Niederschrift

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 09.11.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:04 - 18:27 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wittmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr sE Clemens - Seniorenbeirat


Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lente - Polizeipräsidium Dortmund i. V. f. Herr Lenfert
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Ellerkamp - 8/stv. GF
Herr Kollmann - 20/Stv. AbtL.
Herr Haermeyer - 3/Dez. FB Statistik
Herr Thurm - 66
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

Herr Müller (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmitz-Ebert (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Bremecker (Bezirksregierung Arnsberg)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 09.11.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.10.2011

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Aktuelle Berichterstattung

hierzu -> Aktuelle Boden- und Fegestaubuntersuchungen und Luftdepositionsmessungen
(Drucksache Nr.: 05584-11)


hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05562-11)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05309-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05309-11-E2)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

hierzu -> Lesehilfe Haushaltsplanentwurf 2012
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)

3.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05446-11)

3.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05479-11)

3.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Gewinnverwendung 2010 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05556-11)

3.5 Gesamtkonzept zur mittelfristigen Investitionsplanung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04904-11)

3.6 Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05464-11)

3.7 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05571-11)

3.8 Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

3.9 Organisation des ÖPNV
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05564-11)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05512-11)

4.2 Zeche Crone
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05302-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05302-11-E2)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide - in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05404-11)

4.4 Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04893-11-E1)

4.5 Verlagerung des Zentralen Omnibus Bahnhofs (ZOB)
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05563-11)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Brandschutz an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04913-11)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04968-11)
7.2 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-11)

7.3 Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05194-11)

7.4 Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05489-11)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Kommunales Wohnkonzept - Aufbau eines kleinräumigen Wohnungsmarktmonitorings
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05126-11)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Handlungsprogramm Klimaschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05594-11)

12.2 Klimaschutzgesetz NRW
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05307-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05307-11-E2)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

14.1 Unendliche Geschichte: Bepflanzung Olleroh Park
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05668-11)

14.2 Sicherungsmaßnahmen für die Überquerung des Emscher-Radweges über die Adelenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05669-11)

14.3 FFH-Artenschutz auf dem ehem. Kohlenlager Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05671-11)

14.4 FFH-Artenschutz auf der Sukzessionsfläche Semerteichstraße / Im Defdahl / Stefan Albring Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05672-11)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Prof. Dr. Richter benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Erweiterungen:

Es liegen folgende Vorschläge der Verwaltung zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vor:
- I. Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Empfehlung
(DS-Nr.: 05588-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor –

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 3.10 aufgerufen.


- II. Haushaltsplan 2012- Anpassung der Aufwendungen für Strom und Wärme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04966-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor –


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 6.2 aufgeführt, sollte jedoch zusammen mit TOP 3.1. (HHPL-Entwurf 2012) behandelt werden.


III. Tischvorlage: Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodt-straße/Hafenbrücke - (Änderungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen)-Beschluss- (Drucksache Nr.: 05735-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 4.6 aufgerufen.




Änderungen:

Auf Bitte von RM Wittmann werden heute die Tagesordnungspunkte: 3.2, 3.3., 3.4 und 3.7 wegen Themenzusammengehörigkeit zusammen behandelt.

RM Harnisch schlägt vor, TOP 2.1 (PCB-Belastung ...) heute unter TOP 3.11 zu behandeln. Aus seiner Sicht liegt hier keine besondere Bedeutung mehr vor aber es greift die Tatsache, dass zwei verschiedene Dezernate hiervon betroffen sind.

Hierzu macht RM Märkel deutlich, dass aus Ihrer Sicht das Thema ENVIO durchaus noch von besonderer Bedeutung ist.

Zum Vorschlag von RM Harnisch wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie Die Linke TOP 2.1 (PCB-Belastung...) heute unter TOP 3.11 zu behandeln.

Auf Bitte von RM Pisula lässt der Ausschuss die Vorlagen zu TOP 3.1, 3.5 und 6.2 in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.



Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht mit den o.a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.10.2011

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.10.2011 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

Die Angelegenheit wird heute unter TOP 3.11 behandelt (so unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ vom Ausschuss beschlossen worden).

hierzu: Eine Vorlage über: Aktuelle Boden- und Fegestaubuntersuchungen und Luftdepositionsmessungen (DrucksacheNr.: 05584-11)

hierzu: Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 05562-11)

„hiermit beantragen wir den Tagesordnungspunkt „PCB-Belastung am Dortmunder Hafen“
als Tagesordnungspunkt von besonderer Bedeutung vorzusehen. Die Medien berichteten
über neu aufgetretene PCB-Kontaminierungen im Freibereich des ehemaligen Envio-
Firmengeländes, die zu einem Einsatz der Dortmunder Feuerwehr geführt haben. Zu diesem
Vorfall bitten wir um eine Berichterstattung.

Darüber hinaus möchten wir den Antrag DS 03156-11-E2 (siehe Beschlussvorschlag) erneut
zur Abstimmung stellen, den wir bereits in der Sitzung am 13.04.2011 zur möglichen
PCB-Belastung von LKW-Fahrern in der Anlieferung von Envio zur Abstimmung gestellt
haben. Die Bezirksregierung hatte dazu im AUSWI erklärt, dass eine Belastung der Fahrer
mit PCBs nicht möglich sei, weil diese abgeschottet von der Umwelt in Seecontainern
transportiert würden. Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung fand der Antrag keine
mehrheitliche Zustimmung im Ausschuss.
Nach dem Bericht von Prof. Dr. Kraus von Uni Klinikum Aachen hat sich hier aber eine
neue Sachlage ergeben. Prof. Kraus stellte dar, dass es ihm in wenigen Fällen vergönnt
war, Mitarbeiter von Logistikbetrieben, die belastete Transformatoren gefahren haben, zu
untersuchen. In allen Fällen wiesen die untersuchten LKW-Fahrer erhöhte PCB-Werte im
Blut auf.
Die Werte reichten zwar nicht aus, um eine Aufnahme in das Langzeitbetreuungsprogramm
zu rechtfertigen. Die Ergebnisse widerlegen aber eindeutig die Einschätzung der
Bezirksregierung. Daher macht es aus Sicht der Fraktion DIE LINKE Sinn, durch die Behörden
gezielt auf die LKW-Fahrer im Anlieferverkehr von Envio zuzugehen, um hier mögliche
weitere Belastungen festzustellen und ev. betroffene Menschen ärztlich im Rahmen
der laufenden Programme zu versorgen. Die Höhe der Belastungen kann zwischen den
einzelnen Personen sehr differieren. Das zeigen alleine schon die sehr unterschiedlichen
PCB-Werte bei den Mitarbeitern von Envio und der Nachfirma ABP. Nicht ausreichend
sind unseres Erachtens Hinweise an die Arbeitgeber der betroffenen Menschen – diese
stehen im Zweifel unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten in der Kritik und dürften kein
Interesse an einer Beteiligung ihrer Mitarbeiter haben. Eine persönliche Ansprache ist daher
angezeigt.

Beschlussvorschlag
Der AUSWI erwartet von der Verwaltung, dass die LKW-Fahrer, die mit PCB belastete
Materialien bei der Fa. Envio angeliefert haben, persönlich angeschrieben werden.

Im Anschreiben soll die Situation einschließlich der gesundheitlichen Risiken erläutert
werden. Die möglicherweise von PCB-Belastungen betroffenen LKW-Fahrer sollen auf die
Möglichkeit zur kostenlosen Untersuchung und im Falle eines PCB-Befundes auf eine
mögliche kostenlose Teilnahme an den Nachsorgeprogrammen hingewiesen werden.“

Weiter liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 05309-11-E1) -lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor- Hier wurde bereits über den Antrag abgestimmt, es fehlt lediglich noch die Stellungnahme der Verwaltung, welche heute vorliegt.

-> hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05309-11-E2)




RM Märkel richtet zu drei Blöcken (zu den Themen: UIG / Feuerwehreinsatz / Begehung vor der Stilllegung der Firma ENVIO) zusätzliche Fragen an die Bezirksregierung Arnsberg (BR/Arnsberg). Auf Bitte von Herrn Müller -BR/Arnsberg- wird sie diese noch mal schriftlich formulieren, damit die schriftliche Stellungnahme hierzu von der BR/Arnsberg im Nachgang erfolgen kann.

RM Kowalewski begründet den heute vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke.

Herrr Schmitz-Ebert -BR/Arnsberg- teilt hierzu mit, dass aufgrund einer Nachfrage bei Herrn Pof. Dr. Kraus festgestellt werden konnte, dass es sich bei den bisher untersuchten Fahrern um solche aus Logistikbetrieben gehandelt hatte. Hierbei stellte sich heraus, dass es sich ausschließlich um Fahrer gehandelt hat, welche gereinigtes Material bei der Firma ENVIO abgeholt haben, welches aber trotzdem noch belastet war. Bei den Fahrern, die das Gefahrgut angeliefert hatten, hat es sich um für Gefahrgut geschultes Personal gehandelt. Ergänzend kündigt er an, dass die hierzu erstellte schriftliche Stellungnahme des Herrn Dr. med. Michael Hagmann vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit-NRW dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird (siehe Anlage).

Herr Müller -BR/Arnsberg- informiert kurz über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens und macht deutlich, dass die BR/Arnsberg erst mit der europaweiten Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahmen beginnen kann, wenn dieses Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Er erläutert weiter, dass man derzeit noch in Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter steht. Herr Müller teilt ergänzend mit, dass die BR/Arnsberg in der Zwischenzeit ein Angebot von der Firma ENVIO erhalten hat, wonach die französische Firma TREDI, die in der Entsorgung belasteter und unbelasteter Güter bekannt ist, die Sanierung entsprechend der von der BR/Arnsberg gesetzten Sanierungsanordnung übernehmen soll. Dieser Vorschlag wird derzeit sehr intensiv geprüft. Er betont aber, dass unabhängig hiervon, die europaweite Ausschreibung der Sanierung weiter vorbereitet wird. Er erläutert weiter, warum dieser Antrag der Firma ENVIO aus rechtlicher Sicht zunächst beachtet werden muss. Er betont erneut, dass die abschließende Entscheidung hierzu dem Insolvenzverwalter obliegt.
.
Um die Schwierigkeiten des Verfahrens zu verdeutlichen, informiert anschließend der heute anwesende Jurist der BR/Arnsberg -Herr Bremecker- ausführlich über das Insolvenzrecht in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt.

Herr Dr. Mackenbach nimmt zu den Fragen in Sachen Feuerwehreinsatz wie folgt Stellung: Zum einen verweist er auf die heute vorliegende Vorlage, hier auf Punkt 2.1, wo auch die entsprechenden Gutachten des LANUV beigefügt sind. Weiter führt er an, dass im letzten Jahr, nachdem die Firma ENVIO von Seiten der Bezirksregierung geschlossen worden ist, das Gelände gereinigt, abgesaugt und beprobt worden. Die BR/Arnsberg ist für alle Flächen zuständig, die im weitesten Sinne versiegelt
(befestigte Flächen) sind. Das Umweltamt ist für Flächen zuständig, wo es im weitesten Sinne um den Boden (unbefestigte Flächen) geht. Dies ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung für den technischen Umweltschutz. Bei den Beprobungen hat sich herausgestellt, dass die Absaugung in einigen Bereichen nicht den abschließenden Erfolg gebracht hat. Diese Flächen wurden gesichert und werden im Zuge der gesamten Freiflächensanierung, die in Phase drei der Sanierung des ENVIO-Geländes erfolgen wird, entsprechend behandelt.

Auf Wunsch des Umweltministers wurden inzwischen noch mal unter der Federführung des LANUVS, sowohl in den Kleingärten als auch auf dem ENVIO-Gelände erneute Proben genommen. Von diesen 20 Proben waren 19 Proben deckungsgleich mit den vorherigen Proben an diesen Stellen, d.h. es waren alles unbelastete Bereiche. In einem Bereich hat es allerdings eine Belastung gegeben, die vorher nicht festgestellt werden konnte – hierbei ist eine Belastung von 3000-3800 mg festgestellt worden. Diese Fläche wurde von der Feuerwehr abgedeckt. Diese Fläche muss im Zuge der Gesamtsanierung entsprechend behandelt werden. Nach seiner Einschätzung handelt es sich hier nicht um eine Rekontaminierung und es war auch nicht mit einer Auswehung zu rechnen. Auf Wunsch des Umweltministers werden aber in der kommenden Woche erneute Bebprobungen auf der ENIO-Fläche erfolgen.

Zum vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke bezieht sich RM Pisula sich auf die Erläuterung der Vertreter der BR/Arnsberg, wonach keine neue Sachlage zu dem im Antrag genannten Thema vorliegt, daher wird seine Fraktion diesen Antrag ablehnen.

Herr Prof. Richter möchte zu der heute vorliegenden schriftlichen Stellungnahme der Bezirksregierung wissen, ob die Verwaltung die hierin enthaltenen Aussagen zum Thema Auskunftsrecht zum Anlass nimmt, diese rechtlich prüfen zu lassen.

RM Harnisch bezieht sich zum Antrag der Fraktion Die Linke auf die vorherigen Ausschusssitzungen, wo bereits danach gefragt wurde, woher die Stadt Dortmund die Adressen der betroffenen LKW-Fahrer bekommen kann. Frau Dr. Düsterhaus hatte hier bereits erwähnt, dass es nicht möglich ist, diese Daten zu bekommen. Er signalisiert aber Zustimmung, für den Fall, dass die Fraktion Die Linke ihren Antrag dahingehend ändert, das die Berufsgenossenschaften zu beauftragen sind.

RM Märkel signalisiert Zustimmung zum Antrag der Fraktion Die Linke.

RM Kowalewski erklärt, das der Antrag seiner Fraktion dem Vorschlag von RM Harnisch folgend wie folgt umformuliert wird: „ Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fordert die zuständigen Berufsgenossenschaften auf, die LKW-Fahrer, die in der Logistik von ENVIO beschäftigt waren, zu untersuchen.“

Herr Bremecker nimmt zu der durch Herrn Prof. Richter zum Auskunftsrecht gestellten Frage Stellung und begründet hiermit die Rechtmäßigkeit des in der Stellungnahme geschilderten Vorgehens.

RM Wittmann empfiehlt, den Antrag der Fraktion dahingehend abzuändern, dass die Stadt Dortmund das Gespräch mit den Berufsgenossenschaften suchen soll, damit diese dann entsprechend tätig werden. Dies vor dem Hintergrund, dass er diese Vorgehensweise für zielführender hält, als direkt an die Berufsgenossenschaften heranzutreten.

Herr Ellerkamp räumt zu der Kritik des Herrn Prof. Richter zu der vorliegenden Stellungnahme ein, dass die Verwaltung die von ihr weitergereichten Stellungnahmen selbstverständlich prüft. Die Rechtsauffassung der BRA ist nachvollziehbar. Gleichwohl gibt es u. a. im Landtag eine grundsätzliche Diskussion, wie das UIG auszulegen sei, die möglicherweise zukünftig eine andere Auslegung nahelegen könnte.

RM Kowalewski stimmt dem Vorschlag von RM Wittmann zu und befürwortet somit folgende Umformulierung des Antrags der Fraktion Die Linke:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet die Verwaltung, das Gespräch mit den zuständigen Berufsgenossenschaften zu suchen, um eine Untersuchung der LKW-Fahrer, die in der Logistik von ENVIO beschäftigt waren, zu erreichen."







Demnach liegt insgesamt heute folgender geänderter Antrag der Fraktion Die Linke zur Abstimmung vor
(Drucksache Nr.: 05562-11):

Beschlussvorschlag

Der AUSWI erwartet von der Verwaltung, dass die LKW-Fahrer, die mit PCB belastete
Materialien bei der Fa. Envio angeliefert haben, persönlich angeschrieben werden.

Im Anschreiben soll die Situation einschließlich der gesundheitlichen Risiken erläutert
werden. Die möglicherweise von PCB-Belastungen betroffenen LKW-Fahrer sollen auf die
Möglichkeit zur kostenlosen Untersuchung und im Falle eines PCB-Befundes auf eine
mögliche kostenlose Teilnahme an den Nachsorgeprogrammen hingewiesen werden.

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet die Verwaltung, das Gespräch mit den zuständigen Berufsgenossenschaften zu suchen, um eine Untersuchung der LKW-Fahrer, die in der Logistik von ENVIO beschäftigt waren, zu erreichen."


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt diesem Antrag mehrheitlich zu.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 05309-11-E2) zur Kenntnis.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

hierzu –> Lesehilfe Haushaltplanentwurf 2012 (Drucksache Nr.: 04868-11-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


zu TOP 3.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05446-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -)




zu TOP 3.3
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05479-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2012;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2012 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2012 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH
zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;


zu TOP 3.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Gewinnverwendung 2010 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05556-11)
Herr Kollmann -20- bittet die nachfolgende Veränderungen hinsichtlich des Beschlussvorschlages bzw. der Punkte 3. und 4. der Begründung zu empfehlen bzw. zu beschließen:


Beschlussvorschlag (Veränderungen):

2. Aus der Rücklage des Deponiesondermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in
Höhe von 5.632.848,78 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis
2010 von – 5.256.098,78 e verrechnet und der verbleibende Betrag von 376.750,00 € an
den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen„ als Abschlussprüfer des Jahres-
abschlusses 2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen
, zu beauftragen.


Begründung

3. Ergebnisverwendung

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 weist einen Jahresfehlbetrag von -5.256.098,78 € aus. Dieser Verlust ist kein Verlust im Sinne der Kostenrechnung, sondern der handelsrechtlichen Rechnungslegung.

Dieser erstmalige Verlust des Deponiesondervermögens resultiert aus den seit dem 1. Januar 2010 geltenden neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilMoG und hängt ausschließlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Neubewertung der Rückstellungen für Deponienachsorge zum 1. Januar 2010 zusammen. Danach war ein Betrag von 93.323.568,57 € von den Rückstellungen in die Rücklagen umzugliedern.

Durch einen infolge dieser Neubewertung entstehenden Aufwand aus der Aufzinsung der Deponienachsorge-Rückstellung ist in 2010 ein Verlust entstanden, der auch in künftigen Wirtschaftjahren in ähnlicher Größenordnung vorliegen wird. Dieser Verlust ist durch eine Entnahme aus den Rücklagen wieder auszugleichen. Bei dem Aufwand aus der Aufzinsung und der Entnahme aus der Rücklage handelt es sich nicht um zahlungswirksame Positionen sondern um buchhalterisch notwendige Buchungen. Die angemessene Eigenkapitalverzinsung des von der Stadt eingebrachten Stammkapitals von 5,5 Mio. € bleibt gewährleistet. Die Eigenkapitalverzinsung für 2010 beträgt 6,85% und führt zu einem an den Haushalt der Stadt abzuführenden Betrag von 376.750,00 €.


4. Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2011

Da die kaufmännische Geschäftsführung des Deponiesondervermögens durch die EDG erfolgt, bietet es sich zur Nutzung von Synergieeffekten an, den Wirtschaftsprüfer, der den Jahresabschluss der EDG prüft, auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Deponiesondervermögen zu beauftragen. Die EDG- Aufsichtsgremien werden für das Jahr 2011 voraussichtlich die BDO AG, Essen, auswählen. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll daher für die Jahresabschlussprüfung 2011 des Deponiesondervermögens die gleiche Gesellschaft vorgeschlagen werden.

Begründung für die Veränderung


Die Veränderung zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages dient der umfassenderen Information der Mitglieder der Ausschüsse und des Rates, da die ursprüngliche Version die Möglichkeit einer Fehlinterpretation nicht ausschließt.

Die Veränderung zu Punkt 4. des Beschlussvorschlages ist erforderlich, da in der ursprünglichen Vorlage irrtümlich eine falsche Jahreszahl angegeben wurde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss mit den o.a. Veränderungen zu fassen:

Beschluss

1. Der Lagebericht 2010 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2010 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 € wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in
Höhe von 5.632.848,78 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis
2010 von – 5.256.098,78 e verrechnet und der verbleibende Betrag von 376.750,00 € an
den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2010 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen„ als Abschlussprüfer des Jahres-
abschlusses 2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen
, zu beauftragen.


zu TOP 3.5
Gesamtkonzept zur mittelfristigen Investitionsplanung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04904-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.

zu TOP 3.6
Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05464-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PWC) als Prüfer des Jahresabschlusses vorzuschlagen.



zu TOP 3.7
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05571-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den dritten Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration zur Kenntnis.












zu TOP 3.9
Organisation des ÖPNV
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05564-11)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsatrag der Fraktion Die Linke (DrucksachNr.: 05564-11-E1):

„unsere Fraktion schlägt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor,
sich im Hinblick auf die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs mit neueren verkehrpolitischen Entwicklungen noch besser vertraut zu machen. Dazu wäre es erstrebenswert eine(n) Berichterstatter(in) aus der Stadt Hasselt einzuladen. Wir schlagen als Zeitfenster das 2. Quartal 2012 vor.

Hasselt ist inzwischen in Europa für seinen innovativen ÖPNV berühmt und es gibt Nachahmer
unter anderen Kommunen im inzwischen dreistelligen Bereich. Auch in Deutschland laufen mehrere
Pilotprojekte, die sich am Modell der Stadt Hasselt orientieren. So z.B. in den Brandenburgschen
Kleinstädten Lübben und Templin.

Das Verkehrskonzept, dass unter dem sozialdemokratischem Bürgermeister Steve Stevaert in
Hasselt eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass bis zu 30 Prozent mehr Menschen in die Stadt
Hasselt kommen und die Umsätze des Einzelhandels seit der Umgestaltung des ÖPNV stark angestiegen sind. Außerdem war eine spürbare Entlastung des kommunalen Haushaltes die Folge.“


RM Kowalewski erläutert die Hintergründe des vorliegenden Antrags.

Nachdem die Sprecher mehrerer Fraktionen ihre Haltung zum Antrag verdeutlicht haben, fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) folgenden Beschluss:

Der AUSWI lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich, bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen ab.


zu TOP 3.10
Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05588-11)
Auf die Frage von Herrn Clemens, warum die Vorlage nicht auch den zuständigen Bezirksvertretungen vorgelegt wurde, teilt Herr Limberg mit, dass er dies bei StA 23 hinterfragen und ihn entsprechend informieren wird.

Auch die Ausschussvorsitzende appelliert daran, die Vorlage den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.

Weitere Verständnisfragen werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den vorgelegten Zwischenbericht der Projektgruppe „Schulbauprioritätenliste“ zur Kenntnis und beschließt:

1. die Priorisierung der bau- und schulfachlich notwendigen Maßnahmen der „Liste B“ (Anlage 1) nach dem vorgelegten Bewertungssystem (Anlage 2),
2. die Erarbeitung eines Umsetzungs- und Finanzierungsplanes der Maßnahmen der Liste B,
3. eine aktuelle Bedarfsprüfung für Maßnahmen der Kategorie II in der Liste B (Anlage 4), bei denen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen eine schulfachliche Neubewertung durchzuführen ist und
4. sukzessive für alle Schulbaumaßnahmen die Nutzwertanalyse durchzuführen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05512-11)

Herr Wilde (StA 61) bringt hierzu folgende Ergänzung ein:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, der Empfehlung des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) nicht zu folgen, die Größe der Verkaufsfläche und die zulässigen Sortimente des geplanten Baumarktes auch in die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Dieses ist nicht erforderlich, weil der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowohl die Größe als auch die Sortimente hinreichend festsetzt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o.a. Ergänzung nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
geprüft und beschließt:
a) die Stellungnahmen des Einsprechers unter Ziffer 8.1 und 8.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahmen des Einsprechers unter Ziffer 8.3 dieser Vorlage zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / FNA
213–1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wie unter Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben zu reduzieren. Der reduzierte Bereich der 33. Änderung -Teil I- ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 06.06.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.10.2011 der 33. Änderung -Teil I- des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.


IV. Der Rat der Stadt beschließt die 33. Änderung -Tei I- des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.


V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan offengelegte Begründung vom 06.06.2011 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.10.2011 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 225n -Zeche Crone, Teil I- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 225n -Zeche Crone, Teil I für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauBG in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.2
Zeche Crone
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05302-11-E1)

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05302-11-E 2)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05302-11-E 3)





Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05302-11-E2):


„Nachfolgend nehme ich zu der Anfrage vom 29.09.2011 Stellung:
Der Gesamtbereich der ehemaligen Zeche Crone ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens in zwei Teile aufgeteilt worden. Im Südteil der Fläche befand sich früher der überwiegende Teil der Betriebsanlagen von Zeche und Kokerei. Diese Fläche reicht nach Norden bis an die Vorbehaltsfläche Nahverkehr heran. Der Nordteil wird beherrscht von der ehemaligen Bergehalde der Zeche. Die Sanierung der Südfläche wird derzeit umgesetzt. Für den Nordteil liegen umfangreiche orientierende Untersuchungen vor. Im Rahmen eines Sanierungsplanes sollen hier weitere Detailuntersuchungen vorgelegt werden.

Die Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und II ist vor dem Hintergrund erfolgt, den Hellweg Heimwerkermarkt kurzfristig zu realisieren. Demgegenüber soll der Nordteil erst mittelfristig realisiert werden. Die Realisierung von Wohnbebauung im nördlichen Teil des Bebauungsplanes ist realistisch, wenn vorab eine entsprechende Beseitigung der Altlasten erfolgt ist.


Zu Frage 1 – Wahrscheinlichkeit einer mittelfristigen Realisierung/frühester Baubeginn

Aufgrund der Nutzung des Plangebietes als Zechen- und Kokereistandort sind in der Vergangenheit bereits umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich der Bodenverunreinigung durchgeführt worden. Aktuell hat die Deutsche Montantechnologie aus Bochum in diesem Jahr für den Bereich der Grundstücksflächen der Ruhrkohle (RAG MI) Untersuchungen durchgeführt. Die Folgenutzung „ Wohnen“ ist vor dem Hintergrund der zur Zeit bestehenden Ergebnisse ohne weitere Maßnahmen (Abdeckung mit unbelastetem Boden oder Bodenaustausch) nicht möglich.

Auch für den nördlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Planungsverwaltung von der Zuarbeit der Eigentümerin und Vorhabenträgerin abhängig. Die Eigentümerin, die Ruhrkohle
(RAG MI), kam zwischenzeitlich zum Ergebnis, dass eine Wohnbebauung im nördlichen Teil des Geländes der ehemaligen Zeche Crone auf der Bergehalde auch vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Überlegungen und finanzieller Aufwendungen für die Altlastensanierung grundsätzlich denkbar ist und weiter verfolgt werden soll. Im Bereich der Halde ist die Verunreinigung mit Altlasten auch nicht so problematisch. Gravierender ist die Frage der Standsicherheit der Halde, die zur Zeit von RAG MI untersucht wird.

Festzuhalten bleibt, dass eine Wohnbebauung auf der Halde grundsätzlich möglich ist. Die Altlastensanierung im Bereich der Halde ist für Mitte 2012 geplant. Ein Baubeginn setzt gültiges Planungsrecht und die Herstellung der Erschließung voraus. Dazu können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden, sodass noch keine Aussage zu einem möglichen Baubeginn möglich ist.


Zu Frage 2 – Alternativen zu einer Wohnbebauung

Der gültige Flächennnutzungsplan stellt den nördlichen Teil der Zeche Crone als gewerbliche Baufläche dar. Somit ist hier eine gewerbliche Nutzung möglich. Sollte in Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den Nordteil weiterhin eine Wohnbebauung angestrebt sein, bedarf eine solche Nutzung der vorherigen Änderung des Flächennutzungsplanes.


Zu Frage 3 – Konkrete, bisher vorgefundene Verunreinigungen in dem für die Wohnbebauung vorgesehenen nördlichen Bereich des Bebauungsplane Hö 225 n

Die nördliche Hälfte des ehemaligen Betriebsgeländes der Zeche und Kokerei Crone ist geprägt von der ehemaligen Bergehalde der Zeche. Das anstehende Haldenmaterial weist –zum Teil natürlich bedingte - erhöhte Gehalte an Arsen und Chrom auf. Kokereispezifische Kontaminationen wurden im Bereich der angedachten Wohnnutzung nicht auffällig. Zur Sicherung vor schwermetallhaltigen Staubverwehungen wurde die Halde bereits im Jahr 1998 teilweise abgetragen, egalisiert und mit unbelastetem Bodenmaterial abgedeckt.


Zu Frage 4 – Sind nur Teilbereiche oder ist der gesamte nördliche Bereich verunreinigt?

Die Schadstoffverteilung im nördlichen Bereich ist annähernd flächendeckend, so dass die Vorgaben eines Sanierungsplanes für das gesamte Wohngebiet gültig sein werden.


Zu Frage 5 – Wer ist Eigentümer der Fläche/Wer trägt die Kosten der Altlastensanierung?

Eigentümerin der nördlichen Teilfläche des Bebauungsplanes Hö 225 n ist die RAG Montanimmobilien GmbH mit Sitz in Essen (RAG MI).

Zu Frage 6 – Form der Altlastensanierung (Auskofferung oder Aufschüttung) /verbleibende Kontaminationen nach der Altenlastensanierung

Nach den derzeitigen Sanierungsüberlegungen wird im Bereich der Wohnbauflächen ein mind. 2 m mächtiger oberer Nutzungshorizont hergestellt, der die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für gesunde und sichere Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse einzuhalten hat. Nur dort, wo es das Höhenniveau der geplanten Herrichtungsebene erfordert, wird in den vorhandenen Haldenkörper eingegriffen. Aushubmaterial mit Schadstoffgehalten über dem Zuordnungswert Z 2 nach LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) wird ordnungsgemäß entsorgt. Entsprechende Regelungen hat ein vom Vorhabenträger vorzulegender Sanierungsplan zu treffen. Sofern der Plan die Zustimmung der Unteren Bodenschutzbehörde findet, kann er für verbindlich erklärt werden.

Zu Frage 7 - Höhe der Kosten für die Altlastensanierung und die Geländemodellierung

Eine Kostenschätzung für den derzeitigen Planungsstand liegt hier nicht vor.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Zusatz-/Ergänzungantrag der CDU-Fraktion (DrucksacheNr.: 05302-11-E 3):

Aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfs schiebt der Ausschuss diesen Antrag in seine nächste Sitzung am 30.11.2011.


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide - in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05404-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:




Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Hö 223 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 223 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 12.10.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlich­keitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.4
Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04893-11-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 04893-11-E1):

„Nachfolgend nehme ich zu Ihren Fragen und Anmerkungen in der Niederschrift zur Sitzung des Rates vom 29.09.2011 Stellung.

Die Denkmalbehörde und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, haben beide o.g. Objekte wissenschaftlich untersucht und ihre Entscheidung bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung der Objekte Kampstr. 45+47 sowie Markgrafenstr. 123/125 vorliegen. Entsprechend der Gesetzessystematik besteht daher für die Stadt Dortmund die Pflicht zur Eintragung in die Denkmalliste.

Am 08.11.2007 hat der Rat der Stadt für die Aufgaben der Stadt Dortmund nach dem Denkmalschutzgesetz NRW eine neue Zuständigkeitsregelung (Ratsvorlage v. 29.05.07) beschlossen. Danach wird die Entscheidung der Verwaltung über Eintragungen in die Denkmalliste den politischen Gremien vorab zur Kenntnisnahme vorgelegt. Grund für diese neue Regelung ist, dass nach dem Denkmalschutzgesetz bei Feststellung der Denkmaleigenschaft für die Gemeinde eine gesetzliche Eintragungspflicht besteht. Ein Ermessens- und Beurteilungsspielraum für eine anders lautende Entscheidung besteht nach dem Gesetz nicht.

Im Rahmen der Überprüfung der Denkmaleigenschaft sind mit den Eigentümern und Nutzern der Gebäude umfassende Gespräche geführt worden, die auch den zukünftigen Umgang mit den Objekten betrafen. Dabei äußerten sich die Betroffenen grundsätzlich positiv zu den geplanten Unterschutzstellungen. Insbesondere die Investoren der ehemaligen WestLB haben ihr Interesse an eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit bekundet, die zwingend an eine Eintragung in die Denkmalliste gebunden ist.

Die Ratsvorlage „Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 29.05.07 ist dieser Stellungnahme beigefügt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Verlagerung des Zentralen Omnibus Bahnhofs (ZOB)
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05563-11)

-> hierzu: Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 05563-11)

-> hierzu: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 05563-11-E1)

-> hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05563-11-E2)

Herr Prof. Richter begründet den Antrag der Fraktion Die Linke mündlich.

RM Harnisch signalisiert die Ablehnung des vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke und stellt mündlich folgenden Alternativantrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet die Verwaltung, zukünftig in regelmäßigen Abständen (alle 2 oder 3 Jahre) darüber zu berichten, in welchem Maße der ZOB tatsächlich frequentiert wird.

Herrr Wilde nimmt Stellung zum Antrag der Fraktion Die Linke und hält es für realistisch, dem Alternativantrag der SPD-Fraktion nachkommen zu können. Ergänzend betont er noch mal, dass es sich bei dem geplanten ZOB zunächst nur um ein Provisorium handelt.

Nachdem die übrigen Sprecher der Fraktionen ihre Standpunkte zu dem Antrag der Fraktion Die Linke sowie dem Alternativvorschlag der SPD-Fraktion verdeutlicht haben, stimmt der Ausschuss wie folgt ab:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 05563-11) mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem folgenden, in der Sitzung gestellten Alternativantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich zu.

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet die Verwaltung, zukünftig in regelmäßigen Abständen (alle 2 oder 3 Jahre) darüber zu berichten, in welchem Maße der ZOB tatsächlich frequentiert wird.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05563-11-E2) zur Kenntnis.




zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke - (Änderungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05735-11)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, den Bebauungsplan InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße / Hafenbrücke - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern
(Änderung Nr. 1),


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Entscheidung über drei Anträge auf Nutzungsänderung eines Ladenlokals (aufgegebener Lebensmittelhandelsbetrieb) auf dem Grundstück Arnoldstraße 4 zu drei Spielhallen mit jeweils 100 qm Nettospielfläche (Az. 61/5-1-039749, 61/5-1-039750, 61/5-1-039751) gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen und stimmt dieser Entscheidung zu.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 3 GO NRW

III. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftig noch folgende Baugesuche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan InN 204 planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der Änderung Nr. 1 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 3 GO NRW.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Brandschutz an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04913-11)
-> hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde

Verständnisfragen zur Vorlage und zur Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfs in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.






zu TOP 6.2
Haushaltsplan 2012 - Anpassung der Aufwendungen für Strom und Wärme -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04966-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04968-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßen-bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz.


zu TOP 7.2
Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


zu TOP 7.3
Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05194-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur „Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt“ zur Kenntnis.

Des Weiteren soll diese Vorlage, aufgrund der Anregung der Fraktion die Linke, auch an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis weitergeleitet werden.



zu TOP 7.4
Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05489-11)

RM Harnisch erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

RM Pisula teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich positiv gegenüber steht, insbesondere dahingehend, dass die berechtigten Interessen der Beschäftigten gewahrt werden müssen. Da aber noch Informationsbedarf zu haushaltsbezogenen Folgen besteht, bittet er darum, den Antrag erst in der nächsten AUSWI-Sitzung abschließend zu behandeln.

RM Wittmann signalisiert Zustimmung zum vorliegenden Antrag aber auch zu dem Vorschlag, die Beratung in die nächste Sitzung zu vertagen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt, aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion, diesen Vorschlag in seine nächste Sitzung am 30.11.2011.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Kommunales Wohnkonzept - Aufbau eines kleinräumigen Wohnungsmarktmonitorings
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05126-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk bezieht sich auf die folgende, in der Vorlage gemachten Aussage“ Die Wohnsituation der von Menschen mit Behinderungen wird in das Teilziel des Seniorengerechten Wohnens integriert, da aus den bestehenden Daten keine Indikatoren abgeleitet werden können“. Hierzu betont er, dass das Behindertenpolitische Netzwerk schon seit Jahren fordert, dass gerade im Bereich Wohnen die Situation behinderter Menschen in Dortmund genauer untersucht wird. In der vorliegenden Vorlage vermisst er diese Daten bzw. die Absicht, dass diese nun, speziell für behinderte Menschen, erhoben werden.

Herr Neuhaus kann den Wunsch des Behindertenpolitischen Netzwerks nachvollziehen, betont aber,
dass bereits bei der Entwicklung der Leitziele des Kommunalen Wohnungskonzepts dieses Problem bereits sehr ausführlich diskutiert und dort auch festgestellt wurde, dass es leider keine entsprechenden Daten gibt.

Verständnisfragen von RM Pohlmann werden durch Herrn Neuhaus und Herrn Wilde beantwortet.

Herrr Clemens vom Seniorenbeirat bittet darum, dass der Seniorenbeirat diese Vorlage auch zu Kenntnisnahme erhält.

Herr Haermeyer -Fachbereich Statistik- bestätigt, dass es zurzeit keine Daten darüber gibt, die die Wohnsituation von behinderten Menschen in Dortmund beschreiben. Eine Vollerhebung hierzu wäre allerdings mit zu hohem zeitlichen Aufwand verbunden.
Das Thema „Situation Behinderter Menschen in Dortmund“ steht seines Wissens nach auf der Agenda des Sozialdezernats für 2012, wo man in diesem Zusammenhang eine Erhebung hierzu vornehmen wird. Inwieweit diese dann dem Anspruch, die Situation der behinderten Menschen umfassend zu beschreiben, gerecht wird, kann er heute allerdings nicht beurteilen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt auf der Grundlage der vorgeschlagenen Methodik das kleinräumige Wohnungsmarktmonitoring und beauftragt die Verwaltung, erstmalig im IV. Quartal 2012 einen Bericht über die Entwicklung der im Kommunalen Wohnkonzept definierten vier Teilziele vorzulegen.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Handlungsprogramm Klimaschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05594-11)

-> hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’ 90 Die Grünen ( Drucksache Nr.: 05594-11-E1)

Herr Dr. Grote kündigt die Stellungnahme hierzu für die nächste Sitzung an

Zu den Klimaschutzmanagern kann er berichten, dass die erste Person bereits im nächsten Monat und die zweite Person im übernächsten Monat mit der Wahrnehmung der Aufgabe beginnen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung wieder aufrufen.


zu TOP 12.2
Klimaschutzgesetz NRW
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05307-11-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05307-11-E1):

„Die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste beantworte ich wie folgt:

1. Liegen der Verwaltung Informationen vor, wann der Gesetzentwurf verabschiedet und als Gesetz wirksam werden soll?

Das Landeskabinett hat am 21.06.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (KlimaschutzG-E NRW) beschlossen. Gleichzeitig hat das Landeskabinett beschlossen, zu dem vorgelegten Entwurf eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gemäß § 84 Abs. 3 GO sowie der Umwelt- und Wirtschaftsverbände und anderer gesellschaftlicher Akteure durchzuführen. Diese Anhörung der Verbände wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) am 22.06.2011 mit Stellungnahmefrist zum 20.07.2011 eingeleitet. Am 10.08.2011 hat das MKULNV NRW eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt.

Aktuell liegen der Verwaltung die Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) und des Regionalverbandes Ruhr (Träger öffentlicher Belange, Regionalplanungsbehörde) vor. Letztere spiegelt zunächst die Sicht der Verwaltung und erfolgt ausdrücklich vorbehaltlich weiterer Nachfragen oder anderslautender Beschlüsse der politischen Gremien des RVR. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW trägt teilweise erhebliche rechtliche Bedenken vor. Sie geht davon aus, dass der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahme noch eine grundlegende Überarbeitung erfahren wird. Vor diesem Hintergrund ist der zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens nur schwer einzuschätzen. Informationen aus dem Ministerium, wann der Gesetzentwurf verabschiedet und als Gesetz wirksam werden soll, liegen der Verwaltung nicht vor.


2. Nach § 1 des Gesetzentwurfs richtet sich das Gesetz an alle öffentlichen Stellen, welche nach der Konkretisierung des § 2 des Gesetzentwurfs die Landesregierung, Behörden, Einrichtungen, Sondervermögen und sonstige Stellen des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des Öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen sind. Mithin ist die Verwaltung adressierter Anwender des Gesetzes. Gibt es vor diesem Hintergrund bereits Planungen, wie die Verwaltung der ihr zugedachten „Vorbildfunktion“ im Rahmen des geplanten Gesetzes (vgl. insoweit § 5 des Gesetzentwurfs) gerecht werden soll?

Das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs, die Verringerung des Treibhausgasausstoßes als Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz, wird von den nordrhein-westfälischen Kommunen, wie auch vom Regionalverband Ruhr unterstützt. Gerade auf kommunaler Ebene wurden und werden auf freiwilliger Basis vielfältige Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen. So fördern die nordrhein-westfälischen Kommunen seit langem im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Klima- und Ressourcenschutz, indem sie z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung durchführen oder auch die erneuerbaren Energien gezielt fördern. Gleichzeitig profitieren die kommunalen Haushalte unmittelbar davon, wenn etwa bei einer energetischen Sanierung kommunaler Gebäude die Betriebskosten nach der Refinanzierung der Investitionen dauerhaft sinken.

Die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung wird auch aus Gründen der Wirtschafts- und Standortförderung mitgetragen. Denn Klimaschutz durch CO2-Einsparung ist ein zentraler Schlüssel, um den Wirtschafts- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen in einer globalisierten Weltwirtschaft zu positionieren. Die Verwirklichung von Klimaschutzzielen kann sich als Motor positiv auf die Energie- und Umweltwirtschaft, auf das Gewerbe und Handwerk in Nordrhein-Westfalen auswirken; beispielhaft sei auf die Entwicklung und Produktion von Solar-Modulen, Windkraftanlagen, neuer Wärmedämmungs-, Heizungs- und Beleuchtungstechniken verwiesen. Insofern können den industriell und mittelständisch geprägten Regionen des Landes Wachstumschancen und neue Märkte eröffnet werden, was sich nicht zuletzt auch positiv auf die Gewerbesteuer-Einnahmen auswirken dürfte.

Die Stadt Dortmund hat im Bereich Klimaschutz bereits einige Meilensteine erreichen können. Mit dem Beitritt zum Klimabündnis, eigenständig erstellten CO2-Bilanzen, dem Masterplan Umwelt, der Klimaschutzstrategie aus dem Jahr 2007 (21-Punkte-Programm) oder der sehr erfolgreichen Teilnahme am European Energy Award seien dabei nur einige genannt. Das Aktivitäten-Spektrum wird erweitert durch die Teilnahme an den Projekten „ALTBAUNEU“ sowie „ÖKOPROFIT“, zahlreichen Anstrengungen im Bereich energetischer Modernisierung, energieeffizientem Neubau sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien. Durch die spezifische Zusammensetzung des Stadtkonzerns besteht darüber hinaus eine viel versprechende Ausgangslage, um sich über die Gestaltung des Produktspektrums u.a. der Energieversorgung im Bereich Klimaschutz einzigartig zu positionieren. Der Rat der Stadt Dortmund hat auf der Basis des Berichts über die Dortmunder CO2-Bilanz für das Jahr 2005 im April 2008 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein kommunales Handlungsprogramm aufzustellen. Darin sollte aufgezeigt werden, welche Maßnahmen insbesondere zur Verminderung des Energiebedarfs erforderlich sind, um das Ziel der Stadt Dortmund zu verwirklichen, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % zu reduzieren (bezogen auf das Jahr 1990).

3. Sind „Klimaschutzmaßnahmen zur Minderung der Treibhausgase, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie zur Anpassung an den Klimawandel“ (ebd.) geplant, die über bestehende Maßnahmen hinausgehen?

Anfang 2009 wurde seitens der Stadt Dortmund beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Förderantrag für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes mit dem Titel „Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund“ gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 14.04.2009 positiv beschieden. Die Kosten der Gutachten beliefen sich, bei einer Laufzeit von 18 Monaten, auf 358.181,- €, die durch die Klimaschutzinitiative des BMU zu 80 % gefördert wurden. Mit Ratsbeschluss vom 31.08.2009 beauftragte der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, den Zuwendungsbescheid des BMU vom 14.04.2009 sofort umzusetzen. In beschränkten Ausschreibungsverfahren wurde im Oktober 2009 eine Bürogemeinschaft unter Federführung des Ingenieurbüros Gertec mit der Erarbeitung des Teilprojekts „Handlungsprogramm Klimaschutz“ beauftragt. Als zweites Teilprojekt des Handlungsprogramms wurde durch eine Bürogemeinschaft unter Federführung der Firma B.A.U.M. Consult eine Studie zur „Einrichtung eines Dienstleistungszentrums Energieeffizienz“ in Auftrag gegeben. Für ein weiteres Teilprojekt wurde die Ingenieurgesellschaft ENERKO beauftragt. Hier lag der Schwerpunkt auf dem Einsatz regenerativer Energien und der Verbesserung der Wärmeinfrastruktur in Dortmund.

Die Federführung zur Koordination der drei Gutachten lag im städtischen Umweltamt. Eine koordinierende Funktion für die Zusammenfassung der Ergebnisse der drei Gutachten übernahm das Team des Hauptgutachtens „Handlungsprogramm Klimaschutz“, in diesem Fall die Gertec GmbH. Während der Gutachtenerstellung gab es zahlreiche Jour-fix-Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Akteursbeteiligung wurde im Bereich von Einzelinterviews von den Gutachtern selbst gesteuert, bei Workshops, Klimaveranstaltungen etc. wurde die Koordination gemeinsam organisiert bzw. moderiert. Durch die gewollte, intensive Akteursbeteiligung der Klimaakteure in der Stadt nahm dies einen entsprechend großen Raum in der Planung ein. Hilfreich war hier die Installation des Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK), der als verwaltungsgesteuertes Lenkungsorgan und Forum das Handlungsprogramm begleitete. Alle drei Gutachten des „Handlungsprogramms Klimaschutz 2020“ wurden am 31.10.2010 abgeschlossen und im Dezember 2010 für die politische Gremienbeteiligung vorbereitet. Am 23.02.2011 verabschiedeten im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien alle Fraktionen einstimmig das Konzept.

Der Rat der Stadt Dortmund schließlich nahm die vorgelegten Gutachten „Handlungsprogramm Klimaschutz“, „Strategien zum Ausbau Erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Wärmeinfrastruktur“ und „Dienstleistungszentrum Energieeffizienz“ am 31.03.2011 zur Kenntnis. Er fasste für den Zeitraum 2011 bis 2014 folgende Beschlüsse:

Die Verwaltung wird beauftragt,
Ø die Umsetzung des „Handlungsprogramms Klimaschutz“ und die vorgeschlagenen gutachterlichen Maßnahmen des Klimaschutzszenarios in die Wege zu leiten,
Ø den Aufbau des Dienstleistungszentrums (DLZE) gemäß den Gutachterempfehlungen im Zeitraum 2011-2014 einzuleiten und zu unterstützen,
Ø zur Unterstützung der Realisierung der Punkte 1 und 2 einen Förderantrag für zwei Klimaschutzmanager/innen aus den Mitteln der Klimaschutzinitiative zu stellen,
Ø beginnend mit der Förderzusage, zwei auf drei Jahre befristete Stellen für Klimaschutzmanager/innen einzurichten und zwei Klimaschutzmanager/innen für diesen Zeitraum einzustellen,
Ø einen Bericht zur CO2-Bilanz der Stadt Dortmund in einem 2-Jährigen Turnus vorzulegen.

Die Beschlüsse befinden sich derzeit in der Umsetzung.

4. Ist die Aufstellung eines „Klimaschutzkonzeptes“ (ebd.) geplant?

Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Welche konkreten Änderungen in der Bauleit- und Regionalplanung sind durch deren geforderte Ausrichtung an Klimaschutzkonzepten zu erwarten (vgl. insoweit auch § 5 des Gesetzentwurfs)?

Aufgabe der Landesplanung ist es, die Verwirklichung der in § 2 ROG niedergelegten Raumordnungsgrundsätze zu sichern und dabei die vielfältigen Raumnutzungsansprüche, die in einem dicht besiedelten Bundesgebiet bestehen, zu harmonisieren und zu koordinieren. Darüber hinaus ist die Regionalplanung als Bindeglied zwischen der Landesplanung und der örtlichen (gemeindlichen) Bauleitplanung vorgesehen. Die Regionalplanung hat u.a. die Aufgabe, die Landesplanung bezogen auf den regionalen Raum zu konkretisieren. Insoweit entfalten Landesplanung und Regionalplanung Bindungswirkung für die kommunale Bauleitplanung.

Die kommunale Bauleitplanung muss aber ihrerseits auch die bundesrechtlichen Vorgaben im Baugesetzbuch des Bundes (BauGB) beachten. Dieses folgt bereits aus § 1 Abs. 6 BauGB, der die Vielzahl von Belangen aufzählt, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB auch die Belange des Umweltschutzes. Daneben bestimmt der neue Abs. 5 in § 1a BauGB, dass den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, in der Bauleitplanung Rechnung getragen werden soll. Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass dieser Grundsatz in der Abwägung zu berücksichtigen ist. Insoweit ist darauf zu achten, dass Bauleitplanverfahren nicht erschwert werden bzw. Fehler in Bauleitplänen durch Abwägungsdefizite hervorgerufen werden.

Insgesamt kann deshalb das Klimaschutzgesetz NRW nur grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass die Gesichtspunkte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in diesen planungsrechtlichen Rechtsrahmen zusätzlich als weiterer Belang Eingang finden ohne gegenüber anderen Belangen automatisch eine Vorrangstellung einzunehmen. Insoweit muss auch § 4 Abs. 3 KlimaschutzG-E NRW dahin angepasst werden, dass die Klimaschutzziele im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als ein wichtiger Belang (nicht als Ziele oder Grundsätze) Berücksichtigung finden. Unter diesem Blickwinkel können deshalb die vorgesehenen Regelungen in § 5 Abs. 2 sowie in § 6 Abs. 4 Satz 2 KlimaschutzG-E NRW keine verbindlichen Vorgaben treffen, sondern lediglich den Belang „Klimaschutz und Klimaanpassung“ als einen unbestreitbar wichtigen Belang in den Planungsprozess insgesamt einbringen. Dabei wird der Gesichtspunkt der Klimaanpassung im Hinblick auf die kommunale Bauleitplanung und die Vermeidung von Hochwasserschäden Eingang finden, um erhebliche Schäden für die Bauwilligen zu vermeiden und um aus Sicht der Gemeinde so genannte Planungsschäden nicht entstehen zu lassen.

6. Gibt es seitens der Stadt bereits eine juristische Bewertung, inwieweit das geplante Klimaschutzgesetz NRW einen legitimen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen darstellt?

Wie bereits eingangs ausgeführt, begegnet der vorgelegte Gesetzentwurf teilweise erheblichen rechtlichen Bedenken und bedarf deshalb nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW einer grundlegenden Überarbeitung. Der Gesetzentwurf enthält zum Teil sehr allgemein gehaltene Regelungen und Zielvorgaben, die zur Folge haben, dass das Gesetz aus sich heraus kaum anwendbar ist, was zu Irritationen und Rechtunsicherheiten führen wird. Ferner bestehen erhebliche Zweifel, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit gesetzlicher Vorgaben eingehalten werden. Insbesondere wird ein Präzisierungsbedarf hinsichtlich der Adressaten und Pflichten für die Anpassung an den Klimawandel gesehen. Darüber hinaus schränkt der Gesetzentwurf die kommunale Selbstverwaltung und hier insbesondere die kommunale Planungshoheit in nicht zu rechtfertigender Weise ein. So sollen u.a. Klimaschutzziele als Ziele und Grundsätze der Raumordnung konkretisiert werden, was jedoch insofern zu weit geht, als damit auch die kommunale Planungshoheit gebunden werden soll. Nicht zuletzt legt der Gesetzentwurf den Kommunen neue Pflichten und daraus resultierend finanzielle Belastungen auf, ohne die entstehenden Kosten nach Maßgabe des Konnexitätsausführungsgesetzes abzuschätzen und für einen entsprechenden Kostenausgleich Sorge zu tragen. Die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips nach Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung ist für die Städte, Gemeinden und Kreise eine unabdingbare Voraussetzung für die Übernahme neuer Pflichtaufgaben. Eine eigenständige juristische Bewertung der Stadt liegt bislang nicht vor.

7. Welche Vertreter der lokalen Wirtschaft wird die Verwaltung bei der Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes in die Diskussion mit einbeziehen?

Bereits zu Beginn der Gutachten zum „Handlungsprogramm Klimaschutz 2020“ ist die Zusammenarbeit mit allen Institutionen und Personen, die als Akteure im Zusammenhang mit Klimaschutz in der Stadt Dortmund anerkannt sind, verstärkt worden. Es gab viele Einzelinterviews, Firmenansprachen und die Aufforderung zur Mitgestaltung der Klimaschutzstrategie in Dortmund. Besonders die Stadtverwaltung selbst, ihre Tochterunternehmen (z.B. DSW21, DEW21, EDG), Emschergenossenschaft und TU Dortmund, das produzierende Gewerbe, Wohnungs- und Kreditwirtschaft, Institutionen und Verbände (z.B. IHK, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverband, Bund Deutscher Baumeister und Ingenieure, Verbraucherzentrale) waren an diesem Prozess unmittelbar beteiligt. Darüber hinaus wurden neben anderen hier namentlich nicht erwähnten Akteuren auch die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt umfassend in das Projekt einbezogen und für das Thema sensibilisiert.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Dr. Grote kündigt zum Thema „Klimaschutz“ eine weitere Vorlage mit ergänzenden Informationen für die nächste AUSWI-Sitzung an.


13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

zu TOP 14.1
Unendliche Geschichte: Bepflanzung Olleroh Park
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05668-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage zur Tagesordnung der FBI vor (Drucksache Nr.: 05668-11):

„Obwohl ich seit 1 Jahr Nachpflanzungen auf den gerodeten Stellen anmahne, der Leiter Stadtgrün am 09.09.2011 zugesagt hat, die lehmigen Stellen mit Rasen einzusäen und weitere Nachpflanzungen vorzunehmen, sind diese mit minimalstem Aufwand zu erledigenden Maßnahmen, bis heute immer noch nicht erfolgt.
1. Warum nicht?
2. Wann erfolgen die Maßnahmen?“


Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die nachfolgende Beantwortung der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05668-11-E1):

„Am 09.09.2011 hat mit Herrn Münch ein Ortstermin im Ollerohwäldchen stattgefunden.
Hierbei wurde Herrn Münch die bereits im Sommer erfolgte erste Nachpflanzung gezeigt und
nochmals das Gesamtkonzept Olleroh erklärt. Sinn und Zweck der Rodungen war es nicht,
alle Flächen im Anschluss wieder neu zu bepflanzen, sondern überalterte und standortfremde
Gehölze zu entfernen und einen offenen und angstfreien Parkwald zu schaffen.
Am 09.09.2011 wurde vereinbart, neben den bereits geplanten Sitzbänken zusätzlich
Ergänzungspflanzungen vorzunehmen sowie witterungsbedingte Kahlstellen mit Rasen
nachzusäen.
Aus wirtschaftlichen Aspekten ist eine gemeinsame Realisierung der Arbeiten bis Ende dieses
Jahres vorgesehen.
Die Umgestaltungsmaßnahme selbst ist mit der zuständigen Bezirksvertretung inhaltlich
abgestimmt worden. Das bisherige Ergebnis fand bis dato von dort volle Akzeptanz.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.2
Sicherungsmaßnahmen für die Überquerung des Emscher-Radweges über die Adelenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05669-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage zur Tagesordnung der FBI vor (Drucksache Nr.: 05669-11):

„Am Wochenende bei schönem Wetter nutzen Hunderte von Radfahrern und Spaziergängern den Emscher-Rad-und Wanderweg am Phoenix-See und überqueren dabei die stark befahrene Adelenstraße (ehem. B 236) Richtung Schüren. Dabei kommt es da die Pkw bei der abfallenden Straße auch mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, oft zu lebensgefährlichen Situationen, vor allem wenn Kinder mit unterwegs sind. Aber auch für die erwachsenen Radfahrer und Fußgänger ist die Überquerung an dieser Stelle eine Tortur.
1. Wieso kann hier nicht schnellstens durch bauliche Maßnahmen und Beschilderung kurzfristig Abilfe geschaffen werden, damit Dortmunds schönster und meistbefahrener Radweg so sicher wie möglich wird?
2. Ist es langfristig möglich, diese Überquerungsstelle mit einer Radfahrvorrangampel ausgestattet werden, wie das auch die Stadt Witten vorbildhaft bei ihrem Radweg Rheinischer Esel an der Herdecker Straße gemacht hat?“


Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die nachfolgende Beantwortung der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05669-11-E1):

„Unabhängig von der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt bereits im August 2011 mit der
Verkehrssituation im genannten Bereich befasst.
Die Querungssituation für Radfahrer über die Adelenstraße ist als sicher einzustufen. Dort
bestehen ausreichende Sichtweiten und ein Verkehrsaufkommen, das Querungen der Straße
ohne nennenswerte Wartezeiten zulässt. Weiter bremsen die Umlaufschranken den Radverkehr
vor der Querung ab.
Vor diesem Hintergrund lässt sich eine Signalanlage in diesem Bereich nicht rechtfertigen,
zumal ca. 50 m entfernt eine Signalanlage vorhanden ist.
Eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel kann nicht verwirklicht werden, da für diesen
Zweck in unmittelbarer Nähe zum Emscher-Radweg nicht genügend Fläche vorhanden ist.
Ein sog. Zebrastreifen kommt für die Belange des Radverkehrs nicht in Betracht. Gemäß § 26
Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Kfz-Fahrer die Pflicht, Fußgängern, die erkennbar
den Überweg benutzen wollen, dies zu ermöglichen.
Da davon auszugehen ist, dass Radfahrern diese Bestimmung in der Regel nicht geläufig ist,
würde durch die Anlegung eines Zebrastreifens im Verlauf eines viel genutzten Radweges ein
nicht vorhandener Vorrang suggeriert.
Um dem Kraftfahrtverkehr diese Radkreuzung im genannten Bereich zusätzlich zu
verdeutlichen, hat die Verwaltung an geeigneter Stelle nördlich und südlich der Querungsstelle
das Verkehrszeichen 138-10/20 StVO (Radfahrer kreuzen) Anfang Oktober 2011
errichtet. Weitergehende Maßnahmen sind nicht notwendig.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.3
FFH-Artenschutz auf dem ehem. Kohlenlager Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05671-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage zur Tagesordnung der FBI vor (Drucksache Nr.: 05671-11):

„mittlerweile ist das wichtigste Laichgewässer der FFH-Art Kreuzkröte auf dem ehem. Kohlenlager nördlich der Ellinghauser Straße und östlich des DEK weitgehend zugeschüttet (s. Foto).
Wann unternimmt die Verwaltung endlich etwas zum Schutz dieser zwar europaweit aber wohl nicht in Dortmund geschützten Art?“




Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die nachfolgende Beantwortung der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05671-11-E1):

„Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zum Umgang mit der Kreuzkröte auf dem ehemaligen Kohlenlager Holthausen (östlich
Dortmund-Ems Kanal / nördlich Ellinghauser Str.) hat Herr Münch bereits mehrere Anfragen
an den Rat der Stadt gestellt. Ich verweise hier insbesondere auf die Antworten der
Verwaltung zu den Drucksachen Nrn. 16209-09 und 01185-10.
Eine am 27.10.2011 durchgeführte Ortsbesichtigung hat ergeben, dass im Zuge des Neubaus
der Lindenhorster Brücke alle landschaftsrechtlichen Auflagen eingehalten worden sind. Die
Erdbewegungen betreffen nicht das Kreuzkröten-Laichgewässer, das sogar zu seinem Schutz
mit Trassierband eingefasst war. Die asphaltierte Baustraße war mittlerweile zurückgebaut.
Eine entsprechende Fotodokumentation wurde erstellt.
Gemäß den Planungen werden Teile des ehemaligen Kohlenlagers aufgeforstet
(Ersatzaufforstung), große Teile bleiben aber zum Schutz des Lebensraumes der Kreuzkröte
von höherem Bewuchs frei. Die Biologische Station Unna-Dortmund erarbeitet derzeit ein
Konzept zur optimalen Zuordnung der Aufforstungsbereiche und der Kreuzkrötenbiotope.
Dieses Konzept wird eine wesentliche Grundlage für die Endgestaltung der Fläche sein.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.4
FFH-Artenschutz auf der Sukzessionsfläche Semerteichstraße / Im Defdahl / Stefan Albring Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05672-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage zur Tagesordnung der FBI vor (Drucksache Nr.: 05672-11):

„Was gedenkt die Verwaltung zum Schutz der FFH-Art Kreuzkröte auf dieser der Bebauung
freigegebene Fläche zu tun?“



Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die nachfolgende Beantwortung der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05672-11-E1):

„Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Für die geplante Bebauung im Bereich Semerteichstraße / Im Defdahl / Stefan-Albring-Straße
existiert der rechtsverbindliche Bebauungsplan InO 210n – östlich Semerteichstraße (2005; 1.
Änderung 2006). Da im Zuge der Planaufstellung zur damaligen Zeit noch keine
artenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen waren, hat die Verwaltung vor einer
Umsetzung des Bebauungsplans ein artenschutzrechtliches Gutachten gefordert, das im
August 2011 vorgelegt wurde.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass besonders oder streng geschützte Arten durch die
Bebauung nicht betroffen sind. Lediglich bei der Kreuzkröte wird darauf verwiesen, dass ein
Vorkommen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, da die Strukturen
(Kleinstgewässer, Brache) eine Existenz theoretisch zulassen. Ein Nachweis, dass die Art dort
tatsächlich vorkommt, konnte allerdings nicht erbracht werden; auch liegen der Verwaltung
keine sonstigen Hinweise auf ein Vorkommen vor.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist zudem als Kreuzkrötenbiotop wegen des dicht
besiedelten Umfeldes (Innenbereich) denkbar ungeeignet; eine Population könnte sich hier
wegen der erheblichen Störungen und des zunehmenden Bewuchses selbst ohne Bebauung
nicht auf Dauer ohne permanente Stützungsmaßnahmen etablieren.
Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz (Zugriffsverbote) nicht berührt sind. Alle Baugenehmigungen
werden aber den Passus enthalten, dass beim Feststellen einer geschützten Art während der
Baumaßnahme gemäß den artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verfahren ist. Konkret
bedeutet dies, dass in einem derartigen Fall die aufgefundenen Tiere unter Beteiligung der
unteren Landschaftsbehörde umzusiedeln sind. Geeignete Habitate sind in Dortmund reichlich
vorhanden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung wird um 18.27 Uhr beendet.




Reuter Prof. Richter Trachternach
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin

Anlage:
Zu TOP 2.1 (3.11) PCB : (See attached file: Stellungnahme Dr. Hagmann LiGA.pdf)