Niederschrift (öffentlich)

über die 33. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 13.12.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 12:00 - 12:05 Uhr

Nicht anwesend: Rm Monegel


Rm Berndsen

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Pisula
Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Lürwer
StR´in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner

Frau Skodzik
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.11.2018

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft bei der Vereinigung Westfälischer Museen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12247-18)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12690-18)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11908-18)

3.3 Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Dritte Offenlegung)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12741-18)

3.4 Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
I. Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
II. Ergebnis der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III.Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
IV.Ergebnis der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
V. Satzungsbeschluss
VI.Beifügung der aktualisierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12374-18)

3.5 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12477-18)

3.6 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

3.7 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

3.8 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)

3.9 Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12332-18)

3.10 Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609
61/5-2-044317
-Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12907-18)

3.11 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031
61/5-2-044853
-Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12910-18)

3.12 Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12588-18)

3.13 Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)


Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)

3.14 Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12294-18)
3.15 Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-18)

3.16 Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept
Fortschreibung 2018

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-18)

3.17 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

3.18 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

3.19 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12603-18)

3.20 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)

3.21 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12611-18)

3.22 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11727-18)

3.23 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016
Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12478-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12194-18)


4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12159-18)

4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12161-18)

4.4 Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12168-18)

4.5 Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11153-18)

5.2 Kommunale Pflegeplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10613-18)

5.3 Ausweitung des Projektes Klasse2000
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11658-18)

5.4 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

5.5 Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-18)

5.6 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund zum 01.01.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12390-18)

5.7 Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12265-18)
hierzu -> Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks
(Drucksache Nr.: 12265-18-E1)
5.8 Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und
Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)

5.9 Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)

5.10 Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12823-18)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

6.2 Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12225-18)

6.3 Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11685-18)

6.4 Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12369-18)

6.5 Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12766-18)

7. Schule

7.1 Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-18)

7.2 Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-18)

7.3 Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12417-18)


7.4 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12687-18)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2019


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11349-18)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.0 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)
hierzu -> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019 - Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)

9.0.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11766-18)
hierzu -> Schreiben des OB vom 02.11.2018
hier: Stellungnahme des PR

(Drucksache Nr.: 11766-18-E2)

9.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12319-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12321-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

9.3 Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

9.4 Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12563-18)

9.5 Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-18)

9.6 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12500-18)

9.7 Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12770-18)
9.8 KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12737-18)

9.9 Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12350-18)

9.10 Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12689-18)

9.11 Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12593-18)

9.12 Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12713-18)

9.13 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12701-18)

9.14 Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12732-18)

9.15 Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11667-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Gleichstellungsplan 2019 - 2023 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12401-18)

10.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung und Beihilfen des Fachbereichs 16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12382-18)

10.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12503-18)

10.4 Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

10.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12376-18)

10.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12699-18)

10.7 Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12411-18)

10.8 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte er fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Weyer (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies auf die Sitzungsaufzeichnung auf Band gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates hin.
Sodann schlug er vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um nachfolgende Angelegenheit zu erweitern:

7.5 Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12979-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung.

Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, folgende Angelegenheiten von der Tagesordnung abzusetzen, da die vorbefassten Fachausschüsse die Angelegenheit zur Beratung in ihre nächsten Sitzungen geschoben haben:


3.6 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

3.7 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

3.8 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Zu Tagesordnungspunkt 3.8 wies er darauf hin, dass man sich im AUSW darauf verständigt habe, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Konzeptvorschlag mit den bisherigen Beratungsergebnissen als Zwischenstand an den RVR weiterzuleiten. Die Verwaltung werde bis zur nächsten Sitzung alle vorliegenden Empfehlungen und mündlich eingebrachten Eingaben der Fahrradclubs (VCD und ADFC) bewerten und – soweit erforderlich - zur nächsten Sitzung des AUSW als Stellungnahme vorlegen.

Ferner bat er darum, die jeweiligen Unterlagen für die weiteren Beratungen zu verwahren.

Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.11.2018

Die Niederschrift über die 32. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.11.2018 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft bei der Vereinigung Westfälischer Museen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12247-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Mitgliedschaft des Westfälischen Schulmuseums bei der Vereinigung Westfälischer Museen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12690-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11908-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Dritte Offenlegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12741-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
I. Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
II. Ergebnis der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III.Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
IV.Ergebnis der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
V. Satzungsbeschluss
VI.Beifügung der aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12374-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.5
Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12477-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.7
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Im Übrigen lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.10.2018:

Beschluss


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben und gibt folgende Anregung:

Es muss in einem 2. Schritt, Verknüpfungen des innerstädtischen Radwegenetzes mit diesem überregionalem Radwegenetz geben.



Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:

BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) schlägt vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, seitens der Verwaltung prüfen zu lassen, ob der aus der Innenstadt kommende südliche Radweg in Richtung der Stadt Herdecke über die „Hohe Straße“ und nicht über die Bundestraße 54 geführt werden könnte.


BV-Mitglied Anne Lotz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, das innerstädtische mit dem überregionalen Radnetz zu verknüpfen.


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 11.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die oben aufgeführten Anregungen sollen berücksichtigt werden.



Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom13.11.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, die folgenden in der Sitzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage der Verwaltung vorgelegten Ergänzungen:


Nördliche Route:
1. Von Gevelsbergstraße in Richtung Osten nicht bei der ev. Kirche nach Süden, sondern erst an dem östlichen Ende der Kleingartenanlage „Im Massbruch“

2. Statt Führung der Route über Rodenberg-Center, Führung über den bisherigen Privatweg gegenüber der Zufahrt zu Haus Rodenberg. (Hierzu verweist die Bezirksvertretung Aplerbeck auf ihre gefassten Beschlüsse)



Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr zu beauftragen, das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2) (siehe Anlage)


AUSW, 05.12.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Außerdem einigt man sich darauf, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Konzeptvorschlag mit den bisherigen Beratungsergebnissen schon mal als Zwischenstand an den RVR weiterzuleiten.
Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung alle heute vorliegenden Empfehlungen und auch die mündlich durch Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Gebel eingebrachten Eingaben der Fahrradclubs (VCD und ADFC) bewerten und soweit erforderlich, hierzu zur nächsten Sitzung eine entsprechende Stellungnahme vorlegen.




zu TOP 3.9
Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12332-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609
61/5-2-044317
-Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12907-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving verweist auf den unten stehenden Beschluss aus der Sitzung am 19.09.2018 und beschließt – mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, der Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Beschluss aus der Sitzung am 19.09.2018:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Frau Krause, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) und einer Stimmenthaltung (Vertreterin Die Linke) –, der Vorlage der Verwaltung nicht zuzustimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass einerseits auf das geplante Minarett verzichtet wird, des Weiteren der Baukörper des „Gemeindehauses“ sich angemessen in die Umgebung einfügt.


Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat sich ausführlich mit der Vorlage, Baumaßnahme Lindenhorster Str. 80 a befasst. Die Mitglieder der Bezirksvertretung teilen die Bedenken vieler Bürger*innen bezüglich dieser Baumaßnahme. Auch aus Sicht der Bezirksvertretung ist der geplante Standort für einen Sakralbau in der vorgelegten Form ungeeignet. Anders als die Verwaltung sind wir der Auffassung, dass die Zulassung des Vorhabens sehr wohl eine schleichende Wandlung der Gebietsstruktur zur Folge haben würde. Der geplante Bau mit Kuppel und Minarett würde die Struktur eines Gewerbegebietes nachhaltig verändern. Darüber hinaus haben wir die Befürchtung, dass durch die geplante Baumaßnahme die Realisierung der dringend notwendigen „Nordspange“ negativ beeinflusst wird. Auch sind die aufgeworfenen Fragen zur, unter der gleichen Hausnummer ansässigen, Gruppe Milli Görüs nicht zufriedenstellend geklärt. Aus politischer Sicht ist also die Ablehnung der Baumaßnahme in der vorliegenden Form die logische Konsequenz.
Unser Rechtsstaat ist für uns ein hohes Gut. Rechtsstaatliche Prinzipien müssen auch dort uneingeschränkt gelten, wo unser subjektives Empfinden zu einem anderen Ergebnis kommt. Die geplante Baumaßnahme ist lt. Verwaltungsvorlage mit dem geltenden Baurecht vereinbar. Ablehnungsgründe sieht die Verwaltung aus rechtlicher Sicht nicht, so dass die Bauherren die Genehmigung aus ihrer Sicht ggf. auf dem Rechtsweg durchsetzen könnten.
Gleichwohl ist es Aufgabe der Bezirksvertretung die widerstreitenden Interessen abzuwägen und zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Dabei kommen wir zum Ergebnis, die Maßnahme in der vorgelegten Form nicht zuzulassen. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass einerseits auf das geplante Minarett verzichtet wird, des Weiteren der Baukörper des „Gemeindehauses“ sich angemessen in die Umgebung einfügt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031
61/5-2-044853
-Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12910-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving verweist auf den unten stehenden Beschluss aus der Sitzung am 19.09.2018 und beschließt – mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, der Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Frau Krause, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und einer Stimmenthaltung (Vertreterin Die Linke) –, der Vorlage der Verwaltung nicht zuzustimmen.

Ein positiver Vorbescheid darf auf Grundlage dieser Vorlage nicht erteilt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass auf das geplante Minarett verzichtet wird.


Begründung:

Die Bezirksvertretung Eving hat sich ausführlich mit der Vorlage, Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 158 befasst. Aus Sicht der Bezirksvertretung ist der geplante Standort für einen Sakralbau in der vorgelegten Form ungeeignet. In der Diskussion um dieses Bauvorhaben war bisher weder von einem Kuppelbau, noch von einem Minarett die Rede. Die Vorlage weicht von dem, was uns die Antragsteller bisher vorgestellt haben erheblich ab. Deshalb ist die Ablehnung der Baumaßnahme in der vorliegenden Form die logische Konsequenz.


Unser Rechtsstaat und die freie Religionsausübung sind für uns ein hohes Gut. Gleichwohl ist es Aufgabe der Bezirksvertretung die widerstreitenden Interessen abzuwägen und zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Dabei kommen wir zum Ergebnis, die Maßnahme in der vorgelegten Form nicht zuzulassen. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass auf das geplante Minarett verzichtet wird.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.12
Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12588-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.12.2018 vor:

AUSW, 05.12.2018:

Herr Draxler informiert den Ausschuss mündlich darüber, dass die Vorlage in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord heute auf eine breite Zustimmung gestoßen sei, wobei man diese mit dem Zusatz versehen habe, dass die Zu-und Abwegungen des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) nochmal dahingehend überprüft werden sollen, ob diese nicht weiter westlich über die Westfaliastraße erfolgen können.

Herr Prengel (Büro „raumwerk“ Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung mbH) stellt dem Ausschuss via PP-Vortrag die Projektplanungen vor.



Der Ausschuss nimmt diese zur Kenntnis.

In Kenntnis der Beschlussfassung der Bezirksvertretung innenstadt-Nord empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.

III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des AUSW zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 05.12.2018 vor:

Zu TOP 17.5
Platzierung des zukünftigen ZOB
Mitteilung Stadtrat Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11948-18-E1)

Die CDU-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet um Ergänzung des mündlichen Antrages der CDU-Fraktion, dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.



Die Fraktion Die Linke & Piraten enthalten sich zum mündlichen Antrag der CDU-Fraktion, eine andere Zuwegung als die Schützenstraße zu finden, weil eine solche veränderte Lösung nichts an der grundsätzlichen Belastung der Innenstadt-Nord ändern würde. Darüber hinaus wird die Verwaltungsvorlage abgelehnt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden mündlichen Zusatz:



Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße und, dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes zu fassen:

I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.

III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Beantwortung von Herrn Stadtrat Wilde vom 12.11.2018 (Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten zur Sitzung am 12.09.2018, TOP 16.2, Drucksache Nr.: 11948-18) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einschließlich der mündlichen Ergänzung von Herrn Jörder an.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KuDeQua zur Kenntnis.



zu TOP 3.14
Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12294-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept
Fortschreibung 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 8. Sachstandsbericht zu den Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.18
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 8. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12603-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.20
Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12611-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11727-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.23
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016
Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12478-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12194-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu die mit Schreiben der Verwaltung vom 30.11.2018 übersandten ergänzenden Unterlagen zur Produkt- und Leistungsplanung und zum Wirkungsorientierten Haushalt für den Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt dieser Ergänzung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12159-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12161-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12168-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.5
Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ausführungen zur beabsichtigten Entwicklung der ehemaligen Hochofenanlage einschließlich der westlich gelegenen Freifläche sowie des Schalthauses auf dem Standort PHOENIX West durch das Unternehmens World of Walas zur Kenntnis.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit


zu TOP 5.1
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11153-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.2
Kommunale Pflegeplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10613-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 09.10.2018 vor:

4.6
Kommunale Pflegeplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10613-18)

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig (Ergänzung des Beschlussvorschlags kursiv)

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2018 vor:

zu TOP 10.1
Kommunale Pflegeplanung
- Vorlage des Sozialamtes vom 04.09.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10613-18)

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, das Behindertenpolitische Netzwerk einzubeziehen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Sozialamtes vom 04.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.

Die Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als Tischvorlage vor:

Der Seniorenbeirat schließt sich den o. g. Empfehlungen an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (Fett und kursiv) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt unter Berücksichtigung der genannten Empfehlungen dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden geänderten (Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.3
Ausweitung des Projektes Klasse2000
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11658-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.4
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm das Wettbewerbsergebnis des Realisierungswettbewerbes zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.6
Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund zum 01.01.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12390-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.7
Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12265-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks inklusive zusammengestellter Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks sowie eines Schreibens der Verwaltung vom 12.11.2018 vor:
- Schreiben der Verwaltung vom 12.11.2018:
„beigefügt erhalten Sie zur genannten Vorlage eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen
Netzwerks sowie die in einer Forums-Sitzung des Netzwerks zusammengestellten Eckpunkte
zur weiteren Verwendung im Beratungsprozess.“

- Anschreiben des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 07.11.2018:
„Gremienvorlage zum Behindertenfahrdienst in den Dezember-Sitzungen des Rates;
hier: Stellungnahme des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks für das Behindertenpolitische Netzwerk

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund des Beratungsgangs der o.g. Vorlage ist leider eine Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich. Nach einem Austausch zu den von der Verwaltung vorgestellten Eckpunkten in der Forum-Sitzung am 30.10.2018 gebe ich auf Grundlage der Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks (§ 25 (3)) hiermit eine Stellungnahme zu dem Vorhaben für das Behindertenpolitische Netzwerk ab. Ich füge die in der Forum-Sitzung vorgestellten Eckpunkte als Grundlage dieser Stellungnahme bei.

Bitte geben Sie diese Stellungnahme dem Rat und den Ausschüssen zur Kenntnis, die die Vorlag beraten. Gern bin ich bereit, die Ausführungen auch persönlich zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedrich-Wilhelm Herkelmann“


- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Weiterentwicklung des
Behindertenfahrdienstes:
Weiterentwicklung des Dortmunder Behindertenfahrdienstes;
Stellungnahme für das Behindertenpolitische Netzwerk

Das Behindertenpolitische Netzwerk hat sich in den vergangenen Jahren für barrierefreie Mobilität in Dortmund eingesetzt. In allen Überlegungen ist dabei ein Behindertenfahrdienst in guter Qualität und ausreichender Quantität unverzichtbar.

Wir begrüßen das Vorhaben, den Dortmunder Behindertenfahrdienst mit einer Entscheidung über eine neue Trägerschaft qualitativ zu verbessern.

Um die Sorgen der Fahrdienstnutzerinnen und Fahrdienstnutzer um ein „langsames Austrocknen“ des Behindertenfahrdienstes zu zerstreuen, braucht es ein klares politisches Signal.

Wir schlagen vor, nach Übergang auf einen neuen Träger zusätzlich zu den geplanten Ausgaben für den neuen Träger 600.000 € im Haushalt des Sozialamtes vorzusehen, die eingesetzt werden können, wenn die Nachfrage nach Fahrdienstleistungen das finanzierte Angebot übersteigt. Über diese Summe soll das Sozialamt ohne weiteren politischen Beschluss verfügen können.

Dabei ist ein Begleitgremium aus der Politik einschließlich des Behindertenpolitischen Netzwerks einzubeziehen. Dieses Gremium soll beim neuen Träger des Behindertenfahrdienstes

- den Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens unterstützen, das insbesondere auch Fahrtwünsche dokumentiert, die nicht befriedigt werden konnten,
- über Anregungen und Beschwerden informiert werden und
- spätestens zur Jahresmitte in die Diskussion einbezogen werden, ob einen finanzielle Nachsteuerung aufgrund der Nachfrage erforderlich ist.
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt den Vorschlag, den bisherigen Nutzer/innen-Kreis des Dortmunder Behindertenfahrdienstes zunächst beizubehalten. Auf Grundlage einer Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Mobilitätsbedarfs von Menschen mit Behinderungen in Dortmund und eines aussagekräftigen Berichtswesens über den Behindertenfahrdienst soll die Definition des Nutzer/innenkreisest regelmäßig hinterfragt werden.

Für die Entscheidungsfindung des Rates und seiner Gremien über die zukünftige Gestaltung des Dortmunder Behindertenfahrdienstes bitten wir um eine Darstellung möglicher Szenarien nach Übergang der Trägerschaft der Eingliederungshilfe auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Wir danken den Mitarbeiter/innen der Verwaltung für die vielen Gespräche mit dem Ziel, den Fahrdienst organisatorisch und finanziell auf eine zukunftsfähige Basis zu stellen.

Wir wünschen uns mit dem neuen Träger des Behindertenfahrdienstes einen Partner, der über Erfahrungen in der Beförderung von Menschen mit Behinderungen verfügt und infrastrukturelle Voraussetzungen wie insbesondere eine Leitstelle, Fahrpersonal, Werkstätten, Mitarbeiter/innen in der Öffentlichkeitsarbeit und im Anregungs- und Beschwerdemanagement mitbringt.
Wir regen an, städtische Stellen, Stadttöchter wie DSW 21 und / oder Dortmunder Anbieter um Angebote für die Trägerschaft des Behindertenfahrdienstes zu bitten.

Über die dem Behindertenpolitischen Netzwerk in seiner Forum-Sitzung am 30.10.2018 hinaus vorgestellten Eckpunkte sind für uns die folgenden Überlegungen anlässlich einer neuen Trägerschaft des Dortmunder Behindertenfahrdienstes unerlässlich:
- Zu den geplanten Eigenanteilen an Fahrten bitten wir um eine halbjährliche Kontrolle, ob die gewünschten Refinanzierungseffekte einschließlich einer Betrachtung der Verwaltungsaufwendungen eintreten.
- Fahrten außerhalb des 5-km-Radius um die Stadtgrenze hinaus sollen nur dann angeboten werden, wenn die verabredete Anzahl täglicher Fahrten innerhalb des Stadtgebiets sichergestellt werden kann.
- Die Servicezeiten (täglich von 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr) sind als Einsatzbereitschaftszeiten zu definieren, Vor- und Nachbereitung für die Fahrdienste finden innerhalb dieser Zeitspanne nicht statt.
- Die Dispositionszeiten von täglich vier Stunden sollen in den späten Nachmittag gelegt werden, um möglichst vielen Fahrdienstberechtigten eine ungestörte Buchung von Fahrten zu ermöglichen.
- Wir begrüßen die Ausweitung des Buchungsvorlaufs auf bis zu sechs Monate und schlagen vor, für spontane Fahrten ein zu definierendes Kontingent der Gesamtfahrten zurückzuhalten.
- Unabhängig vom gewählten Buchungsweg soll es ein nachvollziehbares und gerechtes Fahrtenverteilungssystem geben.
- Eine barrierefreie Gestaltung und die Sicherstellung des Datenschutzes sind Voraussetzung für Verwaltung und Organisation des Behindertenfahrdienstes.
- Bei einer Zusammenfassung mehrere Fahrwünsche in einem Wagen ist sicherzustellen, dass sich die Gesamtfahrzeit für die einzelnen Nutzer/innen nicht mehr als verdoppelt. Dazu soll für die Abrechnung mit dem neuen Träger des Behindertenfahrdienstes eine Definition der Leistungseinheit verabredet werden, die Fehlanreize (z.B. eine Abrechnung von sieben Fahrten, die in einem Auto durchgeführt werden) verhindert.
- Bei der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit aG für einen oder eine Dortmunder/in werden regelhaft Informationen zum Dortmunder Behindertenfahrdienst ausgehändigt.
- Der neue Träger des Dortmunder Behindertenfahrdienstes soll Öffentlichkeitsarbeit für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes machen.
- Mitarbeiter/innen im Behindertenfahrdienst sollen für den Umgang mit Menschen mit komplexen Behinderungen und ihren Begleitungen qualifiziert werden.
- Es soll eine Mobilitätsberatung für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden, die die verschiedenen Möglichkeiten der Bewegung im städtischen Raum erläutert und Menschen mit Behinderungen mit Mobilitäts-Test und –Trainings ermutigt, sich auch außerhalb des eigenen Haushalts zu bewegen.
- Fahrdienstnutzer/innen und potentielle Fahrdienstnutzer/innen benötigen technische und versicherungsrechtliche belastbare Informationen, welche Voraussetzungen Hilfsmittel erfüllen müssen, um mitgenommen werden zu können. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen dem Stand der Technik - insbesondere der aktuellen Sicherheitstechnik - entsprechen.
- Vertragsbestandteil für den neuen Träger des Behindertenfahrdienstes soll die Begleitung der Fahrdienstnutzer/innen als Tür-zu-Tür-Service bzw. mit Sicherstellung einer Begleitperson außerhalb des Fahrdienstes bei Abfahrt und Ankunft sein.
Abschließend bitten wir darum, mit dem jetzigen und dem zukünftigen Träger des Dortmunder Behindertenfahrdienstes eine reibungslose Übergabe möglichst ohne Quantitäts- und Qualitätseinbußen für die Fahrdienstnutzer/innen zu verabreden.

Ich stehe für Gespräche zu den Vorstellungen des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Zukunft des Behindertenfahrdienstes gern zur Verfügung.“
- Eckpunkte der Gremienvorlage, vorgestellt in einer Forum-Sitzung des Behindertenpolitischen
Netzwerks:

„Fahrdienst für behinderte Menschen in Dortmund –
Eckpunkte der Gremienvorlage
Wer führt aus?
Verhandlungsverfahren - nach Marktsondierung in 09/17: Mehrere Interessenten, die schon jetzt für den LWL in Behindertenhilfe Fahrdienste ausführen.

Wer darf fahren?
Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen in Dortmund und solche mit gleichstellendem Attest/ kein eigenes Auto; nur Privatfahrten

Bedürftigkeitsprüfung/ Eigenbeteiligung?
Jeder Nutzende erhält 30 Freifahrten/Jahr
31.-100. Fahrt: Prüfung Nettoeinkommen/Vermögen:
Freibetrag Nutzender/Monat: 2000,00 €
Und / oder stehen mehr als 100.000,00 € verwertbares Vermögen
zur Verfügung?
Unter Grenze: 100 Fahrten frei
Über Grenze: 25 € pro Fahrt
Ab 101. Fahrt: Jeder 50 € Eigenanteil pro Fahrt

Service und Präsenzzeiten?
Fahrten täglich von 07:00- 24:00 Uhr, Disposition täglich von 12:00 bis 16:00 Uhr

Fahrtenbuchung/ Vorlaufzeiten?
Telefonisch 24 Stunden bis zu 4 Wochen im Voraus

EDV/ Aufbau- und Ablauforganisation?
Die Stadt Dortmund prüft die Zugangsberechtigung der Nutzenden und entscheidet über Fahrtenkontingente.
Zusätzliche Fahrten können beim Sozialamt im Voraus eingekauft werden.

Das Sozialamt teilt dem ausführenden Unternehmen über dessen Software die Fahrtenkontingente der einzelnen Nutzenden mit. Die Nutzenden bestellen bei dem ausführenden Unternehmen Fahrten, die von Selbigen eigenständig durchgeführt werden.

Die Nutzenden erhalten mit Zugangsberechtigung z.B. eine Chipkarte, die bei Fahrtenantritt vom Fahrer ausgelesen wird. Dadurch wird die Identifizierung des Nutzenden vorgenommen, das Fahrtenkontingent elektronisch um eine Fahrt verringert und die Fahrt für die Abrechnung und Statistik gespeichert.

Für die Disposition und die Fahrten ist das Unternehmen verantwortlich.

Ausführung der Fahrten?
Grundsätzlich hat jeder Nutzende das Recht auf eine Einzelfahrt mit Begleitperson.
Sollten sich Fahrtenwünsche / Fahrtziele überschneiden, könnten auch Sammelfahrten durchgeführt werden.

Fahrten außerhalb Dortmunds?
Der Raum von 5 km jenseits der Stadtgrenzen wird mit abgedeckt. Für jeden km darüber hinaus muss der Nutzende 5 € entrichten.

Abrechnung?
Jährlich können bis zu maximal 25.000 Fahrten absolviert werden. Die Verteilung der Fahrten erfolgt tagesscharf, dies bedeutet, dass pro Tag 68,5 Fahrten maximal durchgeführt werden können. Nicht genutzte Fahrtenkorridore können auf andere, ggf. nachfrageintensive Tage (z.B. Weihnachtsmarktzeit) verschoben werden, sofern die Jahressumme von 25.000 Fahrten nicht überschritten wird.

Überschreitungen der Obergrenze müssen durch das Sozialamt ggf. unter Beteiligung der politischen Gremien genehmigt werden.

Kosten?
Basis Vertrag: 25.000 Fahrten pro Jahr. Kosten: geplant max. 1 Mio. € inklusive IT-Dienstleister
_________________________

Impulse aus dem politischen Raum
Online-Buchung?
Zusätzliches Fahrtenkontingent für ehrenamtlich Tätige?
Fehlanreize an den Unternehmer vermeiden: Mindestfahrtenanzahl festlegen? Jahreskontingent während Vertragslaufzeit nach Jahresablauf evaluieren?“


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 04.12.2018 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Vorlage die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie die in einer Forums-Sitzung des Netzwerkes zusammengestellten Eckpunkt zur weiteren Beratung vor.

Dazu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.


An die Mitglieder des
des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit 28.11.2018

Gremienvorlage „Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen“ (DS-Nr. 12265-18);
hier: Stellungnahme des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks für das Behindertenpolitische Netzwerk

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf die weitere Diskussion in den politischen Gremien nimmt die Verwaltung zu den Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerks wie folgt Stellung:

600.000 Euro zusätzlich in den Haushalt einstellen

Die im Rahmen der sog. Memorandumsmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ursprünglich vorgesehene Einsparung von 600.000 Euro ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 ff nicht mehr enthalten. Wie sich der Aufwand im Zeitraum des Übergangs vom neuen zum Alten System darstellen wird, ist derzeit nicht absehbar. Sollten sich Nachsteuerungsnotwendigkeiten ergeben, wird hierauf unterjährig reagiert.

Begleitgremium

Die Verwaltung ist selbstverständlich bereit, den informellen Dialog mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk und der Politik in der bisherigen Qualität und Intensität auch im nächsten Jahr fortzusetzen. Die Installation eines förmlichen Gremiums ist dafür nicht erforderlich. Im Leistungsverzeichnis wird dargestellt werden, in welcher Form der künftige Leistungserbringer Auswertungen für ein Berichtswesen zur Verfügung stellen muss.

Definition des Nutzendenkreises hinterfragen

Zur Nutzung des Fahrdienstes berechtigt werden auch zukünftig gehbehinderte Menschen ohne eigenes Fahrzeug sein, die ohne fremde Hilfe den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Damit werden die Anforderungen an die Nutzungsberechtigung bewusst niedrig gehalten. Insofern sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit, die Definition des Nutzendenkreises zu hinterfragen.

Darstellung möglicher Szenarien nach Übergang der Trägerschaft der Eingliederungshilfe auf den Landschaftsverband

Eine Darstellung eventueller Szenarien ist nicht möglich. Nachdem im Hinblick auf die Dortmunder Situation bereits bilaterale Abstimmungsgespräche geführt wurden, hat nun zwischen Landschaftsverband und Mitgliedskörperschaften ein genereller Austausch über die Leistungsabwicklung ab 2020 begonnen.

Erfahrungen und infrastrukturelle Voraussetzungen beim neuen Leistungserbringer

Alle notwendigerweise an den künftigen Leistungserbringer zu stellenden Anforderungen werden sich im Leistungsverzeichnis wiederfinden.

Dortmunder Akteure um Angebote bitten

Nein. Das ist nicht möglich. Es wird ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt.

Halbjährliche Kontrolle, ob die gewünschten finanziellen Effekte eintreten

Nein. Nach Auffassung der Verwaltung ist ein entsprechendes Controlling erst nach einem Jahr sinnvoll.

Fahrten außerhalb des 5 km-Radius nur bei entsprechenden Kapazitäten

Ja. Fahrten außerhalb des 5 km-Radius werden vom städtischen Leistungsangebot nicht erfasst. Soweit derartige Fahrten zwischen dem Leistungserbringer und einem oder mehreren Nutzenden individuell vereinbart werden, darf dies selbstverständlich das hier in Rede stehende Fahrdienstangebot in keiner Weise beeinträchtigen.

Servicezeiten bedeuten Einsatzbereitschaft

Ja. Natürlich muss während der definierten Servicezeiten tatsächlich Einsatzbereitschaft bestehen.

Tägliche Dispositionszeit in den späten Nachmittag verlegen

Diese Anregung wurde bereits umgesetzt. Es ist ein Dispositionszeitraum von 14:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen.

Zu definierendes Kontingent für spontane Fahrwünsche zurückhalten

Nein. Es wird zunächst abgewartet, wie sich die Praxis gestaltet.

Gerechtes Fahrtenverteilungssystem

Ja. Dies ist eines der Ziele, die mit dem neuen System erreicht werden sollen.

Barrierefreie Gestaltung und Sicherung des Datenschutzes

Ja, selbstverständlich.

Keine unzumutbaren Sammelfahrten

Grundsätzlich hat jeder Nutzende das Recht auf individuelle Beförderung. Davon unberührt können Sammelfahrten vorgenommen werden, wenn alle betroffenen Nutzenden das wünschen.

Regelhafte Information bei Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“

Da das Vorliegen eines solchen Schwerbehindertenausweises nicht zwingend Voraussetzung für eine Fahrdienstberechtigung ist, scheint ein solches Vorgehen nicht sinnvoll und erforderlich.

Öffentlichkeitsarbeit durch den neuen Träger des Fahrdienstes

Öffentlichkeitsarbeit wird nicht zum Aufgabenbereich des neuen Betreibers gehören. Selbstverständlich wird aber die Verwaltung zu gegebener Zeit in geeigneter Weise über das Angebot informieren.

Fahrdienstmitarbeitende für den Umgang mit Menschen mit komplexen Behinderungen qualifizieren

Ja. Auf eine angemessene Mitarbeiterqualifikation wird zu achten sein.

Mobilitätsberatung für Menschen mit Behinderung

Diese Forderung müsste als solitäres Thema in die politische Diskussion eingebracht werden. Zur in Rede stehenden Gremienvorlage besteht aber keinerlei Kausalität.

Sicherheitstechnische Voraussetzungen

Im Leistungsverzeichnis wird beschrieben werden, welche sicherheitstechnischen Voraussetzungen und DIN-Normen die einzusetzenden Fahrzeuge erfüllen müssen. Dazu, ob die Hilfsmittel der Nutzenden bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, werden, falls notwendig, zu gegebener Zeit Informationen bereitgestellt.

Tür-zu-Tür-Service

Tragehilfen sollen, falls notwendig, auch künftig ausdrücklich von der Fahrdienstleistung mit umfasst werden.

Abschließend sei betont, dass es der Verwaltung ein ausdrückliches Anliegen ist, den Übergang zum neuen System für die Fahrdienstnutzenden so „geräuschlos“ wie möglich zu gestalten.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates vom 29.11.2018 vor:

zu TOP 4.10
Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12265-18)

Dem Seniorenbeirat liegt als Ergänzung zu der Vorlage eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerkes vor.

Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass er der Vorlage so nicht zustimmen werde und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt, das Fahrdienstkonzept im Hinblick auf die vom Behindertenpolitischen Netzwerk vorliegende Stellungnahme zu überarbeiten.

Zudem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss schließt sich der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Weiterentwicklung des Dortmunder Behindertenfahrdienstes“ an und fordert die Verwaltung auf, die darin enthaltenen Forderungen entsprechend umzusetzen. Das betrifft insbesondere die folgenden Punkte:



- Nach Übergang auf einen neuen Träger sind zusätzlich zu den geplanten Ausgaben für den neuen Träger 600.000 € im Haushalt des Sozialamtes vorzusehen, die eingesetzt werden können, wenn die Nachfrage nach Fahrdienstleistungen das finanzierte Angebot übersteigt.

- Die Einbeziehung eines Begleitgremiums aus der Politik einschließlich des Behindertenpolitischen Netzwerks, das beim neuen Träger des Behindertenfahrdienstes den Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens unterstützt, über Anregungen und Beschwerden informiert und spätestens zur Jahresmitte in die Diskussion einbezogen wird, ob eine finanzielle Nachsteuerung aufgrund der Nachfrage erforderlich ist.

- Die Umsetzung der aus Sicht des BN unerlässlichen Eckpunkte und Überlegungen (s. Stellungnahme, Seiten 2 und 3)

Begründung:
Das Behindertenpolitische Netzwerk als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung in Dortmund ist erst nach den Beratungen in den Ausschüssen und dem Beschluss des Rates in die Beratungsfolge einbezogen. Das Netzwerk kann damit die getroffenen Beschlüsse nur noch zur Kenntnis nehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme des BN zum jetzigen Zeitpunkt als Antrag zu verstehen, die Vorlage entsprechend zu modifizieren.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN die Empfehlung des Seniorenbeirates ab. Ebenfalls lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass eine Fortsetzung des Fahrdienstes für behinderte Menschen durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) unter veränderten konzeptionellen Rahmenbedingungen und den finanziellen Erfordernissen ebenso wenig möglich ist, wie eine Übernahme durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21).



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das im Folgenden dargestellte neue Fahrdienstkonzept und die dem zugrunde liegenden Bedingungen für die Nutzenden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks mit den zusammengestellten Eckpunkten und dem Schreiben der Verwaltung vom 12.11.2018 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 5.8
Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und
Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.10
Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12823-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 29.11.2018 vor:

Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018 vor, die die Empfehlungen der Bezirksvertretung Hombruch, des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften enthält:

zu TOP 4.2.2
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 07.11.2018 vor:

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, die Bezirksvertretungen bei der Erarbeitung des Masterplanes sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen.
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.

AUSW, 07.11.2018:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler regt an, die Bitte des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 mit in die Beratung aufzunehmen, wonach dieser bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt werden möchte.

Herr Rm Waßmann stellt, vor dem Hintergrund der organisatorischen Veränderungen im Bereich der „Sport-und Freizeitbetriebe“, die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sei, über diesen Masterplan abzustimmen.

Frau Löhken-Merhing macht darauf aufmerksam, dass dem Seniorenbeirat hier noch die Abfrage der Begegnungsstätten fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftigeres Gesamtbild erhalte.

Frau Rm Lührs unterstützt den Vorschlag auch den BuNB mit einzubeziehen. Weiter möchte sie zunächst von der Verwaltung wissen, ob die Neuorganisation der „Sport-und Feizeitbetriebe“ maßgeblich dafür sei, um heute über die Vorlage entscheiden zu können oder nicht.

Herr Kruse erläutert hierzu, dass man für den „Masterplan Sport“ entsprechende neue Stellen bekommen und mit der Erstellung der heute vorliegenden Vorlage bereits die Arbeit hierzu aufgenommen habe. Die Neuorganisation der „Sport-und Freizeitbetrieb“ laufe tatsächlich parallel hierzu. Hierzu werde man diesem Ausschuss und auch dem Rat der Stadt Dortmund bereits in Kürze erste Ergebnisse in Form einer entsprechenden Vorlage vorlegen. Die Bedarfe der Begegnungsstätten für ältere Menschen abzufragen und mit auszuwerten, werde er als Anregung mitnehmen und auch im Weiteren mit berücksichtigen.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann, wann mit der angekündigten Vorlage zur „Neuorgansiation“ zu rechnen sei, teilt Herr Kruse mit, dass man daran bereits arbeite und diese für den nächsten Gremienlauf mit der Ratssitzung am 13.12.2018 vorsehe.

Herrr Rm Waßmann führt an, dass man vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Vorlage zum „Masterplan Sport“ für die Ratssitzung am 13.12. 2018 vorgesehen sei, heute empfehlen könne. Sollte man danach noch Bedarfe haben etwas zu diskutieren, was mit der Neuorganisation zusammenhänge, können man dieses ja in dem Zeitfenster bis zum 13.12.2018 noch schaffen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018 und mit der o. a. Anregung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anregung:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden.

Weiterhin liegt dem, Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2018 vor:

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion wundere, dass die Vorlage zu diesem Zeitpunkt den Gremien vorliege, da zur Zeit eine Neuorganisation von Sport und Freizeit vorbereitet werde. Er schlägt vor, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen zu lassen. Aus seiner Sicht würde sich hierdurch keinerlei Zeitverzögerung ergeben. Der Ratsbeschluss könne wie geplant am 13.12.2018 erfolgen.

Herr Knoche (52/1 GBL) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bereits eine Empfehlung ausgesprochen habe. Der Wunsch, einen Masterplan zu erstellen, sei bereits zwei Jahre alt. Er sollte jedoch erst erstellt werden, wenn das entsprechende Personal vorhanden sei. Die Themen, den der Masterplan Sport aufnehmen und bearbeiten solle, würden sich durch wie auch immer gestaltete Organisationsüberlegungen nicht ändern. Es sei wichtig, den Masterplan auf den Weg zu bringen. Im Jahr 2019 sollen bereits Projekte hierüber auf den Weg gebracht werden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits über die Vorlage gesprochen worden sei. Es sei festgestellt worden, dass sich lt. Beratungsfolge der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 04.12. noch einmal mit dem Thema befassen werde und ein Ratsbeschluss in der Sitzung am 13.12.2018 erfolgen werde. Ihre Fraktion könne dem Wunsch der CDU-Fraktion vor diesem Hintergrund folgen.

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich dann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung noch einmal mit der Vorlage beschäftigen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Seniorenbeirat nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis. Insbesondere weist Frau Löhken-Mehring auf ihre Aussage im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hin, dass dem Seniorenbeirat noch die Abfrage der Begegnungsstätten fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftiges Gesamtbild erhalte.

Der Seniorenbeirat ist sich einig darüber, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass unter der Rubrik Schul-, Breiten- und Freizeitsport das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Seniorenbeirat einbezogen werden.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich einstimmig den Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen sowie des Seniorenbeirates an.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12225-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11685-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018 vor:

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Frakion) (Drucksache Nr.:11685-18-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.

2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in die Trägerschaft des LWL überzuleiten.

3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.

Begründung

Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist „Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.



Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)om 04.12.2018:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 07.11.2018 vor:

AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit in seine Sitzung am 05.12.2018.



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 13.11.2018 vor:

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion (Frau Wehde) empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Variante B unter den nachfolgenden Bedingungen:

- Dem Schützenverein muss ein Ausweichquartier bereitgestellt werden,
- für den Umzug etc. dürfen dem Schützenverein keine zusätzlichen Kosten entstehen,
- nach der Renovierung dürfen dem Schützenverein keine finanziellen Nachteile ent-
stehen, d.h. die finanzielle Belastung muss im tragbaren Rahmen liegen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des Museumskomplexes Westfälisches Schulmuseum zu einem „Bürger- und Kulturzentrum“ in Marten. Hierbei wird, neben der baulichen und technischen Gebäudesanierung sowie der Modernisierung der Ausstellung, der Pavillon auf dem Schulhof durch einen dreigeschossigen Neubau ersetzt und der Schulhof umgestaltet. Im Neubau sollen die Verwaltung und die Bibliothek des Museums untergebracht sowie mehrere Veranstaltungsräume geschaffen werden. Die Entwicklung des Bürger- und Kulturzentrums soll partizipativ durch die Moderation von nordwärts in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ geschehen und ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Planungen durchzuführen. Nach der durchgeführten Planung wird dem Rat die Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 29.11.2018 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 29.11.2018 vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.
2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in
die Trägerschaft des LWL überzuleiten.
3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und
AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.

Begründung

Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist „Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.



Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.

Die CDU-Fraktion zieht nach ausführlicher Diskussion ihren Antrag zurück.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.12.2018 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob neben dem Kochbuchmuseum auch das Westfälische Schulmuseum am neuen Standort der VHS am Königswall untergebracht werden kann.

Die Beschlussfassung zur Vorlage „Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)“, Drucksache Nr.: 12269-18, wird bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung zurückgestellt und ggf. entsprechend ergänzt.

Begründung:
Ggf. mündlich

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion ab.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass er im Auftrag des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe nachgefragt hat, ob eine Trägerschaft des Landschaftsverbandes für das Schulmuseum möglich sei. Er habe hierauf eine negative Antwort erhalten.

Frau Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Standort des Schulmuseums in Marten verbleiben solle (Variante B).

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis io/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion eher einen anderen Standort und ein Bildungsquartier mit der VHS sehe.

Herr Stüdemann teilt mit, dass die Bruttogeschossfläche des zukünftigen VHS-Standortes keine gemeinsame Unterbringung möglich mache.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) spricht sich für den Standort in Marten und die Variante A aus.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt sich, ob die Fördermöglichkeiten auch für die Variante A bestünden und ob ein anderer Standort von der Verwaltung geprüft worden sei.

Herr Stüdemann führt aus, dass sich die Fördermöglichkeit der Variante B durch die Einbeziehung eines Bürgerzentrums ergebe. Dies werte den Standort Marten auf. Andere Standorte seien mit Blick auf die osten abgewogen worden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) und Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sprechen sich für die Variante B aus.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist auf das Balou in Brackel hin, welches ein ähnliches Zentrum für Bürgerinnen und Bürger sei.

Herr Dingerdissen schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit unter dem Vorbehalt der Förderung für die Variante B entscheidet und die Variante A zum Zuge kommen soll, wenn der Vorbehalt der Förderung nicht zu erfüllen sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:
Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.

Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, Variante A zu realisieren.

AUSW, 05.12.2018:

Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 04.12.2018 vorzunehmen.



Herr Rm Waßmann und Frau Rm Hawighorst-Rüßler sprechen sich für Ihre jeweilige Fraktion für die Variante A aus.

Herr Rm Kowalewski favorisiert die Variante B und bittet darum, die o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mit einzubeziehen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund schließt sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.

Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Variante A zu realisieren.

Nach eingehender Diskussion schließt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion an.



Herr Stüdemann führt aus, dass den Gremien das Prüfungsergebnis nach Vorliegen zur Kenntnis gegeben wird.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12369-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12766-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule

zu TOP 7.1
Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12417-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 28.11.2018 vor:
Dem Schulausschuss lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12417-18-E1):

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen wird auch in Dortmund vollständig umgesetzt. Das heißt es werden nur so viele Schulen zu Schulen des Gemeinsamen Lernens, wie es der Bedarf nachgewiesener Maßen erfordert und Gymnasien sind nur unter den im Erlass vermerkten Bedingungen (Notwendigkeit aufgrund von Platzmangel in Schulen anderer Schulformen bzw. Schulkonferenzbeschluss) Orte zieldifferenten Gemeinsamen Lernens.

2. Die Verwaltung legt die genauen Bedarfsberechnungen vor, auf deren Basis die Entscheidung für die in der Vorlage benannten 28 Schulen getroffen wurde.

3. Die Verwaltung legt eine konkrete Liste der Schulen vor, die zukünftig Schulen des Gemeinsamen Lernens sein sollen, aus der


a) die Verteilung nach Schulformen

b) die räumliche Verteilung im Stadtgebiet

c) die Zuordnung der Förderschwerpunkte an den einzelnen Schulen deutlich wird und stellt diese der Politik zeitnah zur Abstimmung.




Begründung

Ziel der Neuausrichtung der Inklusion ist die Bündelung von Ressourcen und die Qualitätssteigerung des inklusiv erteilten Unterrichts. Im erkennbaren Bemühen der Verwaltung, auch weiterhin an möglichst vielen Schulen (auch Gymnasien) zieldifferentes Gemeinsames Lernen zu etablieren, erscheint die Zielsetzung des Erlasses konterkariert. Qualitätsverbesserung und sinnvolle Konzentration von Investitionen und sonderpädagogischen Lehrkräften müssen auch in Dortmund deutlich spürbar werden. Nicht zuletzt muss die Auswahl der Schulen für Gemeinsames Lernen in einem transparenten Verfahren erfolgen, in das auch die gewählte Politik inhaltlich entscheidend einzubeziehen ist.“



Fraktionen B‘90/Die Grünen und SPD (Drucksache Nr.: 12417-18-E2):

„… wir bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss begrüßt, dass zum Schuljahr 2019/20 bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt,- Real- und Gesamtschulen der Sekundarstufe I zu „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ werden und damit dem Elternwillen auf gemeinsames Lernen ihrer Kinder Rechnung getragen wird.

2. Der Schulausschuss stellt fest, dass damit das Ziel des Erlasses der Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen des Ministeriums für Schule und Bildung erfüllt ist.

3. Der Schulausschuss stellt fest, dass die zukünftigen „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ von der Schulaufsicht nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen auf der Basis einer pädagogischen Konzeption bestimmt werden. Das Einvernehmen mit dem Schulträger dient dabei dem Ziel, verlässliche Zusagen für die sächliche Ausstattung der „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ sicherzustellen.

4. Der Schulausschuss begrüßt außerordentlich, dass es nach Gesprächen der Schulaufsicht weiterhin Gymnasien in Dortmund geben soll, die als Teil ihres Schulprofils zieldifferenten gemeinsamen Unterricht anbieten wollen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.“

I. Abstimmung des Schulausschusses über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12417-18-E1):
Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag mehrheitlich (13 Nein – SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten -, 8 Ja) ab.

II. Abstimmung des Schulausschusses über den gemeinsamen Antrag der
Fraktionen B‘90/Die Grünen und SPD (Drucksache Nr. 12417-18-E2):
Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag mehrheitlich (13 Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten -, 8 Nein) zu.

III. Abstimmung des Schulausschusses über die Vorlage (Drucksache Nr.: 12417-
18), es erfolgte einzelne Abstimmung über die Beschlussvorschläge:

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt, dass in Dortmund zum Schuljahr 2019/20 insgesamt bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt-, Real-, Gesamtschulen der Sekundarstufe I „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ im Rahmen der zieldifferenten Förderung im Sinne des neuen Erlasses werden.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (13 Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten -, 8 Nein), folgenden Beschluss zu fassen:
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Einbindung der Gymnasien in das zieldifferente „Gemeinsame Lernen“ in der Sekundarstufe I auf Basis der Voraussetzungen des Erlasses des NRW Ministeriums zur Neuausrichtung der Inklusion vom 15.10.2018 eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und die entstehenden Kosten zu ermitteln.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Schulausschusses ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.4
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12687-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.5
Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12979-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
FABIDO - Wirtschaftsplan 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11349-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.0
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu in Ergänzung der Verwaltungsvorlage zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 (Drucksache Nr. 12124-18) folgende Vorlagen vor:
- Vorlage (Drucksache Nr. 12124-18-E2) vom 27.11.2018
- Vorlage (Drucksache Nr. 12124-18-E17) vom 11.12.2018

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2019 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie aus seiner Sitzung am 21.11.2018 vor:


I. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E3):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. Vormundschaften (für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – UMF)

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.

2. Jugendtreff Kirchderne

Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne werden ab dem Jahr 2019 jährlich 32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.


3. Ausbildungscoaching als Angebot der Jugendberufshilfe bei GrünBau gGmbH

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Das Ausbildungscoaching bei GrünBau soll unter Berücksichtigung der jetzigen Bedingungen in der kommunalen Arbeitsmarktstrategie ab dem Jahr 2020 verankert werden.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig unter Hinweis auf den Antrag Nr. 10/lfd. Nr. 90 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN als weitergehenden Antrag) zu.

4. Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche

Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren wird die Einrichtung ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von 56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.

II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12124-18-E4):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. DO IT –Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Flüchtlinge

Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.

2. Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern

1.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
2.Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
3.Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


3. Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzu- gewanderte junge Menschen

Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist auf den Antrag Nr. 10 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der der weitreichendere Antrag ist.


4. Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle

Um die Arbeit der KAUSA Servicestelle fortzuführen, werden 175.560 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.


Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


5. Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen

Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2019 eine Gesamtübersicht über vorhandene Maßnahmen im Bereich „Übergang Schule/Beruf“ zu erstellen und den Ausschüssen AKJF, Sozialausschuss und Schulausschuss vorzulegen. Der Überblick soll die jeweiligen Zielgruppen und die Reichweite der Maßnahmen, die bisherigen Finanzierungstrukturen (inklusive bisher eingeworbener Fremdmittel von EU, Bund und Land) sowie mögliche Alternativfinanzierungen aufzeigen. In die Überlegungen ist auch die Kommunale Arbeitsmarktstrategie einzubeziehen.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


6. Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS

Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E5):

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und den politischen Gremien im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen.
Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.


Abstimmung: mehrheitlich beschlossen
( 13 Ja, 1 nein (Fraktion die Linke&Piraten), 1 Enthaltungen Frau Niehaus)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


V. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II. – IV. empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zu beschließen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu folgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 zur Kenntnis.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlusslage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11

und E16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11

und E16)


I. Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der
Kommunen

1. Die wirtschaftlich schwierige Lage finanzschwacher Kommunen ist originär durch die Folge von Gesetzen allem im Sozialbereich zu Lasten der Kommunen begründet. Im Hinblick auf ein mögliches höheres Zinsniveau in der Zukunft erscheint eine Lösung des Altschuldenproblems dringend erforderlich. Wie in der Cuxhavener Erklärung der 71 Städte im Aktionsbündnis für die Würde
unserer Städte am 04.05.2018 formuliert, fordern wir Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, einen Entschuldungsfonds mit Drittelung der Altschulden – Bund, Land, Kommune – einzurichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 1 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AFD-Fraktion zu.


2. Der Rat der Stadt Dortmund hält weiter an dem Ziel fest, die Kommunen von den Sozialausgaben möglichst vollständig und dauerhaft zu entlasten. Dabei ist der Weg über eine weitgehende, am besten vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II vorzugswürdig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 2 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

3. An der Integrationspauschale des Bundes müssen auch die Kommunen in einem relevanten Umfang partizipieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW auf, der jüngsten Ankündigung, die Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, endlich Taten folgen zu lassen, um die schnelle und wirksame Integration vor Ort zu unterstützen.
Unabhängig davon erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine aufwandsgerechte Anpassung der Pauschale nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge von zurzeit 867 € 866,-- € pro Monat und Person. Die Integration von Flüchtlingen verlangt gerade in der Bildungsinfrastruktur, der Kinderbetreuung, der Sprachförderung oder bei der Wohnraumversorgung in den Kommunen eine große Kraftanstrengung. Diese Integrationsleistungen der Kommunen können nur gelingen, wenn den Kommunen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass er dem Pkt. 3 nur ohne den 1. Absatz zustimmen könne.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der genannte Betrag in Höhe von 867,-- € nicht richtig sei. Herr Stüdemann führt aus, dass ein Betrag in Höhe von 866,-- € richtig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 3 der Resolution mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

Nach Diskussion stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Pkt. 4 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der geänderten Fassung zu.

4. Die Stadt Dortmund kann nach wie vor aufgrund ihrer Rücklagen mit ca. 50 Mio € Neuverschuldung einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen. Dem stehen 22 Mio € gegenüber, mit denen die Stadt für den Solidarfonds Deutsche Einheit belastet wird.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat fordern wir hiermit auf, die Zahlungen der Kommunen an den Solidarfonds Deutsche Einheit mit einer Folgeregelung für den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.


Die SPD-Fraktion stellt weiterhin folgende Einzelanträge:

1. Förderung der freien Kulturarbeit


Der Rat beschließt in Anerkennung der Leistungen der freien Dortmunder Kulturszene, die Zuschüsse in drei Raten um insgesamt 1,2 Mio. € anzuheben und ab 2019 – 2021 die Förderbeträge jährlich um 400.000 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus soll vertraglich eine Dynamisierung entsprechend dem jährlichen Preissteigerungsindex zugesichert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstsimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

2. Mädchenchöre/WDR Kinderchor der Chorakademie
Der Zuschuss für die Chorakademie wird ab 2019 um 32.000 € jährlich erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Stadtbeschreiber(in)
Der Rat beschließt im Grundsatz die Einrichtung eines jährlichen Literaturstipendiums und fordert die Verwaltung auf, eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzubereiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.



4. Brauchtumspflege im Dortmunder Karneval
Der Festausschuss Dortmunder Karneval e.V. erhält ab 2019 einen jährlichen Zuschuss für die Brauchtumspflege in Höhe von 25.000 €.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.

5. Erhöhung der Sportfördermittel
Die jährlich zur Verfügung stehenden Sportfördermittel werden in 2019 um 500.000 € erhöht, wenn ein inhaltliches Umsetzungskonzept zwischen Sportverwaltung, dem Stadtsportbund und seinen Fachschaften erarbeitet und dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Eine weitere Erhöhung um 500.000 € im Jahr 2020 wird in Aussicht gestellt, wenn darüber hinaus ein langfristiges Förderkonzept zur Unterstützung der Sportvereine entwickelt und nachvollziehbar begründet werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag (ersetzt durch DS-Nr. 12124-18-E16) mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

6. Mittel für die Sanierung von Umkleidekabinen
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungs- und Instandhaltungsprogramm sowie eine Prioritätenliste zur erstellen, nach der sukzessive Umkleidegebäude auf Sportanlagen instandgesetzt werden können. Parallel dazu sollen bereits in 2019 für erste, von Vereinen durchzuführende Sanierungsmaßnahmen 200.000 € 250.000,-- € bereitgestellt werden. Ab 2020 werden auf Basis der tatsächlichen Bedarfe jährlich entsprechende Beträge zur Verfügung gestellt, bis die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit Verweis auf den CDU-Antrag Nr. 17 (lfd. Nr. 52) – DS-Nr. 12124-18-E8 einstimmig zu. Die Beträge gelten gem. CDU-Antrag für alle Planjahre.

7. Schulentwicklungsfonds
Der Schulentwicklungsfonds wird ab 2019 auf 250.000 € jährlich erhöht, damit für die projektbezogenen Mittel an den Schulen wieder 170.000 € zur Verfügung gestellt und insbesondere für demokratiefördernde Maßnahmen eingesetzt werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

12.Förderung von 25 zusätzlichen Personalwochenstunden bei der Frauenberatungsstelle Dortmund
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung der Frauenberatungsstelle für 2019n auf bis zu 85.000 Euro um bis zu 60.000,-- € auszuweiten und für die Folgejahre eine jährliche Steigerungsrate
von 1,5 Prozent zu berücksichtigen und mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ die entsprechende vertragliche Umsetzung vorzunehmen. Das Land NRW wird aufgefordert, die Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern u. a. weiter zu entwickeln und auszubauen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

14.Fortführung von bewährten kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich
Soziale Teilhabe
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem JobCenter die Fortführung der bewährten und bislang geförderten Beschäftigungsmaßnahmen zu ermöglichen und in die neuen Strukturen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu überführen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

15.Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges für den kommunalen Ordnungsdienst
sowie Aufstockung der Mitarbeiterstellen im Kommunalen Ordnungsdienst
Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für die kommunalen Ordnungspartnerschaften wird die Verwaltung aufgefordert, die Voraussetzungen zur Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019 zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, die bislang nicht besetzten Planstellen im kommunalen Ordnungsdienst unverzüglich zu besetzen, um dann 58 Mitarbeiter im Einsatz (56 im Außendienst, 2 in der Schichtleitung im Innendienst) zu haben. Diese personelle Verstärkung soll dafür genutzt werden, im Rahmen des Masterplans Sicherheit und Ordnung auch in den Außenbezirken regelmäßige Streifgänge durchzuführen. Im Zuge der Einführung der neuen Ausbildungsmaßnahme wird die Verwaltung aufgefordert, die Anzahl der Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst um weitere 10 Stellen aufzustocken. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit eine Aufstockung der Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst auch eine Aufstockung des Personals im Innendienst erforderlich macht. Die Prüfergebnisse sind dem zuständigen Fachausschuss vor der Sommerpause 2019 vorzulegen.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 3. Absatz gestrichen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

16.Zusätzliche Personalplanstellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 31.03.2019 die Einrichtung weiterer Personalplanstellen für eine angemessene Personalausstattung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts zu prüfen. Die zusätzlichen Personalplanstellen betreffen die Bereiche Planung, Freiraum, Verkehr und Verfahren. Das Ergebnis des Prüfauftrags ist dem AUSW und dem APO anschließend vorzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

17.Zuschuss Stadtverband Dortmunder Gartenvereine
Der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e. V. erhält ab 2019 für die Sanierung der Kleingartendaueranlagen einen Zuschuss von 150.000 €, der jährlich dem Preissteigerungsindex anzupassen ist. Der Ansatz wird im Haushalt dementsprechend erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die auskömmliche Höhe des Zuschusses in fünf Jahren zu überprüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

18.Straßenunterhaltungsmittel
Die Mittel im konsumtiven Bereich der Straßenunterhaltung werden um 500.000 € erhöht. Der konsumtive Ansatz wird ab 2019 auf 8.000.000 € festgelegt. Sollten über die festgelegten konsumtiven Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Bürgersteige und Radwege hinaus weitere Maßnahmen nerforderlich sein, die nachweislich abgearbeitet, d.h. zeitnah umgesetzt werden können, werden solche Maßnahmen nach der Genehmigung des Haushalts 2019 durch eine gesonderte Bewirtschaftungsregelung möglich gemacht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

19.DMS / E-Akte
Der Rat bittet die Verwaltung, für die Maßnahmen bei Bedarf Budget aus dem Gesamtetat haushaltsneutral dem StA 10 zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-
E11)


20. Altenakademie im Westfalenpark
Es werden 50.000 € bereit gestellt, um in einer Machbarkeitsstudie den erforderlichen Sanierungs- und Umbaubedarf zu ermitteln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

1. Finanzielle Entlastung durch das Land
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es außerordentlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterleitet. Die Kommunen erhalten somit insgesamt 432,8 Millionen Euro. Der Kämmerer wird gebeten darzustellen, in welcher Höhe der Haushalt der Stadt Dortmund hierdurch eine weitere Entlastung erfährt. Weiterhin begrüßt der Rat, dass das Land sich verstärkt in zentralen Einrichtungen um Asylsuchende ohne Bleiberecht kümmern und von hier aus - ohne Umweg über die Kommunen – Rückführungen organisieren und finanzieren will. Auch dies führt zu einer deutlichen Entlastung des Haushaltes der Stadt Dortmund.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimme werde, wenn der 2. Absatz gestrichen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

2. Doppelhaushalt 2020/2021
Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird im Herbst 2020 stattfinden. Die Konstituierung des Rates, die Besetzung der Ausschüsse etc. wird naturgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass davon auszugehen ist, dass es im Dezember 2020 noch nicht zu einer Beschlussfassung über den Haushalt 2021 kommen wird. Da die nächste Ratssitzung dann voraussichtlich erst wieder im Februar 2021 stattfindet, der Haushalt dann erst beschlossen werden kann und er zur Genehmigung dem Regierungspräsidium vorgelegt werden muss, wäre die Stadt über mehrere Monate ohne genehmigten Haushalt 2021.Um dies zu vermeiden, beschließt der Rat der Stadt, dass für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein Doppelhaushalt aufgestellt wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.

3. Altschuldenhilfe und Zinsmoratorium
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Lösung für die drückenden Altschulden anstrebt. Er regt an, mit Hilfe der NRW-Bank unter Beteiligung der Kommunen ein nachhaltiges Modell zu entwickeln, wodurch das erhebliche Zinsänderungsrisiko entschärft wird. Dies könnte sich an folgenden Überlegungen orientieren:
• Die Kredite bleiben Schulden der jeweiligen Kommune.
• Das Land sichert über die NRW-Bank ein Einfrieren der Verzinsung für Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) auf dem aktuell niedrigen Niveau.
• Zugleich werden die Kommunen verpflichtet, Tilgungsleistungen auf ihre Kredite zur Liquiditätssicherung zu erbringen aus den sich bei Haushaltsausgleich (Ergebnisrechnung) ergebenen Liquiditätsüberschüssen (Finanzrechnung).

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 1. Spiegelstrich gestrichen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


4. Anschaffung von Dokumentenprüfgeräten für die Bürgerdienste
Der Rat der Stadt stellt fest, dass sich der Einsatz von zwei Dokumentenprüfgeräten bei der Ausländerbehörde (FB 32) als äußerst nützlich erwiesen hat, um Falschangaben zur Identität aufzudecken. Um auch bei den Bürgerdiensten (FB 33) Teil- oder Totalfälschungen von Dokumenten besser erkennen zu können, beschließt der Rat, dass neben dem bereits angeschafften und seit April 2018 im Bereich der EU-Anmeldungen betriebenen Prüfgerät auch für die neun Bezirksverwaltungsstellen jeweils ein Gerät beschafft wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich beim Land Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass dieses möglichst viele jener Geräte finanziert. Sollte das Land keines der Geräte finanzieren, werden die Dokumentenprüfgeräte ergebnisneutral aus dem Haushalt 2019 der Bürgerdienste angeschafft.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.


6. Beratung für Alleinerziehende“ IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Anzahl der alleinerziehenden Elternteile in Dortmund weiter steigt. Alleinerziehende haben häufig multiple Problemlagen wie belastende Trennungserfahrungen, ungewisse finanzielle Perspektiven sowie Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe. Die „Beratung für Alleinerziehende“, betrieben von IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde, leistet hier einen wichtigen Beitrag, Alleinerziehende unabhängig von ihrer Religion oder Konfession bei ihren multiplen Problemlagen zu beraten. Die Finanzierung erfolgt bisher allein aus kirchlichen Mitteln der Diözese Paderborn sowie aus Eigenmittel der beiden Träger und läuft zum 30.06.2019 aus. Zur Weiterführung der wertvollen Arbeit der Beratungsstelle für Alleinerziehende beschließt daher der Rat der Stadt Dortmund, jährlich 60.000 Euro (für 2019 anteilig 30.000 Euro) Personalkostenzuschuss für zwei 50%-Sozialarbeiterstellen zur Verfügung zu stellen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Ergänzungsantrag, dass die Verwaltung aufgefordert werde, eine Gesamtübersicht mit Angeboten über Angebote der Stadt Dortmund für Alleinerziehende zu erstellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig zu.


7. Gast-Haus statt Bank - Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e.V.
Durch den enormen Gästezustrom in den letzten Jahren ist für das Gast-Haus Dortmund ein erheblicher organisatorischlogistischer und arbeitspraktischer Mehraufwand entstanden, der durch ehrenamtliche Helfer allein kaum noch zu bewältigen ist. Aufgabenbereiche haben sich stark diversifiziert und sind komplexer geworden. Erhöhte Lebensmittel- und Sachspenden sorgen für größere logistische Herausforderungen. Die intensivierte Öffentlichkeitsarbeit bindet personelle Ressourcen. Um die vom Rat der Stadt als notwendig anerkannte Arbeit des Gast-Hauses weiter fortführen zu können, beschließt der Rat der Stadt einen weiteren jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro, der zweckgebunden eingesetzt wird zur Festeinrichtung einer Sozialarbeiterstelle in Vollzeit.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig zu.



9. Dortmunder Frauenhaus
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Auslastungsquote des Frauenhauses ständig steigt. 2014 war die Belegungsquote für die Bewohnerinnen bei 82,65 %. 2015 lag diese bei 92,32 %. 2016 stieg die Belegungsquote nochmals auf 95,45%. Im Jahre 2016 wurden 320 Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet an andere Häuser weitergeleitet. Zur Zeit gibt es beispielsweise keinen einzigen freien Platz im Dortmunder Frauenhaus, was auch auf den angespannten Dortmunder Wohnungsmarkt zurückzuführen ist. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher die Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, zukünftig jeden Frauenhausplatz, der über der Mindestanzahl von acht Plätzen liegt, künftig mit einer Platzpauschale von 7.000 Euro pro Jahr zu bezuschussen. Ab dem kommenden Jahr wird auch die Sachkostenpauschale für die Frauenhäuser auf dann fest 7.500 Euro angehoben. Darüber hinaus begrüßt der Rat der Stadt Dortmund, dass auch das Bundesfamilienministerium ein Förderprogramm zum Ausbau der Strukturen in dem Bereich 2019 starten wird. Für 2019 sind bundesweit sechs Millionen Euro eingeplant, 2020 dann gut 35 Millionen Euro. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause 2019 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darzustellen, wie die zusätzlichen Mittel aus ihrer Sicht eingesetzt werden sollten, um die angespannte Situation im Dortmunder Frauenhaus deutlich zu verbessern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

11. Visuelle Straßenzustandserfassung
Das im Stadtbezirk Hombruch durchgeführte Pilotprojekt zur visuellen Straßenzustandserfassung hat sich als großer Erfolg erwiesen. Die visuell bildbasierte Zustandserfassung sowie die durchgeführte Laserscanmethode liefern genauere Ergebnisse, entlasten das schon umfangreiche Aufgabengebiet der Verkehrssicherheitskontrolleure und stellen durch das einfache Befahren und gleichzeitige Abscannen der Oberflächen mit dem KfZ auch bei Tempo 50 keine Verkehrsgefahr dar. Der Rat der Stadt beschließt daher, die visuelle Straßenzustandserfassung auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und eventuell zusätzlich benötigte Haushaltsmittel im Haushalt 2019 dem Tiefbauamt zur Verfügung zu stellen. Bis spätestens zum 31.12.2019 soll die stadtweite Straßenzustandserfassung abgeschlossen sein. Der Rat erwartet, dass das derzeit sich im Präqualifizierungsverfahren befindliche Infrastrukturmanagementsystem (Software), welches neben dem Zustand der Straßen auch die darunterliegende Infrastruktur (Kanal, Strom- und Gasleitungen etc.) erfassen soll, zügig in den Echtbetrieb übergeleitet wird, so dass spätestens bis zum 01.04.2020 eine abgestimmte Straßendatenbank vorliegt, aus deren Datenanalyse heraus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eine „Prioritätenliste Straßensanierung“ vorgelegt wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

12. Einführung eines Grünflächeninformationssystems
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Übertragung der Unterhaltspflege des Straßen-begleitgrüns im Stadtgebiet Dortmund auf die EDG Entsorgung Dortmund GmbH ausdrücklich. Damit ist ein erster, wichtiger Schritt zur Verbesserung des Stadtbildes getan. Der Rat erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Arbeiten an der Erstellung eines gesamtstädtischen Grünflächenkatasters als wesentliche Arbeitsgrundlage des zukünftigen neuen Grünflächenamtes zeitnah, spätestens jedoch bis zum 01.07.2019 abgeschlossen werden mit dem Ziel der vollständigen technischen Erfassung der Flächen und des Zustandes der Grünflächen, Bäume und Spielplätze unter Vermeidung von Schnittstellen mit der EDG. Der Rat geht davon aus, dass die entsprechenden Pflegeaufwendungen und die damit verbundenen Kosten transparent abgebildet und signifikant gesenkt werden können. Die Überprüfung der Pflegestandards oder auch der Einsatz und die Beschaffung von Maschinen für die Pflege (Entscheidung über den Kauf, Leasing oder Miete von Maschinen) können somit besser erfolgen. Das Grünflächenkataster wird dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.


13. Gewinnung von Fachpersonal für die Fachbereiche 65, 66 und 70
Auf dem Arbeitsmarkt sind Fachkräfte nur noch in einem eingeschränkten Maße verfügbar, so dass es zunehmend schwierig wird, entsprechende Stellen zu besetzen. Die Rekrutierung von Fachpersonal im öffentlichen Dienst ist angesichts der ungleichen Gehaltsstrukturen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst problematisch. Zahlreiche Beispiele bei den technischen Ämtern der Stadt Dortmund untermauern diese Erfahrung. Vor diesem Hintergrund wird die Personalverwaltung gebeten zu prüfen, ob für die insbesondere vom Fachkräftemangel betroffenen Fachbereiche 65, 66 und 70 die Gewährung von zeitlich befristeten außertariflichen Zulagen ein adäquates Mittel seien könnte, den Ingenieurmangel in den betroffenen Fachbereichen zu beseitigen oder zumindest zu verkleinern. Ebenso geprüft werden soll, ob für das Bestandspersonal eine zeitlich befristete tarifliche Höherstufung oder eine außerordentliche Zulage möglich ist. Dem Ausschuss für Personal und Organisation ist hierzu in seiner Sitzung am 09.05.2019 Bericht zu erstatten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

14. Managementberichte für die Fachbereiche 65 und 66
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass die Fachbereiche 65 und 66 häufig nicht annähernd in der Lage waren, die ihnen zur Verfügung gestellten Budgets auch zu verausgaben. Analog des gesamtstädtischen Managementberichtes, der dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften quartalsweise vorgelegt wird, werden die Fachbereiche 65 und 66 daher beauftragt, quartalsweise im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün über den jeweiligen Stand der Verausgabung der konsumtiven und investiven Budgetansätze zu berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.

15. Entschärfung von Kreuzungen für Fahrradfahrer
In der jüngsten Vergangenheit ist es in Dortmund leider vermehrt zu Fahrradunfällen mit Todesfolge gekommen. Zu nennen sind hier der 02.02.17 Kreuzung Rüschebrinkstraße / Westfalenhüttenallee, der 29.11.17 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße, der 13.02.18 Kreuzung Bornstraße / Glückaufstraße und der 06.08.18 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Schützenstraße. Der Rat bittet die Verwaltung, die genannten Kreuzungen stellenplan- und haushaltsneutral zu überplanen mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen. Möglich wären hier beispielsweise die Ausweisung von Rechtsabbiegerspuren oder sogenannte Aufstellflächen für Radfahrer. Die Überplanung der genannten Kreuzungen soll dabei als Einstieg gelten für weitere Untersuchungen, wie in Zukunft generell Kreuzungen verkehrssicherer für Radfahrerinnen und Radfahrer gestaltet werden können. Über das Ergebnis wird im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch vor der Sommerpause berichtet.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

16. Steuerung der Stadtentwicklung und -erneuerung sowie Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
Die Steuerung der Stadtentwicklung und Stadterneuerung durch die Anwendung geeigneter Instrumente wie Masterpläne, integrierte Handlungskonzepte, Rahmenpläne oder Bebauungspläne mit den damit verbundenen Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen, ist für die zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung unserer Stadt von besonderer Bedeutung. Die bei Einreichung eines vollständigen Bauantrages gesicherte zeitnahe Erteilung der Genehmigung, ist ein positives Signal an alle Bauherren und ein wichtiger Standortfaktor für Dortmund. Dieses Ziel muss zwingend erreicht werden. Für diese Aufgaben, die im Laufe eines Jahres durch begründete externe Anforderungen auch kurzfristig zunehmen können, müssen ausreichend qualifizierte Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten, hier flexibel zu reagieren und auch unterjährig in 2019 zu prüfen, ob zur ausreichenden Wahrnehmung dieser Aufgaben personell nachzusteuern ist. Die entsprechenden Ausschüsse des Rates und der Rat der Stadt sind im gegebenen Fall kurzfristig zu informieren, um ggf. zeitnah Beschlüsse zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


21. Stärkung der Bezirke
Die von der Verwaltung wegen der gesamtstädtischen Haushaltslage vorgeschlagene Reduzierung der jeweiligen konsumtiven Ansätze 2019 um 2% erfolgt nicht. Die Mittel werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)


1. Geförderter Wohnungsbau
a) Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.
b) Zusätzlich werden mindestens 5 Prozent neu geplanter Wohneinheiten im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen im preisgedämpften Segment, d.h. zu vertraglich abgesicherten Anfangsmieten im Bereich von 7 bis 8 Euro nettokalt, vermietet.
c) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, das die Festlegung und Anwendung einer gedeckelten Nettokaltmiete und weiterer Vorgaben wie Zielgruppen und Bindungsfristen regelt.
d) Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im zuständigen Fachausschuss.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel März 2019 zu geben. Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gibt den geänderten Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel bis März 2019 mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP und der AfD-Fraktion an die Verwaltung.


2. Quartiersschutz
a) Die Verwaltung legt eine Bestandsaufnahme über Dortmunder Siedlungsgebiete mit hauptsächlich sozial gefördertem Wohnungsbestand vor, die in den nächsten fünf Jahren aus der Bindungsfrist fallen.
b) Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Siedlungen, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.


5. Radverkehrssicherheit
In Anbetracht der steigenden Zahl von schweren, teilweise tödlichen Unfällen mit Radfahrer*innen wurde der Beirat Nahmobilität beauftragt, besonders gefährliche Stellen und Situationen für Radfahrer*innen in der Stadt und in den Stadtbezirken zu definieren und zu analysieren. Die ausgearbeiteten Vorschläge des Beirats, wie zum Beispiel
- Anpassung der Ampelschaltungen (getrennte Grünphasen für Rad- und Autoverkehr)
- Fahrrad- und Schutzstreifen
- Ausbau und Ausweisung von Fahrradstraßen als Alternative zu stark befahrenen Straßen
- Austausch von nicht fahrradgerechten Fahrbahndecken
- farbige Markierung von Furten für den Radverkehr
- aufgeweitete Radaufstellstreifen an Schutz- oder Radfahrstreifen werden sukzessive umgesetzt.
Die konsumtiven Mittel für die Verkehrssicherheitsmaßnahmen, die Instandhaltung und die Erneuerung von Markierungen und Beschilderungen sind im Haushalt bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


9. Artenschutz
Die Stadt wird aufgefordert, die Entwicklung eines Handlungsprogramms zur Biodiversität in Auftrag zu geben. Dabei ist auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zu prüfen. Dafür werden 2019 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.


10. Regenerative Energie
Zur dezentralen Energieerzeugung werden in Kooperation mit der DEW21 Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


15. OGS
Der Ausbau der Plätze des offenen Ganztags wird auf jährlich 900 Plätze bis 2023 erhöht. Dabei sind auch qualitative Aspekte einzubeziehen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für den Eigenanteil dafür notwendigen Mittel in die Finanzplanung einzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.

16. Finanzausstattung der Kommunen – Aufnahme und Integration von Geflüchteten
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf,
- wie angekündigt die Integrationspauschale des Bundes zu 100 Prozent an die Kommunen
weiterzuleiten,
- die Pauschale für die Flüchtlingskostenerstattung zeitnah und differenziert anzupassen,
- die Kosten für geduldete Geflüchtete zu übernehmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er dem 2. und 3. Spiegelstrich zustimmen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.

17. Finanzausstattung der Kommunen – EU-Zuwanderung
a) Der Rat fordert den Bund auf, sich an den durch die Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa entstehenden Aufwendungen verstärkt durch die Einrichtung eines Fonds oder alternativ durch die Übernahme von Kosten im Allgemeinen (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II, KdU) zu beteiligen.
b) Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich an den finanziellen Aufwendungen der Integration von EU-Zuwander*innen auch im Rahmen von Projektförderungen zu beteiligen. Die Ausgaben der Stadt müssen bei der landesseitigen Bereitstellung von Fördermitteln in voller Höhe als Eigenanteil der Kommune angerechnet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)


18.Einheitliche Standards für Schulbegleiter*innen
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund im Einklang mit anderen Kommunen bei der Landesregierung NRW politisch daraufhin wirkt, dass für Schulbegleiter*innen1. einheitliche Standards in der Bezahlung und2. einheitliche Standards in der Qualifizierung umgesetzt werden. Das Land übernimmt die Kosten für die Schulbegleitung zu 100 Prozent. Bis dies umgesetzt ist, trägt die Stadt die Kosten hierfür.

Frau Pieper (SPD-Fraktion) bittet darum, den letzten Satz zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AFD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

II. Mehr Transparenz bei den Entscheidungen des Rates ist dringend notwendig:

7. Die Fraktion FDP/Bürgerliste begrüßt zudem ein Ende der Zahlungen in den „Fonds Deutsche Einheit“ und spricht sich dafür aus, dass nach einer Beendigung keine weiteren Belastungen der Kommunen in diesem Bereich durch vergleichbare Instrumente verankert werden. Die Stadtspitze wird aufgefordert sich in Verhandlungen und Gesprächen dementsprechend zu engagieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei8 Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

9. Die Fraktion FDP/Bürgerliste setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge(Anliegerbeiträge) in Dortmund ein. Die Stadtverwaltung soll mit einem Prüfauftrag feststellen, welche Beiträge durch die Forderungen der Straßenausbaubeiträge eingenommen werden, wie hoch die Personalkosten zu deren Überprüfung und Einforderung sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob dieses Personal auch mit anderen relevanten Aufgabenbereichen versehen werden kann und welche Kosten durch eventuelle Rechtsstreitigkeiten und den dafür notwendigen Personaleinsatz entstehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

19. Förderung der „freien Kulturszene“
Der Rat der Stadt schätzt das Engagement der Mitwirkenden der "freien Szene", deren Empathie und ihren gesellschaftlichen und künstlerischen Einsatz. Daher hatte der Rat auch einer Erhöhung der städtischen Förderung der freien Szene ab dem Haushaltsjahr 2018 um 250.000 Euro zugestimmt. Die jetzige Forderung nach weiteren 1,2 Millionen bezieht sich auf gestiegene Kosten, Versicherungen, Mieten, Verwaltungskosten etc. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die bislang allein seitens der freien Szene benannten zusätzlichen Bedarfe auf Nachvollziehbarkeit und Berechtigung zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im dritten Quartal 2019 zu präsentieren. Soweit als Argument für eine Erhöhung der Förderung die möglicherweise prekären finanziellen Verhältnisse von Künstler benannt werden, stellt der Rat fest, dass es über die Anwendung der Sozialgesetze hinaus nicht Aufgabe der Stadt ist, denjenigen, der aus freien Stücken die Position eines unabhängigen - eben "freien" - Künstlers mit allen bekannten sozialen und finanziellen Risiken und Chancen eines Unternehmers gewählt hat, zu unterstützen oder die Einhaltung von Mindeststandards zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.

20.Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsförderung
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Sachkostenanteil des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung ab 2019 bis 2021 jährlich um 5% zulasten der Personalkosten zu verschieben. Diese freiwerdenden Effekte sollen zweckgebunden und ausschließlich für die folgenden operativen Tätigkeiten verwandt werden: Existenzgründung, Standort- und Flächenentwicklung, Flächenerwerb, Unternehmensakquise sowie zur Förderung von Expansion von Unternehmen mit Arbeitsplatzzunahme.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)


4. Förderung des Radverkehrs
a) Die Stadt Dortmund stellt zusätzlich städtische Mittel in Höhe von 3 Euro pro Einwohner*in für die Radverkehrsförderung in Dortmund zur Verfügung. Die Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive erhöht. Die zusätzlichen Finanzmittel werden vorrangig für die folgenden Projekte eingesetzt:
b) Um die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die personellen Kapazitäten im Fachbereich 66 und 61 verstärkt:- Der FB 66 erhält eine zusätzliche Stelle für die Bauplanung Radinfrastruktur und eine zusätzliche Verwaltungsstelle im Bereich des Fahrrad- und Fußgängerbeauftragten.- Der Fachbereich 61 erhält eine zusätzliche Stelle im Bereich Radverkehrsplanung. Die Stellen werden schnellstmöglich besetzt.
c) Für die Fachbereiche 66 und 61 wird zudem jeweils eine zusätzliche Stelle für das duale Studium geschaffen. Aufgrund der Altersstruktur wird sich die Personalstärke in den Fachbereichen zukünftig deutlich reduzieren. Externe Stellenbesetzungen gestalten sich insbesondere im Ingenieursbereich zunehmend schwierig. Daher gewinnt die auf die Bedarfe der Fachbereiche zugeschnittene Ausbildung an Bedeutung. Mit der Einrichtung zusätzlicher dualer Studienplätze wird für die Stärkung des eigenen Fachkräftenachwuchses gesorgt und der nötige Wissenstransfer gesichert.
d) In der Innenstadt und an strategisch wichtigen Umsteigeplätzen werden die im Masterplan Mobilität geplanten 1000 Fahrradbügel sowie mindestens 100 Fahrradboxen, kombiniert mit Lademöglichkeiten, eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der Verwaltung vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der SPD-Fraktion ab.


7. Parkraumbewirtschaftung
a) Um die Gleichbehandlung aller Verkehrsmittel zu fördern, werden die Parkgebühren, entsprechend den kontinuierlichen Tarifsteigerungen bei den ÖPNV-Tickets, für die von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen einheitlich um 20 Prozent erhöht.
b) Gelder in Höhe des daraus erzielten Erlöses fließen in die Förderung des multimodalen Verkehrs, d.h. in die Aufwertung bzw. Neueinrichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Plätzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


8. Förderung des multimodalen Verkehrs
a) Park & Ride, Bike & Ride und Carsharing-Angebote können die Innenstadt wirkungsvoll vom Autoverkehr entlasten. Für die dafür benötigte Herrichtung von Plätzen unter Einbeziehung digitaler Services werden Gelder entsprechend den erhöhten Parkeinnahmen bereitgestellt.
b) In 2019 wird in jedem Stadtbezirk eine Mobilstation an ÖPNV-Standorten als sichtbarer Verknüpfungspunkt und als Schnittstelle des Umweltverbundes eingerichtet. Die möglichen Standorte umfassen mindestens gesicherte Fahrradabstellanlagen, Carsharingplätze, ein Bikesharing-Angebot und Ladeeinrichtungen für einen Elektropersonenkraftwagen bzw. mehrere Elektrofahrräder. Für die Planung, Konzeptionierung und Koordinierung sind entsprechende Mittel vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt über die Stellplatzablösemittel.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)


2.Wirtschaftsküchen FABIDO
Der Rat beschließt, die Zahl der Wirtschaftsküchen bei den TEK der FABIDO auf 50 zu erhöhen. Dies soll nicht durch Nachrüstung, sondern beim Kita-Neubau für FABIDO eingeplant werden. Mögliche Modulbauweisen stehen dem nicht entgegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.

3.Unterstellmöglichkeiten für Kinderwagen
Kitas, die in den letzten Jahren um Gruppen zur U3-Betreuung erweitert wurden, erhalten eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen, sofern diese nicht bereits im Raumprogramm der Kita enthalten ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.

4.Mehr Stadtbäume als Klimaanpassung
Der Rat beschließt:1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Anzahl an Straßenbäumen in Dortmund noch deutlich steigerungsfähig ist.2. Ab 2019 werden daher jedes Jahr rund 200 Straßenbäume in Dortmund mehr angepflanzt, als durch Baumfällungen oder Absterben von Straßenbäumen im Bestand verloren gehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.3. Der Schutz der bestehenden Straßenbäume hat gegenüber Neuanpflanzungen Priorität. Zum Schutz von Straßenbäumen ist in Trockenperioden daher Wasser nachzuführen. Ein Appell an die Bürger*innen, die Pflege der Straßenbäume auf eigene Kosten auszuführen ist hier nicht ausreichend. Zur Nachführung von Wasser kann auch ein Einsatz von Löschfahrzeugen der Feuerwehr nützlich sein. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob in einigen besonders gefährdeten innerstädtischen Lagen die Anlage eines Bewässerungssystems Kosten reduzieren kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.

5.Sozialer Wohnungsbau in Wickede
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund die im Bebauungsplan Br 213 enthaltenen städtischen Grundstücke eigenkapitalverstärkend an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) überträgt. Dieses geschieht unter der Maßgabe, dass DSW diese Grundstücke in sein Tochterunternehmen DOGEWO einlegt, um auf diesen Grundstücken zu 100% sozialen geförderten Wohnungsbau zu entwickeln. Dieser soll langfristig im Bestand der DOGEWO gehalten und bewirtschaftet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

6.Geförderte Wohnungen im Bebauungsplan „Auf den Toren“ Lü 140
Der Rat beschließt, dass ein Bereich städtischer Grundgrundstücke eigenkapitalverstärkend an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) übertragen wird. Dieses geschieht unter der Maßgabe, dass DSW diese Grundstücke in sein Tochterunternehmen DOGEWO einlegt, um auf diesen Grundstücken 100% sozialen Wohnungsbau zu entwickeln. Insgesamt soll durch diese Maßnahme der Gesamtbestand an sozialem Wohnungsbau im Plangebiet auf mindestens 35% gestärkt werden. Dieser soll langfristig im Bestand der DOGEWO gehalten werden und den Auftritt von DOGEWO im Stadtteil Lütgendortmund stärken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


7.Tariflöhne kommunale Betriebe
Der Rat fordert die kommunalen Betriebe auf, keine Arbeitsverhältnisse außerhalb von Tarifverträgen einzugehen. Tarifliche Verhältnisse sind einzuhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

9.Förderung des Vereins „Train of Hope“ e. V.
Der Rat beschließt, den Verein „Train of Hope“ e. V. mit einer Förderung in Höhe von 29.195,92 € p.A zu unterstützen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.

15.Finanzierung einer Stelle im Kulturbetrieb Langer August
Der Rat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zur Finanzierung einer Vollzeitstelle (TvöD – Arbeitgeber brutto) im Kulturbetrieb Langer August.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

17.Café Aufbruch in Hörde
Der Rat beschließt, dass im Budget der Kulturbetriebe 40.000 Euro p. a. für den Verein „Anders besser leben e. V.“ - Betreiber des „Café Aufbruch“ in Hörde - zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag dient zur Finanzierung eines Lohnkostenzuschusses für den Betrieb des Cafés.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

19.Gründung eines kommunalen Bestattungsdienstes
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines städtischen Bestattungsdienstes zu prüfen. Dabei soll der folgende Rahmen eingehalten werden:
• Die Einrichtung soll ein positives Finanzergebnis erwirtschaften.
• Es sollen Synergien zwischen dem städtischen Krematorium, den Friedhöfen Dortmund und den Bestattungsdiensten hergestellt werden und die Kundenströme sinnvoll geleitet werden.
• Für Menschen, die keine anonyme Bestattung wünschen, aber finanziell nicht leistungsfähig sind, soll ein Angebot für eine reguläre Bestattung vorgehalten werden, die aus dem Wirtschaftsplan der Bestattungsdienste subventioniert wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

20.Memorandumsmaßnahme: Kürzung von Sachmitteln nach dem Gießkannenprinzip Die Kürzung von 6,88 Mio. Euro bei den Sachmitteln über alle Fachbereiche wird nicht durchgeführt. Stattdessen werden die Sachmittelbedarfe in den Fachbereichen abgefragt, um eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Sachmitteln zugunsten der Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche sicherzustellen. Überschüssige Sachmittel können als Finanzbeitrag herangezogen werden - benötigte Sachmittel aber nicht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

I. Finanzressourcen wirksam einsetzen:

1. Das Prinzip, der an die Wirkungen des Ressourceneinsatzes angepassten Maßnahmen, muss tiefer in den städtischen Haushalt integriert werden, um dauerhaft sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zielführend eingesetzt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

2. Städtische Projekte oder von der Stadt finanzierte Projekte müssen mit klar definierten Zielen – und Budgetvorgaben versehen werden, deren Evaluation dann über deren Erfolg entscheiden muss. Als Beispiel kann hier zum einen die Reform des Behindertenfahrtdienstes herangezogen werden. Mit klaren Einsparvorgaben und klar definierten Zielen ist es gelungen, den Kostenrahmen erheblich zu senken, den Leistungsumfang auszuweiten, kundenorientierter zu arbeiten und dennoch das Projekt als solches zu sichern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.



3. Auch andere Projekte müssen nach diesem Prinzip durchgeführt werden. Von Maßnahmen der kommunalen Arbeitsmarktförderung bis hin zu Projekten die SchulabgängerInnen unterstützen sollen, müssen klare Zielvorgaben definiert werden, deren Erreichung dann dauerhaft über eine weitere Förderung des Projektes entscheiden. Die Stadt Dortmund kann es sich in ihrer bestehenden Haushaltslage nicht leisten, Maßnahmen finanziell zu fördern, die der eigenen Zielsetzung nicht gerecht werden können. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss das Stadtcontrolling entsprechend personell ausgebaut werden, da die grundlegende Idee der Wirkungsorientierung des Haushaltes nur dann umgesetzt werden kann, wenn entsprechende Daten gesammelt und verarbeitet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.



4. Die Stadt Dortmund muss mit der dynamischen Haushaltsbewirtschaftung auch unterjährig versuchen, die Kosten in verschiedenen Bereichen dauerhaft zu senken. Es wird nötig sein, die Maßgaben des Memorandumprozesses weiterhin aufrechtzuerhalten und Einsparpotentiale in den einzelnen Fachbereichen auszuloten. Die FraktionFDP/Bürgerliste strebt dezernatsübergreifend eine Reduzierung der Ausgaben um zwei Prozent an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.



II. Mehr Transparenz bei den Entscheidungen des Rates ist dringend notwendig:

1.Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt daher eine Kennzeichnungspflicht für alle Vorlagen, die diese in pflichtige/nicht pflichtige Aufgaben einteilt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion ab.

2. Zudem müssen Vorlagen zwingend für den Bereich „nicht-pflichtig“ anzeigen, wieviel Geld in diesem Bereich bereits im laufenden Jahr ausgegeben wurde und wieviel noch für dieses Haushaltsjahr verplant ist. Ein entsprechender Katalog ist seitens der Stadtkämmerei in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen zu erstellen und mit jeder neuen Vorlage zu aktualisieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

3. Verschiedene Maßnahmen bzw. Projekte und deren Kosten, die das identische Ziel verfolgen (z.B. Übergang Schüler und Beruf oder Verbesserung der Situation von Obdachlosen), werden zur besseren Kontrolle jeweils für die einzelnen Ausschüsse zusammengefasst, um diese Maßnahmen besser beurteilen zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
4. Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert einen stufenweisen Abbau der Liquiditätskredite. Dies kann über eine verbindliche Quote z.B. von ein bis zwei Prozent pro Jahr erreicht werden. Um unsere Stadt zukunftsfähig zu machen, ist eine Senkung der Liquiditätskredite unabdingbar, da diese im Falle eines Zinsanstieges jeden städtischen Haushalt sprengen würden. Die Verwaltung wird daher aufgefordert einen realistischen Zeitplan vorzulegen, der eine solche Reduzierung ermöglicht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

5. Die kommunale Arbeitsmarktförderung gehört auf den Prüfstand gestellt. Sollten die getätigten Maßnahmen nicht zu einer erheblichen Verbesserung der Beschäftigungsquote und einer Reduktion der Kosten der Unterkunft geführt haben, so sind die Maßnahmen einzustellen und zielführende Alternativkonzepte zu entwickeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.

6. Die Stadt Dortmund muss im Bereich der geordneten Zuwanderung tätig werden. Zwar fehlt in dieser Frage eine endgültige und sinnhafte Konzeption des Bundes, gemeinsam mit dem Land NRW muss jedoch der Versuch gewagt werden, rechtsstaatliche Prinzipien und geltendes Gesetz durchzusetzen und somit Personen, die keine Bleibeperspektive haben, in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die eingesparten Ressourcen sollten stattdessen zum einen den Haushalt erleichtern, zum anderen aber auch für die Integration und Unterstützung der Personengruppen eingesetzt werden, die eine realistische Möglichkeit haben, dauerhaft Bürger und Bürgerinnen der Stadt Dortmund zu werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.

8. Um dem Personalmangel im Bereich Bauen und Planen dauerhaft zu entgegnen, wird die Verwaltung aufgefordert, ein Trainee- und Stipendienprogramm für entsprechende Berufs und Personengruppen zu konzeptionieren. So kann auch zukünftig sichergestellt werden, dass das notwendige Personal der Stadt zu Verfügung steht. In diesem Rahmen ist eine Förderung von Frauen zum Ausgleich des Geschlechterverhältnisses wünschenswert, auch wenn von einer konkreten Quote abzusehen ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)

Die Personalaufwendungen im Haushalt belaufen sich auf insgesamt 485,7 Mio. € (der Haushaltsplan 2019 weist 471,8 Mio € aus). Mithin handelt es sich um den zweitgrößten Posten nach den Transferauswendungen mit 1,2 Mrd. € (der Etat 2019 weist 1,34 Mrd. € aus). Dieser ist natürlich von den Anforderungen der verschiedenen Fachbereiche abhängig, jedoch offensichtlich auch von der politischen Ausrichtung und Tendenz oder präziser der Gesinnung einzelner Anspruchsträger. Die ungebremste Massenzuwanderung von vornehmlich muslimischen Männern, deren Integrationsprognose in die deutsche Kultur und den Arbeitsmarkt gen Null tendiert, zerstört zunehmend die Rechts- und Sozialstaatlichkeit Deutschlands. In Zeiten struktureller Erosionsprozesse neigen Staatsorgane und ihre Repräsentanten allzu häufig zu einer Aufblähung, um das Krisenhafte als Instrument der Machtvertiefung zu benutzen. Auch der römische Senat erhöhte die Anzahl seiner Mitglieder und ihre Versorgungsansprüche, während Germanenstämme längst Großteile des zerfallenen Imperiums beherrschten. So versucht auch der Oberbürgermeister der zunehmenden Zerstörung des öffentlichen Raums durch Ausländergewalt und Integrationsverweigerung mit administrativer Aufblähung zu begegnen. Solange sich die Stadt Dortmund weigert, die rund 1600 vollziehbar ausreisepflichtigen Zuwanderer aus Dortmund abzuschieben, kann die AfD-Fraktion keine Begleitung der oktroyierten, verfassungswidrigen „Willkommenskultur“ sekundieren.



Gesellschaftliche Inklusion verlangt immer auch Exklusion und wer ernsthafte Integrations-bemühungen leisten will, muss der Bildung von Parallel- und Gegengesellschaften wirksam entgegentreten. An vielen Stellen wird ohne ersichtlichen Grund das Personal weiter aufgestockt. Es wird Etikettenschwindel betrieben, wie etwa bei der Stabsstelle „Kreativquartiere“, die von einer auf drei Planstellen anwachsen soll. Dabei geht es nicht etwa um besonders kreative Quartiere, sondern es geht um Orte, die aufgrund ständig zunehmender Delinquenz, insbesondere durch Migranten sowie durch unzureichendem Schutz der Bürger und ihrer Werteordnung, zu verrufenen und gefährlichen Orten i.S.d. Polizeigesetzes verkommen sind, wie z.B. die Brückstraße. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist an diesen Orten wiederherzustellen. Aber nicht dadurch, dass wir Kriminalität als "kreativ" bezeichnen, sondern indem Stadt und Land ihren Verpflichtungen zum Schutz der einheimischen Bevölkerung nachkommen und nicht ein obskures „kulturelles“ Wirken vorgaukeln. Ebenso in diese Kategorie fällt die Stabsstelle „Krisenstab“. Es ist kein Grund ersichtlich, diesen Kostenträger aufrecht zu erhalten oder das Personal aufzustocken, wenn man den Verlautbarungen der regierenden Parteien glauben will. Die Flüchtlings-Krise sei angeblich nicht mehr existent. Der diesbezügliche Personalbedarf muss von daher als obsolet betrachtet werden.

Nicht nachvollziehbar ist ferner der angekündigt Mehrbedarf im Bereich Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten. Es handelt sich bundesweit um 1000 Personen monatlich. Es liegt bei der geplanten Stellenzahl der Verdacht nahe, dass Dortmund sein Soll wieder einmal „übererfüllen“ möchte.

Unter die Überschrift „Kosten des ungehemmten Zuzugs insbesondere in die Sozialsysteme“ fallen auch die Stellenerweiterungen beim Standesamt, der Organisation des Sozialamts, dem Zentralen Wohnraummanagement und der Verwaltung der Übergangsein-richtungen und Belegwohnungen.

Abzulehnen sind auch die Stellenerweiterungen im Stadtamt 30, die darauf gerichtet sind, die steuerzahlenden Bürger dieser Stadt mit weiteren Belastungen zu „beglücken“.
Die AfD- Fraktion beantragt daher die Streichung folgender Stellen aus dem Stellenplan:

1. Stabstelle „Kreativquartiere“ (3 Planstellen)


2. Stabstelle Geschäftsführung Krisenstab (3 Planstellen)
3. Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten (2 Planstellen)
4. Standesamt (2 Planstellen)
5. Sozialamt, Organisation (1 Planstelle)
6. Zentrales Wohnraummanagement (2 Planstellen)
7. Verwaltung der Übergangseinrichtungen und Belegwohnungen (5 Planstellen)
8. StA 30: Verkehrsordnungswidrigkeiten (2,24 Planstellen)
9. StA 30: Bußgeldstelle / Ahndung von Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten: (1,5 Planstellen)

In seinem direkten Umfeld scheint der Oberbürgermeister ein System aus ideologischen Patronage- und Versorgungsstellen geschaffen zu haben. Das „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ stellt sich als „bunte“ Propaganda-Abteilung einer heuchlerischen Vielfaltsideologie dar. Während sich das Wort „Scheiß Jude“ auf Dortmunder Schulhöfen bei jungen Muslimen zu etablieren scheint und Transsexuelle auf dem Wall fast Opfer einer Steinigung durch afghanische „Flüchtlinge“ wurden, geriert man sich im Dezernat 1 betont „weltoffen und tolerant“, verschweigt aber importierte Intoleranz und verhöhnt damit die Opfer des folgenschweren Multikulturalismus.

Unter dem Deckmantel der wehrhaften Demokratie wird in der „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ zunehmend gegen die rechtsdemokratische AfD agitiert anstatt sich dem Gedeihen des Linksextremismus, in dessen gewalttätigen Fokus zunehmend Polizistinnen und Polizisten geraten, verstärkt zu widmen. Unter Verletzung der politischen Neutralitätspflicht von Stadtverwaltung und Hauptverwaltungsbeamten werden Steuergelder zur ideologischen Machtvertiefung genutzt und sich die Stadt zur Beute gemacht.

Daher beantragt die AfD-Fraktion die Streichung folgender Einrichtungen:

- Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie- Agendabüro


- FreiwilligenAgentur Dortmund- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen- Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Hochschule und Internationales
- Initiative Dortmund Talent

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Gesamthaushalt für das Jahr 2019 um 3% zu reduzieren. Die Kürzungen im Planungsansatz betreffen jedes Dezernat, jedes Amt, jeden Fachbereich in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen. Anhand dieser Schlüsselgröße sind die direkten oder indirekten Konsolidierungsbeiträge auf die Fachbereiche umzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

1.Schülererstausstattung
Der Rat beschließt, den 70-Euro-Zuschuss aus der "Förderung für Bildung und Teilhabe (Schule)" zum Schuljahresbeginn für Schulanfänger auf 150 € zu erhöhen.

Fachausschuss ASAG

11.Ordnungsbehördliche Verfolgung von Obdachlosen
Der Rat beauftragt die Verwaltung die ordnungsrechtlichen Regelungen zum sogenannten „Lagern, Campieren und Übernachten auf öffentlichen Plätzen“ so zu überarbeiten, dass wohnungslose Menschen nicht mit Bußgeldern belangt werden, wenn sie in der Öffentlichkeit schlafen. Der Haushaltsansatz ist entsprechend zu reduzieren.
Fachausschuss ABÖAB

13.Sportgutscheine für Vorschulkinder
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund - in Zusammenarbeit mit den bisherigen Kooperationspartnern - Sportgutscheine in Höhe von 50 Euro an Kinder, die das 4. Lebensjahr vollendet haben, für die Dauer eines Jahres vergibt.

Fachausschuss AKSF


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an die Verwaltung überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

6. Förderung des Fußverkehrs
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen für die Parkraumüberwachung zusätzlich 12 Planstellen geschaffen. Dafür sind 600.000 Euro im Haushalt einzustellen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teit mit, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen könne, wenn er als Prüfauftrag zum Thema Personalbedarf im Rahmen der Bewirtschaftung 2019 an die Verwaltung gegeben werde.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu und gibt ihn als Prüfauftrag an die Verwaltung.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

8.Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsplatz“
Der Rat beschließt, dass im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktmaßnahmen ein Teil der eingesetzten Mittel dazu genutzt wird, die bisher vorhandenen Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe in der Gemeinwesenarbeit nach dem bisherigen Muster zu erhalten. Dies bedeutet, dass die Einsatzunternehmen und Vereine keinen Eigenanteil leisten müssen und die Stellen wie bisher zu 100 Prozent gefördert werden. Zum Einsatz kämen hier weiterhin explizit Menschen, die weit entfernt von einer Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt sind und denen eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden sollte.


Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgrund von anderer Abstimmung als erledigt an:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6)


8. Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF
Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

9. Jugendtreff Kirchderne
Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne werden ab dem Jahr 2019 jährlich 32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt.

10.Ausbildungscoaching als Angebot der Jugendberufshilfe bei der GrünBau gGmbH
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Mit GrünBau soll im Jahr 2019 die Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie verhandelt werden.

11.Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche
Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren wird das Kinderschutzzentrum ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von 56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt.

13.Anschlussfinanzierung von Projektbereichen der KAUSA Servicestelle Verein
UBV e.V.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der KAUSA Servicestelle Dortmund zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 175.000 Euro in das Budget einzustellen. Mit KAUSA soll im Jahr 2019 die Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie verhandelt werden.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

5.Schnellerer Bau von Kindertagesstätten
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und dem Rat im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen. Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.

8.Finanzielle Unterstützung der Frauenberatungsstelle
Die Frauenberatungsstelle bietet Hilfe für betroffene Frauen von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Stalking, Identitätskrisen, Essstörungen, Depressionen, Angstzuständen, psychischen Problemen, Trennung, Scheidung, Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit und Wiedereingliederung. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher ausdrücklich, dass die Frauenberatungsstellen mehr Geld vom Land erhalten. Die Sachkostenpauschale pro Einrichtung wird von 6000 auf 7500 Euro angehoben. Unterstützend stellt der Rat der Stadt Dortmund pro Jahr weitere 60.000 Euro zur Verfügung zur Einrichtung einer Sozialarbeiter(-innen)stelle in Vollzeit.

10.Erhöhung Zuschuss Gartenvereine


Der Zuschuss an den Stadtverband der Dortmunder Gartenvereine e.V. für Sanierungs- und Baumaßnahmen in den nunmehr 119 Gartenvereinen wurde seit über 20 Jahren nicht angepasst und beträgt zur Zeit nach wie vor 69.100 Euro. Der Rat stellt fest, dass die dem Stadtverband zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sinnvoll und effizient verwendet werden. Die Dortmunder Gartenanlagen sind Teil der öffentlichen Grünfläche und bieten ideale Erholungsmöglichkeiten für Groß und Klein. Um das vielfältige Engagement des Stadtverbandes und der einzelnen Gartenvereine hinreichend zu würdigen, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Zuschuss beginnend mit dem Jahr 2019 auf 150.000 Euro zu erhöhen.

17.Allgemeine Sportförderung


Der Sport in Dortmund genießt unbestritten einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Die Anforderungen an die ehrenamtliche Vereinsarbeit sind insbesondere bei der Jugendarbeit (Stichwort: Integration) in der jüngeren Vergangenheit enorm gestiegen. Um die gestiegenen Belastungen der Vereine abzufedern, ist es daher erforderlich, die Vereine auch in Zukunft höher als bisher finanziell zu unterstützen im Rahmen von Jugend- und Übungsleiterzuschüssen und Zuschüssen für die Unterhaltung vereinseigener Anlagen. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt daher, über die Drucksachen-Nr. 12585-18 (Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung) hinaus weitere 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Der Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird für ebendiesen Zweck erhöht, so dass die Finanzierung gesichert ist. Damit die Mittel in Gänze auch abgerufen werden können, wird die Verwaltung beauftragt, die „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“ insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendförderung zeitnah zu überarbeiten. Die Beschlussfassung hierüber soll im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und im Rat noch vor der Sommerpause erfolgen.

18.Verfügungsfonds für die Sport- und Freizeitbetriebe für Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidegebäuden


Der nicht immer zufriedenstellende Zustand von Umkleidekabinen an Sportplätzen ist allgemein bekannt. Defekte Heizungsanlagen, marode Türen und Fenster, unhygienische Sanitäranlagen, unzeitgemäße Duschräume sind hier nur wenige Beispiele. Häufig jedoch sind die Vereine finanziell nicht in der Lage, einen 50%igen Eigenanteil im Rahmen der städtischen Sportförderung aufzubringen, um notwendige Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidekabinen in die Wege zu leiten. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, den Zuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe zweckgebunden um 250.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Sanierungsmaßnahme finanziell zu 100% bezuschusst wird, trifft die Geschäftsbereichsbereichsleitung Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Parallel dazu ermittelt die Verwaltung den tatsächlichen Sanierungsstau an den Sport-platzumkleiden. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und dem Rat wird bis zur Sommerpause 2019 eine mit einem Zeitplan hinterlegte Prioritätenliste vorgelegt, die als Grundlage für eine an den tatsächlichen Bedarfen orientierte Sanierung aller Sportplatzkabinen dient.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

11. Förderung der freien Kunst- und Kulturszene
a) Die Förderung der freien Dortmunder Kunst- und Kulturszene wird dauerhaft um insgesamt 1,2 Mio. Euro angehoben.
b) Die Anpassung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: ab 2019 werden die Zuschüsse bis 2021 jährlich um 400.000 Euro erhöht. Die Zuschüsse sind aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturbetriebe zu finanzieren. Der Etat der Kulturbetriebe wird zu diesem Verwendungszweck entsprechend erhöht.

c) Der vollständige Förderungsbetrag wird ab 2021 mit einer Dynamisierungsklausel entsprechend dem jährlichen Preissteigerungsindex ausgestattet.



12. Frauenberatungsstelle
Für die notwendige Ausweitung der Beratungstätigkeiten der Frauenberatungsstelle werden 32.000 Euro in 2019 zur Verfügung gestellt.

14. Soziale Teilhabe
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem JobCenter zu prüfen, ob und wie auf Grundlage arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme sowie der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) die Maßnahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ fortgeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Auskömmlichkeit der bisherigen Mittel der KAS zu prüfen und eventuell auszuweiten.

18. DO IT - Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Geflüchtete
Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.

19. Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern
a) Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
b) Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
c) Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.

20.Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen
Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

21.Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle
Um die Arbeit der KAUSA Servicestelle fortzuführen, werden 175.560 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

22.Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen
Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2019 eine Gesamtübersicht über vorhandene Maßnahmen im Bereich „Übergang Schule/Beruf“ zu erstellen und den Ausschüssen AKJF, Sozialausschuss und Schulausschuss vorzulegen. Der Überblick soll die jeweiligen Zielgruppen und die Reichweite der Maßnahmen, die bisherigen Finanzierungstrukturen (inklusive bisher eingeworbener Fremdmittel von EU, Bund und Land) sowie mögliche Alternativfinanzierungen aufzeigen. In die Überlegungen ist auch die Kommunale Arbeitsmarktstrategie einzubeziehen.

23.Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS
Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

10.Gewährung einer kommunalen Zuwendung / Förderung für das Ausbildungscoaching der Grün-Bau gGmbH
Der Rat beschließt, das Projekt „Ausbildungscoaching“ der GrünBau gGmbH mit einer Förderung in Höhe von 126.000 Euro zu unterstützen.

Personalkosten:


Euro 67.500,00 für 1,5 PST Ausbildungscoaching und –begleitung, Betriebsakquise und Unterstützung von Betrieben, Netzwerkarbeit und Multiplikator*innenfortbildung Euro 15.000,00 für 0,25 Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Angebote, Stabilisierung während der Ausbildung und Krisenintervention
Euro 22.500,00 für 0,5 PST flankierende Motivations- und Beteiligungsarbeit
105.000 Euro Personalkosten gesamt
Sach- und projektbezogene Gemeinkosten
Sach- und projektbezogene Gemeinkosten – Fahrtkosten / Bewerbungskosten Teilnehmende /Telefon / Kopierer / Einkauf / Miete / Nebenkosten / Finanzbuchhaltung / Porto = 20% der PeKo 21.000 Euro Sach- und projektbezogene Gemeinkosten gesamt

12.Frauenberatungsstelle
Der Rat beschließt den Zuschuss für die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen e. V.“ um jährlich 60.000 Euro zu erhöhen damit die Beratung in bisherigem Umfang aufrechterhalten werden kann.

14.Bedarfsgerechte Finanzierung der freien Kultur in Dortmund
Der Rat beschließt eine Erhöhung der finanziellen Förderung für die freie Kulturszene um 1,2 Mio. Euro im Sinne des Antrags von Vertreter*innen der freien Szene (DS-Nr. 12399-18) vom 21.9.2018 an die Dortmunder Politik mit dem Titel: „Wege zu einer gerechten und bedarfsgerechten Finanzierung freier Kultur in Dortmund“

16.Erhöhung der Zuschüsse bei der Sportförderung
Der Rat beschließt eine Zuschusserhöhung bei der Sportförderung von ehemals 500.000 Euro in 2009 um 250.000 Euro jährlich ab 2019 bis zum Jahr 2020 auf dann insgesamt 1.000.000 Euro. Dieser Betrag ist jeweils im Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe einzustellen.

Folgender Antrag wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenzurückgezogen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

13. FABIDO
Die durch den zweitägigen Warnstreik 2018 eingesparten 200.000 Euro Personalkosten verbleiben im Eigenbetrieb und werden für weitere Maßnahmen zur Förderung der musischen, kulturellen und ökologischen Bildung verwendet.

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) ruft erneut folgende unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
die aus den Anlagen 2 bis 4 (den Kernhaushalt betreffend) sowie der Anlage 6.4. (die Stiftungen betreffend) resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1)

die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan des Kernhaushaltes und der Stiftungen enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlagen 5 und 6)


2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktualisierte Liste zum Zukunftspakt Memorandum (Anlage 7) zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt den o.g. Ergänzungsvorlagen (Drucksache Nr. 12124-18-E2 und 12124-18-E17) sowie der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.0.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11766-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vor:


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 11.10.2018 vor:

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, welche Aufgabenveränderungen


zu den benannten Personalausweitungen führen würden? Der FB 40 mit 16,24 Stellen würde hier besonders hervorstechen.

Herr Müller (FB 11) teilt mit, dass die Maßnahmen auf Seite 19 der Vorlage näher beschrieben seien. Es handele sich hierbei um innerorganisatorische-personelle Anpassungen, Förderprogramme, Projekte, Kooperationsvereinbarungen und Schulsozialarbeit. Teilweise würden diese Maßnahmen finanziell gefördert. Eine genaue Auswertung werde er schriftlich nachreichen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet darum, den Stellenplan zu den Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet um eine Darstellung, wie sich von der politischen Beschlussfassungen, hin zu den Organisationsverfügungen, etwaige Personalbedarfe noch verändert haben.

Herr Müller wird eine Auflistung erstellen und ebenfalls schriftlich einreichen.



Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort der Verwaltung vom 29.10.2018 vor:

der Ausschuss für Personal und Organisation hat am 11.12.2018 die Vorlage „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019“ ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen lassen.

Folgende Fragen wurden in der Sitzung gestellt:



1. Welche Ausgabenveränderungen führten zu den Personalausweitungen des Schulverwaltungsamtes, die mit 16,24 Stellen besonders hervorstechen (siehe Seite 4 und 19 der Stellenplanvorlage)?

Die neu einzurichtenden Stellen aus der Organisationsverfügung vom 12.07.2018 setzen sich wie folgt zusammen:





Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Personalrates vom 11.10.2018 vor:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung und die Empfehlung des Personalrates zur Kenntnis.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage vorbehaltlich der Haushaltsberatungen zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Haushaltsberatungen mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.1
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12319-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12321-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 (BeMa 2019), die in dem Haushaltsplan 2019 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12563-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 12269-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung vorgelegt.

Begründung:


In der Aufgabenbeschreibung eines Planungswettbewerbs (Ausschreibung) werden die Anforderungen an ein zukunftsfähiges Objekt verankert. Um in Anlehnung an die Vergabe im Konzeptverfahren die festzulegenden Parameter zu bewerten, sollten die Ausschreibungstexte für Planungswettbewerbe grundsätzlich dem Ausschuss vorab vorgelegt werden.“

AUSW 05.12.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig zu.

Mit diesem Zusatz empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF) mit der Durchführung einer Auftragsvergabe für Objektplanungsleistungen Architektur für die Errichtung eines Neubaus inkl. der Modernisierung eines Bestandsobjektes als neuen Standort der VHS. In das Vergabeverfahren wird ein nachhaltiger beschränkter Planungswettbewerb eingebunden nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zum Standort Königswall 29. Dieser soll sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:

a) Die weitere Qualifizierung des Nutzungskonzeptes

b) Die Wettbewerbsaufgabe stellt die Sanierung des Bestandes (Königswall 29) und die Erweiterung durch einen Neubau dar.

c) Die städtebauliche Schließung der Brinkhoffstraße unter Berücksichtigung des Gebäudes Königswall 25-27 (ehem. AOK-Gebäude). Dabei ist die sich anschließende nördlich liegende Fläche zum Nutzungskonzept und zur weiteren städtischen Nutzung als städtebauliche Arrondierung anzustreben.

d) Im Nachgang zum Wettbewerb ist die Anpassung der nördlichen Fassade des Königswalls 25-27 entsprechend der geplanten Fassadengestaltung des Entwurfes, der aus dem Wettbewerb resultieren wird, um einen städtebaulich ansprechenden Abschluss dieser Gebäudekörper herbeizuführen


Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt ein Büro für die Wettbewerbssteuerung, sowie die weiteren für die Bearbeitung des Vorentwurfs erforderlichen Leistungen von Fachingenieurbüros zu beauftragen.

Zusatz:
Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts
Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung


vorgelegt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12500-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12770-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.8
KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12737-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.9
Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12350-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12689-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12593-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.12
Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12713-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.13
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12701-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.14
Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12732-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.15
Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11667-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1


Gleichstellungsplan 2019 - 2023 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12401-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung und Beihilfen des Fachbereichs 16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12382-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12503-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.5
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12376-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12699-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12411-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.8
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2018 zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.

Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Renate Weyer
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer