Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 26.03.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Harnisch stv. Vorsitzender (SPD)


Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Penning (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Frau RM Menzebach (CDU) i. V. f. Herr RM Weber
Frau RM Grollmann (CDU) i. V. f. Herr sB Rüding
Herr RM Baran (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i. V. f. Herr RM Keller
Herr RM Wittkamp (SPD) i. V. f. Herr RM Klösel
Frau RM Brandt (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Sohn (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff, bis 17:30 Uhr
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schwinn (B’90/Die Grünen) i. V. f. Frau RM Reuter
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Thieme (Gruppe der NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Frau Laubrock - 64/stv. AL
Herr Limberg - 65/AL
Herr Schließler - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Dr. Falk - 70/tech. Betriebsleiter
Frau Knappe - 61
Herr Niederquell - 23/stv. AL
Herr Peper - 23
Frau Irle - 1/GB III
Frau Bonan - 1/GB III
Herr Fischer - 60/4
Herr Dehler - 60/4
Herr Vetter - 60/4
Herr Möller - 60/4
Herr Karadag - 2/Dez.-Büro
Herr Stankewitz - 5/Dez.-Büro
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Dr. Frehn (Gutachter/ Planersocietät)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 26.03.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.02.2014


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund

Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10932-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 zwecks der Einbringung vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2014

3.2 Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)

3.3 Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)

3.4 Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12058-14)

3.5 Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

3.6 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

3.7 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11894-14)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln -; (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 138 und Br 164)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11887-14)




4.2 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11859-14)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 - Borsigplatzquartier-
hier:
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11769-14)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung;III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 21.02.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11995-14)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 - Johannisborn-
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11841-14)

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung Nr. 19, II. Kenntnisnahme und Zustimmung zu dem beabsichtigten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ma 107 abweichenden Ausbau der Beratgerstraße; III. Ermächtigung, eine Befreiung von der Festsetzung "Gewerbegebiet" für den Bau einer Wendeanlage zu erteilen; IV. Ermächtigung, eine Befreiung von der Festsetzung "öffentliche Straßenverkehrsfläche" zugunsten einer gewerblichen Nutzung zu erteilen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12039-14)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Offenlegungsbeschluss; III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11994-14)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11902-14)



4.9 Bauleitplanung;
Rahmenplanung „Westlich Wellinghofer Straße“, Änderung des Flächennutzungsplanes (39. Änderung) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273
hier: Beschluss zur Rahmenplanung, Beschluss zur Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - mit neuer Zielsetzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplans Hö 111) und erneuter Beschluss zur frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11798-14)

4.10 Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dortmund-Kirchlinde.
hier: Zwischenergebnisse zum Entwicklungskonzept für die Fläche des TÜV Nord Bildung in Dortmund-Kirchlinde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11960-14)

4.11 Festival RuhrHOCHdeutsch - Standort für das Spiegelzelt - auf dem Grundstück Rheinlanddamm 200, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstück 408
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12023-14)

4.12 Vorbescheid für den Neubau eines Autohauses mit Werkstatt, Teilelager und Gebrauchtwagenausstellung (Audi Zentrum Dortmund)
Ludwig-Lohner-Straße (Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost an der B1)
Gemarkung Dortmund-Wambel, Flur 4, Flurstücke 1520, 1522, 1525, 1527, 1531, 1532
Az.: 61/5-4-040979

Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12053-14)

4.13 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11836-14)

4.14 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa", hier: Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11922-14)

4.15 Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- Haushaltsbegleitbeschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-14)

4.16 Mobilitätskonzept Phoenix-West
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12226-14)

4.17 Entwicklung des Radverkehrs
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12245-14)

5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-nicht besetzt-

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1 ÖPNV Anschluss Westfalia Wickede / Friedhof Wickede
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12035-14)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12035-14-E1)

6.2 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12166-14)

7. Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

8.1 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Siedlung Lanstrop"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11604-14)

9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11984-14)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Gründung des Fördervereins Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11923-14)

10.2 Osterfeuer
Vorschlag zur TO mit Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11928-14)

10.3 Wickeder Ostholz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11709-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.02.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11709-14-E2)

10.4 Sondermüll in Bergwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12107-14)



10.5 Stickstoffdioxid-Belastung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12235-14)

10.6 Baumschutz und Heckenschnitt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12238-14)

10.7 Ausweisung von Flächen für die natürliche Waldentwicklung (Dokumentation der Umsetzung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12131-14)

11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

12. Angelegenheiten der Stadtentwässerung Dortmund
-nicht besetzt-

13. Anfragen
-nicht besetzt-

14. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-




Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn RM Harnisch - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Kowalewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.







zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorlagen/Vorschläge zur Tagesordnung zu
ergänzen:

Im Wege der Dringlichkeit:

I. Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der
bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max
Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der
bestehenden Pavillonanlage, Empfehlung (DS-Nr.: 11309-13)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -
Dieser Punkt wird unter TOP 3.8 aufgerufen.

II. Brände im Hafen, Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr.: 12383-14)
Dieser Punkt wird unter TOP 3.9 aufgerufen.

III. EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum: Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang – Ausführungsbeschluss, Empfehlung (DS-Nr.: 11618-14)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -
Dieser Punkt wird unter TOP 4.19 aufgerufen.

IV. Rahmenvertrag zwischen der Stadt und Emschergenossenschaft (EG),
Empfehlung (DS-Nr.: 12084-14) - Dringlichkeitsschreiben liegt vor –
Dieser Punkt wird unter TOP 12.1 aufgerufen.

V. Übertragung von Abwasseranlagen von der Emschergenossenschaft (17 Abwasseranlagen) und dem Lippeverband (1 Abwasseranlage) auf die Stadt Dortmund, Empfehlung (DS-Nr.: 12078-14)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor –
Dieser Punkt wird unter TOP 12.2 aufgerufen.


Absetzungen:

1..Man einigt sich mehrheitlich (1 Gegenstimme-Fraktion/ B’90 Die Grünen) darauf, die Tagesordnung
nicht um den nachfolgenden Vorschlag zur Tagesordnung zu ergänzen:

VI. Umgang mit der Liegenschaft ehemaliges Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO der FBI (DS-Nr.: 12391-14)

Dieser Punkt wird somit abgesetzt.

2. Auf Hinweis der Geschäftsführung einigt man sich darauf, die versehentlich unter TOP 3.1 „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 10932-13) aufgeführte Empfehlung der Bezirksvertretung Mengende aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2014 (Drucksache Nr.: 11192-13) von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.






Sonstige Änderungen:

1. RM Pisula beantragt die Angelegenheit unter TOP 4.15 „ Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes…“ (Drucksache Nr.: 11901-14) in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) durchlaufen zu lassen.



2. RM Pohlmann beantragt die Angelegenheit unter TOP 4.8 „Bauleitplanung; Änderung Nr. 8. –nördlich Florianstraße – des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB …“ (Drucksache Nr.: 11902-14) wegen der noch fehlenden Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost in die nächste Sitzung zu schieben.

3. RM Kowalewski beantragt die Angelegenheit unter TOP 3.2 „Masterplan Energiewende“ (Drucksache Nr.: 11831-14), wegen noch bestehenden Beratungsbedarfes seiner Fraktion, ohne Empfehlung in die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.04.2014 durchlaufen zu lassen.

4. RM Brandt beantragt die Angelegenheit unter TOP 4.10 „Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dortmund-Kirchlinde …“ (Drucksache Nr.: 11960-14), wegen noch bestehenden Beratungsbedarfes, in die nächste Sitzung zu schieben.

5. Auf Vorschlag des stv. Vorsitzenden, RM Helmut Harnisch, einigt man sich darauf, TOP 4.18 „Masterplan Vergnügungsstätten“ (Drucksache Nr.: 11860-14) heute vorgezogen, direkt vor TOP 3.1 zu behandeln, da hierzu Herr Dr. Frehn von der Planersocietät als externer Berichterstatter anwesend ist.

6. Auf Hinweis der Geschäftsführung einigt man sich darauf, TOP 10.6 „Baumschutz und Heckenschnitt“ (Drucksache Nr.: 12238-14) im Rahmen der Angelegenheiten des Tiefbauamtes, und nicht wie zunächst vorgesehen, im Rahmen der Angelegenheiten des Umweltamtes zu behandeln. Diese Änderung der Zuständigkeit hatte sich durch inzwischen vorliegende Konkretisierung zu diesem Thema ergeben.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Ergänzungen, Absetzungen und sonstigen Änderungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.02.2014

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.02.2014 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund

Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10932-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2013:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer
Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt, unter der Maßgabe, dass eine Prüfung von
Windkraftanlagen in der Brechtener Niederung nicht weiter verfolgt wird, zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse des gesamtstädtischen Plankonzeptes zur
Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan
(FNP) der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Partizipationsprozesses.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit im Rahmen einer
Bürgerinformationsveranstaltung über das Gutachten und das weitere Vorgehen zu
informieren.

4. Der Rat ist über die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung mit einer Vorlage zu
informieren und entscheidet, welche Flächenpotenziale weiterentwickelt werden.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2014:

„Frau Fraktionssprecherin B’90/Die Grünen Knappmann spricht sich mit ihrer Fraktion gegen
die Erweiterung der Windkraftanlagen auf der Halde Groppenbruch und in Ellinghausen aus.
Zur Begründung führt sie aus, dass beide Bereiche Vogeldurchfluggebiete, z. B. für Kraniche
und verschiedene Arten von Fledermäusen sind. Sie gibt darüber hinaus zu verstehen, dass in
dem bestehenden Gutachten z. B. die ohnehin schon im Stadtbezirk bestehenden Belastungen
nicht berücksichtigt worden seien. Nach Prüfung aller Fakten sei ihre Fraktion zu dem
Ergebnis gekommen, dass sich die beiden Flächen in Groppenbruch und Ellinghausen als
Flächen für Windkraftanlagen nicht eignen. Aus der Sicht ihrer Fraktion sei es wesentlich
besser, bereits bestehende Standorte (z.B. Salinger Feld) auszubauen. Aus den vorstehenden
Gründen müsse ihre Fraktion auch die Vorschläge der SPD-Fraktion ablehnen.
Herr Locker von der SPD-Fraktion widerspricht dem wiederum, da Windkraftanlagen
gegenüber Kohlekraftwerke eine saubere Alternative der Energiegewinnung sind. Er stellt
dar, dass die genannten Vogelarten gar nicht in Groppenbruch und Ellinghausen zu finden
sind und die Durchflugrouten andere Bereiche betreffen. Er sei sich sicher, dass die im
Stadtgebiet bestehenden Naturschutzverbände alles unternehmen werden, um die Belange der
Natur zu schützen. Dies habe auch der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erkannt,
welcher bereits eine positive Empfehlung zu dieser Vorlage ausgesprochen habe.
Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung steht mit seiner Fraktion zur Energiewende. Allerdings
stellt er dar, dass es schon genügend Windkraftanlagen gibt und keine weiteren benötigt
werden. Außerdem fragt er nach, warum diese ausgerechnet in den Stadtbezirk Mengede
kommen sollen, denn auch hier ist die Naherholung wichtig und nicht nur im Dortmunder
Süden, wie in der Vorlage dargestellt. Somit kann die CDU-Fraktion keine positive
Empfehlung abgeben.
Herr Reddig von der CDU-Fraktion stellt außerdem dar, dass NRW bereits überproportional
für Strom zahlt. Da der überproduzierte Strom in Deutschland nicht gespeichert werden kann,
wird er schon an andere Nachbarländer verkauft. Solange das Speicherproblem nicht geklärt
sei, sei keine zusätzliche Stromerzeugung notwendig.
Nach weiteren Wortmeldungen bringt die Abstimmung folgendes Ergebnis:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede lehnt bei 9 Ja-Stimmen (ausschließlich SPD-Fraktion) und 9
Gegenstimmen der übrigen anwesenden BV-Mitglieder die Vorlage ab.“


AUSWI 26.03.2014:

RM Pisula signalisiert Zustimmung zur Vorlage und erhebt die heute vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2013 zum Antrag.

Nachdem weitere Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, erfolgt folgende Abstimmungsverhalten des Ausschusses:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Antrag des RM Piusla mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/BL, ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse des gesamtstädtischen Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Partizipationsprozesses.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über das Gutachten und das weitere Vorgehen zu informieren.

4. Der Rat ist über die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung mit einer Vorlage zu informieren und entscheidet, welche Flächenpotenziale weiterentwickelt werden.


zu TOP 3.2
Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)

Nachfragen werden durch Frau Bonan beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.3
Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand der Europaarbeit in Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Dialog mit den Partnern vor Ort ein kommunales Handlungskonzept „Perspektive Europa“ zu erarbeiten. Das Handlungskonzept „Perspektive Europa“ soll dem Rat im 1. Halbjahr 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


zu TOP 3.4
Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12058-14)

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, das bebaute Grundstück Asselner Hellweg 86, Gem. Asseln, Flur 7, Nr. 406 nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.
4. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 3.5
Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktualisierten WOH 2014 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.










zu TOP 3.6
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Stankewitz beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11894-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt das in der Anlage beigefügte Grob-Sanierungskonzept zum Erhalt und zur Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund, Limbecker Str. 31, zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11309-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsgangs am Max Planck Gymnasium mit einem Investitionsvolumen von 2.356.900 € (Ausführungsbeschluss).

In der Kostenberechnung sind Baukosten von 2.291.400 € und Möblierungskosten von 65.500 € enthalten. Darin enthalten sind die bereits im Jahr 2013 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten Kosten i.H.v. 42.312,73 €.

Die Auszahlungen der Baukosten erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800 und 780500 (bewegliches Vermögen):

Haushaltsjahr 2013: 55.000 €
Haushaltsjahr 2014: 60.000 €
Haushaltsjahr 2015 1.606.080 €
Haushaltsjahr 2016: 328.320 €
Gesamt: 2.049.400 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 307.500 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen des § 82 GO zur vorläufigen Haushaltsführung vorliegen.
2. die Abbrüche des Verbindungsganges einschließlich Kriechkeller und der vorhande-nen Pavillonanlage. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 202.700 €. Zahlungs-wirksame Aufwendungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 94.000 €
Haushaltsjahr 2015: 0 €
Haushaltsjahr 2016: 108.700 €
3. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


zu TOP 3.9
Brände im Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12383-14)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12383-14):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIER GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Ergänzung der Tagesordnung um den o.g. Punkt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Zeitpunkt des letzten Brands im Hafenbereich.

In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Brände in Betrieben im Hafen gegeben. Der letzte Brand ereignete sich am 10.März in der Recyclingfirma Drehkopf. Die damit einhergehende Rauchentwicklung zog auch über die benachbarten Anrainerbetriebe, Freizeitflächen, Kleingartenanlagen und Wohngebiete. Wir bitten in diesem Zusammenhang die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele und welche Brände wurden seit 2009 im Hafen-Bereich registriert?
2. Welche Informationen über die Auswirkungen hinsichtlich der Schadstoffbelastungen dieser Brände liegen der Verwaltung vor?
3. Welche Inhaltsstoffe waren in der Rauchwolke des Brandes am 10. März enthalten und nach welchem Ausbreitungsmuster hat sie sich über die angrenzenden Bereiche verteilt?
4. Wie groß waren die Schadstoffbelastungen für die angrenzenden Wohngebiete, inkl. des westlichen „Nordstadtquartiers Hafen“?
5. Welche Maßnahmen werden getroffen, um solche Betriebsunfälle insbesondere im Bereich des Hafens mit den Folgen von Schadstoffemissionen und Giftgaswolken zu vermeiden?
6. Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Dortmund oder der Feuerwehr ergriffen, um die AnwohnerInnen des Hafenquartiers und die anliegenden SchrebergärtnerInnen über mögliche Gefahren und/oder Ursachen der Rauchentwicklung zu informieren?



Begründung:
Am 10.3.2014 zogen nach einem Brand in der Recyclingfirma Drehkopf wiederholt Rauchschwaden über den Dortmunder Hafen. Dieser Brand ist offenbar einer von vielen, die immer wieder die BewohnerInnen in der benachbarten Nordstadt (und weiteren Stadtteilen), die Anrainerbetriebe, Kleingärten und Freizeitflächen durch Giftwolken belasten. Hinzu kommt, dass sich die Emissionen von Betriebsunfällen im Hafen auf die ohnehin schon hohe Feinstaubbelastung in der Nordstadt aufsummieren. Nach den Erfahrungen mit dem Skandal um den Recycler PCB-verseuchter Großtrafos „Envio“ muss den Vorgängen auch im Sinne von mehr Nachbarschafts-, Umwelt- und Sozialverträglichkeit von Industrie und Gewerbe nachgegangen werden.“



Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln -; (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 138 und Br 164)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11887-14)

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit verdeutlicht haben, wir hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 6 dieser Vorlage aufgeführte vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 13.11.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Br 225 geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 8.1 – 8.3 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 23.09.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.02.2014 dem Bebauungsplan Br 225 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln - einschließlich der unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführten Konkretisierungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung von Freiflächen“ mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln – teilw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW S. 791)


zu TOP 4.2
Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11859-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2014:

„Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis, verweist jedoch auf seine früher
vertretene Meinung, dass es aus Sicht des gesamtstädtischen Freiraumsystems besser gewesen
wäre, diese Fläche als Freifläche zu erhalten.“

AUSWI, 26.03.2014:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 148n
- Steinsweg - geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen unter den Ziffern 8.1a, 8.2, 9.18a, 9.18c, 9.18f, 9.18k, 9.18l, 9.18m, zu folgen, unter den Ziffern 8.1b, 9.4 teilweise zu folgen und den Bebauungsplan sowie die Begründung entsprechend zu ändern,

- die Stellungnahmen unter den Ziffern 8.3, 9.1, 9.2, 9.3, 9.5-9.17, 9.18b, 9.18d, 9.18e, 9.18g, 9.18h, 9.18i, 9.18j, 9.18n, 9.19 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n –Steinsweg- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.02.2014 zu und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 - Borsigplatzquartier-
hier:
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11769-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt die unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs.2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414/ FNA 213-1), zuletzt geändert am 11.06.2013
II. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, dem Bebauungsplanes InN 233 die aktualisierte/ modifizierte Begründung vom 29.01.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs.2b BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW







zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung;III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 21.02.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11995-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltungen der Fraktion Die Linke und Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt das Ergebnis der unter Punkt 5 aufgeführten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1.1.11, 6.1.3.1, 6.1.3.2 und 6.2.3 zu folgen, den Anregungen zu den Punkten 6.1.1.1, 6.1.1.2, 6.1.1.4 - 6.1.1.10, 6.1.1.12 - 6.1.1.14, 6.1.2.1 - 6.1.2.5 und 6.2.5 nicht zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 6.1.1.3 und 6.2.4 teilweise zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. beschließt, die Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 30.11.2011 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße /Tewaagstraße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 21.02.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 - Johannisborn-
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11841-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, dem Bebauungsplanes InW 127 die aktualisierte/ modifizierte Begründung vom 22.08.2013 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs.2b BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung Nr. 19, II. Kenntnisnahme und Zustimmung zu dem beabsichtigten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ma 107 abweichenden Ausbau der Beratgerstraße; III. Ermächtigung, eine Befreiung von der Festsetzung "Gewerbegebiet" für den Bau einer Wendeanlage zu erteilen; IV. Ermächtigung, eine Befreiung von der Festsetzung "öffentliche Straßenverkehrsfläche" zugunsten einer gewerblichen Nutzung zu erteilen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12039-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.09.1997 zur Änderung Nr. 19 des Bebauungsplanes Ma 107 – Gewerbegebiet Dorstfeld-West – aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. nimmt Kenntnis und stimmt dem von der Verwaltung beabsichtigten und gemäß § 125 Abs. 3 BauGB von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ma 107 abweichenden Ausbau der Beratgerstraße zu.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 3 BauGB.


III. ermächtigt die Verwaltung, für den beabsichtigen Bau einer Wendeanlage als öffentliche Straßenverkehrsfläche von der im rechtskräftigen Bebauungsplan Ma 107 getroffenen Festsetzung „Gewerbegebiet“ eine Befreiung gemäß § 31 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 31 BauGB.

IV. ermächtigt die Verwaltung, von der Festsetzung „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ im Bebauungsplan Ma 107 bei einem künftigen Bauantrag zugunsten einer gewerblichen Nutzung eine Befreiung gemäß § 31 BauGB zu erteilen, soweit alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 31 BauGB.



zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Offenlegungsbeschluss; III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11994-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 14).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 21.02.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.
III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über künftige
Baugesuche mit dem Inhalt der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Bereich des
Bebauungsplanes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West – im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen und stimmt dieser Entscheidung zu.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11902-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung auf die Sitzung am
13.05.14, da eine detaillierte Vorstellung in Form eines „Runden Tisches“ im Planungsamt
gewünscht wird.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung;
Rahmenplanung „Westlich Wellinghofer Straße“, Änderung des Flächennutzungsplanes (39. Änderung) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273
hier: Beschluss zur Rahmenplanung, Beschluss zur Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - mit neuer Zielsetzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplans Hö 111) und erneuter Beschluss zur frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11798-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2014:

„Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis. Er wird den Planungsprozess mit
Interesse weiterverfolgen. Dabei wird sich der Beirat insbesondere mit den gemäß Punkt 7 der
Vorlage angesprochenen Zielen und den zu prüfenden Belangen befassen, insbesondere den
Grünvernetzungen und den Wegeverbindungen.“




AUSWI, 26.03.2014:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Entwurf des vorliegenden Rahmenplanes „Westlich Wellinghofer Straße“ unter Berücksichtigung der geänderten Zielsetzung „Stärkung der Wohnfunktion, Verzicht auf Einzelhandel“ für die weitere Erarbeitung als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung zu Grunde zu legen und die Ziele der Rahmenplanung mit dem aufzu­stellenden Bebauungsplan umzusetzen.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Beschluss vom 13.04.2011 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 aufzuheben (39. Änderung).


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Bürgerinnen und Bürger erneut an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlich­keits­beteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.10
Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dortmund-Kirchlinde.
hier: Zwischenergebnisse zum Entwicklungskonzept für die Fläche des TÜV Nord Bildung in Dortmund-Kirchlinde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11960-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vertagt die Befassung
mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.11
Festival RuhrHOCHdeutsch - Standort für das Spiegelzelt - auf dem Grundstück Rheinlanddamm 200, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstück 408
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12023-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
Vorbescheid für den Neubau eines Autohauses mit Werkstatt, Teilelager und Gebrauchtwagenausstellung (Audi Zentrum Dortmund)
Ludwig-Lohner-Straße (Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost an der B1)
Gemarkung Dortmund-Wambel, Flur 4, Flurstücke 1520, 1522, 1525, 1527, 1531, 1532
Az.: 61/5-4-040979
Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12053-14)

Hierzu liegt vor Beschluss der der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2014

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die nachfolgenden Anregungen sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2014 zur Kenntnis:

Beschluss

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt zur o. g. Vorlage einstimmig nachfolgende
Anregungen:

1. Westlich des Parkplatzes soll als Sichtschutz ein bepflanzter Erdwall entstehen.
2. Bei der Parkplatzbeleuchtung soll außerhalb der Betriebszeiten durch minimale Lichtstärke
und optimierte Austrittswinkel dafür gesorgt werden, dass die Anwohner
möglichst wenig beeinträchtigt werden.
3. Bei den großen Glasflächen soll durch konstruktive Maßnahmen weitgehend
verhindert werden, dass Vögel dagegen fliegen.

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven
Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt ihr zu.“


zu TOP 4.13
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11836-14)

Herr Clemens (Seniorenbeirat) zweifelt die Sinnhaftigkeit der vorliegenden Aufstellung an, weil seiner Meinung nach deren Informationsgehalt nicht stimme und bittet insofern darum, hierüber noch einmal nachzudenken.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.

zu TOP 4.14
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa", hier: Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11922-14)

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zum Industriedenkmal „Kokerei Hansa“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.15
Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- Haushaltsbegleitbeschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.

zu TOP 4.16
Mobilitätskonzept Phoenix-West
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12226-14)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12226-14):

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten, den o.g. TOP zur nächsten Sitzungen vorsehen zu lassen mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Als Teil des Mobilitätskonzepts für Phoenix West wurden 2008 Konzepte entwickelt, die es den Unternehmen vor Ort ermöglichten, die auszuweisende Anzahl von Parkplätzen von vornherein zu reduzieren.

1. Wie viel Stellplatz-Fläche konnte durch das Mobilitätskonzept eingespart werden?
2. Welche Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept wurden in besonderem Maße angenommen und umgesetzt?
3. Welche besonderen Fahrradabstellmöglichkeiten wurden geschaffen?
4. Ist das Mobilitätskonzept auch auf andere geplante Gewerbegebiete übertragbar?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.17
Entwicklung des Radverkehrs
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12245-14)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12245-14-E1):

„Im Zuge der Planungen des Radschnellweges Ruhr drohen andere Radwegeverbindungen in Dortmund in den Hintergrund zu treten. Der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ist aber sehr an einem Ausbau aller Radwege in Dortmund gelegen. In einem Schreiben vom 15.10.2012 (Drucksache Nr. 07239-12-E2) teilte Herr Lürwer dem AUSWI mit, dass „der straßenunabhängige Ausbau bzw. Lückenschluss der Rad- und Wanderwege als ‚Speichen’ des radialkonzentrischen Freiraumsystems zur Erschließung von Freizeit- und Erholungsbereichen, zum Anschluss an regionale und überregionale Radverkehrsverbindungen sowie als Verbindung zu den äußeren Stadtbezirken und in die Nachbargemeinden“ in den langfristigen Planungen der Verwaltung eingebunden sei. Herr Lürwer nannte dabei explizit die folgenden Radwegeverbindungen:

- City-Ost – Westfalenhütte – Lünen-Horstmar (parallel zur Bahnlinie)
- City – Do-Husen – Kamen (parallel zur Bahnlinie)
- City-Nord – Do-Eving – Lünen-Brambauer
- City-Nord – Fredenbaumpark – Dortmund-Ems-Kanal – Groppenbruch
- City-Ost – Wischlingen – Bodelschwingh – Castrop-Rauxel
(parallel zur S-Bahn-Strecke S2)
- City – Do-Hombruch – (Begleitweg Rüpings-/Grotenbach) – Großholthausen
Persebeck – Witten
- City-Süd – Rombergpark / Zoo – Bittermark – Hohensyburg (- Hagen)
- City-Ost – Phoenix-See – Lohbachtal – Schwerter Wald (- Schwerte)
- City-Ost – Emscher-Radweg – Holzwickede
- City – Unna (parallel zur S-Bahn-Strecke S4)

Zudem gab es Überlegungen die äußeren Stadtbezirke durch Radwegeverbindungen mit der Innenstadt zu verbinden. Informationen über konkrete Planungen der Verwaltung, Schwierigkeiten und eine Vorrangroutenplanung würden es der SPD-Fraktion erleichtern die Arbeit der Verwaltung begleitend zu unterstützen.
Die SPD-Fraktion im AUSWI bittet daher die Verwaltung in der Ausschusssitzung am 07.05.2014 um einen aktuellen Sachstandsbericht der Planungen zu:
1. Den zehn im Schreiben vom 15.10.2012 genannten Verbindungen.

2. Der Radwege-Anbindung der neun Außenstadtbezirke mit der Innenstadt.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.18
Masterplan Vergnügungsstätten
Einbringung
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Herr Dr. Frehn (Planersocietät) erläutert die Inhalte des vorliegenden „Masterplans Vergnügungsstätten“ mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).

Herr Wilde ergänzt diese Ausführungen um Informationen zum weiteren Verfahren.

Nachfragen zum „Masterplan Vergnügungsstätten“ werden durch Herrn Dr. Frehn beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat die Vorlage eingebracht.


zu TOP 4.19
EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11618-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 571.058 € bei der Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 - Ortskern Hörde Zentrum - in Verbindung mit der Finanzposition 780800 - Auszahlung für Baumaßnahmen.

5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft


- nicht besetzt –

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 6.1
ÖPNV Anschluss Westfalia Wickede / Friedhof Wickede
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 12035-14)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke, Drucksache Nr.: 12035-14-E1):

„Der Fußballverein Westfalia Wickede und der Wickeder Friedhof sind derzeit nicht an den
öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Wir bitten daher folgenden Antrag zur Abstimmung
zu stellen.

Der AUSWI möge beschließen:

Die Dortmunder Stadtwerke werden gebeten zu prüfen wie der Wickeder Friedhof und das
Stadion von Westfalia Wickede an den ÖPNV angeschlossen werden können. Das Ergebnis
der Prüfung soll der Bezirksvertretung Brackel, sowie dem AUSWI zur Kenntnis gegeben
werden.
Begründung
Mit der Verlegung des Stadions von Westfalia Wickede aus dem Ortskern Wickedes an
die südliche Peripherie des Stadtteils hat das Stadion gleichzeitig seine Anbindung an den
öffentlichen Personennahverkehr verloren. Damit sind für die Mitglieder des Vereins erhebliche
zusätzliche Fahrten mit dem PKW entstanden. Kinder aus den Jugendmann-
schaften müssen ebenfalls von den Eltern mit dem PKW gebracht werden, obwohl sie bei
einer vorhandenen ÖPNV-Anbindung diese Wege selbstständig absolvieren könnten. Dieser
Zustand ist zudem auch aus Umweltschutzgründen nicht ideal. Auch eine zusätzliche
Lärmbelastung der Hellweganwohner ergibt sich aus diesen zusätzlichen innerörtlichen
PKW-Fahrten.
Besonders kritisch sind die Heimspiele von Westfalia Wickede, da die Parkplatzsituation
ebenfalls unzureichend ist. Die Fahrzeuge der Heimmannschaften, der Auswärtsmannschaften
und natürlich auch der Zuschauer verstopfen dann parkend die Wege zum Stadion.
Der etwas näher am Stadtrand gelegene Friedhof Wickede wird über die Zeche Norm
Strasse und die Strasse Elf Kreuzen erschlossen. Die Zeche Norm Strasse ist vom Wickeder
Hellweg aus die Zufahrtsstrasse zum Gewerbegebiet Wickede, zum Flughafen
Dortmund und zur B1. Auch hier wäre ein ÖPNV-Anschluss sinnvoll, da insbesondere ältere
Menschen oder Menschen mit Behinderungen die Abstände zur nächsten Haltestelle
auf dem Hellweg nur schwer überwinden können.“


AUSWI 26.03.2014:

RM Kowalewski verdeutlicht die Hintergründe des o.a. Antrages.

RM Weyer kündigt die Ablehnung des Antrages an, da die Angelegenheit in die Zuständigkeit der BV Brackel gehöre, welche hierzu bereits im Januar 2014 einen entsprechenden Antrag beschlossen habe. Hierzu bittet sie die Verwaltung darum, die dort zu diesem Thema gestellten Fragen, möglichst zeitnah zu beantworten.

RM Dr. Brunsing äußert seine Verwunderung darüber, dass die Angelegenheit hier gesondert behandelt werde, da diese seiner Meinung nach eher im Zusammenhang mit dem Nahverkehrsplan diskutiert werden müsse.
Zu der vorliegenden Angelegenheit sehe er die Problematik darin, dass man häufig aus anderen Erwägungen heraus (z.B. Lärmschutzgründe) solche Plätze außerhalb der Bebauung vorsehe und dass dann die Kinder mangels einer Anbindung an den ÖPNV von den Eltern mit dem PKW gebracht werden müssten. Bezogen auf die vorliegende Angelegenheit, sei dies ein Grund für die Beibehaltung des innerorts gelegenen Platzes.

RM Sohn führt an, dass man lange darüber diskutiert und abgewogen habe, welches die günstigere Lage sei und dass der nun vorgesehene Standort sehr wohl fußläufig zu erreichen sei.

RM Waßmann stellt richtig, dass, entgegen der Äußerungen des RM Dr. Brunsing, der ursprünglich geplante Standort in Husen –Kurl eine direkte Anbindung an den ÖPNV gehabt hätte.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Verwaltung alle Anregungen, welche im Zusammenhang mit dem Nahverkehrsplan eingebracht worden seien und noch eingebracht würden, In Zusammenarbeit mit DSW21 entsprechend überprüfen und die Ergebnisse dem Rat vorlegen werde. Ergänzend hierzu führt an, dass das Verfahren zu der heute vorgebrachten Angelegenheit (ÖPNV Anschluss Westfalia Wickede/ Friedhof Wickede) bereits in der laufenden Bearbeitung sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 12035-14-E1) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, Fraktion FDP/BL und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der NPD, ab.


zu TOP 6.2
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12166-14)

Frau Uehlendahl informiert zu dem Stand der Angelegenheit mittels einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).

Nachfragen hierzu werden durch Frau Uehlendahl wie folgt beantwortet:
Die Größe der Säulen sei leider statisch bedingt. Man habe bereits um jeden Zentimeter gefeilt. Da es sich aber um eine Anlage handele, die sich unter laufendem DB-Betrieb befinde, sei hier statisch keine andere Lösung möglich. Auf das Problem, dass sich im Bereich der Säulen Angsträume einstellen könnten habe man mit der Lichtgestaltung, möglichst hellen Material- und Farbgestaltungen und einer entsprechenden Belegplanung reagiert.
Die Werbetafeln werde man nicht, wie auf der Animation erkennbar, in die freien Räume, zwischen den Säulen aufstellen, dies sei hier lediglich der Animation geschuldet. Auf der Bahnsteigebene seien bereits mehrere Sitzbänke vorgesehen und man werde auch die Verteilerebene um weitere Sitzbänke ergänzen.
Da der Innenausbau noch nicht ganz abgeschlossen sei, befinde man sich hinsichtlich der Abdeckung der Galerie derzeit noch in der Planungsphase.

Herr Lürwer ergänzt hierzu, dass die gesamte Maßnahme selbstverständlich mit der DB abgestimmt sei. Auch habe man die DB aufgefordert, ihrerseits eine barrierefreie Erschließung sicherzustellen. Nach seinem Kenntnisstand sei der Baubeginn durch die DB für die Jahre 2016/2017 angekündigt worden. Er weist hierzu aber darauf hin, dass man in der städtischen Bauführung baulogistisch unabhängig von der DB sein wolle. Deshalb schreite man jetzt mit gewissen Vorgaben voran. Die Gesamtkonzeption bzw. Rahmenbedingungen zum Bahnhofsumfeld auf der Südseite des Bahnhofes seien mit den privaten Investoren sowohl in logistischer als auch in statischer Hinsicht abgestimmt.
Ebenso sei die Frage der Sicherheit des Betriebes, insbesondere mit der DSW21 und der Polizei, abgestimmt. Es handele sich hier um eine Abwägung zwischen dem Erfordernis nach Sicherheit und einer möglichst hohen Transparenz. Die Geländer der Brüstung wolle man in gestaltetem Glas darstellen, um hier dem Gebot der Transparenz und dem Gebot des gestalteten Anspruches gerecht zu werden.
Die Verwaltung werde dem Ausschuss zukünftig regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) über den Stand der Umbaumaßnahmen berichten.
Soweit das Interesse bestehe, biete er zudem an, dass man ggf. für den Spätherbst dieses Jahres eine Besichtigung der Arbeiten am Bohrkern organisieren könne.

In Bezug auf die Planungen der DB erinnert Herr Wilde daran, dass im Herbst letzten Jahres eine Veranstaltung hierzu stattgefunden habe, im Rahmen derer die DB ihre geplanten Umbaumaßnahmen präsentiert habe. Sollte Interesse an diesem Vortrag bestehen, werde er diesen dem Protokoll der heutigen Ausschusssitzung beifügen (siehe Anlage).
Man habe mittlerweile die Planfeststellungsunterlagen für den Bahnhofsumbau zugeschickt bekommen und sei derzeit dabei, diese aufzubereiten.
Bevor die danach zu erstellende Stellungnahme der Verwaltung der DB zugestellt würde, werde diese zunächst die politischen Gremien durchlaufen.

Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) zeigt Interesse an dem von Herrn Wilde erwähnten Vortrag der DB zu deren Umbauplanungen. Weiter appelliert er nachdrücklich an die Bauverwaltung, für die Aufzuglösungen den sog. „Durchlader“ vorzusehen, da dieser für Menschen mit Behinderungen die besseren Möglichkeiten bietet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht sowie die mündlichen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis


7. Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums
- nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 8.1
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Siedlung Lanstrop"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11604-14)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11604-14-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zum jetzt bekannt gewordenen Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft Lanstrop GmbH an zwei U.S.-amerikanische Finanzinvestoren.

Zudem bitten wir die Verwaltung um eine wohnungspolitische und städtebauliche Beurteilung des Vorgangs.

Begründung:
Erfolgt mündlich“


AUSWI 26.03.2014:

RM Pohlmann begründet die o.a. Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion.

RM Schreurs bedankt sich zunächst für den vorliegenden Evaluationsbericht. Gleichzeitig zeigt er sich erschüttert über die hierin erwähnten Leerstände. Da die neuen Besitzer nunmehr angekündigt hätten, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, bleibe das in diesem Zusammenhang angekündigte Entwicklungskonzept, welches zeitnah vorgelegt werden solle, zunächst abzuwarten.

RM Kowalewski erinnert daran, dass bereits die Vorbesitzer ein solches Entwicklungskonzept angekündigt hatten jedoch zu dem Abgabezeitpunkt dieses Konzeptes die Siedlung veräußert hätten. Daher möchte er möchte wissen, ob die Stadt Dortmund im Rahmen der Vorkaufsrechtsatzung hier Eingriffsmöglichkeiten habe und ob das Land dazu bereit sei, dort entsprechende Gelder zur Verfügung zu stellen. Der derzeitige Zustand sei seiner Meinung nach nicht besonders hoffnungsvoll, da es sich bei den neuen Besitzern offensichtlich auch wieder um reine Finanzinvestoren handele.

Frau Laubrock führt hierzu aus, dass die Verwaltung im Vorfeld nicht in den Verkaufsprozess eingebunden und insofern hier die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts auch nicht geprüft worden sei.
Man prüfe diese Möglichkeit derzeit noch einmal, wobei es nach den derzeitigen Informationen wohl in dieser Angelegenheit nicht möglich sei, da es sich um einen Unternehmensverkauf und nicht um einen Verkauf des Bestandes innerhalb eines Unternehmens handeln würde. Insofern müsse man hier eine Anwendung des Vorkaufsrechts ausschließen.

Herr Waßmann bestätigt die Aussage von Frau Laubrock.

Herr Wilde ergänzt hierzu, dass man nach derzeitigem Sachstand mit der Vorkaufsrechtsatzung Grundstückgeschäfte aber keine Unternehmensveräußerungen beeinflussen könne. Man lasse diese Angelegenheit trotzdem noch einmal vom Rechtsamt überprüfen, gehe aber nicht davon aus, dass man dort zu einem anderen Ergebnis kommen werde. Vor diesem Hintergrund sehe er zunächst keine andere Möglichkeit, als erneut zu versuchen, über den neuen Eigentümer Einfluss auf die Tätigkeiten vor Ort zu nehmen.

RM Pohlmann appelliert hierzu an die Verwaltung für die Zukunft alternative Einflussmöglichkeiten zu prüfen. Außerdem möchte sie wissen, ob und wenn ja, welche Zeitplanung dem neuen Eigentümer für die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der 260 Leerstände vorgegeben wurde.

Frau Laubrock erläutert hierzu, dass es derzeit noch keine Zeitplanung gäbe, man habe aber bereits einen Fortsetzungstermin vereinbart, in dem das bereits von der Firma Hanseatic angekündigte Sanierungskonzept vorgestellt werden solle. Dieses Gespräch wolle man abwarten, um danach, soweit
erforderlich, wieder in das Verwaltungsverfahren, auch unter der Androhung von Zwangsgeldern, einzusteigen.

RM Pohlmann erinnert hierzu an die bisher im Zusammenhang mit vorherigen Firmenwechseln aufgetretenen Verzögerungstaktiken und bittet daher die Verwaltung nunmehr weniger Geduld aufzubringen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Siedlung Lanstrop“ sowie die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zu der vorliegenden Bitte um Stellungnahme (B’90 Die Grünen) zur Kenntnis.




9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11984-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.




10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Gründung des Fördervereins Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11923-14)
Nachfragen zu der Vorlage werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt:
Die Stadt Dortmund tritt dem Förderverein Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz e.V. auf der Grundlage der beigefügten Satzung und Beitragordnung bei.


zu TOP 10.2
Osterfeuer
Vorschlag zur TO mit Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11928-14)

Hierzu liegt vor Vorschlag der TO mit Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 11928-14):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet, den oben genannten TOP zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

In der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund wird unter §4, Artenschutz, der letzte Satz wie folgt ergänzt:
Das Brennmaterial ist am Tage der Veranstaltung vor dem Abbrennen
per Hand umzuschichten.

Über die Änderung sind die Veranstalter von Osterfeuern in geeigneter Weise zeitnah zu informieren.


Begründung:
Die bisherige Regelung zur Umschichtung lässt auch eine maschinelle Umschichtung zu. Damit wird das eigentliche Ziel der Verordnung, der Schutz von Kleintieren, nicht erreicht. Gleichzeitig gewährleistet die Umschichtung per Hand eine maßvolle Größe von Osterfeuern. Dies ist auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Feinstaubbelastung wünschenswert.“



AUSWI 26.03.2014:

RM Märkel erläutert die Hintergründe für den o.a. Antrag ihrer Fraktion.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD, ab.


zu TOP 10.3
Wickeder Ostholz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11709-14-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke, Drucksache Nr.: 11709-14-E1) - lag bereits zur Sitzung am 05.02.2014 vor - :

„Im Naturschutzgebiet Wickeder Ostholz wurden im Dezember 2013 rund 40 massive Bäume (Rotbuchen und Eichen) gefällt und ein großer baumfreier Bereich sowohl am Waldrand, als auch im Ostholz selbst erzeugt. Die Fällungen haben in unmittelbarer Nähe zu einer möglichen Trassenvariante der L663n (OWIIIa) stattgefunden und zwar genau an dem Standort, an dem im Juli 2013 eine gemeinsame Exkursion von LINKEN und NABU einen Hotspot für das Vorkommen artengeschützter Fledermäuse ermittelt hat.

Der Stadtsprecher gab in den Medien an, dass es sich um forstwirtschaftliche Maßnahmen gehandelt habe und der NABU im Vorfeld aus seiner Sicht aus Artenschutzgründen schützenswerte Bäume markiert habe. Diese Darstellung ist aus unserer Sicht korrekt. Allerdings hat sich einer aktuellen Begehung durch den NABU und die Bürgerinitiative „Gemeinsam für Brackel“ gezeigt, dass die von NABU markierten Bäume bis auf eine einzige Ausnahme, ebenfalls abgeholzt wurden und somit Bruthöhlen und Übernachtungsplätze für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse zerstört wurden (siehe Bilder gefällter Bäume aus dem Ostholz).


Abb. 1: Gefällte Bäume aus dem Ostholz.
Bild 1: Ältere Bruthöhle.
Bild 2: Frische Spechthöhle.
Bild 3: Ältere ausgebrochene Spechthöhle, die sich gut als Fledermausunterstand eignet.
Der NABU regt nun an, dass er künftig nicht nur zur Markierung von Bäumen herangezogen wird, sondern bei den Baumfällungen selbst dabei sein sollte, um schädliche Eingriffe in den Naturhaushalt abzuwenden.
Beschlussvorschlag 1:
Die Umwelt- und Naturschutzverbände sind bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen in geeigneter Weise hinzuzuziehen, damit artenschutzrechtliche Belange sichergestellt sind. Dazu ist die Möglichkeit einzuräumen, bei Baumfällungen anwesend zu sein.
Beschlussvorschlag 2:
Ein kleiner Teil des Wickeder Ostholzes soll künftig als Naturwaldzelle entsprechend Abb. 2 ausgewiesen werden. In wegnahen Bereichen angrenzend an die Naturwaldzellen sollten ausschließlich aus Gründen der Wegesicherung forstliche Eingriffe möglich sein.









Abb. 2: Vorschlag für Naturwaldzellen im Wickeder Ostholz. Die Angaben beruhen auf der Forsteinrichtungskarte von 1995.

Beschlussvorschlag 3:
Die Dienstanweisung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2010 zum „Artenschutz im Wald und zur Beurteilung der Unbedenklichkeit von Maßnahmen in NATURA 2000 Gebieten im landeseigenen Forstbetrieb“ ist künftig auch in Dortmunder Naturschutzgebieten einzuhalten.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11709-14-E2):

„Zu allen waldbaulichen Maßnahmen gibt es aktuelle und regelmäßige Absprachen der
Forstverwaltung der Stadt Dortmund mit den Naturschutzverbänden, der Unteren
Landschaftsbehörde und dem Landschaftsbeirat der Stadt Dortmund. Die Jahrespläne werden
nach der Abstimmung regelmäßig in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und
anschließend im Internet (unter Stadt Dortmund, Umweltamt) veröffentlicht.
Bei der Waldbaumaßnahme im Wickeder Ostholz handelt es sich um eine Durchforstung der
Abteilung 131 D. Hierbei wurden keine großen baumfreien Bereiche erzeugt. Die
schutzwürdigen Bäume wurden durch die Beauftragten der Naturschutzverbände mit dem
blauen Fledermaussymbol gekennzeichnet. Beim Auszeichnen der zu fällenden Bäume
wurden die blau gekennzeichneten Höhlenbäume entsprechend berücksichtigt und von einer
Fällung ausgeschlossen. Ein Baum musste aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
zusätzlich gefällt werden.
Die Angabe, die vom NABU markierten Bäume seien bis auf eine einzige Ausnahme
abgeholzt worden, ist nicht zutreffend. Es wurde im Wickeder Ostholz kein einziger blau
markierter Habitatbaum mit einem roten Punkt gekennzeichnet oder gefällt. Beim
Holzeinschlag wurden nur diejenigen Bäume gefällt, welche für die Durchforstung rot
gepunktet waren.
Es kommt vor, dass nach der Fällung von nicht vom NABU markierten Bäumen Spechtlöcher
im Kronenbereich der Bäume sichtbar werden, die vorher vom Boden aus nicht erkennbar
waren. Es kommt aber auch vor, dass der NABU Bäume markiert, die nicht im
Abteilungsbereich stehen, in welchem der tatsächliche Holzeinschlag erfolgt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Forstverwaltung unterstützen die
konstruktive Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden und deren Beauftragten. Es ist
selbstverständlich keinesfalls die Absicht, diese positive Zusammenarbeit dadurch zu
unterlaufen, dass schützenswerte, erfasste und markierte Habitatbäume zerstört werden.
Offensichtlich handelt es sich hier um ein internes Kommunikationsdefizit zwischen
einzelnen NABU-Mitgliedern und der Verbandsleitung sowie deren Beauftragen in der Wald-
AG.
Zu dem einzelnen Beschlussvorschlägen folgende Hinweise:
Der Beschlussvorschlag 1 kann nicht unterstützt werden. Er ist aus Sicherheitsgründen nicht
umsetzbar. Die Arbeitsschutzvorschriften schreiben zwingend vor, dass sich bei der Fällung
niemand im Arbeitsbereich aufhalten darf. Der Wald muss bei den Arbeiten gegen Zutritt
gesperrt werden. Außerdem wurde die Abstimmung über die Maßnahmen mit den
Naturschutzverbänden im Vorfeld abgeschlossen.
Der Beschlussvorschlag 2 kann nicht unterstützt werden. Bei der Ausweisung der
Naturwaldzellen handelt es sich um ein Programm des Landesbetriebes Wald und Holz,
welches nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund fällt. Die Stadt Dortmund hat
in Abstimmung mit den o.a. Naturschutzorganisationen im benachbarten Waldbestand eine
Waldfläche für die natürliche Waldentwicklung ausgewiesen.
Der Beschlussvorschlag 3 kann nicht unterstützt werden. Im Stadtwald Dortmund gibt es
keine NATURA 2000 Gebiete und die anfangs beschriebene örtliche Abstimmung ist lokal
differenzierter und sachgerechter, als die Dienstanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen
(s. Abs. 1).“

AUSWI 26.03.2014:

Angesichts der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung und des heutigen Tagesordnungspunktes 10.7 zieht RM Kowalewski die Beschlussvorschläge Nr. 1 und Nr. 2 zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion Die Linke zurück. Den Beschlussvorschlag Nr. 3 halte er jedoch aufrecht.

RM Weyer signalisiert hierzu die Ablehnung ihrer Fraktion.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Beschlussvorschlag Nr. 3 im o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 11709-14-E1) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 10.4
Sondermüll in Bergwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12107-14)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke, Drucksache Nr.: 12107-14-E1):

„Zu unserer Anfrage zum Thema Sondermüll in Bergwerken haben wir einige ergänzende
Nachfragen an die Dortmunder Verwaltung:

1. Ist die Stadt Dortmund im Rahmen der seinerzeitigen Genehmigungsverfahren zum
Einbringen bergbaufremder Versatzstoffe in Steinkohlebergwerke der Ruhrkohle AG durch
die Bergbehörde angehört worden, und / oder wie hat sie dazu Stellung genommen?

2. Bis zu welcher Teufe reichen die alten Flözhorizonte unterhalb des Dortmunder
Stadtgebiets?

3. Ist der Verwaltung bekannt, dass die den seinerzeitigen bergrechtlichen Genehmigungen
zum "vollständigen Einschluss" bergbaufremder Versatzstoffe zugrunde gelegten Annahmen
(die im Bericht der Landesregierung wiederholt werden), insbesondere über Abbindeverhalten
und Festigkeit der Stoffgemische, nach neueren Untersuchungen nicht
mehr uneingeschränkt haltbar sind und infolgedessen die Sicherheit des "vollständigen
Einschlusses" nicht gewährleistet ist? (vergl. Presseberichte DER SPIEGEL 29/23013; Die
WELT 28.07.2013, Junge Welt 09.11.2013)

4. Kann die Verwaltung ausschließen, dass nach der beabsichtigten Flutung der stillgelegten
Steinkohlebergwerke (ab 2018) deren Grubenwässer sich untertägig auf Dortmunder
Stadtgebiet ausbreiten?

5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Gefährdung des Grund- und
Oberflächenwassers durch in Brüchen, geologischen Sprüngen und eingestürzten Hohlräumen
aufsteigendes Grubenwasser? Kann die Verwaltung diese Gefährdung für das
Dortmunder Einzugsgebiet ausschließen?

6. Gibt es noch Wasserhaltungen in Bergwerken auf Dortmunder Stadtgebiet, bei denen
Grubenwasser abgepumpt wird? Wenn ja, wohin werden diese Grubenwässer eingeleitet?“

AUSWI 26.03.2014:

Zu Frage 1. informiert Herr Dr. Mackenbach darüber, dass die Stadt Dortmund hierzu nicht beteiligt wurde.
Weiter informiert er darüber, dass sich die Landesregierung am 09.10.2013 mit den Dingen der übrigen Fragestellungen 2.-6. beschäftigt habe. Hierfür hätten sich die Staatssekretäre des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Umweltministerium sowie die Experten, Herr Dr. Harald Friedrich und Herr Prof. Dr. Karls zusammengesetzt. Als Ergebnis dieser Zusammenkunft sei inzwischen ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, welches u. a. auf alle Fragen eingehen werde.
Sobald dieses Gutachten vorliege, werde man dieses hinsichtlich der noch offenen Fragstellungen auswerten und dem Ausschuss eine entsprechend Stellungnahme vorlegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündlichen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und wird die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen wieder aufrufen.





zu TOP 10.5
Stickstoffdioxid-Belastung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12235-14)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12235-14):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Darstellung der schon umgesetzten und noch geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der verschärften Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Welche NO2-Werte werden in Dortmund derzeit im Durchschnitt erreicht? Wo und wie oft werden die Grenzwerte überschritten?
2. Mit welchen regionalen und lokalen Maßnahmen zur Luftreinhaltung soll die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreicht werden?
3. Welche Wirkung haben die bisher ergriffenen Maßnahmen (z.B. automatische Dauer-Verkehrsüberwachungsanlage Brackeler-Str.) gezeigt?
4. Inwieweit sind positive Beispiele wie der NO2-absorbierende Asphalt auf dem Vorplatz am U für besonders NO2-belastete Bereiche übertragbar?“

Begründung:
Die von Stickstoffdioxid hervorgerufenen Gesundheitsschäden sind ähnlich gravierend, wie die durch Feinstaub ausgelösten. Mit dem Jahr 2010 traten die Grenzwerte der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid ohne Toleranzmarge in Kraft. In Dortmund wurden die Jahresgrenzwerte in Höhe von 40 μg/m³ immer wieder überschritten. Die von Dortmund eingereichten Unterlagen für eine Fristverlängerung für NO2 bis maximal Ende 2014 reichten nicht aus. Die beantragte Fristverlängerung wurde abgelehnt. Im Sachstandsbericht zur Luftqualität in Dortmund (DS-Nr. 09135-13) wird im Fazit darauf hingewiesen, dass die Belastungen für NO2 weiterhin zu hoch sind und dringender weiterer Handlungsbedarf bestehe.“


AUSWI 26.03.2014:

Der s. B. Tietz erläutert die Hintergründe zu der vorliegenden Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 10.6
Baumschutz und Heckenschnitt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12238-14)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12238-14-E1):

„Immer wieder kommt es zu Beschwerden aus der Bevölkerung zu unsachgemäßem
Baum- oder Heckenschnitt durch das Tiefbauamt. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Sachverhalt.
Wir bitten in dem Zusammenhang zudem um die Beantwortung der Frage, ob und wenn ja
wie bei einer externen Auftragsvergabe im Bereich Grünpflege die Qualitätssicherung erfolgt.“


AUSWI 26.03.2014:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde unter den Angelegenheiten des Tiefbauamtes aufgerufen.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.















zu TOP 10.7
Ausweisung von Flächen für die natürliche Waldentwicklung (Dokumentation der Umsetzung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12131-14)

Herr Fischer (Umweltamt) erläutert die Inhalte der Vorlage anhand eines Powerpointvortrages (siehe Anlage).

RM Weyer bedankt sich für den interessanten Vortrag. Damit die Bezirksvertretungen im gleichen Maße informiert werden, bittet sie die Verwaltung darum, diesen Vortrag möglichst auch in den Bezirksvertretungen zu halten.

RM Pohlmann bedankt sich ebenfalls bei Herrn Fischer für den Vortrag und schließt sich dem Vorschlag von RM Weyer an.

Auch RM Münch bedankt sich für den sehr empathischen Vortrag. Weiter bekräftigt er, dass ein vielfältiger Wald auch immer im Sinne der Natur sei und appelliert an die Politik, derartige Maßnahmen auch weiterhin zu unterstützen.

Herr Dr. Mackenbach sichert dem Wunsch von RM Weyer entsprechend zu, dass der heutige Vortrag des Herrn Fischer auch noch in den Bezirksvertretungen erfolgen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Dokumentation der Ausweisung von Flächen für die natürliche Waldentwicklung zur Kenntnis.


11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- nicht besetzt –




12. Angelegenheiten der Stadtentwässerung Dortmund

zu TOP 12.1
Rahmenvertrag zwischen Stadt und Emschergenossenschaft (EG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12084-14)

RM Märkel deklariert für ihre Fraktion noch weiteren Beratungsbedarf.

RM Neumann-Lieven schließt sich dem an und beantragt die Angelegenheit in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Man einigt sich darauf, mit der Angelegenheit unter TOP 12.2. ebenso zu verfahren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.








zu TOP 12.2
Übertragung von Abwasseranlagen von der Emschergenossenschaft (17 Abwasseranlagen) und dem Lippeverband (1 Abwasseranlage) auf die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12078-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


13. Anfragen
- nicht besetzt -

14. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung wird um 18.15 Uhr beendet.






Kowalewski Harnisch Trachternach
Ratsmitglied stv. Vorsitzender Schriftführerin

Anlagen:

Zu TOP 4.18 "Masterplan Vergnügungsstätten": Präsentation Herr Dr. Frehn (Planersocietät) (See attached file: TOP 4.18 Vortrag AUSWI PS.pdf)

zu TOP 6.2 "Umbau und Erweiterung ...Hauptbahnhof..." : Präsentation Frau Uehlendahl (61)
(See attached file: TOP 6.2 Bls20_AUSWI2 6032014.pdf)
Zu TOP 6.2 "Umbau und Erweiterung ...Hauptbahnhof..." : Präsentation DB vom 11.11.2013

(See attached file: 2013_11_TOP 6.2 13_P_VST-Dortmund_Vorstellung-Politik_19-11-13_final.pdf)

zu TOP 10.7 "Ausweisung von Flächen für die natürliche Waldentwicklung" : Präsentation Herr Fischer (60)

(See attached file: TOP 10.7 Waldentwicklung Karten und Bilder.pdf)