Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 01.03.2016
Saal der Partnerstädte
Sitzungsdauer: 17:00 - 18:50 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Beckmann
Frau Cüceoglu
Herr Salomon für Herrn Drolshagen
Herr Dückering
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Frau Herzog
Frau Landgraf
Frau Meyer
Frau Opitz
Herr Ossau
Herr Schmidt
Frau Leidenberger für Frau Sterling-Meyer
Herr Volkert
Frau Weyer
Beratende Mitglieder:
Frau Vollmer
Verwaltung:
Frau Zeuch, 1/III
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 01.03.2016, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 01.09.2015
2. Einwohnerfragestunde
3. Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
4. Aus den Ausschüssen und Beiräten
4.1 Beschlüsse
4.1.1 Beirat Nahmobilität - Benennung eines Mitglieds für das Behindertenpolitische Netzwerk
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 03662-16)
4.2 Empfehlungen
4.2.1 Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)
4.2.2 Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-15)
4.3 Kenntnisnahmen
4.3.1 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02582-15)
4.3.2 Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15,Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 03048-15)
4.3.3 Beantwortung des Zusatzantrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu Warnmöglichkeiten für Hörbehinderte, DS-Nr. 00909-15-E1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03027-15)
4.3.4 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)
4.3.5 Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)
4.3.6 Referenzrahmen "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2016
(Drucksache Nr.: 03306-15)
4.3.7 Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01865-15)
4.3.8 2. Umsetzungsphase Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Umsetzung des Informationsleitsystems
hier: Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01878-15)
4.3.9 Aufstellung des Bebauungsplanes InO 225 - Kronprinzenviertel
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2016
(Drucksache Nr.: 03402-16)
4.3.10 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)
4.3.11 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)
4.3.12 Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)
5. Verschiedenes
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.
Abgesagt haben
Herr Drolshagen (Vertretung Herr Salomon),
Frau Sterling-Meyer (Vertretung Frau Leidenberger),
Herr Niermann und
Herr Erdmanski.
Als Schriftdolmetscherinnen sind Frau Klinik und Frau Eckhardt verpflichtet. Da Frau Sterling-Meyer ihre Teilnahme abgesagt hat und keine andere Person einen Bedarf an Gebärdensprachdolmetscher/innen angemeldet hat, sind keine da.
Der Ausfall eines Teils der Mikrophonanlage in der letzten Sitzung resultiert daraus, dass beim Heranziehen eines Mikros die Verbindung unterbrochen wurde. Der Vorsitzende bittet darum, darauf zu verzichten, das Mikro heranzuziehen. Auch mit etwas Abstand zum Mikro seien alle für die anderen Teilnehmer/innen gut zu verstehen.
Folgende Vorlagen wurden nicht für die Tagesordnung vorgesehen:o Handlungskonzept Perspektive Europa (Drucksache-Nr.: 01439-15),
o Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße (Drucksache-Nr.:02638-15) und
o Projekt „Nordwärts“, 1. Sachstandsbericht (Drucksache-Nr.: 01862-15)
Der Vorsitzende bietet an – wenn gewünscht - eine Stellungnahme für das Behindertenpolitische Netzwerk weiter zu geben, wenn zu einer dieser Vorlagen eine solche erarbeitet und mit den anderen Mitgliedern abgestimmt wird.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dückering benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Eine Ergänzung erfolgt um
4.3.12 Neuauflage der Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps“.
Der Vorsitzende weist auf den nachversandten Antrag zum TOP 3 Dortmunder Inklusionsplan 2020 hin.
Mit den vorgenannten Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 01.09.2015
Herr Ossau bittet darum, auf Seite 8 im 7. Absatz zu korrigieren, dass diese Wortmeldung eine von Herrn Urbanek war.
Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 6 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 01.09.2015 genehmigt.
Zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde
Frau Leidenberger fragt nach, ob die Neubauplanungen der altkatholischen Gemeinde in Kley bekannt sind und bezüglich der Barrierefreiheit begleitet wird. Herr Herkelmann bietet an, sich gern seitens des Netzwerks mit diesem Planungen auseinanderzusetzen.
Frau Ortlet stellt sich als Mitarbeiterin des Grone Bildungszentrums vor. Sie begleitet das Modellprojekt „Inklusion durch Sport in Arbeit“. Mit ihr ist Herr Reinhard gekommen. Frau Ortlet bietet an, das Projekt im Netzwerk vorzustellen.
Frau Herzog konnte nicht herausfinden, ob der Film, der beim Frauenfilmabend am 14.03.2016 gezeigt wird, Untertitel hat oder mit Gebärdensprache übersetzt wird. Die Geschäftsstelle wird die Information erfragen und zur Verfügung stellen.
Herr Herkelmann weist abschließend darauf hin, dass außerhalb der Einwohner-Fragestunde nur die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks reden können. In den Forum-Sitzungen dürfen alle Teilnehmer/innen reden.
zu TOP 3.
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Herr Herkelmann gibt das Wort an Frau Zeuch.
Frau Zeuch stellt sich vor. Sie ist seit Beginn des letzten Jahres im Büro der Behindertenbeauftragten eingesetzt und für Inklusion zuständig.
Sie bietet an, gedruckte Exemplare des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und in Dortmund und die Dokumentation der Fachtagung postalisch zur Verfügung zu stellen.
2009 trat Deutschland der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Die Konvention hat den Charakter eines einfachen Bundesgesetzes und ist damit für die Kommunen – wie für Bund und Land – pflichtig in der Aufgabewahrnehmung.
Frau Zeuch erläutert, dass Inklusion wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung bedeutet. Wenn jeder Mensch -mit oder ohne Behinderung- überall dabei sein und wirksam teilhaben kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen.
Am 14.02.2012 beschloss das Behindertenpolitische Netzwerks, sein Initiativrecht zu nutzen, um die Diskussion für die Entwicklung eines inklusiven Dortmunds erneut in den Rat zu tragen. Am 15.11.2012 wurde die Vorlage „Eckpunkte des weiteren Vorgehens zu einem inklusiven Dortmund“ in den Rat eingebracht und anschließend in den Gremien diskutiert.
Im Dezember 2013: startete das Projekt „Inklusion in Dortmund“. Der Rat nahm mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ zur Kenntnis, dass die Arbeit u. a. an einem Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen aufgenommen wird. 2014 begann das Projekt „Dortmund – sozial innovative Stadt – Do-iT“ in Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Universität München unter Beteiligung der Technischen Universität Dortmund mit der Sozialforschungsstelle.
Eine Begleitgruppe „Inklusion in Dortmund“ wurde an der Erstellung des Berichtes beteiligt. Vertreten waren das Behindertenpolitische Netzwerk, die Behindertenbeauftragte, die Wohlfahrtspflege, die Kostenträger der Eingliederungshilfe und der Behindertenhilfe, Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund und Experten/-innen in eigener Sache.
Wesentliche Eckpunkte des Projektverlaufs waren:
13.09.2014: Auftaktveranstaltung im Rathaus
17.11.2014: 1. Stakeholder Workshop
12.02.2015. Aktionstag in Hombruch
25.02.2015: Aktionstag in Eving
27.02.2015: Aktionstag in Westerfilde
24.04.2015: 2. Stakeholder Workshop
12.08.2015: 3. Stakeholder Workshop
Frau Zeuch zeigt einige Fotos der Aktionstage und berichtet, dass zunächst vorrangig vier Themenfelder für den Inklusionsprozess verabredet waren:
- Kultur und Freizeit
- Barrierefreiheit und Mobilität
- Gesundheit
- Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege.
In den Interviews befragte Menschen mit Behinderungen äußerten Angst und Sorge um ihre Sicherheit im öffentlichen Raum. Dieses Themenfeld „Sicherheit und Schutz vor Gewalt“ wurde daher für den weiteren Inklusionsprozess zusätzlich aufgenommen.
Nach dem inklusiven Beteiligungsverfahren wurden auf der Basis der vorliegenden Beratungsgrundlage der TU München am 02. September 2015 im Wilhelm-Hansmann-Haus mit 70 interessierten Menschen aus Behindertenhilfe, Kommunalpolitik, von Wohlfahrtsverbänden und der Stadt Dortmund vordringliche Ziele zur Umsetzung des Inklusionsprozesses in den fünf ausgewählten Themenfeldern benannt.
Ein Ziel am Themen-Tisch Kultur und Freizeit war, dass, um Musical, Kino, Konzert etc. problemlos besuchen zu können, über eine Recherche im Internet generell mehr Informationen über die „Barrierefreiheit“ schnell und einfach zu finden sein sollen.
Der Thementisch Barrierefreiheit und Mobilität hat den umfangreichsten Ziele-Katalog formuliert. Einige Beispiele:o Alle Einzelhandelsgeschäfte in Dortmund sind ebenerdig zugänglich.
o Dortmunder Trödelmärkte, Kirmesse und Festivals sind umfassend barrierefrei gestaltet, so der Weihnachtsmarkt, Meisterfeiern u.a..
o Der Dortmunder ÖPNV ist umfassend barrierefrei.
o Die Angebote des Behindertenfahrdienstes werden quantitativ ausgeweitet und qualitativ verbessert.
o Bereiche mit viel Fußgänger/innen-Verkehr und große Plätze werden mit Blindenleitsystemen, Bodenindikatoren ausgestattet.
Beispiele für formulierte Ziele am Themen-Tisch Gesundheit waren:o barrierefreie Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Arztpraxen, Apotheken, Therapieeinrichtungen, Krankenhäusern
o Große und barrierefreie Toiletten in den Praxen der Ärzte/ Ärztinnen, Therapeuten/Therapeutinnen und Krankenhäuser
o Ärzte und Ärztinnen und Personal in Kliniken sollen leichte Sprache verwenden.
Am Thementisch Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege wurden u.a. folgende Ziele festgehalten:o Ausreichend barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum im gesamten Stadtgebiet und
o Fußläufige Erreichbarkeit der Nahversorgung.
Im zusätzlichen Thema „Schutz und Sicherheit vor Gewalt“ gab es u.a. folgende Ziele-Bestimmungen:o Niemand hat Angst, allein das Haus zu verlassen. Alle Menschen können auch ohne Begleitung dahin gehen, wo sie wollen – auch bei Dunkelheit.
o Im Öffentlichen Personennahverkehr gibt es einen Begleitdienst, der das Sicherheitsempfinden verstärkt und auch dabei hilft, Barrieren – vor denen man Angst haben könnte – zu überwinden.
o Niemand wird aufgrund seiner Beeinträchtigung bedroht oder aus Kneipen/Diskotheken geworfen.
Der Gesamtbericht der TU München lag Ende Dezember vor und wird mit den Ergebnissen der Fachtagung am 02.09.2015 und den dort genannten Zielen eine Grundlage für den Dortmunder Inklusionsplan 2020 sein.
Die Ergebnisse des Berichts wurden in acht Lebenslagendimensionen dargestellt:
- Gesamtzahl der Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigungen in Dortmund
- Merkmale, Arten und Ursachen von Beeinträchtigungen
- Familie und soziales Netz
- Erwerbsarbeit und Einkommen
- Alltägliche Lebensführung
- Gesundheit
- Freizeit und Kultur
- Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
- Politik und Öffentlichkeit.
Wesentliche Ergebnisse des Berichtes sind:
- Dortmund bietet gute Voraussetzungen für einen Inklusionsprozess.
- 26,1 % der Dortmunder/ Dortmunderinnen sind Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung. Das sind mehr als ¼ der Dortmunder Bevölkerung.
- Hauptsächlich schränken Barrieren im öffentlichen Raum und bei der Mobilität eine Teilhabe in allen Lebensbereichen ein.
- Es kommt u. a. zu Einschränkungen bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, bei der Qualität der gesundheitlichen Versorgung und bei der Teilhabe an Angeboten in der Freizeit einschließlich kultureller Angebote.
In der SWOT-Analye (Analyse von Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken) wurde festgestellt:
Stärken:
- Motivation und Engagement der Akteure der Stadt Dortmund und der Trägerverbände
- Zahlreiche Einzelbemühungen (Projekte) verschiedener Träger, Initiativen und der Stadt Dortmund
- Netzwerkarbeit und Austausch z. T. schon in strukturierten Bahnen.
Diese Stärken können für den weiteren Inklusionsprozess in Dortmund genutzt werden.
Schwächen:
- Knappe finanzielle Ressourcen
- Teilhabe und Inklusion noch nicht als Querschnittsthemen etabliert,
- Öffentlichkeitsarbeit/Aufklärung über Menschen mit Beeinträchtigung unzureichend.
Es gab Handlungsempfehlungen auf Basis des Berichts, u.a. die Schaffung der notwendigen Anerkennung der Aufmerksamkeit für Beeinträchtigungen und Behinderungen als Querschnittsthema.
Die Verwaltung soll in dem jetzt vor uns liegenden Prozess zu den Themenfeldern
- Kultur und Freizeit,
- Barrierefreiheit und Mobilität,
- Gesundheit,
- Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
- Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege
und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die kommunale Umsetzung der UN-BRK soll durch einen Inklusionsbeirat begleitet werden, der als sogenannte Monitoringstelle für den Dortmunder Inklusionsprozess tätig wird. In den Inklusionsbeirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen.
Innerhalb der Verwaltung im Amt des Oberbürgermeisters wird eine Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund berufen, die den Inklusionsprozess koordinieren wird.
Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2016 mit der Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ befasst und die Weiterleitung an die Gremien beschlossen. Der Verwaltungsvorstand unterstützt die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Dortmund und tritt dafür ein, dass der Weg dorthin und die erforderlichen Maßnahmen in allen Verwaltungsbereichen mit verankert werden.
Dass heute das Behindertenpolitischen Netzwerk als erstes Gremium Gelegenheit hat, sich zu diesen Planungen zu äußern, sieht Frau Zeuch als gutes Zeichen. Die Stellungnahme des Netzwerks wird allen nachgehend beratenden Gremien zugehen.
Frau Zeuch macht deutlich, dass alle Menschen gefragt sind, am Inklusionsprozess mitzuwirken und bittet um ein diesbezügliches Engagement.
Herr Herkelmann dankt Frau Zeuch für ihre Einführung und empfiehlt insbesondere die Ausführungen der SWOT-Analyse für das zukünftige politische Handeln im Interesse der Menschen mit Behinderungen.
Herr Schmidt betont die Aussage, dass mehr als ¼ der Dortmunder/innen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sind, doppelt so viele wie Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis. Darunter fallen u.a. Menschen, die im Versorgungsrecht weniger als 50 % Behinderung attestiert bekommen und diejenigen, die im Sinne der UN-BRK Menschen mit Behinderungen sind. Damit sind Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen keine kleine Gruppe, sondern ¼ der Bevölkerung, also viele.
Frau Herzog bedankt sich bei Frau Zeuch für den schönen Bericht. Sie bittet darum, Begriffe wie „Stakeholder-Workshop“ nicht zu verwenden, weil hörgeschädigte Menschen Fremdsprachen nicht verstehen können. Hier wären deutsche Begriffe in einfacher Sprache barrierefrei. Sie weist darauf hin, dass bei Filmen Untertitel und Gebärdenspracheinblendungen für eine gleichberechtigte Teilhabe hörbeeinträchtigter Menschen erforderlich sind.
Herr Herkelmann weist auf die schwierige Debatte in der Planung des DFB-Fußballmuseums bezüglich der Belange hörbeeinträchtigter Menschen hin, die es erforderlich machten, den Oberbürgermeister um Unterstützung für die entsprechenden Forderungen zu bitten.
Herr Schmidt bittet um Zustimmung des Netzwerks zu folgendem Antrag, der mit den Vorstandsmitgliedern besprochen ist und dankt einleitende Frau Vollmer, die den Prozess zur Erstellung eines Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen wesentlich mit angeschoben hat. Ein weiterer Dank geht an die beteiligten Wissenschaftlerinnen, die trotz eines knappen finanziellen Rahmens engagiert zum Bericht z.B. durch die geführten Interviews beigetragen haben. Diese Interviews öffnen den Blick für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Angesichts der Diskussion um den Behindertenfahrdienst liegt der Schwerpunkt des Antrags auf dem Thema „Mobilität“ Ohne Mobilität ist eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht oder nur schwer möglich. Das Recht auf persönliche Mobilität im Sinne der UN-BRK ist das zentrale Anliegen.
Antrag:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.
Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.
Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.
Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.
Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.
Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.
Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.
Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.
Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.
Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“
Herr Herkelmann dankt Herrn Schmidt für die Antragsformulierung und die Begründung.
Herr Dückering bittet um Veränderung des Begriffs „anbetracht“ zu „in Anbetracht“. Das wird so nachvollzogen.
Frau Beckmann weist auf die Probleme der Eingliederungshilfe hin. Ansprüche werden in Dortmund sehr eng ausgelegt. Das Thema ist im Rahmen des Inklusionsplans wichtig. Sie schlägt vor, Sozialamts-Mitarbeiter/innen innerhalb einer Sitzung über die Praxis der Gewährung von Eingliederungshilfen berichten zu lassen. Frau Vollmer lässt von Herrn Niermann für die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände ausrichten, dass die AG den Antrag von Herrn Schmidt voll inhaltlich unterstützt. Herr Schmidt weist darauf hin, dass aktuell in Dortmund der Anspruch auf Eingliederungshilfe für persönliche Mobilität mit dem Behindertenfahrdienst abgedeckt wird. Eine Diskussion um den Behindertenfahrdienst ist damit immer auch eine Diskussion um die Gewährung gesetzlich fundierter Ansprüche.
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.
Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.
Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.
Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.
Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.
Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.
Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.
Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.
Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.
Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“
Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern
· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege
und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.
4.1 Beschlüsse
zu TOP 4.1.1
Beirat Nahmobilität - Benennung eines Mitglieds für das Behindertenpolitische Netzwerk
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 03662-16)
Herr Schmidt übernimmt die Versammlungsleitung und erinnert an den Initiativantrag zur Erstellung eines Nahmobilitätskonzepts für Menschen mit Behinderungen. Das Thema wird jetzt im Beirat Nahmobilität beraten, für den das Behindertenpolitische Netzwerk ein Mitglied vorschlagen kann. Er schlägt für diese Mitgliedschaft Herrn Herkelmann vor. Weitere Bewerbungen liegen nicht vor und werden nicht gemacht.
Das Behindertenpolitische Netzwerk benennt einstimmig Herrn Herkelmann als Mitglied im Beirat Nahmobilität für das Behindertenpolitische Netzwerk.
Herr Schmidt wünscht Herrn Herkelmann alles Gute für diese Tätigkeit. Herr Herkelmann macht deutlich, dass ihm an inhaltlicher Unterstützung aus dem Netzwerk liegt und bittet u Kontaktaufnahme.
4.2 Empfehlungen
zu TOP 4.2.1
Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)
Herr Herkelmann bittet Frau Opitz, ihren Antrag zum Tagesordnungspunkt zu erläutern.
Frau Opitz berichtet aus einem Gespräch mit dem Betriebsleiter des Revierparks Wischlingen über geplante Umbauten zur Verbesserung der Barrierefreiheit an der Einrichtung. Mit dem Bushaltestellenprogramm kann auch die nicht barrierefreie Haltestelle am Revierpark angepasst und damit Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zum Revierpark ermöglicht werden.
Antrag:
In der o.g. Vorlage sind für den Stadtbezirk Innenstadt West Anpassungen der nachfolgend genannten Bushaltestellen vorgesehen:
Dorstfeld DO - Dorstfeld S Wittener Str. / Hochstr. (S-Bahn Halt),
Dorstfeld Marten Bezirksfriedhof Martener Hellweg 59 / geg. Haupteingang Friedhof,
Dorstfeld Wittener Straße U Wittener Str. (Wilhelmplatz) / Dorstfelder Hellweg,
Innenstadt West Westpark Lange Str. 42 (AWO Seniorenzentrum) und
Innenstadt West Kreuzstraße U Kreuzstr. 96 und gegenüber 108-110/ Große Heimstr..
Ich bitte um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgender Empfehlung:
Für den Stadtbezirk Innenstadt-West wird im Rahmen des Bushaltestellenprogramms 2016 – 2017 auch die barrierefreie Anpassung der Bushaltestellen Wischlingen vorgesehen.
Frau Weyer bittet um Information der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Die Information aller nachfolgender Gremien ist vorgesehen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig folgenden Beschlussvorschlag an den Rat:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.
Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügtem Priorisierungsvorschlag für die einzelnen Stadtbezirke. Das Programm soll auch über das Jahr 2017 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht weitere Beschlussvorlagen vorgelegt.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich einzelne Maßnahmen auszutauschen, wenn sie sich begründet nicht sofort umsetzen lassen. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 (Finanzposition 780 810).
Folgende Auszahlungen für das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 sind vorgesehen:
Haushaltsjahr 2016: 750.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2018 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 57.500,00 Euro.
zu TOP 4.2.2
Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag an den Rat:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Mobilität in einem kooperativen Verfahren fortzuschreiben. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Jahr 2016-2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 80.000,00 €.
4.3 Kenntnisnahmen
zu TOP 4.3.1
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02582-15)
Herr Herkelmann hält den Inhalt dieser Vorlage für wichtig genug, sie auch nach einer Beschlussfassung durch den Rat zur Kenntnis zu nehmen. Es gibt dazu ein Gremium, das die Belange bearbeitet, an dem Herr Herkelmann beteiligt ist. Die erste Sitzung fand gestern statt.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:
Beschluss
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine ressortübergreifende und quartiersbezogene Demografiestrategie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu erarbeiten.
zu TOP 4.3.2
Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15,Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 03048-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zukunft der obigen Bürostandorte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum Frühjahr 2016 eine abschließende Konzeption zur Beschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 4.3.3
Beantwortung des Zusatzantrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu Warnmöglichkeiten für Hörbehinderte, DS-Nr. 00909-15-E1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03027-15)
Beschluss
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und das Behindertenpolitische Netzwerk nehmen die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.4
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)
Herr Herkelmann weist auf den Rückblick über die letzten Jahre zur Flüchtlingsarbeit hin. Herr Schmidt ergänzt, dass geplant ist, in der Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund über ehrenamtliche Unterstützungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu informieren. Frau Vollmer weist auf das dritte Netzwerktreffen INKLUD:MI am 03.05.2016, das sich ebenfalls unter verschiedenen Aspekten mit der Situation von Flüchtlingen beschäftigen wird. Aus den Reihen des Behindertenpolitischen Netzwerks wird es eine Arbeitsgruppe zum Thema Hilfsmittelversorgung für Flüchtende geben.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.
Herr Herkelmann weist auf die ausstehende Beantwortung der Frage hin, ob die für Flüchtlingen und gering verdienende Menschen geplanten Wohnungen den Vorgaben der Landesbauordnung entsprechen. Das Netzwerk wird über die Antwort informiert.
zu TOP 4.3.5
Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)
Herr Schmidt stellt fest, dass das Behindertenpolitische Netzwerk zu diesem Thema stolz auf sich sein kann. Es ist gegen Widerstände viel zu Integrationshelfer/innen an Schulen bewegt worden, auch wenn es im Einzelnen noch Probleme geben kann.
Herr Volkert berichtet, dass seine Frage im Sozialausschuss an den Schulausschuss verwiesen wurde. Er hatte nachgefragt, wo Beschwerden bearbeitet werden und wie die Betreuung im Offenen Ganztag stattfindet. Herr Herkelmann wird die Fragen im Schulausschuss ansprechen.
Frau Vollmer berichtet, dass der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge eine Handlungsempfehlung zum Thema für die Kommunen erarbeitet und dort großen Wert auf eine Beteiligung Dortmund gelegt wurde. Hier in Dortmund wird zum Thema Pionierarbeit geleistet.
Frau Beckmann berichtet aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Es wurden Informationen erbeten, ob 2015 Kinder mit Behinderungen in der OGS angelehnt wurden und ob es bei der Platzvergabe Kinder mit Behinderungen ausreichend berücksichtigt werden. Die erste Stellungnahme des Jugendamtes war nicht informativ. Jüngste Auskunft ist dass keine Kinder mit Behinderungen 2015 im OGS abgelehnt wurden, sondern diese mit ihren Schulbegleitern teilnehmen können. Frau Beckmann plädierte dafür, dass Eltern(teile) mit behinderten Kindern vorrangig Plätze in der OGS bekommen.
Frau Cüceoglu bestätigt, dass Schulbegleiter im Unterricht mit in die OGS genommen werden können. Das Antragsverfahren ist allerdings umständlich, da für die OGS ein zusätzlicher Antrag gestellt wird. Falls die Eltern behindert sind, werde das Verfahren zur Aufnahme in die OGS nach Möglichkeit beschleunigt.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht zum Projekt „SchubiDo“ und zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.6
Referenzrahmen "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2016
(Drucksache Nr.: 03306-15)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Referenzrahmen „Inklusive Schulentwicklung“ in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.7
Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01865-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept City 2.0 zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Programms Aktive Stadtzentren, dieses Konzept im Grundsatz.
zu TOP 4.3.8
2. Umsetzungsphase Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Umsetzung des Informationsleitsystems
hier: Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01878-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt die bauliche Umsetzung des Informationsleitsystems (Herstellung und Montage der Informationsträger), bestehend aus Übersichtsstelen und Wegeschildern mit Wegweisern, im Programmgebiet Hörde Zentrum sowie in den angrenzenden Zukunftsstandorten PHOENIX See und PHOENIX West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 125.000,- € zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen von 15.000,- €, welche nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition wird zu 80 % (100.000,- €) von Bund und Land gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt 20 % (25.000,- €).
Die Bezirksregierung Arnsberg hat der baulichen Realisierung des Leitsystems in den mit dem Programmgebiet Hörde Zentrum zu verbindenden Quartieren PHOENIX See und PHOENIX West am 16.06.2015 zugestimmt.
zu TOP 4.3.9
Aufstellung des Bebauungsplanes InO 225 - Kronprinzenviertel
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2016
(Drucksache Nr.: 03402-16)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Antwort von Stadtrat Wilde vom 21.01.2016 zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.10
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Sachstandsbericht (Stand: November 2015) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.11
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. für das Jahr 2014 zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.12
Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Neuauflage der Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund“ zur Kenntnis.
Herr Herkelmann begrüßt die Neuauflage der Broschüre. Auf Nachfrage von Frau Cüceoglu stellt Frau Weyer fest, dass es die Broschüre in geringer Auflage auch in türkisch und arabisch gibt. Frau Beckmann vermisst Informationen zur Schulbegleitung. Frau Vollmer vermutet, dass diese Information fehlt, weil zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusse die abschließende Organisation noch nicht klar war.
zu TOP 5.
Verschiedenes
Herr Schmidt berichtet über einen Gedankeaustausch des Vorstandes mit dem Sozialamt zum Thema „In welche Richtung geht es mit dem Behindertenfahrdienst weiter?“. Nach Gesprächsende war den Beteiligten seitens des Netzwerks deutlich, dass die Auftragslage an die Verwaltung von dieser kaum oder sogar nicht abzuarbeiten ist. Die Ergänzung des Antrags zum Inklusionsplan ist ein Resultat dieses Gedankenaustauschs. Alle Gespräche mit den Fraktionen sollten in diesem Sinne genutzt werden. Frau Landgraf stellt fest, dass es in diesem Haushaltsjahr keine Einsparungen beim Behindertenfahrdienst geben wird. Die Stadtspitze will den Behindertenfahrdienst mindestens im bestehenden Umfang erhalten. Herr Schmidt weist darauf hin, dass die von der Politik gewünschten Umorganisationen 2017 greifen sollen. Frau Weyer berichtet, dass der Haushalt von SPD, CDU und Grüne beschlossen wurde, einschließlich des Erhalts des Behindertenfahrdiensts im bestehenden Umfang. Der Behindertenfahrdienst sei eine freiwillige Leistung der Stadt und steht damit zu jedem Haushaltsjahr auf dem Prüfstand.
Frau Beckmann bedauert, dass es keine Gelegenheit gab, aus den Ausschüssen, auch aus ihrem, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu berichten. Dort werden interessante Themen besprochen. Sie bittet darum, die Möglichkeit in den nächsten Sitzungen zu schaffen. Herr Schmidt bedauert, dass der Berichtspunkt der Vorlage Dortmunder Inklusionsplan 2020 zum Opfer gefallen sei, bittet jedoch für diese Entscheidung um Verständnis.
Friedrich-Wilhelm Herkelmann | Rolf Dückering | Christiane Vollmer |
Vorsitzender | Mitunterzeichnung der Niederschrift | Protokoll |
(See attached file: Niederschrift4E66C9451241911CC1257F6A0028DA9E.doc)