Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 18.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 14:00 - 14:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Regine Stephan (CDU) i. V. f. RM Thomas Bahr
RM Ute Mais (CDU)
RM Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer

sB Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
RM Peter Bohnhof (AfD)

2. Beratende Mitglieder

Patrick Meyer (Beschäftigtenvertreter) i. V. f. Nick Fischer


Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Sandra Egger (Beschäftigtenvertreterin) i. V. f. Eugenie van de Straat

Nikolai Schaefer (Integrationsrat)

3. Verwaltung

Daniela Schneckenburger


Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiterin Kindertagespflege)
Marlies Jung-Aswerus 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder)
Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiter kaufm. Verwaltung)
Klaus-Peter Haarmann 57/FABIDO (Teamleiter Controlling Organisationsangelegenheiten)

Wilhelm Klein 57/FABIDO (Leiter FZ Lange Straße)
Heike Klocke-Knäpper 57/FABIDO (Fachreferentin Tageseinrichtungen f. Kinder)
Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeitsarbeit) Fabian Völker 57/FABIDO (Teamleiter Angebotsorganisation)

Holger Maurer StA 40 (Mitarbeiter im Fachbereich Schule)


Gabriele Lieberknecht




4. Gäste

Daniel Kunstleben



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 18.11.2016, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 15.09.2016


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

2.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 29.09.2016 zur Verfügung gestellt)

2.4 FABIDO - 3. Quartalsbericht 2016 zum 30.09.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05984-16)

2.5 Anmeldeverfahren
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05556-16-E2)

2.6 Sachstandsbericht Partizipation von Kindern bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06229-16)

2.7 Ästhetische Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06227-16)

2.8 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

(Vorlage und Jahresbericht wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat mit Sonderversand zur Verfügung gestellt)


3. Anträge / Anfragen


4. Mitteilungen des Vorsitzenden



1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.



Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde das nachstehend aufgeführte stellvertretende beratende Mitglied des Betriebsausschusses FABIDO vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet

Frau Sandra Egger



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Bohnhof benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um die Punkte

TOP 2.9 Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!“
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 05272-16


TOP 2.10 FABIDO – Wirtschaftsplan 2017
Empfehlung
Drucksache Nr.: 05981-16


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 15.09.2016

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 15.09.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 17.11.2016 vor:

„Es lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.11.2016 vor (Drucksache Nr. 05199-16):

„… Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD folgenden, gemeinsamen Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.“

Es lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016 vor (Drucksache Nr. 05199-16):

„… Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die heutige Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit folgenden Bausteinen:
Die Kündigung des Vertrages mit DEW zur Durchführung des Behindertenfahrdiensts zum 01.01.2017 wird zurückgenommen.
Im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 wird die Einsparung von 600.000 € im Behindertenfahrdienst gestrichen.
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird die Entwicklung des Behindertenfahrdiensts mit dem Ziel geprüft, ein Konzept für den Behindertenfahrdienst ohne Qualitätsverluste zu erstellen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung folgenden geänderten Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Gestrichen wird (in rot):

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Mobilität nicht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.

2. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
3. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Auszug - BPN, öffentliche Sitzung 08.11.2016 – zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schloss sich einstimmig (6 Ja, 8 Enthaltungen) folgendem Beschluss des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit an:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (6 Ja, 1 Nein, 7 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der
Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hielt einstimmig (14 Ja) fest, dass die Maßnahmen des Jugendamtes (s. 4.1 und 4.2) die Zustimmung des Ausschusses finden.“

Der Betriebsausschuss FABIDO leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft weiter.


zu TOP 2.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Es lag folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

„… im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüglich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.
Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entscheidungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.“


Der Betriebsausschuss FABIDO

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 (BeMa 2017), die in dem Haushaltsplan 2017 ff abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) im Grundsatz zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung des Rankings vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016
(Drucksache Nr.: 05389-16)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 17.11.2016 vor:

„Es lagen folgende Anträge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):

„…die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zum HH 2017 zur Beschlussfassung:

Dortmund eine – auch durch Kinder – wachsende Stadt

Bereits von 2014 auf 2015 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von 92.841 auf 94.472 gestiegen. Der Anteil der Kinder unter 3 Jahren stieg von 15.233 auf 15.949 und der 3 bis unter 6Jährigen von 14.723 auf 15.235, auf also insgesamt 31.184 in der Altersgruppe 0 – 6 Jahre an. Diese Kinder haben grundsätzlich alle einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Für die Gruppe der 0 – 6 Jahre alten Kinder standen 2015 in 293 Tageseinrichtungen (einschl. Tagespflege) 20.364 Plätze bereit.
Bis zum Jahr 2020 sollen durch das große Ausbauprogramm insgesamt 335 Tageseinrichtungen mit 23.620 Plätzen vorhanden sein.

Beschluss:

Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird.

Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln.

Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5):

„…
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss bekräftigt die Feststellung des Jugendförderplans, dass Maßnahmen im Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden müssen.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.

3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen.

4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

Begründung:
Für eine steigende Anzahl von Jugendlichen, u. a. mit besonderem Förderbedarf, ist es schwierig, einen reibungslosen Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu realisieren. Der Anteil der Jugendlichen mit erheblichen Problemlagen steigt. Insbesondere die berufliche Integration neu zugewanderter junger Menschen stellt eine Herausforderung für die nächsten Jahre dar. Deshalb ist es im Sinne der Jugendlichen wichtig, verlässliche, nachhaltige Angebote auszubauen, dynamisch auf Veränderungen zu reagieren und die Netzwerkarbeit, u. a. mit regelmäßig stattfindenden Jugendkonferenzen, zu intensivieren.
Die langjähre Netzwerkarbeit zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit, der vielfältigen Trägerlandschaft und der Verwaltung trägt Früchte: Lücken in der Beratung werden u. a. durch das 2015 eingeweihte Jugendberufshaus geschlossen. Das Beratungsnetzwerk Dortmund, niedrigschwellige Angebote wie Beratungsstellen und Jugendwerkstätten sind ein fester Bestandteil der Jugendberufshilfe/
Jugendsozialarbeit im Übergangssystem Schule/Beruf und nicht wegzudenken aus der Lebenswelt vieler Dortmunder Jugendlichen. Die Angebote sind zu etablieren und finanziell zu sichern. Allerdings sind diese Maßnahmen dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer Existenz bedroht.“
(Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020)“


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.

Begründung:
Im Rückblick auf das Jahr 2015 und unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht aus April 2016 lässt sich feststellen, dass sich an der Lebenssituation der vielfach aus großer Armut, Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit nach Dortmund gekommenen Menschen aus Rumänien und Bulgarien seit 2013 nichts wesentliches verändert hat. Gemäß statistischer Erhebungen lebten zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 7.901 Menschen aus Rumänien (4.913) und Bulgarien (2.988) in Dortmund. Mit einem Anteil von gut 62% überwiegt dabei der Anteil mit rumänischen Wurzeln. Dem Sachstandsbericht ist zu entnehmen, dass der Anteil Minderjähriger im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher liegt, wenngleich hier insgesamt eine Verschiebung in den Altersstrukturen erkennbar ist:

„Der Anteil der unter 6-jährigen aus Bulgarien und Rumänien ist fast dreimal, der Anteil der 6 – 15-jährigen fast doppelt so hoch wie die Gesamtbevölkerung. (…) War 2014 im Saldo noch fast die Hälfte der zugewanderten Personen aus Bulgarien und Rumänien jünger als 15 Jahre, liegt dieser Anteil 2015 nur noch bei 30 %.“ (Sachstandsbericht April 2016)


Aktuell sind dabei auch rund 20 Kindermütter, also Mütter unter 16 Jahren, zu verzeichnen. Diese Mütter sind überwiegend rumänische Staatsbürgerinnen und gehören meist zur Ethnie der Roma. Einhergehend mit der oftmals kulturell begründeten jungen Mutterschaft gehen einerseits der Abbruch des Schulbesuches und andererseits eine sehr abhängige Einbindung in das Familiensystem, das Bildung für Frauen nicht vorsieht. Die jungen Mütter sind in aller Regel nicht krankenversichert, sie nutzen die Sprechstunde für nicht Krankenversicherte beim Gesundheitsamt.

Um den Kinderschutz zu gewährleisten, Schulbesuche der Mütter mittelfristig wieder zu ermöglichen, eine Heranführung an unser frühkindliches Bildungssystem zu schaffen und Armutskarrieren über Generationen zu unterbrechen, ist eine gezielte Unterstützung durch die Jugendhilfedienste notwendig.“


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

6. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.“


a) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltungen – CDU-Fraktion) folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):
„… Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird.

Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln.

Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“


b) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (9 Ja, 4 Enthaltungen – CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):
1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

5. .Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

6. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.“


c) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein die Anträge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5 und Drucksache Nr.: 05389-16-E6) ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.

d) Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge (s. a und b) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (8 Ja, 5 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zu beschließen.“


Der Betriebsausschuss FABIDO leitete den Haushaltsplanentwurf 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 ohne Empfehlung an den Rat weiter.


zu TOP 2.4
FABIDO - 3. Quartalsbericht 2016 zum 30.09.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05984-16)

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebs FABIDO zum 30.09.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Anmeldeverfahren
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05556-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Verwaltung wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen um Darstellung des aktuellen Anmeldeverfahrens von Kindern in FABIDO-Einrichtungen im Wege der Beantwortung der folgenden Fragen gebeten, zu denen ich hiermit wie folgt Stellung nehme:
1. Gibt es für die einzelnen Kitas ein einheitliches FABIDO-Anmeldeverfahren?

Ja, das Anmeldeverfahren ist in der „Dienstanweisung zur Anmeldung und Platzbelegung in den FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder“ vom 21.10.2015 für alle Tageseinrichtungen für Kinder bei FABIDO einheitlich geregelt.
2. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung hinsichtlich der Anmeldung von Kindern in mehreren Einrichtungen?

Kinder werden häufig von Eltern in mehreren Tageseinrichtungen für Kinder gleichzeitig bzw. mit demselben Aufnahmewunschdatum angemeldet. Dies ist im Hinblick auf die dezentrale Datenhaltung der Anmeldedaten (bei unterschiedlichen Träger und in einrichtungsbezogenen Wartelisten je Tageseinrichtungen für Kinder) und die dezentrale Vergabe der Betreuungsplätze (durch die Einrichtungsleitungen) auch sinnvoll, da eine Berücksichtigung bei der Platzvergabe damit wahrscheinlicher wird.
3. Wie werden solche Mehrfach-Anmeldungen erfasst?

Mehrfachanmeldungen werden derzeit in den Tageseinrichtungen für Kinder dezentral von den Einrichtungsleitungen erfasst. Soweit ein Kind bereits in der Datenbank bei FABIDO erfasst ist, erfolgt ein Hinweis an die Einrichtungsleitung verbunden mit der Frage, ob der Datensatz dennoch erneut angelegt werden soll. Vergleichskriterien sind hierbei der Nachname, der Vorname und das Geburtsdatum des Kindes.
Wird die Mehrfachanmeldung bestätigt, wird in dem Datensatz für sämtliche Einrichtungsleitungen, in deren Einrichtung das Kind erfasst ist, ersichtlich, dass es sich um eine Mehrfachanmeldung handelt.
4. Wie wird ausgeschlossen, dass Eltern bei Mehrfach-Anmeldungen Zusagen von verschiedenen FABIDO-Kitas erhalten?

Mit der Einführung der Verwaltungssoftware KiTaPLUS bei FABIDO wird die Mehrfachanmeldung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder bei FABIDO transparent. Mehrfachaufnahmen werden so vermieden, da für Einrichtungen erkennbar ist, wenn für ein Kind bereits ein Betreuungsplatz in einer anderen FABIDO Tageseinrichtung für Kinder vorgehalten wird. Eine trägerübergreifende Transparenz der Mehrfach-Anmeldungen ist derzeit nicht gegeben.
5. Wie wird eine vorherige Betreuung durch FABIDO-Tagespflegeeltern bei der Anmeldung in den Kitas berücksichtigt?

Die vorherige Betreuung durch FABIDO-Tagespflegeeltern kann bei der Erfassung der Anmeldung in dem Datensatz durch die Einrichtungsleitung dokumentiert werden und steht dann als Information im Rahmen der Platzvergabe zur Verfügung. Das Merkmal dient im Rahmen der Platzvergabe als ein Priorisierungskriterium.
6. Wie bewertet die Verwaltung ein zentrales Anmeldesystem zur Vereinfachung des Anmeldeverfahrens?
Die Einführung eines zentralen Online-Anmeldeverfahrens wird derzeit vom Jugendamt geprüft. Mit der Einführung eines EDV-gestützten Verfahrens soll der gesamte Prozess des Anmeldeverfahrens optimiert werden. Zum einen würde das Serviceangebot an die Eltern ausgeweitet werden, die für ihr Kind ein Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege suchen. Über das Online-Anmeldeverfahren würden junge Familien adressatengerecht angesprochen und sie bekämen eine weitere Möglichkeit zur Informationsbeschaffung und erleichterten Kontaktaufnahme. Für die beteiligten Träger verspricht sich die Verwaltung eine erhöhte Transparenz und einen vereinfachten Informationsaustausch. Über eine Wartelistenverwaltung bekämen sowohl die Träger, als auch das Jugendamt aussagekräftigere Daten und wären so schneller handlungsfähig. Die aktuellen Erkenntnisse über das Nachfrageverhalten von Familien und ihren Betreuungsbedarfen böten eine zusätzliche Datenquelle für die Bedarfsplanung und würden der Erfüllung des Rechtsanspruchs gem. § 24 SGB VIII dienen.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung auch mit anderen Trägern zu einem gemeinsamen einheitlichen Anmeldeverfahren für Kitas, Tagespflege und Großpflegestellen zu kommen?

Das zuvor genannte Online-Verfahren soll trägerübergreifend aufgestellt werden, um alle Dortmunder Betreuungsangebote darstellen zu können. Die Einführung dieses Verfahrens ist mit den Dortmundern Trägern von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kommuniziert und positiv aufgenommen worden. Im Laufe des Prozesses müssen weitere Schritte der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Trägern für dieses Verfahren vereinbart werden.“

Herr Barrenbrügge bat, die Stellungnahme auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung zu stellen.

Auf die Nachfrage von Frau Gövert teilte Herr Skaliks mit, dass derzeit noch geprüft werde, ob eine Beschaffung im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit freihändiger Vergabe erfolgen kann. Das beim Eigenbetrieb in Produktion genommene IT-Verfahren "KiTaPLUS" komme verbreitet auch bei den freien Trägern in Dortmund zum Einsatz. Der Softwareanbieter betreibt auch das gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen entwickelte Landesverfahren "KiBiz.web". Für das Verfahren "KiTaPLUS" besteht die Möglichkeit einer Erweiterung um ein Anmeldeportal (einschließlich Internet-Anmeldung). Wenn die Erweiterung von KiTaPLUS erfolgen könne, stünde voraussichtlich im Laufe des kommenden Kindergartenjahres 2017/2018 den Eltern, dem Jugendamt und den Trägern in Dortmund ein zentrales Anmeldeverfahren zur Verfügung.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Sachstandsbericht Partizipation von Kindern bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06229-16)

Auf die Nachfrage von Frau Gövert teilte Frau Klocke-Knäpper mit, alle 101 FABIDO-Einrichtungen seien dabei, das Thema sukzessive in den nächsten Jahren umzusetzen. Das geschehe in unterschiedlichen Schritten (z. B. Inhouseveranstaltungen, Einrichtung selbst mit Unterstützung der Bezirksleitung). Es sei eine verpflichtende Vorgabe des Landesjugendamtes, das Thema Partizipation umzusetzen. Es erfolge auch eine Überprüfung, spätestens bei Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis. Dann müsse nachgewiesen werden, dass die Einrichtungen sich wenigstens konzeptionell auf den Weg der Partizipation gemacht haben.

Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstand „Partizipation von Kindern bei FABIDO“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Ästhetische Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06227-16)

Frau Klocke-Knäpper teilte auf die Anmerkung von Herrn Bohnhof mit, es werde auf der Grundlage der Bildungsgrundsätze NRW gearbeitet, da sei der Begriff „ästhetische Bildung“ für alles Tageseinrichtungen in NRW so vorgegeben.

Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht „Ästhetische Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis


zu TOP 2.9
Aktionsplan "Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05272-16)

Frau Brandt begrüßte für ihre Fraktion vom Grundsatz her den Aktionsplan. Allerdings würden dadurch weitere Aufgaben und Verpflichtungen auf die Erzieherinnen/Erzieher zukommen, die bereits jetzt oft schon an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen. Von daher könne die Umsetzung nur auf freiwilliger Basis geschehen. Auch sei die Einbeziehung der Eltern wichtig.

Herr Sohn verwies auf das Anschreiben des Personalrates vom 15.11.2016.

Auch Frau Gövert sah das Aktionsprogramm von der Idee her zunächst einmal positiv. Aber ihre Fraktion sei ebenfalls besorgt hinsichtlich der freien Kapazitäten, sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Schwimmbädern. Bereits jetzt wäre es schwierig, Zeiten für das reguläre Schulschwimmen zu bekommen.

Frau Schneckenburger führte in die Vorlage ein.

Auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Brandt, Frau Gövert, Herrn Grohmann und Frau Konak teilte Herr Maurer mit:

- Es stehen 6.880 € aus dem Landesprojekt „KommAn NRW“ zur Verfügung, das kann lediglich eine Anschubfinanzierung sein.
Pro Kind/pro Kurs entstehen Kosten in Höhe von 70 €, die im ersten Schritt aus dem Projekt gefördert werden.
Hinsichtlich der Weiterfinanzierung wird ein sozialverträglicher Elternbeitrag in Erwägung gezogen (evtl. über das BuT), um auch für die Eltern eine gewisse Verpflichtung und Verbindlichkeit herzustellen. Denkbar wäre auch eine mögliche Finanzierung über die örtlichen Familienzentren.
- Der Arbeitskreis hat sich darauf verständigt, an den jetzt vereinbarten Standorten (9 Hallenbäder) ein Angebot für 10 Kinder über 10 Kursstunden einmal in der Woche über einen Zeitraum von 10 Wochen durchzuführen. Das Ganze findet in Kooperation mit den örtlichen Schwimmvereinen oder dem Personal der Badebetreiber statt, um eine entsprechende Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Es sei klar, dass ein 10-stündiger Kurs im Bereich der Wassergewöhnung nur ein Anfang ist und die Kinder damit noch nicht schwimmen können. Ziel müsse es sein, über ein derartiges Angebot die Kinder möglichst früh in die Angebote der Schwimmvereine und DLRG-Ortsgruppen zu überführen (Stichwort Nachhaltigkeit). Deshalb werden die Angebote durch die Schwimmvereine oder das Personal des Badebetreibers vor Ort durchgeführt, um einen direkten Übergang der Kinder aus diesem Angebot in den Kindertageseinrichtungen in die bestehenden Angebote der Schwimmvereine zu gewährleisten.
- Bei den Qualifizierungsangeboten geht es insbesondere darum, die Beschäftigten der Einrichtungen im Rahmen des Sicherheitserlasses des Landes NRW rettungsfähig zu machen, sofern sie mit ans Wasser wollen. Wobei zunächst das Personal der Schwimmbäder bzw. Schwimmvereine im Vordergrund steht, die diese Maßnahmen auch durchführen.
Die Beschäftigten begleiten die Kinder in die Schwimmbäder und ziehen sie um, danach übernehmen die Mitarbeiter/-innen der Schwimmvereine die Kinder im Umkleidebereich und führen den Kurs durch. Die Eltern sollen dann die Kinder nach dem Schwimmen ankleiden und abholen.

- Das Echo auf diesen Aktionsplan, an dem bereits einige FABIDO-Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger teilnehmen, ist durchweg positiv.
- In 9 Hallenbädern konnten im Nachmittagsbereich (zwischen 14.00 und 16.00 Uhr) Kapazitäten für das Angebot gefunden werden.
In der Zeit von 12.00 – 15.00 Uhr sind weiterführende Schulen in den Hallenbädern, die aber das Lehrschwimmbecken nicht mit nutzen. Lt. Erlass darf aber keine Parallelnutzung in Hallenbädern erfolgen, wenn Schulschwimmen stattfindet. Zur Zeit werden Gespräche mit dem Ausschuss für den Schulsport geführt, ob es eine Möglichkeit der Nutzung des Lehrschwimmbeckens gibt, um dann noch weitere Kapazitäten für das „Anfängerschwimmen“ anbieten zu können.


- Es werde keine Kindertageseinrichtung gezwungen, an dem Programm teilzunehmen. Auch die Beschäftigten können frei entscheiden, ob sie mit ins Wasser möchten. Dann werden sie entsprechend des Sicherheitserlasses geschult.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
FABIDO - Wirtschaftsplan 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05981-16)

Herr Skaliks ging kurz auf die Nachfragen von Frau Gövert, Herrn Grohmann und Frau Konak ein:

- Jahresüberschuss
Der Teilbetrag von rd. 1,7 Mio. € ist für die Ertüchtigung der Außengelände vorgesehen. Derzeit erfolgt die Bestandsaufnahme, um zu sehen, was aufgrund der geänderten Angebotsstruktur an neuen Spielgeräten aufgebaut werden kann. Das ist aber noch nicht abgeschlossen. In der nächsten Sitzung kann dazu sicherlich Auskunft gegeben werden.

- Sprachförderung
Bei den Sprachförderprogrammen ist es so, dass Programme auslaufen und andere wiederum anlaufen, z. B. Sprachkitas. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt immer in verschiedenen „Abschnitten“. Von daher sind die 29 Einrichtungen, die aktuell den Zuschlag bekommen haben, noch nicht im Wirtschaftsplan für 2017 ff eingepreist.

- Stellenübersicht
Aufgrund der einzelnen Sprachförderprogramme und der Angebotsstrukturveränderungen ist für 2017 eine Stellenanhebung erfolgt.
Zusätzliche externe Einstellungen erfolgen, wenn die interne Ausbildungskapazität (beispielsweise Berufspraktikanten, PIA) nicht ausreicht und/oder eine besondere Profession gebraucht wird (z. B. für Sprachförderung).


Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2017 mit Anlagen.



3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Es lagen keine Informationen vor.




Herr Sohn beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 14:40 Uhr.




Sohn Bohnhof Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin