Niederschrift

über die 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 08.07.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm MikschCDU
Bm'in WendzinskiSPD
CDU
Rm Böhm
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Hovermann
Rm Jostes
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Reppin
SPD
Rm Diekneite
Rm Fischer
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Jörder
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke(bis 16.10 Uhr)
Rm Zupfer(ab 16.10 Uhr)
B90/Die Grünen
Rm Dr. Brunsing
Rm Schneckenburger

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
Rm KellerLinkes Bündnis
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
Ltd. StRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2004

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Finanz- und Beschlusscontrolling für die Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06811-04)

2.1.2 Gentechnik auf kommunalen Flächen
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlich Sitzung vom 09.06.2004
(Drucksache Nr.: 06602-04-GM)

2.2 Finanzen
- unbesetzt -

2.3 Personal

2.3.1 Personalbericht 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-04)

2.4 Kommunalwirtschaft
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes
In W 114 - Platz von Amiens –
hier: I. Beifügung einer Begründung - aufzuhebender Bebauungsplan 117; II. Satzungsbeschluss - aufzuhebender Bebauungsplan 117; III. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches - Bebauungsplan In W 114; IV. Beifügung einer Begründung - Bebauungsplan In W 114; V. Satzungsbeschluss - Bebauungsplan In W 114;
VI. Information zur Umfeldgestaltung; VII. Sicherung der Bauleitplanung:
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Bereich
des Bebauungsplanes In W 114
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06024-04)

3.2 Bauleitplanung
Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Entscheidung über Anregungen; III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06306-04)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungs- programm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06161-04)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße/Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06141-04)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße (hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06249-04)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06570-04)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06386-04)

3.8 Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06562-04)

3.9 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund- Eving, Ortsteil Kemminghausen für den Bereich der "Kolonie Kirdorf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06589-04)

3.10 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhausstraße und Kreuzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05872-04)

3.11 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06619-04)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm -
hier: Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06588-04)

3.13 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06679-04)

3.14 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für eine Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06751-04)

3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund - Stadtbahnstrecke 84
Anpassung Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006
Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06684-04)

3.16 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) sowie über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen (Gestaltungssatzung) für den Bereich der nördlichen Hansemannsiedlung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06715-04)

3.17 Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-, zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1; III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06371-04)

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-
hier: II. Bauabschnitt, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06776-04)

3.19 Sachstandsbericht zur Umsetzung, sowie Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06583-04)

3.20 Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -; hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschlüsse, III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB, IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06748-04)

3.21 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06772-04)

3.22 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06773-04)

3.23 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06782-04)

3.24 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule-Wickede und Massivpavillon der Josef-Grundschule am Standort
Dollersweg 18/14 in Do-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05923-04)

3.25 Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270
hier: Erweiterungsbau der Hauptschule-Husen sowie Ganztagsbetreuung Roncalli-
Grundschule und Eichwald-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05348-03)

3.26 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06598-04)

3.27 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund - Nordstadt
Projekt 1.3.2 Ökologische Modernisierung
hier: „Teilprojekt Klima-/Umweltpfad und pädagogisches Konzept“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06713-04)

3.28 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.4 Förderung der Ethnischen Ökonomie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06775-04)

3.29 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.4 Branchenentwicklung und Standortpromotion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06754-04)

3.30 URBAN II - Quartiersmanagement Nordstadt
Einführung von Aktionsfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05198-03)

3.31 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
hier: "Teilprojekt Zuverdienst - ergänzender Projektbaustein Einrichtung eines Dienstleistungsgewerks"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06716-04)

3.32 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06778-04)

3.33 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.2 Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06608-04)

3.34 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.7 Innovationszentrum Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06769-04)

3.35 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit, hier: Ausweitung Platz- und Straßenhausmeister im URBAN II-Gebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06907-04)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 unbesetzt

4.2 Zielkonzept nördlich Rombergpark ( Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06649-04)

4.3 Beteiligung der Stadt Dortmund an der beabsichtigten Neugründung der Regionalagentur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06820-04)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familienpolitisches Netzwerk - Tätigkeitsbericht 2003/2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06809-04)

6.2 Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06864-04)

6.3 Reformprozess der kommunalen Seniorenarbeit;
Modellprojekt "Kleinräumige Netzwerke in den Stadtbezirken"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06781-04)

6.4 Seniorenwirtschaft in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlich Sitzung vom 17.06.2004
(Drucksache Nr.: 06622-04)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kunstaktion "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06607-04)

7.2 Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06640-04)

7.3 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2004/2005 für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06810-04)

7.4 unbesetzt

7.5 Jahresabschluss zum 31.12.2003 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06500-04)

7.6 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06894-04)

8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06522-04)

9. Kinder und Jugend

9.1 Festsetzung der Leistungsentgelte für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06323-04)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2003 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06596-04)

10.2 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05946-04)

10.3 Durch den Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigte Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004, 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002, 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06549-04)

10.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-04)

10.5 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Ausgestaltung der Inhouse-Lösung hinsichtlich der Geschäftsbesorgungsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06617-04)

10.6 Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Aufnahme neuer Gesellschafter in die Dortmunder Recyling GmbH (DOREG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06849-04)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzneubau Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) incl. Lage- und Führungszentrum (LFZ)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06753-04)

11.2 Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06752-04)

11.3 Optimierung der Gremienarbeit im Rat und in den Bezirksvertretungen
hier: Ergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06747-04)

11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06758-04)

11.5 Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 03.10.2004 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 31.10.2004 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06858-04)

11.6 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06818-04)

12. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Prüsse (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.36 Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 06991-04)

6.5 Überführung der BSHG-Fälle in das neue Leistungsrecht ALG II
Einrichtung einer Beschäftigungsmaßnahme „Antragsannahme und Fallvorgabe
ALG II“
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 07072-04)

9.1 Festsetzung der Leistungsentgelte für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 06323-04)

10.7 Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 04984-04)

10.8 Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 06610-04)

Die Dringlichkeit wurde in allen Fällen vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Niederschrift über die 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2004.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Finanz- und Beschlusscontrolling für die Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 06811-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2004 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, kurzfristig das bestehende Beschluss- und Finanzcontrolling für die Bezirksvertretungen zu vereinfachen und zu verbessern.
Die Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen werden dazu in die Lage versetzt, die Beschlussumsetzung und den Stand der Mittelverwendung im Rahmen von technischen Informationsverfahren nachvollziehen zu können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2005 haushaltstechnisch ein zentrales Finanzbudget für die Maßnahmen der Bezirksvertretungen im Vermögens- und Verwaltungshaushalt bzw. im NKH bei den Bürgerdiensten anzusiedeln. Die Bürgerdienste erhalten damit gegenüber den ausführenden Fachbereichen die Finanzverantwortung über das Budget der Bezirksvertretungen.

Nachdem Rm Starke (SPD) den Antrag begründet hatte, schlug Rm Schneckenburger
(Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vor, ihn zunächst an die Bezirksvertretungen zu
überweisen.

Rm Reppin (CDU) erläuterte, Zeitungsberichten sei zu entnehmen gewesen, dass die
Verwaltung bereits ein entsprechendes Controlling eingeführt habe, so dass man den Antrag
für entbehrlich halte.

Rm Prüsse (SPD) sprach sich dafür aus, dem Überweisungsantrag an die Bezirksvertretungen
zu folgen und die Angelegenheit anschließend im Haupt- und Finanzausschuss erneut zu
behandeln.

Der Haupt- und Finanzausschuss überweist den Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2004 an
alle Bezirksvertretungen und wird sich – nachdem deren Voten vorliegen – zu Beginn der
kommenden Wahlperiode erneut mit der Sache befassen.

zu TOP 2.1.2
Gentechnik auf kommunalen Flächen
(Drucksache Nr.: 06602-04-GM)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.06.2004 vor, der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen worden war:

1. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtgestaltung spricht sich dafür aus, dass auf den Flächen, die im Eigentum der Stadt Dortmund stehen, keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, inwieweit die Pächter bei der Neuverpachtung und Verlängerung von Pachtverträgen vertraglich verpflichtet werden können, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten und gegebenenfalls die entsprechende Vertragsgestaltung vorzunehmen. Der Ausschuss erwartet, dass über die Ergebnisse dieser Prüfung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause berichtet wird.

Rm Harnisch (SPD) begründete zunächst den gemeinsamen Antrag.

Nach Ansicht von Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) lehne die
Mehrheit der Bürger die Gentechnik in der Landwirtschaft bei der Lebensmittelproduktion ab.
Gleichwohl werde es durch entsprechende gesetzliche Regelungen in der EU künftig möglich
sein, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Die Stadt sollte deshalb ein Zeichen
setzen, wobei ihr durchaus bewusst sei, dass eine Saatvermischung durch Pollenflug nicht
ausgeschlossen werden könne.

Dagegen sprach sich Rm Reppin (CDU) für eine einheitliche Lösung auf der Grundlage
bundesgesetzlicher Regelungen aus. Er ging auf das Problem des Pollenfluges ein und gab zu
bedenken, dass durch vertragliche Beschränkungen in den Pachtverträgen Einbußen für die
Stadt in fünfstelliger Höhe entstehen könnten.

Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sah dagegen in dem Verzicht auf
Gensaatgut eine Aufwertung der Flächen.

Stadtdirektor Fehlemann kündigte an, die Städtische Immobilienwirtschaft werde die im
Antrag gewünschte Prüfung vornehmen und nach der Sommerpause ihren Bericht vorlegen.
Dann habe man einen Überblick über die Größenordnungen um die es gehe, denn man müsse
beispielsweise genau unterscheiden zwischen Grün- bzw. Weideland und Ackerland, weil
dafür unterschiedliche Pachtpreise bestünden.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-
Fraktion den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vom 04.06.2004.

2.2 Finanzen
- unbesetzt -

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Personalbericht 2003
(Drucksache Nr.: 06497-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht zur Kenntnis.

2.4 Kommunalwirtschaft
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes
In W 114 - Platz von Amiens –
hier: I. Beifügung einer Begründung - aufzuhebender Bebauungsplan 117; II. Satzungsbeschluss - aufzuhebender Bebauungsplan 117; III. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches - Bebauungsplan In W 114; IV. Beifügung einer Begründung - Bebauungsplan In W 114; V. Satzungsbeschluss - Bebauungsplan In W 114;
VI. Information zur Umfeldgestaltung; VII. Sicherung der Bauleitplanung:
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes In W 114
(Drucksache Nr.: 06024-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, die mit dem Bebauungsplan 117 - Freistuhl - offengelegene Begründung der Aufhebungsabsicht vom 05.09.2003 dem aufzuhebenden Bebauungsplan beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 231-1)

II. beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - mit dem unter Punkt I.1
dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 114 - Platz von
Amiens - vom 10.04.2004 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - die modifizierte/ aktualisierte Begründung vom 06.04.2004 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

V. beschließt den Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - mit dem unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. nimmt die Informationen der Verwaltung zur Gestaltung der verbleibenden Flächen rund um den neuen RWE Gas Tower zur Kenntnis

VII. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens - als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung
Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Entscheidung über Anregungen; III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 06306-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 103 - Tremonia - für die unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereiche im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderungen Nr. 2 und Nr. 3),

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. hat die vorgebrachten Anregungen zu den Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Ziffern 5.1 - 5.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Ziffer 5.6 aus den dort genannten Gründen zu folgen,

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. beschließt die Änderung Nr. 2 für den unter Ziffer 1.1 und die Änderung Nr. 3 für den unter Ziffer 1.2 genannten Änderungsbereich als Satzung,
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. 10 Abs. 1 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 103 die Begründung vom 30.04.2004 und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 die Begründung vom 30.04.2004 beizufügen.,

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)
(Drucksache Nr.: 06161-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)

zu TOP 3.4
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße/Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße)
(Drucksache Nr.: 06141-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße/Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße).

zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße (hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -
(Drucksache Nr.: 06249-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße (hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06570-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt stimmt der Verfeinerung des städtebaulichen Rahmenplans Phoenix-See mit Datum vom Mai 2004 als Grundlage der weiteren Planungen zu.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu
beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06386-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 253 für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführrungsvertrages Teil B, Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 06562-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 11.1 nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 11.2 dieser Vorlage zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 16.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 11.4 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 21.05.2004 der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 11.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.05.2004 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radportzentrum Olympia - einschließlich der unter Ziffer 11.2 auf geführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.9
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund- Eving, Ortsteil Kemminghausen für den Bereich der "Kolonie Kirdorf"
(Drucksache Nr.: 06589-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich den Erlass einer Erhaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 ((GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.10
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhausstraße und Kreuzung
(Drucksache Nr.: 05872-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Betenstraße (Nord), Brauhausstraße und Kreuzung Betenstraße/Brauhausstraße zu Kosten in Höhe von 699.000,00 € auf der Grundlage des vorliegenden Planungskonzeptes.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung des Landes sowie ggf. der Vorfinanzierung der Landesförderung für den Bauabschnitt Betenstraße Nord durch private Investoren.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des Landes vorliegt und die Mittel der privaten Investoren gesichert sind.

zu TOP 3.11
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 06619-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Empfehlungen der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse zur Kenntnis.

Er stimmt den im "Masterplan Emscher Landschaftspark" dargestellten Grundsätzen zu, weil diese sich mit den wichtigsten stadtpolitischen Zielen im Einklang befinden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zur weiteren Mitwirkung an der Endfassung des Masterplans notwendigen Schritte einzuleiten. Hierzu gehört insbesondere, Maßnahmen und Projekte des Entwurfs zu korrigieren, die geltenden Ratsbeschlüssen entgegenstehen, wie beispielsweise Projekt Nr. 169 der Veröffentlichung (Freizeithafen Achenbach).

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm -
hier: Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219
(Drucksache Nr.: 06588-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219 um ein Jahr bis zum 09.12.2005.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.13
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss -
(Drucksache Nr.: 06679-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land und der bindenden Zusage der Projektpartner zum Umbau der Verkehrsstation Hbf. Dortmund
- die Erweiterung der vorhandenen Bahnsteigebene und der Stadtbahnverteilerebene sowie
- die Anbindung der Stadtbahnanlage an eine neue nördliche Verknüpfung sowie den Umbau und die Anbindung der Stadtbahnanlage an eine veränderte südliche Verknüpfung in der Verkehrsstation Dortmund Hbf mit Kosten in Höhe von rd. 28,51 Mio. Euro (netto).

Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2005 wie folgt vorgesehen:

Finanzposition 2005 2006 2007 2008 2009 ff.

8200 9511 0138 700.000 € 2.500.000 € 7.000.000 € 11.5000.000 € 6.810.000 €

zu TOP 3.14
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für eine Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
(Drucksache Nr.: 06751-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke - als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtgrundlage:
§ 14 und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.15
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund - Stadtbahnstrecke 84
Anpassung Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006
Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 06684-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.100.000,-- € (netto).

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Finanzposition
Ausgaben in 2005
2006
Zuschuss
Eigenmittel
8200 9511 0122
81.000,-- €
0,-- €
72.900,-- €
8.100,-- €
8200 9511 0126
9.000,-- €
0,-- €
8.100,-- €
900,-- €
8200 9512 0140
710.000,-- €
300.000,-- €
0,-- €
1.010.000,-- €
Summe
800.000,-- €
300.000,-- €
81.000,-- €
1.019.000,-- €

Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 3.16
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) sowie über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen (Gestaltungssatzung) für den Bereich der nördlichen Hansemannsiedlung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
(Drucksache Nr.: 06715-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich den Erlass einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW, Seite 256, SGV NRW 232) und § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.17
Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-,zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1; III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
(Drucksache Nr.: 06371-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt:

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 11 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-, zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1, für den unter Punkt 1. genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.02.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.

III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO -ehemaliges Ophoff-Gelände die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 06.05.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.18
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-
hier: II. Bauabschnitt, Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 06776-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 08.07.2004 vor:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bereich des „Big Tipi“ organisatorisch aus dem Nutzungskonzept „Erlebniswelt Fredenbaum“ auszugliedern. Die Ausgliederung des Big Tipi ist notwendig, um das bestehende gastronomische Alleinstellungsmerkmal im Fredenbaum-Park zu beseitigen.

2. Dabei sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, am „Big Tipi“ eine eigenständige Gastronomie einzurichten und zu betreiben, die in ihrem Angebot über eine niederschwellige Hilfsgastronomie hinausgeht.

Im Rahmen einer kurzen Diskussion folgte der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag von
Stadtdirektor Fehlemann, den Antrag der CDU-Fraktion in der anschließenden nichtöffentlichen
Sitzung zu behandeln.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, zur Fertigstellung der "Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-" die Umsetzung des nächsten Bauabschnittes (II. Bauabschnitt), der die Erstellung eines multifunktionalen Gebäudekomplex sowie die Neugestaltung der Außenanlagen umfasst, zu Kosten in Höhe von 1.762.998,36 Euro einschließlich Stiftungsmittel zuzüglich Arbeitsmarktmittel. Die Finanzierung ist bis zum Jahr 2004 bei der Finanzposition 6152 9512 0101 und ab dem Jahr 2005 im NKH unter dem Produkt 86_1300401 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben bis 05.2004 = 1.253.356,64 Euro
Ausgaben 06.-12.2004 = 100.000,00 Euro
Ausgaben 2005 = 750.000,00 Euro
Ausgaben 2006 = 912.998,36 Euro

Die bereits vom Rat am 13.5.2004 beschlossenen Gesamtkosten des Projektes Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi- in Höhe von 3.016.355,00 Euro einschließlich Stiftungsmittel zuzüglich Arbeitsmarktmittel erhöhen sich nicht.

zu TOP 3.19
Sachstandsbericht zur Umsetzung, sowie Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 06583-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.20
Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -; hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschlüsse, III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB, IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
(Drucksache Nr.: 06748-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung (147. Änderung des Flächennutzungsplanes und VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt - ) sowie der Anregung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Bauleitplanverfahren.

II. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 03.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt - und der Begründung vom 03.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

IV. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zulassung des Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB zu.

V. nimmt zur Kenntnis, dass mit Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt - die unter Punkt 3.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 ersetzt werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG – Landschaftsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791)

VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage 5 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.21
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06772-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 286 - Hotelfachschule am Rombergpark - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (vierzehntägiger Planaushang).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06773-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hom 285 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.23
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
(Drucksache Nr.: 06782-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hom 263
- An der Fillkuhle - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 9.1 nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 9.2 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 9.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.06.2004 dem Bebauungsplan Hom 263 – An der Fillkuhle –beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle - einschließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.24
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule-Wickede und Massivpavillon der Josef-Grundschule am Standort
Dollersweg 18/14 in Do-Wickede
(Drucksache Nr.: 05923-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule-Wickede und des Massivpavillons der Josef-Grundschule am gemeinsamen Standort Dollersweg 18/14 in Dortmund-Wickede mit Gesamtkosten von 4.180.000 €.

Die Mittelbereitstellung stellt sich wie folgt dar:


Finanzposition HJ 2004 HJ 2005 HJ 2006 Summe
2150 5012 0000
Schadstoffsanierung
HS-Wickede 411.450,00 € 3.000.000,00 € 380.000,00 € 3.791.450,00 €

2100 5015 0000
Schadstoffsanierung
Josef-GS 388.550,00 € 0,00 € 0,00 € 388.550,00 €

Summe 800.000,00 € 3.000.000,00 € 380.000,00 € 4.180.000,00 €

Die Mittel von 800.000 € stehen im HJ 2004 für diese Maßnahme zur Verfügung.

Der restliche Finanzierungsbedarf von insg. 3.380.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der „Verbindlichen Prioritätenliste Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2005 ff. wie oben dargestellt bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.25
Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270
hier: Erweiterungsbau der Hauptschule-Husen sowie Ganztagsbetreuung Roncalli-
Grundschule und Eichwald-Grundschule
(Drucksache Nr.: 05348-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

1. Errichtung eines Anbaus für schulische Zwecke der Hauptschule-Husen im Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270 mit Kosten von 3.481.000 €;

2. Erstellung von Betreuungsräumen für die „offene Ganztagsbetreuung“ an der Roncalli-Grundschule mit Kosten von 811.000 €;

3. Erstellung von Betreuungsräumen für die „offene Ganztagsbetreuung“ an der Eichwald-Grundschule mit Kosten von 811.000 €.

Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahmen betragen damit 5.103.000 €.

Die Mittelbereitstellung stellt sich wie folgt dar (Angaben in €):

Finanzposition
HJ 2004
HJ 2005
HJ 2006
Summe

HH-Mittel
Förder.-Mittel
HH-Mittel
HH-Mittel
2150 9411 0166
Erweiterung HS-Husen
1.000.000

2.963.585
183.000
4.146.585
2150 9351 0166
bewegl. Vermögen
Erweiterung HS-Husen
30.000

236.415
266.415
2100 9403 0001
Familienprojekt offene
Ganztagsbetreuung
hier: Roncalli-GS

345.000

345.000
2100 9403 0001
Familienprojekt offene
Ganztagsbetreuung
hier: Eichwald-GS

345.000

345.000
Summe
1.030.000
690.000
3.200.000
183.0005.103.000

Die Mittel von 1.030.000 € stehen im HJ 2004 für diese Maßnahme zur Verfügung.

Die Mittel von 690.000 € werden durch Fördermittel abgedeckt.

Der restliche Finanzierungsbedarf von insg. 3.383.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der „Verbindlichen Prioritätenliste Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2005 ff. wie oben dargestellt bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.26
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
(Drucksache Nr.: 06598-04)

Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) gab folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Erweiterung des Gebäudes am Platz von Netanya ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus eine sinnvolle Ergänzung. Wichtig ist aber auch, dass die Frage des neuen Standortes für den Spielplatz „Im Lühringshof“ möglichst bald geklärt wird. Es gibt in unmittelbarer Nähe den Wasserspielplatz, so dass es meines Erachtens nicht schädlich ist, wenn man mit der Verlegung etwas weiter wegrückt. Allerdings sollen die Spielmöglichkeiten in der City erhalten bleiben. Einen konkreten neuen Standort für den Spielplatz „Im Lühringshof“ gibt es meines Wissens noch nicht. Er sollte aber in relativer Nähe liegen.

Stadtrat Sierau führte aus, dass im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, in der City-Runde und im Arbeitskreis „Spielen in der City“ das Thema mehrfach besprochen worden sei. Die Verwaltung habe dabei klar gemacht, dass man nach der Beschlussfassung über die Vorlage mit allen Beteiligten einvernehmlich einen Standort suchen werde, der voraussichtlich im südlichen Bereiches des Platzes von Netanya liegen könnte. Der Investor habe sich bereit erklärt, die Verlegung der Spielgeräte zu finanzieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 385 tlw., 387, 389, 390, 391 und 393) und im Bereich "Platz von Netanya" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück 573) beabsichtigt.

zu TOP 3.27
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund - Nordstadt
Projekt 1.3.2 Ökologische Modernisierung
Hier: „Teilprojekt Klima-/Umweltpfad und pädagogisches Konzept“
(Drucksache Nr.: 06713-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.28
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.4 Förderung der Ethnischen Ökonomie
(Drucksache Nr.: 06775-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.29
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.4 Branchenentwicklung und Standortpromotion
(Drucksache Nr.: 06754-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.30
URBAN II - Quartiersmanagement Nordstadt
Einführung von Aktionsfonds
(Drucksache Nr.: 05198-03)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.31
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: "Teilprojekt Zuverdienst - ergänzender Projektbaustein Einrichtung eines Dienstleistungsgewerks"
(Drucksache Nr.: 06716-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.32
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
(Drucksache Nr.: 06778-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.33
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.2 Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben
(Drucksache Nr.: 06608-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.34
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.7 Innovationszentrum Nordstadt
(Drucksache Nr.: 06769-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.35
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit, hier: Ausweitung Platz- und Straßenhausmeister im URBAN II-Gebiet
(Drucksache Nr.: 06907-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.36
Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
(Drucksache Nr.: 06991-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Rm Follert (CDU) erklärt, dass nach Meinung der CDU-Fraktion verschiedene Grundsatzbeschlüsse zum Hauptbahnhof gefasst wurden, seine Fraktion könne diese Vorlage nur zur Kenntnis nehmen. Ein Beschluss sei nicht erforderlich.

Stadtrat Sierau macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu verändern:

„Der Rat der Stadt nimmt die fortgeschriebenen Planungen zur urbanen Einbindung des Hauptbahnhofes Dortmund zur Kenntnis“.

Die Verwaltung arbeite immer noch aufgrund der Beschlussfassung im Rat am 19.12.2002. Seines Erachtens sei aus der Diskussion deutlich geworden, dass die in der Vorlage erfolgte Darstellung zum Hauptbahnhof weiterverfolgt werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden veränderte Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt die fortgeschriebenen Planungen zur urbanen Einbindung des Hauptbahnhofes Dortmund zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss schloss sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an und nimmt die fortgeschriebenen Planungen zur urbanen Einbindung des Hauptbahnhofes Dortmund zur Kenntnis.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
- unbesetzt -

zu TOP 4.2
Zielkonzept nördlich Rombergpark ( Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
(Drucksache Nr.: 06649-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der WIHOGA) als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung

zu TOP 4.3
Beteiligung der Stadt Dortmund an der beabsichtigten Neugründung der Regionalagentur
(Drucksache Nr.: 06820-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Der Rat der Stadt beschließt, dass sich die Stadt Dortmund an der vom Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW) beabsichtigten Neugründung einer Regionalagentur zur Umsetzung der Arbeits- und Strukturpolitik des Landes und der EU ab dem 01.08.2004 unter folgenden Voraussetzungen beteiligt:

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beteilung an der neuen Regionalagentur ohne Vorbehalte, wenn der Standort der Agentur in Dortmund liegt.
Organisatorisch ist sie der WBF-Do zugeordnet.
- Es wird ferner davon ausgegangen, dass die Kernzuständigkeiten der Stadt Dortmund für die Personal- und Organisationsstruktur im bisherigen Rahmen definiert werden.
- Die neu zu gründende Regionalagentur übernimmt wesentliche Aufgaben, die bis zum 31.07.2004 das Regionalsekretariat (angesiedelt bei der WBF-Do) wahrgenommen hat.
- Die neue Organisationsform führt nicht zu einer höheren finanziellen Jahresbelastung für die Stadt Dortmund als die Organisationsform des Regionalsekretariates. Hierbei wird von einer weiteren Landesförderung ausgegangen.

Für den Fall, dass es nicht zu einer termingerechten Neugründung der Regionalagentur zum
01.08.2004 kommt, ist der Rat mit einer übergangsweisen Fortführung zur Abwicklung der
Restaufgaben des Regionalsekretariates bis zum 31.12.2004 einverstanden.

Für den Fall, dass die Organisationsform einer Regionalagentur endgültig nicht zustande kommt, ist das bisher bei der Stadt Dortmund unbefristet beschäftigte Personal in andere Aufgaben umzusetzen. Ein bestehender Zeitvertrag ist termingerecht zu beenden.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Familienpolitisches Netzwerk - Tätigkeitsbericht 2003/2004
(Drucksache Nr.: 06809-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)
(Drucksache Nr.: 06864-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Die Vorlage wird ohne Beschlussfassung weitergeleitet. Dabei soll auch der in der letzten Sitzung beschlossene Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen zu diesem Thema ausdrücklich noch einmal alle Gremien durchlaufen (siehe Auszug aus der Niederschrift vom 25.05.04).

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfahl einstimmig (2 ja, 17 Enthaltungen von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat stellt fest, dass der aktuelle bundespolitische Entscheidungsprozess das Optionsmodell faktisch ausschließt. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, endgültig von dem Optionsmodell Abstand zu nehmen und die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt Dortmund schnellstmöglich zu vereinbaren.

2. Der Rat sieht als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft die Beachtung folgender Prinzipien an:

- Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Klientel müssen in einem
ausgewogenen Verhältnis stehen. Das erfordert ein ausreichendes Angebot an beruflicher Integration und flankierender sozialer Maßnahmen.
- Die Beratungs- und Geldleistung muss aus einer Hand erfolgen. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung hat Vorrang vor der ausschließlichen Gewährung von finanziellen Leistungen.
- Eine ausreichende Finanzierung der Integrationsmaßnahmen muss gewährleistet sein. Ab 2005 sollten pro Erwerbslosem die gleichen Mittel für Integration zur Verfügung stehen wie in 2004. Der Mitteleinsatz muss zeitnah und flexibel erfolgen.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf in den Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft folgende konkrete Ziele zu verfolgen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen:
a. Die ARGE verpflichtet sich, einen gleichen Zugang zu den Förderinstrumenten des SGB III für alle Arbeitslosen zu gewähren.
b. Die ARGE gewährleistet die Mitbestimmung der Stadt in Fragen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Auf die aktuelle bundesweite Ausschreibungspraxis wird zugunsten des Erhalts lokaler Arbeitsmarktstrukturen verzichtet.
c. Die ARGE nutzt die vorhandenen Trägerstrukturen der Verbände, der kommunalen Beschäftigungsförderung und der sonstigen ergänzenden Einrichtungen Ausbildungs- und Qualifizierungseinrichtungen, um die berufliche Integration zu fördern und flankierende soziale Dienstleistungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
d. Die Aufgaben der ARGE werden von MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit, der Stadt Dortmund und ggf. von beauftragten Dritten wahrgenommen. Zwischen den Trägern wird die erforderlicher Personalkapazität und die Qualifikationsstruktur der MitarbeiterInnen (Casemanagement) vereinbart.
e. Die ARGE verpflichtet sich, zugunsten der ausreichenden Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Arbeitsstellen und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, den Fortbestand der überbetrieblichen Ausbildung in Dortmund abzusichern.
f. Analog des Verordnungsentwurfes zur Übergansregelung für die Arbeitsmarktreform wird die ARGE Vereinbarungen treffen, die eine finanzielle und fachliche Abwicklung der Aufgaben nach dem 01.01.05 sicherstellt, sofern es in technischer oder organisatorischer Hinsicht zu Verzögerungen kommt. Entsprechend wird der Übergang zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit so geregelt, dass von Trägern der Sozialhilfe begonnene Maßnahmen von der BA weitergeführt werden.

Der Rat wird vor der Sommerpause mündlich und schriftlich über den Umsetzungsstand der Verhandlungen informiert.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, vor dem Ende der Wahlperiode einen entscheidungsfähigen Entwurf für die vertragliche Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II ab 1.1.2005 vorzulegen.

Zu dem wurde vereinbart, die Tagesordnungspunkte 6.2 und 6.5 zusammen zu diskutieren.

OB Dr. Langemeyer unterrichtete die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass man eine arbeitsmarktpolitische Initiative auf den Weg gebracht habe, deren erste Zusammenkunft heute stattgefunden habe. Ziel dieser ständigen Konferenz sei es, die weiteren Umsetzungsschritte zu Hartz IV zu begleiten. Die Ratsfraktionen sollen in die Arbeit eingebunden werden. Eine erste Einladung erfolge nach der Sommerpause. Teilnehmer der Konferenz seien u. a. die Kammern, der DGB sowie Vertreter der Beteiligungsgesellschaften.

Anschließend erläuterte Herr Dr. Küpper die Struktur und die Aufgabenstellungen der arbeitsmarktpolitischen Initiative.

Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies darauf hin, dass der Antrag ihrer Fraktion zu Hartz IV, der Grundlage der vorliegenden Empfehlung des Sozialausschusses gewesen sei, in die Beratungen einbezogen werden müsse. Nach ihrem Verständnis habe Politik die Aufgabe, deutlich zu machen, welche Positionen die Stadt Dortmund gegenüber der Agentur für Arbeit vertreten solle. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Situation.

OB Dr. Langemeyer machte deutlich, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nicht in Einklang mit geltendem Recht stehe und daher nur eine Nichtbefassung in Betracht komme. Für die Mitgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch die Stadt gebe es keine rechtliche Grundlage. Zuständig hierfür sei die Agentur für Arbeit.

In der Sache dagegen sollte durch eine vernünftige Dialogsituation eine konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure am Arbeitsmarkt in der arbeitsmarktpolitischen Initiative möglich sein.

Im Anschluss an eine ausführliche Diskussion über die Umsetzung von Hartz IV bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Vorlage sowie die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.

zu TOP 6.3
Reformprozess der kommunalen Seniorenarbeit;
Modellprojekt "Kleinräumige Netzwerke in den Stadtbezirken"
(Drucksache Nr.: 06781-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen des Reformprozesses zur kommunalen Seniorenarbeit modellhaft kleinräumige Netzwerke in einzelnen Stadtbezirken zu erproben.

zu TOP 6.4
Seniorenwirtschaft in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06622-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2004 vor, der vom Rat der Stadt überwiesen worden war:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

1. die Entwicklung des Pflegemarktes (gemäß neuem Landespflegegesetz) zu beobachten und zu analysieren hinsichtlich Bedarfsplanung und Trägerangebot.

2. eine Verknüpfung zwischen Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung herzustellen
und belastbare Marktdaten über Pflege-Erlös-Budgets in die Region zu entwickeln
bzw. Modellrechnungen für den Aufbau weiterer Pflegeplätze in Dortmund anzustellen (Höhe der Investitionssumme pro Pflegeplatz, anteilige Personalkosten pro Pflegeplatz und Branchenbeteiligung).

3. die Entwicklung des Pflegemarktes für den Dortmunder Arbeitsmarkt zu analysieren.
4. einen Kompetenz-Transfers von stationären Trägern an (z.B.) Wohnungsbau-Unternehmen zu fördern mit der Zielstellung, das know-how von stationären Trägern zur Vermeidung von frühzeitiger Aufnahme in stationäre Unterbringung zu nutzen.

5. niederschwelligste Hilfen zur Vermeidung von ambulanter und stationärer Pflege
in einem Hilfenetzwerk zu entwickeln und zu begleiten.

6. Die Ergebnisse der Analysen im Bereich des Seniorenmarktes sind in den Prozess der Neuordnung der Seniorenarbeit in Dortmund einzubringen.
Unabhängig vom laufenden Prozess sollten unabweisbare seniorenwirtschafts-politische Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden.

Unter Hinweis auf die Diskussion im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erklärte Rm Hengstenberg (CDU), seine werde Fraktion werde sich an der Abstimmung nicht beteiligen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion, den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2004 zu beschließen.

zu TOP 6.5
Überführung der BSHG-Fälle in das neue Leistungsrecht ALG II
Einrichtung einer Beschäftigungsmaßnahme „Antragsannahme und Fallvorgabe ALG II“
(Drucksache Nr.: 07072-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Kunstaktion "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06607-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat

1. stimmt der dauerhaften Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Form von eingelassenen, beschrifteten Metalltafeln in öffentliche Gehwege vor den Wohnorten von Opfern des NS-Regimes entsprechend den Vorstellungen des Künstlers Gunter Demnig zu;

2. nimmt die "Stolpersteine" dieser Kunstaktion mit Dank als Schenkung entgegen.

zu TOP 7.2
Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 06640-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund. Die Richtlinien treten zum 01.01.2005 in Kraft.

zu TOP 7.3
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2004/2005 für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005
(Drucksache Nr.: 06810-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2004/2005 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2004/2005
mit einem Eigenanteil der Stadt
in Höhe von 28.451.500 Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2004/2005
in Höhe von 2.961.000 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

- der Finanzplanung (Anlage 4)
- dem Produkt- und Leistungsplan 2004/2005 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Werkleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2004/2005 (Anlage 5) zu.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Werkleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
- unbesetzt -

zu TOP 7.5
Jahresabschluss zum 31.12.2003 der Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 06500-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den von den Kulturbetrieben Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2003 fest.

Der Jahresabschluss 2003 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 52.112,81 Euro aus.

Somit verringert sich der Verlustvortrag auf 249.228,81 Euro.

Die Geschäftsleitung wird entlastet.

zu TOP 7.6
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2003
(Drucksache Nr.: 06894-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 5 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 2003,
abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 40.239.279,20 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 24.768,50 €, und der Lagebericht 2003 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 24.768,50 Euro wird der allgemeinen Rücklage der Sport- und Freizeitbetriebe zugeführt.

3. Die Werkleitung wird entlastet.

8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Huckarde
(Drucksache Nr.: 06522-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die bauliche Erweiterung der Gilden-Grundschule um zwei Mehrzweckräume. (Grundsatzbeschluss)

2. die Erteilung eines Planungsauftrages für die bedarfsgerechte Erweiterung der Gilden-Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft

3. die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Festsetzung der Leistungsentgelte für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
(Drucksache Nr.: 06323-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Mit Wirkung zum 01.01.2004 werden die Leistungsentgelte für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen wie folgt festgesetzt:

Intensivangebot: 110,93 EUR/Tag
Verselbständigungsangebot: 78,62 EUR/Tag
Fachleistungsstunde: 42,88 EUR

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2003 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 06596-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.143.655,10 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.413.131,29 Euro ist der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zuzuführen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Sparkasse nicht teil.

zu TOP 10.2
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 05946-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2003, abschließend mit einer Bilanzsumme von 26.755.805,18 EUR und einem Jahresüberschuss von 5.119,66 EUR, und der Lagebericht 2003 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2003 i.H.v. 5.119,66 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist im Zusammenhang mit der Übertragung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.

3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.


Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

zu TOP 10.3
Durch den Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigte Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004, 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002, 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003.
(Drucksache Nr.: 06549-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.

zu TOP 10.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 06550-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.

zu TOP 10.5
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Ausgestaltung der Inhouse-Lösung hinsichtlich der Geschäftsbesorgungsverträge
(Drucksache Nr.: 06617-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt:

Das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" gründet die Technologiezentrum Dortmund Management GmbH unter Beteiligung der Technologiezentrum Dortmund GmbH. Das Sondervermögen übernimmt 95 % des Stammkapitals der zu gründenden Gesellschaft. Der Anteil der Technologiezentrum
Dortmund GmbH beläuft sich auf 5 % des Stammkapitals. Das Stammkapital beträgt insgesamt 25.000 Euro. Die Kapitalrücklage der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH wird mit 100.000 Euro dotiert. Hiervon entfallen 95.000 Euro auf das Sondervermögen und 5.000 Euro auf die Technologiezentrum Dortmund GmbH.

In der Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH wird das Sondervermögen durch den Stadtkämmerer vertreten, vertretungsweise durch den kaufmännischen Leiter des Sondervermögens und in dessen Vertretung durch den Leiter der Beteiligungsverwaltung.

Herr Guido Baranowski wird zum Geschäftsführer der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH bestellt. Die nebenamtliche Geschäftsführung wird Herrn Thomas Ellerkamp übertragen.

Die Technologiezentrum Dortmund Management GmbH erwirbt 95 % der Geschäftsanteile der MST.factory dortmund GmbH.

In der Gesellschafterversammlung der MST.factory dortmund GmbH wird die Technologiezentrum Dortmund Management GmbH durch den Stadtkämmerer vertreten, vertretungsweise durch den kaufmännischen Leiter des Sondervermögens sowie durch den Geschäftsführer der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH.

Herr Dr. Heiko Kopf wird zum nebenamtlichen Geschäftsführer der MST.factory dortmund GmbH bestellt.

zu TOP 10.6
Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Aufnahme neuer Gesellschafter in die Dortmunder Recyling GmbH (DOREG)
(Drucksache Nr.: 06849-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgesehenen Aufnahme der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm GmbH (ASH) und/oder der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB) als Gesellschafter der DOREG zu.

zu TOP 10.7
Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04984-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.8
Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel
(Drucksache Nr.: 06610-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel zu. Er ermächtigt die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG gem. § 108 Abs. 5 der Gemeindeordnung, einem entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrates zuzustimmen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Ersatzneubau Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) incl. Lage- und Führungszentrum (LFZ)
(Drucksache Nr.: 06753-04)

zu TOP 11.2
Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
(Drucksache Nr.: 06752-04)

Zu den Tagesordnungspunkten 11.1 und 11.2 lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

Während der Sitzung kamen die Mitglieder des Ausschusses überein, die Punkte

4.3 Ersatzneubau Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) incl. Lage- und Führungszentrum (LFZ)
(Drucksache Nr. 06753-04)
sowie
4.4 Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
(Drucksache Nr. 06752-04)

mit den dazugehörigen Anträgen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam zu behandeln.

Rm Frank signalisierte die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion dahingehend, dass noch viele Detailfragen geklärt werden müssen und die Entscheidung dem neuen Rat vorbehalten sein sollte, zumal die Investitionen erst für das Jahr 2007 anstehen. In Bezug auf das Ausbildungszentrum stellte Rm Frank dar, dass zunächst die innerhalb der Stadtverwaltung vorhandenen Leerstände überprüft werden sollten.
Er bekräftigte ausdrücklich die zustimmende Haltung seiner Fraktion zum bereits beschlossenen Brandschutzbedarfsplan.

Rm Dr. Kuhlmann stimmte den Ausführungen von Rm Frank inhaltlich zu. Auch dem neuen Rat müsse ein finanzieller Handlungsspielraum gegeben werden. Er wies darauf hin, dass dem neuen Rat detailliertere Vorlagen vorgelegt werden sollten, so dass man vielleicht auch finanziell günstigere Alternativen finden werde.

Rm Zupfer entgegnete, dass es sich um Grundsatzbeschlüsse handele, die lediglich die Absicht beinhalten, die notwendigen Mittel zu binden. Bei der Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Bürger in der Stadt sei auch die Feuerwehr ein Bestandteil. Auch sei es sinnvoll, die Verwaltung in den Stand zu versetzen, sicher planen zu können. Weitere Informationen beinhalte der Brandschutzbedarfsplan.

Sie wies darauf hin, dass eine spätere Beschlussfassung die zeitige Umsetzung der Maßnahmen gefährden könne.

StK Pehlke erläuterte die Gründe, warum er - als zuständiger Dezernent - die Grundsatzbeschlüsse noch zum jetzigen Zeitpunkt getroffen wissen möchte.
Die Feuerwache 1 sei vor 30 Jahren nach einem zu diesem Zeitpunkt gültigen Einsatzkonzept entwickelt worden, welches aber heute keine Gültigkeit mehr habe.
Bei der Leitstelle der Feuerwehr sei nicht nur die Anordnung der Einsatzplätze, sondern auch insbesondere die verwandte Technik stark veraltet.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung habe ergeben, dass ein Neubau günstiger sei, auch unter der Voraussetzung, dass man dann den Einsatz-technischen Anforderungen gerecht werden könne.

Im Hinblick auf den Neubau der Feuerwache 4 führte StK Pehlke aus, dass man mit der Verlagerung der Feuerwache der Entwicklung im Südbereich des Stadtgebietes gerecht werde und eine verkehrsgünstigere Lage erhalte, so dass man die vorgeschriebenen Hilfsfristen einhalten werde. Auch könne der Aufbau eines weiteren Zuges gewährleistet werden, der bisher in Containern untergebracht sei.

Das Ausbildungszentrum sei unabhängig von einer Verlagerung des Standortes aus zu sehen. Es sei sinnvoll, den praktischen und den theoretischen Ausbildungsteil miteinander örtlich verknüpfen zu können. Auch hier habe die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben, dass die Ausbildung vor Ort günstiger sei als eine Ausbildung an anderen Bereichen in Deutschland oder im Ausland.

Die Vorlagen seien in die Beschlussfassung geben worden, um bei der Aufstellung des Haushaltes 2005 ff. eine Position im Vermögenshaushalt und eine Vorrangigkeit innerhalb der Finanzplanung zu erhalten.

Rm Dr. Brunsing kritisierte die fehlenden Abwägungsmöglichkeiten; auch bezweifelte er die Wirtschaftlichkeit des geplanten PPP-Modells für den Neubau der Feuerwache 4.

Rm Frank sah die Sicherheit der Bürger nicht dadurch gefährdet, dass man zunächst weitere Informationen einholen und die Beschlussfassung lediglich verschieben wolle.

Im Anschluss an die ausführliche Diskussion wurden die Anträge von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam abgestimmt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

Zu TOP 4.3

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden weist die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt zurück.

Der Ausschuss wird in der laufenden Wahlperiode keine Grundsatzentscheidung für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 mehr empfehlen und beauftragt die Verwaltung, zu Beginn der neuen Ratsperiode eine neue Vorlage zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen, die den Sachverhalt inhaltlich detailliert darstellt und hierbei auf die Dringlichkeit baulicher Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bausubstanz sowie gesetzlicher Rahmenparameter und Fristen eingeht.

Der Ausschuss schlägt – nach Darstellung der begründeten Dringlichkeit kurzfristig notwendiger Sanierungslösungen – die Prüfung von Einzelmodulen vor, mit denen sukzessive eine Weiternutzung der vorhandenen Gebäudesubstanz ermöglicht werden kann.

Zu TOP 4.4

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden weist die Vorlage zum Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst) zum jetzigen Zeitpunkt zurück.

Der Ausschuss wird in der laufenden Wahlperiode keine Grundsatzentscheidung für den Neubau der Feuerwache 4 sowie des Ausbildungszentrums der Feuerwehr mehr empfehlen und beauftragt die Verwaltung, zu Beginn der neuen Ratsperiode eine neue Vorlage zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen, die den Sachverhalt inhaltlich detailliert darstellt und hierbei auf die Dringlichkeit baulicher Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bausubstanz sowie gesetzlicher Rahmenparameter und Fristen eingeht.

Der Ausschuss schlägt – nach Darstellung der begründeten Dringlichkeit kurzfristig notwendiger Sanierungslösungen – die Prüfung alternativer Einzelmodule vor, mit denen sukzessive eine Weiternutzung der gegenwärtigen Strukturen ermöglicht werden kann.

In einer kurzen Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss wurden von den Fraktionen die im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vertretenen Standpunkte noch einmal bekräftigt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschließen und die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 11.1 und 11.2 zum jetzigen Zeitpunkt zurückzuweisen.

zu TOP 11.3
Optimierung der Gremienarbeit im Rat und in den Bezirksvertretungen
hier: Ergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises

(Drucksache Nr.: 06747-04)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt empfiehlt dem im September 2004 neu zu wählenden Rat das „Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen“ zu beschließen. (Anlage 1)

2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt seine Absicht, auch weiterhin die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weit über das gesetzliche Maß hinaus aktiv zu gestalten. Die bisher gemachten Erfahrungen sollen berücksichtigt werden. Ziel ist es, auf der Grundlage umfassender Informationen den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. (Anlage 2)

3. Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt dem Oberbürgermeister, die Verwaltungsvorlagen entsprechend den im Sachverhalt dargestellten Vorschlägen weiter zu entwickeln. (Anlage 3)

4. Der Rat der Stadt regt an, die in Dortmund erarbeiteten Vorschläge zur Optimierung der Gremienarbeit dem Innenminister NW, den kommunalpolitischen Vereinigungen auf Landesebene und dem Städtetag NW zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 11.4
Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster
(Drucksache Nr.: 06758-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 8 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.

zu TOP 11.5
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 03.10.2004 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 31.10.2004 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
(Drucksache Nr.: 06858-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgenden vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden weitergeleiteten Anträge vor:

SPD-Antrag vom 18.06.2004

Der Ausschuß für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluß zu fassen :
1. Der Rat der Stadt Dortmund hat zur Kenntnis genommen, dass bereits in der Vergangenheit durch verkaufsoffene Samstage und verlängerte Ladenöffnungszeiten an Samstagen erhebliche arbeitszeitliche Belastungen auf insbesondere im Einzelhandel tätige Arbeitnehmer zugekommen sind.

2. Der Rat stellt fest, dass von den ursprünglich geplanten vier verkaufsoffenen Sonntagen in der Dortmunder Innenstadt nach den zwischenzeitlichen Verhandlungen zwischen Cityvertretern und den Vertretern der Arbeitnehmerseite nur noch zwei verkaufsoffene Sonntage realisierbar sind.

3. Der Rat stimmt der Verwaltungsvorlage nur unter der Bedingung zu, dass für die geplanten zwei verkaufsoffenen Sonntage Einigung zwischen den Verkaufshäusern und den betroffenen Betriebsräten über die Öffnungsmodalitäten erzielt wird.

CDU-Antrag vom 22.06.2004

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat, der Vorlage mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt, die Öffnung auf Grundlage des § 14 Ladenschlussgesetz durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen in der Innenstadt am 31.10.2004 freizugeben.

2. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt, die Öffnung der Verkaufsstellen in der Innenstadt für den 03.10.2004 nicht zu genehmigen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit allen Beteiligten einen Ersatztermin für den 03.10.2004 als verkaufsoffenen Sonntag zu finden.

4. Der Fachausschuss regt für die kommenden Jahre einen „Runden Tisch“ bestehend aus Vertretern von Politik, Verwaltung, City-Ring und Betriebsräten der Innenstadtgeschäfte an mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zur Ausgestaltung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr zu finden


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag
der Verwaltung unter dem Vorbehalt zu folgen, dass eine Einigung der Unternehmen mit den
Betriebsräten vorliegt.

Dieser Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion gefasst.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 11.6
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen
(Drucksache Nr.: 06818-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt bestellt zur Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen folgende 10 Beisitzer der obersten Dienstbehörde

Herrn Fehlemann - Stadtdirektor
Herrn Pehlke - Stadtkämmerer
Herrn Stüdemann - Beigeordneter
Herrn Pogadl - Beigeordneter
Herrn Sierau - Beigeordneter
Herrn Langguth - Geschäftsführer Eigenbetrieb "Dortmunder Systemhaus"
Herrn Schiek - Amtsleiter des Personalamtes
Herrn Oesterling - stellv. Amtsleiter des Personalamtes
Herrn Döderlein - Geschäftsführender Direktor Eigenbetrieb "Theater Dortmund"
Herrn Eichler - Geschäftsführer Eigenbetrieb "Kulturbetriebe Dortmund"

2. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von

Herrn Heinz-Ulrich Hoffmann zum Vorsitzenden der Einigungsstelle
und
Herrn Dr. Jürgen Brand zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle

3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzern für evtl. anzuberaumende
Einigungsstellenverfahren zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, dem Einigungsstellenvorsitzenden jeweils drei Beisitzer und ihre Vertreter aus dem Kreis der vom Rat Bestellten direkt zu benennen.

12. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Prüsse
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
in Vertretung





Miksch
Bürgermeister







Weber
Schriftführer