Niederschrift

über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 03.11.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Starke
Rm Weyer
Rm Zupfer
CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Horitzky
Rm Liedschulte
Rm Neumann
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2005

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Zwischenbericht zum Projekt- und Finanzcontrolling
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03398-05)

2.1.2 Handwerkerparkausweis
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03635-05)

2.2 Finanzen

2.2.1 Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000-2005
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03654-05)

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Beteiligungsbericht 2004/2005

2.4.2 Wechsel von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03636-05)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Vorfluter Aplerbeck-West IV. Bauabschnitt
Ostkirchstraße Nr. 125 bis zur Wasserbank
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-05)

3.2 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Tiefe Straße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02672-05)

3.3 Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Planbereichsveränderung; III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02990-05)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Bei-trägen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-05)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Bei-trägen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Um-fahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodt-straße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02831-05)

3.6 Masterplan Luft/Luftreinhaltung - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02211-05)


3.7 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Ver-änderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03045-05)

3.8 1. Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
2. Umbenennung des nördl. Teilstücks der „Asselburgstraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03251-05)

3.9 Nachwahl von Mitgliedern des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03097-05)

3.10 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung Projekt Bilderflut
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03341-05)

3.11 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Verlängerung der Projekte „Elterncafes“ und „Schülerclubs“
Erweiterung um den Standort Lessing Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03309-05)

3.12 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03357-05)

3.13 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre;
II. Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-05)

3.14 Beabsichtigte Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 – Klinik-zentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03409-05)

3.15 Stadtmöblierung: Fortentwicklung der Informations- und Werbeanlagen sowie Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen im Umfeld des Westfalenstadions
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03490-05)


3.16 Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg:
Visualisierung des geplanten Ergänzungsbaus zum Vehoff-Gebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03331-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund: hier: Erweiterung der MST.factory Dortmund um technologische Ausstattung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03342-05)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03343-05)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03393-05)

8. Schule

8.1 Errichtung eines Bildungsganges am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Allgemeine Hochschulreife“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03283-05)

9. Kinder und Jugend

9.1 Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Dortmund nach dem Tagesbetreuungsausbauge- setz (TAG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03434-05)

9.2 Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03433-05)


9.3 Neubau (Ersatzbau) der städtischen Tageseinrichtung für Kinder (TEK) Alsenstr.; Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02878-05)

9.4 Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrausgabe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03534-05)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-05)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03237-05)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadt-kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2004 (Nachtrag) sowie das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03238-05)

10.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgelt-ordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02729-05)

10.5 Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03344-05)

10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03469-05)

10.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Gewinnverwendung 2004 für das Deponie-sondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03531-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen „Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
- keine Vorlagen -

13.2 Dortmunder Systemhaus

13.2.1 dosys.- Dortmunder Systemhaus
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03347-05)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von Bm’in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm’in Jörder die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Liedschulte (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm’in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

8.2 Weiterentwicklung der Berufskollegs;
hier: Veränderung der Zuordnung von Bildungsgängen und Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs

13.2.2 Mitgliedschaft des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, in der Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig
festgestellt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2005

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bat, auf Seite 18 unter TOP 3.8 im ersten Absatz nach dem ersten Satz folgenden Satz anzufügen:
Sie bedauerte, dass die Planungsverwaltung die Herausgabe des OVG-Urteils verweigert habe.

Außerdem sollte folgender neuer sechster Absatz eingefügt werden:
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass es sich bei der gerichtsanhängigen Ansiedlung um eine Fläche unterhalb der Großflächigkeit gehandelt habe.

Auf Seite 36 der Niederschrift müsse unter TOP 13.1.1 aus dem Text erkennbar sein, dass sie die Anregung gegeben habe, dass der Ratsbeschluss nicht mehr angewandt werden sollte.

StR Sierau merkte an, es sei nicht richtig, dass die Verwaltung die Herausgabe des Urteils verweigert habe, sondern man habe sich korrekt entsprechend der Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates verhalten.

Unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Änderungen genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2005.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Zwischenbericht zum Projekt- und Finanzcontrolling
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03398-05)

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, für ihn sei nicht zweifelsfrei erkennbar, wie das Fördervolumen von 28,6 Mio. Euro, das in dem Zeitraum von 2001 bis 2008 zur Verfügung stehe, auch tatsächlich verausgabt werden könne.

Bis Dezember 2005 würden von der Gesamtsumme rund 11,7 Mio. Euro ausgegeben. Neue Maßnahmen müssten bis zum 31.12.2006 begonnen werden und bis zum 31.12.2008 abgerechnet sein. Bei verschiedenen Vorhaben, wie beispielsweise dem Big Tipi, dem Fredenbaumpark oder der Hoesch-Schreinerei, ließen sich allerdings deutliche Verzögerungen ausmachen, so dass eines Erachtens ein Nachsteuerungsbedarf gegeben sei.

Rm Horitzky (CDU) schloss sich den Ausführungen von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) an.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) hielt es für erforderlich, die einzelnen Projekte so zielgenau in Angriff zu nehmen, dass Fördermittel nicht verloren gingen.

Rm Giese (SPD) führte aus, dass nach seiner Einschätzung die vorgesehenen Maßnahmen fristgerecht abgearbeitet werden könnten. Wichtig sei allerdings auch der Hinweis, dass nach der Realisierungsphase der Aspekt der Nachhaltigkeit eine große Rolle spiele.

StR Sierau stellte ausführlich dar, dass zur Zeit keine Anhaltspunkte bestünden, die darauf hindeuteten, dass die in der Vorlage aufgeführten Projekte nicht fristgerecht abgearbeitet werden könnten. Er biete den Fraktionen an, über die einzelnen Sachstände und Rahmenbedingungen in deren Fraktionssitzungen detailliert zu berichten.

Herr Appel (6/Urban II) erläuterte die Gründe, die zu Verzögerungen bei einzelnen Maßnahmen geführt haben. Darüber hinaus stellte er fest, dass Fördergelder, die nicht in Anspruch genommen worden seien, übertragen werden könnten. Alle anderen Fördermittel habe man abgerufen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht zum Projekt- und Finanzcontrolling zu den Projekten der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
Handwerkerparkausweis
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03635-05-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 vor:

Zu o. g. Tagesordnungspunkt bittet die CDU-Fraktion um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Die Verwaltung möge Bericht erstatten, inwieweit der von der Stadt Dortmund eingeführte Handwerkerparkausweis auf Zustimmung und Nachfrage bei den ortsansässigen Betrieben gestoßen ist. Insbesondere sollte auf die Anzahl der ausgestellten Ausweise und die damit verbundenen Einnahmen aus Gebühren eingegangen werden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, ob eine Beteiligung der Stadt Dortmund an einem im Juni 2005 eingeführten interkommunalen „Ruhrgebietsparkausweis“ verfolgt worden ist.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung in der Sache vom 02.11.2005 vor.

Rm Reppin (CDU) begrüßte die in der Stellungnahme der Verwaltung angekündigte Absicht, sich an dem sog. Ruhrgebietsparkausweis zu beteiligen. Er bat, zu gegebener Zeit darüber zu informieren, wie dieses Angebot angenommen werde.

Dagegen vertrat Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Auffassung, dass bei der Vergabe des neuen Ausweises restriktiv vorgegangen werden sollte.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000 - 2005
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03654-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 19.10.2005 vor:

Die CDU-Fraktion bittet Sie, o. g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzusehen.

Gleichzeitig bitten wir Sie, die umfangreiche Projektliste, die dem Ausschuss am 15.09.2005 zur Kenntnis gegeben worden ist, um die Spalten „Gesamtkosten der Maßnahme“, „Eigenanteil“ sowie „periodengerechte Aufstellung des Mittelzuflusses“ zu ergänzen.

Bm’in Jörder unterrichtete den Haupt- und Finanzausschuss, dass die Stellungnahme von der Verwaltung in der Dezember-Sitzung vorgelegt werde.

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Beteiligungsbericht 2004/2005

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht 2004/2005 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4.2
Wechsel von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03636-05-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Vertretern der Stadt in Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversammlungen oder ähnlichen Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften sich für einen regelmäßigen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen. Der Wechsel sollte jeweils nach etwa fünf Jahren erfolgen.

Analog dazu sollen auch die Wirtschaftsprüfer in den städtischen Eigenbetrieben im gleichen Rhythmus gewechselt werden. Dazu beauftragt der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, dies bei der Erstellung von Ratsvorlagen zur Bestellung von Wirtschaftsprüfern zu berücksichtigen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2005 zum CDU-Antrag vor.

Nachdem Rm Dr. Eiteneyer (CDU) den Antrag seiner Fraktion erläutert hatte, erinnerte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) an eine entsprechende Diskussion über die Thematik im Frühjahr letzten Jahres im Rechnungsprüfungsausschuss. Dort sei ein Modell aus Köln vorgestellt worden, nach dem es einen Pool von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gebe, aus dem man sich innerhalb der Stadt Köln bedienen könne. Im Rechnungsprüfungsausschuss sei vereinbart worden, dass nach ca. einem bis anderthalb Jahren ein Erfahrungsbericht über das Kölner-Modell von StA 14 vorgelegt werden soll. Er rege an, dieses Papier abzuwarten und als Grundlage für eine Beschlussfassung über den CDU-Antrag zu nehmen.

Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, den Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 als eingebracht anzusehen und erneut zu behandeln, wenn der Erfahrungsbericht über das Kölner-Modell vorliegt.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Vorfluter Aplerbeck-West IV. Bauabschnitt
Ostkirchstraße Nr. 125 bis zur Wasserbank
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der bisher beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 6.299.937,-- Euro die Durchführung des IV. Bauabschnittes des Vorfluters Aplerbeck-West mit Gesamtkosten in Höhe von 500.000,-- Euro.

zu TOP 3.2
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Tiefe Straße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02672-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Abbindung der Tiefe Straße im Einmündungsbereich zur Brackeler Straße, die Herstellung von 6 Baumscheiben und von Pollern im Einmündungsbereich „Zweigstraße“/„Tiefe Straße“ und das Markieren von Stellplätzen in der Tiefe Straße zwischen Oesterholzstraße und Zweigstraße mit einem Aufwand in Höhe von insgesamt 20.000,00 Euro und investiven Auszahlungen in Höhe von 20.000,00 Euro.

zu TOP 3.3
Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Planbereichsveränderung; III. Satzungsbe-schluss; IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02990-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - vorgetragenen Anregungen ge-prüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6.3 a) bis f) zu folgen, den Anregungen zu Pkt. 6.1 und 6.2 sowie 6.3 g) aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 3
BauGB vorgebrachten Anregungen aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) und § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In O 219 - Rheinland-damm/Westfalendamm - vom 28.11.2001 und den Beschluss zur Planbereichsände-rung und -aufteilung vom 09.03.2005 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen, wie unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. beschließt den Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbe-reich Ost - (zugleich teilweise Ergänzung und Änderung der Bebauungspläne 173, 183 und 198) für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.03.2005 offen gelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In O 219 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 16.08.2005 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.4
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße.

zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Umfahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Be-zeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaß-nahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02831-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Teil-anlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Umfahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaßnahme).

zu TOP 3.6
Masterplan Luft/Luftreinhaltung - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02211-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2005:

“Die von der Stadtverwaltung organisierten Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Masterplänen finden frühestens ab 15.00 Uhr statt.“

Unter Berücksichtigung des Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Enthaltungen durch die DVU und die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass:
· der Masterplan Luft/Luftreinhaltung im Jahr 2005 begonnen wird.
Folgende Schwerpunkte der Erarbeitung dieses Masterplanes sind beabsichtigt:
2005/2006: verkehrsbedingte Schadstoffe mit den Schwerpunkten
Aktionspläne und
stadtweiter Luftreinhalteplan. Zum stadtweiten Luftreinhalteplan und dessen personellen und finanziellen Auswirkungen wird in einer eigenständigen Vorlage berichtet.
2006/2007: Stadtklima und Luftreinhaltung,
2007/2008: Einflüsse gewerblicher und industrieller Emissionen auf die Luftsituation,
2008/2009: Luftreinhaltung und Bauleitplanung
· mindestens einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung zum Schwerpunktthema stattfindet und
· Aufwendungen in Höhe von 30.000€/Jahr für die Durchführung der Masterplanveranstaltungen entstehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.7
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Ver-änderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03045-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung-. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Pisula (CDU) nicht teil.

zu TOP 3.8
1. Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
2. Umbenennung des nördl. Teilstücks der „Asselburgstraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03251-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die L 556 n in dem Abschnitt zwischen der „Kurler Straße“ und der Straße „Asselner Hellweg“ sowie das nördliche Teilstück der „Asselburgstraße“ erhält den Namen „Asselner Straße“.

zu TOP 3.9
Nachwahl von Mitgliedern des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03097-05)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.10
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung Projekt Bilderflut
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03341-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II die Fortführung des Projektes Bilderflut mit verändertem Konzept für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Juli 2007 ( 20 Monate) . Bei sparsamer Verausgabung der Projektmittel ist eine kostenneutrale Verlängerung des Projektes bis maximal November 2007 ( 24 Monate) möglich.

Projektträger wird der Planerladen e.V.

Der Schwerpunkt der Beteiligung wird verstärkt durch die Einbindung des Fachbereichs Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes. Kinder- und Jugendgerechte Beteiligungsverfahren werden bei der Gestaltung und Umsetzung des Projektes durchgeführt.

Das Projekt erfordert einen Aufwand in Höhe von 173 600 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:
HJ 2005 6.300,00 Euro
HJ 2006 135.600,00 Euro
HJ 2007 31.700,00 Euro

zu TOP 3.11
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Verlängerung der Projekte „Elterncafes“ und „Schülerclubs“
Erweiterung um den Standort Lessing Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03309-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Elterncafes“ im Programmschwerpunkt 3 „Bewohnergetragene Einrichtungen“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Vo­lumen von 243.000,00 Euro vom 01.01.2006 bis 30.09.2007 weiterzuführen und um den weite­ren Standort, Lessing GS, vom 01.12.2005 bis 30.09.2007 zu erweitern.
Betrag verteilt sich auf:
HJ 2006 132.000,00 € HJ 2007 111.000,00 €
Die Einbindung des Standortes Lessing Grundschule erfolgt aufwandsneutral im Rahmen des Gesamtbudgets des URBAN II Projekts Elterncafes.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Schülerclubs“ im Programmschwerpunkt 3 „Bewohnergetragene Einrichtungen“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2006 bis 30.09.2007 mit einem Volumen von 127.000,00 Euro weiterzuführen.
Betrag verteilt sich auf:
HJ 2006 67.000,00 € HJ 2007 60.000,00 €

Die Finanzierung erfolgt im Budget der Gemeinschaftsinitiative URBAN II unter Transferauf­wand (15). Folgeaufwand entsteht nicht.




zu TOP 3.12
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Be-bauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03357-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu diesem sowie dem TOP 3.13 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Dem HFA liegen unter TOP 3.12. „B-Plan Ev 145“ und 3.13. „B-Plan Ev 146“ zwei Satzungen über eine Veränderungssperre zur Empfehlung an den Rat vor.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass beantragte Ansiedlungen verhindert werden sollen, bis die Auswirkungen auf den Einzelhandelsstandort Eving geklärt sind und Planrecht geschaffen worden ist.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, zu folgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates am 10.11.2005 schriftlich Stellung zu nehmen. Dabei kann die Antwort beider Vorlagen zusammen vorgenommen werden:

1. Wer sind die Antragsteller und was ist von diesen beantragt worden?
2. Welchen Zielen des Masterplan-Einzelhandels bzw. bestehenden Planrechts würde durch eine Genehmigung der jeweiligen Anträge zum jetzigen Zeitpunkt widersprochen?
3. Aus welchem Grund wurde die bereits im September 2004 erfolgte Änderung des Baugesetzbuches nicht bereits in den Satzungsbeschlüssen über eine Veränderungssperre zum 18.11.2004 bzw. 30.06.2005 berücksichtigt?

Für den Fall, dass schützenswerte Belange Dritter berührt sind, sind wir selbstverständlich mit einer Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.13
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungs-sperre; II. Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-05)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.14
Beabsichtigte Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 – Klinik-zentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03409-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung der Vorplatzfläche „Beurhausstraße 40“ (Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 385) beabsichtigt.

zu TOP 3.15
Stadtmöblierung: Fortentwicklung der Informations- und Werbeanlagen sowie Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen im Umfeld des Westfalenstadions
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03490-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Frau RM Reuter bittet darum, die Standorte für die Mega-Light-Werbeanlagen mit den Bezirksvertretungen abzustimmen und nachrichtlich dem AUSW vorzulegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt bei Enthaltung der DVU einstimmig unter Berücksichtigung des Gedankens, die Standorte für die Mega-Light-Werbeanlagen mit den Bezirksvertretungen abzustimmen, dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt die Gesprächsergebnisse der Verwaltung mit den Firmen Fr. Wilh. Ruhfus Außenwerbung GmbH & Co.KG (Ruhfus) und Wall AG (Wall) zur Kenntnis.

Der Rat beschließt, vorbehaltlich seiner Zustimmung zu den im nichtöffentlichen Sitzungsteil vorgelegten Vertragsentwürfen, das nachstehende Leistungsvolumen den Unternehmen Ruhfus und Wall arbeitsteilig zu übertragen:
a) Umrüstung und Ersetzung im Stadtgebiet aufgestellter hinterleuchteter Stadtinformationsanlagen und Plakatsäulen, durch Wall;
b) Aufbau von 6 Urinalanlagen mit Waschbecken sowie einer City-Toilette im Umfeld des Westfalenstadions, durch Wall;
c) Aufstellung von 35 Stadtinformationsanlagen, davon 10 Anlagen mit Stadtplänen und Stadtteilplänen (einseitig), zur Gegenfinanzierung der Toilettenanlagen, durch Wall;
d) Aufstellung von weiteren bis zu 15 Stadtinformationsanlagen im Stadtgebiet verbunden mit Pachtzahlungen an die Stadt Dortmund, durch Wall;
e) Errichtung von bis zu 30 Mega-Light-Werbeanlagen auf städtischen Grundstücken einschließlich der Flächen im Gemeingebrauch, verbunden mit Pachtzahlungen an die Stadt Dortmund, durch Ruhfus.

Rm Pisula (CDU) erläuterte, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, da durch die Maßnahme die Bürger und Gäste Dortmunds umfassendere Informationen erhielten und die Sauberkeit im Stadtgebiet verbessert werde. Begrüßenswert seien zudem auch die zu erwartenden Einnahmen sowie die Tatsache, dass jetzt mehrere Anbieter vorhanden seien und dadurch die Stadt eine Auswahlmöglichkeit habe.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) gab folgende Erklärung zu Protokoll:

„Unsere Fraktion begrüßt die WC-Häuschen ausdrücklich. Wie wir von einem unserer Ratsmitglieder wissen, das sich in dem Bereich gut auskennt, ist es ein dringender Bedarf, gerade bei Fußballspielen etwas für die Sauberkeit zu tun. Wir begrüßen auch den Ansatz, durch die Vermietung öffentlicher Flächen Mehreinnahmen zu erzielen.

Wir haben allerdings große Bauchschmerzen, dass die Verträge nicht ausgeschrieben wurden. Diese Verträge beinhalten mehr als nur eine normale Vertragsverlängerung. Mehr kann man hier im öffentlichen Teil dazu nicht sagen. Daher haben wir die dringende Anregung an die Verwaltung, sie möge prüfen, ob diese Verträge hätten ausgeschrieben werden müssen, und dieses am besten nach unserer Vorstellung bei der Vergabekammer in Arnsberg und nicht bei den stadteigenen Ämtern.

Die Weltmeisterschaft 2006 ist nicht vom Himmel gefallen und auch nicht das Problem der Sauberkeit im Umfeld von Fußballspielen. Auch die Verträge, über die wir hier sprechen, sind nicht ganz neu. Das heißt, man hätte auch zeitgerecht eine solche Vertragsverhandlung einleiten können und dann auch prüfen können, ob eine Ausschreibung durchgeführt werden musste.

Wir regen also dringend an, dass die Stadtverwaltung dies überprüfen möge. Vielleicht ist es ja auch mit einem guten Wort des Oberbürgermeisters bis zur Ratssitzung in der nächsten Woche möglich.“

Nach Ansicht von Herrn Berten sei es wichtig, festzustellen, dass Ausgangspunkt der gesamten Vertragsverhandlungen nicht eine Initiative der Stadt, sondern der beiden Unternehmen gewesen sei, die die bestehenden Verträge, die noch eine Laufzeit bis 2013 gehabt hätten, zu verlängern. Es sei also darum gegangen, eine bereits juristisch bestehende Zusammenarbeit mit zwei bewährten Partnern fortzusetzen. Die Stadt habe aus verschiedenen Interessenlagen heraus das Angebot aufgenommen.

StR Steitz machte deutlich, dass die Vertragsgestaltung rechtmäßig sei. Die rechtlichen Fragen seien sowohl mit dem Rechnungsprüfungsamt als auch mit dem Rechtsamt geklärt worden. Eine Beteiligung der Bezirksregierung halte man nicht für erforderlich. Dennoch werde niemand eine 100 %ige Garantie übernehmen können, denn dieses neue europäische Recht sei in kontinuierlichem Wandel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung handele es sich im vorliegenden Fall allerdings um kein Geschäft, das in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgehandelt werden müsste.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) gab daraufhin folgende Protokollerklärung ab:

„Dass die Initiative von den Unternehmen ausgegangen ist, mag unstrittig sein, hat allerdings bei der Frage des Vergaberechtes keinen Belang.

Dass deutliche Veränderungen seit dem Abschluss der ersten Verträge eingetreten sind, glaube ich gerne. 1993 ist schon eine Weile her. Das ist das Risiko, das man mit solchen lang laufenden Verträgen eingeht.

Auch die Qualität der Anlagen haben wir hier nicht in Zweifel gezogen. Ebenso wenig haben wir den Gegenwert in Zweifel gezogen. Der Punkt ist letztlich, wie solche Verträge zustande kommen. Wir haben starke rechtliche Bedenken, dass diese Verträge in dieser Form von der Vergaberechtsproblematik so in Ordnung sind. Daher war unsere Anregung, dies dort zu überprüfen. Einer Anregung kann man nachkommen oder man kann es sein lassen. Das ist ins Benehmen der Verwaltung gestellt.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.16
Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg:
Visualisierung des geplanten Ergänzungsbaus zum Vehoff-Gebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03331-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt, die modellhafte Darstellung eines Ergänzungsbaus nicht als Gerüstbauwerk im Maßstab 1 : 1 durchzuführen, sondern auf die virtuelle Art der Darstellung zurückzugreifen. Der mögliche Erweiterungsbau des Vehoff-Gebäudes - Ergebnis aus der Gesamtplanung Kampstraße/Brüderweg/Kirchenumfelder - wird im „Virtuellen Stadtmodell“ dargestellt, um die städtebauliche Wirkung qualifiziert beurteilen zu können. Der Rat beschließt diese Maßnahme mit einem Aufwand von 3 000,-- € im Haushaltsjahr 2005. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 61 unter dem Produkt 61 130 012 08 „Planerische Dienstleistungen“.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund: hier: Erweiterung der MST.factory Dortmund um technolgische Ausstattung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03342-05)

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) erklärte zu diesem Tagesordnungspunkt sowie dem nachfolgenden Punkt 4.2, dass seine Fraktion den Vorlagen unter der Voraussetzung zustimmen werde, dass die Vorleistungen der Stadt förderunschädlich seien.

Herr Mager (WF-Do) erläuterte, man beabsichtige von der Landesregierung sog. Absichtserklärungen zu erhalten, damit ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn erreicht werden könne. Bis dahin werde die Stadt nicht tätig werden. Es sehe im Moment so aus, als würde man für den dritten Bauabschnitt der MST.factory in diesem Jahr aus dem Haushalt 2005 noch eine förmliche Bewilligung erhalten und im ersten Quartal 2006 über Verpflichtungsermächtigungen, die der Nachtragshaushalt 2005 bereitstellen werde, eine Bewilligung für das Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnik bekommen. Man bemühe sich zudem, auch für das Zentrum eine Absichtserklärung zu erhalten. Dazu werde es in Kürze Gespräche mit dem Ministerium geben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Erweiterung der technologischen Ausstattung der MST.factory und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition im Rahmen dieser Erweiterung beträgt 13,0 Mio. EUR.
2. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils für die gesamte Investitionsmaßnahme in Höhe von rd. 4,1 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitionszuschusses bis zu einer Höhe von rd. 8,9 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
4. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb der MST.factory notwendigen Verträge abzuschließen bzw. bereits bestehende Verträge zu ergänzen.

zu TOP 4.2
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03343-05)

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bat um ergänzende Auskunft, in welchem Umfang Vormietverträge und Firmenanfragen etc. vorlägen, die Anhaltspunkt für die Frage der Vermietbarkeit des Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik von 80 % im ersten oder zweiten Jahr sein könnten.

Herr Mager (WF-Do) erläuterte, dass das Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnik eine Folgemaßnahme u. a. zum Zentrum für Robotertechnik und -technologie sei, das zum Jahresende 2005 auslaufe. Dieses Projekt habe man mit Firmen durchgeführt, die auch künftig mit dabei sein möchten. Darüber hinaus gebe es weitere Interessensbekundungen. Man sei zuversichtlich, die Quote von 60 % zu Beginn und 80 % in den einzelnen Ausbaustufen tatsächlich auch zu erreichen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung beträgt 14,2 Mio. EUR, zzgl. des anteiligen Grundstückswertes in Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR.
2. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von rd. 4,6 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitionszuschusses bis zu einer zu einer Höhe von 10,4 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
4. Das Sondervermögen wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik notwendigen Verträge abzuschließen.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -


7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03393-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, folgende Sportlerin und Sportler entsprechend den Regelungen der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund wegen ihrer besonderen sportlichen Verdienste mit der Sportlerehrennadel auszuzeichnen: Wilma Dressel, Andreas Penkner,
Jan Tebrügge und Jochen Urban.

8. Schule

zu TOP 8.1
Errichtung eines Bildungsganges am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Allgemeine Hochschul-reife“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03283-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Allgemeine Hochschulreife mit der Akzentuierung Betriebsorganisation“ am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07.

zu TOP 8.2
Weiterentwicklung der Berufskollegs; hier: Veränderung der Zuordnung von Bildungs-gängen und Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03621-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Einstimmig nimmt der Schulausschuss folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:


Beschluss:

Bei den weiteren Planungen zur Konzeption des „neuen“ Robert-Bosch-Berufskollegs bittet der Schulausschuss folgende, bereits im Gründungsbeschluss als zusätzliche Entwicklungsideen genannte Punkte mit aufzugreifen, auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen und zu bewerten:

® Integration des Städtischen Medienzentrums in den dauerhaften Standort
® Aufbau eines regionalen Stützpunktes für Lehrkräftequalifizierung und -fortbildung im Bereich der Neuen Medien
® Aufbau von Support-Angeboten für die Wartung und Pflege der informationstechnischen Infrastruktur in Städtischen Schulen.

Einstimmig nimmt der Schulausschuss folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste an:

Beschluss:

Für den zum Schuljahr 2009/2010 an der Sckellstraße neu zu errichtenden Schulbau wird die Verwaltung beauftragt, den für einen ordentlichen Unterrichtsbetrieb erforderlichen Raumbedarf den geänderten Schülerzahlen anzupassen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die an der Sckellstraße in Systembauweise schon vorher zu errichtenden Räume ab dem SJ 2009/2010 ausschließlich dem Robert-Schumann-Berufskolleg zur Nutzung zur Verfügung stehen sollen und somit für eine Nutzung für das Robert-Bosch Berufskolleg nicht zur Verfügung stehen.

Das Ergebnis ist in den anstehenden Architektenwettbewerb sowie in die weiteren Planungen einzubeziehen.

Die zuständigen Ausschüsse sind zeitnah über das Ergebnis zu unterrichten.



Bei 7 Nein-Stimmen empfiehlt der Schulausschuss dem Rat daraufhin, unter Berücksichtigung der beiden Anträge folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt:

a) die Veränderung der Zuordnung von Fachklassen der Berufsschule zwischen dem Karl-
Schiller-Berufskolleg, dem Leopold-Hoesch-Berufskolleg und dem Robert-Bosch-Berufskolleg in zwei organisatorischen und zeitlichen Schritten (entsprechend dem in Anlage 1 / I dargestellten Konzept)
b) die Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs vom Standort „Brügmannblock“ zum Standort „Sckellstraße“ in zwei organisatorischen und zeitlichen Schritten (entsprechend dem in Anlage I / II dargestellten Konzept)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Dortmund nach dem Tagesbetreuungsaus-baugesetz (TAG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03434-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das „Konzept zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege“ und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.

zu TOP 9.2
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder von 4 Monaten bis zum Schulein-tritt in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03433-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt das Konzept zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 20 % der Kinder unter 3 Jahren als Planungsziel festgelegt.
Die Ganztagsangebote sind entsprechend der örtlichen Nachfrage auszubauen.

Die zurzeit bestehenden Angebots- und Gruppenformen des „Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW“ (GTK-NW) werden durch die in den Modulen 1 – 3 genannten Angebotsstrukturen für die Betreuung von Kindern in Einrichtungen ergänzt (siehe Anlage 1).
Die Elternbeiträge für derartige Angebote werden analog der Regelungen des GTK erhoben.


zu TOP 9.3
Neubau (Ersatzbau) der städtischen Tageseinrichtung für Kinder (TEK) Alsenstr.; Grund-satzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02878-05)

Auf die Frage von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nach der Landesförderung der Maßnahme führte StR Pogadl aus, es sei zur Zeit noch unklar, ob die bisherigen Fördermöglichkeiten beibehalten würden. Dazu fehlten entsprechende Beschlusslagen auf Landesebene. Die bisherigen Regelwerke würden von der Landesregierung dahingehend überprüft, ob sie fortgeführt oder verändert werden sollten.

Die Maßnahme „Alsenstraße“ müsse unabhängig von einer Förderung durchgeführt werden. Ob sie ein künftiges Förderprogramm passe, sei heute nicht zu beantworten. Über Entscheidungen auf der Landesebene werde die Verwaltung zeitnah berichten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt im Grundsatz den Neubau (Ersatzbau) der städtischen Tageseinrichtung für Kinder, Alsenstraße, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.008.000 Euro.

zu TOP 9.4
Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrausgabe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03534-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt genehmigt die überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von 4.600.000 € bei der Finanzposition 4557.7701.0000 – Heimpflege – mit Deckung durch Minderausgaben bei der Finanzposition 4820.6910.000 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung - § 22 SGB II – in Höhe von 4.600.000 €.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:


- Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 (Drucksache-Nr. 02614-05-E1)

In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass in dem Prüfauftrag des CDU-Antrages auch die Überprüfung enthalten ist, wie teuer die Dienstleistung ist, z. B. die Parkgebühr per Handy zahlen zu können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005:

„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob

Ø das Bezahlen von Parkgebühren per Mobilfunktelefon in Dortmund eingeführt werden kann


Ø Parkscheinautomaten generell für bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten eingerichtet werden können
Über das Ergebnis dieser Prüfung ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu berichten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung dieses Antrages mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses ein Schreiben der Verwaltung vom 02.11.2005 vor, in dem daraufhin gewiesen wurde, dass als Datum des Inkrafttretens im § 2 des Entwurfs der Gebührenordnung der 01.11.2005 genannt worden sei. Korrekt müsse es allerdings heißen: 01.12.2005.

Rm Pisula (CDU) führte aus, dass seine Fraktion sowohl der Vorlage als auch der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zustimmen werde. Man sehe in der Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten eine kunden- und mittelstandsfreundliche Maßnahme.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man nach wie vor die sog. „Brötchentaste“ favorisiere und an ihr festhalten werde.

Der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erteilte Prüfungsauftrag sei ein sinnvoller Ansatz. Sie weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass man bereits heute die Parkgebühren mit der Geldkarte zahlen könne. Nach ihrem Kenntnisstand allerdings bestünden Überlegungen, diese Möglichkeit wegen des damit verbundenen Aufwandes einzustellen. Es stelle sich die Frage, ob der Prüfauftrag auch diesen Aspekt beinhalte.

Seine Fraktion stimme der Vorlage ebenfalls zu, erläuterte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus). Darüber hinaus bat er die Verwaltung, vor der Sommerpause 2006 einen Sachstandsbericht vorzulegen über die Entwicklung der Einnahmen aus den Parkscheinautomaten mit der neuen Regelung im Vergleich zur vorherigen Gebührenerhebung. Außerdem sollte der Bericht darlegen, mit welchem Aufwand die Umstellung verbunden gewesen sei.

StD Fehlemann ging auf die Ausführungen von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) ein und machte deutlich, dass zur Zeit nicht die Absicht bestehe, die Geldkarte abzuschaffen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der Korrektur der Verwaltung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 10.2
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03237-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NRW nachträglich Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 3.224.424,52 Euro.

zu TOP 10.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2004 (Nachtrag) sowie das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03238-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NRW nachträglich Kenntnis von den für das
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2004 bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts in Höhe von 142.600,00 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen in Höhe von 142.600,00 Euro.
· 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts in Höhe von 36.759,00 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen in Höhe von 36.759,00 Euro.


zu TOP 10.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02729-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.5
Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03344-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die beschriebenen Änderungen der Entgeltordnung mit Wirkung ab dem
01.01.2006.

zu TOP 10.6
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dort-mund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03469-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2006 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;


- beschließt das Investitionsprogramm 2006 bis 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2006 bis 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 10.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Gewinnverwendung 2004 für das Deponie-sondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03531-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2004 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2004 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
412.500,00 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2004 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2005 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen „Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
- keine Vorlagen -


13.2 Dortmunder Systemhaus

zu TOP 13.2.1
dosys. - Dortmunder Systemhaus
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03347-05)

Unter Hinweis auf die Diskussion zum TOP 2.4.2 „Wechsel von Wirtschaftsprüfungsgesell-schaften“ beantragte Rm Neumann (CDU), aus dem Beschlussvorschlag und dem Begründungs-text der Vorlage den Passus „bis auf weiteres“ zu streichen und dafür die Formulierung „für das Jahr 2005“ einzusetzen.

Dem Änderungsantrag von Rm Neumann (CDU) stimmte der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zu.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes dosys. - Dortmunder Systemhaus beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2005 Herrn Dipl.-Kfm. Frank Ehlig, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Dortmund, als Prüfer des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

zu TOP 13.2.2
Mitgliedschaft des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, in der Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03554-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt die Mitgliedschaften des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, in der Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft.



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.30 Uhr von Bm’in Jörder beendet.



Der Oberbürgermeister
in Vertretung


Jörder Liedschulte
Bürgermeisterin Ratsmitglied



Weber
Schriftführer