Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel


am 14.03.2019
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:03 - 16:40 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Karl-Heinz Czierpka
Daniel Behnke
Annegret Czekalla
Harry Heyn
Holger Knöpker
Hartmut Monecke entschuldigt
Michael Noffke
Dirk Sanke
Anette Schulte
Thomas Wesnigk

CDU

Manfred Frank


Ulf Katler ab 16.30 Uhr zu TOP 11.7
Dirk Risthaus
Petra Sprenger
Martin Unland entschuldigt

B90/Die Grünen

Heide Kröger-Brenner


Dr. Thomas Mitra
Dietmar Plieth

Die Linke
Dr. Gerhard Sickert




b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Keine.

c) Verwaltung
Dietmar Kraushaar -Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel-
Helma Friers -Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel-
Jürgen Göken -Bürgerdienste-
Tanja Young -Jugendamt-
Herr Sparla -Polizei-

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)
für die 35. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel,
am 14.03.2019, Beginn 16:00 Uhr,
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 07.02.2019

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Ausbau digitaler Medien der Jugendfreizeitstätte-Brackel in 2019
-Der Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen lag bereits zur Sitzung am 07.02.2019 vor.-
(Drucksache Nr.: 13278-19)

hierzu -> Stellungnahme zum Antrag (51)
(Drucksache Nr.: 13278-19-E1)

5.2 Antrag des Jugendamtes auf zusätzliche Bedarfe für den Hochseilgarten der Jugendfreizeitstätte Brackel in 2019
(Drucksache Nr.: 13608-19)

5.3 Antrag des Seniorenbüros auf finanzielle Unterstützung für den diesjährigen 9. Aktionstag "Zu Hause älter werden"
(Drucksache Nr.: 13640-19)

5.4 Antrag des Seniorenbüros auf finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von Bannern
(Drucksache Nr.: 13642-19)

5.5 Aufhebung eines Beschlusses
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 09230-17-E3)

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12897-18)

7. Schulen

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13154-19)

8. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

9. Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.

10. Soziales, Familie und Gesundheit
Keine Vorlagen.

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Bauen, Verkehr und Grün

11.1 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18)

11.2 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13088-18)

11.3 Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)

11.4 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13471-19)

11.5 Widmung von Straßen in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13364-19)

11.6 Fichte-Grundschule: Umsetzung energetische Sanierung, Solarzellen und Dachbegrünung
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11801-18-E2)

11.7 Radwege in der Siedlung Stadtgärtnerei wiederherstellen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13613-19)

11.8 Zusätzliche Abfallbehälter am Fuß- Radweg nördlich der Rennbahn
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13611-19)

11.9 Linksabbiegen auf dem Brackeler Hellweg auf Höhe der Einfahrt der Kommende

12. Mitteilungen
Keine.

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen
Keine.

Der Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

zu TOP 1
Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Harry Heyn wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Behnke von der SPD-Fraktion bittet um Aufnahme des Antrages „Verkehrssituation Am Westheck“ im Wege der Dringlichkeit. Er begründet die Dringlichkeit damit, dass der Ortstermin mit Bezirksvertretungsmitgliedern, Tiefbauamt und Polizei erst nach Antragsfrist für diese Sitzung stattfinden konnte, dort aber dringend Handlungsbedarf besteht.

Der Dringlichkeit der Aufnahme dieses Antrages stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

Der Antrag wird unter TOP 11.10 behandelt.

Der so erweiterten Tagesordnung stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 07.02.2019

Der o. g. Niederschrift wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 2
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 3
Berichterstattung
Keine Berichterstattung.

zu TOP 4
Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine.

zu TOP 5
Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Ausbau digitaler Medien der Jugendfreizeitstätte-Brackel in 2019
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13278-19)
Zur heutigen Sitzung liegt eine Stellungnahme der Frau Young, Fachreferentin für Kinder- und Jugendförderung, vor, die den Inhalt des Antrages noch einmal bekräftigt.

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

„Für die Jugendfreizeitstätte Brackel werden neue digitale Medien angeschafft. Die Kosten der Medien zur Unterhaltung, Beteiligung, Recherche und Innformationsverarbeitung (PCs, Audiotechnik, mobile Geräte, lizensierte Software) belaufen sich auf ca. 2.500,00 €.

Begründung:
Die finanzielle Unterstützung der BV Brackel hat im Bereich der Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk bereits einiges ermöglicht.
Als Einrichtung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist die lebensweltliche Teilhabe und Beteiligung, unabhängig vom sozialen Status, für die Jugend des Stadtbezirks eine ihrer Kernaufgaben. Im Zeitalter der Digitalisierung ist eine zeitgemäße Informations- und Medientechnik hierfür Voraussetzung.
Sämtliche vorhandene Computer und andere digitale Medien der Einrichtung sind veraltet oder defekt. Es wurden mehrfach Versuche unternommen, durch Aufrüstung der alten Geräte eine Neuanschaffung zu umgehen, doch diese Bemühungen konnten der schnellen Entwicklung schlussendlich nichts entgegensetzen.“


zu TOP 5.2
Antrag des Jugendamtes auf zusätzliche Bedarfe für den Hochseilgarten der Jugendfreizeitstätte Brackel in 2019
(Drucksache Nr.: 13608-19)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, dem Jugendamt einen Betrag in Höhe von insgesamt 4.500,00 € aus Mitteln der Bezirksvertretung, hier: Vereins- und Kulturförderung, Repräsentation, für zusätzliche Bedarfe für den Hochseilgarten der Jugendfreizeitstätte Brackel in 2019 zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.3
Antrag des Seniorenbüros auf finanzielle Unterstützung für den diesjährigen 9. Aktionstag "Zu Hause älter werden"
(Drucksache Nr.: 13640-19)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, dem Seniorenbüro Brackel einen Betrag in Höhe von max. 200,00 € aus Mitteln der Bezirksvertretung, hier: Vereins- und Kulturförderung, Repräsentation, für Plakate, Handzettel und Umgestaltung/Aktualisierung des Werbebanners für den diesjährigen Aktionstag „zu Hause älter werden“ zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.4
Antrag des Seniorenbüros auf finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von Bannern
(Drucksache Nr.: 13642-19)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, dem Seniorenbüro Brackel einen Betrag in Höhe von max. 500,00 € aus Mitteln der Bezirksvertretung, hier: Vereins- und Kulturförderung, Repräsentation, zur Anschaffung von 5 Bannern (nach Möglichkeit wiederverwendbare) für die neue Themenreihe „vom Volksempfänger zur künstlichen Intelligenz“ zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 5.5
Aufhebung eines Beschlusses
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 09230-17-E3)

Die Bezirksvertretung stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den o. g. Beschluss zur Wildkrautentfernung zurück.“

zu TOP 6
Bürgerdienst6e und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12897-18)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

„Der Rat der Stadt beschließt die in Ziffer 2 der Begründung dargestellte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.“


zu TOP 7
Schulen

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13154-19)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20 zur Kenntnis.
zu TOP 8
Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

zu TOP 9
Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.

zu TOP 10
Soziales, Familie und Gesundheit
Keine Vorlagen.

zu TOP 11
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 11.1
Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 22. Jan. 2019-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18)

Zur „Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr“ beschließen die Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und CDU in der Bezirksvertretung Brackel einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke) nachfolgend aufgeführten Antrag:

„Die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg werden aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen. Sie sind nicht weiter als „Tauschflächen“ vorzuhalten. Daher ist auch eine nochmalige Eignungsuntersuchung entbehrlich.

Begründung:
Die drei Flächen werden von der Verwaltung als „perspektivisch auf allen
Planungsebenen aufzugeben“ eingestuft. Diese Einschätzung wird nachvollziehbar
mit der fehlenden Wirtschaftlichkeit begründet, u.a. aus städtebaulicher Sicht
und auch wegen der hohen Ausgleichserfordernisse durch die besondere
Schutzkategorie der angetroffenen Böden.

Ein Verbleib im Entwurf macht daher keinen Sinn, auch nicht die weitere
Vorhaltung als so genannte „Tauschflächen“. Selbst wenn keine Ersatzflächen
gefunden werden, scheidet eine Nutzung dieser drei Flächen aus. Ein Tausch kann
nur dann stattfinden, wenn die zu tauschenden Flächen gleiche Möglichkeiten
eröffnen. Das ist hier nach Aussagen der Verwaltung nicht der Fall.

Da die in der Vorlage geschilderten und nachvollziehbar erläuterten
Ausschlussgründe irreversibel sind, können auch sofort die nötigen
Konsequenzen gezogen werden. Das schafft Klarheit vor Ort und verhindert
unnötige Verwaltungsarbeit.

Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern. Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.“


Dem nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:

Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Flughafen Dortmund

Zu Teil B Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr

6.6 Flughäfen

Die BV Brackel beschließt:
a) Das Ziel 6.6-1 „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ wird gestrichen. Die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wird beibehalten. Das Ziel wird wie folgt formuliert: „Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“

Begründung zu a):
Nach den Erläuterungen zum Ziel 6.6-1 („Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“) ist ein Ausbau des Flughafens Dortmund möglich, wenn durch Veränderungen des Ausbauzustandes (z. B. Verlängerung der Start-/Landebahn) der Betriebszeiten und der flugtechnischen Einrichtungen der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen nichts entgegensteht.
Der Flughafen Dortmund verfolgt weiterhin Ausbaupläne hinsichtlich der Verlängerung der Start- und Landebahn. Die Geschäftsführung des Flughafens Dortmund hält aus diesem Grund die Einstufung des Flughafens im neuen LEP NRW als „landesbedeutsamer Flughafen“ für besonders wichtig, um eine „bedarfsgerechte“ Entwicklung zu ermöglichen und nicht auf eine reine Bestandssicherung beschränkt zu sein. Dabei ist der Begriff „bedarfsgerecht“ nicht konkretisiert und könnte mit den o. g. geschilderten Ausbaumaßnahmen begründet werden.
b) Das Ziel 6.6-2 wird wie folgt umformuliert: „Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“




Begründung zu b):
Der Gesundheits- und Lärmschutz der Bevölkerung ist ein hohes Gut und wird durch Fluglärm erheblich beeinträchtigt. Die Beschränkung und Bekämpfung von Fluglärm darf nicht ausschließlich der kommunalen Planungsbehörde auferlegt werden. Die jetzt im Regionalplan unter Ziel 6.6-2 vorgeschlagene Formulierung würde hier einen grundlegenden Paradigmenwechsel vornehmen. Der Verweis auf die gemeindliche Bauordnung, einen „ausreichenden Abstand zu Flugplätzen und Verkehrslandeplätzen“ einzuhalten, würde in diesem Fall einen massiven Eingriff in die Planungshoheit der Kommune bedeuten.“


Der nachfolgend aufgeführte Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 12 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt.

Zu Teilbereich C: Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Teilbereich Dortmund

Die BV Brackel beschließt:
Die Wohnbauflächen Wickede-West und –Nord werden für die noch unbebauten Flächen nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Die Flächen werden stattdessen als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE*) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.

Begründung:
Die ASB-Darstellung führt bei Umsetzung einer zukünftigen Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Landschaftsraum (Regionaler Grünzug, BSLE in der Nähe). Die Verbundfläche ist in dem durch Ackerbau und Siedlung geprägten Umfeld als Trittsteine im lokalen Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Zudem handelt es sich um den verkehrslärmärmsten Raum in Dortmund.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die nördliche Teilfläche des geplanten ASB aufgrund schwieriger Entwässerungssituation nicht weiter als Wohnbaufläche zu entwickeln.“


Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.“





zu TOP 11.2
Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 22. Jan. 2019-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13088-18)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.“


zu TOP 11.3
Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 19.02.2019-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)

Die Bezirksvertretung Brackel verweist zu dieser Vorlage auf ihren unter TOP 11.1 (Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr) gefassten einstimmigen Beschluss, der hier nochmals aufgeführt wird:

„Die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg werden aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen. Sie sind nicht weiter als „Tauschflächen“ vorzuhalten. Daher ist auch eine nochmalige Eignungsuntersuchung entbehrlich.

Begründung:
Die drei Flächen werden von der Verwaltung als „perspektivisch auf allen
Planungsebenen aufzugeben“ eingestuft. Diese Einschätzung wird nachvollziehbar
mit der fehlenden Wirtschaftlichkeit begründet, u.a. aus städtebaulicher Sicht
und auch wegen der hohen Ausgleichserfordernisse durch die besondere
Schutzkategorie der angetroffenen Böden.

Ein Verbleib im Entwurf macht daher keinen Sinn, auch nicht die weitere
Vorhaltung als so genannte „Tauschflächen“. Selbst wenn keine Ersatzflächen
gefunden werden, scheidet eine Nutzung dieser drei Flächen aus. Ein Tausch kann
nur dann stattfinden, wenn die zu tauschenden Flächen gleiche Möglichkeiten
eröffnen. Das ist hier nach Aussagen der Verwaltung nicht der Fall.

Da die in der Vorlage geschilderten und nachvollziehbar erläuterten
Ausschlussgründe irreversibel sind, können auch sofort die nötigen
Konsequenzen gezogen werden. Das schafft Klarheit vor Ort und verhindert
unnötige Verwaltungsarbeit.

Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern. Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.“

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die beabsichtigte externe Beauftragung der Untersuchung zur Kenntnis. In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 60.000,00 €.“


zu TOP 11.4
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 19. Feb. 2019-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13471-19)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.“


zu TOP 11.5
Widmung von Straßen in Dortmund-Brackel
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 04.02.1019-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13364-19)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel beschließt mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung die Widmung der folgenden Straßen ohne Beschränkung des Gemein-gebrauchs gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraßen:
1. Handweiserstraße
2. Meinertstraße
3. Haferfeldstraße“


zu TOP 11.6
Fichte-Grundschule: Umsetzung energetische Sanierung, Solarzellen und Dachbegrünung
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11801-18-E2)

Die Bezirksvertretung stimmt nachfolgendem erweiterten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel dankt der Verwaltung für den Bericht vom 18.01.2019 über die zeitnahe und präzise Prüfung des energetischen Zustands der Fichte Grundschule.

Die Bezirksvertretung Brackel bittet die Verwaltung:
· einen energetischen Sanierungsplan aufzustellen, in dem die vorgeschlagenen Maßnahmen geplant werden
· die energetische Sanierung in 2019 in Absprache mit der Schulleiterin zu beginnen
· schon in 2019 eine Photovoltaikanlage anzubringen – falls das nicht spätere Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. Dämmung, behindert.
· zu prüfen, ob ein zertifizierter Passivhausstandard erreicht werden kann.

Begründung:
In den Räumen unter dem Dach heizt es sich auch bei mäßig warmem Wetter sehr auf und im Keller ist es in der Übergangszeit zu kalt. Es gibt drei „Klimazonen“ im Haus.
Auch eine Dachbegrünung könnte das Klima im Haus verbessern.

Auf einstimmigen Wunsch der BV Brackel hin wurde am 21.11.1028 eine Begehung durchgeführt, die zahlreiche, teils dringende Sanierungsvorschläge ergeben hat.

Eine Schule soll den Schülerinnen und Schülern auch als Vorbild dienen.
Aus dem Energiebericht 2016 der Stadt Dortmund vom Juli 2017 geht hervor, dass es seit 2011 keinen messbaren Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dachflächen gegeben hat. „Dachbegrünung soll Normalität werden“ heißt es auf der Internetseite der Stadt Dortmund.“


zu TOP 11.7
Radwege in der Siedlung Stadtgärtnerei wiederherstellen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13613-19)

Die Bezirksvertretung stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt, dass die Radwege in der Siedlung Stadtgärtnerei umgehend wiederhergestellt werden. Auf den gelben Verbotsschildern ist das Radfahren-verboten-Symbol zu überkleben. Die Wege sind mit Fuß-/Radweg, Vz240 zu kennzeichnen und die Bordsteine am Anfang/Ende der Wege sind abzusenken.

Begründung:
Über zehn Jahre gab es in der Siedlung Stadtgärtnerei mehrere Radwege. Seit Dezember 2017 wird an der endgültigen Straße in der Siedlung gearbeitet. Dabei sind ohne politischen Beschluss aus einem Teil der Geh- und Radwege reine Gehwege geworden. Das widerspricht dem gültigen Bebauungsplan und auch dem allgemeinen Bestreben, den Radverkehr in Dortmund zu fördern, statt zu behindern.

Im Bebauungsplan Br 149 sind die Wege eindeutig beschrieben, siehe Abschnitt 10.3:

10.3 Begrünung der Fuß- und Radwege sowie der Rad- und Wanderwege

Der innerhalb der Grünfläche Parkanlage verlaufende Fuß- und Radweg (R+W 1) ist m Westen der Parkanlage durch eine zu pflanzende, aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung (Vogelkirsche – Prunus avium -) zu säumen.

Der innerhalb der Grünfläche ‚Parkanlage‘ von Norden nach Süden verlaufende Weg (R+W 2) ist ebenfalls durch eine aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung (Hainbuche – Carpinus betulus -) zu begrünen (vgl. Landschaftspflegerischer Facheitrag).
Der von Norden nach Süden verlaufende Fuß- und Radweg ist südlich der Planstraße F durch eine zu pflanzende, aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung (Walnuss – Juglans regia) zu säumen.

Im Bereich des Spannfeldes zwischen den Masten 14 und 15 der Hochspannungsfreileitung ist entlang des Rad- und Wanderweges als kleinkroniger, standortgerechter Laubbaum ausschließlich Weißdorn (Crataegus monogyna), hochstämmig, Stammmindestumfang 18-20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, anzupflanzen.

Entlang der sonstigen Fuß- und Radwege und entlang der Rad- und Wanderwege sind kleinkronige, standortgerechte Laubbäume (Eberesche –Sorbus aucuparia- und Traubenkirsche –prunus padus-, hochstämmig, Stammmindestumfang 18-20 cm, gemessen in 1,00 m Höhe) anzupflanzen.

Die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.“


zu TOP 11.8
Zusätzliche Abfallbehälter am Fuß- Radweg nördlich der Rennbahn
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13611-19)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CU-Fraktion einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, entlang des nördlich gelegenen Fuß- /Radweges zusätzlich Abfallbehälter aufzustellen.

Begründung:
An der oben beschriebenen Stelle wird es Graffitikünstlern gestattet, die Begrenzungsmauer zu besprühen. Die dort bereits installierten Mülltonnen haben ein zu geringes Fassungsvermögen und sind durch die sperrigen leeren Sprühdosen schnell befüllt. Die weiteren Dosen werden dann sorglos über die Mauer in der Natur entsorgt.“


zu TOP 11.9
Linksabbiegen auf dem Brackeler Hellweg auf Höhe der Einfahrt der Kommende

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag des Bezirksbürgermeisters einstimmig zu:

„Das Linksabbiegeverbot auf dem Brackeler Hellweg aus Richtung Westen kommend auf das Gelände der Kommende Brackel, Brackeler Hellweg 144, wird aufgehoben.

An der Ausfahrt auf den Brackeler Hellweg darf nur nach Westen abgebogen werden (Zeichen 209-20, vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts).“


zu TOP 11.10
Verkehrssituation "Am Westheck"
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Die Linke)
(Drucksache Nr.: 13879-19)

Dem nachfolgenden Antrag der Bezirksvertretung Brackel zur Verkehrssituation Am Westheck wird einstimmig zugestimmt:

„Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, das Befahren des Bürgersteigs an der Lichtsignalanlage Am Westheck/Einmündung Kühlingstraße auf der westlichen Straßenseite durch Abpfostung zu verhindern.

Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung DSW21, an der Bushaltestelle „Kühlingstraße“ auf der westlichen Straßenseite des Westhecks einen Fahrgastunterstand zu errichten.

Begründung:
Der Bürgersteig an besagter Stelle wird leider zunehmend von Autofahrerinnen und Autofahrern als Kurzzeitparkplatz missbraucht. Dadurch werden insbesondere die Schulkinder auf dem Weg zur Reichshofgrundschule gefährdet. Aufgrund des breiten Bürgersteigs an dieser Stelle war das bislang leicht möglich. Um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, soll der Bereich der Ampelanlage abgepfostet werden. Zusätzlich wird die Einrichtung eines Fahrgastunterstands nicht nur den Wartenden zu Guten kommen, sondern auch die Breite des Bürgersteigs reduzieren.“



zu TOP 12
Mitteilungen
Keine.

zu TOP 13
Anfragen und Antworten auf Anfragen
Keine.






Karl-Heinz Czierpka Harry Heyn Dietmar Kraushaar
Bezirksbürgermeister Bezirksvertretungsmitglied Schriftführer