Niederschrift

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 08.05.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18.05 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Heinrich Mause (CDU) i.V. für Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Tim Frommeyer (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Klaus-Dieter Kanus (FDP/Bürgerliste)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
sB Wolfgang Mertens (FDP/Bürgerliste)
sB Florian Meyer (SPD)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Nursen Konak (Die Linke) i.V. für sB Nancy Ann Ritschl (Die Linke)
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i.V. für Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)


Rolf Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Birgit Averbeck
Peter Bartow
Ralf Dallmann
Dr. Annette Düsterhaus
Gerd Fritsch
Holger Keßling
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Ulrike Sundermann

5. Gäste:

Elke Kuran (Selbsthilfe-Kontaktstelle Dortmund)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 08.05.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.0 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07089-12)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 20.03.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Selbsthilfe - Ein Gewinn für Dortmund
Präsentation
Gast: Elke Kuran, Selbsthilfe-Kontaktstelle Dortmund

2.2 Prüfauftrag: Finanzierung eines mobilen Drogenkonsumraumangebotes oder Erweiterung der Öffnungszeiten des bisherigen Drogenkonsumraumes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-12)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2012
(Drucksache Nr.: 06276-12)

2.3 Sachstand zur Entwicklung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06843-12)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2012
(Drucksache Nr.: 06843-12)

2.4 Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)

2.5 Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern in Dortmund; KAP-DO - Die Entstehung eines Netzwerkes
Präsentation
Vortragende: Birgit Averbeck, Jugendamt und Ulrike Sundermann, Gesundheitsamt

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Kooperation Jobcenter Dortmund - Jugendamt
Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Bundesmodellprogramm "Aktiv in der Region"
5. Dortmunder Jugendkonferenz
- Bericht Jobcenter Dortmund -
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2012
(Drucksache Nr.: 06504-12)

3.2 Dortmund-Pass
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06711-12-E2)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Bildungs- und Teilhabepaket - aktueller Sachstand
mündlicher Bericht

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Sachstandsbericht zur Entwicklung der Erkrankungen an Syphilis in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07040-12)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06690-12)




7. Anträge / Anfragen

7.1 Integrationsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07038-12)

7.2 Bürgerarbeitsplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07039-12)

7.3 Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07058-12)

7.4 Städtische Seniorenheime gGmbH
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07093-12)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.0
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07089-12)

Der Ausschuss bestellt Frau Diana Karl einstimmig zur stellvertretenden Schriftführerin.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Middendorf (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Die Linke hat ihren Vorschlag zur Tagesordnung zu TOP 7.3 zurückgezogen.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 20.03.2012

Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) verweist auf die letzte Sitzung des Ausschusses am 20.03.2012 und in diesem Zusammenhang auf den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion zum Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“. Dieser sei abgelehnt, der Fraktion jedoch versichert worden, dass das Thema in der nächsten Sitzung ausführlich behandelt und auch auf die Fragen der Fraktion Antwort gegeben werde. Auch wenn er vermute, dass das Thema unter Punkt 4.1 behandelt werde, bitte er darum, diesen Passus „Behandlung des Themas und die Beantwortung der Fragen in der heutigen Sitzung“ in die Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2012 aufzunehmen.

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 20.03.2012 wird mit dieser Ergänzung genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Selbsthilfe - Ein Gewinn für Dortmund
Präsentation

Vor Beginn der Präsentation betont Herr Niermann (Der Paritätische), dass die Arbeit der Selbsthilfegruppen in Dortmund äußerst wichtig und unverzichtbar sei und eine ganz bedeutsame Ergänzung der gesundheitlichen und sozialen Vorsorge in Dortmund darstelle. Insofern sei auch die Selbsthilfe-Kontaktstelle unentbehrlich, denn auch Menschen, die sich engagieren, brauchten an der einen oder anderen Stelle institutionelle Unterstützung. Das diene letztlich auch dazu, das Engagement zu erhalten. Eine wesentliche Finanzierungssäule sei dabei die Zuwendung der Stadt Dortmund, für die er sich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken möchte.

Sodann stellt Frau Kuran die Selbsthilfe-Kontaktstelle mittels einer PowerPoint-Präsentation vor. Die aufgelegten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Für Herrn Langhorst (B’90/Die Grünen) hat Selbsthilfe gerade da einen ganz hohen Stellenwert, wo es möglich sei, auf Augenhöhe miteinander zu sprechen, von den Betroffenen zu den Betroffenen. In Zeiten „klammer“ Kassen interessiere ihn, welche Leistungen erwirtschaftet würden, und ob es seitens des Paritätischen den Wunsch nach größerer Unterstützung gebe, um die Selbsthilfe weiter zu stärken, und wenn ja, in welcher Form. Und schließlich frage er nach dem Grund für die Umbenennung von KISS in Selbsthilfe-Kontaktstelle.

Frau Grollmann (CDU) dankt für die aufschlussreiche Präsentation. Da sie selbst schon eine Selbsthilfegruppe geleitet habe, wisse sie, „was für eine Knochenarbeit“ damit verbunden sei, und sie könne nur versichern, dass vieles mit Geld nicht zu bezahlen sei. Für die weitere Arbeit wünscht sie der Organisation viel Kraft.

Frau Kuran (Selbsthilfe-Kontaktstelle) informiert, dass KISS im Jahr 2008 in Selbsthilfe-Kontaktstelle umbenannt worden sei. Das sei vom Landesverband in Wuppertal so gewünscht und habe den Hintergrund, dass die 37 Selbsthilfe-Kontaktstellen in NRW ein einheitliches Erscheinungsbild präsentieren sollen.

Auf die Frage nach gewünschter Unterstützung ruft Herr Niermann (Der Paritätische) die Kürzungen zum Jahreswechsel 2009/2010 in Erinnerung. Damals habe man auch in der Selbsthilfe-Kontaktstelle überlegt, an welchen Stellen gespart werden könne, ohne erhebliche Einschnitte in die Arbeit hinnehmen zu müssen. Man habe z.B. nur noch zwei statt wie bisher drei Exemplare des „Selbsthilfeforums“ herausgegeben. Eine Rückkehr zur Auflage von drei Exemplaren wäre ihm ein großes Anliegen, da sich in der Zeitschrift vor allem die Selbsthilfegruppen darstellen könnten. Des Weiteren musste man sich um eine alternative Finanzierung des Selbsthilfetages bemühen. Das sei im letzten Jahr dank der Unterstützung durch die Stadt Dortmund über den Aktionsplan Soziale Stadt auch gelungen. Wünschenswert wäre auch hier eine kontinuierliche Förderung. Und schließlich sei eine deutliche Zunahme von Gruppengründungen zu verzeichnen. Das führe natürlich auch zu einem erhöhten Beratungsaufwand. Zudem ließen sich immer mehr Krankenhäuser als selbsthilfefreundlich zertifizieren, wenn sie sehr intensiv mit Selbsthilfegruppen zusammenarbeiten. Auch hier habe die Arbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle als Brückenfunktion in den letzten Jahren stark zugenommen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Er bedankt sich noch einmal für den interessanten Vortrag, für die engagierte Arbeit und wünscht weiterhin guten Erfolg. Er habe zudem verinnerlicht, dass durch neue Gruppengründungen erhöhte Aufwendungen entstehen.

zu TOP 2.2
Prüfauftrag: Finanzierung eines mobilen Drogenkonsumraumangebotes oder Erweiterung der Öffnungszeiten des bisherigen Drogenkonsumraumes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-12)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2012
(Drucksache Nr.: 06276-12)
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06276-12-E1)

Aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt folgende Empfehlung vor:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord halten es für unbedingt erforderlich, dass die Finanzmittel in Höhe von 300.000,00 € tatsächlich für die Ausweitung der Öffnungszeiten verwendet werden.

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genannter Anmerkung wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des Prüfauftrages zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes zu verwenden.“

Die Fraktion B’90/Die Grünen hat folgenden Antrag vorgelegt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Vorlage „Prüfauftrag: Finanzierung eines mobilen Drogenkonsumraumangebotes oder Erweiterung der Öffnungs-zeiten des bisherigen Drogenkonsumraumes“ (Drucksache Nr.: 06276-12) bereits in die Sitzung des Rates am 24. Mai einzubringen.

Begründung:
Laut Beratungsfolge ist die abschließende Beratung und Verabschiedung der Vorlage erst für die Sitzung des Rates am 28. Juni vorgesehen. Möglich ist eine Beschlussfassung aber auch schon in der Sitzung des Rates am 24. Mai. Bei einem positiven Votum des Rates kann damit die dringend benötigte Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums zeitlich eher umgesetzt werden. Einzig der Ausschuss für Bürgerdienste könnte dann die Vorlage in seiner Sitzung am 5. Juni nur noch im Nachhinein zur Kenntnis nehmen. Zugunsten einer schnelleren Erweiterung der Öffnungszeiten erscheint dies allerdings im Sinne der betroffenen drogenabhängigen BesucherInnen des Drogenkonsumraums hinnehmbar.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) bedankt sich für die vorliegenden Ergebnisse. Die Erweiterung des niederschwelligen Drogenhilfeangebotes stelle für ihn einen wesentlichen Baustein für Sozialhilfe in der Nordstadt dar. Das werde in der Vorlage ebenso betont wie der Eintritt eines über den Repressionsansatz hinausgehenden Entlastungseffekts. Deshalb finde das grundsätzlich die Zustimmung seiner Fraktion. Ihn interessiere, ob die zwei zusätzlichen Plätze für den inhalativen Konsum zwischenzeitlich eingerichtet worden seien, und ob es Überlegungen gebe, wie man die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums neben der Methadonausgabe entzerren könnte. Zum Antrag sei das Kernanliegen seiner Fraktion, dass die Angebotserweiterung möglichst noch vor Juli 2012 erfolge.

Auch Frau Weyer (SPD), Frau Grollmann (CDU), Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) und Frau Konak (Die Linke) werden die Vorlage empfehlen. Ihre Fraktionen seien auch dafür, dass die Erweiterung so schnell wie möglich stattfinde, aus diesem Grund habe man nichts dagegen, wenn der Sachverhalt bereits die nächste Ratssitzung erreichte.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) informiert, dass zwischenzeitlich eine Genehmigung der Bezirksvertretung Arnsberg vorliege, diese zusätzlichen Plätze einzurichten, was nach einer arbeitsmedizinischen Überprüfung auch inzwischen passiert sei. Bezüglich der Öffnungszeiten am Sonntag könne man auf die Erfahrungen mit dem Samstagsbetrieb zurückgreifen. Auch da finde die Methadonvergabe statt, und der Drogenkonsumraum sei geöffnet. Ordnungskräfte trügen vor Ort dafür Sorge, dass alles in geordneten Bahnen verlaufe.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie des Antrages der Fraktion B’90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des Prüfauftrages zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes zu verwenden.

zu TOP 2.3
Sachstand zur Entwicklung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06843-12)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2012
(Drucksache Nr.: 06843-12)

Aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt folgende abweichende Empfehlung vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord teilt mit, dass aufgrund der im Nachversand kurzfristig zugegangenen Vorlage eine Behandlung innerhalb der Fraktionen nicht erfolgen konnte.

Weiterhin äußern die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ihre Bedenken gegen die Vorlage und sind sich darüber einig, die Diskussion in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 23.05.2012 zu verschieben. Hier sollen dann die wesentlichen Bedenken zusammengefasst und an die zuständigen Fachausschüsse und den Rat der Stadt weitergegeben werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ausführungen der BV Innenstadt- Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2012 sowie den Sachstandsbericht über die Entwicklungen und die durchgeführten Maßnahmen in der Dortmunder Nordstadt im Zusammenhang mit der Schließung des Straßenstrichs sowie der Erweiterung des Sperrbezirkes zur Kenntnis.





zu TOP 2.4
Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)

Aus dem Rat wird folgender Antrag der SPD-Fraktion überwiesen:
Die SPD-Fraktion bringt zu o. g. TOP folgenden Antrag in die Ratssitzung am 29.03.12 ein und bittet um Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Schulausschuss. Die Empfehlungen der Fachausschüsse sollen danach dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Antragsverfahren für den Einsatz von Integrationshelfern zu entbürokratisieren und an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Die betroffenen Eltern von behinderten Kindern sollen sich zukünftig nur noch an eine Stelle in der Verwaltung wenden müssen, die sie fachlich berät und das Antragsverfahren mit den zuständigen Fachbereichen zentral organisiert. Das Antragsverfahren wird somit „aus einer Hand“ sichergestellt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Begriff „Integrationshelfer/in“ irreführend und überholungsbedürftig ist, weil er Kompetenzen suggeriert, die nicht zum Aufgabenprofil der eingesetzten jungen Menschen gehören. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Verwaltungszusammenhängen, beim Antragsverfahren, Bescheiden und in Informationsmaterial zukünftig den Begriff „Schulbegleitern/innen“ zu verwenden, bis das Land NRW im Rahmen des Inklusions-planes eine neue verpflichtende Bezeichnung vornimmt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass an die eingesetzten Schulbegleiter/innen, zumeist Teilnehmer/innen aus dem „Freiwilligen Sozialen Jahr“, hohe charakterliche und fachliche Anforderungen gestellt werden, die aufgrund fehlender Ausbildung bzw. Lebenserfahrung häufig nur unzureichend erfüllt werden können. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit den freien Trägern, die den Einsatz der Schulbegleiter/innen organisieren, ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept für die Schulbegleiter/innen zu prüfen. Damit soll die Qualität der Dienstleistungen der Schulbegleiter/innen gesteigert und so die Zufriedenheit bei den behinderten Kindern, den betroffenen Eltern, dem Lehrpersonal in den Schulen und den Begleitern/innen selbst gesteigert werden.

4. Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die Erfahrungen mit der Neustrukturierung des „Schulbegleiter/innendienstes“ in Dortmund. Dabei sollen auch die neusten Entwicklungen auf Landesebene zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems aus dem Landesinklusionsplan einfließen.

Begründung:
Immer wieder kritisieren betroffene Eltern lange und undurchsichtige Antragsverfahren und einige setzen fachliche Qualifikationen der Schulbegleiter/innen voraus, die nicht ihrem Aufgabenprofil entsprechen. Vielmehr beinhaltet ihre Tätigkeit überwiegend praktische Hilfeleistungen in täglichen Alltag.
In Dortmund sind z. Zt. fast 300 Schulbegleiter/innen eingesetzt, die sich zumeist aus dem Bundesfreiwilligendienst rekrutieren.
Hierfür werden derzeit rund 2 Mio. € jährlich im städtischen Haushalt aufgewendet – Tendenz steigend.
Drei Fachbereiche in der Verwaltung, nämlich das Jugendamt, das Sozialamt und das Schulverwaltungsamt, sind derzeit für das Antragsverfahren je nach Schulform und Art der Behinderung, zur Bewilligung von Schulbegleitern/innen zuständig, weil unterschiedliche Kostenträger verantwortlich sind. Hinzu kommt die fachliche Begleitung durch die Schulaufsicht.
Im Rahmen des Dortmunder „3-Säulen-Modells“ werden Schulbegleiter/innen in Förderschulen sowie in allgemeinbildenden Schulen im gemeinsamen Unterricht einzelfallbezogen oder mittels Budgetlösungen eingesetzt. Mit der Zentralisierung und Bündelung des Antragsverfahrens erhalten die betroffenen Eltern nur noch einen kompetenten Ansprechpartner, der für sie das Verwaltungsverfahren mit den zuständigen Stellen organisiert.
Mit den freien Trägern soll zudem ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept aufgelegt werden. Die eingesetzten Schulbegleiter/innen, die meistens aus jungen Teilnehmern/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres rekrutiert werden, können aufgrund ihrer relativ kurzen Lebenserfahrung und noch nicht erfolgter Berufsausbildung unmöglich allen Anforderungen der Schulen, der behinderten Kinder oder der betroffenen Eltern gerecht werden. Hier soll ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept Abhilfe schaffen und die Qualität des Schulbegleitereinsatzes steigern.
Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die gemachten Erfahrungen mit dem neustrukturierten Schulbegleiterdienst. Im Übrigen ist die Thematik der Schulbegleiter/innen in einen Gesamtzusammen-hang mit der Umsetzung der vollständigen Inklusion in NRW zu sehen. Der Inklusionsplan der Landesregierung soll Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen beschreiben, die in den nächsten Jahren notwendig werden, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Absicht der Landesregierung ist es, das Verhältnis zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen umzukehren. Hier geht es nicht nur, aber auch um die Frage von zusätzlicher Betreuung durch begleitendes und helfendes Personal. Der Gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler und Schülerinnen hat in Dortmund bereits eine lange Tradition.
Dem Wunsch von Eltern, selbst maßgeblich über die Wahl des aus ihrer Sicht geeigneten Orts der sonderpädagogischen Förderung zu entscheiden, wird seit je her in starkem Maße nachgefragt und angeboten.
Daneben liegt zu diesem Antrag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012 vor:
Frau Jäkel (SPD-Fraktion) enthält sich zu den Absätzen 8, 9 und 10. Bei einer Enthaltung zum gesamten Antrag beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig die folgende Empfehlung:

Beschluss:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Initiative der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 29.3.2012.
2. Wir teilen die Auffassung, dass das Verfahren entbürokratisiert werden muss und Eltern zukünftig an einer Stelle alles aus einer Hand bekommen.
3. Information und Beratung über Anspruch, Dauer der Bearbeitung - - Transparenz bei der Begründung über Bewilligung bzw. Ablehnung.
4. Einsatzort - Einsatzdauer - rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen betroffenem Kind, Eltern - Schule und IntegrationshelferIn
5. Sicherstellung von Vertretungen bei Erkrankung der IntegrationshelferInnen.
6. Im Mittelpunkt all dieser Bemühungen muss die individuelle Förderung des behinderten Schülers - Schülerin stehen.
7. Ebenfalls begrüßen wir die Aufforderung, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den freien Trägern ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept prüfen soll.
8. In vielen Fällen wird es ausreichend sein, dass eine Schulbegleiterin - ein Schulbegleiter zur Seite steht und somit zum erfolgreichen Schulbesuch beiträgt.
9. Sichergestellt werden muss aber in jedem Einzelfall, dass weiterhin die behinderten SchülerInnen, die eine besondere Unterstützung während des Schulbesuchs benötigen, diese auch weiterhin durch sonderpädagogisch qualifizierte Integrationskräfte erhalten.
10. Auch wenn die SchulbegleiterInnen besonders auf ihren Einsatz vorbereitet werden, ist von ihnen diese sonderpädagogische Unterstützung nicht leistbar.
11. Die Neustrukturierung des Antragsverfahrens und die Arbeit der neuen Anlaufstelle werden durch die Verwaltung, die freien Träger sowie das Behindertenpolitische Netzwerk und Elternvertreter/innen begleitet.

Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) äußert sich zum Antrag der SPD-Fraktion positiv, auch wenn er die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes als weitergehender betrachte. Deshalb schlage er vor, über das Begehren des BPN mit der genannten Änderung abzustimmen. Dann könne man sich den SPD-Antrag im Grunde sparen.

Dem widerspricht Frau Weyer (SPD). Sie stelle natürlich den eigenen Antrag zur Abstimmung und werde das Anliegen des BPN nicht in Gänze übernehmen. Sie schlage zu Punkt 9 folgende Änderung vor: „Sichergestellt werden muss aber im jedem Einzelfall, dass...“, ansonsten würde sich ihre Fraktion zu diesem Punkt enthalten.

Auch Frau Grollmann (CDU) beanstandet Punkt 9 der Empfehlung des BPN, dem Antrag der SPD Fraktion werde man zustimmen, sie habe aber noch Zusatzfragen, die in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet werden sollten:
1. Mit welchen Kosten ist für die Schulung und Qualifikation der Integrationshelfer zu rechnen?
2. Wer übernimmt die Kosten?
Darüber hinaus solle das Ganze nicht erst nach Ablauf eines Jahres im Ausschuss vorgestellt werden, sondern sofort nach der Prüfung.

Das sei auch im Interesse der Fraktion FDP/Bürgerliste, so Herr Mertens (FDP/Bürgerliste).

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) bittet Herrn Steltzer als Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes um Stellungnahme zu Punkt 9, da die Empfehlung, so wie sie hier vorliege, erkennbar keine Mehrheit erhalten werde.

Herr Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk) vertritt die Auffassung, dass man Punkt 9 nicht einfach streichen könne. Seiner Meinung nach stelle dieser Punkt das Herzstück des Anliegens dar, aus diesem Grunde schlage er eine klärende Gesprächsrunde vor, an der dann alle Interessierten teilnehmen könnten.

Nach weiteren divergierenden Wortmeldungen zur erforderlichen Qualifikation von Integrationshelfern bzw. zur Neuordnung des Angebotes schlägt der Vorsitzende vor, Punkt 9 bis zur Ratssitzung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk abklären zu lassen und diesen deshalb bei der heutigen Empfehlung außer Acht zu lassen.

Diesem Vorschlag schließt man sich an. Es besteht Einigkeit, dass die Fraktionen noch vor der Ratssitzung Kontakt zum BPN aufnehmen, um eine einvernehmliche Formulierung herbeizuführen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den vorgenannten Antrag der SPD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (mit Ausnahme des Punktes 9) zu beschließen.

zu TOP 2.5
Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern in Dortmund; KAP-DO - Die Entstehung eines Netzwerkes
Präsentation

Frau Averbeck (Jugendamt) und Frau Sundermann (Gesundheitsamt) führen mittels einer PowerPoint-Präsentation durch das Thema. Die aufgelegten Folien liegen der Niederschrift als Anlage 2 bei.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) unterstreicht, dass es sich um ein ausgesprochen wichtiges Thema handele, von dem immer mehr Kinder in dieser Stadt betroffen seien. Sie finde es daher unentbehrlich, die Problematik in enger Kooperation von Jugend- und Gesundheitsamt anzugehen. Ihr sei es zudem wichtig, das Thema auch aus Sicht der Kinder zu betrachten, denn sie seien es schließlich, die das Verhalten ihrer Eltern hautnah mitbekämen und oft gar nicht nachvollziehen könnten, was passiert, wenn deren Krankheitsbilder sich manifestieren bzw. wie sie sich ausdrücken. Diese Kinder müssten in der Familie sehr oft Verantwortung übernehmen, die weit über das Maß hinausgehe, was in ihrem Alter angemessen wäre. Sie sei sicher, dass das Netzwerk vieles möglich mache, aber noch viel mehr Kreativität erforderlich sei, um den Kindern konkrete Hilfsangebote machen zu können.

Die Präsentation wird damit zur Kenntnis genommen.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Kooperation Jobcenter Dortmund - Jugendamt
Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Bundesmodellprogramm "Aktiv in der Region"
5. Dortmunder Jugendkonferenz
- Bericht Jobcenter Dortmund -
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2012
(Drucksache Nr.: 06504-12)

Der Bericht wird nach Beantwortung einiger Fragen zur Kenntnis genommen.

zu TOP 3.2
Dortmund-Pass
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06711-12-E2)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Dass sich die Verwaltung nicht dazu habe durchringen können, eine Ausweitung des Berechtigtenkreises vorzuschlagen, habe er schon im Vorfeld vermutet. Ausdrücklich unterstütze seine Fraktion, dass geprüft werde, die Dortmund-Pässe zukünftig zusammen mit den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket auszugeben. Ihn interessiere, ob da bereits ein Zeitziel formuliert wurde bzw. welche Schwierigkeiten bestehen. Zusätzlich möchte er wissen, ob geprüft werde, sämtlichen Kindern und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr, die Leistungen nach dem SGB beziehen, einen Dortmund-Pass auszustellen.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) informiert, dass es zwar ein Zeitziel gegeben habe, wegen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes habe man jedoch nicht die nötigen Ressourcen gehabt, das weiter zu betreiben. Ein Problem stelle dabei der Dortmund-Pass selbst dar, der offensichtlich nicht mehr zeitgemäß sei. Das belegten seit Jahren sinkende Zahlen bei der Nutzung des Dortmund-Passes. In diesem Zusammenhang werde derzeit versucht, mit Hilfe der Schulsozialarbeiter Kinder und Jugendliche nach ihren Wünschen für den Dortmund-Pass zu befragen. Die ersten Rückmeldungen zeigten jedoch, dass die Wünsche nicht mit den Dingen kompatibel seien, die aktuell über den Dortmund-Pass zu erhalten seien. Zudem hätten alle Leistungsbezieher Anspruch auf den Dortmund-Pass.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen), der begrüßt, dass man sich hier um eine Attraktivitätssteigerung bemühe, frage sich, warum sich das Antragsverfahren dann nicht erübrige und der Pass direkt mit den Leistungsbescheiden ausgegeben werde.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass die Stadt derzeit 80.000 € benötige, um den Dortmund-Pass auszustellen. Es werde versucht, das Antragsverfahren zu erleichtern. Der Vorschlag seines Vorredners wäre auch in seinem Sinne, allerdings könne er das nicht entscheiden, ohne auch das Jobcenter einzubeziehen. Dazu müssten noch Gespräche geführt werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird damit zur Kenntnis genommen.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Bildungs- und Teilhabepaket - aktueller Sachstand
mündlicher Bericht
Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07260-12-E2)

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) weist darauf hin, dass das Bildungs- und Teilhabegesetz seit ca. einem Jahr in Kraft sei. Kernstücke seien die Finanzierung von Ausflügen oder Klassenfahrten, die Zuschüsse für das Mittagessen, die Zuwendungen für Schulstarter, die Lernförderung und die Übernahme von Teilhabeaufwendungen, z.B. für Sportvereine. In Dortmund seien derzeit etwa 30.000 Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien anspruchsberechtigt. Das Gesamtpaket sei bundesweit nur schleppend an den Start gegangen, es habe aber mit Schuljahresbeginn 2011/2012 eine deutliche Beschleunigung geben. Das liege auch daran, dass die Zusammenarbeit mit Schulen, Verbänden und Leistungsanbietern zu einer steigenden Nachfrage geführt hätte. Darüber sei sie sehr froh. Jetzt könne man feststellen, dass für ca. 17.500 Kinder und Jugendliche insgesamt 38.500 Anträge gestellt worden seien. Hinzu kämen noch 12.000 Starterpakete für SGB II-Berechtigte, die direkt vom Jobcenter ausgezahlt würden. Die Angebote des Bildungs- und Teilhabepaketes seien in Dortmund mittlerweile etabliert, und die gemeinsamen Bemühungen aller Akteure hinsichtlich einer möglichst unbürokratischen Abwicklung zeigten positive Wirkung, stießen häufig aber auch an Grenzen, die in dem sehr bürokratischen Gesetzeswerk begründet seien. Das gelte auch für die jüngst in die Diskussion geratende Lernförderung, die nach den Ausführungen des Landes überhaupt nur dann in Betracht käme, wenn sie zusätzlich erforderlich sei, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen, also die Versetzung in die nächste Klassenstufe. Interpretiert würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass eine Lernförderung nicht gewährt werden könne, wenn SchülerInnen nicht sitzen bleiben könnten, wie z.B. in den Klassen 6 bis 8 der Gesamtschulen. Weil sich das nicht unmittelbar erschließe, habe man bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten immer wieder darum gebeten, diesen letzten Halbsatz zu streichen, damit man mit dieser Regelung flexibler umgehen könne. Zudem habe man auch das zuständige Landesministerium um eine kurzfristige Klärung gebeten. Sie hoffe noch in dieser Woche auf eine Rückantwort, zumal die Stadt von Anfang an das Ziel verfolgt habe, möglichst viele Kinder in den Genuss der Lernförderung kommen zu lassen. Deswegen gebe es auch entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit der Uni Dortmund, der VHS, aber auch mit den Nordstadtschulen, die schon weit gediehen seien.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) beantwortet die Fragen der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06853-12), deren Dringlichkeit in der Sitzung am 20.03.2012 nicht anerkannt wurde, und trägt ergänzend vor, dass die Stadt für das Jahr 2011 Bundesleistungen in Höhe von 12,2 Mio. € erhalten habe. Davon seien ca. 4 Mio. € ausgegeben worden. Die nicht verausgabten Gelder seien in das Jahr 2012 übertragen worden. Das Gleiche habe man mit den Mitteln in Höhe von ca. 5 Mio. € für die Schulsozialarbeit getan, weil nicht alle Stellen in 2011 besetzt werden konnten. Bei den eingereichten Anträgen handele es sich um etwa 15.000 Anträge für Ausflüge und Klassenfahrten, ca. 12.000 für Zuschüsse zum Mittagessen, ca. 4.600 für die Beitragsübernahme für Sportvereine oder andere Vereine und etwa 3.500 für das sog. Starterpaket. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschüssen hätten dafür gesonderte Anträge gestellt, was zusätzlich 3.500 Anträge sowie ca1.700 Anträge auf Lernförderung bedeute.

Nach Meinung von Herrn Kunstmann (B’90/Die Grünen) werde bei der Lernförderung die Schulform „Gesamtschule“ diskriminiert und eine große Gruppe der Schülerschaft als nicht gleichberechtigt angesehen. Dieser Umstand müsse sich ganz dringend ändern. Von daher bitte er um Zustimmung für den Antrag seiner Fraktion. Schließlich bitte er um Auskunft, wie viele Anträge auf Lernförderung abgelehnt wurden.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass er momentan nur über die Anzahl der gestellten Anträge etwas sagen könne, Detailaussagen dürften erst in einigen Wochen möglich sein.

Für Frau Konak (Die Linke) kommt die Förderung ab Klasse 9 zu spät. Hier müsse deutlich früher etwas geschehen. Dem Antrag werde sie zustimmen, sie frage sich zudem, ob die Einstellung 30 zusätzlicher Mitarbeiter ausreichend sei.

Frau Weyer (SPD) dankt der Verwaltung für die detaillierten Ausführungen. Der Antrag der Grünen werde von ihrer Fraktion komplett abgelehnt. Punkt 1 des Antrags sei für sie eine Selbstverständlichkeit, und zum zweiten Punkt gebe es bereits Anfragen in Düsseldorf. Die Ergebnisse solle man doch erst einmal abwarten.

Auch Herr Weintz (CDU) vertritt die Auffassung, dass allen daran gelegen sein sollte, dass die Schulsozialarbeit weitergeführt werde. Für ihn sei der erste Punkt des Antrags bereits hinreichend geklärt, und der zweite Punkt beinhaltet seiner Meinung nach einen sachlichen Fehler. Die Kriterien seien nicht vom Bund festgelegt, sondern vom Land, und da müsse man sich schon ans Land, und nicht an den Bund wenden. Aber da das bereits in Angriff genommen worden sei, sei der ganze Antrag überflüssig.

Zur Frage der Lernziele weist Frau Zoerner (Sozialdezernentin) darauf hin, dass die Verantwortung der Klarstellung unbestimmter Rechtsbegriffe ganz eindeutig beim Land und nicht bei den einzelnen Kommunen liege. Das Land müsse eine Regelung finden, die alle Kommunen in die Lage versetze, das Ganze im Sinne der definierten Lernziele auszulegen.

Folgender Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird gegen die Stimmen der Fraktion B’90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt:
1) Die Verwaltung wird aufgefordert, den Spielraum der gesetzlichen Regelungen des Bildungspakets so weit wie möglich zugunsten einer Gewährung von Lernförderung für GesamtschülerInnen auch unterhalb der neunten Klasse zu nutzen.

2) Der Sozialausschuss der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaktes hinsichtlich der Leistungen auf Lernförderung so nachzubessern, dass Förderungen auch für GesamtschülerInnen unterhalb der neunten Klasse rechtlich einwandfrei gewährt werden können.

Begründung:
Die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets sehen vor, dass die Gefährdung der Versetzung Voraussetzung für die Bewilligung der Lernförderung ist. An Gesamtschulen ist ein Sitzenbleiben bis zur Klasse 9 nicht möglich. In der Konsequenz bedeutet dies, dass anspruchsberechtigte SchülerInnen an Gesamtschulen von einer Förderung vor der Klasse 9 ausgeschlossen sind, obwohl sie eventuell aufgrund ihrer schulischen Leistungen eine solche Förderung benötigen würden. In der Praxis wird der Spielraum der momentanen Regelungen anscheinend unterschiedlich ausgelegt. So wird laut Presseberichten in Bochum eine entsprechende Förderung für GesamtschülerInnen gewährt, in Dortmund jedoch nicht. Notwendig ist deshalb eine grundsätzliche gesetzliche Regelung, mit der auch eine rechtliche einwandfreie Förderung von GesamtschülerInnen unterhalb der Klasse 9 möglich ist.

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen ist damit erledigt.




5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht zur Entwicklung der Erkrankungen an Syphilis in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07040-12)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Entwicklung der Erkrankungen an Syphilis in Dortmund zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06690-12)

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Integrationsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07038-12)
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07038-12-E1)

Folgender Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird einstimmig angenommen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses das neue Integrationsgesetz NRW (Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen) und insbesondere die sich daraus ergebenden kommunalen Möglichkeiten und Konsequenzen darzustellen.

Begründung:
Der Landtag hat im Februar das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Das Integrationsgesetz ist in dieser Form und für ein Flächenland bundesweit einmalig und setzt in Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe in der Integrationspolitik. Es sieht u.a. eine flächendeckende Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit über „Kommunale Integrationszentren“ vor und stärkt die Vernetzung der Akteure. Um kommunale Möglichkeiten und Konsequenzen des Gesetzes zu kennen und zu diskutieren, ist eine Vorstellung im Ausschuss angebracht.

zu TOP 7.2
Bürgerarbeitsplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07039-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07039-12-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.3
Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07058-12)

Zurückgezogen

zu TOP 7.4
Städtische Seniorenheime gGmbH
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07093-12)

Folgende Bitte um Stellungnahme liegt dem Ausschuss vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu der Städtischen Seniorenheime gGmbH hinsichtlich der Umsetzung der UN Behindertenkonventionen.

Ebenso erbittet die CDU die Beantwortung folgender Frage:

Verfügen die Städtischen Seniorenheime gGmbH über ausreichend Pflegepersonal und werden diese auch regelmäßig im Umgang mit Demenzerkrankungen, mit Menschen mit geistig- und psychischen Erkrankungen und Sinnesbehinderungen aus- und weitergebildet?

Frau Weyer (SPD) stellt fest, dass es Aufgabe des Aufsichtsrates der gGmbH sei, darüber zu beraten, und nicht des Sozialausschusses. Deswegen seien die Fragen zuständigkeitshalber auch dort zu stellen.

Frau Grollmann (CDU) ist sich dessen bewusst, gleichwohl bitte sie um schriftliche Stellungnahme. Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) sieht das ähnlich.

Der Vorsitzende macht ebenfalls deutlich, dass die Verwaltung zu diesem Sachverhalt nicht Stellung beziehen könne, weil er außerhalb ihrer Zuständigkeit liege. Da es aber offensichtlich ein gemeinsames Anliegen gebe, bitte er zu prüfen, ob der Sozialausschuss über Angelegenheiten des Aufsichtsrates der Städt. Seniorenheime beraten könne. Falls das, wie er vermute, nicht der Fall sein sollte, müssten die Fragen an anderer Stelle gestellt werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.





Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tage und schließt die öffentliche Sitzung um 18.05 Uhr.







T a r a n c z e w s k i M i d d e n d o r f K a r l
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin