Niederschrift

über die 14. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 30.03.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:15 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 87 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahm nicht teil:
Rm Michenbach (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
am 16.02.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 –ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Satzungsbeschluss zur Aufhebung;
II. Beifügung einer Begründung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04546-06)

3.2 63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung einer bestehenden Sportanlage durch Errichtung von vier Ecktribünen, Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstücke 94, 529, 652, 653 und 654
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Hier: weitere Aussetzung zur Schaffung von notwendigen Stellplätzen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04472-06)

3.3 Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02239-05)

3.4 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -; I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04493-06)

3.5 Masterplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04382-06)

3.6 Verkehrs- und Gestaltungskonzept Ravensberger Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04430-06)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04536-06)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04367-06)

3.9 Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilssätze der Beitragspflichtigen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04518-06)

3.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04566-06)

3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 22.02.2006; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04734-06)

3.12 Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04733-06)

3.13 Neubau der Feuerwache 4, Dortmund-Hörde
hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer ÖPP-Realisierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04645-06)

3.14 Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04559-06)

3.15 Flughafen Dortmund - Betriebszeiten während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04902-06)

3.16 Phoenix-See
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04909-06)

3.17 Südbad
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04907-06)

3.18 Akteneinsicht im Rechtsstreit um die Genehmigung von Einzelhandel an der Evinger Straße
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04770-06)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2006 - Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04454-06)

7.2 Neufassung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04252-06)

7.3 Jahresabschluss zum 31. Juli 2005 - Wirtschaftsjahr 2004/2005 - des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04647-06)

8. Schule

8.1 Familien-Projekt Dortmund-
I. Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich- Umsetzung der Prioritätenliste
II. Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04534-06)

8.2 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen; hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ab 01.08.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04576-06)

9. Kinder und Jugend

9.1 Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugendhilfe.
-Überlassung des Freizeitzentrum-West (FZW) an die Arbeiterwohlfahrt/Unterbezirk Dortmund (AWO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03395-05)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entlastung des Oberbürgermeisters aus den Jahresrechnungen 2002 - 2004 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund; PB 47/05
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04188-06)

10.2 Geplante Änderung der Gemeindeordnung NW
hier : Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04475-06-E1)

10.3 Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung zu Dortmund
für das Haushaltsjahr 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04579-06)

10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW
für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04300-06)

10.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04353-06)

10.6 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04604-06)

10.7 Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch die Stadt Hagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04750-06)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stellenbesetzung bei der Brandinspektion Flughafen im Vorgriff auf den Stellenplan 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04565-06)

11.2 Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04612-06)


11.3 Optimierung der Gremienarbeit im Rat der Stadt, den Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen hier: Ausschussumbenennung sowie Anpassung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04737-06)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Die Linke.PDS
(Drucksache Nr.: 04439-06)

12.2 Anfragen Rm Münch
(Drucksache Nr.: 04621-06)
(Drucksache Nr.: 04622-06)
(Drucksache Nr.: 04786-06)
(Drucksache Nr.: 04873-06)
(Drucksache Nr.: 04884-06)
(Drucksache Nr.: 04906-06)

12.3 Anfragen Linkes Bündnis
(Drucksache Nr.: 04896-06)
(Drucksache Nr.: 04897-06)
(Drucksache Nr.: 04898-06)
(Drucksache Nr.: 04899-06)
(Drucksache Nr.: 04903-06)

12.4 Anfragen DVU
(Drucksache Nr.: 04901-06)





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Teilweise übernahmen Bürgermeisterin Jörder bzw. Bürgermeister Miksch die Leitung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Eiteneyer (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

7.4 Einführung einer Vorverkaufsgebühr für Veranstaltungen des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache-Nr. 04913-06)
Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache-Nr. 04913-06 E1)

8.3 Berufskolleg
Empfehlung des HFA vom 23.03.2006
(Drucksache-Nr. 04868-06)
Zusatz-/Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion/Bürgerliste
(Drucksache-Nr. 04868-06 E1)
Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache-Nr. 04868-06 E3)

erweitert.

Darüber hinaus, machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 23.03.2006 beantragt habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt:

Erhalt der Ziller-Schule

zu erweitern.

Diesbezüglich habe der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung empfohlen, diese Angelegenheit im dafür zuständigen Fachausschuss, also dem Schulausschuss, zu behandeln.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„In Sachen Zillerschule ist durch die Stadt Dortmund sehr viel Unruhe entstanden bei den betroffenen Eltern und hier sollte dringendst und dringlich für Klarheit gesorgt werden. Deshalb bitte ich sie, diesen Punkt heute per Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen, so dass die betroffenen Eltern, aber auch die Schüler Bescheid wissen, wie es mit der Zillerschule weitergeht. Man sollte sie nur nicht auf den Mai vertrösten.“

Der Rat der Stadt lehnte drauf hin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des oben angeführten Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, Sie machen das Spielchen zu jeder Ratssitzung. Meine Anfragen unter den Punkten 12.2 sind leider wieder nicht mit einer Sachbezeichnung aufgeführt worden. Sie haben diese lediglich mit einer Drucksache-Nr. dargestellt. Ich beantrage dementsprechend, dass die Anfragen 12.2.1 mit der Bezeichnung „Nutzung des Frauenhauses durch Muslime“ auf die Tagesordnung genommen wird. Ich beantrage, dass die Ratsanfrage 12.2.2 „Demographische Entwicklung der Muslime in Dortmund“ ebenfalls mit dieser Sachbezeichnung auf die Tagesordnung genommen wird. Ich beantrage, dass die Ratsanfrage 12.2.3 „Häufung von Wohnungseinbrüchen in der Siedlung Mengeder Heide“ ebenfalls mit dieser Sachbezeichnung auf die Tagesordnung genommen wird. Ich beantrage, dass die Anfrage 12.2.4 „Konsequenzen aus dem Verwaltungsstreitverfahren gegen die Moschee in Lünen“ ebenfalls mit einer Sachbezeichnung auf die Tagesordnung genommen wird. Und ich beantrage, dass die Anfrage 12.2.5 „Förderung des Islams durch die Moscheebebauung Grimmelsiepen“ ebenfalls mit dieser Sachbezeichnung auf die Tagesordnung genommen wird. Last not least, beantrage ich, dass die Anfrage 12.2.6 „Unterschiedliche Tagesordnung im GIS und der veröffentlichten Version“ auf die Tagesordnung genommen wird.

Herr Oberbürgermeister, es ist mittlerweile unerträglich, dass die Ratsmitglieder die über ein Laptop hier im Rat verfügen, eine andere Tagesordnung haben, in der meine Anfragen mit einer Sachbezeichnung aufgeführt werden, aber die Öffentlichkeit von Ihnen offenbar bewusst dumm gehalten werden soll. Das ist kein politisch guter Stil, Sie missachten hier die Rechte des politisch anders Denkenden.

Ich stelle des weiteren den Antrag, den Punkt 3.7 „Bebauungsplan Grimmelsiepen“ als Punkt 2.1 unter Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichen Interesses zu behandeln. Das öffentliche Interesse ist da und wird dokumentiert von zahlreichen Bürgern, die heute hier erschienen sind. Diese sollten wir nicht lange warten lassen und die besondere Bedeutung ist auch gegeben, denn heute kann der Startschuss fallen für das erste islamische Prachtbauwerk in Dortmund. Egal wie man dazu steht, es ist ein Punkt von besonderer Bedeutung. Den sollten wir dementsprechend behandeln. Danke.“






OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

„Zunächst einmal Herr Münch, ich kann das jedes Mal nur wiederholen, wie ich es zuletzt in der Sitzung des Rates am 16.02. gesagt habe: Es existiert eine Tagesordnung erst dann, wenn sie von mir förmlich festgestellt ist und zwar in der Form, wie sie von mir festgestellt wird und es wird auch künftig dabei bleiben, dass Anfragen und Mitteilungen nicht als Tagesordnungspunkte einzeln aufgeführt werden, sondern unter der Sammelbezeichnung.“

Anschließend lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die oben angeführten Anträge von Rm Münch ab.

Außerdem wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 29.03.2006 ihren Vorschlag zur Tagesordnung „Südbad“ zurückgezogen habe, so dass der Punkt

3.17 Südbad
Vorschlag zur Tagesordnung
FDP-Fraktion/Bürgerliste
(Drucksache-Nr. 04907-06)

von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Abschließend machte OB Dr. Langemeyer Bezug nehmend auf die Beratungen im Ältestenrat darauf aufmerksam, dass der Punkt

3.18 Akteneinsicht im Rechtsstreit um die Genehmigung von Einzelhandel an der
Evinger Straße
Antrag zur TO FDP-Fraktion/Bürgerliste
(Drucksache-Nr. 04770-06)
Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache-Nr. 04770-06 E4)

als Tagesordnungspunkt 4.5 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll und des weiteren der Punkt
11.3 Optimierung der Gremienarbeit im Rat der Stadt, den Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen
hier: Ausschussumbenennungen sowie Anpassung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache-Nr. 04737-06)

aufgrund von noch vorhandenem Beratungsbedarf vertagt werden solle.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 16.02.2006

Seitens der DVU machte Rm G. Branghofer darauf aufmerksam, dass sich die DVU bei der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt

8.7 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen

nicht enthalten, sondern diese Vorlage abgelehnt habe.

Der Rat der Stadt genehmigte daraufhin einstimmig die Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 16.02.2006.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 –ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Satzungsbeschluss zur Aufhebung;
II. Beifügung einer Begründung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04546-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 6 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRWS. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- die offengelegene Begründung zur Aufhebungsabsicht vom 12.09.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 9 Abs.8 BauGB.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

zu TOP 3.2
63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung einer bestehenden Sportanlage durch Errichtung von vier Ecktribünen, Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstücke 94, 529, 652, 653 und 654
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Hier: weitere Aussetzung zur Schaffung von notwendigen Stellplätzen -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04472-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Absicht der Verwaltung, den Nachweis von 350 notwendigen Stellplätzen unter Berücksichtigung des eingerichteten Shuttle-Verkehrs auszusetzen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der weiteren Aussetzung.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 3.3
Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02239-05)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlich Sitzung vom 23.03.2006
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Ratsgruppe "Die Linke")
(Drucksache Nr.: 02239-05-E4)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (FDP)
(Drucksache Nr.: 02239-05-E3)

Für die CDU-Fraktion begründete zunächst Rm Pisula die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass man zunächst die Ursachen für die Feinstaubbelastung begründen sollte, bevor man entsprechende Maßnahmen ergreife. Weiterhin machte er deutlich, dass man diesbezüglich die Probleme grundsätzlich anfassen müsse. Bedauerlicherweise seien hier entsprechende Anträge der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt worden.

Anschließend erklärte Rm Stammnitz (Die Linke.PDS), dass man den Weg, der mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage beschritten werde, grundsätzlich für richtig erachtet. Man halte es jedoch zwingend für erforderlich, aus Gründen der Gleichbehandlung zum Beispiel das Hafengebiet, so wie man dies auch beantragt habe, nicht in die LKW-Entlastungszone einzubeziehen.

Auf Seiten der FDP brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass die vorliegende Beschlussfassung zu der Thematik „Feinstaubbelastung“ wenig geeignet sei, diesbezüglich eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Vielmehr führen die geplanten Maßnahmen zu nicht zumutbaren Belastungen für die Dortmunder Wirtschaft. Von daher habe die FDP einen entsprechenden Antrag vorgelegt.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machten sowohl Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), als auch Rm Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Verwaltungsvorlage und der diesbezüglichen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die auf der Grundlage eines gemeinsam von beiden Fraktionen vorgelegten Antrages basiere, deutlich.

Letztendlich handele es sich hierbei um einen vertretbaren Kompromiss, der den Interessen aller gerecht werde. Weiterhin setzte sich Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Harnisch (SPD) kritisch mit den diesbezüglich vorgelegten Anträgen auseinander und machten dabei deutlich, dass diese nicht geeignet seien, um die Situation zu verbessern.

Weiterhin gab Rm Hübner (CDU) zu Protokoll, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmen nicht dazu führen werden, die Feinstaubbelastungen in Dortmund wesentlich zu verbessern. Seiner Meinung nach sei für ihn die gesamte Diskussion eine Art Schaukampf, der nicht dem Grundsatz „Arbeit hat Vorrang“ berücksichtige. Es sei viel wichtiger, diesbezüglich technische Lösungen z. B. in der Automobilindustrie zu finden.

Im Verlauf der weiteren Diskussion brachte für die Bürgerliste Rm H. Fischer zum Ausdruck, dass man in dieser Angelegenheit eine andere Auffassung als die FDP vertrete, was seiner Meinung nach auch durchaus legitim sei. Von daher werde die Bürgerliste auch der Verwaltungsvorlage sowie dem von Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) vorgelegten Antrag, der seiner Meinung nach konsequent sei, zustimmen.

Des weiteren gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedaure außerordentlich, dass wir jetzt hier eine stundenlange Diskussion führen müssen, über ein Thema, das im Fachausschuss hätte längst besprochen werden können. Wenn unsere Schieberfraktion FDP und Bürgerliste, da waren sie sich mal wieder einig, diesen Punkt nicht wieder aus irgendwelchen Gründen, ihr scheint da was nicht zu verstanden haben, geschoben hätte. Das bedauere ich außerordentlich. Die gesamte Verwaltungskompetenz war anwesend, aber nein FDP/Bürgerliste muss wieder schieben und jetzt haben wir die Diskussion hier im Rat und die Wortbeiträge zeigen mir, es scheint hier doch einigen an Fach- und Sachverstand zu mangeln, da fehlt uns offenbar die Fachverwaltung, die wir im Fachausschuss hätten hören können. Das einzig gute an der FDP/Bürgerliste Schieberfraktion ist in der Tat, dass sie kein Fraktionszwang hat und das rechne ich nach wie vor der Fraktion hoch an. Die sind nicht so gleichgeschaltet wie in der SPD.

Aber nun zum Thema. Meine Damen und Herren, worüber reden wir? Wir reden letztendlich darüber, wie viel Tote brauchen wir noch in der Nordstadt? Wie viele Tote brauchen Sie von der CDU und von der FDP? Das heißt, wenn ich von Toten rede, rede ich um sogenannte zusätzliche vermeidbare Todesfälle durch Luftverschmutzung. Denn in der Tat, Feinstaub ist ein komplexes Gemisch, das ist zum einen der Staub, den der Hengstenberg aus seiner Haustürmatte geschüttelt hat, der ist da drin, da ist Sand drin, da ist Salz drin, das zählt alles zum Feinstaub. Das ist aber für uns und auch der Staub aus der Hengstenbergmatte, nicht gesundheitsschädlich. Gesundheitsschädlich ist der Anteil, des Kfz- bedingten Dieselrußes im Feinstaub. Der Dieselrußstaub im Feinstaub, dass ist das entscheidende Problem und das heißt, wir haben in der Tat den Kraftfahrzeugverkehr als Hauptverursacher des gesundheitsgefährdenden Feinstaubes und die werden es von der CDU nicht wissen, Dieselruß ist ein sehr starkes lungengängiges Karzinogen und wenn jetzt Arbeitsplätze gegen Lungenkrebstote aufgerechnet werden sollen, das können sie von der CDU gerne machen, ich werde mich an dieser Diskussion nicht beteiligen. Es geht also weniger um Umweltschutz als um den Schutz der Gesundheit, der in der Nordstadt lebenden Menschen.
Und Herr Hübner nun zu ihren Beitrag, da habe ich den Eindruck, wenn wir jetzt diese Entlastungszone ausweiten, dann ist das der Untergang des Abendlandes bzw. der Untergang des Wirtschaftstandortes Dortmund. Sie haben kein vernünftiges Argument gebracht, warum jetzt durch diese Entlastungszone Arbeitsplätze gefährdet sind. Ich habe den Eindruck, die CDU bringt das Thema „Arbeitsplätze“ immer nur dann, wenn ihnen aus ideologischen Gründen etwas nicht passt. Dann müssen die Arbeitsplätze dafür herhalten. Und letztendlich und das sollte sich die CDU auch an die Nase binden, wir sind gesetzlich gebunden. Wir haben entsprechende Gesetze, die gilt es einzuhalten und im Moment verstoßen wir gegen diese Gesetze nämlich gegen geltendes EU- Recht durch die Grenzwertüberschreitungen. Die Stadt muss handeln, sonst kann jeder Beliebige dagegen klagen und wir im Rat haben die Aufgabe, Schaden von der Stadt abzuwenden. Und deshalb halte ich es für absolut notwendig, nicht nur diese Zone, wie sie uns die Verwaltung vorschlägt einzurichten, sondern in der Tat hier auch dem weitergehenden Antrag der Linken auf Ausweitung der Entlastungszone zu folgen. Letztendlich „Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“. Und durch diese Entlastungszone verhindern wir zusätzliche Lungenkrebsfälle, wir verhindern mehr Tote durch Überfahrenwerden und wir verhindern mehr Gesundheitsbelastungen durch Lärm, meiner Meinung nach hat die Nordstadt es verdient hier vom Lkw entlastet zu werden und ich bin sicher, Herr Hübner, dadurch wird kein einziger Arbeitsplatz gefährdet. Danke.“


Weiterhin gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„In der Feststellung des Bundesbahnbauamtes zu den Planungen für eine Überbauung des Hauptbahnhofes wurde neben vielen anderen, fast fünfzig, Auflagen den möglichen Erbauern auferlegt, den Baustellenverkehr auf der Südseite durchzuführen, also über den Wallring. Ich weiß nicht, ob die Verwaltung sich mit dieser Auflage schon befasst hat und welche Verträglichkeit für das Entree der Stadt das bedeuten würde. Es scheint so, als mache man sich in Berlin mehr Sorgen um die Lebensqualitäten in der Nordstadt als in Dortmund selbst. Jedenfalls für die Bauzeiten würden Steinstraße, Grüne Straße und Treibstraße mit dieser Auflage für die Bauzeit nicht zusätzlich belastet werden. Leider hat das Bundesamt für die Zeit danach nichts festgelegt, sondern Anliefer- und Entsorgungsverkehre zu organisieren der Stadt überlassen. Ich frage in diesem Zusammenhang, ob Sie der Anregung für die Bauzeit folgen wollen und auf Dauer die Anliefer- und Entsorgungsverkehre über den Wall führen wollen? Das würde Steinstraße, Grüne Straße, Treibstraße und die Nordstadt auf Dauer nicht zusätzlich zu den jetzt schon beobachteten Grenzwertüberschreitungen belasten. Wenn Sie das nicht vorhaben, dürfte der Kollaps hier ja vorprogrammiert sein.

Natürlich unterstütze ich den Änderungsantrag der Ratsgruppe der Linkspartei.PDS. Das Hafengelände in die Sperrzone mit einzubeziehen und damit den LKW-Verkehr >3,5 t von und zu ihm zum Anliegerverkehr zu erklären, heißt ja, nichts wirklich zu ändern. Da können die LKW-Stadtpläne gleich so bleiben, wie sie europaweit verteilt worden sind.“


Im Verlauf der weiteren Diskussion machte OB Dr. Langemeyer deutlich, dass man letztendlich gesetzlich gezwungen sei, diesbezüglich zu handeln.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass der zur Beschlussfassung vorliegende Vorschlag unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses ausgewogen und ein guter Kompromiss sei, der allen Interessen gerecht werde. Von daher sollte man auch erst einmal abwarten, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen letztendlich greifen.


Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Hübner, ich habe ihre Äußerungen so verstanden, alle hier im Rat sind doof, nur ich, Hübner, nicht. Und wenn wir über Feinstaub reden, reden wir nicht über Umweltbelastungen. Durch Feinstaub wird hier in Dortmund keine Kröte umkommen. Sondern wir reden über Gesundheitsbelastungen, über Lungenkrebs, das sind Fakten und da geht es nicht um irgendeine Klientelpolitik, da geht es letztendlich um die Menschen, um das hohe Gutes „Gesundheit“. Und wenn ich mir dann den Unsinn-Ulrich anhöre, mit dem Ufo gäbe es mehr Feinstaub, Herr Ulrich, ich sag es Ihnen noch einmal, das sind Baubetriebe, das hat doch nichts mit Dieselruß zu tun, da sollte man ganz klipp und klar die Kirche im Dorf lassen. Ich kann also wie gesagt, Ihre Argumentation nicht nachvollziehen und ich sehe in der Tat, die CDU ist genauso ideologisch blockiert, wie manchmal Rot-Grün, was wir ja gleich beim Projekt „Grimmelsiepen“ sehen werden. Das hilft uns allen nicht weiter. Wir sollten deshalb Herr Hübner, Fach- und Sachargumente sprechen lassen und die Fachleute, die Sie zitieren, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, es gibt heute wirklich viele sogenannte Fachleute, wenn Sie mir gerade Fachleute aus der Automobilindustrie zitieren, dann zitiere ich Ihnen Fachleute aus dem Umweltbundesamt und aus dem Bundesgesundheitsministerium und da denke ich sind wir auf einer objektiveren Seite. Ich stimme Ihnen in einer Sache zu, Herr Hübner, in der Tat, hier muss sich bundesweit bezüglich der Kfz- Emissionen etwas bewegen. Es reicht letztendlich nicht aus, nur Symptome zu bekämpfen, da müssen die Ursachen abgestellt werden. Und da hat Rot-Grün mit dem Autokanzler Schröder sieben Jahre lang, versagt. Wir werden sehen, ob Frau Merkel das besser hinkriegen wird. Aber letztendlich hoffe ich, dass die CDU hier nicht geltendes Recht brechen will. Wir sind an die EU- Gesetzgebung gebunden, es bleibt uns gar nichts anderes übrig als Sofortmaßnahme eine Schutzzone auszuweisen und deshalb sollten wir hier auch rechtsstaatlich handeln. Danke schön.“


Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe Die Linke.PDS, der Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der Gruppe Die Linke.PDS vom 27.03.2006 ab:
Das Hafengebiet (westlich der Speicherstraße, südlich Westerholz und nördlich der
Mallinckrodtstraße) und das Gewerbegebiet östlich der Burgholzstraße / nördlich
der Steigerstraße werden nicht in die LKW-Entlastungszone einbezogen.
2. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP folgenden Antrag der FDP vom 22.03.2006 ab.

1. Der Rat beschließt, die in der Vorlage geplante LKW-Entlastungszone um folgende Durchgangsstraßen zu reduzieren:
a) Mallinckrodtstraße zwischen OW IIIa und B 54,
b) Sunderweg, Kanalstraße sowie Franziusstraße und
c) Immermannstraße sowie Eberstraße
2. Die geplante LKW-Entlastungszone wird um den Hardenberg- und den Industriehafen erweitert.
3. Die Verwaltung wird mit der Einrichtung eines Arbeitskreises beauftragt, dessen Ziel die Erarbeitung einer LKW-tauglichen Ost-West-Verbindung, etwa über das Gelände der Westfalenhütte, ist.
4. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien zeitnah zu präsentieren.

3. Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.03.2006 vor:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, drei Monate nach Einrichtung der LKW-Entlastungszone eine 24-Stunden-Verkehrszählung auf den drei Ost-West-Achsen durchzuführen und mit der Belastung zu vergleichen, die vor dem 01.05.2005 ermittelt wurde.
2. Zielsetzung der Einrichtung der LKW-Entlastungszone ist eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs gegenüber der Situation vor dem 01.05.2005. Andernfalls müssen zusätzlich die Maßnahmen des Aktionsplanes Steinstraße umgesetzt werden.
3. Die Konsequenzen weiterer Maßnahmen müssen durch Verkehrszählungen jeweils aktuell dokumentiert werden. Gegebenenfalls müssen weitere Modifizierungen vorgenommen werden.
4. Es muss sichergestellt sein, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzone nicht zwangsläufig mit den Grenzen der LKW-Entlastungszone identisch sind.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches und verkehrliches Konzept für die gesamte Nordstadt zu entwickeln, um eine dauerhafte Entlastung der Nordstadt von LKW- und PKW-Verkehren zu erreichen.
6. Es werden umgehend die planerischen Schritte zur Realisierung einer Erschließung des gesamten Westfalenhütten-Geländes über eine Nordspange in Angriff genommen.
7. Die Entlastungszone wird im LKW-Stadtplan dargestellt.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, der Gruppe Die Linke.PDS sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, die LKW-Entlastungszone gemäß der kartographischen Darstellung in Anlage 1einzurichten.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -; I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04493-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 – Flautweg – vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 – Flautweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2005 offen gelegenen Inhalt jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB von 1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB von 2004 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 die Begründung vom 24.05.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB von 1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB von 2004 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.5
Masterplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04382-06)
Broschüre
(Drucksache Nr.: 04382-06-E1)

In der Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt begründete Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) seine ablehnende Haltung hinsichtlich des Masterplanes Ruhr. Er machte dabei deutlich, dass seiner Einschätzung nach hierdurch nicht die gegebenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Region ausreichend genutzt werden und man sich nicht mit den Widersprüchen, die in der Wirklichkeit in der Region vorhanden seien, sich auseinandersetze.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Masterplan Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Masterplan-Prozesses.

zu TOP 3.6
Verkehrs- und Gestaltungskonzept Ravensberger Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04430-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anmietung und den Ausbau des Geländes östlich der Ravensberger Strasse zur Verbesserung der Situation des Straßenstrichs.



zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04536-06)

In der Diskussion über den Bebauungsplan Hö 257 – Am Grimmelsiepen brachte zunächst
Rm M. Branghofer (DVU) zum Ausdruck, dass man die hierin enthaltene Bebauung, die gegen den Willen der meisten Hörder Bürgerinnen und Bürger sei, ablehnen werde.

Gleichzeitig beantragt Rm M. Branghofer (DVU), die Verwaltung aufzufordern, sämtliche Aktivitäten, die zum Bau der Großmoschee führen, einzustellen und das Grundstück „Am Grimmelsiepen“ einer sozialverträglichen Nutzung (Stichwort BETA GmbH) zuzuführen.

In seinen weiteren Ausführungen brachte Rm M. Branghofer (DVU) zum Ausdruck, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, dass die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach wie vor die Auffassung vertrete, dass dieses Projekt einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten solle.

Anschließend brachte für die Bürgerliste Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass die Bürgerliste nichts gegen die Ausübung von Religion bzw. gegen eine etwaige Moschee habe. Dagegen ablehnen müsse die Bürgerliste jedoch die zur Beschlussfassung vorliegende Planung, da die Bebauung, die hierin enthalten sei, von der Größe und Form für integrationspolitisch falsch gehalten werde.

Außerdem habe die Bürgerliste die Befürchtung, dass nach Realisierung des vorliegenden Projektes eine Anlaufstädte für künftige Neonazi-Aufmärsche geschaffen werde.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Äußerungen der DVU-Typen zeigen nur eins, dieses Rot-Grüne Prestigeobjekt fördert nicht die Integration sondern nur den braunen Sumpf. Ich habe und das jetzt an die Tribüne gerichtet, kein Verständnis dafür, dass Sie einem Vertreter einer rechtsextremistischen Partei, einen Vertreter, der für die NPD kandidiert hat, wo vorbestrafte Neonazis, die Jugendliche zum Anzünden eines Asylantenheimes angestiftet haben, ebenfalls kandidieren, dass so einer auch noch von Ihnen Applaus bekommt. Unabhängig davon wie sehr sie mit einigen Äußerungen zu diesem Projekt auch thematisch übereinstimmen, wer Rechtsextremisten applaudiert, der wird künftig auf meine Unterstützung bei diesem Projekt verzichten müssen.

Und jetzt möchte ich zur Sache sprechen. Herr Oberbürgermeister, ich denke es ist vergebens bestimmten Leuten hier im Rat Manieren beizubringen. Und dann meinen diese Typen auch noch, sie wären die besseren Deutschen. Na dann gute Nacht Deutschland. Vielleicht schaffen wir es ja in vier Jahren, dass für Proleten hier im Rat kein Platz mehr ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten die Diskussion zum Grimmelsiepen trotz Zwischenrufen unserer Ratsproleten sachlich führen. Leider scheint das kaum möglich zu sein, weil sich hier ideo-logische Blöcke gegenüberstehen, das ist sehr bedauerlich, aber trotzdem sollten wir versuchen das Beste daraus zu machen. Was ist geplant, meine Damen und Herren? In Hörde am Grimmelsiepen ist eine rein islamische Infrastruktur geplant. Ein Gemeindezentrum, mit Frauen-Gruppenkursen, mit Kinderbetreuung, Treffpunkt, Teestube, Senioren- und Jugendarbeit, Priester, Gymnastik, Billard, Tischtennis und Sportliches, eine Bibliothek, eine Vereinsverwal-tung, Friseurstube und Kantine. Alles rein islamisch geprägt. Ein Seniorenpflegeheim, eine Wohnsiedlung und ich denke, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, wenn man mit einer Moschee und das ist die erste separate Großmoschee, die wir hier in Dortmund bekommen werden, das erste islamische Prachtbauwerk, was in Dortmund Fuß fassen wird. Das ist ein islamischer Standortfaktor, eine islamische Landmarke, es ist selbstverständlich dort, wo eine solche islamische Landmarke entsteht, natürlich vornehmlich Menschen hinziehen werden, die diesem Glauben anhängen. Würden wir meinetwegen ein neuapostolisches Zentrum bauen mit einer Wohnbebauung, würden vornehmlich Menschen neuapostolischen Glaubens dort hinziehen. Oder, um das auch mal dem Planungsdezernenten klar zu machen, würden wir eine Siedlung mit autofreiem Wohnen bauen, wird da kein Mercedesfahrer hinziehen. Bauen wir eine Siedlung, mit einer, und ich bleibe bei dem Namen, einer Großmoschee, ist es doch ganz offensichtlich, für wen dieser Bereich auch zum Wohnen besonders attraktiv ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun ist es sinnvoll, Infrastrukturen zu schaffen. Nur sie wissen auch, da die Stadt bei Infrastrukturgrundstücken weniger Geld verdient, als bei reinen Wohnbaugrundstücken, nimmt die Stadt dadurch mindestens 315.000 € weniger ein. Und das ist die Frage, sind wir bereit, islamische Infrastrukturen auch noch auf Kosten von Stadtgeldern zu fördern? Diese Frage sollten wir uns stellen. Denn es geht nicht um Religionsfreiheit, dass ist ein hohes Gut und ich bin stolz darauf, dass das in Deutschland möglich ist. In anderen Ländern ist das nicht möglich. Alle Muslime in Dortmund haben ihre Religionsfreiheit, wir haben 40 Moscheen, Gebetsräume, dort können sie ihrer Religionsfreiheit nachgehen. Nur die Errichtung eines separaten islamischen Zentrums sollte uns nachdenklich stimmen. Meine Damen und Herren, im Namen des Islam ist es auch in Deutschland zu Mord und Todschlag gekommen. Wir sollten es uns es deshalb dreimal überlegen, ob wir bereit sind, solange im Namen des Islam in Deutschland Verbrechen begangen werden, so eine Religion, deren Integrationsfähigkeit angezweifelt werden muss, da der Koran Mischehen mit Andersgläubigen verbietet, auch noch massiv zu fördern. Was war in den letzten Tagen in der Tagespresse zu lesen? Und dies sind doch alles keine Einzelfälle mehr sondern eher die Spitze eines Eisberges:
Einer Umfrage zufolge halten 22 % der Muslime in Deutschland das Grundgesetz nicht mit dem Koran für konform.
Nachdem ein Bruder seine zwangsverheiratete und wieder geschiedene Schwester, zur Wiederherstellung der Familienehre, umgebracht hat, entschuldigen junge Türken diesen Mord damit, dass die türkische Frau sich wie eine Deutsche verhalten habe. Integration? Islam?
Ein junger Moslem hat seiner schwangeren Freundin in den Bauch getreten, um das Ungeborene zu töten.

Herr Oberbürgermeister, das ist eine Frechheit. Ich weiß am besten, was dazu gehört. Wenn Ihnen das nicht passt, dann ist das Ihre politische SPD-Meinung. Lassen Sie mich bitte ausreden.

Herr Oberbürgermeister, es geht hier nicht nur um ein Bebauungsplan, es geht um das erste islamische Prachtbauwerk in Dortmund. Und da ist der Islam in der Tat gefragt und da sollten wir uns das dreimal überlegen, was wir machen. Deshalb zitiere ich weiter.

Ein junger Moslem hat seiner schwangeren Freundin in den Bauch getreten, um das Ungeborene zu töten und entschuldigt diesen Mord damit, dass sein Vater ihn verstoßen würde, wenn er von seiner Beziehung zu einer Christin erfahren würde. Das ist nicht in Afghanistan passiert, das ist in Deutschland passiert. Genauso wie ein junger Türke seine Schwester für die Familienehre umgebracht hat, weil sie eine Beziehung zu einen Deutschen hatte.

Nach mehreren Drohanrufen wird die islamkritische Skulptur „Aggression“, die eine Moschee, deren Minarette die Form von Raketen haben, darstellt, aus der Düsseldorfer Kunstakademie entfernt. Keine Karikatur irgendwo im fernen Iran, hier in Düsseldorf nur einige Städte weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor zwei Wochen war in der Presse gelesen: Integration gescheitert. Ausländische Jugendliche ohne Zukunft, in Köln-Mühlheim, so heißt es, kann man dreißig Jahre lang leben, ohne Deutsch zu sprechen und türkische Jugendliche werden 3-mal so häufig straffällig wie deutsche Jugendliche bezogen auf den harten Kern der Mehrfachstraftäter. Die Ausländerquote liegt bei 70%. Grimmelsiepen lässt grüßen. Meine verehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutz hat festgestellt, von den 2.500 Moscheen in Deutschland stehen 39 im Verdacht radikal-islamistisches Gedankengut zu verbreiten. Deshalb sollten wir uns das gut überlegen, ob wir eine Moschee und da denke ich sind wir uns einig, die im Moment, von einem türkisch-islamischen Kulturverein genutzt werden soll, der durchaus moderat ist, das sind keine Islamisten, das sind auch keine Terroristen, aber wir wissen doch nicht was danach kommt in zwanzig, dreißig Jahren, wenn der Iman wechselt und sich am Grimmelsiepen eine rein islamische Parallelgesellschaft ausgebildet hat.

Meine Damen und Herren, wir sollten wir uns das sehr, sehr gut überlegen, ich möchte auch noch auf eine deutsche Karikatur hinweisen. Eine Karikatur, die iranische Fußballspieler als Selbstmordattentäter und Bundeswehrsoldaten zeigt, womit der Tagesspiegel, hier in Deutschland, gegen den Einsatz der Bundeswehr bei der WM protestieren wollte, hat im Iran zu militanten Übergriffen auf die deutsche Botschaft geführt. Und in Deutschland erhielt der Künstler, der hier den Islam kritisiert hat, Morddrohungen und steht unter Polizeischutz. Das auch als ein Beispiel zur Toleranz des Islams. Das sollten wir alles berücksichtigen. Und sage ganz klipp und klar, die Religionsfreiheit ist im Grundgesetzt verankert, das ist gut so. Die Leute sollen glauben, was sie wollen. Staatsreligion in Deutschland ist das Christentum. Alles andere ist Privatsache und deshalb sollten wir uns dreimal überlegen, welche weiteren Religionen, welche Weltanschauungen wir hier fördern.

Ich möchte jetzt, ich möchte Sie wirklich bitten, da oben ruhig zu sein, sonst wird der Oberbürgermeister Sie rausschmeißen und ich schaffe meine Rede auch ohne Applaus zu Ende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte jetzt zu dem Punkt, Olaf sei ruhig sag ich dir nur, ich möchte jetzt zu dem Punkt integrativer Aspekt kommen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde, ist der Bezirksvorsteher Manfred Renno gefragt worden, wo denn der besondere integrativer Aspekt dieses Projektes sei? Und seine Antwort: Schweigen. Die Bürger haben keine Antwort bekommen. Meine Frage an den Stadtrat Sierau, wo ist der besondere integrative Aspekt des Projektes? Ja, entweder hat Herr Sierau dann als Antwort eine ganze Latte von Broschüren bereit, oder er verweist auf seine Enquet- Komission, in der er Mitglied ist. Oder er macht es sich ganz einfach und sagt, da ist ja auch ein deutscher Unternehmer, der dort investieren will. Herr Sierau vielleicht verstehen Sie es endlich heute, es ist völlig unerheblich, welche Religion, welche Weltanschauung, auch meinetwegen welche sexuelle Orientierung der Investor hat, sondern es geht um das Projekt. Ob das jetzt ein Deutscher ist oder ein Christ ist, der die Moschee baut oder das Seniorenpflegeheim ist völlig unerheblich, aber es muss doch Ihnen Herr Stadtrat Sierau und da verzweifle ich langsam, es ist muss doch Ihnen als Fachplaner klar sein, dass eine separate Moschee für 500 Personen, ein islamischer Standortfaktor ist. Ein Standortfaktor, der eine einseitige Bevölkerungsstruktur herausfordert. Und das Baugesetzbuch, was Sie hoffentlich besser kennen, als ich, sagt im ersten Paragraphen eindeutig: Ziel der Stadtplanung muss es sein, einseitige Bevölkerungsstrukturen zu verhindern und genau das Gegenteil wird hier am Grimmelsiepen gemacht.

Und dann zitieren Sie immer wieder die Ziele des Vereins. Der türkisch-islamische Verein in Hörde gibt es jetzt seit 23 Jahren. Was sind Ziele? Und in der Tat, steht dann in der Vorlage, vor allem Frauen, ältere Menschen und Jugendliche müssen besser in die aktive Gemeinsacht gefördert werden. Ja meine Damen und Herren, der Verein hatte 23 Jahre Zeit dazu, das zu tun, wenn er denn so für die Integration ist. 40 % der Mitglieder in diesem Verein sind Frauen. Doch bei der ganzen Diskussion Grimmelsiepen, bei Bürgeranhörungen, bei Veranstaltungen, ich habe dort leider kaum mal eine Frau aus dem Verein gesehen. Doch es ist wahr. Vielleicht an Ihrem runden Tisch, wo ich nicht eingeladen werde, das kann sein.

Thema Integration. Die Internetseite des Vereins ist auf türkisch. Und sagt dieses FDP-Jüngelchen in Bezirksvertretung Hörde, die deutsche Sprache muss gefördert werden. Hat er sich denn nicht die Internetseite angeguckt? Türkisch, wo ist da die Integration? Auf türkisch, warum? Offenbar versteht der größte Teil des Vereins nur diese Sprache. 23 Jahre in Deutschland, Integration gescheitert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es bedauerlich, dass wir keine Antwort auf unsere Fragen bekommen, wo der besondere integrative Aspekt dieses Projekts ist, das Rot-Grün aus welchen Gründen auch immer um jeden Preis durchboxen will und letztendlich dafür sorgen wird, dass Sie hier die Grundlage schaffen, für eine künftige Parallelgesellschaft, mit all ihren negativen Auswüchsen. In der Vorlage haben die Einwender ausführlich immer wieder darauf hingewiesen, dass man eine Parallelgesellschaft befürchtet. Und was hat die Verwaltung darauf geantwortet, Herr Stadtrat Sierau, was haben Sie darauf geantwortet? Um der Bildung von möglichen Parallelgesellschaften gegen zu wirken, sieht die Grundstücksvermarktung des Vorhabensträgers bekanntermaßen vor, die Immobilien grundsätzlich jedem Bürger, unabhängig von Herkunft und Religion anzubieten. Das ist doch klar. Steht im Grundgesetz, da darf keiner bevorzugt oder benachteiligt werden. Dann heißt es aber, der Vorhabenträger möchte seine Bereitschaft in einem städtebaulichen Vertrag zum Ausdruck bringen, 50% der Eigenheimstücke an Käufer nicht türkischer bzw. nicht islamischer Herkunft zu veräußern. Das ist Wunschdenken. Das ist eine Absichtserklärung. Und ich sage es noch einmal, es ist doch ganz klipp und klar, wenn man den Münch irgendwo hin haben möchte, wo er wohnen soll, muss man eine Autofreie Siedlung bauen. Wenn man jetzt jemanden islamischen Glaubens irgendwo hinziehen möchte, was baut man dorthin, eine Großmoschee. Da würde ich doch auch sofort hinziehen, wenn ich islamischen Glaubens wäre.
Aber es werden doch nicht 50% von Leuten, die einen anderen Glauben haben in eine islamische Siedlung mit Moschee ziehen. Warum sollten die in die Nähe einer Großmoschee ziehen? Welchen Vorteil bringt ihnen das? Das heißt, Ihre Argumentation ist hier gescheitert, Sie haben und das zeiht sich wie ein roter Faden durch die Gesamtvorlage, die Anregungen, Bedenken der Bürger nicht ernst genommen. Und das finde ich sehr bedauerlich und Sie sehen welche Auswirkungen das haben wird. Dieses Rot-Grüne Prestigeprojekt fördert nicht die Integration sondern nur den braunen Sumpf und das finde ich sehr bedauerlich, dass wir das bei künftigen Wahlen noch sehen werden.

Ich möchte zum Abschied noch den Begriff „Gender-Main-Streaming“ sagen. Zum Abschied von hier vorne, Sie wissen das ich auch aus der letzten Reihe Dampf machen kann. Wir haben den Begriff Gender-Main-Streaming. Herr Prüsse schon mal von gehört? Gender-Main-Streaming, Gender-Planing, der englische Begriff Gender bezeichnet das soziale Geschlecht, also gesellschaftlich bestimmte Rollen, Pflichten von Frauen und Männer. Soll ausdrücken, dass ein bestimmtes Handeln zum Bestandteil des normalen Organisationshandeln wird. Auf die Bauleitplanung bezogen bedeutet Gender-Planing, dass bereits bei der Planung unter der Entscheidungsfindung auf unterschiedliche Bedürfnisse von Frauen und Männer hingewiesen wird. Gender-Planung ermöglicht die Gestaltung einer Stadt, die für Frauen und Männer gleichermaßen attraktiv ist und gleiche Entwicklungsperspektiven für die beiden Geschlechter eröffnet. Und was sagt jetzt der SPD-Planungssprecher zu diesen Projekt, der größten Tageszeitung die wir haben? Da ist er zitiert worden, der Herr Harnisch, die Leuten dort möchten unter sich bleiben. Die wohnen hier seit 30 Jahren, sprechen kaum ein Wort Deutsch, die möchten unter sich bleiben. Und genauso ist es auch, was das Seniorenpflegeheim angeht. Da werden auch Leute nur ältere Menschen dieses Glaubens reinziehen. Gender- Planning und Islam schließen sich meiner Meinung nach aus. Denn da der Koran Mischehen mit Andersgläubigen verbietet, wird es nie zu einer richtigen Integration kommen können, da die islamische Welt in Deutschland eine Welt für sich bleiben wird und will. Und deshalb ist für mich der Begriff Gender-Planing, Herr Sierau, dass ist für Sie offenbar nur ein Baustein, der in jeder Vorlage auftaucht, auch hier nicht konkretisiert worden. Das Thema hatten wir ja bereits und ich kann nur davon abraten, dieses Projekt hier zu verwirklichen. Ich habe auch, das werden wir hier in der nichtöffentlichen Sitzung besprechen, große Bedenken, ob der Verein dieses Projekt überhaupt finanziell stemmen kann. Wir haben das in Lünen gesehen. Ein ähnlicher Kulturverein baut seit acht Jahren an einer Großmoschee, das ist eine Bauruine, die teilweise aber schon genutzt wird. Und meiner Meinung nach, ist das ein ganz schlechtes Projekt, was zum einen die Stadt Dortmund weder nach vorne bringt und bei der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion über den Islam, sollte man sich in der Tat fragen, ob es zeitgemäß ist, ob es richtig ist, den Islam durch ein Prachtbauwerk, durch eine Landmarke in Dortmund so massiv zu fördern und seinen Herrschaftsanspruch zu manifestieren. Religionsfreiheit, ja, 40 Moscheen und Gebetsräume in Dortmund reichen dazu völlig aus. Wir brauchen in Dortmund keine Großmoschee und brauchen dazu auch keine entsprechende Wohnsiedlung mit rein islamischer Infrastruktur. Danke schön.“



Während der Ausführungen von Rm Münch kam es wiederholt zu Störungen auf der Tribüne. Von daher appellierte OB Dr. Langemeyer mehrfach, eine ordnungsgemäße Debatte zu ermöglichen.

Außerdem erteilte OB Dr. Langemeyer Rm Münch eine formelle Rüge, da er in seinem
Wortbeitrag, das verabscheuungswürdige Verhalten einzelner Straftäter genutzt habe, um eine ganze Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren. Nach Meinung von OB Dr. Langemeyer sei dies nicht rechtens, da es an die Nähe von Volksverhetzung und auch an die Nähe des Rechtsradikalismus grenze.

Weiter brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass es in der Sache darum gehe, dass eine in Dortmund ansässige Gruppe von Menschen, zum großen Teil auch mit deutscher Staats-bürgerschaft, für ihre Gemeinde an einem Standort in der Stadt, den sie ausgesucht haben, eine Möglichkeit errichten wollen, dem Glauben entsprechend sich treffen zu können. Nach dem Grundgesetz darf Niemand wegen seiner Religion, seiner Herkunft diskriminiert werden. Insofern habe die Stadt Dortmund die Pflicht, ein solches Ansinnen ernsthaft zu prüfen. Diese ernsthafte Prüfung sei in diesem Vorgang erfolgt. Die Diskussion darüber habe nicht nur heute stattgefunden, sondern mehrfach und wir sind heute bei einem Bebauungsplanverfahren dabei uns mit dem Ergebnis der Anhörung zu beschäftigen. Insofern sei hier zu entscheiden, in welcher Größe, in welcher Art ein Bauwerk errichtet werden könne. Es gehe hier nicht um eine Groß-moschee, sondern es gehe um einen Standort für 500 Menschen als Aufenthaltsmöglichkeit. Großmoscheen, wenn Sie mal in andere Länder fahren, sehen völlig anders aus.

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal daran appellieren, sich an Recht und Gesetz zu halten und mit diesem Vorgang so umzugehen, wie es der Würde des Rates entspreche.“


Anschließend wurde aufgrund von anhaltenden Störungen ein Zuhörer von der Sitzung des Rates der Stadt ausgeschlossen.


Im weiteren Verlauf der Diskussion begrüßte Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) das Projekt Grimmelsiepen, das ihrer Auffassung nach durchaus geeignet sei, den Integrations-prozess voranzutreiben. Weiterhin setzte sich Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) in ihren Ausführungen kritisch mit denjenigen auseinander, die dieses Projekt ablehnen..

Weiterhin brachte auch Rm Falkenstein-Vogler (SPD) die positive Auffassung ihrer Fraktion zu dem Projekt Grimmelsiepen zum Ausdruck. Bezug nehmend auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen machte sie nochmals deutlich, dass dieses Projekt durchaus integrationsförderlich sei.

Weiterhin gab Rm Thieme (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, wir haben es ja jetzt gerade gehört. Politisches Ziel der SPD oder der Betreiber dieses Projektes ist die Umvolkung. Ich wollte aber eigentlich mit was anderem anfangen. Es ist ja schon sehr viel gesagt worden, aber ein Aspekt dieses Vorhabens hat in der bisherigen Debatte meiner Meinung nach keine angemessene Erwähnung gefunden. Das ist der finanzielle Schaden für die Stadt Dortmund, der hier angerichtet werden soll. Ohne Not verschenken die Verantwortlichen 300.000 Euro. Wie wir nämlich der Vorlage entnehmen können, liegt der ausgewiesene Richtwert als sozusagen angemessener Quadratmeterpreis wie es dort heißt bei 195,- Euro.

Herr Dr. Langemeyer:
Grundstücksangelegenheiten gehören in den nichtöffentlichen Bereich Herr Thieme. Die sind hier nicht Gegenstand.

Herr Thieme:
Gut, dann lassen wir es dabei. Lassen Sie mich fortfahren. Es ist also für mich ein übler Schelmenstreich wieder den steuerzahlenden Bürger, und wahrscheinlich ist es nur eine Frage der Zeit, wann andere ausländische Gruppierungen und davon haben wir ja dank Ihrer Politik einige in Dortmund, sich ermuntert fühlen Geschenke dieser Art in Zukunft auch für sich einzufordern.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das von Herrn Sierau, wie bereits im AUSW, zitierte und vorgestellte und ausdrücklich empfohlene Büchlein mit dem schönen Titel „Zuwanderer in der Stadt“. Empfehlungen zur stadträumlichen Integrationspolitik. Dem dort ausgewiesenen Expertenforum nämlich gehört, wie zu lesen ist, auch eine gewisse Barbara John an. Da war doch was? Wir erinnern uns: Barbara John, ehemalige Ausländerbeauftragte eines ehemaligen Berliner Senats. Spitznahme: Türkenbärbel. Berühmtberüchtigt geworden durch ihren Ausspruch: Es seien nicht die Ausländer, sondern umgekehrt, die Deutschen, die den Ausländern hier die Arbeitsplätze weg nähmen. Donnerwetter, wer hätte das gedacht. Diese ausländerfeindlichen Deutschen. Aber jetzt wissen wir es ja. Dank Türkenbärbel, eine wirkliche Expertin von hohem intellektuellem Rang. Aber wer wollte so perfide sein, daraus Rückschlüsse auf die Qualität des erwähnten Expertenforums in diesem Büchlein zu ziehen? Die unglaubliche Chuzpe, mit der, allen voran der Dezernent Sierau mit tatkräftiger Unterstützung diverser Gesinnungsgenossen, gegen alle Widerstände, in erster Linie gegen den erklärten Willen der Hörder Bürger, dieses überdimensionierte Segregationsprojekt durchzupeitschen versucht, lässt vermuten, dass Herr Sierau den verbissenen Ehrgeiz hat, selbst mit diesem Projekt in die nächste Ausgabe der erwähnten Publikation zu kommen.

Allerdings hat man den Eindruck, er hat sie gar nicht richtig gelesen. Vielleicht aber auch einfach nicht verstanden. Das weiß ich jetzt nicht. Meine Damen und Herren, hier wird ein Pulverfass geschildert in dieser Dokumentation „Zuwanderer in der Stadt“, können Sie sich aus dem Internet runterladen auch. Ein Pulverfass geschildert, an dem die Lunte lichterloh brennt. Wenn Sie dieses Buch zu lesen verstehen und wenn Sie auch verstehen, zwischen den Zeilen zu lesen und nicht einfach nur die Worte aneinander reihen. Ich will nur eine besonders brisante Stelle hier sinngemäß wiedergeben.

Das gehört zum Bebauungsplan dazu, lassen Sie mich das sagen. Gewerbliche Arbeit als zentraler Integrationsfaktor heißt es dort in der Broschüre, verliert zunehmend an Bedeutung. Die Zahl der arbeitslosen Ausländer ist seit 1985 überproportional gestiegen. Auch in Zukunft wird ein großer Teil der Ausländer beruflich niedrig oder gar nicht qualifiziert sein, heißt es dort. Auch die hier aufgewachsenen Zuwanderer – ich zitiere nur – und ihre Kinder (also schon die dritte Generation) weisen erhebliche Bildungsdefizite auf, haben nur erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt und sind in zunehmendem Maße auf Transferleistungen angewiesen. Was für eine schöne Umschreibung für soziale Hängematten auf Kosten der Allgemeinheit. Transferleistungen, lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen. Oder etwas böser gesagt, ist die geraubte Handtasche der deutschen Oma ja auch eine Art Transferleistung. Das Geld ist ja nicht weg, es ist nur in andere Taschen transferiert. Spaß beiseite. Gleichwohl wundern sich die Verfasser dieser Studie, dass es hierzulande noch nicht zu tiefgreifenden gewalttätigen Konflikten zwischen ethnischen Gruppen gekommen ist, wie in unseren westeuropäischen Nachbarstaaten, obwohl dort schon seit langem Integrationsprogramme und entsprechende Projekte aufgelegt würden. Sie halten es aber für wahrscheinlich, die Verfasser der Studie, die Herr Sierau so warm empfohlen hat, dass bei zunehmender Konkurrenz um Arbeitsplätze und Transferleistungen auch in Deutschland das Konfliktpotential wachsen wird. Das ist mal eine schöne Wachstumsprognose. Weiter lesen wir, dass Zuwanderer häufig auch deutsche Nachbarn haben, ja wer hätte das gedacht, die ihrerseits von sozialem Abstieg betroffen sind und das durch das Aufeinandertreffen sozial und ökonomisch marginalisierter Gruppen, die sich ethnisch-kulturell unterscheiden, das Entstehen von Konflikten begünstigt wird und Auseinandersetzungen um Lebensstile zwischen deutschen Bewohnern und Zuwanderern sowie zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen aufbrechen (Seite 14 bis 17 der erwähnten Broschüre).

Solche Konstellationen fördern die Entstehung – Zitat – „überforderter Nachbarschaften“, Herr Sierau, und die Ethnisierung eigentlich sozialer und ökonomischer Probleme. Wenn man den Satz zu verstehen weiß. Im Klartext heißt das (jetzt für die Leute, die da noch Probleme mit haben): Gleichgültig ob ein Deutscher, Pole oder Russe aus der 12. Etage seiner Wohnwabe im Clarenberg neidvoll auf den Türken in seinem Häuschen im Grünen schaut, oder ob er Tür an Tür mit ihm leben muss. Der Konflikt ist, laut dem Verfasser der Studie, sowieso vorprogrammiert.

Soweit ausdrücklich die von Herrn Sierau empfohlene Studie. Warum um Himmels Willen und zu welchem Zweck müssen wir uns und unseren Nachkommen solch eine Hölle eines Multikultiwahnsinns bereiten? Aus welchem Grund? Warum?

Ich möchte einen einzigen vernünftigen Grund nur hören. Wer sich nicht assimilieren will, meine Damen und Herren, der will Fremdkörper bleiben. Wer sich nicht integrieren lässt oder sich nicht integrieren will, der will Fremdkörper bleiben und Fremdkörper brauchen wir hier nicht zu dulden. Warum sollten wir das tun. Wer Fremdkörper bleiben will, will mit uns nichts zu tun haben. Der will mit der deutschen Kultur nichts zu tun haben, der will mit dem deutschen Volk, mit der Sprache nichts zu tun haben. Wir sehen dass ja auch, dass sie in ihrer Sprache und in ihrer Kultur bleiben möchten. Sie möchten gar nichts mit uns zu tun haben. Am liebsten hätten sie, dass wir verschwinden würden und wir tun ihnen ja auch den Gefallen in dem wir aussterben. Der sichtbarste Ausdruck der Ablehnung ist doch, dass hier nur wenige Meter auseinander eine Jugendfreizeiteinrichtung der Stadt Dortmund, im Clarenberg nämlich, und auf der anderen Seite in dem geplanten türkisch/islamischen Gemeindezentrum ebenfalls eine Jugendfreizeiteinrichtung entstehen soll mit identischen Angeboten. Da sind also zwei Konkurrenzunternehmen, die dort nur durch die Straße getrennt existieren sollen, wobei die Trennung noch unterstrichen wird durch eine zu errichtende Schallschutzmauer. Schauen Sie mal in den Plan der Vorlage, da sehen Sie das. Und wenn die hier angesiedelten Türken eines Tages darüber abstimmen können, ob sie in Zukunft zu einem neuen, dann entstandenen Kalifat Westtürkei oder lieber zur Euroregion ehemaliges Deutschland gehören möchten, dann muss man nicht lange grübeln, wie das Ergebnis aussehen wird.

Auch wenn es hier ganz offensichtlich sehr viele ewig gestrige Unbelehrbare gibt, bei denen die Erkenntnis noch nicht angekommen ist: Die Idee multiethnischer Gesellschaften ist endgültig gescheitert! Ebenso wie die Idee einer grenzlosen Welt, regiert von transnationalen Großkonzernen in der es keine lebensfähigen Völker mehr geben soll, sondern nur noch identitätslose Patchwork-Gesellschaften, die leichter zu beherrschen sind. Aber auch diese Unbelehrbaren werden sich eines Tages belehren lassen müssen. Ich fürchte nur, es wird für sie dann ein bitterböses Erwachen geben.

Meine Damen und Herren, ich appelliere an Ihre Vernunft. Lehnen Sie dieses unselige Vorhaben ab, wie die deutsche Volksunion. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


Die Diskussion wurde anschließend durch einen von Rm Dr. Hetmeier (SPD) gestellten Antrag auf Schluss der Debatte, der nachdem sich Rm Münch dagegen geäußert hatte, mit den Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, den oben angeführten Antrag von Rm M. Branghofer (DVU) ab.
2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU, der Gruppe Die LINKE.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 257 -Am Grimmelsiepen- (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17:10 Uhr bis 17:35 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend brachte Rm Dingerdissen (FDP) in einer persönlichen Bemerkung Bezug nehmend auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes 3.7 zum Ausdruck, dass es für ihn kein guter demokratischer Stil sei, wenn zwei Fraktionen durch den beschlossenen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte die Möglichkeit genommen werde, ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern.

OB Dr. Langemeyer erwiderte herauf, dass es weder von der FDP noch von der CDU-Fraktion es keinen Wunsch zur Gegenrede hinsichtlich des genannten Geschäftsordnungsantrages gegeben habe.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04367-06)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 7 dieser Vorlage zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf in Form einer Textsatzung sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 08.08.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 7 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 26.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 3.9
Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilssätze der Beitragspflichtigen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04518-06)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Gerber die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der zur Beschlussfassung anliegenden Erhöhung der Beitragssätze nach § 8 Kommunalabgabengesetz.

Nach Auffassung seiner Fraktion profitiere insbesondere bei Hauptgeschäftsstraßen die Allgemeinheit von Verbesserungsmaßnahmen. Im übrigen sei die Verbesserung des städt. Straßennetzes nach Auffassung seiner Fraktion eine Kernaufgabe der Kommune.

Auch Rm Reppin sprach sich anschließend seitens der CDU-Fraktion gegen die geplante Erhöhung der Erschließungsbeiträge aus, die seiner Auffassung nach für die Betroffenen nicht zumutbar seien.

Dagegen machten Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) die Notwendigkeit der Erhöhung der Beitragssätze erforderlich. Dieses sei unter anderem dadurch erforderlich geworden, da die neue Landesregierung ihre Bezuschussungspraxis verändert habe.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, der Gruppe Die LINKE.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04566-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 248 um die Grundstücke Stockumer Straße 226/228 und die Parzelle 2064 Gemarkung Barop, Flur 3 zu verkleinern. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 24.10.2005 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.02.2006 dem Bebauungsplan Hom 248 – Hoesch-Röhrenwerke Teil I – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 248 für den unter der Ziffer
1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i. V. m.
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit
geltenden Fassung.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 22.02.2006; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04734-06)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der DVU und der Gruppe Die Linke.PDS folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121.

II. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 mit Begründung vom 28.02.2006 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – vom 22.02.2006 (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. beschließt, den seit dem 03.10.1975 rechtskräftigen Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

V. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hu 121 und den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – vom 26.01.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.12
Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04733-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung der Vorplatzfläche „Beurhausstraße 40“ verfügt (Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 385).

zu TOP 3.13
Neubau der Feuerwache 4, Dortmund-Hörde
hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer ÖPP-Realisierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04645-06)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe Die Linke.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. den Neubau der Feuerwache 4 in Form einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) mit den Bestandteilen Planung, Bauen, Finanzierung sowie Bauunterhaltung/Wartung zu realisieren;

2. die Städtische Immobilienwirtschaft zu beauftragen, das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen.

zu TOP 3.14
Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04559-06)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlich Sitzung vom 23.03.2006
(Drucksache Nr.: 04559-06)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses von 23.03.2006 vor:

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, den Einsatz einer Photovoltaikanlage auf dem sanierten Dach des 4-geschossigen Gebäudeteiles des Fritz-Henßler-Hauses zu prüfen. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob die entsprechenden Investitionskosten über Mittel der KfW-Förderbank bereitgestellt werden können.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund mit Gesamtkosten in Höhe von 2.699.400 € (Baubeschluss).
2. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 51 unter "Aufwand für Sach- und Dienstleistungen (13)."

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierung beauftragt.

zu TOP 3.15
Flughafen Dortmund - Betriebszeiten während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04902-06)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlich Sitzung vom 23.03.2006
(Drucksache Nr.: 04559-06)

Seitens der CDU-Fraktion zog Herr Hengstenberg den Antrag der CDU-Fraktion vom 21.03.2006 zurück.

Anschließend wurden nochmals die grundsätzlichen Positionen hinsichtlich der oben angeführten Thematik ausgetauscht.

zu TOP 3.16
Phoenix-See
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04909-06)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04909-06-E1)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den diesbezüglich von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag vom 20.03.2006 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates als Tagesordnungspunkt 4.6 zu behandeln.

zu TOP 3.17
Südbad
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04907-06)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.18
Akteneinsicht im Rechtsstreit um die Genehmigung von Einzelhandel an der Evinger Straße
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04770-06)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04770-06-E4)

Bereits bei der Feststellung der Tagesordnung hatte man sich darauf verständigt, die oben angeführte Angelegenheit in den nichtöffentlichen Teil als Tagesordnungspunkt 4.5 zu behandeln.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- unbesetzt -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2006 - Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04454-06)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2006 wird für förderungswürdige Leistungen in der Sparte

Darstellende Kunst

vergeben.

zu TOP 7.2
Neufassung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04252-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Theater Dortmund.

zu TOP 7.3
Jahresabschluss zum 31. Juli 2005 - Wirtschaftsjahr 2004/2005 - des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04647-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung den vom Theater Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31. Juli 2005 und den Lagebericht fest.

Der Jahresverlust 2004/2005 in Höhe von 468.361,32 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresverlust 2004/2005 erhöht den Verlustvortrag auf 2.974 T€. Gemäß §10 Abs. 6 EigVO ist ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag aus Haushaltsmitteln auszugleichen, sofern er nicht durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden kann. Der Verlust der Spielzeit 2004/2005 müsste demnach aus den Mitteln des Haushaltsjahres 2011 ausgeglichen werden.


Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

zu TOP 7.4
Einführung einer Vorverkaufsgebühr für Veranstaltungen des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04913-06)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04913-06-E1)

StR Stüdemann sagte zu, dass er die von Rm Sauer (CDU) in der Diskussion gebrachte Anregung, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit diesbezüglich nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen, für sinnvoll erachte und man diesem Wunsch gern nachkommen werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.03.2006 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe Die Linke.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch, folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhebung einer
Vorverkaufsgebühr für das Theater Dortmund ausschließlich zur Reduzierung des
Verlustvortrages verwendet werden.
2. Unter Einbeziehung des oben angeführten Antrages fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe Die Linke.PDS, des linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Einführung einer Vorverkaufsgebühr für das Theater Dortmund ab der nächsten Spielzeit (2006/2007).


8. Schule

zu TOP 8.1
Familien-Projekt Dortmund-
I. Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich- Umsetzung der Prioritätenliste
II. Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04534-06)

Nachdem Rm Konak (Die Linke.PDS) ihre Bedenken hinsichtlich der Mittagsverpflegung an offenen Ganztagsschulen geäußert hatte, erklärte Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Entwicklung in diesem Bereich für ihn sehr positiv sei, und es offensichtlich der richtige Weg war, diesbezüglich eine gewisse Verbindlichkeit festzulegen. Insofern seien seiner Meinung nach die von Rm Konak (Die Linke.PDS) geäußerten Bedenken unbegründet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe die Linke.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der weiteren Umsetzung der Prioritätenliste für das Schuljahr 2006/2007 und nimmt den Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Ganztagsbetrieb an Hauptschulen; hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ab 01.08.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04576-06)

In der Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt begrüßte zunächst Rm Konak (Die Linke.PDS) vom Grundsatz her den Ganztagsbetrieb an Hauptschulen. Weiterhin äußerte sie jedoch die Befürchtung, dass der Ganztagsbetrieb zu Lasten des dort tätigen Personals gehe. Des Weiteren gab Rm G. Brandhofer (DVU) zu Protokoll, dass man den vorliegenden Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man keine familienfördernde Politik hier erkennen könne, sondern vielmehr eine Familiendestruktionspolitik.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Weg von Dortmund zu einer familienfreundlichen Stadt geht nur über den Ganztagsbetrieb der Schulen, deshalb kann man das nur begrüßen. Auch wenn es noch durchaus Bedarfsmöglichkeiten gibt. Ich denke damit zeigt man, dass die Stadt Dortmund dort auf dem richtigen familien- und schulpolitischen Weg ist und deshalb sollte man das voll und ganz unterstützen. Zumal wir wissen, was heute in den Schulen los ist und deshalb ist das der einzige und richtige Weg. Danke schön.“


Nach dem anschließend StR Pogadl, die von Rm Konak (Die Linke.PDS) geäußerte Bedenken zurückgewiesen hatte, brachte für die CDU-Fraktion Rm Knieling zum Ausdruck, dass es seiner Ansicht nach begrüßenswert sei, dass sich die neue Landesregierung als Ziel gesetzt habe, die Hauptschulen Schritt für Schritt in Ganztagsschulen zu überführen.

Weiterhin brachten in der Diskussion Rm Nolte (SPD) und Rm Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass es nach Ansicht ihrer Fraktionen begrüßt werde, dass im vorliegenden Fall seitens der Verwaltung alle Möglichkeiten genutzt werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

a) die Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs zum 01.08.2006 an den Hauptschulen Aplerbeck, Hörde, Westerfilde, Nette und Wickede unter den im Runderlass „Qualitätsoffensive Hauptschulen/Ausbau des Ganztagsangebots an Hauptschulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen -MSW NW- vom 25.01.2006) genannten Voraussetzungen und Bedingungen,

b) die Schaffung der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb entsprechend den vorgelegten Ganztagskonzepten der in Buchstabe a) genannten Hauptschulen unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ zur Verfügung gestellt werden.

zu TOP 8.3
Berufskollegs
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04868-06-E1)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlich Sitzung vom 23.03.2006
(Drucksache Nr.: 04868-06)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04868-06-E3)

Auf der Grundlage des vom Haupt- und Finanzausschusses überwiesenen Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.03.2006 und des Antrages der CDU-Fraktion vom 29.03.2006 entwickelte sich nochmals eine Grundsatzdiskussion hinsichtlich der Standortfrage der Berufskollegs.

Bei der Begründung des Antrages ihrer Fraktion machte Rm Dr. Littmann (Fraktion FDP/Bürgerliste) deutlich, dass es aufgrund der bekannt gewordenen Probleme auf dem Grundstück Sckellstraße erforderlich geworden sei, über alternative Standorte nachzudenken. Insofern halte es ihre Fraktion für sinnvoll, eine umfassende Information über Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Standorte Sckellstraße, Dortmunder „U“ und Hacheney zu erhalten.

Anschließend verdeutlichte nochmals Rm Knieling (CDU) die grundsätzlichen Bedenken seiner Fraktion hinsichtlich des Standortes Sckellstraße. Bei der Begründung des Antrages seiner Fraktion zu der oben angeführten Thematik machte er deutlich, dass es für seine Fraktion der richtige Weg sei, wenn zur Flächenentspannung das Robert-Bosch-Berufskolleg und mindestens ein weiteres Berufskolleg vom Standort Brückmann-Block auf die brach liegenden Flächen der ehemaligen Dortmunder Unionbrauerei verlegt werden würden.

Ablehnen dagegen werde man den von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag, da dieser nur zu einer zeitlichen Verzögerung führen würde.

Im Verlauf der weiteren Diskussion machten unter anderem Rm Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Dickneite (SPD) die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen zu den von der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der CDU-Fraktion vorgelegten Anträge deutlich, da man der Auffassung sei, dass bei einer Beschlussfassung der entsprechenden Anträge unter anderem ein erheblicher Zeitaufwand verursacht würde. Ihrer Meinung nach sollte man vielmehr dafür Sorge tragen, dass der diesbezüglich gültige Ratsbeschluss fach- und sachgerecht umgesetzt werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.03.2006 ab:
Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Berufsschulstandort Sckellstraße wird die
Verwaltung gebeten, ausführlich darzulegen, welche Alternativstandorte zur
Neustrukturierung der Berufskollegslandschaft in Betracht kommen. Die möglichen
Standorte sollen in Form einer Synopse gegenübergestellt werden. Ziel ist es, Vor- und
Nachteile der Standorte aufgrund von Lage, Planungsrecht sowie Kosten
gegenüberzustellen.
Dabei sollen insbesondere die drei Standorte Sckellstraße, Dortmunder „U“ und Hacheney (Grundstück B-Plan WE 135) ergebnisoffen miteinander verglichen werden; weitere Vorschläge können ggf. auch aufgenommen werden.

Der Vergleich ist dem Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen möglichst zeitnah vorzulegen.
2. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2006 ab:
Sämtliche Neubauplanungen sowie die Bebauungsplanänderung für die Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs vom Standort „Brügmannblock“ zum Standort „Sckellstraße“ werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Der Punkt 3 des Ratsbeschlusses vom 21.04.2005
„Der Rat beschließt den Neubau eines Schulgebäudes für das IT- und Medien-Berufskolleg mit insgesamt ca. 50 Klassen am Standort „Sckellstraße“ sowie die Erstellung eines Raumprogramms und die notwendige Durchführung eines Planungswettbewerbs (Grundsatzbeschluss)“

und der Punkt 4 des Ratsbeschlusses vom 21.04.2005
„Der Rat beschließt die Grundinstandsetzung der 8 vorhandenen Berufskollegs
a) am Schulstandort „Sckellstraße“
b) am Schulstandort „Brügmannblock“
c) am Schulstandort „Hacheney“

werden aufgehoben.

Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, alle planerischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, zur Flächenentspannung das Robert-Bosch-Berufskolleg sowie mindestens ein weiteres Berufskolleg vom Standort Brügmannblock auf die brachliegende Fläche der ehemaligen Dortmunder Union-Brauerei zu verlagern.
Die Erstellung eines Raumprogramms sowie die Durchführung eines Investitions- und Planungswettbewerbs ist noch vor der Sommerpause vorzulegen.
Die Grundinstandsetzung der verbliebenen Berufskollegs am Standort Brügmannblock, des vorhandenen Berufskollegs am Standort Sckellstraße sowie der vorhandenen Berufskollegs am Standort Hacheney wird fortgesetzt.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugendhilfe.
-Überlassung des Freizeitzentrum-West (FZW) an die Arbeiterwohlfahrt/Unterbezirk Dortmund (AWO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03395-05)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Rm Münch)
(Drucksache Nr.: 03395-05-E2)

Nachdem Rm Liedschulte (CDU) die zustimmende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt kurz verdeutlicht hatte, brachte sie außerdem die ablehnende Haltung ihrer Fraktion zu dem von Rm Münch vorgelegten Antrag zum Ausdruck.

Im Verlauf der weiteren Diskussion gab Rm Münch seinen Antrag unter Einbeziehung der Begründung wie folgt zu Protokoll:

"Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Umwandlung des FZW in einen städtischen Eigenbetrieb oder eine adäquate Betriebs- und Organisationsform vorzubereiten."


Begründung:
Mit der geplanten Überlassung des FZW an die AWo will der sozialdemokratische Sozialdezernent der SPD- nahen AWo wohl etwas besonders Gutes tun. Die Stadt zahlt weiterhin jährlich 300.000 Euro Betriebskostenzuschuss und überlässt der AWo sogar noch die beiden städtischen Bediensteten in Leitungsfunktion.
Und dies zum Schaden des Ansehens der Stadt, da das FZW viel mehr ist als "nur" eine Jugendfreizeitstätte und durch sein umfangreiches Veranstaltungsprogramm sich zu einer überregionalen Kultur- und Freizeitattraktion entwickelt hat. Für die Stadt Dortmund ist das FZW ein gutes Aushängeschild und sogar eine Landmarke für alternative Kultur im Ruhrgebiet.
Und durch den beabsichtigten Umzug in die direkte City wird das FZW sogar noch an Attraktivität und Publikum gewinnen, so dass es im Gegensatz zu den herkömmlichen Jugendfreizeitstätten sogar recht wirtschaftlich arbeitet. Kein Wunder, dass die AWo an diesem Juwel großes Interesse hat.
Zwar ist eine Änderung der Betriebs- und Organisationsform des FZW dringend erforderlich, um flexibler operieren zu können, doch geht dies auch ohne feindliche Übernahme durch die AWo, nämlich beispielsweise durch Umwandlung in einen Eigenbetrieb oder einen anderen Bestandteil des Konzern Stadt.

Weiterhin begründete Rm Prof. Richter die ablehnende Haltung des Linken Bündnisses hinsichtlich der zur Beschlussfassung vorliegenden Verwaltungsvorlage.

Seiner Einschätzung nach sei die Überlassung des Freizeitzentrums-West an einen nicht kommunalen Träger, wie im vorliegenden Fall an die Arbeiterwohlfahrt, mit zu vielen Risiken und Fragen behaftet.

Im weiteren Verlauf der Diskussion verdeutlichten Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm J. Fischer (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der vorliegenden Beschlussfassung. Hierbei machten sie deutlich, dass die Details in dieser Angelegenheit in dem noch abzuschließenden Nutzungsvertrag geregelt werden müssen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe die Linke:PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag von Rm Münch vom 28.03.2006 ab:
"Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Umwandlung des FZW in
einen städtischen Eigenbetrieb oder eine adäquate Betriebs- und Organisationsform
vorzubereiten."
2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 08.02.2006 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe die Linke.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt im Grundsatz die zukünftige Nutzung des Freizeitzentrum-West (FZW) durch die Arbeiterwohlfahrt/Unterbezirk Dortmund. Die bisherige Kooperationsvereinbarung mit dem Verein für unabhängige Kultur e. V. (VUK) und der Gesellschaft für Arbeit und soziale Dienstleistungen mbH (GAD) bleibt Bestandteil der zukünftigen Nutzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem oben genannten Träger Verhandlungen zu führen und einen entsprechenden Nutzungsvertrag abzuschließen.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Sohn (SPD) nicht teil.

Anschließend übernahm Bürgermeisterin Jörder die Leitung der Sitzung.


10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Entlastung des Oberbürgermeisters aus den Jahresrechnungen 2002 - 2004 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund; PB 47/05
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04188-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU sowie des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die geprüften Jahresrechnungen 2002 – 2004 des Treuhandvermögens Dauer-(Legat-)Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus diesen geprüften Jahresrechnungen 2002 – 2004.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.2
Geplante Änderung der Gemeindeordnung NW
hier : Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04475-06-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04475-06-E4)

Wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.02.2006 entwickelte sich nochmals zu der Thematik „Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden“ auf der Grundlage der von den Fraktionen diesbezüglich vorgelegten Anträge eine recht kontroverse Diskussion.

Dabei brachte für die CDU-Fraktion Rm Reppin zum Ausdruck, dass sich seine Fraktion intensiv mit dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinandergesetzt habe. Da jedoch ein Konsens diesbezüglich aufgrund grundsätzlicher Bedenken nicht erzielt werden konnte, habe man mit Schreiben vom 29.03.2006 einen eigenen Antrag in dieser Angelegenheit vorgelegt, den er anschließend erläuterte.

Dagegen brachten Rm Starke (SPD) sowie Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag ihrer Auffassung nach nicht weitgehend genug sei. Weiterhin machten sie nochmals deutlich, welche Auswirkungen die von der Landesregierung beabsichtigte Änderung für den Konzern Stadt Dortmund haben könnte. Ein wesentlicher Punkt dabei sei, dass durch eine Veränderung des § 107 Gemeindeordnung NRW den Kommunen die Möglichkeit genommen werde, Einfluss auf wichtige kommunale Lebensbereiche zu nehmen.

Weiterhin erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass ihre Fraktion den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mit tragen könne. Nach Auffassung ihrer Fraktion sei es erforderlich, den § 107 GO NW wieder enger zu fassen, um letztendlich die Bevorzugung der Kommunen in diesem Bereich einzuschränken. Weiterhin brachte sie dabei zum Ausdruck, dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen die Ausnahme seien müsse.

Dagegen werde man sich bei dem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion enthalten, da dieser nicht ganz der Linie der CDU auf Landesebene entspreche.

Nachdem sich Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) dafür ausgesprochen hatte, die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung sogar noch auszuweiten, da diese letztendlich dem Allgemeinwohl der Bürgerschaft dienen, erklärte OB Dr. Langemeyer Bezug nehmend auf seine Äußerungen in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.02.2006 nochmals, dass für ihn die von der Landesregierung beabsichtigte Änderung des § 107 Gemeindeordnung NRW einen verfassungswidrigen Eingriff in die kommunalen Selbstverwaltungsrechte darstellen würde.

Anhand einiger Beispiele machte anschließend OB Dr. Langemeyer deutlich, dass bedauerlicherweise auch in anderen Aufgabenfeldern von der neuen Landesregierung der Versuch unternommen werde, in kommunale Rechte einzugreifen. Von daher finde er es auch richtig, dass sich der Rat der Stadt, wie im vorliegenden Fall, positioniere.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2006

Auf der Grundlage des oben angeführten Antrages fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung NRW auf, die § 107 ff. Gemeindeordnung NRW mit der Zielsetzung zu ändern, für die kommunalen Unternehmen Chancengleichheit mit privaten Unternehmen im Wettbewerb herzustellen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Erlasse und Verordnungen zu verzichten, die zu Wettbewerbsnachteilen für kommunale Unternehmen in NRW führen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt kurzfristig darzustellen, welche Auswirkungen die von der Landesregierung beabsichtigte Verschärfung des Gemeindewirtschaftrechtes auf die größeren Beteiligungsgesellschaften der Stadt Dortmund hat.
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2006

Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2006 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung und den Landtag NRW auf, bei der geplanten Änderung des § 107 Gemeindeordnung NRW eine „Vertrauensschutz-Regelung“ für bestehende kommunale Unternehmen vorzusehen, wonach wirtschaftliche Betätigungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge auch in Zukunft entsprechend der genehmigten Satzungen fortgesetzt und entwickelt werden können, um insbesondere durch Gesellschaftsgründungen und Anteilserwerb in den vorhandenen Geschäftsfeldern auf veränderte Rahmenbedingun­gen reagieren zu können.

Für neu zu gründende Unternehmen soll das Subsidiaritätsprinzip in § 107 Gemeindeordnung NRW aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass eine kommunale wirtschaftliche Betätigung nur dann erfolgen darf, wenn ein dringender öffentlicher Zweck vorliegt und die Erledigung der Aufgaben nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch private Unternehmen erfüllt werden kann.

zu TOP 10.3
Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung zu Dortmund für das Haushaltsjahr 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04579-06)

Der Rat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung 2005 Kenntnis.

Über die Entlastung gem. § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu der Jahresrechnung der Kohlgartenstiftung für das Haushaltsjahr 2005 vorgelegt hat.




zu TOP 10.4
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04300-06)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 9.539.354,61 Euro.

zu TOP 10.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04353-06)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 937.309,08 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.082.058,46 Euro.

zu TOP 10.6
Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04604-06)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege
für das Haushaltsjahr 2005 Kenntnis.
Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungs-prüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

zu TOP 10.7
Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch die Stadt Hagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04750-06)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Stammnitz (Linke.PDS), um welche europarechtlichen Vorgaben es sich handelt, auf die auf Seite 2 der Verwaltungsvorlage Bezug genommen werde, erklärte Stadtkämmerer Pehlke, dass diese Frage schriftlich beantwortet werde.

Bei Stimmenthaltung der DVU, sowie der Gruppe Die Linke.PDS fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der HEB-Servicegesellschaft mbH als 100%ige Tochtergesellschaft der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb zu.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Stellenbesetzung bei der Brandinspektion Flughafen im Vorgriff auf den Stellenplan 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04565-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Besetzung von zwei Planstellen bei der Brandinspektion Flughafen im Vorgriff auf den Stellenplan 2007 zum 01.08.2006

zu TOP 11.2
Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04612-06)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste), welche Kriterien für die Besetzung des oben angeführten Kuratoriums angewandt wurden, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass es hierbei um die fachliche Eignung ginge.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke.PDS sowie des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, Frau Mechthild Greive und Herrn Josef Reding als Repräsentanten der Stadt Dortmund in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung

zu TOP 11.3
Optimierung der Gremienarbeit im Rat der Stadt, den Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen
hier: Ausschussumbenennung sowie Anpassung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04737-06)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde bei der Feststellung der Tagesordnung vertagt.




12. Anfragen

12.1
Anfragen Die Linke.PDS

(Drucksache Nr.: 04439-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


(Drucksache Nr.: 04439-06-E2)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


12.2
Anfragen Rm Münch

(Drucksache Nr. 04621-06)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


(Drucksache Nr.: 04622-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Sind sie nicht in der Lage, auch die Sachbezeichnung dieser Anfrage zu nennen oder können das wieder nur die Leute lesen, die jetzt tatsächlich auch im Gremieninformationssystem sind? Ist es nicht aus Gründen der Integration und auch im Hinblick auf den Masterplan Integration von evidenter Bedeutung für die Stadt Dortmund, die demografische Entwicklung der Muslime in Dortmund auch festzustellen, um dort städteplanerische und städtebauliche Konsequenzen zu ziehen, so dass der Stadtrat Sierau seine Fehler, die er im Projekt Grimmelsiepen gemacht hat, vielleicht künftig nicht wiederholt?“

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch merkte OB Dr. Langemeyer an, dass er durchaus in der Lage sei, einen Betreff zu nennen, dies jedoch nicht für sinnvoll erachte, da alle Mitglieder des Rates der Stadt die Anfrage schriftlich vorliegen haben.

Im übrigen verstehe er den restlichen Teil der Nachfrage mehr als eine politische Wertung.


(Drucksache Nr.: 04786-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, da Sie geschrieben haben, dass Verbrechensprävention nicht zu den Aufgaben der Stadt Dortmund gehört, möchte ich doch die Nachfrage stellen, wofür denn die Präsenzdienste des Ordnungsamtes eigentlich da sind?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte darauf, dass diese für die ordnungsbehördlichen Aufgaben der Stadt Dortmund da seien.


(Drucksache Nr.: 04873-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da ein wesentlicher Aspekt in dem Verwaltungsstreitverfahren gegen die Moschee in Lünen die Anzahl der Vereinsmitglieder waren, die dann auch die Größe der Moschee festgelegt haben. Wieso ist am Standort „Grimmelsiepen“ eine Moschee für 500 Personen geplant, obwohl der Verein nur 300 Mitglieder hat?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte darauf, dass dies nichts mit dem Verwaltungsstreitverfahren in Lünen zu tun habe.


(Drucksache Nr.: 04884-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, ist es der Stadt Dortmund völlig egal, welche neuen Religion- und Weltanschauungen hier in unserer Stadt massiv Fuß fassen?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

„Also Herr Münch, Sie können mit Anfragen nicht politische Meinungsäußerungen erwarten, sondern Sie können Sachverhalte erfragen, auf die die Verwaltung Zugang hat. Das ist die Grundlage des Fragerechtes.“




(Drucksache Nr.: 04906-06)

Die oben angeführte Anfrage beantwortete OB Dr. Langemeyer wie folgt:

„Die Beantwortung dieser Anfrage kann ich hier noch mal mündlich wiederholen. Eine Tagesordnung im Sinne der Gemeindeordnung entsteht erst dann, wenn ich als dafür zuständiger Oberbürgermeister eine Tagesordnung feststelle. Was im System der Datenverarbeitung ist und so weiter, diese anderen Hilfsmittel, die sind keine Tagesordnung, sondern es sind Hilfsmittel.“

Hierzu gab RM Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, muss ich Ihnen dann sogar dankbar sein, dass im GIS meine Anfragen mit einer Sachbezeichnung aufgeführt werden?“

OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf wie folgt:

„Ja“.


12.3
Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 04896-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Anschließend nahm OB Dr. Langemeyer zu einer Nachfragevon Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) Stellung.


(Drucksache Nr.: 04897-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


(Drucksache Nr.: 04898-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates am 18.05.2006.


(Drucksache Nr.: 04899-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



(Drucksache Nr.: 04903-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



12.4
Anfragen DVU

(Drucksache Nr.: 04901-06)

Im Zusammenhang mit der oben angeführten Anfrage erinnerte Rm M. Branghofer an seine in der Sitzung des Rates der Stadt gestellte Nachfrage, wann der Verwaltung zum ersten Mal das untaugliche Finanzierungskonzept des Türkisch-Islamischen Vereins vorgelegen habe.

OB Dr. Langemeier erwiderte hierauf, dass der Verwaltung ein schlüssiges Finanzierungskonzept des Islamisch-Türkischen-Vereins vorliege.

Rm M. Branghofer zeigte sich mit der Beantwortung seiner Nachfrage nicht einverstanden und es entwickelten sich hieraus zum Teil tumulthafte Szenen im Rat der Stadt.

Hierzu gab anschließend Rm Sauer (CDU) folgende persönliche Erklärung ab:

„Der Zustand dieses Hauses in diesem Augenblick erinnert mich leider an einen Bingo-Saal. Ich bitte herzlich alle Beteiligten, alle Ratsdamen, alle Ratsherren, aber auch des Oberbürgermeister und die Bürgermeister, dafür zu sorgen, ein bisschen Selbstdisziplin nicht zu überziehen und hier ein Bild abzugeben, das wirklich einer ganz negativen öffentlichen Situation Vorschub leistet und unseren eigenen Ruf nur schädigt. Selbstverständlich sollen sachbezogene Zwischenrufe – zu den Leuten gehöre ich auch – möglich sein.“







Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend um 20:15 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Dr. Eiteneyer
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
in Vertretung




Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer



Der Oberbürgermeister
in Vertretung




Miksch
Bürgermeister