N i e d e r s c h r i f t

über die 16. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 18.10.2006
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:10 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dirk Gährken (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände (LNU))
Eva Trappmann (Vertreterin Naturschutzverbände (NABU))
Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Lothar Hahn (LNU)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung
Herr Stadtrat Steitz (Dezernat 3)
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Herrn Veen (Umweltamt)
Frau Hubbert (Auszubildende/Umweltamt)
Herr Balewski (Auszubildende/Umweltamt)
Herr Vetter (StA 67/3)
Herr Budde (StA 66)
4. Gäste
Herr Reppin (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Frau Neuhaus
Frau Kesper (Fraktionsgeschäftsführerin Bündnis90/Grün)
Veröffentlichte Tagesordnung:


T a g e s o r d n u n g

für die 16. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 18.10.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Zukunftsstandort PHOENIX See
hier: Sachstandsbericht zur Entwicklung des Standortes PHOENIX See und Weiterentwicklung des Rahmenplanes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06205-06)


2.2 Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 sowie Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06111-06)


2.3 Baumfällung im Bereich einer Erdgasleitung auf der Nordseite der Zillestraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06141-06)

3. Berichte

3.1 Jagd und Naturschutz
Bericht


3.2 Inhalte und Organisation von Umweltberichten in der Planungs- und Umweltverwaltung
Bericht


3.3 Baumartenwahl im Straßenraum
Bericht


3.4 Landschaftsplanmaßnahmen für das Jahr 2007 (Förderanträge)
Bericht


3.5 Beitritt der Stadt Dortmund zur Biologischen Station Bergkamen
Bericht


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Stand HRB, Biologische Station





Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Neuhoff benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass wie folgt abgearbeitet:

- TOP 3.2
- TOP 3.4
- TOP 3.5
- TOP 3.1
- TOP 3.3
- TOP 2.1
- TOP 2.2
- TOP 2.3


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Zukunftsstandort PHOENIX See
hier: Sachstandsbericht zur Entwicklung des Standortes PHOENIX See und Weiterentwicklung des Rahmenplanes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06205-06)

Herr Dr. Marks stellte den o.g. Sachstandsbericht vor.

Nach ausführlicher Diskussion gibt der Beirat folgende Hinweise an die untere Landschaftsbehörde weiter, die von dieser in das weitere Verfahren eingebracht werden sollten:

Östlicher Trenndamm (Bellvue bis Emscherbrücke)

Dieser Abschnitt ist nicht öffentlich zugänglich. Der Betriebsweg ist durch einen Zaun bzw. ein Tor zu sichern. Die Höhe sollte mind. 1,8 m betragen. Die Absperrung ist so weit zu ziehen, dass sie bis in angrenzende Gehölzpflanzungen reicht und somit nicht ohne weiteres umgangen werden kann. An südexponierten Böschungsbereichen (seeseitig) sind zwei bis drei Schotterflächen als Sonderbiotopflächen anzulegen.

Westlicher Trenndamm (Hafen bis Bellvue)

Dieser Abschnitt ist öffentlich zugänglich und stellt den Naturpfad dar. Der Weg ist - wie in de Planfeststellung enthalten - als Schotterrasen auszubauen. Die Einstiege in den Weg sind durch Wegesperren gegen den schnellen Verkehr abzusichern und durch Gehölzpflanzungen abzuschirmen. Es sind Hinweisschilder (Bedeutung des Biotopbereiches Schilfgürtel für die Ökologie des Sees, Hunde an die Leine, Tiere bitte nicht Füttern) aufzustellen.

Der Schilfgürtel ist zur Sicherung des Anwuchses und zum Schutz gegen Hunde auf ganzer Länge durch einen Maschendrahtzaun (Eichen/Robinien-Spaltpfähle, Höhe 1,0 m) zu sichern. In Abschnitten kann durch die Anlage von Niedrighecken der Zaun ersetzt werden. An zwei Stellen, möglichst nahe am jeweiligen Beginn des Weges, soll ein Zugang zum Gewässer erlaubt werden. Um den Zutritt des gesamten Trenndammes für Hunde zu erschweren, sollten Gitterroste (mind. 2 m Länge) jenseits der beiden Zugänge zum Gewässer eingebaut werden.

Der Zaun ist im Bereich der beiden Zugänge zu öffnen und in den Schilfgürtel einzubinden. Gegen eine Mahd des Schilfs an diesen beiden Zugängen bestehen keine Bedenken.


Zum Schutz des Röhrichtes und der dort erwarteten Vogelwelt wird wasserseitig eine Absperrung (Abstand 20 m vom Röhricht) gegen Bootsverkehr und Wellenschlag vorgeschlagen, in die auch die beiden in Ufernähe geplanten Inseln einbezogen werden sollten. Ebenfalls sollte die östliche Ausbuchtung des Sees als Ruhezone vom Bootsverkehr ausgenommen werden.

Mietinsel



Der Standort der geplanten Mietinsel ist ausgesprochen schlecht. Er liegt im Bereich des Flachwasserbereichs und grenzt an den beruhigten östlichen Seebereich. Neben der Störung der natürlichen Ufervegetation durch an- und abfahrende Boote würde sich auch eine Umweltbeeinträchtigung durch Lärm und Licht ergeben. Aus diesem Grund sollte die Insel als Landschaftsinsel in den beruhigten Landschaftsbereich integriert werden.


Beschluss

Der Beirat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung mit einer Enthaltung zur Kenntnis und weist in diesem Zusammenhang erneut auf die hohe Bedeutung der renaturierten Emscheraue mit dem Phoenix-See für den Naturhaushalt hin. Insbesondere die Nordseite und die geplanten Sumpfzonen im Osten des Sees stellen zusammen mit der Emscheraue einen wichtigen Teil des Biotopverbundes dar und sollten deshalb weitgehend von intensiver Freizeitnutzung ausgenommen werden. Schließlich wird die Planung zu großen Teilen aus Mitteln des Ökologieprogramms Emscher-Lippe finanziert. Der Beirat weist ferner auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie hin, deren Grundsätze gewahrt bleiben müssen.

Bei der Ausführungsplanung ist deshalb besonders auf die Schaffung naturnaher Ruhezonen für die Tierwelt am Nordufer und in der Emscheraue mit einer entsprechenden Besucherlenkung zu achten, so wie sie im Pfanfeststellungsbeschluss festgesetzt ist. Hier bietet sich die für Dortmund einzigartige Möglichkeit für die Ausbildung eines ausgedehnten Röhrichtgürtels mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz, der für die Bevölkerung von den vorgesehenen Aussichtspunkten (u.a. Bellvue) aus betrachtet werden kann.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 sowie Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06111-06)

Hinsichtlich der o.g. Vorlage wurde insbesondere von Herrn Prof. Dr. Finke kritisiert, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch den Eingriff des neuen B-Planes ins Landschaftsschutzgebiet bereits eine Änderung des F-Planes notwendig sei.
Auch wurde bemängelt, dass ein Gutachter den Auftrag für den Umweltbericht erhalten hat, der die Umweltbelange gegen städtebauliche Belange abgewogen hat. Dieses sollte nicht Ziel eines Umweltberichtes sein.





Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt nochmals seinen, in der Sitzung vom 16.08.06, gefassten Beschluss.

Zu I) Der Beirat lehnt eine Ausweitung der im Flächennutzungsplan beschlossenen Wohnbebauung nach Südosten in den Freiraum entschieden ab. Hier befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Bachtäler der nördlichen Ardey-Abdachung“. Gemäß Umweltbericht zum Bebauungsplan ist das Entwicklungspotenzial als hoch einzuschätzen, da hier der Freiraumentwicklung Vorrang vor der städtebaulichen Entwicklung eingeräumt wird. Die zukünftige Nutzung wird zudem eine Beeinträchtigung der Fauna durch erhöhte Störwirkungen hervorrufen. Mit dem Verlust von 8.000 qm gehölzgeprägter Flächen und ca. 10.000 qm sonstiger Freiflächen gehen Bereiche mit Bedeutung für Lokalklima und Lufthygiene im Untersuchungsraum verloren.

Die Bebauung des brachliegenden Sportplatzes ist im Flächennutzungsplan vorgesehen und wird vom Beirat mitgetragen. Gegen eine alternative Nutzung des Geländes als Einkaufszentrum bestehen keine Bedenken.

Der neue Flächennutzungsplan ist unter Abwägung aller Belange vom Rat der Stadt verabschiedet worden. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Freiraum würde diese Bilanz zu Lasten der Landschaft verschieben.

Im Flächennutzungsplan sind 680 ha Baufläche ausgewiesen, so dass nach Meinung des Beirates nicht nach einem Jahr erneut weitere Flächen nachgeschoben werden müssen, zumal diese in einem Landschaftsschutzgebiet liegen.

In ca. 1,5 km Entfernung existiert bereits das erschlossene Baugebiet „Overgünne“, dessen Potenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin werden im Rahmen des Bebauungsplanes WE 115 in Dortmund-Benninghofen, an der Benninghofer Heide, also auch in unmittelbarer Nähe, weitere 36 Doppelhäuser erstellt.

Der Beirat lehnt entschieden die Ausweitung der zusätzlichen Bebauung im nordöstlichen Teil ab und stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu.

Zu II) Einer von der unteren Landschaftsbehörde beabsichtigten Befreiung für die Fällung einer Platane, die zum geschützten Landschaftsbestandteil zählt, stimmt der Beirat einstimmig zu.


zu TOP 2.3
Baumfällung im Bereich einer Erdgasleitung auf der Nordseite der Zillestraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06141-06)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage des Umweltamtes vor. Dieses Gesamtkonzept soll weiterhin durch eine von EON vorgenommene Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bürger unterstützt werden.


Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und regt analog zur Stellungnahme der Bezirksvertretung Hombruch ein sukzessives Vorgehen bei der Fällaktion sowie eine dichte, mehrreihige Ersatzpflanzung an.


3. Berichte


zu TOP 3.1
Jagd und Naturschutz

Zum o.g. Thema berichteten Herr Vetter (Untere Jagdbehörde) sowie Herr Reppin (Vorsitzender der Kreisjägerschaft Dortmund e.V.).

Herr Vetter erläuterte als Vertreter der unteren Jagdbehörde u.a. die Organisation der Jagd in Dortmund, die Jagd in den Naturschutzgebieten und die Jagdhundeausbildung. (Vortrag siehe Anlage zum TOP 3.1).

Herr Reppin informierte über die Jagd in Dortmund aus Perspektive der Kreisjägerschaft. Alle Dortmunder Jäger und die Jäger, die in Dortmund die Jagd ausüben, sind in der Kreisjägerschaft organisiert. In Dortmund gibt es keine Hegeringe. Die Dortmunder Jäger organisieren sich in der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jäger. In Dortmund sind ca. 200 Jäger aktiv.


Folgende Aufgaben übernimmt die Kreisjägerschaft Dortmund,

- Ausbildung der Jägerschaft
- Ausbildung von Jagdhunden
- Ausbildung zum Schießen
- Aufklärung durch die „Rollende Waldschule“
- Naturschutzmaßnahmen.

Hinsichtlich der Problematik „Hunde in Naturschutzgebieten“ setzt die Kreisjägerschaft auf die Hilfe bei der Erziehung von Hunden zum Gehorsam, wobei die Kreisjägerschaft Dortmund ihren Jägern empfiehlt, von Abschüssen ausreißender Hunde oder Katzen abzusehen. Hier wird eher auf die Aufklärung und Ansprachen der Tierhalter gesetzt. Die Kreisjägerschaft setzt sich weiter für den generellen Leinenzwang in Naturschutzgebieten ein.

Der Beirat begrüßt die sachliche Diskussion mit der Jägerschaft und sieht etliche Übereinstimmungen, u.a. bei der Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten und beim Schutz möglichst großer zusammenhängender Freiflächen in Dortmund.


zu TOP 3.2
Inhalte und Organisation von Umweltberichten in der Planungs- und Umweltverwaltung

Herr Veen (Umweltamt) stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (Anlage zu TOP 3.2) anschaulich die Inhalte sowie die Organisation von Umweltprüfungen in der Bauleitplanung vor.

Durch die planparallele Erstellung eines Umweltberichtes soll erreicht werden, dass Umweltbelange frühzeitig und gebündelt in die Planung einfließen. Auch soll dieses neue Instrument mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in die Planung bringen. Im Hinblick auf die neu eingeführte Pflicht zur Alternativenprüfung können sich auch u.a. Naturschutzverbände einbringen und Vorschläge vorbringen, die geprüft werden können.

Herr Quittek äußerte Zweifel, ob die Umweltbelange durch die Einführung der Umweltberichte per se besser berücksichtigt würden. Herr Büscher bezweifelte, dass die Alternativenprüfung inkl. der Nullvariante wirklich durchgeführt und zur Änderung oder gar zum Verzicht einer Planung führe. Herr Veen räumte ein, dass dies tatsächlich im Bebauungsplanverfahren schwierig sei und erklärte, dass daher eine effektive Alternativenprüfung in erster Linie auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgen kann.
Anhand des benutzten Begriffes „Scoping-Termin“ regte Herr Dr. Gelmroth an, in Vorlagen und anderen Papieren auf Anglizismen zu Gunsten verständlichen Deutsches zu verzichten („Amtssprache ist Deutsch“).

Der Beirat kritisiert die Praxis der Planungsverwaltung, in den Beschlussvorlagen zu Bebauungs­plänen regelmäßig hervorzuheben, dass Umweltbelange gegen städtebauliche und sonstige Belange abgewogen würden. Dies würde nur bei den Umweltbelangen erwähnt. Dieser Textbaubaustein sollte entweder nicht mehr in die Beschlussvorlagen aufgenommen oder bei allen anderen Belangen auch mit erwähnt werden. Der Beirat bittet das Umweltamt, diese Anregung dem Planungsdezernat mitzuteilen.


zu TOP 3.3
Baumartenwahl im Straßenraum

Herr Budde (Tiefbauamt) berichtete über die Wahl der Baumarten im Straßenraum.

Anlass für den Bericht war die Fällung vieler Straßenbäume an der Stockumer Straße in diesem Jahr. Viele Bäume waren geschädigt, so dass ihre Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Sie mussten gefällt oder durch baumpflegerische Maßnahmen wieder in Stand gesetzt werden.
Hier stellte sich die Frage nach der Baumartenwahl bei der Nachpflanzung oder bei Neupflanzungen im Straßenraum.

Herr Budde erklärte, dass sich das Tiefbauamt nach der ständig aktualisierten Fassung der Straßenbaumliste des GALK-Arbeitskreis Stadtbäume richtet. Hier werden unterschiedliche Baumarten nach Wuchshöhe, Breite, Lichtdurchlässigkeit, Lichtbedarf, Verwendbarkeit im städt. Straßenraum unterschieden (Liste auf http://www.galk.de/arbeitskreise/ak_stadtbaeume/akstb_strbaumliste.htm).
Bei Neupflanzungen werden die Standortverhältnisse analysiert und die für diesen Standort passende Baumart aus dieser Liste gewählt.

Bei der Baumartenwahl an der Stockumer Straße ist die Wahl auf den Ginkgo gefallen, da dieser lichtdurchlässiger ist als der Baumhasel. Auf Grund der engen und hohen Bebauung der Stockumer Straße erschien diese Wahl die zweckmäßigere für diesen Standort.

Der Beirat bittet das Tiefbauamt, bei der Auswahl von Bäumen im Straßenraum heimische, standortgerechte Arten und dabei insbesondere ihre kleinklimatische Funktion zu berücksichtigen. Im Außenbereich sind in der Regel nur autochthone Arten zu verwenden.


zu TOP 3.4
Landschaftsplanmaßnahmen für das Jahr 2007 (Förderanträge)

Herr Dr. Marks erläuterte kurz die Fördersituation für das Jahr 2007. Eine Vorlage wird dem Beirat zur nächsten Sitzung vorliegen.

Auf Nachfragen hinsichtlich der Umschichtung der Mittel zum Zwecke der Realisierung von Landschaftsplanmaßnahmen stellte Herr Stadtrat Steitz die derzeitige Finanzstruktur des Umweltamtes vor. Er wies darauf hin, dass eine interne Umschichtung nur möglich wäre, wenn genügend Mittel zur Deckung der gesamten Ausgaben zur Verfügung ständen. Jedoch gäbe es ein grundsätzlich bestehendes Defizit im Budget des Umweltamtes. Daher wird die Ausgaben- und Personalstruktur geändert werden, um ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2007 zu erreichen.

Herr Quittek fragte nach den noch nicht abgerufenen Ersatzgeldern aus dem Bau der NS IX in Dorstfeld in einer Gesamthöhe von über 5 Millionen Euro.

Herr Stadtrat Steitz bestätigte, dass seit Fertigstellung der 4-spurigen Straße in Dorstfeld eine Ausgleichszahlung des Tiefbauamts an das Umweltamt in Millionenhöhe fällig sei. Jedoch bekäme das Tiefbauamt aktuell nicht den ausstehenden Zuschuss des Landes und sei somit nicht in der Lage, diese Ausgleichszahlung vorzunehmen.
Er erklärte, dass momentan eine Lösung, beispielsweise eine Ratenzahlung in Erwägung gezogen werde, die mit den Servicevereinbarungen verrechnet würde. Dann würden im nächsten Jahr 100.000 Euro weniger Serviceleistungen an das Tiefbauamt gezahlt werden.

Der Beirat bittet hinsichtlich der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Umschichtung von Finanzmitteln um regelmäßig Berichterstattung.


zu TOP 3.5
Beitritt der Stadt Dortmund zur Biologischen Station Bergkamen

Herr Stadtrat Steitz stellte den aktuellen Stand zum Beitritt der Stadt Dortmund zur Biologischen Station vor. Es wurden Überlegungen angestellt sich einer der bereits vorhandenen Stationen in Herne bzw. Bergkamen (Kreis Unna) anzuschließen.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden sehr unterschiedlichen Stationen wurde beschlossen sich der Biologischen Station des Kreis Unna anzuschließen. Nachteilig zu sehen ist die komplizierte Trägerstruktur der Biologischen Station Bergkamen, jedoch von Vorteil sind die Freiflächen die die Biologische Station im Kreis Unna umgeben.

Die Mittel der Biologischen Station bestehen zu 80% aus Landesfinanzierungen und 20% müssen von der Kommune, in diesem Falle von dem Kreis Unna, getragen werden.
In naher Zukunft soll die Förderstruktur des Landes für Biologische Stationen neu gestaltet werden. Herr Stadtrat Steitz erklärte, dass es ein guter Zeitpunkt wäre um als Mitträger der Station einzusteigen, um auch die Existenz dieser Station zu sichern.

Herr Stadtrat Steitz wies darauf hin, dass jedoch ein großer Nachteil der Station in Bergkamen die schlechten Voraussetzungen für die Umweltpädagogik sei. Es gibt keinen Anschluss an das ÖPNV-Netz. Besuchende Schulklassen o.ä. müssten einen Bus mieten um die Station zu besuchen. Jedoch besitzt die Stadt Dortmund im Bereich Umweltpädagogik bereits einige Möglichkeiten, die weiter gefördert werden könnten.

Herr Büscher erkundigte sich, inwiefern der Beitritt der Stadt Dortmund zum 31.12.06 von der Zusage des Umweltministerium abhängt.
Hierzu äußerte sich Herr Stadtrat Steitz, dass der Beitritt der Stadt Dortmund abhängig sei von der Förderungszusage durch das Umweltministerium NRW. Erst dann könnte der Rat der Stadt Dortmund eine Entscheidung hinsichtlich des Beitrittes treffen.


Beschluss

Der Beirat nimmt die Ausführungen von Herrn Stadtrat Steitz wohlwollend zur Kenntnis und unterstützt die Stadt Dortmund nachdrücklich bei Ihrer Zielsetzung, der Biologischen Station Bergkamen beizutreten.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Errichtung eines Schweinemastbetriebes mit Stall, Lagerhalle und Fahrsilos

Herr Dr. Grote berichtete, dass bei allen bereits betrachteten Standortalternativen die Wohnbebauung tangiert wird, so dass das Ausweichen dieses privilegierten Betriebes ins Landschaftsschutzgebiet unumgänglich ist.



AGH/Integrierte Projekte Plus

Herr Höing erklärte, dass ab 2007 das oben genannte Projekt startet. Hier sollen arbeitslose Bürger in kleinen Gruppen angeleitet werden pflegerische Maßnahmen durchzuführen. Dazu werden Mentoren/Experten gesucht, die diese Menschen qualifiziert anleiten und mit Rat zur Seite stehen.

Herr Höing wird hierzu die Beiratsmitglieder sowie die Landschaftswächter anschreiben und um Ihre Mithilfe bitten.



Quittek Neuhoff Scheffel-Heidrich
Vorsitzender Beiratsmitglied Geschäftsführung