Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 14.12.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:48 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Norbert Schilff (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ernst Prüsse (SPD) i. V. für Rm Ulrike Matzanke
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Bernhard Klösel (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Dieter Düdder (SPD) i. V. für Rm Roland Spieß
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

Rm Matthias Wächter (NPD)


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Christine Wollny-Riemann – 8/WF
Jürgen Wissmann – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Frank Schultz – StA 20
Martin Pütz – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
Michael Spreen –StA 20
Sylvia Schadt – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Kurt Eichler – StA 41
Oliver Wozny – StA 50
Heidemarie Jeschke – StA 50
Jürgen Skaliks – StA 57
Jürgen Schirmer – StA 66
Dr. Christian Falk – StA 66

4. Gäste:

-




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 14.12.2012, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Finanzen

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Haushaltsanträge Gesamtliste (Liste 2)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E7)

2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4)

2.1.2 hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12)

2.1.3 hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E5)





2.1.4 hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

2.1.5 hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E3)

2.1.6 hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

2.1.7 hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E3)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08540-12-E4)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

2.2 Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.12 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08168-12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08168-12-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

2.3 Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2012
(Drucksache Nr.: 07718-12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07718-12-E2)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

2.4 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07803-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.







2.5 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07973-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

2.6 Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07836-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07836-12)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07836-12-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07836-12-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07836-12-E3)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

2.7 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

2.8 Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

2.9 Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08515-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.




3. Beteiligungen

3.1 Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.



3.2 TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08528-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.

3.3 Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08647-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.


4. Liegenschaften

- nicht besetzt -


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


6. Sonstiges

6.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07773-12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07773-12-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.12.2012 versandt.



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dr. Brunsing benannt.





zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Haushaltsplanung 2013 und Finanzplanung 2014 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08689-12)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.10 behandelt.
Haushaltsplan 2013 ff. - hier: Zuschussreduzierung eigenbetriebsähnliche Einrichtungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08696-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.11 behandelt.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Haushaltsanträge Gesamtliste (Liste 2)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E7)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.

Siehe TOP 2.1.1


zu TOP 2.1.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4)

Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E5)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E3)
Haushaltsantrag DIE LINKE
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08540-12-E4)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussvorlage vor:

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.12 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die für die Maßnahme „Ortskern Berghofen“ für 2014 eingestellten Mittel vorzuziehen in das Jahr 2013. Als Deckungsvorschlag empfiehlt die Bezirksvertretung Aplerbeck die Mittel für den Bau der neuen Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Berghofen zu verwenden, da für den Bau der Wache zunächst Planungsrecht geschaffen werden muss.

Die Empfehlung der Beirksvertrtretung Aplerbeck ist bereits in der im 2. Beschlusstextpunkt der Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes“ umgesetzt und damit beschlossen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die
Mittel für den Ausbau der Obermarkstraße für das Jahr 2014 in die Finanzplanung
einzustellen. Als Deckungsvorschlag empfiehlt die Bezirksvertretung Aplerbeck die
Maßnahme Sulpkestraße –Wendeanlage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, ab.

Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion / Stadtbezirks-Marketing)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E5)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E3)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E3)

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel einer Teilprivatisierung der Klinikum Dortmund gGmbH einzuleiten. Ferner ist es Ziel, den Gesundheitsstandort Dortmund durch Kooperationen mit Krankenhäusern im städtischen Umfeld sowie entsprechenden Dienstleistungsangeboten kontinuierlich auszubauen und dabei den erforderlichen finanziellen Grundstock für Investitionen selbst zu erwirtschaften.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

2. Ausgehend von der Prämisse, dass die Stadtentwässerung Dortmund 2013 nicht in eine andere Organisationsform überführt wird, wird das Volumen der Investitionskredite 2013 von 52 Mio. € um 10 Mio. € auf 42 Mio. € reduziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ziel der Sauberkeit und Reinigung im öffentlichen Raum aus einer Hand umzusetzen. Entgegen ihrer derzeitigen Einschätzung ist die Verwaltung gehalten, die Aufgaben der Grünpflege und Grünreinigung (inkl. Betriebshöfen, Planungswesen) auf die EDG zu übertragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.

4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, leer stehende und potentiell frei zu ziehende städtische Gebäude (inkl. Grundstück) – insbesondere Schulgebäude – unter konsequenter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu vermarkten.

Dabei ist der Rat über jedes in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Grundstück/Gebäude sowie über die jeweilige Vermarktungsbewertung durch die Verwaltung zu informieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich egen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.
5. Die von der Verwaltung auf geschätzt 165,3 Mio. € p.a. bezifferten freiwilligen Leistungen aller städtischen Fachbereiche – mit Ausnahme der Wirtschaftsförderung (zus. 12,1 Mio. €) - werden pauschal um 10% gekürzt.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, zeitnah Vorschläge zu unterbreiten, welche freiwilligen Leistungen im genannten Umfang aufgegeben werden können. Dabei ist denjenigen Leistungen der Vorrang einzuräumen, die die geringsten, verhältnismäßigsten und verträglichsten Einschnitte in Bezug auf die Bürgerfreundlichkeit beinhalten.
Eine entsprechende Übersicht ist dem Rat unverzüglich zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

6. Der Rat beschließt, den städtischen Betriebskostenzuschuss 2013 an die Wirtschaftsförderung Dortmund i.H.v. 11,87 Mio. € um 20% auf 9,5 Mio. € zu reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

7. Der Stadtkämmerer wird aufgefordert, zu Beginn des Haushaltsjahres 2013 eine haushaltswirtschaftliche Sperre i.H.v. 1% der im Monatsmittel über alle Fachbereiche (mit Ausnahme Jugend und Soziales) bezifferten ordentlichen Aufwendungen über den Zeitraum von drei Monaten zu verhängen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Dienststellen 2013 - abgesehen von einem Notdienst - in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zu schließen. Die Beschäftigten müssen Urlaub nehmen bzw. Überstunden abbauen. Die Regelungen zur Übertragung von Resturlaub und Gleitzeitguthaben sind restriktiv einzuhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, die profitabel agierenden kommunalen Unternehmen (z.B. DSW21, DEW21, EDG) zu veranlassen, über die ohnehin geplanten Ausschüttungen hinaus, weitere Ertragssteigerungen durch Ausschüttungen in nicht unerheblichem Umfang (mittelbar / unmittelbar) an die Stadt zu leisten.
Insbesondere ist dem Verwaltungsrat der Sparkasse im Hinblick auf den Jahresüberschuss 2012 zu empfehlen, die geplante Abführung weiter zu erhöhen. Darin enthalten sind die im gemeinwohlorientierten Aufgabenbereich zur Erfüllung städtischer Interessen vorgesehenen Aufwendungen, die somit vollständig an den städtischen Haushalt zu leisten sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
10. Der Rat spricht sich dafür aus, die jährlichen Betriebskosten des Dortmunder U von derzeit 10 Mio. € auf 8 Mio. € in 2013 sowie auf 5 Mio. € in den Folgejahren zu reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.



Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

2. Mobilfunkantennensteuer

Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung des Landes NRW wird zum
schnellst möglichen Zeitpunkt die Mobilfunkantennensteuer eingeführt. Pro Mobilfunkmast
wird eine Steuer in Höhe von 10.000 Euro p.a. erhoben. Die Betreiber der Funkmasten
werden als originär Steuerpflichtige herangezogen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne ab.
3. Einführung einer kommunalen Waffenbesitzsteuer
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, binnen dreier Monate ortsrechtliche Regelungen
zur Einführung einer Aufwandssteuer für den privaten Waffenbesitz vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne ab.

4. Tierheimhunde
Soweit ein Hund aus dem Tierheim/Tierschutzzentrum übernommen wird, zahlt die Stadt
Dortmund dem neuen Besitzer bei Aufnahme einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe von zurzeit 144 Euro. Für den Zuschuss gelten folgende Rahmenbedingungen:
-Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus dem o.g.Tierheim bernommen
wird.
-Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden.
-Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

5. ALG-II Kosten der Unterkunft
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die ARGE-Dortmund auf, die vom Bundessozialgericht
am 16. Mai 2012 formulierten Mindestangemessenheitskriterien für die Kosten der Unterkunft
künftig auch in Dortmund – sofern noch nicht geschehen - zur Anwendung zu bringen.
Die von der ARGE-Dortmund erlassenen Richtlinien zur Ausführung der gesetzlichen
Bestimmungen zu den Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII sind dahingehend zu
aktualisieren.
Für Personen denen Zahlungen für die Miete vor dem 16. Mai 2012 gekürzt wurden, oder
die Kosten für den Umzug, eine Kaution, eine Renovierung oder Erstausstattung deswegen
nicht erhalten haben, weil nach den alten Bemessungen für die Kosten der Unterkunft, die Miete für die neue Wohnung unangemessen teuer war, erhalten die rechtswidrig vorenthaltenen Beträge für ein Jahr rückwirkend erstattet:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.
6. Zinswucher im Kreditwesen
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Sparkasse Dortmund auf, ihre Zinsen für Überziehungskredite nicht mehr als 5% oberhalb des Zinssatzes der EZB anzusiedeln. Die vom Rat der Stadt Dortmund in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder werden gebeten auf
ein entsprechendes Verhalten der Dortmunder Sparkasse hinzuwirken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

8. Einführung des VRR-Sozialtickets in Dortmund
1) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einführung des VRR-Sozialtickets in Dortmund
zum 1.1.2013.
2) Der Rat der Stadt stellt einen Betrag von 1.400 Tsd Euro in den Haushalt ein um den
Preis des VRR-Sozialtickets zu subventionieren. Mehreinnahmen der Stadtwerke aufgrund
steigender Nutzerzahlen sind mit der Subventionierung zu verrechnen.
3) Die Preissubventionierung wird unter den Jahresabonnenten des VRR-Sozialtickets in
Form einer jährlichen Rückvergütung zum Stichtag 1.12. vollzogen. Dabei wird der von der
Stadt Dortmund zur Verfügung gestellte o.g. Betrag unter den zum Stichtag vorhandenen
Nutzern aufgeteilt, bis der im Hartz IV-Regelsatz vorgesehenen Betrag zur Nutzung des
ÖPNVs erreicht ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.
9. Gesundheitssteuer für Solarien
Sobald wie möglich führt die Stadt Dortmund eine Gesundheitssteuer ein, mit dem Ziel
vorsorgend den Betrieb von Solarienanlagen so zu belasten, dass ein Anreiz zur Nichtbenutzung dieser Anlagen entsteht. Dabei sollen pro Gerät 30 Euro erhoben werden, sofern es sich um Geräte handelt die nicht mehr als 0,4 Watt/m² UV-Leistung abstrahlen. Ältere gesundheitsschädlichere Geräte oberhalb von 0,4 Watt/m² werden mit 50 Euro besteuert. Die Einnahmen sollen abzüglich der städt. Verwaltungskosten der Klinikum Dortmund GmbH als Zuschuss gewährt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

10. Wiedereingliederung von ServiceDO ins Klinikum Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund bittet seine Mitglieder in den Aufsichtsgremien des Klinikums
auf eine Wiedereingliederung der Kliniktochter ServiceDO GmbH ins Dortmunder Klinikum
zu drängen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

12. Budgetreduktion Wirtschaftsförderung
Der Ansatz für die Wirtschaftsförderung in Höhe von 11,62 Mio. Euro wird auf das Ergebnis
des Jahres 2011 in Höhe von 10,2 Mio. Euro reduziert.
Begründung:
Aus dem Zuschuss der Stadt Dortmund wurde in 2011 von der Wirtschaftsförderung
Dortmund ein Beitrag zur Haushaltssicherung i.H.v. T€ 1.167 geleistet. Dieser Beitrag errechnet sich als Differenz aus dem im Wirtschaftsplan 2011 dargestellten Betriebskostenzuschuss i.H.v. T€ 11.369 und der tatsächlichen Inanspruchnahme i.H.v. T€ 10.202 (Vorjahr T€ 10.399). (Quelle DS 07375-12 / Anlage)
Unabhängig davon, wie man die die Grundausrichtung der Wirtschaftsförderung bewertet,
hat diese durch die Kürzungen keinen Schaden genommen, bzw. ist nicht in ihrer Arbeit
behindert worden. Eine Festschreibung des Ansatzes auf das Ergebnis des Jahres 2011
ist somit problemlos möglich und ein Beitrag zu Haushaltskonsolidierung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.





Folgende Anträge wurden seitens des Antragstellers zurückgezogen:


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

2. Zur Steigerung der Einnahmen wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von den im Entwurf vorgesehenen 475 Punkten auf 490 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9,75 Millionen Euro werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfes genutzt.

Dieser Antrag liegt in veränderter Form unter TOP 2.4 vor.

3. Die Grundsteuer B wird auf 560 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 4 Millionen Euro werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfs 2013 genutzt.

25. Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte kommunale Arbeitsmarktstrategie zur Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen sowie die Gegenfinanzierung in Höhe von 3,5 Millionen Euro durch die Erhöhung der Gewerbesteuer. Das ist ein Beitrag zur Bekämpfung von Armut in unserer Stadt. Der Rat stellt fest, dass Transferleistungen und Personalaufwendungen den größten Anteil der ordentlichen Aufwendungen im Haushalt ausmachen. Ohne eine dauerhafte Senkung der Aufwendungen in diesen Bereichen wird die Handlungsfähigkeit der Stadt nicht erhalten bleiben können. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie ist ein Baustein zur Senkung der Transferleistungen.

Dieser Antrag liegt in veränderter Form unter TOP 6.1 vor.

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

23. Der Rat lehnt eine Übernahme von Planungsleistungen für die L663 und für die
Semerteichstraße ab. Der Rat lehnt es ab, im Vorgriff auf eine mögliche Landesförderung in Vorleistung zu treten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen wird.

26. Der Rat stellt fest, dass die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes befristet eingerichteten 81 Stellen für SchulsozialarbeiterInnen eine immer notwendigere sozialpädagogische Hilfestellung für SchülerInnen und Eltern bieten. Eine kommunale Finanzierung der Stellen wird vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Städte und Gemeinden nicht möglich sein.Der Rat appelliert an die Bundesregierung, die Finanzierung der Schulsozialarbeit über 2013 hinaus fortzusetzen. Die heimischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich für diese Forderung einzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Schulausschuss überwiesen wird.


28. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Konzeption für eine soziale Beratungsstelle für EU-ZuwanderInnen in der Nordstadt zu erarbeiten und vorzulegen. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den in der Nordstadt tätigen sozialen Organisationen erstellt und soll aufzeigen, welche Regelungsdefizite sich durch die Zuwanderung ergeben. Es soll sowohl die inhaltliche Arbeit der Beratungsstelle beschreiben als auch notwendige Finanzierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten aufzeigen. Dabei ist eine Unterstützung durch Landes-, Bundes- und/oder EU-Mittel zu prüfen. Die Beratungsstelle soll insbesondere Menschen, die sich auf der Grundlage des EU-Freizügigkeitsgesetzes in Dortmund aufhalten, über die rechtlichen Grundlagen informieren, sie bei Behördenangelegenheiten unterstützen und Dolmetscherleistungen anbieten. Die Verwaltung prüft, wie und ob der Betrieb der Beratungsstelle in bereits vorhandene Beratungsstrukturen in der Nordstadt integriert werden kann. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Aufnahme des Betriebs der Beratungsstelle. Dem Rat ist spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit der Beratungsstelle ein Sachstandsbericht vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

33. Der Rat beschließt, dem Hardware MedienKunstVerein, der für die Attraktivität des U-Turms unverzichtbar ist, für zunächst drei Jahre eine 30%ige Kofinanzierung in Höhe von je 200.000 Euro aus dem Kulturhaushalt zur Verfügung zuzusichern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen wird.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)


7. Reinigungskräfte

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt keine Vergabe von Reinigungsaufgaben für städtische
Gebäude an Fremdfirmen oder die Wahrnehmung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung mehr durchzuführen. Zusätzlich werden die z.Zt. vergebenen Reinigungsaufgaben nach dem jeweiligen Vertragsende nicht neu vergeben, sondern durch städtisches Personal durchgeführt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal und Organisation überwiesen wird.

11. Keine kommunale Kostenbeteiligung an L663n
Der Rat beschließt sich nicht an den Kosten für den Bau, die Planung und die Unterhaltung
der geplanten Landesstrasse L663n, sowie für etwaige Umbauten von Zufahrtsstrassen
und weiteren begleitenden Maßnahmen finanziell zu beteiligen. Die Landesregierung
ist bereits in der Planungsphase darüber zu informieren, dass die Stadt Dortmund nicht
bereit ist Folgekosten durch veränderte Verkehrsströme zu tragen und diese bei der Landesstrassenplanung einzupreisen sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen wird.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E5)

1. in Abänderung der Veränderungsliste der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 2013 stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Abstimmung:

Seite 13, FB 33, 2. Zeile:

Der Etatansatz für das Stadtbezirksmarketing wird einmalig im Jahr 2013 um 100.000 € gesenkt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.



Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

1. Der Rat stellt fest, dass der zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierte Jahresfehlbedarf für 2013 nur ca. 6 Millionen Euro unterhalb der Fünf-Prozent-Grenze der allgemeinen Rücklage liegt und dieser Abstand nicht ausreichend erscheint. Der Abstand des Fehlbetrags zur Fünf-Prozent-Grenze der allgemeinen Rücklage ist deshalb deutlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl Einnahmen erhöht als auch Sparanstrengungen unternommen und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung eingeleitet und umgesetzt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

4. Der Rat erwartet einen angemessenen und verstärkten Beitrag der städtischen Tochterunternehmen zur Sanierung des Haushalts und damit zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Stadt.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

5. Der Flughafen und die Beteiligung am Kohlekraftwerk GEKKO führen zu Verlusten und Belastungen der DSW/DEW 21 in Millionenhöhe. Der Rat fordert seine Tochterunternehmen auf, in Zukunft unternehmerische Entscheidungen jeweils daraufhin zu prüfen, ob sie absehbar mittel- und langfristig eine erhöhte Ausschüttung an die Stadt ermöglichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

6. Angesichts der erheblichen Verluste der DEW-Beteiligung am RWE-Kohlekraftwerk GEKKO werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der DSW21 und DEW21 aufgefordert, sich für die Prüfung einer schnellstmöglichen Beendigung der Beteiligung einzusetzen. Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Energiemarkt hat sich ein erhöhtes Risiko für die STEAG ergeben. Eine kontinuierliche Risikoanalyse und Entwicklungsszenarien werden dem Rat quartalsweise vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

7. Der aktuelle Stellenplan gibt den Rahmen für eine unterjährige Stellenbewirtschaftung vor, beinhaltet aber weder eine Klassifizierung noch ermöglicht er Aussagen zu den zwingend erforderlichen Personalkapazitäten für die Erfüllung kommunaler Aufgaben. Der Rat begrüßt deshalb das neu eingeführte Aufgabenkritikverfahren mit dem Ziel, ein System zu schaffen, das aufgabenbezogene Ressourcen darstellt und den Rechtscharakter der jeweiligen Aufgabenstellung (pflichtige oder nicht pflichtige Aufgaben) darstellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

8. Der Rat beschließt, das IT-gestützte Verfahren zu beschleunigen und im Jahr 2013 auf alle Stadtämter auszudehnen. Dabei wird im Grundsatz so verfahren wie bei der Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im Vermessungs- und Katasteramt. Ziel ist, das Verfahren Ende 2013 abzuschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Fraktion Die Linke zu.


9. Der Rat erwartet, dass durch systematische Organisationsanalysen, Effizienzsteigerungen und Personalentwicklung der Planstellenbestand aufgabenangepasst gestaltet und die Personalkosten reduziert werden können, ohne dass die Belastung für die Beschäftigten weiter ansteigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

10. Unter Berücksichtigung der genannten Prämissen ist die aktualisierte Planung, die für 2013 rund 332 Millionen Euro steuerbare Personalaufwendungen vorsieht, zu akzeptieren. Wir gehen davon aus, dass die Aufgabenkritik in den Folgejahren zu Einsparungen führen wird. Der zukünftige Personalaufwand ist zeitnah für die Haushaltsjahre 2014 ff neu zu bewerten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

11. Die Personalverwaltung wird aufgefordert darzustellen, ob und in welchem Umfang durch einen fachbereichsübergreifenden Einsatz von Ingenieuren für die Reduzierung von externen Auftragsvergaben gesorgt werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

12. Die Notwendigkeit externer Stellenbesetzungen ist nicht nur im Einzelfall zu begründen, sondern systematisch auf der Basis des Aufgabenkritikverfahrens zu planen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.


13. Das Aufgabenkritikverfahren wird mit den Zielsetzungen des wirkungsorientierten Haushaltes eng verzahnt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Fraktion Die Linke zu.

14. Vor dem Hintergrund der notwendigen Veränderungen im Personalbereich hält der Rat es für geboten, dass bei den anstehenden Veränderungen im Verwaltungsvorstand der Fachbereich Personal nicht mehr dem Dezernat 1 sondern einem der anderen bestehenden oder einem neu zu schaffenden Dezernat zugeordnet wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der dazu mündlich von Herr Kowalewski gestellte Antrag, die Worte „einem der anderen bestehenden oder“ zu streichen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

15. Der Rat spricht sich dafür aus, das Ziel einer Grünpflege -und reinigung aus einer Hand und die Übertragung dieser Aufgaben auf die EDG weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird aufgefordert, belastbare Kostendaten zu ermitteln, auf deren Grundlage die EDG belastbar kalkulieren kann. Nach Vorlage einer qualifizierten, externen Bewertung erfolgt eine Entscheidung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass es sich bei den folgenden Punkten


16. und 17. um Anregungen und Arbeitsaufträge für den nächsten Rat 2014 handelt, bittet aber trotzdem um Abstimmung beider Punkte.

16. Die Verwaltung wird aufgefordert, Modelle zur maßvollen Neustrukturierung der Stadtbezirke zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und den demografischen Veränderungen gerecht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Erläuterung von Frau Reuter mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

17. Der Rat beschließt, die reguläre Anzahl der Ratsmitglieder von 82 auf 76 zu verringern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Erläuterung von Frau Reuter mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.


18. Der Rat stellt fest, dass der beschlossene Brandschutzbedarfsplan aufgrund der Haushaltssituation nicht wie vorgelegt eins zu eins umsetzbar sein wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Jahren der Laufzeit des Brandschutzbedarfsplans Anpassungen bei Personal- und Investitionskosten unter Beibehaltung der Sicherheitsstandards mit dem Ziel der Einhaltung der ursprünglich vorgesehenen Einsparungen vorzunehmen. Dabei ist auch erneut eine interkommunale Zusammenarbeit mit den an Dortmund angrenzenden Kommunen zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Fraktion Die Linke zu.

19. Die Zuschüsse für DOSYS werden mit Ausnahme der benötigten Mittel für den Medienbedarfsplan II nicht erhöht, sondern verbleiben auf dem Stand von 2012.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Ergänzung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


20. Der Rat beschließt, durch geeignete Sanierungsmaßnahmen, durch Erschließung bisher nicht genutzter Energieeffizienzquellen und durch den konsequenten Verkauf bzw. die Verpachtung von Liegenschaften, die nicht mehr oder nur noch teilweise benötigt werden sowie durch eine enge Verzahnung mit der Personal- und Organisationsentwicklung eine deutliche Reduzierung von Instandhaltungs- und Energiekosten bei den städtischen Immobilien zu erzielen. Durch die genannten Maßnahmen ist der zu erwartende Anstieg der Stromkosten in 2013 in vollem Umfang zu kompensieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Ergänzung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.

21. Der Rat erwartet Quartalsberichte der Immobilienwirtschaft, die deutlich machen, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, um den städtischen Haushalt dauerhaft zu entlasten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

22. Der Rat erwartet von der Verwaltung eine kontinuierliche Risikoanalyse und Entwicklungsszenarien für

- den U-Turm


- das DFB-Fußballmuseum
- die Berufskollegs
- den Flughafen
- die Schwimmbäder
- das Sondervermögen
- und Sporteinrichtungen

im Hinblick auf die Kostenentwicklung und die jeweiligen Belastungen für den Haushalt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

24. Der Rat beschließt, ausreichende Haushaltsmittel für die Erstellung einer repräsentativen ^ Haushaltsbefragung zum aktuellen Modal Split (real existierende Verkehrszusammensetzung inklusive Fußgänger- und Radfahranteile) durchzuführen, auf deren Grundlage auch zu einem späteren Zeitpunkt mittels Stichprobenverfahren zuverlässige Entwicklungstrends der Modal-Split-Anteile abgeleitet werden können. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsbefragung beschließt der Rat eine Aufstockung der Haushaltsmittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.

27. Die Einrichtung von Großpflegestellen für Kinder unter drei Jahren ist durch die Verwaltung aktiv zu unterstützen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit die Wirtschaftsförderung einbezogen werden kann. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine koordinierende Stelle einzurichten. eine Person als Ansprechpartnerin zur Koordinierung zu bestimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Ergänzungen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.
29. Zur Finanzierung von IntegrationshelferInnen in der OGS werden 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wird der Zuschuss für das städtische Betriebsrestaurant auf 200.00 Euro jährlich reduziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
30. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen umfassenden Dortmunder Inklusionsplan zu erstellen. Ein/e verwaltungsinterne/r Inklusionsbeauftragte/r sowie eine adäquate Organisation mit dezentralen Inklusionsbeauftragten in jedem Fachbereich, so ähnlich wie beim Dienstleistungszentrum Wirtschaft, sind einzurichten. Im Vorgriff auf den Inklusionsplan sind 500.000 Euro für kurzfristige, kleinere Maßnahmen zur Realisierung von Inklusionsvoraussetzungen an Schulen bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

31. Für das bundesweite und auch in Dortmund initiierte Energiesparprojekt der Caritas, das sowohl zum Stromsparen motiviert als auch Arbeitsgelegenheiten schafft, wird der kommunale Zuschuss für die nächsten drei Haushaltsjahre auf 218.000 Euro jährlich erhöht. Die Refinanzierung erfolgt über die zu erwartende Senkung der von der Stadt zu übernehmenden Kosten der Unterkunft.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

32. Die inzwischen auf jährlich 10,5 Millionen Euro gestiegenen Betriebskosten des
U-Turms sind dauerhaft nicht hinnehmbar. Der Rat erwartet, dass die Leitung des
U-Turmes im Laufe des nächsten Jahres Konzepte für eine Steigerung der Attraktivität des Turms als „Gesamtkunstwerk“ entwickelt und Einnahmen generiert, die zu einer deutlichen Reduzierung der städtischen Zuschüsse in den Jahren 2014 und folgende führen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

1. Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes

Der Rat beschließt die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 485%.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der Fraktion Die Linke vor:

in der Beantwortung der Fragen der Fraktion DIE LINKE zum Haushaltsplanentwurf 2013


durch die Kämmerei wird auf Seite 12 die Bitte um Nachreichung der Produktdaten zum
Produkt 50_0050508 Bildung und Teilhabe wie folgt beantwortet:

Es existieren hierzu noch keine Plan-Kennzahlen, da belastbare Erkenntnisse fehlen. In
2011 wurden 7,7 Mio. € Transfererträge und 0,5 Mio. € Verwaltungskostenerstattung nicht
verbraucht.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 6.12.2012,
und um Beratung und Beschlussfassung des unten stehenden Beschlussvorschlags:

1. Ist der Kämmerei bekannt, dass nach §46 Abs. 7 Satz 3 SGB II, für 2013 zunächst ausgezahlte
Mittel des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nach Spitzabrechnung des
Jahres 2012 in Höhe der nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen sind? (siehe Anlage)
2. Sieht die Kämmerei ein zusätzliches Haushaltsrisiko falls mögliche Rückforderungen in
Höhe von rund 8 Mio. Euro (Vergleichswert 2011) in 2013 zum Tragen kommen?

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, Sofortmaßnahmen zur möglichst vollständigen
sachgerechten Verausgabung des Bildung- und Teilhabepaketes zu ergreifen,
um einen Schaden für die Stadt Dortmund im Jahr 2013 abzuwenden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

Dem dazu mündlich von Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gestellten Antrag auf Beendigung der Debatte wurde mehrheitlich zugestimmt.

Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die von der Partei „Die Linken“ im o. g. Antrag gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:



1.) Ist der Kämmerei bekannt, dass nach §46 Abs. 7 Satz 3 SGB II, für 2013 zunächst ausgezahlte
Mittel des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nach Spitzabrechnung des
Jahres 2012 in Höhe der nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen sind? (siehe Anlage)

Der Kämmerei ist bekannt, dass nach § 46 Abs. 7 Satz 3 SGB II zunächst ausgezahlte Mittel
des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nach Spitzabrechnung des Jahres 2012 in
Höhe der nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen sind.

2.) Sieht die Kämmerei ein zusätzliches Haushaltsrisiko falls mögliche Rückforderungen in
Höhe von rund 8 Mio. Euro (Vergleichswert 2011) in 2013 zum Tragen kommen?

Ein zusätzliches Haushaltsrisiko für das Haushaltsjahr 2012 und für das Haushaltsjahr 2013
besteht nicht.
Diese im Haushaltsjahr 2012 nicht verausgabten Mittel werden in das Haushaltsjahr 2013
durch die Bildung einer entsprechenden Verbindlichkeit übertragen.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden analog zu den geplanten Erträgen aus der Zuweisung des
Bundes entsprechend gleich hohe Aufwendungen geplant. Eine vollständige Verwendung der
Mittel ist bereits in den Prognosen des Haushaltsjahres 2012 enthalten. Somit ergibt sich
durch eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in das Haushaltsjahr 2013 keine Verschlechterung des Haushalts 2012. Sollte es im Haushaltsjahr 2013 zu einer Rückforderung durch den Bundeshaushalt kommen, stehen die Mittel aus der gebildeten Verbindlichkeit zur Verfügung. Somit kommt es auch im Haushaltsjahr 2013 zu keiner Verschlechterung des Haushalts.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:



1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 unter
Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und
Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4),

1.3 in Abänderung seines Beschlusses vom 15.11.2012 zum Brandschutzbedarfsplan (DS-
Nr. 06638-12), dass die Umsetzung nur innerhalb des im Haushaltsplan enthaltenen
finanziellen Rahmens erfolgt,

1.4 dass die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (DS-Nr. 08399-12) nur
erfolgt, soweit es sich im Rahmen der Finanzplanung der jeweiligen Haushaltspläne
ab 2014 darstellen lässt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche,
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur
Kenntnis. Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den Veränderungslisten
enthalten ist.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne
für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

4. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt die nachfolgenden Unterlagen zu Anlagen des Haushaltsplanes 2013 gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) n.F.:
Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden.



zu TOP 2.2
Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-12)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08168-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08168-12-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.12 vor:
Die o. g. Verwaltungsvorlage soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung :

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Immobilienmonitoring zu installieren mit dem Ziel entwickel- und veräußerbare Liegenschaften schneller und professioneller zu identifizieren und so mit Hilfe von optimalen Vermarktungsstrategien zu ergebnisverbessernden Beiträgen für den städtischen Haushalt zu kommen.
Die in der Finanzplanung eingestellten Investitionsmittel entsprechen nicht immer den tatsächlichen Mittelabflüssen.
Hier bedarf es unterjährig einer verbesserten Investitionspriorisierung und eines Investitionscontrollings, das den Vorgaben des Eigentümers (StA 23) Rechnung trägt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung der Beschlussvorlage vor:

Hinweise zu TOP 2.2 - Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08168-12)


Aus der Vorlage ergeben sich folgende investive Kreditbedarfe:




2013
2014
2015
2016
52.000.000 €
52.000.000 €
52.000.000 €
51.083.329,72 €

Durch die 2. Modellrechung zum GFG 2013 ergeben sich aufgrund von Mindereinzahlungen im Bereich der Investitionspauschale folgende Verschlechterungen, welche die investive Kreditaufnahme erhöhen würden:
2013
2014
2015
2016
-226.531 €
-238.000 €
-249.000 €
-260.000 €

Die genannten Verschlechterungen werden bei den Auszahlungen für die Investitionsmaßnahme 24_01507086000 -Grunderwerbspro-gramm- abgesetzt, so dass es nicht zu einer Erhöhung der investiven Kreditaufnahme kommt.

Bei der genannten Investitionsmaßnahme ergibt sich folgende Veranschlagung der Auszahlungen:



2013
2014
2015
2016
Aktuelle
Veranschlagung
5.117.860 €
4.011.410 €
3.968.400 €
3.968.400 €
Veränderung
-226.531 €
-238.000 €
-249.000 €
-260.000 €
Neue Veranschlagung
4.891.329 €
3.773.410 €
3.719.400 €
3.708.400 €

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet bei der Empfehlung um Einbeziehung der im Ausschuss verteilten Ergänzung.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion aufgrund der schwierigen Haushaltssituation diese Vorlage ablehnen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion insofern mit der Vorlage Schwierigkeiten habe, weil sie eine Beschlusslage aus dem letzten Haushalt, bezüglich der Straßengrunderneuerung unterlaufen sehe. Seine Fraktion werde die Vorlage ablehnen. Dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion werde seine Fraktion dagegen zustimmen.

Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung der Beschlussvorlage und des Antrages der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Sofern der Rat der Stadt Dortmund keinen Beschluss über die Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung fasst, beschließt der Rat, in Ergänzung zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2013,

1. die Festlegung der Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2013 und die Finanzplanjahre 2014 und 2015 auf 52 Mio. €, für 2016 beträgt die Kreditaufnahme 51,1 Mio. €,

2. die in der Begründung aufgeführte und dafür notwendige Veränderung der investiven Planung,

3. die Umsetzung zum endgültigen Haushaltsplan 2013.
zu TOP 2.3
Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2012
(Drucksache Nr.: 07718-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07718-12-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 25.10.12, mit dem darin enthaltenen Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.12, in seiner Sitzung am 08.11.12 geschoben.
Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2012:
„ ... die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung des nachstehenden Zusatzantrages:
Der Rat hebt seinen Beschluss zur Reduzierung des Personalbudgets um 2% pro Jahr auf.
Eine Arbeitsverdichtung für MitarbeiterInnen im Rahmen von Kürzungen am Personalbudget ist künftig auszuschließen. Von diesem Beschluss unangetastet bleibt die Möglichkeit von Rat und Personaldezernent über die Reduzierung von Aufgaben für die Verwaltung Entlastungen für die MitarbeiterInnen oder im Budget einzuführen.
Begründung
Die Verwaltung wurde durch die Umsetzung des bestehenden Beschlusses in ihrer Funktionsfähigkeit geschädigt. Eine Stadt der Größe Dortmunds braucht aber eine funktionsfähige Verwaltung. Der Personalrat hat vor der Sommerpause einen Baustellenbericht zur Lage in der Stadtverwaltung vorgelegt, der die Notwendigkeit zur Aufhebung der bestehenden Beschlusslage aus unserer Sicht unterstreicht, sofern dem Gemeinwesen kein Schaden zugefügt werden soll. Einer Kostenreduzierung im Personalbudget stehen Mehrkosten durch den Kürzungsbeschluss gegenüber, die durch Arbeitsüberlastung und erhöhte Krankenstände und damit unerledigte Aufgabenerfüllung, aber auch durch intensive Fremdvergabe zustande kommen. Mehraufwand und Personalkürzungen sind nach unserer Ansicht miteinander zu verrechnen, um den tatsächlichen Haushaltseffekt der bestehenden Beschlusslage darzustellen. Eine Reduzierung des Kürzungsbeschlusses auf lediglich 1,5% reicht aus Sicht unserer Fraktion darüber hinaus nicht aus, um dem laufendem Degenerationsprozess innerhalb der Verwaltung entgegen zu treten. Pauschale Kürzungen ohne Aufgabenkritik haben sich sowohl personalpolitisch als auch finanzpolitisch als untauglich erwiesen.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, das in der Stadtverwaltung begonnene Aufgabenkritikverfahren in gestaffelter Vorgehensweise konsequent fortzusetzen und bis 2014 einmal in allen Bereichen der Verwaltung durchzuführen. Danach ist die Aufgabenkritik als ständiger Prozess zu implementieren.

Der Rat der Stadt erwartet, dass auch bei Übernahme von Nachwuchskräften und unabweisbarer Einstellung von externem Fachpersonal in den nächsten Jahren erhebliche Einsparungen beim gesamtstädischen Personalaufwandsbudget durch Ausnutzung der Personalfluktuation erzielt werden können.

Dem Sonderältestenrat, der APO und der AFBL sind regelmäßig über den Sachstand des Aufgabenkritikverfahrens und über die unterjährige Entwicklung der Personalaufwendungen zu berichten.

Der Rat der Stadt erwartet, dass sich die städtischen Beschäftigten weiterhin flexibel und einsatzbereit zeigen, um neue Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung zu übernehmen. Der Rat der Stadt erwartet deshalb, dass die Personalagentur zukünftig in sehr verstärktem Maße städtisches Personal für neue Aufgaben qualifiziert und weiterbildet.

Begründung:
Aufgrund verwaltungsweiter Datenerhebungen und Datenanalysen (wie bisher bei den abgeschlossenen Aufgabenkritikverfahren der StÄ 50 und 62) ergeben sich realistische und nachvollziehbare Einsparvorschläge, die eine funktionsfähige Verwaltung zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und nicht zur Arbeitsverdichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dortmund führen Zur Reduzierung der Personalkostenbudgets im Rahmen begleitender Organisationsentwicklungsarbeiten müssen neben der Aufgabenkritik fachbereichsbezogene und zeitlich befristete Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte erarbeitet werden. Dies führt zur Planungssicherheit für die Fachbereiche, dient als Grundlage für entsprechende Personalplanungen sowie künftige Personalaufwandskalkulationen und gewährleistet eine belastbare Basis für die Einsparziele. Stelleneinrichtungen bzw. Einstellungen auf Grund von Fallzahlensteigerungen, neuen Aufgaben etc., die über den Rahmen des beschlossenen Personalaufwandsbudgets hinausgehen, sind durch Kompensationen an anderer Stelle auszugleichen.
Im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren außerhalb von Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten sind restriktive organisatorische Prüfungen von Stellenanforderungen und personalwirtschaftliche Interessenabwägungen vorzunehmen. Zusätzlich wird Zurückhaltung bei Wiederbesetzungen von Planstellen und externen Einstellungen bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Haushaltssatzung sowie in diesem Zusammenhang herbeigeführten Ratsbeschlüssen gefordert. Refinanzierte Personaleinsätze können zu einer Überschreitung des Personalaufwandsbudgets führen, soweit die entsprechenden Mehrerträge im Haushalt nachgewiesen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dieser Entwicklung nicht folgen werde und beide Alternativen ablehnen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt ebenfalls, dass seine Fraktion die Vorlage komplett ablehnen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Grünen) bittet, den Antrag ihrer Fraktion noch einmal in Erinnerung zur rufen. Unter dem Punkt Personal- und Organisation habe ihre Fraktion mindestens 4 Anträge gestellt. Auch zu dem Thema, wie man in Zukunft mit der Personalentwicklung umgehen wolle. Sie halte die Vorlage der Verwaltung durch die bereits beschlossenen Anträge der Fraktionen für überholt und schlägt vor, die Vorlage nicht weiter zu befassen. Dementsprechend gelte das auch für den Antrag der Fraktion Die Linken.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) widerspricht Frau Reuter, da der Antrag seiner Fraktion sich mit dem Antrag des damaligen Ratsbeschlusses befasse und nicht nur mit der Umsetzung für das Erreichen der Reduzierung von 2 %.

Herr Monegel (Vorsitzender,CDU-Fraktion) möchte klar stellen, dass es sich bei dem damaligen Ratsbeschluss um eine Zielvorgabe gehandelt habe, die Methode sei nicht enthalten gewesen. Der Beschluss bestehe und müsse aufgehoben werden.

Herr Schilff (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion es wie Frau Reuter sehe, die Vorlage habe sich erledigt.

Herr Rettstadt bittet, diese Entscheidung zur Abstimmung zu stellen, da er diese Vorlage gerne ablehnen wolle.

Herr Monegel sieht keinen förmlichen Verfahrensvorschlag aus den Fraktionen und schlägt deshalb vor, die Vorlage zu empfehlen, da sie auf der Tagesordnung steht.

Herr Prüsse (SPD-Fraktion) bemerkt, dass, wenn sich durch beschlossene Anträge, Vorlagen erledigen können, da der in der Vorlage geschilderter Sachverhalt nicht mehr aktuell sei. Die Verwaltung könne somit die Vorlage zurückziehen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass er aufgrund der mehrheitlich zugestimmten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe TOP 2.1.4, Nr. 10, Drucksachen Nr.: 07866-12-E6), die den Sachverhalt der vorliegenden Beschlussvorlage weitreichend überholen, diese Beschlussvorlage für das Jahr 2013 zurückzieht.


zu TOP 2.4
Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 07803-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07803-12-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07803-12-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 in seine nächste Sitzung geschoben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Zur Steigerung der Einnahmen wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von den im Entwurf vorgesehenen 475 Punkten auf 485 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfes genutzt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Änderungsantrag zur Beratzung und Abstimmung als Empfehlung des AFBL an den Rat der Stadt :

Der Rat der Stadt beschließt die Anhebung des Realsteuersatzes für die Gewerbesteuer von 468 v.H. auf 485 v.H..

Der anliegende Entwurf der Satzung wird entsprechend angepasst.

Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden zur Senkung des Jahresfehlbetrages genutzt.



Weiterhin wird auf den mehrheitlich beschlossenen Antrag der Fraktion Die Linke (TOP 2.1.6, Nr. 1, Drucksache Nr.: 08540-12-E2) verwiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der Fraktion Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er die Vorlage ablehnen werde. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion werde er ebenfalls ablehnen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion gegen die Erhöhung der Gewerbesteuer sei. Er weist noch einmal darauf hin, dass die CDU-Fraktion sich zu keinem Zeitpunkt einer Beschlussfassung zum Haushalt verweigert habe. Sie habe lediglich gesagt, dass sie dieser Art von Haushalt nicht zustimmen wolle.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass seine Fraktion allen Anträgen, sowie auch der Vorlage zustimmen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Erhöhung der Gewerbesteuer nichts sei, was gerne getan werde. Man habe lange überlegt und diskutiert, habe es aber vor dem Hintergrund der drohenden Haushaltssicherung für wichtig erhalten die Gewerbesteuer dann doch anzupacken. Das läge vollkommen im Schnitt der Kommunen im Ruhrgebiet.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass er aufgrund der mehrheitlich zugestimmten Anträge der Fraktion Die Linke (Haushaltsantrag Nr. 1, s. o), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, die den Sachverhalt des vorliegenden Beschlussvorschlages überholen, Punkt 1. des Beschlussvorschlages entsprechend zu ändern sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt

1. die Anhebung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer von 468 v. H. auf
475 v. H. 485 v. H. befristet für die Jahre 2013 bis 2015.

2. den anliegenden Entwurf als Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern in der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.5
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07973-12)
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2012
(Drucksache Nr.: 07973-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07973-12-E3)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgendes Schreiben von OB Sierau vom 14.11.2012 (Drucksache Nr.: 07973-12-E1) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 (TOP 3.10 / Drucksache Nr. 05701-11) die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2012 beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion vom 06.12.2011 vor (Drucksache Nr. 05701-11-E1). Hierin wurde beantragt, dass der § 3 Abs. 3 der vorgenannten Satzung, der den Umfang der auf die Grundstückeigentümer und Erbbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, komplett gestrichen wird. Der in Rede stehende Antrag wurde vom Rat der Stadt Dortmund als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet. Es hat sich darauf hin unter Federführung des Tiefbauamtes ein Arbeitskreis, bestehend aus Stadt Dortmund, EDG und DSW21 gebildet, der diesen Prüfauftrag in den Folgemonaten bearbeitet hat. Damit Sie die Informationen zur Thematik „Winterdienst an Haltestellen“ bei Ihrer Beschlussfassung zu Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 berücksichtigen können, darf ich Sie nachfolgend über das Ergebnis der Prüfung der organisatorischen und rechtlichen Machbarkeit informieren.
1. Winterdienst an Haltestellen
Das Straßenreinigungsgesetz NRW umfasst auch den Winterdienst (§ 1 Abs. 2 StrReinG NRW). Die StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006 wurde vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes, dem Gemeindeversicherungsverband (GVV) und im Einklang mit der OVG-Rechtsprechung entwickelt und wird als rechtliche Grundlage der Gemeindesatzungen der Kommunen in NRW herangezogen. An diesen rechtlichen Vorgaben hat sich auch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund orientiert, womit insbesondere das geforderte Schneeräumen sowie Bestreuen auf Gehwegen bei Schnee und Eisglätte geregelt ist. Derzeit wird durch § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund die Winterwartung der Gehwege innerhalb geschlossener Ortslagen im Sinne von § 1 Abs. 3 an öffentlichen Straßen, die nach dem der Satzung anliegenden Straßenverzeichnis von der Stadt zu reinigen sind, den Eigentümern auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft. Nach § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,5 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite.
In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonnundfeiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Diese Regelungen werden für Haltestellen innerhalb geschlossener Ortslagen durch § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ergänzt. Danach müssen an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Gem. § 3 Abs. 1 hat die Winterwartung nach den Regelungen § 3 Abs. 2 und Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung zu erfolgen. Winterdienst an Haltestellen außerhalb geschlossener Ortslagen ist von den Kommunen und Betreibern der Buslinien nicht leistbar und wird in Gesetzen und von der Rechtsprechung auch nicht verlangt.
In Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil v. 13.09.1991 – 15 K 3860/90 –) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 11.08.1993 –9 A 3294/91–) wird zur Begründung ausgeführt, dass die Belastung mit der Winterwartung des Gehweges im Bereich von Haltestellen grundsätzlich keine unzumutbare, die Opfergrenze überschreitende Verpflichtung für den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin darstellt. Sie führe nur zu einer geringen Mehrbelastung. Die Gerichte konnten auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG feststellen. Dahinter steht der grundsätzliche Gedanke, dass nur eine Vielzahl von Verantwortlichen diese Aufgabe adäquat bewältigen kann.
Die Stadt Dortmund hat gemeinsam mit den Winterdienstakteuren der EDG und der DSW21 bereits eine Regelung vereinbaren können, nachdem in besonders gravierenden Witterungssituationen an ca. 180 Bushaltestellen (von ca. 2000 Bushaltestellen) eine winterdienstliche Unterstützungsleistung erbracht werden kann. Diese sieht vor, dass die DSW21 - da diese als Buslinienbetreiber eine unmittelbar vor Ort angemessene und zeitnahe situations- und handlungsgerechte Bewertung erstellen kann - hierfür spezielle Winterdienstleistungen durch Drittfirmen beauftragt. Hierbei mussten in Ermangelung von Dortmunder Firmen auch Aufträge an Unternehmen in Nachbargemeinden wie Castrop-Rauxel oder Schwerte erteilt werden. Mit dieser Vereinbarung hat die Stadt Dortmund das Ziel verfolgt, die Beeinträchtigungen der ÖPNV-Nutzer im Bereich der Bushaltestellen auf ein Mindestmaß zu verringern. Da es sich wie erwähnt um eine witterungsabhängige Unterstützungsleistung handelt, verbleibt es ungeachtet dessen jedoch bei der bereits oben beschriebenen Winterdienstverpflichtung der angrenzenden Eigentümer. Die für die Stadt Dortmund bestehende Regelung zum Winterdienst an Bushaltestellen findet sich auch in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der bekannten Kommunen in NRW (beispielhaft seien genannt die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Wuppertal). Nach Recherchen ebenso in vielen größeren Städten Deutschlands sowie bei Kommunen in Mittelgebirgen (beispielhaft seien genannt die Städte Siegen, Olsberg, Kassel, Augsburg, Regensburg). Ungeachtet dessen hat sich die Stadt Köln mit dem Winterdienst an Haltestellen auseinandergesetzt und der Rat der Stadt hat im Jahre 2009 einen Prüfauftrag dahingehend beschlossen, die Winterwartung der Haltestellen und an Fahrgastunterständen, soweit diese nicht in die Laufachse von Gehwegen integriert sind, dem Träger des ÖPNV zu übertragen. Im Zuge der anschließend vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen des Winterdienstes (z. B. Erhöhung des Salzvorrates; Einsatz von Fremdfirmen) hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB Köln) u. a. die Winterdienstpflicht an rund 130 anliegerfreien Haltestellen für den Winter 2011/2012 übernommen. Nach aktuellem Stand wird ab dem Winter 2012/2013 der AWB Köln den Winterdienst an sämtlichen 1200 Haltestellen im Kölner Stadtgebiet - unter Beteiligung von Fremdfirmen - übernehmen. Die bisherigen Winterdienstkosten der Stadt Köln in Höhe von 4,2 Millionen Euro wurden nicht über Gebühren aus der Straßenreinigungssatzung sondern aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die vorgenannten zusätzlichen Winterdienstleistungen ergeben einen zusätzlichen Finanzbedarf für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 850.000 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von ca. 1,94 Millionen Euro. Da der Winterdienst der Stadt Köln allein aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Kämmereianteil) finanziert wird, wurde zur Refinanzierung der Mehraufwendungen beim Winterdienst an Haltestellen der Hebesatz der Grundsteuer B in Köln um 15 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung wurde zum 01.01.2012 umgesetzt. Inwieweit die hierdurch ermöglichte neue Serviceleistung für die Einwohner dazu geeignet ist, den gesetzlichen Vorgaben an den Winterdienst – Räumung des Haltestellen bis 07:00 Uhr Ermöglichung des Ein- und Aussteigens) – zu genügen, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon verbleibt es jedoch auch in Köln nach wie vor bei der satzungsgemäßen Regelung, nach der die Eigentümer die Zu- und Abgänge sowohl zu den Haltestellen als auch alle für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fahrbahnübergängen bis zur Bordsteinkante von Schnee und Eis zu befreien haben.
2. Winterdienst im Bereich von Fußgängerüberwegen
Zum Fußgängerverkehr gehören neben den Zu- und Abgängen zu den Bushaltestellen originär auch die Querungsverkehre im Verlauf einer Straße; insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.
Die Winterdienstpflichten auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener Ortslagen sind durch gesetzliche Grundlagen wie das Straßenreinigungsgesetz NRW und die Rechtsprechung dazu weitgehend definiert. So umfasst nach §1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW die Reinigung als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Nach ständiger Rechtsprechung müssen Städte und Gemeinden den Fußgänger nicht auf Fahrbahnen schützen, da diese den Fahrzeugen vorbehalten sind. Allerdings sind nach herrschender Meinung belebte, für den Fußgängerverkehr unentbehrliche Überwege über die Fahrbahn innerhalb der geschlossenen Ortslage gegen Schnee- und Eisglätte zu behandeln. Die Formel von den „belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwegen“ kennzeichnet nicht nur die Voraussetzungen der Pflicht, sondern auch deren Grenzen. Innerhalb der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege gibt es keine weitere Rangfolge mehr. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verlangt nicht, dass jeder Fußgängerüberweg behandelt werden muss, sondern ausschließlich solche mit großer Verkehrsbedeutung. Sonst überdehne man die Verkehrssicherungspflicht. Es fordert einen ständigen erheblichen Passantenverkehr, um die Unentbehrlichkeit anzunehmen.
Richtig ist jedoch, dass nicht nur die besonders markierten, ausgewiesenen oder gekennzeichneten Fußgängerüberwege belebt und unentbehrlich sein können (u. a. OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2002, 9 U 49/02). Eine lebhafte Frequenz liegt dann vor, wenn eine gewisse Zahl an Fußgängern in mehr oder weniger kurzen Abständen die Stelle überquert. Dabei kommt es nicht auf Spitzenzeiten, sondern auf die ständige Frequentierung an. Gibt es Geschäfte, ist dies nach herrschender Rechtsauffassung noch kein Indiz für einen belebten Überweg. Überqueren in Spitzenzeiten 40 bis 50 Fußgänger pro Stunde eine Straßenstelle, reicht dies nicht aus, einen ständig lebhaften Fußgängerverkehr und damit eine hohe Verkehrsbedeutung zu bejahen. So sind in einem reinen Wohngebiet Überwege regelmäßig weder belebt noch unentbehrlich. Auch existiert kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Städte und Gemeinden überall dort, wo sie von Anliegern Winterdienst auf Gehwegen verlangen, ihrerseits dafür sorgen müssen, dass in Verlängerung dieser Gehwege Passagen über die Fahrbahnen von kreuzenden Seitenstraßen hinweg behandelt werden.
Derzeit wird unter Berücksichtigung der geltenden Rechsprechung der Winterdienst regelmäßig an 3.095 Überwegen mit insgesamt 9.811 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln) im Auftrage der Stadt Dortmund durch die EDG durchgeführt. Die Ausführung dieser Tätigkeit erfolgt im Wesentlichen mittels Streufahrzeug, da im Zuge der Fahrbahnwinterwartung die verkehrswichtigen Überwege miterfasst werden. Soweit Teile der Überwege von den Streufahrzeugen nicht erfasst werden, erfolgt die weitere Behandlung der Restbereiche manuell durch Kehrarbeiter. Insbesondere bei Schneefall erfordert die Behandlung der Restbereiche einen hohen personellen Aufwand. Nach höherem Schneefall können die verkehrswichtigen Überwege innerhalb eines Tages mit dem in der Reinigung zur Verfügung stehenden Personal (innerhalb einer Schicht in 8 bis 10 Stunden)abgefahren und winterdienstlich abschließend behandelt werden.
Bei entsprechender Witterung mit erneuter Glättebildung erfolgt die weitere Behandlung der Überwege auf den Fahrbahnen, wie zuvor beschrieben, im Wesentlichen mittels Streufahrzeug.
Auch hier ist für die weitere Behandlung der nicht erfassten Restbereiche nach höherem Schneefall eine komplette weitere Arbeitsschicht erforderlich. Aufgrund des schon jetzt vorhandenen Aufwandes wäre die Übernahme von weiteren Winterdienstpflichten auf den Gehwegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weder personell noch zeitnah rechtlich leistbar. Der zu prüfende Wegfall der Übertragung der Räum- und Streupflichten von Zuwegen zu Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen auf die Eigentümer (Anlieger) würde somit zu einer nicht vertretbaren Mehrbelastung bei der Stadt Dortmund bzw. EDG als Auftragnehmer führen.
Nach Angaben der EDG werden für die manuelle Betreuung der 3.095 Überwege mit 9.811 Objekten (Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 1) durchschnittlich 800 Arbeitsstunden je Durchgang benötigt.
Bei Übernahme der Eigentümer-/Anliegerpflichten allein an diesen Punkten würde sich der Aufwand für das eingesetzte Personal mehr als verdoppeln, während sich für den einzelnen Anlieger in der Regel nur ein Zusatzaufwand von wenigen Minuten ergibt. Darüber hinaus gibt es weitere 3.600 Überwege mit über 14.400 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln; Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 2 und 3) für deren winterdienstliche Behandlung es keine rechtliche Verpflichtung gibt. Hier erfolgte bisher bei extremen Witterungslagen im Anschluss an die Behandlung der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege, im Zuge der Reinigung eine Räumung und Bestreuung des Fahrbahnbereiches innerhalb der darauf folgenden Woche. Überdies stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Bei angenommenen durchschnittlich 20 Einsätzen käme bereits bei einem normalen Winter zusätzlich ein geschätzter hoher siebenstelliger Betrag zustande. Außerdem wäre eine zusätzliche Streugutlagerhaltung erforderlich.
3. Die Winterdienstorganisation
Im Rahmen des städtischen Winterdienstes erbringt das Tiefbauamt zum Schutz des Fußgängerverkehrs bereits zahlreiche Winterdienste auf öffentlichen Gehwegen und Parkplätzen gem. den Vorgaben des Straßenreinigungsrechts. Hierzu zählen die Winterdienste vor städtischen Grundstücken sowie auch an privaten Grundstücken, an denen der angrenzende Grundstückseigentümer mangels Erschließungsfunktion des Gehweges nicht zum Winterdienst verpflichtet werden kann. Um das beschriebene Leistungspaket innerhalb eines Tages bewältigen zu können, werden nahezu alle ca. 220 gewerblichen Mitarbeiter des Tiefbauamtes eingesetzt. Das bedeutet, dass an einem regulären Winterdiensteinsatz ca. 1.600 – 1.700 Arbeitsstunden geleistet werden. Vor Schulgebäuden unterstützen zudem die Schulhausmeister, im Bereich der Kindertagesstätten werden Fremdfirmen mit dem Winterdienst von den jeweiligen Fachbereichen beauftragt. Der Winterdienst des Tiefbauamtes geht daneben von einem „normalen Wintertag“ aus (leichter bis mittlerer einmaliger Schneefall, keine durchgehende stadtweite Glätte). Bei extremer Witterung (wie an den Weihnachtstagen 2010) ist der Winterdienst - wie ihn das Straßenreinigungsrecht grundsätzlich fordert - mit der genannten Personenzahl und den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Geräten noch schwerer zu realisieren. Gleiches gilt, wenn im Bedarfsfall (z.B. verkehrsgefährdende Straßenschäden) Mitarbeiter vom Winterdienst abgezogen werden müssen, am Wochenende nicht alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Freizeitausgleich; Teilnahme an Sondereinsätzen und Veranstaltungen) und durch Krankheitsfälle der Personalbestand reduziert wird.
Die dargelegte Ausgangslage zeigt somit, dass sowohl die Stadt Dortmund als auch die EDG mit Ihrem bisherigen Aufgabenbestand im Winterdienstfall vollständig ausgelastet sind. Eine Entlastung der Bürger unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen, ist daher nur mit einer erheblichen Ausweitung des Personalbestandes zu realisieren. Dies könnte – da es nur saisonal zur Verfügung stehen müsste – ggf. nur von externen Dienstanbietern (Gartenbaubetriebe u. ä.) gestellt werden. Wie zuvor dargelegt, werden bereits heute von den Winterdienstakteuren solche Fremdfirmen in Anspruch genommen. Außerdem besteht gem. § 2 Abs.3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund für die Reinigungspflichtigen die Möglichkeit diese Firmen mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten zu beauftragen.
4. Winterdienstorganisation und Haftung
Für den Fall, dass die Eigentümer von angrenzenden und erschlossenen Grundstücken nicht mehr die Verpflichtung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen wahrzunehmen haben und im Gegenzug hierzu aber kein ausreichender Personalzuwachs organisiert werden kann, ist damit zu rechnen, dass der zum gesteigerten Schutze des Fußgängerverkehrs zu leistende Winterdienst nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen genügt. Der Stadt obläge jedoch in diesem Zusammenhang die Verkehrssicherungspflicht. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht setzt nach ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung u. a. voraus, dass der Winterdienst seitens der Stadt so organisiert wird, dass eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung gewährleistet ist. Wenn also die Stadt in Kenntnis der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht und in dem Wissen, dass sie diese Pflicht bei Rückübertragung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen von den angrenzenden Eigentümern auf sich wegen fehlenden Personals nicht mehr erfüllen kann, gleichwohl den Winterdienst an diesen Stellen wieder selbst übernehmen sollte, läge darin ein eindeutiges Organisationsverschulden. Im Schadensfall hätte dies zunächst die Folge, dass die Stadt aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung zu Schadensersatz (insbesondere Heilungskosten, Geldrente oder Kapitalabfindung bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten, Geldrente an unterhaltberechtigte Hinterbliebene bei Tod des Geschädigten) verpflichtet wäre. Der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte (KSA) würde der Stadt in einem derartigen Schadensfall keinen Haftpflichtdeckungsschutz gewähren. Nach den Verrechnungsgrundsätzen des KSA sind Aufwendungen aus Ansprüchen, welche aus unterlassenen Maßnahmen abgeleitet werden, vom Deckungsschutz ausgeschlossen, wenn eine Benachteiligung von Interessen Dritter durch die unterlassenen Maßnahmen absehbar war. Letzteres wäre bei einem Organisationsverschulden der oben genannten Art der Fall. Des Weiteren wären sämtliche Personen, in deren verantwortungsbereich die unzureichende Organisation des Winterdienstes und der damit verbundene Eintritt eines Schadens lägen (d.h. Oberbürgermeister, zuständige/r Beigeordnete/r, Fachbereichsleiter/in usw.), der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und ggf. auch strafgerichtlichen Verurteilung ausgesetzt. Insbesondere kämen bei entsprechenden Personenschäden die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) und der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch)in Betracht. Sofern die Stadt eine von ihr klar als verkehrssicherungspflichtwidrig erkannte, mangelhafte Organisation des Winterdienstes gleichwohl umsetzen sollte, wäre insoweit von bewusster Fahrlässigkeit (d.h. bei erkannter Gefahr wird pflichtwidrig auf einen guten Ausgang vertraut) auszugehen. Hinsichtlich des Maßes der Fahrlässigkeit wäre diese fehlerhafte Organisation durchaus als Leichtfertigkeit (d. h. als besonders gröbliche Missachtung der allgemein einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstäbe) anzusehen. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, dass ein Strafgericht im Fall einer Tötung oder schwerwiegenden Körperverletzung eines Passanten das Strafmaß nicht am unteren Ende des gesetzlich vorgesehen Strafrahmens ansetzen würde. Es wäre mit der Fürsorgepflicht der Stadt als Dienstherr bzw. Arbeitgeber nicht vereinbar, ihre Dienstkräfte einem derartigen strafrechtlichen Risiko auszusetzen.
5. Fazit
Aufgrund der dargelegten personellen und logistischen Aufwendungen die bereits heute von der EDG und der Stadt Dortmund erbracht werden, ist es nicht möglich, weitere Aufgaben zu übernehmen, ohne den jetzigen Personalbestand von EDG bzw. Tiefbauamt zu vervielfachen und ohne deutliche finanzielle Mehraufwände zu erbringen. Zudem ist zu bedenken, dass bei erhöhtem Personaleinsatz im Bereich des Winterdienstes an Haltestellen mit einer signifikanten Verschlechterung des Winterdienstes zu Lasten des Fußgängerverkehrs zu rechnen ist. Im besten Fall führt dies zu heftiger Kritik aus den Reihen der Dortmunder Bevölkerung sowie den Gästen der Stadt. Bei ungünstigerem Verlauf (Personenschäden in Folge von Winterdienstmängeln) ist mit zahlreichen Entschädigungsklagen zu rechnen. Sollte es zu gravierenden Personenschäden kommen, besteht wie dargelegt die Gefahr, dass auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Stadt Dortmund eingeleitet werden. Es sollte daher unter objektiver Abwägung des Interesses an einer Bürgerentlastung gegenüber den damit verbundenen wirtschaftlichen und personellen Aufwendungen sowie den rechtlichen Risiken die bestehende Regelung des § 3 Abs. 3 Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund beibehalten werden. Vor dem Hintergrund des Vorgenannten empfehle ich Ihnen die Beschlussfassung zur Vorlage Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 wie vorgeschlagen.
Die o. g. Verwaltungsvorlage soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Die von Herrn Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) mündlich gestellte Frage, warum Dortmund 2000 Bushaltestellen hat und die wesentlich größere Stadt Köln nur 1200, wird Herr Dr. Falk (66) bis zur Sondersitzung schriftlich beantworten.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 11.12.12 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ruft dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss der Bezirksvertretung (15.02.11 TOP 3.1) zur Thematik „Winterdienst an Haltestellen“ in Erinnerung und bittet diesen in die Beratung (2014) einfließen zu lassen. (03275-11)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund, durch Satzungsänderung den Winterdienst im Bereich von Haltestellen des ÖPNV den DSW aufzuerlegen.
Begründung
Die derzeitig gültige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund vom 17.12.10 überträgt die Verpflichtung zum Winterdienst an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel auf den jeweiligen Grundstückseigentümer. Die zurückliegenden Monate haben jedoch deutlich gezeigt, dass diese Verpflichtung weitgehend unbekannt und tatsächlich bei längeren Winterperioden auch nicht leistbar ist. Insbesondere ist ein rechtzeitiger Winterdienst für die ersten Busse in den Morgenstunden den Grundstückseigentümern nicht zuzumuten. Aus Sicht der Bezirksvertretung ist diese Aufgabe auf die DSW zu übertragen, die dann als „Verursacher“ diese Aufgabe stadtweit in eigener Zuständigkeit zentral effektiver und sachgerechter erledigen kann, als der einzelne Grundstückseigentümer.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gestellte Anfrage wird im Folgenden beantwortet.

Frage:

Warum hat Dortmund 2000 Bushaltestellen und die wesentlich größere Stadt Köln nur 1200.

Antwort:

Im Gegensatz zu Dortmund verfügt Köln mit seinem historisch gewachsenen Stadtbahnsystem über eine öffentliche Nahverkehrsstruktur, die es dort ermöglicht, mit dem Massenverkehrsmittel „Schiene“ mehr als 80 Prozent der Beförderungsleistung zu erbringen.
Hingegen entfallen nur etwa 20 Prozent der Beförderungen in Köln auf den Omnibusbetrieb, als Ergänzung des Stadtbahnbetriebs in den schwach strukturierten Vororten und Außenbezirken und für die Stadtteile untereinander.

Die höhere Anzahl an Dortmunder Bushaltestellen (2000) im Vergleich zur Stadt Köln (1200) lässt sich aus den zwischen den beiden Städten divergierenden öffentlichen Nahverkehrsangeboten ableiten.

Frau Starke (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Sie signalisiert, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde und noch einen Zusatzantrag für den Rat mit einbringen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.6
Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07836-12)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07836-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07836-12-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07836-12-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07836-12-E3)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

2. die Gründung der DORTMUNDtourismus GmbH bis Ende 2012 und die Beteiligung der Stadt Dortmund mit einer Stammeinlage in Höhe von 6.500 € (26 % des Stammkapitals).

2. Folgende Punkte des Beschlussvorschlages sollen im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden:

1. die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013.

3. die standortbezogene Zusammenführung von DORTMUNDtourismus (DOto) und RUHR.VISITORCENTER (RVC) am Standort Max-von-der-Grün-Platz 5-6 Anfang 2014.

4. die Vergabe des Betriebs des RUHR.VISITORCENTER (RVC) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gem. § 3 EG Abs. 3 lit. b VOL/A zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
der Haushaltsbegleitbeschluss vom 15.12.2011 hat zwar die Zusammenführung der drei Einrichtungen DORTMUNDtourismus e.V., RUHR.VISITORCENTER und KulturInfoShop beschlossen, ohne aber festzulegen wie die Bündelung und Effektivierung letztlich erfolgen soll. Im Zweck der Gesellschaft („Stärkung und Förderung des Wirtschaftszweiges Tourismus in der Stadt Dortmund“) findet sich die Aufgabe des KulturInfoShop nicht wider.
Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

Zu 1.: Der Zuschuss an die EB Kulturbetriebe wird um 58.000 € reduziert. Diese Mittel dienen bis Ende 2012 direkt und indirekt den freien Kulturträgern in Dortmund.
v Wie wird die Beratung durch die Kulturbetriebe hinsichtlich der individuellen Unterstützung bei der künftigen Veranstaltungsvermarktung personell sichergestellt, wenn das Counter-Personal nicht hierfür, sondern auf freien Planstellen in den Kulturbetrieben eingesetzt wird?
v Wo werden die für die Beratung erforderlichen Stellen / Personalkosten abgebildet?
v Wenn keine neuen Planstellen ausgewiesen werden: Welche Personen sollen diese Beratung neben ihren jetzigen Aufgaben übernehmen und von welchen Aufgaben werden sie zukünftig entbunden?

Zu 3.: Der Ticketerwerb soll ab 1.4.2013 im neuen Standort von DORTMUNDtourismus e.V. und RUHR.VISITORCENTER möglich sein. Andererseits stehen ausreichend Flächen für beide Einrichtungen am Standort Max-von-der-Grün Platz erst ab 2014 zur Verfügung.
v Wo soll der Ticketverkauf ab 1.4.2013 räumlich konkret erfolgen?
v Welche Flächen werden so hergerichtet, dass der Kartenverkauf möglich und das zurzeit ausliegende Infomaterial entsprechend präsentiert werden kann?
v Warum wird der KulturInfoShop nicht erst zum 1.1.2014 an den dann umgebauten Standort Königswall verlagert?
v Ist es korrekt, dass 2013 zunächst 330.000 € bereitgestellt werden müssen, ehe es mittelfristig zu Synergiewirkungen und Kostensenkungen ab 2014 kommt?
v Wir bitten um die fachliche Grundlage der Kostenabschätzung für Erweiterung und Umbau des Ladenlokals von bis zu 220.000 € (bereitgestellt werden zunächst 200.000 €) sowie des Refinanzierungsplans durch Mieterträge.
Zu 4.: Art und Umfang des Angebots des RUHR.VISITORCENTER ab 2016 werden 2015 bewertet.
v Wieso werden Räumlichkeiten am Max-von-der-Grün Platz für das RUHR.VISITORCENTER 2013 umgebaut, wenn zunächst nur eine Bestandsprognose für zwei Jahre abgegeben wird?
v Werden die Einsparungen von 140.000 € durch die Zusammenführung der drei Einrichtungen ab 2015 ausschließlich durch Synergiewirkungen erfolgen?
v Wir bitten um die Darstellung der Vorgaben für das neue Geschäftsmodell des RUHR.VISITORCENTER nach 2013.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion beantragt, folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag zu beschließen:

1 a) die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013 und die Sicherstellung, dass die bisherigen Beratungs- und Dienstleistungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Veranstalter in vollem Umfang von der neuen Dortmundtourismus GmbH erbracht werden.

Begründung:
Der Rat hatte im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen für 2012 beschlossen, die touristischen Dienstleister in Dortmund (Dortmundtourismus, Ruhr.Visitorcenter und KIS) organisatorisch und standortbezogen zusammen zu führen.
Die jetzt von der Wirtschaftsförderung erstellte Beschlussvorlage (97836-12) wird diesem Auftrag nicht in vollem Umfang gerecht.
So soll der KulturInfoShop (KIS) geschlossen werden, die beiden anderen Einrichtungen Ruhr-Visitorcenter und Dortmundtourismus hingegen in einer neuen Dortmundtourismus GmbH zusammengeführt werden.

Seit 1999 bieten die Kulturbetriebe mit dem KIS den Bürgerinnen und Bürgern an zentraler Stelle aus einer Hand Beratungsleistungen über kulturelle Angebote und die Möglichkeit zum Ticketerwerb. Der KIS erfreut sich hoher, stetig steigender Publikumspräsenz. Diese Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Beratungsqualität, Kultur- und Kundennähe sowie übliche Ladenöffnungszeiten aus.

Vor Gründung des KIS war es in Dortmund unmöglich, über alle nachgefragten Kulturangebote (Theater, Konzerthaus, Westfalenhalle oder die dem KIS angeschlossenen Veranstalter) an einer Stelle gebündelt beraten und informiert zu werden und entsprechende Eintrittskarten zu erwerben. In geringem Umfang hatte zuvor das Musikhaus Schlüter vereinzelte Veranstaltungen im Programm. Mit KIS wurde erfolgreich der Versuch gestartet alle in der Stadt vorhandenen Veranstalter an „einer Stelle“ zusammenzuführen. Zwischenzeitlich erstreckt sich das angebotene Kartensortiment weit über Dortmund hinaus (durch Einsatz des Markt führenden Ticketsystems CTS-Eventim). Es werden insgesamt 80.000 Tickets im Jahr verkauft.

Das KIS sieht es als seine selbstverständliche Aufgabe an, mit den Veranstaltern zu kooperieren und die ca. 1500 Veranstaltungen mit Saalplänen, Ticketpreisgruppen, Reservierungskontingenten etc. verkaufsfähig aufzubereiten.

Mit Gründung des KIS war insbesondere das Ziel verbunden, den örtlichen Kleinveranstaltern eine adäquate Vertriebsplattform zu bieten, die dafür wenig eigene Möglichkeiten haben.
Der Anteil der Kleinveranstalter – also die, die weniger als 1000 Tickets im Jahr verkaufen – liegt bei 80 %. Besonders dieser Gruppe kommt die Dienstleistungs- und Servicefunktion des KIS zu Gute, die dazu dient, Veranstaltungen öffentlich zu bewerben und die Auslastung zu erhöhen. Diese im professionellen Ticketgeschäft übliche Vorgehensweise wird über die Vorverkaufsgebühr refinanziert.

Jede der insgesamt 1500 Veranstaltungen, für die KIS als Dienstleister tätig ist, wird darüber hinaus über die Dortmund.agentur in den städtischen Veranstaltungskalender aufgenommen. Dieser ist Grundlage für Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Programmmagazinen und Online-Veröffentlichungen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einen umfassenden Überblick über das kulturelle Veranstaltungen in unserer Stadt. Davon profitieren auch die „kleinen Veranstalter“ aus den Stadtbezirken.

All diese Service-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des KIS müssen dauerhaft für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Veranstalter erhalten bleiben und in der neuen Dortmundtourismus GmbH abgesichert sein.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 06.12.12, die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion in seine Sondersitzung am 14.12.12 geschoben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Den Anträgen der SPD-Fraktion werde seine Fraktion nicht zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde und die Vorlage ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013.
3. die standortbezogene Zusammenführung von DORTMUNDtourismus (DOto) und
RUHR.VISITORCENTER (RVC) am Standort Max-von-der-Grün-Platz 5-6 Anfang
2014.
4. die Vergabe des Betriebs des RUHR.VISITORCENTER (RVC) im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gem.
§ 3 EG Abs. 3 lit. b VOL/A zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner den Gesellschaftsvertrag der DORTMUND tourismus GmbH in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die nicht den substanziellen Kern betreffen, vorzunehmen.


zu TOP 2.7
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt Mehraufwendungen im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gemäß § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 2.202.630 €.


zu TOP 2.8
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO überplanmäßige Mehrauszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 im Bereich der laufenden Fälle der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Höhe von 840.000 € sowie im Bereich der Beihilfezahlungen an die Versorgungsempfänger/innen in Höhe von 360.000 €

Der Rat beschließt die Deckung der Mehrauszahlungen aus den Mehreinzahlungen bei der Vergnügungssteuer.


zu TOP 2.9
Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08515-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage dargestellten Anpassungen im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40.




zu TOP 2.10
Haushaltsplanung 2013 und Finanzplanung 2014 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08689-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08689-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die in der Vorlage vorgesehenen Kürzungen im Jugendamt erfolgen vorbehaltlich der Ergebnisse einer Prüfung der Vorgänge im Bereich der wirtschaftlichen und erzieherischen Hilfen. Sobald die beauftragten Wirtschaftsprüfer die Prüfung beendet haben, wird festgestellt, inwiefern das neu festgesetzte Budget auskömmlich ist und ob eine Reduzierung von Aufwandspositionen im Gesamtbudget des Jugendamtes zu leisten ist.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert den Hintergrund für die Einbringung dieser Beschlussvorlage und macht seine Haltung deutlich.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den Vorschlag der Verwaltung unterstützen werde und erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1.1 die in der Anlage dargestellten ausgewählten Aufwendungen im Haushaltsplan 2013 um 1,9 % zu reduzieren,

1.2 dass die auf die Eigenbetriebe/Eigengesellschaften entfallenden Kürzungsbeträge in den Wirtschaftsplänen umzusetzen sind und

1.3 die zusätzlich genannten Maßnahmen im Haushaltsplan 2013 einzuplanen.

2. Ferner beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Fachbereichsleitungen die genannten Reduzierungen mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen hinterlegen und diese über den Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 21.03.2013 zur Beschlussfassung vorlegen.


zu TOP 2.11
Haushaltsplan 2013 ff. - hier: Zuschussreduzierung eigenbetriebsähnliche Einrichtungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08696-12)
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Erläuterung der angegebenen Summen im Beschlussvorschlag.

Herr Wissmann (Stadtkämmerei) antwortet hinreichend.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Betriebskostenzuschüsse der aufgeführten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen für das Jahr 2013 um nachfolgende Beträge reduziert werden:

Amt 1D Wirtschaftsförderung 1.000.000,00 €
Amt 2D Kulturbetriebe 762.860,62 €
Amt 2D Theater 608.722,47 €
Amt 3D Sport- und Freizeitbetriebe 509.378,50 €
Amt 7D FABIDO 481.430,21 €

Da es zwischen den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und den im Haushalt geplanten Betriebskostenzuschüssen zu Abweichungen kommt, beschließt der Rat, dass diese Reduzierungen im Rahmen der Wirtschaftspläne umzusetzen sind.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Entscheidung (Beschlussvorlage mit der Drucksachen Nr.: 08696-12 unter TOP 2.11) angepasst werden müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise von Herrn Stüdemann mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2013 mit Anlagen.


zu TOP 3.2
TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08528-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt mündlich den Antrag das Wort „unverändert“ durch das Wort „zunächst“ im Beschlussvorschlag zu ersetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag von Herrn Rettstadt mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt, den Eigenbetrieb FABIDO in der bestehenden Betriebsform unverändert weiterzuführen.


zu TOP 3.3
Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08647-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Entscheidung (Beschlussvorlage mit der Drucksachen Nr.: 08696-12 unter TOP 2.11) angepasst werden müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise von Herrn Stüdemann mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund sowie als Ergänzung die Absenkung des städtischen Zuschusses um 150.000 Euro.



4. Liegenschaften

- nicht besetzt -


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –


6. Sonstiges


zu TOP 6.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07773-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07773-12-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07773-12-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07773-12-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfasung :

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die negativen Auswirkungen aus der Instrumentenreform im SGB II abzustellen, die Eingliederungsmittel für die JobCenter bedarfsgerecht wieder deutlich anzuheben und die Schaffung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes im SGB II zu ermöglichen.
Die Grundfinanzierung dieses sozialen Arbeitsmarktes soll aus Mitteln des Eingliederungsbudgets und durch den Transfer von passiven in aktive Leistungen erfolgen. Den Umfang der Förderung dieser Arbeitsplätzen und die Zielsetzung dieser Beschäftigungsverhältnisse sind in den bestehenden Beratungsstrukturen der Job-Center vor Ort zwischen den Arbeitsmarktakteuren zu beraten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Einstieg in ein kommunales Arbeitsmarktprogramm, bis der Bund die Voraussetzungen für einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt gesetzlich geschaffen hat und eine entsprechende Finanzierung sicherstellt.
Der Rat stimmt aus der Liste der vorgeschlagenen Aktivitäten zunächst der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, der Fortsetzung des Projektes „Stadtteilmütter“und der Umsetzung des Instrumentes „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (-FAV-) außerhalb der Stadtverwaltung zu.
Während sich die FAV selbständig aus dem Aktiv-Passiv-Transfer aus den KdU finanziert sind für die anderen beiden Aktivitäten (AGH und Stadtteilmütter) ca. 900.000 € im Haushalt zu decken. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Verbesserungspotentialen im Bereich der KdU oder aus weiteren ergebnisverbessernden Vorschlägen der Verwaltung. Über diesen Weg werden 1.820 Maßnahmeplätze von 2013 – 2016 realisiert.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:
wir bitten darum folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

In der Drucksache DS07773-12-E1 wird unter Punkt 2 der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung eines kommunalen Arbeitsmarktprogramms, bis der Bund die Voraussetzungen für einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt gesetzlich geschaffen hat und eine entsprechende Finanzierung sicherstellt.
Eine Ausweitung von AGH (sogenannte Ein-Euro-Jobs) wird hierbei ausgeschlossen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ergänzungsantrag der SPD wird ab Punkt 2., zweiter Absatz, durch die folgende Formulierung ersetzt:

Der Rat stimmt aus der Liste der vorgeschlagenen Aktivitäten zunächst der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, der Fortsetzung des Projektes „Stadtteilmütter“, der Umsetzung des Instruments „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (-FAV-) außerhalb der Stadtverwaltung, des Minijob-Projekts sowie dem Projekt „AsTra-Sprungbrett“ zu.

Während sich die FAV außerhalb der Stadt Dortmund selbstständig aus dem Aktiv-Passiv-Transfer aus den KdU finanziert, sind für die anderen Aktivitäten (AGH, Stadtteilmütter, Minijob sowie AsTra-Sprungbrett) ca. 1,5 Mio. € im Haushalt zu decken. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Verbesserungspotenzialen im Bereich der KdU sowie mit aus den von der Verwaltung vorgeschlagenen Reduzierungen bei der Wirtschaftsförderung. Über diesen Weg werden 2.540 Maßnahmenplätze von 2013 bis 2016 realisiert.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Jahresmitte 2013 einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 vorzulegen. Dabei sind Finanzierungswege aufzuzeigen, wie die weiteren Bestandteile der Vorlage umzusetzen sind.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass es wichtig sei, ein deutliches Signal zu setzen und zu sagen, dass es nicht mehr ausreiche, wenn über 60 % beim Jobcenter gekürzt worden seien. Seine Fraktion werde dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen, den Antrag der Fraktion Die Linke werde seine Fraktion ablehnen.

Her Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste)gibt an, dass er alle Anträge ablehnen werde.

Herr Kowalweski (Fraktion Die Linke) macht deutlich, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde. Falls der Änderungsantrag seiner Fraktion zu TOP 2. des SPD-Antrages abgelehnt werde, werde er beide Anträge, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ebenfalls ablehnen. Er sehe auf jeden Fall die Notwendigkeit der Projekte.


Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass solange die Mittel nicht maximal ausgeschöpft werde, frage er sich warum ein kommunales Beschäftigungsprogramm aufgelegt werde. Die Mittel für die nächsten Jahre scheinen keine anderen Entwicklungen vorzusehen. Des halb werde seine Fraktion die Vorlage und auch alle Anträge ablehnen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Eingliederungstitel die Summe sei, die dem Jobcenter letztendlich zur Verfügung stehe, um genau diese arbeitsmarktpolitische Maßnahmen umzusetzen. Der Antrag seiner Fraktion ersetze sozusagen den Teil des SPD-Antrages ab dem 2. Punkt. Das sei dem nahekommend was man tun müsste, um am kommunalpolitisch auch am Arbeitmarkt aktiv zu sein.

Frau Starke (SPD-Fraktion) schießt sich den Äußerungen von Herrn Langhorst an und bittet, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der den Antrag ihrer Fraktion ergänze, zuerst abzustimmen.

Herr Taranczewski stellt klar, dass die Verwaltung dem Sozialausschuss Zahlen überlassen habe, die aussagen, dass 98 % der Mittel in Dortmund abgerufen werden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion und des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Umsetzung der Projekte und Aktivitäten im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015.






Monegel
Dr. Brunsing
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin