Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Schulausschusses


am 22.11.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Torsten Heymann (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Bernadette Weinberg (FB 40)
Sandra Fitzen (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)
Klaus Manegold (Robert-Bosch-Berufskolleg)
Dirk-Otto-Arndts (FB 30)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Josef Spitzer (FB 65)
Rainer Peper (FB 23)
Claudia Hanebeck (FB 23)

4. Schulaufsicht

Peter Rieger


Holger Nolte

5. Gäste

Jutta Portugall i. V. f. Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)

6. Abwesend:

Ralf Dallmann (FB 40)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Schulausschusses,
am 22.11.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Schulausschusses am 06.09.2017

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Schulausschusses am 11.10.2017
- wird nachversandt -


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)
hierzu -> Mündlicher Bericht

3.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)

3.3 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09074-17)

3.4 Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09302-17)

3.5 Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08987-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
(Drucksache Nr.: 08987-17)

3.6 Maßnahmen der Jugendberufshilfe und deren Finanzierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08107-17)

3.7 Schulbegleitung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09083-17-E1)

3.8 Berufskollegs am U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09081-17-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09081-17-E4)

3.9 Sprachkurse für Flüchtlingskinder in den Herbstferien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09216-17-E1)

3.10 Schulsekretariate
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09086-17-E1)

3.11 Sachstandsbericht Schulsituation Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08651-17-E1)

3.12 Antisemitismus an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08761-17-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09471-17)

1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Die Vorsitzende begrüßte die anwesenden Gäste und Mitglieder der Verwaltung herzlich.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Strack benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, die
a) TOP 3.1 Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum
(RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)
vorzuziehen und nach den Regularien zu behandeln,
b) TOP 5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
TOP 3.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)
vorzuziehen und im Zusammenhang nach den Regularien zu behandeln.


Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert, die Punkte wurden im Zusammenhang behandelt:

TOP 2.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

TOP 2.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

TOP 3.13 Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Mit diesen Änderungen/Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Schulausschusses am 06.09.2017

Herr Engelsking (Agentur für Arbeit) hatte schriftlich mitgeteilt, an der Sitzung vom 06.09.2017 teilgenommen zu haben, er habe nur die Anwesenheitsliste nicht unterschrieben.

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Schulausschusses am 06.09.2017 wurde mit der vorgenannten Änderung einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/Bürgerliste) genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Schulausschusses am 11.10.2017

Der Antrag der AfD-Fraktion auf Änderung des Protokolls wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Schulausschusses am 11.10.2017 wurde einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/Bürgerliste) genehmigt.


zu TOP 3.1
Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

Herr Manegold und Frau Fitzen stellten das Regionale Berufsbildungszentrum anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift beigefügt) vor.

Der Schulausschuss dankte für die Präsentation. Herr Manegold, Frau Fitzen und Herr Arndts beantworteten kurz anstehende Fragen. Der Schulausschuss soll auch künftig über das Projekt unterrichtet werden.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der abschließenden Ausgestaltung durch das Land NRW - Ministerium für Schule und Bildung - die Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW zur Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund (RBZ-Modell-Berufskolleg) sowie die Bereitstellung der in den personellen und finanziellen Auswirkungen dargestellten Beträge im Haushaltsplan 2018 ff.. Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund ist notwendig, um den Antrag für den Schulversuch beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW einzureichen.


zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Frau Weinberg präsentierte den Teilergebnisplan für den Fachbereich Schule. (Wird der Niederschrift beigefügt.)

Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vom 11.10.2017 vor:

„Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede bemängelten, dass viele Beschlüsse
liegen geblieben sind und nur 20 % umgesetzt worden seien. Sie wiesen auf den
Sanierungsstau hin. Es sei auch wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibt.

Im Anschluss erging folgende Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der
Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen
Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zu
beschließen.“

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.


Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017 vor:

„Herr Hibbeln stellte die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs für das Jugendamt vor (s.
Anlage).
Die Präsentation soll den Mitgliedern vorab zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitglieder des Ausschusses kamen überein, die Vorlage als eingebracht anzusehen.
Die abschließende Beratung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses am 29.11.2017.“

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis.


Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den
Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis
und beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vertreter FBI) – dem Rat der Stadt
zu empfehlen, die Pläne in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu
empfehlen, darauf hinzuwirken, dass seitens der Verwaltung sichergestellt wird, dass
Beschlüsse in einem angemessenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, um die
Handlungsfähigkeit der Bezirksvertretung zu gewährleisten.

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.

Der Schulausschuss leitete den Hausplanentwurf 2018 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 3.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.650.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2017 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)
Der Schulausschuss leitete die Vorlage wg. Beratungsbedarfs ohne Empfehlung an den Rat weiter.


zu TOP 2.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

Der Schulausschuss bittet um Änderung des 5. Absatzes auf der S. 5 wie folgt:
„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, dem Schulausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.


Der Schulausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.




3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

Der TOP wurde nach den Regularien behandelt.


zu TOP 3.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)

Der TOP wurde nach den Regularien im Zusammenhang mit TOP 5.1 behandelt.


zu TOP 3.3
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09074-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
(Drucksache Nr.: 09074-17)

Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 08.11.2017 vor:

„… Herr Sack vom Fachbereich Schule geht auf die Fragestellungen der Bedarfslage an
Schulplätzen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord ein. Er teilt u. a. mit, dass er im Unterbezirk
Hafen eine Bedarfsbesserung, im Unterbezirk Nordmarkt einen massiven Bedarf (4 - 5
Schulzüge) und im Unterbezirk Borsigplatz einen Bedarf eines weiteren Schulzuges sieht. Bei
einer Vierzügigkeit ist u. a. die Größe des benötigten Schulhofes nicht gegeben. Auch müsste
eine zweite Sporthalleneinheit geschaffen werden.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sehen grundsätzlich eine massive
Bedarfslage.

Es besteht bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord der Konsens, dass die
Begründung „Darüber hinaus ist die Errichtung eines vierzügigen Schulgebäudes am Standort
Sunderweg nach den derzeit geltenden Baurichtlinien nicht möglich“ als unzureichend
angesehen wird. Daher wird die Verwaltungsvorlage in die nächste Sitzung am 06.12.2017
vertagt.“

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Teilrücknahme seines Beschlusses zur DS-Nr.: 06548-16 vom 06.04.2017, dass der Neubau der Lessing-Grundschule so gestaltet wird, dass Raumressourcen für einen vierzügigen Betrieb zu Verfügung stehen. Gleichzeitig fasst der Rat der Stadt Dortmund den Beschluss, den Neubau der Lessing-Grundschule für einen dreizügigen Betrieb auszurichten. Die in der o.g. Sitzung zur DS-Nr.: 06548-16 weiteren getroffenen Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit.


zu TOP 3.4
Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09302-17)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand im Bereich OGS zur Kenntnis und beschließt den vorgeschlagenen Ausbau der Plätze in den Offenen Ganztagsschulen in den Schuljahren 2018/19 bis 2022/2023 sowie die Bereitstellung der in den finanziellen Auswirkungen aufgeführten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsplan 2018 ff.


zu TOP 3.5
Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08987-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
(Drucksache Nr.: 08987-17)

Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.11.2017 vor:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem
Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der
Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der
Fröbelschule) zum 01.02.2018.“


Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten einstimmig zu, folgende Ergänzung aufzunehmen:

„Der Standort der ehemaligen Elsa-Brändström-Grundschule soll weiterhin als Grundschulstandort genutzt werden, nicht als Interimsstandort für das Westfalenkolleg.“

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der Fröbelschule) zum 01.02.2018.

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Maßnahmen der Jugendberufshilfe und deren Finanzierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08107-17)

Der Schulausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Finanzierungsmodell für die niederschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe zu entwickeln.


zu TOP 3.7
Schulbegleitung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09083-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zum aktuellen Sachstand der Entwicklung des „Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund“ gebe ich folgende Stellungnahme ab:

Der in einem dialogorientierten Verfahren mit zahlreichen relevanten Akteuren/innen erarbeitete„Handlungsrahmen Schulbegleitung in Dortmund“ liegt im Entwurf vor.

Die Komplexität des Themas bringt es mit sich, dass sich in Einzelaspekten noch Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Akteuren/innen ergeben hat. Diese Abstimmungen erfolgen derzeit. Es ist vorgesehen, das dialogische Verfahren mit einem finalen Plenum abzuschließen.

Die Vorstellung des abgestimmten Handlungsrahmens im Schulausschuss soll im I. Quartal
2018 erfolgen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Berufskollegs am U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09081-17-E3)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09081-17-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 09081-17-E3:

„… zu den angesprochenen Fragen gebe ich folgende Stellungnahme ab, welche in der Beschreibung bautechnischer Sachverhalte Informationen der Technischen Leitung des Sondervermögens Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (GVVF) wiedergibt:

1. Welche baulichen Anforderungen waren in der Bauausschreibung der beiden
Berufskolleg am Dortmunder U für die Wärmedämmung im Sommer formuliert.
Hier: Insbesondere gegen Erwärmung bei starkem Sonnenschein?

Die Nachweisführung (auch des sommerlichen Wärmeschutzes) wurde entsprechend der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorgenommen und nachgewiesen. Die Anforderungen der DIN 4108-2, die die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, die Vermeidung von Tauwasser und unhygienischen Raumluftverhältnissen sowie den sommerlichen Wärmeschutz zum Inhalt hat, wurden erfüllt. In dieser Nachweisführung wurden bereits die Festlegungen zur "Dreifachverglasung" der Fenster und zu einer „variablen Sonnenschutzvorrichtung“ (gemeint sind außenliegende Jalousien) getroffen. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes beinhaltete die Einhaltung von zulässigen Grenzwerten für
den raumbezogenen Sonneneintragskennwert S. Bezogen auf die Bauelemente Außenwand
und Fenster wurden die vertraglich vereinbarten Kennzahlen sogar unterschritten.

2. In welcher Weise kann ggf. noch nachgesteuert werden?

Bautechnisch ist eine Nachsteuerung des sommerlichen Wärmeschutzes grundsätzlich
möglich. Sie erfordert allerdings bauliche Eingriffe in die Fassaden - und /oder Fensterkonstruktion. Technische Anlagen zur Kühlung der Räume sind mit erheblichen Eingriffen in die bekleidenden Bauteile, z. B. Abhangdecken und Installationsleitungen, verbunden.

3. In wieweit kann an der Nordseite am Baukörper der beiden Kollegs etwas verändert werden, damit Lüften trotz des intensiven Lärms des Bahnverkehrs auch zu Unterrichtszeiten
möglich wird?

Der Außenlärmpegel durch den Bahnverkehr in diesem Bereich wurde mit 63,9 dB(A) Tag
- Lärmpegelbereich III prognostiziert. Mit dieser Vorgabe wurden die betroffenen Räume
und Bauteile mit einem Lärmpegelbereich IV von 66-70 dB(A) geplant, so dass die dort
verbauten Fenster der Schallschutzklasse 3 mit einem erforderlichen Schalldämmaß von
R`w 37 dB entsprechen.

Eine natürliche Lüftung während der Unterrichtszeiten führt zu entsprechender Lärmbelastung durch den Bahnverkehr. Aus diesem Grund wurden die zur Nordseite liegenden Räume mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Diese wurde in der Inbetriebnahmephase feinjustiert. Eine Erhöhung des Luftdurchflusses (Zuluftvolumenstrom) führte in dieser Phase bei verschiedenen Nutzern zu individuellen Zuglufteffekten, so dass die Einregulierung strangweise individuell vorgenommen wurde. Die Raum-Luftqualität wurde mit dem Wert IDA 2 vorgegeben. Die Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt durch sog. CO2-Messungen, die mittels raumseitig installierten "Wächter" permanent den CO2-Gehalt der Raumluft überwachen.

Der IDA-Wert betrifft die gewünschte Raumluftqualität und ist durch die Europäische
Norm EN 13779 (Lüftung von Nichtwohngebäuden) geregelt (IDA 1: Hohe Raumluftqualität;
IDA 2: Mittlere Raumluftqualität; IDA 3: Mäßige Raumluftqualität; IDA 4: Niedrige
Raumluftqualität)

4. Mit welchem Konzept wird versucht, dem schon deutlich wahrnehmbaren Vandalismus im
Gebäude des Robert-Schumann-Berufskollegs zu begegnen?

Mit der Neubelebung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Dortmunder U“ hat sich
in starkem Maße erwünschtes Nutzerverhalten eingestellt. Nach Fertigstellung der Berufskolleggebäude und der Gestaltung der Außenanlagen, die außerhalb des Schulbetriebs
grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollen, hat sich aber auch unerwünschtes Verhalten „außerschulischer Nutzer“ eingestellt. Dieses findet seinen sichtbaren Ausdruck in regelmäßiger „Vermüllung“ einzelnen Teilbereiche des Gesamtareals und Vandalismusschäden in unterschiedlicher Form (in der Regel „Sachbeschädigung durch
Graffiti“).

Den negativen Ausprägungen wird mit gezielten, zwischen den verschiedenen schulischen,
privaten und städtischen Beteiligten, regelmäßig abgestimmten Maßnahmen begegnet (u.
a. bauliche Optimierungen, technische Zugangsbeschränkungen an Treppenhäusern, Erhöhung der Müllbeseitigungs- und Reinigungsfrequenzen, strafrechtliche Verfolgung von
„Sachbeschädigung durch Graffiti“). Auch wenn die Maßnahmen greifen, zeigen sich nach
wie vor neue negative Folgeerscheinungen unerwünschten Verhaltens. Die engen Abstimmungen zwischen den Beteiligten finden daher auch aktuell regelmäßig statt, um den Entwicklungen zeitnah mit geeigneten Maßnahmen konsequent zu begegnen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 09081-17-E4):

„… zu den angesprochenen Fragen gebe ich folgende Stellungnahme ab:

1. Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Fertigstellung der Sporthalle am U aus?

Die zu dieser Frage in der Stellungnahme Drucksache-Nr. 01716-15-E1 im September
2015 angesprochenen Verhandlungen zum Kauf einer angrenzenden privaten Fläche sind
noch nicht abgeschlossen.

Die Möglichkeiten der baulichen Realisierung des Sportstättenneubaus wurden zwischenzeitlich im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die darin beschriebenen baulichen Entwicklungen setzen eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans In-West 106 voraus. Dazu ist unter anderem die Planung der verkehrstechnischen Erschließung erforderlich, welche sich aktuell in der Bearbeitung durch die Fachbereiche Stadtplanung und
Sporthalle einen mittelfristigen Zeithorizont.

2. Haben sich die angenommenen Bedarfe hinsichtlich der Kapazitäten für den Sportunterricht seit der letzten Beantwortung der Verwaltung im Februar 2016 verändert? Wenn ja, wie?

Die Bedarfe haben sich gegenüber den Angaben in der Stellungnahme vom Februar 2016
(Drucksache-Nr. 02928-15-E1) nicht geändert.

3. Welche aktuellen Verpflegungsmöglichkeiten mit Mahlzeiten bzw. Snacks an den Schulen
haben die Schüler*innen sowie die Kollegien?

Den Schülerinnen und Schülern sowie den Kollegien steht ein im „kollegübergreifenden
Bereich“ eingerichtetes Cafeteria-Angebot zur Verfügung. Der „kundenorientiert“ agierende
private Caterer passt sein Angebot regelmäßig den konkreten Bedürfnissen an.

4. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung darüber, ob diese Möglichkeiten ausreichend
sind?
5. Sind der Verwaltung Wünsche der Schüler*innen bzw. der Kollegien hinsichtlich einer
Ausweitung der Verpflegungsmöglichkeiten bekannt?

Der Verwaltung liegen keine Rückmeldungen aus den Berufskollegs vor.“


Frau Landgraf fragte nach, welchen Zeitraum der Begriff „mittelfristiger Zeithorizont“ umfasse.

Frau Raddatz-Nowack antwortete, dass man von ca. 5 Jahren ausgehen könne.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Sprachkurse für Flüchtlingskinder in den Herbstferien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09216-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Bitte um Stellungnahme vom 11.10.2017 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Seit wann weiß die Verwaltung von den Plänen der Landesregierung, unter dem Titel „FIT in Deutsch“ bereits in den Herbstferien zusätzliche Sprachkurse für Kinder mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte anzubieten?
Die Information, dass Dortmund als Modellkommune für das oben genannte Projekt ausgewählt wurde, hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) im August 2017 an die Verwaltung weitergegeben. Das MSB hatte die Anbindung an das Projekt „Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ geplant. Am 05.09.2017 erhielt der Fachbereich Schule offiziell die Ausführungsbestimmungen zu den Lernferien.

2. Wie ist die Verwaltung in die Umsetzung dieser Pläne eingebunden?
Der Fachbereich Schule hat dem MSB vorgeschlagen, eine Lerngruppe „Fit in Deutsch“ über das Projekt „Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ anzubieten und eine weitere Lerngruppe Schülern/-innen der Sekundarstufe I zugänglich zu machen. Das MSB hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Das Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) im Fachbereich Schule organisiert die Umsetzung des Programms in Dortmund (Absprachen zwischen beteiligten Trägern, Auswahl der Schulen der Sekundarstufe I, Verfassen von Informationsschreiben,…).

3. An welchen Schulen sollen die Kurse in den Herbstferien stattfinden?
Die Lerngruppe, welche über das Projekt „Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ durchgeführt wird, wurde den Berufskollegs mit Internationalen Förderklassen angeboten.
Für die Lerngruppe der Sekundarstufe I wurde der Stadtbezirk Scharnhorst und damit die Hauptschule und Gesamtschule Scharnhorst ausgewählt. Grund ist, dass hier in den letzten Monaten besonders viele neu zugereiste Kinder und Jugendliche in eine Sprachfördergruppe vermittelt wurden.

4. Von wem und in welcher Verantwortung werden diese Kurse durchgeführt?
Die Durchführung des Programms „FIT in Deutsch“ für die Sekundarstufe I wird von der Volkshochschule Dortmund übernommen.
Die Durchführung des Programms im Rahmen des Projektes „Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ erfolgt von der gemeinnützigen CLIMB (Clever lernen, immer motiviert bleiben) GmbH.
5. Wie viele Kinder nehmen an den Sprachkursen teil?
Je Lernangebot nehmen maximal 20 Schüler/-innen teil. Insgesamt also maximal 40 Schüler/-innen.

6. Wie und von wem werden die teilnehmenden Kinder ausgesucht?
Die Kinder und Jugendlichen werden von den Lehrkräften der beteiligten Schulen angesprochen. Über die Teilnahme entscheiden die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern.

7. Wie werden ein eventuell notwendiger Transport sowie die Verpflegung der Kinder während der Ferienkurse sichergesellt?
Ein Transport kann nicht sichergestellt werden, allerdings erhalten die Schüler/-innen eine Fahrtkostenerstattung für den ÖPNV, sollten sie kein Schülerticket besitzen. Die Verpflegung wird über den jeweiligen Träger organisiert. Hierfür ist ein eigenes Budget durch das MSB vorgesehen.

8. Welche Überlegungen gibt es bereits jetzt für die kommenden Ferien?
Zunächst sind die weiteren Ausführungsbestimmungen abzuwarten. Bisher gibt es noch keine konkreten Aussagen des MSB wie die Förderung nach der Pilotphase gestaltet wird und für wie viele Schüler/-innen ein Angebot durchgeführt werden kann. Hiervon sind die weiteren Überlegungen abhängig. Nach Möglichkeit sollten aber alle Schulstufen von dem Angebot profitieren können. Der Fachbereich Schule wird in Kooperation mit der unteren Schulaufsicht ein gesamtstädtisches Konzept erarbeiten, sobald die Ausführungsbestimmungen vorliegen und dieses dem Schulausschuss zur Kenntnis vorlegen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Schulsekretariate
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09086-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen zum Tagesordnungspunkt „Sekretariatsstellen“ beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Schulen haben aktuell lediglich Springer/innen im Einsatz?
Zum Stand vom 06.11.2017 sind 11 Schulen nur durch Springkräfte besetzt.

2. Aus wie vielen sog. Springer/innen besteht der städtische Pool derzeit und laut Plan?
Im Stellenplan stehen 14 Springerstellen (vollzeitverrechnet 10 Stellen) zur Verfügung,
davon sind zurzeit 9 Stellen (7,15 Stellen vollzeitverrechnet) besetzt.

3. An wie vielen Schulen sind im Sekretariat lediglich befristete Kräfte (z. B.
sogenannte Ein-Euro-Kräfte)" eingesetzt?
Im Schulsekretariat sind keine befristeten Kräfte eingesetzt.

4. Wie viele Schulen sind im Sekretariat derzeit unterversorgt?
Zum Stand vom 06.11.2017 sind 17 Schulsekretariate unterversorgt.“


Frau Dr. Goll erklärte, dass die Situation dringend verbessert werden müsse.

Frau Raddatz-Nowack führte aus, dass wie folgt vorgegangen werde:
- Zeitnah Auswahlgespräche mit ausgewähltem Bewerberkreis. Damit werden die Vakanzen
gedeckt und der Springerpool aufgefüllt. Das Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst
sei vorgegeben, ärztliche Untersuchungen müssen durchgeführt werden, so dass es bis
Februar dauern könne, die Stellen zu besetzen.
- Langfristig werde man die Schulsekretärinnen/Sekretäre verpflichten, mit einer
Bindungsfrist von 3, vielleicht auch mehr Jahren im Aufgabengebiet zu verbleiben, um Ab-
wanderungen zu vermeiden. Außerdem werde versucht, die Stellenvakanzen, sobald diese
bekannt sind, auszuschreiben. Bisher dürfe erst ausgeschrieben werden, wenn die Vakanz
eingetreten ist.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Sachstandsbericht Schulsituation Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08651-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie weit sind die Planungen für eine weitere Grundschule in der Nordstadt? Wo und
wann wird es zu spürbaren Entlastungen der bestehenden Grundschulen kommen?
Die notwendigen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Anpassung der Kapazitäten in der
Nordstadt werden in der Reihenfolge umgesetzt, die der Rat der Stadt Dortmund am
06.04.2017 beschlossen hat (Drucksache-Nr. 06548-16). Als kurzfristig wirksame Maßnahme
war die Aufstellung mobiler Raumsysteme an verschiedenen Standorten vorgesehen.
Dies ist zum Schuljahresbeginn 2017/18 realisiert worden. Es wurden mobile
Raumsysteme an der Albrecht-Brinkmann-Grundschule (3 Unterrichtsräume), der Diesterweg-Grundschule (2 Unterrichtsräume), der Libellen-Grundschule (4 Unterrichtsräume) und der Nordmarkt-Grundschule (4 Unterrichtsräume) aufgestellt. Damit wurden spürbare Entlastungen der angespannten Raumsituationen bewirkt.
Alle übrigen Maßnahmen haben einen mittelfristigen Planungshorizont. Die qualifizierte
Prüfung der verschiedenen im Beschluss genannten Maßnahmenvarianten wird von den
beteiligten Fachbereichen Schule, Liegenschaften und Städtische Immobilienwirtschaft intensiv betrieben.

2. Ist es richtig, dass das Bauvorhaben in der Nähe der jetzigen Lessing-Grundschule dazu dient, mittelfristig die marode Lessing-Grundschule zu ersetzen? Wann soll dies geschehen? Wie viel größer ist der Neubau? Wie viele Kinder können dort künftig beschult werden? Wie viele Kinder werden aktuell in der Lessing-Grundschule unterrichtet? Was soll mittelfristig mit dem Gebäude der aktuellen Lessing-Grundschule passieren?
Der geplante Neubau auf dem Grundstück „Sunderweg“ soll das bisherige Schulgebäude
der Lessing-Grundschule ersetzen. Die Grundvoraussetzung für die weitere Planung der
Nutzung des Grundstücks als Gemeinbedarfsfläche ist durch die am 28.09.2017 vom Rat
der Stadt Dortmund beschlossene Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans In N 106 geschaffen
worden. Die Planung des Neubaus wird nach der „Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen unter Berücksichtigung eines gesamtstädtischen Bauinvestitionscontrollings (GA Hochbau)“ erfolgen.
Mit dem Neubau soll das vollständige Raumprogramm nach den Maßstäben der „Anlage 6
der Ersatzschulfinanzierungsverordnung des Landes vom 23.05.2013“ realisiert werden.
Dieses Programm orientiert sich an aktuellen pädagogischen und organisatorischen Anforderungen und sieht wesentlich mehr Flächen vor, als im jetzigen Schulgebäude zur Verfügung stehen.
Die Planungen sahen bisher eine dreizügige Grundschule vor. Dreizügige Grundschulen
verfügen bei Ausschöpfung des Klassenfrequenzhöchstwertes über Plätze für 324 Schülerinnen und Schüler. Im aktuellen Schuljahr 2017/18 wird die Lessing-Grundschule von
257 Kindern besucht (Stand 06.11.2017).
Über eine Folgenutzung des Schulgebäudes am Standort „Gneisenaustraße 60“, welches in
den nächsten Jahren bis zur Fertigstellung des Neubaus am neuen Standort „Sunderweg“
weiter von der Lessing-Grundschule genutzt wird, ist im weiteren Planungsprozess noch
zu entscheiden.

3. Wie sehen die Planungen bezüglich der Vincke-Grundschule aus?
Die Vincke-Grundschule ist vor Jahren als Libellen-Grundschule im Norden neu gebaut worden. Das Gebäude der Vincke-Grundschule wurde bislang von der benachbarten Anne-Frank-Gesamtschule als Ausweichquartier für die Zeit der Brandschutzsanierung genutzt. Diese Brandschutzsanierung ist abgeschlossen. Steht damit das Gebäude der Vincke-Grundschule künftig wieder für den Unterricht zur Verfügung – und wenn ja, ab wann und für wie viele Kinder?
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 24.05.2012 die Sanierung und barrierefreie Erschließung
der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B und die brandschutztechnische Ertüchtigung
des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte
temporäre Nutzung beschlossen (Drucksache Nr. 04779-11).
Mit der Fertigstellung der Schulgebäude für die Anne-Frank-Gesamtschule (Bauteile A
und B) entfällt die Notwendigkeit für die begrenzte temporäre Nutzung des Schulgebäudes
der ehemaligen Vincke-Grundschule (Bauteil C). Die angesprochene Frage zur künftigen
Verwendung des Bauteils C ist vor dem Hintergrund einer seit 2012 wesentlich veränderten
Ausgangslage zu beurteilen. Über die aktuelle Ausgangslage im Stadtbezirk Innenstadt-
Nord wurden die politischen Gremien im Frühjahr 2017 mit dem „Anlassbezogenen
Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklung und
Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ (Drucksache-Nr.
06548-16) informiert. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Dortmund am
06.04.2017 unter anderem beschlossen, verschiedene Maßnahmenvarianten prüfen zu lassen.
Unter anderem sollen auch die Möglichkeiten einer zukünftigen schulischen Nutzung
des Bauteils C geprüft und in Machbarkeitsstudien qualifiziert werden. Bestandteil dieser
Prüfung wird auch die Frage sein, ob eine bedarfsgerechte Sanierung des Bauteils C, die
den zeitgemäßen pädagogischen und organisatorischen schulischen Anforderungen gerecht
wird, bautechnisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Als weitere Maßnahmenoption ist ein
Teilabriss/Abriss in Verbindung mit einer Neubaumaßnahme denkbar.

4. Wann wird das Gebäude Burgholzstraße 150, in dem bislang die Oberstufe der Anne-
Frank-Gesamtschule untergebracht ist, abgerissen? Wo werden die Oberschüler der Anne-
Frank-Gesamtschule nach dem Abriss untergebracht? Gibt es Aussagen der Schulleitung
der Anne-Frank-Gesamtschule bezüglich ihres Raumbedarfs? Wie entwickeln sich die Anmeldezahlen für die 5. Jahrgänge sowie der Gymnasialen Oberstufe der Anne-Frank-
Gesamtschule und lässt sich daraus eine Tendenz bezüglich der Entwicklung der Raumbedarfe ablesen? Ist als Ersatz für das Gebäude Burgholzstraße 150 ein Neubau geplant?
Die Abrissplanung ist noch nicht erfolgt. Ein Termin kann daher noch nicht genannt werden.
Für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sind Raumressourcen in den
sanierten Schulgebäuden in der Burgholzstr. 114-120 (Bauteile A und B) eingeplant.
Der Fachbereich Schule ist mit der Schulleitung der Anne-Frank-Gesamtschule zur qualifizierten Ermittlung des Raumbedarfs im Gespräch. Es ist erkennbar, dass das der Sanierungsplanung im Jahr 2012 zugrunde gelegte Raumprogramm nicht mehr den veränderten aktuellen Bedarfen entspricht. Der Fachbereich Schule wird nach Abschluss der Gespräche mit der Schulleitung die nach der GA Hochbau vorgesehene Bedarfsanmeldung (Nutzerbedarfsprogramm) an den Fachbereich Liegenschaften abgeben.
Die Anne-Frank-Gesamtschule hat das Schuljahr 2017/18 im 5. Jahrgang mit 112 Schülerinnen und Schülern begonnen. In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Jahrgang) wurden 76 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Die Anmeldezahlen entsprechen der vierzügigen Aufnahmekapazität in der Sekundarstufe I und der zweizügigen
Aufnahmekapazität in der Sekundarstufe II.
Die Fragen ob, in welchem Maße und in welcher Form Ersatz für den vorgesehenen Abriss
des Gebäudes Burgholzstraße 150 geplant werden muss, sind Gegenstand der aktuellen
Bedarfsprüfung.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Antisemitismus an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08761-17-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vom 11.10.2017
beantworte ich wie folgt:

1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis über antisemitische Übergriffe auf Schülerinnen und
Schüler jüdischen Glaubens an Dortmunder Schulen?
2. Gibt es eine Erfassung von antisemitischen Vorfällen an Dortmunder Schulen?
3. Werden jüdische Eltern durch die Stadt unterstützt, wenn ihre Kinder Opfer von
„Antisemitismus im Klassenzimmer“ werden?
Bei den Fragen 1 bis 3 handelt es sich um Fragen der inneren Schulangelegenheiten, deren
Beantwortung durch die Verwaltung nicht möglich ist, da sie in die Zuständigkeit des Landes
NRW fallen. Der Fachbereich Schule hat die Fragen mit der Bitte um Stellungnahme an die
Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet und von dort die beiliegende Antwort erhalten.
(s. Anlage)

4. Denkt die Stadt Dortmund im Hinblick auf Antisemitismus durch Schülerinnen und
Schüler mit muslimischen Migrationshintergrund über besondere
Sensibilisierungsmaßnahmen der Schülerschaft nach?
Demokratie-, Toleranz- und Menschenrechtserziehung ist Teil der pädagogischen Arbeit in
Schulen. Verschiedene Fachbereiche der Stadt Dortmund stärken die Arbeit der Lehrkräfte
bereits durch vielfältige Angebote, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Werte und
Verhaltensweisen zu entwickeln, die ein friedliches und gewaltfreies sowie selbst- und
mitbestimmtes Zusammenleben fördern, dazu gehören beispielsweise Toleranz, Solidarität,
Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme.

Beispielhaft möchte ich folgendes nennen:
· Die Angebote des Respekt-Büros der Stadt Dortmund zur Vermittlung und zum Erleben demokratischer Werte. Die Ablehnung jeder Form von Extremismus und Demokratiefeindlichkeit ist daher selbstverständlich.
· Das Courage-Netzwerk Dortmund (43 Schulen), welches vom Kommunalen
Integrationszentrum koordiniert wird: Die Netzwerkschulen bieten Kindern, Jugendlichen und Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeit, das Klima an ihrer Schule aktiv mitzugestalten, indem sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden. Für Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage ist die Bekämpfung der verschiedenen Formen des Antisemitismus seit langem ein Querschnittsthema.
· In Methodenworkshops nach dem Betzavta-Konzept („Miteinander“ ist die deutsche, sinngemäße Übersetzung des hebräischen Wortes), die die Initiative Dortmunder Talent in Kooperation mit dem Fachbereich Schule, Regionales Bildungsbüro und weiteren Bildungspartnerinnen und -partnern organisiert, werden in Dortmund pädagogische Fachkräfte aus Schule, Kindertageseinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit dieser Methode vertraut gemacht. „Betzavta“ wurde vom Jerusalemer ADAM-Institut als Konzept zur Demokratie- und Toleranzerziehung entwickelt.
· Der Fachbereich Schule, Regionale Bildungsbüro koordinierte eine 4 Module á 3 Tageumfassende, zertifizierte Multiplikatorenfortbildung zur vorurteilsbewussten Bildungsarbeit nach dem Anti-Bias-Ansatz für 14 Teilnehmer/-innen, deren Tätigkeit im Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsbereich von Bildungseinrichtungen liegt. Sie arbeiten als Netzwerk weiter, um durch vielfältige Vorhaben für die vorurteilsbewusste Haltung zu sensibilisieren.
· Die Schulsozialarbeit bietet soziale Kompetenztrainings/Demokratieförderung für Schülerinnen und Schüler an.

Die Stadt Dortmund wird sich auch weiterhin für die Demokratieförderung der Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt engagieren.“


Es lag folgendes Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vor:


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung und das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Der Top wurde im Zusammenhang mit TOP 2.1 und TOP 2.2 behandelt



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Der TOP wurde nach den Regularien im Zusammenhang mit TOP 3.2 behandelt.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09471-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09471-17-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP in der Sitzung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was ist der Verwaltung hinsichtlich einer Fortführung der Landesförderung für die Stellen der Schulsozialarbeit des BuT über 2018 hinaus bekannt?
2. Welche Konsequenzen hat eine Fortführung der bisherigen Landesförderung bis 2021 für die 81 Dortmunder Stellen und die momentan Beschäftigten?

Begründung:
Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hatte für die Finanzierung der landesweit 1472 Stellen der Schulsozialarbeit (davon 81 in Dortmund) aus der ursprünglichen Bundesfinanzierung bis Ende 2018 jährlich rund 47 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eine Verstetigung dieser Stellen lehnte sie mit dem Hinweis auf die Finanzierungsverpflichtungen des Bundes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stets ab. Der Presse war nun zu entnehmen, dass die Landesregierung von CDU und FDP das Finanzierungsmodell der ehemaligen rot-GRÜNEN Landesregierung bis 2021 fortsetzen will. Das beinhaltet nicht nur eine erneute Befristung der Stellen, sondern ist auch ein essentieller Widerspruch zu Aussagen vor der Wahl, die Stellen mit 100 Millionen Euro aus den Einsparungen bei der BaföG-Finanzierung langfristig zu sichern, Qualitätsstandards einzuführen und einen notwendigen Ausbau zu realisieren.
Für Dortmund bleibt es damit bei einer notwendigen Kofinanzierung von jährlich ca. 1,8 Millionen Euro. Auch das Problem der befristeten Stellen ist damit nicht gelöst.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.



Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16.40 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e S t r a c k F ä r b e r
Vorsitzende Sachkundiger Bürger Schriftführerin



(See attached file: Präsentation_FB40_Haushalt_2018.pdf)

(See attached file: TOP_3.1_RBZ_Präsentation.pdf)