Niederschrift

über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 21.11.2007
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände (LNU))
Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Lothar Hahn (LNU)
Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung
Herr Stadtrat Steitz
Herr Dr. Grote (60/AL)
Herr Dr. Marks (60/ 2)
Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
Frau Kiuchi (Praktikantin 60/2)
Herr Skrebat (Praktikant 60/2)
4. Gäste
Herr Goersmeyer (BV Aplerbeck)
Herr Münch (Rat der Stadt Dortmund)





Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 21.11.2007, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09583-07)

2.2 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09586-07)

2.3 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09588-07)

2.4 Überarbeitung des Ge-und Verbotskataloges für die Dortmunder Naturschutzgebiete und Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09610-07)

2.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - ehemaliges Pappelstadion -
hier:
Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10281-07)

2.6 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; III. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10371-07)

3. Berichte

3.1 Errichtung eines Austellungsgeländes im Steinbruch Buchholz

3.2 Wegekonzepte und Vorschläge zur Entwicklung der Naturschutzgebiete Bolmke, Buschei und Dorney; Positionspapiere der Naturfreunde Kreuzviertel und der BIO Oespel
Kenntnisnahme

3.3 Privates Holzsammeln in Naturschutzgebieten
Kenntnisnahme

3.4 Anlage einer Finnbahn auf einer Ausgleichsfläche in Dortmund-Berghofen

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Gelmroth benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde um die Tagesordnungspunkte 2.6 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; III. Quartalsbericht 2007 und 3.4 Anlage einer Finnbahn auf einer Ausgleichsfläche für die B 236n in Berghofen ergänzt. Des weiteren wurden die Tagesordnungspunkte 2.4 und 3.4 vorgezogen, der Rest der Tagesordnung wurde in veröffentlichter Reihenfolge abgehandelt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde aus zeitlichen Gründen auf die nächste Sitzung vertagt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09583-07)

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 19.03.2003 und 16.6.2004 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor kritisch sieht der Beirat insbesondere die Ausdehnung der Wohnbebauung in den Bereichen Auf dem Wüstenhofe, nördlich Overgünne, Benninghofer Straße Ost und West sowie die geplante Kleingartenanlage "Krummer Peter".

Bei den Wohnbauflächen in Wichlinghofen (Heisterkamp und östlich Heisterkamp) ist eine Ausweitung des Siedlungsbereiches grundsätzlich abzulehnen. Eine Verdichtung der Bebauung sollte nur nach ökologischer Prüfung durch den Beirat erfolgen.


zu TOP 2.2
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09586-07)

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 und 16.6.2004 einstimmig zur Kenntnis.

Äußerst kritisch sieht der Beirat die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf der Fläche des Frerich-Parks im Zentrum von Dorstfeld (VEP InW 216 Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße). Diese Planung steht im Widerspruch zur Initiative Dortmund-Parks, mit der siedlungsnahe Grünflächen erhalten und aufgewertet werden sollen. Der Stadtgrün-Plan für den Stadtbezirk weist Dorstfeld als unterversorgt mit Grünflächen (lediglich 5,8 qm/Ew) aus.

Nach wie vor sieht der Beirat die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zwischen dem Reinoldus-Schiller-Gymnasium und der Wilhelm-Busch-Realschule in Dorstfeld kritisch. Hierbei handelt es sich um einen ökologisch wichtigen Korridor für das Naturschutzgebiet Hallerey. Die Grünfläche zwischen den Schulen ist eine wichtige Verbindungszone für Amphibien zwischen den beiden Teilen des Naturschutzgebietes (Bergsenkungsgewässer im Westen und Bergehalde im Osten). Der Beirat fordert hier, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern und diesen Bereich in das Naturschutzgebiet einzugliedern.


zu TOP 2.3
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09588-07)

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 19.03.2003 und 16.6.2004 einstimmig zur Kenntnis.

Bezüglich der Gestaltung der Halde Groppenbruch weist der Beirat auf seinen Beschluss vom 13.6.2007 hin. Dort heißt es u.a.:

Bei der Rekultivierung der Halde sind die ökologisch empfindlichen Bereiche, insbesondere die ehemalige Hofstelle am Brockenscheider Weg (Obstwiese mit seltenen Vogelarten) zu schonen und vor Betreten abzuschirmen. Auf den geplanten Fuß-/Radweg zwischen dem östlichen Haldenfuß und der alten Hofstelle ist zu verzichten. Als Wegeverbindung genügt der Brockenscheider Weg. Dies gilt auch während der Schütt- bzw. Bauphase.

Nach der Entlassung aus der Bergaufsicht ist die Halde Groppenbruch sowie der renaturierte Herrentheyer Bach in das Naturschutzgebiet "Groppenbruch" einzugliedern.


zu TOP 2.4
Überarbeitung des Ge-und Verbotskataloges für die Dortmunder Naturschutzgebiete und Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09610-07)
Herr Quittek eröffnete die Diskussion zu den im Beschluss aufgeführten Punkten.

Herr Stadtrat Steitz erläuterte nochmals die bis heute geltende Rechtslage in Dortmund. Derzeit ist durch die geltende ordnungsbehördliche Verordnung der Freilauf von Hunden auf allen Straßen, Wegen und in Anlagen verboten. Hierbei ist es egal, ob sich die Wege im Wald, im Forst oder in der freien Landschaft befinden, auch ist es unabhängig von der öffentlichen Widmung und den Eigentumsverhältnissen. Dieser generelle Leinenzwang bedeute eine unverhältnismäßige Einschränkung der Hundehalter in ihren Rechten, so dass die ordnungsbehördliche Verordnung geändert werden muss, um die Belange der Hundehalter, aber auch die des Naturschutzes und der Bürger ohne Hund zu berücksichtigen. Es müssen klare Regelungen getroffen werden.

Der Beirat ist der Meinung, dass die Schaffung von Freilaufzonen die ohnehin schwierige Rechtslage für die Hundeführung verkomplizieren würde. Sie widerspricht dem Auftrag des Rates nach möglichst einheitlichen Regelungen. Die Kennzeichnung ist aufwändig und die Einhaltung der Vorschrift schwer zu überwachen.

Insbesondere sieht der Beirat die Gebiete 3 (Brechten), 4 (Bönninghausen), 5 (Teilbereich südlich Wickeder Holz), 6 (Wickeder Feld), 8 (Lichtendorf), 14 (Menglinghausen) und 16 (Ölbachtal) sehr kritisch, da in diesen Freilaufzonen nach dem Brutvogelatlas bodenbrütenden Vogelarten vorkommen. Obwohl die Hunde in diesen Gebieten nur auf den Wegen unangeleint laufen dürfen, suggerieren die Zonen, dass die Hunde auch abseits der Wege im Freiraum laufen dürfen.

Durch die vom Beirat unter Punkt 3 im Beschluss geforderte Ergänzung der ordnungsbehördlichen Verordnung könnten hingegen Störungen während der Brut- und Vegetationsperiode in der Feldflur vermindert werden. Durch die Ergänzung würde klargestellt, dass die Flächen abseits der Wege nicht betreten werden dürfen. Dies entspräche auch den Zielen der Landwirtschaft.

Herr Steitz sichert zu, das Anliegen des Beirates nach Schutz der Feldflur vor allem in der Brut- und Vegetationsperiode wohlwollend zu prüfen und nach Möglichkeit durch eine Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung umzusetzen.
Bezüglich der vom Beirat geforderten Überwachung der Anleinpflicht sichert Herr Steitz zu, die Ordnungspartnerschaften einzusetzen, die bei Übertreten der Verbote auch Bußgelder verhängen sollen.

Beschluss

1. Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse des Prüfauftrages bezüglich der Regelungen zu den Naturschutzgebieten einstimmig zur Kenntnis.

2. Der vorgesehenen Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd hinsichtlich des Ge- und Verbotkataloges für Naturschutzgebiete wird mit einer Gegenstimme zugestimmt.

3. Der Beirat schlägt mit einer Einhaltung eine Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung bzw. der Landschaftspläne in der Weise vor, dass nicht eingezäunte Flächen im Außenbereich abseits der Wege von Unbefugten (mit oder ohne Hund) nicht betreten werden dürfen.

Sofern diese Ergänzung nicht erfolgt, lehnt der Beirat die vorgesehene Änderung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“ hinsichtlich der Gebiete 3 (Brechten), 4 (Bönninghausen), 5 (Teilbereich südlich Wickeder Holz), 6 (Wickeder Feld), 8 (Lichtendorf), 14 (Menglinghausen) und 16 (Ölbachtal) ab.

4. Der Beirat beschließt einstimmig, dass besonders empfindliche Bereiche (insbesondere in den Naturschutzgebieten Bolmke und Dorney) durch Einzäunungen bzw. dichte Strauchhecken vor Betreten abzuschirmen sind.

5. Der Beirat fordert mit einer Gegenstimme, dass die Ge- und Verbote – insbesondere in den ökologisch empfindlichen Bereichen - bezüglich der Einhaltung der Hunde-Anleinpflicht regelmäßig vom städtischen Ordnungsdienst überwacht werden. Hierzu ist ggf. auch die Verhängung von Bußgeldern zu veranlassen.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - ehemaliges Pappelstadion -
hier:
Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10281-07)
Herr Quittek verwies kurz auf die Vorlage und die bereits gefassten Beschlüsse des Beirates.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und verweist nochmals auf seine bereits gefassten Beschlüsse zu dem Bebauungsplan (VEP) Br 215 – ehemaliges Pappelstadion -.


zu TOP 2.6
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; III. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10371-07)
Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Errichtung eines Austellungsgeländes im Steinbruch Buchholz

Herr Dr. Marks berichtete über das Vorhaben. Es sollen im Steinbruch Buchholz zum Zwecke der Selbstvermarktung u.a. Skulpturen und Steine ausgestellt werden. Weiterhin sollen ein Bürogebäude mit Verkaufsraum errichtet und mehrere Stellplätze integriert werden. Ein Drittel der Fläche soll als Ausgleich ökologisch aufgewertet werden. Dabei sollen im westlichen Bereich des Grundstücks Felsen für Reptilien aufgeschichtet und naturnahe Teiche für Amphibien angelegt werden. Teile der Fläche bleiben der natürlichen Sukzession überlassen oder werden extensiv gepflegt.

Herr Kaleck erklärte, dass es sich nicht um einen großen Eingriff handeln würde und der Steinbruchbetreiber als Ausgleich einiges für die Amphibien, u.a. für die Geburtshelferkröte, leisten würde.

Beschluss

Der Beirat stimmt der Planung einstimmig zu und ist bereit, diese positiv zu begleiten.


zu TOP 3.2
Wegekonzepte und Vorschläge zur Entwicklung der Naturschutzgebiete Bolmke, Buschei und Dorney; Positionspapiere der Naturfreunde Kreuzviertel und der BIO Oespel

Zum NSG Bolmke
Herr Quittek stellte das Positionspapier der Naturfreunde Ortsgruppe Kreuzviertel zum Naturschutzgebiet Bolmke vor.
Herr Dr. Grote berichtete, dass auf Anfrage des dort ansässigen Reitervereines in Zukunft geprüft werden wird, ob dort ein Reitweg angelegt werden sollte.

Zum NSG Dorneywald
Herr Quittek stellte das Konzept der Bürgerinitiative für Umwelt und Heimat
Oespel - BIO - e.V., vor. Auch hier soll es ein „Vorrangnetz“ an Wegen im NSG Dorneywald geben; dafür sollen alle Trampelpfade eingezogen werden.
Herr Quittek bat die Verwaltung, die dem Konzept beigefügte Karte hinsichtlich der eingezeichneten Trampelpfade zu überprüfen.

Zur NSG Buschei

a) Wege- und Zaunkonzept

Herr Quittek verwies zunächst auf den einstimmigen Beschluss des Beirats vom 29.8.2007. Danach sollte der bestehende (äußere) Zaun erhalten und ggf. ausgebessert werden, um ein Betreten der Kernzone des NSG, insbesondere der Teiche, der ehemaligen Bunker und des Bundeswehrschießplatzes zu verhindern. Bezüglich des von der Bezirksvertretung Scharnhorst geforderten Wanderweges zwischen dem NSG "Alte Körne" und dem NSG "Buschei" über die Körne schlägt der Beirat eine Führung direkt westlich des privaten Schießplatzes vor. Dieser Weg könne dann nach Süden mit der bestehenden Panzerstraße und der Straße "Buschwiese verbunden und südlich um das NSG mit Anschluss an das neue Baugebiet "Hohenbuschei" geführt werden.
Herr Dr. Marks stellte das Wegekonzept der unteren Landschaftsbehörde vor, welches vom Vorschlag des Beirates erheblich abweicht. Während der Beirat das Gebiet des ehemaligen Bundeswehrschießstandes für einen der wertvollsten Bereiche im Naturschutzgebiet hält und daher eine Betretung durch Abzäunung verhindern möchte, verweist Herr Dr. Marks darauf, dass der Schießstand der am wenigsten wertvolle Bereich ist und noch ökologisch aufgewertet werden soll. . Andere Wegeverbindungen zur und über die Körne – z.B. durch das Gelände des privaten Schießstandes oder entlang des Asselner Grabens sind derzeit unrealistisch und würden auch einen Wegeneubau nach sich ziehen. Die ehemalige Panzerstraße sei als Rad-/Fußwegeverbindung geradezu prädestiniert. Auch steht er den vorgeschlagenen Neueinzäunungen kritisch gegenüber.
Herr Quittek betonte, dass es sich mit Ausnahme einer kleinen Ergänzung im Südosten um keine Neueinzäunung handele, sondern lediglich um den Erhalt des bestehenden Zaunes. Der Erhalt sei unbedingt erforderlich, da die geplanten 900 Wohneinheiten im Gebiet Hohenbuschei einen erheblichen Erholungsdruck auf das NSG ausüben würden. Der Wert des Gebietes habe sich insbesondere durch seine jahrzehntelange Abgeschiedenheit ergeben. Der Bereich um den ehemaligen Bundeswehrschießplatz sei von der Hohenbuschei GmbH als Ausgleichs- und Ersatzfläche und demzufolge für den Naturschutz erworben worden. Ein Betreten dieses bislang nicht betretbaren Bereichs würde zu Störungen der dortigen Tier- und Pflanzenwelt führen und ein Betreten des Wulfschen Teiches ermöglichen. Über die Wegeführung könne nochmals diskutiert werden, wenn absehbar sei, ob es überhaupt technisch und finanziell möglich sei, die Körne und die Bahnstrecke zu überbrücken.

b) Aufschüttung am alten Schießstand im Landschaftsschutzgebiet

Herr Dr. Marks berichtete, dass die Hohenbuschei GmbH den Wunsch geäußert hat, Füllmaterial aus dem Baugebiet zwischen den Bahnen des alten Schießstandes auf ca. 10 m Höhe anzuschütten. Es würde so eine Böschung von ca. 33 % mit einem Plateau entstehen. Nach Abschluss der Arbeiten solle die Aufschüttung aufgeforstet werden.
Der Beirat äußerte Bedenken, dass ein Landschaftsbauwerk in der vorgesehenen Größenordnung im Landschaftsschutzgebiet – angrenzend an das Naturschutzgebiet Buschei - entsteht. Herr Prof. Finke merkte kritisch an, woher eine solche Menge Bodenmaterial stammen könnte und ob durch die Bepflanzung mit Bäumen auf der Aufschüttung noch durch die Hohenbuschei GmbH noch ein Gewinn gemacht würde.

Herr Dr. Marks erklärte angesichts der sich ergebenden Fragestellungen, dass er der Hohenbuschei GmbH nahelegen wird, dass sie einen Bauantrag mit genauen Details stellt.

c) Schadstoffe im Boden im Baugebiet Hohenbuschei
In dem geplante Baugebiet befindet sich u.a. auch alter, teerbelasteter Straßenbelag. Es existieren hierzu zwei Alternativen: Zum einen können die Schadstoffe komplett aus dem Boden entfernt werden, dabei würden jedoch ca. 25 Bäume der Sanierung zum Opfer fallen. Zum anderen könnten die Schadstoffe im Boden verbleiben und die betreffenden Flächen übererdet werden. Laut unterer Bodenschutzbehörde stellt es derzeit keine Gefahr dar, den Straßenbelag im Boden zu belassen.
Der Beirat bevorzugt die zweite Alternative mit Erhalt der Bäume.

Beschluss

Zum NSG Bolmke
Der Beirat stimmt dem Positionspapier der Naturfreunde Ortsgruppe Kreuzviertel zum Naturschutzgebiet Bolmke einstimmig in allen 12 Punkten zu und bittet das Umweltamt, die Maßnahmen in Abstimmung mit dem Beirat zügig umzusetzen.


Zum NSG Dorneywald
Der Beirat stimmt dem Wegekonzept der Bürgerinitiative für Umwelt und Heimat
Oespel - Bio - e.V. einstimmig zu und bittet die Verwaltung um zügige Umsetzung der Vorschläge.

Zum NSG Buschei
a) Wege- und Zaunkonzept
Die Kernzone des Naturschutzgebietes Buschei wird wegen der besonderen Empfindlichkeit der dort lebenden Tiere und Pflanzen vor dem Betreten gesichert. Hierfür ist der bestehende Zaun zu erhalten und dort – wo erforderlich – als Stahlgitterzaun zu erneuern bzw. zu erweitern (gemäß beigefügtem Plan). Im Südosten des Gebietes ist der Zaun um den Bereich der angelegten Teiche zu erweitern. Der Zaun sollte zwecks Einbindung in die Landschaft bepflanzt werden.

Die bislang nicht im Besitz der Stadtwerke Entwicklungsgesellschaft befindlichen Teile des Naturschutzgebietes – insbesondere der o.g. Kernzone – sind von der Entwicklungsgesellschaft anzukaufen und in die Obhut des Umweltamtes zu geben. Die Naturschutzverbände übernehmen die
Patenschaft über das Gebiet und verpflichten sich, für interessierte Bürgerinnen und Bürger Führungen anzubieten.


zu TOP 3.3
Privates Holzsammeln in Naturschutzgebieten

Laut Stellungnahme von Herrn Dehler (Umweltamt), gibt es Holzsammelscheine im Stadtwald Dortmund seit ca. 20 Jahren nicht mehr. Es werden lediglich Restholzmengen per Rechnung verkauft, die unmittelbar an Straßen- oder Wegerändern liegen und meistens aus Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Sturmereignissen stammen.

Im Naturschutzgebiet Dellwiger Bachtal wurden infolge der „Kyrill“-Sturmschäden in diesem Jahr insgesamt 5 Restholzrechnungen ausgestellt, wovon sich 3 auf Kronenholz entlang der öffentlich zugänglichen Dellwiger Str. (zwischen DRK-Altenheim und Bahnviadukt) bezogen, eine auf Kronenholz an der Saturnstraße und eine Rechnung auf Sturm-Kronenholz am Weg vor der Halde Zollern.

Für ein Sammeln von Holz in den Waldbeständen wird keine Erlaubnis erteilt. Es wurde jedoch von Herrn Dehler auf Kontrollgängen wiederholt festgestellt, dass Holz vermehrt illegal eingesammelt wird.


zu TOP 3.4
Anlage einer Finnbahn auf einer Ausgleichsfläche für die B 236n in Berghofen

Herr Goersmeyer (BV Aplerbeck) stellte das Vorhaben mit Unterstützung von Herrn Dr. Marks dem Beirat vor. An die BV Aplerbeck wurde der Wunsch aus der Bürgerschaft herangetragen eine Finnbahn anzulegen. Als geeignete Fläche wurde die o.g. Ausgleichsfläche ausgewählt. Geplant ist eine 800 m lange Bahn mit einer Breite von ca. 1,50 m (s. Anlage TOP 3.4).

Eine Finnbahn wird auf dem gewachsenen Boden ohne größeren Unterbau angelegt und mit Rindenmulch bedeckt. Laut Herrn Frankenstein dient sie Menschen, die langsam und vorsichtig, z.B. nach einem gesundheitlichen Einschnitt, wieder anfangen möchten zu laufen.

Der Beirat äußerte Bedenken, da für diese Fläche ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit rechtsverbindlichen A- und E-Maßnahmen vorliegen und die Anlage einer Finnbahn eine Änderung dieses Planes bedeuten würde. Auch müsste der Eingriff bilanziert und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Herr Dr. Gelmroth wies darauf hin, dass der § 6 Landschaftsgesetz vorsieht, dass planfestgestellte Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen sowie deren Realisierung dokumentiert werden müssen.

Herr Dr. Grote erklärte, dass die untere Landschaftsbehörde die Eckpunkte nochmals mit Stadtgrün besprechen werde, um einen ökologischen Gesamtausgleich festzulegen und - falls erforderlich - den zusätzlichen Eingriff nochmals auszugleichen.

Beschluss

Der Beirat beschließt einstimmig, dass das Vorhaben auf der Ausgleichsfläche als Eingriff bilanziert und im Sinne eines ökologischen Gesamtausgleichs beurteilt werden muss.



4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


zu TOP 4
Erweiterung einer Hochspannungstrasse im Dortmunder Norden
Herr Budde berichtete über die geplante Errichtung von zwei Kohlekraftwerken in Lünen, wozu auch der Bau einer zusätzlichen Hochspannungsleitung durch das Mühlenbachtal in Lünen und der nördlichen Naturschutzgebiete in Dortmund gehöre. Er bat um Ratschlag, wie die damit verbundene Legung neuer Hochspannungsleitungen durch bzw. entlang von Naturschutzgebieten verhindert werden kann.

Herr Quittek erklärte, dass das geplante Vorhaben bekannt sei; hier hätte es schon einen Scoping-Termin gegeben. Die Naturschutzverbände protestieren gegen die geplante Hochspannungsleitung, da hier nicht eine Erhöhung geplant sei, sondern eine Verbreiterung der Trasse durch eine zweite Mastleitung zu einer bereits bestehenden.

Die Verbreiterung der Trasse berührt auch Dortmunder Naturschutzgebiete, wie Groppenbruch, Mengeder Heide und Beerenbruch.

Das Thema soll in der nächsten Beiratssitzung im Januar 2008 behandelt werden.

Niederhofer Wald

Herr Halbsguth berichtete, dass ein Grundstück im o.g. Bereich, welches nachträglich privilegiert worden sei, nun vermarktet wurde.


Jagdhundeausbildung

Herr Quittek berichtete von der genehmigten Jagdhundeausbildung der Kreisjägerschaft e.V. im Naturschutzgebiet Aplerbeck. Hierzu gehört auch die Ausbildung der Hunde auf Schussfestigkeit. Dieses ist im Naturschutzgebiet Aplerbeck ebenfalls praktiziert worden. Herr Bendig berichtete, dass jedoch mit Rücksicht auf das Naturschutzgebiet die Schießübungen stark eingeschränkt worden sind.

Herr Quittek schlug vor, dass für die nächste Sitzung Herr Vetter (Umweltamt, untere Jagdbehörde) und die Kreisjägerschaft dem Beirat hierzu berichten könnte, da Ende März 2008 die Frist für die Genehmigung abläuft.




Quittek Dr. Gelmroth Dr. Marks
Vorsitzender Mitglied Geschäftsführung