Niederschrift (öffentlich)

über die 34. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 21.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr
Nicht anwesend: Rm Berndsen

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Uhr
StR Wilde

Herr Westphal
Frau Skodzik
Herr Güssgen

Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.12.2018

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg –, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
I. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (zweite Offenlage)
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 18.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg – mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – sowie zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 03.05.2018

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13098-18)

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes zur Sitzung am 13.12.2018 bereits zugesandt worden.

3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes zur Sitzung am 13.12.2018 bereits zugesandt worden.

3.5 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 13.12.2018 versandt.

3.6 Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12565-18)

3.7 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12700-18)

3.8 Wohnungsmarkt Ruhr - Vierter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12773-18)

3.9 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

3.10 Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur aktiven Begleitung des Programms „startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12903-18)

3.11 Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13018-18)

3.12 Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12765-18)

3.13 Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12383-18)

3.14 Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Projektförderung in der Dortmunder Nordstadt mit Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022" (BIWAQ IV) des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12661-18)

4.2 ruhr HUB GmbH - DWNRW-Hub 2. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12996-18)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13083-18)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13082-18)

6.3 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly Sachs-Preis 2019
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Jury
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13240-19)

6.4 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)

7. Schule

7.1 Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

7.2 Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung am Projekt KV-Terminal Osnabrück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13285-19)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes vorab zugesandt worden.


10.2 Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-18)

10.3 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13164-19)

10.4 Ruhrkonferenz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12400-18)

10.5 Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12897-18)

10.6 Grundsatzerklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13434-19)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Garbe (AfD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

Anschließend schlug er vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um folgende Angelegenheiten zu erweitern:


10.7 Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des 11. World Urban Forum 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13421-19)

10.8 Durchführung des „Festi Ramazan 2019“ in Dortmund


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13583-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung in der vorgenannten Form.



Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, folgende Angelegenheiten aufgrund bestehenden Beratungsbedarfs der vorbefassten Ausschüsse von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abzusetzen:

3.1 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)


6.4 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)

Dabei bat er darum, Unterlagen für den weiteren Beratungsgang aufzubewahren.


Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.12.2018

Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.12.2018 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg –, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
I. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (zweite Offenlage)
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 18.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg – mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – sowie zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 03.05.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13098-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.11.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) ihr sobald entsprechende Pläne für die Anbindung U 41 bis Berghofen und zur Taktverdichtung U 47 vorliegen, diese vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) mit den o. g. Ergänzungen dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 05.12.2018:

Vertreter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie der Wirtschaftsförderung erläutern den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die
Verwaltungsvorlage. Die CDU-Fraktion gibt nachfolgende Anmerkungen zur Verwaltungsvorlage
Masterplan Mobilität (Maßnahmenvorschläge auf Seite 4) zu Protokoll:

- 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV: "Kapazitätserweiterungen im Stadtbahntunnel (soweit noch möglich) und der Ausbau der U44 auf der Westfalenhütte sind zu begrüßen. Für alle weiteren Ausbauvorschläge des Stadtbahnnetzes existieren keine positiven Kosten-Nutzen-Kalkulationen, diese sind deshalb abzulehnen."

- 3.4 Emissionsarme Busflotte: "Eine ausschließliche Festlegung auf E-Mobilität ist nicht zweckmäßig. Die Entscheidung über mögliche alternative Antriebsformen sollte bei DSW21 liegen."

- 4.1 Radvorrangrouten: "Die einfache Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem Wallring, unter Aufgabe einer PKW-Fahrspur, stellt keine sachgerechte Lösung dar und wird von der CDU abgelehnt. Nachhaltig und deshalb wünschenswert ist die planerische Betrachtung und Umgestaltung des gesamten auf dem Wallring zur Verfügung stehenden Raumes, mit dem Ziel Sicherheit, Qualität und Verkehrsfluss aller Verkehrsträger zu optimieren. Darüber hinaus finden Nebenstraßen, die bereits heute vielfach für den Radverkehr genutzt werden, zu wenig Berücksichtigung."

- 7.4 Vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV: "Der ÖPNV in Dortmund erscheint hinreichend günstig zu sein. So kostet ein Ticket 2000 für das Stadtgebiet Dortmund derzeit 72,30 Euro monatlich, für diesen Betrag ist ein PKW nicht zu betreiben."

Darüber hinaus merkt die CDU-Fraktion an, dass die Bezirksvertretung Innenstadt- Nord sich bereits gegen ein Fahrverbot auf der B 1 ausgesprochen hat und dieses aufrecht erhalten bleiben sollte.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich bei zwei Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) (Drucksache Nr. 11825-18-E1) ab: „Punkt 3 (S. 27ff) Handlungsfelder für Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhalteplanung wird um ein weiteres Handlungsfeld „Vermeidung künftiger zusätzlicher Luftbelastungen“ ergänzt:

„Einen wesentlichen Aspekt der Luftreinhalteplanung stellt die Vermeidung künftiger Emissionen dar. Neue gewerbliche Ansiedlungen oder solche der Dienstleistung mit absehbar erheblichen Auswirkungen auf das Ausmaß der Verkehre und der damit verbundenen Luftbelastungen werden daher nur nach eingehender Prüfung ihrer Notwendigkeit für die Lebensqualität der Dortmunder Bevölkerung und nicht an derzeit stark belasteten Orten zugelassen. Vorhabenträgern werden gegebenenfalls Möglichkeiten angeboten, ihre wirtschaftlichen Interessen an Orten im Dortmunder Stadtgebiet zu realisieren, wo eine Verträglichkeit mit Luftreinhalteaspekten vergleichsweise leicht zu realisieren ist.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Wimmer / Fraktion Die Linke & Piraten) bei 6 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Smolinski / Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) und 7 Enthaltungen (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 11825-E2) ab: „Punkt 3. der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die Maßnahmen mit hohem und außerordentlich hohem NO2-Reduktionswirkungs-Kosten-Verhältnis weiter zu qualifizieren und die Umsetzung vorzubereiten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) und 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden mündlichen Antrag der CDU-Fraktion: „Der Baustein „Ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B 1“ (Seite 108 der Anlage) der Maßnahme 5.2 „Umweltsensitives Lkw-Routing“ (Seite 4 der Verwaltungsvorlage) wird gestrichen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Urbanek / AfD) dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage mit oben genanntem Zusatz (mündlicher Antrag CDU-Fraktion) zu fassen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 11.12.2018:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4) der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KP (2) gegen die Stimme von Herrn Illmer (parteilos) den Beschluss laut Vorlage zu fassen, verbunden mit dem ausdrücklichen Wunsch ein ganztätiges Lkw-Durchfahrtsverbot schnellstmöglich einzurichten.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 06.02.2019:

Frau Knappmann (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) bemängelt, dass Fußgänger in der Vorlage nicht berücksichtigt würden. Außerdem sei die gemeinsame Nutzung von Wegen durch Radfahrer und Fußgänger sehr gefährlich sein.

Empfehlung


Die Bezirksvertretung Mengede empfahl den Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt einstimmig mit o.g.
Anmerkungen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11825-18-E4):

„Die CDU Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) stellt bezüglich der auf Seite vier der Vorlage dargestellten 26 Maßnahmen in acht Handlungs-feldern folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement

Der AUSW bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.


Großräumige Verkehrslenkung und -steuerung auf den Autobahnen A1, A2, A44, A45 o-der den Bundesstraßen B 1, B 54 und B 236 betrifft neben Dortmund auch die Region. Dortmund und das Ruhrgebiet können hier mit Blick auf die technologischen Möglichkeiten eine Modellregion für ein erfolgreiches dynamisches Verkehrsmanagement werden. Hier sollte eine umfassende Förderung durch das Land NRW erreicht werden.
Konkrete Maßnahmen wären hier u.a. ein Vorschlag zur Optimierung der Verkehre rund um das Veranstaltungszentrum „Westfalenhalle“ insbesondere für aus Westen kommende Fahrzeuge sowie eine Prüfung der Fragestellung, ob eine temporär unterschiedliche Nut-zung des Straßenverkehrsraumes möglich ist vor dem Hintergrund, dass aus allen Him-melsrichtungen Hauptverkehrsstraßen Pendler auf den Wall führen. Die Hauptbelastung liegt am Morgen in Fahrtrichtung City. Zum Nachmittag führen die Hauptverkehrsströme in die entgegengesetzte Richtung. Hier könnte eine variable Nutzung der Fahrspuren Abhilfe schaffen.



Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV
Der AUSW begrüßt die Nutzung noch möglicher Kapazitätserweiterungen auf den Stadt-bahnlinien U41 und U47 sowie auf der Hauptstrecke im Stadtbahntunnel Hauptbahnhof – Markgrafenstraße mit einer 5. Bahn sowie einen vermehrten Einsatz von Doppeltraktionen (U47) und darüber hinaus ggf. die Erhöhung der Kapazität.
Ebenso wird eine Erweiterung der Stadtbahnlinie U 44 Westfalenhütte bis zum Logistikpark und langfristig bis zum Werkstor im Osten (Rüschebrinkstraße) begrüßt.
Alle weiteren Ausbauvorschläge des Stadtbahnnetzes lehnt der AUSW ab, da für diese entweder kein positives Kosten–Nutzen-Verhältnis besteht oder im Fall der U 49 bis zur Zillestraße in Wellinghofen und langfristig ggf. bis zur Godekinstraße massive Eingriffe in die Ortsstruktur (Wellinghofen) bzw. Tunnellösungen nötig wären, die bereits in der Ver-gangenheit äußerst problematisch erschienen.
Bezüglich der Einrichtung von Busspuren stellt der AUSW fest, dass die Einrichtung sol-cher Spuren in Dortmund auf Linien vorgenommen werden soll, die hochfrequentiert sind und auf denen der KFZ-Verkehr hinderlich wirkt.
Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der AUSW darüber hinaus, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte
Der AUSW stellt fest, dass DSW 21 unter anderem auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Federführung für ein Konzept zu einem Austausch von Teilen seiner Diesel-busflotte durch Busse alternativer Antriebsformen hat.
Der AUSW stellt darüber hinaus fest, dass ein kompletter Austausch der Dieselbusflotte auf Busse mit alternative Antriebsformen einen langjährigen Prozess darstellt, da zum ei-nen die Ladeinfrastruktur für E-Busse gegeben sein müsste und E - Busse am Markt vor-handen sein müssten, die neben einer ausreichenden Reichweite auch eine hohe Belas-tungsfähigkeit besässen. Ebenso muss z.B. die Infrastruktur von Werkstätten geschaffen werden. Vor dem Hintergrund, dass es aufgrund der Nachfrage auf der Herstellerseite von E-Bussen erhebliche Wartezeiten gibt, sollten keine überhöhten Erwartungen an eine zeit-nahe Ausstattung mit E-Bussen erzeugt werden.
Der AUSW fordert die Verwaltung daher auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prü-fen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alter-native darstellt.
Hierzu bittet der AUSW für eine seiner nächsten Sitzungen darum darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich an-gesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Zu 4.1 Radvorrangrouten
Der AUSW begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, das Radwegenetz in Dortmund zu opti-mieren. Dabei können Radvorrangrouten durchaus ein Mittel sein. Allerdings muss bei den Überlegungen auch berücksichtigt werden, dass Radvorrangrouten auf Hauptverkehrsstraßen nicht dazu führen dürfen, dass die Erreichbarkeit zum Beispiel der Dortmunder City für Menschen, die zum Einkauf oder zu Veranstaltungen in die Stadt kommen, mit dem PKW nicht mehr möglich ist bzw. unnötig erschwert wird.
Unnötige Erschwernisse für das Erreichen der Stadt stellen ein ökonomisches Risiko für den Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen der Stadt dar. Daher erscheint es sinnvoll, dass Radvorrangrouten insbesondere über Nebenstraßen geführt werden. Dies erhöht die subjektive Sicherheit der Radfahrer, vermeidet Stresssituationen auf stark beanspruchten Hauptverkehrsstraßen, erhöht die Schnelligkeit der Zielerreichung und ist durchaus komfortabler.
Eine Ertüchtigung des Wallrings allein für den Radverkehr erscheint dem AUSW unzureichend. Nachhaltig und deshalb wünschenswert ist die planerische Betrachtung und Umgestaltung des gesamten auf dem Wallring zur Verfügung stehenden Raumes, mit dem Ziel, Sicherheit, Qualität und Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer zu optimieren.
Eine Neuaufteilung des Straßenraums mit einer städtebaulichen Aufwertungsperspektive ist dabei das Ziel. Einen Wegfall einer ganzen Fahrspur des Wallrings lediglich zugunsten des Radverkehrs lehnt der AUSW ab.
Der AUSW bekräftigt noch einmal den Beschluss, dass der sog. Gartenstadtradweg auf der Trasse der damaligen Hoeschbahn als Nord-Süd-Radverbindung realisiert werden soll.

Zu 5.2 Umweltsensitives LKW - Routing
Der AUSW lehnt ein allgemeines ganztägiges Durchfahrtsverbot auf der B 1 für LKW mit mehr als 7,5 t Masse ab.
Die Ökobilanz der so vermiedenen LKW Verkehre durch die Verlagerung auf die umlie-genden Autobahnen stellt sich negativ dar. Durch die Mehrkilometer, die die LKW für die „Umleitung“ benötigen, entstehen weitere Belastungen durch Lärm und Luftbelastungen der Bewohner/Innen in den Stadtbezirken, die sich entlang der Autobahnen befinden.
Eine Beschlussbefassung zu diesem Thema ist vorrangig unter der Überschrift „Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost vorgesehen, so dass dieser Punkt unter dem Thema „ An-gelegenheiten des Umweltamtes“ Punkt 5.2 zu diskutieren wäre. Dieses Vorhaben wird daher nicht unter diesem Punkt abschließend beschlossen.

Zu 6.1 Flächendeckendes Parkraummanagement
Der AUSW beschließt, dass die Überlegungen zu möglichen Parkgebührenerhöhungen im öffentlichen Raum der Stadt Dortmund nur unter der Prämisse geführt werden dürfen, Dortmund als Einkaufsstadt/Veranstaltungsstadt weiterhin attraktiv zu halten. Dies insbe-sondere mit Blick auf die zahlreichen Kunden aus der Region Sauer-land/Münsterland/Ruhrgebiet, auf die sowohl der Einzelhandel als auch die diversen Ver-anstaltungseinrichtungen der Stadt angewiesen sind. Der AUSW beschließt, dass derartige Überlegungen nur im Austausch mit den Akteuren des Einzelhandels und der Wirtschaft sowie der Stadtgesellschaft und Politik angestellt werden. Elementar ist dabei auch die Abstimmung mit anderen Städten in der Region, damit ein Unterbietungswettbewerb der Städte zum Schaden des örtlichen Handels, der Wirtschaft und der Kultureinrichtungen vermieden wird.
Der AUSW beschließt, dass eine Ausweitung von Bewohnerparkzonen nur in möglichst enger Abstimmung mit den Bürger/Innen der betroffenen Quartiere verfolgt wird. Nur bei ausreichender Akzeptanz in der Bevölkerung, die durch einen umfassenden Dialog er-reicht werden könnte, soll eine Ausweitung der Bewohnerparkzonen vorgenommen wer-den.
Der AUSW fordert die Verwaltung auf, Überlegungen zu Parkraumbewirtschaftung in den Stadtbezirken nur in enger Abstimmung mit den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke wei-terzuführen. Ggf. sind auch das jeweilige Stadtbezirksmarketing hinzuzuziehen sowie die Wirtschaftsförderung. Das Thema der zahlreichen Leerstände von Geschäftslokalen in den Stadtbezirken mit der Folge von Verwahrlosung und Verhüllung bestimmt schon heute zahlreiche Stadtbezirke.
In einer Stadt mit 12 Stadtbezirken, in denen das eigentliche Leben der Bewohner/Innen stattfindet, muss die Attraktivität der Stadtbezirke zwingend erhalten und vielfach erhöht werden. Es muss daher vermieden werden, dass eine mögliche Parkraumbewirtschaftung völlig kontraproduktiv sein könnte.

Zu 7.4 Vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV
Der AUSW stellt fest, dass vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV nicht auf der Ebene der Stadt Dortmund beschlossen werden können.
Die Tarife des ÖPNV werden im Wesentlichen im VRR beraten und beschlossen. Konzep-te für eine zukünftige Tarifgestaltung innerhalb des VRR sind daher vorrangig dort zu be-raten und ggf. zu beschließen. Der AUSW beschließt daher, dass zukünftige Tarifstruktu-ren nur innerhalb des VRR beraten und ggf. beschlossen werden können.
Für das örtliche Verkehrsunternehmen DSW21 gilt, dass mögliche finanzielle Ausfälle durch Tarifveränderungen zwingend kompensiert werden müssen.
Der AUSW geht daher davon aus, dass weitere Diskussionen um vergünstigte Tarife und die Kompensation von finanziellen Verlusten im VRR geführt werden. Lokale Alleingänge erscheinen in diesem Zusammenhang nicht zielführend und sind mit Blick z.B. auf den kommunalen Haushalt im Zweifel nicht realistisch.
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 11825-18-E6):

„Die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt den Anschluss des DE Infrastruktur GmbH Gleisnetzes an
das elektronische Stellwerk Westfalenhütte in den Masterplan Mobilität 2030 aufzunehmen
und unter Voraussetzung der Fördermittelzusage aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft
2017-2020“ umzusetzen.

Begründung:


Die DE Infrastruktur GmbH ist eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung der Stadt Dortmund. Das im Eigentum der DE Infrastruktur GmbH befindliche, öffentlich zugängliche Gleisnetz für den Güterverkehr erschließt den Dortmunder Hafen über die Schiene. Über das Gleisnetz angeschlossen sind insbesondere die beiden Container-Terminals im Hafen, die den sogenannten „Kombinierten Verkehr“ zum Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Schiff,
Schiene und Straße ermöglichen.
Aktuell sind nur Teile des 33 Kilometer langen Gleisnetzes der DE Infrastruktur GmbH am elektronischen Stellwerk, dass sich auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte be- findet, angeschlossen. Die übrigen Bereiche des Gleisnetzes werden manuell gesteuert. Das komplette Gleisnetz soll nun an das elektronische Stellwerk angeschlossen werden, so dass keine Weichen mehr manuell gesteuert werden müssen.
Hierdurch können die Kapazitäten des Gleisnetzes ausgeweitet werden und mehr Züge das Gleisnetz nutzen, so dass weitere Verkehre von der Straße auf die Schiene verlagert werden könnten. Die DE Infrastruktur GmbH geht von zusätzlichen 1.200 Zügen pro Jahr aus, die 96.000 LKW-Fahrten ersetzen könnten. Neben den Entlastungen für das Straßennetz könnte diese auch zu einer Reduktion der NO2-Emissionen führen.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind Investitionen in Höhe von 3,9 Mio. EUR erforderlich, welche durch Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des BMVI (Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“) gedeckt werden
sollen.“

AUSW, 13.02.2019:

Auf Vorschlag der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter besteht Einvernehmen darüber, den heutigen TOP 5.2 (CDU –Antrag zum Thema „Klage Deutsche Umwelthilfe“…, Drucksache Nr.: 11248-18-E5) mit zu behandeln.

Herr Waßmann erläutert zunächst ausführlich die Hintergründe des heute vorliegenden Antrages seiner Fraktion zum „Masterplan Mobilität“. Im Laufe dieser Erläuterungen führt er zum Punkt 3.4 Umweltsensitives LKW – Routing an, dass es sich hier um die Schnittstelle zum eingangs erwähnten CDU-Antrag unter TOP 5.2 handele. Diese Angelegenheit würde man heute nicht beschließen wollen. Man sei nicht für dieses Durchfahrverbot. Es gäbe neue Erkenntnisse hierzu, die nochmal zu überprüfen wären. Insofern würde man heute mit Blick auf TOP 5.2 dafür werben, auch im Kontext zum Luftreinhalteplan, diesen Punkt als einzigen heute nicht zu beschließen, mit der Bitte um weitere Klärung der jetzt noch offenen Punkte. Abschließend wirbt er dafür, dem Antrag einer Fraktion zuzustimmen. Zur Vorlage werde seine Fraktion heute allen Maßnahmen zustimmen, mit Ausnahme des Punktes „LKW-Durchfahrtverbot auf der B1“. Diese Angelegenheit würde man gerne nochmal in die nächste AUSW-Sitzung schieben. Bis dahin werde man weitere Klarheit haben, so dass man dann auch entscheidungsreif sei.

Herr Rm Gebel bedankt sich zunächst für die Vorlage. Er glaube, dass sowohl das Ergebnis als auch
Der gesamte Prozess sehr vernünftig laufen würde. Er sei der Meinung, dass das in den vorherigen Ausführungen nicht so rübergekommen sei und insbesondere im vorliegenden CDU-Antrag z.B. in Bezug auf das Thema „Parken“ ein Prozess beschrieben werde, wie er eigentlich genau in dem Masterplanprozess schon vorgenommen werde. Also dass, was die CDU-Fraktion dort vorschlage, halte man grundsätzlich für überflüssig, wenn man schlicht und ergreifend einfach so weitermache, wie man das bisher im Rahmen des Masterplanprozesses getan habe. Weiter verdeutlicht er die Haltung seiner Fraktion zu den einzelnen Punkten des CDU-Antrages, mit dem Ergebnis, dass man den Antrag in dieser Form ablehnen, dem SPD-Antrag sowie der eigentlichen Vorlage aber zustimmen werde.

Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich bei der Verwaltung zu der wirklich sehr übersichtlichen Darstellung aller Punkte. Zu dem Antrag der CDU erläutert sie,
dass man Punkt 1.1 mittragen könne. Man halte es auch für gut, die Ruhrkonferenz hiermit einmal zu konfrontieren. Weiter lasse sie sich gerne dazu überrasche, welche Vorschläge rund um die Westfalenhalle kommen werden. Soweit sie wisse, sei das ja schon in Arbeit und man hoffe, dass man hierzu bald entsprechende Ergebnisse vorgelegt bekomme, damit es dort auch zu einer Entlastung kommen könne. Für den gesamten Bereich habe sie zunächst an „Smart City“ gedacht, weil das ja alles dynamische Verkehrsmanagementmaßnahmen seien, die genau dort reinspielen würden und auch dort bearbeitet würden.

Zu 2.1 könne man fast alles mittragen. Allerdings nicht die Herausnahme der Ausbauvorschläge für die U49 oder ähnliches. Man sollte sich Optionen freihalten und auch noch Ideen entwickeln können. Dem Rest zu 2.1 könne man zustimmen.

3.4 halte ihre Fraktion für ein interessantes und wichtiges Thema. Man gehe auch davon aus, dass das alles nicht adhoc gehe. Die DSW habe sich ja jetzt erstmal auf E-Busse eingelassen. Man würde aber auch gerne wissen, wie es mit anderen Antrieben aussehe. Wenn man hierzu Informationen durch entsprechende Berichterstatter/innen der DSW und auch anderer Experten, welche sich mit den anderen Antrieben auskennen, bekommen könne, wäre dies hochspannend. Dies würde man also auch mittragen. Zum Rest sage man nein. Radvorrangrouten und Parkraummanagement sei in diesem Jahr Thema des Masterplanes. Dazu würde man gerne erstmal abwarten, was hierzu komme. Beim Tarifangebot für ÖPNV sage man ganz klar, wenn man Ideen hier vor Ort habe, dann wolle man diese entwickeln können und weitergeben. Was der VRR dann damit mache bleibe danach abzuwarten.
Umweltsensitives LKW-Routing sei ja klar, das sei eingebracht. Hierzu wolle man erst in der nächsten Sitzung beraten. Man würde alles mittragen außer dem ganztägigen Durchfahrtsverbot. Das würde man auch gerne nochmal schieben, weil in ihrer Fraktion hierzu noch reichlicher Diskussionsbedarf vorhanden sei.

Herr Rm Dudde bedankt sich bei der Verwaltung insgesamt für die transparente und gute Präsentation und der Masterpläne „Mobilität“. Anschließend verdeutlicht er, dass seine Fraktion den gesamten Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, weil er seiner Fraktion in den meisten Teilen als nicht wirklich zielführender und sachorientierter sei als die Maßnahmen, die im Masterplan Mobilität festgelegt wurden.

Herr Rm Münch verdeutlicht, dass der CDU-Antrag zeige, dass diese Fraktion eben nicht an der Seite der Menschen stehe, wenn es um Verkehrsentlastung gehe und deswegen freue er sich, dass die Verwaltung hier deutlich weiter sei als Teile des Rates. Für ihn sei ganz wichtig, dass die Mobilitätswende im Kopf stattfinde. Seiner Meinung nach sei es bisher von der Verwaltung im gesamten Masterplan immer noch nicht richtig umgesetzt worden, dafür richtig zu werben. Deswegen benötige man ein Mobilitätsmarketing.


Herr Wilde führt zum Antrag der CDU-Fraktion an, dass er diesen nicht schlecht finde, weil dieser viele Dinge stütze, die im Masterplan stehen würden allerdings auch einige Aussage enthalte, mit der die Verwaltung in der Umsetzung Schwierigkeiten habe. Er wolle sich z.B. nicht einschränken lassen im Umgang mit dem Radwegekonzept und auch nicht im Hinblick auf das Stadtbahnkonzept.




Vorschlag:

Von daher empfehle er den CDU-Antrag insgesamt abzulehnen. Es gebe hierin aber einige Punkte, die man hieraus aufgreifen und die Verwaltung bitten sollte, diese weiter zu verfolgen. Hierbei handele es sich um folgende Punkte:



Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement
Der AUSW bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten
dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.

Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV
Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der AUSW darüber hinaus, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte
Der AUSW fordert die Verwaltung daher auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prüfen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alternative darstellt.
Hierzu bittet der AUSW für eine seiner nächsten Sitzungen darum darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich angesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Herr Rm Waßmann bittet um Einzelabstimmung zu allen Punkten des CDU-Antrages damit man einen besseren Überblick über das jeweilige Abstimmungsverhalten habe. Zum SPD-Antrag bittet er die Verwaltung noch um eine Einschätzung dazu, ob es hierzu noch entsprechende Fördermöglichkeiten gebe, die man beantragen könne.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass der SPD-Antrag auch etwas überrascht habe. Inhaltlich sei dieser durchaus begründet. Die Maßnahme könne durchaus positive Effekte haben Es sei in der Vergangenheit ein Antrag gestellt worden. Da habe man diese positiven Effekte aber noch nicht darstellen können. Daher habe es im Rahmen der Förderung auch einen negativen Bescheid gegeben. Man habe mit dem beauftragten Büro, die dieses Konzept entsprechend betreuen, gesprochen. Es bestehe danach kein Zeitdruck. Man könne auch noch im Nachgang zur jetzigen Projektanmeldung weitere Projekte anmelden. Jedes Projekt, welches angemeldet werde, bedürfe eines Attestes der Stadt Dortmund, dass dieses den Zielen des Masterplanes entspreche. Man werde natürlich bei den Neubeantragungen Wert darauf legen, dass dieser fehlende Baustein, nämlich welche Effekte, welche NOX-Reduzierung hiermit an andere Stelle erzeugt werden können, belegt würde. Man müsse das daher nicht nachträglich zum Masterplan erheben.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen des Herrn Wilde zieht Frau Rm Neumann-Lieven den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 11825-18-E4) zurück.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält fest, dass man sich im Laufe der Diskussion darüber einig war den Befassung mit dem CDU-Antrag unter TOP 5.2 „Klage Deutsche Umwelthilfe...“ (Drucksache Nr.: 11248-18-E5) in die nächste Sitzung zu vertagen.



Anschließend einigt man sich auf folgendes Abstimmungsverhalten:

1.Zum Vorschlag des Herrn Wilde zum CDU-Antrag:



Dem o. a. Vorschlag des Herrn Wilde Vorschlag stimmt der Ausschuss mehrheitlich, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) sowie einer Gegenstimme (NPD/Die Rechte), zu.

2. Zum gesamten CDU-Antrag:

Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11825-18-E4) wird insgesamt mehrheitlich, bei Enthaltungen (Fraktion FDP/BL und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie Gegenstimmen (CDU-Fraktion), abgelehnt.



3. Zur Vorlage:

In der durch den o. a. Vorschlag der Verwaltung ergänzten Form empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
1. Der Rat nimmt das Teilkonzept „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt den Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ als Handlungsprogramm
zur Reduktion der Umweltauswirkungen durch den Verkehr und als Grundlage
einerseits für das anstehende Ergänzungsverfahren zum „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011
Teilplan Ost“ und andererseits für die weiteren Teilkonzepte des Masterplans Mobilität 2030.
3. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die Maßnahmen mit hohem und außerordentlich
hohem NO2-Reduktionswirkungs-Kosten-Verhältnis weiter zu qualifizieren und für eine
eventuelle Förderantragstellung vorzubereiten.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die bereits begonnenen Maßnahmen
oder Bausteine aus dem Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ weiterführt und
Förderanträge entwickelt.
5. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung für eine strukturierte Evaluation des Masterplans
Mobilität 2030 eine Datenbank zur Nachverfolgung der Sachstände erstellen zu lassen
(Vorbild Masterplan Wissenschaft).

Ergänzung:
6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung damit, folgende 3 Punkte aufzugreifen und weiter zu verfolgen:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement
Der Rat bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten
dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.

Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV


Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der Rat, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte


Der Rat fordert die Verwaltung dazu auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prüfen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alternative darstellt. Hierzu bittet der AUSW für eine seiner nächsten Sitzungen darum, darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich angesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der vorgenannten Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 11832-18-E1):

„Die sogenannte Kohlekommission hat neben der Umgestaltung des Energiemarktes und einer Stilllegung der Kohlekraftwerke bis 2038 auch eine Empfehlung zum Thema Mobilität an die Bundesregierung gerichtet. Angesichts der angestrebten Reduzierung der Energieerzeugung
durch fossile Brennstoffe wird von der Kohlekommission der Ausbau des Stromverbrauchs mit Hilfe von Elektromobilität nicht empfohlen. Stattdessen wird der Bundesregierung nahe gelegt eine sogenannte Wasserstoffstrategie zu verfolgen.

1) Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die Empfehlung der Kohlekommission auf die hier vorgelegten Konzepte zur Elektromobilität in Dortmund, wenn die Bundesregierung den Ergebnissen der Kohlekommission folgt?

2) Welche Auswirkungen auf eventuelle Förderkulissen sind zu erwarten?

3) In welchem Zeithorizont sollte aus Sicht der Verwaltung eine Aktualisierung des Masterplans vor dem Hintergrund der neuen Strategieentwicklungen auf Bundesebene erfolgen?“


AUSW, 13.02.2019:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dafür plädiere, die Vorlage mit der o.a. Anfrage in die nächste Sitzung zu schieben, wenn man dann, entsprechend der Beschlusslage, die man zuvor unter TOP 4.1 gefasst habe, den entsprechenden Berichterstatter da habe.

Frau Rm Reuter stellt in Frage, ob die o.a. Fragestellungen der Fraktion Die Linke & Piraten bereits zur bzw. in der nächsten Sitzung beantwortet werden können und bittet daher darum, heute, unabhängig von der o.a. Bitte um Stellungnahme, zur Vorlage zu einem Abstimmungsergebnis zu kommen.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass eine Fraktion heute dazu in der Lage wäre, die Vorlage zu empfehlen. Der o. a. Antrag sei sehr weitgehend und ob dieser jetzt zwingend in den Masterplan Elektromobilität hinein müsse, bezweifele er. Wenn Verwaltung sich überhaupt dazu in der Lage sehe damit umzugehen/ etwas zu organisieren, könne man das gerne tun aber dann bitte an anderer Stelle und nicht im Zusammenhang mit der Vorlage. In diesem Zusammenhang stelle er die Frage aber auch nochmal an Herrn Wilde, inwieweit man hiermit umgehen könne.
Weiter habe er folgende Anmerkungen zur Vorlage:
Zu dem Thema unter 2.6 „ Privilegierung von E-Lastenrädern“ sei unten in dem letzten Satz, wo man darüber nachdenke, ob optional, durch Kontingentierung von Lizenzen und ähnlichem gearbeitet werden könne. Das erschien sehr bürokratisch. Da stelle sich die Frage: Ist das ein Bürokratieaufbau, der eher hemmt als das er nutzt? Da würde man sich wünschen, dass man sehr effizient damit arbeite, was Einfahrterlaubnisse für Lastfahrräder angehe.

Weiter merkt er zum Vorschlag „Kauf – und Leasinganreize“ zu fördern an, dass grundsätzlich nichts dagegen spreche, z.B., dass man Unternehmen einen festen Betrag aus ihrem Marketingbudget für Maßnahmen festlege. Es habe allerdings einen steuerlichen Aspekt, wenn dann auf Fahrzeugen Werbung vorgenommen werde, weil das bei demjenigen, der damit rumfahre, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein könnten. Dies sei hierbei nicht bedacht worden. Gerade weil das über einen längeren Zeitraum gehen solle, wären damit steuerliche Nachteile für denjenigen verbunden, der mit einem Auto rumfahre, wo die Werbung drauf sei.
Ansonsten könne seine Fraktion zur Vorlage heute eine Empfehlung abgeben.

Herr Rm Dudde erläutert, dass auch seine Fraktion heute der Vorlage zustimmen könne. In den o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten sehe man keine aufschiebende Wirkung. Es werde zu der hierin angesprochenen Thematik noch einige Detail-und Steuerungsprobleme geben. Von daher sei man schon gespannt darauf, diese Fragen beantwortet zu bekommen, um schon am Anfang dieses Prozesses eine gewisse Erwartung einordnen zu können. Da man sich nicht vorstellen könne, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkret Auswirkungen benannt werden können, schlage er vor, die Anfrage weiterzugeben aber ohne aufschiebende Wirkung der Beschlussfassung zur Vorlage.

Herr Wilde wünscht sich, dass man das eine tue aber das andere nicht lasse. Die Elektromobilität stehe noch ganz am Anfang. Daher werde es mit Sicherheit noch mehrere Formate geben. Deswegen schlage er vor, das Ganze jetzt einfach mal laufen zu lassen. Wenn der Wasserstoff sich in den nächsten Jahren als die zentrale Energiequelle für Mobilität herausstelle, werde es auch in diese Richtung weitergehen. Allerdings würde er die Elektromobilität deswegen jetzt nicht bremsen wollen.


Man solle ihr vielmehr nun die Chance geben sich entsprechend zu entwickeln.Die Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten seien schon ambitioniert. Hierzu könne er heute allerdings noch nicht zusichern, dass Verwaltung hierzu belastbar etwas „zu Papier bringen“ könne.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht seine Sorge, dass man jetzt einen Masterplan mit entsprechenden Weichenstellungen verabschiede, der dann relative schnell, wenn tatsächlich von Seiten der Bundesregierung die Empfehlung übernommen werde, Makulatur sei und man schon in Handlungen reinkomme, die in eine Richtung gehen würden, welche dann unter Umständen gar nicht mehr förderfähig wären.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass auch Ihre Fraktion lieber den Beschluss heute auf den Weg bringen wolle, weil man glaube, dass es im Augenblick das, was gemacht werde auch getan werden könne und man sich hiermit in der Förderkulisse bewege. Alles andere sei für sie im Moment „Kaffeesatzleserei“. Sie würde auch gerne wissen wo der Zug hingehe, deswegen ja auch die Berichterstattung. Aber das hier brauche man jetzt.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt vor, dass man heute zu der Vorlage eine Empfehlung abgeben möge und die Stellungnahme dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt, so weit möglich, entsprechend beantwortet werde.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das Elektromobilitätskonzept für Dortmund EMoDo³ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit
den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren
Partnern, die die Konzepterstellung begleitet haben, weiter zu qualifizieren und umzusetzen.

Die Stellungnahme zur o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten erfolgt, soweit möglich, zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung in den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.5
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.10.2018:

Beschluss


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes´und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben und gibt folgende Anregung:

Es muss in einem 2. Schritt, Verknüpfungen des innerstädtischen Radwegenetzes mit diesem überregionalem Radwegenetz geben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:

BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) schlägt vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, seitens der Verwaltung prüfen zu lassen, ob der aus der Innenstadt kommende südliche Radweg in Richtung der Stadt Herdecke über die „Hohe Straße“ und nicht über die Bundestraße 54 geführt werden könnte.


BV-Mitglied Anne Lotz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, das innerstädtische mit dem überregionalen Radnetz zu verknüpfen.

Beschluss:


Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 11.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die oben aufgeführten Anregungen sollen berücksichtigt werden.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom13.11.2018:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, die folgenden in der Sitzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage der Verwaltung vorgelegten Ergänzungen:
Nördliche Route:

1. Von Gevelsbergstraße in Richtung Osten nicht bei der ev. Kirche nach Süden, sondern erst an dem östlichen Ende der Kleingartenanlage „Im Massbruch“


2. Statt Führung der Route über Rodenberg-Center, Führung über den bisherigen Privatweg gegenüber der Zufahrt zu Haus Rodenberg. (Hierzu verweist die Bezirksvertretung Aplerbeck auf ihre gefassten Beschlüsse)

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr zu beauftragen, das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 11.12.2018:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2) gegen die Stimme von Herrn Illmer (parteilos) den Beschluss laut Vorlage mit folgendem Zusatz zu fassen: Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet insbesondere die Herstellung des Gartenstadtradweges als Projekt des RVR voranzutreiben.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 12.12.2018:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung des unten aufgeführten Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (TOP 11.6.1) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen: (Die CDU-Fraktion stimmt den Vorschlägen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen grundsätzlich zu, lehnt aber die „Möglichkeit C“ ab.) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben

Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Weiterführung einer Radwegeverbindung von der Dortmunder Innenstadt nach Eving über Leuthard-/ Krim-/ Nordstraße, Nordmarkt zur Burgholz- und Osterfeldstr. bis Deutsche Straße und von dort

- Möglichkeit A: ab "Markt" Eving weiter über Waldecker Straße Süggelweg, Auf dem Brink bis Am Beisenkamp

und

- Möglichkeit B: ab Osterfeldstr. über Deutsche Str. bis Ende am Schulzentrum, Weg um Turnhalle neu schaffen, dann wie bisher Radverkehrsnetz NRW: Feldweg hoch zur Kemminghauser Straße, Am Beisenkamp.

und

- Möglichkeit C: verkehrsgerechter Ausbau der Radwegeverbindung über Bornstraße - Derner Straße Ab dort gemeinsam neue und kürzere Verbindung als bisher zum Leezenpatt nach Lünen über Im Sperrfeld/ Pepperstraße.



Begründung:
In der bisherigen Planung zum Regionalen Radwegenetz, Teilraum Ost (Anlage 2 zur Drucksache) fehlt aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen eine direkte Verbindung aus der Innenstadt Richtung Norden. Das Radewegenetz des RVR soll und muss aus unserer Sicht für den Alltagsradverkehr attraktiver werden, um das Fahrrad als Alternative zum Auto stärker in den Vordergrund zu rücken.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 12.02.2019:

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11722-18-E2, lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor)

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E1, lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass geprüft wird, ob der sogenannte „Gartenstadtradweg“ Bestandteil des Regionalen Radwegenetzes werden kann.


2. Er bittet die Verwaltung, in entsprechende Gespräche hierüber mit dem Regionalverband Ruhr einzusteigen.

3. Über das Ergebnis, ob der „Gartenstadtradweg“ Bestandteil des Regionalen Radwegenetzes werden kann, ist dem AUSW und dem ABVG bis zur Sommerpause 2019 zu berichten.

Begründung
Der "Gartenstadtradweg" steht für die ehemalige Hoesch-Verbindungsbahn zwischen der Westfalenhütte und PHOENIX-Ost, dem heutigen PHOENIX See quer durch die Gartenstadt. Mit Einstellung der Stahlproduktion ist die Bahnverbindung funktionslos geworden und soll nun zu einem 4 Meter breiten Premium-Rad-/Fußweg umgebaut werden. Der Weg verbindet nicht nur die beiden ehemaligen Industriestandorte. Zum Teil über städtische Straßen weitergeführt nach Norden wird er an den Leezenpatt in Lünen angebunden und bietet damit eine Verbindung bis zum Schloß Cappenberg und darüber hinaus.“

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11722-18-E8, liegt NEU vor, siehe Anlage)



ABVG 12.02.2019:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), ab.
Unter Einbeziehung der Anmerkungen der Verwaltung laut vorliegender Stellungnahme (DSNr.: 11722-18-E8) empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E9):
„Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung: Die Trassenführung in Huckarde wird wie folgt geändert: Von Süden kommend führt die Route entlang der Huckarder Allee nicht mehr bis zur Parsevalstraße, sondern nur noch bis zum Wengeplatz. Dort verschwenkt die Route nach Osten bis zum Hülshof, danach weiter Richtung Norden entlang des Hülshof und der Emscherallee.

Begründung
Der Schwenk zum Hülshof führt dazu, dass die Route dann entlang der Sehenswürdigkeiten Museum Binarium und Alte Schmiede verläuft. Somit besteht auch die Möglichkeit, am Hülshof, im Binarium-Cafe und neben der Alten Schmiede zu pausieren und sich zu verpflegen.“


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2) (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift)

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E8) (siehe Anlage 2 zu dieser Niederschrift)


AUSW, 13.02.2019:

Herr Rm Waßmann bittet zunächst um Verständnis, für den kurzfristig hierzu vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Hiermit wolle man dem Wunsch aus der Bezirksvertretung Huckarde Rechnung tragen, wonach man da nochmal im Detail eine Korrektur haben möchte, indem man über Radvorrangrouten oder Radwegenetz wesentliche Zielpunkte angefahren sehen möchte. Hierzu bitte seine Fraktion dieses zu berücksichtigen. Dann möchte er heute dafür plädieren den „Gartenstadtradweg“ heute mit zu beschließen, weil sich seiner Fraktion noch nicht erschlossen habe, was im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) dagegen gesprochen habe.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße und auch die Aktivitäten des Regionlaverbandes (RVR) in der Frage eines regionalen Radwegenetzes. Man teile auch die Grundhaltung zu sagen, jede Stadt soll mit ihrer Nachbarstadt auf einem Weg verbunden werden, weil man die Hauptaufgabe darin sehe, dass in diesem ja das Teilkonzept zum Radverkehr erarbeitet werde und die städtische Aufgabe darin liege, dieses Netz, was dort vorgeschlagen wurde, zu verfeinern und die Verbindungen zu Siedlungsstellen herzustellen. Das sei auch gestern im Bauausschuss der Anlass dafür gewesen, zu sagen, dass man den „Gartentadtradweg“ jetzt für diese Netzkonzeption nicht berücksichtige, weil das der Grundsystematik dieses Netzes des RVR widerspreche. Es gehe ja darum ein Konzept mit hinterlegten Baumaßnahmen zu entwickeln, man wolle Qualitäten schaffen, welche alle im Bereich des „Gartenstadradweges“ schon auf den Weg gebracht wurden. Insofern habe es für den Bauausschuss keinen Sinn mehr gemacht, diesen Radweg jetzt nochmal gesondert in dieses Konzept hineinzubringen. Die Argumentation seiner Fraktion mit Blick auf diesen erneuten Wunsch der CDU-Fraktion aus Bezirksvertretung Huckarde wäre,
dass man sozusagen bei dem Netz, welches an Alltagswegen orientiert sei, nicht diese touristischen Aspekte berücksichtige sondern es bei dem Vorschlag, welcher heute vorliege, zu belassen. Insgesamt habe man das Verfahren als sehr positiv wahrgenommen. Man werde der Vorlage inklusive der Ergänzungen, d.h. der Verwaltungsberichte über die Listen und der Einschätzungen der Verwaltung zu den Vorschlägen aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat Nahmobilität, zustimmen.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass man dem Vorschlag auch folgen werde, insbesondere auch den Dingen, welche die Verwaltung nochmal erklärt habe, mit Ausnahme einer Sache. Die Strecke über die Übelgönne in Richtung Huckarde finde man sehr gut, da es aber zurück, Richtung Innenstadt einige Kreuzungsproblem gebe, sei es wahrscheinlich dort besser, auf der Hauptstraße zu bleiben, wie als erstes angedacht. Es solle zumindest vermerkt werden, was dort letztendlich besser wäre. Dem o.a. CDU-Antrag könne man leider nicht zustimmen, da es sich hierbei um einen innerörtlichen Bereich handele, es aber heute um die überregionalen Bereiche gehe.

Herr Rm Münch denkt auch, dass man nun ein Gerüst habe, welches ausbaufähig sei, dem man zustimmen könne. Vieles sei hierbei berücksichtigt worden.

Herr Rm Gebel bedankt sich nochmal ausdrücklich für das Zustandekommen dieser Vorlage. Man habe gestern im Bauausschuss nochmal darüber gesprochen, wie man mit dem Gartenstadtradweg umgehen wolle und weswegen es keine gute Idee sei, diesen hier mit aufzunehmen. Deswegen werde man sich heute der Verwaltungsvorlage in der durch die diversen Gremien abgeänderten und danach immer wieder durch Antworten der Verwaltung verbesserten Fassung anschließen wollen.

Herr Rm Waßmann zieht den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E9) zurück.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, fasst danach zusammen, dass vorwiegend vorgeschlagen wurde heute über die Vorlage in der Form der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und grüne (ABVG) also mit den Anmerkungen und Stellungnahmen der Verwaltung abzustimmen.

In Kenntnis aller Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen und unter Einbeziehung der Anmerkungen und Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2 und E8) empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben

Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den beiden Stellungnahmen der Verwaltung (s. Anlagen 1 und 2 zu dieser Niederschrift) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12565-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 12565-18-E3):

„Mit E-Mail vom 27.01.2019 ist den Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen sowie den


Ratsfraktionen die Stellungnahme der Verkehrsverbände ADFC, VCD und Velocity-Ruhr
zugestellt worden.

Aus Sicht der Verwaltung bedarf die Stellungnahme der Verkehrsverbände möglicherweise


einer Einordnung:
Die neue Bauordnung NRW ist im Juli 2018 beschlossen worden. Gegenüber der Fassung der Vorgängerregierung ist der § 48 (früher § 51 BauO) neu geregelt worden. Nach einer ersten Einschätzung war der Zwang, dass Kommunen eigene Stellplatzsatzungen erstellen müssen,
nicht mehr gegeben, da in § 48 Abs. 2 angekündigt wird, dass „das für Bauen zuständige
Ministerium (…) durch Rechtsverordnung die Zahl der notwendigen Stellplätze“ regelt. Diese Rechtsverordnung liegt aber bis heute nicht vor. Zudem hat das Bauministerium NRW den Städten und Gemeinden erst im Oktober letzten Jahres mitgeteilt, dass die bisherigen Stellplatzablösesatzungen ab dem 01.01.2019 nicht mehr gelten. Dadurch ergab sich sehr kurzfristiger Handlungszwang, um weiterhin eine Stellplatzablöse zu ermöglichen. Auch mussten, wenn die Ablöse geregelt werden sollte, Regelungen zur Anzahl und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze gemacht werden. Innerhalb nur weniger Wochen musste daher eine Satzung her. In der Kürze der Zeit war eine Einbeziehung des Beirates
Nahmobilität oder anderer Verbände leider nicht möglich. Der Beirat Nahmobilität wird in seiner nächsten Sitzung Ende Februar über das Ergebnis informiert werden. Die Stadt Dortmund hat diesen Handlungszwang aber als Chance genutzt, zur Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze auch gleichzeitig und erstmals Regelungen zur erforderlichen Anzahl an Fahrradabstellplätzen treffen zu können. Ebenso wurden Vorgaben zur Qualität der
Fahrradabstellplätze gemacht. Bisher gibt es diese Vorgaben für Fahrradabstellplätze nicht. Damit gelten nach erfolgtem Ratsbeschluss und der öffentlichen Bekanntmachung klare
Regelungen. Es werden hohe Standards für Fahrradabstellplätze festgelegt:
Die in der Anlage 1 zur Satzung definierten Richtzahlen für Fahrradabstellplätze (Entwurf)
weichen zwar von der Mustersatzung des Landes ab, sie sind dennoch für Dortmund und den angestrebten Radverkehrsanteil von 15% als ambitioniert zu bewerten. Die Mustersatzung ist auch nicht verbindlich, sondern dient als Orientierung und ist auf die Situation in der
jeweiligen Gemeinde anzupassen.
Um einzuordnen, welche Anzahl an Fahrradabstellplätzen bei einzelnen Nutzungen bei der
von der Verwaltung vorgeschlagenen Richtzahltabelle erforderlich werden, hier ein Beispiel: Es werden nach dem Vorschlag der Verwaltung für z.B. 5.000 qm Büro-Nutzfläche bei
Anwendung der jeweiligen Mittelwerte ohne ÖV-Minderung 143 Pkw Stellplätze und 72
Fahrradabstellplätze gefordert.
Mit den Werten der Musterstellplatzsatzung wären es 143 (!) Fahrradabstellplätze und somit so viele Fahrradabstellplätze wie Pkw-Stellplätze! Diese Anzahl nach Musterstellplatzsatzung
würde auch bei besonders positiver Radverkehrsentwicklung nicht durch einen realistischen
Bedarf begründet werden können. Demgemäß wäre es auch keinem Investor für Vorhaben in Dortmund vermittelbar. Für andere Nutzungen ist das Verhältnis ähnlich.
Auch weitergehende Forderungen zur Qualität der Fahrradabstellanlagen sind nachvollziehbar, doch bedarf es bei der Vielzahl an Bauanträgen pro Jahr einer praktikablen
Lösung, die den Prüf- und Kontrollaufwand auf ein notwendiges Maß reduziert. Da es mit der baurechtlich begründeten Forderung nach Fahrradabstellplätzen noch keine Erfahrung gibt, sollen diese mit Anwendung der neuen Satzung gesammelt werden. Die Satzung soll evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
Aus Sicht der Planungsverwaltung ist der Entwurf ein wichtiger Schritt, um eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr bei Neubauvorhaben zu erzielen. Es bedarf jedoch einer schnellstmöglichen Beschlussfassung durch den Rat, damit diese Regelungen auch Anwendung finden können.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.02.2019:

Die SPD-Fraktion stellt zu dieser Vorlage nachfolgend aufgeführten Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:


„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Entwurf für die Stellplatzsatzung zur Kenntnis, fordert aber dringend eine Erhöhung der Zahl der geforderten Fahrradabstellplätze. Die großzügige Minimierung der geforderten Abstellplätze für Fahrräder ist angesichts der
angestrebten Verkehrswende kontraproduktiv und widerspricht der Realität. Gerade genügend gut erreichbare Abstellplätze am Wohnsitz sind der Garant für die Nutzung des Fahrrades, besonders für kurze Fahrten. Auch die mögliche Abweichung – sprich weitere Minderung – bei „innovativem Mobilitätskonzept“ erscheint widersinnig und sollte gestrichen werden.
Des Weiteren verweisen wir auf die Stellungnahme der Verkehrsverbände, die in ihren Empfehlungen und weiteren Anmerkungen sehr präzise die Schwächen der Stellplatzsatzung beschreiben.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem
Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zuzustimmen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 05.02.2019:
Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Steinmann, übernimmt um 16:20 Uhr die
Sitzungsleitung.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 18.12.2018 zur Kenntnis.


BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) bittet darum, dass die folgenden zwei Anmerkungen bzw. Änderungswünsche als Zusatz mit der Empfehlung weitergegeben werden:
1. „Die Werte für die Minderungsmöglichkeiten bei guter ÖV-Anbindung (§ 4 Abs. 2) müssen verschärft werden. In vorliegender Form dürfen die meisten Örtlichkeiten im Stadtgebiet unter dieses Privileg fallen und stellen mithin keine Ausnahme dar. Zudem erfüllen die Kriterien überwiegend nicht die des Leitfadens Musterstellplatzsatzung „gute Anbindung“.

2. Die Anzahl der geforderten Abstellplätze für Fahrräder soll auf die Werte der Mustersatzung des Landes NRW erhöht werden. Die vorgeschlagene Verminderung auf 50 % wird abgelehnt. Da in § 3 Abs. 3 eine Ausnahmeregelung vorgesehen wird, gibt es keine Veranlassung für die generelle Kürzung der Werte.“

Frau Lohse, Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bittet darum, dass die folgende Anmerkung bzw. der folgende Änderungswunsch als Zusatz mit der Empfehlung weitergegeben wird:

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt grundsätzlich die Aufstellung der


Stellplatzsatzung, die auch für Fahrräder Standards definiert. Hinsichtlich der Fahrradstellplätze sollten nach Ansicht der Fraktion aber noch Anpassungen vorgenommen werden. So sollte eine Differenzierung zwischen Wohnen und Gewerbe vorgenommen und die Richtwerte für Fahrradstellplätze im Bereich wohnen sowie an den Bildungseinrichtungen erhöht werden. Zudem sollen die Richtwerte in regelmäßigen Zeitabständen an den aktuellen Bedarf angepasst werden.“

Die BV-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den Anmerkungen und Änderungswünschen einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 12.02.2019:
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung
Aplerbeck mit 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 6 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Mitglied SPD) und 1 Enthaltung (Mitglied SPD) die im Vorfeld zugegangenen Stellungnahmen der Verkehrsverbände in die Empfehlung mit aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g


Ergänzung mit 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 6
Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Mitglied SPD) und 1 Enthaltung (Mitglied SPD), die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund zu beschließen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 12.02.2019:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung ab. - 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion sowie eine Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke) -
Die SPD-Fraktion begründet ihre Ablehnung damit, dass sie eine Überarbeitung wünscht, in der die Stellungnahmen der Verkehrsverbände und deren Argumentation Berücksichtigung findet.

Beschluss


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 12.02.2019:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst bzgl. der Vorlage folgende 2 Beschlüsse und empfiehlt dem Rat die Vorlage mit diesen Einschränkungen zu beschließen.

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass sie grundsätzlich bei Überlegungen, dass Stellplätze abgelöst werden sollen, informiert werden muss und die Ablösung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die geplante Reduzierung der Fahrradstellplätze ab.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Zudem bittet die Bezirksvertretung um die Beantwortung folgender Frage:

Bei der Errichtung von Baukörpern werden zwar auf dem Grundstück neue Einstellplätze geschaffen, aber es fallen im öffentlichen Straßenbereich durch Ein- und Ausfahrten auch Einstellplätze weg. Wie kann ggfs. dafür Ersatz geregelt werden bzw. der Wegfall kompensiert werden?

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 12565-18-E4):

„Die kommunale Stellplatzsatzung soll zukünftig dem geänderten Mobilitätsverhalten in unserer Stadt Rechnung tragen, Anreize für die Veränderung des Modal Split zugunsten des


Umweltverbundes (Zufußgehen, Radfahren und ÖPNV) schaffen und gleichzeitig Bauhemmnisse in unserer wachsenden Stadt beseitigen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet deshalb den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Ergänzungsantrags:

§1 Geltungsbereich


1. Satz 2 wird wie folgt geändert: Regelungen in bereits geltenden Bebauungsplänen bleiben unberührt.

§3 Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze


2. Die Richtwerte aus der Mustersatzung zur Erstellung von Fahrradabstellplätzen werden nicht pauschal über alle Nutzungsarten um 50 Prozent reduziert. Für Wohngebäude und Wohnheime sowie Sportstätten und Bildungseinrichtungen werden die Empfehlungen der Mustersatzung übernommen.

3. Für Bauvorhaben im Bereich des geförderten Wohnungsbaus wird die nach Anlage 1 ermittelte Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen um 20 Prozent verringert.

4. Für im Baulückenkataster der Stadt erfasste Baulücken kann die nach Anlage 1 ermittelte Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen bei Errichtung von Wohnraum um 20 Prozent verringert werden, wenn der Bauherr den Nachweis erbringt, dass die Herstellung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.


5. Absatz (3) wird gestrichen.

§4 Minderungsmöglichkeiten bei guter ÖV-Anbindung


6. Absatz (3) wird gestrichen.

Anlage 1


7. In Anlage 1 zur Stellplatzsatzung wird in Zeile 1.2 folgende Ergänzung aufgenommen; „Bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen (BGF) zur Ermittlung der Stellplatzanzahl bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.“

Evaluierung


8. Die Satzung wird regelmäßig alle 5 Jahre evaluiert, erstmalig jedoch für das 3. Quartal 2020.

9. Im Rahmen der Evaluierung werden weitere Möglichkeiten zur Minderungsregelung geprüft, die zu einer Stärkung des geförderten Wohnungsbaus und zu einer Veränderung des Modal Split in Richtung Umweltverbund beitragen können.


Dazu gehören u.a.:
- differenzierte, quartiersbezogene Richtwerte zur Herstellung von PKWStellplätzen unter Berücksichtigung der ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte, der Taktung und der Vielzahl der verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel,
- zusätzliche Stellplatzschlüssel für Lastenräder, Anhänger und andere Räder mit Sondermaßen.
- Nachweis von Fahrradabstellplätzen für Ein- und Zweifamilienhäuser.

10. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche innovativen und kreativen Parkkonzepte zur Reduzierung des Parkverkehrs im Straßenraum denkbar sind und wo sie prioritär zu realisieren wären.

Begründung:


Die Erstellung einer eigenen kommunalen Stellplatzsatzung ist zu begrüßen. Über die Satzung ist jetzt die Möglichkeit gegeben, mit den Regelungen zum Stellplatzschlüssel nicht allein den aktuellen Status quo abzubilden, sondern aus stadtentwicklungs- und verkehrspolitischer Sicht die Frage neu zu bewerten, wie viele Stellplätze in Dortmund für welches Bauvorhaben in welchem Stadtbezirk oder Stadtteil zukünftig geschaffen werden sollen.

Angesichts des sich verändernden Mobilitätsverhaltens der Dortmunder*innen soll eine neue Stellplatzsatzung differenziert mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, Nutzungsarten (z.B. besonders Studenten- und Altenwohnungen und geförderter Wohnungsbau) sowie einer unterschiedlichen Qualität der ÖPNV-Anbindung umgehen können. Die Parksituation und der Bedarf nach neuen Stellplätzen sowohl für PKW als auch für Fahrräder stellt sich dabei je nach Stadtbezirk unterschiedlich dar.


Mit Blick auf unsere wachsende Stadt benötigen wir dringend zusätzlichen Wohnraum sowohl in Neubaugebieten, aber auch im Bestand (Nachverdichtung). Die neue Stellplatzsatzung sollte deshalb die Möglichkeit aufnehmen, bei der Schaffung von gefördertem Wohnraum die geforderten Stellplätze zu reduzieren.
Zur Entlastung des öffentlichen Straßenraums und der Verringerung der Suchverkehre sind aber auch zeitnah neue Parkraumkonzepte notwendig, um mehr Platz für alle Verkehrsteilnehmer* innen auf der Straße zu schaffen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt zu steigern. Wir bitten die Verwaltung deshalb auch darzustellen, welche Parkraumkonzepte besonders in (Wohn-)Gebieten mit hohem Parkdruck denkbar sind und wie ihre Realisierung erfolgen könnte. Der jetzt vorgelegte Satzungsentwurf nutzt – offenbar aufgrund des Zeitdrucks bei der Erstellung – nicht die Steuerungsmöglichkeiten aus, die u.a. auch im Leitfaden des Netzwerks Mobilität aufgezeigt werden. Entsprechende Ergänzungen sollten deshalb auch im Rahmen eines kontinuierlichen Evaluationsprozesses berücksichtigt und umgesetzt werden.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 12565-18-E5):

„Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:


1) In § 4, Abs. 2 der Satzung wird die Entfernung zum ÖPNV auf 200 Meter reduziert.
2) Die Zahl der Fahrradabstellplätze wird nicht pauschal um 50% gegenüber der Mustersatzung
reduziert, siehe Vorlagentext Seite 4.

Begründung


Zu 1) Für mobilitätseingeschränkte Menschen sollte die Entfernung zur nächsten Haltestelle nicht zu groß sein, zumal ein nicht unbeträchtlicher Teil des Stadtgebiets unter die geplante Regelung fiele. Dieses Problem bestünde auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, die mit dem PKW anreisen.
Zu 2) Dass die Zahl der Fahrradabstellplätze in Dortmund gegenüber der Mustersatzung um 50 % pauschal gemindert werden soll erschließt sich nicht. In Zukunft müssen ausreichend Abstellplätze vorgehalten werden, um den Radverkehr in Dortmund zu stärken. Es ist heute schon oft nicht einfach, im Innenstadtbereich einen geeigneten Stellplatz zu finden.“


AUSW 13.02.2019:

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss heute die neue Stellplatzsatzung laut Vorlage heute zu empfehlen. Zu den heute vorliegenden Anträgen der Fraktionen und den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen schlägt er vor, dass die Verwaltung diese bis Mitte 2020 in einen Evaluationsprozess einfließen lasse werde, um danach einen entsprechenden neuen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.

Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmt der Ausschuss einstimmig zu.

Vor Abstimmung zur Vorlage erklärt Herr Rm Gebel, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die Fahrradabstellplätze nicht um 50% reduziert würden und man sich daher bei einer derartigen Abstimmung enthalten werde.


In Kenntnis der Information, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Angelegenheit in ihre nächste Sitzung vertagt hat und unter Einbeziehung des o. a. Vorschlages der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund.


Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.7
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12700-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zum Förderantrag „Emissionsfreie Innenstadt“ – Zwischenbericht - zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Wohnungsmarkt Ruhr - Vierter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12773-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zum 4. Sachstandsbericht des Projektes „nordwärts“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur aktiven Begleitung des Programms „startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12903-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13018-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12765-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.13
Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12383-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung am 12.02.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stellte zunächst fest, dass die beiden Punkte auf Seite 2 in der Begründung die eigentliche Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund darstellen.
Da diese beiden Punkte unterschiedlich bewertet werden, ließ der Bezirksbürgermeister Hillgeris separat darüber abstimmen. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage wie in den folgenden beiden Beschlüssen ebenfalls zu beschließen.

1. Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt der „Konkretisierung der Zuständigkeiten - § 2 Abs. 4: Eine Benennung nach Firmen, Unternehmen und Institutionen ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bleibt dem Rat als Einzelfallentscheidung vorbehalten.“, zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

2. Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde lehnt den Punkt „ Kürzung der Wartezeit nach Ableben der Persönlichkeit - § 5 Abs. 1: Benennung nach lebenden Personen sind nicht zulässig. Die Benennung nach Persönlichkeiten sollte sodann grundsätzlich nicht vor Ablauf von 1 Jahr nach deren Ableben erfolgen.“, ab. Es soll bei der alten Regelung bleiben.

Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (SPD) so beschlossen



Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der vorgenannten Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Projektförderung in der Dortmunder Nordstadt mit Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022" (BIWAQ IV) des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12661-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.2
ruhr HUB GmbH - DWNRW-Hub 2. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12996-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.02.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:

Auf Nachfrage von Rm Penning stellt Herr Westphal klar, dass der städtische Betriebskostenzuschuss nur für das Jahr 2022 um 135.000 € erhöht werden soll.

Der 3. Satz der „Finanziellen Auswirkungen“ lautet wie folgt (Änderung fett):

„Zu diesem Zweck wird der städtische Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung für die Jahre das Jahr 2022 um 135.000 € erhöht.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und

empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Änderung, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes einer Fortführung der ruhr:HUB GmbH im Rahmen der 2. Förderphase zu.



Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13083-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.02.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende zusätzliche Informationen als Ergänzung vor.

Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bei den Kulturbetrieben Dortmund


Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 13488-19

(Hinweis: Diese Verwaltungsvorlage ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund in Höhe von 2.800.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2018. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderaufwendungen verwendet.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt den ergänzenden Informationen (Drucksache Nr. 13488-19) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13082-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly Sachs-Preis 2019
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Jury
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13240-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 05.02.2019 vor:
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er sich enthalten werde, weil der Literaturpreis der Stadt Dortmund eine Geschlechterbeschränkung enthalte.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die
Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2019 als
Fachpreisrichter/innen
- Dr. Kersten Knipp (Köln)
- Claudia Kramatschek (Berlin)
- Ursula März (Berlin)
Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit die bereits 2015 in die Jury gewählten Ratsmitglieder
- Bürgermeisterin Birgit Jörder,
- Barbara Brunsing,
- Brigitte Thiel
- und Joachim Pohlmann

als Sachpreisrichter/innen für den Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-


Preis 2019.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


7. Schule

zu TOP 7.1
Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Zwischenbericht zum Masterplan „Digitale Bildung in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.02.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.19 vor:

Dem Schulausschuss lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12727-18-E1:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss begrüßt das vorliegende Konzept zur Sanierung und Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord.

2. Ziel muss es sein, alle sich bietenden Beschleunigungspotenziale zu nutzen, um das Konzept schnellstmöglich vor dem momentan vorgesehenen Abschluss 2036 umzusetzen. Der Schulausschuss sichert dafür der Verwaltung sämtliche Unterstützung zu.

3. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten auch durch Ausweichquartiere außerhalb des Stadtbezirks vorstellbar sind, die durch die Einrichtung von Bustransfers genutzt werden könnten.

4. Um eine enge Begleitung des Prozesses durch den Schulausschuss zu gewährleisten, wird die Verwaltung aufgefordert, den Ausschuss regelmäßig und zeitnah über die Umsetzung des Konzepts und eventuelle Veränderungen im Ablauf zu informieren.“

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, nach 5 Jahren zu überprüfen, ob die Grundannahmen des heute beschlossenen Konzeptes noch stimmen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.



Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit o. g. Ergänzung zu 5. einstimmig zu.

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12727-1-E2:
„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
Der Schulausschuss begrüßt die Vorlage zur Schaffung des dringend notwendigen Schulraums in der Nordstadt und bewertet sehr positiv, dass der Bedarf in Abstimmung mit den Schulen ermittelt und in ein umfassendes Realisierungskonzept eingearbeitet wurde. Der Schulausschuss stellt fest, dass innerhalb der aufgezeigten Maßnahmepakete der neue Grundschulstandort für die Lessingschule nicht enthalten ist, obwohl diese Maßnahme bereits sehr lange geplant wird und die Umsetzung mit höchster Priorität behandelt werden sollte. Darüber hinaus ist der Schulausschuss der Auffassung, dass die Zeitdauer bis zum Abschluss aller Maßnahmen für die am Schluss liegenden Projekte der weiterführenden Schulen und insbesondere des Helmholtzgymnasiums entschieden zu lang ist.
Zu Recht spricht die Medieninformation der Verwaltung von einem langen Zeitraum, bis zum Abschluss der Maßnahmen im Jahre 2036 und ebenso wie die Vorlage von der Notwendigkeit der Prüfung von Beschleunigungspotenzialen.

So ist u.a. für den letzten in der Reihe, das Helmholtzgymnasium zu beachten:

- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger für jedes Gymnasium verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes termingerecht, d.h. zum Schuljahr 2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten, welches im bestehenden Gebäude keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.


- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des Ganztages erhebliche pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt angegangen werden.

- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen erheblichen Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume, noch banale Sitzplätze im Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung. Mehrarbeit und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses


kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.

Allgemein ist zu berücksichtigen, dass der im Zwischenbericht der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich prognostizierte Anstieg der Grundschulkinderzahlen sich ja wenige Jahre später in den weiterführenden Schulen


wiederfindet
Deshalb ist es zwingend erforderlich, Beschleunigungspotenziale durch weitere Ausweichquartiere zu erschließen und solche zumindest beim Helmholtzgymnasium auch auf
dem Bestandsgelände selbst zu schaffen.“

Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
einstimmig mit einer Enthaltung zu.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen –Sitzung vom 06.02.19 vor:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Vorlage zur Schaffung des dringend notwendigen Schulraums in der Nordstadt und bewertet sehr positiv, dass der Bedarf in Abstimmung mit den Schulen ermittelt und in ein umfassendes Realisierungskonzept eingearbeitet wurde.

Allerdings ist die Bezirksvertretung der Meinung, dass die Zeitdauer bis zum Abschluss aller Maßnahmen für die am Schluss liegenden Projekte der weiterführenden Schulen und insbesondere des Helmholtzgymnasiums entschieden zu lang ist.

Zu Recht spricht die Medieninformation der Verwaltung von einem langen Zeitraum, bis zum Abschluss der Maßnahmen im Jahre 2036 und ebenso wie die Vorlage von der Notwendigkeit der Prüfung von Beschleunigungspotenzialen.

So ist u.a. für den Letzen in der Reihe, das Helmholtzgymnasium zu beachten:

- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger für jedes Gymnasium verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes termingerecht, d.h. zum Schuljahr 2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten, welches im bestehenden Gebäude keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.

- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des Ganztages erhebliche pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt angegangen werden.

- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen erheblichen Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume, noch banale Sitzplätze im Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung. Mehrarbeit und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.



Allgemein ist zu berücksichtigen, dass der im Zwischenbericht der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich prognostizierte Anstieg der Grundschul-kinderzahlen sich ja wenige Jahre später in den weiterführenden Schulen wiederfindet

Deshalb ist es zwingend erforderlich Beschleunigungspotenziale zu erschließen durch weitere Ausweichquartiere und zumindest beim Helmholtzgymnasium auch auf dem Bestandsgelände.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund mit oben genanntem Zusatz (SPD-Antrag) den Beschluss laut Vorlage zu fassen:

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.19 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses: - Text siehe oben! -

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt-Nord: - Text siehe oben! -
ABVG, 12.02.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses, den Beschluss laut Vorlage zu fassen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Schulausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis, folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und

empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung dieser Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt fasst den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. Dies beinhaltet:

1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:

1.1. die Planung und den Neubau einer vierzügigen Grundschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten

1.2. die Planung und den Neubau einer Interimsschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm der fünfzügigen Gertrud-Bäumer-Realschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten

1.3. die Erweiterung der dreizügigen Diesterweg-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und den Neubau der vierzügigen Diesterweg-Grundschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm, mit anschließendem Abbruch des alten Schulgebäudes und Errichtung einer zusätzlichen Sporthalleneinheit

1.4. die Erweiterung der Libellen-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und Aufstockung der Libellen-Grundschule

2. In der späteren Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassungen der individuellen Bedarfe der Standorte

3. Die Prüfung und Hebung von Beschleunigungspotenzialen durch Flächenpotenziale im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes.

Darüber hinaus wird die Verwaltung durch den Rat der Stadt ermächtigt zur schnelleren Realisierung der Baumaßnahmen auch Externe mit der Realisierung zu beauftragen. Im Maßnahmenpaket 1 soll eine Beauftragung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) zur Realisierung der Neubauten an der Burgholzstraße (Standorte 1.1. und 1.2) erfolgen.

Der Rat beauftragt die Schulverwaltung die formalen Verfahren zur Anpassung der Zügigkeit der betroffenen Schulen einzuleiten.


Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt –

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung am Projekt KV-Terminal Osnabrück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13285-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 vor.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lagen folgende Anträge der Fraktionen zur Abstimmung vor:


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgenden Anträgen der Fraktionen zugestimmt:

Masterplan Kommunale Sicherheit - Quartierslabore
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19)


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19-E1)


„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, insbesondere die verstärkte Interaktion zwischen staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft zum Thema Sicherheit, im Rahmen regelmäßig stattfindender und über das gesamte Stadtgebiet verteilter „Quartierslabore“ zu fördern.

Begründung

Die Teilnehmer der bisherigen vier Quartierslabore (Bövinghausen, Brackel/Knappschaftskrankenhaus, Hörde/Phoenix See und Borsigplatz-West) haben übereinstimmend den Wunsch bekräftigt, solche Angebote dauerhaft einzurichten. Denn – Quartierslabore bieten eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen, Anregungen und Gesprächsbedarf zum Thema „Sicherheit“ haben. Hier findet man Ansprechpartner vor, die sich der Sorgen annehmen, bei Problemlagen helfen oder an die richtige Ansprechperson verweisen können. Darüber hinaus stärken die Quartierslabore das nachbarschaftliche Miteinander, da man hier einen Ort schafft, an dem sich Nachbarn treffen, austauschen und vielleicht auch weiterhelfen und sich gegenseitig unterstützen können.“



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19-E1


„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, die wichtigsten Räume zur Verbesserung der Beleuchtungssituation innerhalb eines Stadtbezirks mittels einmaliger Begehung der einzelnen Stadtbezirke – mit Vertretern der jeweiligen Bezirksvertretung und dem Konsortium StraBel-Do (StraßenBeleuchtung Dortmund – Konsortium aus DEW21 und SPIE SAG) zu priorisieren.

Zudem beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, eine „Beleuchtungsmängelkarte“ mit entsprechenden Priorisierungsangaben über die Erneuerung der einzelnen Beleuchtungsanlagen zu erstellen und dieses Kataster bei der sukzessiven Fortschreibung des Erneuerungskonzeptes der öffentlichen Beleuchtung in Dortmund zu berücksichtigen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erstellen, welches Möglichkeiten aufzeigt, wie Bürgerinnen und Bürger künftig Angsträume oder auch defekte Straßenleuchten melden können.

Begründung
Der Masterplan Kommunale Sicherheit macht deutlich, dass das Gefühl einer Bedrohung bei vielen Menschen in sog. Angsträumen besonders stark ausgeprägt ist.
Diese Angsträume entstehen hauptsächlich durch eine fehlende oder nicht abgestimmte Beleuchtung bzw. Ausleuchtung von Straßen, Plätzen oder Unterführungen. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation an bzw. von Orten, bei denen durch eine Begehung bzw. mittels einer Beleuchtungsmängelkarte ein Bedarf festgestellt wird, stellt den geringsten Aufwand dar, fördert aber den größtmöglichen Erfolg, um das subjektive Sicherheitsempfinden bei Bürgern und Besuchern der Stadt zu verbessern. Bei der Eruierung von Orten kann auch überlegt werden, inwieweit die Bürgerschaft involviert werden kann. Denn – Bürger, die sich jeden Tag zu Fuß oder per Rad in ihrem Stadtbezirk aufhalten, haben oft eine andere, aber auch eine intensivere Wahrnehmung von Räumen, die eine verbesserte Beleuchtung erhalten müssten. Sollten Be- bzw. Ausleuchtungsdefizite in Bereichen der Deutschen Bahn (DB) vorhanden sein, sollten ebenfalls Gespräche geführt werden, damit die DB an schlecht beleuchteten Orten nachbessert.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.

Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19-E1)


„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, Alkoholverkaufsverbote und –beschränkungen – in der Zeit von 22:00 – 05.00 Uhr - beispielsweise für Kioske, Supermärkte oder Tankstellen in identifizierten kleinteiligen „Problembereichen“ zu prüfen und dem Ausschuss das Ergebnis der Prüfung vorzustellen und den Landesgesetzgeber zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) aufzufordern.

Begründung

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt mancherorts zu starken Lärmbelästigungen, Vermüllungen und Verunreinigungen sowie einer damit einhergehenden Beschwerdelage. Beispielsweise liegen Informelle Treffpunkte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen häufig in Gebieten, die eine „Nachversorgung“ mit Alkohol durch entsprechende Verkaufsstellen gewährleisten. Unterbindet man diese Versorgung durch Alkoholverbote bzw. –beschränkungen, wird das Interesse einer Gruppenbildung, um Alkohol zu verzehren, erschwert. Festgelegte Treffpunkte werden uninteressant, eine entstandene Eigendynamik wird unterbrochen. Gleichzeitig ist es ratsam, eine bedarfsgerechte Ausweitung der Freizeit- und Präventionsangebote – vor allem in den identifizierten „Problembereichen“ – voran zu treiben, um Alternativangebote zum Aufenthalt vorzuhalten.“



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE & PIRATEN, AfD, FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen, unter Streichung des letzten Halbsatzes (fett/kursiv) zu.

Masterplan Kommunale Sicherheit - Sichere Nachbarschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss begrüßt eine Ausweitung selbstinitiierter Stadtteilprojekte des Urban Gardening und Foodsharing als Maßnahmen zur Stärkung nachbarschaftlicher Strukturen, des sozialen Zusammenlebens und des Sicherheitsbefindens in den Quartieren.

2. Die Verwaltung entwickelt eine Struktur, um selbstinitiierte Projekte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, Freiflächen zu erfassen und zu vermitteln und als Ansprechpartnerin für zum Beispiel ordnungsrechtliche Probleme zur Verfügung zu stehen.



Begründung:
Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung in ihren Dokumentationen der Begehungen der Quartierslabore positiv auf selbstinitiierte Stadtteilprojekte hingewiesen. Ein Beispiel ist dabei das Projekt „Tante Albert“ in der Albertstraße, bei dem es darum geht, durch gemeinsames Urban Gardening und Foodsharing sowohl den Austausch unter den Nachbarn des Gartens zu stärken als auch einen grünen Anlaufpunkt für das gesamte Quartier anzubieten, in dem man kreativ tätig werden kann. In den Ausführungen der Verwaltung wurden diese Projekte als gelungene Beispiele für zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und basisdemokratisches Engagement gelobt, die Auswirkungen auch auf nachbarschaftliche Strukturen im Quartier haben.
Im Masterplan wird explizit auf die Bedeutung starker Nachbarschaften und Quartiere hingewiesen, wenn es um die Fragen von Sicherheit geht: „Zentraler Aspekt für eine sichere Nachbarschaft ist dabei die Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Quartier …. Gerade auch Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenlebens und der baulichen Qualität des Wohnumfeldes haben wichtige - wenn nicht sogar entscheidende - Einflüsse auf unser Sicherheits- und Wohlbefinden.“
Ziel muss es deshalb sein, weitere selbstinitiierte Projekte des Urban Gardening und Foodsharing in der Stadt zu realisieren, um möglichst viele Bürger*innen in die Gestaltung von Stadt einbeziehen zu können, gelebte Nachbarschaft zu fördern und damit das Sicherheitsgefühl im Quartier zu stärken.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP/Bürgerliste und AfD zu.


Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12534-18-E1) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 29.01.2019:

„die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls Dialogveranstaltungen und Workshops für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für Senioren anzubieten. Über die Angebote und daraus resultierende Rückmeldungen sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einmal jährlich Bericht zu erstatten. Die gewonnenen Erfahrungen sollen in den weiteren Prozess des Masterplanes Kommunale Sicherheit einfließen.

Begründung:
Zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls wird als eine langfristige Maßnahme im Masterplan die Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen in den Gesamtprozess vorgeschlagen. Im Dortmunder Inklusionsplan "Sicherheit und Schutz vor Gewalt" (Anhang 2 des Masterplanes Kommunale Sicherheit) wird dargestellt, dass Menschen mit Behinderungen sich besonders unsicher fühlen, sich als leichte Opfer sehen und sehr besorgt um ihre eigene Sicherheit sind. Das gleiche gilt auch für Seniorinnen und Senioren. Durch ein stadtweites Angebot von themenbezogene Dialogveranstaltungen und Workshops sollen Handlungsoptionen zur Verbesserung des persönlichen Sicherheitsgefühls vermittelt werden.

Um möglichst viele Menschen mit Beeinträchtigungen zu erreichen, sollen die Angebote zusätzlich in leicht verständlicher Sprache verfasst werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen und überweist den Antrag der SPD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen CDU, FDP/Bürgerliste und AfD zu.

Regelmäßige Berichterstattung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E4)

„die SPD-Fraktion im ABöAB begrüßt die umfassende Vorlage Masterplan Kommunale Sicherheit, in dem eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in unterschiedlichsten Handlungsfeldern aufgezeigt wird und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Masterplanprozess dem Ausschuss für Bürgerdienste halbjährlich zu berichten.

Begründung:
Durch die regelmäßige Berichterstattung können Erfolge bei der Umsetzung zeitnah dokumentiert und öffentlich gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch politische Beschlüsse die Maßnahmen zu begleiten und ggf. zu ergänzen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.


Quartierslabore
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E5)


„die zur Aufstellung des Masterplans Kommunale Sicherheit durchgeführten Quartierslabore wurden von allen Beteiligten als große Erfolge gewertet und der Wunsch nach dauerhafter Einführung geäußert. Daher bittet die SPD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Die bewährten Quartierslabore werden fortgeführt. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, an welchen weiteren Standorten im Stadtgebiet zusätzliche Quartierslabore unter Einbindung der Bezirksvertretungen und der Bezirksverwaltungsstellen sinnvoll erscheinen und eingerichtet werden könnten.

Begründung:
Im Rahmen des Masterplanprozesses wurden stadtweit vier Quartierslabore veranstaltet, an denen Bürgerinnen und Bürger in direkten Kontakt mit Politik, Verwaltung und Polizei kommen konnten. Darüber hinaus wurde der nachbarschaftliche Zusammenhalt vor Ort gestärkt. Die erzielten positiven Effekte sollen fortgeführt und auf weitere Quartiere unter Beteiligung der Bezirksvertretungen und der Bezirksverwaltungsstellen ausgedehnt werden. Hierbei sind auch bestehende Strukturen wie Vereine, Verbände etc. einzubeziehen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von LINKE & PIRATEN und AfD zu.

Videobeobachtung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E6)


„der Masterplan Kommunale Sicherheit hat das Instrument der Videobeobachtung und Videoüberwachung als geeigneten Baustein zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls aufgezeigt. Die SPD-Fraktion bittet daher um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden begrüßt das bislang durchgeführte Konzept der „Videobeobachtung mit Augenmaß“. Es soll in enger Abstimmung zwischen Polizei, Anwohnern und Eigentümern auf Kriminalitätsschwerpunkte ausgedehnt werden, wobei die strengen Anforderungen des PolG NRW Anwendung finden müssen. Zur Vermeidung von Verdrängungseffekten sind Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt im Umfeld zu verstärken. Nach einem Jahr sind die Ergebnisse dem Polizeibeirat und anschließend dem Ausschuss für Bürgerdienste vorzustellen.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob an Schulen eine effektivere Kontrolle durch Schulhausmeister, die auf dem Schulgelände wohnen, sichergestellt werden könnte als durch eine Videoüberwachung.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgende Anträge der CDU-Fraktion in Prüfaufträge umgewandelt:

Masterplan Kommunale Sicherheit - "Nette Toilette"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19-E1)


„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Nette Toilette“, welches seit 2015 im Stadtteil Hörde installiert wurde, über das geplante Ende in 2020 hinaus fortzuführen und auf die übrigen Stadtteile auszuweiten. Das jeweilige Stadtbezirksmarketing ist für die Durchführung des Projekts mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.

Begründung

Bereits im April 2016 hatte die CDU-Fraktion im Fachausschuss beantragt, eine Ausweitung des Projekts „Nette Toilette“ auf andere Stadtteile zu prüfen. Die Verwaltung gab dem Ausschuss zur Kenntnis, dass das Projekt in Hörde bis 2020 begrenzt und eine Ausweitung auf andere Stadtteile nicht vorgesehen sei. Da das Projekt in Hörde vorbildlich läuft und überaus gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird, ist eine Fortführung des Projekts in Hörde – und darüber hinaus eine Ausweitung auf andere Stadtbezirke – wünschenswert. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Dortmund in den kommenden Jahren immer wieder große Veranstaltungen (Kirchentag, Fußball EM 2024, tausende Gäste zu den BVB-Heimspielen) stattfinden, wäre die Ausweitung des Projekts auf ganz Dortmund eine begrüßenswerte Sache.“



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, den letzten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen (fett/kursiv) und den gesamten Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.
Masterplan Kommunale Sicherheit - Webbasierte Arbeitsplattform
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19-E1)

„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, eine webbasierte Wissensplattform als Pilotprojekt in Kooperation mit dem Projektbüro „Smart City“ zu erarbeiten, um auf diese Weise durch die jeweiligen kommunalen Fachbereiche, die städtischen Tochterunternehmen oder auch die Polizei gemeinsame Lagebilder zu erstellen. Für die Koordinierung und Pflege der Plattform wird eine „Stabstelle Sicherheit“ im Dezernat 3 eingerichtet.

Begründung

Der Austausch von Wissen und eine ämter- und organübergreifende Kommunikation ist eine sinnvolle – wenn nicht sogar notwendige – Maßnahme, damit ganzheitliche Lagebilder der unterschiedlichen Organe (Verwaltung, Polizei, Stadttöchter) erstellt werden können. Diese Lagebilder ermöglichen es erst, konkrete Maßnahmen – unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Faktoren – auf den Weg und zum Einsatz zu bringen. In einer zweijährigen Pilotphase soll eruiert werden, ob eine solche webbasierte Wissensplattform allen Beteiligten ermöglicht, zielgerichteter und schneller Informationen abzurufen und auszutauschen, Akteure besser einzubinden und Maßnahmen gezielter umzusetzen. Eine „Stabstelle Sicherheit“ könnte die Koordination übernehmen und direkter Ansprechpartner für alle Beteiligten sein.“



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, den gesamten Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgenden Antrag der SPD-Fraktionen nicht abgestimmt:

Gewaltbereiter Salafismus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E7)

„die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und Berichterstattung zur Situation des gewaltbereiten Salafismus in Dortmund.

Begründung:
Die Verwaltung hatte 2014 mit der Vorlage „Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe „(DS 14834-14) die Situation in Dortmund dargestellt und einen aktualisierten Sachstand für Anfang 2019 angekündigt. Dieser Sachstandsbericht liegt bislang nicht vor.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt über den Antrag der SPD-Fraktion nicht ab, da sich eine entsprechende Vorlage bereits im Entwurf befindet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgende Anträge der Fraktionen abgelehnt:

Masterplan Kommunale Sicherheit - Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19-E1)


„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, eine mit Augenmaß betriebene und insbesondere „offene“ Videoüberwachung und –beobachtung im Rahmen ihrer Zuständigkeit auszuweiten bzw. anzuregen. Hierzu sind über Gremien – wie den Städtetag – Initiativen zu starten oder zu unterstützen, die den Landesgesetzgeber zu den genannten Maßnahmen auffordern.

Begründung

Die Akzeptanz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie in städtischen Immobilien scheint – aufgrund von diversen Vorkommnissen in der Vergangenheit – bei der Bevölkerung gestiegen zu sein. Zudem ist die offene Videoüberwachung auch ein Instrument, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl bei den Menschen zu erhöhen. Andererseits aber auch, um Straftaten zu verhindern oder zumindest besser aufklären zu können. Hier sei beispielsweise die Videoüberwachung an Schulen genannt. Immer wieder rücken Schulen in den Fokus von Diebesbanden. Im Zuge der Ausstattung der Schulen mit moderner digitaler Technik ist es hier besonders wichtig, diese vor Einbruch und Vandalismus zu schützen. Eine offene Videoüberwachung könnte hier abschreckend genug wirken, um dies zu erreichen.“



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD ab.


Bekämpfung des Linksextremismus als Teil einer städtischen Sicherheitsarchitektur
Vorschlag
zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13272-19)

„im Masterplan „Kommunale Sicherheit“ beleuchtet die Verwaltung auf den Seiten 57 ff. den Sicherheitsaspekt der Extremismusbekämpfung. Neben dem militanten Rechtsextremismus wird dort auch das Problem eines erstarkenden gewaltbereiten Salafismus angerissen. Verwunderlich ist, dass das Sicherheitspapier mit keinem Wort den organisierten Linksextremismus und dessen Gewaltaffinität erwähnt. Erst vor zwei Jahren wurde das linksextremistische Szenelokal „Nordpol“, welches damals mit städtischen Kulturmitteln gefördert wurde, dadurch bekannt, dass sich dort gewaltbereite Linksextremisten tummelten, die Polizisten angriffen. Die Polizisten wurden dabei getreten und mit Gegenständen beworfen, weil sich die Besucher des linksextremistischen „Nordpol“ durch die polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen provoziert fühlten. Erst jüngst bekannten sich Linksextremisten zu den Brandanschlägen auf Filialen des Textilunternehmens „KiK“. Auch die AfD Dortmund leidet immer wieder unter Bedrohungen und Attacken. Öffentliche Veranstaltungen werden von Personen aus dem linksextremen Milieu heimgesucht, die Veranstaltungsteilnehmer belästigen und körperlich angehen. Gerade im Hinblick auf den heimtückischen Anschlag auf den Bremer AfD-Landessprecher und Mitglied des Deutschen Bundestages Frank Magnitz muss der militante Linksextremismus als solcher benannt und bekämpft werden. Auf dem Symposium Linksextremismus des nordrhein-westfälischen Innenministeriums am 5.11.18 erklärte Landesverfassungsschutz-präsident Burkhard Freier, dass der Linksextremismus zunehmend gewaltbereiter würde. Er schätzte die Zahl der linksextremen Gewalttäter auf rund 200 Personen in NRW. Der Politologe Eckhard Jesse unterstützt die These des Landesverfassungsschutzpräsidenten in der WELT Online vom 11.01.19: „Die Gewalt von links ist in den vergangenen Jahren stets höher gewesen als die Gewalt von rechts.“

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

„Zukünftig wird der Masterplan Kommunale Sicherheit auch den Linksextremismus als sicherheitspolitische Herausforderung benennen und analysieren.“



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkriminalität?
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13273-19)

„der Rat der Stadt Dortmund beauftragte am 10.12.2015 die Verwaltung einen Masterplan „Kommunale Sicherheit“ zu erarbeiten. Nach Angaben der Verantwortlichen soll dieser Masterplan einen „stetigen Diskussionsprozess über die weitere Verbesserung der Sicherheit des öffentlichen Raums“ anstoßen. Die AfD-Fraktion begrüßt zwar, dass sich die Stadt Dortmund einer sicherheitspolitischen Gesamtstrategie für Dortmund verschreibt, bemängelt aber, dass wesentliche Aspekte einer erfolgreichen städtischen Sicherheitsarchitektur unbearbeitet bleiben.

Insbesondere der Bereich „Zuwanderung/Integration“ (S. 43-45) wird durch die Verantwortlichen um den Ordnungsdezernenten Norbert Dahmen nur unzulänglich bearbeitet. Während sicherheitsrelevante Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, mit keinem Wort erwähnt werden, liegt der Fokus der Stadtverwaltung auf der Integration von Zuwanderern. So heißt es in dem städtischen Sicherheitspapier, dass man einer Veränderung des öffentlichen Raums durch Zuwanderer „zivilgesellschaftlich“ begegnen müsse, damit diese Veränderung nicht zu „Alltagsirritationen vor Ort“ führe. Die Stadtverwaltung verharmlost hierbei das Problem der Ausländerkriminalität. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/4673) im Düsseldorfer Landtag ergab für Dortmund folgende Zahlen: Laut Landesregierung waren im 1. Halbjahr 2018 bei insgesamt 21 Sexualdelikten Zuwanderer tatverdächtig und die Opfer deutscher Herkunft. Bei 22 Raubdelikten waren Zuwanderer tatverdächtig und die Opfer Einheimische. Zuwanderer waren bei 277 Körperverletzungsdelikten an nichtzugewanderten Opfern tatverdächtig. In 55 Fällen sollen Zuwanderer Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet haben. Der Vergleich mit den Städten Düsseldorf (Anzahl der Körperverletzungsdelikte: 200) und Essen (182) zeigt, dass Dortmund auffällig hohe Fallzahlen von Strafdelikten unter Beteiligung von zugewanderten Tatverdächtigen aufweist. Hingegen zählten in Essen bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte in nur 19 Fällen die Tatverdächtigen zur Gruppe der Zuwanderer.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum wurden obige Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht in den städtischen Masterplan aufgenommen?


2. Hat die Ausländerbehörde Dortmund von obigen Straftaten, bei denen Zuwanderer tatverdächtig sind, Kenntnis? Wenn nein, warum nicht?


3. Wie beurteilt die Verwaltung die überdurchschnittliche Fallzahl zugewanderter Tatverdächtiger unter Beteiligung deutscher Opfer in Dortmund im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Großstädten?


4. Warum berücksichtigt der Masterplan keine ausländerrechtlichen Maßnahmen gegen ausländische Straftäter?


Die AfD-Fraktion Dortmund stellt zudem folgenden Antrag:

Der Ausschuss beauftragt die Stadt Dortmund, zukünftig die Sicherheitsaspekte „Straftaten durch ausreisepflichtige Ausländer, Kriminalität durch UMAs, Straftaten durch Zugewanderte gegen einheimische Opfer“ in den Masterplan Kommunale Sicherheit mitaufzunehmen und zu analysieren.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Videoüberwachung auf Basis von KI
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13274-19)


„im Masterplan „Kommunale Sicherheit“ wird auf den Seiten 200-203 die Videobeobachtung und –überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten als möglicher Mosaikstein einer städtischen Sicherheitsinfrastruktur für Dortmund vorgestellt. In der Vorlage heißt es auf Seite 200: „Eine mit Augenmaß betriebene Ausweitung der Videoüberwachung erscheint geeignet, die Sicherheit, zumindest das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen, in den Städten zu erhöhen.“ In Anbetracht zunehmend brutaler Alltagsgewalt stellt das Sicherheitspapier ferner nüchtern fest, dass Videoüberwachungsmaßnahmen vom Bürger zunehmend akzeptiert würden. Dies sicherlich auch, weil der Bürger angesichts einer immer stärkeren Bedrohungslage seine persönliche Freiheit zugunsten staatlicher Sicherheitsmaßnahmen zu opfern bereit ist. Richtigerweise erkennt die Verwaltungsvorlage auch die importierte Gewalt, die ihren traurigen Höhepunkt in der Silvesternacht 2015 erreichte, als tausend, meist nordafrikanische Migranten, Frauen bestahlen und sie sexuell belästigten, als Ursprung dieses Freiheitsverzichts an (siehe Seite 200).
Die Stadt Essen überlegt derzeit eine neue Form der Videoüberwachung einzuführen. Ein Computerprogramm wertet dafür Kamerabilder von öffentlichen Orten aus und gibt diese Informationen an die Polizei weiter. Ziel der Maßnahme ist es, mittels künstlicher Intelligenz, Schlag- und Tretbewegungen zu erkennen und diese der Polizei zu melden. Laut WDR Online lässt sich der Essener Ordnungsdezernent Christian Kromberg dieses europaweit einzigartige System vorführen, um dann über seine Einführung zu entscheiden.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dieses intelligente Videoüberwachungssystem in Augenschein zu nehmen und dem Ausschuss über dessen Nutzen für Dortmund zu berichten.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Masterplan Kommunale Sicherheit - Drogenhandel und Drogenkonsum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist der Auffassung, dass der im Masterplan Kommunale Sicherheit aufgeführte massive Drogenhandel durch eine Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis sowie durch dessen kontrollierten Verkauf massiv reduziert werden kann.

2. Der Ausschuss fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung sowie zum kontrollierten Verkauf von Cannabis zu ergreifen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, Initiativen zur Erweiterung der Substitutions-Strukturen in Dortmund durch eine Diamorphin-Ambulanz im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.

Begründung:


Das im Masterplan aufgeführte Problem von Drogenhandel und -konsum lässt sich nicht allein mit restriktiven Maßnahmen lösen. Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass die Zahl der Cannabiskonsument*innen in Deutschland seit Jahren gleichbleibend hoch bleibt und sogar gestiegen ist – auch in Dortmund.
Durch den illegalen Handel werden auch in Dortmund Schwarzmarktstrukturen gestärkt, bei denen dann auch verunreinigtes Cannabis und harte Drogen ins Spiel kommen. Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis mit einem kontrollierten Wirkstoffgehalt an Personen ab 18 Jahren kommt deshalb nicht nur dem gesundheitsrelevanten Aspekt viel näher als ein Verbot, es würde darüber hinaus erwachsene Konsument*innen nicht länger kriminalisieren und dafür sorgen, dass der Schwarzmarkt austrocknet. Damit würde auch die Polizei von zeitraubenden, kostspieligen und ineffektiven Einsätzen und Verfahren entlastet und für andere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Nach wie vor leben insbesondere in der Nordstadt hochgradig drogenabhängige Frauen, die dort seit Jahren ohne Perspektive der Prostitution nachgehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von insgesamt ca. 80 Frauen, von denen nach Aussage der Verwaltung regelmäßig bis zu 35 auf den Straßen anzutreffen sind und die über diesen Weg ihre Sucht finanzieren. Viele von ihnen befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation, die sich durch den hohen Kontrolldruck nach der Schließung des Straßenstrichs erheblich verschärft hat. Das bestehende Drogenhilfesystem samt Methadon-Substitution reicht hier nicht aus. Auch Strafverfahren und Freiheitsstrafen führen in der Regel nicht zu einem Ausstieg aus Prostitution und Sucht.
Eine Substitution mit Diamorphin bietet ihnen und andeen Schwerstabhängigen eine Möglichkeit aus der Sucht-Spirale herauszukommen. In Dortmund gibt es dieses Angebot bisher allerdings nicht. Das Gesundheitsamt hat in einer Vorlage zur Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems festgestellt, dass diamorphingestützte Substitutionsbehandlung seit 2010 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Das Gesundheitsamt kommt daher als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben aber die Möglichkeit, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen. Die Verwaltung sollte entsprechende Initiativen zur Ergänzung des Dortmunder Hilfesystems im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Masterplan Kommunale Sicherheit - Kommunale Ordnungsdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss befürwortet das bewährte Prinzip der Ordnungspartnerschaften zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei als gute Kombination von kommunalem Handeln einerseits und den Möglichkeiten der Polizei anderseits. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass dabei die eventuell notwendige Anwendung von Gewaltmaßnahmen (unter Umständen mit Waffen) der Polizei vorbehalten sein sollte.

2. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Streifen des Ordnungsdienstes zukünftig wieder paritätisch mit je einem/einer Mitarbeiter *in des Ordnungsamtes und einem/einer Polizeibeamt*in besetzt sein sollten.

3. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, die dafür notwendigen Stellen bei der Polizei zur Verfügung zu stellen.

4. Der Ausschuss lehnt vor diesem Hintergrund die Ausrüstung der Mitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes mit dem sogenannten „Einsatzmehrzweckstock – ausziehbar“ (EMSA) ab.

Begründung:
Das Prinzip der Kommunalen Ordnungspartnerschaften mit der paritätischen Besetzung der Streifen durch Ordnungsamt und Polizei hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die jeweils unterschiedlichen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten haben sich dabei gut ergänzt. Das betrifft auch eine eventuelle notwendige Anwendung von Gewaltmaßnahmen, unter Umständen mit Waffen, die der Polizei vorbehalten ist und es auch bleiben sollte. Seit längerem sind die paritätisch besetzten Ordnungspartnerschaften allerdings nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. Gleichzeitig ist die Zahl der rein städtisch besetzten Doppelstreifen gestiegen.
Klar ist, dass die Mitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes bei ihrer schwierigen Arbeit bestmöglich geschützt sein müssen. Es ist allerdings nicht ihre Aufgabe, dabei Gewaltmaßnahmen zu ergreifen, die der Polizei vorbehalten sind. Das dient letztendlich auch nicht ihrer eigenen Sicherheit, im Gegenteil: Auch wenn Schlagstöcke nur der Abwehr dienen sollen, können sie doch im Einzelfall agressionsfördernd wirken und damit gerade nicht schützen.
Ziel muss es deshalb sein, die Streifen des Ordnungsdienstes wieder paritätisch mit je einem/einer Mitarbeiter*in des Ordnungsamtes und einem/einer Polizeibeamt*in zu besetzen. Das Land ist aufgefordert, die dafür benötigten zusätzlichen Stellen der Polizei zur Verfügung zu stellen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und LINKE & PIRATEN ab.

Masterplan Kommunale Sicherheit - Videobeobachtung und Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt eine Ausweitung der Videobeobachtung und Videoüberwachung ab.

Begründung:
In Dortmund werden seit Dezember 2016 die Brückstraße, die Seitenstraße „Helle" sowie der Platz von Leeds auf Grundlage des Polizeigesetzes NRW mit 14 Kameras videobeobachtet. Die Installationen der Kameras beruhen nicht auf kommunalpolitischen Beschlüssen, sondern waren eine Entscheidung von Landesinnenministerium und Polizei. Laut Masterplan hat die dortige Videobeobachtung zu „positiven Erfahrungen“ geführt. Dies wird durch die vorliegende Evaluation des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen nicht bestätigt. So kam es laut der Auswertung der Ergebnisse im videobeobachteten Bereich sogar zu einem Anstieg von Straßenkriminalität, während im restlichen, nicht beobachteten Stadtgebiet eine Reduzierung zu verzeichnen war. Hinsichtlich des Forschungsstands hält die Evaluation drüber hinaus fest, dass die allgemeine Wirksamkeit von Videoüberwachung und Videobeobachtung nicht uneingeschränkt bejaht werden kann.
Der Antrag der GRÜNEN Fraktion, die Evaluation im Ausschuss vorzustellen, wurde im letzten Jahr abgelehnt. Auch im Polizeibeirat wurden unsere Fragen zur Videobeobachtung zurückhaltend beantwortet.
Gleichzeitig nimmt mit dem schleichenden Einsatz von immer mehr Überwachungstechnik im öffentlichen Raum die Sensibilität für die Problematik dieser Technik immer mehr ab. Mögliche Verdrängungseffekte, der Datenschutz und die Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte sprechen gegen mehr Überwachung.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen und LINKE & PIRATEN ab.

Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Im Masterplan wird darauf hingewiesen, dass sich Beschwerden über alkoholkonsumierende Menschen auf dem Nordmarkt drastisch reduziert haben und nur noch in geringem Umfang vorkommen. Der Ausschuss stellt fest, dass dazu auch nach den bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung maßgeblich der Betrieb des Cafe Berta beigetragen hat.

2. Der Ausschuss sieht dies als Beleg, dass sich derartige Problemlagen auch anders als durch Repression und Verbote lösen lassen. Er spricht sich dafür aus, eventuelle ähnliche Probleme an anderen Orten vorrangig mit ähnlichen Herangehensweisen anzugehen.

3. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ausschuss gegen - auch zeitlich befristete - Alkoholverkaufsverbote bzw. -beschränkungen aus.

Begründung:


Das Cafe Berta als Aufenthaltsgelegenheit für alkoholkonsumierende Personen trägt aus ordnungsrechtlicher Sicht und nach den Erfahrungen der Polizei zu einer deutlichen Entspannung der Beschwerdelage rund um den Nordmarkt bei. Das hat die Verwaltung mehrfach mitgeteilt. Das Cafe ist damit zu einem Erfolgsmodell geworden, um öffentliche Problemsituationen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum zu entschärfen. Das Modell und die Herangehensweise sollten deshalb die Blaupause auch für andere, ähnliche Problemlagen sein.
Einem Verbot von Alkohol im öffentlichen Raum steht nicht nur der Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit durch das Grundgesetz entgegen. Es müsste darüber hinaus ebenso mit zusätzlichem, auch personellem Aufwand kontrolliert werden wie ein Alkoholverkaufsverbot an spezifischen Orten zu bestimmten Zeiten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen, LINKE & PIRATEN und FDP/Bürgerliste ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E8)


„die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Abstimmung nachfolgender Anträge. Jeder Antrag soll einzeln abgestimmt werden.

Antrag 1)
Der bisherige Beschlussvorschlag

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.“

wird wie folgt geändert:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind Fachgespräche durchzuführen. Sicherheitsrelevante Beschlüsse der Bezirksvertretungen, die noch auf Umsetzung warten, sollen kurzfristig abgearbeitet werden.“

Begründung:
Bei der persönlichen Teilnahme an einem Quartierslabor in Dortmund Brackel hatte unsere Fraktion den Eindruck, dass die eingeladenen Menschen frustriert heimgegangen sind.
Ursache war die Einsicht, dass sicherheitsrelevante Beschlüsse der örtlichen Bezirksvertretung - in diesem Fall ging es um bessere Beleuchtung von Angsträumen - jahrelang von der Verwaltung nicht umgesetzt werden.
Die schnelle Umsetzung sicherheitsrelevanter Beschlüsse der Bezirksvertretungen bringt mehr für die Dortmunder*innen als die Durchführung von Quartierslaboren.

Antrag 2)
In der Beschlussvorlage werden unter dem Punkt „Methodische Vorgehensweise“ die Sätze zur gut funktionierenden Ordnungspartnerschaft und das angeführte Shisha-Bar-Beispiel gestrichen.

Begründung:
Das Ordnungspartnerschaftsmodell funktionierte und funktioniert nicht immer gut, weil häufig der polizeiliche Part fehlte oder fehlt.
Das Vorgehen gegen Shisha-Bars mag zwar sinnvoll sein, aber davon eine Verbesserung der objektiven Sicherheit abzuleiten, ist sehr fragwürdig. Das Thema Shisha-Bars wurde bei der Auftaktveranstaltung nicht einmal als Sicherheits-Problem benannt.

Antrag 3)
Das in der Beschlussvorlage unter Maßnahmen Nr. 3 „Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“ genannte Thema Nachbarschaftskampagne wird kurzfristig umgesetzt.

Begründung:
Die Begründung ergibt sich aus der Beschreibung des Themas in der Anlage (Seite 110 ff). Dort wird die Wichtigkeit einer funktionierenden Nachbarschaft für das Sicherheitsgefühl erläutert.

Antrag 4)
Die Maßnahme Nr. 5 „Quartierslabore“ wird gestrichen.

Begründung:
Siehe Antrag 1.

Antrag 5)
Die Maßnahme Nr. 18 „Alkoholverkaufsverbot“ wird gestrichen.

Begründung:
Wie in der Verwaltungsanlage beschrieben, ist es für eine rechtssichere und nachhaltige Umsetzung u.a. notwendig, zum einen die Landesgesetzgebung zu ändern und zum anderen eine Videoüberwachung auszuweiten.
Beides lehnen wir ab.

Antrag 6.)
Die Maßnahme Nr.21 „Videoüberwachung und Videobeobachtung“ wird gestrichen.

Begründung:
Das Thema Videobeobachtung/Videoüberwachung wurde bei der Auftaktveranstaltung nicht einmal genannt.
Das Überwachungsthema wurde vom Ordnungsamt unter der damaligen Dezernentin Diane Jägers auf die Tagesordnung einer Projektgruppensitzung gesetzt.
Als Teilnehmer dieser Sitzung kann unser Ratsmitglied Thomas Zweier sagen, dass dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wurde. Von einem Bürgerwunsch nach Videoüberwachung kann nicht die Rede sein.
Diese Überwachungsmaßnahmen führen zu einer Verdrängung von Kriminalität in andere Bereiche.
Besser und wirkungsvoller für mehr Sicherheit auf den Straßen sind arbeitsmarktpolitische und soziale Maßnahmen, um die Ursachen für Straßenkriminalität zu bekämpfen.

Antrag 7)
Unter Punkt 4 der Beschlussvorlage „Ausblick“ wird der 3. Absatz von „Der Masterplanprozess“ bis „durchgeführt werden“ gestrichen.

Begründung:
Die Absicht, schwerpunktmäßig Workshops durchzuführen, erhöht nicht die kommunale Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Den Passus mit den Workshops ist deshalb zu streichen.

Antrag 8)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden grundsätzlich nicht mit Waffen (Mehrzweckeinsatzstock, Pfefferspray) ausgerüstet.

Begründung:
Waffen geben häufig nur ein subjektives Gefühl der Sicherheit. Schnell kann es ungeübten Menschen passieren, dass die eigene Waffe gegen sie selbst eingesetzt wird. Waffen habe das Potential, angespannte Situationen eskalieren zu lassen.
Der Einsatz von Pfefferspray ist z. B. der Bundeswehr im Auslandseinsatz - auch für Feldjäger - nach dem Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege, kurz Genfer Protokoll, „gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte“ verboten.
Kurse in Deeskalation und Selbstverteidigung sind selbstverständlich wichtig und sollen durchgeführt werden.
Antrag 9)
Auf eine „Null-Toleranz-Strategie gegen Kleinkriminelle“ wird verzichtet.

Begründung:
Die so genannte „Null-Toleranz-Strategie gegen Kleinkriminelle“ birgt erhebliches Problempotenzial. Viele Verwarngelder oder Bußgelder werden Menschen ohne festen Wohnsitz, ohne Arbeit oder Drogenbenutzer*innen nicht bezahlen können, welches zwangsläufig Ersatzfreiheitsstrafen nach sich zieht. Hier sind sozialpolitische Maßnahmen auf lange Sicht sinnvoller. Ebenso sollte eine Substituierung Drogenabhängiger in Dortmund auf den Weg gebracht werden. Eine Legalisierung von Cannabis wäre ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme.

Antrag 10)
Die „Primäre Prävention“ (Seite 27 in der Anlage) wird ausgeweitet.

Begründung:
Zur primären Prävention gehört auch das Vermeiden ökonomisch erkennbar nicht auskömmlicher Lebenslagen. Geeignete präventive Maßnahmen liegen im Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik wie auch in Hilfsangeboten in Situationen, die durch ökonomische Aussichtslosigkeit gekennzeichnet sind und aus der sich die Betroffenen aus eigener Kraft nicht befreien können. Beispielhaft ist hier die Beratung für Überschuldete zu nennen.
Auch Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution sind nur durch erfolgreiches Auflösen der zugrunde liegenden persönlichen, medizinischen bzw. psychischen Problemlage zu beheben.“

zu Antrag 1)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

zu Antrag 2)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen ab.

zu Antrag 3)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

zu Antrag 4)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN nicht ab, da er mit Abstimmung einer der voran gegangen Anträge erledigt ist.

zu Antrag 5)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN nicht ab, da er mit Abstimmung einer der voran gegangen Anträge erledigt ist.

zu Antrag 6)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN nicht ab, da er mit Abstimmung einer der voran gegangen Anträge erledigt ist.




zu Antrag 7)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

zu Antrag 8)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

zu Antrag 9)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen ab.

zu Antrag 10)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E9)


„die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste begrüßt den Masterplan Kommunale Sicherheit und bedankt sich bei allen beteiligten Akteuren für die umfassende Konzeption zur Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen in Dortmund. Der Ansatz, die Vielzahl von Beteiligten zusammenzubringen, zu koordinieren und ein gemeinsames Agieren zu ermöglichen und somit Synergieeffekte zu nutzen, findet die volle Unterstützung der Fraktion.
Es ist bekannt, dass objektive Sicherheit, durch Daten und Zahlen in Statistiken ausgedrückt, evaluiert und operationalisiert, sich jedoch oftmals von jenen Daten unterscheidet, die man zum subjektiven Sicherheitsempfinden beobachten kann.
Eine schlecht beleuchtete und schlecht einsehbare Straße oder Unterführung kann z.B. in Verbindung mit konsumierten Nachrichten, die nicht einmal Dortmund betreffen müssen, dafür sorgen, dass Menschen subjektiv Angst empfinden, auch dieser Ort bisher bei den Sicherheitsbehörden noch nicht auffällig geworden ist.
Eine Stadt wie Dortmund muss versuchen, diese objektive Einschätzung und die subjektive Wahrnehmung möglichst in Einklang zu bringen und neben tatsächlicher Sicherheit auch gefühlte Sicherheit zu erreichen. Vollständig wird dies jedoch nie gelingen können. Der Masterplan Kommunale Sicherheit zeigt jedoch eine Reihe von guten Maßnahmen auf, die uns ermöglichen werden, das subjektive Sicherheitsgefühl positiv zu bestärken und zudem objektiv nach wie vor bestehende Probleme anzugehen.
Auch wenn viele der genannten Maßnahmen nicht neu sind, dürfte die nun angedachte Zusammenführung von Informationen und die geplante Koordination der Beteiligten einen erheblichen Fortschritt für die kommunale Sicherheit darstellen.

Dennoch stimmt die Fraktion FDP/Bürgerliste nicht allen aufgezeigten Möglichkeiten zu.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht keine Notwendigkeit für temporäre und ortsgebundene Verkaufsverbote von Alkohol. Diese Maßnahmen würden einen erheblichen Einschnitt für die betroffenen Händler und verantwortungsvollen Kunden bedeuten. Hingegen ist es unproblematisch für jene Konsumenten, die mit dem Verkaufsverbot erreicht werden sollen, sich an anderer Stelle Alkohol zu besorgen oder aber Vorräte anzulegen, sobald sich die Maßnahme herumgesprochen hat. Wir glauben an dieser Stelle nicht, dass sich Ziel und Mittel in einem angemessenen Gleichgewicht befinden. Individuen und Gruppen, die durch ihren in der Öffentlichkeit stattfindenden Alkoholkonsum Störungen verursachen, müssen durch den Einsatz von personellen Mitteln daran gehindert werden.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht dringend erweiterten Handlungsbedarf in der Bekämpfung von Drogenkriminalität. Der vorgeschlagene Ansatz, den Mitteleinsatz nicht mehr nur auf die Hintermänner zu konzentrieren, sondern auch sämtliche Akteure, die sogenannten „kleinen Dealer“ strafrechtlich zu verfolgen, begrüßen wir. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen hier gemeinsam mit den restlichen städtischen Akteuren zu einem koordinierten Handeln kommen. Schnelles und restriktives Agieren des Rechtsstaats an dieser Stelle sind unabdingbar, sofern es gelingen soll, hier dauerhaft die Drogenszene und ihre Begleiterscheinungen zu bekämpfen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht sowohl Videoüberwachung als auch Videobeobachtung durchaus kritisch. Unserem Verständnis nach verändert das Vorhandensein solcher Maßnahmen die Art und Weise, wie Menschen sich verhalten, insbesondere jedoch bei jenen Menschen, die einem Leben nachgehen, das seitens des Rechtsstaats nicht zu beanstanden ist. Die Freiheit sich bewegen zu können, ohne dass eine Beobachtung seitens der Sicherheitseinrichtungen stattfindet, ist für uns ein hohes Gut.

Dennoch spricht sich die Fraktion FDP/Bürgerliste dafür aus, im Rahmen der gesetzlich normierten Möglichkeiten (PolG NRW), die Maßnahmen der videogestützten-Kriminalitätsbekämpfung an jenen Orten zu ermöglichen, die als Kriminalitätsschwerpunkte identifiziert wurden. In Abstimmung mit der Stadt Dortmund kann es für eben diese Orte die Möglichkeit geben, Videobeobachtung als Mittel der Kriminalitätsbekämpfung einzusetzen. Videoüberwachung, die ohne eine menschliche Komponente funktioniert, ist jedoch für uns nur in wenigen Ausnahmefällen eine sinnvolle Konzeption. Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht die Videobeobachtung, bei der eine menschliche Komponente enthalten ist und bei der im Regelfall sofort Einsatzkräfte zur entsprechenden Problemsituation entsandt werden können, als die wesentliche sinnvollere Variante an, die zudem die Privatsphäre der Menschen dauerhaft zu schützen vermag, da keine immensen Datensammlungen entstehen.

Ein elementarer Bestandteil der Umsetzung des Masterplans Kommunale Sicherheit wird in der Evaluation der durchgeführten Maßnahme im Hinblick auf ihren Erfolg und ihren Ressourceneinsatz sein. In Kennziffern operationalisierte Ziele müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und auf ihren Fortbestand hin untersucht werden, um sicherzustellen, dass der Ressourceneinsatz die gewünschten Effekte im Rahmen einer sinnvollen Mitteleinsatz-Ergebnis-Korrelation erreicht.

Aufgrund der im Masterplan vorgestellten Maßnahmen ergibt sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Struktur zur Umsetzung:


Das beigefügte Organigramm zeigt auf, welche Strukturen der Masterplan Kommunale Sicherheit nahelegt und welche Schwerpunkte die Fraktion FDP/Bürgerliste hier setzt.

Die Stabsstelle Kommunale Sicherheit und der Sicherheitskoordinator, angedockt im Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr, ist für den Aufbau und die dauerhafte Koordination der neu angedachten Strukturen zuständig.

Dabei sind es drei Säulen, die das Konzept der Kommunalen Sicherheit tragen sollen.

1. Säule
Sichere Infrastruktur und Gefahrenabwehr durch Akteure wie die Feuerwehr und das THW. Diese Einrichtungen stellen vor allen Dingen die Sicherheit der Stadt Dortmund in außergewöhnlichen Katastrophenfällen sicher.

2. Säule

Eine öffentliche Plattform, vorerst BürgerApp genannt, gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, bestimmte Elemente des alltäglichen Lebens zu begleiten und den handelenden Akteuren schnell und effizient Rückmeldung zu geben. Folgende Maßnahmen wären hierbei denkbar:
- Meldung von Straßenschäden
- Meldung von defekten Straßenlaternen
- Meldung von Vermüllung
- Meldung von Angsträumen

Die „Broken-Window“-Theorie aufgreifend, ist die Fraktion FDP/Bürgerliste der Meinung, dass es oftmals schon zunächst unscheinbare Elemente sind, die die subjektive Sicherheitswahrnehmung beeinflussen und deren Bekämpfung bei geringem Mitteleinsatz dauerhaft positive Effekte erzielen können. Die Einbindung der BürgerInnen in diesen Prozess durch die Möglichkeit der direkten Rückmeldung sieht die Fraktion als wichtiges Element an.
3. Säule

Der Kernbestandteil dieser Säule ist eine interne Wissens-und Informationsplattform, die eingespeiste Daten darstellt und den Zugriff verschiedener beteiligter Akteure regelt und sicherstellt. Von Polizei und Staatsanwaltschaft, über die EDG, über die Nachbarschaftsquartiere oder auch DSW und DEW. All diese Einrichtungen nehmen einen speziellen Auftrag im Gesamtkonzept wahr, von der Reparatur defekter Straßenlaternen, bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung von Individuen und Gruppen.

Prüfaufträge:

Sicherheitskoordination
- Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einrichtung einer „Stabsstelle Sicherheitskoordination“ und bittet neben einem Konzept zur Umsetzung auch um eine Darstellung der entstehenden Kosten.

BürgerApp
- Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept darzulegen, wie eine solche App umgesetzt und bei der Bevölkerung bekannt gemacht werden kann. Einfache Bedienung, barrierefreier Zugang unter Berücksichtigung des Datenschutzes müssen beachtet werden. Zudem wird um eine anfängliche Kosteneinschätzung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Systems gebeten. Besondere Berücksichtigung müssen hierbei die Elemente „Frontend“ und „Backend“ bekommen. Letzteres regelt, wie der erbrachte Input weiter erarbeitet werden kann.

Digitales Dienstleistungszentrum
- Die Fraktion FDP/Bürgerliste schlägt die Einrichtung eines „Digitalen Dienstleistungszentrums“ vor, das in den ersten Phasen der Einrichtung für die Weiterleitung des ermittelten Inputs und die Kommunikation zu den Einreichenden zuständig ist. Dauerhaft kann dieses „Digitale Dienstleitungszentrum“ auch Strukturen der digitalen Verwaltung übernehmen. Die Verwaltung wird gebeten hier ein Konzept zu erstellen.

Interne Wissens- und Informationsplattform
- Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept, einen Kosten- und Zeitplan für die Umsetzung dieser Strukturen zu erstellen. Besondere Fragestellungen ergeben sich vor allen Dingen aus der Notwendigkeit eines hierarchischen Zugriffs auf diese Datensammlung sowie Elemente des Datenschutzes im Allgemeinen.

Anträge:

Alkoholverkaufsverbot


- Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen Alkoholverkaufsverbote in Dortmund aus und konzentriert die Bemühungen stattdessen auf den Maßnahmenkatalog des Masterplans, mit Ausnahme des erwähnten Punktes.

Videogestützte Kriminalitätsbekämpfung
- Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt Videobeobachtung als Maßnahme der Kriminalitätsbekämpfung (im Rahmen des PolG NRW) und bittet um Erstellung entsprechender Sicherheitskonzeptionen. Einem flächendeckenden Einsatz (an Kriminalitätsschwerpunkten) von reiner Videoüberwachung erteilt der Rat eine Absage.

Bekämpfung von Drogenkriminalität
- Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt ein restriktiveres Vorgehen in der Bekämpfung von Drogenkriminalität und bittet um die Erstellung konkreter Maßnahmenpläne, wie die Sicherheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Justiz diese vorantreiben können. Es sind Gespräche mit den beteiligten Akteuren darüber zu führen, wie entsprechende Strukturen personell gestärkt werden können, um effektiv die Zielvorgaben umsetzen zu können.

Evaluation/Kennziffern
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Kennziffern-gestütztes Evaluationsprogramm im Rahmen des Masterplans Kommunale Sicherheit um sicherzustellen, dass die operationalisierten Ziele in Verbindung mit dem Mitteleinsatz die gewünschten Ergebnisse erzielen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD ab.

Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E10)

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Masterplan Kommunale Sicherheit berücksichtigt sämtliche Formen des Extremismus und zeigt Handlungsoptionen zu deren Bekämpfung auf.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD ab.



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Empfehlung des AFBL zur Kenntnis:

Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:

Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden. Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge. Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne, lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren können.
Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.
Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan als Ganzes ist gut Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen,
CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten. Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet, jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.19 vor: Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 4 Enthaltungen (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen und Fraktion Die Linke) die Vorlage „Masterplan Kommunale Sicherheit“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig den folgenden
Zusatz/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtungsstärke der Straßenlaternen an der Westhusener Straße zu überprüfen und ggf. eine Verbesserung der Beleuchtung vorzunehmen.

Begründung:
Die Westhusener Straße, mit dem angrenzenden Rahmer Wald wird von Autos, RadfahrerInnen und FußgängerInnen gleichzeitig genutzt. Es ist hervorzuheben, dass diese Straße v.a. von den SchülerInnen der Hansa-Grundschule für den täglichen Schulweg genutzt wird.

Die neuinstallierten, auf LED-Technik basierten Straßenlampen sorgen derzeit leider nicht für das erhoffte bessere Licht. Fortan erkennt die SPD-Fraktion genau hier eine Gefahrenzunahme besonders für die SchülerInnen der Hansa-Grundschule, da diese auf ihrem Weg zur Schule schwierig zu erkennen sind. Auch empfindet man eine subjektive Abnahme des Sicherheitsgefühls, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage, einschließlich der o. g. Empfehlungen in seine nächste Sitzung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste, B‘90/Die Grünen und AfD, unter Einbeziehung der vorangegangenen Ergänzungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt
die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten. Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet, jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.


Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 vor.
Beschluss:

Nach kurzer Diskussion beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk:

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert die Verantwortlichen für den Masterplan Kommunale Sicherheit auf, in der anstehenden Umsetzung, der Evaluation und in der Fortschreibung die Belange von Menschen mit Behinderungen in Dortmund intensiver zu berücksichtigen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk bei sieben Enthaltungen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben den Dialogveranstaltungen nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.

Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet, jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.



Der Hauptausschuss ließ die Vorlage mitsamt der beiden Empfehlungen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie des Behindertenpolitischen Netzwerkes ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13164-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Ruhrkonferenz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12400-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12897-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.6
Grundsatzerklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13434-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des 11. World Urban Forum 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13421-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Anschreiben des Ministerpräsidenten Armin Laschet zum World Urban Forum vom 11.02.2019 vor:
„(…) über die Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des World Urban Forum 2022 der Vereinten Nationen freue ich mich sehr.

Das alle zwei Jahre stattfindende World Urban Forum des UNProgramms HABITAT befasst sich mit einem der drängendsten Probleme und zugleich einer großen Chance - nämlich der rapide zunehmenden Verstädterung weltweit. In armen Ländern führt das u.a. dazu, dass sich in den Städten auch Elend und Konflikte ballen. Aber auch Industrieländer wie Deutschland und insbesondere die Metropolregion Ruhr stehen vor großen Herausforderungen, notwendigen Strukturwandel innovativ zu gestalten und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Erfolgreiche und lebenswerte Metropolregionen können angesichts der weiter wachsenden Weltbevölkerung einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Das gilt für arme wie für reiche Länder gleichermaßen.

In ihrer Bewerbung um das World Urban Forum 2022 hat die Stadt Dortmund daher zu Recht darauf hingewiesen, dass diese wichtige Konferenz in die Mitte Europas und zugleich in die Mitte einer erfolgreichen Metropolentwicklung käme.

Die Landesregierung unterstützt diese Bewerbung deshalb nachdrück lich - auch weil sie gemeinsam mit der Metropole Ruhr eingereicht wurde und damit dem Geist der Ruhr-Konferenz entspricht, die auf Zusammenarbeit setzt. Ich selbst habe mich sowohl bei der Bundesregierung als auch beim Generalsekretär der UN-Habitat in Nairobi und beim Generalsekretär der Vereinten Nationen Antonio Guterres für Ihre Bewerbung eingesetzt. Nordrhein-Westfalen ist im Fall eines Erfolgs gerne bereit, die Durchführung nach Kräften zu unterstützen.

Dazu gehören die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Delegierten und die Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld der Konferenz. Die Durchführung von Exkursionen zu zukunftsweisenden Urbanisierungs- und Energieprojekten sowie ein Abendempfang der Landesregierung für Delegierte sind ebenfalls denkbar. Voraussetzung


dafür ist selbstverständlich, dass der Landtag die dafür nötigen Haushaltsmittel bewilligt.

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgenommen, das World Urban Forum 2022 nach Deutschland zu holen. Mit ihrer beeindruckenden Bewerbung bietet die Stadt Dortmund die Möglichkeit, dies umzusetzen, und wir sind stolz, dass diese Initiative aus Nordrhein-Westfalen kommt.

Die Landesregierung wartet daher gespannt auf die Entscheidung von HABITAT im April und wünscht der Stadt Dortmund und dem Ruhrgebiet viel Erfolg, damit erneut die Internationalität, der erfolgreiche Wandel und die großen Potenziale des Ruhrgebiets international wahrgenommen werden. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie diesen Brief an den Rat der Stadt Dortmund weiterleiten würden.“



Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgendes Schreiben des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Herrn Dr. Müller, vom 15.02.2019 vor:
„(…) ich freue mich sehr, dass die Stadt Dortmund das World Urban Forum 2022 (WUF) ausrichten möchte. Das Ruhrgebiet und vor allem die Stadt Dortmund sind ein hervorragendes Beispiel nachhaltiger Stadtentwicklung, insbesondere hinsichtlich der erfolgreichen strukturellen Transformation eines ehemaligen Industriegebietes in einen hochmodernen Standort für Technologie, Innovation und Dienstleistungen. Auch sind wir überzeugt, dass die organisatorischen 'Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung der Konferenz in Dortmund gegeben sind.

Ich freue mich daher sehr Ihnen mitzuteilen, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des [nnern, die Bemühungen der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des World Urban Forum 2022 unterstützt. Entsprechend hat Herr Staatssekretär Martin Jäger bereits mit Schreiben vom 15. Januar 2019 gegenüber UN-Habitat die Bereitschaft des BMZ bekräftigt, acht Millionen US-Dollar für die Ausrichtung des World Urban Forums bereitzustellen, sollte die Bewerbung Dortmunds Erfolg haben.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der vorgenannten Schreiben des Ministerpräsidenten Armin Laschet und des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Herrn Dr. Müller, ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.8
Durchführung des "Festi Ramazan 2019" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13583-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 13.12.2018 vor:

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates am 20.11.2018 vor:

„Dem Integrationsrat lag folgender gemeinsamer Antrag der Internationalen SPD-Liste, Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände, Polnische Liste und SPD Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund

a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird


b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.

Begründung:
Das in der Fastenzeit durchgeführte „Festi Ramazan“ ist die größte Ramadan-Veranstaltung in Europa und wird bereits seit dem Jahr 2012 in Dortmund durchgeführt. Die Veranstaltung ist ein wahrer Besuchermagnet und wurde in den vergangenen Jahren jährlich von ca. 200.000 Gästen aus nah und fern besucht. Dortmund als weltoffene, tolerante und bunte Stadt hat sich aufgrund der verzeichneten Erfolge und Besucherzahlen als idealer Standort für diese über die Grenzen hinaus bekannte Veranstaltung erwiesen.
Die Veranstaltung „Festi Ramazan“ wurde erstmals 2012 auf dem Festgelände an der Eberstraße durchgeführt. Durch die hohe Besucherresonanz kam es in diesem Bereich zu Verkehrsproblemen und Lärmbelästigungen für die Anwohnerschaft. In den Folgejahren wurde die Veranstaltung in den Bereich der Westfalenhallen verlegt und fand bis 2016 – ohne Probleme – im Außenbereich vor den Hallen 2 bis 4 statt. Wegen Umbaumaßnahmen des Außengeländes vor den Westfalenhallen wurde im Jahr 2017 nach intensiver Prüfung durch die beteiligten Fachdienststellen letztlich im Verwaltungsvorstand entschieden, dass die Veranstaltung im Jahr 2017 einmalig auf dem Veranstaltungsgelände Eberstraße stattfinden kann.
Hierzu legte der Veranstalter ein Konzept vor, das die negativen Erfahrungen aus dem Jahr 2012 berücksichtigte und Lösungsmöglichkeiten für die befürchteten Lärm- und Verkehrsprobleme aufzeigte.
In diesem Jahr sollte die Veranstaltung zunächst auf dem Parkplatz von DoPark am Remydamm stattfinden, wurde aber aufgrund politischer Beschlusslage mit einer einwöchigen Verspätung auf den Parkplatz A8 (Strobelallee/Ardeyblick) verlegt. Trotz der um eine Woche kürzeren Veranstaltung wurde die Veranstaltung dennoch von mehreren zehntausend Gästen besucht.
Durch dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“ auf dem Gebiet der Stadt Dortmund ergeben sich vielfältige Chancen und Möglichkeiten für die Stadt Dortmund sich als weltoffenen und interkulturellen Gastgeber zu präsentieren.

Aysun Tekin Michael Taranczewski
Emre Gülec Krzysztof Imielski

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) nimmt zum vorliegenden Antrag Stellung und bittet die anwesenden Mitglieder des Integrationsrates den Antrag zu unterstützen. Die dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“ in Dortmund stellt, genauso wie für die Christen der Weihnachtsmarkt, für die Angehörigen des Islam eine Begleitung zum Hochfest dar und soll künftig ein fester Teil der Dortmunder Feierkultur sein.

Herr Krimhand (Krimhand Kabatski) erklärt, dass er die vergangenen Diskussionen zur Durchführung des Festi Ramazan im Jahr 2018 nicht nachvollziehen kann. Das Festi Ramazan ist aus seiner Sicht eine offene Veranstaltung und eine Dialogplattform auch für andere Religionen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) erklärt, dass das Festi-Ramazan eine Bereicherung für die Stadt Dortmund sei und es außer Frage auch weitergeführt werden solle. Weiterhin wird aber ergänzt, dass die Organisation der Veranstaltung verbessert werden müsse. Bei einer Großveranstaltung dieser Art müssen die Verantwortlichen Personen auch entsprechend professional planen und handeln. Beispielsweise war es für die Kleingärtnern dieses Jahr problematisch in ihre Parzellen zu kommen, weil alles abgesperrt war und das Ordnungspersonal nicht in Lage war zu unterscheiden, wer durchgehen darf und wer nicht.

Die Defizite in der Organisation der Veranstaltung waren leider zum Schaden des Festi-Ramazan. Abschließend erklärt Herr Bahr, dass das Festi-Ramazan aber dennoch eine gute Veranstaltung für eine Großstadt wie Dortmund ist, sofern es professioneller organisiert und durchgeführt wird.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es natürlich nicht auszuschließen sei, dass es auch mal Probleme z.B. im Bereich Verkehr, Lärm etc. gäbe. Das sei aber beim Weihnachtsmarkt auch der Fall und an der Tagesordnung. Veranstaltungen dieser Art erfordern aus Sicht von Herrn Taranczewski auch etwas Nachsicht.
Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund

a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte
Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird
b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.“

Der Rat der Stadt hat folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) erhalten:

„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einem möglichen Ratsbeschluss zur dauerhaften Verankerung der Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ in Dortmund wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es im gesamten Stadtgebiet überhaupt einen geeigneten Standort für ein derart großes Fest gibt.

Begründung

Mit ca. 200.000 Besuchern ist das Festi Ramazan die größte Ramadan-Veranstaltung in Europa. In der Vergangenheit hatte es sich jedoch gezeigt, dass sowohl die Standorte „Eberstraße“ als auch „Parkplatz Remydamm“ ungeeignet waren, ein derart großes Fest durchzuführen. Anwohnerbeschwerden aufgrund von Verkehrsproblemen und Lärmbelästigungen waren die Folge.

Lediglich der Standort „Westfalenhallen 2-4“ hatte sich als geeignet herausgestellt, um das Fest ohne größere Anwohnerbeschwerden durchzuführen. Da dieser aber aufgrund der Expansion der Westfalenhallen nicht mehr zur Verfügung steht und der im Jahr 2018 als Ersatzstandort gewählte „Parkplatz A8“ (Strobelallee/Ardeyblick) als zu klein erachtet wurde, scheint es fraglich, ob im gesamten Stadtgebiet überhaupt einen geeigneter Standort gefunden werden kann.“



Auch nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) lag zur Ratssitzung vor:

„… die SPD-Fraktion stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund:

Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Antrag des Integrationsrates auf eine dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“. Das Fest ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund und sollte ein fester Bestandteil in der Dortmunder Feierkultur sein und bleiben.

Begründung:
In diesem Jahr war die Realisierung des „Festi Ramazan“ fraglich, weil ein geeigneter Standort erst nicht zur Verfügung stand. Nicht zuletzt durch das Engagement der Verwaltung und vieler anderer Beteiligter hat das Fest trotz der anfänglichen Widrigkeiten erfolgreich durchgeführt werden können.
Damit sich eine solche Situation nicht wiederholt, bittet der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung kurzfristig zu prüfen, ob es geeignete Flächen für eine dauerhafte Etablierung dieser Großveranstaltung gibt. Über das Ergebnis der Prüfung ist mit dem Veranstalter zu verhandeln und im zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) und dem Integrationsrat im ersten Quartal 2019 zu berichten.“


OB Sierau erläuterte vorab, dass die Überweisung des Integrationsrates gemäß § 5 der Geschäftsordnung für Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO) in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 der GeschO werden Anträge regelmäßig zunächst an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Nachdem von dort eine Empfehlung ausgesprochen wurde, entscheidet der Rat der Stadt.
Zum CDU-Antrag nahm OB Sierau Stellung und gab an, dass im Zusammenhang mit dem letzten Festi Ramazan daran mitgewirkt wurde, dass das Fest auf dem Parkplatz A 8 der Westfalenhallen durchgeführt werden konnte. In Zukunft werde dies nicht mehr möglich sein, da das Fest entsprechend dem Ramadan immer früher stattfinden wird, sowohl die Betriebsabläufe der Westfalenhallen als auch entsprechende Messen und die Durchführung von Sportveranstaltungen im Signal-Iduna-Park machten eine Durchführung an gleicher Stelle nicht möglich. Auf dieser Grundlage hatte sich der Betreiber noch einmal an die Verwaltung gewandt, ob die Einlassung der Westfalenhallen weiter modifiziert werden könnte. OB Sierau merkte an, dass die Einlassungen der Westfalenhallen nachvollziehbar wären, daher könnte eine Modifizierung nicht erfolgen.
Im Anschluss wurde laut OB Sierau die Frage gestellt, ob nicht andere Flächen für die Durchführung des Festes zur Verfügung stehen. Im Einvernehmen mit dem Veranstalter wurde dies geprüft. Aus heutiger Sicht ist der Auftrag aus dem CDU-Antrag bereits abgearbeitet, das Ergebnis der Prüfung ist, dass aus heutiger Sicht keine Veranstaltungsfläche in der Zeit des Ramadans zur Verfügung gestellt werden könnte. Von der Logistik, der Größe des Festes und der Verträglichkeit her wäre keine Möglichkeit gegeben, das Fest im Stadtgebiet unterzubringen. Sobald das Festi Ramazan zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird, so dass keine Kollision mit anderen Veranstaltungen erfolgt, wäre eine Durchführung des Festes auf den jetzt bereits für andere Veranstaltungen belegten Flächen durchführbar. Dies wäre auch dem Veranstalter bekannt.
In der Regel fallen bei den geprüften Flächen die räumliche und zeitliche Verfügbarkeit nicht zusammen.

Rm Taranczewki (SPD) erklärte, dass der Antragstext aus dem Integrationsrat das Ergebnis von Gesprächen mit den Betreibern wäre. In der Vergangenheit hätte die Verwaltung sich sehr bemüht, das Festi Ramazan in Dortmund zu halten. Die Terminkollision entstände seines Erachtens dadurch, dass der gregorianische Kalender und der muslimische Mondkalender nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, jedes Jahr ist der Ramadan zehn bis 13 Tage früher, so dass z. B. 2025 der Ramadan am 01.03. sein wird.
Rm Taranczewski bezeichnete das Festi Ramazan als Fest von elementarer Bedeutung für viele Menschen muslimischen Glaubens in Dortmund und weit darüber hinaus, das in Dortmund gehalten werden sollte. Er zeigte sich erfreut über den Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Antrag wäre ihm zu destruktiv.
Der Wunsch der SPD-Fraktion wäre es, zu überprüfen, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, Festi Ramazan dauerhaft in Dortmund zu beheimaten. Die Betreiber wären auch bereit, Geld in die Hand zu nehmen und einen Platz herzurichten, wenn Zusagen für mehrere Jahren gemacht würden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass man sich keine Mühen machen müsste, das Festival in Dortmund zu verankern. Ein Großteil der Dortmunder Bevölkerung könnte darauf verzichten, dies hätte sich in den letzten Jahren an den Protesten an den verschiedenen Standorten gezeigt, auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hätte seinerzeit das Festival abgelehnt. Seiner Meinung nach würde Lobbypolitik betrieben, verschiedene Parteien würden sich bei Islam-Verbänden einschleimen. Dortmund würde gut daran tun, einen Beschluss zu fassen, das Festival nicht mehr in Dortmund stattfinden zu lassen, zumindest keine offizielle Unterstützung durch die Stadt Dortmund zu geben. Rm Brück verwies auf die Abstimmungen zur Moschee in Eving. Die Gruppe NPD/Die Rechte lehnte die Islamisierung Europas und ein Islam-Festival in Dortmund ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) fand es befremdlich, dass die Diskussion im Rat geführt wird, da es dafür den Fachausschuss gebe. Das Festi Ramazan wäre so, wie es ist, in Ordnung. Für ihn hätte es nichts mit einer religiösen Veranstaltung zu tun, sondern wäre - wie der Weihnachtsmarkt auch kommerziell. Rm Rettstadt war damit einverstanden, den Antrag des Integrationsrates in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, um dort inhaltlich und sachlich zu diskutieren und danach im Rat zu entscheiden.

Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten für die Durchführung des Festi Ramazan in Dortmund aus. Dazu müsste zunächst der Rahmen im Fachausschuss zusammen mit der Verwaltung geklärt werden.

Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion die Überweisung und die beiden Anträge ab. Das Fest wird für obsolet gehalten. Der Verwaltungsaufwand wäre sehr hoch, die Mieteinnahmen wären relativ gering, zudem gab es Verkehrsprobleme. Für die Stadt wäre es insgesamt nicht kostendeckend, da davon auszugehen wäre, dass sich dies auch nicht ändern werde.


Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass die mündliche Stellungnahme des OB den Antrag seiner Fraktion beantworten würde, so dass er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) zurückzog. Eine Beschlussfassung im Sinne des Antrages aus dem Integrationsrat wäre demnach auch obsolet, da es offenbar keine geeignete Fläche in Dortmund gebe, auch der SPD-Antrag wäre hinfällig. Sollte dieser Antrag aufrechterhalten bleiben, würde er von der CDU-Fraktion abgelehnt werden. Hinfällig wäre auch eine Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB), da die Verwaltung mitgeteilt hätte, dass auf absehbare Zeit keine Fläche in Dortmund vorhanden ist, auf der das Fest stattfinden könnte. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung der Situation eintreten, müsste dann eine Befassung mit der Thematik erfolgen.

OB Sierau meinte, dass es den Fraktionen unbenommen wäre, mit den Informationen der Verwaltung so umzugehen, wie sie es wünschen. Ggf. wäre es sinnvoll, das Thema im ABöAB zu vertiefen, es könnten die Flächen benannt werden, die bereits im Gespräch waren. Auf der Grundlage könnte eine Bewertung erfolgen. Wenn man im ABöAB zum Ergebnis kommt, dass es eine geeignete Fläche für das Festi Ramazan gibt, könnte ihm dies mitgeteilt werden.


Rm Garbe (AfD) sprach sich für eine Überweisung der Angelegenheit an den ABöAB aus. Der SPD- Antrag würde zeigen, dass die SPD-Fraktion der Dortmunder Bevölkerung auf Dauer die Institutionalisierung des größten muslimischen Fests Euopas in Dortmund zumuten wollte.

Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) stellte bei dem Fest die Religiosität an erster Stelle, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion.

Rm Langhorst stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund des vorhandenen Klärungsbedarfs den Antrag, das Thema in den ABöAB zu überweisen.

Rm Schilff (SPD) erklärte sich mit einer Überweisung des Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion einverstanden.

Rm Krause (CDU) beantragte das Ende der Debatte.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass dem Rat der Stadt eine Debattenkultur fehlte und wollte die Diskussion weiterführen.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) für ein Ende der Debatte.


Der Rat der Stadt überwies einstimmig

- nachfolgenden Antrag des Integrationsrates an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:


Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund

a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte

Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird

b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.“

und auch folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Antrag des Integrationsrates auf eine dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“. Das Fest ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund und sollte ein fester Bestandteil in der Dortmunder Feierkultur sein und bleiben.


Außerdem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Verwaltungsvorlage vor:

Sachstandsbericht zur Veranstaltung „Festi Ramazan 2019“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13292-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgender Antrag der SPD-Fraktion (DS 13292-19-E1) vom 19.02.2019 vor:

„die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschluss in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ein:

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Durchführung des Festi Ramazan in 2019 auf den Flächen der Parkplätze E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm und in den Folgejahren auf den Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand an der Rheinischen Straße eingehend zu prüfen und soweit möglich mit dem Veranstalter zu realisieren.

Dem Veranstalter sind folgende Rahmenbedingungen mitzugeben: Das Veranstaltungsende ist 24:00 Uhr. Es müssen schlüssige und tragfähige Konzepte zur Verkehrslenkung (inkl. Parkkonzept) sowie zum Lärm-, Sicherheits- und Brandschutz und zur Sauberkeit vorgelegt und durch geeignete Maßnahmen eingehalten werden.



Auf mögliche konkurrierende Veranstaltungen ist Rücksicht zu nehmen, so dass an einzelnen Tagen das Festi Ramazan nicht oder nur verkürzt stattfinden kann (z. B. bei Fußballspielen im Signal Iduna Park oder Messen in den Westfalenhallen).

Die unmittelbar betroffenen Anwohner sind frühzeitig vom Veranstalter zu informieren. Dieser muss für die Anwohner im Vorfeld und während der Veranstaltungszeiten erreichbar sein, um mögliche Konflikte umgehend zu lösen.

Begründung:
Das „Festi Ramazan“ ist Europas größtes Kultur- und Ramadanfestival mit über 200.000 Besuchern. Die Zuständigkeit für Angelegenheiten, deren Bedeutung wesentlich über die Grenzen von Stadtbezirken hinausgehen, liegt gem. Hauptsatzung beim Rat und seinen Ausschüssen.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ist bekannt und die Bedenken sind in diesem Antrag berücksichtigt worden. Daher soll die Veranstaltung in 2019 letztmalig auf den Parkflächen E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm stattfinden und ein Ort für die dauerhafte Verankerung des Festi Ramazan gesucht werden. Auch die aufgeführten Rahmenbedingungen orientieren sich an den Bedenken der Bezirksvertretung.

Für die Jahre 2020 – 2025 ist im Rahmen von Planungssicherheit eine geeignete Fläche zu finden. Die Verwaltung gibt selber an, dass für die beiden Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand weitergehende Untersuchungen durchzuführen sind. Eine Ertüchtigung der geeigneten Flächen sollte dem Veranstalter auferlegt werden, dies aber ist wiederum nur redlich, wenn ihm für die kommenden Jahre die Fläche auch zugesichert werden kann.

Die Erreichbarkeit des Veranstalters erscheint eine gute Möglichkeit, um akute Probleme auf direktem Weg zu lösen. Denkbar ist eine Hausverteilung von Informationsschreiben mit den Veranstaltungsdaten unter Angabe einer „Hotline“.

Das Festi Ramazan findet seit 2012 in Dortmund statt. Der Veranstalter hat seitdem sehr viel dazu gelernt und auch einen hiesigen Schausteller in die Planung einbezogen. Im vergangenen Jahr gab es bei der Durchführung der Veranstaltung keine Beschwerdelage oder Probleme. Dortmund unterstreicht damit seinen Ruf einer weltoffenen und toleranten Stadt.“

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) führt aus, dass das Thema über den Rat in den Ausschuss gelangt sei. Das Fazit der Vorlage sei, dass die Parkplätze E1 und E2 doch geeignet seien und der Nutzung nur der Beschluss der BV Innenstadt-Ost aus 2013 entgegenstünde. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sei daher ein Kompromissvorschlag.

Herr Dahmen (Stadtrat) macht darauf aufmerksam, dass Verkehrs-, Lärm-, Sicherheits- und Brandschutzkonzepte zu beachten seien. Die Verwaltung sehe sich an den Beschluss der BV-Innenstadt-Ost aus 2013 und der Verfestigung des Beschlusses aus 2018 gebunden.

Frau Siekmann (FB32) weist darauf hin, dass es sich bei den Flächen – weder der Parkplätze E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm, noch bei den Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand an der Rheinischen Straße - um öffentlich gewidmete Flächen handele.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt an, dass aus der Sicht seiner Fraktion ein Prüfauftrag unnötig sei, da die Beschwerdelage gering sei und die Auflagen schon ausreichend seien.

Herr Weber (CDU-Fraktion) macht für seine Fraktion deutlich, dass man dem Prüfauftrag für die Flächen der Parkplätze E1 und E2 nicht gegen den Beschluss und ohne eine neues Votum der BV Innenstadt-Ost zustimmen werde.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass es durch das hervorragende Lärmschutzkonzept hinter dem Theodor-Fliedner-Heim im letzten Jahr zu keinerlei Beschwerden gekommen sei und dass dieses Konzept auch auf den Parkplätzen E1 und E2 Anwendung finden könne.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt an, dass seine Fraktion eine solche Festivität ablehne solange nreligiöse Feste wie z.B. der Weihnachtsmarkt mit Beton-Pollern und bewaffneten Streifen beschützt werden müssten.

Herr Arens stellt die positive Strahlkraft des Festi Ramazan heraus. Er gibt dem Ausschuss einen Rückblick auf die letzten Jahre und stellt dar, dass es bereits fertige Konzepte für das Festi Ramazan auf den Parkplätzen E1 und E2 gebe. Des Weiteren teilt er mit, dass sich der Betreiber dopark bereits einverstanden erklärt habe - unter Berücksichtigung der Einschränkungen aus dem SPD-Antrag – die Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Rates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Verwaltungsvorlage (DS 13292-19) zur Kenntnis.

Nach ausführlicher Diskussion ist der Ausschuss sich einig die Punkte des SPD-Antrages nach der zeitlichen Reihenfolge einzeln abzustimmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

Die Verwaltung wird gebeten, die Durchführung des Festi Ramazan in 2019 auf den Flächen der Parkplätze E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm eingehend zu prüfen und soweit möglich mit dem Veranstalter zu realisieren.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

Die Verwaltung wird gebeten, die Durchführung des Festi Ramazan in den Folgejahren auf den Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand an der Rheinischen Straße eingehend zu prüfen und soweit möglich mit dem Veranstalter zu realisieren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

Dem Veranstalter sind folgende Rahmenbedingungen mitzugeben:

Das Veranstaltungsende ist 24:00 Uhr.

Es müssen schlüssige und tragfähige Konzepte zur Verkehrslenkung (inkl. Parkkonzept) sowie zum Lärm-, Sicherheits- und Brandschutz und zur Sauberkeit vorgelegt und durch geeignete Maßnahmen eingehalten werden.

Auf mögliche konkurrierende Veranstaltungen ist Rücksicht zu nehmen, so dass an einzelnen Tagen das Festi Ramazan nicht oder nur verkürzt stattfinden kann (z. B. bei Fußballspielen im Signal Iduna Park oder Messen in den Westfalenhallen).

Die unmittelbar betroffenen Anwohner sind frühzeitig vom Veranstalter zu informieren. Dieser muss für die Anwohner im Vorfeld und während der Veranstaltungszeiten erreichbar sein, um mögliche Konflikte umgehend zu lösen.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass der Verwaltung bisher keine prüffähigen Unterlagen vorlägen, aber davon auszugehen sei, dass der Veranstalter bewilligungsfähige Unterlagen vorlegen werde. Man benötige aber einen politischen Beschluss für die Durchführung des Festes. Diese Entscheidung müsse aufgrund der politischen Relevanz durch den Rat beschlossen werden.



Frau Siekmann (FB 32) macht darauf aufmerksam, dass der Rat aus Zeitgründen schon am Donnerstag entscheiden müsse, ob das Festi Ramazan auf den Parkplätzen E1 und E2 stattfinden könne. Eine Befassung im nächsten Sitzungszyklus sei zu spät. Bisher handele es sich ja nur um einen Prüfauftrag. Einer Entscheidung darüber stünde der Beschluss der BV-Innenstadt-Ost entgegen. Die Frage sei ob die Politik im Wege einer Einzelfallentscheidung - einmal für 2019 - aufgrund der überbezirklichen Bedeutung dem Rat die Befassung und Entscheidung übertragen wolle? Erst dann könne der Veranstalter die detaillierten Unterlagen vorbereiten.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) beantragt, nachdem die mehrheitliche Zustimmung für den Prüfauftrag festgestellt wurde, in der Folge mündlich, dass das Prüfergebnis am Donnerstag in den Rat gegeben werde, mit der Intention eine Beschlussfassung dazu herbeizuführen, ob sich der Rat dem anschließt und aufgrund der überbezirklichen Bedeutung die Entscheidung der BV Innenstadt-Ost überstimmt.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass die Verwaltung aufgrund der Beschlussfassung zu "Festi Ramazan 2019" eine Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag fertigen werde (Fall äußerster Dringlichkeit nach § 48 Abs. 1 S.5 GO NRW).

Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass sich der Ausschuss darüber einig sei, dass die Verwaltung so verfahren solle.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der vorgenannten Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:07 Uhr durch OB Sierau geschlossen.

Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Heinrich Theodor Garbe
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer