Niederschrift

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 19.11.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Frank Hengstenberg (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i. V. für Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Annette Littmann (FDP/BL)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Jutta Seybusch – StA 14
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Lothar Staschik – StA 23
Bodo Schneider –StA 23
Dirk Müller – StA 65
Jörg Thurm – StA 66
Lothar Schmidt – StA 66
Chritian Falk – StA 66


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 19.11.2009, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.0 Bestellung eines Schriftführers und dessen Vertretung
(Drucksache Nr.: 16102-09)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Finanzen

2.1 Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009; Einbringung des Entwurfs
Einbringung
(Drucksache Nr.: 16051-09)
hierzu -> Entwurf der Nachtragssatzung
(Drucksache Nr.: 16051-09-E1)
(Drucksache Nr.: 16051-09-E2)
- Die Unterlagen wurden Ihnen bereits zur Verfügung gestellt -

2.2 Städtischer Haushalt - Nachtragssatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16162-09)

2.3 Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Empfehlung
Drucksache-Nr. 15998-09

2.4 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15920-09)

2.5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15991-09)

2.6 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15853-09)

2.7 Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16064-09)

2.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15933-09)

3. Beteiligungen

3.1 Beteiligungsbericht 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15702-09)

3.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16021-09)

3.3 Erhöhung der Eintrittsentgelte des Zoos Dortmund zum 01.01.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15975-09)

3.4 Konzerthaus Dortmund GmbH - Fehlbetragsausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16044-09)

3.5 Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dortmund ab 2010 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16039-09)

3.6 Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff
Empfehlung
Drucksache-Nr. 16038-09

4. Liegenschaften

4.1 Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-09)

4.2 Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
Empfehlung
Drucksache-Nr. 15908-09




5. Sondervermögen

5.1 Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16164-09)

5.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Gewinnverwendung 2008 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15717-09)


1. Regularien

zu TOP 1.0
Bestellung eines Schriftführers und dessen Vertretung
(Drucksache Nr.: 16102-09)

Zum Schriftführer des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird Herr Axel Bredensteffen, zu seiner Stellvertreterin Frau Liliane Korbmacher bestellt.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bartsch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009; Einbringung des Entwurfs
Einbringung
(Drucksache Nr.: 16051-09)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Eving und Innenstadt Ost, zwei Anträge der SPD-Fraktion sowie eine Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.

Herr Stüdemann (Kultur-, Sport- und Freizeitdezernent) führt in die Vorlage ein. Er verweist zunächst auf die regelmäßig angespannte Haushaltslage der anderen Städte Nordrhein-Westfalens. So habe beispielsweise die Stadt Essen derzeit eine Deckungslücke von rd. 400 Mio. € für das laufende und die drei folgenden Haushaltsjahre prognostiziert, Gelsenkirchen weise eine Deckungslücke von 230 Mio. €, Duisburg von 350 Mio. € und Bochum von 150 Mio. € aus. In Oberhausen, Hagen, Wuppertal und Krefeld sei die Situation genauso dramatisch. Mehrere der betroffenen Städte seien bereits Nothaushaltskommunen, da ihr Schuldenstand höher sei als ihr Vermögen. Ursächlich für die Situation seien hauptsächlich die Folgen der Finanzkrise. Zum einen seien die eingetretenen Effekte durch ausbleibende Steuereinnahmen und zum anderen durch steigende Sozialleistungen gekennzeichnet. Erschwerend komme noch die Entlastung des Bundes und des Landes zu Lasten der Kommunen, wie beispielsweise bei den Kosten der Unterkunft im ALG-II-Bereich oder die durch das Land nicht weitergereichte Finanzierung des Bundes im Kita-Bereich.
Herr Stüdemann spricht die Problematik der kurzfristigen Kassenkredite an, die zwischenzeitlich die Grenze von 1 Milliarde € überschritten haben. Es stehe zu befürchten, dass man bereits zum ersten oder zweiten Quartal 2010 bei einer Größenordnung von 1,3 oder 1,4 Milliarden € liegen werde. Die Stadt Essen habe hier bereits die Grenze von 2 Milliarden € überschritten. In ganz Nordrhein-Westfalen betrügen die Kassenkredite aller Städte und Gemeinden über 17 Milliarden €. Ein Anstieg des Zinsniveaus könne für die Stadt Dortmund schnell eine Mehrbelastung von 10, 20 oder bis zu 40 Mio. € bedeuten. Man müsse dies in Relation zu den wenigen noch vorhandenen finanziellen Spielräumen sehen und die Frage stellen, was man im Haushalt tun könne, um eine solche strukturelle Finanzschwäche zu beherrschen.
Herr Stüdemann erklärt, dass er einen Nachtragshaushalt vorlegen werde, der strukturelle Verbesserungen in Höhe von 110 bis 120 Mio. € ausweise. Hiermit bekomme man aber nur die Hälfte des Problems in den Griff. Das konsumtive Haushaltsvolumen der Stadt Dortmund betrage rd. 1,65 Milliarden €. Auf die Bereiche Schule, Gesundheit; Soziales und Familie entfallen davon 650 Mio. €, wobei es sich größtenteils um Transferleistungen handele. Hier sei der disponible Anteil sehr gering. Außerdem finde man hier im Bereich der Sozialleistungen den größten negativen Wachstumsfaktor. Wenn man dann von der verbleibenden Milliarde € den Personalaufwand und den weiteren vorgegebenen fixen Aufwand abzöge verblieben nur noch rd. 300 bis 400 Mio. € aus denen man versuche, strukturell bis zu 120 Mio. € herauszunehmen. Es werde hier deutlich, dass derartige Maßnahmen nicht beliebig wiederholbar seien.
Man brauche einen Rettungsfonds für die deutschen Städte. Ohne entsprechende Maßnahmen werde es besonderes für die Städte, die in besonderem Maße soziale Lasten aufgrund des Wirtschaftsstrukturwandels trügen, kaum möglich sein, die Situation aus eigener Kraft zu meistern. Beispielsweise finanziere Dortmund mit großem Finanzaufwand rd. 80.000 Einwohner aus dem Sozialetat. Ohne ein entschiedenes Eintreten gegenüber Land und Bund für die Finanzlage der Städte, etwa durch eine Gemeindefinanzreform, sei die Situation auf Dauer nicht beherrschbar. Es müsse aber auch eine Kultur des Sparens bei den Kommunen selbst eingeführt werden, bei der Selbstdisziplin gefragt sei.
Herr Stüdemann bezieht sich auf den vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushalts und erläutert beispielhaft dort eingearbeitete Sparmaßnahmen. So habe man kritisch zunächst in den Bereichen der inneren Verwaltung wie Personalwirtschaft, Kosten- und Leistungsrechnung, Fuhrpark u.s.w. Einsparmöglichkeiten aufgedeckt.
Herr Stüdemann weist auf Schnittstellen- und Organisationsprobleme zwischen einzelnen Dezernaten, insbesondere auf Probleme des ehemaligen Infrastrukturdezernates hin, deren Beseitigung Einsparpotenziale biete.
Im Bereich der Kommunalwirtschaft könnten einerseits Entschuldungen durch die Stadt nicht mehr so einfach vorgenommen werden. In diesen Bereichen müsse ein Verhalten entwickelt werden, welches den derzeitigen, krisenbestimmten Möglichkeiten entspreche. Andererseits müsse man überlegen, den wirtschaftlich erfolgreichen Tochtergesellschaften eine höhere Ausschüttung abzuverlangen.
Eine weitere Maßnahme zur Kostensenkung stelle die Reduzierung der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Stadt Dortmund dar. Hier müsse überlegt werden, ob und welche Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden sollen und ob die Möglichkeit bestehe, die Aufgaben durch andere Träger wahrzunehmen. Als Beispiel führt Herr Stüdemann hier die Bewirtschaftung von Hallenbädern durch Vereine an.
Nicht zuletzt sei zu prüfen, in welchem Umfang Aufgaben, die derzeit durch Dritte erledigt werden wieder durch städtisches Personal wahrgenommen werden, solange es Personalüberhänge gebe.

Frau Starke (SPD) erklärt, dass es zwar tröstlich sei, dass die Stadt Dortmund mit ihren Problemen nicht allein dastehe, andererseits hätten die Probleme für die kommunalen Finanzen mittlerweile eine Dimension erreicht, die zum Handeln zwinge. Sie sei grundsätzlich zwar kein Freund von Resolutionen, aber an dieser Stelle müsse deutlich gemacht werden, dass die Städte aus dieser Situation alleine nicht mehr herauskommen. Ihre Fraktion habe unter dem Stichwort „Rettet die Städte“ in einer Resolution bestimmte Punkte zusammengefasst, die im Wesentlichen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an Bund und Land entsprächen. Da man in den nächsten Jahren mit erheblichen Haushaltsrisiken rechnen müsse, sei auch die Frage nach der mittelfristigen Finanzplanung zu stellen. Man wisse nicht, ob die Talsohle schon erreicht sei und wie sich die Arbeitslosenzahlen entwickeln werden. Wenn unter Anstrengungen 20 Mio. € eingespart wurden, könne schon eine leichte Erhöhung der Arbeitslosenzahlen dazu führen, dass die Haushaltslücke dennoch weiter auseinander gehe. Frau Starke spricht das Problem des Solidarfonds Deutsche Einheit an. Dieser sei vor 20 und auch noch vor 10 Jahren richtig gewesen. Mittlerweile würden aber hochverschuldete Städte im Westen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Gelder herüberreichen und hierfür Schulden aufnehmen, damit eine gelungene Sanierung im Osten abgeschlossen und abgerundet werden könne. Wenn man Solidarität so verstehe wie ihre Fraktion, könne dies nicht mehr der richtige Ansatz sein. Frau Stahnke spricht die Problematik der Kassenkredite an. Nordrhein-westfälische Städte würden hier an der Spitze liegen. Ursprünglich seien Kassenkredite eine Art von Überziehungskredit gewesen. Dies sei seit mehr als 10 Jahren nicht mehr der Fall. Es sei nicht mehr gerechtfertigt, dass diese Kredite kurzfristig jährlich neu aufgenommen werden müssen. Hier gebe es keine Zinssicherheit wie bei den längerfristigen Investitionskrediten. Es sei ein Leichtes für die Landesregierung, hier längerfristige Laufzeiten zuzulassen. Dies allein würde die Kommunen zwar nicht retten, es würde aber etwas mehr Planungssicherheit bringen. Zur Vorgehensweise der Verwaltung erklärt Frau Starke, dass der Ansatz, von Innen nach Außen zu sparen von ihrer Fraktion mitgetragen werde. Richtig sei, dass man nach der vor rd. 15 Jahren abgewickelten großen Organisationsuntersuchung erneut vom Grundsatz her an die Strukturen und Prozesse herangehe. Ihrer Fraktion sei es wichtig, dass dabei die Mitarbeiter entsprechend beteiligt würden. Es sei anerkennenswert, dass die Verwaltung es bei allen Sparansätzen bisher versucht habe, die Strukturen zu erhalten. Klar sei, dass nicht alle Angebote aufrecht erhalten werden können. Ihrer Fraktion sei es wichtig, dass insbesondere die Bereiche Schule, Jugend und Soziales anders behandelt würden als die übrigen Bereiche. Auch sollten die 13 Sozialräume von Angebotskürzungen, solange es gehe, weitestgehend ausgenommen werden.
Man könne an den Unterlagen feststellen, dass die Verwaltung in vielen Bereichen noch an Konzepten arbeite. Frau Starke wünscht, dass die genannten Prioritäten seitens der Verwaltung als Rahmenbedingungen für die noch zu erarbeitenden Konzepte berücksichtigt werden. Ihre Fraktion werde auch noch einen Antrag stellen, die vorgesehenen Kürzungen bei der Vereins- und Kulturförderung im Bereich der Bezirksvertretungen zurückzunehmen, um so das ehrenamtliche Engagement weiter zu unterstützen. Die Anträge ihrer Fraktion solle der Ausschuss als eingebracht betrachte und ohne Beschluss zum Rat durchlaufen lassen.
Frau Starke kritisiert den ihrer Ansicht nach zu hohen Detaillierungsgrad der Haushaltsunterlagen und macht den Vorschlag, gemeinsam zu überlegen, wie diese Unterlagen so verschlankt werden können, dass sie für eine politische Steuerung besser geeignet seien. Hinsichtlich der Anhebung der Realsteuersätze werde ihre Fraktion beantragen, den Gewerbesteuerhebesatz weniger zu erhöhen als in der Vorlage vorgesehen. Frau Starke schlägt außerdem vor, die Vorlage zur Anhebung der Realsteuersätze auch im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beraten zu lassen.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, er habe keine Probleme damit, dem Nachtragshaushalt zuzustimmen. Spätestens bei der Jahresrechnung 2009 werde man sehen, ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichend waren um das Defizit zu reduzieren. Von größerem Interesse sei die Auseinandersetzung mit der mittelfristigen Finanzplanung. Hier werde deutlich, welchen Handlungsspielraum die Kommunalpolitik noch habe und welche Anstrengungen notwendig seien, diesen Handlungsspielraum zu erhalten. Man habe zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre hintereinander fünf Prozent der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen. Dies könne nicht beliebig fortgesetzt werden, denn das Eigenkapital werde aufgezehrt und es drohe, wie man am Beispiel anderer Städte sehen könne, ein Nothaushalt. Herr Krüger weist darauf hin, dass man durch geringere Steuereinnahmen, geplante Steuersenkungen und geplante Erhöhung von Verbandsumlagen für das Haushaltsjahr 2010 mit Verschlechterungen, die nach seiner Schätzung zwischen 40 und 55 Mio. € betragen, rechnen müsse. In Bezug auf die Sparmaßnahmen bedeute dies, dass hier noch mehr Anstrengungen unternommen werden müssten, um zu einem genehmigungsfähigen Haushalt zu kommen. Er bezweifle, ob sich die für den Nachtragshaushalt aufgelisteten Sparmaßnahmen alle realisieren lassen und für sich allein ausreichen. Man müsse hier mehrgleisig fahren und so seien auch die Tochtergesellschaften gefordert. Es sei aber auch notwendig, die kommunale Infrastruktur insgesamt zurückzufahren. Bei der Umsetzung müssten allerdings die Einzelinteressen den gesamtstädtischen Interessen untergeordnet werden. Hinsichtlich der Anträge der SPD-Fraktion gehe er davon aus, dass bis zur Ratssitzung ein Gegenfinanzierungsvorschlag in Bezug auf die geringere Anhebung der Gewerbesteuer vorgelegt werde. Herr Krüger bittet Herrn Stüdemann, der Politik die weiteren Veränderungen zum Nachtragshaushalt und zur mittelfristigen Finanzplanung kurzfristig zur Verfügung zu stellen, damit noch Zeit bleibe, diese vor der Ratssitzung zu beraten. Er erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage als eingebracht ansehe und wünscht dem Ausschuss, dass es ihm gelinge, die kommunale Selbstständigkeit zu erhalten.

Herr Stüdemann führt ergänzend aus, dass die Verwaltung zur Zeit noch daran arbeite, das Haushaltsjahr 2012 in den Griff zu bekommen. Die Beratungslisten hierzu und zu weiteren Veränderungen des Nachtragsplanes würden den Fraktionen voraussichtlich am morgigen Tag vorgelegt werden. Hinsichtlich der Realisierbarkeit sei es wichtig, die ausgewählten Maßnahmen mit aller Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit umzusetzen. Als Umsetzungsinstrumente soll es zukünftig drei oder vier Agenturen in der Verwaltung geben, die Aufgaben wie die strategische Personalvermittlung, Qualifizierung, Flächenmanagement, Insourcing oder Schulentwicklungsplanung wahrnehmen sollen.

Herr Reppin (CDU) äußert seine Meinung, dass man sich in der Vergangenheit um die finanzielle Wirklichkeit der Stadt herumgedrückt habe und dass jetzt plötzlich die ganze Dimension der Finanznot offenbar geworden sei. In der gesamten letzten Legislaturperiode habe man jedes Jahr ein Haushaltsdefizit gefahren. Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements habe zwar geholfen, nicht in die Haushaltssicherung zu geraten, es habe aber nicht verhindert werden können, dass in der Folgezeit konsumtive Kredite in einer ungeahnten Größenordnung aufgelaufen seien. Wenn er die ersten Stellungnahmen der Bezirksvertretungen zur Sparliste betrachte, sei klar, dass diese überhaupt noch nicht begriffen hätten, wie groß die Finanznot sei. Es bedürfe daher noch erheblicher Überzeugungsarbeit, hier einen Sinneswandel herbeizuführen. Einzelinteressen müssten zukünftig den Gesamtinteressen der Stadt untergeordnet werden. Hinsichtlich einer Gemeindefinanzreform gebe er Frau Starke recht. Das Konnexitätsprinzip müsse endlich im Verhältnis eins zu eins greifen. Beim Blick auf die städtischen Bilanzen stelle er fest, dass derzeit Tilgung und Zinsen langfristiger Kredite durch kurzfristige Kredite finanziert würden.. Für einen Privathaushalt wäre bei dieser Vorgehensweise die Privatinsolvenz nicht mehr weit. Auch werde die Summe der kurzfristigen Kreditaufnahmen jedes Jahr im Vergleich zum Vorjahr größer. Dies deute darauf hin, dass die Situation fast nicht mehr beherrschbar sei. Es gehe auch schon nicht mehr darum, den Haushalt auszugleichen, sondern darum, nur unter der Fünf-Prozent-Grenze der Haushaltssicherung zu bleiben. Und dies sei schon schwierig angesichts von Risiken wie der Zinsentwicklung, der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. In Richtung der Umlageverbände äußert Herr Reppin die Meinung, dass diese zunächst einmal genauso wie die Kommunen ihre Einsparpotenziale ermitteln und nutzen sollten, bevor einfach höhere Kosten auf die Kommunen umgelegt werden. Er appelliert an die Mitglieder der Umlageverbände, sich in diesem Sinne einzusetzen. Wenn es allen schlecht gehe, dann müsse dies auch bei den Umlageverbänden ankommen. Dies gelte sinngemäß auch für die Stadtbezirke, die in der Vergangenheit gut mit Finanzmitteln ausgestattet worden seien.
Hinsichtlich des Maßnahmenkataloges stelle sich noch die Frage, ob mit der einen oder anderen Maßnahme massive Kollateralschäden verursacht würden. Es wäre gut, wenn auch mögliche Neben- und Folgewirkungen dargestellt werden könnten. Die Notwendigkeit zu Umorganisationen in der Verwaltung sei seit langem erkennbar. Zum Thema Immobilien erinnert Herr Reppin an das Rinke-Gutachten. Hier habe man sich lediglich die Rosinen herausgepickt, eine tatsächliche Umsetzung habe aber nicht stattgefunden. Den Detaillierungsgrad der Kosten- und Leistungsrechnung halte er für weniger problematisch, zumal sie bereits interessante und wichtige Ergebnisse geliefert habe.
Er befürworte eine Beteiligung der Tochtergesellschaften, allerdings mit der Einschränkung, dass ihnen nicht die Entwicklungsperspektiven genommen werden. Außerdem sollten die so eingenommenen Mittel nur für Investitionen oder zur Entschuldung verwendet werden. In Zukunft müsse man sich auch mehr über interkommunale Zusammenarbeit unterhalten.
Herr Reppin signalisiert für seine Fraktion, dass sie der vorliegenden Resolution der SPD-Fraktion in weiten Teilen folgen könne.

Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führt an, dass ihre Fraktion in der Vergangenheit immer wieder versucht habe, die Punkte Sparsamkeit, Verschuldung, Finanzen anzubringen. Dies sei aber immer wieder mit mehr oder weniger formalen Argumenten zurückgewiesen worden. Noch im vergangenen Juni habe ihre Fraktion den Punkt Nachtragshaushalt beantragt, weil man das Gefühl gehabt habe, dass die Finanzen aus dem Ruder laufen würden. Es sei schade, dass damals keine Fraktion dem Antrag gefolgt sei und das Ganze jetzt zu einem Zeitpunkt beraten werde, wo nicht mehr viel zu ändern sei. Die von Herrn Stüdemann vorgeschlagenen Maßnahmen seien zum größten Teil vernünftig. Frau Dr. Littmann fragt sich, ob man bei der Abforderung von bürgerschaftlichem Engagement für den Betrieb von ehemals städtischen Einrichtungen wie den Hallenbädern oder von Sportplätzen den Bogen nicht etwas überspanne. So anerkennenswert das bürgerschaftliche Engagement auch sei, stelle sich doch die Frage, ob es die Vereine überhaupt leisten könnten, mittel- oder langfristig den Betrieb solch großer Infrastruktureinrichtungen zu gewährleisten. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Tochtergesellschaften warnt Frau Dr. Littmann davor, diese zu sehr zu belasten. Außerdem sollte die Stadt hier nur kurzfristige Hilfen in Anspruch nehmen. Hinsichtlich der geplanten Gewerbesteuererhöhung habe ihre Fraktion starke Bedenken, weil private Unternehmen weggehen könnten und es jede Menge anderer Städte gebe, die niedrigere Steuersätze haben. In Bezug auf die Schulen werde ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht folgen.

Herr Radtke (SPD) merkt zu möglichen Kooperationen an, dass diese schnell und auf gleicher Augenhöhe zwischen den Partnern abgeschlossen werden müssten. Er kritisiert im Weiteren die teilweise unvorteilhaften gesetzlichen Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft.

Herr Monegel (CDU) merkt zu dem Thema Tochtergesellschaften an, dass man, solange das Kapital bei diesen Gesellschaften verbleibe, sicher sein könne, dass es nicht für kurzfristige politische Begehrlichkeiten verbraucht werde. Man könne derartige Gelder für Investitionen und für strukturerhaltende oder –fördernde Maßnahmen verwenden, nicht aber für konsumtive Zwecke. Die Forderung von Frau Starke nach mehr Transparenz der Beratungsunterlagen werde von seiner Fraktion unterstützt. Hinsichtlich der Umlageverbände bekräftigt Herr Monegel den Appell von Herrn Reppin und kündigt eine entsprechende Vorlage seiner Fraktion an, mit der alle in diese Verbände entsandten Mitglieder aufgerufen werden sollen, in diesem Sinne auf die Verbände einzuwirken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften betrachtet die Nachtragssatzung sowie die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Eving und Innenstadt-Ost ohne Beschluss als eingebracht. Ebenso werden die zwei vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion ohne Beschluss weitergeleitet und als eingebracht betrachtet.

Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste zu den TOP 2.1 und 2.2 ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

zu TOP 2.2
städtischer Haushalt - Nachtragssatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16162-09)

Dem Ausschuss lag zu diesem Tagesordnungspunkt eine Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.
Die Antwort der Verwaltung zu den TOP 2.1 und 2.2 ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

zu TOP 2.3
Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15998-09)

Frau Starke (SPD) erklärt, dass die Vorlage und der Antrag ihrer Fraktion ohne Beratung weitergeleitet werden sollen und dass die Vorlage außerdem an den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung überwiesen werden soll.

Herr Reppin (CDU) schließt sich für seine Fraktion an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften leitet die Vorlage ohne Beschlussfassung an den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung weiter.
Der zu dem Tagesordnungspunkt vorliegende Antrag der SPD-Fraktion wird ebenfalls ohne Beschluss als eingebracht angesehen

zu TOP 2.4
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15920-09)

-Keine Wortmeldung-

Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei drei Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).

zu TOP 2.5
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15991-09)

-Keine Wortmeldung-

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei drei Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2010 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2010 bis 2014 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2010 bis 2014 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.







zu TOP 2.6
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15853-09)

Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihre Fraktion bei sämtlichen Satzungen noch Beratungsbedarf habe und sich deshalb bei der Abstimmung enthalten werde.

Herr Reppin (CDU) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.

Herr Radtke (SPD) signalisiert ebenfalls Zustimmung und fragt nach, wie weit die Verwaltung mit der digitalen Aufmessung sei.

Herr Bollmann (Stadtkasse und Steueramt) antwortet, dass bisher rd. 15 Prozent der Grundstücke aufgemessen worden seien.

Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 2.7
Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16064-09)
Herr Reppin (CDU) bittet, die Vorlage durchlaufen zu lassen, weil seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt Fragen zu Gebührenpositionen, die sprunghafte Erhöhungen ausweisen.

Herr Keune (Tiefbauamt) weist darauf hin, dass eine gleichartige Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2009 beantwortet werde.

Herr Monegel (CDU) bittet zukünftig bei den Abwassergebührensatzungen Angaben zur Entwicklung der Personalkosten und Planstellen zu machen.

Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beratung passieren.

Der entsprechend Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 24.11.2009 ist dieser Niederschrift als
Anlage 2 beigefügt.

zu TOP 2.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15933-09)

-Keine Wortmeldung-

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 583.963,35 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.847.655,00 €.

Weiterhin nimmt der Rat Kenntnis von den entsprechend der Organisationsverfügung vom 01.01.2009 von der Stadtkämmerin im Rahmen der Integration der ehemaligen Projektgruppe 6/MTC in das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt genehmigten

Mehraufwendungen
in Höhe von 460.216,97 € und

Mehrauszahlungen
in Höhe von 201.038,00 €

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Beteiligungsbericht 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15702-09)

Nach Nachfragen von Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), die von Herrn Schulte (Stadtkämmerei) abschließend beantwortet wurden und nach einem Hinweis seitens Frau Starke (SPD) auf das positive Wirken und die positive Entwicklung der DOGEWO nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Beteiligungsbericht 2008/2009 zu Kenntnis.

zu TOP 3.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16021-09)

-Keine Wortmeldung-

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften betrachtet die Verwaltungsvorlage als eingebracht. Die Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung.

zu TOP 3.3
Erhöhung der Eintrittsentgelte des Zoos Dortmund zum 01.01.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15975-09)

-Keine Wortmeldung-

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften betrachtet die Verwaltungsvorlage als eingebracht. Die Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung.

zu TOP 3.4
Konzerthaus Dortmund GmbH - Fehlbetragsausgleich

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16044-09)

-Keine Wortmeldung-

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der maximale Fehlbetragsausgleich an die Konzerthaus Dortmund GmbH ab der Spielzeit 2010/2011 um 100.000 € auf 4.947.000 € gekürzt wird.

zu TOP 3.5
Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dortmund ab 2010 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16039-09)

-Keine Wortmeldung-

Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei einer Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ab 2010 ff i.H.v. 10.000 €.

zu TOP 3.6
Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16038-09)

Herr Dr. Brunsig (Bündnis90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion die TOP 3.4 bis 3.6 als Bestandteil der Haushaltsberatungen sehe und sich daher die Empfehlung oder Nichtempfehlung vorbehalte.

Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei zwei Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff i.H.v. 50.000 €.





4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-09)

Herr Krüger (Bündnis90/Die Grünen) bittet im Zuge der Baumaßnahmen an der geplanten Geothermienutzung festzuhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der 8-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Trägerschaft von FABIDO an der Uhlandstraße 3 mit einem Investitionsvolumen von 4.650.000 Euro (Ausführungsbeschluss), einschließlich den Abbruch der vorhandenen 2-gruppigen Einrichtung, gemäß den Vorgaben des Planungsbeschlusses „Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ vom 19.06.2008 (Drucksache 11726-08).
2. Die Durchführung einer zusätzlichen Programmausweitung auf Basis der Vorgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum Raum-programm für Kindertageseinrichtungen vom November 2008, um 5 allgemeine Räume zur Differenzierung der Arbeit und die Realisierung eines Familienzentrums, mit einem Investitionsvolumen von 354.300 Euro.
3. Die Finanzierung im Budget des FB 51 (Jugendamt) bei der Investitionsfinanzstelle 51N00601014007, FiPo 780800, ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2009 166.500,- €
Haushaltsjahr 2010 2.769.500,- €
Haushaltsjahr 2011 1.896.800,- €

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen i.H.v. 166.500,- € für das Jahr 2009. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 51_00601014004 (Anlagevermögen für alle TEK), FiPo 780800 (Auszahlung für die Abwicklung von Baumaßnahmen).

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 171.500,- € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2012 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 196.586,05 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 51 wird jährlich um 436.055,84 € zusätzlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den StÄ 51 (Auftrag 510601010100) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen zusätzlich bereitzustellen.

4. Der Wirtschaftsplan FABIDO wird 2011 um 138.375,36 €, 2012 um 186.881,07 €, 2013 um 189.684,29 € zusätzlich belastet. (21% Trägeranteil)
Nutzungskosten für zusätzliche 6 Gruppen erhöhen sich jährlich um 94.906, 14 €.
Einmalig werden 2010 für die Dauer der Auslagerung für Umzug und Anmietung Kosten in Höhe von 70.000,00 € entstehen.
Der Trägeranteil, die Nutzungskosten sowie die einmaligen Kosten für 2010 sind entsprechend im Ergebnisplan 7D um diese Beträge zu erhöhen.
5. Für die Durchführung der Maßnahmen ist es erforderlich, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus den Jahren 2009 in das Haushaltsjahr 2010 und 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden.
6. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Baumaßnahme.
zu TOP 4.2
Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15908-09)

Herr Reppin (CDU) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ohne Beratung passieren lassen wolle.

Herr Krüger (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach, warum die Planungsleistung an Dritte vergeben werden soll und nicht durch die Immobilienwirtschaft erbracht wird.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erwidert, dass bei der Immobilienwirtschaft die Planungskapazitäten durch die Maßnahmen zum Konjunkturpaket II in Gänze ausgeschöpft seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung passieren.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16164-09)
-Keine Wortmeldung-

Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der nachfolgenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vom 03.03.06 zu.

zu TOP 5.2
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Gewinnverwendung 2008 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15717-09)

-Keine Wortmeldung-

Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2008 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2008 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2009 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Waren-
treuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.
















Hengstenberg Bartsch Bredensteffen
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführer




Dortmund, den 26.11.2009


An die

Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund




Beantwortung der Anfragen der Fraktion FDP / Bürgerliste vom 10.11., 12.11. und 16.11.09


Sehr geehrte Damen und Herren,



ich nehme Bezug auf die o.g. Anfragen der Fraktion FDP / Bürgerliste und beantworte diese wie folgt:

Email vom 10.11.09

Zu 3.) Brandschutzmaßnahmen

Welche Brandschutzmaßnahmen sollen (erst) jetzt durch Rückstellungsauflösung ergebnisneutral finanziert werden?


Die Anfrage wurde am 20.11.2009 an das Dezernat 6 weitergeleitet. Aufgrund der Zuständigkeiten erfolgt von dort eine Beantwortung der Fragestellung.

Anfrage vom 12.11.09


Zu 1.) Zinsänderungsrisiken

Die Verbindlichkeiten der Stadt Dortmund sind teilweise kurzfristig und ohne Zinsfestschreibung finanziert (maximale Obergrenze gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2008: 40 % der Gesamtverschuldung auf Basis des alten IM-Runderlasses von 2006). Wie hoch ist Ende Oktober 2009 der Anteil variabel verzinster Kredite am Gesamtkreditbestand, wie hoch nominal? Welcher zusätzliche Zinsaufwand würde variabel entstehen, wenn die Kreditzinsen insgesamt um einen Prozentpunkt steigen würden?

Bei der Berechnung des sogenannten Strukturlimits werden Investitionskredite und Liquiditätskredite zusammengefasst. Der Anteil variabel verzinster Kredite soll 40 % des Gesamtbestandes nicht überschreiten. Als variabel verzinst gelten alle Kredite, die eine vertragliche Zinsfestschreibung von bis zu einem Jahr aufweisen und nicht durch ein Zinsbegrenzungsgeschäft abgesichert sind. Aufgrund der gesetzlichen und kommunalaufsichtlichen Einschränkungen hinsichtlich mehrjähriger Zinsfestschreibungen bei Liquiditätskrediten ergibt sich für die Kommunen ein gesetzesimmanentes Zinsänderungsrisiko. Diesem wird im Rahmen des Zins- und Risikomanagements unter anderem mit dem Strukturlimit entgegengesteuert. Am 31.10.2009 belief sich der Anteil variabel verzinster Kredite des städtischen Haushaltes auf 35,86 % bzw. 689,1 Mio. €.

Die Auswirkung eines Zinsanstieges um einen Prozentpunkt lassen sich unter realistischen Bedingungen nicht belastbar beziffern, da ein gleichzeitiger Zinsanstieg in dieser Größenordnung über alle Laufzeiten (Tagesgeld bis Jahresgeld) unrealistisch ist und die einzelnen Kreditgeschäfte nicht gleichzeitig an einem Tag auslaufen. Darüber hinaus müssten Annahmen über den aktuellen Liquiditätssaldo zum Zeitpunkt des fiktiven Zinsanstiegs getroffen werden. Eine Modellrechnung würde dermaßen viele Annahmen beinhalten, dass sich unter dem Strich nur ein sehr unrealistischer Wert ergäbe.

Zu 2.) Kosten der Unterkunft

Der Rat hat am 31.8.2006 (DS-NR. 06333-06) beschlossen, von einer Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten u.a. dann abzusehen, wenn die Differenz zwischen bisheriger und nach einem Umzug zu zahlender Kaltmiete in keinem Verhältnis zu den anfallenden Verwaltungs- und Umzugskosten steht.

Dabei ist – über alle Bedarfsgemeinschaften hinweg – ohne Prüfung auszugehen, wenn die monatliche Mietpreisobergrenze um nicht mehr als 50 € oder um nicht mehr als 15 % überschritten wird. Dies betraf seinerzeit rund 5.700 Fälle (12,6 %) der 45.000 Bedarfsgemeinschaften.

Wie hoch ist aktuell der unter diese Regelung fallende Anteil der Haushalte und welche jährlichen Kosten korrespondieren damit für den städtischen Haushalt? Im Gegenzug: welche einmaligen Kosten für Umzug entstünden durchschnittlich bei einem Wohnungswechsel?

Folgende Darstellung basiert auf den augenblicklichen Datenbestand und stellt nur eine Momentaufnahme dar, da auch dieser Teil der Bedarfsgemeinschaften einem ständigen Zu- und Abgang unterworfen ist.

Derzeit beziehen 5.618 Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) SGB II – Leistungen, deren Unterkunftskosten oberhalb der Mietobergrenzen, aber innerhalb der Toleranzgrenze liegen.

Eine Absenkung auf die Mietobergrenzen ergäbe ein jährliches Einsparpotential in Höhe von 1,47 Mio. Euro.

Dem gegenüber stehen einmalige durchschnittliche Kosten für Umzüge in Höhe von ca. 1350 € (Kaution, Renovierung, Umzugswagen, Helferpauschale) pro Haushalt, mithin also 7,58 Mio. Euro gegenüber.

Bei dieser Darstellung bleibt unberücksichtigt, in wie vielen Fällen soziale Gründe den Verbleib in der bisherigen Wohnung rechtfertigen, da aufgrund der Anwendung der Pauschalregelung keine Prüfung erfolgte.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass auch bei diesen Bedarfsgemeinschaften die verstärkten Integrationsbemühungen auch ohne Umzug zu einer Verkürzung der Dauer des SGB II-Bezuges führen werden.

Anfrage vom 16.11.09

Zu 1.) Reduzierung Druckexemplare
Die Maßnahme-Nr. 32001 sieht eine Aufwandsreduzierung vor, indem die Zahl der Druckexemplare (z.B. für Haushaltspläne) auf das erforderliche Minimum reduziert werden soll.

Ist gewährleistet, dass neben den Geschäftsstellen auch die nicht am DoRat-Projekt teilnehmenden Ratsmitglieder / sachkundigen Bürger weiterhin jeweils ein Druckexemplar erhalten?

Durch die Reduktion aller Druckexemplare (für z. B. Haushaltspläne) auf das unabweisbare Minimum kann zukünftig nicht sichergestellt werden, dass alle nicht am DoRat-Projekt teilnehmenden Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger ein Druckexemplar erhalten. Die Dokumente können per Mail als pdf zur Verfügung gestellt werden, bzw. über das GIS und die Seite www.haushalt.dortmund.de eingesehen werden.

Zu 2.) Kürzung der Gesellschafterumlage für Westfälisch-Märkisches Studieninstitut

Kommunale Beschäftigte werden im Westfälisch-Märkischen Studieninstitut auf Verwaltungsaufgaben durch Aus- und Fortbildung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Jetzt ist eine Kürzung der Gesellschafterumlage um jährlich 50.000 € vorgesehen (bislang 575.500 € p.a.; Maßnahme-Nr. 32002).

Welche Änderungen des Angebots sind mit der Kürzung des Zuschusses verbunden?
Das Studieninstitut wird nach Beschluss des Nachtragshaushaltes prüfen, welche Änderungen des Angebotes vorgenommen werden müssen, um die Einsparung des Zuschusses zu verarbeiten.

Zu 3.) Optimierung des Flächenmanagements

Bei der Optimierung des Flächenmanagements basiert das genannte Einsparergebnis von 6,25 Mio. € auf einer groben Schätzung (Maßnahme-Nr.: 22301). So sind die Einzelmaßnahmen (z.B. Entwicklung von Controllinginstrumenten, Infrastrukturrevision, Anmietungsstopp, Mietkostenüberwachung) zahlenmäßig nicht hinterlegt.
Ebenso verhält es sich mit dem auf 5,5 Mio. € bezifferten Einsparvolumen für das Insourcing von Aufgabenbereichen (Maßnahme-Nr. 21013).
Die Verwaltung wird um eine nachvollziehbare Darstellung der einzelnen Einsparungen gebeten.
Zur "Optimierung des Flächenmanagements" hat am 18.11.2009 ein erstes Treffen der gleichnamigen Projektgruppe stattgefunden. Das Sparziel in Höhe von 6,25 Mio. € wurde aus den Angaben des Prüfungsberichtes 2008 der Gemeindeprüfungsanstalt abgeleitet. Derzeit werden Bestandslisten der Gebäude sowie Auslastungs- und Schülerkennzahlen zusammengestellt. Um das Einsparziel dieses Projektes zu hinterlegen sollen für die Klausur des Verwaltungsvorstandes am 07.01.2010 belastbare Daten zur Verfügung gestellt werden. Nähere Angaben zu einzelnen Einsparungen liegen bisher nicht vor.


Zum „Insourcing“ haben im November 2009 Gespräche mit allen Fachbereichsleitungen stattgefunden um zu erfahren, ob und in welchem Umfang vergebene Dienstleistungen künftig von eigenem, vorhandenen Personal wahrgenommen werden können. Der Verwaltungsvorstand wird sich am 01.12.2009 mit den Ergebnissen der Befragung befassen.


Mit freundlichen Grüßen




gez. Ullrich Sierau






Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 24.11.2009


zu TOP 7.1
Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16064-09)
Nach Auffassung von RM Kaeder sind die Kostensteigerungen nicht nachvollziehbar begründet worden.

RM Pohlmann-Rohr bittet die Verwaltung um Erläuterung der Kostensteigerung von 41 % bei den nicht verbandsangehörigen Direkteinleitern.


Herr Keune merkt an, dass diese Nutzergruppe das städtische System nicht nutzt.

Von den jeweiligen Grundstücken wird nicht in die städtische Kanalisation, sondern direkt in die Genossenschaftsanlage abgeleitet. Daher wird bei nichtverbandsangehörigen Direkteinleitern nur der Genossenschaftsanteil als Abwassergebühr festgesetzt. Die Gemeinde legt die anteilig zu zahlenden Verbandslasten entsprechend auf die Nutzer um. Aufgrund der enormen Steigerung der Verbandslasten musste der Umlageanteil angepasst und somit deutlich erhöht werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.