N i e d e r s c h r i f t



über die 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
am 22.11.2000, 15.00 Uhr
im Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

Beginn: 15.10 Uhr
Ende: 17.52 Uhr


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Marion Bade
RM Sabine Brauer
RM Franz-Josef Drabig
RM Dr. Helmut Eiteneyer
SB Heinrich Gähner
RM Helmut Harnisch
RM Frank Hengstenberg
RM Heinrich Ollech
RM Thomas Pisula
RM Ernst Prüsse
RM Udo Reppin
RM Renate Riesel
RM Klaus Stratenwerth
SB Herbert Scmusz
RM Matthias Ulrich
RM Birgit Unger
RM Jutta Starke
RM Markus Wetter
RM Ute Uhrmann i.V. für Herrn RM Heinrich Brunstein


Sachkundige Einwohner:

Karl-Heinz Middendorf
Erkan Kara


Beratende Mitglieder:

Anne-Katrin Bohle
Stefan Schreiber
Dietmar Barfuss
Eberhard Weber

Geschäftsleitung WBF DO:

Dr. Utz Ingo Küpper
Thomas Ellerkamp
Joachim Beyer
Herbert Schlickewei
Udo Mager

Beschäftigtenvertreter/in:

Christel Pfeiffer


Verwaltung:

Dr. Claudia Keidies - WBF-DO -
Dietmar Poth - WBF-DO -
Horst Nehm - Stadtkämmerei -


Geschäftsführung:

Cornelia Irle - StA 01 -




Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Prüsse, eröffnete die öffentliche Sitzung um 15.10 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschlussfähig ist.



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Ollech benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.





1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 30.08.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.09.2000

2. Angelegenheiten der Kämmerei
2.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage, Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates vom 21.09.2000 zur Vorlage 2.1
Zur Information wird auf die Vorlage vom 17.08.2000 verwiesen "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"; hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens", die zur Sitzung des AWBF am 30.08.2000 verschickt wurde.
2.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage (Sitzung 21.09.2000)
hier: Gewerbeflächenauswahl für das Sondervermögen
2.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens Verpachtung Technologiezentrum Dortmund GmbH
3. Geschäftsbereich Firmen, Technologie
3.1 Informationen zum Büromarkt Dortmund 2000
3.2 Sachstand zum Projekt Ökoprofit Dortmund

4. Geschäftsbereich Beschäftigung, Qualifizierung, Europa
4.1 Unterstützung betrieblicher Modernisierung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Beratung und Qualifizierung
5. Geschäftsbereich Zentrale Dienste
5.1 Produktplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
5.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

6. dortmund-project
6.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
1. Sachstandsbericht

7. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
7.1 Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2001
- Vorschlag des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe"


8. Anträge / Anfragen
8.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2000 mit der Bezeichnung "Fortentwicklung des Eigenbetriebes - Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund"
8.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.2000 mit der Bezeichnung "Umfeld Flughafen"
8.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2000 mit der Bezeichnung "Kommunaler Arbeitsmarktfonds (KAF) 1999/2000"
9. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Wege der Dringlichkeit ein Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2000 zur Deutschen Hörfunkakademie vorliegt und fragt, ob die Dringlichkeit anerkannt wird. Die Dringlichkeit wird anerkannt und der Antrag wird unter TOP 8.4 aufgenommen. Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.


Zu 1. Regularien

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 30.08.2000

Die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 30.08.2000 wird einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen am 06.09.2000
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.09.2000 wird einstimmig genehmigt.


Zu 2. Angelegenheiten der Kämmerei

Zu 2.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage, Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates vom 21.09.2000 zur Vorlage 2.1
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.10.2000

Herr Nehm erklärt anhand von Folien das Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum sowie die Erweiterung um die Aufgabe Gewerbeflächen (siehe Anlage).
Herr RM Wetter erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion und sagt, dass seine Fraktion derzeit Bedenken gegen die Ausweitung des Sondervermögens Gewerbeflächen hat. Er weist darauf hin, dass in der letzten Ausschusssitzung vereinbart wurde, dass hinsichtlich der zukünftigen Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen eine Vorlage in Abstimmung mit der Planungsverwaltung erarbeitet werden solle. Des weiteren müsse die Organisationsstruktur geklärt werden. Denn die Vermarktung der Wirtschaftsflächen dürfe nicht eigenständig durch das Liegenschaftsamt erfolgen, sondern durch die Wirtschaftsförderung, da diese den Kontakt zum Kunden hat. Deshalb müsse die Werkleitung des Sondervermögens gleichberechtigt durch den Kämmerer und den Geschäftsführer der WBF-DO erfolgen. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, könne eine Erweiterung des Sondervermögens erfolgen.
Frau RM Starke macht deutlich, dass vor Erweiterung der Aufgaben des Sondervermögens in einem Konzept die Verantwortlichkeiten klar abgegrenzt werden sollen und dass der Kämmerer und der Geschäftsführer der WBF-DO gleichberechtigte Werkleiter sein müssen.
Herr RM Dr. Eiteneyer weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, sondern sich für die Verwaltungsvorlage ausspricht, da sie in dem Sondervermögen Gewerbeflächen einen entscheidenden Schritt nach vorne sieht. Aufgrund des Abschlusses von Geschäftsbesorgungsverträgen ist es sinnvoll, dass neben dem Kämmerer und dem Leiter des Liegenschaftsamtes, ebenfalls der Geschäftsführer der WBF-DO als Werkleiter auftritt.
Herr RM Drabig schlägt vor, dass vorerst die Abstimmung innerhalb der Verwaltung geklärt werden muss. D.h., welche Flächen sind in welcher Qualität, an welchem Standort, für welche Branche und wann zu entwickeln. Erst nach dem politischen Abstimmungsprozess stellt sich die Frage, wie kommen diese Fläche schnell an den Markt. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, ist die Einrichtung eines Sondervermögens für Gewerbeflächen sinnvoll.
Frau RM Starke erläutert, dass die einzelnen Verfahrensschritte bezüglich Zuständigkeiten und Abhängigkeiten vorab zu klären sind, damit dies nicht bei jedem einzelnen Grundstück erneut erfolgen muss.
Herr Dr. Küpper sieht in dem Sondervermögen Gewerbeflächen eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit der WBF-DO. Es ist von Vorteil, wenn die WBF-DO über das Sondervermögen die Vermarktung von Gewerbeflächen betreiben kann und wenn der Geschäftsführer der WBF-DO ebenfalls Werkleiter des Sondervermögens ist. Herr Dr. Küpper bittet die Fraktionen um Unterstützung, dass Gewerbeflächen zukünftig in ein Sondervermögen eingebracht werden. Er sagt für die Ausschusssitzung am 07.02.2000 eine Vorlage zu, in der die Klärung der Zuständigkeiten sowie die Gewerbeflächenentwicklung in Dortmund in Abstimmung mit den Beteiligten dargestellt ist.
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Vorlage mit den Änderungen des Antrages zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung; § 2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: Aufgabe des Sondervermögens sind der Ausbau, die Entwicklung, die Finanzierung und die Verpachtung von der Wirtschaftsförderung dienenden Infrastruktureinrichtungen der Stadt, insbesondere des Technologiezentrums.
§ 3 (1) der Satzung soll lauten: Der/die Kämmerer/in und der/die Geschäftführer/in der WBF-DO werden gleichberechtigte Werkleiter/innen des Sondervermögens.
Die Verwaltung wird beauftragt, in die Satzung des Sondervermögens die entsprechenden redaktionellen Änderungen aufzunehmen. Diese Satzung tritt zum 01.12.2000 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.1998 für das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" außer Kraft. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Stammkapital des Sondervermögens auf 500.000,00 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung wird aus der "Allgemeinen Rücklage" des Sondervermögens vorgenommen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1998 des Sondervermögens fest.

- Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 64.432,06 DM auf neue Rechnung vorzutragen.
- Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
- Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

6. Der Rat der Stadt beschließt, Personaleinstellungen für das Sondervermögen erfolgen nicht. Eventueller Mehraufwand wird über Dienstverträge von den zuständigen Stadtämtern erledigt.

7. Der Rat beschließt die Nutzung des ehemaligen Max-Planck-Institutes als "Software-Factory" und beauftragt das Sondervermögen, gemeinsam mit dem TechnologieZentrum Dortmund GmbH sowie der WBF-DO den Umbau und die Vermarktung vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird entsprechend angepasst. Die Investitionssumme wird auf 5.500 TDM begrenzt. Der Rat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Weiterentwicklung zu.
Die TechnologieZentrum Dortmund GmbH und das Sondervermögen stellen sicher, dass die Zielgruppe der Nutzer/innen der Software-Factory auf alle Gründer/innen mit aussichtsreichen Softwareideen unabhängig von akademischen Vorbedingungen ausgeweitet wird.
Die Beschlussvorschläge 2 und 7 der Vorlage wurden vom Rat in der Sitzung am 21.09.2000 mit einer Änderung zu Punkt 7 beschlossen.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird festgestellt, dass der Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens "Verpachtung TechnologieZentrum Dortmund" dem Wirtschaftsplan 2001 beiliegt. Folglich erübrigt sich eine Abstimmung über diesen Punkt.


Zu 2.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage (Sitzung 21.09.2000)
hier: Gewerbeflächenauswahl für das Sondervermögen

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU, die Vorlage abzulehnen.
Zu 2.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens Verpachtung Technologiezentrum Dortmund GmbH

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2000:
Der Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im Rathaus vom 20.11.2000 steht nicht zur Abstimmung, da Herr Nehm zusagt, dass die Teilbetriebspläne sowie ein Plan-Ist-Vergleich der nach Objekten aufgeschlüsselten Pachterlöse in den Wirtschaftsplan einfließen.

Zu 3. Geschäftsbereich Firmen, Technologie

Zu 3.1 Informationen zum Büromarkt Dortmund 2000
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Zu 3.2 Sachstand zum Projekt Ökoprofit Dortmund
Frau RM Unger fragt, ob gezielt von Frauen geführte oder ausländische Unternehmen angesprochen worden sind. Herr Beyer antwortet, dass aus dem Adressenmaterial der Kammern keine geschlechtsspezifische Zuordnung möglich war.

Frau RM Unger weist darauf hin, dass es z.B. ein Buch gibt in dem alle von Frauen geführten Unternehmen in NRW enthalten sind. Außerdem gibt es in NRW einen Unternehmerinnentag, wo ebenfalls Adressen abgefragt werden können.

Herr Ellerkamp sagt, dass das Projekt nach der ersten Phase fortgesetzt und das dies gemeinsam mit Frau Dr. Keidies aufgegriffen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den Sachstandsbericht ÖKOPROFIT Dortmund zur Kenntnis.


Zu 4. Geschäftsbereich Beschäftigung, Qualifizierung, Europa

Zu 4.1 Unterstützung betrieblicher Modernisierung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Beratung und Qualifizierung

Herr Beyer erläutert das vom Arbeitsministerium neu aufgelegte Programm. Die Firmen, die dieses Programm in Anspruch nehmen können, müssen nicht akut gefährdet sein. Mit Beratungs- und Qualifizierungsprojekten unterstützt das Programm die betriebliche Modernisierung in kleineren und mittleren Unternehmen. Herr Beyer bittet die Ausschussmitglieder für dieses Programm zu werben. Die WBF wird mit diesem Programm gezielt in die Presse gehen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt die Informationen zum Start des Programms zur Unterstützung betrieblicher Modernisierung in kleinen und mittleren Unternehmen zur Kenntnis.

Zu 5. Geschäftsbereich Zentrale Dienste

Zu 5.1 Produktplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt die Produkt- und Leistungsplanung 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund.

Zu 5.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 22.11.2000:

Herr RM Wetter erläutert den gemeinsamen Antrag und sagt, dass das Budget für 2000 2,7 Mio. DM vorsah und keine Kürzung um 200.000,00 DM auf 2,5 Mio. DM erfolgen solle. Es besteht nach wie vor Bedarf an beschäftigungspolitischen Projekten für bestimmte Zielgruppen in Dortmund.

Herr RM Dr. Eiteneyer sagt, dass es für die Haushaltsberatungen wichtig ist, das dieser Wirtschaftsplan ungekürzt die weiteren Gremien durchläuft. Die CDU-Fraktion werde dem Wirtschaftsplan 2001 zustimmen.

Frau RM Unger weist darauf hin, dass alle Fraktionen gemeinsam 1 Mio. DM zusätzlich für den kommunalen Arbeitsmarktfonds beschlossen haben. Davon sind 300.000,00 DM in das dortmund-project geflossen, das heißt aber nicht, dass darauf verzichtet werden solle. Es geht z. Z. darum, 1 Mio. DM zu erhalten und Kürzungen nicht zuzulassen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig die folgende Vorlage mit den Änderungen des Antrages zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den Wirtschaftsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und
- stellt den Erfolgsplan 2001 (Anlagen 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12.700.000,00 DM fest,
- stellt den Vermögensplan 2001 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 81.700,00 DM fest,
- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2001 (Anlage 1.4) zur Kenntnis.
- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-DO Kassenkredite bis zur einer Höhe von 500.000,00 DM im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch nehmen darf,
- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung der Jahresrechnung der WBF-DO für das Wirtschaftsjahr 2000 vorzuschlagen,
- ermächtigt die WBF-DO, ein Darlehen vom Kapitalmarkt in Höhe von 129.300,00 DM für Investitionen aufzunehmen,
- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2001 zur Kenntnis (Anlage 3).
Beschluss des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 21.11.2000:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Mittel für den Kommunalen Arbeitsmarktfonds um 200.000,00 DM auf insgesamt 2.700.000,00 DM zu erhöhen.

In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund auf 12.900.000,00DM festzusetzen.

zu 6. dortmund-project

zu 6.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
1. Sachstandsbericht
Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse, weist darauf hin, dass die Vorlage vom Rat bereits am 16.11.2000 beschlossen wurde. Herr RM Dr. Eiteneyer fragt, ob das Land die Mittel für den Ankauf sowie für die Sanierung von Phoenix-West bereitstellt und bittet Herrn Dr. Küpper dahingehend aktiv zu werden. Herr Dr. Küpper antwortet, dass die Verhandlungen derzeit geführt werden und die Beteiligten davon ausgehen, dass sie bis zum Ende des Jahres zu einem Abschluss kommen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 16.11.2000 zur Kenntnis:

Der Rat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes "dortmund-project" zur Kenntnis.


Zu 7. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 7.1 Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2001
- Vorschlag des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe"
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung stimmt dem Vorschlag des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe" hinsichtlich der Ziele und Qualitätsstandards für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des kommunalen Beschäftigungsprogramms zu.



Zu 8. Anträge / Anfragen

Zu 8.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2000 mit der Bezeichnung "Fortentwicklung des Eigenbetriebes - Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund"
Der Antrag gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 10.01.2001 behandelt.
Zu 8.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.2000 mit der Bezeichnung "Umfeld Flughafen"
Der Antrag gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 10.01.2001 behandelt.

Zu 8.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2000 mit der Bezeichnung "Kommunaler Arbeitsmarktfonds (KAF) 1999/2000"
Herr RM Wetter sagt, dass ein Teil der Fragen des Antrages in der Tischvorlage zum kommunalen Arbeitsmarktfonds beantwortet sind. Er schlägt vor, dass die Verwaltung die noch offenen Fragen zur nächsten Sitzung beantwortet. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" einstimmig:
1. Die WBF-DO legt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung einen Zwischenbericht über die Entwicklung des KAF unter den neuen Richtlinien vor.
2. Die WBF-DO legt dabei dar, wie sich die bewilligten Mittel absolut und prozentual auf obige vier Förderarten sowie auf die drei neuen Elemente verteilen.
Einzelförderungen über 30.000,00 DM werden unter Nennung des Zuschussempfängers aufgelistet.
3. Die WBF-DO präsentiert einen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt für die KAF-Förderung im Jahre 2001.


Zu 8.4 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2000 “Deutsche Hörfunk-Akademie”

. Herr Dr. Küpper beantwortet die Fragen des Dringlichkeitsantrages.

1. Wie schätzt die Verwaltung die geäußerten finanziellen Schwierigkeiten der Deutschen Hörfunkakademie im Zusammenhang mit der Förderung aus ESF-Mitteln ein?

Die Hörfunkakademie hat mit der neuesten Antragsfassung zum Projekt "Journalist für elektronische Medien" einen Maßnahmenbeginn zum 01.04.2001 beantragt.

Die alte Maßnahme zur Qualifizierung zum Hörfunkjournalisten endete am 31.10.2000.

Der lange, fünf Monate betragende Zwischenzeitraum zwischen der am 31.10.2000 abgelaufenen Fördermaßnahme und der am 01.04.2001 beginnenden Fördermaßnahme hätte im Prinzip verkürzt werden können, wenn die neue Maßnahme "Journalist für elektronische Medien" mit einem früheren Startbeginn beantragt worden wäre. Die Deutsche Hörfunkakademie benötigt jedoch einen größeren Zeitraum für eine gründliche Teilnehmerauswahl aus einer größeren Bewerberschar aus dem gesamten Bundesgebiet.


Da die Deutsche Hörfunkakademie im Bereich der öffentlichen Förderung von Vollzeitmaßnahmen für Arbeitslose seit 1997 nur auf die ESF-Förderung setzt und keine SGB-III-Förderung beantragt, bestehen auch keine finanziellen Kompensationsmöglichkeiten.

Da die letzte ESF-Maßnahme "Journalist für elektronische Medien" am 31.10.2000 endete, entsteht bis zur nächsten voraussichtlichen ESF-Förderung ein fünfmonatiger Zeitraum. In dieser Zeit hält die Deutsche Hörfunkakademie an 2,5 Arbeitskräften fest (1 Projektleiterin, 1 Verwaltungskraft, ½ Techniker).

Das bedeutet, dass der Deutschen Hörfunkakademie daraus eine monatliche Kostenbelastung in Höhe von ca. 20.000,00 DM pro Monat entsteht. Für den förderfreien Zeitraum von ca. 5 Monaten ergibt das eine Kostenbelastung von ca. 100.000,00 DM.
2. Wie beurteilt die Verwaltung die zurückliegenden Empfehlungen/Entscheidungen von Konsensrunden und den zuständigen Bewilligungsbehörden?
Die Dortmunder ESF-Konsensrunde und das Versorgungsamt haben seit 1997 regelmäßig ihren Beitrag zur Unterstützung der Hörfunkausbildung an der Deutschen Hörfunkakademie geleistet.

Seit 1997 ist der Deutschen Hörfunkakademie jedes Jahr eine Maßnahme "Fortbildung zum/zur Hörfunkjournalist/in" bzw. 1999 "Fortbildung zum Hörfunk- und Multimedia-Journalist/in" bewilligt worden, 1999 kam noch eine Investitionsförderung (ca. 100.000,00 DM) hinzu. Insgesamt erhielt die Deutsche Hörfunkakademie seit 1997 einen Landes-ESF-Zuschuss von rd. 3,5 Mio. DM.

Die WBF-DO hatte sich zuvor im Juli 2000 beim Land (Arbeitsministerium) dafür eingesetzt, das Förderbegehren der Hörfunkakademie auf Förderung von zwei Maßnahmen wegen der überregionalen Bedeutung aus zentralen Landesmitteln zu erfüllen, da das Dortmunder Mittelkontingent für 2000 in Höhe von rd. 9,1 Mio. DM die Förderung eines Projektträgers allein in Höhe von rd. 3,5 Mio. DM nicht zuließ. Dieser Vorstoß hatte keinen Erfolg.

Auch Ende 1999 hatten wir uns intensiv darum bemüht, zusätzlich zu der bereits für 1999 bewilligten Maßnahme "Fortbildung zum Hörfunk- und Multimedia-Journalisten" zwei weitere Maßnahmen der Deutschen Hörfunkakademie aus Restmitteln des Landes an den Start zu bringen, was aber wegen der am Ende begrenzten Mittelsituation des Landes nicht gelungen war.

Für 2000/2001 hat die Konsensrunde nunmehr die Maßnahme "Journalist für elektronische Medien" (Zuschuss: 1.594.000,00 DM) sowie den Investitionsantrag "Ausstattung eines Schulungsraumes" (Zuschuss: 675.000,00 DM) zur Förderung vorgeschlagen.

Darüber hinausgehende "Fördergarantien" können unter den ESF-Bedingungen nicht gegeben werden.

3. Durch welche Maßnahmen könnte es gelingen, die Finanzierung der Hörfunkakademie planbarer und verlässlicher zu gestalten?

Eine dichtere ESF-Förderung wäre nur durch eine zusätzliche ESF-Förderung aus zentralen Landesmitteln denkbar, die erscheint jedoch aus heutiger Sicht nach einer ablehnenden Stellungnahme des MASQT vom 31.08.2000 unwahrscheinlich.

Zu überlegen wäre, mit dem Arbeitsamt zusammen Fördermöglichkeiten nach dem SGB III zu überprüfen. Denkbar und auch sinnvoll sind dafür notwendige einzelne Maßnahme für Teilnehmer aus einem engeren räumlichen Zielgebiet.

Dieser engere räumliche Bezug wäre auch für die Förderung aus dem regionalen ESF-Mittelkontingent von Vorteil.

Herr Dr. Küpper weist darauf hin, dass auch aus Stadterneuerungsmitteln in die Hörfunk-Akademie investiert worden ist. Am 01.12.2000 wird das neue Medienzentrum am Nollendorfplatz eingeweiht. Dort wurde ein Mittelpunkt für medienpolitische Aktivitäten geschaffen, den es zu erhalten gilt. Die Stadtverwaltung wird alle Möglichkeiten zur Erhaltung ausschöpfen.

Zu 9. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

Herr Dr. Küpper stellt die Entwicklung des Standortes "Stadtkrone Ost" dar und verweist auf die Tischvorlage.

Herr Dr. Küpper berichtet von der dreitägigen Veranstaltung des "Deutsch - Amerikanischen Entrepreneurship" vom 08. - 10. November 2000 in den Westfalenhallen. Ziel dieser Veranstaltung war den Erfahrungs- und Informationsaustausch aus den Bereichen Unternehmensgründung und -wachstum sowie Kooperationen zu initiieren und den Standort Dortmund in den USA, speziell in der Region Boston, bekannt zu machen. Mit 192 Anmeldungen aus Deutschland und 22 amerikanischen Teilnehmern war die Veranstaltung ein Erfolg. Geplant ist ein weiterer Auftritt in den USA.

Herr Dr. Küpper erläutert, das im Gewerbepark Minister Stein, südlich der Bürobank, ein Bau- und Handwerkerhof geplant ist. Hier sollen rd. 22 modulare Gewerbehallen mit ca. 7.000 m² Nutzfläche und vorgelagerten Ausstellungen und Verkaufsflächen entstehen. Die Bauweise garantiert eine hohe Flexibilität hinsichtlich Größe und Zuschnitt. Bei vollständiger Auslastung bietet der Baupark bis zu 35 Handwerksbetrieben Platz. Das Konzept ist auf ein breites Spektrum von Unternehmen aus der Bau- und Handwerker- sowie Dienstleistungsbranche ausgerichtet, um so potentiellen Kunden Lösungen aus einer Hand anbieten zu können.

Herr Ellerkamp stellt die Entwicklung an der Hannöverschen Straße dar. Hier wird sich Hannöverschen Straße konzentrieren. Auf 2.100 m² werden ca. 70 Arbeitnehmer beschäftigt sein.

Herr Dr. Küpper verweist auf den Flyer "Lokales Kompetenznetzwerk Dortmund", der einen Handlungsleitfaden zum Beschäftigungstransfer vorstellt.


Herr Dr. Küpper weist auf eine Veranstaltung der WBF-DO im Rahmen des Projektes El Duende "Grenzüberschreitung - Europäischer Binnenmarkt und Marketing" am 30.11.2000 hin. Hier soll Unternehmen in der Region Unterstützung angeboten werden bei ihrem Schritt in neue Märkte. Zugleich soll sie ein gegenseitiges Kennen lernen zwischen außenwirtschaftsorientierten Dienstleistern und Unternehmen sein. Zukünftig informiert eine Internetdatenbank über Beratungsmöglichkeiten in der Region.

Herr Beyer berichtet von einer Veranstaltung mit Unternehmensvertretern der Qualifizierungsbranche aus Leeds. Diese Veranstaltung setzte die Wirtschaftskontakte im Rahmen der Städtepartnerschaft fort und soll zu einem regelmäßigen Austausch zwischen den Weiterbildungsträgern in den beiden Städten weiterentwickelt werden.

Herr Beyer weist darauf hin, dass das Büro "Jugend und Arbeit" ab 02.10.2000 für weitere zwei Jahre weitergeführt wird. Die Finanzierung des Büros trägt das Arbeitsamt Dortmund.

Herr Beyer berichtet, dass das 7. Dortmunder Forumsgespräch mit dem Thema "Mentoring - Innovatives und effizientes Entwicklungsinstrument" im September stattgefunden hat. Hierbei unterstützt eine ältere erfahrene Führungskraft die Entwicklung und Karriere einer jüngeren weniger erfahrenen Person. Über 100 Teilnehmerinnen, darunter etwa 40 Unternehmerinnen, nutzten die Gelegenheit, Mentoring kennen zu lernen.


Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Prüsse, schließt die öffentliche Sitzung um 17.52 Uhr.






P r ü s s e O l l e c h I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Geschäftsführung

N i e d e r s c h r i f t



über die 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
am 22.11.2000, 15.00 Uhr
im Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

Beginn: 15.10 Uhr
Ende: 17.52 Uhr


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Marion Bade
RM Sabine Brauer
RM Franz-Josef Drabig
RM Dr. Helmut Eiteneyer
SB Heinrich Gähner
RM Helmut Harnisch
RM Frank Hengstenberg
RM Heinrich Ollech
RM Thomas Pisula
RM Ernst Prüsse
RM Udo Reppin
RM Renate Riesel
RM Klaus Stratenwerth
SB Herbert Scmusz
RM Matthias Ulrich
RM Birgit Unger
RM Jutta Starke
RM Markus Wetter
RM Ute Uhrmann i.V. für Herrn RM Heinrich Brunstein


Sachkundige Einwohner:

Karl-Heinz Middendorf
Erkan Kara


Beratende Mitglieder:

Anne-Katrin Bohle
Stefan Schreiber
Dietmar Barfuss
Eberhard Weber

Geschäftsleitung WBF DO:

Dr. Utz Ingo Küpper
Thomas Ellerkamp
Joachim Beyer
Herbert Schlickewei
Udo Mager

Beschäftigtenvertreter/in:

Christel Pfeiffer


Verwaltung:

Dr. Claudia Keidies - WBF-DO -
Dietmar Poth - WBF-DO -
Horst Nehm - Stadtkämmerei -


Geschäftsführung:

Cornelia Irle - StA 01 -




Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Prüsse, eröffnete die öffentliche Sitzung um 15.10 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschlussfähig ist.



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Ollech benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.





1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 30.08.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.09.2000

2. Angelegenheiten der Kämmerei
2.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage, Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates vom 21.09.2000 zur Vorlage 2.1
Zur Information wird auf die Vorlage vom 17.08.2000 verwiesen "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"; hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens", die zur Sitzung des AWBF am 30.08.2000 verschickt wurde.
2.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage (Sitzung 21.09.2000)
hier: Gewerbeflächenauswahl für das Sondervermögen
2.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens Verpachtung Technologiezentrum Dortmund GmbH
3. Geschäftsbereich Firmen, Technologie
3.1 Informationen zum Büromarkt Dortmund 2000
3.2 Sachstand zum Projekt Ökoprofit Dortmund

4. Geschäftsbereich Beschäftigung, Qualifizierung, Europa
4.1 Unterstützung betrieblicher Modernisierung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Beratung und Qualifizierung
5. Geschäftsbereich Zentrale Dienste
5.1 Produktplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
5.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

6. dortmund-project
6.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
1. Sachstandsbericht

7. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
7.1 Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2001
- Vorschlag des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe"


8. Anträge / Anfragen
8.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2000 mit der Bezeichnung "Fortentwicklung des Eigenbetriebes - Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund"
8.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.2000 mit der Bezeichnung "Umfeld Flughafen"
8.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2000 mit der Bezeichnung "Kommunaler Arbeitsmarktfonds (KAF) 1999/2000"
9. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Wege der Dringlichkeit ein Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2000 zur Deutschen Hörfunkakademie vorliegt und fragt, ob die Dringlichkeit anerkannt wird. Die Dringlichkeit wird anerkannt und der Antrag wird unter TOP 8.4 aufgenommen. Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.


Zu 1. Regularien

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 30.08.2000

Die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 30.08.2000 wird einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen am 06.09.2000
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.09.2000 wird einstimmig genehmigt.


Zu 2. Angelegenheiten der Kämmerei

Zu 2.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage, Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates vom 21.09.2000 zur Vorlage 2.1
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.10.2000

Herr Nehm erklärt anhand von Folien das Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum sowie die Erweiterung um die Aufgabe Gewerbeflächen (siehe Anlage).
Herr RM Wetter erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion und sagt, dass seine Fraktion derzeit Bedenken gegen die Ausweitung des Sondervermögens Gewerbeflächen hat. Er weist darauf hin, dass in der letzten Ausschusssitzung vereinbart wurde, dass hinsichtlich der zukünftigen Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen eine Vorlage in Abstimmung mit der Planungsverwaltung erarbeitet werden solle. Des weiteren müsse die Organisationsstruktur geklärt werden. Denn die Vermarktung der Wirtschaftsflächen dürfe nicht eigenständig durch das Liegenschaftsamt erfolgen, sondern durch die Wirtschaftsförderung, da diese den Kontakt zum Kunden hat. Deshalb müsse die Werkleitung des Sondervermögens gleichberechtigt durch den Kämmerer und den Geschäftsführer der WBF-DO erfolgen. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, könne eine Erweiterung des Sondervermögens erfolgen.
Frau RM Starke macht deutlich, dass vor Erweiterung der Aufgaben des Sondervermögens in einem Konzept die Verantwortlichkeiten klar abgegrenzt werden sollen und dass der Kämmerer und der Geschäftsführer der WBF-DO gleichberechtigte Werkleiter sein müssen.
Herr RM Dr. Eiteneyer weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, sondern sich für die Verwaltungsvorlage ausspricht, da sie in dem Sondervermögen Gewerbeflächen einen entscheidenden Schritt nach vorne sieht. Aufgrund des Abschlusses von Geschäftsbesorgungsverträgen ist es sinnvoll, dass neben dem Kämmerer und dem Leiter des Liegenschaftsamtes, ebenfalls der Geschäftsführer der WBF-DO als Werkleiter auftritt.
Herr RM Drabig schlägt vor, dass vorerst die Abstimmung innerhalb der Verwaltung geklärt werden muss. D.h., welche Flächen sind in welcher Qualität, an welchem Standort, für welche Branche und wann zu entwickeln. Erst nach dem politischen Abstimmungsprozess stellt sich die Frage, wie kommen diese Fläche schnell an den Markt. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, ist die Einrichtung eines Sondervermögens für Gewerbeflächen sinnvoll.
Frau RM Starke erläutert, dass die einzelnen Verfahrensschritte bezüglich Zuständigkeiten und Abhängigkeiten vorab zu klären sind, damit dies nicht bei jedem einzelnen Grundstück erneut erfolgen muss.
Herr Dr. Küpper sieht in dem Sondervermögen Gewerbeflächen eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit der WBF-DO. Es ist von Vorteil, wenn die WBF-DO über das Sondervermögen die Vermarktung von Gewerbeflächen betreiben kann und wenn der Geschäftsführer der WBF-DO ebenfalls Werkleiter des Sondervermögens ist. Herr Dr. Küpper bittet die Fraktionen um Unterstützung, dass Gewerbeflächen zukünftig in ein Sondervermögen eingebracht werden. Er sagt für die Ausschusssitzung am 07.02.2000 eine Vorlage zu, in der die Klärung der Zuständigkeiten sowie die Gewerbeflächenentwicklung in Dortmund in Abstimmung mit den Beteiligten dargestellt ist.
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Vorlage mit den Änderungen des Antrages zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung; § 2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: Aufgabe des Sondervermögens sind der Ausbau, die Entwicklung, die Finanzierung und die Verpachtung von der Wirtschaftsförderung dienenden Infrastruktureinrichtungen der Stadt, insbesondere des Technologiezentrums.
§ 3 (1) der Satzung soll lauten: Der/die Kämmerer/in und der/die Geschäftführer/in der WBF-DO werden gleichberechtigte Werkleiter/innen des Sondervermögens.
Die Verwaltung wird beauftragt, in die Satzung des Sondervermögens die entsprechenden redaktionellen Änderungen aufzunehmen. Diese Satzung tritt zum 01.12.2000 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.1998 für das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" außer Kraft. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Stammkapital des Sondervermögens auf 500.000,00 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung wird aus der "Allgemeinen Rücklage" des Sondervermögens vorgenommen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1998 des Sondervermögens fest.

- Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 64.432,06 DM auf neue Rechnung vorzutragen.
- Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
- Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

6. Der Rat der Stadt beschließt, Personaleinstellungen für das Sondervermögen erfolgen nicht. Eventueller Mehraufwand wird über Dienstverträge von den zuständigen Stadtämtern erledigt.

7. Der Rat beschließt die Nutzung des ehemaligen Max-Planck-Institutes als "Software-Factory" und beauftragt das Sondervermögen, gemeinsam mit dem TechnologieZentrum Dortmund GmbH sowie der WBF-DO den Umbau und die Vermarktung vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird entsprechend angepasst. Die Investitionssumme wird auf 5.500 TDM begrenzt. Der Rat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Weiterentwicklung zu.
Die TechnologieZentrum Dortmund GmbH und das Sondervermögen stellen sicher, dass die Zielgruppe der Nutzer/innen der Software-Factory auf alle Gründer/innen mit aussichtsreichen Softwareideen unabhängig von akademischen Vorbedingungen ausgeweitet wird.
Die Beschlussvorschläge 2 und 7 der Vorlage wurden vom Rat in der Sitzung am 21.09.2000 mit einer Änderung zu Punkt 7 beschlossen.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird festgestellt, dass der Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens "Verpachtung TechnologieZentrum Dortmund" dem Wirtschaftsplan 2001 beiliegt. Folglich erübrigt sich eine Abstimmung über diesen Punkt.


Zu 2.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage (Sitzung 21.09.2000)
hier: Gewerbeflächenauswahl für das Sondervermögen

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU, die Vorlage abzulehnen.
Zu 2.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens Verpachtung Technologiezentrum Dortmund GmbH

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2000:
Der Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im Rathaus vom 20.11.2000 steht nicht zur Abstimmung, da Herr Nehm zusagt, dass die Teilbetriebspläne sowie ein Plan-Ist-Vergleich der nach Objekten aufgeschlüsselten Pachterlöse in den Wirtschaftsplan einfließen.

Zu 3. Geschäftsbereich Firmen, Technologie

Zu 3.1 Informationen zum Büromarkt Dortmund 2000
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Zu 3.2 Sachstand zum Projekt Ökoprofit Dortmund
Frau RM Unger fragt, ob gezielt von Frauen geführte oder ausländische Unternehmen angesprochen worden sind. Herr Beyer antwortet, dass aus dem Adressenmaterial der Kammern keine geschlechtsspezifische Zuordnung möglich war.

Frau RM Unger weist darauf hin, dass es z.B. ein Buch gibt in dem alle von Frauen geführten Unternehmen in NRW enthalten sind. Außerdem gibt es in NRW einen Unternehmerinnentag, wo ebenfalls Adressen abgefragt werden können.

Herr Ellerkamp sagt, dass das Projekt nach der ersten Phase fortgesetzt und das dies gemeinsam mit Frau Dr. Keidies aufgegriffen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den Sachstandsbericht ÖKOPROFIT Dortmund zur Kenntnis.


Zu 4. Geschäftsbereich Beschäftigung, Qualifizierung, Europa

Zu 4.1 Unterstützung betrieblicher Modernisierung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Beratung und Qualifizierung

Herr Beyer erläutert das vom Arbeitsministerium neu aufgelegte Programm. Die Firmen, die dieses Programm in Anspruch nehmen können, müssen nicht akut gefährdet sein. Mit Beratungs- und Qualifizierungsprojekten unterstützt das Programm die betriebliche Modernisierung in kleineren und mittleren Unternehmen. Herr Beyer bittet die Ausschussmitglieder für dieses Programm zu werben. Die WBF wird mit diesem Programm gezielt in die Presse gehen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt die Informationen zum Start des Programms zur Unterstützung betrieblicher Modernisierung in kleinen und mittleren Unternehmen zur Kenntnis.

Zu 5. Geschäftsbereich Zentrale Dienste

Zu 5.1 Produktplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt die Produkt- und Leistungsplanung 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund.

Zu 5.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 22.11.2000:

Herr RM Wetter erläutert den gemeinsamen Antrag und sagt, dass das Budget für 2000 2,7 Mio. DM vorsah und keine Kürzung um 200.000,00 DM auf 2,5 Mio. DM erfolgen solle. Es besteht nach wie vor Bedarf an beschäftigungspolitischen Projekten für bestimmte Zielgruppen in Dortmund.

Herr RM Dr. Eiteneyer sagt, dass es für die Haushaltsberatungen wichtig ist, das dieser Wirtschaftsplan ungekürzt die weiteren Gremien durchläuft. Die CDU-Fraktion werde dem Wirtschaftsplan 2001 zustimmen.

Frau RM Unger weist darauf hin, dass alle Fraktionen gemeinsam 1 Mio. DM zusätzlich für den kommunalen Arbeitsmarktfonds beschlossen haben. Davon sind 300.000,00 DM in das dortmund-project geflossen, das heißt aber nicht, dass darauf verzichtet werden solle. Es geht z. Z. darum, 1 Mio. DM zu erhalten und Kürzungen nicht zuzulassen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig die folgende Vorlage mit den Änderungen des Antrages zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den Wirtschaftsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und
- stellt den Erfolgsplan 2001 (Anlagen 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12.700.000,00 DM fest,
- stellt den Vermögensplan 2001 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 81.700,00 DM fest,
- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2001 (Anlage 1.4) zur Kenntnis.
- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-DO Kassenkredite bis zur einer Höhe von 500.000,00 DM im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch nehmen darf,
- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung der Jahresrechnung der WBF-DO für das Wirtschaftsjahr 2000 vorzuschlagen,
- ermächtigt die WBF-DO, ein Darlehen vom Kapitalmarkt in Höhe von 129.300,00 DM für Investitionen aufzunehmen,
- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2001 zur Kenntnis (Anlage 3).
Beschluss des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 21.11.2000:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Mittel für den Kommunalen Arbeitsmarktfonds um 200.000,00 DM auf insgesamt 2.700.000,00 DM zu erhöhen.

In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund auf 12.900.000,00DM festzusetzen.

zu 6. dortmund-project

zu 6.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
1. Sachstandsbericht
Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse, weist darauf hin, dass die Vorlage vom Rat bereits am 16.11.2000 beschlossen wurde. Herr RM Dr. Eiteneyer fragt, ob das Land die Mittel für den Ankauf sowie für die Sanierung von Phoenix-West bereitstellt und bittet Herrn Dr. Küpper dahingehend aktiv zu werden. Herr Dr. Küpper antwortet, dass die Verhandlungen derzeit geführt werden und die Beteiligten davon ausgehen, dass sie bis zum Ende des Jahres zu einem Abschluss kommen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 16.11.2000 zur Kenntnis:

Der Rat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes "dortmund-project" zur Kenntnis.


Zu 7. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 7.1 Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2001
- Vorschlag des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe"
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung stimmt dem Vorschlag des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe" hinsichtlich der Ziele und Qualitätsstandards für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des kommunalen Beschäftigungsprogramms zu.



Zu 8. Anträge / Anfragen

Zu 8.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2000 mit der Bezeichnung "Fortentwicklung des Eigenbetriebes - Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund"
Der Antrag gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 10.01.2001 behandelt.
Zu 8.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.2000 mit der Bezeichnung "Umfeld Flughafen"
Der Antrag gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 10.01.2001 behandelt.

Zu 8.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2000 mit der Bezeichnung "Kommunaler Arbeitsmarktfonds (KAF) 1999/2000"
Herr RM Wetter sagt, dass ein Teil der Fragen des Antrages in der Tischvorlage zum kommunalen Arbeitsmarktfonds beantwortet sind. Er schlägt vor, dass die Verwaltung die noch offenen Fragen zur nächsten Sitzung beantwortet. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" einstimmig:
1. Die WBF-DO legt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung einen Zwischenbericht über die Entwicklung des KAF unter den neuen Richtlinien vor.
2. Die WBF-DO legt dabei dar, wie sich die bewilligten Mittel absolut und prozentual auf obige vier Förderarten sowie auf die drei neuen Elemente verteilen.
Einzelförderungen über 30.000,00 DM werden unter Nennung des Zuschussempfängers aufgelistet.
3. Die WBF-DO präsentiert einen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt für die KAF-Förderung im Jahre 2001.


Zu 8.4 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2000 “Deutsche Hörfunk-Akademie”

. Herr Dr. Küpper beantwortet die Fragen des Dringlichkeitsantrages.

1. Wie schätzt die Verwaltung die geäußerten finanziellen Schwierigkeiten der Deutschen Hörfunkakademie im Zusammenhang mit der Förderung aus ESF-Mitteln ein?

Die Hörfunkakademie hat mit der neuesten Antragsfassung zum Projekt "Journalist für elektronische Medien" einen Maßnahmenbeginn zum 01.04.2001 beantragt.

Die alte Maßnahme zur Qualifizierung zum Hörfunkjournalisten endete am 31.10.2000.

Der lange, fünf Monate betragende Zwischenzeitraum zwischen der am 31.10.2000 abgelaufenen Fördermaßnahme und der am 01.04.2001 beginnenden Fördermaßnahme hätte im Prinzip verkürzt werden können, wenn die neue Maßnahme "Journalist für elektronische Medien" mit einem früheren Startbeginn beantragt worden wäre. Die Deutsche Hörfunkakademie benötigt jedoch einen größeren Zeitraum für eine gründliche Teilnehmerauswahl aus einer größeren Bewerberschar aus dem gesamten Bundesgebiet.


Da die Deutsche Hörfunkakademie im Bereich der öffentlichen Förderung von Vollzeitmaßnahmen für Arbeitslose seit 1997 nur auf die ESF-Förderung setzt und keine SGB-III-Förderung beantragt, bestehen auch keine finanziellen Kompensationsmöglichkeiten.

Da die letzte ESF-Maßnahme "Journalist für elektronische Medien" am 31.10.2000 endete, entsteht bis zur nächsten voraussichtlichen ESF-Förderung ein fünfmonatiger Zeitraum. In dieser Zeit hält die Deutsche Hörfunkakademie an 2,5 Arbeitskräften fest (1 Projektleiterin, 1 Verwaltungskraft, ½ Techniker).

Das bedeutet, dass der Deutschen Hörfunkakademie daraus eine monatliche Kostenbelastung in Höhe von ca. 20.000,00 DM pro Monat entsteht. Für den förderfreien Zeitraum von ca. 5 Monaten ergibt das eine Kostenbelastung von ca. 100.000,00 DM.
2. Wie beurteilt die Verwaltung die zurückliegenden Empfehlungen/Entscheidungen von Konsensrunden und den zuständigen Bewilligungsbehörden?
Die Dortmunder ESF-Konsensrunde und das Versorgungsamt haben seit 1997 regelmäßig ihren Beitrag zur Unterstützung der Hörfunkausbildung an der Deutschen Hörfunkakademie geleistet.

Seit 1997 ist der Deutschen Hörfunkakademie jedes Jahr eine Maßnahme "Fortbildung zum/zur Hörfunkjournalist/in" bzw. 1999 "Fortbildung zum Hörfunk- und Multimedia-Journalist/in" bewilligt worden, 1999 kam noch eine Investitionsförderung (ca. 100.000,00 DM) hinzu. Insgesamt erhielt die Deutsche Hörfunkakademie seit 1997 einen Landes-ESF-Zuschuss von rd. 3,5 Mio. DM.

Die WBF-DO hatte sich zuvor im Juli 2000 beim Land (Arbeitsministerium) dafür eingesetzt, das Förderbegehren der Hörfunkakademie auf Förderung von zwei Maßnahmen wegen der überregionalen Bedeutung aus zentralen Landesmitteln zu erfüllen, da das Dortmunder Mittelkontingent für 2000 in Höhe von rd. 9,1 Mio. DM die Förderung eines Projektträgers allein in Höhe von rd. 3,5 Mio. DM nicht zuließ. Dieser Vorstoß hatte keinen Erfolg.

Auch Ende 1999 hatten wir uns intensiv darum bemüht, zusätzlich zu der bereits für 1999 bewilligten Maßnahme "Fortbildung zum Hörfunk- und Multimedia-Journalisten" zwei weitere Maßnahmen der Deutschen Hörfunkakademie aus Restmitteln des Landes an den Start zu bringen, was aber wegen der am Ende begrenzten Mittelsituation des Landes nicht gelungen war.

Für 2000/2001 hat die Konsensrunde nunmehr die Maßnahme "Journalist für elektronische Medien" (Zuschuss: 1.594.000,00 DM) sowie den Investitionsantrag "Ausstattung eines Schulungsraumes" (Zuschuss: 675.000,00 DM) zur Förderung vorgeschlagen.

Darüber hinausgehende "Fördergarantien" können unter den ESF-Bedingungen nicht gegeben werden.

3. Durch welche Maßnahmen könnte es gelingen, die Finanzierung der Hörfunkakademie planbarer und verlässlicher zu gestalten?

Eine dichtere ESF-Förderung wäre nur durch eine zusätzliche ESF-Förderung aus zentralen Landesmitteln denkbar, die erscheint jedoch aus heutiger Sicht nach einer ablehnenden Stellungnahme des MASQT vom 31.08.2000 unwahrscheinlich.

Zu überlegen wäre, mit dem Arbeitsamt zusammen Fördermöglichkeiten nach dem SGB III zu überprüfen. Denkbar und auch sinnvoll sind dafür notwendige einzelne Maßnahme für Teilnehmer aus einem engeren räumlichen Zielgebiet.

Dieser engere räumliche Bezug wäre auch für die Förderung aus dem regionalen ESF-Mittelkontingent von Vorteil.

Herr Dr. Küpper weist darauf hin, dass auch aus Stadterneuerungsmitteln in die Hörfunk-Akademie investiert worden ist. Am 01.12.2000 wird das neue Medienzentrum am Nollendorfplatz eingeweiht. Dort wurde ein Mittelpunkt für medienpolitische Aktivitäten geschaffen, den es zu erhalten gilt. Die Stadtverwaltung wird alle Möglichkeiten zur Erhaltung ausschöpfen.

Zu 9. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

Herr Dr. Küpper stellt die Entwicklung des Standortes "Stadtkrone Ost" dar und verweist auf die Tischvorlage.

Herr Dr. Küpper berichtet von der dreitägigen Veranstaltung des "Deutsch - Amerikanischen Entrepreneurship" vom 08. - 10. November 2000 in den Westfalenhallen. Ziel dieser Veranstaltung war den Erfahrungs- und Informationsaustausch aus den Bereichen Unternehmensgründung und -wachstum sowie Kooperationen zu initiieren und den Standort Dortmund in den USA, speziell in der Region Boston, bekannt zu machen. Mit 192 Anmeldungen aus Deutschland und 22 amerikanischen Teilnehmern war die Veranstaltung ein Erfolg. Geplant ist ein weiterer Auftritt in den USA.

Herr Dr. Küpper erläutert, das im Gewerbepark Minister Stein, südlich der Bürobank, ein Bau- und Handwerkerhof geplant ist. Hier sollen rd. 22 modulare Gewerbehallen mit ca. 7.000 m² Nutzfläche und vorgelagerten Ausstellungen und Verkaufsflächen entstehen. Die Bauweise garantiert eine hohe Flexibilität hinsichtlich Größe und Zuschnitt. Bei vollständiger Auslastung bietet der Baupark bis zu 35 Handwerksbetrieben Platz. Das Konzept ist auf ein breites Spektrum von Unternehmen aus der Bau- und Handwerker- sowie Dienstleistungsbranche ausgerichtet, um so potentiellen Kunden Lösungen aus einer Hand anbieten zu können.

Herr Ellerkamp stellt die Entwicklung an der Hannöverschen Straße dar. Hier wird sich Hannöverschen Straße konzentrieren. Auf 2.100 m² werden ca. 70 Arbeitnehmer beschäftigt sein.

Herr Dr. Küpper verweist auf den Flyer "Lokales Kompetenznetzwerk Dortmund", der einen Handlungsleitfaden zum Beschäftigungstransfer vorstellt.


Herr Dr. Küpper weist auf eine Veranstaltung der WBF-DO im Rahmen des Projektes El Duende "Grenzüberschreitung - Europäischer Binnenmarkt und Marketing" am 30.11.2000 hin. Hier soll Unternehmen in der Region Unterstützung angeboten werden bei ihrem Schritt in neue Märkte. Zugleich soll sie ein gegenseitiges Kennen lernen zwischen außenwirtschaftsorientierten Dienstleistern und Unternehmen sein. Zukünftig informiert eine Internetdatenbank über Beratungsmöglichkeiten in der Region.

Herr Beyer berichtet von einer Veranstaltung mit Unternehmensvertretern der Qualifizierungsbranche aus Leeds. Diese Veranstaltung setzte die Wirtschaftskontakte im Rahmen der Städtepartnerschaft fort und soll zu einem regelmäßigen Austausch zwischen den Weiterbildungsträgern in den beiden Städten weiterentwickelt werden.

Herr Beyer weist darauf hin, dass das Büro "Jugend und Arbeit" ab 02.10.2000 für weitere zwei Jahre weitergeführt wird. Die Finanzierung des Büros trägt das Arbeitsamt Dortmund.

Herr Beyer berichtet, dass das 7. Dortmunder Forumsgespräch mit dem Thema "Mentoring - Innovatives und effizientes Entwicklungsinstrument" im September stattgefunden hat. Hierbei unterstützt eine ältere erfahrene Führungskraft die Entwicklung und Karriere einer jüngeren weniger erfahrenen Person. Über 100 Teilnehmerinnen, darunter etwa 40 Unternehmerinnen, nutzten die Gelegenheit, Mentoring kennen zu lernen.


Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Prüsse, schließt die öffentliche Sitzung um 17.52 Uhr.






P r ü s s e O l l e c h I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Geschäftsführung