Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 16.05.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um den Punkt 4a ergänzt. Tagesordnungspunkt 8 wurde aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 9 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der 3. Sitzung vom 14.03.2000 wurde zugestimmt.

Zu TOP 4: Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes (Vorlage)

Herr Höing stellte dem Beirat die Vorlage vor.
Herr Bernatzki begrüßte die Vorlage und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Herr Kaleck betonte, dass die Aplerbecker Waldstrasse durch die Amphibien nicht nur überquert, sondern von bestimmten Arten wie der Erdkröte auch als Balz- und Paarungsraum genutzt würde.
Herr Neugebauer zeigte sich im Namen des NABU erfreut über die Vorlage. Er bat jedoch um Korrektur des Punktes 1.2.2. Nach seinen Untersuchungen dient der Aplerbecker Wald "nur" 50-60 Vogelarten als Lebensraum. Der Brutvogelbestand beläuft sich hingegen auf 40-45 Vogelarten. Der Grauspecht wurde dort schon seit Jahren nicht mehr gesichtet, dafür hat sich der Schwarzspecht diesen Lebensraum erobert. Insgesamt ändert dies aber nichts an der Tatsache, dass der Aplerbecker Wald auch aus ornithologischer Sicht einen wertvollen Lebensraum darstellt.
Herr Dr. Marks sagte zu, dass die Korrektur der Bezirksvertretung Aplerbeck mitgeteilt wird.
Herr Koslowski stellte die Frage nach dem jahreszeitlichen Auftreten des Balz- und Paarungsverhaltens und bat um Informationen über die Meinungslage zur Sperrung der Aplerbecker Waldstrasse.
Herr Höing erläuterte, dass die Paarungszeit sich auf das Frühjahr beschränkt. Zur öffentlichen Meinung gab er keine Stellungnahme ab, um der Diskussion in den politischen Gremien nicht vorzugreifen.
Herr Görsmeier (Bezirksvertretung Aplerbeck) betonte, dass eine aus Sicht des Naturschutzes an sich wünschenswerte Vollsperrung der Aplerbecker Waldstrasse nicht durchsetzbar sei. Er äußerte jedoch die Hoffnung, dass der nunmehr vorliegende Kompromissvorschlag, der seiner Meinung nach alle Interessen berücksichtige, zum Tragen komme.
Der Beirat hat auch gegen die von der Verwaltung vorgetragenen Kompromisslösung (Sperrung nur des südlichen Teils für den Durchgangsverkehr mit Pfosten) keine Bedenken. So würde auch weiterhin eine Zufahrtsmöglichkeit zur Gaststätte "Waldesruh" von Norden und Süden voll gewährleistet sein. Die Straße könnte auch insgesamt weiterhin als Rettungs- und Fahrradweg genutzt werden.

Der Beirat stimmte der Verwaltungsvorlage einstimmig zu.
Zusätzlich richtete er einstimmig den folgenden Appell an die Mitglieder der Bezirksvertretung Aplerbeck:
"Der Beirat hat sich in den letzten 15 Jahren wiederholt – zuletzt am 15.03.1995 aus Anlass einer Verwaltungsvorlage – mit der Problematik der Aplerbecker Waldstrasse beschäftigt. Hierbei ging und geht es dem Beirat nicht allein um den Schutz wandernder Amphibien. Der Aplerbecker Wald beherbergt eine Vielzahl zum Teil seltener Tier- und Pflanzenarten, von denen insbesondere alle bodenlebenden Tiere von der Zerschneidungswirkung der Aplerbecker Waldstrasse betroffen sind. Eine Fülle erhobener Daten zeigt, dass auch außerhalb der üblichen Wanderungszeiten eine erhebliche Anzahl von Tieren überfahren wird. Der Wald ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, das von einer Vielzahl von Erholungssuchenden genutzt wird. Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Waldstrasse würde insofern auch der Sicherheit von Wanderern und Radfahrern dienen.
Die Auffassung des Beirates wird von allen für den Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Behörden geteilt. Die untere Landschaftsbehörde (Stadt Dortmund), die höhere Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) und die oberste Landschaftsbehörde (Umweltministerium NRW) sowie die Landesanstalt für Ökologie plädieren für eine Sperrung bzw. Herausnahme des Durchgangsverkehrs. Auch die für den Straßenverkehr zuständigen Behörden sehen keine Probleme bezüglich Umlenkung von Verkehrsströmen. Sogar positive Wirkungen wie die Verhinderung von überörtlichem Schleichverkehr würden mit dieser Maßnahme erzielt.
Der Beirat appelliert an die Mitglieder in der Bezirksvertretung Aplerbeck, bei ihrer Entscheidung nicht nur die vehement vorgetragenen Bedenken einiger Bürger sondern das Gemeinwohl des Stadtbezirkes und der Gesamtstadt zu berücksichtigen. Sie würden mit einer positiven Entscheidung einen hervorragenden Beitrag zur Nachhaltigkeit im Sinne der Lokalen Agenda 21 leisten.”

Zu Top 4a: Teilfläche der ehemaligen Bergehalde Ellinghausen, nördlich Holthauser Bach (Vorlage)

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die als Tischvorlage verteilte Vorlage der Verwaltung und begründete, warum keine Notwendigkeit besteht, den Haldenkörper zu übererden. Eine evtl. Folgenutzung (wie z. B. der angedachte Golfplatz) würde hierdurch nicht berührt.

Im Anschluss gab Herr Quittek einen Erfahrungsbericht über seinen letzten Besuch des Gebietes Anfang Mai 2000. Danach habe sich auf dem Gelände die Flora und Fauna (vor allem die Trockenrasen- und Halbtrockenrasengesellschaften) so gut entwickelt, dass sich das Gelände als optimale Ergänzung zum bestehenden Naturschutzgebiet geradezu anböte.
Ein Überschüttung des Geländes würde sich seines Erachtens sehr nachteilig auf Flora und Fauna auswirken.
Herr Sobotta vertrat die Auffassung, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk für eine Überschüttung sind, weil ihnen die genaue Struktur des Geländes mangels Zugangsmöglichkeit nicht bekannt sind.
Herr Zühlke wies auf den besonderen Standort und die geologische Struktur des Geländes hin.
Nach seiner Auffassung kann sich auf der Aufschüttung wegen des fehlenden Zugangs zum Grundwasser keine nennenswerte Flora entwickeln. Er lehnt die Aufschüttung aus diesem Grunde ab.
Herr Hülsmann-Trapphoff schlug vor, der Ruhrkohle ein Angebot zu unterbreiten, wonach statt der 10000-LKW Ladungen Mutterboden ein Begrünungsplan realisiert werden solle.
Herr Quittek bat darum, mit der RAG über eine moderate Vertiefung der bestehenden Gewässer und die Anlage weiterer kleinerer Gewässer zu verhandeln.

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


Zu TOP 5: Landschaftswacht in Dortmund

Herr Quittek und Herr Dr. Marks begrüßten die alten und die neugewählten Landschaftswächter und bedankten sich für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt weiterhin auszuüben bzw. neu zu übernehmen.
Herr Quittek hielt den von der Verwaltung gewünschten Jahresbericht – die Herren Reinhold und Dirk Neugebauer hatten hierzu ein Muster erstellt – auch im Hinblick auf die Wahl der Landschaftswächter durch den Beirat für sehr sinnvoll.
Er regte erneut an, dass sich die Landschaftswächter in der Presse vorstellen.
Darüber hinaus bat er die Verwaltung, die Bezirksvertretungen von den jeweils zuständigen Landschaftswächtern zu unterrichten.
Herr Ostermann bat darum, über größere Baumaßnahmen, Wegebau etc. in seinem Bezirk informiert zu werden.
Herr Quittek wies auf die knappe Personalsituation des Umweltamtes hin. Gleichwohl bat auch er darum, darüber nachzudenken, ob die Landschaftswächter nicht zumindest über Maßnahmen in den Naturschutzgebieten unterrichtet werden können.
Herr Zühlke bat darum, dass die Landschaftswächter den vom Umweltamt erarbeiteten Leitfaden für die Polizei erhalten.
Herr Kühnapfel kritisierte, dass der KVR Rodungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Lanstroper See noch Mitte März durchgeführt und damit die dort vorhandenen Grauganspopulation gestört hat.

Der Beirat und die anwesenden Landschaftswächter erklärten sich mit dem von der Verwaltung angeregten Jahresbericht einverstanden.


Zu TOP 6: Anlage von zwei Reit-/Wanderwegen hier: Bereich östlich des Naturschutzgebietes "Oelbachtal"

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage. Er wies darauf hin, dass innerhalb des Naturschutzgebietes (in der Vorlage als “Weg 1” bezeichnet) kein neuer Reitweg gebaut sondern die vorhandene Wegetrasse als Reitweg mitgenutzt werden solle. Lediglich die Wege 2 und 3 sollten völlig neu erstellt werden. Die Führung durch das NSG sei notwendig geworden, nachdem für eine andere Wegeführung über Jahre hinweg kein Konsens zwischen den Beteiligten (Naturschutz, Reiter, Landwirte, Jäger) gefunden werden konnte.
Herr Quittek teilte mit, dass der Beschluss von 1991 sehr wohl eine Alternative vorgesehen hätte (s. hierzu auch die beigefügte Tischvorlage).
Herr Ostermann stellte anhand von Dias die Situation und die ökologische Bedeutung des Oelbachtals vor. Er wies auf die zahlreichen Verstöße von Reitern im Naturschutzgebiet hin. Diese Zustände seien unhaltbar und müssten unbedingt durch umfangreiche Abschirmungsmaßnahmen beseitigt werden.
Herr Neugebauer äußerte Unverständnis darüber, dass im Oelbachtal seit Jahren rechtswidrige Zustände hingenommen würden. Diese Nichtahndung solle nun durch die Aufhebung des Reitverbotes auf dem vorgesehenen Weg 1 legalisiert werden.
Darüber hinaus würde die Wegeführung gegen den Biotopmanagementplan verstoßen und könne allein deshalb von den Naturschutzverbänden nicht hingenommen werden. Außerdem seien nach seiner Rechtsauffassung für die geplanten Wege entweder eine Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz oder eine Änderung des Landschaftsplanes erforderlich.
Kombinierte Reit-/Wanderwege seien grundsätzlich abzulehnen, da diese Wege innerhalb kürzester Zeit vollständig von den Reitern okkupiert würden.
Abschließend schlug er vor, dass die Städte Dortmund und Bochum gemeinsam mit den jeweiligen Beiräten nach Lösungen für das bestehende Problem suchen sollten.
Herr Zühlke forderte Polizei und Verwaltung auf, härter gegen die Reiter vorzugehen.
Herr Hülsmann-Trapphoff stimmte der Planung der Verwaltung vom Prinzip her zu. Er bat jedoch darum, die Erweiterung der Wege 2 und 3 sehr zurückhaltend vorzunehmen, um die dort vorhandene Flora und Fauna nicht unnötig zu belasten.
Herr Quittek regte eine Schwerpunktsitzung zum Thema Reiten an.
Herr Dr. Marks verzichtete auf eine Kommentierung der vorgebrachten Einwände und wies lediglich darauf hin, dass der Vorwurf des Verstoßes gegen den Biotopmanagementplan keinen Sinn mache, da der im Jahre1991 von der Verwaltung eingebrachte und vom Beirat abgelehnte Vorschlag genau auf diesem Plan basiert habe.

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung ablehnend zur Kenntnis.
Darüber hinaus stimmte er einstimmig der vom Vorsitzenden erstellten Tischvorlage (s. Anlage) zu.

Zu TOP 7: Rad- und Wanderwege Im Siesack - Korrektur

Herr Dr. Marks stellte die vorgenommene Korrektur der Wegeführung im Naturschutzgebiet "Im Siesack" vor. Aufgrund der vom Beirat in der Sitzung am 14.3.2000 vorgebrachten Bedenken solle die Planung auf einen Nord-Süd-Weg reduziert werden. Dieser sei ökologisch unbedenklich, sei im Biotopmanagementplan so vorgesehen und fände im Süden überdies Anschluss an den kürzlich eröffneten Emscherbegleitweg auf der Südwestseite der Emscher.
Der Beirat konnte trotz der Umplanung keinen Sinn in der Wegeplanung erkennen und bekräftigte daher einstimmig seinen ablehnenden Beschluss vom 14.03.2000

Zu TOP 8: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Neugebauer stellte folgende Anfrage:
"Unzureichende FFH-Gebietsmeldungen führten bei der EU zu Diskussionen über den Bewilligungsrahmen bei Fördermitteln zur Strukturbelebung. Ergebnis war, dass 1999 durch Beschluss die Bewilligungsrichtlinien verschärft wurden und sich auf derzeit drei Ziele konzentrieren. Dortmund gehört zu den Gebieten, auf die das Ziel 2 Anwendung findet – Hilfe für Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten.
Mittel aus diesem Fonds werden nur noch bewilligt, wenn die Belange des Umwelt- und Naturschutzes eingehalten werden. Vorrangig werden dabei FFH-Gebiete und Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie gesehen.
Leider hat die Stadt Dortmund keine Gebiete zum FFH- oder Vogelschutzprogramm gemeldet, obwohl dafür m. E. Gebiete vorhanden waren, die die Kriterien erfüllten. Ich verweise auf meine Darlegungen vom 18.11.98 an dieser Stelle. Abschließende Fragen:
Hat die Stadt Dortmund in dieser Sache ihre Auffassung aus dem Jahre 1998 korrigiert?
Gibt es innerhalb der Stadt Dortmund Gebiete, die aus diesem Fonds von der EU gefördert werden?
Gibt es bei der Realisierung von Strukturmaßnahmen Konflikte mit dem Umwelt- und Naturschutz?”

Die Verwaltung wird die Anfrage zur nächsten Beiratssitzung beantworten.

Herr Quittek bat um einen Sachstandsbericht zum Thema Baumschutzsatzung.
Herr Höing erläuterte, dass die Rechtslage gleich geblieben sei, jedoch aufgrund der bekannten Personalprobleme die Durchführung der Baumschutzsatzung nicht mehr in der gewohnten Qualität durchgeführt werden könne. Konkret bedeute dies, dass verstärkt nach Aktenlage entschieden und weniger Ortsbesichtigungen durchgeführt würden.
Um dieses Problem langfristig zu lösen, sei eine neue Baumschutzsatzung in Vorbereitung, die dem Beirat voraussichtlich nach der Sommerpause vorgestellt würde.
Herr Quittek verwies auf die von AUSW und Beirat geforderte Personalaufstockung für das betroffene Sachgebiet und fragte, warum in dieser Hinsicht kein Vorstoß unternommen würde.
Herr Dr. Marks verwies hierzu auf das vorhandene Personalkostendefizit des Umweltamtes hin und teilte mit, dass in absehbarer Zeit keine Personalaufstockungen für das Sachgebiet Baumschutz möglich seien.

Herr Neugebauer bat darum, dass der Beirat zukünftig bei Planungsvorhaben vor den entscheidungsberechtigten Gremien gehört wird, damit er seine Beratungsfunktion sinnvoll nachkommen könne.
Herr Höing sagte ein entsprechendes Vorgehen zu, soweit die Verwaltungsführung damit einverstanden ist.


Herr Quittek schloss die Sitzung um 18:55 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 16.05.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um den Punkt 4a ergänzt. Tagesordnungspunkt 8 wurde aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 9 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der 3. Sitzung vom 14.03.2000 wurde zugestimmt.

Zu TOP 4: Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes (Vorlage)

Herr Höing stellte dem Beirat die Vorlage vor.
Herr Bernatzki begrüßte die Vorlage und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Herr Kaleck betonte, dass die Aplerbecker Waldstrasse durch die Amphibien nicht nur überquert, sondern von bestimmten Arten wie der Erdkröte auch als Balz- und Paarungsraum genutzt würde.
Herr Neugebauer zeigte sich im Namen des NABU erfreut über die Vorlage. Er bat jedoch um Korrektur des Punktes 1.2.2. Nach seinen Untersuchungen dient der Aplerbecker Wald "nur" 50-60 Vogelarten als Lebensraum. Der Brutvogelbestand beläuft sich hingegen auf 40-45 Vogelarten. Der Grauspecht wurde dort schon seit Jahren nicht mehr gesichtet, dafür hat sich der Schwarzspecht diesen Lebensraum erobert. Insgesamt ändert dies aber nichts an der Tatsache, dass der Aplerbecker Wald auch aus ornithologischer Sicht einen wertvollen Lebensraum darstellt.
Herr Dr. Marks sagte zu, dass die Korrektur der Bezirksvertretung Aplerbeck mitgeteilt wird.
Herr Koslowski stellte die Frage nach dem jahreszeitlichen Auftreten des Balz- und Paarungsverhaltens und bat um Informationen über die Meinungslage zur Sperrung der Aplerbecker Waldstrasse.
Herr Höing erläuterte, dass die Paarungszeit sich auf das Frühjahr beschränkt. Zur öffentlichen Meinung gab er keine Stellungnahme ab, um der Diskussion in den politischen Gremien nicht vorzugreifen.
Herr Görsmeier (Bezirksvertretung Aplerbeck) betonte, dass eine aus Sicht des Naturschutzes an sich wünschenswerte Vollsperrung der Aplerbecker Waldstrasse nicht durchsetzbar sei. Er äußerte jedoch die Hoffnung, dass der nunmehr vorliegende Kompromissvorschlag, der seiner Meinung nach alle Interessen berücksichtige, zum Tragen komme.
Der Beirat hat auch gegen die von der Verwaltung vorgetragenen Kompromisslösung (Sperrung nur des südlichen Teils für den Durchgangsverkehr mit Pfosten) keine Bedenken. So würde auch weiterhin eine Zufahrtsmöglichkeit zur Gaststätte "Waldesruh" von Norden und Süden voll gewährleistet sein. Die Straße könnte auch insgesamt weiterhin als Rettungs- und Fahrradweg genutzt werden.

Der Beirat stimmte der Verwaltungsvorlage einstimmig zu.
Zusätzlich richtete er einstimmig den folgenden Appell an die Mitglieder der Bezirksvertretung Aplerbeck:
"Der Beirat hat sich in den letzten 15 Jahren wiederholt – zuletzt am 15.03.1995 aus Anlass einer Verwaltungsvorlage – mit der Problematik der Aplerbecker Waldstrasse beschäftigt. Hierbei ging und geht es dem Beirat nicht allein um den Schutz wandernder Amphibien. Der Aplerbecker Wald beherbergt eine Vielzahl zum Teil seltener Tier- und Pflanzenarten, von denen insbesondere alle bodenlebenden Tiere von der Zerschneidungswirkung der Aplerbecker Waldstrasse betroffen sind. Eine Fülle erhobener Daten zeigt, dass auch außerhalb der üblichen Wanderungszeiten eine erhebliche Anzahl von Tieren überfahren wird. Der Wald ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, das von einer Vielzahl von Erholungssuchenden genutzt wird. Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Waldstrasse würde insofern auch der Sicherheit von Wanderern und Radfahrern dienen.
Die Auffassung des Beirates wird von allen für den Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Behörden geteilt. Die untere Landschaftsbehörde (Stadt Dortmund), die höhere Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) und die oberste Landschaftsbehörde (Umweltministerium NRW) sowie die Landesanstalt für Ökologie plädieren für eine Sperrung bzw. Herausnahme des Durchgangsverkehrs. Auch die für den Straßenverkehr zuständigen Behörden sehen keine Probleme bezüglich Umlenkung von Verkehrsströmen. Sogar positive Wirkungen wie die Verhinderung von überörtlichem Schleichverkehr würden mit dieser Maßnahme erzielt.
Der Beirat appelliert an die Mitglieder in der Bezirksvertretung Aplerbeck, bei ihrer Entscheidung nicht nur die vehement vorgetragenen Bedenken einiger Bürger sondern das Gemeinwohl des Stadtbezirkes und der Gesamtstadt zu berücksichtigen. Sie würden mit einer positiven Entscheidung einen hervorragenden Beitrag zur Nachhaltigkeit im Sinne der Lokalen Agenda 21 leisten.”

Zu Top 4a: Teilfläche der ehemaligen Bergehalde Ellinghausen, nördlich Holthauser Bach (Vorlage)

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die als Tischvorlage verteilte Vorlage der Verwaltung und begründete, warum keine Notwendigkeit besteht, den Haldenkörper zu übererden. Eine evtl. Folgenutzung (wie z. B. der angedachte Golfplatz) würde hierdurch nicht berührt.

Im Anschluss gab Herr Quittek einen Erfahrungsbericht über seinen letzten Besuch des Gebietes Anfang Mai 2000. Danach habe sich auf dem Gelände die Flora und Fauna (vor allem die Trockenrasen- und Halbtrockenrasengesellschaften) so gut entwickelt, dass sich das Gelände als optimale Ergänzung zum bestehenden Naturschutzgebiet geradezu anböte.
Ein Überschüttung des Geländes würde sich seines Erachtens sehr nachteilig auf Flora und Fauna auswirken.
Herr Sobotta vertrat die Auffassung, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk für eine Überschüttung sind, weil ihnen die genaue Struktur des Geländes mangels Zugangsmöglichkeit nicht bekannt sind.
Herr Zühlke wies auf den besonderen Standort und die geologische Struktur des Geländes hin.
Nach seiner Auffassung kann sich auf der Aufschüttung wegen des fehlenden Zugangs zum Grundwasser keine nennenswerte Flora entwickeln. Er lehnt die Aufschüttung aus diesem Grunde ab.
Herr Hülsmann-Trapphoff schlug vor, der Ruhrkohle ein Angebot zu unterbreiten, wonach statt der 10000-LKW Ladungen Mutterboden ein Begrünungsplan realisiert werden solle.
Herr Quittek bat darum, mit der RAG über eine moderate Vertiefung der bestehenden Gewässer und die Anlage weiterer kleinerer Gewässer zu verhandeln.

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


Zu TOP 5: Landschaftswacht in Dortmund

Herr Quittek und Herr Dr. Marks begrüßten die alten und die neugewählten Landschaftswächter und bedankten sich für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt weiterhin auszuüben bzw. neu zu übernehmen.
Herr Quittek hielt den von der Verwaltung gewünschten Jahresbericht – die Herren Reinhold und Dirk Neugebauer hatten hierzu ein Muster erstellt – auch im Hinblick auf die Wahl der Landschaftswächter durch den Beirat für sehr sinnvoll.
Er regte erneut an, dass sich die Landschaftswächter in der Presse vorstellen.
Darüber hinaus bat er die Verwaltung, die Bezirksvertretungen von den jeweils zuständigen Landschaftswächtern zu unterrichten.
Herr Ostermann bat darum, über größere Baumaßnahmen, Wegebau etc. in seinem Bezirk informiert zu werden.
Herr Quittek wies auf die knappe Personalsituation des Umweltamtes hin. Gleichwohl bat auch er darum, darüber nachzudenken, ob die Landschaftswächter nicht zumindest über Maßnahmen in den Naturschutzgebieten unterrichtet werden können.
Herr Zühlke bat darum, dass die Landschaftswächter den vom Umweltamt erarbeiteten Leitfaden für die Polizei erhalten.
Herr Kühnapfel kritisierte, dass der KVR Rodungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Lanstroper See noch Mitte März durchgeführt und damit die dort vorhandenen Grauganspopulation gestört hat.

Der Beirat und die anwesenden Landschaftswächter erklärten sich mit dem von der Verwaltung angeregten Jahresbericht einverstanden.


Zu TOP 6: Anlage von zwei Reit-/Wanderwegen hier: Bereich östlich des Naturschutzgebietes "Oelbachtal"

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage. Er wies darauf hin, dass innerhalb des Naturschutzgebietes (in der Vorlage als “Weg 1” bezeichnet) kein neuer Reitweg gebaut sondern die vorhandene Wegetrasse als Reitweg mitgenutzt werden solle. Lediglich die Wege 2 und 3 sollten völlig neu erstellt werden. Die Führung durch das NSG sei notwendig geworden, nachdem für eine andere Wegeführung über Jahre hinweg kein Konsens zwischen den Beteiligten (Naturschutz, Reiter, Landwirte, Jäger) gefunden werden konnte.
Herr Quittek teilte mit, dass der Beschluss von 1991 sehr wohl eine Alternative vorgesehen hätte (s. hierzu auch die beigefügte Tischvorlage).
Herr Ostermann stellte anhand von Dias die Situation und die ökologische Bedeutung des Oelbachtals vor. Er wies auf die zahlreichen Verstöße von Reitern im Naturschutzgebiet hin. Diese Zustände seien unhaltbar und müssten unbedingt durch umfangreiche Abschirmungsmaßnahmen beseitigt werden.
Herr Neugebauer äußerte Unverständnis darüber, dass im Oelbachtal seit Jahren rechtswidrige Zustände hingenommen würden. Diese Nichtahndung solle nun durch die Aufhebung des Reitverbotes auf dem vorgesehenen Weg 1 legalisiert werden.
Darüber hinaus würde die Wegeführung gegen den Biotopmanagementplan verstoßen und könne allein deshalb von den Naturschutzverbänden nicht hingenommen werden. Außerdem seien nach seiner Rechtsauffassung für die geplanten Wege entweder eine Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz oder eine Änderung des Landschaftsplanes erforderlich.
Kombinierte Reit-/Wanderwege seien grundsätzlich abzulehnen, da diese Wege innerhalb kürzester Zeit vollständig von den Reitern okkupiert würden.
Abschließend schlug er vor, dass die Städte Dortmund und Bochum gemeinsam mit den jeweiligen Beiräten nach Lösungen für das bestehende Problem suchen sollten.
Herr Zühlke forderte Polizei und Verwaltung auf, härter gegen die Reiter vorzugehen.
Herr Hülsmann-Trapphoff stimmte der Planung der Verwaltung vom Prinzip her zu. Er bat jedoch darum, die Erweiterung der Wege 2 und 3 sehr zurückhaltend vorzunehmen, um die dort vorhandene Flora und Fauna nicht unnötig zu belasten.
Herr Quittek regte eine Schwerpunktsitzung zum Thema Reiten an.
Herr Dr. Marks verzichtete auf eine Kommentierung der vorgebrachten Einwände und wies lediglich darauf hin, dass der Vorwurf des Verstoßes gegen den Biotopmanagementplan keinen Sinn mache, da der im Jahre1991 von der Verwaltung eingebrachte und vom Beirat abgelehnte Vorschlag genau auf diesem Plan basiert habe.

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung ablehnend zur Kenntnis.
Darüber hinaus stimmte er einstimmig der vom Vorsitzenden erstellten Tischvorlage (s. Anlage) zu.

Zu TOP 7: Rad- und Wanderwege Im Siesack - Korrektur

Herr Dr. Marks stellte die vorgenommene Korrektur der Wegeführung im Naturschutzgebiet "Im Siesack" vor. Aufgrund der vom Beirat in der Sitzung am 14.3.2000 vorgebrachten Bedenken solle die Planung auf einen Nord-Süd-Weg reduziert werden. Dieser sei ökologisch unbedenklich, sei im Biotopmanagementplan so vorgesehen und fände im Süden überdies Anschluss an den kürzlich eröffneten Emscherbegleitweg auf der Südwestseite der Emscher.
Der Beirat konnte trotz der Umplanung keinen Sinn in der Wegeplanung erkennen und bekräftigte daher einstimmig seinen ablehnenden Beschluss vom 14.03.2000

Zu TOP 8: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Neugebauer stellte folgende Anfrage:
"Unzureichende FFH-Gebietsmeldungen führten bei der EU zu Diskussionen über den Bewilligungsrahmen bei Fördermitteln zur Strukturbelebung. Ergebnis war, dass 1999 durch Beschluss die Bewilligungsrichtlinien verschärft wurden und sich auf derzeit drei Ziele konzentrieren. Dortmund gehört zu den Gebieten, auf die das Ziel 2 Anwendung findet – Hilfe für Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten.
Mittel aus diesem Fonds werden nur noch bewilligt, wenn die Belange des Umwelt- und Naturschutzes eingehalten werden. Vorrangig werden dabei FFH-Gebiete und Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie gesehen.
Leider hat die Stadt Dortmund keine Gebiete zum FFH- oder Vogelschutzprogramm gemeldet, obwohl dafür m. E. Gebiete vorhanden waren, die die Kriterien erfüllten. Ich verweise auf meine Darlegungen vom 18.11.98 an dieser Stelle. Abschließende Fragen:
Hat die Stadt Dortmund in dieser Sache ihre Auffassung aus dem Jahre 1998 korrigiert?
Gibt es innerhalb der Stadt Dortmund Gebiete, die aus diesem Fonds von der EU gefördert werden?
Gibt es bei der Realisierung von Strukturmaßnahmen Konflikte mit dem Umwelt- und Naturschutz?”

Die Verwaltung wird die Anfrage zur nächsten Beiratssitzung beantworten.

Herr Quittek bat um einen Sachstandsbericht zum Thema Baumschutzsatzung.
Herr Höing erläuterte, dass die Rechtslage gleich geblieben sei, jedoch aufgrund der bekannten Personalprobleme die Durchführung der Baumschutzsatzung nicht mehr in der gewohnten Qualität durchgeführt werden könne. Konkret bedeute dies, dass verstärkt nach Aktenlage entschieden und weniger Ortsbesichtigungen durchgeführt würden.
Um dieses Problem langfristig zu lösen, sei eine neue Baumschutzsatzung in Vorbereitung, die dem Beirat voraussichtlich nach der Sommerpause vorgestellt würde.
Herr Quittek verwies auf die von AUSW und Beirat geforderte Personalaufstockung für das betroffene Sachgebiet und fragte, warum in dieser Hinsicht kein Vorstoß unternommen würde.
Herr Dr. Marks verwies hierzu auf das vorhandene Personalkostendefizit des Umweltamtes hin und teilte mit, dass in absehbarer Zeit keine Personalaufstockungen für das Sachgebiet Baumschutz möglich seien.

Herr Neugebauer bat darum, dass der Beirat zukünftig bei Planungsvorhaben vor den entscheidungsberechtigten Gremien gehört wird, damit er seine Beratungsfunktion sinnvoll nachkommen könne.
Herr Höing sagte ein entsprechendes Vorgehen zu, soweit die Verwaltungsführung damit einverstanden ist.


Herr Quittek schloss die Sitzung um 18:55 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

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