur Redeordnung des § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, den § 16 Abs. 5 (Redeordnung) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht zu verändern und in der bisherigen Form beizubehalten.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Mit der in § 16 Abs. 5 GeschO Rat vorschlagshalber aufgenommenen Formulierung, die Anzahl von Wortbeiträgen pro Ratsmitglied zu beschränken, wurde die aufgrund der normierten Redezeitbeschränkung bislang zulässig praktizierte Begrenzung der Anzahl von Redebeiträgen in der Geschäftsordnung des Rates konkretisiert. Eine grundsätzliche Beschränkung der Anzahl von Wortbeiträgen auf ein bestimmtes Maß ist damit nicht bereits verbunden.



In dem am 21.03.2017 stattgefundenen interfraktionellen Gespräch bestand Einvernehmen, die verwaltungsseitig vorgeschlagene Formulierung in § 16 Abs. 5 GeschO Rat – vorbehaltlich einer sich ändernden Beschlusslage - zu belassen.

Vorschlag der Verwaltung:

Vor diesem Hintergrund wird die verwaltungsseitig empfohlene Änderung in § 16 Abs. 5 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund aufrechterhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, alle o. g. Empfehlungen und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017 vor:

„ … zum TOP Änderung der Geschäftsordnung des Rates stelle ich folgende 7 Anträge, die aus sachlichen Gründen einzeln abgestimmt werden müssten:

Präambel
Ergänzung:
„Gesellschaftlicher Fortschritt ist nur über Minderheiten möglich. Mehrheiten zementieren das Bestehende.“
In diesem Bewusstsein will der Rat der Stadt Dortmund mit dieser Geschäftsordnung die Rechte des einzelnen Ratsmitgliedes als Verfassungsorgan zum Wohle der Stadt stärken.

§ 5 Abs. 4
Ergänzung, um eine mögliche politische Willkürpraxis des Oberbürgermeisters zu unterbinden.

Anträge im Sinne von Abs. 1 müssen vom Oberbürgermeister auf die Tagesordnung genommen werden. Eine Zensur durch die Verwaltung findet nicht statt.

§ 6 Abs. 6
Ergänzung, um die bisherige politische Willkürpraxis des Oberbürgermeisters zu beenden.

Anfragen im Sinne Abs. 1 müssen vom Oberbürgermeister auf die Tagesordnung genommen werden. Eine Zensur durch die Verwaltung findet nicht statt.

§ 11 Abs. 2
Ergänzung, um die parteipolitische Sitzungsleitung des Oberbürgermeisters zu beenden.

(2) Der (die) Vorsitzende leitet die Sitzungen parteipolitisch neutral, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.

§ 16 Abs. 5
Keine Änderung, da eine Beschränkung der Anzahl der Wortbeiträge der Würde des Rates schadet und eine parlamentarische Debatte unterbindet.
§ 25 Abs. 6
Ergänzung, um der bisherigen politischen Willkürpraxis des Oberbürgermeisters eine gesetzliche Grundlage zu geben.

(6) Ein(e) ausgeschlossene(r) Sitzungsteilnehmer(in) wird 1 Jahr lang nicht zu repräsentativen und ratsrelevanten städtischen Veranstaltungen eingeladen.

§ 25 Abs. 7
Ergänzung
(7) Ein(e) Oberbürgermeister(in), der (die) wiederholt gegen die Ordnung verstößt (insbesondere durch beleidigende Äußerungen, ein Verhalten, das die Würde der Versammlung verletzt oder ungebührliches Benehmen), kann durch Beschluss des Rates -ohne Aussprache -mit sofortiger Wirkung von der Sitzung ausgeschlossen werden.
Er (Sie) wird dann von seinen (ihren) ehrenamtlichen Stellvertretern(innen) in der gewählten Reihenfolge vertreten.
Ein(e) ausgeschlossene(r) Oberbürgermeister(in) hat den Sitzungsbereich sofort zu verlassen. Kommt er (sie) dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Ordnungsdienst oder die Polizei einzuschalten.
Das Recht zur Teilnahme als Zuhörer(in) an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen wird hierdurch nicht berührt.

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07175-17-E4) vom 31.05.2017 vor:

„ … die AfD-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgende Änderungsanträge:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entwürfe der in der Vorlage genannten Satzungen und Ordnungen mit folgenden Änderungen:


1. § 16 Abs. 5 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen wird nicht geändert. Die Änderungen und Ergänzungen werden nicht aufgenommen.
2. § 25 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen wird nicht geändert. Die Änderungen und Ergänzungen werden nicht aufgenommen.
3. § 22 Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird beibehalten.

Begründung:

Die o.g. Regelungen stellen keine Konkretisierung der bestehenden Regelungen dar. Sie wären als Konkretisierung überflüssig. Sie dienen offensichtlich dazu, dem Versammlungsleiter eine Ermächtigungsgrundlage für teilweise grenzwertige und einseitige Versammlungsführung zu geben. Die Rechte einzelner Ratsmitglieder werden durch die „Konkretisierung“ weiter beschränkt.

Im Einzelnen:
1. Die neue Regelung, die Redezeit und die Anzahl der Wortbeiträge pro Ratsmitglied beschränken zu können (§ 16 Abs. 5), stellt eine Benachteiligung der einzelnen Ratsmitglieder und kleineren Fraktionen dar. Soweit bislang diese Praxis geübt wurde, ist schon fraglich, ob eine Beschränkung der Wortbeiträge rechtlich zulässig ist. Jedenfalls könnte man den entsprechenden Ratsbeschluss über die Begrenzung einer gerichtlichen Kontrolle unterziehen. Mit der Neuregelung wird offenkundig diese Möglichkeit verhindert. Soweit der Rat sich selbst eine derartige Geschäftsordnung mehrheitlich gibt, ist die gerichtliche Überprüfbarkeit wesentlich eingeschränkt.
Letztendlich führt die Änderung dann zu einer unzulässigen Begrenzung des freien Mandats.

Weitere Ausführungen erfolgen mündlich in der Ratssitzung.
2. Die Erweiterung des § 25 Abs. 1 stellt keine reine Konkretisierung der bisherigen Regelung dar. Vielmehr schafft sie neue Tatbestände, die dem Versammlungsleiter die Möglichkeit eröffnen, relativ willkürlich Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. So wird der Begriff des „ungebührlichen Benehmens“ eingeführt. Dieser Begriff ist nach diesseitiger Auffassung beliebig ausdehnbar und ungeeignet. Ermessen wird an die Stelle von Rechtssicherheit gesetzt. Der Begriff der Beleidigung (gegen wen?) setzt eine juristische Wertung voraus. Bei Drittbetroffenheit z.B. müsste zunächst geklärt werden, ob der Betroffene sich überhaupt beleidigt fühlt, denn beim Straftatbestand der Beleidigung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Es kann nicht angehen, dass sich der Dortmunder Rat als „Wächter über den Tatbestand der Beleidigung aufspielt“. Im Übrigen haben Äußerungen der Vertreter unterschiedlicher politischer Couleur gezeigt, dass die Bewertung durch den Versammlungsleiter und die Mehrheit des Rates durchaus einseitig gefärbt sind. Beleidigungstatbestände wurden zwar von den Betroffenen bejaht, vom Versammlungsleiter trotz Hinweises negiert.

Weitere Ausführungen erfolgen mündlich in der Ratssitzung.
3. Der Antrag zu 3.) wird nur formal wiederholt. Er ist seitens der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN zur Ausschusssitzung des Ausschusses für Personal und Organisation bereits gestellt worden. Der Ausschuss hat den Antrag in die Ratssitzung durchlaufenlassen. Die AfD-Fraktion unterstützt den Antrag ausdrücklich.“

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass ihre Fraktion der Vorlage unter Einbeziehung der Ergebnisse des interfraktionellen Gespräches sowie der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2017, mit Ausnahme des Punktes 2. zur unterjährigen Berichterstattung über die Personalentwicklung, zustimmen werde.

Rm Münch (FBI) hat den Eindruck, dass viele Änderungen eingebracht wurden, die zu Lasten der einzelnen Ratsmitglieder gehen. Vor diesem Hintergrund begründete Rm Münch seinen unter dem Motto „Lokale Demokratie stärken, Zensur und politische Willkür verhindern“ gestellten Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017. Zudem wies Rm Münch darauf hin, dass er die Teile seines Antrags auf Änderung des § 11 Abs. 2 in Sachen „parteipolitischer Sitzungsleitung“ sowie auf Änderung von § 25 Abs. 7 in Sachen „Ausschluss des Oberbürgermeisters von der Sitzung“ zurückzieht.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) lehnt die veränderte Version der Hauptsatzung ab, da insbesondere in der Einführung einer Sanktionsmöglichkeit gegen Ratsmitglieder denen ein ungebührliches Benehmen vorgeworfen wird, der Versuch gesehen wird, kritische Äußerungen mundtot zu machen.

Rm Bohnhof (AfD) begründete die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage mit Ausnahme der in dem Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 07175-17-E4) vom 31.05.2017 beantragten Änderungen, da gerade die Beschränkung der Wortbeiträge maßgeblich in die Rechte einzelner Ratsmitglieder eingreife. Weiter wies Rm Bohnhof darauf hin, dass es in Punkt 2. des Antrages heißen müsse, § 25 Abs. 1 anstelle von § 25 Abs. 5 der Geschäftsordnung.

OB Sierau verwies in Bezug auf die Begründung im Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07175-17-E4) vom 31.05.2017 zu § 25 Abs. 1 auf die Kommentierung der Gemeindeordnung von Held, Winkel, Wansleben, wonach die Geschäftsordnung bestimmen muss, in welchen Fällen Maßnahmen nach § 51 Abs. 2 GO zulässig sind. Dies ist nur in allgemeiner Form möglich; es kommen in Betracht z.B. `beleidigende Äußerungen`, unwürdiges Verhalten` oder `ungebührliches Benehmen`. Ob diese Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, entscheidet nach § 51 Abs. 2 GO grundsätzlich der Rat.
Rm Monegel (CDU) erläuterte die Ablehnung der vorliegenden Anträge durch seine Fraktion, sowie die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage unter Einschluss der dazu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, jedoch mit Ausnahme des Punktes 2. zur unterjährigen Berichterstattung zur Personalentwicklung.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von OB Sierau führte Rm Bohnhof (AfD) an, dass er die bestehende Regelung in § 25 der Geschäftsordnung für ausreichend erachte. Für den Fall, dass der Antrag seiner Fraktion keine Mehrheit erhält wies Rm Bohnhof darauf hin, dass seine Fraktion dem Gesamtkonvolut, mit Ausnahme der im Antrag seiner Fraktion angeführten Punkte, zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017:

- Der Rat der Stadt lehnt den Passus in Sachen Präambel des o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrages der FBI (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den Passus zu § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung des o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrages der FBI (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den Passus zu § 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung des o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrages der FBI (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den Passus zu § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung des o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrages der FBI (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den Passus zu § 25 Abs. 6 der Geschäftsordnung des o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrages der FBI (Drucksache Nr.: 07175-17-E1) vom 27.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07175-17-E4) vom 31.05.2017:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07175-17-E4) vom 31.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.


Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07175-17):

Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der o.a., zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung, jedoch mit Ausnahme der Änderung in § 22 Abs. 4 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung und unter Berücksichtigung der Anmerkungen von Rm Bohnhof (AfD) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) den anliegenden

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund

- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen




zu TOP 10.2
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender, gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 07035-17-E1) vom 23.05.2017 vor:

„ … die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag mit der Bitte um
Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich die Konkretisierung des Masterplanes
„Digitales Dortmund“ durch Aufteilung in die Masterpläne

- Digitale Bildung
- Digitale Wirtschaft
- Digitale Stadtverwaltung.

Der Rat hält es für notwendig, schon jetzt die konkreten Projektstrukturen durch Beschluss des Rates weiter zu verfeinern und erwartet diesbezüglich zu den Beratungen des Haushalts 2018 die notwendigen Beschlussvorlagen der beiden zuständigen Dezernate bzw. der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung. Zudem bittet der Rat die Verwaltung um eine Einschätzung zu den zusätzlichen sächlichen wie auch personellen Finanzbedarfen nicht nur für die drei Masterpläne sondern auch für den Digitalisierungsprozess in der Verwaltung insgesamt.
2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass für die Stadtverwaltung Dortmund (Kernverwaltung und Eigenbetriebe) eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie für die nächsten Jahre entworfen werden muss. Daher ist es unverzichtbar, die Funktion eines CIO (Chief Information Officer) in der Verwaltungsspitze zu installieren. Der Rat der Stadt spricht sich deshalb dafür aus, die Funktion eines CIO beim Oberbürgermeister anzusiedeln.Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, eine externe Stellenbesetzung unter Beteiligung des Ausschuss für Personal und Organisation vorzunehmen.
Über die Besetzung der vakanten Projektleitung für den Masterplan Digitale Stadtverwaltung wird im Zuge der Besetzung der CIO-Funktion mit entschieden. Der Ausschuss für Personal und Organisation ist über das Ergebnis der Besetzung zu informieren.


3. Das Dortmunder Systemhaus (StA 10) ist auf die zunehmende Digitalisierung der Stadtverwaltung und seiner Fachbereiche auszurichten. Der Auftrag des Dortmunder Systemhaus sollte über die Sicherstellung des IT-Services in der Verwaltung hinausgehen und zukünftig insbesondere auch die Untersuchung der Verwaltungsprozesse der Fachbereiche auf ihre Digitalisierungsmöglichkeiten beinhalten.

Begründung:

Digitalisierung ist derzeit in aller Munde. Ein Fortschritt in den Unternehmen und den Verwaltungen ist ohne Digitalisierung kaum noch möglich. Nicht erst durch den Masterplan Digitales Dortmund, sondern auch durch das am 16.07.2016 in Kraft getretene E-Government Gesetz NW ist der Öffentliche Dienst in Land und Kommunen gehalten, bis 31.12.2021 die heutige überwiegend papierbasierte Form der internen und externen Kommunikation zu digitalisieren. Das schließt auch die elektronische Kommunikation mit der Bürgerschaft ein. Die Erwartung ist eine schnellere sowie zügigere Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten und eine effizientere und transparentere Ablauforganisation in den behördlichen Strukturen.

Der Rat der Stadt begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, die Verantwortung für den vom Rat der Stadt am 07.07.2016 beschlossenen Masterplan Digitales Dortmund auf 2 Dezernate und den EB Wirtschaftsförderung zu verteilen. Diese drei Schwerpunkte stellen den vordringlichen Regelungsbedarf an Digitalisierungsnotwendigkeiten nach innen wie auch nach außen dar.
Wichtig ist dem Rat eine genaue Beschreibung und Zielsetzung für diese drei Masterpläne sowie auch für die nachfolgenden Themenbereiche. Darauf aufbauend wären konkrete Maßnahmen mit Aktivitäten, Zeitplänen und Meilensteinen nach einem Stufenplan abzuarbeiten. Dazu gehört auch, bereits zu den Beratungen des Rates und seiner Gremien die zusätzlichen sächlichen wie auch personellen Aufwände für die Haushalte ab 2018 zu beziffern. Der Rat geht davon aus, dass eine weitereichende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe zunächst einen erhöhten Mitteleinsatz verursachen wird, bevor es langfristig zu konsolidierenden Effekten kommt.
Deshalb ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren und die Strukturen in der Verwaltung für diesen Digitalisierungsprozess aufzustellen. Während die Projekte Bildung und Wirtschaft schon mit Leitungen bzw. Zuständigkeiten versehen wurden, ist das Projekt Digitale Stadtverwaltung durch das Ausscheiden des Gesamtprojektverantwortlichen z.Zt. verwaist. Für die Gesamtsteuerung der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Dortmund (Kernverwaltung und Eigenbetriebe) ist es unverzichtbar, die Funktion eines CIO zu installieren, die sich ausschließlich diesem Thema widmet und eine gesamtstädtische Strategie für die nächsten Jahre entwickelt. Die Steuerung der Informationstechnik, die inzwischen die Basis allen Verwaltungshandels geworden ist, muss qualifiziert sein und dezernatsübergreifend in der
Verwaltungsspitze beim Oberbürgermeister angesiedelt werden. Diese Zuordnung der neuen CIO-Funktion würde die organisatorischen Voraussetzungen für die ganzheitliche Behandlung der Thematik schaffen, da nur sie die dezernatsübergreifende Behandlung und zielgerichtete Steuerung aller der in den verschiedenen Verwaltungsbereichen angesiedelten Arbeiten
rund um das Thema Digitalisierung gewährleistet.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07035-17-E2) vom 30.05.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90/ GRÜNE bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch ein geeignetes Konzept die operationale Abstimmung und Zusammenarbeit laufender und geplanter Digitalisierungsprojekte, wie z. B. „Masterplan Digitales Dortmund“, „Smart Cities“ sowie dem Breitbandausbau, sicherzustellen, um Synergien zu heben und Reibungsverluste zu verhindern. Das Konzept wird dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.

Der Rat wird im Rahmen einer kontinuierlichen Berichterstattung über die Prozesskoordinierung informiert.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.05.2017 vor:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig folgenden Antrag von Herrn Gora:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wünscht, dass bei der Planung der Arbeitsbereich der Elementarerziehung und der Jugendarbeit einbezogen wird (im Masterplan Digitale Bildung).

Unter Einziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Strategie der Digitalisierung zukünftig in drei Masterplänen erarbeitet werden soll:
- im Masterplan Digitale Wirtschaft,
- im Masterplan Digitale Bildung sowie
- im Masterplan Digitale Stadtverwaltung.
b) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die folgende inhaltliche Federführung zur Kenntnis:
- Für den Masterplan Digitale Wirtschaft die Wirtschaftsförderung Dortmund,
- für den Masterplan Digitale Bildung das Schuldezernat,
- für den Masterplan Digitale Stadtverwaltung das Rechts- und Ordnungsdezernat.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion mit dem Wunsch nach einer Vernetzung der einzelnen Akteure der Masterpläne über alle Ressourcen hinweg, aber eben auch mit dosys, Smart City Akteuren, Breitbandkoordinator usw. In Bezug auf die Ansiedlung der Funktion eines Chief Information Officer (CIO), sieht Rm Stackelbeck Klärungsbedarf hinsichtlich der Fragestellungen zu Zugriffs- bzw. Durchgriffsrechten und sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Überweisung in den Fachausschuss aus.

Rm Tölch (SPD) begrüßt die Fortentwicklung des Masterplans und sieht die Notwendigkeit, dass IT-Themen in der Verwaltung stärker strategisch und über alle Organisationseinheiten übergreifend betrachtet werden müssen. Insofern wird die Funktion eines CIO als geeignet angesehen, um eine solche Koordination und strategische Weiterentwicklung durchzuführen. Hinsichtlich des Masterplans Digitale Stadt macht Rm Tölch Defizite in der Frage nach den personellen und finanziellen Ressourcen aus, da eine Umsetzung nicht zum Nulltarif zu haben sei.

Rm Suck (CDU) sieht in dem gemeinsamen Antrag, mit Blick auf die Funktion des CIO, die Quintessenz der im Personal- und Organisationsausschuss geführten Diskussionen. Weiter wies Rm Suck darauf hin, dass man mit der Funktion in der kommunalen Landschaft Neuland betrete, sodass Dortmund an dieser Stelle ganz weit vorne stehe. Die Notwendigkeit zeige sich anhand vieler einzelner Vorlagen, die immer wieder Fragen der Digitalisierung beinhalten, welche derzeit noch in verschiedenen Dezernaten behandelt werden. Die dadurch möglicherweise entstehenden Reibungsverluste sollen mit der Position eines CIO verhindert bzw. abgestellt werden.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) erläuterte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, bat aber um Auskunft, wie es um das politische Begleitgremium des jetzigen Masterplans bestellt ist bzw. ob eine Aufteilung auf mehrere Gremium erfolgen oder es ein übergeordnetes Gremium geben soll. Zudem beantragte Rm Gebel mündlich, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU, vor einer Beschlussfassung im Rat der Stadt, zunächst in den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen, da er es als nicht ausreichend erachtet, den Personalausschuss erst im Nachgang zu informieren.

Bezüglich der Nachfrage von Rm Gebel (Die Linke & Piraten) wies StR’in Jägers darauf hin, dass in der Vorlage beschrieben ist, dass unverändert der berufene Lenkungskreis die inhaltlich vernetzten Masterpläne als Strategiegremium begleiten und weiterhin eine Bündelungsfunktion haben wird, in dem die zuständigen Dezernenten/innen berichten werden und entsprechende Anregungen in den Prozess einspeisen.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte die Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.05.2017, dass bei der Planung der Arbeitsbereich der Elementarerziehung und der Jugendarbeit einbezogen wird (Masterplan Digitale Bildung).

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07035-17-E2) vom 30.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und der AfD-Fraktion ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Gebel (Die Linke & Piraten) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 07035-17-E1) vom 23.05.2017 gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich die Konkretisierung des Masterplanes
„Digitales Dortmund“ durch Aufteilung in die Masterpläne

- Digitale Bildung
- Digitale Wirtschaft
- Digitale Stadtverwaltung.

Der Rat hält es für notwendig, schon jetzt die konkreten Projektstrukturen durch Beschluss des Rates weiter zu verfeinern und erwartet diesbezüglich zu den Beratungen des Haushalts 2018 die notwendigen Beschlussvorlagen der beiden zuständigen Dezernate bzw. der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung. Zudem bittet der Rat die Verwaltung um eine Einschätzung zu den zusätzlichen sächlichen wie auch personellen Finanzbedarfen nicht nur für die drei Masterpläne sondern auch für den Digitalisierungsprozess in der Verwaltung insgesamt.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass für die Stadtverwaltung Dortmund (Kernverwaltung und Eigenbetriebe) eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie für die nächsten Jahre entworfen werden muss. Daher ist es unverzichtbar, die Funktion eines CIO (Chief Information Officer) in der Verwaltungsspitze zu installieren. Der Rat der Stadt spricht sich deshalb dafür aus, die Funktion eines CIO beim Oberbürgermeister anzusiedeln. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, eine externe Stellenbesetzung unter Beteiligung des Ausschuss für Personal und Organisation vorzunehmen.
Über die Besetzung der vakanten Projektleitung für den Masterplan Digitale Stadtverwaltung wird im Zuge der Besetzung der CIO-Funktion mit entschieden. Der Ausschuss für Personal und Organisation ist über das Ergebnis der Besetzung zu informieren.


3. Das Dortmunder Systemhaus (StA 10) ist auf die zunehmende Digitalisierung der Stadtverwaltung und seiner Fachbereiche auszurichten. Der Auftrag des Dortmunder Systemhaus sollte über die Sicherstellung des IT-Services in der Verwaltung hinausgehen und zukünftig insbesondere auch die Untersuchung der Verwaltungsprozesse der Fachbereiche auf ihre Digitalisierungsmöglichkeiten beinhalten.
- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte:
a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Strategie der Digitalisierung zukünftig in drei Masterplänen erarbeitet werden soll:
- im Masterplan Digitale Wirtschaft,
- im Masterplan Digitale Bildung sowie
- im Masterplan Digitale Stadtverwaltung.
b) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die folgende inhaltliche Federführung zur Kenntnis:
- Für den Masterplan Digitale Wirtschaft die Wirtschaftsförderung Dortmund,
- für den Masterplan Digitale Bildung das Schuldezernat,
- für den Masterplan Digitale Stadtverwaltung das Rechts- und Ordnungsdezernat.


zu TOP 10.3
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07844-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 2.5, 2.11 und 6.1 zusammen zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07841-17-E1; TOP 2.5) vor:
bereits im letzten Jahr war die Verwaltung im Rahmen der Gebührensatzung für die Wochenmärkte beauftragt worden, ein Konzept zur Attraktivierung der Märkte zu erstellen. Mit Schreiben vom 01.09.16 teilte die Verwaltung dem AFBL schriftlich mit, dass für die 13 städtischen Wochenmärkte Einzelprofile in Bezug auf Standort, Warenbranchen, örtlicher Einzelhandel, Erreichbarkeit, Parkplätze, personeller Mehraufwand etc. erstellt werden. Diese Auswertung und Neuausrichtung werde durch die SPE-Standort- und Projektermittlung aus Gelsenkirchen unterstützt.
Ferner sollte eine Versammlung mit der Händlerschaft durchgeführt werden, um gemeinsam mit ihnen über die Situation der Märkte zu diskutieren.
Zur Optimierung einer neuen Wochenmarktsatzung sowie zum beabsichtigten dritten Markttag auf dem Nordmarkt seien Hinweise und konstruktive Vorschläge aus der Händlerschaft zielfördernd zu erwarten.
Die Verwaltung avisiert die modifizierte Wochenmarktsatzung und das neue Attraktivitätskonzept für das erste Quartal 2017.
Der vorgelegte Zwischenbericht enthält keine Ergebnisse der Fragebogenaktion, in der eine Rubrik für konstruktive Vorschläge nicht vorgesehen war.

Auch fehlen der Report über die Händlerversammlung und der Bericht der SPE insbesondere
hinsichtlich der „Entwicklung neuer Veranstaltungsformate für Wochenmärkte und Feierabendmärkte“

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

1. Der AFBL nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum „Attraktivitätskonzept Wochenmärkte" zur Kenntnis. Der AFBL erwartet, dass die Bezirksvertretungen den gleichen Informationsstand erhalten. Der AFBL stellt fest, dass der Beschluss des AFBL vom 11.02.2016 sowie der Beschluss des Rates vom 18.02.2016 mit dem Zwischenbericht noch nicht umgesetzt sind.

2. Der AFBL fordert die Verwaltung auf, bei der Ausarbeitung des Attraktivitätskonzeptes und der Marktordnung best practice Beispiele benachbarter Städte hinsichtlich Marktordnung, Gebühren, Attraktivität und Aufbauorganisation einzubeziehen. Der AFBL spricht sich dafür aus, den Markt in der City weiterhin auf dem Hansaplatz stattfinden zu lassen.

3. Der AFBL stellt die Vorlage zur Anpassung der Marktgebühren zunächst zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresergebnisse der Erhebung von Marktgebühren für das Jahr 2016 kurzfristig vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, verschiedene Gebührenmodelle zu prüfen, die es ermöglichen, die Märkte nach Lage und Attraktivität unterschiedlich zu veranlagen.

4. Der AFBL fordert die Verwaltung auf, die Durchführung der Märkte nicht nur ordnungsrechtlich zu behandeln, sondern auch die Ansätze des Stadtbezirksmarketings zu berücksichtigen. Der Fachausschuss regt dringend an, die Organisationsstrukturen in der Verwaltung zur Durchführung von Wochenmärkten zu überprüfen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Vorlage ((Drucksache Nr.: 07410-17; TOP 6.1) zur Kenntnisnahme vor:

Attraktivitätskonzept Dortmund Wochenmärkte

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum Attraktivitätskonzept „Wochenmärkte“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sich einig, den o. g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07841-17-E1; TOP 2.5) und die Vorlage (Drucksache Nr.: 07844-17; TOP 2.11) ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 07844-17-E1) vom 31.05.2017 vor:

„ … die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt DO beschließt, dass in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen und insbesondere mit dem Stadtbezirksmarketing e.V. Überlegungen und Strategien erarbeitet werden, wie die Attraktivität der Märkte im Stadtgebiet erhöht werden kann.

Über die Ergebnisse der erarbeiteten Strategien soll im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung berichtet werden.

Rm Krause (CDU) sieht Wochenmärkte, nicht nur in Dortmund, in Gefahr, da u.a. der Konkurrenzdruck durch den Einzelhandel enorm sei. Vor dem Hintergrund, dass die Wochenmärkte in den Ortszentren beliebte Treff- und Kommunikationszentren sind, begründete Rm Krause den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion, den sie dahingehend ergänzte, dass über die Ergebnisse der Strategien auch im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden berichtet werden soll. Weiter wies Rm Krause darauf hin, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage sowie den Punkten 1., 2. und 4. des Antrags der SPD-Fraktion zustimmen werde, zumal u.a. eine Befragung ergeben habe, dass die Händler mit der Erhöhung auf 1,68 € sehr einverstanden seien.

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) lehnt eine Zustimmung zur Verwaltungsvorlage ab, da aus dem im Bürgerdiensteausschuss vorgelegten Zwischenbericht deutlich geworden ist, dass einige Markthändler drohen, abzuwandern. Von daher wird es als sinnvoll erachtet, erst ein Konzept zu entwickeln, bevor über die Gebühren nachgedacht wird.

Rm Düdder (SPD) führte in Bezug auf die Ausführungen von Rm Krause (CDU) an, dass die Händler nicht querbeet durch die Stadt mit einer Erhöhung der Gebühren einverstanden seien. Weiter hält Rm Düdder eine differenzierte Betrachtung für erforderlich, da es in den Vororten, mit der sachlich richtig beschriebenen Situation anders aussehe, als in der Innenstadt. In diesem Zusammenhang wies Rm Düdder darauf hin, dass die Forderung seiner Fraktion nach unterschiedlichen Gebührenmodellen, einen Vorschlag der Innenstadthändler aufgreift.

Rm Brück (NPD/Die Gruppe) signalisierte Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion, da er es für eine gute Idee hält, einzelne Konzepte in den Stadtbezirken zu entwerfen. Einer Gebührenerhöhung lehnt Rm Brück kategorisch ab, da er es als falsche Mittel ansieht, der fehlenden Resonanz der Markhändler mit einer Gebührenerhöhung zu begegnen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass er in der Analyse zu wenig Hinweise sieht, wie man bestimmte Abwanderungen beheben kann. Da nach Meinung von Rm Dingerdissen darüber hinaus eine Erleichterung für die Vorortstände fehlt, sprach er sich für eine andere Staffelung der Gebühren aus.

Rm Münch (FBI) sieht ebenfalls die Notwendigkeit, Wochenmärkte attraktiver zu gestalten, hält in der Sache den vorliegenden CDU-Antrag allerdings für nicht weitgehend genug. Vor diesem Hintergrund stellte Rm Münch mündlich den Antrag, dass für die Attraktivitätssteigerung der Märkte, die Dortmund-Agentur federführend tätig sein soll.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a., mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten den o.a Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 07844-17-E1) vom 31.05.2017 mit folgenden Inhalt:
Der Rat der Stadt DO beschließt, dass in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen und insbesondere mit dem Stadtbezirksmarketing e.V. Überlegungen und Strategien erarbeitet werden, wie die Attraktivität der Märkte im Stadtgebiet erhöht werden kann.
Über die Ergebnisse der erarbeiteten Strategien soll in den Ausschüssen für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden berichtet werden.

- Der Rat der Stadt beschließt Punkt 3. des o.a., zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 vorgelegten Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte.

3. Der AFBL stellt die Vorlage zur Anpassung der Marktgebühren zunächst zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresergebnisse der Erhebung von Marktgebühren für das Jahr 2016 kurzfristig vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, verschiedene Gebührenmodelle zu prüfen, die es ermöglichen, die Märkte nach Lage und Attraktivität unterschiedlich zu veranlagen.

- Der Rat der Stadt beschließt die Punkte 1., 2. und 4. des o.a., zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 vorgelegten Antrags der SPD-Fraktion einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte
1. Der Rat der Stadt nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum „Attraktivitätskonzept Wochenmärkte" zur Kenntnis. Der Rat der Stadt erwartet, dass die Bezirksvertretungen den gleichen Informationsstand erhalten. Der Rat der Stadt stellt fest, dass der Beschluss des AFBL vom 11.02.2016 sowie der Beschluss des Rates vom 18.02.2016 mit dem Zwischenbericht noch nicht umgesetzt sind.

2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, bei der Ausarbeitung des Attraktivitätskonzeptes und der Marktordnung best practice Beispiele benachbarter Städte hinsichtlich Marktordnung, Gebühren, Attraktivität und Aufbauorganisation einzubeziehen. Der AFBL spricht sich dafür aus, den Markt in der City weiterhin auf dem Hansaplatz stattfinden zu lassen.

4. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die Durchführung der Märkte nicht nur ordnungsrechtlich zu behandeln, sondern auch die Ansätze des Stadtbezirksmarketings zu berücksichtigen. Der Fachausschuss regt dringend an, die Organisationsstrukturen in der Verwaltung zur Durchführung von Wochenmärkten zu überprüfen.


zu TOP 10.4
Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07288-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt befürwortet eine Anpassung der Verwaltungskostenfeststellungs-verordnung (VKFV) dahingehend, die Erstattung der Ausbildungsvergütung für beim Jobcenter verbrachte Zeit während der Ausbildung als Option wieder aufzunehmen. Eine entsprechende Eingabe erfolgt beim Städtetag.


zu TOP 10.5
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07028-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Satzungsentwurf über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif und den anliegenden Entgeltordnungsentwurf für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.


zu TOP 10.6
Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 07657-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 07657-17-E1) vom 24.05.2017 vor:
„ … hiermit möchten wir den nachfolgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 01. Juni 2017 setzen lassen und bitten um weitere Bearbeitung. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird angemerkt, dass es sich um einen Ergänzungsantrag im öffentlichen Teil der Sitzung handelt.
Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) Genehmigung einer Dringlichkeltsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) (TOP 10.6)

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Bemühungen, eine Teilnahme Dortmunds an der
Europameisterschaft 2024 zu ermöglichen und sieht - auch bei einer Gegenüberstellung mit den
möglichen Kosten für die Realisierung des Europameisterschaftsstandortes in Dortmund - eine
hervorragende Möglichkeit, den internationalen Ruf Dortmunds als Fußballhauptstadt weiter
aufzubessern. Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die UEFA dazu auf, von einer
Vergabe der Europameisterschaft an die Türkei abzusehen und alle notwendigen Schritte in die
Wege zu leiten, das Bewerbungsverfahren für den Standort Türkei zu beenden. Die Türkei ist ein
asiatischer Staat, der- nicht nur traditionell, sondern auch gegenwärtig- dem arabischen Kulturraum zuzuordnen ist und sich um dem es freisteht, eine Teilnahme bei der Asienmeisterschaft zu beantragen, nicht aber zur Europameisterschaft.

Begründung:
Mit Borussia Dortmund verfügt Dortmund über ein fußballerisches Aushängeschild, was europaweit bekannt ist. Um den Ruf der Fußballstadt Dortmund weiter zu stärken, sind entsprechende Bemühungen einzuleiten, Dortmund zu einem der Austragungsorte von Spielen der Europameisterschaft 2024 werden zu lassen. Während ganzjährig (in der Mehrzahl) illegale Migranten in Dortmund mit Steuergeldern in dreisteiliger Millionenhöhe hofiert werden, erscheinen Kosten von 20 bis 30 Millionen Euro, welche durch die Besucherströme, die zur EM 2024 erwartet werden, zu einem Teil an die heimische Wirtschaft zurückgegeben werden, zu verschmerzen – Im Gegenzug wird die Weltöffentlichkeit auf Dortmund liegen, es ist nicht unwahrscheinlich, dass eines der Halbfinalspiele in Dortmund ausgetragen werden könnte.

Einhergehend mit einer Begrüßung der Bewerbung zur EM 2024, muss jedoch deutlich gemacht werden, dass der Mitbewerber Türkei nicht als Konkurrent akzeptiert wird, da sich die Türkei als vorderasiatisches Land nicht nur einem anderem Kontinent, sondern vor allem auch dem arabischen Kulturraum zuzuordnen ist und folglich eine Bewerbung als Austragungsort der Asienmeisterschaft einreichen könnte, nicht jedoch einer Europameisterschaft.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07959-17-E1) vom 31.05.2017 vor:
„ … in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 und teile Ihnen hinsichtlich des Status der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung die folgende juristische Beurteilung mit:

Die zu der Drucksache Nr. 07657-17 getroffene Dringlichkeitsentscheidung war geboten, damit die Verwaltung bis zum 26.04.2017 die vom DFB geforderte Teilnahmeerklärung („DFB-Bewerbungsformular“) abgeben konnte.

In der Einleitung des DFB-Bewerberformulars heißt es:

„Mit der Unterzeichnung und Einreichung der vorliegenden Teilnahmeerklärung erklärt der Interessent verbindlich seine Teilnahme an diesem Nationalen Bewerbungsverfahren als Bewerber für die Ausrichtung von Spielen der UEFA EURO 2024 Endrunde nach Maßgabe der Regelungen dieser Teilnahmeerklärung und des DFB Bewerbungsreglements („Bewerber“).“

Unter Ziffer II. des DFB-Bewerbungsformulars heißt es:

„Der Bewerber bestätigt hiermit verbindlich die Teilnahme am Nationalen Bewerbungsverfahren und verpflichtet sich zur frist- und formgerechten Abgabe der Bewerbungsunterlagen beim DFB bis zu dem vom DFB im DFB-Bewerbungsreglement festgelegten Abgabetermin (12. Juni 2017).“

Die abgegebene Teilnahmeerklärung hat demnach bereits verbindlichen Charakter für die Stadt. Die Stadt muss allgemeine Kooperations-, Wohlverhaltens- und Verfahrenspflichten erfüllen. Des Weiteren ist sie bereits aufgrund der Teilnahmeerklärung dazu verpflichtet, im Fall ihrer Auswahl im Nationalen Bewerbungsverfahren als Spielort den DFB im Internationalen Bewerbungsverfahren „auf eigene Kosten bestmöglich zu unterstützen“ (Abschnitt IV Ziffer 11 des Bewerbungsreglements).

Allerdings bleibt festzuhalten, dass der DFB in seiner Präsentation zum Nationalen Bewerbungsverfahren zwar die „Rechtsverbindlichkeit“ der Teilnahmeerklärung betont, insoweit aber lediglich auf die „Verpflichtung zur Einhaltung sämtlicher Verfahrenspflichten“ hingewiesen hat.

Dagegen soll laut der vorgenannten Präsentation eine „rechtsverbindliche Zusage und Verpflichtung zur Einhaltung aller Verpflichtungen, u.a. die Veranstaltung der EURO in vollem Umfang zu unterstützen und hierzu erforderliche Strukturen zu schaffen“, für die Bewerber- städte durch die Unterzeichnung des sog. „Undertaking Host City“ begründet werden. Dabei handelt es sich um eine Verpflichtungserklärung, die erst mit Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen gegenüber dem DFB abzugeben ist. Diese Bewerbungsunterlagen wurden den Bewerberstädten erst am 09.05.2017 – d.h. nach Abgabe der Teilnahmeerklärung am 26.04.2017 – zur Verfügung gestellt.

Eine vollumfängliche vertragliche Haftung der Stadt für die Durchführung der Europameisterschaft käme also erst mit der Unterzeichnung des „Undertaking Host City“ und dessen Einreichung mit den Bewerbungsunterlagen beim DFB, die nunmehr spätestens bis zum 10.07.2017 zu erfolgen hätte, zustande.

Die zur Drucksache Nr. 07657-17 getroffene Dringlichkeitsentscheidung diente somit als Ermächtigung für die Stadt, in das Bewerbungsverfahren einzutreten und die damit verbundenen Verpflichtungen (siehe oben) einzugehen. Eine Ermächtigung zur Eingehung darüber hinausgehender Verpflichtungen – insbesondere zur Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 – war mit dieser Entscheidung nicht verbunden.

Weiter lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2017 vor:
„ … in der Anlage übersende ich obigem Tagesordnungspunkt einen Beschlussvorschlag zur Beratung in der heutigen Sitzung.
Schreiben der Bewerberstädte an den DFB zur Bewerbung EURO2024

ENTWURF Stand 01.06.2017 – Stadt Dortmund ENTWURF

Die Bewerberstädte danken dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) für die Initiative zur Bewerbung um die Fußballeuropameisterschaft 2024, da sie das Sommermärchen der Fußballweltmeisterschaft von 2006 in guter Erinnerung haben und gerne wiederholen möchten.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung und den Ausführungen des Pflichtenheftes seitens des DFB gibt es verschiedene Fragen auf Seiten der Bewerberstädte bzgl. der kommunalen Beschlussforderungen, die im gemeinsamen Interesse zwischen dem DFB und den Veranstaltungsorten zu behandeln sind.

Neben Fragen der technischen Ausstattung und Logistik, sind Fragen zur Sicherheit in den Fokus der Erörterungen gerückt. Obwohl insbesondere Sicherheitsfragen durch die jeweilige Länderebene zu behandeln sind, bleiben dennoch Fragen aus kommunaler Sicht offen, die eine haushaltswirksame Eigendynamik entwickeln können.

Von daher liegt es im wohlverstandenen Interesse der Bewerberstädte und des DFB, hierzu eine Verständigung herbeizuführen. Insofern würden es die unterzeichnenden kommunalen Vertreter begrüßen, wenn sich der DFB dahingehend verstehen könnte, dass nach einer erfolgreichen Bewerbung im Falle von haushaltstechnischen Problemsituationen (Abrutschen in die Haushaltssicherung) gemeinsame Lösungsstrategien für entsprechende Einzel(fall)konstellationen entwickelt werden.

Darüber hinaus würde es aus Sicht der Bewerberstädte Sinn machen, mit der Bundes- und jeweiligen Landesebene hinsichtlich der im Pflichtenheft dargestellten Fragestellungen zu übergreifenden Lösungen zu kommen.

Wir freuen uns auf das Sommermärchen 2024 und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Vorbereitung.“

OB Sierau wies einleitend darauf hin, dass anlässlich des bestehenden Klärungsbedarfes, die Bewerbungsfrist von Seiten des DFB vom 12.06. auf den 10.07.2017 ausgeweitet worden ist, gleichzeitig aber klargestellt wurde, dass es eine weitere Verlängerung der Bewerbungsfrist, über den Termin der kommenden Ratssitzung am 13.07.2017 hinaus, nicht geben wird. Allerdings ist ein Gesprächsangebot für ein Informationstermin in der kommenden Woche unterbreitet worden. Eine Entscheidungsfindung des Rates der Stadt bezüglich einer etwaigen Bewerbung, muss insofern vor der nächsten Sitzung des Rates erfolgen. Vor diesem Hintergrund und um einen möglichst breiten Konsens zu haben ist der Gedanke entstanden, fristwahrend im Blick auf den 10.07.2017, eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen, die ggf. im Rahmen einer Sondersitzung des Ältestenrates vorbereitet werden soll.

Rm Monegel (CDU) wies darauf hin, dass seine Fraktion die Bewerbung grundsätzlich positiv sieht und diese auch gerne unterstützt, allerdings keinesfalls bedingungslos. In diesem Zusammenhang führte Rm Monegel an, dass mit Blick auf das in sieben Jahren anstehende Ereignis und der kompromisslosen Fristsetzung hinsichtlich des Bewerbungsschlusses, ein enormer zeitlicher Druck aufgebaut wird. Darüber hinaus besteht die Erwartung einer pauschalen Zusage, dass die Bewerberstädte die Veranstaltung auf eigene Kosten bestmöglich unterstützen. Von Seiten der UEFA sind Anforderungen formuliert, die teilweise mit dem deutschen Rechtssystem kaum vereinbar seien. Zudem wird eine einseitige Garantieerklärung von Stadt, Stadionbetreiber und auch Flughafen, zur bedingungs- und entschädigungslosen Erfüllung sämtlicher UEFA-Anforderungen die zum Teil noch gar nicht bekannt sind, verlangt. All dies lässt eine seriöse Abschätzung der Kosten nicht zu. Ein weiterer gravierender Punkt ist, dass die Weltmeisterschaft 2006 und die Europameisterschaft in 2024 hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen nicht vergleichbar sind. Rm Monegel sieht gerade aufgrund der in Dortmund gesammelten Erfahrungen bei herausragenden Fußballereignissen allen Anlass, selbstbewusst gegenüber den Verbänden aufzutreten und auf Augenhöhe zu verhandeln. Vor diesem Hintergrund signalisierte Rm Monegel Zustimmung zum vorliegenden Resolutionsentwurf. Schließlich sprach sich Rm Monegel dafür aus, mit Blick auf einen letztendlichen Ratsbeschluss, einen Maßstab anzusetzen der seriös und glaubwürdig ist.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) hob hervor, dass er sich über eine Europameisterschaft in Deutschland freuen würde, aber in der aktuellen Situation nicht uneingeschränkt hinter einer Zusage zu einer Bewerbung steht. Aktuell tendiert die Gruppe NPD/Die Rechte allerdings zu einer Zustimmung, da das Ereignis wahrscheinlich bis zu 100.000 Besucher anlocken wird, denen man sich entsprechend präsentieren könne und aufzuwendende Beträge an anderer Stelle, bspw. bei Prestigeobjekten, eingespart werden können.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kann sich nicht vorstellen, dass die Verpflichtung zum Wohle der Stadt zu wirken, mit dem Unterschreiben eines Blankoschecks kompatibel ist, da überspitzt gesagt, im schlechtesten Fall gleich die Haushaltssicherung für 2024 mitbeschlossen wird. Insofern bedarf es bis zu einer endgültigen Entscheidung des Rates in ca. vier Wochen eines belastbareren Bildes. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Fraktion Die Linke & Piraten die vorliegende Resolution, um eruieren zu können, welche Belastungen tatsächlich auf die Stadt zukommen und um nicht den Rat der kommenden Wahlperiode bereits von vornherein zu belasten.

Nach dem Dafürhalten von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) kann, bei aller Freude über die möglichen Spiele in Dortmund, schon allein aufgrund der Haushaltssituation kein Blankoscheck ausgestellt werden. Zudem besteht die Verpflichtung, dass Wohl der Stadt im Auge zu behalten. Insofern hält Rm Reuter es für gut und richtig, dass eine abschließende Entscheidung in der heutigen Ratssitzung nicht getroffen werden muss und so bis zum Bewerbungsschluss, offene Fragen bzgl. der finanziellen Belastungen geklärt werden können. Ein ausschließliches Abwälzen der Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Bewerberstädte wird abgelehnt. Weiter sprach sich Rm Reuter dafür aus, die Genehmigung der vorliegenden Dringlichkeitsentscheidung in die Sitzung des Rates der Stadt am 13.07.2017 zu schieben.

Rm Schilff (SPD) sieht in dem Wunsch, dass Dortmund Austragungsort der Europameisterschaft 2024 wird, fraktionsübergreifenden Konsens. Nach Auffassung von Rm Schilff habe die bisherige Diskussion bereits deutlich gemacht, dass es im Bewusstsein der Verantwortung, für Ausgaben in der kommenden Ratsperiode, keinen ungedeckten Blankoscheck geben kann. Die vorliegende Resolution zeige nun, in welche Richtung es in Bezug auf eine Verständigung hinsichtlich von haushaltswirksamen Auswirkungen gehen könne.

Für Rm Garbe (AfD) zeichnet sich, mit Blick auf die angedachte Vorgehensweise, ein gemeinsamer Weg der Vernunft ab. In den nächsten vier Wochen können nun Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden. Insofern plädierte Rm Garbe dafür, Entscheidungshilfen bzw. Aussagen an die Hand zu bekommen, die ein evtl. finanzielles Risiko, auch im Hinblick auf die künftige Ratsperiode, auslotbar machen lassen können.

Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) unterstützt grundsätzlich die Bewerbung, da in ihr eine positive Strahlkraft auf allen Ebenen gesehen wird. Unter Bezug auf die Vorredner verdeutlichte Rm Dr. Reinbold, das dies allerdings nicht bedingungslos erfolgen darf, dass bisherige Vorgehen aber insgesamt sehr verantwortungsvoll und differenziert gewesen ist. Mit u.a. der Kapazität des Stadions als Faustpfand ist sich Rm Dr. Reinbold sicher, dass ein Verhandlungsergebnis mit einer kalkulierbaren Summe erzielt werden kann.

Auf Anregung von Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) anstelle einer Sondersitzung des Ältestenrates eine Sondersitzung des Rates einzuberufen erklärte OB Sierau, im weiteren Verlauf diesbezüglich eine Abstimmung herbeizuführen. Weiter riet OB Sierau, vor dem Hintergrund der heutigen Befassung und der Qualifizierung der Sachlage, bis zu einer Entscheidung die fristgerecht eine Bewerbung vor dem 10.07.2017 erlaubt, die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben. So ist nicht damit zu rechnen, dass belastbare Anforderungen vorliegen, die es ermöglichen konkrete Beträge abzuleiten.

Rm Düdder (SPD) dankte für die Klarstellung zur Dringlichkeitsentscheidung und ergänzte, dass seiner Fraktion daran gelegen ist, die Entscheidungsfindung auf eine möglichst breite Basis zu stellen und man die Möglichkeit erhält, den Sachverhalt im Vorfeld einer etwaigen Sondersitzung des Ältestenrates in den Fraktionen zu debattieren.

Rm Garbe (AfD) bat, vor Eröffnung der Abstimmung, um eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.

Nachdem sich Rm Schilff (SPD) und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) gegen die Einberufung einer Sondersitzung des Rates aussprachen, votierte Rm Thieme (NPD/Die Rechte) für eine Entscheidungsfindung durch den Rat der Stadt.

Entsprechend dem von Rm Garbe (AfD) geltend gemachten Beratungsbedarf wurde die Sitzung des Rates von 19:00 bis 19:05 Uhr unterbrochen.

OB Sierau stellte noch einmal klar, dass vor einer formalen Befassung in der Sitzung des Rates am 13.07.2017, fristwahrend bis zum 10.07.2017 eine politische Klärung herbeizuführen ist, damit die Verwaltung eine Ermächtigungsgrundlage hat, die Bewerbung gegenüber dem DFB zu finalisieren.
Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen kristallisiert sich folgendes Vorgehen heraus:

Am Montag, dem 03.07.2017 erfolgt ein Rückkopplungsprozess in den turnusmäßig stattfindenden Fraktionssitzungen. Daran schließt sich eine Sondersitzung des Ältestenrates am Dienstag, dem 04.07.2017 an. Die Thematik wird zudem in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017 behandelt. Eine Bewerbung würde ggf. auf Grundlage einer vorher unterzeichneten Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, die in der Ratssitzung am 13.07.2017 abschließend legitimiert wird.

Rm Bohnhof (AfD) hält die getroffene Dringlichkeitsentscheidung, vor dem Hintergrund der Aussagen in der Vorlage zur Haftung, für mutig. Weiter wies Rm Bohnhof darauf hin, dass auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2017 sich die AfD-Fraktion bei der Abstimmung über die Dringlichkeitsentscheidung enthalten wird, dem Resolutionstext aber zustimmen werde. Zudem plädierte Rm Bohnhof, angesichts der nicht unerheblichen finanziellen Bedeutung, für die kurzfristige Einberufung einer Ratssitzung und bat alternativ zum Verfahrensvorschlag von OB Sierau, über die Einberufung einer Sondersitzung abstimmen zu lassen.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zur Dringlichkeitsentscheidung und zum Resolutionstext sowie zu dem von OB Sierau skizzierten Vorgehen.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion folgende gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024).
Mit Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung wird die Abstimmung über den Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 07657-17-E1) vom 24.05.2017 als obsolet betrachtet.

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgende Resolution:
Die Bewerberstädte danken dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) für die Initiative zur Bewerbung um die Fußballeuropameisterschaft 2024, da sie das Sommermärchen der Fußballweltmeisterschaft von 2006 in guter Erinnerung haben und gerne wiederholen möchten.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung und den Ausführungen des Pflichtenheftes seitens des DFB gibt es verschiedene Fragen auf Seiten der Bewerberstädte bzgl. der kommunalen Beschlussforderungen, die im gemeinsamen Interesse zwischen dem DFB und den Veranstaltungsorten zu behandeln sind.
Neben Fragen der technischen Ausstattung und Logistik, sind Fragen zur Sicherheit in den Fokus der Erörterungen gerückt. Obwohl insbesondere Sicherheitsfragen durch die jeweilige Länderebene zu behandeln sind, bleiben dennoch Fragen aus kommunaler Sicht offen, die eine haushaltswirksame Eigendynamik entwickeln können.
Von daher liegt es im wohlverstandenen Interesse der Bewerberstädte und des DFB, hierzu eine Verständigung herbeizuführen. Insofern würden es die unterzeichnenden kommunalen Vertreter begrüßen, wenn sich der DFB dahingehend verstehen könnte, dass nach einer erfolgreichen Bewerbung im Falle von haushaltstechnischen Problemsituationen (Abrutschen in die Haushaltssicherung) gemeinsame Lösungsstrategien für entsprechende Einzel(fall)konstellationen entwickelt werden.
Darüber hinaus würde es aus Sicht der Bewerberstädte Sinn machen, mit der Bundes- und jeweiligen Landesebene hinsichtlich der im Pflichtenheft dargestellten Fragestellungen zu übergreifenden Lösungen zu kommen.
Wir freuen uns auf das Sommermärchen 2024 und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Vorbereitung.

- Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag von Rm Bohnhof (AfD), über eine Einberufung einer Sondersitzung des Rates der Stadt, zur Meinungsbildung im Hinblick auf eine fristgerechte Bewerbung zum 10.07.2017 abstimmen zu lassen, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) mit Blick auf eine ggf. fristgerecht einzureichende Bewerbung, die Thematik in den Fraktionssitzungen am 03.07.2017, in einer Sondersitzung des Ältestenrates am 04.07.2017 und in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017 zu behandeln und eine etwaige, zur Fristwahrung getroffene Dringlichkeitsentscheidung in der Sitzung der Rates der Stadt am 13.07.2017 zu behandeln.



zu TOP 10.7
Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07536-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen humanitärer Hilfe die Spende des Löschfahrzeuges Daimler-Benz, Typ/Ausführung 1019AF, Fzg.Ident-Fabr.-Nr. 38018314969489 an die Feuerwehr der Gemeinde Resen / Mazedonien.


zu TOP 10.8.a
Abschiebungen nach Afghanistan
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07920-17)

Die Tagesordnungspunkte 10.8.a und 10.08.b wurden im Zusammenhang beraten.

10.8.a:

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07920-17-E1) vom 24.05.2017 vor:

„ … die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag:

1.1) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der letzte Afghanistan-Bericht des hohen
Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen feststellt, dass „das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15c der EU-Qualifizierungsrichtlinie betroffen ist“.

1.2) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der afghanische Staat nur 258 von 407 Bezirken in Afghanistan kontrolliert. 33 Bezirke stehen unter aufständischer Kontrolle oder Einfluss und 116 Bezirke sind umkämpft (Quelle: Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) der US-Regierung)

1.3) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt daher zur Kenntnis, dass in Afghanistan Bürgerkrieg zwischen der offiziellen pro-westlichen Regierung und den sogenannten Neo-Taliban herrscht. Beispielhaft sei die Eroberung der Stadt Sangin Ende März 2017 durch die Neo-Taliban genannt. Am 22. April 2017 eroberten die Neo-Taliban zudem zeitweise eine Basis der afghanischen Armee nahe der Stadt Masar-i-Scharif, auf der normalerweise viele deutsche Soldaten im Ausbildungseinsatz stationiert sind. Dabei wurden rund 140 afghanische Soldaten getötet und mehr als 160 verwundet.

2) Der Rat der Stadt stellt fest, dass aufgrund der schwierigen Sicherheitslage die Bundesländer Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Abschiebungen nach Afghanistan zurückgestellt haben.

3) Der Rat der Stadt Dortmund bittet daher die Verwaltung der Stadt Dortmund alle Möglichkeiten zu nutzen, Abschiebungen nach Afghanistan nicht zu vollziehen. Er fordert die neue Landesregierung in NRW unabhängig von der politischen Farbenlehre auf, den Beispielen anderer Bundesländer zu folgen und Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen, bis sich die Sicherheitslage soweit verbessert hat, dass die Abgeschobenen nicht gefährdet sind in Folge der Abschiebung Gesundheit und Leben zu verlieren.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 07920-17-E2) der FBI vom 01.06.2017 vor:
„ … der Rat der Stadt möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass 174.438 vom BKA als Straftäter ermittelte Asylbewerber/ Flüchtlinge/Zuwanderer, darunter 17.466 aus Afghanistan, eine massive Gefahr für die Sicherheit in Dortmund und Deutschland bedeuten.

2. Der Rat der Stadt fordert das Land NRW auf, die Abschiebung der 17.466 kriminellen Afghanen zu forcieren und die Abschiebung von Afghanen mit guter Integrations-, Ausbildungs- und Berufsperspektive auszusetzen.

10.8.b:

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07941-17-E1) vom 23.05.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
verschlechterten Sicherheitslage in Afghanistan auf, Abschiebungen dorthin auszusetzen.

2. Der Rat fordert die Landesregierung NRW auf, einen dreimonatigen Abschiebestopp nach
Afghanistan zu erlassen.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die
aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleibemöglichkeit von Betroffenen auszuschöpfen und humanitäre Aspekte zu würdigen.

Begründung:
In NRW waren Ende Januar etwa 1.900 afghanische Staatsangehörige ausreisepflichtig. Laut Homepage der Stadt leben in Dortmund über 700 Menschen aus Afghanistan.

Abschiebungen nach Afghanistan sind menschenrechtlich nicht zu vertreten. Der Bericht des UNHCR zeigt, dass sich die Sicherheitslage seit April 2016 nochmal deutlich verschlechtert hat. Das gesamte Staatsgebiet Afghanistans ist danach von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen. Der aktuelle Bericht der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) dokumentiert seit dem Beginn der jährlichen Berichterstattung für 2016 die höchsten Zahlen von zivilen Opfern und von Kindern unter den Opfern. Fast täglich finden (Selbstmord-) Attentate auf Märkten, öffentlichen Plätzen u.a. statt, die ein friedliches und normales Leben unmöglich machen. Auf Grundlage dieser aktuellen Erkenntnisse ist die Sicherheitslage in Afghanistan so kritisch, dass keine Abschiebungen stattfinden dürfen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, vor diesem Hintergrund das Rückführungsabkommen mit der Islamischen Republik Afghanistan auszusetzen und von Abschiebungen abzusehen. So fordern es auch zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen. Leider bleibt die Bundesregierung hier bisher untätig.

Nach Paragraph 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann das Land „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird.“
Sollte der Bund auch weiterhin nicht reagieren, muss NRW als Bundesland diese Möglichkeit nutzen und Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen.

Sollten in Dortmund lebende afghanische Staatsangehörige von einer Abschiebung bedroht sein, ist auch die Verwaltung aufgefordert, die vorhandenen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Betroffenen zu nutzen.
Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 07941-17-E2) vom 24.05.2017 vor:
„ … hiermit möchten wir den nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des
Rates der Stadt Dortmund am 01. Juni 2017 setzen lassen und bitten um weitere Bearbeitung.

Abschiebungen nach Afghanistan (TOP 10.8)

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund sieht keinen Anlass, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen und stellt sich damit hinter die Rechtsauffassungen führender Politiker von SPD und CDU, beispielsweise der ehemaligen NRW-Ministerpräsidenten Hannelore Kraft, dem ehemaligen NRW-Innenminister Ralf Jäger oder dem Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier.

Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die Landes- und Bundesregierung auf, Abschiebungen nach Afghanistan nicht nur anzukündigen, sondern konsequent und in großer Zahl umzusetzen. Alleine in Dortmund leben über 700 Menschen aus Afghanistan, von denen ein Großteil ausreisepflichtig ist, bisher jedoch noch nicht abgeschoben wurde.

Begründung:

Afghanistan ist ein sicheres Herkunftsland, in dem die meisten Regionen befriedet sind - gelegentliche Terroranschläge der Taliban, die sich etwa in Kabul ereignen, sind kein Widerspruch, denn durch die verfehlte Einwanderungspolitik der etablierten Parteien haben solche Anschläge mittlerweile auch in europäischen Metropolen Einzug erhalten, wie die jüngsten Attentate in Berlin, Praxis und Manchester belegen. Zwar verteidigen führende Politiker von SPD und CDU die Abschiebepraxis nach Afghanistan, es handelt sich jedoch bisher um Lippenbekenntnisse und die Zahl tatsächlicher Abschiebungen ist, verglichen mit der Gesamtzahl illegaler, afghanischer Asylbewerber, marginal. Der Rat der Stadt Dortmund sollte daher ein Zeichen für mehr Abschiebungen setzen. Auch und gerade nach Afghanistan!“

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht insbesondere vor dem Hintergrund des Anschlags am 31.05.2017 seine Einschätzung bestätigt, dass Afghanistan kein sicheres Land ist. Weiter führte Rm Langhorst an, dass Informationen des UN-Flüchtlingswerks, wonach sich die Sicherheitslage stetig verschlechtert, ignoriert würden und stattdessen die Schutzquote Afghanischer Flüchtlinge in Deutschland zur Zeit nur noch bei unter 50 Prozent liege. Zudem sei die Sicherheitslage so unberechenbar, dass der UNHCR eine Unterscheidung in sichere und unsichere Gebiete nicht mehr vornimmt und eine solche Abgrenzung ablehnt.

OB Sierau verwies auf eine aktuelle Berichterstattung der Internetseite der Tagesschau von 18:25 Uhr, die wie folgt lautet:
Nach dem schweren Anschlag in Kabul war die Kritik an der Abschiebepraxis der Bundesregierung lauter geworden. Kanzlerin Merkel verständigte sich nun mit den Länderchefs darauf, die Abschiebungen vorerst auszusetzen. Nach dem schweren Terroranschlag in Kabul sollen Abschiebungen nach Afghanistan, bis auf wenige Ausnahmen, ausgesetzt werden. Auf diese vorläufige Regelung haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigt. Bis Juli soll das Auswärtige Amt eine neue Lagebeurteilung vorlegen. In dieser Zeit und solange die deutsche Botschaft in Kabul nicht wieder voll funktionsfähig sei, soll es keine regulären Abschiebungen geben. Das Abschiebemoratorium gelte jedoch nicht für Straftäter und Gefährder.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält die Einstufung von Afghanistan, angesichts dessen, was dort seit Jahrzehnten stattfindet, für absurd und sieht den jetzigen Anschlag als Spitze eines Eisbergs. Insofern sei die Reaktion der Bundesregierung und der Länderchefs dem öffentlichen Druck in Folge des aktuellen Anschlags geschuldet. Darüber hinaus erklärte sich Rm Kowalewski mit einer weitergehenden Beratung der Thematik im Fachausschuss einverstanden, um insbesondere die Dortmunder Situation besonders betrachten zu können.

Rm Krause (CDU) verwies auf die Ankündigung der Bundesregierung, wonach die Sicherheitslage Afghanistans, Provinz für Provinz immer wieder analysiert werden soll und nahm zudem Bezug auf die Ausführungen von OB Sierau zu der aktuell verfügten Aussetzung von Abschiebungen. Vor diesem Hintergrund hält Rm Krause eine Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge in der heutigen Sitzung für obsolet. Weiter sprach sich Rm Krause für eine Überweisung in den Bürgerdiensteausschuss aus.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Gruppe u.a. mit Verweis darauf, dass er die Lage in Afghanistan für relativ sicherer hält, als in Europa insgesamt und begründete dies mit einer, nach seinem Dafürhalten, gar nicht mehr nachzählbaren Kette von Anschlägen, sei es von CIA, Mossad oder sonstigen Terroristen. Darüber hinaus sieht Rm Thieme den jüngsten Anschlag in Kabul als bedauerlichen Einzelfall.

Nach Auffassung von Rm Schilff (SPD) ist und war Afghanistan kein sicheres Land. Trotz des aktuellen Abschiebestopps sprach sich Rm Schilff für eine Beschlussfassung zu den Anträgen in der heutigen Sitzung des Rates aus. Weiter plädierte Rm Schilff dafür, die dann möglicherweise beschlossene Antragslage in den Bürgerdiensteausschuss zu überweisen, um die Auswirkungen durch Aufgabe und Wegfall der Zentralen Ausländerbehörde sowie durch die aktuellen gesetzlichen Änderungen im Asylrecht für Dortmund zu betrachten. Darüber hinaus sieht Rm Schilff Informationsbedarf bei der allgemeinen Abschiebepraxis in Dortmund.

Für Rm Garbe (AfD) zeige der jüngste Vorfall um die Abschiebung eines afghanischen Schülers, wie viele fürchterliche Leute man im Land habe. Weiter hält Rm Garbe es für bedauerlich, dass nicht mehr in den Medien darüber berichtet werde, dass es im Vierteljahr eine teillegale Einwanderung von fast 300.000 Leuten gebe und dass kaum Abschiebungen durchgeführt würden, zumal es auch in Afghanistan ruhigere Gebiete gebe.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass seine Fraktion Afghanistan, nicht erst seit dem gestrigen Anschlag, als kein sicheres Herkunftsland ansieht. Nichtsdestotrotz wird in den Anträgen, einzeln betrachtet, keine Zuständigkeit beim Rat der Stadt Dortmund gesehen. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Krause (CDU) hält Rm Dr. Reinbold eine Beschlussfassung ebenfalls für obsolet. Mit Verweis auf den Dortmunder Bezug der Ergänzungsvorschläge von Rm Schilff (SPD) sprach sich Rm Dr. Reinbold für eine Überweisung der Anträge in den Fachausschuss aus.

Rm Münch (FBI) hält die Asylpolitik und die Abschiebepraxis in Deutschland für eine Katastrophe und teilweise für pervers, wenn bspw. gut integrierte Flüchtlinge mit Berufsperspektiven nach Afghanistan abgeschoben werden, hingegen die Maghreb-Staaten aber als nicht sichere Herkunftsländer gelten. Vor dem Hintergrund der ermittelten Zahlen von Straftätern unter den Zuwanderern sieht Rm Münch die Notwendigkeit, die Thematik differenziert zu betrachten.

Für Rm Brück (NPD/Die Rechte) könne es nicht sein, dass Menschen in Deutschland Unterschlupf finden, obwohl es auch in ihrer Heimat Regionen gibt, die sicher sind. Weiter verwies Rm Brück auf eine aktuelle Meldung von „spiegel-online“, wonach Abschiebungen nicht ausgesetzt sind, sondern – nach Spiegel-Informationen – vorerst vor allem, Straftäter und Gefährder abgeschoben werden. Darüber hinaus zeigen Beispiele, wie sehr das System der Abschiebepraxis krankt, was dringende Änderungen im Sinne der Menschen und der Gesellschaft erfordere.
Rm Tölch (SPD) stellte mit Verweis auf die vorliegenden Anträge klar, dass die Einschätzung zur Sicherheitslage in Afghanistan bereits im Vorfeld des jüngsten Anschlags bestand. Zur Verdeutlichung führte Rm Tölch Zahlen der Vereinten Nationen an, wonach im Jahr 2016 fast 3.500 Zivilisten bei Anschlägen und Kampfhandlungen in Afghanistan ums Leben gekommen seien.

In Bezug auf die mündlichen Ausführungen von Rm Münch (FBI) stellten Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sowie Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) klar, dass es sich bei der genannten
Zahl von rd. 17.500 Afghanen nicht um Täter sondern um Tatverdächtige handelt. Rm Schütte-Haermeyer wies unter Bezugnahme auf Aussagen des Bundesinnenministers ferner darauf hin, dass 80 Prozent der Zuwanderer, die Opfer einer Gewalttat wurden, Opfer der Gewalt eines anderen Zuwanderers wurden, was es absolut nicht besser mache, aber zu einem vollständigen Bild dazugehöre. So könne u.a. für die Gewalt unter Zuwanderern auch die beengte Unterbringung in Erstaufnahmelagern verantwortlich sein, genauso wie die Sozial- und Altersstruktur eine Rolle spiele.

Rm Münch (FBI) hält die von ihm angeführte Statistik aufgrund dessen, dass Tatverdächtige in einem ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Verfahren eben als tatverdächtig ermittelt wurden, für valide.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Suck (CDU) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 07941-17-E2) vom 24.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 07920-17-E2) vom 01.06.2017 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt beschloss den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07920-17-E1) vom 24.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und von Rm Münch (FBI).

- Der Rat der Stadt beschloss den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07941-17-E1) vom 23.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und von Rm Münch (FBI).

OB Sierau stellte fest, dass sich der Rat der Stadt darauf verständigt hat, die Anträge in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.


zu TOP 10.8.b
Abschiebungen nach Afghanistan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07941-17)

Die Tagesordnungspunkte 10.8.a und 10.08.b wurden im Zusammenhang beraten.


zu TOP 10.9.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07865-17)
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.


zu TOP 10.9.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07919-17)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07919-17-E1) vom 23.05.2017 vor:
„ … wir bitten um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag.

Herr Wilhelm Auffahrt scheidet zum 01. Juli 2017 aus dem Aufsichtsrat der Konzerthaus Dortmund GmbH aus. Anstelle von Herrn Auffahrt wird in Folge RM Thomas Zweier Mitglied im Aufsichtsrat.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.9.c
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07943-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 07943-17) vom 17.05.2016 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Herr Philip Mönkedieck wird neuer sachkundiger Bürger der Fraktion FDP/Bürgerliste im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (Vertretung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen) und ersetzt damit Herrn Christian Jütte.
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Lebensgefahr für Kinder an der Emscher am Naturschutzgebiet Bolmke durch nicht reparierte Zäune
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07203-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Werbeanhänger an der Universitätsstraße und der Zillestraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07204-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Rm Münch (FBI) stellte mündlich die Nachfrage, warum die Verwaltung, obwohl sie die Problemzonen kennt, hier nicht regelmäßig kontrolliert und tätig wird?

OB Sierau beantwortete die Nachfrage dahingehend, dass Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden und sachdienlichen Hinweisen nachgegangen wird.


zu TOP 11.1.3
Angst- und Ekelraum nördlicher Treppenbereich Bushaltestelle Hörde Bahnhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07452-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.4
Mindestens 39.435 kriminelle Asylbewerber in NRW – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07453-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Mindestens 17.329 ausländische Gewaltverbrecher in NRW aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07454-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.6
Zunahme der Vergewaltigungen durch Ausländer und Asylbewerber in NRW um 34,5 % – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07455-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.7
Mehr als 2000 kriminelle Nordafrikaner und 944 kriminelle Syrer im Großraum Dortmund aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07463-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.8
Blockade der NRW-Landesregierung bei der Abschiebung krimineller Nordafrikaner durch Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer – Konsequenzen für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07464-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.9
Überdimensionierte Dildo-Werbung auf Werbeanhänger an der Universitätsstraße / A 45 mit Tolerierung durch das Ordnungsmat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07534-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
Waldbrandgefahr durch rauchende Jugendliche im NSG Syburg / Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07580-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.11
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 1. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07581-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.12
Ausschluss des FBI-Bezirksvertreters von der Einladung an sämtliche Mitglieder der Bezirksvertretung Eving durch den Oberbürgermeister zum Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07582-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.13
Silvesterfeuerwerk über Persebeck im April
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07589-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.14
Gefährdung von Radfahrern an der Universitätsstraße seit dem 24. Februar 2017 durch die Untätigkeit des Ordnungsamtes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07702-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.15
Gefahrenstelle Radweg an Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07712-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.16
Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern durch Pkw auf dem Feldweg Zur Hockeneicke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07924-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.17
10 Jahre illegale Müllablagerungen an der Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07925-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.18
Mangelnde parteipolitische Neutralität des Oberbürgermeisters bei Eröffnungszeremonien von städtischen Einrichtungen und öffentlichen Festveranstaltungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07936-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07553-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.2
Sanktionen gegen HartzIV-Bezieher
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07933-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.3
Städtische Kosten für aussichtsloses Verfahren bezüglich der Ratsgruppe "NPD/DieRechte"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07934-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.4
Mutmaßlich rechtswidriges Abhängen von Wahlplakaten mit Bezug zum 1. Mai
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07932-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 20:18 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Edeltraud Kleinhans
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer