N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 04.02.2015
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe“ e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Helmut Stepputtis (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)

Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Rath (60/2)

Frau Viets (60/2)

Herr Veen (60/2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
4.
Gäste

Dagmar Uttich (NABU)

Volker Heimel (NABU)






Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 04.02.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Beschluss der Geschäftsordnung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund


2. Vorlagen der Verwaltung

Es liegen keine Vorlagen der Verwaltung vor.

3. Berichte

3.1 Biotopmanagementmaßnahmen auf dem Kreuzkröten-Ersatzbiotop im Bereich Gneisenau - Beratungsbedarf
Bericht

3.2 Aktuelle Fragestellungen zum Fledermausschutz in Dortmund
Bericht

3.3 Arbeitsprogramm des Beirates für 2015

3.4 Zwischenbericht zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund - Stellungnahme des NABU Dortmund zu den Offenlandarten
Bericht

3.5 Maßnahmen der Landschaftsplanung sowie des Biotop- und Artenschutzes für das Jahr 2015
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen







Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Frankenstein benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Dr. Otterbein stellte die Tagesordnung wie folgt fest:

Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um

- den Tagesordnungspunkt 3.6 Tiefenbohrung Im Siesack – Antrag auf Befreiung und

- den Tagesordnungspunkt 3.7 Baumfällungen Persebeck erweitert.

Weiterhin wurde der Tagesordnungspunkt 3.6 Tiefenbohrung im Siesack – Antrag auf Befreiung aus organisatorischen Gründen vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 3.2 behandelt. Im Übrigen wurde die Reihenfolge wie veröffentlicht abgehandelt.

Der Beirat stimmte dieser Feststellung einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen zu.


zu TOP 1.4
Beschluss der Geschäftsordnung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund

Herrr Dr. Otterbein stellte die an die Beiratsmitglieder versandte Geschäftsordnung vom 20.01.2010 zur Abstimmung.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschließt einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen die Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde vom 20.01.2010 ohne Änderungswünsche.



2. Vorlagen der Verwaltung

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass keine Vorlagen der Verwaltung vorliegen.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Biotopmanagementmaßnahmen auf dem Kreuzkröten-Ersatzbiotop im Bereich Gneisenau - Beratungsbedarf

Im Rahmen der Sanierung der Flächen der ehem. Zeche/Kokerei Gneisenau und der Aufstellung der Bebauungspläne wurden Gutachten zur Bestandsaufnahme der Kreuzkrötenpopulation erstellt und Empfehlungen zum Erhalt der Population ausgesprochen.
Hauptbestandteil war die Schaffung eines Ersatzbiotops, welches im Jahr 2008 hergerichtet wurde. Hierfür wurde der Oberboden abgeschoben und mehrere verschieden große Tümpel erstellt. Obwohl die vereinbarten Herbst-Mahden mit Großmaschinen durchgeführt wurden, setzte eine starke Vegetationsentwicklung ein. In der Folge war seit dem Jahr 2010 ein starker Rückgang der Kreuzkröten in dem zunächst gut angenommenen Ersatzbiotop zu verzeichnen.
Im Herbst 2013 hat die Eigentümerin der Fläche einen Bodenauftrag auf Teilflächen des Biotops vorgenommen und so wieder ein frühes Sukzessionsstadium geschaffen. Die zugewachsenen Tümpel wurden im Rahmen dieser Maßnahme aber nicht frei geschnitten bzw. optimiert.
Herr Veen schloss seinen Vortrag mit der Bitte um Beratung hinsichtlich einer Neuausrichtung der Pflege dieses Ersatzbiotopes.

Der Beirat diskutierte das Problem intensiv, wobei die Besonderheiten der Kreuzkröte und ihrer Lebensraumansprüche – Wanderfreudigkeit, Benötigung von Rohbodenflächen, Verschwinden der Lebensräume durch Wegfall der Eingriffe durch die Montanindustrie – dargestellt wurden. Man war sich einig, dass das Biotop erhalten und weiter gepflegt bzw. optimiert werden muss. Eine Verbuschung solle u.a. durch Verdichtung mit schwerem Gerät (Kettenfahrzeuge) und durch Aufbringung z.B. von Waschbergen verhindert werden. Ein mind. 10jähriges Monitoring sei erforderlich.
Ein Vorschlag war, im Rahmen der Landschaftsplanung ein Rahmenkonzept für diese Biotoptypen zu erstellen sowie Jahresberichte zum Sachstand des Artenschutzes für die dort spezialisierten Arten einzuführen.

Ein Beschluss wurde nicht gefasst.


zu TOP 3.2
Aktuelle Fragestellungen zum Fledermausschutz in Dortmund

Frau Hötzel und Herr Veen stellten anhand der in der Anlage in Auszügen beigefügten Präsentation (siehe Anlage zu TOP 3.2) die rechtliche Situation und die Arbeit der Fledermaus AG des NABU und des Umweltamtes vor.
Die Erfordernisse und Möglichkeiten des Fledermausschutzes wurden am Beispiel mehrerer Gebäudetypen sowie des Gutes Brünninghausen, der verschlossenen Tunnelanlage im östlichen Bereich des PHOENIX-Sees und der bergbaulichen Stollen in Syburg dargestellt.
Frau Hötzel berichtete hierzu, dass bei 2 Netzfangaktionen im Herbst 2013 vor einem der Stollen der erste Fund und Nachweis des Großen Mausohrs erbracht wurde.

Leider gibt es für das gesamte Stadtgebiet nur lückenhafte Kenntnisse zu Fledermausquartieren. Daher wurde in der Diskussion vertieft, wie wichtig der Erhalt von alten Bäumen (u.a. durch Naturwaldzellen und speziell im Fredenbaumpark), die Optimierung von Quartieren (z. B. schachtartige Bereiche unter Bahndämmen) und die Berücksichtigung des Fledermausschutzes im Rahmen von Abriss- und Umbaumaßnahmen ist. Hier sollten die Wohungsbaugesellschaften und die Hauseigentümer über ihre Interessenvertretungen (Haus und Grund, Siedlerbund) stärker eingebunden und informiert werden.

Frau Hötzel berichtete in diesem Zusammenhang von dem Projekt „Ein Platz für Spatz und Co“ der Biostation Hagen, an dem sich auch Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften (Viva West und DOGEWO) beteiligt haben. Hier wurden bei Sanierungsarbeiten Kästen für Fledermäuse und gebäudebrütende Vögel in die Dämmung eingebaut.



zu TOP 3.3
Arbeitsprogramm des Beirates für 2015

Der Vorsitzende berichtete, dass der Beirat sich in diesem Jahr mit einer Reihe von Vorlagen zu Bebauungsplänen und mit der Aufstellung des neuen Landschaftsplanes beschäftigen wird. Auf die Frage nach weiteren Themen lobte Herr Quittek zunächst den vorangegangenen Vortrag zum Fledermausschutz und regte an, in diesem Stil weitere gemeinsame Sachstandsberichte von Ehrenamt und Verwaltung als regelmäßigen Fachaustausch in die Beiratssitzungen zu integrieren.
Folgende Themen wurden benannt und zustimmend zur Kenntnis genommen:

- Amphibien- und Reptilienschutz – z.B. Maßnahmen für den Kammmolch im HRB Mengede/Ickern, Stand der Amphibienleitsyteme
- Avifauna –Sachstand z.B. der Offenlandarten, der „Neubürger“ sowie Gebäudebrüterschutz
- Flora – z.B. Streuobstwiesen
- Jagd und Naturschutz
- Landwirtschaft und Naturschutz – z. B. Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen, Artenschwund
- Gewässerschutz – z.B. ökologischer Umbau des Emschersystems
- Wald – z.B. Bericht der Wald AG, Flächen für natürliche Waldentwicklung.


zu TOP 3.4
Zwischenbericht zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund - Stellungnahme des NABU Dortmund zu den Offenlandarten

Herr Dr. Rath erläuterte anhand der Tischvorlage (siehe Anlage) die Beteiligungsschritte zur Neuaufstellung des Landschaftsplans und die Terminplanung der Gremien.
Der Vorentwurf des Landschaftsplans ist erstellt. Zurzeit wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. Da zwischen dem 22. April und dem 16. September 2015 keine Beiratssitzung geplant ist, wird zur zeitnahen Einbindung des Beirates eine Sondersitzung erforderlich. Diese Sondersitzung ist für den 13. Mai 2015 terminiert.
Es wurde angeregt, dafür die April-Sitzung zu verschieben. Dies wird vom Umfang der Tagesordnung für diese Sitzung abhängig gemacht.

Frau Hötzel zeigte anhand der beigefügten Präsentation den dramatischen Rückgang der Brutpaare und -erfolge von Offenlandarten in Dortmund auf und erläuterte die Vorschläge der Arbeitsgruppe des NABU zu Gebietsausweisungen und Maßnahmen im Landschaftsplan, die der Stützung dieser Vogelarten dienen sollen.

In der lebhaften Diskussion im Beirat wurde deutlich gemacht, dass der Rückgang der Offenlandarten auch auf den Wegfall von Ackerflächen durch Bebauung, Aufforstung, Umwandlung in Grünland und Anpflanzungen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie auf die Zerschneidung und Beunruhigung der Flächen insbesondere durch freilaufende Hunde zurückzuführen ist.

Es wurde angeregt, einen gesonderten Dialog mit den Landwirten zu führen. U.a. sei hier der Vertragsnaturschutz eine gute Möglichkeit den Naturschutz in die landwirtschaftliche Nutzung zu integrieren.


zu TOP 3.5
Maßnahmen der Landschaftsplanung sowie des Biotop- und Artenschutzes für das Jahr 2015

Die von Herrn Dr. Rath vorgetragenen Maßnahmen der Landschaftsplanung (siehe Tischvorlage in der Anlage) wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.6
Tiefenbohrung Im Siesack - Antrag auf Befreiung

Herr Veen (Umweltamt) stellte anhand von Plänen den o.g. Tagesordnungspunkt vor.

Zum Korrosionsschutz an einer bestehenden Ferngasleitung im NSG „Im Siesack“ muss durch eine Tiefenbohrung ein Anodenkabel verlegt werden. Für die Maßnahme erfolgt ein temporärer Eingriff (ca. 2 Wochen) durch eine Baustelleneinrichtungsfläche von ca. 15 x 20 m auf der bestehenden Grünlandfläche.

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord zu erteilen, nachdem sie darauf hingewirkt hatte, dass die Bautätigkeit vor Beginn der Brutzeit erfolgt sowie der Eingriff auf das Nötigste beschränkt wird.

Der Beirat kam in der Diskussion zu dem Schluss, dass die Maßnahme einen relativ geringen Eingriff darstellt und damit unter den oben genannten Bedingungen vertretbar ist.

Beschluss

Der Beirat beschließt einstimmig die Befreiung für die Maßnahme Tiefenbohrung Im Siesack zu erteilen.


zu TOP 3.7
Baumfällungen Persebeck

Zu dieser Anfrage (siehe Tischvorlage in der Anlage) wurde von Frau Viets erläutert, dass hier ein einreihiger, eng stehender und gleichaltriger Baumbestand entfernt wurde, der tlw. im unmittelbaren Nahbereich der Fahrbahn stand und kaum Unterwuchs aufwies.

Gemäß den „Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraße in Nordrhein-Westfalen“ (http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/richtlinien_zur_gehoelzpflege.pdf) können in solchen Beständen, wie oben beschrieben, auch weiterhin Kahlschläge durchgeführt werden (siehe Einleitung 3. Absatz auf S. 4 sowie 3.1 Übergangsregelung für Altbestände auf S. 6).

Ziel der dort beschriebenen Gehölzpflege ist es, mehrstufige stabile Gehölzbestände aufzubauen, die die Autobahnen auf Dauer besser in die Landschaft einbinden.

Die Anfrage des RM Münch wurde am 03.02.2015 in der Bezirksvertretung Hombruch ebenfalls behandelt.





zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Aus dem Beirat wurde der Sachstand bezüglich der Öffnung der Deponie Westfalenhütte
nachgefragt. Es wurde ein Bericht in der nächsten Beiratssitzung in Aussicht gestellt.

Herr Dr. Otterbein berichtete, dass Herr Oberbürgermeister Sierau an einer der nächsten Beiratssitzung teilnehmen möchte. Aus Sicht des Beirates würde sich dafür die Sondersitzung zum Landschaftsplan anbieten. Hierzu erfolgt noch eine terminliche Abstimmung.

Herr Büscher regte an, der biologischen Station in einer der nächsten Sitzungen die Gelegenheit zu geben, ihre Arbeit vorzustellen.

Herr Dr. Gelmroth fragte nach dem Stand einer alten Anfrage zur Beleuchtung an der Hohensyburg.





Frankenstein Dr. Otterbein Viets Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung Geschäftsführung