Niederschrift (öffentlich)

über die 42. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 28.05.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 14:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer - abwesend -
Rm Gottwald - abwesend -
Rm Heymann
Rm Kaminski - abwesend -
Rm Renkawitz - abwesend -
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning - abwesend -
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber - abwesend -
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck - abwesend -

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt - abwesend -



Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Tekin– Integrationsrat - abwesend -

c) Verwaltung



StR Uhr, 8/Dez.

Herr Zilian 10/FBL
Herr Müller, 11/FBL
Frau Hülsmann, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund

Frau Hildebrandt, 1/GB IV


Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 42. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 28.05.2020, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.04.2020


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen"
Kenntnisnahme - regelmäßiger Bericht
(Drucksache Nr.: 17456-20)

3.1.2 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16886-20-E2)

3.1.3 Daten zur Ausbildung - Übernahmen, Abbrüche und Nichtbestehen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17621-20)

3.1.4 Personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes in Zeiten von Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17619-20)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)

3.2.2 L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)

3.2.3 Arbeitsmedizinischer Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17618-20)

3.2.4 Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17583-20)
Die Druckstücke erhalten Sie mit dem Nachversand


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Videokonferenzen bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17606-20)


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

4.2.2 Rundverfügung zum Leitfaden für eine gendersensible Sprache
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17577-20)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 13:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Gurowietz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht folgenden TOP zurück:
3.2.3 Arbeitsmedizinischer Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17618-20)



Die Verwaltung bittet darum, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten
(Fachstandardplus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)

Es wird vorgeschlagen, den Vorgang unter TOP 3.2.5 zu behandeln.


Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, unter TOP 2 einen Sachstandsbericht des Dezernates 8 zum Thema „Corona“ zu erhalten.

Herr Uhr (Stadtrat) sagt dies zu.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.04.2020

Herr Sohn (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es in der letzten Sitzung eine mündliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zum Thema „Gesundheit in den Westfalenhallen“ gegeben habe. In diesem Zuge sei er beauftragt worden die entsprechende Antwort bei den Westfalenhallen einzuholen. Diesem Wunsch sei er nachgekommen und die Antwort sei dem Anfragensteller zugegangen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Antwort auch interessieren würde und sie bitte darum, diese ebenfalls zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die Stellungnahme der Westfalenhalle wird dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.



Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet in Bezug auf die Anlage 2 zu TOP 4.1.1 „Breitbandausbau“, dass das Thema im Hinblick auf die bisher geführten Diskussionen zeitnah wieder im Ausschuss behandelt werde. Seine Fraktion erwarte, dass die Struktur der Projektgruppe und die entsprechende Ausrichtung hier vorgestellt werde.

Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass sich die Projektgruppe derzeit in der Gründung befände.

Herr Schilff (Vorsitzender) fragt nach, wann der Ausschuss mit einer ersten Berichterstattung rechnen könne?

Herr Zilian (FB10) sagt zu, zur nächsten Sitzung am 10.09.2020 einen Sachstand mitzubringen. Hinsichtlich des Themas „Breitband“ sei es wichtig zu klären, was man unter dem Thema verstehe. Die Diskussion aus der vergangenen Sitzung habe dies nochmal deutlich gemacht. Bislang gäbe es viele verschiedene Positionen aus den verschiedensten Fachbereichen, die dieses Thema vorantreiben. Auslöser sei die Ausschreibung der Wirtschaftsförderung mit dem Ziel die weißen Flecken im Stadtgebiet zu schließen. Dazu kam dann der Bereich Breitbandanbindung von Schulen und der Bereich Fördermittelakquise. Zu letzterem seien die Wirtschaftsförderung und der Fachbereich Schule die Hauptakteure. Die Projektgruppe befände sich in der Gründung und man sei in der Abstimmung wer welche Aufgabe in Zukunft federführend wahrnehme.

Herr Dr. Suck erklärt, dass die Frage, wer welche Rolle wahrnehme von essenzieller Bedeutung sei und es gut wäre, wenn man in der nächsten Sitzung dazu etwas sagen könne.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet auch um Beantwortung, unter wessen Federführung die Projektgruppe arbeite beziehungsweise welcher Fachbereich bei der Gründung der Projektgruppe den Hut auf habe? Hierzu fielen ihm auch die Bereiche Organisation und Masterplan Digitalisierung ein. Eine Übersicht über die Strukturen wäre wünschenswert, da viele unterschiedliche Bereiche beteiligt seien.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, dem Ausschuss, als zuständigen Fachausschuss für IT, zu diesem Thema regelmäßig zu berichten.



Herr Dr. Suck merkt an, dass zu TOP 3.1.1 „Wissensmanagement 4.0“ lediglich das Ergebnis der doch sehr ausführlichen Diskussion im Protokoll vermerkt sei. Seine Fraktion erwarte kein Wortprotokoll, aber er bitte darum, den Tenor der Diskussion nachzutragen:

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion sich dem Schreiben des Personalrates anschließe. Sie fragt nach, ob das nötige Personal für eine sachgerechte Umsetzung bereits vorhanden sei? Weiterhin bitte sie um eine kurze Darstellung, warum von dem alten Konzept abgewichen wurde. Ihre Fraktion hätte die Bitte, das Thema nach der Erprobungsphase durch die Vorstudie hier vorgestellt zu bekommen um die daraus resultierende Umsetzung besser zu beurteilen.

Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass das Wissensmanagement in der Vergangenheit in der Verwaltung ganz unterschiedlich angegangen worden sei. Mal mit mehr oder weniger Professionalität und technischen Möglichkeiten. Dabei sei auch aufgefallen, dass dies ganz stark an einzelnen Köpfen gehangen habe und wenn diese Personen dann wegbrechen sei der Verlust enorm. Daraus resultierte, dass man mit der Suche nach Wissen sehr lange beschäftigt gewesen sei. Die vorliegende Vorlage soll eine fundierte Arbeitsgrundlage bieten. Die Vorstellung des Ergebnisses der Vorstudie sage sie zu. Bezüglich des Personalbedarfes könne sie heute keine fundierte Aussage treffen, hierzu würde sie gerne das Ergebnis der Vorstudie abwarten.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt fest, dass das Thema zuletzt am 29.10.2015 hier im Ausschuss behandelt worden sei. Damals habe der Ausschuss darum gebeten über Zwischenergebnisse informiert zu werden und in der damaligen Vorlage sei auch eine Evaluation für in zwei Jahren angekündigt worden. Dies habe allerding bisher nicht stattgefunden und der damals schon bekannte demographische Wandel schlage mittlerweile mit voller Wucht zu. Die Wichtigkeit dieses Themas sei durchaus bekannt. Er würde gerne wissen, was die Verwaltung in den vergangenen Jahren im Bereich des Wissensmanagements gemacht habe?

Frau Hülsmann teilt mit, dass man damals durch den Einsatz von Prozessbegleitung den Transfer von Wissen vom Wissensgeber zum Wissensnehmer in sogenannte Wissenslandkarten moderiert habe. Dies habe auch gut funktioniert, allerdings könne man sich einen solchen Prozess nur für einzelne Wissensmonopole leisten. Der exponentielle Anstieg an Bedarfen sei erst in der jüngsten Vergangenheit derart aufgekommen. Weiterhin habe man damals für diese Planstellen sogenannte Parallelbesetzungen zugelassen um eine Wissensübergabe stattfinden zu lassen. Was man damals nicht gemacht habe sei die jetzt avisierte Einführung einer entsprechenden Verwaltungsweiten Software.

Herr Schilff (Vorsitzender) merkt selbstkritisch an, dass ihn der Wortbeitrag des Herrn Dr. Suck dahingehend ärgere, dass auch die Fraktionen das Thema wieder auf den Plan hätte rufen können und eine Berichterstattung bei der Verwaltung einzufordern.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt trotz der vorangegangenen Wortbeiträge, dass sie diese Vorlage als sehr gut empfinde. Bevor man das vorliegende Schreiben des Personalrates bewerte rege sie an, das Ergebnis der Vorstudie abzuwarten.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt die Auffassung, eventuelle Personalbedarfe hier erneut zu bewerten. Gerade unter dem Aspekt, dass die Vorlage auch auf das freiwillige Engagement der Beschäftigten abziele ihr Wissen bereit zu stellen. Gerade in Bereichen, wo wirklich viel zu tun sei, könne er sich nur schwer vorstellen, dass die Beschäftigten noch zusätzlich Lust hätten Zeit aufzuwenden um ihr Wissen einzustellen.


Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.04.2020 wird mit diesen Ergänzungen genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bericht des Dezernates 8 zum Thema "Corona"

Herr Uhr (Stadtrat) gibt einen kurzen Bericht über die aktuelle Situation zum Thema Corona. Zur Ratssitzung am 18.06.2020 werde die Verwaltung eine umfangreiche Vorlage zu dem Thema vorlegen. Aus seinem Dezernat werde jeweils ein Beitrag zur personellen Situation, zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz und zur Digitalisierung enthalten sein. Die im Februar 2020 auftretende Krise rund um das Coronavirus kam sehr unerwartet und habe die Verwaltung innerhalb kürzester Zeit vor die Frage gestellt, wie man die Verwaltung innerhalb der erlassenen Vorschriften handlungs- und leistungsfähig halte? Die zahlreichen Kernprozesse, wie z.B. die Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit, galt es sicherzustellen. Die Fachbereiche haben hierauf mit klugen Arbeitszeitmodellen wie Schichtbetrieb oder Homeoffice reagiert, um mögliche Infektionsketten so gering wie möglich zu halten. Die publikumsintensiven Bereiche mussten zunächst komplett geschlossen werden. Er sei froh berichten zu können, dass es durch die zahlreichen Vorkehrungsmaßnahmen zu keinem nennenswerten Pandemieeinschlag in der Stadtverwaltung gekommen sei. Weiterhin sei er von dem hohen Maß an Flexibilität und Solidarität unter den Mitarbeitenden sehr begeistert. Hier habe sich ein großer Zusammenhalt gezeigt. Auch der kurzzeitig im Raum stehende Tarifvertrag Kurzarbeit habe auf die Kernverwaltung keine Anwendung finden müssen. Das Personalamt habe eine Personalbörse eingerichtet um die Mitarbeitenden, die keine Restarbeiten mehr zu erledigen hatten, an anderer Stelle einzusetzen, wo Mehrarbeit geleistet werden musste. Auch die handwerklichen Bereiche der Verwaltung haben einen großen Beitrag geleistet um die Arbeitsplätze mit persönlicher Schutzausrichtung für die Mitarbeitenden auszustatten. Von der Belegschaft hätte er zu keinem Zeitpunkt die Rückmeldung erhalten, dass man sich nicht ausreichend geschützt fühlen würde. Hier habe das BAGM einen sehr guten Job gemacht. Das Dortmunder Systemhaus habe kurzfristig zahlreiche mobilen Endgeräte bereitgestellt und notwendige Lizenzen und VPN-Verschlüsselungen nachgesteuert, um den erhöhten Bedarf des mobilen Arbeitens zu decken. Den Digitalisierungsschub, der durch die erhöhte Nachfrage nach Telefon- und Videokonferenzen ausgelöst wurde, werde man weiterhin mitnehmen und die Digitalisierung der Stadtverwaltung weiter vorantreiben. Die Erfahrungen, die man derzeit in allen Bereichen mache, werde man reflektieren und nutzen, um alte Dienstvereinbarungen zu erneuern und neue Rahmenbedingungen für ein modernes Arbeiten zu schaffen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) dankt für diesen ausführlichen Bericht. An den Ausführungen würde man sehen, dass „Krise“ und „Chance“ nicht weit auseinander lägen. Gerade hier biete sich nun die Gelegenheit bestimmte alte Muster zu überdenken.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen"
Kenntnisnahme - regelmäßiger Bericht
(Drucksache Nr.: 17456-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16886-20-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 30.04.2020 vor:
zu den Fragstellungen im Hinblick auf die Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr
2021 nehme ich wie folgt Stellung und erlaube mir, die Fragen 1 und 2 gemeinsam zu
beantworten:

1. Wie viele MA der Stadt Dortmund werden hauptamtlich als Ausbilder*innen im
Sinne des § 28 BBiG eingesetzt? Wie viele MA der Stadt Dortmund werden neben
ihrer originären Kerntätigkeit als Ausbilder*innen im Sinne des § 28 BBiG eingesetzt?

Um eine qualifizierte und bedarfsgerechte Ausbildung weiterhin sicherzustellen, wurde
im Jahr 2019 das Konzept „Gute Personalarbeit! Qualitätssicherung der Ausbildung“
eingeführt. Das Konzept sieht vor, dass die Ausbildung von Nachwuchskräften nicht
länger als freiwillige Sonderaufgabe gilt, sondern als fester Bestandteil der originären
Kerntätigkeit anzuerkennen und mit entsprechenden Arbeitszeitanteilen zu berücksichtigen
ist. Damit wird die Philosophie, dass Ausbildung Arbeit ist, in die Fachbereiche
getragen.

Die Berechnung und die Umsetzung ist ein fortlaufender Prozess, welcher in enger Abstimmung zwischen dem Team „Ausbildung“ (11/2-2) und den entsprechenden Fachbereichen durchgeführt wird.

Die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die als Ausbilder*innen und Praxisanleitungen eingesetzt
sind, entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Wunschgemäß wurde die Anlage
nach Ausbildungsberufen aufgeschlüsselt.

Die Anlage umfasst, wie gewünscht, die personenscharfe Anzahl der Ausbilder*innen
und Praxisanleitungen und nicht die tatsächliche Anzahl der Ausbildungsplätze. Zum
Beispiel betreuen 4 Ausbilder*innen im Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen
(ZAK) insgesamt bis zu 55 Auszubildende der Laufbahngruppe 1.2 (ehem. mittlerer
Dienst) und der Laufbahngruppe 2.1 (ehem. gehobener Dienst).

In der Auflistung sind ebenfalls die Praxisanleitungen und Ausbilder*innen enthalten,
die nicht ausschließlich unter den § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen, da sich die
Bestellung/Eignung aus den jeweiligen Laufbahnverordnungen bzw. anderen Rechtsvorschriften ergeben. Hierzu zählen insbesondere die verschiedenen dualen Studiengänge und die Ausbildungen, die im Beamt*innenverhältnis durchgeführt werden, zum
Beispiel die Bestellung der Praxisanleitungen für die dualen Studiengänge Bachelor of
Laws – Rechtswissenschaften und Bachelor of Arts – Betriebswirtschaftslehre gem.
§ 9 der Studienordnung der Bachelorstudiengänge an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Studienordnung–Bachelor).

2. Wie viele Mitarbeiter*innen werden als Ausbildungsbeauftragte eingesetzt?

Ausbildungsbeauftragte werden zur zentralen Steuerung der Ausbildung im Team
„Ausbildung“ (11/2-2) des Personal- und Organisationsamtes eingesetzt. Dort sind insgesamt
12 Mitarbeiter*innen – getrennt nach Ausbildungsberufen - als Ausbildungsbeauftrage
für über 600 Nachwuchskräfte verantwortlich.

Die Betreuung der Auszubildenden im feuerwehrtechnischen Dienst sowie im pädagogischen
Bereich bei FABIDO erfolgt in den Fachbereichen selber.

Im Rahmen des Konzepts „Gute Personalarbeit! Qualitätssicherung in der Ausbildung“
wurden zudem im Jahr 2019 in jedem städt. Fachbereich sog. „Ausbildungskoordinator*
innen“ installiert. Diese übernehmen wichtige Schnittstellenarbeiten zwischen den
Ausbilder*innen und Praxisanleiter*innen vor Ort und dem Bereich 11/2. Hierzu zählen
insbesondere die Einrichtung und Ausstattung der Ausbildungsplätze sowie inhaltliche
Multiplikator*innenfunktionen.

3. Welches Fort- und Weiterbildungsangebot bietet die Verwaltung der Stadt Dortmund
interessierten MA zum Erwerb der Ausbildereignung nach der Ausbildungsverordnung?

a. Im Zuge der Einführung des Konzeptes „Honorierung der Ausbildungstätigkeit bei
der Stadt Dortmund“ wurde die Qualifizierung der Praxisanleiter*innen und Ausbilder*
innen im Jahr 2014 neu ausgerichtet.

Neben der fachlichen Eignung der Praxisanleitungen und Ausbilder*innen sind berufs-
und arbeitspädagogische Kenntnisse, psychologisches Einfühlungsvermögen
und Verständnis für die Situation der Auszubildenden unerlässlich. Die Qualifizierungsmodule wurden an die Bedürfnisse der Praxisanleiter*innen und Ausbilder* innen angepasst und sollen bei der Anleitung sowie der Förderung der Nachwuchskräfte unterstützen. Aktuell gibt es sechs Fortbildungsmodule im Bereich der Berufspädagogik, die durch das Personal- und Organisationsamt finanziert im Studieninstitut Ruhr angeboten werden:
· Einstieg für Praxisanleiter*innen und Ausbilder*innen (2 Tage)
Das Modul zielt auf die Erläuterung der Ausbildungsziele und der geltenden
Leitfäden ab. Zudem werden die pädagogischen Kenntnisse gestärkt und unterstützende Instrumente zur Psychologie vermittelt. Als Themenbereiche werden
unter anderem die Rolle der Praxisanleiter*innen und Ausbilder*innen, Anleitung
zum aktiven Lernen, Lehr- und Lernmethoden sowie die verschiedenen
Typen von Persönlichkeiten, Selbstbild/Fremdbild, Mobbing und Diskriminierung
behandelt.
· Beurteilung der Auszubildenden – Wie beurteile ich richtig? (1 Tag)
In dem Modul werden die Grundlagen im Hinblick auf die Erstellung einer gerechten
Beurteilung vermittelt. Unter fachlicher Moderation wird das Hauptaugenmerk
auf die Entstehung und Vermeidung von Beurteilungsfehlern gelegt.
· Wie kommuniziere ich richtig mit Auszubildenden? (2 Tage)
Die Zielsetzung des Moduls ist die Vermittlung der Grundlagen einer erfolgreichen
Kommunikation mit dem Schwerpunkt der zielgerichteten Gesprächsführung.
Die Teilnehmer*innen lernen die verschiedenen Gesprächskulturen kennen.
Zudem setzen sie sich thematischen mit den Generationen Y und Z auseinander,
um die entsprechenden Gesprächsrahmen schaffen zu können.
· Wie motiviere ich Auszubildende? (2 Tage)
Aufbauend auf den Grundlagen zur Motivation von Auszubildenden sollen die
Teilnehmer*innen Potenziale erkennen und fördern können. Dazu werden Motivationsmodelle und Motivationstypen vorgestellt, um die entsprechenden lernfördernden Rahmenbedingungen zu schaffen. Zudem befasst man sich mit der Förderung von Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten.
· Wie kann ich Konflikte in der Ausbildung erkennen und lösen? (3 Tage)
Um die Konflikte im Umgang mit Jugendlichen erkennen und lösen zu können,
befasst man sich basierend auf dem Wertewandel der Generationen Y und Z
thematisch mit den Grundlagen der Konfliktlösung. Neben der Erwartungshaltung
der Auszubildenden an die Praxisanleitungen und Ausbilder*innen werden
auch Konfliktarten, Verhaltensauffälligkeiten sowie der Umgang mit verhaltens- und
psychisch auffälligen Nachwuchskräften und die Rollenabgrenzungen thematisiert.
· Aktenarbeit, Akten- oder Themenvortrag in der Ausbildung (2 Tage)
Hierbei handelt es sich um ein Pflichtseminar für die Praxisanleiter*innen der
Laufbahngruppe 2.1 (ehem. gehobener nicht-technischer Dienst), welches zur
Bestellung als Praxisanleitung nach der Studienverordnung notwendig ist. Die
Teilnehmer*innen erlenen die Bewältigung der Prüfungsanforderungen sowie
die Bewertung der Aktenarbeit. In diesem Zuge werden unter anderem praktische
Kenntnisse zum Studiengang, prüfungsrechtliche Aspekte zur Aktenvortragsprüfung,
Stressmanagement in der Prüfung, Beobachtungskriterien der verschiedenen
Vortragsarten und die Bewertungskriterien der schriftlichen Aktenarbeit
vermittelt.

Die Module „Einstieg für Praxisanleiter*innen und Ausbilder*innen“ und „Beurteilung
der Auszubildenden – Wie beurteile ich richtig?“ sind für alle Praxisanleiter*
innen und Ausbilder*innen verpflichtend. Für die Praxisanleiter*innen der
Laufbahngruppe 2.1 ist zudem das Modul „Aktenarbeit, Akten- oder Themenvortrag
in der Ausbildung“ verpflichtend.

Zusätzlich dazu werden bedarfsabhängig Fortbildungen und Seminare entwickelt
und angeboten (bspw. Kommunikation und Gesprächsführung mit Auszubildenden
im gewerblichen Bereich).

b. Die Ausbilder*innen im gewerblich-technischen Bereich haben die Ausbildereignung
entweder durch die Meisterprüfung oder die Ausbildereignungsprüfung der
IHK oder bei der Handwerkskammer erlangt.

Bei Neueinrichtung zusätzlicher Ausbildungsberufe wird in Abstimmung mit den
Fachbereichen darauf geachtet, dass die bei der zuständigen Kammer eingetragenen
Ausbilder*innen die Ausbildereignungsprüfung besitzen oder absolvieren.

Darüber hinaus steht die Fortbildung zur Ablegung der Ausbildereignungsprüfung
bspw. bei der IHK oder bei der Handwerkskammer grds. jedem*r interessierten Beschäftigten offen.
Daraus hinaus gibt es derzeit Überlegungen, die Ausbildereignungsprüfung erstmalig
als Inhouse-Schulung durchzuführen und interessierten Praxisanleitungen aus
dem nicht-technischen Dienst sowie den Ausbildungsbeauftragte im Team Ausbildung
anzubieten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Daten zur Ausbildung - Übernahmen, Abbrüche und Nichtbestehen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17621-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17621-20-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17621-20-E3)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung, für die letzten beiden abgeschlossenen Ausbildungsjahrgänge folgende Daten mitzuteilen:

1) Zahl der Auszubildenden im jeweiligen Ausbildungsjahr,
2) davon
a) Zahl der nach bestandener Prüfung übernommenen Auszubildenden.
b) Zahl der nach bestandener Prüfung nicht übernommenen Auszubildenden
c) Zahl der Auszubildenden, die nach bestandener Prüfung nicht in ein Arbeitsverhältnis bei der Stadt übernommen werden wollten.
d) Zahl der Auszubildenden, denen die Stadt nach Beendigung der Ausbildung nur ein Arbeitsverhältnis in einer niedrigeren Laufbahn angeboten hat inkl. Zahl der
Annahmen dieses Angebots.
e) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung direkt bestanden haben.
f) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung erst nach Wiederholung bestanden haben.
g) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben inkl. Differenzierung, ob das Nichtbestehen im theoretischen und/oder praktischen Teil der Ausbildung erfolgte.
h) Zahl der Auszubildenden, die die Ausbildung von sich aus abgebrochen haben.
i) Zahl der Auszubildenden, bei denen die Stadt die Ausbildung abgebrochen hat.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
um die Zahl der Ausbildungsabbrüche und Nicht-Bestandenen Ausbildungsprüfungen zu minimieren, bittet die Fraktion FDP/ Bürgerliste den Ausschuss für Personal und Organisation, folgenden Vorgehensvorschlag zur dauerhaften Gewinnung von Nachwuchskräften zu empfehlen:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob Ausbildungsbewerber_Innen, welche nach absolviertem Eignungstest und Vorstellungsgespräch in der engen Auswahl verblieben sind, generell einen Beratungs- und Assessment-Tag im Zuge des Auswahlverfahrens durchlaufen sollen.

Begründung

Die realistische Selbsteinschätzung der eigenen Neigungen und Eignungen fällt jugendlichen Bewerber_Innen oft schwer. Zu hohe Ansprüche an sich selbst oder Erwartungen aus dem familiären Umfeld führen immer wieder dazu, dass Bewerbungen auf Stellen eingereicht werden, welche im Ausbildungsverlauf eine Überforderung der künftigen Azubis nach sich ziehen.
Gleichzeitig werden bestimmte Ausbildungsberufe bei der Stadt Dortmund, wie z.B. Hauswirtschafter_In, über Jahre eher „stiefmütterlich“ beworben, da möglicherweise das
Image nicht dem Wunschdenken der Bewerber_Innen entspricht.
Ein obligatorischer Beratungs- und Assessmenttag kann fehlerhafte berufliche Orientierung bzw. falsche Erwartungen an den Ausbildungsberuf nicht nur aufdecken, sondern zu einer konstruktiven Neuausrichtung von Bewerber_Innen beitragen. Ziel kann es sein, Bewerber_Innen mit unrealistischen Selbsteinschätzungen „umzuleiten“. Somit kann auch die Akzeptanz und Rekrutierung in tendenziell weniger attraktiven Ausbildungsberufen verbessert werden. Eine Reduzierung der Abbrüche und Nichtbestandenen Prüfungen kann erreicht werden.



Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) begründet den Antrag seiner Fraktion. In verschiedenen Diskussionen zu diesem Thema habe man gehört, dass ein Teil der Nachrücker im Verlauf der Ausbildung am ehesten zu jenen zählen, die dann die Ausbildung abbrechen würden. Er bitte daher zu prüfen, ob es die Möglichkeit gebe, die Bewerber*innen im Vorfeld entsprechend umzuleiten. Damit diese sich auf die Ausbildungsberufe bewerben könnten, für die sie besser geeignet wären. Wenn eine entsprechende Beratung im Rahmen der vorgehaltenen Ressourcen möglich sei, würde dies sicher den Bewerbern, sowie dem Arbeitgeber zugutekommen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass er die Intention des Antrages nachvollziehen könne. Das Angebot einer Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit könne jeder wahrnehmen. Fraglich sei es, ob die Verwaltung dieses Beratungsangebot für die von ihr angebotenen Ausbildungsgänge ebenfalls erbringen könne. Abgesehen von dem grundsätzlichen Aufwand, den diese Zusatzleistung mit sich bringen würde, müssten die Beschäftigen, die eine solche Beratung durchführen, bestimmte Qualifikationen im Bereich Psychologie mitbringen. Hier stelle seine Fraktion sich die Frage, ob solche Mitarbeitenden überhaupt zur Verfügung ständen, oder ob diese erst Schulungen besuchen müssten?

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion heute nicht über den Antrag abstimmen wolle. Dieser werfe die gleichen Fragen, die seine Fraktion in der ebenfalls vorliegenden Bitte um Stellungnahme gestellt habe, auf. Er bitte darum, erst die Antworten in einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung mitgeteilt zu bekommen, um dann fundiert über den Antrag abstimmen zu können. Aus der Diskussion der letzten Sitzung habe man den Eindruck erhalten, bei der Stadt Dortmund würde niemand die Ausbildung abbrechen und es würde auch niemand durch die Prüfung durchfallen. Dementsprechend seien die Fragen seiner Fraktion zu dieser Sitzung so dezidiert und er schlage er vor, den Antrag in die nächste Sitzung zu verschieben und die Stellungnahme der Verwaltung abzuwarten.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Wortbeitrag des Herrn Dr. Suck an. Es sei sinnvoll erst die tatsächlichen Zahlen zu kennen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass es sehr wichtig sei sich mit diesem Thema zu befassen. Er teile die Auffassung ersteinmal abzuwarten, was die Verwaltung als machbar oder nicht machbar in diesem Bereich ansehe. Auch der Unterschied zwischen einer allgemeinen Berufsberatung, wie Herr Tölch bereits angesprochen habe, zu einer speziellen Beratung durch die Verwaltung für ihre Berufe müsse beachtet werden.

Frau Hülsmann (FB11) teilt mit, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine entsprechende Stellungnahme vorlegen werde. Eine eventuelle Umleitung der Auszubildenden würde derzeit in den Vorstellungsgesprächen bereits angeboten. Hier zeige sich, welche Vorstellungen die Bewerber zu dem Ausbildungsberuf und der späteren Tätigkeit haben. Ob es Sinn mache, die Bewerber, die sich so weit unten in der Reserve befänden noch über ein Assessment Center umzusteuern, sei aus Ihrer sich fraglich.


Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig, die Stellungnahme der Verwaltung abzuwarten und verschiebt den Antrag in seine nächste Sitzung.


zu TOP 3.1.4
Personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes in Zeiten von Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17619-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17619-20-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17619-20-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Um wie viele Stellen wurde das Personal des Gesundheitsamtes aufgestockt, um den Herausforderungen der Pandemie gewachsen zu sein?
2. In welchen Bereichen des Gesundheitsamtes wurden diese Stellen geschaffen?
3. Wie viele der neuen Stellen sind unbefristet?
4. Wie viele Mitarbeiter*innen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung werden beim Gesundheitsamt eingesetzt und wie lange ist deren Einsatz geplant?
5. Wie viele studentische Aushilfen werden eingesetzt und wie lange ist deren Einsatz geplant?
6. Ist das Gesundheitsamt für die Dauer der Pandemie personell so ausgestattet, dass es – falls die Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in einer Woche erreicht würde – diese nachverfolgt werden können?
7. Ist das Gesundheitsamt für die Dauer der Pandemie personell so ausgestattet, dass es in der Lage ist, im großen Umfang Testungen beim Eintreten sogenannter Corona-Hotspots durchzuführen?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
bezugnehmend auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & Piraten zur personellen
Ausstattung des Gesundheitsamtes in Zeiten von Corona nehme ich wie folgt Stellung:

1. Um wie viele Stellen wurde das Personal des Gesundheitsamtes aufgestockt, um
den Herausforderungen der Pandemie gewachsen zu sein?

Im Rahmen der derzeitigen COVID19-Pandemie kommt insbesondere der
Kontaktpersonennachverfolgung eine hohe Bedeutung zu. Die hierzu erforderlichen
personellen Ressourcen wurden (und werden lfd. lageentsprechend) innerhalb des
Gesundheitsamtes angepasst. In diesem Zusammenhang wurde dem Gesundheitsamt von
verschiedenen Seiten Personal zur Verfügung gestellt. Sechs Mitarbeiter*innen des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wurden dem Gesundheitsamt im Wege der
Amtshilfe zugewiesen. Weitere sechs eigens für diese Aufgabe vom RKI ausgebildete und
vom Bundesverwaltungsamt für jeweils ein halbes Jahr befristet eingestellte Containment
Scouts unterstützen erfolgreich die Arbeit des Gesundheitsamtes. Ebenso werden sechs
Student*innen in Folge einer Unterstützungsaktion des Bundesverbandes der Ärzte*innen im
öffentlichen Gesundheitsdienst in einem Umfang von bis zu 50 Stunden/mtl. eingesetzt. Der
Einsatz der Student*innen ist bis zum 30.06.2020 befristet. Inwieweit das Programm
verlängert wird ist (noch) nicht absehbar.

2. In welchen Bereichen des Gesundheitsamtes wurden diese Stellen geschaffen?

Der Einsatz der vorgenannten Personen erfolgt im Bereich Infektionsschutz und
Umweltmedizin.

3. Wie viele der neuen Stellen sind unbefristet?

Vorliegend handelt es sich um Unterstützungseinsätze. Unbefristete Stellen wurden in
diesem Zuge nicht eingerichtet.

4. Wie viele MA aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung werden beim
Gesundheitsamt eingesetzt und wie lange ist deren Einsatz geplant?

Das Gesundheitsamt wurde hinsichtlich der Tätigkeit in der Diagnostikstation am Klinikum
Nord durch zahlreiche Mitarbeiter*innen der Personalbörse unterstützt.
Die Aufgaben wurden durch 3 Personalteams in entsprechenden Zeitabschnitten
wahrgenommen:

1. Zeitabschnitt: 10 Auszubildende

2. Zeitabschnitt: 11 Mitarbeiter*innen des EB 41 (Bibliotheken), 2 Mitarbeiter*innen des EB
52 (Verwaltung)

3. Zeitabschnitt: 4 Mitarbeiter*innen des FB 11 (Betriebsrestaurant), 6 Mitarbeiter*innen des
EB 52 (Bäderbetriebe)

Alle Mitarbeiter*innen sind zwischenzeitlich in ihre originären Aufgabengebiete zurückgekehrt
(letzte Mitarbeiter*innengruppe am 11.05.2020)

5. Wie viele studentische Aushilfen werden eingesetzt und wie lange ist deren Einsatz
geplant?

--> siehe Punkt 1.

6. Ist das Gesundheitsamt für die Dauer der Pandemie personell so ausgestattet, dass
es - falls die Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in einer
Woche erreicht würde - diese nachverfolgt werden können?

Die Nachverfolgung von Infektionsketten hat für das Gesundheitsamt höchste Priorität und
wird gemäß den RKI-Richtlinien mit Nachdruck betrieben. Das dafür erforderliche Personal
wird lageentsprechend sukzessive aufgebaut. Dies geschieht auch durch die Einbeziehung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, die normalerweise nicht im
Infektionsschutz eingesetzt sind. Bedarfsweise wird auch über die verwaltungsweit
eingerichtete Personalbörse unterstützendes Personal zur Verfügung gestellt.

7. Ist das Gesundheitsamt für die Dauer der Pandemie personell so ausgestattet, dass
es in der Lage ist, im großen Umfang Testungen beim Eintreten sog. Corona-Hotspots
durchzuführen?

Aktuell erfolgen die Abstrichnahmen durch niedergelassene Arztpraxen und eine
Diagnostikstelle, die durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe betrieben wird.
Bei bestimmten Fallkonstellationen z. B. bei Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen,
Menschen mit Bewegungseinschränkungen oder auch vulnerablen Gruppen, ist eine
Abstrichnahme vor Ort geboten. Bei Bedarf wird hier ein mobiles Team des Deutschen
Roten Kreuzes mit der Abstrichnahme "vor Ort" im Auftrag des Gesundheitsamtes tätig.


Hierzu liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
· Welche Kernaufgaben des Gesundheitsamtes konnten und können MA des Gesundheitsamtes in behördlich angeordneter Quarantäne weiterhin im Homeoffice bearbeiten?
· Welche Kernaufgaben können in diesem Zusammenhang nicht geleistet werden?
· Inwieweit werden MA des Gesundheitsamtes angewiesen/eingewiesen, in behördlich angeordneter Quarantäne ihre Aufgabenfelder, soweit dies irgend möglich ist, im Homeoffice zu bearbeiten?
· Welche Form der Arbeitszeiterfassung wird für MA des Gesundheitsamtes in behördlich angeordneter Quarantäne zu Grunde gelegt?


Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihm die Schnittstelle der Fragen seiner Fraktion mit dem ASAG bewusst sei und er auch mit einer Beantwortung dort zufrieden sei.

Herr Uhr (Stadtrat) weist darauf hin, dass man sich derzeit noch in der Krise befände und er den Sinn und Zweck der Anfrage noch nicht durchblickt hätte. Wie er unter TOP 2.1 bereits ausgeführt habe, sei die Bereitschaft der Mitarbeitenden auch in Quarantäne zu Arbeiten sehr groß gewesen. Zu Beginn der Krise hätten auch keine Regelungen zum Arbeiten in Quarantäne o.ä. vorgelegen. Er sei froh, dass die Bereitschaft trotzdem so groß gewesen sei.

Herr Ossau hebt hervor, dass die Fragen seiner Fraktion gestellt worden seien, bevor man den heutigen Bericht gekannt hätte. Weiterhin weise er drauf hin, dass eine Quarantäne nicht mit einem Krankenstand gleichzusetzen sei. Er sei froh zu hören, dass es so gut laufen würde und er wolle die Bereitschaft auch nicht mit seinen Fragen in Frage stellen. Da er auch niemandem zusätzlichen Arbeitsaufwand mit der Beantwortung seiner Fragen machen wolle, würde er die avisierte Ratsvorlage für den 18.06.2020 abwarten, in der Hoffnung, die Antworten daraus entnehmen zu können.

Herr Uhr führt aus, dass in dieser Vorlage nicht in die Tiefen des Gesundheitsamtes eingestiegen würde um die genaue dortige Situation zu beleuchten. Er gehe aber davon aus, dass sich trotzdem ein Teil der Fragen damit erledigen würde. Die Formen der Quarantäne seien auch unterschiedlich gewesen. Einige Beschäftigte hätten sich auf Anraten ihres Hausarztes in Quarantäne begeben, anderen sei vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet worden und weitere wären mit Krankheitssymptomen in Quarantäne gewesen und dementsprechend auch nicht arbeitsfähig. Weiterhin würde die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin auch nicht zwangsläufig erfahren, welcher der Beschäftigten in Quarantäne tatsächlich an Corona erkrankt sei.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt vor, die Ratsvorlage abzuwarten und ggf. dann noch offene Fragen nochmal hier im Ausschuss zu stellen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Umsetzung des verabschiedeten Gesundheitszieles einen für drei Jahre befristeten Einsatz einer*s Koordinators*in für die schulische Gesundheitsförderung. Das Gesundheitsamt wird beauftragt eine entsprechende Organisationsverfügung zu fertigen. Das Personal- und Organisationsamt wird beauftragt das Verfahren für die externe Einstellung durchzuführen.




zu TOP 3.2.2
L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Dass seine Fraktion dieser Maßnahme nicht wohlwollend gegenüber stehe sei langjährig bekannt. Seine Fraktion sei der Ansicht, dass dort wertvolle Landschaft zerstört werde und seine Fraktion die Vorlage dementsprechend ablehne.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna, der Stadt Unna und der Stadt Kamen eine Planungsvereinbarung für die vorbereitenden Arbeiten für die Planung der OWIIIa / L663n mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Rat betont, dass die Kommunen lediglich die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen der Linienbestimmung und der Entwurfsplanung übernehmen. Das formelle Planfeststellungs­verfahren nach dem StrWG NRW hat weiterhin durch den zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW bzw. die Bezirksregierung Arnsberg zu erfolgen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen, zeitlich befristeten Planstellen, die sich aus der Planungsvereinbarung ergeben, vorzubereiten und dem Rat die entstehenden finanziellen Auswirkungen in einer erneuten Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Vereinbarung mit dem Kreis Unna, der Stadt Unna und der Stadt Kamen über die Kostenaufteilung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 3.2.3
Arbeitsmedizinischer Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17618-20)

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht den o.g. TOP zurück.


zu TOP 3.2.4
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17583-20)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt nach, wie es derzeit bei der Stellenbesetzung im Reinigungsdienst generell aussehe? Es sollen einige Stellen unbesetzt sein und seine Fraktion plädiere dafür, den seinerzeit beschlossenen Mix aus Fremd- und Eigenreinigungsleistung beizubehalten. Wenn dies heute nicht beantwortet werden könne, bitte er darum, die Zahlen der Eigenreinigung dem Protokoll beizufügen.

Herr Uhr (Stadtrat) erklärt, dass es sich bei der vorliegenden Vorlage um eine anlassbezogene Ausweitung handele. Weiterhin stünde in der Vorlage, dass an dem bestehenden 50:50 Schlüssel zwischen Eigen- und Fremdreinigung nicht gerüttelt würde. Situativ bedingt könne man nicht ausschließen, dass man kurzzeitig den Anteil an Fremdreinigung erhöhen müsse. Er sagt zu, die Antwort mit dem Protokoll nachzuliefern. Da die Immobilienwirtschaft dezentrale Personalarbeit mache, werde sich das Personalamt mit dem Fachbereich in Verbringung setzen und die Zahlen erfragen. Dabei könne auch die Frage, warum diese Stellen nicht besetzt seien, mitgeklärt werden.

Die Beantwortung der Fragen ist für die nächste Sitzung zugesagt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss nachträglich zur Kenntnis:

a) Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss beschließt die
coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen nach dem Hygieneplan für
Schulen.
b) Der Rat der Stadt bestätigt diesen Beschluss.


zu TOP 3.2.5
Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass der Jugendhilfedienst eine Eingreiftruppe sei und die Möglichkeit präventiv zu arbeiten nur begrenzt sei. Leider käme man allzu oft nur dazu zu agieren, wenn der Notstand bereits eingetreten sei. Er halte es für richtig, hier mit der Festigung der Stellen zu reagieren und seine Fraktion Stimme der Vorlage zu. Allerdings sehe er es schwierig den Erfolg zu messen. Er fragt nach, wie man es verhindern könne, dass es überhaupt zu solchen Notsituationen komme. Es dürfe nicht zu viel Manpower in bürokratischen Abläufen versickern. Weiterhin müsse man stetig ein Auge auf die Entwicklung der Fallzahlen haben. Sollte die Prognose sein, dass diese Zahlen immer weiter ansteigen und man nur reagieren könne, indem man steigenden Zahlen ein Mehr an Personal entgegensetze, dann müsse man das Thema nochmal beleuchten.

Herr Schilff (Vorsitzender) erklärt, dass er davon ausgehe, dass der Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie das Thema inhaltlich ausführlich befasst habe. Heute sei nur der Personalaspekt zu beraten.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass die inhaltlichen Anmerkungen von Herrn Ossau thematisch in den AKJF gehören. Da sie selber in dem Ausschuss sei und auch beruflich 10 Jahre in dem Thema gearbeitet habe, könne sie mitteilen, dass es sich hier um eine ausgesprochen gute Vorlage handele. Sie sei das Ergebnis eines langen und intensiven Abstimmungsprozesses. Die Beschäftigten im Jugendamt übernähmen mittlerweile wieder sehr viel eigene Arbeit am Klienten und das Verfahren sei wieder deutlich gebündelt. Von dem Prozess der reinen Eingriffsverwaltung sei man schon länger weg und im Bereich der erzieherischen Hilfen sei sehr viel Präventionsarbeit möglich. Auch die gute Zusammenarbeit mit den Schulen und Kitas sei viel enger geworden und es sei gut, dass die Fäden im Jugendamt zusammenlaufen.

Herr Sohn (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Frau Dr. Tautorat an. Weiterhin stellt er dar, dass im Jugendamt nicht nur der Jugendhilfedienst für die Präventionsarbeit zuständig sei. Auch die anderen Abteilungen würden zu diesem Bereich sehr viel beitragen. Wenn eine Notsituation eintrete sei dieser Bereich natürlich als erstes gefordert und sie hätten auch die etwas unschöne Aufgabe auch mal Kinder aus ihren Familien herauszuholen. Das Jugendamt leiste eine konzentrierte Arbeit mit den Eltern und Kindern. Die Effektivität alleine an den Zahlen zu messen halte er aus fachlicher Sicht nicht für aussagekräftig.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Umsetzung des Fachstandard Plus in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis und beschließt, die im Rahmen des Modellprojektes eingerichteten Projektstellen mit dem Stellenplan 2022 in Planstellen umzuwandeln.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Videokonferenzen bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17606-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17606-20-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17606-20-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie wird auf Grund der Schutz-Maßnahmen zunehmend das Mittel der Videokonferenzen für Besprechungen im Verwaltungsalltag genutzt. Auf dem Softwaremarkt befinden sich zahlreiche Systeme, die schon vor dem Beginn der Pandemie von international tätigen Organisationen genutzt wurden. Jetzt aktuell sind durch den sprunghaften Bedarfsanstieg eine Vielzahl weiterer Systeme auf dem Markt und damit in den Fokus geraten.

Soweit uns bekannt ist, gibt es für die Verwaltung der Stadt Dortmund mindestens ein professionelles, für Organisationen und Verwaltungen mit besonderen Bedürfnissen an Stabilität und Sicherheit geeignetes Konferenzsystem (Hersteller: Cisco).

Aus Berichten wissen wir jedoch, dass aber auch andere im Markt befindliche Systeme eingesetzt werden. Darunter auch Software, die sich nicht durch das gleiche, hohe Sicherheitslevel und den Schutz von Benutzerinformationen auszeichnet.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
· Gibt es eine Regelung, dass das oben genannte Konferenzsystem (Cisco) für alle verpflichtend ist? Wenn ja, stehen ausreichende Reserven für eine erhöhte Nutzung zur Verfügung?
· Welche weiteren Systeme werden von der Verwaltung zzt. geduldet bzw. als unbedenklich eingestuft und welche sind offiziell für die Nutzung innerhalb der Stadt Dortmund zugelassen?
· Gibt es eine zentrale Informationsmöglichkeit (Merkblatt, Infos im Intranet, telefonische Beratung) innerhalb der Verwaltung, wo sich Fachbereiche zu dem Thema über Vor- und Nachteile, potenzielle Risiken und Defizite in Punkto Sicherheit der Anbieter informieren und beraten lassen können?
· Gibt es seitens der Verwaltung Aktivitäten und Verfahren, die Nutzung von potenziell unsicheren Konferenzsystemen einzuschränken?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zum TOP 4.1.1 „Videokonferenzen bei der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 17606-20)“ möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Gibt es eine Regelung, dass das oben genannte Konferenzsystem (Cisco) für alle verpflichtend ist? Wenn ja, stehen ausreichende Reserven für eine erhöhte Nutzung zur Verfügung?

Bislang war der Bedarf an Videokonferenzlösungen bei der Stadt Dortmund sehr gering. Durch den krisenbedingt kurzfristig gestiegenen Bedarf befinden sich entsprechende Regelungen derzeit in Bearbeitung. Bedarfe und Anforderungen werden daher derzeit noch auf Einzelfallbasis geprüft und entschieden. Ein entsprechender IT-Standard zum Einsatz entsprechender Tools wird derzeit erstellt und eine entsprechende Beteiligung der Personalvertretung sichergestellt.

Das bestehende System kann derzeit insgesamt die
gleichzeitige Teilnahme von bis zu 200 Personen sicherstellen. Diese Kapazität wurde bislang nicht ausgeschöpft. Eine Erhöhung benötigter Reserven erfolgt bei Bedarf über die üblichen Mechanismen der Kapazitätsmessung und -planung. Es ist im Sinne eines wirtschaftlichen IT-Betriebes auch auf die zur Verfügung stehenden und häufig auch funktional ausreichenden Alternativen (z.B. Telefonkonferenz) hinzuweisen.
Welche weiteren Systeme werden zzt. offiziell unterstützt/geduldet bzw. als unbedenklich eingestuft und welche sind offiziell für die Nutzung innerhalb der Stadt Dortmund zugelassen?

Eine offizielle Unterstützung spezifischer Produkte erfolgt erst nach deren bereits beschriebener offizieller Einführung und Freigabe. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass durch dosys zwei Produkte der Firmen Cisco und Microsoft offiziell unterstützt werden könnten. Dabei soll das Produkt "Cisco Meeting Server" als sog. On-Premise-Lösung - der Server steht innerhalb des Datennetzes der Stadt Dortmund - für reine Videokonferenzen bei erhöhtem Schutzbedarf der Kommunikation eingesetzt werden. "Microsoft Teams" als cloudbasierter Dienst soll für den Zweck der erweiterten Zusammenarbeit (Collaborationslösung / Projektraumlösung) und als Videokonferenzlösung bei Daten mit normalem Schutzbedarf zum Einsatz kommen. Die Einführung beider Werkzeuge war bereits vor Beginn der Pandemie-Krise geplant und Probebetriebe unter Einbeziehung von Personalvertretung sowie der behördlichen Beauftragten für den Datenschutz waren angedacht bzw. sogar schon vorbereitet. Die vorzeitige Ausdehnung der Verfügbarkeit geschah, damit die Arbeitsfähigkeit der Stadt Dortmund während der Pandemie-Krise gewährleistet werden konnte.
Zur Sicherstellung einer funktionierenden Kommunikation mit der Außenwelt wird vorbehaltlich einer entsprechenden Produktprüfung und Einzelfreigabe bei Einladungen von außen die Verwendung anderer Konferenzlösungen geduldet, wenn diese keinerlei Software auf den städtischen Computersystemen installieren. Als sicherheitstechnisch unbedenklich werden insbesondere auch weitere Produkte (Cisco Webex, Skype sowie Citrix GoToMeeting) angesehen.


Gibt es eine zentrale Informationsmöglichkeit, ein Merkblatt, Infos im Intranet oder eine telefonische Beratung innerhalb der Verwaltung, wo sich Fachbereiche zu dem Thema über Vor- und Nachteile, potenzielle Risiken und Defizite in Punkto Sicherheit informieren und beraten lassen können?

Merkblätter und Informationen über die bei der Stadt Dortmund favorisierten Produkte sind durch StA 10 erstellt worden und werden Anwender*innen über das Beschäftigtenportal zur Verfügung gestellt. Fachbereiche können weitere Informationen über ihre Kundenansprechpartner erhalten.


Gibt es seitens der Verwaltung Aktivitäten, Absichten und Verfahren die Nutzung von potentiell unsicheren Konferenzsystemen einzuschränken?

Die Annahme von Einladungen von Externen mit anderen Tools wird unter der Voraussetzung geduldet, dass die verwendete Lösung die Betriebssicherheit und den Datenschutz nicht gefährdet (s.o.). Die Ergebnisse der Produkt-Einzelprüfungen werden zukünftig allen Anwender*innen über das Beschäftigtenportal zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Dortmunder Systemhaus steht im Einzelfall zur Beratung zur Verfügung. Bestehen konkrete Bedenken gegen eine Lösung, kann deren Nutzung durch vielfältige technische Maßnahmen unterbunden werden, z.B. durch Blockierung von Programm-Ausführungen, des Herunterladens von Browser Add-Ins und des Aufrufens der Anbieter-Seiten durch die Firewall.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die gute Ausführung der Verwaltung. Der Tenor und die ins Auge gefassten Maßnahmen, die auf Grund des plötzlich erhöhten Bedarfs aufgetreten seien, lägen ganz auf der Linie seiner Fraktion.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.


zu TOP 4.2.2
Rundverfügung zum Leitfaden für eine gendersensible Sprache
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17577-20)

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, dass das Thema Sprache bei der Stadt Dortmund schon vor einigen Sitzungen hier im Ausschuss behandelt worden sei. Die CDU-Fraktion habe das Thema angegangen und es habe dann auch einen Workshop mit Teilnehmern der Fraktionen gegeben. Das Ergebnis sei aus seiner Sicht nicht unbedingt begrüßenswert, da evtl. Probleme entstünden, die es zuvor nicht gegeben habe. Zum Beispiel unter Punkt 6 das Geschlecht von Institutionen. Diese hätten zwar einen entsprechenden Artikel, aber man müsse präzise in der Sprache sein und diese entsprechend umsetzen. Die Verwendung von Pluralformen um die männliche Form zu umgehen sei laut dem Leitfaden eine schlichte und elegante Methode. Dazu stelle er sich die Frage, warum dies nur bei männlicher Form Anwendung finde und ob etwas fülligere Menschen sich diskriminiert fühlen könnten, wenn man sie in der Mehrzahl anreden würde? Man werde die aufkommenden Problematiken im Zusammenhang mit diesen Formulierungen nicht verhindern können, aber auf sie hinweisen wolle er dennoch.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion mit dem Ergebnis dieser Vorlage auch nicht glücklich sei. Man habe das Thema hier bereits breit diskutiert. In diesem Zusammenhang sei auch die einfache, verständliche und bürgernahe Verwaltungssprache Thema gewesen. Dies sei seiner Fraktion wichtig. Er habe für seine Fraktion an dem von der Verwaltung angebotenen Workshop teilgenommen. Dort habe man gehört, dass es z.B. auch Alternativen zum Gendersternchen gäbe. Das Ergebnis dieses Workshops sei damals gewesen, dass die Verwaltung dazu etwas vorlegen werde. Umso erstaunter sei er nun, dass die Verwaltung in großen Teilen eine Kopie des in Hannover genutzten Modells vorlege. Er stelle sich die Frage, ob die Stadtverwaltung Dortmund nicht eine intelligentere Lösung hätte finden können. Es sei damals der Anspruch gewesen, eine intelligente Lösung zu finden, wie man zukünftig mit dem Thema Sprache bei der Stadt Dortmund umgehen wolle. Mit diesem Leitfaden sei dies, aus Sicht seiner Fraktion nicht gelungen. Ein gutes Beispiel fände man dazu unter TOP 3.1.2 der heutigen Sitzung. In diesen 5 Seiten könne man 68 Gendersternchen zählen. Zwar sei dieses Schreiben genderneutral formuliert, für eine intelligente Lösung halte er diese allerdings nicht. Seine Fraktion teile die Meinung, dass es sich um ein wichtiges Thema handele, aber ob man diesem auf diese Art gerecht werde stelle er in Frage. Ziel solle es doch sein, die Akzeptanz zu schaffen, denn das Thema müsse von den städtischen Verwaltungsmitarbeitern gelebt werden. Mit dieser Vorlage würde man dieses Ziel aber aus seiner Sicht nicht erreichen. Außerdem sei es schade, dass die Politik bei diesem Ergebnis auch den Eindruck bekäme, als hätte es die Diskussion im Ausschuss und den Workshop nie gegeben.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass er hoffe, dass man sich in 30 Jahren über diese Debatte amüsieren werde. Sprache sei dynamisch und vielleicht entwickelt sie sich so weiter, dass man sich in Zukunft über derartige Formulierungen keine Gedanken mehr machen müsse. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe er allerdings keine bessere Lösung. Er verwehre sich nicht, intelligentere Lösungen anzusteuern, aber ihm fehle derzeit die Phantasie, wie diese aussehen könnten. Bezüglich der Anrede dürfe nicht das Missverständnis aufkommen, dass Frauen nicht mehr als „Frau“ oder Männer nicht mehr als „Herr“ angeredet werden dürfen. Sollte jemand ein anderes Attribut für sich in Anspruch nehmen wollen, werde man diesem auch verwaltungsseitig Folge leisten. Darüber hinaus enthalte der Leitfaden Formulierungsvorschläge für eine allgemeine Anrede. Außerdem halte der Leitfaden einer situativen Anpassung der Formulierungen immer noch offen. Seine Fraktion teile die vorangegangen Befürchtungen nicht.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass man gerade in diesem Bereich nicht Anschauung und Intelligenz parallel setzen sollte. Auch die grammatikalischen Grundregeln müssten weiterhin beachtet werden. Ihre Fraktion nehme die Vorlage wohlwollend zur Kenntnis.

Herr Bohnhof erläutert, dass man jedem, der den Wunsch habe, genderneutral angesprochen zu werden, nachkommen könne. Man könne aber nicht eine gewachsene Sprache vollkommen ins Gegenteil kehren. Das habe nichts mit Gleichstellung zu tun. Gleichstellung sei das Recht eines Jeden zu sagen ich bin so oder so und ich habe das Recht entsprechend behandelt zu werden. Dies sei auch gut so und vollkommen ausreichend.
Herr Dr. Suck hebt nochmal hervor, dass die Vereinbarung hier im Ausschuss gewesen sei, dass man sich mit dem Thema der gendergerechten Sprache, aber auch mit dem Aspekt einer verständlichen und bürgernahen Verwaltungssprache befasse. Der zweite Teil sei komplett unter den Tisch gefallen. Weiterhin habe man vereinbart, sich zu dem bereits mehrfach benannten Workshop zu treffen. Eine Auswertung der Ergebnisse sei allerdings auch nicht erfolgt und auch die dort benannten Aspekte tauchen in der Vorlage nicht auf. Lediglich die nun vom Verwaltungsvorstand getroffene Regelung läge nun hier vor. Eine Beteiligung der Politik im Abstimmungsprozess habe er sich anders vorgestellt. Es bleibe festzuhalten, dass der Aspekt einer verständlichen und bürgernahen Verwaltungssprache Stand heute noch nicht bearbeitet worden sei.

Frau Feldmann (Gleichstellungsbeauftragte) stellt klar, dass es sich bei der Erarbeitung dieses Leitfadens um einen langwierigen Prozess gehandelt habe, in den man keinesfalls mit der Intention gestartet sei, den Leitfaden von Hannover zu übernehmen. In diesem Prozess habe sie auch weitere Leitfäden anderer Städte zu Rate gezogen und sie habe festgestellt, dass sie alle über viele Gemeinsamkeiten verfügen. Der Grund dafür sei, dass die Aspekte darin einfach gut seien. Die Arbeitsgruppe der Stadt Dortmund habe sich aus den Fachbereichen Gleichstellungsbüro, PR, FB 11, FB 03, FB 33 und der Inklusionsbeauftragten zusammengesetzt. Weiterhin habe man auch Menschen, die nicht binär seien, mit an den Tisch, geholt um deren Meinung dazu zu hören. Man habe es sich bei der Erarbeitung nicht leicht gemacht und bisher habe das positive Feedback zu dem Leitfaden überwogen. Darüber sei sie sehr erfreut. Der Leitfaden räume auch einen gewissen Handlungsspielraum ein. So sei z.B. eine geschlechtsneutrale Formulierung dem Gendersternchen vorzuziehen, aber auch die Anrede mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ sei mit dem Leitfaden nicht abgeschafft, sondern könne mit einem geschlechtsneutralen Zusatz ergänzt werden. Man dürfe nicht aus dem Auge verlieren, dass es gesetzlich anerkannt sei, dass es noch mehr Geschlechter als nur Männer und Frauen gäbe. Die Stadtverwaltung Dortmund lebe diese Diversität und es stehe ihr sehr gut, wenn wir dies auch in der Sprache zum Ausdruck bringen.

Herr Dr. Suck fragt nach, wie die Verwaltung mit dem Aspekt der verständlichen und bürgernahen Verwaltungssprache umgehen werde?

Herr Uhr (Stadtrat) weist darauf hin, dass der Leitfaden auch nach außen, gegenüber den Bürgern, Anwendung finden werde.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass aus seinem Umfeld eher die Anregung an ihn heran getragen werde, die Schreiben und Vorlagen der Verwaltung verständlicher zu formulieren, als dass sich jemand auf Grund eines Geschlechtes nicht angesprochen fühle. Er stelle sich die Frage, ob dieser Leitfaden nicht doch möglicherweise mehr Grenzen aufbaue, als durch ihn abgebaut werden sollen? So lange keine Veränderung in den Köpfen der Menschen einsetze, werden auch diese Formulierungshilfen kein Weiterkommen bringen.

Herr Dr. Suck gibt an, dass man mit diesem Leitfaden nur den Aspekt der gendersensiblen Sprache als abgehandelt ansehen könne. Seine Fraktion habe die Erwartungshaltung, dass der Aspekt der verständlichen und bürgernahen Verwaltungssprache von der Verwaltung noch in irgendeiner Form bearbeitet werde und dass der Ausschuss hierzu eine Information erhalten werde.

Herr Bohnhof merkt bezüglich des bisherigen Beteiligungsverfahrens mit der Politik an, dass er sich im Nachgang zu dem Workshop einen weiteren Dialog zwischen Politik und Arbeitsgruppe gewünscht hätte und nicht einfach eine Veröffentlichung der Rundverfügung.

Herr Schilff (Vorsitzender) bittet, bezüglich des von Herrn Dr. Suck angesprochenen Aspektes der verständlichen und bürgernahen Verwaltungssprache, um ein Meinungsbild der anderen Fraktionen. Dementsprechend könne man der Verwaltung dann nochmal den Auftrag erteilen hier tätig zu werden.

Herr Ossau erklärt, dass er die Ansicht teile, dass der Aspekt bisher fehle.

Herr Gurowietz bittet aus praktischen Erwägungen zu berücksichtigen, dass man nicht zwei unterschiedliche Formulierungsansätze in der Praxis nebeneinander anwenden könne. Er würde vorschlagen, dass man sich auf eine Verfahrensweise einigen solle.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) hebt hervor, dass die Verwaltungssprache eine eigene Sprache sei und auf Grund ihrer Komplexität nicht immer vom Bürger verstanden werde. Diese sei losgelöst von dem hier vorliegenden Leitfaden zu betrachten. Es ginge um die Sprachvereinfachung in der Verwaltung an sich um die Verständlichkeit gegenüber dem Bürger zu fördern.

Herr Tölch gibt an, dass er sich an den Wortlaut des damaligen Beschlusses nicht mehr ganz genau erinnern könne. Dass es sich bei der gendersensiblen Sprache und der Vereinfachung der Verwaltungssprache um zwei unterschiedliche Themen handele, sei ihm nun wieder bewusst. Daher schlage er vor den Bereich der gendersensiblen Sprache als abgearbeitet anzusehen und die Verwaltung zu bitten in der nächsten Sitzung, bezüglich des anderen Themas, einen Sachstand zu geben. Allerdings dürfe man nicht vergessen, dass bestimmte Bereiche gerade, wenn sie nach außen agieren, rechtlichen Zwängen unterlägen und man hier nicht einfach Änderungen vornehmen könne. Anhand eines solchen Berichtes könne der Ausschuss erneut überlegen, in welchem Umfang das Thema angegangen werden solle.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob mit dem hier angesprochenen Aspekt der verständlichen und bürgernahen Verwaltungssprache der Standard Leichtsprache im Zuge von Inklusion gemeint sei?

Frau Brunsing bittet, im Zuge dieser Diskussion auch die Federführung für das Thema der verständlichen und bürgernahen Verwaltungssprache festzulegen. Eine Zuständigkeit beim Gleichstellungsbüro sehe sie hier nämlich nicht.

Herr Dr. Suck merkt an, dass er diese Zuständigkeit beim Personal- und Organisationsdezernat sehe.

Herr Dr. Potthoff (FB 03) gibt zu bedenken, dass es sich hier um ein riesiges Projekt handeln werde, wenn man alle benannten Facetten versucht zu berücksichtigen. Dies erstrecke sich über das Vordruckwesen, die Schriftstücke der Verwaltung sowie die Öffentlichkeitsarbeit und in Teilen die leichte Sprache. Jeder Bereich für sich sei jeweils ein großes Paket. Aus Sicht der Dortmund-Agentur könne er nur darauf hinweisen, dass man auch diese Bereiche nicht alle auf einen Nenner bringen können wird. Die Verwaltungssprache wird in den Bereichen, wo sie gesetzlichen Vorgaben unterworfen ist, nie dieselbe Leichtigkeit an den Tag legen, wie z.B. im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Aus seiner Sicht mache es Sinn die Aufgabenstellung noch einmal genau zu definieren und auch die Grenzen des Machbaren bewusst zu machen.

Herr Schilff schlägt vor, das Thema in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

Frau Brunsing bittet darum, die vorherige Protokollnotiz aus der dieser Auftrag resultiere, ebenfalls herauszusuchen und zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die Verwaltung sagt dies zu.

Die Rundverfügung einschließlich des Leitfadens zur gendersensiblen Sprache wird zur Kenntnis genommen.



5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt




Schilff Gurowietz Mundhenke
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin


(See attached file: AW Westfalenhallen.pdf)