Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 29.09.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD - entschuldigt -
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer - nicht anwesend -


Rm Thieme (NPD)

c) Verwaltung

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 30.06.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 21.07.2011

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung III. Offenlegungsbeschluss IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04670-11)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04872-11)

3.3 Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04251-11)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011

3.4 Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04911-11)

3.5 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, hier: Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund, Durchführung eines Realisierungswettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03856-11)

3.6 Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)

3.7 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04623-11)

3.8 Wohnungsmarktbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04712-11)

3.9 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Grimmelsiepen; Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03225-11)

3.10 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Hu 144 – Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04532-11)

3.11 Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04706-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04013-11)

5.2 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

5.3 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)

5.4 Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04948-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2012 - Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04814-11)

6.2 Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04914-11)

7. Schule

7.1 Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege" an der Fachschule für Heilerziehungspflege am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-11)

7.2 Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04763-11)
Den Schulbedarfsplan haben Sie bereits zur Sitzung am 21.07.2011 erhalten.

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04870-11)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04890-11)

9.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04891-11)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04871-11)

9.5 Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen bei der Zahlungsabwicklung für den Neubau des Ausbildungszentrums der Feuerwehr gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04685-11)

9.6.a Erster Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04820-11)

9.6.b Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04941-11)

9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05103-11)

9.8 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04666-11)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 21.07.2011 erhalten.

9.9 Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04707-11)

10.2 Initiative Dortmunder Talent: Inhalte und personelle Auswirkungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05116-11)

10.3 Benennung von Delegierten für die 6. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05128-11)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr von Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Matzanke (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau als Vorsitzender wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlagen zu erweitern:

- Neubau des DFB-Fußballmuseums, hier: Abschluss des VOF-Verfahrens
Architektenleistungen, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 05326-11) als
TOP 3.12 und

- Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt, hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße, Kenntnisnahme, (Drucksache Nr.: 05323-11) als
TOP 10.4.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat signalisierte Einvernehmen zur Dringlichkeit der Vorlagen.

Zudem zog die Verwaltung die Vorlage zu
TOP 5.3 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11) zurück, so dass sie von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte einstimmig mit diesen Änderungen der Tagesordnung zu.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 30.06.2011

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 30.06.2011 wurde einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 21.07.2011

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 21.07.2011.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung III. Offenlegungsbeschluss IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04670-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04872-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage an den Rat der Stadt weiter, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04251-11)
-Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011



Nachfolgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 29.06.2011 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. In der Diskussion verwahrte sich der Beirat insbesondere dagegen, dass eine Gewerbeflächenentwicklung schwerpunktmäßig unter fiskalischen Gesichtspunkten erfolgen soll und dass Ausgleichs- und Ersatzflächen gleichzeitig die Funktion von Grünflächen, Erholungs- und Abstandsflächen übernehmen sollen.

Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und lehnt eine Bebauung des Raumes „Buddenacker“ einstimmig strikt ab. Dabei verweist er in der Begründung auf seinen Beschluss vom 01.09.2010 zum Masterplan Wirtschaftsflächen:

„Der Beirat lehnt die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist auf seine Beschlüsse zum Zwischenbericht des Masterplans Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008 sowie zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.
Bezüglich der Umwidmung der Fläche Groppenbruch hatten auch die Höhere Landschaftsbehörde und die Landesanstalt für Ökologie seinerzeit erhebliche Bedenken geäußert. Der Beirat hatte im parallelen Änderungsverfahren für die Landschaftspläne zudem die Erweiterung des Naturschutzgebietes Groppenbruch nach Süden bis zum Herrentheyer Bach unter Einbeziehung der Halde Groppenbruch angeregt. Angrenzende Flächen sollten, wie im Entwurf des Flächennutzungsplans vorgesehen, mit dem Symbol „Naturnahe Entwicklung“ dargestellt werden. Im Gebiet Groppenbruch sind in diesem Jahr bereits über 70 Vogelarten gesichtet worden, davon stehen 15 Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, wie Feldlerche und Kiebitz.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Vorlage (S. 50/51) und Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die bis Ende 2011 verfügbaren Wirtschaftsflächen von 173 ha reichen für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind also gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.““


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage und die Empfehlung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04911-11)
- Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2011



Nachfolgende ablehnende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 28.09.2011 lag den Mitgliedern zur Sitzung vor:

„Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. In der Diskussion verwahrte sich der Beirat insbesondere dagegen, dass eine Gewerbeflächenentwicklung schwerpunktmäßig unter fiskalischen Gesichtspunkten erfolgen soll und dass Ausgleichs- und Ersatzflächen gleichzeitig die Funktion von Grünflächen, Erholungs- und Abstandsflächen übernehmen sollen.

Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und lehnt eine Bebauung des Raumes „Buddenacker“ einstimmig strikt ab. Dabei verweist er in der Begründung auf seinen Beschluss vom 01.09.2010 zum Masterplan Wirtschaftsflächen:

„Der Beirat lehnt die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist auf seine Beschlüsse zum Zwischenbericht des Masterplans Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008 sowie zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.
Bezüglich der Umwidmung der Fläche Groppenbruch hatten auch die Höhere Landschaftsbehörde und die Landesanstalt für Ökologie seinerzeit erhebliche Bedenken geäußert. Der Beirat hatte im parallelen Änderungsverfahren für die Landschaftspläne zudem die Erweiterung des Naturschutzgebietes Groppenbruch nach Süden bis zum Herrentheyer Bach unter Einbeziehung der Halde Groppenbruch angeregt. Angrenzende Flächen sollten, wie im Entwurf des Flächennutzungsplans vorgesehen, mit dem Symbol „Naturnahe Entwicklung“ dargestellt werden. Im Gebiet Groppenbruch sind in diesem Jahr bereits über 70 Vogelarten gesichtet worden, davon stehen 15 Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, wie Feldlerche und Kiebitz.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Vorlage (S. 50/51) und Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die bis Ende 2011 verfügbaren Wirtschaftsflächen von 173 ha reichen für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind also gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.““


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung ohne
Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, hier: Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund, Durchführung eines Realisierungswettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03856-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.6
Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2011

- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2011


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hatte am 21.09.2011 folgendes empfohlen:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West sehen die Begründung der Denkmaleigenschaft von Kampstraße 45 – 47 als nicht hinreichend an.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eintragungen des Gebäudes Kampstraße
45 – 47 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund ablehnend zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig, dass Gebäude Kampstraße 45 – 47 nicht in die Denkmalliste aufzunehmen.

Ferner beauftragt die Bezirksvertretung Innenstadt-West die Verwaltung rechtlich zu prüfen, ob bei dieser Vorlage die Zuständigkeit nach Gemeindeordnung NW mit der Beteiligungsform „Kenntnisnahme“ hinreichend erfüllt wurde.“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat am 27.09.2011 folgende Empfehlung ausgesprochen:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt einstimmig die Vorlage in einer seiner nächsten Sitzungen zu verschieben.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möchte die Paul-Gerhardt-Gemeinde ansprechen, ob es Bedenken zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Dortmund aus ihrer Sicht gibt.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 21.09.2011 und der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 27.09.2011 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.7
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04623-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.8
Wohnungsmarktbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04712-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktbericht 2011 zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Grimmelsiepen; Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03225-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.10
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Hu 144 – Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04532-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.11
Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04706-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Neubau des DFB-Fußballmuseums
hier: Abschluss des VOF-Verfahrens Architektenleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05326-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht zum Thema Elektromobilität in Dortmund und die Einrichtung eines Lenkungskreises Elektromobilität zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04013-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)
- Auszug: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2011


Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde die Vorlage „Bewerbung der Stadt Dortmund als „Safe Community“ innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)“ (Drucksache Nr.: 04853-11) von der Verwaltung zurückgezogen.

zu TOP 5.4
Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04948-11)
- Auszug: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2011


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.09.2011 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:


zum Tagesordnungspunkt „Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt“ auf der Sitzung des AFBL am 22. September 2011 stellt unsere Fraktion ergänzend zur Vorlage der Verwaltung die nachstehende Variante c zur Abstimmung:

Variante c): Entwicklung eines bedarfsgerechten Sozialtickets


Ein bedarfsgerechtes Sozialticket erfüllt folgende Kriterien:

- Das Ticket soll als Monatsticket im Einzelverkauf erhältlich sein.
- Der Preis darf 15 Euro nicht übersteigen.
- Das Ticket soll rund um die Uhr nutzbar sein.
- Ab 19:00 Uhr soll eine Mitnahme von bis zu 1 Erwachsenen + 3 Kindern möglich sein.

Zur Finanzierung des Tickets sind nachstehende Punkte zur Geltung zu bringen:

1. Die Stadt Dortmund beantragt den Dortmund zustehenden Anteil der 30 Mio. starken Landesförderung zur Preissenkung im ÖPNV direkt ohne Umweg über den VRR. Direktanträge beim Land sind seitens der Landesebene ausdrücklich zulässig.
2. Als Berechnungsgrundlage für den Zuschussbedarf des Sozialtickets werden die Ergebnisse der Marktforschungsstudie des VRS für die Stadt Köln zugrunde gelegt, solange keine vergleichbare Marktforschungsstudie des VRR für die Stadt Dortmund vorliegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Höhe der Fördergelder zur Preissenkung im ÖPNV so aufzustocken, dass ein bedarfsgerechtes Ticket für einkommensschwache Benutzergruppen auch landesweit möglich wird. Bis zur Erhöhung der Fördergelder teilen sich die Stadt Dortmund und die DSW21 anfallende Kosten.


Berechnungsgrundlagen:
Ausgehend von 8000 aktuellen Kunden ergibt sich für ein Ticket zum Preis von 15 EURO ein Zuschussbedarf von 2,8 Mio. Euro, basierend auf dem geleisteten Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von insgesamt 17 Mio. Euro für das Ticket für die beiden Jahre 2008 und 2009. Bei 24000 Nutzern wie im Jahr 2009 würde der Zuschussbedarf bei 9,1 Mio. Euro entsprechend der Berechnungen der Stadtwerke für 2009 liegen. Die Betriebskosten der DSW21 stiegen nicht. Nur durch die Abgaben an den VRR entstand ein rechnerisches Defizit.

Legt man die Marktforschungsstudie des VRS zugrunde zeigt sich, dass die Preisgestaltung in den theoretischen Berechnungen der Verkehrsverbünde die realen Kosten eines Sozialtickets massiv überschätzen und lediglich 1/5 des ursprünglich errechneten Betrages ausmachen. Angewendet auf die Abgaben an den VRR und herunter gebrochen auf die Dortmunder Ausgleichzahlungen an die DSW21 hieße dies, dass bei 8000 Kunden 560.000 EURO und bei 24000 Kunden 1,8 Mio Euro an tatsächlichen real vorhandenen Kosten auszugleichen wären.

Zu diesem Bedarf kommen Personal- und Sachaufwendungen im StA 50 in Höhe von 207 200,00 €. Abzuziehen sind der Landeszuschuss in Höhe von etwa 1,5 Mio. Euro sowie ggf. nicht verausgabte und auf das Jahr 2012 übertragene Landesmittel des Jahres 2011.

Begründung:
Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr sind immer politische Preise. Es gibt keinen ÖPNV in Deutschland der angesichts der massiven Subventionierung des motorisierten Individualverkehres kostendeckend arbeitet. Die Gewährleistung der Mobilität für alle Bevölkerungsschichten ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, die notfalls auch durch Steuergelder zu bestreiten ist. Zum Vergleich mit den Geldern für das 15-Euro Sozialticket aus 2009 seien zwei Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2009 der DSW21 angeführt: Die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr betrugen 6,6 Mio. EUR, die Abgeltungszahlungen für die unentgeldliche Beförderung der Schwerbehinderten betrugen 9,7 Mio. Euro. Auch in diesen beiden Fällen ist es unstrittig politisch geboten Mobilität zur Verfügung zu stellen. Nichts anderes wird auch für einkommensschwache Menschen gefordert. Wir halten daher aus sozialen und ökologischen Gründen ein preiswertes ÖPNV-Ticket in Dortmund und in ganz NRW für geboten. Was möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist, zeigen die Semestertickets: 24 Euro im Monat für die zeitlich uneingeschränkte Nutzung im gesamten Raum des VRR.

Viele Menschen – Arbeitslose, Rentner, aber auch Menschen mit niedrigem Arbeitseinkommen – können sich angesichts der hohen Preise im ÖPNV und oft langer Wege keine oder nur noch eine eingeschränkte Mobilität leisten. Am 19.07.2011 hat der VRR-Verwaltungsrat ein sog. „Sozialticket“ beschlossen. Es soll am 1.11.2011 im Bereich des VRR eingeführt werden und 29,90 EUR kosten. Das Pilotprojekt ist zeitlich bis zum 31.12.2012 begrenzt. Nach Ablauf soll das Projekt auf seine Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Der hohe Preis wird voraussehbar dazu führen, dass dieses Ticket – in Wahrheit ein einfaches 30-Euro-Ticket und kein Sozialticket in der eigentlichen Bedeutung des Wortes – nur von wenigen Menschen in Anspruch genommen wird. Die Folge wird sein, dass nur diejenigen Menschen das 30-Euro-Ticket nutzen werden, die mit niedrigem Einkommen besonders stark auf den ÖPNV angewiesen sind und sich deshalb auch schon früher für den Kauf einer Monatskarte entschieden haben. Es wird also wohl eine Wanderungsbewegung aus den höheren Preisklassen in den 30-Euro-Tarif geben, ohne dass deutliche Mehreinnahmen durch viele Neukunden hinzukommen, weil der Preis zu hoch ist. Damit ist ein Misserfolg des VRR-„Sozialtickets“ vorprogrammiert.

Die bisherige Erfahrung in Dortmund zeigt, dass die Nachfrage für ein Sozialticket zum sozialverträglichen Preis von 15 EUR sehr groß ist. Nach der Verdoppelung des Preises des Dortmunder Sozialtickets auf den auch für das VRR-„Sozialticket“ vorgeschlagenen Preis brach die Nutzerzahl von über 24000 auf unter 8000 Abos ein. In Dortmund hat man bei der Auswertung der Pilotphase mit dem 15 EUR-Preis unterstellt, dass die NutzerInnen des Sozialtickets vor dessen Einführung für ihre ÖPNV-Mobilität Einzelfahrscheine im Umfang von 32 EUR/Monat erworben hätten. Diese Berechnungen basierten aber auf einer fragwürdigen Erhebungsmethodik, die zweifelhafte Verlustzahlen produzierte, welche dann Anlass für eine Verdoppelung des Preises waren.

Das Beispiel Köln zeigt demgegenüber, dass der Zuschussbedarf bei weitem nicht so hoch ist, wie von mancher Seite dargestellt. Eine in Köln vom VRS nach Einführung des Sozialtickets in Auftrag gegebene Marktforschungsstudie ist dagegen ganz anders verfahren. Hier wurden die KundInnen im persönlichen Interview zu Hause befragt und es wurde auch problemorientiert auf bisheriges Schwarzfahren und Neukundenpotentiale geachtet. Die Studie hat ermittelt, dass der ursprünglich berechnete Betrag auf nur noch 1/5 abgesenkt werden konnte. Daraufhin hat der VRS das Kölner Sozialticket als reguläres VRS-Ticket eingeführt.

Der VRS stellte fest: „Bei deutlich reduzierten Ticketpreisen werden von den KölnPass-Inhabern erheblich mehr ÖPNV-Fahrten durchgeführt. Die Bereitschaft Tickets zu erwerben ist gestiegen. ÖPNV-Fahrten, die in der Vergangenheit von einem Teil der Köln-Pass-InhaberInnen ohne gültiges Ticket durchgeführt wurden, erfolgen jetzt zu regulären Bedingungen. Aufgrund dessen war der vorab kalkulierte städtische Erstattungsbetrag zu hoch bemessen; es reichen niedrigere Erstattungsbeträge aus.“

Daher schlagen wir als Berechnungsgrundlage für die Ausgleichszahlungen die Anwendung der Kölner Erkenntnisse vor und behalten den Preis des verkehrspolitisch äußerst erfolgreichen Dortmunder Sozialtickets aus den Jahren 2008 / 2009 bei.

Nicht länger hinzunehmen ist das „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Landesebene, Verkehrsverbünden und Kommunen, die sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Es gibt von Seiten des Landes nicht nur eine soziale Verpflichtung gegenüber SchülerInnen und Studierenden. Auch und gerade für einkommensarme Menschen muss das Land in die Pflicht genommen werden, die landesweite Mobilität zu gewährleisten.

Wir sehen daher den Gesetzgeber gefordert, ein flächendeckendes Sozialticket zu landesweit gleichen Bedingungen vorzusehen. Wir fordern Landtag und Landesregierung auf, entsprechend zu verfahren und die Landesmittel zu erhöhen. Für die Finanzierung eines echten Sozialtickets dürfen auf Dauer weder die Kommunen noch die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben noch die Kunden anderer Tarife herangezogen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Die Linke ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage und den Auszug ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2012 - Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04814-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.2
Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04914-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege" an der Fachschule für Heilerziehungspflege am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04763-11)
- Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2011



Nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses vom 21.09.2011 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„zu TOP 4.2
Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04763-11)
zu TOP 7.4
Prioritätenliste Schulbau
Vorschlag und Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05105-11)

Die Tagesordnungspunkte 4.2 und 7.4 werden im Zusammenhang behandelt.

Einstimmig nimmt der Schulausschuss folgenden Antrag der SPD-Fraktion an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Prioritätenliste Schulbau den neuen Rahmenbedingungen des Landes und den inhaltlichen Schwerpunkten des Dortmunder Schulbedarfsplanes 2011-2016 anzupassen und rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für 2012 den politischen Gremien eine aktualisierte Fassung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Unter Einbeziehung dieses Beschlusses empfiehlt der Schulausschuss mit 10 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat nimmt des Schulbedarfsplan 2011-2016 (Berichtsteile „Grundsätzliche Planungsaspekte, Primarstufe, Sekundarstufe I“) zur Kenntnis.

Er ist damit einverstanden, dass weitere Berichtsteile bis zum Jahresende 2011
- für die Sekundarstufe I auf der Basis der zu erwartenden Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zur Schulstruktur
und
- für die Förderschulen nach Bekanntgabe der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW NRW) angekündigten „landesweiten Eckpfeiler eines Inklusionsplans“
erstellt werden.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des Schulausschusses, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04870-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 13.090,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.210.748,53 €.


zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04890-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04891-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04871-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.5
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen bei der Zahlungsabwicklung für den Neubau des Ausbildungszentrums der Feuerwehr gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04685-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.6.a
Erster Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04820-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den als Anlage beigefügten Bericht zu den Bearbeitungsständen der einzelnen Beschlüsse zur Kenntnis.

zu TOP 9.6.b
Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04941-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) von den Fachbereichen erstellten aktuellen Bearbeitungsstände der einzelnen Maßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 9.7
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05103-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.8
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04666-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.9
Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)
- Auszug: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2011



Nachfolgender Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.09.2011 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor.

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen bis
zur Ratssitzung am 21.07.11:
1. Welche baurechtlichen sowie sonstigen Auflagen sind bei der technisch/energetischen
Sanierung zu erwarten? Welche Fristenregelungen sind hierbei zu beachten?
2. Welche Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf
Jahren durchgeführt? Welche Bau- und Anlagenteile wurden dabei erneuert? Sind
eventuell einige der in der Untersuchung der Ingenieurbüros vorgeschlagenen Maßnahmen
entbehrlich?
3. Welche Nutzungsänderungen, gemessen an bestehenden Bedarfen in Holzen (Jugendarbeit,
Seniorenarbeit, offene Ganztagsschule etc.), wären denkbar? Mit welchen
Investitions- und jährlichen Betriebskosten wäre zu rechnen?
4. Mit welchen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes, inklusive Kreditfinanzierungsprogrammen
für Vereine, ließe sich der Erhalt des Bades sichern?
5. Wären mit der benachbarten Stadt Schwerte im Bereich des Schulschwimmens eine
Kooperation, z.B. durch das Vermieten von Hallenzeiten, und darüber ein wirtschaftlicher
Betrieb des Bades realisierbar?
6. Wie viele Stunden pro Woche wurde das Lehrschwimmbecken für Vereinssport und
sonstige Angebote genutzt? Welche Angebote wurden dort realisiert und wie stark frequentiert?
7. Aufgrund des Hubbodens ist das Bad prädestiniert für spezielle Angebote für Seniorenund/
oder Kinderschwimmen? Gibt es im Stadtgebiet weitere, die solch eine Hubbodenanlage
besitzen?
8. Einige der bisherigen Nutzer, z.B. der DLRG Westhofen-Garenfeld, haben erklärt, dass
sie bereit wären, nach der Sanierung höhere Nutzungsentgelte zu zahlen. Sind diesbezüglich
Gespräche mit allen Gruppen geführt worden?
9. Die Schwimmgemeinschaft Dortmund-Süd hat angeboten, den Betrieb des Bades zu
übernehmen. Welche Organisationsformen wären hier denkbar und welche Auswirkungen
hätte das ehrenamtliche Engagement auf die jährlichen Betriebskosten?
10. Die bisherigen Kostenschätzungen sind als Entscheidungsgrundlage zu ungenau
(Schwankungsbreite: +/- 30%). Lassen sich diese noch präzisieren?
11. Die relativ hohen Betriebskosten u.a. zu Wasser- und Energieverbrauch hätten schon
wesentlich früher auffallen müssen. Wieso hat es keine Handlungsempfehlungen an
die Politik gegeben, insbesondere nicht im Hinblick auf die Akquirierung von Konjunkturpaketmitteln?

Es wurde zugesagt, alle Fragen (auch die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Schulausschusses vom 29.06.11) bis zur Ratssitzung im September zu beantworten.

Außerdem lag dem Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.07.2011 hat
die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 13.07.2011 um die Beantwortung einer Vielzahl von Fragen
zu der Vorlage „Lehrschwimmbecken Holzen – Investitionsentscheidung“ gebeten. Da die Vorlage
auf den nächsten Gremienlauf im September verschoben worden ist, erfolgt die Beantwortung der
Fragen für die Sitzung am 22.09.2011. Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Welche baurechtlichen sowie sonstigen Auflagen sind bei der technisch/energetischen Sanierung
zu erwarten? Welche Fristenregelungen sind hierbei zu beachten?
Es sind keine besonderen baurechtlichen Auflagen bei der technischen/energetischen Sanierung
zu erwarten. Es sind nur die allgemeinen Regeln für die Errichtung technischer Anlagen
und die Hygienevorschriften zu beachten. Fristenregelungen sind nicht bekannt.
2. Welche Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren
durchgeführt? Welche Bau- und Anlagenteile wurden dabei erneuert? Sind eventuell einige
der in der Untersuchung der Ingenieurbüros vorgeschlagenen Maßnahmen entbehrlich?
In den letzten fünf Jahren wurden keine Sanierungen / Reparaturen durchgeführt. Von den
durch das Ingenieurbüro vorgeschlagenen Maßnahmen sind keine entbehrlich. Sollte das
Schwimmbecken weiterhin in Betrieb sein, ist im Laufe der Zeit noch mit weiteren zusätzlich
notwendigen Maßnahmen zu rechnen.
3. Welche Nutzungsänderungen, gemessen an bestehenden Bedarfen in Holzen (Jugendarbeit,
Seniorenarbeit, offene Ganztagsschule etc.), wären denkbar? Mit welchen Investitions- und
jährlichen Betriebskosten wäre zu rechnen?
Derzeit ist noch kein Bedarf an zusätzlichen Flächen für kommunale, infrastrukturelle Bedarfe
bekannt, für den eine Nutzungsänderung der Räumlichkeiten des Lehrschwimmbeckens ggf.
in Frage käme. Erst nach einer entsprechenden Bedarfsanmeldung können nutzungsorientierte
Investitions- und Betriebskosten ermittelt werden. Dazu muss der Rat der Stadt Dortmund jedoch
vorher einer grundsätzlichen Nutzungsänderung zugestimmt haben. Für weitergehende
Untersuchungen einer möglichen Nutzungsänderung fallen zudem Planungskosten an, die
einer vorherigen Beschlussfassung der Bedarfsfeststellung bedingt. Eine Beauftragung kann
daher erst im Anschluss erfolgen.
4. Mit welchen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes, inklusive Kreditfinanzierungsprogrammen für Vereine, ließe sich der Erhalt des Bades sichern?
Seitens des SPD-Ortsvereins Dortmund-Holzen/Sommerberg wurde beim Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Ende im Juni 2011 eine Anfrage bzgl. Sportfördermitteln
für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen angefragt. Mit Schreiben
vom 19.06.2011 erhielt der SPD-Ortsverein die Rückmeldung, dass weder Mittel aus der
Sportstättenbauförderung noch Breitensportmittel bereitgestellt werden, da es sich nicht um
eine herausragende Sportstätte laut Sportstättenbauförderrichtlinie handelt und die Breitensportmittel
nicht für investive Zwecke verausgabt werden dürfen. Die Stadt Dortmund
kann daher keine Fördermittel für die Sanierung erhalten.
Nach Aussage des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gibt es seit
2008 – befristet auf die Dauer von drei Jahren – eine Finanzierungsmöglichkeit für Vereinsbauprojekte
(Kreditfinanzierungsprogramm). Sportvereinen und –verbänden können hiernach
günstige Kredite durch die NRW-Bank zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wäre es jedoch
erforderlich, dass das Lehrschwimmbecken bereits vor der Sanierung von einem Sportverein
oder Sportverband übernommen wird, um als Antragsteller berechtigt zu sein.
5. Wäre mit der benachbarten Stadt Schwerte im Bereich des Schulschwimmens eine
Kooperation, z.B. durch das Vermieten von Hallenzeiten, und darüber ein wirtschaftlicher
Betrieb des Bades realisierbar?
Theoretisch wären Kooperationen mit benachbarten Städten oder Kreisen denkbar. Da jedoch
der die Stadt Dortmund verpflichtende Bedarf an Schwimmunterricht für Schulen durch umliegende
Hallenbäder gedeckt werden kann, wurde diese Möglichkeit nicht geprüft.
6. Wie viele Stunden pro Woche wurde das Lehrschwimmbecken für Vereinssport und sonstige
Angebote genutzt? Welche Angebote wurden dort realisiert und wie stark frequentiert?
Laut dem zuletzt gültigen Belegungsplan (Stand Juli 2010) wurde das Lehrschwimmbecken
pro Woche ca. 33,5 Stunden für Vereinsport und Kindergartenschwimmen genutzt. Jedoch
wurde das Lehrschwimmbecken ca. 13 Stunden pro Woche von Vereinen nur deswegen genutzt,
weil das Hallenbad Aplerbeck aufgrund einer Sanierungsmaßnahme geschlossen war.
Demnach wurde das Holzener Bad für ca. 20,5 Stunden pro Woche für Vereinsport und Kindergartenschwimmen (Verhältnis ca. 10:1) genutzt. Aufgrund der Behebung von Störfällen
war das Lehrschwimmbecken Holzen von Januar bis August 2010 über 22 Tage geschlossen.
Informationen zu den Angeboten und der Anzahl der Nutzer/innen liegen nicht vor.
7. Aufgrund des Hubbodens ist das Bad prädestiniert für spezielle Angebote für Senioren- und/
oder Kinderschwimmen? Gibt es im Stadtgebiet weitere, die solch eine Hubbodenanlage besitzen?
Weder die Bäder der Sport- und Freizeitbetriebe noch die an verschiedene Vereine übertragenen,
früheren städtischen Bäder haben einen Hubboden.
8. Einige der bisherigen Nutzer, z.B. der DLRG Westhofen-Garenfeld, haben erklärt, dass sie
bereit wären, nach der Sanierung höhere Nutzungsentgelte zu zahlen. Sind diesbezüglich
Gespräche mit allen Gruppen geführt worden?
Bisher wurden der Stadt Dortmund gegenüber keine Erklärungen dieser Art abgegeben. Es gilt
derzeit das Nutzungsentgelt gem. der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von
Sport- und Badeanlagen vom 17.12.2001.
9. Die Schwimmgemeinschaft Dortmund-Süd hat angeboten, den Betrieb des Bades zu übernehmen.
Welche Organisationsformen wären hier denkbar und welche Auswirkungen hätte
das ehrenamtliche Engagement auf die jährlichen Betriebskosten?
Sollte eine Übernahme durch einen Verein realisiert werden, können verschiedene Organisationsformen
für den Betrieb des Lehrschwimmbeckens gewählt werden. Die Organisationsform
ist jedoch von dem jeweiligen Verhandlungspartner und dem erzielten Verhandlungsergebnis
abhängig. Beispielsweise wäre eine vollständige Übernahme durch einen Verein
möglich, der dann seine Einnahmen für die Unterhaltung des Lehrschwimmbeckens vollkommen
selbstständig bestreitet. Möglich wäre allerdings auch die Zahlung eines anteiligen
Betriebskostenzuschusses für die Nutzung als Schulschwimmbad durch die Stadt Dortmund.
Die für die Stadt Dortmund unwirtschaftlichste Variante wäre, wenn die gesamten Betriebskosten
bei der Stadt Dortmund verbleiben. Die Auswirkungen auf die jährlichen Betriebskosten
können nicht abgeschätzt werden, weil sie sich individuell an dem jeweiligen Verhandlungsergebnis
orientieren. Gleiches gilt auch in Bezug auf die notwendigen Sanierungskosten.
Auch hier sind verschiedene Alternativen denkbar z.B.: die vollständige Sanierung durch die
Stadt Dortmund; ein anteiliger Sanierungskostenzuschuss an den künftigen Betreiber; vollständige
Sanierung durch den künftigen Betreiber und Umlage der Kosten auf die Nutzungsgebühren.
10. Die bisherigen Kostenschätzungen sind als Entscheidungsgrundlage zu ungenau
(Schwankungsbreite: +/- 30%). Lassen sich diese noch präzisieren?
Im derzeitigen Bearbeitungsstand (Kostenschätzung) ist eine präzisere Kostenaussage nicht
möglich und eine Schwankungshöhe von +/- 30 % üblich. Genauere Kosten können erst im
Rahmen eines Entwurfs in der zugehörigen Kostenberechnung genannt werden. Hierzu wäre
die Beauftragung eines externen Ingenieurbüros notwendig und es wären entsprechende
Haushaltsmittel bereitzustellen.
11. Die relativ hohen Betriebskosten u.a. zu Wasser- und Energieverbrauch hätten schon
wesentlich früher auffallen müssen. Wieso hat es keine Handlungsempfehlungen an die Politik
gegeben, insbesondere nicht im Hinblick auf die Akquirierung von Konjunkturpaketmitteln?
Aufgrund der hohen Energiekennzahlen wurden im Rahmen des Energieeinsparprogramms
bereits Mitte 2006 die Meß-, Steuer- und Regeltechnik und Teile der Heizungstechnik in der
gesamten Schule, einschließlich der Ansteuerung und Regelung für die Wärmetauscher, Lüftungsanlage und Umwälzpumpen der Schwimmbadtechnik für 165.000,- Euro erneuert.
Da durch eine höhere Schwimmbadnutzung (Babyschwimmen) nach Umsetzung dieser Maßnahmen
in den nachfolgenden Jahren keine Verbrauchseinsparungen erkennbar waren,
wurden im Mai 2010 Gespräche mit den Nutzern zum Nutzungsverhalten geführt. Daraufhin
wurden die Regelparameter der Gebäudeautomation im Hinblick auf die Nutzungszeiten
optimiert.
Der Verwaltungsvorstand hat im Jahr 2009 die Projektvorschläge für eine Umsetzung aus
Konjunkturpaket II – Mitteln auf Basis der Prioritätenliste aufstellen lassen. Dabei sollten die
Stadtbezirke gleichmäßig bedacht werden. Besonderer Fokus im Bereich des Förderschwerpunktes
„Infrastruktur“ sollte auf die öffentlichen Hallenbäder gelegt werden. Die im Frühjahr
2009 abgestimmte Projektliste wurde den Fraktionen vorgestellt. Darin enthalten waren sechs
Bäder mit einem Sanierungsvolumen von rund 10 Mio. Euro. Die Projektliste wurde vom Rat
der Stadt Dortmund am 27.03.2009 mit der Auflage freigegeben, dass Änderungen der Bezirksvertretungen und die Aufnahme von Projekten Freier Träger berücksichtigt werden müssen.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgte am 25.06.2009. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde
das Objekt von den politischen Gremien nicht zur Aufnahme in die Projektliste vorgeschlagen.

Weiterhin lag dem Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage aus der Sitzung des Schulausschusses vom 29.06.11 vor:

in der Sitzung des Schulausschusses am 29.06.2011 wurden im nicht-öffentlichen Teil der
Sitzung drei Fragen zu der Vorlage „Lehrschwimmbecken Holzen – Investitionsentscheidung“
(DS-Nr.: 04301-11) gestellt, die wie folgt beantwortet werden:
1. Der Hausmeister der Eintracht-Grundschule bekommt zusätzlich zum Tariflohn für
seine Tätigkeiten rund um die Instandhaltung des Beckens einen nicht unerheblichen Betrag.
Dabei handelt es sich um Bestandsrechte, dir tarifrechtlich nicht aberkannt werden können.
Welche Kosten kommen auf die Stadt zu?
Der Schulhausmeister der Eintracht-Grundschule führt über seine normalen schulhausmeisterlichen
Tätigkeiten hinaus Arbeiten zur Gewährleistung der Betriebsfähigkeit des Schwimmbades
und im Falle einer Inbetriebnahme zur Bedienung der Schwimmbadtechnik und der
Kontrolle des Beckenwassers aus. Diese Arbeiten sind mit ihm durch eine Nebenabrede zum
Arbeitsvertrag vereinbart. Hierfür erhält der Beschäftigte eine monatliche pauschale Überstundenvergütung.
Durch diese Nebenabrede entstehen der Stadt Dortmund derzeit Personalaufwendungen
in Höhe von 13.000,- Euro jährlich.
Mit dem Schulhausmeister ist in der Nebenabrede einvernehmlich vereinbart worden, dass die
Aufgaben zum Ende des folgenden Monats wegfallen, wenn das Bad endgültig außer Betrieb
gesetzt wird. Damit endet auch automatisch die Nebenabrede.
Mit Wegfall der Nebenabrede spart die Stadt Dortmund die genannten Personalausgaben ein.
2. In der Auflistung der Nutzer sind nicht alle Schulen und Einrichtungen aufgeführt.
Warum fehlen z.B. die Martin-Bartels-Schule und Kindergärten und Seniorenheime?
Die Martin-Bartels-Schule war nach den vorliegenden Unterlagen nur für die Dauer der
Schließung des Hallenbades Aplerbeck (Sanierungsarbeiten) im Lehrschwimmbecken Holzen
untergebracht.
Die Nutzung des Lehrschwimmbeckens durch Vereine und einen Kindergarten ist bekannt.
Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass Infrastruktur primär nur für den pflichtigen Bereich
zur Verfügung zu stellen ist. Sekundär steht vorhandene Infrastruktur Vereinen, Kindergärten,
Seniorenheimen, etc. nur dann zur Verfügung, wenn freie Kapazitäten vorhanden
sind. Die Bereitstellung von Infrastruktur für Vereine, Kindergärten, Seniorenheime, etc.
stellt keine Pflichtaufgabe der Stadt Dortmund dar. Wenn Infrastruktur begründet aufgegeben
wird, ist lediglich Ersatz für den pflichtigen Bereich zu schaffen.
3. Welche Fahrtkosten entstehen insgesamt, wenn auch diese Einrichtungen mit einbezogen werden?
Es kann von hier nicht abgeschätzt werden, welche Fahrtkosten insgesamt entstehen. Dies ist
abhängig von der Anzahl der Fahrten, des gewählten Transportmittels, der Anzahl der Teilnehmer/
innen und von den ausgehandelten Konditionen. Seitens der privaten Schulen, Kindergärten,
Vereine, Seniorenheime sind eigenständig Verträge mit Transportdienstleistern zu
schließen. Die Kosten für den Transport sind von den Einrichtungen selbst zu tragen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.11 vor:

Die Tagesordnungspunkte 12.8 und 12.8.1 wurden zusammen beraten.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und den Antrag der Partei DIE LINKE zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss und bittet um Beantwortung einer Frage.

1. Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt bzw. dem zuständigen Fachausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, kommunale, infrastrukturelle Bedarfe für den Bereich Holzen und nutzungsorientierte Investitions- und Betriebskosten zu ermitteln.

2. Anfrage an den Rechtsdezernenten:
Ist es rechtlich zulässig, wie die Partei „DIE LINKE unter Punkt 2 des Schreibens vom 06.09.2011 anregt, eine Bürgerabstimmung durchzuführen und wenn ja, wie könnte ein solches Verfahren zugeführt werden?

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04707-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Initiative Dortmunder Talent: Inhalte und personelle Auswirkungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05116-11)
- Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2011
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05116-11-E1)
- Schreiben des Städtetages NRW vom 26.09.2011 (Drucksache Nr.: 05116-11-E2)



Nachfolgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO vom 22.09.2011 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„Es lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung am 15.09.2011 vor:


„Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, bis zur Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.09.2011 bzw. spätestens zur Ratssitzung am 29.09.2011 darzustellen, wie hoch die Personal- und Sachkosten für die drei geplanten Stellen der Initiative Dortmunder Talent sind.

Herr OB Sierau sagt die Kostenaufstellung zu und will zusätzlich Beispiele solcher Initiativen angeben.

Frau Rm Dr. Hetmeier (SPD-Fraktion) beantragt am Ende der Diskussion, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung
an den Rat der Stadt durchlaufen.“

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass es sich um eine zweigeteilte Vorlage handelt (Initiative „Dortmund Talent“ und neue Aufgabenwahrnehmung der bisherigen pädagogischen Betriebsleiterin).

Frau Pieper brachte zum Ausdruck, dass aus ihrer Sicht auch eine pädagogische Leitung weiterhin als notwendig angesehen wird. Neben finanziellen/kaufmännischen Aspekten dürfe die pädagogische Seite nicht vernachlässigt werden. Zunächst wolle man aber die geplante Organisationsuntersuchung abwarten.

Herr Barrenbrügge erklärte, seine Fraktion lehne unter haushalts- und personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten – unabhängig von Personen - die Einrichtung der Initiative Dortmunder Talent ab.

Frau Blotenberg brachte die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage zum Ausdruck, aber auch nach ihrer Auffassung sollte der pädagogische Aspekt – wie schon von Frau Pieper erwähnt - nicht außer Acht gelassen werden, in welcher Form auch immer. Insofern bleibe das Ergebnis der Organisationsuntersuchung abzuwarten.

Frau Konak meldete für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf an und bat, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten. Bei einer Abstimmung werde sie sich enthalten.

Herr Kanus signalisierte ebenfalls Enthaltung bei einer Abstimmung.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (9 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Initiative „Dortmunder Talent“ zur Kenntnis und beschließt, dass Frau Cornelia Ferber aufgrund der neuen Aufgabe die Funktion als pädagogische Betriebsleiterin des Eigenbetriebs FABIDO ab dem 01.10.2011 nicht mehr wahr nimmt.“


Außerdem wurde eine Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2011(Drucksache Nr.: 05116-11-E1) vorgelegt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Hannover beschäftigen
sich bereits mit der Thematik „Talente fördern“.

Der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel ist der Ausgangspunkt für die Talentförderung in diesen Städten. Alle genannten Kommunen gehen davon aus, dass es in ihrer Stadt hervorragende Bildungs- und Integrationsangebote gibt, diese jedoch oft ohne ausreichenden Bezug zueinander und abhängig von der Initiative einzelner Personen und Organisationen bestehen.

Eine systematische, strategische und nachhaltige Weiterentwicklung der Talentförderung und
der Aktivierung von Potenzialen ist daher als wichtiges kommunales Ziel definiert. Um diesen
Prozess unter Einbindung der vielen Beteiligten und Akteure zu steuern und zu Netzwerken
zusammenzuführen, haben die o. g. Kommunen städtische Projektgruppen, Büros und
zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt bzw. eingerichtet.

Berlin und München werben damit, die kreativsten Großstädte zu sein. Das Ziel, möglichst
viele Talente, also hochqualifizierte und motivierte Fachkräfte zu erreichen und für den
Standort zu gewinnen, ist hier besonders ausgeprägt.

Hamburg, Köln, Hannover, Stuttgart und Frankfurt verbinden mit dem Thema Talente die
Weiterentwicklung von Bildung und Vielfalt im Rahmen von Zuwanderung und Integration.
Ziel ist auch hier, den demografischen Wandel und den daraus resultierenden Fachkräftemangel zukunftsfähig zu gestalten.

Hamburg hat sich unter dem Titel „Eine kluge Stadt weckt alle Talente“ zum Ziel gesetzt,
dass in der vielschichtigen Bildungslandschaft der Stadt kein Talent verborgen bleiben darf.
Um dies zu realisieren, wird die Planung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Institutionen, Behörden, Anbietern und Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickelt. Wo und wie ergänzt, erneuert oder verändert wird, kann nicht von Einzelnen entschieden und umgesetzt werden, so der Tenor, sondern kann nur in einem gemeinsamen Prozess entwickelt werden.

Zur Steuerung ist eine Projektgruppe eingerichtet worden.
Das gesamtstädtische Ziel einer möglichst frühen Förderung aller Talente und Potenziale von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, wird in allen genannten Großstädten erkannt, formuliert und politisch getragen. Bis auf Köln haben alle Städte hierzu vernetzte, städtisch gesteuerte und mit Ressourcen hinterlegte Arbeitsformen gebildet.

Aktuell haben sich sieben Städte der Metropole Ruhr – Bochum, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen und Dortmund - zu der Initiative „Ein Zeichen für Vielfalt und Talente“ zusammengeschlossen, um die Talentförderung zu einem Markenzeichen der Metropole Ruhr auszubauen.

Anlass dieser Initiative sind die Veränderungen durch den demografischen Wandel. Ausgehend von der Vielfalt der Region und ihrer langen Zuwanderungstradition, wollen die beteiligten Kommunen einerseits auf die Anwerbung von Talenten setzen, vor allem aber vorhandene Potentiale aktivieren. Angesichts des Strukturwandels und seiner sozialen Folgen sollen besonders erfolgreiche Bildungsbiografien unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Status ermöglicht werden.
Dieser interkommunalen Initiative in der Metropole Ruhr haben sich neben vielen anderen Akteuren auch die TU Dortmund, die Handwerkskammer Dortmund sowie die Agentur für Arbeit Dortmund angeschlossen.“


Zudem lag den Hauptausschussmitgliedern noch ein Schreiben des Städtetages NRW vom 26.09.2011 vor.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage, die Empfehlung und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.3
Benennung von Delegierten für die 6. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05128-11)
- Namensvorschläge (Drucksache Nr.: 05128-11-E1)



Folgende Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 05128-11-E1) lagen vor:

1. Herr Rm Baran (SPD)

2. Herr Rm Dr. Eigenbrod (CDU)
3. Rm Frebel (B’90/Grüne)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage und die Namensvorschläge ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.4
Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:07 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Ulrike Matzanke
Ratsmitglied




Beate Skodzik
Schriftführerin